Der Berichterstatter des „New⸗York Herald“ tele⸗
graphirt unter dem 30. v. M.:
Das Regiment Chanaral von der Kongreß⸗Armee rückte heute Abend in Santiago ein. Die Hauptstadt gerieth in die Hände eines blutdürstigen Pöbelhaufens, welcher gestern viel Eigenthum zerstörte. Sobald gestern die Nachricht von der Neederlage der Regierung in Valparaiso in der Hauptstadt eintraf und die Einwohner wußten, daß es mit Balmaceda's Macht zu Ende war und sie nichts mehr von seinem Zorn zu fürchten hatten, kam ihre ganze Wuth gegen die Regierung zum Ausbruch. Ueberall schrie das Volk, der Präsident solle getödtet werden. Ein Haufe setzte sich auch bald nach seiner Wohnung in Bewegung. Auf dem Wege dorthin wuchs die Menge immer mehr. Vor der Amtswohnung Balmaceda'’s angekommen, war sie in solche Raserei gerathen. daß sie zu allen Schandthaten fähig war. Man hätte mit dem Präsidenten kurzen Prozeß gemacht, wenn man ihn in Santiago gefunden hätte. Um seine Wuth zu stillen, wurde deshalb sein Haus in Brand gesteckt. Darauf marschirte der Pöbel nach der Wohnung des Ministers des Innern Godov, eines eifrigen Anhängers Balmaceda's, und zündete auch diese an. Die Wohnungen der Matter des Präsidenten, des in der Schlacht gefallenen Generals Barbosa und der Senores Me Kenna und Eastman gingen gleichfalls in Rauch auf. An den Gebäuden der Regierungszeitungen vund vieler hoben Beamten kühlte der Pöbel nicht minder seine Wuth. Die Stadt wurde von einer Panik ergrifften und alle Läden wurden geschlossen. Die friedlichen Bürger wagten nicht, ihre Häuser zu verlassen. Die Flammen der brennenden Häuser erfüllten mit ihrem Widerschein den Horizont. Die Polizei und die Feuerwehr waren so außer Rand und Band gerathen, daß sie nicht einmal den Versuch machten, die Ordnung auf⸗ recht zu erhalten. Als Balmaceda die Einnahme Valparaisos er⸗ fahren hatte, ließ er den General Baquedano zu einer gestern Nach⸗ mittag in der Münze abzuhaltenden Konferenz berufen. Baquedano wollte nicht darauf eingehen, sondern schlug eine Berathung im Hause des Generals Velasquez vor Dort wurde gestern ein Kriegsrath ab⸗ gehalten, welchem Balmaceda selbst, seine bedeutendsten Generale und hervorragende Mitglieder seiner Partei beiwohnten. Man gelangte zu dem Schlusse, daß weiterer Widerstand vergeblich und die Uebergabe der Hauptstadt das Vernünftigste sei. Baquedans wurde zum Stadtkommandanten ernannt, und in dieser Eigenschaft unterhandelte er über die Kapitulationsbedingungen. General del Canto, der Befehlshaber des Kongreßheeres, wurde zugleich benach⸗ richtigt, daß sich die gesammte Garnison Santiagos für die Kongreßpartei erklärt kabe und Santiago sich ihm ergebe. General Baquedano sandte beute außerdem noch durch einen Ausschuß hervorragender Bürger Santiagos einen Brief an del Canto. Nachdem die Eisenbahn nach Santiago wieder fahr⸗ bar gemacht worden war, ließ Kapitän George Montt, der Ober⸗ Befehlshaber der Kongreßtruppen, das Regiment Chanaral sofort nach Santiago rücken, um im Verein mit den Truppen des Generals Baquedano die Ordnung aufrecht zu erhalten Der zum Intendente Santiagos ernannte Senor Altamirano begleitete die Trrppen. Die Zustände in der Hauptstadt spotten aller Beschreibung. Jeden Augenblick kann alles Gesindel der Stadt und der Umgegend los⸗ brechen. Die Feuerwehr hat jetzt alle Hände voll zu thun, um die vielen Brände zu löschen. General Baquedano hat das Regiment Imperial einen Cordon um die Stadt ziehen lassen, damit gefähr⸗ liche Gesellen nicht hinein können. General del Canto ist nebst seinem Stabe und einem Kontingent Truppen heute Abend von Valparaiso abgefahren und wird morgen früh in Santiago eintreffen. Ein neuer Polizeichef und eine neue Eisenbahnverwaltung sind schon ernannt worden. Alle möglichen Gerüchte über Balmaceda sind im Umlauf. Die Einen sagen, er suche zu Lande die Küste des atlantischen Oceans zu erreichen, Andere, er habe sich nach Coquimbo begeben, wo der „Almirante Condell“ und der „Imperial“ auf ihn war⸗ teten. Aus guter Quelle verlautet jedoch, daß er gestern auf einem Sonderzuge nach Talcahuana reiste, wo der „Almirante Con⸗ dell“ oder der „Imperial“ ihn an Bord nehmen werden zur Reise nach Buenos Aires oder Montevideo. Möglich, daß er auf diese Weise entkommt. In Valparaiso haben drastische Maßregeln be⸗ wirkt, daß Ruhe und Ordnung ziemlich wieder hergestellt sind. Mit jedem Ruhestörer wird summarisch verfahren. Viele wurden erschossen. Im Ganzen hat der Pöbel Eigenthum im Werthe von 1 800 000 Doll. zerstört. Senor Joaquin Walker Martinez ist provi⸗
Wetterbericht vom 2. September, Morgens 8 Uhr.
1-
Stationen. Wind. Wetter. Text (theilweise
d. Meeressp
red. in Millim.
in ° Celsius
—,— — n e50 C. = 40 R.
Temperatur
Bar. auf 0 Gr.
Anfang 7 Uhr.
8 E su
Mullaghmore Aberdeen.. Christiansund 734
6 wolkig 4 wolkig 1 wolkig 5 balb bed. 744 6 wolkig 754 2 Regen 762 still wolkenlos
Herr.
— — S8SE2S 8900 6 QeSes 89
AG 98 88
von Kreutzer.
756 WSW A4 balbh bed. 759 SSW 3 wolkig 760 S 4 halb bed. 752 WSW 6 wolkig ¹) 756 SW 6 heiter²) 756 S 6 wolkig) Neufahrwasser 755 4 bedecht⁴) Memel 753 4 bedeckt 1 762 2 Regen 758 8 wolkenlos 763 4 wolkenlos 761 2 halb bed. ⁵) 765 still wolkenl. 5) 761 SW 3 balb bed. 758 4 wolkig ““ 1 wolkenlos Breslau 1761 WSW 3 bedeckt 760 WSW 3 heiter 764 ONO 3 beiter 763 still wolkenlos
¹) Nachts stürmisch. ²) Abends Regen. ³) Böig. ⁴) Bbig. ⁵) Früh feiner Regen. ⁶) Thau. u“
Uebersicht der Witterung. “
von P. Hertel.
8
Heller. Schönthan.
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§ᷣ 8cses
Freitag: Cäsar.
Heilige.
Das Minimum, welches gestern nordwestlich von Schottland lag, ist nordostwärts fortgeschritten; das barometrische Maximum liegt über der Alpengegend. Im östlichen Nordseegebiete wehen starke bis stürmische westliche und südwestliche Winde, Skudesnäs meldet Südweststurm. In Deutschland ist das Wetter trübe; in den nordwestlichen Gebietstheilen ist Hierauf: allenthalben Regen gefallen lande liegt die Temperatur überall über dem Normal⸗ werthe. Anfang 7 Uhr
Deutsche Seewarte.
Berrlin, 2. September. (W. T. B.) Die amerikanischen
Theater⸗Anzeigen.
Königliche Schauspiele. Donnerstag: Opern⸗ haus 168. Vorstellung. 1a komische Oper in 4 Akten von Fr. von Flotow. nach dem Plane des St. Georges) von W. Friedrich. Dirigent: Musikdirektor Wegener. Schauspielhaus 175. Schauspiel in 7 Vorgängen von Ernst von Wildenbruch. In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Max Grube. Anfang 7 Uhr.
Freitag: Opernhaus. Nachtlager in Granada. Oper in 2 Abtheilungen 1 Text vom 1 Hierauf: Das schlecht bewachte Mädchen. Pan⸗ tomimisch⸗komisches Ballet in fꝛüg n 4 Bildern nach d'Auberval von P. Taglioni. Musik Anfang 7 Uhr.
Schauspielhaus. Lustspiel in 5 Aufzügen von Franz von Anfang 7 Uhr. b1“
der Excellenz. Freitag: Wildfener. Sonnabend: Der Weg zum Herzen.
Berliner Theater. Donnerstag: Der Hütten⸗
besitzer. Anfang 7 Uhr. 8 1. Abonnements⸗Vorstellung.
Sonnabend: Ein Tropfen Gif
Tessing-Theater. 1 Schauspiel in 4 Akten, nach A. W. Pinero frei bearbeitet von Oskar Blumenthal. Freitag: Die Ehre. Hermann Sudermann. Sonnabend und Sonntag: Falsche Heilige.
Wallner-Theater. Donnerstag: Ihre Familie. meist wärmer, im Westen vielfach heiter, im Osten Volksstück in 3 Akten von Stinde und Engels.
Zum 7. Male: Cavalleria Bero- Im deutschen Binnen⸗ Iina. Musikalisch⸗parodistischer Scherz in 1 Akt von Max Kraemer.
Freitag und folg. Tage: Dieselbe Vorstellung.
sorisch der Intendente. In dem ganzen Feldzug hat eigentlich nur eine des Namens werthe Schlacht stattgefunden, nämlich die bei Concnon, als die Insurgenten den Aconcagua erzwangen. Bei Vino del Mar fanden im Grunde nur Tirailleurgefechte statt. während auf den Höhen von Valparaiso die Insurgenten glattes Spiel hatten. Die Verwundeten⸗ pflege war abscheulich. Hunderte von Verwundeten wurden auf dem Schlachtfelde gelassen und starben, während Viele hätten gerettet werden können. Die Aerzte der ausländischen Kriegsschiffe haben werthvolle Dienste geleistet.
Nr. 35 des „Centralblatts der Bauverwaltung“, herausgegeben im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, hat folgenden Inhalt: Rund⸗Erlaß vom 18. August 1891, betreffend die Untersuchungen der Straßenbrücken mit eisernem Ueberbau. — Personal⸗Nachrichten. — Deutsche evangelische Kirche in Tokio. — Neue Weichen⸗ und Signalsicherungsanlage in Limburg a. d. Lahn. — VII. internationaler Kongreß für Hygiene und Demographie. — Engerer Wettbewerb um das Kaiser Wilhelm Denkmal in Berlin. — Vermischtes: Preisbewerbung für Werke über John Howard. — Straßenreinigungsmaschine. — Neue Erscheinung in der Literatur des Eisenbahn⸗Oberbaues.
Entscheidungen des Reichsgerichts.
Macht die Ortsgemeinde von ihrer Enteignungsbefugniß der durch die festgestellten Straßenfluchtlinien für Straßen und Plätze bestimmten Grundfläche erst lange Zeit nach der Offenlegung des neuen Fluchtlinienplans Gebrauch, so kann, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, V. Civilsenats, vom 3. Juni 1891, der Eigenthümer des abzutretenden Grundstücks denjenigen Werth desselben als Ent⸗ schädigung fordern, den es zur Zeit der thatsächlichen Ent⸗ eignung bat, ungemindert durch die Beschränkung, welche gerade durch die Anlage veranlaßt ist, deren Ausführung die Enteignung ermöglichen soll.
— Der Art. 275 des Handelsgesetzbuchs („Verträge über un⸗ bewegliche Sachen sind keine Handels geschäfte“) schließt, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, VI. Civilsenats, vom 22. Juni 1891, den Vertrag über Immobilien nur dann von dem Begriff des Handelsgeschäfts aus, wenn die Immobilien den Hauptgegen⸗ stand des Vertrages bilden. Ist dieses aber nicht der Fall, so hindert der Art. 275 nicht, den Vertrag als ein Handelsgeschäft anzusehen.
Nach Schluß der Redaktion eingegangene Depeschen.
Deputirten, welche Europa bereist haben, um im Interesse der Ehicagoer Weltausstellung zu wirken, werden am 5. September d. J. in Southampton sich auf dem Dampfer „Augusta Victoria“ nach den Vereinigten Staaten wieder einschiffen. Mit ihnen begeben sich der deutsche Reichs⸗ kommissar, Geheime Regierungs⸗Rath Wermuth, und die Vertreter mehrerer anderer Länder nach Chicago, um an Ort und Stelle über die Organisation der verschiedenen Ab⸗
theilungen zu verhandeln. Kiel, 2. September. (W. T. B.) Das deutsche in See ge⸗
Uebungs⸗Geschwader ist gestern Abend in
gangen. — Nachts traf der Armstrong⸗Dampfer „Jes⸗ mond“ mit Geschützen und Munition, für den gestern ausgelaufenen chilenischen Kreuzer „Presidente Pinto“ be⸗ stimmt, hier ein. Der Dampfer mußte, da die Hafenpolizei
den Aufenthalt eines mit Explosivstoffen beladenen Schiffes
im Handelshafen nicht gestatten konnte, vor der Swentine⸗ mündung anlegen. 1
Sigmaringen, 2. September. (W. T. B.) Die Generalversammlung der deutschen Alterthumsvereine beschloß heute, im nächsten Jahre in Görlitz, im übernächsten in Stuttgart zu tagen. 1
Schwerin, 2. September. (W. T. B.) Das Befinden des Großherzogs ist befriedigend, der Großherzog ver⸗ brachte bereits einige Stunden auf dem Sopha, die Nacht war ziemlich ruhig.
Schwarzenau, 2. September. (W. T. B.) Der Kaiser Franz Joseph ist heute früh 8 Uhr 35 Minuten hier ein⸗ getroffen und fuhr unter den begeisterten Hochrufen der Sechösgerung durch die reichbeflaggten Straßen nach dem
osse.
St. Petersburg, 2. September. (W. T. B.) Die Regierung hat, um die Zufuhr von Getreide aus dem Kaukasus nach den von der Mißernte betroffenen Gouverne⸗ ments zu erleichtern, eine Ermäßigung der Tarife auf den am Transport betheiligten Bahnen angeordnet.
Venedig, 2. September. (W. T. B.) Die heute Morgen hier verbreiteten Gerüchte über eine erschlimme⸗ rung des Gesundheitszustandes der Königin von Rumänien sind unbegründet. Auch ist keinerlei Nachricht von der unmittelbar bevorstehenden Ankunft des Königs von Rumänien hier eingetroffen.
Mailand, 2. September. (W. T. B.) In einer gestern stattgehabten Versammlung der Ausständigen wurde der An⸗ trag auf Proklamirung allgemeiner Arbeitseinstellung als undurchführbar verworfen; dagegen soll heute der Versuch gemacht werden, die bisher nicht aus⸗ ständigen Arbeiter der Metallindustrie zur Niederlegung der Arbeit zu bewegen und den Strike einstweilen auf diese Branche zu beschränken. Von Seiten der Militär⸗ behörde sind bereits seit früher Morgenstunde umfassende Maßregeln getroffen, um etwaige Ausschreitungen sofort im
Keime zu ersticken.
New⸗York, 2. September. (W. T. B.) Der „New⸗ York Herald“ meldet aus Valparaiso: Zwei Regimenter der Regierungstruppen, welche von Coquimbo nach Talcahuano verlegt waren, revoltirten, als sie die Nachricht von der Niederlage Balmaceda’'s erfuhren, und tödteten ihre sämmtlichen Offiziere. Alle Bande der militärischen Ordnung lösten sich; unterstützt von etwa 4000 Kohlenarbeitern setzten sich die Meuterer in den Besitz der Stadt und begingen dort die gröbsten Aus⸗ schreitungen. Häuser und Verkaufsläden wurden geplündert und in Brand gesteckt.
New⸗York, 2. September. (W. T. B.) Nach einem hierher gelangten Gerücht, welches allerdings noch der Be⸗ stätigung bedarf, soll Balmaceda auf seiner Flucht durch einen Maulthiertreiber aus Rache erschossen sein, weil er in der Aufregung wegen der durch ein Schneegestöber ver⸗ langsamten Reise denselben geschlagen hatte.
New⸗York, 2. September. (W. T. B.) Der „New⸗ York Herald“ meldet aus Valparaiso vom 1. d. M., auch in Concepcion und Talcahuano sei es zu Ausschreitungen des Pöbels gekommen; die Behörden verfügten jedoch über hinreichende Machtmittel, um die Unruhen zu unterdrücken. In Santiago und Valparaiso sei die Ruhe wieder hergestellt.
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)
Donnerstag: Die Fledermans.
C. Haffner und R. Gense. Regie: Hr. Binder. Federmann. Anfang 7 ½ Uhr.
Martha. Romantisch⸗
geöffnet
Freitag: Die Fledermans.
Vorstellung. Der neue
Residenz-Theater. Direktion: 169. Vorstellung. Das burg.
G Freiherrn von Braun. Pariser Sittenbild
2 Aufzügen und burg. Anfang 7 ¼ ÜUbr.
176. Vorstellung. Roderich
Täglich: Abends bei brillanter
Julins siten, Beleuchtungseffecten ꝛc.
Donnerst
sämmtlicher Spenztalitäten. des ganzen Garten⸗Etablissements.
7 ½ Ubr Freitag: Dieselbe Vorstellung.
Musik von Bogumil Zepler. 3. Male: Der große Prophet.
ständig neuen Kostümen.
Triedrich- Wilhelmstädtisches
in 3 Akten, nach Meilhac und Halevy bearbeitet von Musik von J. Strauß Dirigent: Hr. Kapellmeister
Der Concert⸗Park bleibt den Theaterbesuchern
Sigmund Lauten⸗ Donnerstag: Zum 6. Male: in 5 Aufzügen von Meilhac und Ludovic Halsvyv. Deutsch von Eduard Mauthner. In Scene gesetzt von Sigmund Lauten⸗
Freitag u. folg. Tage: Dieselbe Vorstellung
Kroll's Theater. Donnerstag: Ein Masken⸗
bpall. (Renato: Sgr. Francesco d'Andrade a. Gast.)
. Feenee; des atebe g,e.
8 Kind festes Giacomo Meyerbeer’'s, mit hoher Gene mi⸗
Beutsches Theater. Donnerstag: Die 8 gung. Der Prophet. (Joh. v. Leyden: Hr. Emil DGötze; Fides: Fr. Moran⸗Olden als Gäͤfte)
„Großes Concert“ im Sommergarten,
elektrischer
desselben. Anfang 5 ½, der Vorstellung 7 Uhr.
Belle-Alliance- Theater. Donnerstag: Zum 35. Male mit durchweg neuer glänzender Ausstattung an Dekorationen, Kostümen, Ballets, Waffen⸗Requi⸗ Jung⸗Deutschland zur See. Großes Ausstattungs⸗Zeitbild in 4 Akten (7 Bildern) von Ernst Niedt. Im 6. Bilde: Zum ersten Male in Deutschland: Großes Pferderennen auf der Bühne von lebenden Pferden.
Im prachtvollen, glänzenden Sommergarten (vor⸗ 4 nehmstes und großartigstes Sommer⸗Etablissement Schauspiel in 4 Akten von der Residenz): Großes Doppel⸗Concert. Auftreten Brillante Illumination
Anfang des Concerts 6 Uhr. Anfang des Theaters
Adolph Ernst-Theater. Donnerstag: Zum
4 Akten von Leon Treptow. Couplets von Gustav Görß. Musik von Gustav Steffens. Die neuen Dekorationen aus dem Atelier der Herren Wagner und
Bukacz. In Scene gesetzt von Adolph Ernst. Anfang 7 ½ Uhr. 8 Freitag: Dieselbe Vorstellung.
Theater. Komische Oper
Thomas-Theater. Alte IJakobstraße 39. Direktion: Emil Thomas. Donnerstag: Zum 35. Male: Im siebenten Himmel. Posse mit Gesang in 3 Akten (4 Bildern) von Jean Kren. Musik von Jobannes Doebber. In Scene gesetzt vom Direktor Emil Thomas. Anfang 7 ½ Uhr.
88 Freitag: Dieselbe Vorstellung.
Urania, Anstalt für volksthümliche Natarkunde. Am Landes⸗Ausstellungs⸗Park (Lehrter Bahnhof) Geöffnet von 12 —11 Uhr. Täglich Vorstellung im aSeh Theater. Näheres die Anschlag⸗ jettel.
[32023] Nur noch kurze Zeit. —f -—
Fron⸗Frou. Henry
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National⸗Panorama Herwarthstraße 4 am Königsplatz. „Das alte Rom“ mit dem Triumphzuge Kaiser Constantins.
v. Morg. 9 Uhr bis zur Dunkelheit. Eintr. tägl. 50 ₰. Soldaten u. Kinder 25 ₰.
8 5
Beleuchtung — 1 1 Familien⸗Nachrichten.
Verehelicht: Hr. Dr. Georg König mit Frl Margarethe Bannier (Aachen).
Geboren: und Boegendorff (Kobelau).
— Hrn. Professor
Maubeuge (Neuhäuser). — (Dolzig, Kreis Sorau). — (Sallentin).
Gestorben: Verw. Fr. Agnes von Kalbacher, geb
Albert Eggeling (Krotoschin). — Hr. Sanitäts⸗Rath Dr. Carl Lehfeld (Berlin). — Mosch (Berlin). — Hr Ober⸗Landesgerichts⸗
Dr. Friedrich Otto Thümmel (Halle a. S.).
Redacteur: Dr. H. Klee, Direktor. Berlin:
Verlag der Expedition (Scholi).
Gesangsposse in Anstalte Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
Drei Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage)
Mit voll⸗
Ein Sohn: Hrn. von Tschirschky
Irmann (Breslau). — Eine Tochter: Hrn von Hen. Pastor Beyer Hrn. von Schöning
Bernhard (Bad Reinerz). — Hr. Professor w892
Fr. Geh. Legations⸗Rath Cora Hepke, geb. von Präsident a. D., Wirkl. Geb. Ober⸗Justiz⸗Rath
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗
zum Deutschen Reichs⸗Anz
½ 206.
x——
Personalveränderungen.
Königlich Preußische Armee.
Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Neues Palais, 27. August. Mueller, Major vom Großen Generalstabe, zum 1. Oktober d. J. von seinem Kommando als Milit. Attachs bei der Gesandtschaft in Bukarest entbunden. Möller, Hauptm, vom Großen Generalstabe, vom 1. Oktober d. J. ab als Milit. Attachs zur Gesandtschaft in Bukarest kommandirt. Neide, Hauptm. und Battr. Chef vom Feld⸗Art. Regt. von Peucker (Schles.) Nr. 6, vom 1. Sept. d. J. ab auf sechs Monate zur Dienstleistung bei dem Neben⸗Etat des Großen Generalstabes kommandirt.
Neues Palais, 29. August. v. DOidtman, Gen. Major und Inspekteur der Jäger und Schützen, für die Dauer der Er⸗ krankung des Commandeurs der 8 Div. zu dieser Div., behufs Ueber⸗ nahme der Führung derselben, kommandirt. v Uckro, Sec. Lt. à la suite des Westfäl. Ulan. Regts. Nr. 5, in das Schleswig⸗ Holstein. Ulan. Regt. Nr. 15 einrangirt. v. Oppen, Sec. Lt. von der Res. des Gren. Regts. Kronprinz Friedrich Wilhelm (2. Schles.)
:r. 11. früher in diesem Regt., im aktiven Hcere, und zwar als Sec. Lt. mit einem Patent vom 30. Mai 1886 bei dem Königin Augusta Garde⸗Gren. Regt. Nr. 4, wiederangestellt. 8
Durch Verfügung des Kriegs ⸗Ministeriums.
1. August. Urbach, Zeuz⸗Hauptm. vom Art. Depot in Glatz, zum Art. Depot in Magdeburg, Raffes erst, Zeug⸗Pr. Lt. vom Art. Depot in Posen, zum Art. Depot in Glatz, Schüttauf, Zeug⸗Lt. von der Art. Werkstatt in Spandau, zum Art. Depot in Posen, Thomas, Zeug⸗Lt. von der 1. Art. Depot⸗Insp., zum Art. Depot in Magdeburg, — versetzt. 8
Durch Verfügung der General⸗Inspektion der Fuß⸗ Artillerie. 11. August. Heck, Feuerwerks⸗Hauptm. vom Art. Depot Posen, zum Stabe des Westfäl. Fuß⸗Art. Regts. Nr. 7, Schleusner, Feuerwerks⸗Pr. Lt. vom Art. Depot Erfurt, als Lehrer zur Ober⸗Feuerwerkerschule, Nagel I., Feuerwerks⸗Pr. Lt.
om Stabe des Westfäl. Fuß⸗Art. Regts. Nr. 7, als Lehrer zur Ober⸗Feuerwerkerschu e, Mahlo, Feuerwerks⸗Lt. von der Ober⸗Feuer⸗ werkerschule, zum Art. Depot Erfurt, Bilau, Feuerwerks⸗Lt. von der Ober⸗Feuerwerkerschule, zum Art. Depot Metz, Faber, Feuer⸗ werks⸗Lt. vom Art. Depot Metz, als Lehrer zur Ober⸗Feuerwerker⸗ chule, Wenck, Feuerwerks⸗Lt. vom Art. Depot S rinemünde, zum Art. Depot Posen, — sämmtlich mit dem 1. September d. J. versetzt.
Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Neues Palais, 27. August. v. Ablefeldt I., Sec. Lt. vom 1. Thüring. Inf. Regt. Nr 31, als Pr. Lt. mit Pension und der Armee⸗Uniform,
v. Carnap⸗Quernheimb, Sec. Lt. vom 2. Niederschles. Inf. Regt. Nr. 47, mit Pension, — der Abschied bewilligt.
Neues Palais, 29. August. v. Schmeling, Sec. Lt. vom Kaiser Alexander Garde⸗Gren. Regt. Nr. 1, der Abschied bewilligt Militär⸗Justizbeamte.
Durch Allerhöchste Bestallung. Kiel, 10. August. Lade, Justiz⸗Rath, Div. Auditeur der 30. Div., zum Ober⸗ und
Corps⸗Auditeur ernannt. Demselben ist die Corps⸗Auditeurstelle des VvV. Armee⸗Corps vom 1. September d. J. ab übertragen worden.
Beamte der Militär⸗Verwaltung.
Durch Allerhöchsten Abschied. 13. August. Puhl, Fortifikations⸗Sekretär in Cuxhaven, aus Anlaß seines Ausscheidens aus dem Dienst der Charakter als Rechnungs⸗Rath verliehen.
Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums 14. Juni. Dr. Link, Corps⸗Stabsapotheker des Garde⸗Corps, auf seinen An⸗ — 1. September ab aus dem Milit. Verwaltungsdienst ver⸗ abschiedet.
15. Juli. Dr. Salzmann, Corps⸗Stabsapotheker XIV. Armee⸗ Corps, vom 1. September ab zum General-Kommando des Garde⸗ Corps versetzt.
20. Juli. Borheck, Ehlinger, v. Guesnar, Hölscher, Hunrath, Kleyer, Krawczynski, Müller, Ohnmais, Dr. Philipson, Dr. Schlicht, Senff, Stedefeld, Vallender, Unter⸗Apotheker des Beurlaubtenstandes, zu Ober⸗ Apothekern befördert.
21. Juli. Hoffmann, Siepmann, Ziegel, Ober⸗Apeo⸗ theker des Beurlaubtenstandes, der Abschied bewilligt.
29. Juli. Danielowski, Intend. Rath, Vorstand der Intend. der 7. Div., zu der Corps⸗Intend. des VIII. Armee⸗Eorps versetzt.
13. August. Winbeck, Ober⸗Roßarzt bei dem Remontedepot Neuhof⸗Treptow a. R., vom 1. Oktober 1891 ab auf seinen Antrag mit Nension in den Ruhestand versetzt.
25. August. Kühnast, Voß, Ludwig, Zahlmstr. Aspi⸗ ranten, zu Zahlmstrn. beim II. bezw. XVI. Armee⸗Corps ernannt.
Durch Verfügung der General⸗Inspektion des In⸗ genieur⸗ nnd Pionier⸗Corps und der Festungen. 21. August. Festungsbauschule in Berlin, zur Fortifikation Cuxhaven versetzt
XII. (Königlich Sächsisches) Armee⸗Corps.
„Offiziere, Portepeefähnriche ꝛc. Ernennungen, Be⸗ förderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. 24. August. Die Port Fähnrs.: v. Heygendorff, v. Beulwitz, Frhr. v. Friesen, v. Kirchbach, Garten des 1. (Leib⸗) Gren. Regts. Nr. 100, Schmalz, v. Pape, v. Wolffersdorff, Frbr. v. Zschinsky des 2. Gren. Regts. Nr. 101 Kaiser Wilhelm König von Preußen, Frhr. v. Oldershausen des 4. Inf. Regts. Nr. 103,
hrich, Bleyl des 5. Inf. Regts. Prinz Friedrich August Nr. 104, v. Gruben des 6. Inf. Regts. Nr. 105, Dröge, Köhler, Rottka des 7. Inf. Regts. Prinz Georg Nr. 106, Boisselier, Krauße, Franz des 8. Inf. Regts. Prinz Johann Georg Nr. 107, v. d. Pforte, van Wyck, v. Einsiedel. Frhr. v. Hoden⸗ berg, v. Pflugk des Schützen (Füs) Regts. Prinz Georg Nr. 108, Schmidt, Meschwitz, v. Ehrenstein, Wohlthat des 9. Inf. Regts. Nr. 133, Andresen, Bodemer des 10. Inf. Regts. Nr. 134, Frhr. v. d. Bussche⸗Haddenhausen, Kleemann, Scholl, Qued. des 11. Inf. Regts. Nr. 159, v. Einsiedel des 1. Jäger⸗ Bats. Nr. 12, v. Plato, Garten⸗Kraft, v. Carlowitz des 2. Jäger⸗Bats. Nr. 13, Frhr. v. Hodenberg des 3. Jäger⸗Bats. vr 15, Edler v. d. Planitz des Karabinier⸗Regts., Graf von 8 ielczunski, Gontard des 1. Königs⸗Hus. Regts. Nr. 18, v. Boxberg, Fehr. v. Fritsch, v. Römer des 1. Ulan. Regts. Nr. 17, Panse, Rahe, v. Reden des 2. Ulan. Regts. Nr. 18, p⸗ ö“ v. Funcke, Heydenreich, Clauß, v. Wolf, ves „Fischer, Wolf des 1. Feld⸗Art. Regts. Nr. 12, Hege⸗ 2 ister, Waldow, Kühn des 2. Feld⸗Art. Regts. Nr. 28, Rinke, Schüneer, Härtel, v. Carlowitz des 3. Feld⸗Art. Regts. Nr. 32, S midt, Richter des Fuß⸗Art. Regts. Nr. 12, — 2 außeretatemaͤßigen Second⸗Lieutenants der Artillerie — befördert. Ung d, Unteroff. des 11. Inf. Regts. Nr. 139, v. Reden,
nteroff, des 1. Königs⸗Hus. Regts. Nr. 18, — zu Port. Fähnrs. nam. Langheld, ec Lt. im 5. Inf. Regt. Prinz Friedrich
-e . r. 8 1. See à la suite . 88 8e
v. Carlow . Lt. im 2. .Regt. Nr. 18,
Charakter als Ritm. Lt. im 2. Ulan g r der
Kretschmer, Festungsbauwart 2. Kl. von der
Erste Beilage
Im Beurlaubtenstande. 24. Au gust. Michael, Pr. Lt. von der Feld⸗Art. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks I. Dresden, zum Hauptm. befördert.
Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 29. Juli. Frhr. v. Beschwitz, Pr. Lt. à la suite des Garde⸗Reiter⸗Regts., in Genehmigung seines Abschiedsgesuchs mit der gesetzlichen Pension und der Erlaubniß zum Tragen der Armee⸗Uniform zur Disp gestellt.
24. August. Frhr. v. Campe, Rittm. im 2. Ulan. Regt. Nr. 18, Koldewev, Hauptm. und Comp. Chef im Pion. Bat. Nr. 12, — in Genehmigung ihrer Abschiedsgesuche mit der gesetzlichen Pension und der Erlaubniß zum Forttragen der bisher. Uniform mit den vorgeschriebenen Abzeichen, sowie unter gleichzeitiger Verleihung des Charakters als Major, zur Disp. gestellt.
Im Beurlaubtenstande. 24. August. Gruner, Hauptm. von der Inf. 2. Aufgebots, Dr. Hammann, Pr. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots, Stöcker, Sec. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots, — des Landw. Bezirks II. Leipzig, der erbetene Abschied bewilligt.
Im Sanitäts⸗Corps. 20. August. Dr. Richter, Unter⸗ arzt der Res. des Landw. Bezirks I. Dresden, zum Assist. Arzt 2. Kl. befördert.
Beamte der Militär⸗Verwaltung.
Durch Allerhöchsten Beschluß. 27. Juni Eichler, charakteris. Pr. Lt. und Ober⸗Lazareth⸗Insp. des Garn. Lazareths Dresden, ge⸗ legentlich seiner Versetzung in den Rubestand, der Charakter als Hauptmann verliehen, zugleich mit der Erlaubniß zum Tragen der G des 4. Inf. Regts. Nr. 103 mit den vorgeschriebenen Ab⸗ zeichen.
Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums. 20. Juli. Graul, Geheimer Sekretär im Kriegs⸗Ministerium, auf seinen An⸗ trag mit Pension in den Ruhestand versetzt.
27. Juli. Friedemann, Rendant des Montirungs⸗Depots zu Dresden, auf seinen Antrag mit Pension in den Ruhestand versetzt.
1. August. König, Assist. im Kriegs⸗Ministerium, zum Sekretär, Kaiser, Kanzlei⸗Diätar im Kriegs⸗Ministerium, zum Assist. im Kriegs⸗Zahlamt, Terne, Zahlmstr. Aspir., zum Zahlmstr. des 2. Bats 1. (Leib⸗) Gren. Regts. Nr. 100, — ernannt 13 August. Creutz, Sekretär im Kries⸗Ministerium, auf seinen Antrag mit Pension in den Ruhestand versetzt und zum Ge⸗ heimen Kriegs⸗Ministerial⸗Sekretär ernannt.
XIII. (Königlich Württembergisches) Armee⸗Corps.
Offiziere, Portepeefähnriche ꝛc. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. 25. August. v. Bayer⸗Ehrenberg, Oberst⸗Lt. à la suite des Ulan. Regts. König Karl Nr. 19, kommandirt nach Preußen als Commandeur des Westfäl. Ulan. Regts. Nr. 5, zum Oberst befördert mit Patent vom 22. August d. J. v. Scheele, Königl. preuß. Major à la suite des Feld⸗Art. Regts. von Scharnhorst (1. Hannov.) Nr. 10, von dem Kommando als Adjutant bei dem General⸗Kommando des Armee⸗Corps enthoben.
Revisionsentscheidungen des Reichs⸗Versicherungsamts, Abtheilung für Invaliditäts⸗ und Altersversicherung.
51) In einer Revisionsentscheidung vom 12. Juni 1891 hat das Reichs⸗Versicherungsamt ausgesprochen, daß die Annahme des Schieds⸗ gerichts, der eine Altersrente beanspruchende Kläger gehöre nicht zu den Staatsbeamten im Sinne des §. 4 Absatz 1 des Invaliditäts⸗ und Altersversicherungsgesetzes, nicht als eine thatsächliche, die Revi⸗ sionsinstanz bindende Feststellung gelten könne. Die Entscheidung der Frage, ob eine bestimmte Person als Beamter anzuseyen ist oder nicht, berubt zwar in jedem Falle auf der Prüfung einer Reihe that⸗ sächlicher Momente, vollzieht sich aber nicht ohne deren rechtliche Würdigung und ist dahber durch die Eigenart des Rechtsmittels der Revision dem Revisionsgericht nicht entzogen.
52) In einer Revisionsentscheidung vom 4. Juli 1891 hat das Reichs⸗Versicherungsvamt angenommen, daß in dem auf Grund des Invaliditäts⸗ und Altersversicherungsgesetzes stattfindenden Streit⸗ verfahren, das die Bewilligung einer Rente zum Gegenstande hat, eine Anschlußrevision nicht zulässig sei. Die Vorschriften der §§. 482, 483 und 518 der Civilprozeßordnung über das Recht, sich dem von der Gegenpartei rechtzeitig eingelegten Rechtsmittel der Berufung und Revision auch nach Ablauf der Einlegungsfrist anzuschließen, sind auf das Verfahren in Invaliditäts⸗ und Altersversicherungssachen nicht anwendbar, da das Invaliditäts⸗ und Altersversicherungsgesetz in den §§. 77 bis 82 die erforderlichen Vorschriften über die statthaften Rechtsmittel erschöpfend enthält, hierbei aber die Anschlußrevision keine Aufnahme gefunden hat (zu vergleichen bezüglich der Unfall⸗ versicherung die gleichlautende Entscheidung 430, „Amtliche Nachrichten des R.⸗V.⸗A.“ 1887 Seite 357).
53) Die Versicherungspflicht eines Fruchtmessers, der als solcher von einer bayerischen Gemeinde angestellt und gemäß §. 36 der Reichs⸗Gewerbeordnung verpflichtet worden ist, hat das Reichs⸗Ver⸗ sicherungsamt in Uebereinstimmung mit dem Schiedsgericht mittels Revistonsentscheidung vom 3. Juli 1891 aus folgenden Gründen ver⸗ neint: Aus der Fassung des §. 36 der Reichs Gewerbeordnung geht hervor, daß die darin bezeichneten Personen, zu denen der Kläger in seiner Eigenschaft als Fruchtmesser gehört, der Regel nach selbständige Gewerbetreibende auch dann bleiben, wenn sie von einer ver⸗ fassungsmäßig dazu befugten Staats⸗ oder Kommunalbehörde öffentlich angestelt und auf die Beobachtung der bestehenden Vorschriften beeidet sind. Es erlangen dadurch zwar die von ihnen in ihrem Gewerbebetriebe vorgenommenen Handlungen in ge⸗ wissem Umfange öffentlichen Glauben, sie selbst aber werden deshalb noch nicht Beamte der betreffenden Behörde (zu vergleichen Landmann, Kommentar zur Gewerbeordnung Seite 159 Anmerkung 7, auch die bei Reger, Entscheidungen der Gerichte und Verwaltungsbehörden u. s. w. Band 9 Seite 212 abgedruckte Entscheidung des Reichs⸗ gerichts vom 20. Juni 1888). An anderweiten Momenten, welche im vorliegenden Falle für ein zwischen dem Kläger und der Ge⸗ meinde bestehendes, zur Begründung der Versicherungspflicht geeignetes Arbeits⸗ oder Dienstverhältniß sprechen könnten, fehlt es. Im Gegentheil steht fest, daß der Kläger weder von der Gemeinde eine Besoldung erhält, noch in ihr gehörigen Räumlichkeiten thätig ist, sondern von den seine Mühewaltung beanspruchenden Personen bezahlt wird und das Geschäft des Messens und Wägens in den Speichern u. s. w. der Verkäufer vorzunehmen hat. Wenn endlich erwogen wird, daß er bisher als „Fruchtmesser und Unterhändler“ zur Gewerbesteuer herangezogen war, so muß die Annahme abgelehnt werden, daß er während der im §. 157 des Invaliditäts⸗ und Alters⸗ versicherungsgesetzes bezeichneten 141 Wochen in einem nach diesem Gesetze die Versicherungspflicht begründeten Arbeits⸗ oder Dienst⸗ verhältniß — als Arbeiter, Gehülfe oder Betriebsbeamter — ge⸗ standen habe. Er war vielmehr ein selbständiger Gewerbetreibender und kann als solcher die Altersrente nicht beanspruchen.
54) In einer Altersrentensache hatte das Schiedsgericht seine den Rentenanspruch ablehnende Entscheidung darauf gestützt, daß der Kläger — ein Küster an einer kleinen Landkirche — in den letzten drei Jahren vor dem Inkrafttreten des Invaliditäts⸗ und Alters⸗
eiger und Königlich Preußischen Staa
Berlin, Mittwoch, den 2. September
versicherungsgesetzes weniger als ein Drittel des von der höheren Ver⸗ waltungsbehörde festgesetzten Jahresarbeitsverdienstes ländlicher Ar⸗ beiter verdient habe und aus diesem Grunde nach §. 4 Absatz 2 g. a. O. der Versicherungspflicht nicht unterliege. Das Reichs Wer⸗ sicherungsamt hat hierin laut Revisionsent scheidung vom 4. Juli 1891 eine unrichtige Anwendung des bestehenden Rechts gefunden und auf Aufhebung des schiedsgerichtlichen Urtbeils aus folgenden Gründen erkannt: Nach dem erwähnten §. 4 Absatz 2 des Invaliditäts⸗ und Altersversicherungsgesetzes tritt die Versicherungspflicht für diejenigen ven nicht ein, welche „in Folge ihres körperlichen oder geistigen ustandes dauernd nicht mehr im Stande sind, durch eine ihren Kräften und Fäbhigkeiten entsprechende Lohnarbeit mindestens ein Drittel des für ihren Beschäftigungsort nach §. 8 des Krankenver⸗ sicherungsgesetzes vom 15. Juni 1883 sestgesetzten Tagelohns gewöhn⸗ licher Tagearbeiter zu verdienen“. Nicht also darauf kommt es bei Anwendung jener Bestimmung an, ob Jemand that⸗ sächlich noch ein Drittel des bezeichneten Tagelohns verdient, sondern darauf, ob er dauernd nicht mehr im Stande ist, sich die fragliche Tagelohnsquote als Lohnarbeiter zu erwerben, und ob ferner diese Erwerbsunfähigkeit eine Folge der Beschaffenheit seines Körpers oder seines Geistes ist. Daß diese Voraussetzungen bei dem Kläger zu⸗ treffen, hat das Schiedsgericht nicht festgestellt. Was es thatsächlich angenommen, weicht davon wesentlich ab: abgesehen davon, daß es seiner vergleichenden Berechnung den nach §. 6 Absatz 2 des land⸗ wirthschaftlichen Unfallversicherungsgesetzes vom 5. Mai 1886 von der höheren Verwaltungsbehörde festgesetzten Jahresarbeits⸗ verdienst landwirthschaftlicher Arbeiter, nicht aber — wie vorgeschriebben — den von derselben Behörde gemäß §. 8. des Krankenversicherungsgesetzes vom 15. Juni 1883 fest⸗ zusetzenden Tagelohn gewöhnlicher Tagearbeiter zu Grunde gelegt hat, folgt aus dem Umstande allein, daß der Kläger das fragliche Drittel in den letzten drei Jahren vor dem Inkrafttreten des Invaliditäts⸗ und Altersversicherungsgesetzes nicht verdient hat und auch gegenwärtig nicht verdient, noch keineswegs seine dauernde Unfähigkeit, jenen Ver⸗ dienst zu erzielen Zu einem solchen Schluß berechtigt auch der sonstige Akteninhalt umsoweniger, als der Kläger sich im Besitz eines Wohnhauses und eines baaren Kapitals von 2400 ℳ befindet, mithin nicht geradezu genöthigt ist, seine Arbeitskraft aufs Aeußerste anzu⸗ spannen und jeden Nebenverdienst mitzunehmen, der sich ihm etwe außerhalb seiner eigentlichen Berufsthätigkeit als Küster bietet.
55) Einem in einer städtischen Verwaltung ohne Pensions⸗ berechtigung angestellten Kämmerer und Magistratsmitgliede war in der Berufungsinstanz die Altersrente zugesprochen worden, indem das Schiedsgericht die Versicherungspflicht des Klägers schon daraus folgerte, daß derselbe während der im §. 157 des Invaliditäts⸗ und Altersversicherungsgesetzes erwähnten Zeit nicht zu den im § 4 Absatz 1 a. a. O. bezeichneten Beamten gehört habe. Dieser Auf⸗ fassung ist das Reichs⸗Versicherungsamt mittels Revisionsentscheidung vom 3. Juli 1891 als einer rechtsirrthümlichen entgegengetreten. Wenn im §. 4 Absatz 1 a. a. O. bestimmt ist, daß die mit Pensions⸗ berechtigung angestellten Beamten der Kommunalverbände der Ver⸗ sicherungspflicht nicht unterliegen sollen, so läßt sich daraus nicht ohne Weiteres schließen, daß diejenigen Kommunalbeamten, welche keine Pensionsberechtigung besitzen, unter allen Umständen versicherungs⸗ pflichtig seien. Der Kreis der versicherungspflichtigen Personen ist vielmehr durch §. 1 des Invalitäts⸗ und Altersversicherungsgesetzes be⸗ grenzt, während der §. 4 Absatz 1 nur eine Ausnahmevorschrift enthält, der zufolge von den an sich, das heißt nach der Art ihrer Beschäfti⸗ gung, versicherungspflichtigen Personen gewisse Klassen ausgeschieden werden, denen vermöge ihrer Stellung zum Reich, zu einem Bundes⸗ staat oder zu einem Kommunalverband eine ausreichende Fürsorge für den Fall ihrer Invalidität und ihres Alters ohnehin gewährleistet ist. Es muß daher stets zunächst geprüft werden, ob auf den eine Rente Beanspruchenden die allgemeinen Voraussetzungen des §. 1 a. a. O. zutreffen, und erst bei Bejahung dieser Frage kommt es darauf an, ob die an sich bestehende Versicherungspflicht durch eines der im §. 4 Absatz 1 bezeichneten Verhältnisse ausgeschlossen ist.
Statistik und Volkswirthschaft.
Invaliditäts⸗ und Altersversicherung.
Die Invaliditäts⸗ und Altersversicherungsanstalt Schleswig⸗ Holstein hat im Monat August 319 Altersrenten festgestellt und 96 Ablehnungsbescheide erlassen. Insgesammt sind bisher 4854 Altersrenten für den Bezirk der Anstalt (Schleswig⸗Holstein und das Fürstenthum Lübeck) bewilligt worden. Der Jahresbetrag derselben stellt sich auf rund 655 000 ℳ An Rentenanträgen von vor dem Jahre 1821 geborenen Personen liegt der Anstalt jetzt nur noch eine geringfügige Zahl vor.
Zur deutschen Wirtbschaftslage in 1890. Die Bergische Handelskammer zu Lennep,
die Kreise Gummersbach, Lennep, Remscheid, Wivpper⸗ fürth und die Bürgermeistereien Cronenberg, Velbert und Wülfrath umfaßt, unterstützt die Thatsache, daß das Wirthschaftsjahr 1890 für die überwiegende Mehrheit der Ge⸗ schäfte des Handelskammerbezirks ein recht ungünstiges gewesen ist, durch folgende begründende Bemerkungen: Die Ausdehnung der Pro⸗ duktion, zu welcher der gesteigerte Bedarf des Inlandes im Jahre 1889 geführt hatte, brachte eine Uebersättigung des inländischen Markts, die sich in übergroßen Lagerbeständen und in allgemeinem Mangel an Kauflust sehr fühlbar machte. Die Hoffnungen, daß das Export⸗ geschäft, zumal der überseeische Handel, sich heben würde. sind nicht in Erfüllung gegangen, nur in den letzten Monaten vor Inkrafttreten der Mc. Kinley⸗Tarif⸗Bill wurde der Handel nach den Vereinigten Staaten, besonders in Artikeln des Textilgewerbes, ein fieberhaft erregter. Die amerikanischen Kunden wurden noch kurz vor Thores⸗ schluß weit über ihren Bedarf hinaus mit Waaren geradezu über⸗ schwemmt, ein Umstand, der voraussichtlich seinen Rückschlag im Jahre 1891 in um so größerer Flauheit des amerikanischen Ge⸗ schäfts äußern wird. In Brasilien unterbanden staatliche Um⸗ wälzungen eine Zeit lang die bestehenden Handelsbeziehungen fast völlig; unter ihrer Einwirkung blieb das Geschäft dorthin das ganze Jahr hindurch gestört und gelähmt. Ebenso unsicher war die Lage in Argentinien, dessen traurige Finanzverhältnisse einem regel⸗ mäßigen Geschäftsverkehr jeden Boden entzogen. Nach Chile ging das Exportgeschäft zwar etwas besser, blieb aber dennoch hinter dem des Vorjahres weit zurück. Bezüglich des Handels mit Spanien hat das Jahr 1890 die gewünschte Besserung nicht ge⸗ bracht. Gewinnbringender war der Handel mit Ruß land, wenn⸗ gleich das Geschäft dorthin der hohen Zollschranken wegen von feinem früheren Umfange viel eingebüßt hat. IJtaliens Verbrauch an Tuchen und baumwollenen, halb⸗ und ganzseidenen Hutbändern war ein bedeutender. Dagegen hat die Einfuhr deutscher Eisen- und Stahlwaaren des hohen italienischen Einfuhr⸗ zolles wegen sehr erheblich abgenommen. Der Handel mit der Schweiz, Holland, Belgien, England und Frankreich hielt sich in den Grenzen der Vorjahre. In Schweden und Norwegen ist der Verbrauch hiesiger Streich garn⸗ und Kunst⸗ wollfabrikate sowie Kleiderstoffe, Bänder und Litzen geringer geworden.
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