1891 / 213 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 10 Sep 1891 18:00:01 GMT) scan diff

Herzog Ludwig, à la suite desselben stehend, jene des 1. Ulanen⸗ Regiments Herzog Max Emanuel, Commandeur der Equi⸗ tationsanstalt, à la suite desselben stehend.

Vorgeführt wurden folgende Regimenter: das 12. In⸗ fanterie⸗Regiment von seinem Inhaber, dem Prinzen Arnulf, das 10. Infanterie⸗Regiment von seinem Inhaber, dem Prinzen Ludwig, das 14. und 7. Infanterie⸗Regi⸗ ment von ihren Inhabern, Herzog Karl Theodor und Prinz Leopold, das 1. Schwere Reiter⸗Regiment vom Prinzen Leopold, à la suite des Regiments, das 2. Schwere Reiter⸗Regiment vom Prinzen Ludwig Ferdinand, à la suite desselben, das 4. Chevauxlegers⸗Regiment vom Herzog Ludwig, à la suite desselben, das 1. Ulanen⸗Regiment von Seiner Majestät dem Kaiser, wobei das Publikum jedesmal in stürmischen Jubel ausbrach. Cotoyirt wurden: das 1. Fuß⸗Artillerie⸗Regiment vom General⸗Major Blume, Commandeur der ö“ das 1. Pionier⸗ Bataillon vom eneral der Infanterie von Fries, Chef des Ingenieur⸗Corps und der Festungen, und vom General⸗Major Popp, Sektionschef bei der Inspektion des Ingenieur⸗Corps, das 11. Infanterie Regiment vom Kriegs⸗ Minister von Safferling, à la suite desselben, das 1. Ulanen⸗ Regiment vom Herzog Max Emanuel, à la suite desselben. Beim Vorbeimarsch der Kavallerie des I. Armee Corps setzte sich Seine Königliche Hoheit der Prinz Arnulf an die Seite desselben.

seghens 11 ¹¼ Uhr war der Vorbeimarsch beendet. Dann erschien unmittelbar hinter den Pontons des 2. Train⸗ Bataillons die Kavallerie zum zweiten Male zum Parade⸗ marsch im Galopp. Auch diesmal stellte Sich Seine Majestät der Kaiser, vom Publikum mit lebhaftem Zuruf begrüßt, mit gezogenem Säbel an die Spitze Seines Regiments, dasselbe Seiner Königlichen Hoheit dem Prinz⸗Regenten vorführend.

Nach beendetem Vorbeimarsch gab Seine Majestät der Kaiser den in weitem Kreise um Ihn versammelten höheren Befehlshabern, vom Brigade Commandeur an aufwärts, die Kritik, und darauf verließen die beiden Allerhöchsten Herren das Paradefeld. 1 1

Nachmittags um 4 Uhr war Galatafel im Residenz⸗ schloß. Rechts neben Seiner Majestät dem Kaiser saß die Prinzessin Leopold, links die Herzogin von Genua. Neben der Prinzessin Leopold hatte der Prinz⸗Regent, neben der Herzogin von Genua der Prinz Ludwig Platz genommen. Seiner Majestät dem Kaiser gegen⸗ über saß der Reichskanzler von Caprivi. Mit Aus⸗ nahme der Prinzen Leopold, Arnulf und Alfons sowie des Herzogs Max Emanuel waren sämmtliche bayerischen Prinzen und Prinzessinnen erschienen. Die Tafel dauerte bis 5 ½ Uhr. Die Musik wurde von der Kapelle des Infanterie⸗

eib⸗Regiments ausgeführt.

Abends fand im Hoftheater Galavorstellung statt. Seine Majestät der Kaiser erschien, die Prinzessin Therese

hrend, mit dem Prinz⸗Regenten und dem Prinzen Ludwig

n der Königlichen Loge. Im ersten und zweiten Rang hatten Mitglieder der Hofgesellschaft, auf den Balkonsitzen die fremd⸗

errlichen Offiziere und die Delegirten zu den Handelsvertrags⸗ verhandlungen Platz genommen. Beim Eintritt in die Loge und beim Weggehen wurden Seiner Majestät dem Kaiser enthusiastische Ovationen dargebracht.

Seine Majestät der Kaiser hat, nach einer Mittheilung des „W. T. B.“, folgende Ordensauszeichnungen verliehen: die Brillanten zum Großkreuz des Rothen Adler⸗Ordens dem Minister⸗Präsidenten Freiherrn von Crailsheim; den Rothen Adler⸗Orden erster Klasse dem Minister des Innern Freiherrn von Feilitzsc und dem General⸗ Adjutanten des Prinz⸗Regenten Freiherrn Freyschlag

Freyenstein; den Kronen⸗Orden erster Klasse dem Kultus⸗Minister Dr. von Müller und dem Staatsrath im Ministerium des Aeußern Dr. von Mayer. Außerdem sind zahlreiche andere Staatsbeamte durch Ordensverleihungen aus⸗ gezeichnet worden.

Der Reichskanzler General von Caprivi stattete gestern Nachmittag dem Minister⸗Präsidenten Freiherrn von Crails⸗

eim einen einstündigen Besuch ab.

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Der Direktor des Waffen⸗Departements im Kriegs⸗ Ministerium, General⸗Lieutenant Müller ist von Dienstreisen hierher zurückgekehrt.

Der General⸗Lieutenant Sallbach, General Inspecteur der Fuß⸗Artillerie, ist nach beendigter Dienstreise hier wieder ingetroffen.

Der General⸗Lieutenant von Hoffbauer, Inspecteur der Feld⸗Artillerie, ist zur Theilnahme an den großen Herbst⸗ übungen des IV. und XI. Armee⸗Corps von hier abgereist.

Der General-⸗Lieutenant Andreae, 1. Ingenieur⸗Inspektion, hat eine Dienstreise angetreten.

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Mühlhausen i. Thür, 8. September. Majestät der Kaiser wird, wie der „Magdb. Ztg.“ ge⸗ schrieben wird, am 16. September, Mittags, von Langensalza

her zu Pferde seinen Einzug in unsere Stadt halten. Vor dem Erfurter Thore, wo eine Chrenpforte erbaut wird, wird der Ober⸗Bürgermeister Seine Majestät Namens der Stadt mit einer kurzen Ansprache begrüßen. Der Kaiser nimmt für die Dauer Seiner Anwesenheit n der dem Kriegerdenkmal gegenüber an der Burg gelegenen Villa des Hrn. Stadtraths Rechenbach Absteigequartier. Aller⸗ wärts sind bereits fleißige Hände mit der Ausschmückung der Stadt beschäftigt. Besondere Festlichkeiten finden nicht statt, da der Kaiser hier nur Seinen militärischen Pflichten nach⸗ zukommen gedenkt. Nur findet am Abend des 16. eine all⸗ gemeine Illumination der Stadt statt.

Kassel, 8. September. Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Hessen wohnte heute dem Manöver der 21. Division bei Walburg bei und kehrte sodann nach Kassel zurück, wo Seine Königliche Hoheit, wie die „Darmst. Ztg.“

meldet, im Hotel „König von Preußen“ FS ist. Tags zuvor hatte der Großherzog daselbst den Ober⸗Präsidenten der Provinz Hessen⸗Nassau, Staats⸗Minister Grafen zu Eulenburg empfangen.

Homburg v. d. H., 9. September. Der Prinz von

„W. T. B.“ meldet,

Inspecteur der

Seine

8 Mecklenburg⸗Schwerin. Schwerin, 9. September. Die Besserung im Befinden Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs ist den „Meckl. Nachr.“ zufolge gestern von Bestand gebliebben.

Oesterreich⸗Ungarn.

Wien, 10. September. Der Kaiser empfing, wie gestern Vormittag in Galgocz die Deputationen der katholischen Geistlichkeit, sowie diejenige der evangelischen Kirche Augsburgischer Konfession, des Komitates Neutra, der Stadt Galgocz und der israelitischen Gemeinde der letzteren. Der Kaiser beantwortete jede Ansprache einzeln auf das Huldvollste, indem er für den Aus⸗ druck der Treue, Anhänglichkeit und des Patriotismus dankte. Der Deputation der Kirche Augsburgischer Konfession erwiderte der Kaiser, er nehme die Huldigung der Deputation gern und mit Dank entgegen; er hoffe und erwarte, daß sie im Kreise ihrer Gläubigen, welcher Fenge immer, eifrig die Gefühle der Treue, der Religiosität und des einer verdammungswürdigen Richtung nicht zugänglichen reinen Patriotismus pflegen würden, wodurch sie sich und ihren Glaubensgenossen am Besten seine ständige Zu⸗ friedenheit und fernere Gnade sichern könnten. Auch die Deputation der israelitischen Gemeinde versicherte der Kaiser seines ferneren Schutzes und seiner ferneren Gnade. Abends war die Stadt prachtvoll erleuchtet.

Der Reichs⸗Kriegs⸗Minister Freiherr von Bauer, der Chef des Generalstabes Feldzeugmeister Freiherr von Beck und der General⸗Inspektor der Infanterie Freiherr von König sind gestern zu den Manövern nach Galgocz ab⸗ ereist.

3 Wie das „Fremdenblatt“ meldet, hat das Reichs⸗ Kriegs⸗Ministerium seine Zustimmung dazu ertheilt, daß die Waffenfabrik in Steyr sich an der Ausrüstung der russischen Armee mit Repetirgewehren betheilige. Diese Bewilligung, fügt das „Fremdenblatt“ hinzu, dürfte jedoch keinerlei praktische Konsequenz haben, da Rußland seinen Armeebedarf aus eigenen Fabriken zu decken vermöge.

Frankreich. Paris, 10. September. Der verstorbene ehemalige Präsident Grévy litt, nach einer Meldung des „W. T. B.“, bereits seit vier Tagen an einer Lungenentzündung, der Tod erfolgte gestern Morgen um 7 Uhr in Mont⸗sous⸗Vaudrey. Noch gestern erstattete der General Grévy dem Präsidenten Carnot und dem Minister⸗Präsidenten de Freycinet An⸗ zeige von dem Tode seines Bruders. Da dem Verstorbenen als ehemaligen Präsidenten der Republik ein Anrecht auf be⸗ sondere Ehrenbezeugungen zusteht, so wird das Nähere darüber in einem besonderen Ministerrath bestimmt werden. Ein Präcedenzfall liegt bisher nicht vor; beim Tode Thiers' hatten die Verwandten desselben sich jede besondere Feier⸗ lichkeit verbeten. B

Jules Grévy, geboren am 15. August 1813 zu Mont⸗sous⸗ Vaudrey, studirte in Paris die Rechte und wurde 1837 daselbst Advokat. Nach der Februar⸗Revolution zum Regierungs⸗Kommissar im Jura⸗Departement ernannt, wurde er von diesem zum Abgeordneten in die konstituirende Versammlung gewählt. Er gehörte in dieser der demo⸗ kratischen Partei an und brachte bei den Debatten über die neue Verfassung ein Amendement ein, welches, an Stelle eines durch allgemeines Stimm⸗ recht erwählten Präsidenten der Republik, einen von der National⸗ versammlung mit absoluter Stimmenmehrheit auf ungewisse Zeit ernannten und jederzeit abberufbaren Präsidenten des Ministerraths vorschlug. Nach dem Staatsstreich vom 2. Dezember 1851 zog sich Grévy vom politischen Schauplatz zurück, den er erst wieder betrat, als er im Jahre 1868 bei einer Nachwahl im Jura⸗Departement in den gesetzgebenden Körper gewählt wurde. Im Corps législatif zeichnete Jule s Grévy sich durch seine bei allem Maßhalten entschiedene Opposition gegen das Kaiserreich aus, wie er dann auch am 4. September 1870 die Errichtung einer Diktatur bekämpfte und vor Allem die Berufung einer Volksvertretung verlangte. Die National⸗ versammlung wählte ihn im Jahre 1871 zu ihrem Präsidenten, welches Amt er bis 1873 innehatte. Im Jahre 1876 trat Grévy in die Deputirtenkammer ein, die ihn am 14. März desselben Jahres zum Präsidenten wählte. Nach dem Rücktritt des Marschalls Mac Mahon wurde er im Jahre 1879 mit großer Mehrheit zum Präsidenten der Republik und nach Ablauf der sieben⸗ jährigen Amtszeit von Neuem gewählt. Im Jahre 1887 trat Gréoy von diesem Posten zurück und lebte seitdem in großer Zurückgezogen⸗ heit in seinem Geburtsorte.

Nach dem „Temps“ wird die außerordentliche Parla⸗ mentssession höchst wahrscheinlich am 13. Oktober be⸗ ginnen. Dasselbe Blatt glaubt zu wissen, die Regierung scheine entschlossen, von der Kammer zu verlangen, daß sie die Budgetberathung auf die von dem Regierungs⸗ entwurf gesteckten Grenzen beschränke und daß die vom Ausschusse empfohlenen Reformen der Getränkesteuer und der Gerichtskosten nicht gleichzeitig mit dem Budget erledigt werden sollen, damit dieses rasch durchberathen werden könne. Dies sei um so leichter, als die erwähnten Reformen den Vor⸗ anschlag als solchen nicht berührten und als selbständige Ge⸗ setzesvorlagen geprüft werden könnten.

Der Kriegs⸗Minister de Freyecinet traf gestern früh 8 ½ Uhr in Vendoeuvre ein, woselbst eine Begrüßung mit den fremdländischen Offizieren stattfand. Die Ofsiziere begaben sich hierauf unter Führung eines Escadron⸗Chefs und des Lieutenants Carnot nach dem Manövergebiete. Das Manöver währte von 8 Uhr früh bis 2 Uhr Nachmittags und endete mit dem Rückzuge des Generals Gallifet in der Richtung auf Troyes hin.

Ueber das Manöver am Montag wird der „K. Z.“ Folgendes berichtet: Der Kampf bei Colombey⸗les⸗deux⸗Eglises endete um 2 Uhr. Der General Saussier hielt diesmal keine Kritik ab. Wie es scheint, war es unmöglich, festzustellen, ob General Davout oder General de Gallifet den Sieg errungen habe. Es war schwierig, den Bewegungen zu folgen, da die Gegend sehr hügelig ist und die Gefechtslinie sich 15 km weit hinzog. Allgemein gelobt wird wieder der treffliche Geist der Offensive, auf den man in Frankreich den Hauptwerth legt. Das VII. Corps, die Ost⸗Armee, stand dem V. Corps, der West⸗ Armee, gegenüber, dessen Befehlshaber, General Jamond, sich gestern wie auch bei den früheren Kämpfen wieder entschlossen, kühl und kaltblütig gezeigt haben soll. Er hatte auf der Landstraße von Colombey nach Buchey eine gut gewählte Vertheidigungsstellung genommen. Die Artillerie zeichnete sich besonders aus. Sie ging im Galopp vor und überwand alle Hindernisse, ohne daß ihr der geringste Unfall zugestoßen

der West⸗Armee am Saume des Waldes Stellungen besetzt, aus welchen die Ost⸗ Armee sie schwerlich hätte vertreiben können. Nach der Uebung fand der Marsch der Truppen nach ihren Kan⸗ tonnirungen in besserer Ordnung statt als bisher. Die West⸗ Armee trat den Rückzug über die Aube an, um zu der an⸗ genommenen Hauptarmee zu stoßen, die der Generalidee gemäß von Vitry nach Troyes marschiren sollte. Sie benutzte alle bestehenden Brücken und ließ noch von ihren Pionieren eine Brücke schlagen, die innerhalb %l tunden fertiggestellt war.

Rußland und Polen.

St. Petersburg, 10. September. Wie die „Nowosti melden, be unter Mithülfe eines Pariser Synbikats, in welchem Vertreter der dortigen Presse, zum Beispiel des „Journal des Deébats“ sich befinden, hier eine Aktiengesellschasft gegründet werden zur Errichtung einer Mittelschule in französischer Unterrichts⸗ sprache; nur russische Geschichte, russische Sprache und der Religionsunterricht für Orthodoxe sollen in russischer Sprache gelehrt werden. Die russische Regierung lege, wie die „Nowosti“ hinzufügen, dem Vorhaben keine prinzipiellen Schwierigkeiten in den Weg; eine Kommission Betreffs Verwirklichung des Planes sei bereits gebildet worden.

Italien.

Der König von Rumänien folgte, wie „W. T. B.“ aus Venedig meldet, gestern Abend mit seinen Ministern einer Einladung des Herzogs von Genua zum Diner. Ueber den Zustand der Königin finden fortgesetzt Be⸗ rathungen der zur Konsultation zugezogenen Aerzte statt. Neue Komplikationen sollen, wie verlautet, unmittelbar nicht zu befürchten sein, wenn schon der Zustand immerhin einige Besorgniß erregt.

Pl h Minister Ubaldino Peruzzi ist gestern in Florenz gestorben.

ließ, hielt die Infanterie

Schweiz.

Der Tessiner Staatsrath hat der „K. Z“ zufolge auf Antrag seiner liberalen Mitglieder Colombi und Rus⸗ coni beschlossen, Amnestie für die im Tessiner Wahl⸗ fälschungsprozeß Angeklagten zu beantragen und den Bundes⸗ rath einzuladen, diesen Prozeß, welcher in Luzern verhandelt werden soll, bis nach der nächsten ordentlichen Bundesver sammlung zu verschieben.

Belgien.

Die Regierung hat den Abgeordneten einen Gesetz⸗ entwurf zugehen lassen, welcher das Arbeitsverhältniß der Arbeiter und Dienstboten zu regeln bezweckt. Die wichtigsten Bestimmungen des Entwurfs betreffen die Unfall⸗ entschädigung der Gehülfen und Dienstboten. „Köln. Ztg.“ berichtet darüber, wie folgt: 8 -

Der Arbeitgeber bezw. Meister ist von der Entschädigungspflicht

nur dann entbunden, wenn er nachweisen kann, daß der Betriebs⸗ oder Arbeitsunfall entweder aus einer natürlichen und von der Arbeit oder der Ausführung derselben unabhängigen Ursache entstanden ist, oder durch Personen hervorgerufen wurde, wegen deren Handlungen den Arbeitgeber keine Verantwortung trifft, oder auf eine That⸗ sache zurückzuführen ist, welche nicht mit der dienst⸗ lichen Aufgabe des Verletzten zusammenhängt, oder endlich durch das Verschulden des Verletzten herbeigeführt worden. Es wird dabei sowohl von unwesentlichen oder zufälligen Ungeschicklichkeiten des Verletzten als von den unwesentlichen Unfer⸗ lassungen des Arbeitgebers, die nicht im Widerspruch zu dessen Pflichten stehen, abgesehen. Die Entschädigungen können von den Verletzten weder übertragen noch gegen sie beschlagnahmt werden. Ist der Arbeitgeber eine Versicherung zum Besten seiner Arbeiter oder Dienstboten eingegangen, so steht diesen im Falle eines Un⸗ falls ein Vorrecht auf die Leistungen der Versicherungsanstalt zu. Arbeitgeber, welcher zu Gunsten ihrer Arbeiter oder Dienstboten eine den ganzen Umfang ihrer Haftpflicht deckende Versicherung eingehen, sodaß den Versicherten die gesetzlich festgesetzte Minimalleistung zu⸗ steht, sind von der wie oben bestimmten Haftpflicht entbunden. Hat der Arbeitgeber keine oder eine ungenügende Versicherung ab⸗ geschlossen oder ist die Versicherung abgelaufen, so hat er auf Verlangen seiner Arbeiter oder Dienstboten das zur Zahlung der vom Richter festgesetzten Rente erforderliche Kapital sofort an den Staat einzuzahlen, oder aber an Zahlungsstatt eine Gewähr in Hypotheken, Pfändern oder Staatsrentenverschreibungen zu leisten. Von dem Betrage der Entschädigung werden die den Arbeitern und Dienstboten von Hülfskassen u. s. w.,“ wozu die Arbeitgeber Beiträge für jene leisten, geschuldeten Beträge in Abzug gebracht. Jede die Haflpflicht des AÄrbeitgebers schmälernde Bedingung des Arbeitsvertrages ist null und nichtig. Den Arbeitern werden die Betriebsbeamten gleichgestellt. Hat der Unfall eine mehr als vier⸗ zehntägige völlige Arbeitsunfähigkeit zur Folge, so erhält der Ver⸗ letzte für die Dauer derselben eine tägliche Entschädigung im Betrage von 65 % des durchschnittlichen Tagelohnes (unter Zu⸗ rechnung der Naturalleistungen) des dem Unfall vorauf⸗ gegangenen Jahres. Wird die völlige Arbeitsunfähigkeit als dauernd erkannt, so ist die Entschädigung auf derselben Grundlage in eine Jahresrente umzuwandeln. Bei dauernder theilweiser Arbeits⸗ unfähigkeit erhält der Verletzte eine verhältnißmäßige Entschädigung von 10 bis 50 %, des durchschnittlichen Jahresverdienstes. Im Sterbefall erhält die Wittwe oder der arbeitsunfähige Wittwer bis zur Wiederverbeirathung eine Rente von 20 % sowie für jedes Kind und ferner jeden überlebenden Bruder, Schwester und Ascendenten, deren Stütze der Verunglückte war, weitere 10 % bis zu einem Gesammtbetrage von 50 % des durchschnittlichen Jahres⸗ verdienstes. Außerdem hat der Arbeitgeber die Kosten der Verabreichung von Arzneimitteln bis zum Betrage von 100 Fr. und die Begräbnißkosten bis zu 50 Fr. zu tragen. Die Unternehmer von Bergwerken, Steinbrüchen, Gruben und unterirdischen Arbeiten aller Art, von Eisenbahnen und Schiffsverbindungen, von Werken, Fabriken und Werkstätten mit Betrieb durch Elementarkraft sowie von Sprengstofffabriken sind verpflichtet, ihre Arbeiter zu versichern. Die Arbeiter des Staats, der Gemeinden, Provinjen und öffentlichen Anstalten müssen nicht versichert werden. Die Regierung (das ist ein Königlicher Erlaß) kann die Versicherungepflicht auch auf andere Betriebe ausdehnen. Der Entwurf enthält eingehende Bestimmungen über die Feststellung des Thatbestandes, die Zuständig⸗ keit der Gerichte, Stempelbefreiungen, kostenloses Verfahren für die Beklagten und verfügt, daß Unfallklagen vor allen andern als dring⸗ lich zu behandeln sind. Die Unternehmer von mechanischen Betrieben, welche mehr als zehn Personen beschäftigen, haben bezüglich des Arbeitsverfahrens eine von der Provinzialregierung zu genehmigende Arbeitsordnung zu erlassen. Der gesetzliche Betrag der Leistungen an verunglückte Arbeiter wird auf höchstens 2,60 Fr. täglich und im Falle der Rentenzahlung auf höchstens 2 Fr. täglich festgesetzt.

Die einzelnen Sektionen des in Mecheln tagenden katholischen Kongresses hielten, wie „W. T. B.“ be⸗ richtet, gestern Vormittag Sitzungen ab. Kanonikus Winterer (Elsaß) und 0'Hulst (Frankreich) sprachen sich anläßlich der Berathung des Artikels, betreffend die Bildung von antirevolutionären Verbindungen, sehr entschieden gegen den Sozialismus aus, den sie

96 Wales ist dem „H. C.“ zufolge von hier nach Kopenhagen aobgereist.

wäre. Als General Saussier das Ganze Halt blasen

als atheistisch bezeichneten. Nachmittags sprach der Abbé

Die

Schoepman (Holland) über die Nützlichkeit von Korporationen,

Graf Verspeyen über den unbedingten Gehorsam gegenüber der Encyklica und über die Nothwend igkeit der Arbeiterschutz⸗ gesetzgebung. Die deutschen Kongreßmitglieder Winterer und Fischer wurden durch Akklamation zu Ehren⸗Vize⸗ Präsidenten gewählt.

Türkei.

Konstantinopel, 9. September. Wie die „Agence de Constantinople“ meldet, wird Kiamil Pascha fortdauernd streng überwacht. Eine Kommission, bestehend aus dem Justiz⸗Minister Riza Pascha, dem Kämmerer Raghib Bey und dem Scheikh Abul Kuda ist beauftragt, die Ver⸗ nehmung Kiamil Pascha'’'s durchzuführen.

Griechenland.

Athen, 9. September. Das neuerlich in Frankreich

wird, hier eingetroffen. Schweden und Norwegen.

(F) Stockholm, 6. September. Einer von dem Staats⸗ Comtoir nach dem Abschluß des Reichs⸗Hauptbuches ver⸗ öffentlichten Uebersicht über die Staatshaushaltung im Jahre 1890 entnehmen wir die nachfolgenden Daten. Die ordentlichen Einnahmen betrugen: Grundsteuer 4 172 130 Kronen (Etatvoranschlag 4 185 000 Kronen), Kirchenzehnten 221 043 Kronen (250 000 Kronen), Pachtgelder 2 695 733 Kronen (2 700 000 Kronen), Personalsteuer 733 179 Kronen (665 000 Kronen), Strafgelder 265 703 Kronen (240 000 Kronen), Leuchtfeuer⸗ und Bakenabgaben 1 506 213 Kronen (1 200 000 Kronen), Telegraphenwesen 1 444 908 Kronen (1 260 000 Kronen), Staatseisenbahnen, abgelieferte Ueber⸗ schüsse 6 500 000 Kronen (wie im Voranschlag), Forstwesen 3 150 074 Kronen (2 000 000 Kronen) u. s. w. Die soge⸗ nannten bewilligten Einnahmen betrugen: Zölle 42675131 Kronen (37 000 000 Kronen), Postwesen 7 301 784 Kronen (6900 000 Kronen), Abgaben der ausländischen Handlungsreisen⸗ den, Künstler ꝛc. 512 287 Kronen (350 000 Kronen), Stempel⸗ steuer 3 526 331 Kronen (3 700 000 Kronen), Branntwein⸗ steuer 16 287 350 Kronen (13 700 000 Kronen), Rübenzucker⸗ steuer 997 976 Kronen (550 000 Kronen), Besitz: und Ein⸗ kommensteuer 4 373 879 Kronen (3 700 000 Kronen), im Ganzen erbrachten diese Einnahmen 75 674 741 Kronen gegen 65 900 000 Kronen des Voranschlages. Die Staats⸗ ausgaben setzten sich wie folgt zusammen: Königliches Haus 1 320 000 Kronen, Justiz⸗Departement 3 812 129 Kronen (3 811 436 Kronen), Departement d s Aeußern 604 113 Kronen (613 800 Kronen), Kriegs⸗Departement 20 723 254 Kronen (20 200 500 Kronen), Marine⸗Departement 6 931 646 Kronen (6 159 240 Kronen), Civil⸗Departement 4 951 109 Kronen (4 729 767 Kronen), Finanz⸗Departement 17 101 266 Kronen (15 670 300 Kronen), Kultus⸗Departement 12 871 558 Kronen (11 675 978 Kronen), Pensions⸗Departement 3 143 662 Kronen (2 914300 Kronen). Mit Hinzurechnung der außer⸗ ordentlichen Ausgaben von 7470 244 Kronen betrugen

die rechnungsmäßigen Ausgaben 78 928 985 Kronen gegen 77 200 000 Kronen des Voranschlags. Dem gegenüber betrugen die ordentlichen, die bewilligten und die außerordentlichem Einnahmen mit Hinzurechnung von 1 300 000 Kronen Reichsbankgewinn 94 658 051 Kronen gegen 87185 000 Kronen des Voranschlags. Zu den Ausgaben kommen noch nach den besonderen Rechnungen des Reichsschulden⸗ comtoirs die Reichstags⸗ und Revisionskosten, die Amortisi⸗ rung und die Se. der Staatsanleihen, welche nach Abzug der eigenen Einnahmen 11 099 697 Kronen betrugen. Am Schlusse des Jahres 1890 beliefen sich die fundirten Staatsanleihen nebst deren Amortisationsfonds auf 259 512 598 Kronen, welchen an Aktiven 401 225 582 Kronen gegen⸗ überstanden. Von den letzteren entfielen u. A. auf den Vorschußfonds der Staatsverwaltung 12 549 707 Kronen, Staatsreservefonds 18 955 998 Kronen, Staats⸗ ausgleichungsfonds 10 996 112 Kronen, Fonds des Reichs⸗ schuldencomtoirs 57 712 008 Kronen, Staatseisenbahnen nebst Material 266 894 509 Kronen, Wadstena Kriegsleutehausfonds 4 828 201 Kronen, Invalidenfonds 2 420 067 Kronen, Reichs⸗ tags⸗ und Reichsbanthaus⸗Gebäudefonds 5030 929 Kronen u. s. w.

Die Branntweinfabrikation in Schweden im Jahre 1890 betrug nach dem Bericht des Staatscomtoirs 29 050 059 1, wofür die rechnungsmäßige Einnahme à Liter 50 Oere 14 525 029 Kronen betrug. Die aus dem Jahre 1889 vorgetragene rückständige Branntweinsteuer belief sic auf 3 807 375 Kronen, welche Summe sich jedoch am Schlusse des Jahres 1890 auf 2 044 407 Kronen verringert hatte. An ollrestitution für ausgeführten Branntwein wurden im Laufe des Jahres 32 127 Kronen ausgezahlt. An Brannt⸗ weinsteuer eingezahlt wurden an die Landesrenteien 16 287 350 Kronen. Die Steuer auf die Rübenzucker⸗ fabrikation ergab nach dem erwähnten Bericht im vorigen Jahre 997 976 Kronen; verarbeitet wurden 169 868 300 kg rohe Rüben. Die Steuer beträgt 58,75 Oere per 100 kg.

8 Dänemark.

(P) Kopenhagen, 8. September. Das durch die Be⸗ kanntmachung des Ministeriums des Innern vom 10. März 1888 erlassene Verbot gegen die Einfuhr von Fleisch und anderen rohen Produkten von Schweinen, darunter Schweineblasen und ungereinigtes Schweinefett (steam lard), aus den Vereinigten Staaten von Nord⸗Amerika nach Dänemark ist nur bezüglich derjenigen Produkte aufgehoben (vergleiche die gestrige Nummer) worden, welche mit einem von der betreffenden Behörde ausgefertigtem Attest dar⸗ über versehen sind, daß das Produkt vor der Absendung aus den Vereinigten Staaten in Uebereinstimmung mit der dort geltenden Gesetzgebung einer Untersuchung unterworfen und bei dieser Untersuchung als unverdorben, gesund und zur menschlichen Nahrung geeignet befunden wurde.

Amerika.

Vereinigte Staaten. Der Marine⸗Minister Tracyj hat dem „R. B.“ zufolge dem bei San Francisco vor Anker liegenden Kriegsschiff „Pensacola“ Weisung gegeben, un⸗ verzüglich nach Honolulu in See zu gehen, da die Ruhe der Insel nach dem kürzlich erfolgten Tod des früheren Gemahls der Königin Lilinokalani, Dominis, ernstlich bedroht erscheine.

Canada. Der Justiz⸗Minister hat nach der „A. C.“ angekündigt, daß er demnächst eine gemeinsame Adresse beider Häuser des canadischen Parlaments an die

erbaute Panzerschiff „Osara“ ist, wie telegraphisch berichtet

8 di 8. werde, um ein Reichsgesetz sn erlassen,

damit die Zweifel beseitigt würden, ob das canadische Parla⸗ ment befugt sei, eine canadische Akte über das Urheberrecht an Schriftwerken zu genehmigen. Auf Veranlassung der

Reichsregierung hat der Minister für Landwirthsch aft

eine Untersuchung darüber eingeleitet, wie viel Roggen

Senane für Ausfuhrzwecke besitzt. Es sind 250 300 000 ushel.

Chile. Aus Valparaiso wird dem „New⸗York⸗ Herald“ berichtet, es heiße jetzt, daß Balmaceda sich ent⸗ weder auf einer der auswärtigen Gesandtschaften oder in einem Kloster versteckt halte. Sei das Erstere der Fall, so sei er wahrscheinlich vor der Rache seiner Feinde sicher, befinde er sich aber in einem Kloster, so werde er wohl über kurz oder lang gefangen genommen werden, da die Junta alle Köfter durchsuchen lassen werde, falls sie dem Gerücht Glauben

enke.

Australien.

Nach einem Telegramm des „Reut. Bur.“ aus San Francisco vom 7. d. M. befindet sich das Volk in Samoa in einem Zustande bedenklicher Unruhe. Mataafe, welcher sich mit 300 400 Anhängern in Malie befindet, hat Boten mit dem Auftrag ausgesandt, ihm eine Partei zu werben. Es verlautet, daß die Regierung nur die Ankunft eines britischen Kriegsschiffes abwartet, um dann die Vertreter Deutschlands, Englands und der Vereinigten Staaten zu ersuchen, eine ge⸗ meinschaftliche Flottendemonstration zu ihren Gunsten abzu⸗ halten und die Eingeborenen, welche Malietoa nicht anerkennen wollen, zu bestrafen. Es verlautet ferner, daß, wenn nicht umgehende Maßregeln ergriffen werden, der Ausbruch von Unruhen unvermeidlich ist.

Nr. 36 des „Centralblatts der Bauverwaltung“, herausgegeben im Ministerium deröffentlichen Arbeiten, hat folgenden Inhalt: Bericht über den Dombau in Köln. Die Moltke⸗Brücke in Berlin. Preisbewerbung für die Erweiterung des South Kensington⸗Museums in London. Die Leichenhäuser der Stadt Paris. Ueber Langer'sche Brückenträger. Die Neubauten im Erdbebengebiet auf Ischia. Vermischtes: Wiederherstellung des Rathhauses in Aachen. Preisbewerbung für ein Rathhaus in Pforzheim. Technische Hochschule in Berlin. Weltausstellung in Chicago 1893. Verhbalten des Eisens in Brücken. Gefährlich⸗ keit der Spitzen an Vorgartengittern. Zu der Ankündigung des Werkes: Haarmann, Geschichte des Eisenbahngeleises.

Entscheidungen des Reichsgerichts.

In der unter der Firma P. u. Sohn betriebenen Fabrik, deren Inhaber Vater und Sohn waren, war entgegen der Bestimmung des §. 136 der Reichs⸗Gewerbeordnung ein jugendlicher Arbeiter zur Nachtzeit beschäftigt worden. Der Sohn wurde dieserhalb von der Strafkammer aus §. 146 Nr. 2 der R.⸗G.⸗O. verurtheilt, dagegen wurde der mitangeklagte Vater freigesprochen, weil er „als siebzigjähriger Mann nur noch dem Namen nach Mitinhaber der Firma ist, waͤhrend er thatsächlich aus der Führung des Geschäftsbetriebes und der Leitung der Fabrik ausgeschieden sei“, somit aber in Bezug auf ihn ein fahclässiges Verhalten nicht angenommen werden könne. Auf die Revision des Staatsanwalts hob das Reichsgericht, I. Straf⸗ senat durch Urtheil vom 8. Mai 1891, hinsichtlich der Freisprechung des Vaters das erste Urtheil auf, indem es begründend ausführte: „Die von dem Vorderrichter für die Verneinung eines fahrlässigen Verhaltens des P. Vater verwendeten Thatsachen sind nicht Umstände, welche der Natur des Einzelfalles entnommen sind, sondern stellen Grundsätze auf, die in ihrer Allgemeinheit rechts⸗ irrthümlich erscheinen. Das Alter von 70 Jahren kann den Ge⸗ werbetreibenden nicht von der ihm durch das Gesetz auferlegten Ver⸗ pflichtung entbinden. „Die private Verabredung der beiden angeklagten Gesellschafter untereinander bezüglich der Thätigkeit des einen von ihnen im Geschäftsbetrieb ist für die strafrechtliche Haftbarkeit einfluß⸗ los, solange P. Vater rechtlich Mitinhaber der Firma ist.“

Der in einem Schanklokal aufgenommene Gast macht sich. nach einem Urtheil des Reichsgerichts, IV. Strafsenats. vom 1. Mai 1891, des Hausfriedensbruchs schuldig, wenn er, nachdem der Zweck des Besuchs und der Aufnahme erfüllt ist, oder während der Aufnahme durch ungebührliches Betragen gegründeten Anlaß zu seiner Verweisung gegeben hat, der Aufforderung des Wirths, sich zu entfernen, keine Folge leistet.

8 Kunst und Wissenschaft.

G In den Räumen des Architektenhauses

sich trotz der großen internationalen Kunstausstellung eine ansehnliche Reihe von Bildern einheimischer und aus⸗ wärtiger Künstler zusammengefunden, welche zumal vom Standpunkt weiterer Kreise des Publikums volle Beachtung verdienen. Neben bekannteren Namen wie Eberle, Douzette, Blaas, C. Ludwig, Lutteroth, Räuber, Scherres, Kröner, Ehrentraut und Grützner begegnen uns einige recht eindrucksvolle Schneelandschaften von Ludwig Skramstad aus schillerndes Abendlicht getauchte Herbstlandschaft von Alfred Bergström, sowie ein schwedisches Waldidyll von Ljun⸗ dahl, zwei Pleinairstudien von Kaustenius und eine Reihe italienischer Aquarelle von F. Sala, Levosati und Anderen, denen sich zwei impressionistische Bilder von Zonars an⸗ schließen. Namentlich das „Kinderspiel“ des Letzteren auf lichtgrüner Waldwiese ist eine Schöpfung von reizender An⸗ muth. Oswald Achenbach hat eine große neapolitanische Prozession mit der ihm eigenen tiefen Farbengluth ausgestellt, der gegenüber eine von R. Eschke im Auftrage des Kultus⸗Ministeriums für die Universität Kiel gemalte Marine aufgestellt ist, welche die gefahrvollen Schicksale der Plankton⸗Expedition im atlantischen Ocean ver⸗ ewigt. Vier überaus feingemalte farbenprächtige Stillleben von Grönland führen uns auf das Gebiet der Blumenmalerei hinüber, deren Meisterin Hermine von Preuschen mit zwei großen Frucht⸗ und Blumenstücken vertreten ist. Das eine mit dem Motto „Kennst Du das Land?“ zeigt uns üppiges Citronen⸗ und Orangengebüsch, welches den runden Ausschnitt einer verfallenden Kloster⸗ mauer umrankt, aus dem sich ein Blick auf das Meer öffnet, das Gegenstück „Am Brunnen“ weiße und blaue Irideen, am Rande einer Cisternenmündung emporwuchernd. Als Hochfüllungen eines Wandpfeilers gedacht, zeichnen sich die breit und leuchtend gemalten Bilder durch das reizvolle

Farbenspiel der schillernden Reflexe auf der Mauer ebenso

sehr, wie durch den ihrer architektonischen Bestimmung ange⸗ paßten Aufbau der Massen aus. Zwei kleinere Studien, Lilien und lassen uns die sichere und niemals an ebensächlichem LS Mal⸗ weise der Künstlerin, „die sich dadur so vortheil⸗ haft von der Mehrzahl ihrer Genossinnen unterscheidet, be⸗ wundern. dnseshah des Mangels an wirklich hervorragenden Leistungen auf diesem vom Dilettantismus mehr und mehr

überwucherten Gebiet scheint die Zurückweisung, welche die

München, eine in

genannten Arbeiten von der Jury der internationalen Kunst⸗ ausstellung erfahren haben, um so weniger gerechtfertigt, als sie den beiden zugelassenen Blumenstönen der Künstlerin in keinem Punkte nachstehen.

Der 21. deutsche Juristentag ist beute in Köln zu⸗ sammengetreten. „W. T. B.“ berichtet darüber wie folgt: Nachdem Senats⸗Präsident von Stoeßer (Karlsruhe) die Sitzung eröffnet hatte, wurde Senats⸗Präsident Drechsler (Leipzig) durch Zuruf zum ersten Präsidenten gewählt. Ober⸗Bürgermeister Becker hieß die Ver sammlung Namens der Stadt herzlich willkommen, wofür der Präsident in launiger Rede dankte. Der Rektor der Universität Bonn, Geheime Regierungs⸗Rath Professor Hüffer wurde zum ersten Vize⸗Präsidenten gewählt und begrüßte die Herren Namens der rheinischen Universität. Hierauf erstattete der Geheime Justiz⸗Rath, Professor Dr. Eck (Berlin) Bericht über die Rechtsentwickelung Deutschlands; dann folgten Abtheilungssitzungen. 8

In der gestrigen Sitzung des „Kongresses für Inter⸗ nationales Recht“ in Hamburg gelangten, wie „W. T. B.“ berichtet, die von der Kommission für internationales Aktienrecht vor⸗ geschlagenen fünf Artikel zur Abstimmung. Artikel 1 und 2 wurde ohne Weiteres, Artikel 3 nach lebhafter Besprechung mit mehreren Abänderungen angenommen, Artikel 4 wurde ebenfalls mit einigen weniger wesentlichen Abänderungen genehmigt.

In der letzten Sitzung der Stadtverordneten in Bonn wurde nach einer Mittheilung der „Köln. Z.“ in Folge einer Anregung des zeitigen Rektors der Universität, Geheimen Regierungs Raths Hüffer eine Summe von 80 zur Anbringung einer Gedenk tafel an dem Hause Acherstraße 13, in welchem Karl Simro während der Jahre 1835— 1876 gewohnt, bewilligt.

Die 37. Generalversammlung des Gesammtvereins der deutschen Geschichts⸗ unv Alterthumsvereine zu Sigma⸗ ringen wurde nach einem Bericht der „Köln. Z.“ am 30. Augu von Dr. Böringuier aus Berlin eröffnet. Hierauf nahm der Regierungs⸗ Präsident Freiherr von Frank das Wort, um die Generalversammlung in den Hohenzollernschen Landen willkommen zu heißen, in den Landen, wo die Wiege des Königs⸗ und Kaiserhauses stehe, die seit vielen Jahr⸗ hunderten der Sitz des Fürstenhauses Hohenzollern sei. Dr. Beringer verlas den Geschäftsbericht des Gesammtvereins, aus dem hervorgeht, daß ihm nunmehr schon weitaus die Mehrzahl der deutschen Ge⸗ schichtsvereine angehört. Gegen 10 Uhr traf Seine Königliche Hoheit der Fürst von Hohenzollern, begleitet vom Hofmarschall von Arnim und Adjutanten Oberst⸗Lieutenant von Schilgen, ein Seine König⸗ liche Hoheit wurde lebhaft begrüßt und nahm dankend die Glück⸗ wünsche zur Geburt zweier Enkel an. Die Vorträge eröffnete Hof rath Dr. Zingeler, der in etwa dreiviertelstündiger Rede einen Ueberblick über die 800 jährige Geschichte der Hohenzollernschen Lande und des Fürstenhauses gab Von besonderem Interesse für die Zu⸗- hörer waren auch die Darstellungen über jene älteste Geschichte des Zollernhauses, wo die burggräflich⸗nürnbergische Linie sich vom Haupt⸗ stamm scheidet. Der Redner schloß mit den Worten: „Wo immer Sie, meine Herren, in unsern Hohenzollernschen Landen auch hin⸗ kommen werden, überall wird sich Ihnen die Wahrnehmung auf drängen: „Hie guet Zollern allweg!“ Den folgenden Vortrag hielt der Professor Dr. von Thudichum aus Tübingen, der an der Hand einer großen Anzahl von ihm angefertigter Karten das Thema be handelte: Ueber ein neues Verfahren zur Herstellung historischer Karten, unter Erläuterung von bezüglichen großen Karten betreffend die Geschichte der oberen Neckar⸗ und Donaugegend. Thudichum Professor des deutschen Rechts, trat für seine Aufgabe, solche Karten in Deutschland eingeführt zu sehen, mit großer Wärme ein. Ge⸗ schäftliche Mittheilungen schlossen die Hauptversammlung, nach welcher der Fürst sich eine Reihe der Anwesenden vorstellen ließ und sich lebhaft mit den Vertretern der Staatsregierungen und Geschichts⸗ vereine unterhielt. Sektionssitzungen folgten der Hauptversammlung in welchen eine Reihe wissenschaftlicher Thesen besprochen wurden. Um 2 Uhr fand das Festessen statt. Regierungs⸗Präsident von Frank brachte das Hoch auf Seine Majestät den Kaiser aus, Dr. ringuier ließ den Fürsten von Hohenzollern hochleben. Gegen Abend fanden noch wissenschaftliche Besprechungen statt, worauf dann um 8 Uhr das vom Ortsverein gestellte Festmahl im neuen Saale des Kasinos 5 Mefrm genaannt) begann. An dem Bankett nahmen 142 Per⸗ onen Thei

Verkehrs⸗Anstalten.

Auf den Linien der Großen Berliner Pferdeeisenbahn⸗ Aktiengesellschaft sind im Monat August 1891 10 393 690 Personen befördert und dafür 1 214 729,41 oder durchschnittlich auf den Tag 39 184,82 eingenommen. Die Einnahme im Monat August 1890 betrug 1 181 186,39 oder durchschnittlich auf den Tag 38 102 79

Bremen, 9. September. (W T. B.) Norddeutscher Lloyd. Der Schnelldampfer „Spree“ hat heute Morgen auf der Fahrt nach New⸗York Dover passirt. Der Dampfer „Bayern“ ist heute auf der Fahrt nach Ost⸗Asien in Suez angekommen. Der Schnelldampfer „Lahn“ ist gestern Nachmittag auf der Fahrt nach der Weser von Southampton abgegangen. Der Dampfer „Stuttgart' ist heute in Bremerhaven angekommen. Der Schnelldampfer „Havel“ hat gestern Vormittag die Heimreise von New⸗York angetreten.

10. September. (W T. B) Der Postdampfer „Gera“, von Brasilien kommend, ist am 9. September Nachmittags auf der Weser angekommen. Der Schnelldampfer „Lahn“ ist am 8. Sep⸗ tember Nachmittags von Southampton nach Bremen abgegangen, überbringt 214 Passagiere und volle Ladung Der Postdampfer „Kronprinz Friedrich Wilhelm“, vom La Plata kommend, hat am 9 September Vormittags St. Vincent, der Postdampfer Shb2- Bismarck“ nach Brasilien bestimmt, Las Palmas

assirt.

Hamburg, 10. September. (W. T. B.) Hamburg⸗Amerika⸗ nische Packetfahrt⸗Aktien⸗Gesellschaft. Der Schnell⸗ dampfer „Columbia“ hat, von New⸗York kommend, gestern Abend, der Postdampfer „Albingia“ heute früh Lizard passirt

Preußische Klassenlotterie. (Ohne Gewähr.)

Bei der gestern fortgesetzten Ziehung der 2. Klasse 185. Königlich preußischer Klassenlotterie fielen in der Nachmittags⸗Ziehung:

1 Gewinn von 5000 auf Nr. 84 771.

3 Gewinne von 1500 auf Nr. 32 061. 97 234. 180 412. 13 Gewinne von 300 auf Nr. 21 843. 27 509. 28 186. 35 849. 47 894. 51 610. 59 575. 79 883. 106 787. 145 760. 166 661. 182 745. 189 414.

Bei der heute beenheten Ziehung der 2. Klasse 185. Königlich preußischer Klassenlotterie fielen in der Vor mittags⸗Ziehung: 1 Gewinn von 10 000 auf Nr. 137 544 1 Gewinn von 5000 auf Nr. 77 268. 1 Gewinn von 3000 auf Nr. 7066. 5 Gewinne von 500 auf Nr. 4038. 20 813. 32 070. 93 8“ 701. 200

ewinne von auf Nr. 49 103. G . 122056 f 54 938. 85 574

Theater und Musik.

eeb peo er. Kurz vor dem Schluß der Spielzeit trat Hr. Emil Götze gestern in diesem Jahre zum ersten Mal als Lyonel in Flotow's

„Martha“ auf. Ist Hr. Götze auch vorzugsweise für Heldenrollen