1891 / 214 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 11 Sep 1891 18:00:01 GMT) scan diff

verfolgt werden? Gutachten des Rechtsanwalts Dr. Ludwig Fuld zu Mainz und des Regierungs⸗Raths Professors Dr. Karl Hiller zu Czernowitz. Referenten: Senats⸗Präsident Dr. von Stößer zu Karlsruhe und Bürgermeister und Unter⸗Staatssekretär z. D. Back zu Straßburg i. E. 13) Sind Aenderungen des geltenden Rechts erwünscht in Betreff des Verhält⸗ nisses zwischen Geld⸗ und Freiheitsstrafen? Gutachten des Reichs⸗ gerichts⸗Raths Dr. Mittelstädt zu Leipzig. Referenten: Hof⸗ und Ge⸗ richts⸗Advokat Dr. Jacques zu Wien und Professor Dr. A. Merkel zu Straßburg i. E. 14) Wie ist die Rechtspflege in den Schutz⸗ gebieten zu ordnen: a. für die Europäer, b. für die Eingeborenen? Gutachten des Professors Dr. Freiherrn von Stengel zu Würzburg und des Professors Dr. Georg Meyer zu Heidelberg. Referenten: Ober⸗ Staatsanwalt Hamm zu Köln und Privatdocent Dr. Preuß zu Berlin. 15) Ist es gerechtfertigt, an Stelle der Ehescheidungsstrafen in der Weise, wie der Entwurf des B. G.⸗B. dies beabsichtigt, nur eine Verpflichtung des für den schuldigen Theil erklärten Ehegatten zur Gewährung des Unterhalts an den andern, der Unterstützung bedürf⸗ tigen Gatten einzuführen? Gutachten des Geheimen Justiz⸗Raths Professors Dr. Brie zu Breslau. Referenten: Geheimer Justiz⸗Rath Dr. von Wilmowski lin und Pro D n zu Königs⸗

strafrechtlich

Die Ausstellungskommission der hiesigen Internationalen Kunstausstellung hat beschlossen, die Ausstellung, deren Schluß auf den 15. d. M. festgesetzt war, bis einschließlich Sonntag, 20. d. M., zu verlängern.

. In der letzten Monatssitzung der Gesellschaft für deutsche Philologie gelangte die zweite Abtheilung des von jener herausgegebenen Jahresberichts über die Erscheinungen auf dem Ge⸗ biete der germanischen Philologie für 1890 zur Ausgabe an die Mit⸗ glieder. Der stattliche Band, aus welchem bei der Fülle des Materials nur wenige Einzelheiten hervorgehoben seien, bringt zunächst eine Fort⸗ setzung der Aufführung von Werken, die sich mit Mythologie und Volkskunde befassen. Hier kommt u. A. auch das Gebiet der Sprichwörter in Betracht, auf welchem das sehr verdienstliche Werk von A. Wittstock: „Die Erziehung im Sprichwort oder die deutsche Volkspädagogik“ hervorgehoben sei. Der Verfasser behandelt hier in acht Kapiteln die Bedeutung der Erziehung, die körperliche, geistige, sittliche, religiöse Erziehung, die Zuchtmittel, Unterricht, Schule, Lehrer, Berufs⸗ und Lebensbildung, wie sie sich im Denken des Volkes sprichwörtlich darstellen, und er hat sich die dankbare Aufgabe gestellt, nicht blos die Sprichwörter zusammen⸗ zureihen, sondern sie auch in fortlaufender Abhandlung zu verbinden und eins aus dem anderen zu entwickeln. Da er zugleich die für die Erzieher, Eltern und Lehrer, wie für die zu Erziehenden sich er⸗ gebende Nutzanwendung bringt, so ist das Buch, welches einen guten Theil der zweitausendjährigen Kulturarbeit unseres Volkes in sich birgt, allen zur Erziehung berufenen Kreisen zu empfehlen. Sehr zahlreich sind die literarischen Er⸗ scheinungen auf dem Gebiete des Mittelhochdeutschen. In einer beachtenswerthen Abhandlung über die geeignetste Form einer Nibelungenübersetzung weist Conr. Rudolph an der Hand einer kritischen Betrachtung der vorhandenen Uebersetzungen nach, daß diese, wie an sich bhaa haeft. so besonders für den Gebrauch in der Schule ungeeignet seien, daß sich überhaupt keine passende metrische Form finden lasse, welche den zu stellenden Anforderungen gerecht werde, und daß daher eine getreue prosaische Uebertragung als einzig angemessene Aus⸗ hülfe erscheine, so lange das allein würdige Lesen des Ur⸗ textes verboten sei; der Verfasser giebt sodann eine drei Seiten füllende Probe der von ihm in Vorschlag gebrachten ebertragungsart. In dem Vorwort zu seinen kritischen Studien zu Wernher’s Marienliedern bezeichnet Joh. Weijgardus ruinier fast Alles, was bisher an Ausgaben von frühmittel⸗ ochdeutschen Gedichten erschienen, als wissenschaftlich werth⸗ los, indem er erklärt: „Wir sind auf diesem Gebiet noch ebenso unwissend, wie es unsere Ahnen vor achtzig Jahren waren.“ Trotzdem beschreibt der Verfasser im Dienste dieser als so unfruchtbar gekennzeichneten Wissenschaft die sieben vorhandenen Handschriften und sucht deren Verhältniß zu einander sowie die Schicksale des Ge⸗ dichtes und seiner Verbreitung festzustellen. Danach ist die Umarbei⸗ tung G (Berliner Handschrift Hoffm. Fundgr. II) als Abschrift einer kurz nach 1176 von einer Frau gemachten Umarbeitung des Gedichtes zu betrachten, und der letzteren in ihrem Verhältniß zum Original widmet der Verfasser den größten Theil seiner Untersuchungen, deren für die Geschichte des Ausdrucks und der Kunst im 12. Jahrhundert ichtig erscheinende Einzelbeobachtungen in vollem Umfange mit⸗ etheilt werden; bezüglich der Heimath des Gedichtes wird fest⸗

estellt, daß Wernher am Mittelrhein gedichtet habe. Schließlich ei hier noch eines prosaischen Werkes, der deutschen Bibel⸗ übersetzung des Mittelalters von W. Walther, gedacht. Der Ver⸗ fasser, von dessen Werk der erste Theil (der erste Uebersetzungskreis) vorliegt, unternimmt es zum ersten Mal, die gesammte vorlutherische Bibelübersetzung auf ihre Entstehung und ihre Entwickelung hin zu untersuchen, und als das wichtigste Ergebniß der bisherigen Unter⸗ suchungen kann die Feststellung bezeichnet werden, daß die erste ge⸗ druckte Bibel, die Mentel'sche, die Haupt⸗ und die beste Quelle für die vorlutherische Bibelübersetzung bildet. Bei der die Auf⸗ gaben für den nächsten Jahresbericht betreffenden Besprechung war der Vorsitzende Hr. Dr. Bötticher in der Lage, die allgemein mit lebhafter Freude und Genugthuung begrüßte Mittheilung zu machen, daß ihm in einer Unterredung Hr. Geheimer Ober⸗ Regierungs⸗Rath Dr. Hoepfner aus dem Kultus⸗Ministerium, welcher den Wunsch geäußert, der Gesellschaft beizutreten, für die Bestrebungen der letzteren eine staatsseitige Unterstützung habe in Aussicht stellen können.

Die Mitglieder des Kongresses für internationales Recht in Hambur⸗ besichtigten laut Meldung des „W. T. B.“ am Donnerstag Nachmittag den Schnelldampfer „Normannia“ und begaben sich alsdann zum gemeinsamen Mittagessen nach Blankenese. Heute berieth der Kongreß über die Binnenmeerfrage; sodann berichtete Bolin über Artikel 13 und 14 der Oxforder Be⸗ schlüsse, betreffend die Auslieferungsfrage. Hieran schloß sich eine lebhafte Besprechung. Bolin beantragte die Zurückverweisung der Frage an die Kommission Behufs bestimmterer Formulirung. Der Antrag Bolin wurde angenommen. Für heute Nachmittag haben die Mitglieder eine Einladung des Senats zum Mittagessen ange⸗ nommen.

Auf der am Donnerstag unter dem Vorsitze des Professors G. Schlegel abgehaltenen Sitzung des Orientalisten⸗Kongresses in London hielt, wie die „A. C.“ berichtet, Hr. J. E. Budgett Meaker einen Vortrag über die Berber in Marokko. Diese hätten wesentlich ihre Unabhängigkeit behauptet, alljährlich fänden militärische Unternehmungen statt, um den einen oder den anderen Theil von ihnen im Zaum zu halten. Ihr Fehler und ihre Schwäche seien die zwischen den einzelnen Stämmen bestehenden Fehden. Die Selbstverwaltungsmethoden in den unabhängigen Distrikten wären sehr verschiedene und umfaßten gewählte Körperschaften, erb⸗ liche Selbstherrscher und eine Art von Mittelding zwischen diesen beiden Formen. Es sei unentschieden, ob die Berbersprache zu der hamitischen oder semitischen zu zählen sei, da sie keine Literatur habe und ihre Schriftzeichen einzig auf den höchst seltenen und in Marokko nahezu unbekannten Inschriften zu finden seien. Feigheit sei unter den Berbern ein verabscheuungswürdiges Verbrechen. Sie zeichneten sich durch höchst sonderbare Heiratbsgebräuche aus. In einigen Orten würden die Weiber thatsächlich ein⸗ mal im Jahr auf offener Auktion verkauft, um nach Jahr und Tag, wenn es dem Käufer so beliebte, wieder auf den Markt zurückgebracht zu werden. Was die kürzlich auf dem Kongreß gemachte Mittheilung anbetreffe, daß jenseits des Atlas ein Zwergvolk in strenger Ab⸗ geschlossenheit und Verborgenheit lebe, so zaudere er nicht, auf Grund eines sechsjährigen Aufenthalts im Lande die Existenz dieser Zwerge vollständig in Abrede zu stellen. Es folgte jetzt eine ziemlich lebhafte Kontroverse zwischen Hrn. Meaker und Hrn. Halliburton, welch Letzterer kürzlich über die Zwerge gesprochen hat, in deren Verlauf der Erstere hartnäckig an seiner Ueberzeugung festhielt, während Dr. Leitner dem Letzteren zu Hülfe kam und die Existenz der Zwerge für erwiesene Thatsache annahm. Später hielten noch Vorträge: Kapitän T. G. De Guiraudon über den „Fortschritt im Studium der afrikanischen Sprachen“, Prof. Gustav Oppert über „Indische Theogonie“, Hr. R. Cuny über „Sanskrit⸗Bibliographie“, Prof. Aymonier über „Die alten unter dem Namen Tehampa be⸗ kannten Bewohner von Annam“ und F. H. M. Corbet über „Alter⸗ thümer der Insel Ceylon“.

—s. In der Einleitung zu der Uebersetzung des Papyrus Ebers, welche der praktische Arzt Dr. H. Joachim⸗Berlin im Ver⸗ lage von Georg Reimer hat erscheinen lassen, werden zunächst die wichtigsten der bisher entdeckten medizinischen Papyri aufgeführt, aus denen man ein ungefähres Bild von den medizinischen Leistungen der alten Egypter gewinnen könnte, Falls dieselben durch zuverlässige Uebersetzungen weiteren Kreisen zugänglich gemacht würden; dies ist aber bisher nur zum weitaus geringsten Theile der Fall gewesen. Das Berliner Museum ist im Besitze eines größeren und eines kleineren Papyrus Brugsch. Der erstere, welcher aus dem 14. Jahrhundert v. Chr. stammt und aus 21 Seiten besteht, ist von Passalacqgua entdeckt und von Brugsch herausgegeben worden. Dieser ist bisber noch nicht übersetzt worden, indessen liegen über ihn von verschiedenen Egypto⸗ logen genauere Mittheilungen vor. Ueber den kleineren medizinischen

Papyrus Brugsch, welcher 15 Seiten umfaßt, ist bisher noch nichhts

bekannt geworden. Einen weiteren Papyrus besitzt das British Museum; dieser ist 18 cm breit und 2,5 m lang und stammt wahr⸗

scheinlich aus der Zeit der 18. Dynastie. Da eine Edition noch nicht

erfolgt ist, so weiß man über den Inhalt des Papyrus, über welchen der englische Egyptologe S. Birch in einem in der „Zeitschrift für egyptische Sprache und Alterthumskunde“ veröffentlichten Artikel ein kurze Notiz bringt, im Uebrigen so gut wie nichts. Außerdem finden sich in den Museen zu Leyden, Turin, Boulag und Paris Texte von magisch⸗medizinischem Inhalt, die jedoch für die Kenntniß der alt⸗ egyptischen Medizin nur von geringem Belang sind. Was endlich den gegenwärtig in der Leipziger Universitäts⸗Bibliothek aufbewahrten Papyrus Ebers anlangt, so übertrifft der⸗ selbe durch den Reichthum seines Inhalts, sowie seine Vollständigkeit und Fehlerlosigkeit alle anderen medizinischen Papyri an Wichtigkeit; außerdem erscheint er als der größte, am Schönsten geschriebene und am Besten erhaltene medizinische Papprus. Ebers erwarb das 30 cm hohe und 20,23 m lange Schriftstück im Winter 1872/73 während seines Aufenthalts in Egypten von einem Bürger in Luksor und gab dasselbe im Jahre 1875 in eleganter Ausstattung unter folgendem Titel heraus: „Papyros Ebers. Das hermetische Buch über die Arzneimittel der alten Egypter in hieratischer Schrift. Herausgegeben mit Inhaltsangabe und Einleitung versehen von Ge org Ebers. Mit hieroglyphisch⸗lateinischem Glossar von Ludwig Stern“. Nach einer weiteren Beschreibung der äußerlichen Beschaffenheit des 108 Seiten umfassenden Papyrus Ebers wendet sich Dr. Joachim zur Erörterung der Frage, was man unter diesem Papyrus zu verstehen habe. Ebers selber erklärt ihn für das von Clemens Alexandrinus erwähnte Buch rsp! gapudzen und hält diese Meinung auch in seiner jüngsten Abhandlung (Papyros Ebers. Die Maße und das Kapitel über die Augenkrankheiten. Von Georg Ebers) aufrecht. An der betreffenden Stelle berichtet der genannte Schriftsteller, welcher im 2. Jahrhundert n. Chr. lebte und als einer der besten Kenner Egyptens gilt, daß dort 42 hermetische, d. h. dem Gotte Thot (Hermes) geweihte Bücher bestanden hätten, von denen 36 über Philosophie, die übrigen sechs aber über Medizin handelten, welche letzteren folgende Titel führten: 1) εᷣ τ*s rοο αιᷣ‿πο zaragxev⁵. 2) x.ρ☚̈¶ m½οeσω 3) ε d ναμμ. 4) .εκ ρoρͥ́eʒvc. 5) xse! dgναααρν. 6) X..ρ †έν ο νeα (-σν)j. Dr. Joachim glaubt sich nun der Ebers'schen Erklärung nicht anschließen zu können, da man in einem epi aᷣᷣuᷣαeναν betitelten Werke wohl eine Abhandlung über die ein⸗ zelnen Arzneimittel, ihre Wirkung, ihre Anwendung, ihre schädlichen Folgen u. s. w. werde suchen müssen, während der Papyrus Ebers vielmehr von Organ⸗, besonders Magenkrankheiten, von Augen⸗, Frauen⸗Krankheiten und vom Bau des menschlichen Körpers handle. Er spricht sich vielmehr dahin aus, daß man es in dem Papyrus Ebers, der damit an seinem Ansehen und seiner Wichtigkeit, namentlich für die Geschichte der Medizin, nichts verliere, mit einer Art von medizinischem Kompendium zu thbun habe. Die Ansicht von Lepsius und der Mehrzahl aller Egyptologen, daß der Papyrus als eine bloße Abschrift zu betrachten sei, theilt er und macht sich auch die Ebers'sche Erklärung der Art und Weise zu eigen, wie die Handschrift entstanden sei; danach nimmt er an, daß der betreffende Hierogrammat verschiedene kleinere Schriften zu einer zu verbinden hatte und ohne 1 achten, abschreibend, einige Stücke von gleichem Inhalt kopirte. Durch diese Annahme erklären sich die mehrfachen Lücken, welche durch die

in einem Originalwerke unverständlichen Worte: qem-gen = „ge-

funden zerstört“ bemerkbar gemacht worden, sowie die Wiederholung einiger Abschnitte mit nur geringen Varianten. Während Ebers die

Abfassung des Papyrus in die Jahre 1553 bis 1550 v. Chr. verlegt,

bezweifelt Dr. Joachim, daß es gelingen werde, das eigentliche Alter des Papyrus annähernd zu bestimmen, da derselbe aus verschiedenen kleineren Schriften zusammengesetzt und damit auch wohl die Annahme begründet erscheine, daß die einzelnen den Papyrus bildenden Theile ganz verschiedenen Zeitepochen angehören. Der Verfasser glaubt das Resultat seiner allgemeinen Betrachtungen dahin zusammenfassen zu sollen, daß man in dem Papyrus Ebers eine Art medizinischen Kompendiums oder Sammelwerks vor sich habe,

welches spätestens um 1550 v. Chr. niedergeschrieben sei, welches aber

in seinen einzelnen Theilen verschiedenen, mehr oder weniger älteren Zeitepochen angehöre. Dr. Joachim, welcher sich zum Zwecke der ebenso schwierigen, wie verdienstvollen 3 Papyrus Ebers zuvor einem eingehenden Studium der egyptischen Sprache unterzogen und sich bei Herstellung seines hauptsächlich fůür das ärztliche Publikum bestimmten Werks der besonderen Unterstützung des namhaften Egyptologen, Professors Lieblein⸗Christiania zu erfreuen hatte, führt in der Einleitung zu seinem Buch des Weiteren das egyptische Alphabet vor und giebt sodann die Erklärung einiger häufiger vorkommenden medizinischen Bezeichnungen aus dem Papyrus.

. Untersuchungs⸗Sachen. .Aufgebote, Bustellungen u. n . Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. 1 —— Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. . Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.

Oeffentlicher Anzeiger.

6. Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesell 7. Erwerbs⸗ und Wirthschafts⸗Genossenschaften. 8 8. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten.

9. Vesiesähsehh

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

auf den Sinn zu

Uebersetzung des

anberaumten

1) Untersuchungs⸗Sachen.

[33510] Steckbrief. 1

GSegen den Hofaufseher Wilhelm Rathje, geboren

am 9. August 1834 zu Berlin, welcher sich ver⸗

borgen hält, ist die Untersuchungshaft wegen Ur⸗ ndenfälschung in den Akten L2² 29/91 verhängt. s wird ersucht, denselben zu verhaften und in das erichtsgefängniß zu Brandenburg a /H. abzuliefern. Potsdam, den 4. September 1891.

Königliche Staatsanwaltschaft. Beschreibung. Alter 56 Jahre, Größe 1,79 m, tatur schlank, Haare grau, Stirn frei, Schnurr⸗ rt grau, Augenbrauen gran, Augen grau, Nase d. Mund gewöhnlich, Zähne defekt, Kinn spitz,

Gesicht länglich, Gesichtsfarbe gesund, Sprache deutsch, russisch, englisch und französisch. Kleidung: grau gestreifter Jaquetanzug. Besondere Kenn⸗ zeichen: in der Nähe des linken Auges eine ca. 2 cm lange Hiebwunde, desgleichen oberhalb des linken Oberschenkels. 8

[33506] Steckbriefs⸗Erledigung. Deer gegen den Schneidergesellen Friedrich Patin aus Halberstadt am 11. August 1891 in erster Beeilage Nr. 191 unter Nr. 29286 erlassene Steck⸗ brief ist erledigt. inchen, den 8. September 1891. Königliches Amtsgericht.

[33507] b Aufforderung. E1“

Am 16. August d. J. erhielt ein angeblicher Kauf⸗ mann Franz Freuklowitz aus Polen in der Wirtb⸗ chaft zur blauen Ente in Gmünd einen Säbelhieb ber den Kopf durch einen bis jetzt unbekannt ge⸗ bliebenen Soldaten.

Da Frenklowitz seit 28. August von Gmünd mit unbekanntem Aufenthalt abwesend ist, und er als Zeuge vernommen werden sollte, so ergeht an alle

erichts⸗ und Polizeibehörden, denen der Aufenthalt

8 Frenklowitz bekannt ist, das Ersuchen, denselben ber den Hergang vom 16. August zu vernehmen

und das Protokoll dem unterzeichneten Regiment zuzuschicken. Den 7. September 1891. 4. Württ. Infanterie⸗Regiment Nr. 122.

[33511] Gegen die nachgenannten Wehrpflichtigen, nämlich: 1) Hugo Albert Eduard Greiner, geboren am

27. Juni 1870 zu Gehlberg,

2) Heinrich Friedrich Ernst Meuß, geboren am

30. April 1870 zu Dörrberg,

3) Hermann Paul Hartwig, geboren am 13. De⸗ zember 1870 zu Gehlberg,

4) Max Albin Franz Oskar Reinhold Schenk, geboren am 11. August 1870 zu Tambach,

5) Hermann Eduard Helm, geboren am 7. Ok⸗ tober 1869 zu Manebach,

6) Heinrich Korngiebel, geboren am 3. Juli 1867 zu Dorndorf,

7) Karl Remdt, Porzellanmaler,

5. April 1870 zu Manebach,

8) Karl Berthold Deußing, Beschläger, geboren

am 28. Februar 1868 zu Ruhla G. A.,

9) Jobann Heinrich Hörselmann, Kellner, geboren am 12. August 1867 zu Burla, 10) Christian Wilhelm Mäder,

30. Januar 1868 zu Gotha,

11) Alfred Hugo Lorenz, geboren am 10. August

1868 zu Gotha,

12) Ernst Friedrich Heinrich Louis Leopold Har⸗ tung, geboren am 9. Januar 1868 zu Gotha,

13) Karl Johann Georg Gustav Voß, geboren am 30. September 1868 zu Gotha,

14) Wilhelm Günther Schieck, geboren am 16. Juni

1868 zu Körner,

15) Hermann Emil Grobe, geboren am 16. Ok⸗ tober 1868 zu Döllstädt,

16) Friedrich Bohn, geboren am 7. Februar 1868 zu Westhausen,

17) Alfred Theodor Rudolf Schiefer, geboren am

25. August 1867 zu Gotha,

18) Ludwig Conrad, Schlosser, geboren am 12. Mai

1868 zu Baßel von welchen Greiner und Hartwig in Gehlberg,

Meuß in Gräfenroda, Helm und Remdt in Mane⸗

bach, Schenk, Korngiebel, Mäder, Lorenz, Hartung,

geboren am

geboren am

Voß, Bohn, Schiefer und Conrad in Gotha, Geußing in Ruhla G. A., Hörselmann in Burla, Schieck in Körner und Grobe in Döllstädt ihren letzten bekannten Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufent⸗ halt innerhalb des Deutschen Reiches hatten, ist das Hauptverfahren wegen Verletzung der Wehrpflicht nach §. 140 Abs. 1 des Strgb. eröffnet und Termin zur Hauptverhandlung auf den 29. Dezember 1891, Vormittags 9 Uhr, vor der Strafkammer des Herzoglichen Landgerichts hier anberaumt worden.

Zu diesem Termine werden die Genannten hiermit vorgeladen unter der Verwarnung, daß sie bei un⸗ entschuldigtem Ausbleiben auf Grund der nach §. 472 der Strafprozeßordnung von den zuständigen, mit der Kontrole der Wehrpflichtigen beauftragten Be⸗ hörden über die der Anklage zu Grunde liegenden Thatsachen ausgestellten Erklärungen werden verur⸗ theilt werden. 1

Gotha, den 8. September 1891.

Der Erste Staatsanwalt. Boettner, i. V.

18. Juli 1891 ist die wegen Verletzung der Wehr⸗ pflicht unterm 3. November 1887 verfügte Beschlag⸗ nahme des Vermögens des am 3. Februar 1864 ge⸗ borenen v Johann Georg Weber von Grötzingen, O./A. Nürtingen, wieder aufgehoben worden. 8

Den 7. September 1891. 8

Jelin.

[33509] K. Staatsanwaltschaft Tübingen.

Die wegen Verletzung der Wehrpflicht unterm 11. März 1880 verfügte Beschlagnahme des Ver⸗ mögens des am 2. November 1858 geborenen Hein⸗ rich Schlotterbeck von Zainingen, O.⸗A. Urach, ist durch Beschluß der hiesigen Strafkammer vom 4. September 1891 wieder aufgehoben worden.

Den 8. September 1891.

Jelin. .

jaufgefordert, die nicht von [33508] K. Staatsanwaltschaft Tübingen. Durch Beschluß der hiesigen Strafkammer vom

(ESGeboten anzumelden und,

2) Aufgebote, Zustellungen unnd dergl.

[33744] Zwangsversteigerung. 8

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im den Umgebungen Band 157

Grundbuche von Nr. 6917 auf den Namen des Zimmermeisters Friedrich Wilhelm Schneider hier eingetragene, in

der Chorinerstraße, angeblich Nr. 63. belegene Grund⸗ 8

stück am 23. November 1891, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an Gerichtsstelle Neue Friedrichstr. 13, Hof, Flügel C, Parterre, Saal 36, versteigert werden. Das Grund⸗ stück ist mit 7,62 Reinertrag und einer Fläche von 9 a 8 qm nur zur Grundsteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des

Grundbuchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen,

Kaufbedingungen können in der Ge⸗ ebenda, Flügel D, Zimmer 41, Alle Realberechtigten werden selbst auf den Ersteher übergehenden Ansprüche, deren Vor⸗ handensein oder Betrag aus dem Grund⸗ buche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs⸗ vermerks nicht hervorging, insbesondere derartige Fesie as von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden ebungen oder Kosten, spaͤtestens im Versteigerungs⸗ Aufforderung zur Abgabe von bote falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des

besondere richtsschreiberei, eingesehen werden.

termin vor der

geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und

bei des Kaufgeldes gegen die berück⸗ sichtigten Ansprüche im Range zurücktreten. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 23. November 1891, Nachmittage 1 ¼ Uhr, an Gerichtsstell wie oben angegeben, verkündet werden. Berlin, den 29. August 1891. Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 51.

sowie 1

No. 214.

zum Deutschen Re⸗

8

Berlin, Freitag,

Anzeiger und Königlich Preußi

eilage

den 11. September

1. Untersuchungs⸗Sachen.

2. Aufgebote, ustellungen u. 3. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ 2ꝛc. Versicherung. 4. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 5. Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.

Oeffentlicher Anzeiger.

6. Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch. 7. Erwerbs⸗ und Lllsch 1n 8. Niederlassung ꝛc. von 9. Bank⸗Ausweise.

10. Verschiedene Bekanntmachungen. 3

schafts⸗Genossenschaften. echtsanwälten

2) Aufgebote, Zustellungen unnd dergl.

[33524] Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von der Königstadt Band 26 Blatt Nr. 1901 auf den Namen des Maurermeisters Emil Lohse hier eingetragene, in der Großen Frankfurter⸗ straße Nr. 73 belegene Grundstück am 12. Novem⸗ ber 1891, Vormittags 10 ½ Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht an Gerichtsstelle Neue Friedrich⸗ straße Nr. 13, Hof, Flügel C., Erdgeschoß, Saal 40, versteigert werden. Das Grundstück ist mit 19000 Nutzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschätz ungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichts⸗ schreiberei ebenda, Flügel D., Zimmer 42, einge⸗ sehen werden. Alle Realberechtigten werden ge⸗ fordert, die nicht von selbst auf den Ersteher über⸗ gehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs vermerks nicht hervorging, ins⸗ besondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Ab⸗ von Geboten anzumelden und, falls der be⸗

eibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte

laubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei

eststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Vertheilung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten Ansprüche im Range zuruck⸗ treten. Diejenigen, welche das Eigenthum des Erundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Ein⸗ stellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalle nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zu⸗ schlags wird am 12. November 1891, Nach⸗ mittags 12 ½ Uhr, an obenbezeichneter Gerichts⸗ stelle verkündet werden.

Berlin, den 1. September 1891.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 53.

[33526]

In dem Beschlagnahmeverfahren über das dem Tischlermeister Gustav Franck in Berlin gehörige, zu Schönbeck sub Nr. 4 belegene Wohnhaus c. p. steht präclusivischer Termin zur Anmeldung ding⸗ licher Ansprüche auf Dienstag, den 10. No⸗ vember c., Vormittags 11 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte an.

riedland, den 1. September 1891. Großherzogl. Mecklbg. Amtsgericht. von Rieben.

1

[313822 Aufgebot. Der Kommerzienrath Hubert Anton Disch in Mainz, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Carlebach in Mainz, hat das Aufgebot von 10 Stück auf In⸗ haber lautenden Aktien⸗Interimsscheinen der Aktien⸗ gesellschaft Mainkette in Mainz, Serie A. II. Nr. 407 416 inkl. beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 30. März 1892, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte Saal Nr. 22, Aufgebotstermine seine Rechte anzu⸗ melden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalle die Feeknc reh g der Urkunden erfolgen wird. Mainz, den 22. August 1891. 8 Großherzogliches Amtsgericht. Veröffentlicht: (L. S.) Sch bert, Hülfsgerichtsschrei r.

[28740] UAlusfertigung. Aufgebot.

Der Privatierswittwe Theres Froschhammer von Sarching ist am 25. Juli 1891 ein auf dieselbe als Gläubigerin lautender Schuldschein der K. Filialbank Regensburg, vom 25. Juli 1891 Nr. 10022/15022 über 1300 2 ½ % ver⸗ zinslich dadurch abhanden gekommen, daß ihr der Wind auf der steinernen Donaubrücke dahier diesen Schuldschein aus der Hand gerissen und in die Dähan Süst 8 b

uf Antrag des bevollmächtigten Vertreters der Theres Froschhammer, Rechtsanwaltes Seboldt da⸗ hier, wird hiermit der Inhaber dieser Urkunde auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf Dienstag, den 24. Mai 1892, Vormittags 10 Uhr, bei diesseitigem Gerichte anstehenden. Aufgebotstermine seine Ansprüche und Rechte auf diese Urkunde anzu⸗ melden und den Schuldschein vorzulegen; widrigen⸗ falls derselbe für kraftlos erklärt werden würde.

Regensburg, 3. August 1891.

Kgl. Amtsgericht Regensburg I. Der K. Ober⸗Amtsrichter. Oberlandesgerichtsrath. gez. v. Ammon.

(L. 8S) ur Beglaubigung:

(L. S.) Der -Donses Kgl. Sekreta

8 6 [19550] Aufgebot.

Das Sparkassenbuch Nr. 52 668 der städtischen Sparkasse zu Posen vom 3. Januar 1882 über 303,41 ℳ, ausgefertigt für die Schülerin Anna Gersch in Posen, Sapiehaplatz Nr. 10 a, ist angeblich verloren gegangen und soll auf den Antrag der

ersch aufgeboten werden.

Der Inhaber dieses Buches wird daher aufgefor⸗ dert, spätestens im Aufgebotstermine den 29. Ja⸗ nuar 1892, Vormittags 12 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht ronker Platz Nr. 2, Zimmer Nr. 18, seine Rechte anzumelden und das Sparkassenbuch vorzulegen; widrigenfalls die Kraft⸗ loserklärung desselben erfolgen wird.

Posen, den 12. Juni 1891.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung IV.

[26499] Aufgebot. Das Sparkassenbuch der städtischen Sparkasse zu Fehrbellin Nummer 6061 über 68 20 ₰, aus⸗ gefertigt für Maria Naujoks aus Natkischken in Ostpreußen ist angeblich verloren gegangen und soll auf Antrag der Eigenthümerin Maria Naujoks, zur Zeit in Fehrbellin, zum Zwecke der neuen Ausfer⸗ tigung amortisirt werden. Es wird daher der In⸗ haber des Buches aufgefordert, spätestens im Auf⸗ gebotstermine den 1. März 1892, Vormittags 9 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte seine Rechte anzumelden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird. Fehrbellin, den 27. Juli 1891. Königliches Amtsgericht.

[22833] Aufgebot.

Auf Antrag des Kaufmanns Adolf Grawe in Berlin Grüner Weg 15 wird der Inhaber des angeblich verloren gegangenen, von dem Antrag⸗ steller über 200 ausgestellten, am 3. Juli 1891 fälligen von Carl Leistner zu Halle a./S. ange⸗ nommenen daselbst zahlbaren Wechsels d. d. Berlin, den 28 Februar 1891 aufgefordert, spätestens in dem auf den 15. Februar 1892, Vormittags 11 Uhr, an Gerichtsstelle hierselbst, kleine Stein⸗ straße 8, Zimmer 31, anberaumten Termine seine Rechte anzumelden und den Wechsel vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung des Wechsels er⸗ folgen wird.

Halle a./S., den 6. Juli 1891.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung VII.

[33525] Aufgebot.

Der Königliche Preußische Eisenbahnfiskus hat durch das Königliche Eisenbahn⸗Betriebsamt zu Düsseldorf das Aufgebot der im Grundbuche bis jetzt nicht eingetragenen Parzelle: Flur II. Nummer 463/74, Gänsbring, Weide, groß 2 a 48 qm und mit einem Reinertrage von 0,78 Thalern, der Steuergemeinde Hinsel, beantragt. Alle unbekannten Eigenthums⸗ prätendenten werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 27. November 1891, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anbe⸗ raumten Aufgebotstermine ihre Rechte und Ansprüche auf das Grundstück anzumelden, widrigenfalls sie mit diesen ausgeschlossen werden. 1

Steele, den 31. August 1891.

Königliches Amtsgericht. [33644] 2 „Das Kgl. bayer. Amtsgericht München I Abth. A. für Civilsachen hat heute folgendes Aufgebot er⸗ assen:

Ueber den am 10. März 1855 geborenen Johann Baptist Schmid, Bezirksamtmannssohn von Eschen⸗ bach, sind seit 15. September 1880 bezüglich seines Lebens und Aufenthalts keine Nachrichten mehr vor⸗ handen und besteht hiergerichts über denselben Ab⸗ sentenkuratel. Auf Antrag des Rechtsanwalts Cornet als Kurator des Verschollenen ergeht nun die Auf⸗ forderung:

1) an den verschollenen Johann Baptist Schmid, spätestens im Aufgebotstermine am Dienstag, den 28. Juni 1892, Vorm. 9 Uhr, persönlich oder schriftlich bei hiesigem Gerichte Geschäftzimmer Nr. 40/II. (Augustinerstock) sich anzumelden, widri⸗ genfalls er für todt erklärt wird;

2) an die Erbberechtigten, ihre Interessen im Aufgebotsverfahren wahrzunehmen;

3) an alle Diejenigen, welche über das Leben des Verschollenen Kunde geben können, Mittheilung hierüber bei Gericht zu machen. 11“

München, den 7. September 1891. 8

Der Kgl. Gerichtsschreiber.

(L. S.) Horn.

[33529] Aufgebot. Behufs der Todeserklärung des anzeiglich am 11. November 1848 zu Pegsnde bei Baasdorf in Anh. als Sohn des im Jahre 1875 zu Reiboldsgrün verstorbenen, zuletzt in Chemnitz wohnhaft gewesenen Privatmannes und vormaligen Mühlenbesitzers Gustav Adolph Brandt aus Roßlau i. Anh. ge⸗ borenen, im April 1865 von Bremen aus in deutsche Seedienste getretenen und seit Absendung eines vom 23. Juli 1867 aus Honolulu in Australien datirten Briefes, in welchem er mitgetheilt, daß er unter dem angenommenen Namen Julius Gerlach sich auf ein damals vor genannter Stadt ankerndes Kriegsschiff „Lackawana“ geflüchtet habe, spurlos verschwundenen Ludwig Gustav Adolph Brandt wird auf Antrag seiner Schwester, der Fleischermeisters⸗Ehefrau Hen⸗ riette Marie Pille, geb. Brandt, in Plagwitz, vom unterzeichneten Amtsgerichte Festebot dahbin erlassen, daß jener Ludwig Gustav Adolph Brandt aufgefordert wird, sich spätestens in dem auf den 29. März 1892, Vormittags 11 Uhr, anberaumten Auf⸗ gebotstermine an hiesiger Amtsgerichtsstelle persönlich oder schriftlich anzumelden, widrigenfalls er auf fernerweiten Antrag seiner Schwester für todt erklärt

werden wird. Königliches Amtsgericht Chemnitz, Abth. B, den 5. September 1891.

Böhme.

[33531) Aufgebot zwecks Todeserklärung. Aufgefordert werden 1) Colonist Jann Focken Hiurichs aus Felde, geboren daselbst am 13. November 1794 als Spohn der verstorbenen Eheleute Warfsmann Hinrich Dirks und Mareke Janssen, angeb⸗ lich im Jahre 1859 im Staate Illinois ver⸗ unglückt, auf Antrag seines Abwesenheitsvormundes Rechnungestellers Eckhoff in Aurich, Matrose Wilm Weerts Fleßner aus Bang⸗ stede, geboren am 23. August 1864 als Sohn der zuletzt in Leer wohnhaften Eheleute Muttschiffer Weert Fleßner und der weiland Beeka, geborenen Reents, seit seiner am 8 1. April 1881 in Altona für das seitdem

feolgten Anmusterung ebenfalls verschollen, auf Antrag seines Abwesenbeitsvormundes „Auctionators Pape in Aurich, 3) Bäcker⸗ und Conditorgeselle Harm Folkerts äaus Sandhorst, geboren daselbst am 3. Ok⸗ tober 1825 als Sohn der weiland Eheleute Landwirth Folkert Janssen Folkerts und Hiemke Maria Rieken, zuletzt Anfangs der 1870er Jahre in Jassy in Rumanien, auf Antrag seines Bruders Landwirths

DZSeinrich Folkerts in Popens, sich längstens im Aufgebotstermin am 12. Juli 1892, Vormittags 11 Uhr, bei dem unterzeich⸗ neten Gericht zu melden, widrigenfalls sie fuͤr todt erklärt werden.

Die unbekannten Erben und Erbnehmer obiger Verschollenen haben sich bis dahin ebenfalls zu mel⸗ den, widrigenfalls sie später die Verfügungen über die Erbschaften der Verschollenen anerkennen müssen, weder Rechnungslegung noch Ersatz der Nutzungen fordern können, und auf das etwa von den Erb⸗ schaften noch Vorhandene sich zu beschränken haben.

Aurich, den 1. September 1891.

8 Königliches Amtsgericht.

8

[33530] Aufgebot.

Auf den Antrag der Erben des am 17. März 1881 zu Kirchwerder verstorbenen Gastwirths Claus Tim⸗ mann, 1) Hein Timmann, 2) Wittwe Elsche Garbers, geb. Timmann, 3) Margaretha Kahl, geb. Tim⸗ mann, im Beistande ihres Ehemannes Peter Kahl, 4) Elisabeth Harden, geb. Timmann, im Beistande ihres Ehemannes Diedrich Harden, 5) Adolph

seit dem Tode

Nicolaus Timmann, 6) Carl Diedrich Wilhelm Timmann, sämmtlich vertreten durch die Rechts⸗ anwälte Reppenhagen und Dr. Schrader in Berge⸗ dorf, wird ein Aufgebot dahin erlassen, daß Alle, welche an den Nachlaß des am 17. März 1881 zu Kirchwerder verstorbenen, daselbst wohnhaft gewesenen Gastwirths Claus Timmann Erb⸗ oder sonstige Ansprüche zu haben vermeinen, oder den Bestim⸗ mungen des von dem genannten Erblasser am 5. Fe⸗ bruar 1881 errichteten, am 7. April 1881 publizirten Testaments widersprechen wollen, hiemit aufgefordert werden, solche An⸗ und Widersprüche spätestens in dem auf Freitag, den 20. November 1891, Vormittags 10 Uhr, anberaumten Aufgebots⸗ termine bei dem unterzeichneten Amtsgerichte anzu⸗ melden, und zwar Auswärtige unter Bestellung eines hiesigen Zustellungsbevollmächtigten bei Strafe des Ausschlusses.

Bergedorf, den 4. September 1891. 8

Das Amtsgericht. Crasemann, Dr.

[33527] Aufgebot.

Auf Antrag der Wittwe des Kaufmanns Hermann Bauermeister, Franziska, geb. Rauch, Benefizialerbin in den Nachlaß des am 2. Mai 1891 zu Staßfurt verstorbenen Kaufmanns Hermann Banermeister, wied. das Aufgebot der Gläubiger dieses Nachlasses erlassen.

Alle Diejenigen, die Ansprüche und Rechte gegen diesen Nachlaß geltend machen wollen, werden auf⸗ gefordert, dieselben spätestens im Aufgebotstermine anzumelden, widrigenfalls sie gegen die Benefzial⸗ erbin ihre Ansprüche nur noch insoweit geltend machen können, als der Nachlaß mit Ausschluß aller des Erblassers aufgekommenen Nutzungen durch Befriedigung der angemeldeten Ansprüche nicht erschöpft wird.

Aufgebotstermin wird bestimmt vor dem unter⸗ zeichneten Gericht auf den 11. November 1891, Vormittags 11 Uhr.

Staßfurt, den 31. August 1891.

Königliches Amtsgericht.

[3352838 Aufgebobt.

Als gesetzliche Erbin des für todt erklärten Büdnersohnes Johann Joachim Köster, geb. zu Selow am 29. Januar 1819, hat sich gemeldet dessen Schwester, Arbeiterfrau Sophie Pannwitt, geb. Köster, hieselbst.

Alle diejenigen, welche ein näheres oder gleich nahes Erbrecht zu haben vermeinen, werden durch gegen⸗ wärtiges Aufgebot aufgefordert, solches spätestens in dem auf den 14. November 1891, Vor⸗ mittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Groß⸗ herzoglichen Amtsgericht angesetzten Termine an⸗ zumelden, widrigenfalls die oben genannte Frau Hannneitt, bez. deren Rechtsnachfolger oder die sich onst Meldenden und Legitimirenden für die rechten Erben angenommen, ihnen als solchen der Nachlaß

überlassen und das Erbenzeugniß ausgestellt werden soll, auch die sich nach dem Ausschluß meldenden näheren oder gleich nahen Erben gehalten sein sollen,

alle Handlungen und Verfügungen derjenigen, welche in die Erbschaft getreten, anzuerkennen und zu über nehmen. 2 Bützow, 8. September 1891. .“ Großherzogliches Amtsgericht.

[33554] Bekanntmachung.

Das durch Beschiuß vom 7 ebruar 1891 ein⸗

geleitete Aufgebotsverfahren zwecks Todeserklärung

des angeblich verschollenen Johann Henry Becker

aus Wilkomeden ist auf Antrag der Extrahenten eingestellt. 8 Heydekrug, den 2. September 1891. Königliches Amtsgericht. 8

[33557] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom 31. August cr. ist für Recht erkannt:

1) Der Gläubiger der in Abtheilung III. unter Nr. 4a. des Grundbuchs von Schenkendorf Blatt Nr. 4 aus dem Kaufvertrage vom 6. Januar 1854, den Verhandlungen vom 15. März, 6. Mai, 16. Sep⸗ tember und 14. Oktober 1854 für Johann Friedrich Zinnow zu Schenkendorf eingetragenen, zu 4 % ver⸗ zinslichen Hyppothekenforderung von 50 Thalern bezw. dessen unbekannte Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf die bezeichnete Hypothekenpost ausgeschlossen,

2) die über die in Abthl. III. unter Nr. 5 des Grundbuchs der Stadt Potsdam Bl. Nr. 1190 für den am 6. Mai 1866 geborenen Robert Gustav Paul Behm zu Küstrin eingetragene Theilhypothek von 750 gebildete Zweighypothekenurkunde vom 5. September 1879,

3) der über die in Abthl. III. unter Nr. 20 des Grundbuchs der Stadt Potsdam Bl. Nr. 56 für den Bäckermeister Carl Friedrich Törlitz zu Potsdam eingetragene Hypothekenforderung von 15 750 ge⸗ bildete Hypothekenbrief vom 29. September 1875

werden für kraftlos erklärt.

Potsdam, den 31. August 1891.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung I.

[33553] Die Urkunde über 340 Thaler Hypothek des Knopfmachermeisters Christian Wilhelm Eppinger, Abtheilung III. Nr. 4 auf Stolp Band II. Theil I. Nr. 223 ist für kraftlos erklärt. Stolp, den 29. August 1891. Königliches Amtsgericht

[33555]

8* etwaigen Berechtigten der beiden Hypotheken⸗

posten:

a. von 100 Thlr. jetzt 300 Conrant, vom 29. September 1828 ab zu 5 % verzinslich und nach dreimonatlicher Kündigung zahlbar, einge⸗ tragen ursprünglich für den Tagelöhner Gott⸗ hilf Kaschube auf Grund der gerichtlichen Schuld⸗ und Pfandverschreibung vom 14. Ok⸗ tober 1828 in Abtheilung III. Nr. 5 des Grund⸗ buchs des auf den Namen des verstorbenen Halbbauers Johann Carl Gottlob Gallas ein⸗ getragenen Grundstücks Alt⸗Rehfeld Band I. Blatt Nr. 26 und ex decreto vom 16. Juli 1833 auf Grund der Cession vom 7 Februar 1833 für die unverehelichte Marie Elisabeth Gallas aus Alt⸗Rehfeld umgeschrieben,

.von 250 Thlr. jetzt 750 Eingebrachtes, ein⸗ getragen für die verehelichte Emilie Müller, geb. Schulz, aus Krossen a./O. auf Grund der notariellen Urkunde vom 24. Juni 1857 in Ab⸗ theilung III. Nr. 2 des Grundbuchs des auf den Namen der verwittweten Halbbauer Gallas Johanne Caroline, geb. Paulke, und deren drei minderjährigen von ihr bevormundeten Kinder Marie, Gottlieb und Paul Gallas eingetragenen JFnees se. Krossen Gärten Band I. Blatt

r

sind mit ihren Ansprüchen auf diese Posten aus geschlossen. Krossen a./O., den 1. September 1891. Königliches Amtsgericht.

[335381 DOeffentliche Zustellung.

Die Emilie Bertha, geb. Schmidt, zu Forst, ver⸗ treten durch Rechtsanwalt Rüttgers II. zu Aachen, klagt gegen ihren Ehemann Karl Gustav Kietzke, zuletzt in Aachen wohnhaft, ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, mit dem Antrage: „Königliches Landgericht wolle die zwischen Parteien am 24. Ja⸗ nuar 1884 vor dem Standesbeamten zu Kottbus abgeschlossene Ehe für aufgelöst erklären, den Be⸗ klagten für den schuldigen Theil erklären und dem⸗ selben die Kosten des Verfahrans zur Last legen,“ und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Aachen auf Dienstag, den 1. Dezember 1891, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Aachen, den 3. September 1891. 9

Rubusch, Aktuar, 8 Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts

[33535] Oeffentliche Zustellung. Die Helene Elisabeth, verehel. geb. Mehlhorn, zu Schmölln, vertreten durch Rechts⸗ anwalt Rothe in Altenburg, klagt gegen ihren Che⸗ mann, den Schlosser Ernst Langguth aus Plauen,

zuletzt in Schmölln, zur Zeit unbekannten Aufent⸗