141943]
Sellerbergs⸗Hecke, Acker, 24 a 17 qm, eingetragen Bd. II. Bl. 53 a. für Geschwister Jakob, Johann, Ehefrau Franz Schüngel, Elisabeth, geborene Brieden, Anton Brieden in Liesen und Bernhard Brieden zu Born bei Wermelskirchen, b für Jo⸗ hannes Leineweber zu Liesen; Flur II. Nr. 640/207, am breiten Weg, Acker 10 a 96 qm. eingetr. Liesen, Bd. II. Bl. 19 für den Ackerer und Schuster Bern⸗
hard Brieden gen. Hübels zu Liesen, sämmtlich in der Steuergemeinde Liesen gelegen. Alle diejenigen, welche Eigenthumsansprüche an eines dieser Grundstücke erheben wollen, werden auf⸗ gefordert, solche spätestens im Aufgebotstermin am 21. Januar 1892, Vormittags 10 Uhr, gel⸗ tend zu machen, widrigenfalls die Ansprüche ausge⸗ schlossen und die Grundstücke für die Antragsteller
berichtigt werden.
Medebach, den 21. September 1891. Königliches Amtsgericht.
[41710] Aufgebot behufs Todeserklärung.
1) Der Barbier Heinrich Christoph Ludwig Wiede aus Sudheim, geboren daselbst am 2. Ok. tober 1799, welcher im Jahre 1855 nach Amerika ausgewandert ist und über dessen Leben seit dem Jahre 1879 glaubwürdige Nachrichten nicht einge⸗ laufen sind,
2) der am 23. März 1823 geborene Heinrich Christian Wiede aus Sudheim, Sohn des Vor⸗ benannten, welcher im Jahre 1853 nach Amerika ausgewandert ist, nach den letzten hierher gelangten Nachrichten in Bay City, Staat Michigan, U. St., gewohnt hat und über welchen ebenfalls seit dem Jahre 1879 keine glaubwürdigen Nachrichten einge⸗ laufen sind,
werden auf Antrag des Arbeiters Heinrich Wiede zu Sudheim, Neffen des zu 1 und Vetter des zu 2 Benannten aufgefordert, sich spätestens in dem auf Sonnabend, den 17. Dezember 1892, Mor⸗ gens 10 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine bei dem unterzeichneten Gerichte zu melden, widrigen⸗ falls sie für todt erklärt und ihre Vermögen den nächsten bekannten Erben oder Nachfolgern über⸗ wiesen werden sollen.
Alle, welche über das Fortleben der Verschollenen Kunde geben können, werden zu deren Mittheilung und zugleich für den Fall der Todeserklärung etwaige Erb⸗ und Nachfolgeberechtigte zur Anmel⸗ dung ihrer Ansprüche unter der Verwarnung, daß bei der Ueberweisung der Vermögen der Verschollenen sonst auf sie keine Rücksicht genommen wird, hier⸗ durch aufgefordert.
6 Northeim, den 14. Oktober 1891. 1 Königliches Amtsgericht. III.
“
[41941] Alufgebot. 8
Auf den Antrag des Tischlermeisters Heinrich Reinhold Blumschein hierselbst wird der abwesende Tischler Ernst Friedrich Eduard Rauch aus Langen⸗ salza, welcher im Jahre 1870 nach England ge⸗ gangen ist, aufgefordert, sich spätestens im Aufgebots⸗ termine den 16. September 1892, Vormit⸗ tags 9 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte (Zimmer Nr. 15) zu melden, widrigenfalls seine Todeserklärung erfolgen wird.
Langensalza, den 13. Oktober 1891.
1 Königliches Amtsgericht.
[41932] Aufgebot behufs Todeserklärung.
Auf Antrag des Landmannes Christian Peter Petersen zu Hattersbüllhallig als Vormund des ab⸗ wesenden früheren Arbeiters Hans Jessen Wollesen aus Neukirchen, ehelichen Sohnes des verstorbenen Landmanns Hans Wollesen zu Bundisgaarde und der Dorothea Wollesen, geb. Sönkes, verwittwete Hanses, wird genannter Hans Jessen Wollesen, welcher am 17. Juli 1821 zu Neukterchen geboren und seit ungefähr 40 Jahren verschollen ist, sowie seine Erben hierdurch aufgefordert, sich bez. ihre Erbansprüche spätestens in dem auf Freitag, den 26. Februar 1892, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗ gebotstermine anzumelden, widrigenfalls der Hans Jessen Wollesen für todt erklärt und sein hier unter vormundschaftlicher Verwaltung befindliches Ver⸗ mögen den bekannten und gehörig legitimirten Erben gesetzmäßig wird ausgeliefert werden.
ondern, den 15. Oktober 1891. Königliches Amtsgericht. Abtheilung II.
[41936] Aufgebot.
Michael Kufner, geb. am 12. Juli 1850, Seiler von Deggendorf, ist seit dem 22. November 1875 verschollen und soll auf Antrag seiner Ehefrau Catharina Kufner für todt erklärt werden.
Es ergeht deshalb die Aufforderung:
1) an Michael Kufner, spätestens im Auf⸗ gebotstermine persönlich oder schriftlich bei Gericht sich anzumelden, widrigenfalls er für todt erklärt werde,
2) an die Erbbetheiligten, ihre Interessen im Aufgebotsverfahren wahrzunehmen,
3) an alle Diejenigen, welche über das Leben des Verschollenen Kunde geben können, Mit⸗ theilung hierüber bei Gericht zu machen.
Der Aufgebotstermin ist auf Freitag, 19. Angust
892, Vorm. 9 Uhr, anberaumt. “
Deggendorf, am 17. Oktober 1891.
Königliches Amtsgericht Deggendorf. gez. Dröber, Kgl. A.⸗R. Zur Beglaubigung: L. S.) Der Kgl. Sekretär. Ohn esorg.
Aufgebot.
Am 27. März 1891 starb, ohne Nachkommen und ohne eine letztwillige Verfügung zu hinterlassen, zu Osnabrück in der Provinz Hannover, Königreich
reußen, der am 14. Oktober 1818 geborene Arthur
harles Albert Aly, einziges Kind des Oberst und Brigade⸗Commandeurs Wilhelm Aly zu Osnabrück, und dessen Ehefrau Phoebe, geborenen Mann oder ane.
Oberst Aly war ein Sohn des Ober⸗Amtmanns Ulrich August Aly zu Langenhagen bei Hannover; er starb zu Osnabrück am 26. April 1833; seine Ehefrau, geboren am 20. März 1790, gestorben zu Osnabruͤck am 6. Juli 1852, war eine Tochter von Abraham Mann oder Mane und dessen Ehefrau Elizabeth, geborenen Bicker, in England, deren, Auf⸗
Nach des Vaters Tode hat Arthur Aly bis zur Großjährigkeit, 14. Oktober 1843, unter Alters⸗ veeelabsehate gestanden; alsdann ist wegen Geistes⸗ krankheit eine Kuratel über ihn angeordnet und die üeeeec bis zu seinem Tode nicht wieder auf⸗ gehoben.
Der Oberst Aly hat in seinen verschiedenen, in den Jahren 1823 bis 1832 errichteten Testamenten und Testamentsnachträgen seinen Sohn Arthur Aly zum Universalerben eingesetzt und daneben wörtlich bestimmt:
„Nach meinem Tode ist meine Ehefrau die Vor⸗ münderin meines Sohnes Arthur. — —
Meire Ehefrau kann sich jedoch einen Mitvormund wählen, welcher dann, nach ihrem Ableben, unter Aufsicht der obervormundschaftlichen Behörde, allein oder, bei etwa nöthig befundener Zuordnung eines zweiten Vormundes, mit diesem gemeinschaftlich bis zur Volljährigkeit meines Sohnes Arthur die Vor⸗ mundschaft über denselben fortführt.
Würde, nach erfolgter Volljährigkeit meines Sohnes Artbur, die obervormundschaftliche Behörde unter Zuziehung meiner Ehefrau es für nöthig halten, daß mein Sohn hinsichtlich der Verwaltung seines Ver⸗ mögens unter eine hiezu besonders anzuordnende Kuratel gestellt werde: so soll meine genannte Ehe⸗ frau diese Kuratel bis zu deren Tode fortführen können und zwar, wenn sie will, nach Maßgabe der hinsichtlich der Vormundschaft von mir getroffenen Bestimmungen. — —
Sollte mein Sohn Arthur ohne Hinterlassung von ehelichen leiblichen Descendenten sterben: so soll die Hälfte meines dann vorhandenen Vermögens meiner Ehefrau oder deren Erben zur freien Disposition, die andere Hälfte aber meinen dann noch lebenden Geschwistern oder deren ehelichen leiblichen Descen⸗ denten zu gleichen Theilen, jedoch nur in dem Maße zufallen: daß, wer von meinen Geschwistern keine solche Descendenten hat, von seinem Antheile nur die Zinsen lebenslänglich genießen, nach erfolgtem Ableben aber das Kapital meiner ältesten Schwester, der verwittweten Amtsvoigtin Sophie Baring in Lüneburg oder deren Kindern zu Theil werde.“
Der Nachlaß des Oberst Aly betrug 12 399 Thlr., der mit diesem verbundene und gemeinschaftlich ver⸗ waltete Nachlaß seiner ohne letztwillige Verfügung
verstorbenen Ehefrau rund 51 325 Thlr; der jetzige
Nachlaß Arthur Aly's beläuft sich auf rund 300000 ℳ
Nach Arthur Aly'’s Tode ist gerichtsseitig eine Pflegschaft zur Erhaltung des Nachlasses und zur Ermittelung der Erben angeordnet, und der frühere Vormund, Oberst von Pufendorff zu Osnabrück, zum Nachlaßpfleger bestellt worden.
Auf des letzteren Antrag werden Alle, welche an den Nachlaß des Arthur Alt, sei es, auf Grund der gesetzlichen — Intestat⸗ — Erbfolge, sei es, auf Grund der voraufgeführten Bestimmungen der väterlichen letztwilligen Verfügungen, Erbberechti⸗ gungen zu haben vermeinen, hierdurch öffentlich auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf Donnerstag, den 12. Mai 1892, Vormittags 10 Uhr, vor hie⸗ sigem Amtsgerichte, Abtheilung I., Zimmer Nr. 1, angesetzten Termine ihre Ansprüche anzumelden und ihre Legitimation als Erben zu beschaffen, unter Androhung des Rechtsnachtheils:
daß, wenn sich kein Erbe melden und legitimiren ollte, die Erbschaft für erbloses Gut erklärt, bei rfolgender Anmeldung aber dem sich legitimi⸗ enden Erben ausgeantwortet werden, und daß er nach dem Ausschlusse sich etwa meldende Erbberechtigte alle bis dahin über die Erb⸗ schaft erlassenen Verfügungen anzuerkennen schuldig, auch weder Rechnungsablage noch Er⸗ satz der erhobenen Nutzungen zu fordern be⸗ rechtigt sein, sondern sein Anspruch sich auf das beschränken solle, was alsdann von der Erbschaft noch vorhanden sein möchte.“ 8 Osnabrück, 14. Oktober 1891. 8
8
Königliches Amtsgericht. Abtheilung I.
“
[41939] Aufgebot.
Auf Antrag des Landwirths Carl Reinecke zu Everinghausen bei Heedfeld werden die Nachlaß⸗ gläubiger des am 5. August 1891 verstorbenen Land⸗ wirths und Schlossers Carl Reinecke sen. aus Everinghausen aufgefordert, spätestens im Aufgebots⸗ termin den 23. Dezember 1891, Vormittags 11 Uhr, ihre Ansprüche und Rechte auf den Nach⸗ laß desselben bei dem unterzeichneten Amtsgerichte anzumelden, widrigenfalls sie gegen die Benefizial⸗ erben ihre Ansprüche nur noch insoweit geltend machen können, als der Nachlaß mit Ausschluß aller seit dem Tode des Erblassers aufgekommenen Nutzun⸗ gen durch Befriedigung der angemeldeten Ansprüche nicht erschöpft wird.
Lüdenscheid, den 14. Oktober 1891.
Königliches Amtsgericht.
[41937] Aufgebot. .““ “ Auf Antrag des Nachlaßpflegers Bauergutsbesitzers Franz Gloger zu Schwammelwitz werden die unbe⸗ kannten Erben der am 7. März 1890 zu Schwam⸗ melwitz, Kreis Neisse, verstorbenen Einliegerwittwe Barbara Eleonore Leimgrübler, geborenen Franke, aufgefordert, spätestens in dem Aufgebotstermine am 10. Oktober 1892, Vormittags 9 Uhr, ihre Anspüche bei dem unterzeichneten Gerichte anzu⸗ melden, widrigenfalls der Nachlaß dem sich meldenden und legitimirenden Erben, in Ermangelung dessen aber dem Fiskus verabfolgt wird, und der sich später meldende Erbe alle Verfügungen des Erb⸗ schaftsbesitzers anzuerkennen schuldig ist, auch weder Rechnungslegung noch Ersatz der Nutzungen, sondern sür Sea6 dübe des noch Vorhandenen fordern darf. Ottmachau, den 12. Oktober 1891. Königliches Amtsgericht.
[41973] Nr. 7051. Nachdem Markus Hofmann, Land⸗ wirth von Malsch, auf die diesseitige Aufforderung vom 10. Oktober 1890 keine Nachricht von sich ge⸗ geben hat, wird derselbe durch Endbescheid für ver⸗ schollen erklärt. y Ettlingen, 19. Oktober 1891. Gr. Bad. Amtsgericht.
Der Gerichtsschreiber
Gut. .
[41971] Bekanntmachung. Das Aufgebotsverfahren über die Nachlaß
enthalt nicht näher anzugeben.
und Vermächtnißnehmer des am 18. Dezember 11e“*“
zu Waldenburg i./Schl. verstorbenen Bäckermeisters Wilhelm Herzog ist beendigt. Waldenburg, den 14 Oktober 1891. Königliches Amtsgericht.
[41983 Im Namen des Königs!
In Sachen des Handarbeiters Heinrich Weeke zu Blankenhagen, Antragstellers, vertreten durch den Justiz⸗Rath Wex zu Gütersloh, betreffend das Aufgebot des Sparkassenbuchs der städtischen Spar⸗ kasse zu Gütersloh Nr. 1967, erkennt das Königliche Amtsgericht Assessor Harßewinckel für Recht:
Das Sparkassenbuch der städtischen Sparkasse zu Gütersloh Nr. 1967 über 1239 ℳ 27 ₰, aus⸗ gefertigt für Ludwig Lienenkamp in Blankenhagen, wird für kraftlos erklärt.
Die Kosten des Verfahrens fallen dem Antrag⸗ steller zur Last.
Gütersloh, den 10. Oktober 1891.
Königliches Amtsgericht.
[41758]
Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom heutigen Tage ist die über den im Grundbuche von Nottuln Band 13 Blatt 7 Abth. III. Nr. 5 zu Gunsten des verstorbenen Lederhändlers Heinrich Borghorst zu Coesfeld eingetragenen Kaufpreis für erhaltene Lederwaaren in Höhe von 49 Thlr. 15 Sgr. nebst 4 resp. 5 % Zinsen aus der Obligation vom 30. Dezember 1863 gebildete Hypothekenurkunde vom 18. Januar 1864 für kraftlos erklärt.
Münster, den 23. September 1891.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung V.
88
[41975] Folgende Hypothekenurkunden: a. über 3000 ℳ Darlehn, eingetragen im Grund⸗
buche von Steglitz Band V. Blatt Nr. 174 in Abtheilung III. Nr. 4 für Fräulein Agnes Emma Boller zu Berlin,
.über 700 Thaler rückständige Kaufgelder, einge⸗ tragen im Grundbuche von Groß⸗Beeren Band II. Blatt Nr. 20 in Abtheilung III. Nr. 1 für den Schlächtermeister Carl August Friedrich
Mnnuhle zu Teltow,
sind durch Ausschlußurtheil vom 19. d. M. für
kraftlos erklärt.
Berlin, den 20. Oktober 1891.
Königliches Amtsgericht II. Abt
8 theilung XVI. vII111
[41746] Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil vom 1. Oktober 1891 ist das Hypothekendokument über die im Grundbuche von Bewersdorff Blatt Nr. 119 Abtheilung III. Nr. 1 für Frau Gerichtsvollzieher a. D. Bartz, Louise Charlotte Wilhelmine, geb. Grell, aus Schlawe eingetragene Forderung von 900 ℳ für kraftlos erklärt worden.
Schlawe, den 9. Oktober 1891.
Kodönigliches Amtsgericht.
[41982] c Ausschlußurtheil vom 29. September 1891 ud:
A. die unbekannten Berechtigten folgender Hypo⸗ thekenposten:
a. 16 Thlr. 13 Sgr. 7 Pf. der Charlotte Mosny, 16 Thlr. 13 Sgr. 7 Pf. des Johann Mosny, 16 Thlr. 13 Sgr. 7 Pf. des Samuel Mosny, mütterliche mit fünf Prozent verzinsliche Erbgelder, eingetragen auf Grund des Erbrezesses vom 18. Sep⸗ tember 1827 im Grundbuche von Kutten Nr. 30 unter Abth. III. Nr. 3, 5, 7,
b. 44 Thlr. 5 Sgr. 8 Pf. Kaufgelderforderung der Michael und Ester⸗Mosny'’schen Eheleute, ein⸗ getragen auf Grund des Kaufkontrakts vom 23. Juli 1842 im Grundbuche von Kutten Nr. 30 unter Abth. III. Nr. 8,
c. 14 Thlr. 8 ¼ Pf. väterliche Erbgelder der fünf Geschwister Carl, Friedrich, Marie, Heinriette, Ferdinand Winkelmann, eingetragen mit 5 % Zinsen auf Grund des Erbrezesses vom 27. Juni 1840 im “ von Janellen Nr. 10 unter Abth. III.
1.
d. 49 Thlr. 20 Sgr. elterlicher Erbtheil der Charlotte Derloch, eingetragen mit 5 % Zinsen auf Grund der Erbtheilsverhandlungen vom 2. Fe⸗ bruar und 11. April 1837 im Grundbuche von Kutten Nr. 20 unter Abth. III. Nr. 2, übertragen auf Kutten Nr. 97 und 59,
z'e. 3 Thlr. 25 Sgr. Erbtheil der Caroline Murrach,
eingetragen mit 5 % Zinsen aus dem Carl Murrach⸗ schen Erbrezesse vom 30. März 1854 im Grundbuche von Grodzisko Nr. 61 unter Abth. III. Nr. 2 und auf dem Forstlande Lissen Nr. 78,
mit ihren Ansprüchen auf diese Posten aus⸗ geschlossen;
B. sind folgende Dokumente:
1) die drei Dokumente über die zu a bezeich⸗ neten Forderungen der Geschwister Charlotte, Jo⸗ hann und Samuel Mosny, bestehend je aus einer Ausfertigung der Verhandlung vom 18. September 1827 mit Bestätigungebeschluß und Erbattest, Hypo⸗ thekenschein und Eintragungsvermerk, 18
2) das Dokument über die zu b bezeichnete Forderung der Michael und Ester Mosny'schen Eheleute, bestehend aus den Verhandlungen vom 23. Juli und 30. Juli 1842, Hypothekenschein nnd Eintragungsvermerk, —
3) das Dokument über die zu c bezeichneten Erbgelder der Geschwister Carl, Friedrich, Marie, Heinriette, Ferdinand Winkelmann, bestehend aus cop. vid. der Verhandlung vom 27. Juni 1840, Bestätigungsbeschluß vom 29. Juli 1840, Hypo⸗ thekenschein und Eintragungsvermerk,
4) das Dokument über die zu d bezeichnete Forderung der Charlotte Derloch, bestehend aus einer Ausfertiguag der Verhandlungen vom 2. Fe⸗ bruar und 11. April 1837 mit Bestätigungsbeschluß und Erbattest, Hypothekenschein und Eintragungs⸗ vermerk,
5) das Dokument über 17 Thlr. 15 Sgr. väter⸗ liche Erbgelder der minorennen Ester Ollech, ein⸗
[getragen mit 5 % Zinsen auf Grund des Erb⸗ 3 rezesses vom 6. Juli 1829 und 12. September 1834
im Grundbuche von Kutten Nr. 40 unter Abth. III.
Nr. 1, bestehend aus cop, vid. der Verhandlungen vom 6. Juli 1829, 22. Januar, 5. März 1830, 12. September 1834, Hypothekenschein und Ein⸗
tragungsvermerk für kra tlo erklärt ;
zu Gütersloh durch den Gerichts⸗ k
C. sind die Kosten jedes Aufgebots, unter gleicher Hfetenne der Insertionskosten den Antragstellern auferlegt.
Angerburg, den 1. Oktober 1891. 8
Königliches Amtsgericht. Kabath, Amtsrichter.
[41984] Seesxe hes.
„Nach erfolgtem Aufgebote sind Seitens des unter⸗ zeichneten Gerichts durch das am 18. September 1891 publizirte Ausschlußurtheil für kraftlos er⸗
lärt: I. Nachbenannte Urkunden:
1) die Kautionsurkunde vom 4,8. März 1819/1820 über 250 Thaler Vatergut der Geschwister Sinhold, Marie Syvbille, nachmals verehelichte Weiland und Beate Louise, nachmals verehelichte Panser, nebst Hypothekenschein vom 17. März 1836 und früher ertheilten Rekognitionsscheine, eingetragen auf Ge⸗ höft Nr. 65 in Schmira, dem Arbeiter Reinhold Böhm und dessen Ehefrau Minna, geborene Körbs, in Schmira gehörig, Artikel 139 Band III. Abthei⸗ lung III. Nr. 1 des Grundbuchs von Schmira,
2) die Hypothekenurkunde, nämlich Obligation vom 5. und Hypothekenbuchsauszug vom 24 Dezember 1861 über die im Grundbuch von Möbisburg Fol. 140, jetzt Artikel 216 Abtheilung III. Nr. 2 auf Grundstücken der Wittwe Loͤuise Christiane Henriette Leder, geb. Geiersbach in Möbisburg ein⸗ getragenen 35 Thaler Darlehn für den Ritterguts⸗ pächter Otto Scheibe in Stedten,
3) die Hypothekenurkunde, nämlich Schuldver⸗ schreibung vom 11./17. März, nebst Hypothekenschein vom 17. März 1837 über die für den Kantor
frau Ottilte Dorothee, geborene Hellbach, in Mühl berg, früher Fol. 35 Band I. des Hypothekenbuchs
8 chs von Mühlberg eingetrage nen 50 Thaler Darlehn nebst Zinsen. II. Nachbenannte Hypothekenposten:
1) 8 Thaler Vatergut des Johann Friedrich Hell bach in Mühlberg aus der Kautionsurkunde vom 17. Mai 1829, auf Grundstücken des Tagelöhners Friedrich Wettstein und dessen Ehefrau Charlotte, geborene Armstroff, sowie des Landwirths Richard Schröter in Mühlberg, Band 4 Artikel 155 und Band 15 Artikel 733 des Grundbuchs von Mühl⸗ berg eingetragen,
die auf den Grundstücken des Landwirths Gustav Friedrich Adplph Scheidler in Urbich, Artikel 29 Band I. des Grundbuchs von ÜUrbich Ab⸗ theilung III. Nr. 1 und 2 eingetragenen Posten:
a. 200 Thaler nebst Zinsen für den Thorschreiber Volkmar Kachel in Erfurt aus der Schuldverschrei⸗ bung des Johann Elias Haendel und dessen Ehefrau
Christiane Magdalene, geb. Urbich, vom Bana⸗ 1816
b. 200 Thaler nebst Zinsen für die Wittwe des Kaufmanns Trommsdorf, Rebecca, geborene Herr⸗ mann in Erfurt aus der Schuldverschreibung des Friedrich Wilhelm Hertig und dessen Ehefrau, Caro⸗ line Auguste Henriette, geborene Cramer vom 4./8. Januar 1838N..
Erfurt, den 21. September 1891.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung III.
[417441 Aufgebot. 6 Auf den Antrag
1) des Hüfners Traugott Paulisch zu Sallgast,
2) des Kaufmanns Robert Handt zu Calau werden folgende Urkunden: 8 1) das Dokument, welches über die auf dem Grundstücke Sallgast Nr. 32 Abtheilung III. Nr. 7 für die Caroline, Eleonore; Johanne Eleonore; Gottlieb Traugott Iee Paulisch aus dem ober
17. Erbvergleiche vom vomber 1843 eingetragene
Post der 45 Thlr. gebildet ist, 2) das Dokument, welches über die auf dem
Grundstücke Maßen Nr. 61 Abtheilung III. Nr. 2
für den Oekonomen Leberecht Terne zu Maßen aus der Urkunde vom 14. Januar 1874 eingetragene, an den Kaufmann Robert Handt 300 Thlr. nebst Zinsen gebildet ist, für kraftlos erklärt. Finsterwalde, den 16. Oktober 1891. Königliches Amtsgericht.
[41750] Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil vom heutigen Tage sind das Hauptdokument und das Zweigdokument über die auf dem Grundstücke Adl. Landeck Band II. Blatt 47 in Abtheilung III. Nr. 3 ursprünglich für den Ackerwirth Carl Haß eingetragenen 200 Thaler Darlehn, die auf die Geschwister Zuͤhlsdorf: Auguste Emilie Ida und Anna Wilhelmine Bertha um⸗ geschrieben sind, während später der Antheil der Letzteren auf den Besitzer Hermann Hasse zu Adl. Landeck umgeschrieben ist, von welchen Dokumenten
A. das Hauptdokument über den Antheil der Auguste Emilie Ida Zühlsdorf besteht aus:
a. dem Hypothekenbrief über die Post Abthei⸗ lung III. Nr. 3 von 200 Thlr. vom 11. Mai 1877, auf welchem sich am Schlusse die LEö“ vermerke auf die Geschwister Zühlsdorf vom 11. Mai 1877 und auf den Besitzer Hermann Hasse vom 20. März 1884 und am Eingang der Vermerk: „Noch gültig auf 300 ℳ“ befinden,
b. der Ausfertigung der Verhandlung vom 3. Ja⸗ nuar 1872;
B. das Zweigdokument aus einer beglaubigten Abschrift des gedachten Hauptdokuments besteht und über den an Hermann Hasse abgetretenen Antheil gebildet ist, für kraftlos erklärt.
Flatow, den 19. Oktober 1891.
Königliches Amtsgericht. [41972] Bekanntmachung. —
Der Hypothekenschein vom 17. März 1890, wonach Auguste Karoline Rosenbusch, geb. Bergmann, in Sitzendorf der Gemeinde Sitzendorf ein Darlehn 89 ℳ 63 ₰ schuldet, wird hiermit für kraftlos erklärt.
Königsee, den 19. Oktober 1891.
Fürstliches Amtsgericht. (L. S.) Versffentlicht: M. Boettger, als Gerichtsschreiber Fürstl. Amtsgerichts.
9*
cedirte Post der
nzeiger und Königlich Preußis
Berlin, Freitag, den 23 Oktober
chen Staat
1891.
——
Sach ungs⸗Sachen. 1 vhcee. ustellungen u. dergl. 3. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. 4. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 5. Verloosung ꝛc. von Werthpapieren. 8
1 Deffentlicher Anzeiger.
7. Erwerbs⸗ und Wir 8. Niederlassung ꝛc. von 9. Bank⸗Ausweise.
10. Verschiedene Bekanntmachungen.
6. Femmendir geselsbegen auf Aktien u. Aktien⸗Gesells
schafts⸗Genossenschaften. echtsanwälten.
2) Aufgebote, Zustellungen
[417522 Ausschlußurtheill. Im Namen des Königs! In der Lunow'schen Aufgebotssache von Warten⸗
berg, Aktenzeichen II. F. 1/91, erkennt das König⸗
liche Amtsgericht zu Pyritz unter dem 23. September
1891 durch den Amtsrichter von Kobylecki für Recht:
Das Hypothekeninstrument, betreffend diejenigen
800 Thaler Darlehn, welche im Grundbuch von
Wartenberg Band II. Blatt Nr. 69 in Abthei⸗
lung III. Nr. 3 für den Freischulzen Röbel aus
Wartenberg auf Grund der Schuld⸗ und Hypotheken⸗ verschreibung vom 28. Juni 1865 zufolge Verfügung vom 17. Juli 1865 eingetragen und durch Cession vom 2. Januar 1877 auf den Rentier Gottfried Lunow in Wartenberg, jetzt in Callies, übergegangen sind, bestehend aus der Ausfertigung der Schuld⸗ urkunde vom 28. Juni 1865 mit Eintragungsver⸗ merk, sowie beigefügtem Hypothekenbuchsauszug vom 21. Juli 1865, wird zum Zwecke der Neuausfertigung für kraftlos erklärt. Die Kosten des Verfahrens werden dem Rentner Gottfried Lunow auferlegt. Von 1 . ritz, den 23. September 1891. e Königliches Amtsgericht. 141751] Anusschlußurtheil. m Namen des Königs! 1 In der Burow'schen Aufgebotssache von Kloxin, Aktenzeichen II. F. 3/91, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Pyritz, durch den Amtsrichter von Kobylecki unter dem 3. Oktober 1891 für Recht: Alle Diejenigen, welche auf die im Grundbuch von Kloxin Band I. Blatt Nr. 2 in Abtheilung III.
Nr. 1 eingetragene Hypothek von 150 Thalern An⸗ sprüche erheben könnten, insbesondere die im Grund⸗
buch als Gläubigerin bezeichnete „Schmidt Haber⸗ mann'sche Kuratel in Rosenfelde,“ beziehungsweise die hierzu gehörigen Personen und deren Rechts⸗ nachfolger, werden mit ihren Ansprüchen auf jene Hypothek Behufs Löschung im Grundbuch aus⸗ geschlossen. Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden dem Bauer Wilhelm Burow in Kloxin
Von Rechts Pyritz, den 3. Oktober 1891. Königliches Amtsgericht.
Wegen.
1 Im Namen des Königs! 8 Antrag des Fabrikarbeiters riedrich Storck zu Hörde hat das Königliche Amtsgericht zu Hörde in der Sitzung vom 21. September 1891 für Recht erkannt: 1 Die Hypothekenurkunde über die im Grund⸗ buche von Hörde Band VIII. Blatt 46 in Ab⸗ beilung III. Nr. 10 für die jetzige Wittwe Handelsmanns Josef Cohen, Theodore, geb. Weinberg, zu Schwerte eingetragene Restkauf⸗ gelderforderung von 2362 ℳ 82 ₰ wird für kraftlos erklärt. Königliches Amtsgericht. 8“
8
[419777 Im Namen des Königs!
Auf den Antrag:
1) der Wittwe Landwirths Caspar Busemann Franziska, geb. Nettelhoff, von Berghofermark,
2) der Söhne derselben:
a. Bergmann Caspar Busemann daselbst,
b. Bergmann Wilhelm Busemann vom Sommer⸗
berge bei Holzen,
c. Schneider Anton Busemann von Schwerte hat das Königliche Amtsgericht zu Hörde in der See vom 18. September 1891 für Recht er⸗ annt:
Das Hypothekendokument über das im Grundbuche von. Berghofen Band 4 Blatt 49 für den Landwirth Caspar Busemann, Westhoff, zu Berghofen in Abtheilung III. Nr. 3 eingetragene Restdarlehn von 160 Thalern wird für kraftlos erklärt. Königliches Amtsgericht.
[41976] Bekanntmachung. 8
Durch Ausschlußurtel des unterzeichneten Gerichts vom 14. Oktober 1891 ist für Recht erkannt, da das Aufgebot beantragt ist:
I. der im Grundbuche von Kahren Band I. Nr. 4 in Abtheilung III. Nr. 1 für Liese Roy und
ans Roy eingetragenen Hypothekenpost von
Thlr. bez. 10 Thlr. und der im selben Grund⸗ buch in Abtheilung III. Nr. 7 für:
1) die Wittwe Budra, Christiane, geb. Buckowitz, 2) deren 6 Kinder:
a. Christiane Pauline, b. Johanne Christiane, c. Auguste Emilie, d. Christian Gottlieb Theodor, e. Auguste Wilhelmine, f. Karl August Reinhold, Geschwister Budra eingetragenen Hypothekenpost von WFöne 6 Sgr. 3 Pf., sowie 2 Thlr. 19 Sgr.
Kosten.
II. Der folgenden Hypothekenurkunden:
a. der Urkunde gebildet aus dem Kaufvertrage vom 18. Oktober 1860 den Ingrossationsnoten vom 1. November 1860 und 3. September 1863 und den Hypothekenbuchsauszügen vom 22. Oktober 1860 und 15. August 1863 über die im Grundbuch von Fablons Band IV. Nr. 52 in Abtheilung III. unter
r. 1 für Martin und Elisabeth Scheppan einge⸗ tragenen 400 Thlr. cedirtes Kaufgeld.
„der Urkunde gebildet aus dem Erbrezeß vom 1./13. März 1852. Selletionnotr vom 15. Mai
2 über die bei den Grundstücken von Guhrow Bd. I. Nr. 50 in Abtheilung III. unter Nr. 4 und Guhrow Bd. IV. Nr. 157 in Abtheilung III. unter
Nr. 1 a. für die Geschwister Johann Gottfried und Marie Bauer zu gleichen Theilen eingetragenen 25 Thlr. Vatergut;
c. der Urkunde, gebildet aus dem Mandat des Feeteüetr se hts Branitz vom 6. Juli 1845, dem
echtskraftsattest desselben Gerichts vom 5. Februar 1846, dem Ingrossationsvermerk vom 9 Februar 1846, und dem Hypothekenschein vom selben Tage über die im Grundbuch von Groß⸗Döbbern in Abtheilung III. unter Nr. 3 für die Gutsherrschaft zu Branitz ein⸗ getragenen 5 Thlr. 6 Sgr. 6 Pf. rückständiges n und Kosten,
I. die eingetragenen Gläubiger der unter Nr. I. bezeichneten Hypothekenpost und ihre Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf diese Post aus⸗ geschlossen,
II. die unter Nr. II. a., b und c. bezeichneten Urkunden werden für kraftlos erklärt.
Kottbus, den 14. Oktober 1891.
Königliches Amtsgericht.
[41980] Im Namen des Königd, Verkündet am 16. Oktober 1891. Wolff, Referendar, als Gerichtsschreiber.
Auf den Antrag des Schusterg Wilhelm Potthoff zu Heeren erkennt das Königliche Amtsgericht zu Feaeen durch den Amtsgerichtsrath Zuhorn für
e 2
I. Die Hypothekenurkunde, welche über die im Grundbuche von Heeren, Band I. Blatt 121 in Abtheilung III. unter Nr. 1 auf der Parzelle Flur 32 Nr. 147, jetzt Flur 32 Nr. 442/147 Grundbuchs Heeren eingetragene Post:
Fünfzehn Thaler acht Silbergroschen zweiund⸗ einenviertel Pfennig verschuldet die Wittwe Walter nach dem Theilungsrezesse vom 7. Juli 1838, präsentirt vom 8. August 1838, jedem ihrer beiden Kinder, nämlich: a. Caspar Heinrich Wilhelm, 29. September 1818, und .Johann Heinrich Wilhelm Eberhardt, geb. den 18. Februar 1826, an Vatergut, welches denselben zur Zeit der Verheirathung oder Großjährigkeit auszukehren ist unter Verhypothesirung der hier eingetragenen Immobilien. Eingetragen ex decreto vom 16. Mai 1840, gebildet ist, wird hiermit für kraftlos erklärt. II. Die Kosten werden dem Antragsteller zur Last
gelegt Von Rechts Wegen.
[41970) Im Namen des Königs! Verkündet Stadtlohn, den 5. Oktober 1891. Lübbert, Gerichtsschreiber In Sachen betreffend das Aufgebot Röttger er⸗ kennt das Königliche Amtsgericht zu Vreden in seiner Sitzung vom 5. Oktober 1891 durch den Amts⸗ richter Honervogt für Recht: 8 I. Die Hypothekenurkunde über 200 Thlr. Dar⸗ lehn, aus der Schuldurkunde vom 16. April 1855 für den Kaufmann Friederich Greving in Stadtlohn eingetragen im Grundbuche von Stadtlohn⸗Wessen⸗ dorf Band 8 Blatt 202, wird für kraftlos erklärt und wird der Gläubiger bezw. dessen Rechtsnachfolger mit allen Ansprüchen auf die aufgebotene Post aus⸗ geschlossen. II. Die Kosten des Verfahrens werden dem An⸗ tragsteller (des Aufgebots) zur Last gelegt. 8 Von Rechts Wegen. Vreden, den 8. Oktober 1891. Königliches Amtsgericht.
geboren den
Im Namen des Königs!
Auf den Antrag der minorennen Julie Münster⸗ mann, vertreten durch ihren Vater, den Wirth Diedrich Münstermann zu Hörde, hat das König⸗ liche Amtsgericht zu Hörde in der Sitzung vom 21. September 1891 für Recht erkannt:
Alle Diejenigen, welche auf den im Grundbuche von Hoerde Band 4 Artikel 12 in Abtheilung III. Nr. 1f für die Handlung Julius Bertuch's Wittwe zu Erfurt eingetragenen Kaufgelderrückstand von 31 ℳ 62 ₰ Ansprüche zu haben glauben, werden mit ihren Rechten und Ansprüchen ausgeschlossen. Königliches Amtsgericht.
[41956] Landgericht Hamburg. Oeffentliche Zustellung.
Der Maurer August Friedrich Willhöft zu Ham⸗ burg, Kläger, vertreten durch Rechtsanwalt Th. Kümpel, ladet seine Ehefrau Luise Marie Dorothea, geb. Wojidkow, unbekannten Aufenthalts, Beklagte, wegen Ehescheidung, zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 5. Civilkammer des Land⸗ gerichts zu Hamburg (Rathhaus) auf den 4. Ja⸗ nuar 1892, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Auf⸗ forderung, einen bei dem gedachten Gerichte zuge⸗ lassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Ladung bekannt gemacht. “
Hamburg, den 21. Oktober 1891.
— O. Mangelsdorff, Gerichtsschreiber des Landgerichts.
[41978]
1
[41954] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau des Lackirers Heinrich Holtmann, Pauline, geb. Fischer, zu Fähr, Reg.⸗Bezirk Stade, vertreten durch den Rechtsanwalt Justizrath Haeusler hierselbst, klagt gegen ihren genannten Ehemann, zu⸗ letzt in Wolfenbuüttel, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen ihr widerfahrener fortgesetzter Mißhandlungen und böslicher Verlassung mit dem Antrage, die Ehe der Parteien dem Bande nach 5 trennen, den Be⸗ klagten für den schuldigen Theil zu erklären und in die Kosten zu verurtheilen, und ladet den Beklagten,
zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor
f41950] Grünwalde, vertreten durch den Rechtsanwalt Gutt⸗
die zweite Civilkammer des Herzoglichen Landgerichts zu Braunschweig auf den 5. Jannar 1892, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Braunschweig, den 20. Oktober 1891. H. Rühland, Gerichtsschreiber des Herzoglichen Landgerichts.
[41953] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau des Formers Oito Jaentsch, Alma, geb. Brammer, zu Braunschweig, vertreten durch den Rechtsanwalt Semler hier, klagt gegen ihren Ehemann, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ehe⸗ bruchs und böslichen Verlassens, mit dem Antrage auf Scheidung der Ehe dem Bande nach, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Erste Civilkammer des Herzog⸗ lichen Landgerichts zu Braunschweig auf den 28. De⸗ zember 1891, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zu⸗ gelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Braunschweig, den 21. Oktober 1891.
A. Rautmann, Gerichtsschreiber des Herzoglichen Landgerichts. [41951] Oeffentliche Zustellung.
Die verehelichte Arbeiter Kriesel, Wilhelmine, ge⸗ borene Klein, zu Mittenwalde, vertreten durch Justiz⸗ Rath Meißner in Prenzlau, klagt gegen den Arbeiter Johann Kriesel, zuletzt in Mittenwalde, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung und Nachstellung nach dem Leben mit dem Antrage auf Ehescheidung und Erklärung des Beklagten für den schuldigen Theil, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Prenzlau auf den 21. Januar 1892, Vor⸗ mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. R. 48. 91.
Prenzlau, den 19. Oktober 1891.
Sprun 9 8 als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[41952] Oeffentliche Zustellung.
Die verehelichte Arbeiter Meyer, Bertha, geb. Marotzke, zu Strasburg U.⸗M., vertreten durch den Rechtsanwalt Justiz-Rath Meißner zu Prenzlau, klagt gegen den Arbeiter Carl Meyer, zuletzt in Strasburg U.⸗M., jetzt unbekannten Aufenthalts wegen böslicher Verlassung mit dem Antrage auf Ehetrennung und Erklärung des Beklagten für den allein schuldigen Theil, und ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Civilkammer des Königlichen Land⸗ gerichts zu Prenzlau auf den 21. Januar 1892, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu be⸗ stellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird 58 Auszug der Klage bekannt gemacht. R. 47. 91.
Prenzlau, den 19. Oktober 1891.
Sprung, 1“ als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
Oeffentliche Zustellung. Die Müllersfrau Louise Rohde, geb. Schön, zu
feld in Ortelsburg, klagt gegen ihren Ehemann, den Muüͤller Gustav Rohde, früher zu Grünwalde, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage auf Trennung der zwischen den Parteien bestehenden Ehe und Erklärung des Be⸗ klagten für den allein schuldigen Theil und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die III. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Allenstein auf den 16. Jannar 1892, Vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zu⸗ gelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Döhlert, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgeric,—.
41959] Oeffentliche Zustellung.
b Die verehel. Helene Therese Selma Schulz, geb. Koppe, zu Altenburg, vertreten durch Justizrath Dr. Wolf daselbst, klagt gegen ihren Ehemann, den Handarbeiter Friedrich Wilhelm Adolph Schulz aus Frankfurt a./O., zuletzt in Altenburg, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung mit dem Antrage auf gänzliche Trennung der Ehe auf Grund von §. 212 ff. der Eheordnung, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Civilkammer des Herzoglichen Landgerichts zu Altenburg auf Mitt⸗ woch, den 20. Januar 1892, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge⸗ dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
geborene Kind Friedrich Wilhelm Heinrich
Israel, vertreten durch seinen Vormund Schuh⸗
machermeister August Zühlke zu Berlin, Pali⸗
sadenstr. 77, sämmtlich vertreten durch Rechts⸗ anwalt Lewek zu Alt⸗Landsberg,
klagen gegen den Milchkühler Herrmann Willert,
früher zu Bollensdorf, jetzt unbekannten Aufenthalts,
5 Ansprüche aus Schwängerung mit dem An⸗
rage:
1) den Beklagten für den Vater des von der Klä⸗ gerin zu 1 außerehelich geborenen Kindes, Na⸗ mens Friedrich Wilhelm Heinrich Israel, zu erklären,
2) denselben zu verurtheilen:
a. an Klägerin zu 1 50 ℳ Tauf⸗, Entbindungs⸗ und Sechswochenkosten,
b. für das vorgedachte Kind von dessen Geburt bis zum zurückgelegten 14. Lebensjahre an monatlichen Alimenten 15 ℳ, die rückstän⸗ digen sofort, die laufenden vierteljährlich im Voraus zu zahlen,
und laden den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗
lung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht
zu Alt⸗Landsberg auf den 15. Dezember 1891,
Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffent⸗
lichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage be⸗
kannt gemacht. Behrendts,
Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
Backnang.
[41958] Oeffentliche Zustellung.
Der Johann Schroth, Bahnwärter von Steinbach, als gesetzlicher Vertreter seiner minderjährigen Tochter Johanna Schroth und deren unehelichem Kinde Gustav Karl Schroth zu Steinbach, vertreten durch Rechtsanwalt Neumann in Stuttgart, klagt gegen den ledigen volljährigen Karl Rückert, Schuh⸗ macher von Stein, bad. Bez.⸗Amts Mosbach, zur Zeit mit unbekanntem Aufenthalt abwesend, aus un⸗ ehelicher Schwängerung mit dem Antrage, mittels vorläufig vollstreckbaren Urtheils zu erkennen,
der Beklagte sei kostenfällig schuldig, an die Pflegschaft des unehelichen Kindes der Mitklägerin jährliche Alimente im Betrage von 100 ℳ voraus⸗ zahlbar in halbjährlichen Raten vom 1. März 1891 an, das Verfallene sofort zu bezahlen und zwar so lange, bis das Kind sich selbst zu ernähren im Stande 1 jedenfalls bis zu dessen zurückgelegtem 14. Lebens⸗ ahre,
und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Backnang auf Donnerstag, den 17. De⸗ zember 1891, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. v“
Den 20. Oktober 1891.
(L. S.) Romberg,
Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
“ 828 “
[41957] Oeffentliche Zustellung.
Das Königliche Amtsgericht Kulmbach hat zur mündlichen Verhandlung über eine Klage der Kuratel über das von der ledigen Dienstmagd Anna Margaretha Emmert von Vorderbreitenthann, K. Amtsgerichts Feuchtwangen, am 3. Mai 1891 ge⸗ borene Kind „Karl Wilhelm“ — vertreten durch den Vormund Johann Georg Weth von Oberrans⸗ bach, und dieser durch seinen Prozeßbevollmächtigten Bonifaz Betz, Krankenhausdiener dahier, — welche den Antrag enthält, den Beklagten Karl Müller, seither Kellerarbeiter dahier, zur Anerkennung der Vaterschaft zu dem genannten Kinde, Einräumung des gesetzlich beschränkten Erbrechts für dasselbe, Entrichtung eines jährlichen Alimentationsbeitrags von 80 ℳ für die ersten 14 Lebensjahre des Kindes, Bestreitung des seinerzeitigen Schulgeldes, der etwaigen Handwerkserlernungs⸗ und der eventuellen Kur⸗ und Begräbnißkosten kostenfällig zu verurtheilen und das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu er⸗ klären, — Termin auf Mittwoch, den 30. De⸗ zember 1891, Vormittags 9 Uhr, anberaum
Zu diesem Termin wird der Beklagte Karl Müller, da dessen gegenwärtiger Aufenthalt un⸗ bekannt ist, auf dem Wege der öffentlichen Z stellung hierdurch geladen.
Kulmbach, am 20. Oktober 1891.
Der Gerichtsschreiber: (L. 8.)
Richter, Sekr.
[42091] Oeffentliche Zustellung. 8
Gemäß einer mit der Vollstreckungsklausel ver⸗ schenen Urkunde des K. Notars Keller in Ludwigs⸗ afen am Rhein vom 16. Juli 1887 sind die früher in Ludwigshafen am Rhein auf dem Hemshof wohnhaften, nunmehr ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort abwesenden Eheleute Johann Baptist Wagner, Sattler und Tapezier, und Maria geborene Schnoor an Fräulein Amalie Foltz, Rentnerin, 1 Frankenthal wohnhaft, für empfangenes Darlehen die Summe von 1000 ℳ solidarisch schuldig ge⸗ worden, rückzahlbar nach vierteljähriger Kündigung und zu 5 % jährlich verzinslich mit etwaigen Ver⸗ zugszinsen, zur Sicherheit welcher Forderung sie Plan⸗Nr. 1000 ½, ein auf dem Hemshofe zu Lud⸗ hafen an der Gräfenaustraße gelegenes Wohnhaus
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. b Altenburg, den 21. Oktober 1891. Der Gerichtsschreiber des Herzoglichen L. chts, III. Abtheilung. 8 3 Weber, Landgerichts⸗Sekretär.
Oeffentliche Zustellung. 2
ie jetzt verehelichte 9 88 Rummelsberg, Thürschmidtstr. 1
72 2) das von derselben am 6. Februar 1890 unehelich
nebst Zubehörungen, verpfändet haben. Dieses Dar⸗ lehen * die genannte Gläubigerin mit Schr b
iftsatz vom 3. Oktober abhin den Schuldnern mit der Hlg forderung gekündet, sofort bei Ablauf von drei Mo⸗ naten von Zustellung an den fraglichen Betrag von 1000 ℳ mit Zinsen seit 16. Juli 1891 an sie zu jahlen, widrigenfalls die Schuldner gerichtlich dazu angehalten werden sollen; dabei werden die Rechte wegen der rückständigen am 16. Juli 1891 fällig ge⸗ b einjährigen Zinsen nebst Verzugszinsen vor⸗ behalten. 1111111“ “