perchaüberzug, die dem Wasser zugekehrte Seite wird mit Robbenfell bekleidet. Dieses „Schlittenboot“ wird genügende Trag⸗ kraft haben, um die Theilnehmer, die Hunde und die ganze Aus⸗ rüstung aufzunehmen. Die Erfahrungen von früheren Expeditionen haben hinlänglich dargethan, daß der Hund das schnellste und beste ist; Ekroll’'s Expedition soll deshalb die größtmögliche Anzahl unde mitnehmen, aber nur wenige Theilnehmer zählen. Spitz⸗ bergen ist als arktischer Ausgangspunkt gewählt, weil alle Er⸗ fahrungen bestätigen, daß man in dieser Gegend im Sommer wie im Winter ohne Schwierigkeit sehr weit nordwärts vordrin⸗ gen kann. Eine Ueberwinterung auf Spitzbergen soll nicht stattfinden. Da die geograpbischen Verhältnisse in den Gegenden, welche die Expedition bereisen soll, vollständig unbekannt sind, so wird es unmöglich sein, im Voraus zu bestimmen, an welchem Punkt die Expedition wahrscheinlich wieder niedrigere Breitengrade erreichen wird. Ein Schiff kann also nicht auf die Rückkunft der Expedition warten; dagegen sollen vorher am Smithsound, in Ost⸗Grönland und auf Spitzbergen gute Winterdepots, auch mit Booten versehen, errichtet werden, welche die Expedition eventuell auf ihrer Rückreise benutzen kann. Von einem solchen Depot aus würde dann die Ex⸗ pedition im folgenden Frühjahre wohl wieder bewohnte Gegenden rreichen oder auch mit einem Fangschiffe heimkehren können
Theater und Musik.
Im Kroll'schen Theater verabschiedet sich morgen im „Troubadour“ der dänische Hofopernsänger Hr. Nordal Brun als Manrico. Am Sonnabend findet eine nochmalige Wiederbolung der Rossini'schen Oper „Tell“ statt, in welcher ein neuer Tenor, Hr. Friedrich Herrmann, ein kurzes Gastspiel beginnt. Hr. Kammer⸗ sänger Büttner giebt die Titelpartie. Am Sonntag gelangt aber⸗ mals „Der Prophet“ mit Hrn. Emil Götze zur Aufführung.
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Mannigfaltiges.
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Für den Bau des West⸗Gymnasiums in Schöneberg ist, wie die „Tägl. R.“ berichtet, jetzt das Baubureau im Hause Akazienstraße 10 hergestellt worden. Das Gebäude, im Renaissance⸗ stil bergestellt, wird drei Stockwerke hoch und soll außer den Woh⸗ nungen des Direktors, des Kastellans, Schuldieners, Hausdieners und Maschinenbeizers Räumlichkeiten für einige zwanzig Klassen, die nach allen Regeln der Hygiene eingerichtet werden, enthalten. Der Bau soll bis zum 1. Oktober 1893 vollendet sein.
Die Radfahrer aus ganz Deutschland, der Schweiz und Oesterreich rüsten sich, wie die „Nat. Ztg.“ berichtet, für den Berliner Radfahrertag. Der am Sonntag zu Ehren der fremden Gäste vom hiesigen „Konsulat“ veranstaltete Fest⸗Korso wird sich um acht Uhr Morgens vom Lustgarten, Unter den Linden durch das Branden⸗ burger Thor hinaus nach Halensee, wo die Kongreßberathungen statt⸗ finden, bewegen. Der Korso wird sich nach dem Festbuche wie folgt zusammensetzen: 1) Musikwagen, 2) Präsidium der Allgemeinen Radfahrer⸗Union, 3) der Hauptausschuß, 4) Preis⸗Korso, 5) Wagen, 6) Musikwagen, 7) Fest⸗Korso, 8) Konsulate, 9) Unions⸗ Vereine, 10) Vereine, welche nicht der Union angehören, 11) Einzel⸗ fahrer, 12) humoristische Gruppen, 13) Konsulat Berlin. Zahlreiche Vereine sind bereits unterwegs, um die bedeutende Entfernung zwischen ihrer Heimathsstadt und Berlin auf dem Rad zurückzulegen, so z. B. von Zürich, Triest und Wien; die aus Süddeutschland, wie Nürn⸗ berg, Stuttgart, Würzburg, München ꝛc., kommenden fahren je nach der Entfernung von Hause ab. Es befinden sich unter den bereits Angemeldeten auch zahlreiche Damen, die dem Radfahrersport huldigen und die die Reise ebenfalls auf dem Rad zurücklegen.
Potsdam. Das Neue Palais ist nach einer Mittheilung der „N. Pr. Ztg.“ seit Montag wieder für den Fremdenverkehr und zwar vorläufig bis auf unbestimmte Zeit geöffnet worden.
Potsdam. Einen Unfall erlitt laut „A. R.⸗C.“ dieser Tage der Lieutenant im “ von der Lanken⸗ Wakenitz auf der Rennbahn Sperlingslust bei Neubabelsberg. Bei einem Uebungsrennen stür’te er, prallte gegen einen Baum an,
erletzte sich die Kniescheibe und trug einen Unterschenkelbruch davon. er Schwerverletzte wurde in einem mit Betten belegten Arbeits⸗ wagen nach seiner Wohnung befördert.
8 “
Tilsit, 11. August. Der „Ostsee⸗Ztg.“ wird von hier gemeldet:
achts ist die große Schiffbrücke in Folge Hochwassers (Wasser⸗ and 3 m 48 cm) und Holzandranges gesprengt worden.
Breslau, 12 August. Für die Entdeckung des Mörders des am 2. Juli d. J. zu Rabishau, Kreis Löwenberg, erschossenen Revier⸗
försters Klammt hat, wie die „Schles. Ztg“ meldet, der Minister des Innern aus Staatsmitteln eine Belohnung von 3000 ℳ und das Gräflich Schaffgotsch'sche Kameralamt eine solche in gleicher Höhe ausgesetzt. Der Regierungs⸗Präsident Prinz Handjery in Liegnitz hat daher unterm 8. d. .folgende Bekanntmachung in Plakatform erlassen: Sechstausend Mark Belohnung einschließlich der von der Königlichen Staatsanwaltschaft zu Hirschberg bereits aus⸗ gesetzten bezüglichen Belohnung von 1000 ℳ werden von mir, dem unterzeichneten Regierungs⸗Präsidenten, Demjenigen, welcher mir oder der Königlichen Staatsanwaltschaft zu Hirschberg den Mörder des am 12. Juli d. J. zu Rabishau, Kreis Löwenberg, erschossenen Revier⸗ försters Klammt derart anzeigt, daß die des Mörders in Folge dieser Anzeige erfolgen kann, alsbald nach erfolgter rechtskräftiger Verurtheilung des Mörders baar ausgezahlt.
†% Elmshorn. Hier wird demnächst elektrisches Licht die Stelle des Leuchtgases einnehmen. Die Gemeinde Lockstedt ist bereits mit elektrischer Beleuchtung versehen.
* Aachen. Der Kreistag des Landkreises Aachen hat die Ein⸗ richtung eines Altersversorgungshauses für den Kreis in der Stadt Eschweiler beschlossen und zu diesem Zwecke die nöthigen Geldmittel in Höhe von 100 000 ℳ flüssig gemacht. In Folge dieses Beschlusses ist ein zu einem früheren Eisenwerk gehöriges, bei der Stadt Eschweiler belegenes Arbeiterhaus nebst einem umliegenden Terrain von etwa 9 Morgen zum Preise von im Ganzen 49 418,65 ℳ angekauft worden und der Umbau des Hauses bereits in Angriff ö Das Haus wird ungefähr 100 Pfleglinge aufnehmen
ünen.
„Vom Oberharz, 11. August. Einen uralten, einst hoch⸗ berühmten und wichtigen Verkehrsweg, dessen markante Spuren sich über das Gebirge ziehen, aus der Vergessenheit zu heben und den Harztouristen wieder erkennbar zu machen, darauf zielt ein Antrag, der die Hauptversammlung des Harzklubs in Ballenstedt demnächst be⸗ schäftigen soll. Es werden dort Mittel verlangt werden, um die alte Kaiserstraße, welche von Nordhausen über Ellrich⸗Wieda⸗Oderbrück⸗ Torfhaus nach der Harzburg und Goslar führte und deren Trace, wie sie zur Zeit der salischen Kaiser ganz besonders begangen wurde, noch vielen Orts in die Augen springt, genau zu bezeichnen, eventuell auch als Touristenweg zu bessern. Dem Unternehmen gehören, wie der „Hann. Cour.“ schreibt, sicherlich die Sympathien der weitesten Kreise. — In der Nähe der Stadt Klausthal entdeckte man in vergangener Woche einen sogenannten „Heerwurm“, auch Heerschlange oder Kriegswurm genannt, welcher Anfangs circa einen Meter lang und un⸗ gefähr so dick wie ein Daumen war. Nach ein paar Tagen theilte sich derselbe in mehrere kleinere Züge, die sich schließlich im Laube und unter anderen vegetabilischen Stoffen verloren. Die kleinen Maden der Thomas⸗Trauermücke (Sciara Thomae) waren reichlich 15 mm lang und zeigten große Lebendigkeit, besonders mit dem vorderen Theil des Körpers. Schaden richten diese schwarzköpfigen, weißlich⸗ grauen Larven nicht an, denn sie fressen nur Dammerde, Blätter und andere Pflanzenabfälle. Nach dem Volksglauben bedeutet das Er⸗ scheinen des Heerwurms Krieg, Mißwachs und theure Zeiten. Die ersten Nachrichten von einer Heerschlange datiren aus dem Jahre 1603. Bei Eisenach beobachtete man dieselbe 1756 und 1774, bei Ilfeld 1845, wo sie durch den Hofrath Berthold in den Abhand⸗ lungen der Königlichen Gesellschaft der Wissenschaften zu Göttingen 1854 genau beschrieben und abgebildet ist. Auf dem Oberharz wurden die letzten Heerschlangen 1871 und 1889 gesehen.
München, 12. August. Die Königlich bayerische Luft⸗ schiffer⸗Lehrabtheilung ist, wie die M. „Allg. Ztg.“ meldet, gegenwärtig Behufs Antheilnahme an den größeren pionier⸗tech⸗ nischenzUebungen auf dem Lechfelde anwesend. Sie hat ihren Parkplatz mit stationärem Wasserstoffgas⸗Erzeugungs⸗Apparat in den Lech⸗Auen, 500 m südlich Schwabstadel, eingerichtet. Seit einigen Tagen steht bereits ein gefüllter, 500 cbm haltender Ballon im Depot dieses Parkplatzes, mit welchem schon mehrfache Fesselfahrten vorgenommen wurden. Im weiteren Verlauf der Uebungen wird es Aufgabe der Abtheilung sein, an einem von der Leitung der pionier⸗technischen Uebungen Tags zuvor bestimmten Punkte im Terrain bis zu 10 km Entfernung vom e mit theilweise improvisirtem Material hochzugehen und
rkundigungsübungen vorzunehmen, sowie Offizieren der Feld⸗ und Fußartillerie und des Ingenieur⸗Corps Gelegenheit zu geben, sich im Erkunden aus dem Fesselballon zu üben. Bemerkenswerth ist, daß die mitgeführten Ballons nebst Ausstattung bis auf die geringsten Details in den Werkstätten der Königlich baverischen Luftschiffer⸗Lehr⸗ ab theilung hergestellt wurden. Die Uebungen dauern bis einschließlich
22. d. M. Bremen, 12 August. Der Schraubendampfer der Deut⸗
schen Dampfschiffahrts⸗Gesellschaft „Hansa“ in Bremen „Trifels“
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von Bombay kommend, ist an der französischen Küste in der Nähe
von Brest gestrandet; der Vorderraum ist voll Wasser. Einzelheiten fehlen noch.
Galgocz (Comitat Neutra), 6. August. Ueber Galgocz und Umgegend ging nach einer Meldung des „Pester Lloyd“ gestern Abend ein furchtbares Unwetter nieder.
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8 8 2 8.
Ein förmlicher Orkan raste über
Felder und Weingärten, riß hier die im Freien lagernden Getreide⸗ garben auseinander und trug dort ganze Reihen von Reben mit sich. Zu dem Sturm gesellte sich ein Wolkenbruch und Hagelschlag, der
den Schaden noch Schornsteine ein und
vergrößerte. In der Stadt 8 wurden zahllose Fenster Noch weit schlimmer erging es der Gegend von Ein Orkan richtete schreckliche leider auch mehrere Menschenopfer.
stürzten
zertrümmert. Pöstyen. Verheerungen an und forderte Viele Bauern hatten sich, das
Vieh vom Felde beimtreibend, in ein nächst der Ortschaft gelegenes . Wirthschaftsgebäude geflüchtet, welches vom Sturme niedergerissen
wurde. Alles, was in dem Gebäude sich befand, wurde von den
Trümmern begraben. Der Stuhlrichter und die Feuerwehr eilten
sofort an die Unglücksstätte.
Im Gebäude waren zwölf Personen
anwesend, acht wurden gerettet, drei sind todt; ein Knabe ist tödtlich
verwundet. In Tyapko wurde ein Weib, welches auf dem Friedhof
unter einem Kreuze Schutz suchte, von dem Kreuze, das der Sturm
niederriß, erschlagen.
Nach Schluß der Redaktion eingegangene Depeschen.
Ischl, 13. August. (W. T. B.) Von wohlunterrichteter
serbischer Seite wird mitgetheilt: Der König von Serbien
habe sich gelegentlich der Verabschiedung von Ischl dem
Regenten Ristitsch gegenüber dahin geäußert, daß ler die wohl⸗ wollende und väterliche Güte des Kaisers von Oester⸗ reich niemals vergessen werde. Die Mittheilungen der Blätter, daß Beamte aus der Umgebung Ristitsch's sich mißbilligend über die Reise des Königs nach Rußland ausgesprochen haben, insbesondere die Meldung der „Kölnischen Zeitung“, daß der russische Hof dem König von Serbien und seinem
Gefolge eine gewisse Mißachtung bewiesen habe, welche bei demselben Verstimmung hervorgerufen habe,
werden von
authentischer serbischer Seite als grundlose Erfindungen be⸗
zeichnet.
Paris, 13. August. (W. T. B.) Der Großfürst
Alexis ist heute früh nach Vichy abgereist und wurde auf
dem Bahnhofe von einer zahlreichen Menge begrüßt.
St. Petersburg, 13. August. (W. T. B) Der Groß⸗
fürst⸗Thronfolger ist am 8.
getroffen.
August in Uralsk ein⸗
Der „Nowoje Wremja“ zufolge hat der Minister des —
Innern Behbufs sofortiger Ergreifung von Maßregeln,
um die Bedürfnisse der Volksernährung zu befriedigen, und Behufs Anschaffung von Saatkorn für die Felder den
Gouvernements,
Landgemeinden jener bedeutende
Mißernte vorhanden ist, gewiesen. In Sachkundige zu den Berathungen herangezogen, welche unter Vorsitz der Gouverneure und unter Theilnahme des Gou⸗ vernements und Kreisuprawas stattfinden.
Dem Reichsrath wird das Projekt für eine russische Industrie⸗Ausstellung im Jahre 1893 vorgelegt. 1
Athen, 13. August. (W. T. B.) Dem Vernehmen nach wurden von der Pforte 1700 Mann nach Kreta zur Ver⸗ stärkung der dortigen Garnisonen gesandt.
Washington, 13. August. (W. T. B.) Das Staats⸗
Summen an⸗
in welchen eine
allen bedürftigen Gouvernements werden
Departement forderte auf die Nachricht, daß die Behörden von
Feka fena den Dampfer „City of Panama“ mit e
Gesandten telegraphisch auf, inzulegen und nach Untersuchung des Vorfalls elegraphisch an das Departement Bericht zu erstatten.
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.) 8
Wetterbericht vom 13. August, Morgens 8 Uhr.
aussichtlich zu uns fortpflanzt, doch scheint auch diese Besserung nur vorübergehend, da an der irischen Westküste wieder Südwest und Trübung herrscht.
siten, Beleuchtungseffecten ꝛc.
(7 Bildern) von Ernst Niedt. Deutsche Seewarte.
Bar. auf 0 Gr zu. d. Meeressp. red. in Millim
Mullaghmore 760 Aberdeen . 755 3 halb bed. Christiansund 750 3 halb bed. Kopenhagen. 751 4 Dunst Stockholm. 752 4 bedeckt Haparanda . 759 2 wolkenlos St Petersburg 759 1 Dunst Moskau . 761 1 Nebel
Vork, Queens⸗ I
towo 762 4 balb bed. Cherbourg . . 764 3 Nebel
elder 757 5 wolkig 1116“ 4 bedeckt Kamburg 1I1“ 5 bedeckt Swinemünde 754 4 wolkigꝛ) Neufahrwasser 754 3 Regen 756 3 Regen 765 2 bedeckt 758 4 bedeckt 763 5 wolkig 761 2 wolkig 764 5 bedeckt ²) 759 3 wolkig 757 2 wolkig ³) 761 1 wolkig 759 1 bedeckt 766 WNW 3bedeckt 762 still halb bed. 24 T
²) Nachts Regen.
Gerichts. Rosegger.
QAα 08 8
Freitag:
ggtstscse G 8
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Sonnabend: Dessaner. O. Findeisen.
dour.
Prophet. Täglich: Abends bei
¹) Abends und Nachts Regen. ) Nachts und früh Regen.
Uebersicht der Witterung.
Der Luftdruck ist im Westen allgemein gestiegen; das Minimum hat sich über Schottland nach Chri⸗ stiania fortgepflanzt und ruft westliche Winde mit
Regenschauern und Böen über Nord⸗Deutschland hervor. In Großbritannien ist mit nordwestlichen Winden heiteres Wetter eingetreten, das sich vor⸗
Theater⸗Anzeigen.
Tessing-Theater. Volksschauspiel in 4 Akten von P. K. Anfang 7 ½ Uhr. Sonnabend: Zum ersten Male: Gleiches Recht. Schauspiel in 4 Akten von Reinhold Ling. Fels: Emil v. d. Osten, a. G.)
Triedrich - Wilhelmstädlisches Cheater.
Pariser Leben. Operette in 5 Bildern von J. Offenbach. Regie: Hr. Binder. Hr. Kapellmeister Federmann.
Im prachtvollen Park: Großes Doppel Concert. Auftreten erster Gesangs⸗ und Instrumental⸗Künstler.
Anfang des Concerts 6 Uhr. stellung 7 ¼ Uhr. Zum 2 Operette von M. Henschel. Musik von
Kroll’s Theater. Freitag: Der Trouba⸗ (Luna: Sgr. d'Andrade; Nordal Brun, als Gäste; Acuzena: Fr. Heink.) Sonnabend: Gastspiel des Kammersängers Hrn. Max Büttner und des Hrn. Friedrich Herrmann.
ell. Sonntag: Gastspiel des Hrn. Emil Götze. Der
„Großes Concert“ im Sommergarten, zettel. brillanter b8 ng 5 ½, der Vorstellung 7 Ubr.
Belle- Alliance-Theater. Freitag! Zum 15. Male mit durchweg neuer glänzender Ausstattung an Dekorationen, Kostümen,
Freitag: Am Tage des 7 ½ Uhr.
(Karl Adolph Ernst-Theater.
grc⸗. 7 ½¼ Ub Dirigent: S
Anfang der Vor⸗ Thomas-Theater. Alte
Direktion: Emil Thomas.
ersten Male: Der alte
Musik von Johannes Doebber. vom Direktor Emil Thomas.
Manrico: Hr.
Jung⸗Deutschland zur See. Großes Ausstattungs⸗Zeitbild in 4 Akten Im 6. Bilde: ersten Male in Deutschland: Großes Pferderennen auf der Bühne von lebenden Pferden.
Im prachtvollen, glänzenden Sommergarten (vor⸗ nehmstes und großartigstes Sommer⸗Etablissement der Residenz): Großes Doppel⸗Concert. Auftreten sämmtlicher Speztalitäten. Brillante Illumination des ganzen Garten⸗Etablissements.
Anfang des Concerts 6 Uhr. Anfang des Theaters
Sonnabend: Dieselbe Vorstellung.
Freitag: 181. Male: Unsere Don Inans. in 4 Akten von Leon Treptow. Couplets von Gustav Musik von Franz Roth und Adolph Ferron.
Sonnabend: Dieselbe Vorstellung. Der Sommer⸗Garten ist geöffnet.
Jakobstraße 30. Freitag: 15. Male: Im siebenten Himmel. Gesang in 3 Akten (4 Bilder) von Jean Kren. In Seene gesetzt Anfang 7 ½ Uhr. Sonnabend: Dieselbe Vorstellung.
Der Sommergarten ist geöffnet.
Zum besitzer R. Herrmann (Memel — Königeberg) —
Albert Fabarius (Braunschweig — Koblenz).
Verehelicht: Hr. Gutsbesitzer Carl Bluhm mit Frl. Elise Wengel (Kl.⸗Kevlau — Tapiau). —
(Chemnitz — Frankenberg i. S.).
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Oberst⸗Lieutenant Frhrn. von Rechenberg (Berlin). — Hrn. Hoff⸗ müller von Kornatzki (Ziegenhagen b. Reetz N/M.). — Hrn. Reg.⸗Baumeister A. Dries Oberhausen) — Eine Tochter: Hrn. B. von Braunschweig (Groß⸗Podel). — Hrn. E von
Zum Wnuck (Borntuchen). — Hrn. Hauptmann Alster
Gesangspose — Hrn. Rittergutspachter Brüggemeyer (Rittergut
Luttringhausen) wedel (Berlin). 8 Gestorben: Frau Landschafts⸗Syndicus Marga⸗ rethe Calow, geb. Holtz (Treptow a. R.). — Verw. Frau Hauptmann Clara Steiniger, geb. Fischer
Diezelski von Rode (Berlin) — Verw. Frau Z2 Schloßprediger Gottfried (Luckenwalde). — Hr m Posse mit (Riested). — Hr. Gutsbesitzer Theodor Schlegel (Brösen bei Groitzsch)h. — Hr. Porzellanmaler Arthur Max Weber (Reichenbrand). — Schiffsarzt Dr Prießnitz und Hr. Kapit.⸗Lieutenant Ludewig (Rhede von Zoppoth). — Hr. Sanitäts⸗ rath Dr. Franz Herold (Berlin). — Hr. Apotheker
Geöffnet von 12—11 Uhr. Tä wissenschaftlichen Theater. I—
elektrischer Beleuchtung
Arania, Anstalt für volksthümliche Naturkunde Am Landes⸗Ausstellungs⸗Park (Lehrter Bahnhof) lich Vorstellung im Uiberes die Anschlag⸗
Kanzlei⸗Rath Heinrich Seegel (Berlin). — Hr Frhr. Alex von Massenbach⸗Kraschnitz (Bethesda)
Redacteur: Dr. H. Klee, Direktor. Berlin: — -
Verlag der Expedition (Scholz).
allets, Waffen⸗Requi⸗
I11““ Familien⸗Nachrichten.
Verlobt: Frl. Toni Niemann mit Hrn. Reg. Bauführer Eduard Cronarz (Hannover — Düssel⸗ dorf). — Frl. Anna Bennigson mit Hrn Amts⸗
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗ 3 Anstalt, Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
1 Fünf Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage). 8
88
lagnahme gedroht hätten, den dortigen amerikanischen egen die Beschlagnahme 8 sofort
gerichts⸗Sekretär Max Hamann (Königsberg — Prökuls). — Frl. H. Schneider mit Hrn. Fabrik⸗
Frl. Margarethe Lilly mit Hrn. Div.⸗Pfarrer
Hr. Landrich er Winkler mit Frl. Clara Eichler
(Schloß
(Leipzig⸗Gohlis). — Hrn. Dr. Feverabend (Danzig). — Hrn. Professor Dr. Grün⸗ 8
(Berlin). — Frau Geheimrath Emma Leist, geb.
Superintendent a. D. Pastor Richard Wagner
Ernst Kecht (Berlin). — Hr. Kanzlei⸗Direktor,
8
Nähere
Erste Beilage
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
Berlin, Donnerstag, den 13. August
—
Rekursentscheidungen des Reichs⸗Versicherungsamts.
(994) Ein Rittergutsbesitzer hatte vertragsmäßig vom Kreis⸗ verbande die bauliche Unterhaltung zweier größerer Strecken der Kreis⸗ chaussee, die nur zum Theil über seinen Grundbesitz führten, gegen Entgelt übernommen. Einer seiner Arbeiter erlitt bei den Unter⸗ haltungsarbeiten einen Unfall und wandte sich mit seinen Ent⸗ schädigungsansprüchen unter Bezugnahme auf §. 1 Absatz 4 des Bau⸗ unfallversicherungsgesetzes und den Bescheid 679 („Amtliche Nachrichten des R.⸗V.⸗A.“ 1889 Seite 164) an die örtlich zuständige landwirth⸗ schaftliche Berufsgenossenschaft. Diese hat, wie das Reichs⸗ Versicherungsamt durch Rekursurtheil vom 6. Juli 1891 anerkannt hat, diesen Anspruch mit Recht zurückgewiesen. Wenn in dem an⸗ ezogenen Bescheide 679 ausgeführt wird, daß die landwirthschaftliche, ei den landwirthschaftlichen Berufsgenossenschaften versicherte Wege⸗ unterhaltung auch den Fall umfasse, daß ein Gutsherr verpflichtet ist, die in seinem Gutsbezirke belegenen öffentlichen Wege zu unterhalten, so muß diese Verpflichtung doch eine dem Gutsbesitzer als solchem
obliegende, gesetzliche oder reglementarische sein (zu vergleichen Steno⸗ graphische
Berichte über die Verhandlungen des Reichstages 7. Legislaturperiode I. Session 1887 3. Band Seite 200), nicht aber eine von dem Besitzer freiwillig übernommene, rein vertragsmäßige. Im vorliegenden Falle konnten die Straßenunterhaltungsarbeiten um so weniger als Theil des landwirthschaftlichen Betriebes des Unter⸗ nehmers im Sinne des §. 1 Absatz 4 des Bauunfallversicherungsgesetzes angesehen werden, als sie nur theilweise innerhalb seines Grundbesitzes
ausgeführt wurden.
(995) Ein Landwirth und Mühlenbesitzer ließ durch einen hauptsächlich in seinem Müllerei⸗, zum Theil aber auch in seinem landwirthschaftlichen Betriebe beschäftigten Arbeiter Elsen abästen, welche auf dem Mühlenfließdamme, und zwar ausschließlich zu dessen Schutze, angepflanzt waren. Hierbei erlitt der Arbeiter durch Sturz von einem der Bäume einen Unfall. Zu welchem Zwecke das bei dieser Gelegenheit gewonnene Holz verwendet war, ließ sich nicht er⸗ mitteln, dagegen wurde festgestellt, daß in der Regel die von jenen Elsen gewonnenen Aeste als Faschinen zur Aufbesserung der Ufer des
ließes benutzt wurden. Das Reichs Versicherungsamt hat durch
ekursentscheidung vom 15. Juni 1891 die Müllerei⸗Berufsgenossen⸗ schaft, nicht die örtlich zuständige landwirthschaftliche Berufsgenossen⸗ schaft, zur Entschädigungsleistung für die Folgen des Unfalls ver⸗ pflichtet erklärt. Das Abästen der Elsen erfolgte hier offenbar in der ““ um eine Verstärkung des Stammes und namentlich des
urzelholzes und damit eine Erhöhung des Dammschutzes zu erzielen, diente also dem Müllereibetriebe. Nicht dagegen war eine aus⸗ gedehntere Holznutzung (zu vergleichen Bescheid 657, „Amtliche Nach⸗ richten des R.⸗V.⸗A.“ 1889 Seite 139) Zweck dieser Thätigkeit. Zu⸗ dem wurde das gewonnene Holz in der Regel wiederum im Interesse des Mühlenbetriebes verwendet.
(996.) Ein Gastwirth und landwirthschaftlicher Betriebsunter⸗ nehmer ließ durch einen fremden Arbeiter, welcher hauptsächlich land⸗ wirthschaftliche, nebenbei aber auch Tischlerarbeiten ausführte, in einem seiner Zimmer eine hölzerne Bettstelle abschlagen zu dem Zwecke, um Raum zu schaffen für die Vornahme einer Versteigerung von Holz aus einer Staatsforst, welches an den betreffenden Lagerstellen im Walde von den Kauflustigen besichtigt werden konnte und in den Räumen der Gastwirthschaft meistbietend verkauft werden sollte. Bei dieser Arbeit verletzte sich der Arbeiter. Demselben wurden auch von dem Gastwirth meist Arbeiten in seiner Landwirthschaft übertragen; am Unfalltage hatte er jedoch nur die gedachte Arbeit zu verrichten. Der von dem Arbeiter erhobene Entschädigungsanspruch wurde durch Rekursentscheidung vom 13. Juli 1891 zurückgewiesen, weil ein Zu⸗ sammenhang zwischen der Arbeit und dem landwirthschaftlichen Betriebe des Gastwirths oder auch mit dem forstfiskalischen Betriebe nicht be⸗ stand. Auch konnte die Begründung des verurtheilenden schiedsgericht⸗ lichen Erkenntnisses, daß den landwirthschaftlichen Arbeitern häufig häusliche Dienste aufgetragen würden, für welche man wegen ihrer Untrennbarkeit den Zusammenhang mit dem landwirthschaftlichen Be⸗ triebe als fortbestehend annehmen müsse, nach Lage der Sache für zutreffend nicht erachtet werden, weil der Verletzte an dem Unfalltage landwirthschaftliche Arbeiten nicht zu verrichten hatte, und übrigens die unfallbringende Arbeit im Interesse der Gastwirthschaft, nicht aber zu hauswirthschaftlichen Zwecken vorgenommen wurde Gu vergleichen dagegen die Rekursentscheidungen 796, 859 und 955, „Amtliche Nachrichten des R.⸗V.⸗A.“ 1890 Seite 163, 494 und 1891 Seite 199).
(997.) Den Einwohnern einer Gemeinde steht das Recht zu, aus einer Forst Hausforstholz zum eigenen Herd⸗ und Ofenbrand, auch zum Kochen des Futters für ihr Vieh sich zu holen, ohne daß diese Be⸗ rechtigung jedoch an die Eigenschaft des Berechtigten als Landwirth geknüpft ist. Beim Holen dieses Holzes erlitt ein Gemeindeangehöriger durch einen herabfallenden Zweig eine Augenverletzung. Durch Rekurs⸗ entscheidung vom 13. Juli 1891 ist der Entschädigungsanspruch desselben zurückgewiesen worden. Nach den Ermittelungen bewirthschaftete der Verletzte zwar ein Grundstück von geringer Ausdehnung, that auch anderweit landwirthschaftliche Tagelöhnerdienste und hielt im Jahre vor dem Unfalle zwei Schweine, zur Zeit desselben eine Ziege und mehrere Hühner. Seine Haupteinnahme zog er jedoch aus der Ausübung des Schuhmachergewerbes, insbesondere aus der Anfertigung von Akkord⸗ arbeiten für eine Schuhwaarenfabrik. Hiernach war anzunehmen, daß das Interesse des landwirthschaftlichen Betriebes des Verletzten und der Viehhaltung an der Verwerthung des Hausforstholzes in den Hintergrund trat gegenüber dem Interesse, welches die Hauswirthschaft desselben als eines in der Hauptsache gewerblichen Kleinunternehmers und Arbeiters an ihr hatte (zu vergleichen die oben unter Ziffer 996 abgedruckte Entscheidung, sowie die Rekursentscheidung 952, „Amtliche Nachrichten des R.⸗V.⸗A.“ 1891 Seite 198, und andererseits die Rekursentscheidung 859, a. a. O. 1890 Seite 494; auch 855 und 950, a. a. O. 1890 Seite 493 und 1891 Seite 197).
(998.) Ein selbstversicherter landwirthschaftlicher Unternehmer leistele einem Verwandten aus Gefälligkeit durch Gewährung von Vorspann Hülfe, als dieser die Aussteuer für seine Schwester nach dem Orte der Ebeschließung beförderte. Zur Gewährung der Aus⸗ steuer war der Verwandte als Anerbe des bäuerlichen Hofes ver⸗ pflichtet; auch ent prach es allgemeinem Ortsgebrauch, daß die Aus⸗ steuer von dem Verpflichteten an den Ort, an welchem die Ehe eingegangen werden sollte, geliefert wurde. Nachdem der sog. Braut⸗ wagen Nachmittags gegen 4 Uhr an dem Ziele angelangt war, ließ sich der Landwirth, welcher Vorspann gewährt hatte, bestimmen, daselbst mit seinen Begleitern die Nacht zuzubringen, obwohl er in zwei bis drei Stunden den Weg nach Hause wieder hätte zurücklegen können. An dem Orte, an welchem er Nachtquartier nahm, erlitt er am folgenden Morgen durch Sturz von einer Treppe einen tödtlichen Unfall. Das Reichs⸗Versicherungsamt hat in Uebereinstimmung mit dem Schiedsgericht durch Rekursentscheidung vom 6. Juli 1891 den Entschädigungsanspruch der Hinterbliebenen zurückgewiesen. In den
ntscheidungsgründen ist anerkannt, daß diejenigen Verrichtungen, welche durch die Fortschaffung der Aussteuer nothwendig wurden, nach Lage des Falls mit dem landwirthschaftlichen Betriebe in engem wirth⸗
aftlichen Zusammenhange standen, demselben somit ihrer Natur nach zu⸗ ehezten i vergleichen die Rekurgentscheidung 978, „Amtliche Nachrichten des R.⸗B.⸗A.“ 1891 Seite 216). Auch die Gewährung des Vor⸗ fpanns war an sich eine Thätigkeit, wesche dem landwirthschaftlichen
Betriebe zuzurechnen war; denn derartige Gefälligkeitsverrichtungen, wie sie hier der Erblasser der Kläger einem Verwandten geleistet hat, sind, zumal wenn die Dienstleistungen rein landwirtbschaftlicher Art sind, als durch die Unfallversicherung mitumfaßt anzusehen (zu vergleichen die Rekursentscheidungen 805 und 957, „Amtliche Nach⸗ richten des R.⸗V.⸗A.“ 1890 Seite 168 und 1891 Seite 200). Der Erblasser der Kläger stand jedoch zur Zeit des Unfalls außerhalb jeden Zusammenhanges mit der Landwirthschaft, da er, ohne durch zwingende, in den besonderen Umständen des Falls oder in der Art der geleisteten Hülfe liegende Gründe hierzu veranlaßt zu sein, an dem fremden Orte über Nacht blieb. Dies geschah nicht mehr aus Rücksicht auf die Ausführung der übernommenen Leistung, sondern aus rein persönlichen Gründen; als sachlich ausreichender Grund konnte nach Lage des Falls der Umstand, daß er in Anbetracht der Jahreszeit (Dezember) die Rückfahrt im Duakeln hätte machen müssen, nicht angesehen werden. Demnach konnte auch der Unfall, welcher ihn hierbei betroffen hat, nicht mehr als Unfall bei dem land⸗ wirthschaftlichen Betriebe angesehen werden.
(999.) Ein landwirthschaftlicher Unternehmer ließ einem Maurer, der in seinem Hause eine Wohnung gemiethet hatte, durch seinen Knecht mit seinem gewöhnlichen in der Landwirthschaft benutzten Gespann aus Gefälligkeit unentgeltlich die Möbel heranfahren. Das Reichs⸗Versicherungsamt hat nach einer Rekursentscheidung vom 6. Juli 1891 in dieser Fuhre einen gelegentlichen Ausfluß des landwirthschaftlichen Fuhrwerksbetriebes erblickt und demgemäß im Anschluß an die Rekursentscheidungen 738, 805, 957 und 978 („Amtliche Nachrichten des R.⸗V.⸗A.“ 1889 Seite 352, 1890 Seite 168, 1891 Seite 200. und 216) die landwirthschaftliche Berufsgenossenschaft zur Ent⸗ schädigungsleistung für einen Unfall verurtheilt, welcher den Knecht bei jener Fuhre betroffen hatte.
(10 0.) Ein Arbeiter, welcher hauptsächlich in dem landwirth⸗ schaftlichen Betriebe, daneben aber auch in der Hauswirthschaft seines Dienstherrn beschäftigt wurde, erlitt einen Unfall, als er zwei Kutschern seines Arbeitgebers behülflich war, eine festgefrorene Tonne, welche zum Aufsammeln von Regenwasser diente, vom Eise zu befreien. Das aufgesammelte Regenwasser wurde theils zum Waschen und theils zum Begießen von Mistbeeten verwendet. Das Reichs⸗Versicherungsamt hat mittels Rekursentscheidung vom 13. Juli 1891 in Uebereinstimmung mit dem Schiedsgericht den gegen die zuständige landwirthschaftliche Berufsgenossenschaft erhobenen Entschädigungsanspruch für begründet erachtet. Die Hülfeleistung des Klägers war für den landwirthschaft⸗ lichen Betrieb seines Arbeitgebers mindestens insofern nützlich und förderlich, als das Loseisen der Tonne bezweckte, diese vor dem Verfall oder dem Zerplatzen zu schützen und so ein Geräth zu erhalten, welches zu landwirthschaftlichem Gebrauche mitbestimmt war. Dabei erschien es unerheblich, daß das Regenwasser, welches in der Tonne aufgesammelt wurde, auch in der Hauswirthschaft des Unternehmers zum Waschen benutzt wurde; denn durch das gleichzeitige Vorhandensein eines eigenwirthschaftlichen Interesses des Unternehmers an einer bestimmten Verrichtung wird der ursächliche Zusammenhang der unfallbringenden Thätigkeit mit dem versicherten Betriebe nicht ausgeschlossen. Es genügt für die Feststellung der Ursächlichkeit, daß der versicherte Betrieb, wenngleich nicht ausschließlich, so doch wenigstens auch Vortheil aus dem Eingreifen des Klägers gezogen hat oder ziehen sollte. Im vorliegenden Falle kam zudem für die Entscheidung noch die Eigenschaft des Klägers als eines landwirth⸗ schaftlichen Arbeiters in Betracht, da die Thätigkeit, bei welcher der Kläger den Unfall erlitten hat, ihrer Natur nach eine solche war, wie sie häufig in landwirthschaftlichen Betrieben vorgenommen wird; auch führte sie ihn weder aus dem örtlichen Banne des Betriebes noch setzte sie ihn Gefahren aus, welche an sich der Landwirthschaft fremd wären (zu vergleichen die Rekursentscheidung 960, „Amtliche Nachrichten des R.⸗V.⸗A.“ 1891 Seite 202).
(1001.) Die Mutter eines Landwirths ist in dem kleinbäuer⸗ lichen, familienhaft betriebenen landwirthschaftlichen Betriebe ihres Sohnes als Arbeiterin mitthätig. Bei der Reinigung des Backofens, in welchem Brot für sie und die übrigen in dem Betriebe beschäftigten Familienangehörigen gebacken werden sollte, erlitt sie einen Unfall. Unter Hinweis auf die Rekursentscheidungen 796 und 955 (⸗Amtliche Nachrichten des R⸗R.⸗A.“ 1890 Seite 163 und 1891 Seite 199) ist dieser Unfall durch Rekursurtheil vom 13. Juli 1891 für ent⸗ schädigungspflichtig erachtet worden.
(1002.) Ein ständig in einem landwirthschaftlichen Betriebe be⸗ schäftigter Arbeiter hatte den Tag über auf einem zu diesem Betriebe gehörigen, weit von demselben entfernt gelegenen Graszuschlage die Grenz⸗ und Abzugsgräben gereinigt. Auf dem Rückwege wurde ein zu dem gleichen Betriebe gehöriger Hund, der den Arbeiter nach dem Graszuschlage begleitet hatte — er sollte später als Schäferhund in dem Betriebe verwendet werden — von einem Wagen überfahren. Als der Arbeiter den Hund aufheben wollte, warde er beim Zu⸗ greifen in den Daumen der rechten Hand gebissen und in der Folge durch eine hinzugetretene Sehnenscheidenentzündung in seiner Erwerbs⸗ fähigkeit nicht unerheblich beeinträchtigt. Entgegen der Auffassung des Schiedsgerichts hat das Reichs⸗Versicherungsamt durch Rekurs⸗ entscheidung vom 13. Juli 1891 den Arbeiter zunächst als einen auch zur Zeit des Unfalls in dem fraglichen Betriebe beschäftigten Arbeiter erachtet, weil die Zurücklegung des Weges durch die örtlich getrennte Lage des landwirthschaftlichen Besitzthums bedingt wurde und zur Verrichtung der ihm aufgetragenen Arbeit erforderlich war (zu ver⸗ gleichen Rekursentscheidung 804, „Amtliche Nachrichten des R.⸗V. A.“ 1890 Seite 168). Bezüglich des ursächlichen Zusammenhanges des Unfalls mit dem Betriebe konnte es nicht mit der Beklagten für aus⸗ schlaggebend angesehen werden, ob die Mitnahme oder die Begleitung des Hundes an dem betreffenden Tage für die Verrichtung der Arbeit oder sonst für den landwirthschaftlichen Betrieb erforderlich oder zweckdienlich gewesen ist. Es genügt, daß dies allgemein, wie ins⸗ besondere auch in der hier fraglichen Gegend üblich ist. Die Ge⸗ fahren, die hieraus entstehen, können deshalb nicht als dem Betriebe fremde gelten und namentlich dann nicht, wenn, wie hier, die Handlung, aus deren Anlaß die Verletzung durch den Hund bei⸗ gebracht wurde, lediglich die Erhaltung des Thieres bezweckte, welches einen Bestandtheil des lebenden Inventars des betreffenden Betriebes bildete (zu vergleichen dagegen die Rekursentscheidung 665, „Amtliche Nachrichten des R.⸗V.⸗A.“ 1889 Seite 154).
Entscheidungen des Reichsgerichts.
Unter die Bestimmung des § 25 des preußischen Eisenbahn⸗ gesetzes vom 3. November 1838: „Die Eisenbahngesellschaft ist zum Ersatz verpflichtet für allen Schaden, welcher bei der Beförderung auf der Bahn, an den auf derselben beförderten Personen und Gütern, oder auch an anderen Personen und deren Sachen entsteht, und sie kann sich von dieser Verpflichtung nur durch den Beweis befreien, daß der Schaden entweder durch die eigene Schuld des Beschädigten oder durch einen unabwendbaren äußeren Zufall bewirkt worden ist,““ — fallen nach einem Urtheil des Reichsgerichts, VI. Civilsenats, vom 4. Mai 1891, nicht die zwar landespolizeilich konzessionirten, aber nicht mit landesherrlicher Genehmigung zugelassenen Straßen⸗ Eisenbahngesellschaften.
recht lebhafter.
1891.
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— Ohne Aufkündigung kann nach §. 118 der preußischen Ge⸗ sinde⸗Ordnung eine Herrschaft ein Gesinde sofort entlassen, wenn es sich beharrlichen Ungehorsam und Widerspenstigkeit gegen die Befedle der Herrschaft zu Schulden kommen läßt. In Bezug auf diese Bestimmung hat das Reichsgericht, VI. Civilsenat, durch Urtheil vom 11. Juni 1891 ausgesprochen: 1) der beharrliche Un⸗ gehorsam gilt als Entlassungsgrund nur dann, wenn er nicht in Nachlässigkeit seinen Grund hat, sondern den beharrlichen bösen Willen des Ungehorsamen erkennen läßt; 2) unter „beharrlichem Ungehorsam“ ist der fortgesetzte, in einem zeitlichen Zusam⸗ menhange stehende — wenn⸗ auch⸗ nicht ununterbrochene und ge- “ — Widerstand gegen die Befehle der Herrschaft zu verstehen. 3 8 8
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MNr. 31 der Veröffentlichungen des Kaiserlichen Ge⸗ sundheitsamts vom 4. Augzust hat folgenden Inhalt: Gesund⸗ heitsstand. Mittheilungen über Volkskrankheiten. — Volkskrankheiten und Sterbefälle im Juni 1890. — Sterbefälle in deutschen Städten mit 40 000 und mehr Einwohnern. — Desgl. in größeren Städten des Auslandes. — Erkrankungen in Berliner Krankenhäusern. — Desgl. in deutschen Stadt⸗ und Landbezirken. — Gesundheitsverhält⸗ nisse im deutschen Heere 1884/88. — Witterung. — Zeitweilige Maßregeln gegen Volkskrankheiten. — Thierseuchen in Portugal 1890, 4. Vierteljahr. — Veterinärpolizeiliche Maßregeln. — Medizinal⸗ gesetzgebung u. s w. (Preußen. Reg.⸗Bez. Posen.) Geflügel⸗Trans⸗ port. — (Mecklenburg⸗Schwerin.) Maul⸗ und Klauenseuche. — Tuberkulose⸗Uebertragung in den Gefängnissen. — (Sachsen⸗Coburg⸗ Gotha. Hrzgth. Gotha) Rindvieh. — (Lippe.) Rohhäute. — (Oesterreich. Bukowina.) Sanitätsdienst. Ausführungsbestimmungen. — (Schweiz. Kanton Basel⸗Stadt.) Bestattungswesen. — Recht⸗ sprechung. (Reichsgericht) Unwahre Angaben in Fleischbeschau⸗ Zeugnissen. — Verhandlungen von gesetzgebenden Körverschaften, Vereinen, Kongressen u. s. w. (Deutsches Reich.) 16. Versammlung des Deutschen Vereins für öffentliche Gesundheitspflege. — (Bayern.) Anzeigepflicht bei ansteckenden Krankheiten. — (Großbritannien.) 7. internationaler Kongreß für Hygiene ꝛc. — Vermischtes. (Sachsen. Chemnitz.) Verfälschung der Lebensmittel 1887/90. — (Schweiz.) Irrenanstalten. — (Großbritannien.) Unterricht und Prüfungen der Mediziner. — Geschenkliste. — Sterbefälle in deutschen Orten mit 15 000 und mehr Einwohnern, Juni. — Desgl. in größeren Orten des Auslandes.
Nr. 14 des Archivs für Post und Telegraphie (Beihef t zum Amtsblatt des Reichs⸗Postamts, herausgegeben im Auftrage des Reichs⸗Postamts) hat folgenden Inhalt: I. Aktenstücke und Aufsätze: Gerichtliche Entscheidung über den Begriff „Ort“ im §. 1 des Post⸗ gesetzes. — Das Fernsprechwesen und die Fernsprechtarife in Däne⸗ mark, Schweden und Norwegen (Fortsetzung). — II. Kleine Mit⸗ theilungen: Die elektrische Eisenbahn in London. — Geschäftsordnung des Ministeriums für Posten und Telegraphen in Italien. — Merk⸗ würdiger Blitzstrahl. — Elektrische Eisenbahn zwischen Wien und Pest. — III. Nachruf: Zum Andenken Wilh. Weber's. — IV. Literatur des Verkehrswesens: Mittelstein, Max, Dr. jur., Amtsrichter in Beiträge zum Postrecht. Berlin 1891. Vahlen. 144 S. 8°. ℳ
Die Nr. 32 des „Centralblatts der Bauverwaltung“ herausgegeben im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, hat folgenden Inhalt: Pathologisches Institut der Universität Breslau. — Elektrotechnische Ausstellung in Frank⸗ furt a. M. II. — Rollbremsschuhe. — Störungen des Eisenbahn⸗ betriebes durch Schnee. — Wiederherstellung der Römerfront in Frankfurt a. M. — Vermischtes: Preisbewerbung für den Bau eines Kreishaufes in Inowrazlaw. — Preisbewerbung zur Erlangung eines Bebauungsplanes für den nördlichen Theil der Stadt Hannover. — Elektrotechniker⸗Kongreß in Frankfurt a. M. — Kongreß für Hygiene und Demographie in London.
Statistik und Volkswirthschaft.
Zur Lage des Bergbaues.
Wie im ersten Quartal, so war auch im zweiten Quartal im Regierungsbezirk Aachen der Betrieb im Bergbau ein reger. Die Nachfrage nach Industriekohle und Koks blieb recht lebhaft, wobei die Preise ihre bisherige Höhe behaupteten. Dagegen hat der Absatz von Magerkohlen erheblich nachgelassen, was einerseits auf den zur Zeit naturgemäß geringen Begehr von Hausbrandkohlen, andererseits auf den Umstand zurückzuführen ist, daß der Ziegeleibetrieb in Folge ungünstiger Witterung und mangelnder Baulust eine Einschränkung erfahren hat. Die Gewinnungsarbeiten auf den Erzbergwerken, insbesondere auf dem bedeutendsten derselben, dem „Meinerzhagener Bleiberg“, nehmen in bisherigem Umfange un- gestörten Fortgang, wenn auch die Bleipreise einigermaßen weichende Tendenz zeigten. Die Bergarbeiter⸗Bevölkerung befand sich nach wie vor in befriedigender materieller Lage. Der Betrieb in den Stein⸗ und Schieferbrüchen der Kreise Montjoie und Malmedy war ein
Gur Anbeiterbewegogng..
Die „Saarbr. Ztg.“ berichtet nach dem „Boten über eine am letzten Sonnabend abgehaltene Bergarbeiter⸗ Versammlung in Sulzbach, in welcher 38 Bergleute anwesend waren. Weyand⸗Neunhkirchen bemerkte zu⸗ nächst, daß die Beiträge zum Rechtsschutzverein schlecht eingingen, bis jetzt hätten erst drei Inspektionen solche bezahlt. Die abgelegten Bergleute könnten aber mit den noch in der Kasse befindlichen 2 — 3000 ℳ nicht unterstützt werden, da mit diesem Gelde die Gehälter der Vorstands⸗ mitglieder bestritten werden müßten. Redner erklärt sich sodann für den Saalbau, welcher fortgeführt werden müsse. Gräber⸗Sulzbach sprach zu Gunsten des jetzigen Vorstandes des Rechtsschutzvereins. Warken müsse an der Spitze des Vereins bleiben. Am Mittwoch finde zu Bild⸗ stock eine Vertrauensmänner⸗Versammlung statt, in welcher entschieden werden solle, ob der Saalbau weiter geführt werde oder nicht, auch soll ein neuer Vorstand gewählt werden. Er schilderte sodann die Noth der Abgelegten, die mehr snterehe werden müßten. Hierauf wurde über einen zu gründenden Lese⸗ verein berathen, in welchem sozialdemokratische Schriften gelesen werden sollen. Es traten auch 17 Bergleute dem neuen Verein bei. — Im Rechtsschutzverein für das Saarrevier, schreibt die „Saarbr. Ztg.“, gährt es fort. Jetzt schon hat sich eine Partei gebildet, welche an Stelle Warken's das Vor⸗ standsmitglied Schillo wählen will. Warken aber ist nicht ewillt, sich aus dem Sattel heben zu lassen. vn seinem
latt, Schlägel und Eisen“ macht er Folgendes bekannt: