1891 / 214 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 11 Sep 1891 18:00:01 GMT) scan diff

Schhiedsgericht

für die

Sektion des Kreises (Oberamtsbezirks).

Name, Stand und Wohnort

Sitz

Schieds⸗ gerichts.

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Vor⸗ sitzenden.

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Beisitzer.

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Sektion des Kreises (Oberamtsbezirks).

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des Vor⸗ sitzenden.

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n der n . Rfeelbvertretenden 2 1 Beisitzer.

VI.

1. Breslau (Land). 2. Breslau (Stadt).

3. Brieg.

4. Frankenstein. 5. Glatz.

6. Guhrau.

7. Habelschwerdt.

8. Militsch.

9. Münsterberg. 10. Namslau. 11. Neumarkt. 12. Neurode.

13. Nimptsch.

14. Oels. 15. Ohlau. 16. Reichenbach. 17. Schweidnitz. 18. Steinau.

20. Striegau. 21. Trebnitz. 22. Waldenburg. 3. Wartenberg.

1. Bolkenhanl.

2. Bunzlau. 3. Freystadt. 4. Glogau.

5. Görlitz (Land). 6. Görlitz (Stadt).

7. Goldberg⸗ Haynau.

8. Grünberg.

9. Hirschberg.

10. Hoyerswerda.

11. Jauer. 12. Landeshut. 13. Lauban.

15. Liegni 16. Löwenberg. 17. Lüben.

18. Rothenburg O. L.

19. Sagan.

20. Schönau.

21. Sprottau.

1. Altona (Stadt).

2. Apenrade. 3. Eckernförde. 4. Eiderstedt.

5. Flensburg (Land). 6. Flensburg(Stadt)

7. Hadersleben.

Land).

10. Kiel (Stadt).

11. Herzogthum Lauenburg.

2. Norderditmar⸗

Schleswig.

Segeberg. Sonderburg.

„Steinburg.

1

14. Liegnitz (Land). (Stadt).

VIII. Echleswig⸗Holsteinische landwirthschaftliche Beru Regierungsbezirk Schl

Kreisstadt Schrimm.

Schroda.

Schwerin W.

Breslau. Breslau. Brieg. Frankenstein. Glatz. Guhrau. Habel⸗ schwerdt. Militsch. Münsterberg Namslau. Neumarkt. Neurode. Nimptsch. Oels. Ohlau. Reichenbach. Schweidnitz. Steinau. Strehlen. Striegau. Trebnitz. Waldenburg. Poln. Wartenberg. Wohlau.

Bolkenhain. Bunzlau. Freystadt. Glogau.

Görlitz. Görlitz. Goldberg.

Grünberg. Hirschberg. Hoyerswerda Jauer. Landeshut. Lauban. Liegnitz. Liegnitz. Löwenberg. Lüben. Rothenburg. Sagan. Schönau.

Sprottau.

Altona. Apenrade. Eckernförde.

Tönning. Flensburg. Flensburg. Hadersleben.

Husum. Bordesholm. Kiel. Ratzeburg.

Heide.

Cismar. Pinneberg. Plön. Rendsburg. Schleswig. Segeberg. Sonderburg. Itzehoe. Wandsbeck. Meldorf. Tondern.

von Döm⸗ ming,

Regierungs⸗ 1

Assessor zu Breslau.

8 8

Reiich, Regierungs⸗

zu Schleswig.

eerdne

* 4

lesische landwirthschaftliche Berufsgenossenschaft güsie A. Regierungsbezirk Breslanu.

Rath zu Liegnitz.

Dr. Liedtke, Regierungs⸗ Assessor

4. Gottlieb Sper⸗

ling, Wirt

schaftsbeamter

in Schrimm.

3. August Kluge, Stellmacher in

Chwalkowo.

1. Theodor Hecker,

Königlicher Amtsrath in Althöfchen.

8

8

chleswig.

zu

E8

nert. Bres

1. Felix Sikora, Arbeiter h⸗ in Dombrowo⸗Vor⸗ werk 2. Andreas Kazmierczak, Arbeiter in Gawrony.

n

1. Fritz Viebig,

besitzer in Oscht. 2. Leonhardt, Fürstlicher Oberförster

lau. 8

in Schwei⸗

5. Göttingen (Stadt).

12. Münden.

13. Nästhebus.

16. Uslar.

2. Arnsberg.

1. Biedenkopf. 2. Dillkreis.

6. Höchst.

7. Ober⸗Lahn.

8. Unter⸗Lahn.

9. Limburg. 10. Rheingau.

13. Usingen. 14. Westerburg.

wald. 18. Wiesbaden

4. Göttingen (Land).

X. Westfälis

3. Frankfurt (Land). 4. Frankfurt (Stadt). 5. St. Goarshausen.

11. Ober⸗Taunus.

12. Unter⸗Taunus.

15. Ober⸗Westerwald 16. Unter⸗Wester⸗

17. Wiesbaden(Land).

(Stadt)

IXx. Hannoversche landwirthschaftliche Berufsgenossenschaft zu Haunover.

A. Regierungsbezirk Hannover. .“

Göttingen. Göttingen. Ilfeld.

Münden.

Northeim.

Osterode.

Uslar.

Erhardt, Regierungs⸗ Rath und Spezial⸗ kom missar

von Nordheim, Regierungs⸗ Rath und Spezial⸗ kommissar zu Einbeck.

Stackmann, Amtsrichter zu Göttingen.

Rasch, Amtsgerichts⸗ Rath

Twele, Amtsrichter zu Münden.

Dr. Feeder, Gerichts⸗ Assessor und kommissa⸗ rischer Ver⸗ walter der Spezial⸗ kommission zu Osterode.

V Arnsberg.

Biedenkopf. Dillenburg. Frankfurt

a. M. Frankfurt a. M. St. Goars⸗ hausen. Höchst a. M

Weilburg Diez

Rüdesheim. Homburg v. d. H. Langen⸗

schwalbach. Usingen.

Wiesbaden.

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che landwi C. Regierungsbezirk Ar

Limburg a. L.

Westerburg. Marienberg. Montabaur.

Wiesbaden.

8

zu Duderstadt. zu Duderstadt.

zu Göttingen.

zu Rothehütte.

Amtsgerichts⸗

3

Meyerhoff,

Regierungs⸗

Assessor und Spezial⸗ kommissar

Domeier, Senator zu Einbeck.

2

Dr. Daniel, Gerichts⸗ Assessor

Schulthup, Bergrath

von Harten, Gerichts⸗ Assessor

zu Münden. Kamlah,

Rath zu Uslar.

Mähne, Regierungs⸗ ssessor zu Osterode.

Amtsgerichts⸗ Rath zu Uslar.

S6—

4. Heinrich Flügel,

1. Heinrich Steinwedel, Erdarbeiter zu Arbeiter zu Hannover, Hannover. Alte Döhrenerstr. 26. 2. Engelking, Gärtner⸗ 8 gehülfe zu Hannover Ostwenderstr. 3 B.

.H. Bartels,

gen. taats, Hofmeister in Carlshof bei Sudheim.

rthschaftliche Berufsgenossenschaft zu Münster. usberg.

2. 11.. Wiesehoff, Landwirth

und Gemeinde⸗Vor⸗ steher zu Müschede

XI. Hessen⸗Nassauische landwirthschaftliche Berufsgenossenschaft zu Kassel. 5

„Regierungsbezirk Wiesbaden.

Hs Ktg. Graf Platen- Hallermund,

Regierungs⸗ Assessor zu Wiesbad

Ullrich, Regierungs⸗ Assessor zu Wiesbaden.

der in den

Uebersicht

deutschen Münzstätten bis Ende August 1891 stattgehabten Ausprägungen von Reichsmünzen .

1) Im Monat August 1891 sind geprägt b

worden iin:

Goldmünzen

Silbermünzen

Nickelmünzen

Kupfermünzen

Kronen

Halbe Kronen

jervon auf vatrech⸗ nung

markstücke

Fünf⸗

Zwei⸗ markstücke

Ein⸗

markstücke

Fünfzig⸗ pfennig⸗ stücke

1 pfennig⸗ stücke

Zwanzig⸗ pfennigstüicke

pfennigstücke

Zehn⸗

Zwei⸗ Ein⸗ pfennigstücke pfennigstücke

1

Fünf⸗ pfe Fünfag⸗

%——

Muldner Hütte. Summe 1.

3) Gesammt⸗Ausprägung 4) Hiervon sind wieder

eingezogen 5) Bleiben.

45 000,—

8

506 682 790]27 969 925 [1242007910

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14 345 137 05] 6 213 207, 44]1 5 288 609.

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2005 287 14 40

29 248 435 60

1 17270

56 213207 22 5288 600 52

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2 561 187 480 2 SZen. 8 „Reichs⸗Anzeiger“ vom 10. August 1

September 1891. * F

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8

Statistik und Volkswirthschaft.

itIS

Zwangsversteigerung.

6 In den Monaten Mai, Juni und Juli kamen im Regierungs⸗ bezirk Marienwerder 44 landwirthschaftlich benutzte Grundstücke

mit einem Gesammtareal von 2378 ha zur Zwangsversteigerung.

Darunter war eine Besitzung von 710 ha, eine von 396 und eine von 212 ha, drei zwischen 100 und 200, alle anderen unter 100 ha. Vier Grundstücke mit zusammen 24 ha Fläche gingen bei dieser Gelegenheit aus polnischer Hand in deutsche über.

ck. Die Bewegung der Bevölkerung im Khnigreich Bayern während des Jahres 1890. 1

Nach der „Zeitschrift des Königlich bayerischen statistischen

Bureaus“ belief sich die Zahl der Eheschließungen im vorigen Jahre

auf 40 004 oder es kamen deren auf tausend Einwohner durchschnitt⸗

lich 7,2. 8 Von den Eheschließenden männlichen bezw. weiblichen Geschlechts

waren alt:

0,6 bezw. 11,0 % 42,4 % 23,6 % 15,0 %

3,8 %

20 Jahre und darunter... 21 bis 25 Jahre. . öööö“ 26 30 . 35,5

31 . 24,3 41 . 6,3

460 ihee eX“” 1,0 % ö““ 0,2 %

on den eheschließenden Männern standen demnach verhältniß⸗ mäßig die meisten im Alter von 26 bis 30 Jahren, von den ehe⸗ schließenden Frauen dagegen die meisten im Alter von 21 bis 25 Jahren.

„Dem Familienstznd nach befanden sich unter den eheschließenden Männern: 86,6 % Junggesellen, 13,1 % Wittwer und 0,3 % Ge⸗ schiedene; unter den eheschließenden Frauen: 92,8 % Jungfrauen, 7,0 % Wittwen und 0,2 % Geschiedene.

Es heiratheten von den 34 624 Junggesellen:

gen % Jungfrauen, 5,1 % Wittwen und 0,2 % geschiedene rauen; von den 5249 Wittwern: go5 % Jungfrauen, 19,1 % Wittwen und 0,4 % geschiedene rauen; von den 131 geschiedenen Männern: 2 % Jungfrauen, 23,7 % Wittwen und 6,1 % geschiedene rauen; von den 37 105 Jungfrauen: 88,4 % Junggesellen, 11,4 % Wittwer und 0,2 % geschiedene Männer; von den 2804 Wittwen: 63,2 % Junggesellen, 35,7 % Wittwer Männer; von den 97 geschiedenen Frauen: 885 „% Junggesellen, 23,2 % Wittwer und 8,4 % geschiedene

1 änner.

Beide Theile gehörten in 64,5 % der Eheschließungsfälle dem katholischen, in 25,7 % dem protestantischen Glaubensbekenntniß und in 0,9 % der jüdischen Religion an, während 8,9 % der eingegangenen Ehen konfessionell gemischt waren.

Durch 5250 Eheschließungen, welche 13,1 % der gesammten

und 1,1 % geschiedene

Cheschliegungen ausmachen, wurden 6620 uneheliche Kinder legitimirt.

Zwischen Blutsverwandten wurden 271 Ehen geschlossen, und

zwar 243 zroischen Geschwisterkindern, 22 zwischen Onkel und Nichte

und 6 zwischen Neffe und Tante.

Die meisten Eheschließungen fanden im Februar (4692), die wenigsten im März (1811) statt.

Die Zahl der im vorigen Jahre Geborenen betrug 201 437, worunter 4053 von Mehrlingsgeburten (1998 Zwillings⸗ und 19 Drillingsgeburten). Auf tausend Einwohner kamen im Durch⸗ schnitt 36,2 Geborene.

Von den Geborenen waren dem Geschlecht nach 51,6 % männlich und 48,4 % weiblich, der Lebensfähigkeit nach 96,8 % lebendgeboren und 3,2 % todtgeboren, dem Familienstand der Mutter nach 85,8 % ehelich und 14 2 % unehelich.

Die meisten Kinder wurden im Monat Januar (18 501), die wenigsten im Monat Oktober (13 994) geboren.

Die Zahl der im Jahre 1890 Gestorbenen mit Einschluß der Todtgeborenen bezifferte sich auf 159 042. Auf tausend Einwohner kamen durchschnittlich 28,6 Sterbefälle.

Von den Gestorbenen gehörten 51,5 % dem männlichen und 48,5 % dem weiblichen Geschlecht an.

Anlangend das Alter der Gestorbenen, so entfielen von der Ge⸗ sammtzahl derselben mit 152 606 (ohne die Todtgeborenen) 34,9 % auf die Kinder von einem Jahre und darunter, 11,5 % auf die Kinder von 1 bis 5 Jahren und somit 46,4 % auf die Kinder von 5 Jahren und darunter. Ferner trafen 2,7 % der Sterbefälle auf die Altersklassen von 6 bis 10 Jahren, 1,3 % auf die von 11 bis 15 Jahren, 1,5 % auf die von 16 bis 20 Jahren, 3,9 % auf die von 21 bis 30 Jahren, 4,2 % auf die von 31 bis 40 Jahren, 5,9 % auf die von 41 bis 50 Jahren, 7,1 % auf die von 51 bis 60 Jahren, 10,9 % auf die von 61 bis 70 Jahren, 11,6 % auf die von 71 bis 80 Jahren, 4,3 % auf die von 81 bis 90 Jahren und 0,2 % auf die von 90 bis 100 Jahren.

Die meisten Sterbefälle ereigneten sich im Monat Januar (17 079), die wenigsten im Monat September (10 815).

Der Ueberschuß der Lebendgeborenen über die Gestorbenen be⸗ rechnet sich für tausend Einwohner auf 7,6.

Im Jahre 1890 sind eingewandert 30 375 Personen, varunter 2365 rechtlich und 28 010 bloß thatsächlich, ausgewandert 26 919 Per⸗ sonen, darunter 1842 rechtlich und 25077 bloß thatsächlich; mithin sind 3456 Personen mehr ein⸗ als ausgewanderf.

Grundstücks⸗Zusammenlegung im Kbönigreich Sachsen.

Das soeben erschienene Heft III und IV des Jahrgangs 1890 der „Zeitschrift des Fmllh sächsischen Statistischen Bureaus“ ent⸗ hält „Statistische Mittheilungen über die im Königreiche Sachsen seit dem Jahre 1833 eingeleiteten bezw. ausgeführten Grundstücks⸗ Zusammenlegungen“, bearbeitet bei der Königlichen Kreishauptmannschaft Dresden als Generalkommission für Ablösungen und Gemeinheits⸗ theilungen. Diese Abhandlung bildet im Wesentlichen die Fortsetzung und Ergänzung der über denselben Gegenstand in einem Supplement⸗ hefte der Zeitschrift des Königlich sächsischen Statistischen Bureaus vom Jahre 1887 veröffentlichten Mittheilungen. Um ein vollständiges Bild davon zu geben, in welchem Umfange im Königreich Sachsen eine Regulirung der Gemarkungen stattgefunden hat, sind auch die⸗ jenigen Geschäfte verzeichnet worden, welche ohne die Thätigkeit einer von der Generalkommission für Ablösungen und Gemeinheitstheilungen bestellten Spezialkommission lediglich im Wege freier Vereinigung der betheiligten Grundstückenbesitzer oder unter Vermittelung der Gerichte als Grund⸗ und Hypothekenbehörden zu Stande ge⸗ kommen sind.

1

.

8 Zur Arbeiterbewegung. Aus Mailand berichtet ein Wolff'sches Telegramm, daß der Ausstand der in der Metallindustrie befcheft geen Arbeiter als beendet gelten könne; sämmtliche Fabrik⸗ besitzer haben gestern Morgen ihre Werkstätten wieder eröffnet und der weitaus überwiegende Theil der Arbeiter hat die Arbeit zu den alten Bedingungen wieder auf⸗ enommen. Man erwartete, daß die kleine Zahl der noch usständigen bereits heute diesem Beispiele folgen werde. Ein Telegramm der „Frkf. Ztg.“ giebt die Zahl der noch Ausständigen auf nur 1000 Arbeiter an. Aus London wird der „Voss. Ztg.“ telegraphirt, daß die deutschen Kellner in der maritimen Ausstellung Londons sich am Mittwoch weigerten, die von dem Vorstande der Ausstellung zu

einem Festmahle eingeladenen Vertreter der englischen Presse zu bedienen, weil die englische Presse sie angegriffen habe. Die Kellner wurden sofort entlassen und aus dem Ausstellungsgebäude entfernt.

n Genf dauert, wie der „Vorwärts“ berichtet, der Ausstand immerleute fort.

ier in Berlin soll am nächsten Sonntag eine große Ar⸗ beiterversammlung stattfinden, in welcher die Delegirten zum Brüsseler internationalen Arbeiterkongreß Bericht erstatten werden.

ck. Zur japanischen Volkswirthschaft. (S. Nr. 208 d. Bl.)

Wie in der Landwirthschaft tritt uns auch im Gewerbewesen als wichtigstes Merkmal das Vorwiegen der Kleinbetriebe entgegen. Japan ist ein Land der Handwerker und der Krämer.

Die Trennung gewerblicher Thätigkeit von der des Bauern ist auf dem Lande noch nicht weit vorgeschritten. Vieles wird, wenn auch in geringer Qualität, doch billiger im Hause für den eigenen Bedarf hergestellt. Das Reisschälen geschieht ebenso innerhalb der Haus⸗ wirthschaft wie die . von Rauchtaback, von den für die japanische Volksernährung so wichtigen Bohnenpräparaten Miso, Shoyu, Tofu ꝛc. und von Sake, von welchem berauschenden, durch Gährung aus Reis hergestellten Getränk im Finanzjahre 1887/88 fast ein Fünftel der ganzen Produktion auf den Hausbräu kam.

Neben der Produktion zum eigenen Verbrauch spielt aber noch eine viel größere Rolle die gewerbliche Produktion als Nebenberuf. Fast in jedem Bauernhause findet man den Webstuhl, an welchem die Frau, oft aber auch ganz junge Mädchen nicht nur den Haus⸗ bedarf herstellen, sondern auch für Lohn weben. Ueberhaupt findet sich gewerbliche Thätigkeit oft in solchem Umfange, daß nur schwer zu entscheiden ist, ob man es mit einem Bauern oder einem Hand⸗ werker zu thun hat. Der Uebergang zum vorwiegenden haus⸗ industriellen Gebiet ist ein fließender. Doch ist in manchen Gegenden die Entwickelung so weit vorgeschritten, daß ein Gewerbe der Gegend ihr vorwiegendes Gepräge ebenso giebt, wie anderen Landestheilen die Seidenzucht, so die Porzellanmacherei in der Provinz Owari, die Papiermacherei in verschiedenen Gegenden ꝛc.

Neben dieser geringen Entwickelung der Arbeitstheilung auf dem Lande finden wir in den größeren Städten im Handwerk wie im Kleinhandel eine große Ausbildung der Arbeitstheilung, deren Grenzen wie früher durch den Zwang der Obrigkeit und der gewerblichen Korporationen, so noch jetzt durch die Sitte festgehalten werden. So gliedern sich die Baugewerbe, die Metall⸗, die Lackindustrie, Seidenweberei von Kioto ꝛc. in eine ganze Reihe getrennter Handwerke. Nach einer Mittheilung der Bezirksregierung von Tokio unterschied man dort 1887 die industriellen Betriebe in 424 Arten neben 161 Arten von Kaufleuten.

Die Bedeutung der einzelnen Gewerbe ist entsprechend den ab⸗ weichenden Volkssitten eine vielfach von der europtischen abweichende. Eine Reihe von Gewerben, welche bei uns der Zahl nach in erster Linie stehen, haben ganz oder fast ganz gefehlt, bis die Fremden und die Annahme vieler westlicher Sitten und Konsumtionsgewohnheiten durch die höheren Stände ihnen in den größeren Städten Eingang verschafften. Mannigfach finden sich dafür Handwerke in einer in Europa unbekannten Ausdehnung. Es fehlte bisher der Maurer, da alle Häuser aus Holz waren; es fehlte der Glaser. Der Schlosser hatte nur untergeordnete Bedeutung. Dagegen ist der Ciseleur, der die vielerlei metallenen Beschläge in Gebäuden besserer Art liefert, zu nennen. Der Ziegelbrenner war nur für Dachziegel nöthig, und auch diese fanden nur beschränkte Anwendung. Die Möbeltischlerei ist ver⸗ gleichsweise sehr unbedeutend. An ihre Stelle tritt zum Theil das Gewerbe des Mattenflechters. Bei dem einfachen Schnitt gewöhn⸗ licher japanischer Kleider hat der Schneider entfernt nicht die Wichtig⸗ keit wie in Europa. Wo weiße Wäsche nicht getragen wird, ist auch die Waschfrau überflüssig. Auch der Seifensieder fehlte. War nach Lederarbeit überhaupt wenig Nachfrage, so war der Schuhmacher ganz überflüssig. An seiner Stelle stehen die Leute, welche die verschiedenen Arten von Sandalen und die Tabi so heißen die schuhartigen Socken mit abgetheilter Fh⸗ aus blauem oder weißem Baumwoll⸗ stoff hergestellt und von Jedem getragen, der nicht barfuß geht berstellen. Dagegen hat die Stickerei einen gewerblichen Charakter und leidet nicht unter der Konkurrenz der Damen aus höheren Ständen, sehr zum Vortheil der Technik. Die universelle Verwendung des Papiers giebt der Papiermacherei einen anderen Charakter als in Europa. Wo jeder einen Stempel führen muß und beständig braucht, ist der Stempelschneider eine wichtige Person. Der Fleischer fehlte, der Bäcker war auf die Kuchenbäckerei beschränkt ꝛc.

Nun dringen auch die europäischen Handwerke ein. In Tokio, in den offenen Häfen finden sich Bäcker und Fleischer, Maurer und Glaser, in allen größeren Orten Uhrmacher, Photographen, Schuh⸗ macher, „europäische“ Schneider. Mit den Zeitungen verbreitet sich die Druckerei mit beweglichen Lettern. Aber zahlenmäßig ins Gewicht dürfte das alles einstweilen doch kaum fallen. Im größten Theile des Landes bestehen die alten Verhältnisse zunächst kaum verändert fort. Und wie die Technik wird auch die Organisation des für den lokalen Bedarf arbeitenden Handwerks sich so bald nicht verändern.

Anders steht es mit den zu großindustrieller Entwickelung neigen⸗ den Gewerben, deren Einführung in Japan wesentlich eine Frage der Technik und der Rentabilität ist. Hier ist der Staat vorangegangen mit Einrichtung von Fabriken nach europäischem Muster, mit ein⸗ geführten Maschinen und fremden Angestellten. Es handelte sich dabei um zweierlei Dinge: einmal um Unternehmungen, welche eng mit den direkten Zwecken der Staatsverwaltung zusammenhängen, Waffen⸗ und Pulverfabrikation, Werften für die Marine, Bekleidung der Armee, Werkstätten für die Eisenbahnen, die Münze, die Staats⸗ druckerei zur Herstellung von Papiergeld, Post⸗ und Stempel⸗ marken ꝛc.; sodann um die Schaffung von industriellen Unter⸗ nehmungen überhaupt, um vom Auslande unabhängig zu werden und die Produktionskraft des Landes zu erhöhen. So griff man die ver⸗ schiedensten Dinge an, errichtete Gerbereien und Baumwollspinnereien, Seidenfilanden, Papier⸗, Glas⸗, Cementfabriken ꝛc. Diese Staats⸗ unternehmungen haben große Summen als Anlagekosten verschlungen, vielfach nicht einmal die Betriebskosten gedeckt, und von Verzinsung des Kapitals war nirgends die Rede, sodaß sie in Mißkredit geriethen und bis auf wenige zur Veräußerung gelangten, wobei der Staat von seinen großen Aufwendungen sehr wenig wieder heimbekam. Gleichwohl war die industrielle Thätigkeit des Staats nicht erfolglos; denn eine Anzahl der von ihm mühsam ein⸗ geführten, Anfangs so schwächlichen Pflänzchen hat recht feste Wurzeln geschlagen, sodaß sich die Zahl solcher Unternehmungen, Gerbereien, Spinnereien, Papierfabriken ꝛc. nunmehr ohne jede staatliche Beihülfe von selbst vermebrt.

„In engem Zusammenhange mit dem Handwerk steht der sehr, ja übermäßig entwickelte Kleinhandel, der in den größeren Städten schon außerordentlich spezialisirt ist, während auf dem Lande der allgemeine Kramladen vorwiegt. Eine ungewöhnlich große Rolle spielt der Gewerbebetrieb im Umherziehen, namentlich für Viktualien⸗ handel, Flickgewerbe u. dergl. Die größeren Medizinfabrikanten vertreiben ihre Produkte hauptsächlich durch von ihnen angestellte Hausirer, ein wichtiger Erwerbszweig bei der japanischen Vorliebe für allerlei fertig verkaufte Mittelchen. Sehr groß ist auch verhältniß⸗ mäßig die Zahl derer, welche von der Erquickung und dem Vergnügen ihrer Mitmenschen leben.

der

. Kunst und Wissenschaft. 19 89 9 (Ellektrische Kraftübertragung. 88

Im Nachfolgenden geben wir unseren Lefern eine kurze Dar⸗ stellung der epochemachenden Kraftübertragung, welche gegenwärtig von Lauffen am Neckar nach dem Ausstellungsgebäude der elektrotechnischen Ausstellung zu Frankfurt a./M. geführt wird. Ein Problem, welches von vielen Gelehrten und sogar Fachleuten noch bis in die letzte Stunde als unausführbar bezeichnet wurde, ist glänzend gelöst und verspricht der Elektrizität die groß⸗ artigste Verbreitung auf dem Erdenrund.

Es handelte sich darum, eine Wasserkraft von 300 Pferdestärken

einen Theil des Neckarfalls bei Lauffen in elektrische Energie umzu⸗ setzen und letztere weit entfernt, 175 km, im Frankfurter Ausstellungs⸗ ebäude zu verwenden. Es kam ferner darauf an, möglichst dünne eitungen anzuwenden, das hat zur Folge daß die Ströme, welche durch die Leitungen geführt werden, sehr hoch gespannt sein müssen. Obgleich hierdurch die längs der Bahn sich hinziehende Luftleitung, etwa wie die Schienengeleise beim Nahen der Züge, gefahrbringend wird, sind Unfälle in den Krafterzeugungs⸗ und Aufnahmestationen, auf die die Thätigkeit des Personals sich allein beschränkt, wegen der dort herr⸗ schenden geringen Spannung fast ausgeschlossen, und auch die Leitungen sind mit vortrefflichen Einrichtungen versehen, die eine momentane Unterbrechung des Stromes sichern.

Die Einrichtung ist in Kurzem folgende: Eine Turbine in Lauffen treibt eine Dynamomaschine, die große Mengen elektrischen Stromes von niedriger Spannung erzeugt. Dieser wird in Stromumwandlern (Transformatoren), die sich in verschlossenen Räumen befinden oder gegen Berührung geschützt sind, auf die hohe Spannung ge⸗ bracht Aus den Transformatoren gelangt der bochgespannte Strom in drei für das Drehstromsystem erforderliche Kupferleitungen von der Stärke gewöhnlicher Telegraphendrähte, welche ihn seiner Verwendungsstelle Frankfurt zuführen. Als Stützen dienen 3000 Telegraphenstangen, welche besonders konstruirte, zum Theil sehr große Porzellanisolatorén tragen. Da diese ohne Weiteres die hohe Spannung, namentlich bei feuchter Witterung, nicht genügend isoliren, so sind im Innern der Isolatoren Oelrinnen angebracht; das in diesen befindliche Oel erschwert dem Strom, der unter Umständen auf der äußeren Oberfläche der Isolatoren sich ver⸗ breitet, den Uebergang zu den Eisenstützen und Holzstangen, die mit der Erde in Berührung stehen. Das Gewicht der drei, zusammen 530 km langen Kupferdrähte beträgt nicht weniger als 60 000 kg Ein Kilo Kupferdraht kostet etwa gegen 2 Die Fortleitung der in Lauffen vorhandenen Energie in Spannungen, wie sie gewöhnliche elektrische Licht⸗ leitungen führen (etwa 100 Volt), würde mehr als das 300 fache an Kupfer⸗ gewicht und Stäbe von mehr als 1 am Durchmesser erfordern; man ersieht schon hieraus, wie wichtig die Durchführung dieses Versuches ist. Durch die Leitungen gelangt der Strom nach dem Ausstellungsgebäude und wird dort, da er in der hohen Spannung nicht Verwendung finden darf, in entsprechenden Transformatoren wieder auf eine geringe Spannung zurückgeführt. Der erhaltene Strom wird verwendet, theils um viele Hunderte von Glühlampen, theils um eine Centrifugal⸗ pumpe in Thätigkeit zu setzen, deren Wassermengen von mindestens 10 m hohen Felsen kaskadenartig herabstürzen eine anmuthige Allegorie auf den Kreislauf der Dinge: Der Lauffener Wasserfall ersteht in Frankfurt durch seine eigene Kraft von Neuem.

Das System, welches den gelungenen Versuch ermöglichte, ist das des Drehstromes, eine besondere Art der Gewinnung und Fort⸗ leitung von elektrischer Energie. Die Allgemeine Elektrizitäts⸗Gesell⸗ schaft zu Berlin und ihre Lizenzträgerin, die Maschinenfabrik Oerlikon, haben nach diesem die Maschinen erdacht und ausgeführt.

Das Unternehmen verdankt seine Idee dem rührigen Ausstellungs⸗ vorstand Hrn. Oskar von Miller, seine Ausführbarkeit der Opfer⸗ freudigkeit der Behörden und der beiden betheiligten Fabriken sowie einem erheblichen Zuschuß Seitens der Ausstellung und hohen Gönnern der Wissenschaft und Industrie.

Die Kupferdrähte sind von der Firma F A. Hesse Söhne in Heddernheim hergeliehen. Die Konstruktion und Herstellung der Lei⸗ tungen sind vom Reichs⸗Postamt und, soweit sie durch württembergi⸗ sches Gebiet gehen, von der Königlich württembergischen Postverwaltung bergestent; während die Isolatoren die genannten Gesellschaften be⸗

a aben.

Die Versuche sollen, wenn möglich, auch nach Schluß der Aus⸗ stellung fortgesetzt werden. Den Beobꝛchtungen der ad hoc ein⸗ gesetzten Prüfungskommission der Ausstellung haben sich mehrere Behörden, voran die Technisch⸗physikalische Reichs⸗Anstalt, an- geschlossen. 1

b b114A4“

Die Berathungsgegenstände des gestern in Köln erböffneten Juristentages sind folgende:

A. Für die erste Abtheilung:

1) Wie ist den Mißbräuchen, welche geschäften herausgestellt haben, entgegenzuwirken? Gutachten: des Justiz⸗Raths Richard Wilke zu Berlin und des Privatdozenten Gerichts⸗Assessors Dr. Heck zu Berlin. Referenten: Justiz⸗Rath Makower zu Berlin und Landrichter Dove zu Frankfurt a. M. 2) Empfiehlt es sich, im künftigen deutschen bürgerlichen Gesetzbuch die Anfechtbarkeit der Schenkungen aus dem vom Entcurf aufge⸗ stellten Gesichtspunkt des außerordentlichen Pflichttheils oder aus dem des Uebermaßes festzusetzen? Gutachten: des Professors Dr. Friedrich Endemann zu Königsberg i. Pr. und des Justiz⸗Raths Dr. C. F. Reatz in Gießen. Referenten: Professor Dr. Th. Kipp zu Kiel und Privat. Dozent Dr. A. von Tuhr zu Heidelberg. 3) Ueber die zweckmäßigste Regelung des Inventarrechts und die im Entwurf des B. G.⸗Bs. versuchte Gestaltung desselben. Gut⸗ achten: des Landgerichts⸗Raths Munk zu Berlin und des Landrichters Dove zu Frdnklurt a. M. Referenten: Professor Dr. R. Leonhard zu Marburg und Justiz⸗Rath Wilke zu Berlin. 4) Ist die Bestim⸗ mung des §. 283 des Entwurfs eines B G.⸗B. zu billigen, wonach die Aufrechnung bewirkt, daß die beiderseitigen Forderungen in dem sich deckenden Betrage mit dem Zeitpunkte als erloschen erklärt gelten, in welchem sie als zur Aufrechnung geeignet sich gegenüber⸗ getreten sind? Gutachten: des Privatdozenten Dr. Ludwig Gold⸗ schmidt zu Göttingen und des Ober⸗Landesgerichts⸗Raths Huber zu Colmar; Referenten: Justiz⸗Rath Dr. C. F. Reatz zu Gießen und Dr. Friedrich Endemann zu Königsberg i. Pr. 5) Welche Rechts⸗ wirkungen insbesondere hinsichtlich des Regresses sind an die Indossi⸗ rung von Lagerscheinen (Warrants) zu knüpfen? Gutachten: des Rechtsanwalts Dr. Max Hachenburg zu Mannheim und des Pro⸗ fessors Dr. Georg Cohn zu Heidelberg; Referenten: Professor Dr. Cosack zu Gießen und Rechtanwalt und Bankdirektor Dr. Hermann Simon zu Berlin.

B. Für die zweite Abtheilung:

6) Ist die vom Entwurf des B. G.⸗B. angenommene Stellung des Testa nentsvollstreckers zu billigen, und wie ist sie nöthigenfalls anders zu regeln? Gutachten des Professors Dr. Gustav Hartmann zu Tübingen und des Geheimen Justiz⸗Raths Professors Dr. von Cuny zu Berlin. Referenten: Geheimer Justiz⸗Rath Pro⸗ fessor Dr. Gierke zu Berlin und Justiz⸗Rath M. Levy zu Berlin. 7) Empfiehlt sich die Beibehaltung der Grundsätze des Entwurfs eines B. G.⸗B. über Verschollenheit und Todeserklärung? Gutachten des Professors Dr. Hölder zu Erlangen und des Rechtsanwalts Dr. Heinsen zu Hamburg. Referenten: Geheimer Justiz⸗Rath Professor Dr. Brunner zu Berlin und Ober⸗Landesgerichts⸗Rath Heinsheimer zu Karlsruhe. 8) Bedarf das Soystem des gesetzlichen Güterstandes in dem Entwurf des B. G.⸗B. einer grundsätzlichen Abänderung und in welcher Richtung? Gutachten des Geheimen Hofraths Professors Dr. Richard Schröder zu Heidelberg und des Landgerichts⸗Raths Brühl zu Bautzen. Referenten: Justiz⸗Rath Dr. Elven zu Köln und Amtsrichter Bunsen zu Rostock. 9) Sind die im Entwurf des B. G.⸗B. vorgesehenen Arten des Pfandrechts an Grundstäücken, einschließlich der Grundschuld, beizubehalten? Gutachten des Justiz⸗Raths M. Levy zu Berlin. Referenten: Geheimer Justiz⸗Rath Professor Dr. Dernburg zu Berlin und Professor Dr. Franz Klein zu Wien. 10) In welcher Weise ist die Stellung des Gutsinventars zu den Rechten der Real⸗ und Personalgläubiger und zu dem Pfandrecht des Verpächters zu regeln? Gutachten des Geheimen Regierungs⸗ Raths Dr. Hermes zu Berlin und des Amtsrichters Bunsen zu Rostock. Referenten: Professor Dr. Enneccerus zu Marburg und Rechtsanwalt Mörschell zu Würzburg.

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st die bedingte Verurtheilung im Strafrecht einzuführen? Gutachten des Professors Dr. Hugo Meyer zu Tübingen und des Geheimen Justiz⸗Raths Professors Dr. Hermann Seuffert zu Bonn. Referenten: Reichsgerichts⸗Rath Löbell zu Leipzig und Reichsgerichts⸗ Rath Dr. Stenglein zu Leipzig. 12) Soll die Trunksucht als solche

sich bei den Abzahlungs⸗