1891 / 237 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 08 Oct 1891 18:00:01 GMT) scan diff

orden ist, hat am 1. und 2. Oktober in den Räumen der Alterthums⸗ wfeäfccst im Burlington House zu London getagt. Hr. 2. Lang, welcher auch bei dem 1889 in Paris abgehaltenen Kongreß den Vorsitz führte, empfing, wie die „A. C.“ berichtet, die zablreichen Gäste, darunter viele ausgezeichnete einheimische und ausländische Volkssagen⸗Forscher, wie M. Cosquin, M. Bloir, M. 8.5 Professor Monseur, Mr. W. W. Newell und Mr. C. G. Leland. Auf Antrag des Sekretärs Mr. Foster wurde ein Beschluß angenommen, welcher Carmen Spylva, der Königin von Rumänien, „zu dem Fortschritt in dem Befinden der erlauchten Sagenforscherin“ gratulirt. Ein zweiter Antrag des Hrn. Nutt, einen internationalen Volkssagenrath einzusetzen, welcher über die künftigen Kongresse entscheiden soll wurde gleichfalls angenommen. Hr. Lang hielt sodann die Eröffnungsrede, in deren Verlauf er die Theorie und Methode der Volkssagen, wie sie heute gang und gäbe, entwickelte. In der zweiten Sitzung sprach der Vorsitzende der Abtheilung für Volkssagen, Mr. E. Sydney Hartland. Die Gelehrten nähmen, so führte er aus, an Volkssagen deshalb so großes Interesse, weil sie über den ursprünglichen Glauben und das Wesen der Menschbeit die schätzbarsten Aufschlüsse verbreiteten. Um zu dieser Kenntniß zu gelangen, sei das Studium und Sammeln der Volks⸗ sagen von hohem Werth. Die Methode der Gebrüder Grimm sei in vielen anderen Ländern der Welt mit Erfolg angewandt worden. Man habe früher geglaubt, daß alle diese Erzählungen indischen Ursprungs und buddhistische Parabeln wären, diese Theorie jetzt jedoch aufgegeben. Es sei nahezu unmöglich, den Geburtsort auch nur eines einzigen Märchens mit Gewißheit zu bestimmen. Er, der Redner, halte durchaus nichts von der Theorie, daß ein Märchen nur einmal erfunden sei und sich dann von Volk zu Volk ausgebreitet habe; es lägen Beispiele vor, wo dieselbe Geschichte in zwei ver⸗ schiedenen Kontinenten in nahezu dem gleichen Gewande aufgetreten sei. Daß eine Verbreitung der Sagen und Märchen nach fremden Ländern stattgefunden habe, werde Niemand in Abrede stellen wollen, doch habe, wenn überhaupt, der Osten vom Westen, nicht etwa vice versa entlehnt. Als Beispiel hierfür möge man die verschiedenen Versionen der Geschichte von Ali Baba betrachten, welche unzweifelbaft aus dem Deutschen stammten Vom Aschen⸗ brödel seien nicht weniger als 150 verschiedene Versionen bekannt, wovon jedoch nur vier des Glasschuhes erwähnen. Der Redner bedauerte zum Schluß, daß in England so wenig für das Studium und Sammeln der Volkslieder und Balladen geschehe. Hr. W. W. Newell, der Sekretär ber gmerikanischen Sektion, verlas darauf ein bisher noch nicht veröffentlichtes Märchen von der „Fee Federflug“. Daß so wenig englische Märchen bekannt sind, hält Hr. Newell lediglich für eine Folge des Mangels an Eifer, sie zu sammeln. Englische Märchen seien ebenso zahlreich und interessant. wie die jedes anderen Landes. Am Nachmittag hielt Mr. Joseph Jacobs noch eine Vorlesung über „das Problem der Verbreitung S g 2

Theater und Musik.

Sing⸗Akademie.

r Komponist Hr. August Bungert gab gestern ein Concert, in C“ zahlreich erschienenen Zuhörerkreise mehrere seiner Klavier⸗ und Gesangskompositionen zu Gehör brachte. Unter den ersteren sind die Variationen über ein Originalthema (op. 13) ganz besonders lobend hervorzuheben. Sowohl die rhythmischen Ge⸗ staltungen der verschiedenen Variationen, als auch die geschickt durch⸗ geführte Schlußfuge lassen den tüchtigen Musiker erkennen. Die „Morgenwanderung“ (op. 9) ist ein melodiös angelegtes, sehr ge⸗ fälliges Klavierstück, während „In Venedig“ wenig Anziehendes ent⸗

Wetterbericht vom 8. Oktober, Morgens 8 Uhr.

40 R.

Sonnabend: Oberon. von C.

Wüllner.

emperatur C

T in °

—6,—,— oE SOS 50 C.

sp illim. Celsius

Stationen. Wind. Wetter.

M.

Bar. auf 0 Gr. Meeres

u. d. red. in M

9 X

749 wolkig meister Kahl.

5 752 2 heiter 755⁵5 4 bedeckt 759 2 Dunst 764 SO 2 bedeckt 766 SW 2 bedeckt 772 SO 1 wolkenlos 775 still wolkenlos

Mullaghmore Aberdeen.. Christiansund Kopenhagen. Stockholm.

aparanda .

t. Petersburg Moskau...

Cork, Queens⸗ towmn... Cherburg .. ber. ... ylt amburg.. winemünde Neufahrwasser Memel

Heri⸗ ünster.. Karlsruhe .. Wiesbaden. Wünchen n emnitz.. Berlin.... Bren⸗. .. 762 1 woltenlos Nizza 759 4 woltig 82 71769 still bedeckt

1¹) Nachts Regen. ²) Abends starker Regen.

Uebersicht der Witterung.

Der Wirkungskreis der barometrischen Depression im Nordwesten, welche sich seit gestern erheblich ver⸗ flacht hat, hat sich über die Westhälfte Deutschlands ausgebreitet, wo überall trübes Wetter mit Regen- fall und schwachen südlichen und südwestlichen Win⸗ den eingetreten ist, welcher Witterungsstand sich auch über Ostdeutschland ausbreiten dürfte, wo noch heitere trockene Witterung vorherrscht. In West⸗ deutschland dagegen, wo der Luftdruck wieder zu⸗ Feo mmen hat, ist aufklarendes Wetter zu erwarten. Die Temperatur ist im Westen meist gesunken, im Osten meist gestiegen, in Deutschland liegt sie fast allenthalben über dem Mittelwerthe, am meisten, bis über 4 Grad, in den östlichen Gebietstheilen. Stornoway meldet 21, Skudesnäs 29 mm Regen. Deutsche Seewarte.

wolkig halb bed. wolkenlos bedeckt¹) Nebel²) Dunst bedeckt wolkenlos

halb bed. wolkig Regen Regen Nebel wolkig bedeckt Nebel

751 759 758 759 761 761 763 765 761 759 762 762 762 761 761 760

dorfer.

Geßler.

Engels.)

Sonntag: Abends 7 ½ bath des

Serpette. Amt VII.

Freitag:

1 Theater⸗Anzeigen. Fritsche Königliche Schauspiele. Freitag: Opern⸗ haus. 202. Vorstellung. Carmen. Oper in 4 Akten von Georges Bizet. Text von Henry Meilhaec und Ludovic Halévy, nach einer Novelle des Prosper Meérimse. Tanz von Emil Graeb. In Scene geseßt vom Ober⸗Regisseur Tetzlaff. Dirigent: Kapell⸗ meister Weingartner. Anfang 7 Uhr.

1“

Hochzeit.

Schauspielhaus. stifter. Drama in 4 Aufzügen von Hans Olden. In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Max Grube. Anfang 7 Uhr.

Romantische Oper in 3 Aufzügen. Musik von Weber. Ballet von Emil Graeb. „In Scene ge⸗ setzt vom Ober⸗Regisseur Tetzlaff. Dirigent: Kapell⸗ Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. 3 Herr. Schauspiel in 7 Vorgängen von Ernst von Wildenbruch. Anfang 7 Uhr.

Deutsches Theater. der Excellenz. EE“ einstudirt. Nathan der Weise. (Saladin: Hermann Nissen. Nathan: Daja: Alexander Barthel. Patriarch: Max Pategg.

Sonntag: Nathan der Weise.

Verliner Theater. Der Garnisonsteufel. Sabbath des Herzens. Anfang 7 Uhr. 1

Sonnabend: Schuldig. Nachm. 2 ½ Uhr: Uhr: Der Garnisonstenfel. Sab⸗ Herzens.

Tessing -Theater. Lustspiel in 3 Akten ron Alexander Dumas fls. Anfang 7 ½ Uhr.

8 Zum 1. Male: Eine Geldheirath. Schauspiel in 4 Akten von Gustav Schwarzkopf und C. Karlweis.

Sonntag: Eine Geldheirath.

Wallner-Theater. Freitag: Zum 2. Male: Telephon, Amt VII. 3 Lnr öe- Antony Mars und Maurice Desvallidres.

Deutsch von Herm. Hirschel. Anfang 7 ½ Uhr. Sonnabend und die folgende Tage: Telephon,

Friedrich - Der arme Jonathan. ——e Akten von Wittmann und Bauer. *(C. Millöcker. In Scene gesetzt von Julius Dirigent: Hr. Kapellmeister Federmann.

Anfang 7 Ubr. Sonnabend: Der arme Jonathaun.

Residenz-Theater. Direktion: Sigmund Lauten⸗ berg. Freitag: Zum 10. Male: Lustspiel in 1 Akt von Alexander Dumas. Deutsch von Paul Block. In Scene gesetzt von

Der Pianist Hr. Theodor Pfeiffer trug alle drei Piecen mit vöF. 88 lebendigem Ausdruck vor, und brachte diese Vorzüge seines Spiels noch in zwei Klavierstücken von Liszt zur Geltung. Was die Gesangskompositionen Bungert's betrifft, so ist der Eindruck derselben sehr verschieden. Die Lieder „Ueber die Haide hallet mein Schritt und „Lehn' deine Wang' an meine Wang“, das von Andern bereits so trefflich komponirt ist, machen einen etwas monotonen Eindruck, während in den Liedern „Befreiung“, „Auf der Bleiche“, Bei der Trösterin“, „Müllerlied“ und „Wie schön blüht uns der Maien mehr Originalität der Empfindung und Schwung in der musikalischen Behandlung der Texte zu erkennen ist. Am Wenigsten gelungen erschien der zu bizarr gehaltene „Zigeunergesang“. Die Concertsängerin Frl. J. Seegert trug sämmmliche Lieder mit lobenswerther Hin⸗ gebung für ihre Aufgabe vor. Das zweite Concert des Hrn. Bungert findet am 13. Oktober in der Sing⸗Akademie statt.

er Gast des Königlichen Schauspielhauses Hr. Dr. Wülden 1 durch eine plötzlich eingetretene Heiserkeit heute am 9 verhindert. 1b bgböäö rthause veranstaltet Kavellmeister Meyder morgen, reitag, den zweiten Wagner⸗Abend. Das Programm wird die „Faust⸗ „Träume“, „Siegfried⸗Idyll“, „Walters Preislied den Trauermarsch aus „Götterdämmerung“, „Walküren⸗Ritt' und Vorspiel, Königsgebet, Akt III. Scene II, sowie Introduktion und Brautchor

aus der Oper „Lohengrin“ enthalten.

er Berliner Königliche Domchor gab am 5. Oktober in der en,h n- zu Dresden unter Leitung seines Direktors, des Professors Albert Becker ein Concert, welches einen großen Erfolg hatte und bei den Zuhörern wie bei der Kritik uneingeschränkte Anerkennung fand. Die Auswahl der vorgetragenen Stücke war vornehm und gediegen. Es wurden gesungen: eine Motette und ein Adoramus von Orlando Lasso, eine sechsstimmige Motette von dem Portugiesen Lopez, die achtstimmige Motette „Komm, Jesu, komm“ von J. S. Bach, der 47. Psalm von Rheinthaler, ferner von Professor Albert Becker ein tief empfundenes geistliches Lied „Bleibe, Abend will es werden“, die Hymne zur Vermählungsfeier Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Vietoria und der tief ergreifende geistliche Dialog aus dem 16. Jahr⸗ hundert. Becker erzielte auch als Komponist mit diesen Stücken einen bedeutenden Erfolg. An dem Concert waren noch betheiligt die Altistin Frl. C. Schacht aus Berlin und der Königliche Musik⸗ direktor Höpner, der von Neuem seine Meisterschaft als Orgelspieler an den Tag legte.

Nach Schluß der Redaktion eingegangene Depeschen.

Berlin, 8. Oktober. (W. T. B.) Seine Majestät der Kaiser hat Seiner Königlichen Hoheit dem augenblicklich in Darmstadt weilenden Prinzen Heinrich von Preußen den Befehl zugehen lassen, sich zur Beisetzungsfeier nach Stutt⸗ gart zu süh Seine PbIegb dort heute Abend 9 Uhr

dem Bahnhofe zu erwarten. .

9 vn ncahnh 8. Hrtober. (W. T. B.) Wie die „Neuesten Nachrichten“ melden, nehmen die Hand elsv ertrags⸗ Verhandlungen heute Vormittag 10 Uhr mit einer Sitzung der deutschen und österreichischen Delegirten ihren Fortgang.

Hamburg, 8. Oktober. (W. T. B.) Der Dampfer „Procida“ der Slomanlinie rannte gestern Abend auf der Elbe

9. 1“

vor Oevelgönne auf den festsitzenden Dampfer „Athabasca⸗

welcher eine Reisladung von Ostindien an Bord hatte 55 letztere erhielt an der Backbordseite nahe der Kommando⸗ brücke ein großes Loch und ist im Laufe der Nacht in der Mitte durchgebrochen. Die Ladung befindet sich zu sieben Achteln unter Wasser, dieselbe wird jedoch gelöscht werden. Der „Procida“ hat sein Bug eingerannt und blieb selbst festsitzen. Nachdem er heute Vormittag während des Hochwassers flott gemacht war, kollidirte er bei Hamburg nochmals mit dem früheren Norddeutschen Lloyd⸗ dampfer den t 15 leicht beschädigt wurde. Menschen⸗ leben sind nicht zu beklagen. 88 Wien, 8. Oktober. (W. T. B.) Der Minister des Aus⸗ wärtigen Graf Kälnoky ist aus Mähren hierher zurück⸗ ekehrt. Der württembergische Gesandte von Maucler ist mit Unterbrechung seines Urlaubs hier ein. getroffen, um ein Traueramt für den verblichenen König anzuordnen.

London, 8. Oktober. (W. T. B.) Dem „Reuter'schen Bureau“ wird aus Saint Louis gemeldet: der Irländer O’Reilly, welcher bei der letzten Irländischen Konvention in Chicago Delegirter war, habe erklärt, die Leitung der irländischen Angelegenheiten werde in Zukunft in die Hände eines Sicherheits⸗Comités gelegt werden, welches aus fünf irländischen Unterhausmitgliedern bestehen solle. Der fragliche von der irländischen Parlamentspartei definitiv angenommene Beschluß sei den Theilnehmern an der Konvention von Chicago bereits bekannt gewesen; durch diesen habe den geütigeehen sültshen Parnell und Mac Carthy ein Ende gemacht werden sollen.

Bt. Peteraburh 8. Oktober. (W. T. B.) Eine Deputation der Wolga Kama⸗Bank, der St. Petersburger Inter⸗ nationalen Bank, der St. Petersburger Diskontobank und der Russischen Bank für auswärtigen Handel erschien gestern bei dem Finanz⸗Minister und theilte ihm den Beschluß der genannten Banken mit, zusammen für die Nothleidenden in den von der Mißernte heimgesuchten Provinzen fünfzig⸗

tausend Rubel zu spenden. Brüssel, s Oktober. (W. T. B) Der Kronprinz von Italien ist gestern Abend von Rotterdam hier einge⸗ troffen, am Bahnhof vom General Nicaise im Namen des Königs empfangen worden und im Hotel Bellevue abgestiegen. Der italienische Gesandte mit dem Gesandtschaftspersonal so⸗ wie viele LETö sh Kolonie waren gleich⸗ alls auf dem Bahnhof anwesend. el, 8. Oktober. (W. T. B.) Der Sultan hat am Dienstag neuerdings den englischen Bot⸗ schafter White in Privat⸗Audienz empfangen. Gestern waren White und seine Gemahlin sowie der englische Ackerbau⸗ Minister Chaplin vom Sultan zum Thee geladen. Die zehntägige Quarantäne für Provenienzen aus dem Hafen Yunbo⸗el⸗Bahr wurde auf die ganze arabische Küste mit Einschluß von Djedda und Kunfuda ausgedehnt.

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

211. Vorstellung. Der Glück renan nee,genen Hiere von Labiche und Gondinet. Anfang 7 ½ Uhr.

203.

Opernhaus. Vorstellung.

Die Recitative von F. Alliance-Theater.

Vorstellung. Der neue

siten, Beleuchtungsefferten ꝛc.

(7. Bildern) von Ernst Niedt. liches Rennen auf der Pferben. Anfang 7 ½ Uhr.

Freitag: Die Kinder

Sittah: Marie Frauen⸗ Max Pohl. Recha: Teresina Paula Carlsen. Tempelherr: Derwisch: Gustav Kadelburg. Klosterbruder: Georg

Adolph Ernst-Theater.

Görß. n tändig neuen Kostümen.

In Scene

Bukacz. 1 Uhr.

8 Anfang 7 ½ Freitag: 6 Abonn.⸗Vorst.

Thomas-Theater. Alte Direktion: Emil Thomas.

15. Male, Mädchenschule.

Wilhelm Tell.

1““ In Scene gesetzz Freitag: Francillon. In Scene g

des Kaiserbazars.

Zum 1. Male:

d Lautenburg. Hierauf, zum 10. Male: Von lich Schwank in 3 Akten Regie: Emil Lefsing.

Sonnabend u. folg. Tage: Dieselbe

71. Male mit durchweg neuer glänzender Ausstattung an Dekorationen, Kostimen, Ballets, Waffen⸗Requi⸗ öö ur See. Großes Ausstattungs⸗Zeitbild in 4 eten 1 3 Im 6. Bilde: Wirk⸗ Bühne

Sonnabend: Dieselbe Vorstellung

39. Male: Der große Prophet. Gesangsposse in 4 Akten von Leon Treptow. Couplets von Gustav Musik von Gustav Steffens. 1 G (eehe

d aus dem Atelier der Herren 2 agner un e ne gesetzt von Adolph Ernst.

Sonnabend: Dieselbe Vorstellung.

Jakobstraße 30.

mit vollständig neuer , . Posse in 3 Akten 11“ (4 Bildern) von Alexander Bisson. S

Louis een) Frei bearbeitet von Richard Gense. 298 . Sämmtliche neuen Costüme sind aus den Atelier Anfang 7 ½ Uhr.

Sonnabend: Dieselbe Vorstellung.

Montag: Wohlthätigkeitsvorstellung zum Besten des unter dem Protektorat Seiner Majestät Kaiser Wilhelm's II. stehenden Nationaldanks für Veteranen. Herr und Frau Doktor. Lust⸗ spiel in 4 Akten von H. Heinemann. 1 Der Präsident. Lustspiel in 1 Akt von W. Kläger.

Mrania, Anstalt für volksthümliche Naturkunde. Am Landes⸗Ausstellungs⸗ Park (Lehrter Bahnhof). Geöffnet von 12—11 Uhr. Täglich Vorstellung im wissenschaftlichen Theater. Näheres die Anschlag⸗

Vorstellung. zetlel.

85 8 Circus Nenz. Karlstraße. Freitag, Abends 7 ¼ Uhr: „Auf Helgoland, oder: Ebbe und Fluth“, gr. hydrologische Ausstattungs⸗Pantomime in 2 Abthei⸗ lungen mit National⸗Tänzen (60 Damen), Aufzügen zc. Dampfschiss⸗ und Bootfahrten, Wasserfällen, Riesenfontänen mit allerlei Lichteffekten ꝛc., arrangirt und inscenirt vom Dir. E. Renz. Knunst⸗ schwimmerinnen drei Geschwister Johnson. Schluß⸗ Tableau: Grande Fontaine Lumineuse, in einer Höhe von mehr denn 80 Fuß ausftrahlend. Außer⸗ dem: Bal et Concert hippique von 8 arabischen Schimmelhengsten, dress. u. vorgef. von Hrn. Franz Renz. Schulpferd, geritten v. Frl. Oceana Renz. Cvyd, ger. v. Hrn. Gaberel. Walküren⸗ Manöver, ger. v. 16 Damen. 6 Gladiagtoren, plastische Gruppirungen. Mr. F. Chiarini, Jockey⸗ reiter ersten Ranges. 3 Gebr. Briatore. 8 Mlle. Theresa, Reitkünstlerin. Sisters Lawrence am fl. Trapez. Der kl. Postillon mit seinen 8 Ponnies ꝛc. Komische Entrées und Intermezzos v. Penchel Grgrnne b äglich: Auf Helgoland.

2 Vorstellungen. Nachmittags 4 Uhr (1 Kind frei); „Aschenbrödel“ (Ballet⸗Einlage: Frühlingsreigen). Abends 7 ½ Uhr: „Auf Helgoland“.

von lebenden

Freitag: Zum

Mit voll⸗

Freitag: Zum Ausstattung:

Musik von ¶aemmmmmmm . Familien⸗Nachrichten.

Verlobt: Frl. Alice Seiffert mit Hrn. Regie⸗ rungs⸗Baumeister Felix Mentzel (Berlin). f

Verehelicht: Hr. Lieut. Adolf von Petergdor mit Frl. Elisabeth von Wedell (Stargard i. P.). Hr. Landrath Ernst Stubenrauch mit Freitn Frida von Eberstein (Berlin). .

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Baron Ludwig von Kleist (Grenzhof in Kurland). Eine Tochter: Hrn. Rittergutsbesitzer Hofmann (Markendorf).

Emil Thomas.

Hierauf:

Posse mit Gesang in

Musik von Gaston

Sing-Akademie. Concert von Anna Kroymann Müthel. Wilhelmstädtisches Theater. Operette in Musik von

Philhuarmonie.

Lützowstr 61.

Besuch nach der

Concerte. Freitag, Abends 8 Uhr:

Freitag, Abends 7 ½ Uhr: Concert der Deutschen Musikschule Dir.: W. Freudenberg u. C. 1 wein) unter gütiger Mitwirkung des Opernsängers Hrn. Moritz Frauscher sowie unter Mitwirkung des Hrn. Günther Freudenberg (Klav.), des „Oratorien⸗ Vereins“, des Philharmon. Orchesters ꝛc.

Concert-Haus. Freitag: Karl Meydder⸗Concert. II. Wagner⸗Ahend. Anfang 7 Uhr. 8

estorben: Hr. Major Oscar von Knoblau

G(Haney. 8 Fr. Ober⸗Stabsarzt Dr. Fda Zimmermann, geb. Kapp (Vegesack). Hr. Bön meister Robert Koeppel (Berlin). Verw. 7. Ober⸗Amtmann Marie Frosch, geb. Laube (Pra f. nitz). Hr. Oberförster Theodor Lignitz cacshch grund). Hr. Landrentmeister Friedrich 85 (Breslau). Hr. Justiz⸗Rath Ludwig Lang (Striegau). Hr. Ober⸗Regierungs⸗Rath a. D. Ludwig Sack (Beeslau).

und Harriet von

(Berlin W., enge⸗

Redacteur: Dr. H. Klee, Direktor.

Berlin: 8 Verlag der Expedition (Scholh).

lags⸗ Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Ver b Anstalt, Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

Sechs Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage).

5

Erste Beilage

er und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

Anzeig

Berlin, Donnerstag, den 8. Oktober

durch dessen Arbeiterpersonal und en und daher bei der B der Fabrikbetrieb des A scheid 764, „Amtliche Nachrichten des

(1027.) Ein Baugewerbetreibender die Ausführung der Bauarbeiten für de men, während der Schmiedemeister ( „insbesondere die eisernen Trägerschien

den Bau verwendbaren Zustand iedemeister wurde auf sein treibenden einer von dessen Arbeite Hülfeleistung beim Kürzen einer S gestellt. Es war streitig, traf, noch in dem Baug vorgekommen sei, und diese weis auf die Rekursentsch R.⸗V.⸗A“ 1887 Seite 201) dung vom 3. November 1890 Auffassung für unzutreffend era den dargelegten Umstän liche Nebenbeschäftigu nicht aufhörte, hat dem S in Rechnun für dieselbe

arbeiten an den Dampfern der Gesellschaft

lediglich als ein Ausfluß dieses W

eine Maschinenfabrik auswärts Maschinen Fabrikbetriebes bilden. Berufsgenossenschaft,

wärts bei der

(zu vergleichen Nachrichten des Beklagte für die Unfälle, ihr gehörigen Werkstattbetriebes sich e

Ein Schlosserlehrling w n der Stopfbüchs Gebäude einer Erziehungsansta dem an sich nicht

triebe des betreffend sechs Arbeitern des die andere Hälfte mit Baus demselben seit Jahren die sämr vorzunehmenden Schlosserarbeiter Jahre einen seiner Arbeiter allein Durch Rekursentscheidun Versicherungsamt entg fall des Schlosserlehrlings aus pflichtig erklärt: Es kann gende Arbeit, auch für si Schlosserarbeit bei Bauten dar Anstaltsgebäudes bildet,

idungen des Reichs s stellen sich aber erkstattbetriebes dar, in gleicher

Montagearbeiten,

dessen eigene Rechnung aus⸗ rufsgenossenschaft mitversichert angehört (zu vergleichen Be⸗ R.⸗V.⸗A.“ 1889 Seite 379).

hatte mit seinen Arbeitern n Neubau einer Bauherr) das Bau⸗ en, in einem unmittel⸗ e zu liefern hatte. Ersuchen von dem Baugewerbe⸗ rin zu einer ganz vorübergehenden r Schluß der Tagesarbeit cher diesen Arbeiter hierbei en Arbeitgebers richt unter Hin⸗ Nachrichten des Durch Rekursentschei⸗ Reichs⸗Versicherungsamt diese Folgendes ausgeführt: Unter chten Arbeit nur eine gelegent⸗ während welcher der Kläger reibenden zu bleiben. t des Klägers nichts besonders n dem Schmiedemeister nichts errn gewährte, ganz vorüber⸗ den Gewerbetreibenden Akkordpreis,

Versicherungsamts.

Wasserleitungsunternehmen steht seit Brunnenbaugewerbetreibenden in einem forderlichen Brunnen⸗ etwa sonst gebotenen terialienfätze auszuführen erbetreibende auch einen seiner rte den vertragsmäßigen Satz gten Brunnens zur iliche Untersuchung ernehmer von dem gegangen und bei der Aus⸗ sserkunst zugegen, Probe zum Be⸗ während ihm Entnahmearbeit

Rekursentscheidung vom 27. O Versicherungsamt

Baugewerks⸗Berufsg

8 Rekursentsche

(1020.) Ein städtisches sehr vielen Jahren mit einem Vertragsverhältniß des Inhalts bauarbeiten und alle dur Arbeiten gegen bestimmte Lohn⸗ und Ma So stellte der Brunnenbaugew Arbeiter, lohnte denselben und liquidi zur Erstattung für die Befahrung eine Entnahme einer Wasserprobe Der Auftrag

betreffenden Stadt führung des Auftrages ein Beamter de jedoch lediglich zu dem Zwecke, die Entnahme der weise ihrer Echtheit Brunnenbefahrung

geführt word ist, welcher

„daß dieser die er

ch den Brunnenbetrieb und Stahl⸗

fabrik angehört, für die aus⸗ nen Unfälle aufzukommen hat

Wie dort regelmäßig die Eisen⸗ der die Maschinen Betriebsarbeit geschehe die Rekursentscheidung

s verunreini R.⸗V.⸗A.“

für die sanitätspolize hierzu war dem Unt

1890 Seite 600 un so hier die Anlaß des als Nebenbetrieb zu reignet haben.

ar beim Reinigen, Schmieren zuges, welcher sich in dem chwer verletzt worden. ch vollziehenden Be⸗ on den durchschnittlich Werkschlosserarbeiten,

des Wassers. welche aus

Magistrat der ob der Unfall, wel

r Stadtwa ewerbebetriebe

und Verdichte seines ständig Frage von dem Schiedsge eidung 377 (Amtliche

verneint worden.

en eines Auf lt befindet, s

zu beobachten, em Umfange si

in fabrikmäßig en Schlossermeisters wird v

nicht oblag. Betriebes die

Hälfte mit chlosserarbeiten b tlichen in den Gebäuden d und er beschäftigt im Ausführung dieser Arbeiten. g vom 5. Januar 1891 hat das R ffassung der Vorinstanzen de ünden für entschädigungs⸗ eiben, ob die unfallbrin⸗ mmen, etwa deshalb stellt, weil der Aufzug einen Theil des und weil die

enossenschaft, welche

Genossenschaft Entnahmearbeit Brunnenbaugewerbetreibenden

den ist in der geda ng zu erblicken, Arbeiter des Gewerbet

Berufsgenossenschaft entschädigungspflichtig währung der verunglückten

übertragen, Entschädigung

Befahrung vorliegenden Art Brunnenbaumeister für d Sie bildete seinen gewerbsmä er bezog auch au eigentlichen Brunnenb nach Maßgabe der

höheren Arbeitslöhne wasserkunst berechnete und zu b sicht des Beamten der Stadtw Erfüllung des Zweckes der A aus dem verunreinigten Brunnen manuelle Arbeit der Entnahme des dem verunglückten Arbeiter nach der ihm als ausgeführt.

chmiedemeister für die Arbei g gestellt, und letzterer von Die dem Bauh ülfeleistung war vielmehr durch den vereinbarten

egen der Au folgenden Gr dahin gestellt bl allein geno

gehörte mit zu den von de erkunst auszuführenden Arbeiten. rtrage ihm obliegenden, en Obliegenheiten, und ch dem Vertrage für die gelt als Gewerbetreibender öhnen jedenfalls für der Verwaltung der Stadt⸗ rechnen das Recht hatte. ch ferner auf die richtige affung einer Wasserprobe technische und dagegen von n des Beamten

ie Stadtwass einen Theil der nach ßigen Betrieb mit umfassend sen Arbeiten den ihm na auarbeiten zustehenden Ente gegenüber den gezahlten L , welche er da

würde weder

wücr betheiligten ersonen no

und Auffassungen der rhältnissen der Fälle vor⸗ etrieb eines Baugewerbe⸗ die Thätigkeit des Bauherrn einen Uebertritt des en in den Regiebaubetrieb des gen geringfügigen Hülfeleistungen annehmen. wirken zweier Betriebe auf zu einem und demselben einheitlichen Werke so bringt naturgemäß dieses nigfache Berüͤhrung,

ch auch den wirthsch denen neben dem Gewerbeb erselben Betriebsstätte gerecht werden, eiters des Gewerbetreibend

in dem Ge⸗ aftlichen Ve ie auch bei dem Anstalt ihm regelmäßig unfallbringende t unterliegenden age der Sache versicherten der auf die Ausführung von chen Thätigkeit des Rekursentscheidungen 837 A.“ 1890 Seite 455).

ssenschaft A gehörender Fabrikbe aufkrahn, den ihm

„ohne Verpackung und tscheidung vom 23. Februar fsgenossenschaft A zur beiter bei der Montage nicht ausschlaggebend rende Firma auf Hülfeleistung bei eines bestimmten en dagegen die Entscheidung 3.“ 1890 Seite 600

gesammten Bauschlosserei enden Schlossermeisters sowohl w die Zwecke der n anzunehmen, daß die n der Versicherungspflich allerdings nach L Sie gehört

werbebetriebe des betreff Umfange der insbeson obliegenden Bauschlosserarbeite Arbeit ihrer Natur nach diese näher stehr, Werkschlosserei. d bildet einen Ausfluß bei Bauten

treibenden auf d nebenhergeht, ständig en Arb

Wenn in solchen Fäll derselben Arbeitsstätte und unzweifelhaft angenommen Zusammenwirken die bethei und es ent Unternehm

asserkunst hat si wollte man hier

rbeit Besch beschränkt; die

Wassers selbst wurde unabhängig von Anordnunge eigenen Kenntniß der Verhältnisse

unversicherten ebstheile un Schlosserarbeiten Schlossermeisters (zu vergleich liche Nachrichten des R.⸗V.⸗

(1024.) Ein zur Berufsgeno montirte mit seinem Arbeitersta zur Berufsgenossenschaft B Montage“ geliefert hatte. hat das Reichs⸗Versicherungsamt die Hädigung eines Unfalls, den einer de heilt und dabei den Umf erachtet, daß die zur Berufs telegraphisches Ersuchen einen g gegen Erstattung der Reisekosten und gesandt hatte (zu vergleich des R.⸗V.⸗2

Pferdebahngesellschaft A lie zeleisverlegungen durch de Arbeiterstamm der glei Gelegenheit erlitt ein genossenschaft, welcher schädigung f auptete, daß die Gesell nehmerin für einen transportunternehmen ausg ereignet habe,

es vom 28. Mai 1885 falle. elungen festgestellt worden war, iten für die Gesellschaft A ledi gegen Erstattung nur mithin keinen

entscheidung vo genossenschaft als unbegr einer Entschädigung an der Sache hat nicht die in Rede stehenden Arb

ein Zusammen

werden muß, . ligten Betrieb spricht von vornherein dem Willen und daß, wenn die Arbeiten de ülfeleistung durch Arbeiter terstützung durch den Nachbarbetrieb als welche zu derartigen Hülfe⸗ e ihres ständigen Arbeit⸗ n fremden Unternehmers ngen 279, 377 drittletzter „Amtliche Nachrichten eite 326, 1889 Seite 352, Auch zu vergleichen die drei

Brunnenbauer So wenig durch Baugewerbetreibende wortlichkeit ausführen in den Regiebaubetrieb der Gemeinden diese durch eigene Baubeamte die sichtigen und auf ihre Vertragsmäßig dies im vorliegenden Falle angenomm mehr noch in dem gewerbsmäͤßigen ausgeführt zu erachten unfallversicherungsgesetzes) pflichtigen und der Bekla bei dieser mity

en auch die und 838, „Amt s einen Be⸗ des anderen

er dieser Betriebe, triebes vorübergehend eine H Betriebes erfordern, diese Un solchen geleistet wird, nicht ab leistungen schreiten, gebers loslösen und eintreten (zu vergleichen Absatz, 603 letzter des R.⸗V. A.“ 188 1890 Seite 509 und 1891 nachfolgenden Entscheidungen.

Aus verwandten Erwägungen, Entscheidung maßgebend waren den nachfolgenden drei En me eines Uebertritts des Arb Arbeitgebers in den eines and gelehnt, weil die Thäti e von wesentlichem N.

der Gewerbetretbenden eintreten, weil g der Arbeiten beauf⸗ keit prüfen lassen, so wenig kann Die Arbeit ist viel⸗ etriebe des Brunnenbaumeisters en auch §. 3 Ziffer 1 des Bau⸗ eit des versicherungs⸗ Zrunnenbaubetriebes auch scheidung 598,

mm einen 2 gehörende Firma Durch Rekurden

Ausführun Bung b. f er, daß die Arbeiter,

sich erst von dem Betrieb en Betrieb des ihne die Rekursentscheidu Absatz, 738, 889 und 29, 201, 1888 S

nen werden.

(zu vergleich als Nebenarb gten zugehörigen 2 he dagegen die Rekursent V.⸗A.* 1888 Seite 317).

g. verpflichteter Baugewerbe⸗ betriebes zur ch die für seine Bau⸗ em ihm gehörenden Sandstein⸗ Bruche erlitt er einen Unfall. den Baugewerks⸗ 6 Absatz 3 des

erlitt, verurt ge er ctt B gehö Monteure zur V rsichert (vergleiche d

„Amtliche Nachrichten des R.⸗

(1021) Ein zur Selbstv welcher sich als Inhaber cherung angemeldet hatte, be rderlichen Steine aus ein Bei einer Arbeit in diesem Die Versicherungsanstalt der betreffen welcher gemäß §. 1

Selbstverst gegen ihre Entschädigungspflicht nur Baugewerksbetriebe um daß sich der

Steinhauerei⸗

Tagelohnes 922 und 92 wie sie für die vorstehend

) Reichs⸗Ver⸗ tscheidungen (1028 bis eiters aus dem Betriebe eren Unternehmers schon gkeit des Arbeiters auch Ein Bauunter⸗ Ausführung der Erdarbeiten für einen e Anfuhr eines Theiles der hrwerksbesitzer übertragen. mußte nach dem Entladen fördert werden, en konnte. Au in der Näh tere Ende des Hülfeleistung tra scheidung vom 3. No⸗ cherungsamt entgegen den chaft für versich

3, „Amtliche Nachrichten 6 8 abgedruckte

1030) die Annah feines ständigen aus dem Grunde ab dem eigenen Betrieb nehmer hatte im Ganzen die Brückenbau übernommen und erforderlichen Erde einem selb Ein von letzterem herangefahr durch Rückwärtsbewegen aus weil an der betreffenden Ste Ersuchen des Fuh arbeitender Erdarb Wagens gespann Arbeiter ei 1890 hat das Vorinstanzen die Tief Die unfallbringende 2 den Erdbaubetrieb, wesentlich und unm fahren weiterer Wagen durch den wenigstens die Arbeit im wohlver gebers, und es erscheint hiern cher Umstand, daß von diesem oder einem zugegen waren erhbalten hat, sondern rum ersucht worden ist. ändig in einem Baubetrieb rieb des Fuhrwer beide Betrieb

hat das

(1025.) Eine 2 trieb nothwendige C angestellten

Bei dieser Die Berufs gehörten, weigerte si nehmen, indem sie beh als selbständige Unter ihrem Bahn bei einem B des Ausdehnungsgesetz die erhobenen Ermitt schaft B die Arbe

ß einige für ihren Be⸗ n für solche Arbeiten chartigen Gesellschaft B ner dieser Arbeiter einen beide Gesellschaften an⸗ ür diesen Unfall zu über⸗ schaft B jene Bauarbeiten Anderen unabhängig von eführt, der Unfall sich mithin unter §. 1 Ziffer 1 Nachdem durch daß die Gesell⸗ glich aus Gefälligkeit endungen ausgeführt, ist durch Rekurs⸗ wand der Berufs⸗ d sie zur Gewährung t worden. Nach Lage sellschaft A die für eigene Rechnung 1 Ziffer 1 des Aus⸗ Berufsgenossenschaft, chert anzusehen, und reffende Zeit als in (Zu vergleichen

arbeiten erfo

Berufsgenossen⸗ Bauunfallversicherungs⸗ werbetreibenden geltend, daß die Versi zu denen Steinbruchbetriebe Verletzte nur

Kutzen war.

gesetzes di ch, die Ent

seinerseits di ständigen Fu ener Wagen

den Erdmass lle nicht umgewendet werd rwerksbesitzers leistete eiter Hülfe, indem ten Pferde führte.

all. Durch Rekursent Reichs⸗Versi fsgenossens Arbeit war zwar n aber doch jedenfalls auch nutzbringend, beziehungsweise herangeschafften erleichterte. standenen Interesse ach als ein für die er den Befehl zur Bevollmächtigten

nicht gehörten,

Maurereibetriebe, triebenen Steinbruch⸗,

Versicherung angemeldet nach einer Rekursents gicht erachtet werden.

Berufsgenossenschaften versicherungsgesetzes die für welche die sind aber erri

mit seinem seinem nebenher be⸗ und Steinmetzbetriebe zur Ablehnungsgründe konnten März 1891 für zutreffend anstalten der Baugewerks⸗ 16 Absatz 1 des Bauunfall⸗ beiten derjenigen Art, errichtet sind. eigentlicher Bau⸗ Arbeiten, welche 8 Bestand⸗

en herausbe

hierbei ein er die an das hin

cheidung vom 9. Bei dieser

Die Versicherungs umfassen nach §. Versicherun Berufsgenossenschaften selbst chtet nicht nur arbeiten, sondern auch für die ch gemäß § 9 Absatz 3 des e oder Nebenbetriebe, arbeiten von eigentlichen arstellen und daher vergleichen das versicherungsge ckursentscheidungen „R.⸗A.“ 1888 Seit ferner die Anmeldung eines Gewerbetreibenden

von der Ve

Selbstaufw Vortheil daraus gezogen hatt Oktober 1889 jener Ein ündet zurückgewiesen un den Verletzten verurtheil Gesellschaft B, s eiten als Unternehmerin

Dieselben sind daher gemäß H etzes vom 28. Mai 1885 als bei d welcher der Pferdebahnbetrieb angehört ie Arbeiter der Gesells den Betrieb der Ges Rekurzentscheidungen 773, 833, 834,

g von Baua erungspflichtig

icht ausschließlich für für denselben ganz sie das Heran⸗

Erdmassen

für die Versicherung Versicherung solcher sicherungsgesetzes al eise als Hülfs⸗ oder Neben⸗ beziehungsweise Bauarbeiten Bauarbeiten Ziffer 4 Absatz 1 des er Bescheid 608 und die Nachrichten des und 497). sicherung verpflichteten Nebenarbeiten der

ondern die Ge

beziehungsw Baubetrieben versicherungsrechtlich Allegat im §. 4 setzes, sowie unter 864 bis 866, e 328 und 1890 Seite 496 ur Selbstver unvollständig, mitaufführt,

t ein Einwand

dehnungsges ermöglichte

Verletzte verrichtete daher seines ständigen Arbeit rechtliche Beurth Verrichtung der desselben die damals nicht von dem Fuhrwerksbesitzer hie Fällen dieser Art die st Arbeiter jedesmal in den Bet lassen, wenn sie auf der für verrichten, welche nützlich erweist, keineswegs ab betriebe beziehungsweise mit

dessen Fertigstellung neb hauptsächlich und

, mit versi chaft B müssen für die bet ellschaft A übergeg 280, 308, 377, 47 1889 Seite

scheid 719, „Amtliche Nach

Bauunfall⸗ angen gelten. 1 9, 598, 600, 603, 604, 1887 Seite 29, 353, 398, richten des

eilung unerhebli

„Amtliche Nachrichten de Arbeit nicht

50, 201, 1888 Seite 176, 317, 1890 Seite 452; ferner auch Be R.⸗V.⸗A.“ 1889 Seite 323.) (1026.) Ein Betriebsunternehmer A wollt Betriebszwecken verwendetes Gebäude abt treffenden Grund verwerthen.

Es geht nicht e beschaͤftigten ksbesitzers eintreten zu e gemeinsamen Arb sich auch für den Fuhrwer er den Zusammenhang mit dem Bau⸗ vermissen läßt, an tzer der Bauunternehmer

rsicherungsanstal icht aus einem Unfalle bei einer Erfolg hergeleitet we gewerbetreibende ist als s arauf, ob er si

gegen ihre Entschädigu derartigen Nebenarbeit ni sicherungspflichtige Klein⸗ etzes und ohne

e ein bisher zu seinen rechen lassen. um den be⸗ anderweit im Betrieb zu diesem Zwecke mit zwei, Arbeitern B

E11“ eine Arbeit olcher kraft Ges pt zur Selbstversicherung angeme ihm bewirkte Anmeldung seines 1 sammtbetriebe, soweit der⸗ ks⸗Berufsgenossenschaften

u vergleichen Bescheid 469 und Re Nachrichten des R.⸗V.⸗A.“ 1888 S n dem zur Entscheidung stehenden lediglich der Vorbereitung eigener des Verletzten in dem St mitversicherte nne erachtet und ahme eines

und Boden sinteresse zu

im Uebrigen demjenigen Werke en dem Fuhrwerksbesi

in erster Linie interessirt ist.

Ein Fahrknecht erlitt einen Unf im Auftrage seines einem Ackerer auf dessen welcher die Straße sperrt Reichs⸗Versi nuar 1891 in U werks⸗Berufsg Bestimmte Um fremden Betrieb un liegen nicht vor. des Fuhrknechts wesentlich und nützlich, insofern al Fuhrwerk des Ackerers am Gefahr bestand, daß das das eigene Fuhrwerk des die beiden vorsteh

(1030.) Auf dem gemeinsamen A und einer Cementfabrik war aufgefahren, daß ein Wagen Cementfabrik stand. Arbeiter beider Betrie eine Verschiebung der sich hierbei gegenseitig Cementfabrik wurde ein Arbeiter der Versicherungsamt hat durch einen Uebertritt des Aebeiters angenommen, weil unter den schiebung des W Wagens der Ce letzteren somit unmitt (auch zu vergleichen d

ch überhau ge denn ob die von lständig war oder nicht, selbe gesetzlich den ersichert (z

beschäftigten Uebereinkommen übernahmen den 2 ¹ erforderlichen Hülfskräfte auf ihr Verlang nehmer zu stellen war. Jedoch hatten sie weit von ihnen angenom dem Abbruch gewonnene und Eisentheile, welche Abbruchmaterials darstellten, hatten sie

Aushebung, die ein Beamter des A überw zuliefern, während ihnen das übrige Mate theile ꝛc. gegen Herauszahlung einer Su werthung überlassen blieb. von A überlassenen Arbeiter einen Unfall. welcher der Betrieb des für diesen Unfall zu übe A auf Abbruch verk triebe des A losgelöste selbständige liege. Das Reichs⸗Versicherungsa 1890 diese Schiedsgericht

zur Gewährung verpflichtet erklärt. mit B und O liegt kein fehlen, vielmehr nur eine Vergebun ein sogenanntes Generalgedinge, dem A aggeschlossen wurde Abbruchsmaterials, desse Die Ueberlassun den Akkordlohn,

mit seinem Ge G all, als er bei Gelegen⸗ unternommenen Fuhre ssen Wagen, ringen. Das Rekursentscheidung vom 12. Ja⸗ chiedsgerichte die Fuhr⸗ ungsleistung

berteitt des Fuhrkne che Gefahren zu f r war im vorliegenden Falle d zugleich für den eigenen Be s ihn das quer über die Weiterfahren hinderte, unruhig gewordene

Verletzten eindringen enden Entscheidungen sowie die nschlußgeleise mehrere Eisenbahnwa der Böttcherei zwischen Die Entladung der

be sich gleichzeitig ein Wagen nothwendig,

anzugehören kursentschei⸗ eite 86 und Falle wurde Bauarbeiten einbruch für eine bei der Nebenthätigkeit desselben in dem hierbei hervorgehoben, gsrechtlich selbständigen erungsanstalt unzweifelhaft d Steinhauereibetriebes den Ver⸗ Kleinbetriebe

en von dem Betriebsunter⸗ diese, sowie die etwa ander⸗ menen Arbeiter selbst zu bezahlen. wie Chamottesteine s Gesammtwerthes des unter möglichst sorgfältiger an den letzteren ab⸗ Mauersteine, Holz⸗ mme zur eigenen Ver⸗ eit erlitt einer der ihnen Berufsgenossenschaft, ntschädigung und C von

1 Arbeitgebers Aufforderung behülfli e, auf das anliegende

ch war, de

n besseren Materialien,

etwa drei Viertel de cherungsamt

ebereinstimmung mit enossenschaft stände, aus denen ei d dessen eigenthümli

ersicherungsanstalt besprochenen Si urch die Ann ruchbetriebes neben dem de igen Maurerei⸗

Entschädig verurtheilt. chts in den olgern wäre, as Eingreifen etrieb förderlich Straße stehende e, und außerdem die Pferd des Litzteren auf konnte (zu vergleichen nachfolgende).

einer Böttcherei gen in der den Wagen der Wagen, zu welcher die igefunden hatten, machte und die Arbeiter leisteten Bewegung eines Wagens der ttcherei verletzt. Rekursentscheidung vom 11 in den Betrieb der

versicherun Steinmetz⸗ un Bei dieser Arb

(baugewerbl A angehörte, weigerte si

rnehmen, da das Gebäude dem B und somit eine von dem Be⸗ ge Bauarbeit des B und O vor⸗ mt hat durch Urtheil vom 13. Ok⸗ Uebereinstimmung die Berufsgenossenschaft

(1022.) Ein

auft worden sei, teparaturwerk

regelmäßig als Ob be eines Privatei st gelegentlich einer nternehmer gehör

pferbetriebes g

gentlich auch senbahnunternehmers be⸗ Arbeit verunglückt, welche er enden Seedampfer verrichtet ehört der Unternehmer der Rekursentscheidung vom 6. Oktober ür den Unfall der Privatbahn⸗

Begründung auferl

rbauvorarbeiter, gele

Auffassung

unzutreffend Entschädigung ch dem ganzen Inhalt des Uebere

zn einem demselben U

egen des Seed zerufsgenossenschaft an ist d Entschädigungsp schaft mit

inkommens des A vor, dessen rechtliche Merkmale n im Akkord, aus Zweckmäßtgkeits⸗ um eine möglichst n werthvollster Theil g der übrigen Bau⸗ die Herauszahlung des erwähnten sondern nur einen Ausgleich für gegenüber dem Werthe der ge⸗ es sich um etriebes des A dienend,

Berufsgenossen

der rechtlichen B n Kaufgeschäft

egt worden. . g der Abbruchsarbeite

standes konnte es nach .Juli 1887 (zu vergleichen ungsamts vom Nachrichten des R.⸗V.⸗A.* 1888 den Werkstattbetrieb der rbetriebe dient, als erufsgenossenschaft stattbetrieb unbe⸗ hmens mit diesem Reparatur⸗

eurtheilung des Thatbe rungsgesetz vom 13 des Reichs⸗Versicher 8 Mai

Cementfabrik nicht nden Verhältnissen die Ab⸗ rgängigen Entfernung die Entfernung des eigenen Betriebes diente ruckten Entscheidungen).

rücksichten von schonende Behandlung des ihm verblieb, herbeizufüh materialien bildete Baarbetrages nicht einen Kaufpreis, den Ueberschuß des Materialwerthes leisteten Arbeiten. welche, zu Zwecken des Fabrikb

31. Januar

soweit er dem Seeda en und als bei der See⸗ Vielmehr war der Werk eb des Eisenbahnunterne fsgenossenschaft versichert;

agens der Böttcherei von der vo

mentfabrik abhängig war,

Mithin handelt Bauarbeit,

überwiegend

elbar dem Interesse des ie drei vorstehend abged