1891 / 217 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 15 Sep 1891 18:00:01 GMT) scan diff

Kunze, Kassendiener bei der Reichsbankstelle zu Halle

a. Saale, 3

Lindau, Briefträger zu Quedlinburg,

Lüpke, Kassendiener bei der Reichsbank⸗Nebenstelle zu Halberstadt, -

Matthies, Gemeindevorsteher und Gutsbesitzer zu Blöns⸗ dorf, Kreis Wittenberg,

Möhrling, städtischer Polizei⸗Wachtmeister hausen,

von Schweinitz, sal Naue, berittener Gendarm zu Altengottern, Kreis Langen⸗ alza,

Nehls, Ober⸗Wachtmeister der 4. Gendarmerie⸗Brigade zu Wittenberg,

Noth, Ortsrichter zu Obhausen⸗Johannis, Kreis Querfurt,

Pabst, Eisenbahn⸗Weichensteller im Direktionsbezirk Er⸗ furt, Kreis Naumburg g. S.,

Posthieur, Gerichtsdiener beim Amtsgericht zu Mühl⸗ hausen i. Thür,

Püschel, Postschaffner zu Halle a. Saale,

Rohwaldt, Revierförster zu Nietleben im Saalkreise,

Romanus, Förster zu Pratau, Kreis Wittenberg,

Salzmann, Eisenbahn⸗Lokomotivführer im Direktions⸗ bezirk Erfurt, zu Erfurt, 8

Schmidt, Kassendiener bei der Reichsbankstelle zu Erfurt,

Schollmeyer, Eisenbahn⸗Zugführer im Direktions⸗ bezirk Erfurt, zu Erfurt,

Schütze, Regierungs⸗Kanzlist beim Ober Präsidium zu Magdeburg,

Schulz, Erster Gerichtsdiener und Botenmeister bei dem Landgericht zu Halberstadt, G

Seyfarth, Steuer-⸗Aufseher zu Zeitz,

Steger, Steuer⸗Aufseher zu Neuhaldensleben,

Stegmann, Postschaffner zu Wittenberg (Bezirk Halle),

Suckow, Maschinenmeister zweiter Klasse zu Wittenberg, 5 Thiel, Fußgendarm zu Milow im 2. Jerichowschen

reise,

Thierfelder, Ortsrichter zu Goseck, Kreis Querfurt,

Thiersch, Erster Gerichtsdiener und Botenmeister bei dem Landgericht zu Halle a. Saale,

Voigt, Postschaffner zu Halberstadt,

Voigtländer, Briefträger zu Magdeburg, Wartewig, Kirchenältester und Kirchenkassen⸗Rendant zu Oberagebra, Kreis Nordhausen,

Weidner, Ortsschulze zu Sollstedt, Kreis Mühlhausen i. Thür.,

Weiße, Ortsschulze und Standesbeamter zu Dermesdorf, Kreis Eckartsberga, 8

Wetzel, Gemeindevorsteher zu Mühlbeck, Kreis Bitterfeld.

Ferner haben Seine Majestät aus dem gleichen An⸗ laß zu verleihen geruht: dem Kammerherrn Franz Adolf von Veltheim auf Harbke die Würde eines Erbmarschalls im Herzogthum Magdeburg, dem Kammerherrn Rittmeister a. D. Grafen Karl Gustav Adolf von Hohenthal auf Dölkau die Würde eines Schloßhauptmanns von Merseburg, dem Erbschenken im Herzogthum Magdeburg, Kammer⸗ herrn Grafen Hilmar Friedrich Anton vom Hagen auf Möckern die Würde eines Königlichen Hofmeisters, dem Landrath Ernst von Bredow auf Mückenberg, dem Landrath Arthur Konstantin Ludwig von Breitenbauch auf Burg Ranis, dem Rittmeister a. D. Freiherrn Alhard von der Borch auf Friedeburg, dem Freiherrn Ernst Franz Georg Adam Knigge auf Endorf und dem Erbtruchseß im Fürstenthum Halberstadt Grafen Albrecht von Alvensleben⸗Schönborn auf Erxleben die Kammerherrn⸗Würde, dem Regierungs⸗Präsidenten von Diest zu Merseburg den Charakter als Wirklicher Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rath mit dem Range der Räthe erster Klasse, dem Ober⸗Staatsanwalt Hecker in Naumburg a. S. und dem Senats⸗Präsidenten bei dem Ober⸗Landesgericht in Naumburg a. S. Hilse den Charakter als Geheimer Ober⸗ Justiz⸗Ralh mit dem Range der Räthe zweiter Klasse, dem Militär Oberpfarrer a. D., einstweiligen katholischen Schulrath bei der Regierung zu Erfurt Nagel den Charakter als Geheimer Regierungs⸗Rath, dem Ober⸗Landesgerichts Rath von Klocke in Naum⸗ burg a. S. den Charakter als Geheimer Justiz⸗Rath, dem ordentlichen Professor an der Universität zu Halle 88 8 Dr. Eberth den Charakter als Geheimer Medizinal⸗ Rath, dem Sanitäts⸗Rath Dr. Bette zu Magdeburg, dem Sanitäts⸗Rath Dr. Mayer zu Halle a. S. und dem Sanitäts⸗Rath Dr. Wilke daselbst den Charakter als Geheimer Sanitäts⸗Rath, dem Kommerzien⸗Rath Vogler zu Quedlinburg den Charakter als Geheimer Kommerzien⸗Rath, dem Rechtsanwalt und Notar Roeder in Halberstadt und dem Rechtsanwalt und Notar Sickel in Weißenfels den Charakter als Justiz⸗Rath, dem Kreisphysikus Dr. Penkert zu Merseburg den Cha⸗ rakter als Sanitäts⸗Rath, dem Landes Bauinspektor Krebel zu Eisleben und dem Landes Bauinspektor Rose zu Weißenfels den Cha⸗ rakter als Baurath, dem Ober⸗Postdirektions⸗Sekretär Beese zu Magdeburg, dem X“ Benzmann zu Halle .S. un dem Ober⸗Posidirektions⸗Sekretär Strobach zu Erfurt den Charakter als Rechnungs⸗Rath, dem Sekretär bei der Staatsanwaltschaft in Halle a. S. Blankenburg, dem Ersten Gerichtsschreiber, Sekretär Reinecke zu Neu⸗ haldensleben, dem Ersten Gerichtsschreiber, Sekretär Richter zu Eis⸗ leben und 1 dem Gerichtsschreiber, Sekretär Tiebe zu Heiligenstadt den Charakter als Kanzlei⸗Rath, dem Fabrikbesitzer Reckleben zu Bahrendorf im Kreise Zeitz auf Bleddin im

1“ dr. dem Rittergutsbesitzer Kreise Wittenberg den Charakter als Oekonomie⸗Rath, dem Großindustriellen Allendorff zu Groß⸗Salze,

zu Nord⸗

Natzmer, Strommeister zu Mauken, Kreis

dem Fabrikbesitzer Mahr zu Naumburg a. S. den Charakter als Kommerzien⸗Rath,

dem Tuchhändler und Kleiderfabrikanten Blume zu Erfurt den Charakter als Kommissions⸗Rath,

dem Ersten Bürgermeister der Stadt Erfurt Schneider und dem Ersten Buͤrgermeister der Stadt Naumburg a. S. Kraatz den Titel „Ober⸗Bürgermeister“, und

dem Ober⸗Bürgermeister der Stadt Mühlhausen i. Thür. Dr. Schweineberg die Befugniß, bei geeigneten Gelegen⸗ heiten die goldene Amtskette zu tragen.

Deutsches Reich. 8

8 Nachweisung die Produktion, die Versteuerung und den Bestand inländischen Branntweins für den Monat August 18ĩ91.

Menge des nach Ent⸗ richtung der abgabe in den hergestellten freien Verkehr übergeführten Branntweins. Hektoliter reinen Alkohols

60 091 157 112 2 781 657 1 834 202

Zeitabschnitt, des auf welchen die Betriebsergebnisse sich beziehen

Im Monat August 1891. . . . . Dazu aus den Vormonaten des laufenden Betriebsjahres. 8

Zusammen vom Beginn des Betriebs⸗ jahres (1. Oktober 1890) bis zum Schluß des vorbezeichneten Monats 2 841 748 1 991 314

In demselben Zeitraum des Vorjahres 3 135 499 2 084 390

Am Schluß des Rechnungsmonats verblieb in den Lagern und Reinigungsanstalten unter steuerlicher Kontrole ein Bestand von 393 260 hl.

Die vorstehende Nachweisung beruht auf den Angaben, weiche in den der unterzeichneten Stelle Seitens der betreffen⸗ den Central⸗Finanzbehörden der Bundesstaaten allmonatlich zugehenden Reichssteuer⸗Uebersichten gemacht sind.

Berlin, im September 1891.

Hauptbuchhalterei des Reichs⸗Schatzamts.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Landrath Dr. jur. Freiherrn von der Goltz zu G ilenkirchen zum Regierungs⸗Rath zu ernennen

Auf Ihren Bericht vom 26. August d. J. will Ich dem Kreise Schweidnitz im Regierungsbezirk Breslau, welcher den Bau einer Kreischaussee von der Breslau⸗Schweidnitzer Provinzialchaussee bei Weizenrodau über Käntchen, Klein⸗ und Groß⸗Wierau bis zur Reichenbacher Kreisgrenze bei Enders⸗ dorf beschlossen hat, das Enteignungsrecht für die zu dieser Chaussee erforderlichen Grundstücke, sowie gegen Ueber⸗ nahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des Chausseegeld⸗Tarifs vom 29. Februar 1840 (G.⸗S. S. 94 ff.) einschließlich der in dem⸗ selben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen, die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vor⸗ schriften vorbehaltlich der Abänderung der sämmtlichen voraufgeführten Bestimmungen verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld⸗Tarife vom 29. Februar 1840 angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee⸗Polizei⸗Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen. Die eingereichte Karte erfolgt anbei zurück.

Neues Palais, den 31. August 1891. 8

Wilhelm R.

Gemäß §. 36 des Reglements vom 28. Dezember 1775 für die Königliche allgemeine Wittwen⸗Verpflegungs⸗Anstalt werden im nachfolgenden Verzeichnisse die Nummern der Auf⸗ nahmescheine bekannt gemacht, von welchen die Beiträge gegen⸗ wärtig für einen, zwei oder drei Termine rückständig bezw. nach Ablauf des Oktober⸗Termins v. J. bereits rückständig geblieben sind.

Die Restanten für einen und zwei Termine werden hier⸗ mit aufgefordert, im nächsten Termine, den 1. Oktober d. J., die Rückstände nebst der reglementsmäßigen Strafe und dem sodann fälligen Beitrag, also überhaupt das Dreifache bezw. das Siebenfache eines Beitrags, zu berichtigen. Die Restanten für zwei Termine, welche dieser Aufforderung keine Folge leisten, werden, soweit ihre Beitragsrückstände nicht eventl. durch Abzüge vom Gehalt oder der Pension zu berichtigen sind, mit Verlust der versicherten Pensionen aus der Anstalt ausgeschlossen werden.

Den Restanten für die drei Termine vom 1. April 1891, 1. Oktober 1890 und 1. April 1890 und für die drei Termine vom 1. Oktober 1890, 1. April 1890 und 1. Oktober 1889 wird bekannt gemacht, daß sie aus der Anstalt ausgeschlossen und ihre Aufnahmescheine ungültig geworden sind.

Berlin, den 10. September 1891. General⸗Direktion der Königlichen allgemeinen Wittwen⸗Verpflegungs⸗Anstalt. Germar.

Verzeichniß

der Nummern der Aufnahmescheine A. derjenigen Interessenten, welche für die Termine vom 1. April

1891, 1. Oktober 1890 und 1. April 1890 mit ihren Wittwenkassen⸗ Beiträgen im Rückstande geblieben sind.

a. Restanten für einen Termin: 54 014, 54 135, 59 408, 65 592. 72 736, 76 400, 77 357, 84 623, 85 906, 86 860, 87 205, 90 208, 91 031, 91 696, 94 418, 97 382, 101 793, 102 742, 107 401, 108 076, 108 662, 109 901, 110 553,

1“

dem Fabrikbesitzer Hubbe zu Magdeburg und

110 610, 110 703, 111 762, 111 849, 112 467, 114 604, 115 941, 116 120, 116 468, 116 548, 116 688 und 117 740.

b. Restanten für zwei Termine: 81 816, 90 790, 95 248, 110 310 und 118 374. e Restanten für drei Termine, welche ausgeschlossen worden sind: 76 155, 108 149 und 112 023.

1. Oktober 1890, 1. April 1890 und 1. Oktober 1889 mit ihren

Wittwenkassen⸗Beiträgen im Rückstande geblieben und bereits nach Ablauf des dritten Rest⸗Termins Oktober 1890 excludirt worden sind: ö““

109 390 und 117 741. 1

Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten. 8

Dem Kreis⸗Thierarzt Wiest zu Rheinbach ist, unter Ent⸗ bindung von seinem gegenwärtigen Amt, die Kreis⸗Thierarzt⸗ stelle des Kreises Euskirchen verliehen worden.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten. 8. Bekanntmachung. Die Königliche Bibliothek ist nach §. 1 der Be⸗ nutzungs⸗Ordnung vom 21. bis einschließlich 26. September geschlossen. Beerrlin, den 14. September 1891. Die General⸗Verwaltung der Königlichen 8 Bibliothek.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 15. September.

Seine Majestät der Kaiser und König nahmen gestern Vormittag um 10 Uhr die Parade des IV. Armee⸗ Corps bei Gamstädt ab, empfingen um 2 Uhr Seine Majestät den König von Sachsen und arbeiteten von 5 ¼ Uhr ab mit dem Chef des Generalstabes der Armee Grafen von Schlieffen. Um 6 Uhr fand Parade⸗Diner im Rathhause zu Erfurt statt. Im Anschluß hieran hörten Seine Majestät den Vortra des Chefs des Millitärkabinets, Generals der Infanterie von Hahnke. 3

Ueber die gestrige Parade bei Gamstädt entnehmen wir der „Magd. Ztg.“ Folgendes: 3

Die Paradeaufstellung war der Chaussee parallel erfolgt und unterschied sich von den bisherigen Paraden dadurch, daß die Truppen in Folge der formirten Reserve⸗Division in drei Treffen aufgestellt waren. Das erste Treffen wurde von der 7. und 8. Division gebildet. Die 7. Division unter General⸗ Major von Jena war aus der 13. Infanterie⸗Brigade mit dem Infanterie⸗Regiment Fürst Leopold von Anhalt⸗Dessau und dem J. Magdeburgischen Infanterie⸗Regiment Nr. 66 und aus de 14. Infanterie⸗Brigade unter General⸗Major von Heydwolff mit dem Infanterie⸗Regiment Prinz Louis Ferdinand von Preußen und dem Anhaltischen Infanterie⸗Regiment Nr. 93 zusammengesetzt. Die 8. Division unter General⸗Major von Oidtman wurde gebildet aus der 15. Infanterie⸗Brigade unter General⸗Major Rössel mit dem Magdeburgischen Füsilier⸗ Regiment Nr. 36 und dem 3. Thüringischen Infanterie⸗Regiment Nr. 71 und aus der 16. Infanterie⸗Brigade unter General⸗ Major von Hagen mit dem 4. Thüringischen Infanterie⸗ Regiment Nr. 72 und dem 7. Thüringischen Infanterie⸗ Regiment Nr. 96, sowie der Unteroffizierschule zu Weißenfels und dem Magdeburgischen Pionier⸗Bataillon Nr. 4. Im zweiten Treffen stand die Reserve⸗Division unter Genera Lieutenant von Müller, gebildet aus der 7. Reserve⸗Infanteri Brigade unter Oberst von Müller mit dem 13. Reserv Infanterie⸗Regiment (Oberst⸗Lieutenant Moeller) und dem 14. Reserve Infanterie⸗Regiment (Oberst⸗Lieutenant Stüber), und aus der 8. Reserve⸗Infanterie⸗Brigade unter Oberst von Amann mit dem 15. Reserve⸗Infanterie⸗ Regiment (HOberst⸗Lieutenant von Oesterreich) und dem 16. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment (Oberst⸗Lieutenant von Kalckstein), sowie einer Reserve⸗Pionier⸗Compagnie. Im dritten Treffen, befehligt vom General⸗Lieutenant von Kleist, Inspecteur der 1. Kavallerie⸗Inspektion, stand auf dem rechten Flügel die Kavallerie⸗Division A. Sie war zusammengesetzt aus der kombinirten Brigade unter Oberst von Haeseler mit dem Kürassier⸗Regiment von Seydlitz und dem Ulanen⸗Regiment Hennigs von Treffenfeld, aus der Brigade A unter General⸗Major Graf von Wartensleben mit dem Magdeburgischen Husaren⸗Regiment Nr. 10 und dem Thüringischen Husaren⸗Regiment Nr. 12, aus der Brigade B (17. Kavallerie⸗ Brigade) unter General⸗Major von Schnackenberg, aus dem 1. und 2. Großherzoglich Mecklenburgischen Dragoner⸗Regiment Nr. 17 und 18 und aus der Brigade C (19. Kavallerie⸗ Brigade) unter General⸗Major von und zu Schachten mit dem Oldenburgischen Dragoner⸗Regiment Nr. 19 (Oberst Erbgroßherzog von Oldenburg) und dem Königs⸗Ulanen⸗ Regiment Nr. 13. An die Kavallerie schloß sich die 4. Feld⸗ Artillerie⸗Brigade unter Oberst von Mohl mit dem Magde⸗ burgischen Feld⸗Artillerie⸗Regiment Nr. 4 und dem Thüringi⸗ schen Feld⸗Artillerie⸗Regiment Nr. 19, der Reserve⸗Feld⸗ J1“ und dem Magdeburger Train⸗Bataillon r. 4. Ihre Majestäten der Kaiser und die Kaiserin ritten mit Seiner Majestät dem König von Sachsen und den anderen Fürstlichkeiten zunächst die Fronten der Truppen entlang. Hierauf erfolgte der Parademarsch, welcher wegen der überaus großen Hitze nur einmal stattfand, bei der Infanterie in Regimentskolonnen, bei der Kavallerie in Escadronsfront im Schritt. Seine Majestät der Kaiser führte das Königs⸗Ulanen⸗Regiment (I. Hannoversches) Nr. 13 Allerhöchstselbst mit gezogenem Säbel Ihrer Majestät der Kaiserin und Seiner Majestät dem König von Sachsen vor, während der General der Kavallerie Graf Waldersee cotoyirte. Ebenso führten Graf Blumenthal sein Füsilier⸗Regiment Nr. 36, Seine Durchlaucht der Fürst Günther zu Schwarz⸗ burg⸗Sondershausen sein Infanterie⸗Regiment Nr. 71, Seine Hoheit der Herzog von Sachsen⸗Altenburg sein Infanterie⸗ Regiment Nr. 96, Seine Königliche Hoheit der Prinz Georg von Sachsen sein Ulanen⸗Regiment Hennigs von Treffenfeld Nr. 16 Seiner Majestät dem Kaiser vor. Bei der Kritik sprach Seine Majestät der Kaiser, wie „W. T. B.“ meldet, über die vorzügliche Haltung der Truppen sein vollstes Lob⸗

8

B. derjenigen Interessenten, welche für die drei Termine vom 8

zum Austrag zu bringen.

aus. Nach Beendigung der Parade bestiegen die Majestäten am „Fürstenhof“ wieder den Wagen und kehrten nach Erfurt auf demselben Wege, den sie bei der Hinfahrt benutzt, zurück.

Nachmittags um 6 ¼ Uhr fand das Parade⸗Diner im Rath⸗ hause statt, an welchem indeß Seine Majestät der König von Sachsen nicht theilnahm, da Allerhöchstderselbe alsbald nach der Parade die Rückreise nach Dresden angetreten hatte. Bei der Tafel trank Seine Majestät der Kaiser auf das Wohl des IV. Armee⸗Corps und hob dessen Tüchtigkeit und gute Führung hervor. Der kommandirende General, General der Kavallerie von Hänisch dankte für das Wohlwollen Seiner Majestät und gab der Versicherung der Hingebung und Treue des Armee⸗ Corps Ausdruck. G

Abends unternahmen Ihre Majestäten der Kaiser und die Kaiserin eine Rundfahrt durch die Stadt zur Besichtigung der ganz außerordentlich prächtigen Illumination und begaben Sich um 9 Uhr nach dem Friedrich⸗Wilhelmsplatz, um dem großen Zapfenstreiche beizuwohnen. Seine Majestät der Kaiser nahm mit Ihrer Majestät der Kaiserin in dem auf dem Wilhelmsplatze errichteten prachtvoll geschmückten Kaiserzelte Platz und spendete den musikalischen Aufführungen ganz be⸗ sonderes Lob. Während des Zapfenstreiches wurde zu Ehren der Kaiserlichen Majestäten die große Domglocke „Maria Gloriosa“ geläutet. 1“

Heute Morgen um 6 ½ Uhr begab Sich Seine Majestät der Kaiser in das Manövergelände, wohin Ihre Majestät die Kaiserin gegen 7 ¼l Uhr nachfolgte. Die Kaiserin wird morgen von Erfurt nach Wilhelmshöhe zurückreisen, um dort voraus⸗ sichtlich bis zum 1. Oktober zu verbleib

Zur Beseitigung etwaiger Zweifel hat der Finanz⸗Minister die Königlichen Steuerbehörden darauf hingewiesen, daß die unterm 11. April 1883 vom Bundesrath erlassenen Aus⸗ führungsbestimmungen zu der Kaiserlichen Verordnung, be⸗

treffend das Verbot der Einfuhr von Schw einen, Schweine⸗

fleisch und Würsten amerikanischen Ursprungs, vom 6. März 1883, bezüglich der lebenden Schweine mit der durch die Kaiserliche Verordnung vom 3. d. M. erfolgten un⸗ bedingten Aufhebung des Einfuhrverbots ohne Weiteres ihre Geltung verloren haben. Dagegen müssen diese, soweit sie sich auf Schweinefleisch und Würste beziehen, auch ferner bis zu einer etwaigen Abänderung durch den Bundesrath Anwendung finden, da die Einfuhr dieser Erzeugnisse nur unter Bedingungen freigegeben ist. Abgesehen von den zugelassenen Ausnahmen ist daher bei der Einfuhr von Schweinefleisch und Würsten, welche nicht mit einer amtlichen Bescheinigung darüber versehen sind, daß das Fleisch in Amerika nach den dortigen Vorschriften untersucht und frei von gesundheits⸗ schädlichen Eigenschaften befun en worden ist, auch in Zukunft der nicht amerikanische Ursprung durch Zeugnisse nachzuweisen. Auf diese Ursprungszeugnisse finden die bisherigen Vorschriften Anwendung. Ueber die an die amerikanischen Bescheinigungen zu stellenden Ansorderungen bleibt Bestimmung vorbehalten.

Die amtliche Erklärung der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über den Schutz der Erfindungen und Handelsmarken der Aussteller auf der Welt⸗ in Chicago lautet im Wesentlichen wie folgt:

Das amerikanische Patentgesetz gewährt dem Ausländer dasselbe Recht, wie den Bürgern der Vereinigten Staaten. Hiernach kann also „jeder“ Erfinder einer neuen und nütz⸗ lichen Verbesserung ꝛc., welcher Nationalität er auch angehören mag, nach Hinterlegung eines entsprechenden Gesuchs und unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen ein Patent erlangen.

Abweichend von den Gesetzen der meisten europäischen Länder ist in den Vereinigten Staaten die Ertheilung eines Patentes ouf eine Erfindung auch dann noch möglich, wenn diese bereits in einem anderen Lande patentirt ist, es sei denn, daß sie vor der. Einreichung des Patent⸗ gesuchs bereits länger als zwei Jahre innerhalb der Vereinigten Staaten in öffentlicher Benutzung oder zum Verkauf gestanden hat. Die öffentliche Benutzung in einem anderen Lande steht der Patentertheilung nicht entgegen, 11 ihe Patentsucher der ursprüngliche und erste Er⸗ finder ist.

Nach Maßgabe der vorstehend aufgeführten Voraus⸗ setzungen hat sonach jeder Aussteller innerhalb zweier Jahre, vom Tage der Schaustellung seiner Erfindung ab gerechnet, rechtlichen Anspruch auf Ertheilung eines Patentes in den Ver⸗ einigten Staaten. Ueberdies kann ein Erfinder, welcher sein Patent⸗ gesuch innerhalb der vorgeschriebenen Frist hinterlegt, den An⸗ spruch eines anderen Patentsuchers oder selbst eines Patent⸗ inhabens anfechten; in jedem sol chen Falle wird, auch wenn bereits Privilegien verliehen sind, das Patent dem ersten Er⸗ finder zugesprochen. Demnach ist ein Aussteller, welcher sein Patentgesuch rechtzeitig eingereicht hat⸗ sofern der Be⸗ willigung des Gesuchs ein inzwischen an eine andere Partei auf die gleiche Erfindung ertheiltes Patent entgegen⸗

, in der Lage, die Frage der Priorität der Erfindung Erlangt er ein obsiegendes Urtheil,

so wird ihm das nachgesuchte Patent bewilligt, während das

früher ertheilte Patent nach Maßgabe der gesetzlichen Be⸗

ganz oder theilweise für ungültig erklärt wird.

Das bestehende amerikanische Gesetz gewährt demnach dem ausländischen Erfinder und Aussteller weitgehenden Schutz, sodaß für die Dauer der Ausstellung in Chicago der

Erlaß eines neuen Fesehes nicht erforderlich ist.

einigten Staaten, ohne Recht beruhende

genießen

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85

8*

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troffene Uebereinkommen

Rechte

Was den Markenschutz anbetrifft, so galt in den Ver⸗ daß es besonderer Statuten oder von jeher der auf dem allgemeinen Grundsatz, daß der Ausländer den⸗ Schutz im Gebrauch seiner Handelsmarken

olle, welcher den Bürgern der Vereinigten Staaten gewährt wird. Das zwischen Deutschland und der nordamerikanischen Union bezüglich der Handelsmarken ge⸗ vom 11. Dezember 1871 hat ine Erweiterung der Rechte deutscher Reichsangehöriger nicht herbeiführen können, da die letzteren diese bereits besaßen; das gedachte Uebereinkommen

Verträge bedurfte, selben

gilt vielmehr lediglich als eine formelle Erklärung der Regie⸗

rung der Vereinigten Staaten über ein bereits bestehendes Recht. Gemäß demselben gehört eine Handelsmarke dem⸗ enigen, welcher sie zuerst angenommen und auf seinen zum Verkauf bestimmten Waaren angebracht hat. Es ist

Eintragung, noch ein Regie⸗ rungssiegel erforderlich, um diesen Rechtsanspruch zu begründen. Wünscht der Inhaber der Marke deren Registrirung, so sind hierfür durch das Gesetz Vorschriften er⸗ lassen; doch ist die Zeit nicht begrenzt, innerhalb deren das Gesuch einzureichen ist. Sowohl unter dem allgemeinen Recht, als auch nach dem Vertrage steht der Deutsche genau auf demselben Boden wie der heimische Fabrikant, sodaß auch in dieser Hinsicht der Erlaß eines besonderen Gesetzes für die Dauer der Ausstellung erübrigtg9t.

weder eine förmliche

Der Präsident des Reichsbank Direktoriums Dr. R. Koch hat sich entschlossen, seine zahlreichen werthvollen Abhandlungen, die in den Jahren 1865— 1890 in verschiedenen Zeitschriften zerstreut erschienen waren, unter dem Titel „Vorträge und Aufsätze aus dem Handels⸗ und Wechselrecht“ ge⸗ sammelt herauszugeben. Die Aufsätze über Bedürfniß und Inhalt eines Check⸗ und Warrantgesetzes sind bei der in Aus⸗ sicht genommenen gesetzgeberischen Regelung eingehender Be⸗ E sicher. Sobald das Werk vorliegt, werden wir

a

8

Der General⸗Lieutenant Edler von der Planitz II., Ober⸗Ouartiermeister im Großen Generalstabe, und der General⸗Lieutenant Oberhoffer, Ober⸗Quartiermeister im Großen Generalstabe, haben sich zur Theilnahme an den Kaiser⸗Manövern in das Manövergelände des IV. und XI. Armee⸗Corps begeben.

Der Contre Admiral Freiherr von Hollen, Direktor des Marine⸗Departements im Reichs⸗Marine⸗Amt, hat sich mit Urlaub nach Borkum begeben

Der Chef⸗Präsident des Kammergerichts, Wirkliche Geheime Ober⸗Justiz⸗Kath Drenkmann ist vom Urlaub zurückgekehrt.

Die Regierungs⸗Räthe Wetzel zu Danzig, Witthoeft zu Marienwerder, Meyer zu Bromberg, Fromme zu Stade und Riedel zu Köln sind an die Königlichen Regierungen zu 11“ bezw. Potsdam, Münster und Arnsberg versetzt worden.

Der neuernannte Regierungs⸗Assessor Freiherr von Zedlitz und Neukirch ist der Königlichen Regierung zu Osnabrück überwiesen worden.

Die Regierungs⸗Referendare Putsch aus Düsseldorf, von Geyso aus Liegnitz, Brinckman aus Danzig, von Wedell⸗Parlow und Bayer aus Kassel haben am 12. d. M. die zweite Staatsprüfung für den höheren Ver⸗ waltungsdienst bestanden. 8

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EP“ 1“

S. M. Kanonenboot „Iltis“, Kommandant Korvetten⸗ Kapitän Ascher, ist am 13. September in Chefoo ein⸗ getroffen. .

Bayern.

München, 14. September. Seine Königliche Hoheit der Prinz⸗Regent hat sich, wie die „Allg. Ztg.“ meldet, gestern früh zur Abhaltung von Jagden nach Oberstdorf begeben. Ebendahin sind auch Ihre Königlichen Hoheiten die Prinzen Ludwig, Rupprecht und Arnulf abgereist, während Seine Königliche Hoheit der Prinz Leopold, einer Ein⸗ ladung Seiner Maijestät des Kaisers folgend, sich zu den Manövern nach Thüringen begeben hat.

Die Königin Isabella von Spanien ist heute aus Paris zu längerem Aufenthalte bei ihrer Tochter in Nymphen⸗ burg eingetroffen. Am Bahnhofe wurde die Königin von Ihren Königlichen Hoheiten dem Prinzen Louis Ferdinand, dessen Gemahlin der Prinzessin Maria de la Paz, dem Prinzen Alfons und der Prinzessin Eulalia von Montpensier empfangen. . .“

Karlsruhe, 15. September. Seine Königliche Hoheit der Großherzog kehrte am Sonnabend von dem Manöver⸗ feld des XIV. Armee⸗Corps nach Schloß Mainau zurück. Gestern Nachmittag begab sich der Großherzog nach Straß⸗ burg und von dort heute früh in das Manöverterrain des XV. Armee⸗Corps. Ihre Königliche Hoheit die Kron⸗ prinzessin von Schweden und Norwegen trifft, einer Meldung des „W. T. B.“ zufolge, am 19. d. M. in Baden⸗ Baden ein, wohin Ihre Königlichen Hoheiten der Groß⸗ herzog und die Großherzogin am 17. d. M. übersiedeln werden. 8

Hessen.

Darmstadt, 14. September. Seine Königliche Hoheit der Großherzog ist, wie die „Darmst. Ztg.“ meldet, von Seiner Majestät dem Kaiser zum General⸗Obersten er⸗ nannt worden.

Unter dem 13. d. M. hat Seine Königliche Hoheit sesgenessn Tagesbefehl an die Großherzogliche Division erlassen: 1

sgern Mäjestät der Kaiser haben gestern die Gnade gehabt, die Inhaberstelle des 2. Infanterie⸗Regiments Nr. 116 zu übernehmen.

Es ist dieses eine Auszeichnung, die in Verbindung mit meiner Allergnädigsten Ernennung zum General⸗Obersten der Infanterie, die Division mit Stolz und Freude erfüllen muß. Sie hat sich die Zu⸗ friedenheit des Allerhöchsten Kriegsherrn erworben, und bin ich sicher, daß das Regiment Großherzog dem neuen Namen „Regiment Kaiser“

wie seither, so auch in Zukunft, bei allen Gelegenheiten, in Krieg und

rieden, nur Ehre machen w 5 b 6 (gez.) Ludwig, eee

Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Heinrich von Preußen und Ihre Fehant neglthe Hoheit die Prinzessin Alix sind gestern Abend von Kassel hier angekommen und im Großherzoglichen Schlosse abgestiegen.

Das „Regierungsblatt“ veröffentlicht eine Verordnung über die Errichtung einer Ministerial⸗Abtheilung für Eisenbahnwesen. Die Abtheilung führt die amtliche Be⸗ zeichnung: „Ministerium der Finanzen, Abtheilung für Eisenbahnwesen“. Die oberste Leitung und Verwaltung der Eisenbahnangelegenheiten verbleibt dem Ministerium der Finanzen in dem bisherigen Umfang. Sämmtliche Eisenbahn⸗

angelegenheiten werden der neuen Abtheilung zur Begutachtung oder zur Bearbeitung überwiesen 144“

Weimar, 14. September.

Mecklenburg⸗Schwerin.

ScVchwerin, 14. September. Die Genesung Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs macht, wie die „Meckl. Nachr.“ melden, wenn auch langsame, so doch unverkennbare Uhe fähce Obgleich die Gebrauchsfähigkeit der Hände und Füße noch immer im hohen Maße beschränkt ist, so hebt sich doch bei gutem Appetit und reichlicher Nahrungsaufnahme der seh gesunkene allgemeine Kräftezustand zusehends. Die nervösen An fälle von Athemnoth treten zwar immer noch zeitweise, namentlich des Nachts, auf, haben aber ihren bedrohlichen Charakter verloren. Am Tage befindet der hohe Kranke sich bereits größtentheils außer Bett im Rollstuhl. Aeußerste Ruhe und Schonung ist jedoch auch fernerhin absolut noth⸗ wendig. Weitere Bulletins werden von jetzt an nur alle zwei

Tage ausgegeben werden.

Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Seine Königliche Hoheit der Großherzog ist, nach der „Weim. Ztg.“, gestern wieder auf der Wartburg eingetroffen. Die Landtagsurwahlen im Großherzogthum Weima waren durchweg wiederum schwache Minderheitswahle In Eisenach haben von gegen 2000 Wahlberechtigten nur etwa 430 gewählt.

Sachsen⸗Meiningen. 1 Meiningen, 14. September. Die Landtagswahl der

Höchstbesteuerten des Herzogthums ist dem „H. C.“ zufolge auf den 1. Oktober angesetzt worden. 6

Schwarzburg⸗Rudolstadt.

Rudolstadt, 14. September. Seine Durchlaucht der Fürst ist, wie die „Schwzb.⸗Rud. Lds.⸗Ztg.“ mittheilt, gestern

nach Erfurt abgereist, um der Parade und den Manövern bis zum Schluß dieser Woche beizuwohnen. 64*“*“ Gera, 13. September. Seine Durchlaucht der Fürst hat sich der „Ger. Ztg.“ zufolge nach Erfurt begeben an der Parade des IV. Armee⸗Corps Theil zu nehmen.

S

Oesterreich⸗Ungarn.

Wien, 15. September. Seine Majestät der Kaiser und König begab sich nach einem Telegramm des „W. T. B.“ gestern früh in Begleitung der Suite sowie des deutschen und des italienischen Militär⸗Attachés, Oberst⸗Lieutenants von Deines und Brusati, ingleichen des rumänischen Kriegs⸗ Ministers Lahovary nach dem Manöverfelde und kehrte Nach⸗ mittags 2 Uhr von dort nach Bistritz zurück. Dem Hofdiner wohnten die genannten Herren sowie die an dem Manöver theilnehmenden Erzherzoge bei. Die Rückkehr Seiner Majestät nach Wien wird nach dem „Prag. Abdbl.“ am 19. d. M. erfolgen.

Großbritannien und Irland.

London, 15. September. Der englische Delegirte auf der im Jahre 1890 in Berlin stattgehabten internationalen Arbeiter⸗Konferenz, Whymper ist, wie „W. T. B.“ meldet, zum Chef⸗Inspektor der Fabriken ernannt worden.

Ueber die von Konstantinopel verbreitete Nachricht von der durch Mannschaften eines englischen Panzerschiffes er⸗ folgten Besetzung der Insel Sigri bei Mytilene ist dem „Reut. Bur.“ zufolge in hiesigen amtlichen Kreisen nichts bekannt; man bezeichnet in diesen Kreisen die Nach⸗ richt als völlig unglaubwürdig. Die „Times“ meint in ihrem Finanzartikel, daß es sich möglicherweise um ein Spekulations⸗Manöver der Börse im Hinblick auf die neue russische Anleihe handele. „Daily Telegraph“ glaubt eine Erklärung für das Gerücht darin zu finden, daß englische Schiffe im Auslande zuweilen die Erlaubniß erhielten, Mannschaften und selbst Kanonen vorübergehend ans Land zu setzen, um Uebungen vorzunehmen, und daß hier höchst wahrscheinlich ein ähnlicher Vorfall vorliege. (Die Nachricht wird übrigens auch aus Konstantinopel jetzt amtlich widerrufen. D. R.)

Frankreich.

Paris, 15. September. Der Minister des Auswärtigen Ribot empfing laut Meldung des „W. T. B.“ gestern Nach⸗ mittag die beiden Söhne des Khedive. 1

Die feierliche Beisetzung des ehemaligen Präsidenten der Republik Grévy fand gestern in Mont sous Vaudrey alsbald nach dem Eintreffen der Minister de Freycinet, Fallières und Rouvier statt. Der Zug setzte sich unter dem Donner der Kanonen in Bewegung. Als Vertreter des Präsidenten Carnot folgte der Divisions⸗General Brugdère unmittelbar dem von Kränzen dichtbedeckten Leichenwagen. Die Präsidenten des Senats und der Kammer, Le Royer und Floquet, sowie zwei Deputirte des Wahlbezirks hielten die Zipfel des Sargtuches. Eine große Menschenmenge schloß sich dem Zuge an. Unter den bei der Feierlichkeit gehaltenen Reden ist diejenige des Ministers Freycinet hervorzuheben, welcher daran erinnerte, wie sehr der Verstorbene zur Festigung der Republik beigetragen, mit welchem Geschick er seine Auf⸗ gabe als Präsident erfüllt und es verstanden habe, eine un persönliche Regierung in Frankreich zu schaffen.

Bei der heute stattgehabten Feier der hundert⸗ jährigen Vereinigung des Comtat Venaissin mit Frankreich hielt der Minister des Innern Constans eine Ansprache, in welcher er hervorhob, daß Frankreich sich wieder erhoben und seinen Platz in der Welt wieder ein⸗ genommen habe. Der Minister warf einen Rückblick auf die Politik der Republik, welche zur Wiedererhebung Frankreichs geführt habe, und fügte hinzu, die Regierung werde dieselbe Politik auch in Zukunft verfolgen. Die Regie⸗ rung fordere alle guten Bürger, alle Patrioten auf, sich mit ihr im Dienste dieser Politikzu vereinigen, der Letzteren durch ihren Anschluß an die Regierung noch größeren Nachdruck zu ver⸗ leihen und alle Franzosen mit dem Bande der Einigkeit zu einer Stunde zu umschließen, wo Frankreich von Außen her die höchste Freundschaft und die herzlichsten Sympathien entgegen⸗ gebracht würden. Jeder Kommentar würde die Bedeutung dieser Freundschaft und dieser Herzlichkeit abschwächen und ihre Tragweite herabmindern.

Das Manöver der unter dem General Saussier ver⸗ einigten vier Armee⸗Corps begann nach der „Köln. Ztg.“ am 11. d. M. früh 5 Uhr. Trotz der großen Hitze hielten die Truppen sich gut und zeigten besondere Anspannung, wenn die fremden Offiziere in Sicht waren. Die vier Corps

marschirten im Carré, in der Reihenfolge VII., VIII., V.,