belegene ist, angelangt und zum Stehen gebracht war. In diesem Augenblick hatte er seine Maschine wieder in Bewegung zu setzen, wieder an dem Weichensteller Gepke vorbei, doch diesmal um ein Geleise weiter, um von hinten an den Breslau⸗Berliner Schnellzug an⸗ zufahren und von diesem die an dessen Schluß befindlichen, nach Görlitz und Dresden bestimmten Durchgangswagen abzuhängen. Diese zog er zurück, brachte sie dann von hinten an den von Lauban gekommenen, bald nach Görlitz weitergehenden Zug, an den sie angekoppelt wurden, und hatte hierauf nur noch seine Maschine an Ort und Stelle zu bringen, um mit seinem Dienst fertig zu sein. Genau nach diesen Vorschriften verfuhr Trennert auch in der Unglücksnacht, nur mit dem Unterschiede, daß er, anstatt mit dem zweiten Verlassen seines Standortes zu warten, bis der Breslau⸗Berliner Schnellzug eingefahren und vor dem Empfangsgebäude zum Stehen gebracht war, mit seiner Maschine losfuhr, als der Schnellzug eben in der Ein⸗ fahrt begriffen war. Es handelte sich nur um etwa eine Minute, aber diese Minute genügte, das furchtbare Unglück herbei⸗ zuführen und zu vollenden. Weichensteller Gepke bemerkte das ver⸗ fehrte Manöver Trennert's, schrie diesem aus Leibeskräften zu und gab ihm mit seiner Laterne in dringendster Weise das Haltezeichen — umsonst! Sei es, daß Trennert seine Maschine nicht mehr zu halten vermochte, sei es, daß er momentan verwirrt war, genug, das Ver⸗ hängniß ging seinen Weg. Gepke konnte gerade noch zur Seite springen, dann mußte er, von Entsetzen erfüllt, er, der Einzige, der mit klarem Bewußtsein die Katastrophe hereinbrechen und sich vollenden sah, Zeuge sein, wie Folgendes sich in der Zeit von wenig Sekunden ereignete: Die Rangirmaschine fuhr mit ihrer rechten Seite an die linke Seite der ersten Maschine des Schnellzugs an, die Dampf⸗ cylinder beider Maschinen beruührten sich, brachen ab und die Schnell⸗ zugmaschine ward nach rechts aus ihrem Geleise geworfen, dieses und das rechtsseitige Nachbargeleise sperrend. Unterdessen aber blieb natürlich der ganze übrige Schnellzug, welcher, mit einigen Minuten Verspätung anlangend, selbst so kurz vor seinem Ziel noch verhältnißmäßig rasch fuhr, in der Vorwärts⸗ bewegung begriffen, und die Folge davon war, daß zunächst die zweite Schnellzug⸗Lokomotive auf die erste aufrannte und entgleiste, sowie daß der Packwagen, der hinter diesem laufende Schlafwagen, dann ein Wagen I. und II. Klasse von der Kaiser Ferdinands⸗Nord⸗ bahn, und ein preußischer Wagen I. und II. Klasse entgleisten, während der nächstfolgende Wagen III. Klasse nur wenig beschädigt wurde. Der Packwagen und der Schlafwagen blieben, obschon sie nalurgemäß schwer litten, unzertrümmert, und die in ihnen befindlichen Personen kamen mit einigen blutigen Köpfen, mit Rissen und Quetschungen, die nicht lebensgefährlich waren, davon. Anders erging es dem österreichischen, offenbar etwas leicht gebauten Wagen, der überdies, als Salonwagen gebaut, innen nur eine einzige Scheidewand hatte. Auf diesen Wagen heb sich von hinten, sodaß der Boden des nachfolgenden Wagens ein wenig über die Bodenhöhe des österreichischen Wagens emporragte, der oben erwähnte preußische Wagen I. und II. Klasse, um in dieser Lage durch den Druck der nachfolgenden Wagen des Schnelzuges über den österreichischen Wagen hingejagt zu werden. Das Dach und die linke Seitenwand des österreichischen Wagens bohrten sich hierbei in das Innere des preußischen Wagens hinein und dieser wieder preßte die gesammte Einrichtung des österreichischen Wagens,
war t. in Folge Schädelbruchs, ohne äußere Ver⸗ letzung, Apothekenbesitzer Wiener, knapp 50 Jahre alt, ebenfalls todt in Folge Schädelbruchs, hatte noch einen Unterschenkelbruch rechterseits dicht oberhalb des Knöchels erlitten; Regierungs⸗Referendar von Kardorff, noch nicht 30 Jahre alt, todt in Folge Gehirnschlags, mit einer Verletzung des Hinterkopfes und einer Zertrümmerung des Nasenbeins; Rittmeister von Böhm, etwas über 40 Jahre alt, war todt in Folge Schädelbruchs, ohne jede äußere Spur von Verletzung, ebenso Dr. jur. Paul Wolff, etwas über 40 Jahre alt. Das Antlitz jeder der fünf Leichen zeigt stark dunkel⸗ blaue Färbung. Die sechste Person, welche sich in dem Un⸗ glückswagen befand, der Rittergutsbesitzer von Koschitzki, aus dem südlichen Theil der Provinz Posen, früher Offizier in Lichter⸗ felde bei Berlin, schlief allein nicht. Er richtete sich im Augenblick der Katastrophe von seinem Sitz auf, wurde in Folge dessen nur an den Unterschenkeln eingequetscht, behielt den Oberkörper frei und rettete sochergestalt sein Leben, allerdings in qualvollster Weise, denn volle 2 ½ Stunden lang mußte er in seiner entsetzlichen Lage ausharren, ehe es den Rettungs⸗ mannschaften gelang, ihn zu befreien, worauf er zur weiteren Behandlung in die Anstalt des Dr. Böters in Görlitz geschafft wurde. Außerdem sind in hervorragender Weise am Körper noch ge⸗ schädigt worden: der Verursacher des Unglücks Trennertz und sein Hülfsheizer Putzer Zippel aus Koblfurt (gebürtig aus Mühlbeck) sowie eine in dem ersten Wagen III. Klasse befindlich gewesene Frau Tischlermeister Richter aus Görlitz Die Fahrgäste des preußischen Wagens, in den der österreichische theilweise hinein⸗ geschoben ward, trugen deshalb nur verhältnißmäßig leichte Verletzungen davon, weil sie auf den Polstern des Wagens lagen; hätten sie aufrecht gestanden, so wäre das in ihrem Falle verhängnißvoll ge⸗ wesen. Der hinter dem ersten Wagen III Klasse befindliche Theil des Schnellzuges befand sich nach der Katastrophe in so gutem Zu⸗ stande, daß er sogleich weiter benutzt werden konnte. Die Leichen der Getödteten wurden, sobald es nach stundenlanger Arbeit ge⸗ lungen war, sie aus dem Trümmerhaufen zu lösen, nach dem neuen Uebernachtungsgebäude des Kohlfurter Bahnhofs gebracht. Unendlich viel telegraphische Anfragen, ob die oder jene näher bezeichnete Person bei dem Unglück zu Schaden gekommen sei, liefen aus allen Richtungen der Windrose im Laufe des Tages ein. Den Angehörigen der Verunglückten war sofort amtlich telegraphische Nachricht gegeben worden. Staatsanwalt von Grävenitz aus Görlitz erschien zur Untersuchung mit dem Untersuchungsrichter Landgerichts⸗Rath Rämisch und dem Kreis⸗Physikus Dr. Meyhöfer, Beide gleichfalls aus Görlitz, an Ort und Stelle.
alt,
Nach Schluß der Redaktion eingegangene Depeschen.
Danzig, 20. Oktober. (W. T. B.) Die russische Kaiser⸗YNacht „Polarstern“ ist heute nach Kopen⸗ hagen abgedampft. Der russische Admiral und der Flügel⸗ Adjutant des Kaisers verließen hier das Schiff und reisten mit der Eisenbahn nach St. Petersburg weiter.
“ machen soll. Ein Antrag auf Errichtung eines atistischen Bureaus wurde dem Vorstand zur Er⸗ wägung überwiesen. Der Antrag des Dr. Rüdt, in Berlin unter der Aufsicht der Parteileitung eine Rednerschule zur Ausbildung von Agitatoren einzurichten, wurde durch Uebergang zur Tagesordnung erledigt.
München, 20. Oktober. (W. T. B.) Seine Königliche Hoheit der Prinz Georg von Preußen hat wegen einer leichten Halsentzündung, verbunden mit Gesichtsanschwellung, die beabsichtigte Weiterreise nach Wien aufschieben müssen.
Wien, 20. Oktober. (W. T. B.) In dem Kloster zu Mayerling weihte heute Vormittag der Erzbischof von Wien, Kardinal Gruscha die neuerrichtete Votivkapelle. Hierauf wurde in derselben im Beisein des Kaisers Franz Joseph die erste Messe gelesen. Nach Besichtigung der Kapelle und einem längeren Aufenthalt im Kloster kehrte der Kaiser nach Lainz zurück.
Pest, 20. Oktober. (W. T. B.) Im Unterhause erklärte heute in Beantwortung der Interpellation des Abg. Beoethy, betreffend die Einberufung der Enquete über die Valutaregulirung, der Finanz⸗Minister es für die Aufgabe der Regierung, ein Pro⸗ gramm zur Durchführung der Valutaregulirung aus⸗ zuarbeiten, was auch geschehen würde. Bezüglich der praktischen Fragen sollten Sachverständige vernommen werden. Die Einberufung der Enquete väre jedenfalls die geringste Ursache zur Verzögerung einer baldigen Lösung der Frage.
London, 20. Oktober. (W. T. B.) Nach einer Meldung des „Reuter'schen Bureaus“ aus Buenos⸗Aires vom 19. d. M. dauert die Kabinetskrisis noch fort. Der E“ Lopez hat seine Entlassung genommen.
ie Krisis hat heftige Debatten im Kongreß veranlaßt. Dfen Präsident Pellegrini ist von einem Unwohlsein efallen.
St. Petersburg 20. Oktober. (W. T. B.) Anläßlich des Jahrestages der Seeschlacht bei Navarino fand heute der Stapellauf des auf der hiesigen Werft erbauten Panzer⸗ schiffes,Navarin“ statt. Dasselbe hat eine Länge von 357Fuß, eine Breite von 67 Fuß, eine Tiefe von 25 Fuß und insgesammt 9476 Tonnen Gehalt. Der „Navarin“ wird mit 26 Ge⸗ schützen armirt werden. Das Schiff lief ohne Störung vom Stapel und wurde mit Musik und den Hurrahrufen der zur Ceremonie kommandirten Kriegsmarine⸗Abtheilung und der zahlreich versammelten Volksmenge begrüßt, während der Kreuzer „Asia“ und die Korvette „Witjas“ den Kanonen⸗ salut abgaben. Dem Stapellauf wohnten vom prächtig ge⸗ schmückten Werftpavillon aus die höheren Marinechargen darunter ein Augenzeuge der Schlacht bei Navarino, Graf Heyden, sowie die fremden Marine⸗ und Militär⸗Attachés bei.
ugänglich
welche in der Zeit vo
Zuckermengen,
— 1. bis 15. Oktober 1891 innerhalb des deutschen Zollgebiets mit dem Anspruch auf Steuervergütung abgefertigt und aus Niederlagen gegen Erstattung der Vergütung in den inländischen Verkehr zurückgebracht worden sind.
2 81*
B eila g e
710: Rohzucker von mindestens 90 Proz. Polarisation und raffinirter Zucker von unter 98, aber mindestens
90 Proz. Polarisation.
711: Kandis und Zucker in weißen vollen harten Broden ꝛc., oder in Gegenwart der Steuerbehörde zerkleinert,
sogenannte Crystals ꝛc.
712: Aller übrige harte Zucker, sowie aller weiße trockene (nicht über 1 Proz. Wasser enthaltend Krystall⸗, Krümel⸗ und Mehlform von mindestens 98 Proz. Fetlpaine- 8 WX“
Mit dem Anspruch auf Steuervergütung
wurden abgefertigt:
zur unmittelbaren Ausfuhr
zur Aufnahme in eine öffent⸗
liche
Niederlage oder
eine
Privatniederlage unter amt⸗ lichem Mitverschluß
Aus öffentlichen Niederlagen oder Privatniederlagen unter amtlichem Mitverschluß wurden gegen Erstattung der Vergü⸗ tung in den inländischen Verkehr
zurückgebracht
710
710
711 kg
71²
Preußen.
Provinz Westpreußen. Brandenburg. Pommern. Posen. Schlesien. Sachsen, einschl.
Unterherrschaften olstein.
Schleswig⸗ Hannover.. Rheinland.
Sa. Preußen.
Bayern.. Sachsen
3 339 747 2 388 254
1616464“ der schwarzb. 111ö16“ 559 999
“ 10 550 115“ 42 184
12 577
400 981 10 001
2 153 612 171 503 12 990 60 317
3 221 224 450 454 150 000
1 718 200
350 000
37 821 25 000
428 787
200 000 85 507
186 093 1
40 494
““ 7 997 289
4 972
2 821 981 132 258 21 573
5 889 878 50 000
777 115 39 796
601 230 22 979
226 588 59 555
144 913
Sessel, Bänke, Tische, sowie die sechs Personen, die in ihm fuhren, nach vorn, wo Personen und Sachen schließlich auf einem nur knapp 1,50 m breiten Raume zusammengekeilt liegen blieben. Dieses Vor⸗ Die obengenannten Personen sie im Schlafe von erdrückt und ge⸗
kommniß war das Verhängnißvolle. in dem Wagen wurden, soweit Katastrophe überrascht wurden,
tödtet. Kaufmann Schäfer,
im Nu
anscheinend nicht ganz
Erfurt, 20. Oktober. tag nahm den an, eine Kommission der eignete Jugendliteratur Sprache erscheinende gung in die deutsche
50 Jahre
(W. T. B.) von Breslau aus
einzusetzen, zu sorgen passende Sprache
Der Sozialisten⸗ gestellten Antrag welche für ge⸗ hat und in anderer Werke durch Uebertra⸗ agitatorisch der Jugend
St. Petersburg, 20. Oktober. Stadt Lida (Gouvernement Wilna) wurden am Sonntag durch eine Feuersbrunst 400 Häuser, darunter zahlreiche staatliche Gebäude, eingeäschert. Aus Wilna wurden für die Abgebrannten Nahrungsmittel gesandt.
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)
(W. T. B.) In der
Wetterbericht vom 20. Oktober, Morgens 8 Uhr.
Stationen. Wind.
Bar. auf 0 Gr zu. d. Meeressp. red. in Milli
in ° Celsius
Temperatur
SO
Mullaghmore 739 SSW
Aberdeen .. 745 Christiansund 740. Kopenhagen. 750. Stockholm. 745 aparanda. 757 t. Petersburg 752 Moskau 754 Cork, Queens⸗ town.. 742 Cherbourg. 752 elder.. 753 ylt 750 amburg. . 753 winemünde 752 Neufahrwasser 752 Memel 751
aris 755
ünster.. 754 Karlsruhe.. 757 Wiesbaden. 756 München.. 761 Chemnitz.. 756 Berlin... 754 Wien.. 770 Breslau. 757 3 bedeckt 12 1 761 ONO l8woltig 15 762 still bedeckt 17
Uebersicht der Witterung.
Die Depression, welche gestern bei den Hebriden lag ist ostwärts nach der norwegischen Küste fort⸗ geschritten, während ein neues tiefes Minimum west⸗ lich von Irland erschienen ist, welches in Süd⸗ Irland steife Südwinde verursacht Bei meist schwachen südlichen und südwestlichen Winden ist das Wetter in Deutschland mild und vorwiegend trübe, in Norddeutschland ist vielfach Regen gefallen. Die Temperatur liegt in Kassel um 5 ½, zu Breslau um 6 ½, zu Chemnitz um 8 Erad über dem Mittelwerthe. Obere Wolken ziehen über Westdeutschland aus süd⸗ westlicher Richtung. In Nordwest⸗Rußland herrscht Frostwetter, Archangels — 14 ½ Grad Triest meldet 26, Cherbourg 32, Oxö 33, Skudesnäs 50 mm.
Regen. Deutsche Seewarte. —õõ ——
Theater⸗Anzeigen.
Königliche Schauspiele. Mittwoch: Opern⸗ haus. 213. Vorstellung. Zum 1. Male: Cavalleria rusticana (Bauern ⸗Ehre). Oper in 1 Aufzug, nach dem gleichnamtgen Volks⸗ stück von Verga Musik von Pietro Mascagni. In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Tetzlaff Dirigent: Kapellmeister Weingartner. Vorher, zum 1. Male: Promethens. Musik von Beethoven.
heiter bedeckt heiter Regen woikig Nebel bedeckt
8 8* 1 8 SZ 8 6 9 9 7 5 3 5
Se.SeSbo
halb bed. bedeckt halb bed. halb bed. bedeckt bedeckt bedeckt Regen Regen bedeckt halb bed. bedeckt wolkenlos 3 wolkig bedeckt Nebel
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Nach einer mythologischen Tanzdichtang E. Taubert'’s in 2 Akten von Emil Graeb. Dirigent: Musik⸗ direktor Hertel. Anfang 7 Uhr.
Schauspielhaus. 222. Vorstellung. Maria Stuart. Trauerspiel in 5 Aufzügen von Schiller. Anfang 7 Uhr.
Donnerstag: Opernhaus. 214. Vorstellung. Die Zauberflöte. Oper in 2 Akten von Mozart. Text von Schikaneder. In Scene gesetzt vom Ober⸗ Regisseur Tetzlaff. Dirigent: Kapellmeister Wein⸗ gartner. Anfang 7 Uhr.
Schauspielhaus. 223. Vorstellung. Die Qunitzow’8. Vaterländisches Drama in 4 Aufzügen von Ernst von Wildenbruch. Anfang 7 Uhr.
Beutsches Theater. Mittwoch: Götz von
Berlichingen. Donnerstag: Der Weg zum Herzen. Fectag; Des Meeres und der Liebe Wellen. onnabend: Die Stützen der Gesellschaft.
Verliner Theater. Mittwoch: Ein Tropfen Gift. Anfang 7 Uhr. Donnerstag: Die Neuvermählten. — Ingend⸗
liebe. Freitag: 8. Abonn.⸗Vorst. Die Bluthochzeit.
Tessing- Theater. Mittwoch: Eine Geld⸗ heirath. Schauspiel in 3 Akten von Gustav Schwarzkopf und C. Karlweis. Anfang 7 Uhr.
Donnerstag: Falsche Heilige. Lustspiel in 3 Akten nach A. W. Pinero von Oscar Blumentbal.
Freitag: Zum 1. Male: Die Großfstadtluft. Schwank in 4 Akten von Oscar Blumenthal und Gustav Kadelburg.
Der Vorverkauf für die ersten drei Vorstellungen findet bereits an der Tageskasse staitt.
Wallner-Theater. Mittwoch: Zum 2. Male:
Sportgeschichten. Freund. Hierauf: Zum 1. Male: Gewagte Mittel. Lustspiel in 3 Akten von Francis Stahl. Anfang 7 ½ Uhr.
Donnerstag u. die folg. Tage: Sport — Gewagte Mittel. ““
Friedrich- Wilhelmstädlisches Theater. Mittwoch: Der Vogelhändler. Operette in 3 Akten von West und Held. Musik von C. Zeller. Regie: * Binder. Dirigent: Hr. Kapellmeister Karpa.
nfang 7 Uhr.
Donnerstag: Der Vogelhändler.
Donnerstag, 29. Oktober: Zum 1. Male, mit durchaus neuer Ausstattung und verstärktem Orchester: Die Basoche. Komische Oper in 3 Akten von Carré. Deutsch von R. Genée. Musik von André Messager. In Scene gesetzt von Julius Fritzsche. Dirigent: Kapellmeister Federmann. „Basoche“ war eine Zunft ver Pariser Parlaments⸗Advokaten, welche mit ver⸗ schiedenen Privilegien ausgestattet. Der König der Basoche, welcher auch Münzen prägen durfte, wurde alljährlich in der feierlichsten Weise neu gewählt und im glänzenden Umzuge zum Schloß geleitet, wo ihn der König von Frankreich in Audienz empfing.
Posse in 1 Akt von Julius
Residenz-Theater. Direktion: Sigmund Lauten⸗ berg. Mittwoch: Zum 22. Male: Besuch nach der Hochzeit. Lustspiel in 1 Akt von Alexander Dumas. Deutsch von Paul Block. In Scene gesetzt von Sigmund Lautenburg. Hierauf, zum 22. Male: Von Dreien der Glücklichste. Schwank in 3 Akten von Labiche und Gondinet. Regie: Emil Lessing. Anfang 7 ½ Uhr.
Donnerstag u. folg. Tage: Dieselbe Vorstellung.
Belle-Alliance-Theater. Mittwoch: Zum 83. Male mit durchweg neuer glänzender Ausstattung an Dekorationen, Kostümen, Ballets, Waffen⸗Requi⸗ siten, Beleuchtungseffecten ꝛc. ena enschhäe⸗ zur See. Großes Ausstattungs⸗Zeitbild in 4 Akten (7 Bildern) von Ernst Niedt. Im 6. Bilde: Wirk⸗ liches Rennen auf der Bühne von lebenden Pferden. Anfang 7 ½ Ubr.
Donnerstag: Dieselbe Vorstellung.
Voranzeige. Sonnabend: Zweite Kinder⸗Nach⸗ mittags⸗Vorstellung zu ermäßigten Preisen. „Die Heinzelmännchen.“ Märchen⸗Komödie mit Gesang und Tanz von Oscar Klein.
Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: 1. Volks⸗Vorstellung zu Volkspreisen (Eintritt auf sämmtlichen Plätzen des Theaters 1 ℳ). Preciosa.
Adolph Ernst-Theater. Mittwoch: Zum 51. Male: Der große Prophet. Gesangsposse in 4 Akten von Leon Treptow. Couplets von Gustav Görß. Musik von Gustav Steffens. Mit voll⸗ ständig neuen Kostümen. Die neuen Dekorationen sind aus dem Atelier der Herren Wagner und Bukacz. In Scene gesetzt von Adolph Ernst. Anfang 7 ½ Uhr.
Donnerstag: Dieselbe Vorstellung.
Thomas-Theater. Alte Jakobstraße 30. Direktion: Emil Thomas. Mittwoch: Herr und Frau Doktor. Lustspiel in 4 Akten von H Heine⸗ mann. Hierauf: Der Präsident. Lustspiel in 1 Akt von W. Kläger. Anfang 7 ½ Uhr.
Donnerstag: Zum 1. Male: Unruhige Zeiten, oder: Lietze’s Memoiren. Posse mit Gesang in 3 Akten von Emil Pohl. Musik von A. Conradi und Johannes Dobbler. Die neuen Couplets von Bender. (Carl Lietze: Emil Thomas.)
Concerte.
Sing-Akademie. Mittwoch, Abends 7 ½ Uhr: II. Klavier⸗Abend von Sophie von Posnanskv.
Concert-Haus. Mittwoch: Karl Mervder⸗ Concert. Liszt⸗Feier unter Mitwirkung der Concert⸗ sängerin Frau Betty Waibel⸗Hering und des Klavier⸗ Virtuosen Herrn O. Zalewski.
Urania, Anstalt für volksthümliche Naturkunde. Am Landes ⸗Ausstellungs⸗Park (Lehrter Bahnhof). Geöffnet von 12— 11 Uhr. Täglich Vorstellung im wissenschaftlichen Theater. Näheres die Anschlag⸗
Circus Renz. Karlstraße. Mittwoch: Abends 7 ⅛ Uhr: „Auf Helgoland, oder: Ebbe und Fluth“, gr hydrologische Ausstattungs⸗Pantomime in 2 Abthei⸗ lungen mit National⸗Tänzen (60 Damen), Aufzügen ꝛc Dampfschist⸗ und Bootfahrten, Wasserfällen, Riesenfontänen mit allerlei Lichteffekten ꝛc., arrangirt und inscenirt vom Dir. Renz. schwimmerinnen drei Geschwister Jobnson. Schluß⸗ Tableau: Grande Fontaine Lumineuse, in einer Höhe von mebr denn 80 Fuß ausstrahlend. Außerdem 4 hohe Schulen, geritten v. den Damen Frls. Clot. Hager, Oceana Renz, Vidal und der jungen Helga Hager. — Agat, Feuerpferd, dress u. vorgef. von Herrn Franz Renz. — Schulpferd Emperor, ger. v. Herrn Gaberel. — 4 Gebr. Briatore, weltberühmte Akrobaten. — Sisters Lawrence am fl. Trapez. — Auftreten der Reitkünstlerin Mlle. Marie Chiarini, sowie der Reitkünstler Herren F. Chiarini und Alex. Briatore ꝛc. — Komische Intermezzos von sämmtl. Clowns.
Täglich: „Auf Helgoland“.
Sonntag: 2 Vorstellungen. Nachm. 4 Uhr (ein Kind frei): Auf vielseitiges Verlangen: „Die lustigen Heidelberger“. Abends 7 ⅛ Uhr: „Auf Helgoland“.
——ö—-öV— . — — — —
Familien⸗Nachrichten.
Verlobt: Frl. Gertrud Friesicke mit Hrn. Rechts⸗ anwalt Oemler (Berlin).
Verehelicht: Hr. Lieut. zur See Saß mit Frl. Olga Lehment (Kiel) — Hr. Paul von Stelten auf Hamel mit Frl. Auguste von Plessen (Kurzen⸗ Trechow). — Hr. Lieut. von Zepelin mit Frl. Margarethe von Frankenberg und Proschlitz (Stettin). — Hr. Stabs⸗ und Bataillons⸗Arzt Dr. Leopold mit Frl. Bertha Bayer (Forsthaus Heinersdorf).
Geboren: Ein Sohn: Hrn Rechtsanwalt von Koeller (Halle). — Eine Tochter: Hrn. Stadt⸗ rath Trowitzsch (Frankfurt a O.). — Hrn. Regierungs⸗Assessor Schenck (Altenburg) — Hrn. Hauptmann Adolph Baron Digeon von Monteton (Dieuze). — Zwei Söhne: Hrn. Joachim Graf Pfeil (Berlin).
Gestorben: Fr. Gräfin Gertrud Pfeil, geb. Leo (Berlin). — Verw. Fr. Emma von Sperber, geb.
Stabenow (Kleszowen). — Hrn. Lieut. zur See
Alexander Graf von Monts Sohn Abdalbert Alexander (Kiel). — Hr. Geh. Justiz⸗Rath und
Appellationsgerichts⸗Rath a. D. Richard Fraentzel (Leipzig). — Hr. Regierungs⸗Referendar Christoph
Friedrich von Kardorff (Oels).
Redacteur: Dr. H. Klee, Direktor. Berlin: — Verlag der Expedition (Scholh).
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗ Anstalt, Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
Sechs Beilagen 1 (einschließlich Börsen⸗Beilage), sowie die Besondere Beilage Nr. 5,
und die Inhaltsangabe zu Nr. 6 des öffent⸗ lichen Auzeigers (Kommanditgesellschaften auf Aktien und Aktiengesellschaften) für die Woch
B
vom 12. bis 17. Oktober 1891.
30. September 1891
Kunst⸗
114“
Baden.
Mecklenburg. ““ Braunschweig.ö6 Anbalirii * Hamburg. 8 .
425 000 — 10 019 294 859
1 892 238 1 081 492 7 592 916 355
1301 — 88
494 974 11
1“
617 —
17 922 434 4 352 518 23 512 885 12 122 655
Ueberhaupt im deutschen Zollgebiet. Hierzu in der Zeit vom 1. August bis
97 799] 6 434 852 452 717
816 911 3 624 220 286 143 5 254 335 1 517 601
144 913
2 999 930] 1 000 337 713 900
8 Zusammen 41 435 319 16 475 173
550 516] 9 434 782] 1 817 248
5 878 555 1 803 744 858 813
*
31 332 749 20 081 790
In demselben Zeitraum des Vorjahres.
) 747 311114 030 202] 2 296 135
*
125 239110 068 045 76
*) Die Abweichungen von der vorjährigen Uebersicht beruhen auf nachträglich eingegangenen Berichtigungen.
Berlin, im Oktober 1891.
1
Kaiserliches Statistisches Am von Scheel.
Königreich Preußen.
Privilegium G.“
wegen Ausgabe von 600 000 ℳ vierprozentiger An scheine der Krefelder Eisenbahn⸗Gesellschaft, gabe von 1891.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.
Nachdem von der Krefelder Eisenbahn⸗Gesellschaft zu Krefeld darauf angetragen ist, ihr zur Deckung der Kosten für Erweiterung der Bahnanlagen und Vermehrung der Betriebs⸗ mittel die Aufnahme einer vierprozentigen Anleihe im Betrage von 600 000 ℳ durch Ausgabe auf den Inhaber lautender Anleihescheine zu gestatten, wollen Wir in Gemäßheit des §. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 (Gesetz⸗Samml. S. 75) durch gegenwärtiges Privi⸗ legium Unsere landesherrliche Genehmigung zur Ausgabe jener An⸗ leihescheine unter den folgenden Bedingungen ertheilen:
§. 1.
Die bis zur Höhe von 600 000 ℳ auszugebenden Anleihescheine, auf deren Rückseite dieses Privilegium abzudrucken ist, werden nach dem anliegenden Muster A unter der Bezeichnung:
„Vierprozentige Anleihescheine der Krefelder Eisenbahn⸗Gesell⸗ 1 schaft, Ausgabe vom Jahre 1891“ in Stücken zu 500 ℳ unter sortlaufenden Nummern von 1 bis 1200 ausgefertigt.
Dieselben werden mit der eigenhändigen oder faksimilirten Unter⸗ schrift zweier Mitglieder der Direktion der Krefelder Eisenbahn⸗ Gesellschaft versehen und von einem Beamten der letzteren eigenhändig unterzeichnet.
Die für diese Anleihescheine nach dem ferner anliegenden Muster B auszufertigenden Zinsscheine sowie die Anweisungen zur Ab⸗ hebung neuer Zinsscheine nach Muster C werden in gleicher Weise ausgefertigt. Die erste Reihe der Zinsscheine für vier Jahre nebst Zinsschein⸗Anweisungen wird den Anleihescheinen beigegeben.
Beim Ablaufe des ersten und jedes folgenden vierjährigen Zeit⸗ raumes werden nach vorgängiger öffentte er Bekanntmachung für anderweite vier Jahre neue Zinsscheine und Zinsschein⸗Anweisungen ausgereicht. Die Ausreichung erfolgt an den Vorzeiger der Zinsschein⸗ Anweisung, durch deren Rückgabe zugleich der Empfang der neuen Zinsscheine bescheinigt wird, sofern nicht vorher dagegen von dem In⸗ haber des Anleihescheines unter Vorlage desselben bei der Direktion schriftlich Widerspruch erhoben worden ist. Im Falle eines solchen Widerspruchs erfolgt die Ausreichung der neuen Zinsscheine an den Inhaber des Anleihescheines.
Werden Zinsschein⸗Anweisungen nicht innerhalb Jahresfrist vom Tage ihrer Faͤlligkeit ab zur Erhebung der neuen Zinsscheine benutzt, so erfolgt die Ausgabe der neuen Zinsscheine und der Zinsscheiin⸗ Anweisung an die Inhaber der EEöe
Der Nennwerth der Anleihescheine wird mit jährlich vier vom Hundert verzinst.
Die Zinsen werden halbjährlich vom 1. April und vom 1. Oktober jedes Jahres ab ausbezahlt. Zinsen, deren Erhebung inner⸗ halb vier Jahren von den in den betreffenden Zinsscheinen bestimmten
“
8 Zahlungstagen an nicht geschehen ist, verfallen der Gesellschaftskasse.
5. 3.
Die Inhaber der Anleihescheine sind auf Höhe der darin ver⸗ schriebenen Kapitalbeträge und der dafür nach §. 2 zu zahlenden Zinsen Gläubiger der Krefelder Eisenbahn⸗Gesellschaft.
Vor weiteren Anleihen, welche die Gesellschaft etwa später auf⸗ nehmen sollte, bleibt den Inhabern der auf Grund dieses Privilegs ausgegebenen Anleihescheine das Vorzugsrecht für Kapital und Zinsen ausdrücklich vorbehalten.
§. 4.
Die Anleihescheine unterliegen vom Jahre 1895 ab der Tilgung.
Tilgung derselben wird jährlich verwendet der Ueber⸗ schuß, welcher vom Ertrage des Unternehmens der Krefelder Eisenbahn⸗Gesellschaft nach Deckung der laufenden Verwal⸗ tungs⸗, Unterhaltungs⸗ und Betriebskosten, der Beiträge zu den Reserve- und Erneuerungsfonds und der Zinsen der für das Unternehmen der Krefelder Eisenbahn⸗Gesellschaft aus⸗ gegebenen Anleihescheine übrig bleibt, bis zur Höhe von einem halben Prozent des Betrages der Anleihe unter Hinzurechnung des durch frühere Tilgungen ersparten Zinsenbetrages.
Die Tilgung wird durch Ausloosung bewirkt.
Der Gesellschaft bleibt das Recht vorbehalten, vom Jahre 1897 ab eine größere als die im Eingange dieses Paragraphen bezeichnete Tilgung vorzunehmen und dieselbe dadurch zu beschleunigen, wie auch nach dem Jahre 1897 zu jeder Zeit sämmtliche Anleihescheine durch öffentliche Blätter mit sechsmonatlicher Frist zu kündigen. Fällen bedarf es der Genehmigung der Staatsregierung.
Die Einlösung sowohl der ausgeloosten, als auch der gekündigten Anleihescheine erfolgt zum Nennwerthe.
Die Ausloosung findet zuerst im Jahre 1895 und sodann alljährlich statt und die Einlösung der hiernach zur Rückzahlung gelangenden Anleihescheine erfolgt vom 1. April des nächstfolgenden Jahres ab, zuerst also im Jahre 1896. Ueber die Ausführung der Tilgung wird der Staatsregierung alljährlich Nachweis geführt.
§. 5.
Die Ausloosung der zu tilgenden Anleihescheine erfolgt jeweils in den Monaten Juli bis September am Sitze der Direktion in Gegenwart derselben entweder vor dem zuständigen Amtsgerichte oder unter Zuziehung eines Notars. Die Zeit der bezüglichen Verhand⸗ lung, zu welcher den Inhabern der Anleihescheine der Zutritt frei⸗ steht, ist vierzehn Tage vorher durch einmalige Bekanntmachung in den im §. 11 erwähnten Blättern zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.
§. 6.
Die Nummern der ausgeloosten Anleihescheine werden binnen 14 Tagen nach der Ausloosung öffentlich bekannt gemacht.
Die Einlösung derselben erfolgt von dem im §. 4 bezeichneten Tage ab bei der Gesellschaftskasse in Krefeld an die Vorzeiger der be⸗ treffenden Anleihescheine gegen Auslieferung derselben und der dazu gehörigen, noch nicht fälligen Zinsscheine. Werden die noch nicht fälligen Zinsscheine nicht mit abgeliefert, so wird der Betrag der fehlenden von dem Kapitalbetrage gekürzt und zur Einlösung der Zinsscheine verwendet, sobald dieselben zur Zahlung vorgezeigt werden. Im Uebrigen erlischt die Verbindlichkeit der Gesellschaft zur Ver⸗
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In beiden
zinsung jedes Anleihescheines mit dem 31. März des auf die Aus⸗ loosung und die betreffende Bekanntmachung ee nen Jahres.
Die in Folge der Ausloosung eingelösten Anleihescheine werden unter Beachtung der oben wegen der Ausloosung vorgeschriebenen Form verbrannt, wogegen die Gesellschaft die in Folge einer allgemeinen Kündigung ihrerseits oder in Folge der Rückforderung Seitens der Gläubiger (§. 9) eingelösten Anleihescheine wieder ausgeben darf.
Die Nummern der zur Rückzahlung fälligen, zur Einlösung nicht rechtzeitig vorgelegten Anleihescheine werden während der viünmg. w 8 Jahre nach dem Fälligkeits⸗Termine jährlich einmal von der Direktio Behufs Empfangnahme der Zahlung öffentlich aufgerufen. Gehen sie dessen ungeachtet nicht spätestens binnen Jahresfrist nach dem letzten öffentlichen Aufruf zur Einlösung ein, so erlischt jeder An⸗ spruch aus denselben an das Gesellschaftsvermögen, was unter Angabe der Nummern der werthlos gewordenen Anleihescheine von de Direktion einmal öffentlich bekannt gemacht wird.
„Obgleich hiernach aus dergleichen Anleihescheinen keinerlei Ver pflichtungen für die Gesellschaft in späterer Zeit abgeleitet werden können, so steht doch der Generalversammlung der Gefellschaft frei die gänzliche oder theilweise Einlösung derselben aus Billigkeitsrück sichten zu beschließen.
§. 8.
Die Kraftloserklärung angeblich verlorener oder vernichteter Tõ leihescheine erfolgt im Wege des Aufgebots nach den für 19 der An. 8 von Privaturkunden geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Für die dem senas für kraftlos erklärten, sowie auch für zerrissene oder sonst un
rauchbar gewordene, an die Gesellschaft zurückgelieferte und zu vernich tende Anleihescheine werden auf Kosten des Empfängers neue Anleihescheine ausgefertigt. Dagegen können angeblich verlorene oder vernichtete Zinsscheine und Zinsschein⸗Anweisungen weder aufgeboten noch für kraftlos erklärt werden. Es soll jedoch Demjenigen, welcher den Verlust von Zinsscheinen vor Ablauf der Verjährungsfrist (§. 2) bei der Direktion anmeldet und den stattgehabten Besitz glaubhaft dar — hut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht zum Vorschein gekommenen Zinsscheine gegen Empfangsbescheinigung ausgezahlt werden.
§. 9.
Die Inhaber der Anleihescheine sind nicht befugt, die Rückzahlung der darin verschriebenen Beträge anders als nach Maßgabe 881 8c §. 4 enthaltenen Bestimmungen zu fordern, es sei denn,
a. daß fällige Zinsscheine, ungeachtet solche zur Einlösung vor gezeigt - b Eö1“ bleiben, 8
.b. daß der Betrieb der Bahn aus Verschulden der Gesell länger als sechs Monate ganz aufhört, bp
e daß die im §. 4 festgesetzte Tilgung der Anleihescheine nich eingehalten wird.
In den Fällen zu a und b kann das Kapital an demselben Tage an welchem einer dieser Fälle eintritt, zurückgefordert werden, i dem Falle zu c ist dagegen eine dreimonatliche Kündigungsfrist z beobachten.
Das Recht der Zurückforderung dauert in dem Falle zu a bi zur Einlösung der betreffenden Zinsscheine, in dem Falle zu b bi zur Wiederherstellung des unterbrochenen Betriebes, das Recht de Kündigung in dem Falle zu c drei Monate von dem Tage ab, welchem die Zahlung der Tilgungssumme hätte erfolgen sollen. Di Kündigung verliert indessen ihre rechtliche Wirkung, wenn die Gesell schaft die nicht innegehaltene Tilgung nachholt und zu dem End binnen längstens dreier Monate nach erfolgter Kündigung die Ein lösung der ausgeloosten Anleihescheine nachträglich bewirkt.
§. 10.
Bis zur Tilgung der Anleihescheine darf die Gesellschaft kein zur Eisenbahn und zu den Bahnhöfen erforderlichen Grundstücke ver kaufen. Dies bezieht sich jedoch nicht auf die außerhalb der Bah und der Bahnhöfe befindlichen Grundstücke, auch nicht auf solche welche innerhalb der Bahnhöfe etwa an das Reich oder den Staa oder an Gemeinden jur Herstellung von Post⸗, Telegraphen⸗, Polizei oder steuerlichen Einrichtungen, oder welche zu Packhöfen oder Waaren niederlagen abgetreten werden möchten.
Für den Fall, daß Unsere Gerichte einen Nachweis darüber er fordern sollten, ob ein Grundstück zur Eisenbahn oder zu den Bahn höfen erforderlich sei oder nicht, genügt eine Bescheinigung des Eisen bahn⸗Kommissariats.
„Die vorstehende Bestimmung soll sich jedoch auf diejenigen An leihescheine nicht beziehen, die, zur Räckzahlung fällig erklärt, nich innerhalb sechs Monaten nach Verfall zur Einlösung vorgeleg werden. §. 11
Alle in diesem Privilegium vorgeschriebenen öffentlichen Bekann machungen müssen in dem „Deutschen Reichs⸗ und Preußische Staats⸗Anzeiger“ und in einer in Krefeld erscheinenden Zeitung ab gedruckt werden. if Urkund dessen haben Wir das gegenwärtig Privilegium Aller öchsteigenhändig vollzogen und unter Unserem Königlichen Insiegel ausfertigen lassen, ohne jedoch dadurch den In⸗ habern der Anleihescheine ihre Befriedigung von Seiten des Staats zu gewährleisten oder Rechten Dritter vorzugreifen.
„Das gegenwärtige Privilegium ist durch das Amtsblatt der Re⸗ gierung in Düsseldorf bekannt zu machen und eine Anzeige davon, daß dieses geschehen, in die Gesetz⸗Sammlung aufzunehmen. 8 8 Gegeben Rominten, den 28. September 1891.
Wilhelm R.
Für den Minister der öffentlichen Arbeiten: von Schelling.
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Vierprozentiger Anleiheschein
er Krefelder Eisenbahn⸗Gesellschaft. Ausgabe vfehk Jahre 1891,
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8
über Fünfhundert Mark.
Inhaber dieses Anleihescheins hat auf Höhe von 500 Mark An⸗ theil an der in Gemäßheit des umstehend abgedruckten Allerhöchsten Privilegiums aufgenommenen Anleihe der Krefelder Eisenbahn⸗Ge⸗ sellschaft von 600 000 Mark. Die Zinsen sind gegen Rückgabe der ausgegebenen Zinsscheine zahlbar. Hüihn
Krefeld, den.. ten (Trockener Stempel.) 8 Die Direktion der Krefelder Eisenbahn⸗Gesellschaft. (Zwei Unterschriften eigenhändig oder faksimilirt.) Ausgefertigt: (Unterschrift eigenhändig. Diesem Anleiheschein sind 8 Zinsscheine 1. Reihe für die 4 ahre 189... bis 1 189. ..
vom 1 8 mit Zinsschein⸗Anweisung beigefügt.