1891 / 229 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 29 Sep 1891 18:00:01 GMT) scan diff

. 8 ““ fahrtsvertrag zwischen Deutschland und der Türkei von 1890 und viele auf die deutsche Kolonialpolitik bezügliche Aktenstücke, namentlich den deutsch⸗englischen Vertrag vom 1. Juli 1890 und die Denkschrift über die Motive der deutschen Regierung zu diesem Abkommen. Die zweite Abtheilung enthält im Wesentlichen Urkunden über die Verhandlungen Italiens mit Aussa und Abessinien aus den Jahren 1883 1889; in der dritten sind am wichtigsten die Rundschreiben der schweizer Re⸗ gierung an die europäischen Mächte über die Regelung des Arbeiter⸗ schutzes, ferner die Kaiserlichen Erlasse aus dem Februar 1890, die deutsche Einladung zur internationalen Arbeiterschutzkonferenz und endlich Mittheilungen aus den Berichten der schweizer und französischen Theilnehmer am Kongresse, welche im nächsten Hefte fortgesetzt werden.

ff. Neues Archiv der Gesellschaft für ältere deutsche

Geschichtskunde zur Beförderung einer Gesammt⸗ ausgabe der Quellenschriften deutscher Geschichte des w; ·1 „lalters. 17. Bd. 1. Heft. Hannover, Hahn 1891. Er⸗ ..“ wird das vorliegende Heft mit dem Bericht über die 17. Plenar⸗ S ammlung der Centraldirektion der Monumenta Germaniae, sodann Algen Untersuchungen von Viector Krause über die Akten der Triburer Synode, von F. Kurze über die Fuldaer Annalen, beides wichtige Quellen aus dem 9. Jahrhundert, und von Holder⸗Egger über die braunschweigische und sächsische Fürstenchronik. Eine sehr interessante Publikation enthält ferner das Heft in acht Briefen Giesebrecht's an G. H. Pertz aus den Jahren 1843 bis 1847. Giesebrecht, damals in Italien, unter anderem im vatika⸗ nischen Archiv beschäftigt, berichtet darin über die Erfolge und Fort⸗ schritte seiner Quellenstudien. Wie stets bilden den Schluß des Heftes mehrere kleinere Arbeiten und eine große Zahl von Nachrichten, welche, vorwiegend Mittheilungen über quellenkritische Abhandlungen enthaltend, zum großen Theil von dem Herausgeber der Zeitschrift H. Breßlau herrühren.

ff. Altpreußische Monatsschrift. Neue Folge. Heraus⸗ gegeben von Rudolf Reike und Ernst Wichert. 28. Bd. 3. und 4. Heft. Königsberg i. Pr., Ferd. Beyer. 1891. Eine hübsche Publikation „Zu Herder's Briefwechsel“ eröffnet die vorliegende Lieferung. Victor Diederichs veröffentlicht fünf Briefe von und an Herder aus den Jahren 1767 1769 und begleitet sie mit erläuternden Bemerkungen. Die Verfasser der an Herder gerichteten Briefe sind Kant und Weiße. Der den Lesern dieser Feitschrift wohlbekannte Johannes Sembrzvycki ist mit einer Arbeit über westpreußische Schlösser des 16. Jahrhunderts vertreten. Im Jahre 1564¼ ließ der König von Polen alle in Westpreußen gelegenen Königlichen Besitzungen durch eine Kommission revidiren, deren Berichte im Königsberger Staatsarchiv aufbewahrt werden. Auf Grund dieser Berichte be⸗ shreibt Sembrzycki den Zustand zahlreicher Schlösser in Westpreußen während der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts und theilt auch über ihre ferneren Schicksale einiges mit. Andere urkundliche Mit⸗ theilungen zur polnischen Geschichte bringt Froelich in seinen Bei⸗ trägen zur Kulturgeschichte von polnisch Preußen aus den Jahren 1473 1686, worin er Auszüge aus den Archiven des Schwetzer Kreises publizirt, während uns L. Neubaur über den Verkehr Melanchthon's mit mehreren Ostpreußen belehrt. An Aufsätzen ent⸗ hält das Heft ferner die von Sembrzycki gegebene „Ueber⸗ sicht über für Ost⸗ und Westpreußen wichtige polnische Literatur der letzten Zeit“ und die humoristischen Mittheilungen A. Treichel's „das Alphabet in preußischen Redensarten“ und „das Lied vom Krambambuli“. Kritiken, Referate und Mittheilungen, unter denen wir die altpreußische Biographie hervorheben, bilden den Schluß des Heftes.

ff. Geschichtsblätterfür Stadt und Land Magdeburg. Herausgegeben vom Vorstande des Magdeburger Geschichts⸗ vereins. 28. Jahrgang 1891. 1. Heft. Magdeburg, Schäfer 1891. Karl Wittich bringt in diesem Hefte seine Untersuchung über Dietrich von Falkenberg, den Vertheidiger Magdeburgs gegen Tilly, zum Abschluß. Er schildert die letzten Wochen der Be⸗ lagerung, als die geringe Besatzung der Stadt sich kaum noch mit äußerster Mühe halten konnte, und Falkenberg die kriegsmüde und gespaltene Bürgerschaft nur mit Hülfe einer fanatischen Partei am Abfalle zu hindern vermochte. Eine eingehende Untersuchung ist der Entstehung des Brandes, welcher bekanntlich das eroberte Magdeburg fast ganz einäscherte, gewidmet; Wittich weist nach, daß das Feuer von der Kaiserlichen Partei nicht angelegt sein kann; vermuthlich hat Falkenberg, als er die Stadt erobert sah, den Befehl zum Anzünden gegeben, um den verhaßten Feinden des Evangeliums die Frucht des Sieges, den Besitz des hochwichtigen Elbplatzes, zu entreißen. Wittich charakterisirt Falkenberg als einen heldenmüthigen, seinem König unwandelbar ergebenen Soldaten, der seine Pflicht bis zum letzten Athemzuge mit eiserner Festigkeit erfüllt hat. In einem Nach⸗ wort vertheidigt der Verfasser seine Ansicht über die Entstehung der Feuersbrunst gegen Dittmar, welcher in den plündernden Soldaten Tilly's die Urheber des Brandes sehen will.

Ferner bringt das Heft einen Aufsatz von Georg Sel lo über den Magdeburger Dom in den letzten Jahrhunderten des Mittelalters und eine Beschreibung der am 14. März d. J. abgehaltenen Feier des fünf⸗ undzwanzigjährigen Bestehens des Magdeburgischen Ge⸗ schichtsvereins aus der Feder von W. Kawerau, deren ee ein Vortrag des Berichterstatters über die Wege und

iele der Heimathsgeschichte bildet. Anläßlich dieser Feier hat der Verein in demselben Verlage eine vornehm ausgestattete Festschrift erschei⸗ nen lassen, welche sieben Aufsätze enthält. Der erste, von Hertel, berichtet über die Thätigkeit des Geschichtsvereins; er schildert die Gründung sowie das allmähliche Wachsen des Vereins und giebt eine Uebersicht der in den Geschichtsblättern veröffentlichten Abhandlungen. Sodann folgen zwei Beiträge von Holzapfel und Kawerau zur Geschichte Magdeburgs im 18. Jahrhundert. Holzapfel behandelt einige Ereignisse aus dem siebenjährigen Kriege, während dessen die Königliche Familie dreimal gezwungen war, Berlin zu verlassen und in Magdeburg eine Zuflucht zu suchen. Die Behauptung des Ver⸗ fassers, daß die Kräfte des kleinen Preußen zu den des großen Oester⸗ reich schon im ersten schlesischen Kriege in argem Mißverhältnisse ge⸗ standen hätten, läßt sich den Resultaten der neuesten Forschung gegen⸗ über nicht aufrecht erhalten: sowohl Koser wie das Generalstabswerk geben Friedrich bei Mollwitz eine erhebliche Ueberlegenheit. Auch eine andere beiläufige Bemerkung möchten wir berichtigen: Prinz August Wilhelm, der Bruder des Königs, starb nicht 1760, sondern schon 1758. Kawerau’'s Aufsatz, zur Geschichte des Pietis⸗ mus betitelt, schildert die Bedeutung der magdeburgischen Schule „Kloster Berge“ als einer Pflanzstätte des Pietismus und behandelt im Besonderen das Leben und Wirken Johann Buchka's, eines Lehrers an dieser Anstalt, welcher, ursprünglich ein Erzfeind aller pietistischen Bestrebungen, sich in plötzlicher Bekehrung dem Pietismus zuwandte und nun durch energische Bekämpfung seiner früheren Genossen die Sünden seiner Jugend zu fühnen suchte. In die Zeit des frühen Mittelalters führt uns Friedrich Hülße, indem er den Umfang des ältesten Magdeburg feststellt und dann dessen allmähliche Erweiterung im Laufe der Jahrhunderte an der Hand eines Planes beschreibt. Mit dem Begründer der Größe Magdeburgs, dem Kaiser Otto I., beschäftigt sich Karl Paulsieck, welcher alle den Nohen Sachsenkaiser darstellenden Bildwerke zu sammeln bestrebt ist.

unächst findet er sechs Münzen, welche nachweislich das Bild Otto's tragen, dann mehrere Siegel, endlich sieben känstlerische Bild⸗ werke, von denen allein Magdeburg vier besitzt. Die meisten dieser Kunstwerke führt Paulsieck in Abbildungen vor. Ergänzt wird der Aufsatz in mehreren Punkten durch die Abhandlung von E. Theuner über einige Bildwerke des 13, und 14. Jahrhunderts am Dome zu Magdeburg. Sechs Bildwerke, darunter zwei auf Otto I. bezügliche, zeigt uns der Verfasser in photographischer Aufnahme und giebt über ihr Alter und ihren künstlerischen Werth Auskunft. Zu Paulsieck, welcher ja zum Theil denselben Gegenstand behandelt, tritt er mehr⸗ mals in Gegensatz. Dem Gedächtniß des größten Magdeburgers Otto von Guericke ist endlich eine Arbeit von Max Dittmar gewidmet. Eine vor Kurzem in den Besitz Magdeburgs gelangte Sammlung von Papieren der Familie

arbeitsvolle Leben des großen Politikers und Physikers seit der Zer⸗ störung Magdeburgs, insbesondere seine Wirksamkeit für die Unter⸗ werfung seiner Vaterstadt unter Brandenburg. Genauer werden ferner auf Grund vertraulicher Rechnungen die Vermögensverhältnisse Guericke's dargelegt, und in einer Beilage ist sein Gutachten über das Verfahren gegen Brandenburg in der Unterwerfungsfrage wörtlich mitgetheilt. 3

fk. Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins, herausgegeben von der Badischen historischen Kommission. Neue Folge Bd. 6 Heft 3. Freiburg i. B. Mohr 1891. 4 In dem vorliegenden Heft führt Heinrich Witte seine früher be⸗ gonnene Studie über die Burgunderkriege zu Ende. Wenn er in dem ersten Heft dieses Bandes vor allem die Verhandlungen zwischen Frankreich, der Schweiz und Oesterreich geschildert hatte, so behandelt er jetzt die erste Phase des burgundischen Krieges, welche sich um die Belagerung des Schlosses Héricourt in der Franche⸗Comté drehte. Karl der Kühne, mit der Belagerung von Neuß beschäftigt, konnte den Eidgenossen nicht entgegentreten, und so erfochten diese über einen burgundischen Feldherrn einen Sieg, der aber bei der Unthätigkeit Frankreichs und der Uneinigkeit der Kantone ohne entscheidende Folgen blieb. Deutlich erkennbar ist auch in den von Witte benutzten Schweizerquellen die grausame Kriegführung der in den populären Darstellungen immer viel zu ideal geschilderten Schweizer, welche an Zügellosigkeit und Rohheit den verschrieenen burgundischen Söldnern nichts nachgaben. Der Aufsatz ist eine willkommene Ergänzung zu den Burgunderkriegen Delbrück's, dessen Schilderung ja erst mit der Schlacht von Granson beginnt. Eine Arbeit von Fr. von der Wengen behandelt die Werbung und Thiätigkeit eines Regiments, welches der Fürstbischof von Osnabrück zu Be⸗ ginn des spanischen Erbfolgekrieges dem Kaiser zu stellen über⸗ nommen hatte. Die genaue Schilderung der Schicksale des Regiments, welches am Oberrhein verwandt werden sollte, führt anschaulich vor Augen, wie schwer die Zusammenbringung und Ausrüstung einiger tausend Mann in der damaligen Zeit war und welche Nachtheile für die Disziplin und den Gesundheitszustand der Truppen aus der mangelhaften Verpflegung hervorgingen. Weiter enthält das Heft an Abhandlungen den Beginn einer Arbeit von Huffschmid über die Cisterzienser Abtei Schönau bei Heidelberg, sodann eine quellen⸗ kritische Untersuchung Aloys Schulte's über Matthias von Neuen⸗ burg, einen bedeutenden Schriftsteller des 14. Jahrhunderts, endlich Mit⸗ theilungen von Papstbullen aus den Archiven der nordtirolischen Franziskanerordensprovinz durch Maximilian Straganz. Die Bullen rühren von den Päpsten Gregor IX., Innocenz IV., Alexander IV., Clemens IV. und Nicolaus IV. her. Später gedenkt sich Straganz ausführlicher mit dem Bestande des Archivs zu beschäftigen. Am Schlusse des Heftes findet man Literaturnotizen von verschiedenen Autoren, eine fleißige Zusammenstellung der elsässischen Ge⸗ schichtsliteratur des Jahres 1890 von Ernst Marckwald und ein Verzeichniß von Archivalien aus Orten der Amtsbezirke Donaueschingen

und Engen.

ff. Verhandlungen des historischen Vereins von Oberpfalz und Regensburg. 44. Bd. Regensburg, 1. Hälfte 1890, 2. Hälfte 1891. Der vorliegende Band enthält die Schilderung einer Episode der süddeutschen Geschichte aus der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts von Ivo Striedinger. Um diese Zeit begann die Macht der im 14. Jahr⸗ hundert so blühenden Reichsstädte allmählich zu sinken, während die Fürstenmacht immer mehr stieg; in Folge dessen geriethen mehrere reichsunmittelbare Gemeinwesen unter die Botmäßigkeit benachbarter Territorialherren. So zog auch Regensburg, inmitten bayerischen Gebiets gelegen, die Blicke der Wittelsbacher auf sich, und durch die verschiedensten Mittel, durch Drohungen und Ver⸗ heißungen brachte es Herzog Albrecht IV. von München, unterstützt von Magistratsbeamten, dahin, daß die durch schlechte Wirthschaft verarmte und verschuldete Stadt sich ihrer Reichsfreiheit begab und sich zur bayerischen Landstadt machen ließ. Lange erfreute er sich des Besitzes nicht; der Kaiser, welcher die Ver⸗ kleinerung des Reichsgutes nicht dulden konnte, zwang ihn nach wenigen Jahren, auf Regensburg zu verzichten. Dieser Kampf um Regensburg wird von Striedinger ausführlich erzählt; besonders machen wir auf die Darstellung der wirthschaftlichen Bedrängnisse Regensburgs vor seiner Unterwerfung unter die bayerische Landes⸗ hoheit und die Schilderung des Kaiserlichen Vorgehens gegen Albrecht aufmerksam. Die Studie giebt einen klaren Einblick in das innere städtische Leben und in die verwickelten politischen Verhältnisse Süd⸗ deutschlands jener Zeit, in der die Bildung des Habsburgischen Welt⸗ reichs die Geschicke Deutschlands zu beeinflussen begann.

Mit numismatischen Studien beschäftigt sich der Aufsatz von Kull über die Geschichte der oberpfälzischen Münzen des Hauses Wittelsbach aus der Zeit von 1329 bis 1794. Wir erhalten eine eingehende Beschreibung der Münzen, welche von den einzelnen Regenten der durch häufige Theilungen in mehrere Linien gespaltenen oberpfälzischen Wittelsbacher geschlagen wurden. Abbildungen und zwei Stammbäume des pfälzischen und bayerischen Fürstenhauses erleichtern die Benutzung der mühevollen Arbeit.

Ferner bringt der Band eine historisch biographische Studie von E. Roth über Michael Schwaiger, einen tüchtigen Chronisten in Amberg aus der Reformationszeit, dann die von Schenz anläßlich der Festversammlung des historischen Vereins am 10. März gehaltene Ansprache: „Die Verdienste der Wittelsbacher um die Geschichte in älterer und neuerer Zeit“, und mehrere Nekrologe, unter denen wir den Schliemann gewidmeten hervorheben. Den Schluß bildet der Bericht über die 31. Plenarversammlung der historischen Kom⸗ mission der Königlich bayerischen Akademie der Wissenschaften und ein Verzeichniß der Vereinsmitglieder.

ff. Mittheilungen des Vereins für Hamburgische Geschichte. Herausgegeben vom Vereinsvorstand. 13. Jahrgang 1890. Hamberg, W. Mauke Söhne. 1891. 39 Aufsätze bilden den

Fnhalt dieses 166 Seiten starken Heftes. Sie beziehen sich auf die verschiedensten Gebiete der Hamburger Lokalgeschichte; allgemeines Interesse dürfte wohl der Aufsatz Schrader's über den mythen⸗ umsponnenen Seeräuber Störtebeker beanspruchen, während die übrigen - den Spezialforscher und den geborenen Hamburger interessiren werden.

Das soeben erschienene erste Heft des 2. Jahrganges der vom Königlichen Staats⸗Archivar Dr. Christian Meyer heraus⸗ gegebenen und im Verlage von Hans Lüstenöder in Berlin erscheinenden „Zeitschrift für deutsche Kulturge schichte“ bringt außer kleineren Mittbeilungen und Referaten folgende Auf⸗ sätze: Historische Volkserziehung von Hans Frisch. Das Kaschauer Deutschbürgerthum und seine Namen von Hans Krones. Wie man früher heirathete, von Karl Schäfer. Ueber Hünen⸗ betten im Osnabrückschen, von Hermann Hartmann. Die deutschen Verwandtschaftsnamen. Deutschland am Ausgang des 12. Jahrhunderts von Fritz Arnold. Deutsch⸗venetianische Handelsbeziehungen im Mittelalter. Brauch und Sitte in Schleswig⸗Holstein im Anfang des 19. Jahrhunderts. I. Bilder aus der pommerschen Kultur⸗ und Sittengeschichte von Th. Unruh.

Rechts⸗ und Staatswissenschaft.

Mlr. Ueber das landesbherrliche Ehescheidungsrecht. Ein Beitrag zur Geschichte des Ehescheidungsrechts und zur Inter⸗ pretation der neueren Reichsgesetzgebung von Adolph Stölzel. Berlin 1891, Verlag von Franz Vahlen. (Okt. 104 S.) Gegenüber der Fassung des §. 76 des Personenstandsgesetzes vom 6. Februar 1875: „In streitzgen Ebe⸗ und Verlöbnißsachen sind die bürgerlichen Gerichte ausschließlich zuständig. Eine geistliche oder eine durch die Zugehörigkeit zu einem Glaubensbekenntniß bedingte Gerichtsbarkeit findet nicht statt“ war alsbald von verschiedenen Lehrern des Kirchenrechts, insbesondere von Hinschius, behauptet worden, daß durch denselben das bisher in einer Reihe deutscher Bundesstaaten geübte landesherrliche Ehescheidungsrecht beseitigt worden sei, „da auch der Umstand, daß das Eingreifen des Landesherrn als Gnadensache erscheine, die Qualität einer solchen Angelegenheit als streitiger Justizsache nicht aufhebe.“ Nach mehreren von Stölzel veröffent⸗

ausnutzend, schildert er mit wenigen Worten das

lichten Aufsätzen haben nach einander fast sämmtliche Schriftsteller

und zuletzt auch Hinschius selbst in der neuesten Auflage seines Kom⸗ mentars zum Personenstandsgesetz (1890) das Fortbestehen des landes⸗ herrlichen Ehescheidungsrechts anerkannt. Von den in Betracht kommenden Landesregierungen und von den Gerichten war dasselbe ernstlich überhaupt nicht in Frage gezogen worden. Neuerdings hat nun Professor Dr. Meurer in Würzburg in seiner Schrift „Das landesherrliche Ehescheidungsrecht“ die Geltung desselben neben den Bestimmungen des Personenstandsgesetzes geleugnet und damit die als erledigt geltende Streitfrage wiederum aufgerührt. Mit der Be⸗ kämpfung dieser Anschauung beschäftigt sich die vorliegende Schrift Stölzel's. Die gesammte Materie erfährt darin eine noch⸗ malige, bei aller Kürze eingehend behandelte Darstellung. Stölzel giebt zunächst eine früher bereits in der Zeitschrift für Kirchenrecht veröffentlichte historische Uebersicht über die Entwickelung des landes⸗ berrlichen Ehescheidungsrechts. Er präzisirt dasselbe dahin, daß es als ein Akt landesherrlicher Gnade in Gestalt einer lex specialis in den Fällen Platz zu greifen habe, wo Mangels eines gesetzlichen Grundes die gerichtliche Scheidung undurchführbar, dennoch aber aus Erwägungen der Billigkeit wünschenswerth sei. Die Behauptung Meurer's, daß der Landesherr einem ihm darum ansuchenden Ehe⸗ paar lediglich einen außerhalb des Gesetzes liegenden Scheidungsgrund durch Privileg verleihen dürfe, daß die Eheleute danach aber auf Grund dieses Privilegs noch ein gerichtliches Scheidungsurtheil er⸗ wirken müßten, wird in den folgenden Abschnitten u. E. überzeugend widerlegt. Stölzel weist darauf hin, daß diese einzig in Braun⸗ schweig während kurzer Zeit praktisch gewesene Auffassung von der Landesregierung selbst als eine irrige anerkannt worden sei; er legt dar, daß der von Meurer verfochtene Gedanke während der Entstehung des Personenstandsgesetzes keine Rolle gespielt habe, und daß eine sachgemäße Interpretation desselben wie auch der einschlagenden prozeß⸗ rechtlichen Bestimmungen keine Schlüsse zu Gunsten der Ansicht Meurer's gestatte, die, wie er schließlich ausführt, für Vergangenheit und Gegenwart zu praktisch unhaltbaren Ergebnissen führen würde. Der Arbeit Stölzel's darf eine den neu erwachten Streit abschließende Bedeutung beigelegt werden. Das landesherrliche Ehescheidungsrecht in dem oben hervorgehobenen Sinne steht danach fest. Der Entwurf des bürgerlichen Gesetzbuchs will dasselbe, wie zum Schluß erwähnt werden mag, beseitigen, während andere Stimmen für die Aufnahme desselben in das neue Gesetzbuch laut geworden sind.

Mlr. Die Entscheidungen des vormaligen Preußischen Obertribunals auf dem Gebiete des Civilrechts. Für das Studium und die Praxis bearbeitet und herausgegeben von H. Rehbein, Reichsgerichts⸗Rath. Zwölfte Lieferung. Berlin 1891, Verlaa von H. W. Müller. Die vorliegende, den dritten Band des Gesammtwerkes abschließende Lieferung enthält lediglich Ent⸗ scheidungen und Noten zu dem 22. Titel, Theil I ALR. Sie stellt sich damit zugleich als eine der umfangreichsten und werthvollsten Monographien zur Lehre von den Grundgerechtigkeiten dar. Die Befürchtung, daß der Verfasser seine Arbeit mit dem dritten Bande im Hinblick auf das seiner Einführung näher rückende bürgerliche Gesetzbuch als beendet ansehen würde, bewahrbeitet sich erfreulicher Weise nicht. In der zweifellos begründeten Hoffnung, daß nach der Emanation des neuen Gesetzeswerkes „die Rechtsprechung der Ver⸗ gangenheit an Bedeutung nicht verlieren, sondern geradezu gewinnen werde“, beabsichtigt Rehbein, die Aufgabe, die er sich gestellt, in einem vierten Bande durch Mittheilung und Kommentirung von Ent⸗ scheidungen des Erb⸗, Familienfideikommiß⸗ und Gesinderechts, also bis einschließlich zum 5. Titel des zweiten Theils ALR. zu Ende zu führen. Daß die Ausgabe dieses Schlußbandes mit „möglichster Be⸗ schleunigung“ erfolgen soll, wird Vielen eine willkommene Kunde sein.

Mlr. Ueber. die Aufgaben einer Allgemeinen Rechts⸗ wissenschaft. Von Dr. Alb. Herm. Post, Richter am Land⸗ gericht zu Bremen. Oldenburg und Leipzig 1891. Schulze'sche Hof⸗ Buchhandlung und Hof⸗Buchdruckerei. A. Schwartz. (Okt. 214 S.). Post ist seit einer Reihe von Jahren bemüht, das Interesse für eine univer⸗ selle, gewissermaßen naturwissenschaftliche Behandlung der Jurisprudenz zu wecken. Er hat eine große Anzahl von Schriften in diesem Sinne erscheinen lassen, von denen nur „die Einleitung in eine Naturwissen⸗ schaft des Rechts“, „die Bausteine für eine allgemeine Rechtswissen⸗ schaft“ und seine in zwei Bänden veröffentlichte „Afrikanische Juris⸗ prudenz, ethnologisch⸗juristische Beiträge zur Kenntniß der einheimischen Rechte Afrikas“ genannt werden sollen. In der gegenwärtigen Arbeit bestimmt der Verfasser die Aufgabe einer allgemeinen Rechtswissen⸗ schaft dahin, daß sie alle Erscheinungen des Rechtslebens der Mensch⸗ heit festzustellen und die Ursachen derselben zu ergründen habe. Das Rechtsleben kommt nach seiner Ansicht zur Erscheinung einmal in den „Aeußerungen des individuellen Rechtsbewußt eins“, andererseits in der Gesammtheit der bei den Völkern der Erde ausgebildeten Rechts⸗ bräuche. Die Krönung der Aufgabe würde, wie er ausführt, in einer Untersuchung des Zusammenhanges beider Erscheinungsformen bestehen. Die Feststellung aller auf der Erde vorkommenden Rechtsbräuche er⸗ scheint ihm als derjenige Theil der Aufgabe, welcher zuerst in Angriff genommen werden müsse. Die Bewältigung derselben soll durch die vorliegende Schrift vorbereitet werden. Zu dem Zweck giebt der Ver⸗ fasser zunächst eine „Uebersicht über die wichtigsten Parallelerscheinungen im Rechtsleben der Völker“ und schließt daran eine Uebersicht über sämmtliche Rechtsgebiete der Erde, die Grundzüge derselben, ihre Aufzeichnung und ihre wissenschaftliche Bearbeitung. Aus diesen An⸗ deutungen dürfte bereits hervorgehen, daß, wie jede Arbeit von Post, auch die vorliegende Zeugniß ablegt von seiner erstaunlichen Gelehr⸗ samkeit und seinem gewaltigen Fleiß. Wenn dieselbe gleichwohl in der juristischen Welt nur geringen Beifall finden sollte, so wird dies nicht nur der fremdartigen, zum Theil schwer verständlichen Ausdrucksweise des Verfassers zuzurechnen sein. Wir glauben viel⸗ mehr, daß Post die Aufgaben der Jurisprudenz, als einer wesentlich auf praktische Bethätigung gerichteten Wissenschaft, verkennt, wenn er sie auf ein Arbeitsfeld hinweist, das u. E. lediglich der Philosophie und der Kulturgeschichte angehört. Von dieser Seite wird den Be⸗ strebungen Post's zweifellos gebührendes Interesse und Verständniß entgegengebracht werden.

Von der bekannten Sammlung: Die Rechtsgrundsätze des Königlich preußischen Ober⸗Verwaltungsgerichts, herausgegeben vom Verwaltungsgerichts⸗Direktor C. Parey, be⸗ ginnt soeben eine neue verbesserte und bis auf die neueste Zeit fort⸗ geführte Ausgabe in dem bekannten staatsrechtlichen Verlage von J. J. Heine zu Berlin zu erscheinen. Die praktische und übersicht⸗ liche Sammlung hat sich in den weitesten Kreisen der Verwaltungs⸗ beamten überraschend schnell eingeführt, namentlich weil sie zu einem sehr mäßigen Preise einen erschöpfenden und lehrreichen Kommentar zu den Entscheidungen des Ober⸗Ver⸗ waltungsgerichts bietet. Besonders werthvoll wird das Werk dadurch, daß fortlaufend auf die mit der Verwaltungsgesetzgebung vor⸗ genommenen Aenderungen hingewiesen wird, denn nunmehr ist es sowohl dem Beamten als auch dem Laien ermöglicht, festzustellen, in welchem Umfange die älteren amtlichen Entscheidungen heute noch Bedeutung und Geltung haben. Diese Annehmlichkeit wird ron dem denkenden Publikum dankbar empfunden. Die neue Ausgabe umfaßt die gedruckten Entscheidungen bis Band XX, und enthält wiederum ein erschöpfendes chronologisches und alpha⸗ betisches Register; es bietet somit für den billigen Preis von 15 (welcher gegen die erste Auflage etwa um ein Viertel ermäßigt ist) einen äußerst werthvollen Ersatz für die immerhin recht kost⸗ spielige amtliche Sammlung der Entscheidungen des O.⸗V.⸗G., aber auch für die Besitzer dieser Sammlung bietet es zumal durch seine systematische Eintheilung eine nicht zu unterschätzende Ergänzung. Um den Besitzern der ersten Auflage den Bezug der neuen Auflage zu erleichtern, liefert die Verlagsbuchhandlung die Letzteren gegen Rückgabe der Ersteren zu bedeutend ermäßigtem Preise. ir wünschen auch dieser neuen Ausgabe des dankenswerthen Unternehmens die weiteste Verbreitung.

Entscheidungen des Bundesamts für das Heimathwesen. Bearbeitet und herausgegeben von Wohlers, Wirkl. Geh. Ober⸗Regierungs⸗Rath a. D., Mitglied des Bundes⸗ amts für das Heimathwesen. Verlag von Franz Vahlen in Berlin.

(Preis 2 ℳ) Das vorliegende XXIII. Heft enthält die seit em

1. September 1890 bis zum 1. September

6 Nichtbeachtete,

1891 ergangenen wichtigeren Entscheidungen. Dieselben sind nach der Reihenfolge derjenigen Paragraphen des Reichsgesetzes über den Unterstützungs⸗ wohnsitz vom 6. Juni 1870, auf welche sie sich vorzugsweise be⸗ ziehen, geordnet. Die Entscheidungsgründe sind, wo es ausführbar war, nur insoweit mitgetheilt, als sie auf die in der Ueberschrift angedeutete Hauptfrage Bezug haben. Am Schlusse findet sich ein die dreiundzwanzig Hefte umfassendes Sachregister.

Die in der Provinz Hannover giltigen landes⸗ polizeilichen Bestimmungen, zusammengestellt durch Otto Gerland, Senator und Polizei⸗Dirigent in Hildesheim. Nord⸗ deutsche Verlagsanstalt (O. Goedel) in Hannover und Leipzig. (Preis 4 50 ₰). In der vorliegenden dritten Auflage, welche sich als eine wesentlich vermehrte und verbesserte kennzeichnet, ist im wesent⸗ lichen die bisherige Anordnung beibehalten. Jedoch ist von zahl⸗ reichen, auch bisher ausführlich mitgetheilten Erlassen nur noch mehr oder minder ausführlich der Inhalt angegeben, um nicht das Buch ins Ungemessene anschwellen zu lassen; aber dafür sind im Register die einzelnen Gegenstände, welche in diesen Erlassen behandelt werden, ausführlich gegeben, sodaß man mit Hilfe des Registers immer finden kann, wo die Bestimmungen über diese Gegenstände enthalten sind, wenn sie auch aus der Ueberschrift der einschlagenden Erlasse nicht hervorgehen. Was während des Druckes an Erlassen erschienen, ist im Nachtrag enthalten, soweit es nicht noch im Texte ein⸗ geschaltet werden konnte. Schließlich noch die Bemerkung, daß das Buch dem Ober⸗Präsidenten der Provinz Hannover Dr. von Bennigsen gewidmet ist.

Im Verlage von Palm und Enke in Erlangen (Carl Enke) ist jetzt das „Rechts⸗Lexikon“ für Kaufleute und Gewerbe⸗ treibende, bearbeitet von Dr. jur. Julius Engelmann, Direktor der kaufmännischen Hochschule in Köln (in sechs Lieferungen) voll⸗ ständig erschienen. Pr. 10,20 ℳ; elegant gebunden 12 Das Rechts⸗Lexikon umfaßt alle die Handel⸗ und Gewerbetreibenden be⸗ rührenden Rechtsgebiete und setzt sie in den Stand, ohne langes Nachsuchen und ohne Studium juristischer Lehrbücher sich bei auf⸗ tauchenden Rechtsfragen sofort Rath zu bolen. In klarer Sprache werden unter Vermeidung aller überflüssigen Fremdwörter, an denen unsere Kaufmannssprache so reich ist, alle geschäftsbräuchlichen Aus⸗ drücke begrifflich erläutert und die sie betreffenden Rechtssätze behandelt. Das Buch wird sich dem Handels⸗ und Gewerbestande gewiß als nützlich erweisen, da es einem wirklichen Bedürfniß abhilft.

Gesetze, Verordnungen ꝛc.

Von dem Reichsgesetz, betreffend die Invaliditäts⸗ und Altersversicherung, vom 22. Juni 1889, hat der Kaiserliche Amtsgerichts⸗Rath Th. Vaillant in Metz eine Ausgabe veranstaltet, welche das gesammte Material zu dieser Versicherung, auch die Novelle vom 8. Juni 1891, enthält (Verlag der deutschen Buch⸗ handlung [Georg Lang] in Metz, Palaststraße Nr. 7.) Dem Text folgen die vom Reich und von den Bundesstaaten erlassenen Ausführungsbestimmungen, mehrere systematisch geordnete Zusammen⸗ stellungen, ein vollständiger Literaturnachweis über die einschlägige Frage und ein Sachregister. Die Ausgabe ist praktisch und nament⸗ lich für Schiedsgerichte und sonstige Interessenten brauchbar.

Von der „Bibliothek für Arbeiterrecht“, herausgegeben vom Landrichter Dr. Menzen, liegt jetzt als II. Band „Der Arbeiter⸗ schutz“, nach dem Reichsgesetz vom 1. Juni 1891, vor. (J. J. Heine'’s Verlag, Berlin. Pr. 1,80 ℳ) Das Buch enthält in der Einleitung eine Erörterung über den Stand der Arbeiterschutzfrage in den wichtigsten Staaten, welche als recht brauchbar zu bezeichnen ist. Alsdann erörtert es den Fortschritt, den Deutschland mit dem Arbeiterschutzgesetz gemacht hat, und bringt ferner den Text des Ge⸗ setzes mit erläuternden Anmerkungen. Zum Schluß ist die Eneyklika des Papstes über die Arbeiterfrage abgedruckt.

Von dem Erbscaftssteuergesesg und dem Einkommen⸗ steuergesetz hat der Landrichter Dr. C. D. Menzen eine Ausgabe veranstaltet, welche bei Carl Meyer (Gustav Prior) in Hannover zum Preise von 1,80 erschienen ist. Sie enthält den Gesetzestext mit Anmerkungen, Tabellen, Ergänzungsgesetzen, Ausführungsbestimmungen und Sachregister und giebt so ein vollständiges Material zur Orientirung. .

Prbußisches Gewerbesteuergesetz. Vom 24. Juni 1891: Gesetzestext nebst Anmerkungen. Herausgegeben von Dr. E. D. Menzen, Landrichter. Verlag von Carl Meyer (Gustav Prior) in Hannover. (Preis 1 ℳ) In den einleitenden Bemerkungen wird die Begründung des den beiden Häusern des Landtages vorgelegten Entwurfes zum Gewerbesteuergesetz vom 24. Juni 1891 im wesent⸗ lichen wörtlich mitgetheilt. Beigegeben sind dem Gesetzestexte zahl⸗ reiche Anmerkungen, welche u. A. auch die Gesetze und Verordnungen, auf die in jenem Bezug genommen wird, enthalten. Diese lichtvollen Anmerkungen erleichtern in Verbindung mit den wiedergegebenen Ge⸗ setzesmotiven nicht unwesentlich das Verständniß des Gesetzes. Es sei daher der Kommentar den Veranlagungsorganen, den Gewerbe⸗

eibenden ꝛc. aufs beste empfohlen.

Unterhaltung.

„Annemarie“, Lieder und Geschichten von Hans Modt Berlin 1891. Friedrich Stahn. 80. 464 S. Preis 2 Es ist dies die Erstlingsgabe eines jungen, mit einem sinnigen, warmen Ge⸗ müth begabten Poeten. Sie enthält in abwechselnder Folge Lieder und Geschichten, die allesammt der Geliebten gewidmet sind, bald diese feiern, bald beliebige Stoffe in freier Wahl behandeln. Was den jungen Dichter besonders charakterisirt, das ist die Fähigkeit, das Kleine, Verachtete zu etwas Interessantem und poetisch umzuschaffen. Eins herauszuheben, so

Kunstleistung wahrhaft bewundernswerth in der hübschen Was das Vergißmeinnicht erzählte“ hervor. Daß aber die Feder des jungen Dichters auch der religiösen Weihe nicht ermangelt, dafür ist der Abschnitt XV „Weihnachten“ ein hinlänglicher Beweis.

Eddv oder Treu und standhaft. Eine Erzählung für Knaben

von 9 bis 14 Jahren von F. Palmer. Autorisirte Uebersetzung von . Willigerod. Zweite Auflage. Gotha, Verlag von Friedr. Andr. Perthes. Preis 2 Die in der ersten deutschen Bearbeitung bereits 1884 erschienene Erzählung schildert, wie ein in die weite Welt hinausgestoßener Knabe allein und selbständig seinen Weg suchen muß, aber eingedenk der Ermahnungen des fernen Vaters sich in allen Lebensverhältnissen treu und standhaft, auch im Gebet erbält. Knaben in dem angegebenen Alter werden die Schicksale des kleinen Eddy sicherlich mit großem Interesse verfolgen. Die Ausstattung des Werkes ist eine überaus elegante. gei Frühlingssturm. Berliner Liebesroman von Heinz n4 Berlin, Verlag von F. und P. Lehmann. Das vorliegende Werk erinnert lebhaft an die zahlreichen Bilder der Neuzeit, in denen hervorragende Künstler mit der ganzen ihnen zu Gebote stehenden Kraft und einem wabrhaft staunenswerthen Realismus das absolut Häßliche zur Anschauung bringen. Mag die Ausführung auch eine noch so ge⸗ lungene sein, man wird sich von derartigen Gemälden immer mit Widerwillen abwenden. Ein gleiches Gefühl erweckt die Lektüre des genannten Romans. Der Verfasser giebt uns ein vielleicht wirklich in jeder Hinsicht peinlich getreues Lebensbild gewisser Kreise der Residenz und entwickelt in der Zeichnung der Charaktere und der Schilde⸗ rung der einzelnen Situationen ein nicht unbedeutendes Talent, aber seinen fehlt es an Energie, sie sind, wie er selbst zugiebt, berzhaft waschlappig“ und vermögen ebenso wenig, wie die nur ihren sinnlichen Trieben gehorchenden weiblichen Personen, welche er uns vorführt, irgend welche Sympathie zu erwecken. Daß die einzelnen Situationen, zu denen eine Liebe, wie die in diesem Buche geschilderte, führt, nur abstoßend wirken können, versteht sich von selbst. Wie von jenen Bildern, so wendet man sich von diesem Roman mit dem gleichen Gefühle ab. Trotz des Schilderer⸗Talents des Verfassers ist der Stil recht mangelhaft, und was den Aufbau des Romans betrifft, so ist darin eine irgenswie kunstgeübte Hand oder auch nur ein harmonischer lan nicht zu erkennen. Es fehlt ihm an einer einheitlichen span⸗

vonScenen, die nichts Anderes verbindet als Sinnenlust; in diesem

Punkte erweist er sich den Pariser Mustern ebenbürtig. Es ist zu bedauern, daß der Verfasser noch ein das gleiche Thema behandelndes Werk in Aussicht stellt und nicht schon jetzt versucht, andere an⸗ sprechendere Kreise in so lebhaften Farben darzustellen, wie er sie in dem vorliegenden Werke für das Widerwärtige verwendet.

Langenstein und Boblingen, eine der besten Er⸗ zählungen von Marie Nathusius, ist jetzt in elfter Auflage in der wohlfeilen Originalausgabe der Gesammelten Schriften der Ver⸗ fasserin im Verlage von Richard Mühlmann (Max Grosse) in Halle a S. erschienen. Der Roman hat durch sein Alter nichts von seiner Frische und seiner Anziehungskraft verloren; er darf Freunden wirklich guter Lektüre vor so vielen anderen modernen Produktionen empfohlen werden.

Das zehnte Heft der Monatsschrift „Unsere Zeit“ (Leipzig, F. A. Brockhaus) enthält den ersten Theil einer Novelle Otto Roquette's „Der weiße Rabe“. Weiter erzählt Ingenieur W. Berdrow, wie „Die elektrische Kraftübertragung“, deren erstaunliche Leistungsfähigkeit zu Frankfurt a./M. bewundert wird, ihren Weg bis zu diesem Ergebnisse zuräckgelegt hat und wie sie in viel höherem Maße, als geschieht, in Deutschland zur Verwendung kommen könnte. Unter dem Titel „Arbeiterschutzfragen“ vergleicht J. Sabin die Fest⸗ setzungen der deutschen mit den auf der internationalen Konferenz im Februar 1890 aufgestellten Forderungen und der Stellung der verschiedenen Staaten zu den Fragen und gelangt zu dem Schlusse, daß einstweilen das Menschenmögliche geschehen sei. Von dem im Frühjahre 1890 verstorbenen Staatsrath Dr. O. Heyfelder, dem alten Mitarbeiter der Zeitschrift, liegt vielleicht seine letzte Arbeit vor, eine ethnographisch⸗zeitgeschichtliche Studie „St. Peters⸗ burg seit 30 Jahren“. Eine zur Zeit viel erörterte Frage behandelt Ludwig Fuld: „Die Waaren Abzahlungsgeschäfte und ihre rechtliche Behandlung“. Dr. Alfred Hettner schildert nach eigener Anschauung „Die Städte des südlichsten Brasilien“. Der Stand der wissen⸗ schaftlichen Anschauungen über „Schlaf und Traum“ gelangt durch Dr. med. Moritz Alsberg zur allgemein verständlichen Darstellung, worauf Anton Schmitter in Belgrad „Die Mittelschulen in Serbien“ und Dr. Kuno Frankenstein „Die deutsche Auswanderung“ besprechen.

Das Oktoberheft der von Paul Lindau herausgegebenen, in Breslau (Schlesische Buchdruckerei, Kunst⸗ und Verlagsanstalt, vorm. S. Schottlaender, Breslau) erscheinenden Monatsschrift „Kord und Süd“ enthält die zwei ersten Akte einer Uebersetzung von Molidère's „Misanthrop“ in deutschen Versen von Ludwig Fulda. Das Stück ist bereits vom „Deutschen Theater“ in Berlin zur Auf⸗ führung angenommen. Professor Gustav Meyer in Graz bringt eine Abhandlung über das Räuberwesen auf der Balkan⸗Halbinsel. Herman Hirt in Leipzig widmet dem Begründer der vergleichenden Sprachwissenschaften Franz Bopp zu seinem 100. Geburtstage eine Studie. Alfred Hillebrandt in Breslau ist mit einem interessanten Aufsatz über Zarathustra und den Zendavesta vertreten. Ferner veröffentlicht Ludwig Fulda in Mainz einen orientirenden Artikel über die Arbeiterschut⸗Gesetzzebung. Eine Novelle aus dem Mittelalter „Die Königstochter von Portugal“ liefert die Schriftstellerin Adalbert Meinhardt. Ueber die Torpedoschiffe spricht G. Weisbrodt in Wien. Zahlreiche bibliographische Notizen und Besprechungen neuer Er⸗ scheinungen des Büchermarktes bilden den Schluß des Heftes, welches durch ein Porträt Ludwig Fulda's geschmückt ist. .

Mit dem soeben erschienenen Oktoberheft der „Deutschen Rundschau“ beginnt diese Zeitschrift ihren achtzehnten Jahrgang. Das Heft bringt eine Novelle von Conrad Ferdinand Meyer, betitelt „Angela Borgia“. Die spannende, hochinteressante Erzählung versetzt uns nach Italien, in die Zeit, wo dies Land durch die Gewalt⸗ berrschaft und die Blutthaten eines Cäsar Borgia mit Schrecken und Entsetzen erfüllt wurde. Mit der ihm eigenen Meisterschaft giebt uns der Autor in Form einer anregenden Erzählung ein prächtiges, farbenreiches Kulturbild jener Zeit. Ganz hervorragendes Interesse dürfte sodann ein Aufsatz Paul Güßfeldt's: „Winterreise im Hochgebirge“, beanspruchen. Der bekannte Verfasser schildert uns in anschaulicher Weise den Ver⸗ lauf seiner im Januar 1891 unternommenen Alpenreise, deren Zweck es war, die Winter⸗ und Sommer⸗Physiognomie des Hochgebirges mit einander zu vergleichen. Er entwickelt klar und eingehend die Unter⸗ schiede vor dem Leser und bringt ihm eine Vorstellung von dem typischen Verlauf großer Gebirgsbesteigungen im Winter bei. Im Uebrigen ent⸗ hält das Heft in reicher Abwechselung eine Reihe gediegener und interessanter Aufsätze, von denen wir hier besonders erwähnen: „Hermann von Helmholtz“. Von Emil Schiff. „Die politischen und geistigen Strömungen des zehnten Jahrhunderts und das Kaiserthum Otto's III. Von K. Lamprecht. „Erinnerungen an Gottfried Keller“. Von Adolf Frey. „Die geographische und ethnographische Unterlage der orientalischen Frage“’. Von Theobald Fischer. Die Reise nach Tripstrill“. Märchen von Isolde Kurz. „Die Dürer⸗Fenster im Kunstgewerbe⸗Museum zu Berlin“. Von Julius Lessing. „Ein neues französisches Werk zur preußischen Geschichte“. Besprochen von Albert Naudé

Heft Nr. 2 des 5. Jahrgangs der Zeitschrift „Zur guten Stunde“ enthält eine Anzahl Farbenillustrationen aus dem Mansöverleben, ferner bringt es die Fortsetzung der Schilderung der Leipziger Messe. Von den Artikeln erwähnen wir die Hotel⸗ studie von Paul Dobert, den Manöverartikel von M. von Trützschler, die Korfu⸗Schilderung von W. Kaden ꝛc., den Roman „Empor“ von Ida Boy⸗Ed und den Roman „Komödianten“ von R. Ortmann. Als Gratisbeigabe erhalten alle Abonnenten Theodor Körner's „Leyer und Schwert“ mit farbigen Illustrationen von R. Eichstädt. Der Preis des sehr starken Vierzehntagsheftes beträgt 40 ₰. Den früheren Jahrgängen lagen als Gratisbeigabe bereits die reich illustrirten Werke: Heinrich Heine's Buch der Lieder, Goethe's Faust und Goethe's Hermann und Dorothea bei. 8

Nr. 52 der vaterländischen Wochenschrift „Der ‚Bär enthält u. A. den Schluß des Lebensbildes Theodor Körners von R. George. Ferner: Unter preußischen Fahnen vor hundert Jahren, von F. v. Stenglin; Die internationale Kunstausstellung in Berlin; von H. Vollmar, X. 3

In dem 16. Heft der „Illustrirten Frauen⸗Zeitung veröffentlicht Balduin Groller eine lebendige Schilderung des öster⸗ reichischen Kaffeehauslebens, die mit hübschen Illustrationen geschmückt ist. Dieselbe Nummer bringt in ihrem Unterhaltungstheile außerdem noch den Schluß der originellen Novelle „Das Gut im Monde“ von Marie von Olfers, Skizzen von Gregor Samarow, M. Kossak und Richard von Hartwig, und einen Artikel von Marianne Hoernes über „Erzieherinnenwesen in Paris“, der von Allen gelesen werden sollte, die sich mit dem Gedanken tragen, ihr Glücksschiff den Strudeln der französischen Hauptstadt anzuvertrauen.

Handel und Gewerbe.

Tägliche Wagengestellung für Koblen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 28. d. M. gestellt 9861, nicht recht⸗ zeitig gestellt keine Wagen. .

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Subhastations⸗Resultate. Beim Königlichen Amtsgericht I Berlin standen am 28. September 1891 die nachverzeichneten Grundstücke zur Ver⸗ steigerung: Paulstraße 24, dem Kaufmann H. A. Freise gehörig, Nutzungswerth 15 400 ℳ; das geringste Gebot wurde auf 229 000 festgesetzt. Für das Meistgebot von 373 500 wurde die Real⸗ ECredit⸗Bank hierselbst Ersteherin. Gontardstraße 5, den Baumeistern F. Overbeck & G. Lüdicke gehörig, Nutzungswerth 16 700 Das geringste Gebot wurde auf 1355 festgesetzt. Ersteherin wurde die Frau Baumeister Franziska Lüdicke zu Berlin für das Meistgebot von 368 000 Mühlenstraße 49 a, dem Tischlermeister G. Hartmann ge⸗ hörig; das geringste Gebot wurde auf 108 000 festgesetzt; für das Meistgebot von 141 600 wurde der Kaufmann Hermann Rolle,

Der Einlösungscours der österreichis Coupons und ausgeloosten Stücke ist von 172,75 für 100 Fl. erhöht worden. Leipzig, 28. September. (W. T. B.) Kammzug⸗Termin⸗ handel. La Plata. Grundmuster B. per September ℳ, per Oktober 3,60 ℳ, per November 3,62 ½ ℳ, per Dezember 3,67 ½ ℳ, per Januar 3,70 ℳ, per Februar 3,72 ½ ℳ, per März 3,72 ½ ℳ, per April 3,75 ℳ, per Mai 3,77 ½ ℳ, per Juni 3,80 ℳ, per Juli 3,80 ℳ, per August 3,80 Umsatz 250 000 kg. Behauptet. Wien, 28. September. (W. T. B.) Die Gesammteinnahmen der Orientbahnen betrugen in der Woche vom 3. bis 9. Sep⸗ tember c. 373 634,95 Fr., vom 1. Januar bis 2. September c. 7 113 480,58 Fr., zusammen seit Beginn des Betriebsjahres 7 487 115,53 Fr. auf einer Länge von 1265 km. London, 28. September. (W. T. B.) Wollauktion. Wollton unverändert, stetige Nachfrage. An der Küste 5 Weizenladungen angeboten.

Glasgow, 28. September. (W. T. B.) Die Verschiffungen von Roheisen betrugen in der vorigen Woche 9302 Tons gegen 10 950 Tons in derselben Woche des vorigen Jahres.

Bradford, 28. September. (W. T. B.) Wolle fest. Alpacca höher, zweifädige Garne fest. Sehr ruhig.

Paris, 29. September. (W. T. B.) Nach einer Meldung

aus Buenos⸗Aires hat die französische Bank von Rio la Plata das regelmäßige Geschäft wieder aufgenommen und wird von heute ab alle bei ihr hinterlegten Depots, deren Ausfolgung gefordert wird, aushändigen. Bern, 28. September. (W. T. B) Nachdem die Direktion der Eidgenössischen Bank am 9. September die Rechnungs⸗ revision ersucht hatte, eine Prüfung der Situation der Eidgenössischen Bank vorzunehmen, um eventuell eine außerordentliche Generalver⸗ sammlung der Aktionäre einzuberufen oder eine Erklärung zu ver⸗ öffentlichen, theilen die beiden Rechnungsrevisoren mit, daß sie nach der angestellten Untersuchung nicht in der Lage seien, außerordentliche Maßnahmen zu beantragen oder zu veranlassen.

New⸗York, 28. September. (W. T. B.) Bei Beginn war die Börse fest und lebhaft, fpäter schwächte sich dieselbe etwas ab und war zum Schluß wieder fest. Der Umsatz der Aktien betrug 454 000 Stück. Der Silbervorrath wird auf 4 200 000 Unzen geschätzt. Die Silberverkäufe betrugen 65 000 Unzen.

Visible Supply an Weizen 26 862 000 Bushels, do. an Mais 8 887 000 Bushels.

8 Submissionen im Auslande.

Rumänien. 27. Oktober (neuen Stils). Kriegs⸗Ministerium Bukarest: Lieferung der für die Armee erforderlichen Konserven und Ertheilung der Konzession für die Konservenfabrikation, für einen Zeitraum von

Verkehrs⸗Anstalten.

Auf den Strecken der Königlichen Eisenbahn⸗Direktion zu Erfurt treten nach dem Winterfahrplan folgende wesentliche Aende⸗ rungen gegen den Sommerfahrplan 1891 ein:

Die seit dem 1. Juni d. J. durch den Schnellzug 20 und den Personenzug 8 bestehende Nachtverbindung nach Thüringen wird wegen nicht ausreichender Benutzung des Zuges 8 aufgegeben, jedoch durch Verlegung desselben mit Anschluß an Zug 12 in Bitterfeld eine anderweitige sehr günstige Personenzug⸗Verbindung in der Nacht her⸗ gestellt; Abfahrt von Berlin 11 Uhr 5 Min Nachm., Ankunft in Erfurt 5 Uhr 51 Min., in Eisenach 7 Uhr 58 Min. Vormittags. Die Schnellzugs⸗Verbindung Vormittags zwischen Thüringen und Berlin ist durch Ablassung des Zuges 169 von Eisenach erst 5 Uhr 19 Vorm,, von Erfurt 6 Uhr 40 Vorm. bei gleicher Ankunft in Berlin wie bisher wiederum verbessert. Der im Anschluß an den Schnellzug 32 (ab Berlin 8 Uhr 14 Vorm.) zwischen Weißenfels (ab 11 Uhr 26 Vorm.) und Bebra (an 3 Uhr 20 Nachm.) beförderte Schnellzug 4a fällt wieder aus, ebenso die Züge 215 (ab Eisenach 7 Uhr 24 Vorm., an Corbetha 12 Uhr 07 Nachm.) und 216 (ab Corbetha 10 Uhr 40 Vorm., an Eisenach 2 Uhr 46 Nachm.). Der Zug 162a (ab Bebra 4 Uhr 03 Vorm.) wird später gelegt, ab Bebra 4,49 Vorm, an Kassel 6 Uhr 17 Vorm. Zwischen Eisenach und Gerstungen werden Züge Nr. 8, ab Eisenach 8,04, an Gerstungen 8 Uhr 39 Vorm., und Nr. 7, ab Gerstungen 10 Uhr 14 Min, an Eisenach 10 Uhr 51 Vorm., durchgeführt. Der Zug 27, jetzt ab Eisenach 5 Uhr 15 Vorm., wird vor dem Schnellzuge 169 bis Er⸗ furt befördert (ab Eisenach 4 Uhr 46 Vorm., an Erfurt 6 Uhr 17 Vorm.). Der Aufenthalt beim Leipzig —Kölner Schnellzuge 168 wird in Kassel durch 5 Min. frühere Ankunft auf 15 Min. verlängert und dadurch ein Mittagsaufenthalt geschaffen. Zwischen Leipzig und Markranstädt verkehren 2, zwischen Leipzig und Knauthain 4 neue Zugpaare mit II. bis IV. Wagenklasse. Auf der Strecke Merse⸗ burg Mücheln sind die Züge soweit möglich beschleunigt, auch ist ein neues Zugpaar vorgesehen. Zwischen Fröttstädt und Friedrich⸗ roda führen alle Züge wieder nur II. —IV. Wagenklasse, auch fallen die Züge ab Fröttstädt 10 Uhr 40 Vorm. 2 Uhr 12 Nachm., 5 Uhr 20 Nachm. und 6 Uhr 34 Min. Nachm. und ab Friedrichroda 1 Uhr 30 Nachm., 3 Uhr 05 Nachm., 4 Uhr 35 Nachm. und 7 Uhr 09 Nachm. aus. Der Frühzug ab Herbsleben 5 Uhr 28 Vorm. verkehrt zwischen Herbsleben und Ballstädt eine Stunde später und fällt zwischen Ballstädt (ab 6 Uhr 24) und Gotha (an 6 Uhr 46), ebenso wie Zug 125, ab Gotha 7 Uhr 23, an Ballstädt 7 Uhr 47 Vorm, aus. Der Frühzug zwischen Großenbehringen und Bufleben verkehrt 1 Stunde 20 Min. später. Zwischen Neudietendorf und Ritschen hausen treten die in jedem Winter stattfindenden Einschränkungen wieder in Kraft, sodaß der Abendzug von Ritschenhausen (10 Uhr 38 Nachm.) wieder in Suhl endet und ebenso wie der Nachtzug 82 ab Neudietendorf 2 Uhr 20 Vorm. als gemischter Zug verkehrt. Der Zug 74 wartet in Grimmenthal Anschluß vom Werrabahn⸗ zuge Z3 ab. Der Zug 136 ab Leipzig 10 Uhr 17 Nachm. ist 310 Minuten später gelegt und wird bis Weida (an 1 Uhr 45 Vorm.) durchgeführt; der Zug 135 in Weida (ab 3 Uhr 11 Vorm., an Gera 3 Uhr .29 Vorm.). Der Personenzug 23, ab Halle 12 Uhr 03 Vorm., fährt 10 Min. später ab Halle bei unveränderter Ankunftszeit in Berlin. Der Schnellzug 43, ab Röderau 8 Uhr 32 Nachm., trifft 5 Minuten früher in Berlin ein (10 Uhr 56 Nachm.) zur Sicherung des An⸗ schlusses nach Hamburg. Die zwischen Luckenwalde und Jüterbog versuchsweise eingerichtete Personenbeförderung mit den Zügen 620 (ab Luckenwalde 6 Uhr 35 Vorm.) und 619. (ab Jüterbog 11 Uhr 52 Vorm.) kommt in Wegfall. In Folge Einrichtung des Vorortverkehrs zwischen Berlin und Groß⸗Lichterfelde halten alle

durchgehenden Züge in Groß⸗Lichterfelde und Südende in der Rich⸗ tung nach Berlin nur zum Aussteigen, in der Richtung von Berlin nuc zum Einsteigen, sofern ein Halten nicht überhaupt ansgeschlossen ist. Die Anzahl der Vorortzüge ist erheblich vermehrt. In gleicher Weise sind auf der Strecke Berlin —Elsterwerda wegen Einrichtung des Vorortverkehrs zwischen Berlin und Zossen neue Züge vorgesehen und zwar Zug 142 a, ab Berlin 10 Uhr 40 Vorm., an ossen 11 Uhr 46 Vorm., Zug 143 a 10 Uhr 44 Vorm, ab Zossen 11 Uhr 50 Vorm. An Berlin, Zug 148 a ab Berlin 8 Uhr 30 Nachm., an Marienfelde 8 Uhr 49 Nachm. und Zug 149a, ab Marienfelde 9 Uhr 39 Min. Nachm, an Berlin 9 Uhr 58 Min. Nachm. Der Perzonenzug 63 hält auf den Stationen von Zossen bis Berlin nur zum Aussteigen. Durch Beschleunigung des Zuges 12 wird die Nachtverbindung nach Leipzig (ab Berlin 11 Uhr 05 Min. Nachm.) nicht unerheblich verbessert; Ankunft in Leipzig erfolgt auf dem Berliner Bahnhofe 3 Uhr 19 Min. Vorm., auf dem Bayerischen 3 Uhr 48 Min. Vorm. haeschen Dessau und Zerbst hat eine Verschiebung der Lokalzüge tattgefunden, so daß der bisber 1 Uhr 30 Nachm. von Dessau abgehende

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nenden Handlung, was die sog. Pariser Sitten⸗ oder Unsittenromane Kueeschte Ste dessen 1 8 sammengesetzt aus einer Reihe

Emdenerstraße 45, Ersteher. u“

dn 297 künftig erst 1 Uhr 50 Min. Nachm. und Zug 299, jetzt ab essau 5 Uhr 34, künftig erst 6 Uhr 03 Nachm. abgelassen werden;