1891 / 232 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 02 Oct 1891 18:00:01 GMT) scan diff

K. Staatsanwaltschaft zu führenden Zeugenbeweise

arüber zugelassen:

„Daß Paul Erhard, Schreiner in Landau domi⸗ 8

ilirt, Sohn der daselbst verlebten Ehe⸗ und Fuhr⸗ mannsleute Adam Erhard und Barbara, geborene Boos, zu Anfang der 1830 er Jahre seinen Wohn⸗ rt verlassen hat, und daß seit dem Jahre 1869 eine Nachricht über seine Person und seinen Auf⸗ enthalt in seine Heimath gelangt ist.“ Termin zur Beweisaufnahme ist bestimmt auf den 7. Oktober 1891, Vormititags 9 Uhr, im Sitzungssaale des K. Landgerichts dahier. Landan i. d. Pfalz, den 29. September 1891. Der K. I. Staatsanwalt. J. V.: Feldbausch, II. St.⸗Anw.

[37555] Aufgebot. Auf Antrag des Mandatars Heinrich Könecke zu Verden als Pflegers über den Nachlaß des am 6. Januar 1891 zu Verden ohne Errichtung einer letztwilligen Verfügung verstorbenen Gerichtsdieners Friedrich Wilhelm Wohlsdorf, werden die Erben edes ꝛc. Wohlsdorf aufgefordert, spätestens in dem auf Freitag, den 11. Dezember 1891, Mor⸗ gens 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Aufgebotstermine ihre Erbansprüche geltend zu machen und als Erben sich zu legitimiren, widrigenfalls die Erbfchaft, wenn sich kein Erbe melden und legitimiren sollte, für erbloses Gut er⸗ klärt, bei erfolgender Anmeldung aber dem sich legi⸗ timirenden Erben ausgeantwortet werden und der nach dem Ausschlusse sich etwa meldende Erb⸗ berechtigte alle bis dahin über die Erbschaft er⸗ lassenen Verfügungen anzuerkennen schuldig, auch weder Rechnungsablage noch Ersatz der erhobenen Nutzungen zu fordern berechtigt sein, sondern sein Anspruch sich auf das beschränken soll, was alsdann von der Erbschaft noch vorhanden sein möchte. Verden, den 24. September 1891. Königliches Amtsgericht. III.

[37552] Auf Antrag der Wittwe Johanna Maria, geb. Stoll, geschiedenen Ebeling, als Beneficialerbin des rokurators extrajudicialis 8. Thormählen rectius Tbormöhlen, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Th. Behn, wird ein Aufgebot dahin erlassen: 8 daß Alle, welche an den von der Antragstellerin laut Beschluß des Amtsgerichts Hamburg vom 4. August 1891 mit der Rechtswohlthat des Inventars angetretenen Nachlaß des hieselbst am 12. Juli 1891 verstorbenen Prokurators extra- judicialis Fick Thormählen rectius Thor⸗ möhlen Erb⸗ oder andere Ansprüche zu haben vermeinen, oder den Bestimmungen des von dem genannten Erblasser in Gemeinschaft mit seiner Ehefrau Johanna Maria, geb. Stoll, ge⸗ schiedenen Ebeling, am 29. Juli 1878 errichteten, am 30. Juli 1891 hieselbst publicirten Testamentes widersprechen wollen, hierdurch aufgefordert werden, solche An⸗ und Widersprüche bei dem unterzeichneten Amtsgericht, Dammthorstraße 10, 1. Stock, Zimmer Nr. 20, spätestens aber in dem auf Mittwoch, den 2. Dezember 1891, Nachmittags 2 Uhr, anberaumten Aufgebotstermin, daselbst Parterre, Zimmer Nr.7, anzumelden und zwar Auswärtige unter Be⸗ stellung eines hiesigen Zustellungsbevoll⸗ mächtigten bei Strafe des Ausschlusses und unter dem Rechtsnachtheil, daß die nicht ange⸗ meldeten Ansprüche gegen die Beneficialerbin nicht geltend gemacht werden können. Hamburg, den 28. September 1891. Das Amtsgericht Hamburg, Abtheilung für Aufgebotssachen. gez. Tesdorpf Dr. Veröffentlicht: Ude, Gerichtsschreibergehülfe.

[37551]

Auf Antrag von Wittwe Emma Jenny Roth⸗ mund, geborenen Brandt, vertreten durch die Rechts⸗ anwälte Dres. Embden und Schröder, wird ein Aufgebot dahin erlassen:

daß Alle, welche an den Nachlaß des hieselbst am 30. Juni 1891 verstorbenen Eduard August Wilhelm auch August Eduard Wilhelm Roth⸗ mund Erb⸗ oder sonstige Ansprüche zu haben vermeinen oder den Bestimmungen des von dem genannten Erblasser in Gemeinschaft mit seiner Ehefrau Emma Jenny, geb. Brandt, am 24. März 1886 errichteten, am 9. Juli 1891 publicirten wechselseitigen Testaments wider⸗ sprechen wollen, hiemit aufgefordert werden, solche An⸗ und Widersprüche im unter⸗ zeichneten Amtsgericht, Dammthorstraße 10, erster Stock, Zimmer Nr. 20, spätestens aber in dem auf Mittwoch, den 2. Dezember 1891, Nachmittags 2 Uhr, anberaumten Aufgebotstermin, daselbst Parterre, Zimmer Nr. 7, anzumelden und zwar Auswärtige unter Bestellung eines hiesigen Zustellungs⸗ bevollmächtigten bei Strafe des Ausschlusses. Hamburg, den 25. September 1891. Das Amtsgericht Hamburg, Abtheilung für Aufgebotssachen. gez. Tesdorpf Dr. Veröffentlicht: Ude, Gerichtsschreibergehülfe. [37550] 88 Auf Antrag von 8 I. S. J. Polack und Menachem, genannt Mendel, Seligmann als Testamentsvollstrecker von Selig⸗ mann Philipp (Philip) Seligmann, und II. 1) Cheie, genannt Hannchen, geb. Reinbach, des Seligmann Philip Seligmann Wittwe. 2) Dr. med. Michel Seligmann und Julius Jelges als dessen Konkursverwalter, 3) Mardechei, genannt Marcus, Seligmann, 4) Menachem, genannt Mendel, Seligmann, 5) Gitel, genannt Gitella, geb. Seligmann, des Moritz Boley Wittwe, und 6) Bona Oppenheimer, geb. Seligmann, des Dr. med Herz, genannt Hermann, Oppen⸗ heimer Ehefrau, ad I. und II sub 1—5 vertreten durch die Rechts⸗ anwälte Dres. Heinsen und Müller, ad II. sub 6 vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Stade, wird ein Aufgebot dahin erlassen: daß Alle, welche an den abseiten der sub II. genannten Antragsteller mit der Rechtswohlthat des Inventars angetretenen Nachlaß des am 14. Mai 1891 hieselbst verstorbenen Seligmann Philipp (Philip) Seligmann Erb⸗ oder son⸗

stige Ansprüche zu haben vermeinen oder den Bestimmungen des von dem genannten Erblasser am 20. März 1888 errichteten, am 28. Mai 1891 hierselbst publicirten Testaments, ins⸗ besondere den den sub I. gevannten Antrag⸗ stellern als Testamentsvollstreckern ertheilten Befugnissen, Grundstücke, Hypothekpöste oder Wertbpapiere auf ihren alleinigen Consens um⸗ zuschreiben oder zu verklausuliren, widersprechen wollen, hiermit aufgefordert werden, solche An⸗ und Widersprüche bei dem unterzeichneten Amts⸗ gericht, Dammthorstraße 10, 1. Stock. Zimmer Nr. 20, spätestens aber in dem auf Mittwoch, den 25. November 1891, Nachmittags 2 Uhr, anberaumten Aufgebotstermin, daselbst Parterre, Zimmer Nr. 7, anzumelden und zwar Auswärtige unter Bestellung eines hiesigen Zustellungsbevollmächtigten bei Strafe des Ausschlusses und unter dem Rechtsnachtheil, daß die nicht angemeldeten Ansprüche gegen die Beneficialerben nicht mehr geltend gemacht werden können.

Hamburg, den 25. September 1891.

Das Amtsgericht Hamburg, Abtheilung für Aufgebotssachen. gez. Tesdorpf Dr. Veröffentlicht: Ude, Gerichtsschreibergehülfe

[37553] 8 Aufgebot.

Die am 5. Juni 1891 gestorbene Jacob Vogel Ehefrau Anna Maria, geb. Köbel, aus Klein⸗ Zimmern hat durch Testament vom 6. März 1890 ihren Ehemann zum Erben eingesetzt. Auf dessen Antrag werden die unbekannt wo abwesenden Neffen und Nichten der Erblasserin: Joseph, Johbannes, Anna Maria und Katharina Köbel oder deren Erben aufgefordert, Einwendungen gegen das Testa⸗ ment spätestens im Aufgebotstermine Freitag, den 18. Dezember l. J., Vorm. 9 Uhr, hier vorzu⸗ bringen, andernfalls das Testament vollstreckt würde.

Groß Umstadt, den 28 September, 1891.

EGroßherzoglich Hessisches Amtsgericht. 8 Geilfus.

[37529] Oeffentliche Aufforderung.

Fräulein Adelheid Peschell, eheliche Tochter des Königlichen Kreissteuer⸗Rendanten Ludwig Philipp Peschell und seiner Ehegattin Hedwig Marie Sophie, geborenen Engel, zu Kosten, wird hierdurch auf⸗ gefordert, als gesetzliche Erbin ibres zu Köslin,

rovinz Pommern, verstorbenen Halbbruders, des

ber Post⸗Direktions⸗Sekretärs, Rechnungs⸗Raths Ludwig Peschell, ihren Aufenthaltsort bei dem Nachlaßgerichte, dem Königlichen Amtsgericht zu Köslin anzumelden und ihre Gerechtsame als Erbin wahrzunehmen.

Köslin, den 27. September 1891.

Der gerichtliche Nachlaßpfleger: IJZustiz⸗Rath Meibauer.

[37496] Bekanntmachung.

Der städtische Wächter Peter Paul Friedrich Brunnert und dessen Ehefrau Ida Pauline Marie, geborene Kania, haben in ihrem heute publizirten Testamente vom 12. Januar 1884 ihre nächsten erb⸗ berechtigten Verwandten bedacht.

Berlin, den 22. September 1891.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 61. [37564) Im Namen des Königs! Verkündet den 22. September 1891

Tessar, Gerichtsschreiber. b

Auf den Antrag der Arbeiterfrau Anna Pansegrau, geb Maerz, zu Amthal erkennt das Königliche Amts⸗ gericht zu Thorn durch den Amtsrichter Wilde für Recht:

I. der Arbeiter Carl Maerz aus Amthal wird

für todt erklärt;

II. die Kosten des Aufgebotsverfahrens sind aus

dem Nachlasse desselben zu entnehmen. Von Rechts Wegen. Wilde.

[37557] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Amts⸗ gerichts vom 25. September 1891 ist für Recht erkannt worden:

Der am 22. September 1837 zu Krappitz als Sohn des Gerichtssekretärs Heinrich Brettschneider geborene Herrmann Emil Brettschneider wird für todt erklärt.

Die Kosten des Verfahrens sind aus der Erbmasse zu entnehmen.

Krappitz, den 26. September 1891.

Königliches Amtsgericht. SeKariesEmbsssabeern [37573] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom heutigen Tage ist der Depotschein Nr. 2314 d der Kur⸗ und Neumärkischen Ritterschaftlichen Dar⸗ lehnskasse hier über 12 000 4 % ige Hypotheken⸗ Antheil⸗Certifikate der Preußischen Hypotheken⸗Ver⸗ sicherungs⸗Aktiengesellschaft in Berlin mit Coupons pro 1. Oktober 1890 flg. und Talons (April⸗Okto⸗ ber) für kraftlos erklärt.

Berlin, den 25. September 1891.

Königliches Amtsgericht 1. Abtheilung 49.

[37568]

Die Sparkassenbücher der Sparkasse des Kreises Wittgenstein zu Berleburg Nr. 1259 (lautend auf Jobann Georg Homrighausen pro Ende 1889 über 422,18 ℳ) und Nr. 3862 (lautend auf die Minorennen Strackbein pro Ende 1889 über 221,31 ℳ) sind durch Urtheil des Königlichen Amts⸗ gerichts zu Berleburg vom 25. September 1891 für kraftlos erklärt.

Berleburg, den 25. September 1891.

Königliches Amtsgericht.

[37575] Bekanntmachung.

„Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Ge⸗ richts vom heutigen Tage ist das Sparkassenbuch der hiesigen städtischen Sparkasse Nr. 164 321 über 22,77 ℳ, lautend auf den Arbeiter Wilhelm Miersch hier, für kraftlos erklärt.

Berlin, den 25. September 1891.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 49.

[37574] Bekanntmachung. 88

Durch Ausschlußurtheil des unzerzeichne Ge⸗ richts vom heutigen Tage ist das Sparkassenbuch der hiesigen städtischen Sparkasse Nr. 79 559 über

8

314,65 ℳ, lautend auf den Stadtrath Loewe, für kraftlos erklärt. Berlin, den 25. September 1891. Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 49.

37560] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom heutigen Tage ist der von J. Gust. Hoffmann am 25. oder 26. August 1890 auf Müller & Co⸗ hier gezogene, von den letzteren acceptirte, am 2. No⸗ vember 1890 zahlbare und mit dem Blanco Giro J. G. Hoffmann versehene Prima⸗Wechsel über 100 für kraftlos erklärt.

Berlin, den 25. September 1891.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 49.

¶[37561]

Durch Ausschlußurtheil vom 18. September 1891 V

ist der auf die Handlung Propp und Winsberg ge⸗ zogene und von derselben in blanco acceptirte Wechsel d d. Königsberg, den 27. Juni 1890 über 8050 für kraftlos erklärt Königsberg, den 23. September 1891. Königliches Amtsgericht. X.

Im Namen des Königs! Verkundet am 21. September 1891.

Thurmann, Eerichtsschreiber.

Auf den Antrag des Gutsbesitzers Otto Mäder in Rusendorf, des Oekonomen Eduard Gottschling in Profen, des Handarbeiters Hermann Kelz in S der verehelichten Handarbeiter Liberte Bachmann, geb. Weißenborn, in Großpötewitz, sämmtlich vertreten durch den Rechtsanwalt Reiling in Zeitz, und des Dr. med Richard Langenberg in Zeitz, vertreten durch den Rechtsanwalt Langenberg daselbst, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Zeitz durch den Gerichts⸗Assessor Seume:

I. a. die über folgende Post: 900 Thlr. (2700 ℳ) nebst 4 % in balbjährlichen Terminen zahlbaren Zinsen und den Kosten für den Schuhmacher Chri⸗ stian Friedrich Eberlein in Zeitz, eingetragen in Ab⸗ theilung III. Nr. 1 des Grundbuchs von Rusendorf Band I. Blatt 25 gebildete Urkunde, bestehend aus der Schuldverschreibung d. d. Zeitz, 22. Juli 1839, dem Hypothekenschein und der Ingrossationsnote vom 1. Juni 1840,

b. die über folgende Posten: Wohnungs⸗ und Auszugsrechte für die August und Johanne Rosine, geb. Röder, Weber'schen Eheleute, eingetragen im Grundbuche von Profen Band IV. Blatt 174 in Abtheilung II. Nr. 1 75 Chlr. (225 ℳ) und zwar: 165 jährlich mit 12 zahlbare Tagezeit⸗ gelder, 60 Begräbnißgelder, Abtheilung III. Nr. 1 gebildete Hypothekenurkunde, bestehend aus der Ausfertigung des Vertrages vom 9. Oktober 1854 und dem Hypothekenbuchsauszuge vom 28. Ok⸗ tober 1854 nebst Ingrossationsnote vom 3. Novem⸗ ber 1854,

werden für kraftlos erklärt.

II. Die unbekannten Berechtigten folgender Hypo⸗ thekenposten:

a. 270 mütterliche Erbegelder, eingetragen aus dem Erbvergleiche vom 22. Juli 1836 im Grund⸗ buche von Frauenhain Band I. Blatt 8 in Abthei⸗ lung III. Nr. 1 für Christian Friedrich Hermann Kesselbauer in Roda und für Johanne Christiane Kesselbauer, später vereheljchte Oschatz, und Emilie Kesselbauer, später verehelichte Held,

b. 100 Thlr. (300 ℳ) rückständige Kaufgelder, zahlbar nach näherer Bestimmung des Kaufs vom 30. April 1834 für die Wittwe Christiane Winkel⸗ mann in Pötewitz, eingetragen in Abtheilung III. Nr. 1 Band I., Blatt 1 des Grundbuchs von Groß⸗ pötewitz, 1

c 15000 rückständige Kaufgelder, verzinslich zu 4 ½ % vom 1. April 1887 ab, eingetragen im Grund⸗ buch von Zeitz Band XXI. Blatt 942 in Abthei⸗ lung III. Nr. 2 für die Erben des Justiz⸗Raths Gustav Senff in Zeitz, nämlich die verehelichte Apotheker Dr. Schröder, Wilhelmine Henriette, geb. Senff, in Zeitz, den Buchhändler Otto Senff in Schönebeck, die verehelichte Zimmermeister Hübner, Anna, geb. Senff, in Zeitz, und die verehelichte Kausmann Frotzscher, Klara, geb. Senff, in Zeitz

werden mit ihren Ansprüchen auf die Posten aus⸗ geschlossen.

Die Kosten jedes Aufgebots, unter gleicher Ver⸗ theilung der Insertionskosten, werden dem Antrag⸗ steller auferlegt.

[37572]

Seume.

[37693 Im Namen des Königs!

Auf den Antrag des Flaschenbierhändlers Edmund Zeiger zu Erfurt erkennt das Königliche Amts⸗ gericht zu Erfurt, Abtheilung VIII., durch den Amts⸗ gerichts⸗Rath Hagemann für Recht:

Das Hypotheken⸗Instrument über die auf dem

ause Herrenbreitengasse Nr. 1 in Abtheilung III.

r. 10 des Grundbuchs von Erfurt Fol II. Nr. 69 eingetragenen Kaufgeldspost von 150 Thlr. nebst 5 % Zinsen, gebildet aus der Schuld⸗ und Pfand⸗ verschreibung vom 5. Februar 1863 nebst der an die Dorothea Therese Schmidt, jetzt Ehefrau des Schneidermeisters Joseph Dölle zu Erfurt am 1. Mai 1863 ausgestellten Cessionsurkunde und angehängtem Hypothekenschein vom 9. August 1864, wird für kraftlos erklärt. 8

[37696]5) Im Namen des Königs! Verkundet am 23. September 1891.

Michniok, Gerichtsschreiber. 8

Auf den Antrag der verwittweten Sattlermeister Florentine Boehm zu Ober⸗Glogau, betreffend das Aufgebot der Hypothekenurkunde über die auf dem Grundbuchblatte Nr. 82 Stadt Ober⸗Glogau Ab⸗ theilung III. Nr. 6 ursprünglich für die verwittwete Thekla Adametz eingetragenen und auf den Sattler⸗ meister Anton Böhm zu Ober⸗Glogau überge⸗ gangenen 228 Thlr. 17 Sgr. 1 Pf., erkennt das Königliche Amtsgericht zu Ober⸗Glogau durch den Amtsrichter Herrmann für Recht:

Die Hypothekenurkunde über die auf dem Grund⸗ buchblatt Nr. 82 Ober⸗Glogau Stadt, Abthei⸗ lung III. Nr. 6 ursprünglich für die verwittwete Thekla Adametz eingetragenen und auf den Sattler⸗ meister Anton Boehm zu Ober⸗Glogau über⸗ gegangenen 228 Thlr. 17 Sgr. 1 Pf. wird für kraft⸗ los erklärt. 1

Die Kosten des Aufgebotsverfahrens hat die An⸗ tragstellerin zu tragen. 8 Herrmann.

1“

[376944 Im Namen des Königs!

Auf den Lantrag des Handelsmanns Ernst August Töpfer und dessen Ehefrau Auguste, geborene Laurisch, zu Erfurt, vertreten durch den Justiz⸗Rath Pinckert zu Erfurt, erkennt das Königliche Amtsgericht zu

Erfurt, Abtheilung VIII, durch den Amtsgerichts⸗

Rath Hagemann für Recht:

Das Hypothekeninstrument über die im Grund⸗ buche von Erfurt auf dem Hause Turniergasse Nr. 12 in Abtheilung III Nr. 3 für den Bierbrauereibesitzer Robert Treitschke zu Erfurt eingetragene Darlehns⸗ forderung von 100 Thalern nebst 5 % Zinsen, be⸗ stehend aus den Schuldurkunden vom 30. Juni und 26. Jult 1858 nebst angehängtem Auszuge aus dem Hypothekenbuche vom 13. September 1858, wird für

kraftlos erklärt. 8

Verkündet am 22. September 1891.

[37316] Im Namen des Königs! Auf den Antrag:

1) des Wirths Franz Bochenski in Potrzanowo, 2) des Eigenthümers August Kuth in Mlynkowo, 3) 88 Eigenthümers Wilhelm Hahn in Schrott⸗

aus,

4) des Generalpächters Franz Zeysing in Pila, 5) des Wirths August Otto in Weißthal,

erkennt das Königliche Amtsgericht zu Rogasen

durch den Amtsrichter Kuhr für Recht:

A. Es werden zum Zwecke der Löschung für kraftlos erklärt:

1) Diejenige Urkunde, welche über die auf dem Grundbuchblatte Potrzanowo Nr. 19 Abth. III. Nr. 1 für Marianna und Antonina Bochenska ein⸗ getragene Abfindung von je 150 Thalern aus einer Ausfertigung des gerichtlichen Vertrages vom 26 Fe⸗ bruar 1849 nebst Eintragungsvermerk und Hypotheken⸗ schein vom 28. Februar 1848 gebildet ist,

2) diejenige Urkunde welche über die auf dem Grundbuchblatte Weißthal Nr. 9 (früher Trojanowo⸗ Hauland Nr. 9) Abth. III. Nr. 2 für die Wittwe Hedwig Pawlaczyk, später verebelichte Kozlowska, eingetragene Kaufgeldforderung von 135 Tblrn. aus einer Ausfertigung des gerichtlichen Vertrages vom 8. Juli 1850 nebst Eintragungsvermerk und Hypo thekenschein vom 29. Juli 1850 und aus dem Ab⸗ zweigungsvermerk vom 18. Februar 1853 gebildet ist.

B. Es werden mit ihren Rechten und Ansprüchen ausgeschlossen:

1) Justine Szudarek und Carl Bauers sowie deren Rechtsnachfolger hinsichtlich der für die Erstere auf dem Grundbuchblatte Mlynkowo Nr. 36 Abth. III. Nr. 1 aus dem Vertrage vom 22 August 1846 ein⸗ getragenen Abfindung von 70 Thlrn. nebst 5 % Zinsen.

2) Martin Krzysko, die Wittwe Marianna Krzysko und der Kaufmann Abraham Israel sowie deren Rechtsnachfolger hinsichtlich der für den ersten aus dem Grundbuchblatte Schrotthaus Nr. 43 Abth. III Nr. 1 im Wege der Zwangevollstreckung dem Abraham Israel zur eigenen Einziehung überwiesenen Abfindung von 20 Thlrn.,

3) Itzig Jsrael und Abraham Israel sowie deren Rechtsnachfolger hinsichtlich der für den ersteren auf dem Grundbuchblatte Schrotthaus Nr. 43 Abth. III. Nr. 2, 3 u. 4 eingetragenen rechtskräftigen Forde⸗ rungen von

a. 7 Thlr. 1 Sgr. nebst den dem Betrage nach nicht feststehenden Kosten aus dem schiedsmännischen Vergleich vom 10. Februar 1846,

„b. von 23 Thlr. nebst den dem Betrage nach nicht feststehenden Kosten aus dem Vergleich vom 3. Februar 1846,

c. von 41 Thlr. nebst den Kosten der Eintragung schiedsmännischen Vergleich vom 23. Mai

4) die Kaufleute Max Waldow und Siegfried Lubesynski sowie deren Rechtsnachfolger hinsichtlich des auf dem Grundbuchblatte Pila Nr. 1 Abth. III. Nr. 3 eingetragenen Vatererbtheils der Marianna Stachowiak von 460 nebst 5 % Zinsen,

5) der Kaufmann Sali Englaender und dessen Rechtsnachfolger hinsichtlich der auf dem Grundbuch⸗ blatte Pila Nr. 1 Abth. III. Nr. 5 aus der Schuld⸗ urkunde vom 2. Dezember 1879 eingetragenen Dar⸗ lehnsforderung von 900 nebst 6 % Zinsen,

6) der Handelsmann Louis Friedmann und dessen Rechtsnachfolger hinsichtlich der auf dem Grund⸗ buchblatte Pila Nr. 1 Abth. III. Nr. 6 für den erstern aus der Schuldurkunde vom 27. Januar 1880 eingetragenen Forderung von 1200 nebst 5 % Zinsen.

Rogasen, den 23. September 1891.

Königliches Amtsgericht.

[37321]

Nachstehendes Urtheil des Königlichen Amtsgerichts Abtb. II. in Wandsbek vom 26. September 1891:

1) die von dem Eingesessenen August Wurm in Wandsbek an die Erben des wailand Eingesessenen Alexander Birt in Wandsbek am 12. Juni 1866 ausgestellte, am 14. Juni 1866 im Wandsbeker Schuld⸗ und Pfandprotokoll Tom. I. Fol. 302 pro⸗ tokollirten Obligation über 5000 Cour. Mark, welche am 2. Oktober 1876 an die Wittwe Birt abgetreten 8 zur Zeit noch auf 1800 Reichswährung autet,

2) die von demselben Schuldner an dieselben Gläubiger am 12. Juni 1866 ausgestellte, am 14. Juni 1866 im Wandsbeker Schuld⸗ und Pfand⸗ protokoll Tom. I. Fel. 303 protokollirte Obligation über 5000 Cour. Mark, welche am 23 /27. Novem⸗ ber 1874 an die Wittwe Birt abgetreten sind,

3) die von demselben Schuldner an dieselben Gläubiger unter gleichem Datum wie unter Nr. 2 ausgestellte, an der unter 2 gedachten Stelle Fol. 301 protokollirte Obligation über 5000 Cour. Mark, welche am 23/27. November 1874 an Emma Hen⸗ riette Caroline Birt abgetreten sind,

4) die Obligation über 5000 Cour. Mark, be⸗ züglich welcher die unter Nr. 2 aufgeführte nähere Bezeichnung ebenfalls zutrifft,

5) die von dem Wilhelm Leib in Wandsbek an Emma Henriette Caroline Birt in Hamburg am 2. Oktober 1876 ausgestellte, am 4. Oktober des⸗ selben Jahres im Wandsbeker Schuld⸗ und Pfand⸗

protokoll Tom. I. Fol. 302 protokollirte Obligation

über 2400 8 8— werden für kraftlos erklärt. gez. Lembke. wird hierdurch veröffentlicht. Wandsbek, den 28. September 1891. Becker, Sekretär, iber des Königlichen Amtsgerich

[37299]

Auf den Antrag der Eheleute Schachtmeister Wilh. Nüsken zu Dortmund, vertr. durch Rechts⸗ anwalt Voigt, ist durch Urtheil vom heutigen Tage die Zweigurkunde, welche über die im Grundb von Dortmund Band 27 Blatt 78 in Abth. III. unter Nr. 11 für die Handlung in Firma Carl Wenker eingetragene Post von

a. 168,79 Hauptageld nebst 6 % Zinsen seit 21. März 1883, b. 18,59

Kosten, 1 1,70

C. 2

d. 1,70 Zustellungskosten,

e. 2,30 Rechtsanwaltsgebühren,

f. 7,50 Eintragungskosten gebildet ist, und welche Post auf Grund des rechts⸗ kräftigen Urtheils des Königlichen Amtsgerichts zu Dortmund vom 3. März 1884 und des Ueber⸗ weisungsbeschlusses desselben Gerichts vom 30. Sep⸗ tember 1884 von der daselbst für die Minorennen Wilhelmine Louise Voß zu Dortmund unter Nr 11 eingetragenen Abfindungspost von 375 auf die Firma Carl Wenker umschrieben ist, für kraftlos

erklärt. Dortmund, den 23. September 1891.

Königliches Amtsgericht. Raude.

Im Namen des Königs! Verkündet den 19. September 1891. Fetter, Gerichtsschreiber.

[37565]

Anuf den Antrag:

a. des früheren Grundbesitzers Andreas Augustin zu Grabowen des früheren Eigenthümers von Grabowen Bl. 96, . des Grundbesitzers Friedrich Hübner zu Ja⸗ des Eigenthümers von Janowen des Grundbesitzers Johann Jeromin zu Alt⸗ Proberg des Eigenthümers von Alt Pro⸗ berg Bl. 5, des Wirths Gottlieb Goronzy zu Charlotten des Eigenthümers von Charlotten Bl. 1 und Nehberg Bl. 15, des Wirths Friedrich Czycholl zu Weißen⸗ burg des Eigenthümers von Weißenburg Bl. 32, des Privatsekretärs Carl Kruska zu Sens⸗ burg des Eigenthümers von Sensburg Bl. 92, des Grundbesitzers Michael Kruska zu Lan⸗ des Eigenthümers von Langendorf des Grundbesitzers Daniel Buyni zu Gol⸗ lingen des Eigenthümers von Gollingen Bl. 4, i. des Schmiedemeisters Jacob Wawrzenietz zu Neu⸗Ukta des Eigenthümers von Alt⸗Ukta 8 Bl. 53, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Seusburg durch den Amtsrichter Katschinski: I. Die etwaigen Berechtigten nachfolgender Hypo⸗ thekenposten: 1.“ 1 8 a. über 16 Thlr väterliches Erbtheil der Regine Bojahr eingetragen auf Grund des Erbrezesses vom 16. Oktober 1839 Abth. III. Nr. 2 auf Gra⸗ bowen Bl. 12 und von dort auf Grabowen Bl. 93 (alte Nummer 114) übertragen, nach Schließung des letzteren Blattes auf Grabowen Bl. 28 über⸗ tragen, ferner von Grabowen Bl. 12 auf Grabowen Bl. 96 und 99 (alte Nummern 117 und 120) übertragen, ö.“ 1 über 24 Thlr. 10 Sgr. väterliches Erbtheil des Johann Siegmund eingetragen auf Grund des Erb⸗ rezesses vom 27. November conf. den 4. Dezember 1843 und der Nachtragsverhandlung vom 15. März 1844 Abth. III. Nr. 8 auf Grabowen Bl. 12 und von dort auf Grabowen Bl. 93 (alte Nummer 114) übertragen, nach Schließung des letzteren Blattes auf Grabowen Bl. 28 übertragen, ferner von Gra⸗ bowen Bl. 12 auf Grabowen Bl. 47, 96, 99 (alte Nummern 58, 117, 120) übertragen, b. über: 2 a. 25 Thlr. 2 Sgr. 9 Pf. väterliches Erbtheil der Louise, 5. 25 Thlr. 2 Sgr. 9 Pf. väterliches Erbtheil 8 der Regine, 7. 25 Thlr. 2 Sgr. 9 Pf. räterliches Erbtheil des Carl, Geschwister Thiel, heftend auf Janowen Bl. 8 Abth. III. Nr. 1, 2, 3 und zahlbar bei erreichter Großjährigkeit, eingetragen auf den Grund des Erbvergleichs vom 1. Oktober 1828, c über: a. 12 Thlr. 2 Sgr. 8 Pf. väterliches Erbtheil 8 des Michael Lasczyck, 5. 12 Thlr. 2 Sgr. 8 Pf. räterliches Erbtheil des Friedrich Laschzyck,

haftend auf Alt⸗Proberg Bl. 5 (früher rep. Nr. 4)

Abth III. Nr. 4 und 5 und dahin von der ge⸗ schlossenen Blattnummer Alt⸗Proberg Bl. 18 im Jahre 1861 übertragen und von Bl. 5 auf Alt⸗ Proberg Bl. 78 weiter übertragen,

d. über 120 Thlr., haftend auf Charlotten Bl. 1 und Nehberg Bl. 13 (früher Nr. 18), für den Friedrich Korpus Abth. III. Nr. 2 resp. 1 auf Grund des Erbvergleichs vom 10/25. Februar 1863

e. über 120 ℳ, haftend auf Weißenburg Bl. 32 (alte Nummer 36) Abth. III Nr. 4 für den Christoph Boenke auf Grund des Erbvergleichs vom 25. November confir. den 4. Dezember 1843,

f. über 3 Thlr. 12 Sgr. vaterliches Erbtheil des Michael Kloß, welchen Betrag die damalige Be⸗ sitzerin Caroline Kloß geb. Appelbaum, an sich be⸗ halten und ihm denselben bei erreichter Großjährig⸗ keit auszuzahlen versprochen hat, eingetragen auf den Grund der Erbtheilungsverhandlung vom 30. Mai 1831 auf dem Grundstücke Sensburg rep Nr. 348 Abth. III. Nr. 3 und von dort nach Zuschreibung des Grundstücks auf Sensburg Bl. 92 (rep. 111) Abth. III. Nr. 6 übertragen, von letzterem Grundstücke übertragen auf nachfolgende Grundstücke: Sensburg Bl. 549 rep. Nr. 858 Abth. III.

r. 3, Sensburg Bl. 585 rep. Nr. 876 b III. Nr. 3, Sensburg Bl. 756 Abth. III. r. werden mit ihren Ansprüchen auf diese Posten aus⸗ geschlossen. 1 pas Die Hypothekenurkunden über nachfolgende osten:

a. Den Hypothekenschein über 30 Thlr. 13 Sgr. 9 Pf., eingetragen für die Elsa Kellek in Abth. III. Nr. 2 des Grundstücks Alt⸗Proberg Bl. 5. (früher rep. Nr. 4) gebildet aus der Ausfertigung des Erb⸗

5

88

rezesses vom 9. September 1820 und dem Hypo⸗ thekenscheine vom 10. Februar 1835,

„b. über 20 Thlr. 26 Sgr. 3 Pf., eingetragen für die Ester Gronwald auf Langendorf Bl. 39 (alte Nummer 45) Abth. III. Nr. 2, gebildet aus Ab⸗ schriften der Erbtheilungsverhandlung vom 27. März 1832, des Vertrages vom 25. April 1846 und dem angefügten Hypothekenscheine,

c. über 75 Thaler Erbforderung, eingetragen für die Charlotte Glaß und gebildet aus der Ausfertigung des Erbvergleiches vom 18. September 1839 nebst Hypothekenschein vom 7. Februar 1840,

d über je 8 Thlr. 22 Sgr. 11 Pf. mütterliche Erbtbeile, eingetragen für Marie, Caroline, Louise Geschwister Monegel und gebildet aus der Aus⸗ fertigung des Erbvergleiches vom 25. Mai 1848 nebst Hypothekenschein vom 5. August 1848,

zu c. Abth. III. Nr. 3, zu d. Nr. 5 resp. 6 resp. 8 auf Gollingen Bl. 4 haftend,

e über die auf Alt⸗Ukta Bl. 53 rep. Nr. 66 Abth. III. Nr 12 eingetragene Post von 245 79 nebst 5 % Zinsen und Abth. III. Nr. 12 haftenden weiteren 2 % Zinsen dieser Post, welche für das Fräulein Minna Tinney in Cruttinnen ein⸗ getragen ist; die Urkunde ist gebildet aus dem Zu⸗ schlagsbescheide vom 11. Januar 1869, der Kauf⸗ gelderbelegungsverhandlung vom 2. März 1869, der notariellen Verhandlung vom 13. Dezember 1869, vom 20. Dezember 1869, vom 15. Januar 1870 12 dem Hypothekenbuchsauszuge vom 28. Oktober

werden für kraftlos erklärt.

[37311] m Namen des Königds! Verkündet am 24. September 1891. 8 Referendar Hoch, als Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag des Gastwirths Franz Brocke zu Heldrungen erkennt das Königliche Amtsgericht zu Heldrungen durch den Amtsrichter Dr. Engelhardt für Recht:

Alle welche ihre Ansprüche und Rechte an der im Grundbuche von Heldrungen Band IX. Blatt 386 auf dem dem Gastwirth Franz Brocke hierselbst gehörigen Grundstücke Arternsches Thor Nr. 1, das Schützenhaus für die Mitglieder der Schützengesellschaft zu Heldrungen eingetragenen Hypothek von 1300 Thalern nebst 4 ½ % jährlichen Zinsen nicht an⸗ gemeldet haben, werden damit ausgeschlossen.

Die Kosten trägt der Antragsteller

V. R W.

Engelhardt.

[37308] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom heutigen Tage ist das Hypothekeninstrument über die auf dem Grundbuchblatte des Grundstücks Nr. 6 Kreiselwitz in Abtheilung III. unter Nr. 6 für den Zimmermeister Gottlieb Weigang zu Albrechtsdorf aus der gerichtlichen Urkunde vom 1. November 1861 zufolge Verfügung vom 2. No⸗ vember 1861 eingetragene durch Erbgang auf dessen Bruder, Freistellenbesitzer und Zimmermann Gottlob Weigang zu Albrechtsdorf und von diesem wiederum durch Erbgang auf

A dessen Ehefrau verwittwete Stellenbesitzer Eleo⸗ nore Weigang, geborene Jäkel, zu Albrechtsdorf,

B dessen Kinder:

1) den Tischler Ernst Wilhelm Weigang zu Dresden,

2) den Stellmacher Karl Wilhelm Weigang zu Leipzig,

3) die verehelichte Produktenhändler Rudeck, .“ Caroline, geborene Weigang, zu

atz,

4) die unverehelichte Ernestine Pauline Weigang zu Albrechtsdorf,

5) die verehelichte herrschaftliche Diener Schwa⸗ nitz, Louise Pauline, geborene Weigang, zu Stradam,

6) den Tischler Gustav Hermann Weigang zu Albrechtsdorf,

7) 8 Stellmacher Gustav Paul Weigang zu eipzig,

8) die unverehelichte Louise Auguste Weigang zu Albrechtsdorf,

9) den durch seine Mutter zu A. genannte Wittwe Eleonore Weigang bevormundeten minderjährigen Robert Weigang

übergegangene mit 5 % verzinsliche Darlehnsforde⸗ rung von 50 Thalern,

bestehend aus einer Ausfertigung der Schuld⸗

urkunde vom 1. November 1861, dem Ein⸗

tragungsvermerke vom 2. November 1861 und dem Hypothekenbuchsauszuge von demselben Tage, zum Zwecke der Ausfertigung eines neuen Instru⸗ ments über die Post für kraftlos erklärt worden. Breslan, den 26. September 1891. Königliches Amtsgericht.

[37312] Bekanntmachung.

Das Hypothekeninstrument vom 8. Dezember 1888 über die für die Ehefrau Anna Heinsohn, geb. Tumforde, aus Scholenfleth bei Haseldorf in Ab⸗ theilung III. Nr. 1 a. des Grundbuchs von Schulau Band I Blatt 24 Artikel 35 eingetragenen 1500 ist für kraftlos erklärt.

Blankenese, den 19. September 1891.

Königliches Amtsgericht.

[37303] Bekanntmachung.

Die Hypothekenurkunde über die auf dem Grund⸗ buchblatt Nr. 66 Dorf Juliusburg Abtheilung III. Nr. 1 für Frau Rittmeister von Des⸗Arts, geborene von Schimonskv, eingetragenen 355 Thaler Darlehn ist durch Ausschlußurtheil vom 25. September 1891 für kraftlos erklaͤrt worden.

Oels, den 26. September 1891.

Königliches Amtsgericht.

9 2* [37569] .

Das Hypotheken⸗Dokument, welches über die vi decreti vom 15. März 1867 im Grundbuch von Neudorf Nr. 19 Abtheilung III. Nr. 9 für den Kaufmann Zodeck Aron in Schlawe eingetragene Wechselforderung von 15 Thlr. 23 Sgr. 3 Pf. und 15 Groschen Kosten gebildet ist und aus dem Mandat vom 11. Oktober 1866, dem Wechsel vom 13. August 1866, der Protesturkunde vom 3. Oktober 1866 nebst Hypotheken⸗Auszug vom 22. März 1867 und In⸗ grossations⸗Note besteht, ist für kraftlos erklärt.

Bublitz, den 25. September 1891.

Königliches Amtsgericht

m Namen des Königs! Verkündet am 16 September 1891. Koschorrek, Gerichtsschreiber. Auf den Antrag 1) des Grundbesitzers Gottlieb Struppek zu Hammergehsen, 2) des Besitzers Gottlieb Stopka zu Groß Weißuhnen, 3) des Besitzers Michael Rostek zu Lisken, 4) des Besitzers Samuel Tessarrek zu Neu Uszanny, 5) des Grundbesitzers Samuel Ruschinski zu Jegodnen, 6) des Besitzers Julius Skok zu Symken, 7) des Wirths Gottlieb Salloch zu Lipniken, zu 1—5 und 7 vertreten durch den Rechtsanwalt Podschwatek hier, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Johannis⸗ burg durch den Amtsrichter Langer für Recht: I. Die Hypothekenurkunden über folgende Posten: a. von 300 Thalern mütterliche Erbgelder der 4 minorennen Geschwister Struppek, nämlich: 1) Gott⸗ liebe, 2) Johbann, 3) Ludwig, 4) Caroline, mit 75 Thalern für Jeden, eingetragen in dem Grund⸗ buche des dem Grundbesitzer Gottlieb Struppek zu Hammergehsen gehörigen Grundstücks Hammergehsen Nr. 1 in Abth. III. Nr. 2 auf Grund des unterm 31. Juli 1848 bestätigten Erbvergleiches vom Se 1848 gemäß Verfügung vom 24. Januar

b. von 168 Thalern väterliche Erbtheile der Ge⸗ schwister Charlotte und Friedrich Jeromin, für Jeden mit 84 Thalern zahlbar bei erreichter Großjährigkeit der Gläubiger und bis dahin mit 5 % verzinslich eingetragen auf Grund des gerichtlichen Erbvergleiches vom 20. Januar 1845, vom 1. April 1847 und der Kalkulaturverhandlung vom 30. März 1845 ex decreto vom 11. November 1849, (wovon der Erbtheil des Friedrich Jeromin am 7. Januar 1887 gelöscht worden) auf dem dem Besitzer Gottlieb Stoppka zu Gr. Weißuhnen gehörigen Grundstücke Gr. Weißuhnen Nr. 8 in Abtheilung III Nr. 4,

c. von 11 Thalern 24 Sgr. 3 Pf. mütterlicher Erbtheil des Jacob Rostek aus dem gerichtlichen Theilungsrezesse vom 6. Jali 1847 nebst 5 % jähr⸗ lich zu berichtigender Zinsen auf Grund der gericht⸗ lichen Schuld⸗ und Verpfändungsurkunde vom 25. Juni gemäß Verfügung vom 25. Juli 1860 ein⸗ getragen auf dem dem Besitzer Michael Rostek zu Lisken gehörigen Grundstücke Lisken Bl. Nr 63 in Abtheilung III. Nr. 1,

d von 600 Darlehn zu 6 % jährlich seit 1. März 1886 verzinslich, nach halbjähriger Kündi⸗ gung zahlbar, für den Wirthssohn August Woszidlo zu Niedzwedzen auf Grund der Urkunde vom 19. Fe⸗ bruar 1886 eingetragen am 2 März 1886 auf dem dem Grundbesitzer Samuel Ruschinski zu Jegodnen gehörigen Grundstücke Jegodnen Nr. 33 in Abthei⸗ lung III. unter Nr. 3,

e von 400 Muttererbtheil der Julie Salloch mit 5 % Zinsen, eingetragen auf Grund des Erb⸗ rezesses vom 25. Januar 1876 am 27. April 1876 und in Folge Abtretung mit den Zinsen seit 2. Juni

[37576]

dem Wirth Gottlieb Salloch zu Lipniken gehörigen Grundstücke Lipniken Nr. 8 in Abtheilung III. unter Nr. 9,

werden für kraftlos erklärt;

. die etwaigen Berechtigten folgender Hypotheken⸗ posten:

a. von 150 Defensionalgebühren des Rechts⸗ anwalts Schulze jun. zu Angerburg, eingetragen laut Verhandlung vom 28. Dezember 1858, Antrag vom 14. Februar 1859 und Verfügung vom 4. Juni 1859 auf dem dem 8 Samuel Tessarrek zu Neu⸗ Uszanny gehörigen Grundstücke Neu⸗Uszanny Nr. 3 in Abtheilung III. unter Nr. 4,

b von 7 Thalern 24 Sgr. 9 Pfennigen und zwar 5 Thaler 15 Sgr. 1 Pfg. Defensionskosten nebst Zinsen zu 5 Prozent seit 2. Dezember 1840, 1 Thaler 29 Sgr. 3 Pf. vorgeschossene Kosten in Sachen Koßmann % Berg und 10 Sgr. 5 Pf. vorgeschossene Kosten für diese Eintragung, welche der Besitzer Feedesc Berg dem Justiz⸗Kommissar Koßmann zu

nsterburg schuldig geworden, eingetragen auf Grund des rechtskräftigen Mandates vom 8 November 1840 im Wege der Exekution gemäß Verfügung vom 15. Juni 1841 auf dem dem Besitzer Julius Skok zu Symken gebhörigen Grundstücke Symken Nr. 5 in Abtheilung III. unter Nr. 9

werden mit ihren Ansprüchen auf diese Post ausgeschlossen.

III. Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden den Antragstellern agferleett.

[37559] Bekanntmachung

Das Königliche Amtsgericht zu Oppeln hat heute für Recht erkannt:

daß die Hypotheken⸗Urkunde über 49 Thaler 29 Sgr. Darlehn, eingetragen aus der Schuld⸗ urkunde vom 31. Dezember 1843 ex decreto vom 9. März 1844 für die Geschwister Franz, Carl, Paul und Hyronimus Bega in Abtheilung III Nr 4 der dem hiesigen Böttchermeister Johannes Kopetzky gehörigen Hausbesitzung Blatt 157 Oppeln

gebildet aus der notariellen Urkunde vom

31. Dezember 1843 und dem Hypothekenschein

vom 9 März 1844 Belhufs Löschung der Post für kraftlos erklärt wird.

Oppeln, den 28. September 1891.

Hentschel, 3

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. [37578] Im Namen des Königs!

Verkündet am 18. September 1891. Fischer, Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag des Kaufmanns und Besitzers E. A. Augstein in Pronitten, vertreten durch den Rechtsanwalt Malkwitz in Labiau, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Labiau durch den Amts⸗ richter für Recht: ““

Die Original⸗Hypothekenurkunde über die in Ab⸗ theilung III. Nr. 2 des Grundbuchs von Pronitten Nr. 37 eingetragene Post von 1900 Thlr., noch gültig auf 300 Thlr. = 900 ℳ, für den Mühlen⸗ pächter Ernst August Hoffmann in Pronitten, auf welchem der Vermerk der Cession an die August und Eweline, geb. Kerwien⸗Augstein'schen Eheleute sich befindet, wird für kraftlos erklärt.

Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

1884 für den Kaufmann Haarbrücker zu Königsber⸗; umgeschrieben am 13. Juni 1885, haftend auf dem

[37563] ekanntmachung. Die Hypothekenurkunde über 28 Thlr. 22 Sgr. 6 Pf., eingetragen auf Grund des unter dem 15. Apri 1841 bestätigten Erbtheilungsvertrages vom 5. Mär 1841 für die Wilhelmine Kretsching in Abth. III. Nr. 1 des dem Besitzer Friedrich Kretsching ge⸗ hörigen Grundstücks Gr. Sobrost Nr. 7 ist durch Ausschlußurtheil des Königl Amtsgerichts Norden burg vom 18. September 1891 für kraftlos erklär worden. Nordenburg, 18. September 1891.

Königliches Amtsgericht.

Ausschlußurtheil. Verkündet am 25. September 1891. Zimmermann, Gerichtsschreiber.

In der Wilhelm Hoffmann’'schen Aufgebotssach F. 9/91 erkennt das Königl. Amtsgericht Tilsit durch den Amtsgerichtsrath Mendrzyk für Recht: 1

1) Die Rechtsnachfolger der Hypothekengläubiger

a. der Post Barsuhnen Nr. 3 Abth. III. Nr.

von 51 Thlr 26 Sgr. 10 Pf. mütterliche

Erbtheil des Christian Hoffmeister corr. einge

See. auf Barsuhnen Nr. 27 und 44 Abth. III. 1,

ferner b. der Post Barsuhnen Nr. 3 Abth. III. Nr. 3

von 50 Thlr. 24 Sgr. Muttererbtheil de

Heinriette Wilbelmine Hoffmeister corr. eing

oe auf Barsuhnen Nr. 27 und 44 Abth. II r

[37577]

werden mit ihren Ansprüchen auf die aufgebotene Posten ausgeschlossen. 2) Die Hypothekenbriefe über die Posten ad a. sowie über die Post Barsuhnen Nr. 3 Abth. III. Nr. 4 correaliter eingetragen auf Barsuhnen Nr. 27 und 44 Abth. III Nr. 4 von 50 Thlr. 24 Sgr. des Johann Friedrich Hoffmeister wird bebufs Löschung für kraftlos erklärt.

Tilfit, den 25. September 1891.

Königliches Amtsgericht. III.

[37570]

Durch Urtheil des unterzeichneten Amtsgerichts vom 26 September 1891 ist die Hypothekenurkunde vom 12. August 1849 über das für den Kaufmann Heinrich Erwig in Marl in Bd. II. Bl. 271 jetzt in Bd. 5 Bl. 54 des Grundbuchs von Marl ein⸗ getragene Kapital von 320 Thlr. Pr. Cour Darlehn und Kaufpreis für kraftlos erklärt.

Dorsten, 28 September 1891.

Königliches Amtsgericht.

Im Namen des Königs! Verkündet am 23. September 1891. Künne, Gerichtsschreiber.

Anf den Antrag des Halbkothsaß Carl Meyer, Haus⸗Nr. 69 zu Kl. Lafferde auf Kraftloserklärung zweier Hyvothekenurkunden vom 18. Rovember 1857 und vom 22. Mai 1867 über 500 Thaler und be⸗ ziehungsweise 250 Thaler, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Peine durch den Amtsrichter Otto für Recht:

Die Urkunde vom 18. November 1857 über die im Grundbuch von Kl Lafferde Blatt 188 Abthei⸗ lung III laufende Nr. 2 zu Gunsten des Häuslings Conrad Volling in Bodenstedt eingetragene Hypothek von 500 Thalern nebst 4 % Zinsen; sowie die Ur⸗ kunde vom 22 Mai 1867 über eine daselbst unter laufender Nr. 5 zu Gunsten desselben Gläubigers eingetragene Hypothek von 250 Thalern nebst 4 % Zinsen werden für

o.

Im Namen des Königs! Verkündet am 18. September 1891. Fischer, Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag des Besitzers Georg Blywell II. in Gilge, vertreten durch den Rechtsanwalt Malkwitz in Labiau, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Labiaun durch den Amtsrichter Zacharias für Recht:

Die unbekannten Berechtigten der im Grundbuche von Gilge Nr. 84 Abtheilung III. eingetragenen Posten: b Nr. 1. 57 Thlr. 45 Gr. 1 Pf. oder 172 Guld

15 Gr. 1 Pf. als das Maternum der Pupilli

Anna Christine Hoffmann ex inventario dd.

Tawe, 23. Januar 1769,

Nr. 2. 312 Thlr. 33 Gr. ist Besitzer seiner

Tochter Anna Maria Kleiß als ein Maternum ex inventario dd. Gilge, den 16. Januar 1782 schuldig geworden, werden mit ihren Ansprüchen auf die bezeichneten Posten ausgeschlossen, die Kosten des Verfahrens ha Antragsteller zu tragen.

[37567] Bekanntmachung. In der Friedrich und Eva, geb. Heinrich, ver wittwet gewesene Grohn, Krebs'schen Aufgebots sache F. 6/91 erkennt das Königliche Amtsgericht Krandens durch den Amtsgerichts⸗Rath Richter für Recht: 8 1) Die etwaigen Berechtigten der Hypothekenpost von 233 Thlr. 10 Sgr. = 700 rückständiges Kaufgeld, eingetragen für die Wittwe Juliann Reichenberg in Abth. III. Nr. 3 des den Besitzer Friedrich und Eva, geb. Heinrich, verw. Grohn, Krebs'schen Eheleuten, gehörigen Grundstückes

Wiewiorken; Bl. 47 aus dem Kaufvertrage vo

13. Oktober 1866 werden mit ihren Ansprüchen auf

die Post ausgeschlossen. 3 2) Die Kosten des Aufgebotsverfahrens fallen de

Zescher Friedrich und Eva, Krebs'schen Eheleuten

ur La

Graudenz, den 25. September 1891.

Königliches Amtsgericht.

[37558]

[37556]

vCeSs,11“ 8 Auf den Antrag der Schiffer August Grabs⸗ dorf'schen Eheleute zu Sachsenhausen, erkennt das Königliche Amtsgericht s Oranienburg durch den Gerichts⸗Assessor Dr. Platho, für Recht: Die Rechtsnachfolger des Johann Friedrich Voth (Futh oder Foth) und dessen Ehefrau Marie Dorothee, geb. Tönne, werden mit ihren Ansprüchen auf die für diese auf dem den Schiffer August Grabsdorf'schen Eheleuten ge hörige Grundstücke des Grundbuches 528 Sachsenhausen Band I. Nr. 10 in Abthei lung III. unter Nr. 1 aus dem Vertrage vom 1. Februar 1826 eingetragenen, unverzinslichen Kaufgelderforderung von 100 Thalern aus⸗

geschlossen. 8

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