Die Kommission erledigte in den Sitzungen vom 14. bis 21. Oktober die §§. 206 bis 253. Der §. 206, der aus⸗ spricht, daß Gegenstand des Schuldverhältnisses in Thun oder Unterlassen des Schuldners (Leistung) ein kann, wurde in veränderter Fassung, die es ver⸗ meidet, als Gegenstand des Schuldverhältnisses die Leistung zu bezeichnen, sachlich gebilligt. Insbesondere trat die Kommission nach einer eingehenden Erörterung der Auf⸗ fassung des Entwurfs bei, daß ein Schuldverhältniß auch auf eine solche Leistung gerichtet sein könne, welche für den Gläu⸗ biger ein Vermögensinteresse nicht habe.
Die von der alternativen Obligation §§. 207 bis 212 wurden, mit Ausnahme des 8 des §. 211 Abs. 2 und des §. 212, deren Streichung beschlossen wurde, im Wesentlichen angenommen, der §. 211 Abs. 1 jedoch, welcher den Fall betrifft, wenn eine der mehreren Leistungen unmöglich ist oder später unmöglich wird, mit der Abweichung, daß die Beschränkung des Schuldverhältnisses auf die noch mögliche Leistung nicht eintreten soll, wenn die Un⸗ möglichkeit der anderen Leistung durch einen von dem nicht wahlberechtigten Theile zu vertretenden Um⸗ stand herbeigeführt ist. Die von verschiedenen Seiten im Anschluß an den Gedanken des preußischen Rechts ver⸗ theidigte Auffassung, daß dem wahlberechtigten Theile, min⸗ destens dem wahlberechtigten Gläubiger, in allen Fällen, in denen eine der mehreren Leistungen unmöglich sei oder später unmöglich werde, die Befugniß gegeben werden müsse, das Schuldverhältniß aufzuheben, fand nicht die Zustimmung der Mehrheit. Der §. 213, welcher die Lieferbarkeit der nur der Gattung nach bestimmten Sache zu regeln bezweckt, wurde in geänderter Fassung sachlich gebilligt. Bei der Berathung des §. 214 gab die Frage, in welchem Zeitpunkte bei der Gattungsobligation das Schuldverhältniß sich auf eine bestimmte Sache in einer für beide Theile verbindlichen Weise concentrire und ob es angemessen sei, diese Frage durch das Gesetz zu entscheiden, Anlaß zu einer eingehenden Erörterung. Die Mehrheit der Kommission entschied sich für die Aufnahme der Vorschrift, daß die Concentration in der bezeichneten Art dann eintrete, wenn der Schuldner alles gethan habe, was von seiner Seite zum Zweck der Bewirkung der Leistung er⸗ forderlich sei, also insbesondere dann, wenn er die Sache dem Inhalt des Schuldverhältnisses entsprechend dem Gläubiger an⸗ geboten oder an diesen abgeschickt habe.
Die von der Geldschuld handelnden §§. 215, 216 wur⸗ den unter Streichung des §. 215 Abs. 3 mit der Abweichung angenommen, daß im Falle des §. 215 Abs. 1 dem Schuldner die Wahl zustehen soll, die Zahlung in Reichswährung oder in ausländischer Währung zu bewirken, sofern nicht ein An⸗ deres ausdrücklich bedungen ist. “
Zu §. 217, welcher die Höhe der Zinsen in Ermange⸗ lung einer anderen gesetzlichen oder rechtsgeschäftlichen Be⸗ stimmung auf fünf vom Hundert festsetzt, war von verschie⸗ denen Seiten beantragt, statt fünf vom Hundert nur vier vom Hundert zu bestimmen. Die Kommission erachtete jedoch unter eingehender Berücksichtigung der in Betracht kommenden wirthschaftlichen Verhältnisse eine solche Aenderung des be⸗ stehenden gesetzlichen Zinsfußes nicht für angezeigt, insbesondere auch nicht vom Standpunkte des Interesses der nicht be⸗ mittelten Volksklassen aus, und entschied sich deshalb für die Annahme des §. 217. 8 1
Den Vorschriften des Entwurfs über Schadensersatz (§§. 218 bis 223) stimmte die Kommission im Wesentlichen zu, insbesondere auch dem Grundsatze des §. 218 über den Umfang des Schadensersatzes sowie dem Grundsatze des. §. 219 über die Art und Weise, wie der Schadensersatz zu leisten ist. Der Grundsatz des §. 218 wurde jedoch modifizirt durch Aufnahme der Vorschrift, daß die Haftung des Schuldners wegen Nichterfüllung sich nicht auf den Ersatz desjenigen Schadens erstrecken soll, dessen Entstehung nach ber Kenntniß der Umstände, welche der Schuldner hatte oder haben mußte, außerhalb des Bereichs der Wahrscheinlichkeit lag⸗ Auch der Grundsatz des §. 219, daß der Schadensersatz in erster Linie durch Herstellung des Zustandes zu leisten ist, welcher vor⸗ handen sein würde, wenn die zum Ersatz verpflichtende That⸗ sache nicht eingetreten wäre, und nur insoweit, als die Her⸗
stellung nicht möglich oder zur Entschädigung des Gräubigers nicht genügend ist, Entschädigung in Geld gefordert und geleistet werden kann, erfuhr verschiedene Abschwächungen. Der Gläubiger soll berechtigt sein, statt der Herstellung den Betrag der Aufwendungen zu fordern, welcher erforderlich ist, um die Her⸗ stellung zu bewirken. Außerdem soll ihm das Recht, Entschädigung in Geld zu verlangen, zustehen, wenn die Herstellung nicht innerhalb einer von ihm bestimmten angemessenen Frist be⸗ wirkt wird. Andererseits soll der Schuldner verechtigt sein, den Gläubiger für den Fall, daß die Herstellung nur mit un⸗ verhältnißmäßigen Kosten möglich ist, in Geld zu entschädigen, wie wenn die Herstellung unmöglich wäre. Der von ver⸗ schiedenen Seiten gemachte Vorschlag, die Entschädigung in Geld als die Regel hinzustellen, dem Gerichte aber die Be⸗ fugniß einzuräumen, nach freiem Ermessen auf Verlangen des einen oder anderen Theils die Herstellung des früheren Zu⸗ standes zu bestimmen, fand nicht die Zustimmung der Mehr⸗ heit. Der §. 220 wurde als entbehrlich gestrichen, der §. 221 urde mit dem Vorbehalte angenommen, bei den Schuld⸗ verhältnissen aus Verträgen auf die Frage zurückzukommen, ob und inwieweit wegen Vertragsverletzung eine Entschädigung n Geld auch dann zulässig sein solle, wenn es sich nicht um inen Vermögensschaden handele. Der §. 223 wurde mit der Abweichung gebilligt, daß der Ersatzpflichtige nur gegen Ab⸗ retang der dem Ersatzberechtigten auf Grund des Eigenthums oder sonstigen Rechts gegen Dritte zustehenden Ansprüche Ersatz zu leisten verpflichtet ist. 4 Die Berathung wandte sich sodann den von der „ Ver⸗ flichtung zur Leistung“ handelnden §§. 224 bis 232 zu. Un Stelle des §. 224 Abs. 1 Satz 1 wurde die Aufnahme iner Vorschrift beschlossen, welche zum Ausdruck bringen soll, aß die Frage, welche Leistung dem Schuldner obliegt und
ie sie zu bewirken ist, nach Treu und Glauben Rüuͤcksicht auf die Verkehrssitte zu be⸗
rtheilen ist. Im Uebrigen wurde der 224 sachlich
1 beanstandet. Auch der §. 225 gelangte zur Dagegen wurde der §. 226 als entbehrlich ge⸗ Angenommen wurden ferner die §§. 227 bis 232,
der §. 230 Abs. 2 jedech in dem Sinne, daß dadurch der aus dem §. 229 und §. 230 Abs. 1 sich regelnde Leistungsort nicht geändert wird, und mit der Abweichung, daß, wenn nach der Entstehung des Schuldverhältnisses eine Aenderung des Wohn⸗ itzes des Gläubigers eingetreten ist, welche die Kosten oder die Gefahr der Uebersendung erhöht, der Gläubiger die
handelnden 208 Abs. 2,
erfuhr
die Uebern
or
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3
b—
Mehrkosten bezw. die Gefahr zu tragen hat. Eine Ergänzung
die
wurden Abs. 1 bezeichneten Befriedigung seines des geltend machen können.
daß das im Absatz 1 dem soll, wenn es nicht innerhalb einer Schuldner zur Erklärung bestimmten an
dem Kolonnen in einem Streifzug gegen die 2
Schuldner für sich allein nicht die Anna gt Ort, an welchen die Uebersendung geschieht, sei der Leistungs⸗ t. Ferner wur Bestimmung aufzunehmen, gesetze unberührt bleiben lichen Kassen an der Die Vorschriften ü . 233—
gebilligt, ebenso mit nicht schriften über die Folgen
238 Abs. 2, der jedoch gestrichen.
er F.
§. 238
usatz wie
Satz 1 wurde die Vor ohne Unterschied zwischen beruhenden Zinsen, Verzug
In den Geschäftsräumen des heitsamts Direktors Dr. Köhler die Konf Gesetzentwurfs, sammengetreten.
Im Frühjahr dieses wohnenden Stämme dem Gouverneur Gehorsam gekündigt und den zur S sandten Kanzler Leist ihre gesetzt Drohungen gegen
Hau
des deutschen Abo⸗Stämme mit Gewalt zur Die Hauptmann von Graven Süden
Mit
Nach
Legations Raths von Schuckmann Abos er lichen H erfolgter Expedition verschiedene Nebendörfer zerstört. sind vier Matrosen verwundet, todt und vierzehn Schwarze verwundet. Abo⸗Stämme sind sehr groß.
nahme der Koste
wurde beschlossen, in das
Kasse in Empfang 236) wurden
Unmöglichkeit der
Dagegen Erweiterung, Gläubiger
eine
insofern der
Fällen
Absatz 1 dem
Zu §. 247
zu
ist heute Vormittag betreffend den
angegriffen.
ptsitze befestigt, den
tel boten sich in dem
des Schutzgebiets in Kamerun
einem soeben folgreich gewesen. Die auptorte Miang
Landung und
der Entwurf durch Aufnahme der Vorschrift, in der Uebersendung durch nnahme rechtfertigt, der
Ei
daß die Vorschriften der Landes⸗ nach welchen Zahlungen aus öffent⸗ zu nehmen sind. ber das Zurück unter Streichung des b erheblichen ““ die Vor⸗ er Nichtleistung §. 240 Abs. erfuhr als
Schadensersatzanspruchs auch die im Falle
Gläubiger zustehenden Ferner wurde zu Gläubiger beigelegte dem Gläubiger von dem gemessenen Frist aus⸗ geübt wird. Im Anschlusse an den §. 244 gelangte eine die Zulassung von Proze Annahme. Anlangend die r Schuldners (§§. 245 — 253), so . Vor schriften — mit Ausnahme des §. 248 Abs. 3 und des §. 253, welche als entbehrlich gest Zustimmung.
ßzinsen aussprechende Vorschrift zur
Vorschriften über den Verzug des so fanden auch diese Vor⸗
richen wurden —
Abs. 2 wurde jedoch ein gleicher 8. 242 beschlossen und an Stelle des Vorschrift aufgenommen, da gesetzlichen und auf szinsen nicht zu entrichten sind.
Kaiserlichen Gesund⸗
unter dem Vorsitz des erenz zur Begutachtung eines Verkehr mit Gift, zu⸗
Jahres hatten die am Abo⸗Flusse
i
tiftung des Friedens ent⸗ Gleichzeitig hatten sie Fluß gesperrt und fort⸗ das Gouvernement gerichtet. Behörden des Schutzgebietes erachteten es zur Aufrechterhaltung Ansehens und Gehorsams für erforderlich, die Unterwerfung zu zwingen. Umstande, reuth, mit einer Expedition nach
sammeln mußte, lbos verwendet werden konnten. Gleichzeitig hatte der stellvertretende Gouverneur, Legations⸗ Rath von Schuckma zu befestigen und ständischen Stämme zu führen. eingetroffenen Telegramm des ist der Zug gegen die beiden und Bonakwase wurden nach heftigem Kampf
un beschlossen, den Flußdampfer „Soden“ ebenfalls stromaufwärts gegen die auf⸗
Gravenreuth gestürmt und diese d Von den Expeditionstruppen im Uebrigen drei Schwarze
Bei dem Ober⸗Kommando der Mar
leicht;
16
In
Sonnabend gelangten,
vorbereit ordnung gelegten
beschlosse
Meldung eingegangen: „Abo⸗Leute bestraft. Gravenreuth erstürmt. schwer, Matrosen Baumann, „Hyäne“: Dewald leicht.
Bootsmannsmaat
der Schlußsitzung des Kolonialraths g wie wir berichtet, die von der Kommission Berathung im Plenum. Die Zoll⸗ wurde im Wesentlichen in der von der Kommission vor⸗ Einige Abänderungen wurden Bezug auf die Festsetzung der Zollgrenze.
eten Vorlagen zur
Form genehmigt.
n mit
dem ältesten Offizier der westafrikanischen Kapitän von Dresky soeben folgende, v Kamerun abgesandte und in Lagos aufgegebene telegraphische
Miang durch „Habicht“, „Hyäne“, „Habicht“ verwundet: Rudolf Krause, Born, Grebe Lack schwer, Verwundeten geht’s gut.“
Eine lebhafte Erörterung wurde der
welcher zu bere mit
haft erschienen, ob es schon jetzt bestimmte Gre
rathung halten, Werthes
Rücksicht auf den
der sei.
Weise chnen
Werth der In
Plenum wurde Gouverneur Grundsätze
im dem leitende
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zu der Kommissionssitzung war Bericht des Gouverneurs zweifel⸗ sich empfehlen würde, in dieser Hinsicht üundsätze aufzustellen. aber die
E
Als solche wurden folgende aufgestellt:
Werth am Ursprungs⸗ bezw. Fabrikationsort nung der Transport⸗ und Versicherungs dieser Gesammtsumme.
schlages
fuhr der Marktpreis am Verschiffungsort, 1 r in regelmäßigen Zeiträumen festzustellen ist.
verneur Mi
Gouverneur befürwortet. . freiten Gegenstände wurde etwas erweitert. 18
Die Anträge der Kommission, betreffend die Vergünstigung der Missionsgesellschaften bei der Zollbehandlung, wurden ein⸗ Sie lauteten dahin: 1) Gegenstände, welche unmittelbar den Zwecken des Gottesdienstes des Unterrichts und der Krankenpflege n die Liste der von Einfuhrzoll befreiten Gegenstände auf⸗
stimmig
der christ dienen, i zunehmen
2) 9 in Deuts
von 10 Proz.
t Bezug auf das Verfahren bei der Straffestsetzung wurde der Erlaß einer besonderen Verordnung durch Die Liste der vom Einfuhrzoll be⸗
angenommen.
lichen Bekenntnisse,
kach Ablauf — 1 ch⸗Ostafrika thätigen christlichen “
eines jeden Rechnung
Mi
gskosten sowie eines Zu⸗
ejahres auf Antrag jeder
daß den
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behaltungsrecht §. 236 sachlich
Leistung und (Es. 237 — 244). 2 und der §. 241. der §. 240 in den dort
zum Zwecke der
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daß von Zinsen, Rechtsgeschäft
n Kamerun den
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daß der
beauftragt, seine sodaß sie zu
befestigten feind⸗
1 der sowie
von diese Orte
Die Verluste der
ine ist hierüber von Station, Korvetten⸗
am 21. Oktober von
Matrose Spieß
Matrose
.
am vorigen
Frage gewidmet, in verzollenden Waaren es
Be⸗ ge⸗
Bei der für richtiger Berechnung des rwägung zu geben. Für die Einfuhr der mit Hinzurech⸗
Für die Aus⸗ welcher vom Gou⸗
den
trag für diejenigen im Laufe des welche zum unmittelbaren Gebrauch der
Jahres verzollten Gegenstände, Misstonsanstalten und ihrer Mitglieder bestimmt waren, bis zur Höhe von 1200 ℳ wieder⸗ zuerstatten. 1 1“
3) Bei Regelung der Zollverhältnisse in den anderen Schutz⸗ gebieten unter Würdigung der Missionsthätigkeit auf entsprechende Vergünstigungen Bedacht zu nehmen. 1
Dem Vorschlage der Kommission gemäß faßte endlich der Kolonialrath folgende Resolution:
Der Kolonialrtath ist der Ansicht, daß es zur von wirthschaftlichen Unternehmungen in den deutschen gebieten und zur Belebung des Handelsverkehrs dieser gebiete mit dem Matterlande sich empfiehlt, die Ein⸗ fuhr von Erzeugnissen aus den deutschen Kolonien nach Deutschland durch Befreiung dieser Erzeugnisse vom Eingangszoll oder doch durch Ermäßigung des Eingangszolls zu erleichtern. Der Kolonialrath ersucht die Kaiserliche Regierung, in dieser Richtung eine Aenderung der deutschen Zollgesetzgebung herbeizuführen.
Förderung Schutz⸗ Schutz⸗
meldet: Gegenüber der Blätter⸗ des Majors von Wissmann aus dem Kolonialdienst werden frühere Nachrichten bestätigt, wonach von Wissmann Auftrag hat, in Kairo Sudanesen anzuwerben und diese Ost⸗Afrika zuzuführen. u““
1“
Das „Wolff'sche Bureau“ meldung über den Austritt
Durch eine in Nr. 37 der in Singapore erscheinenden „Government Gazette“ vom 18. v. M. abgedruckte Proklamation vom 15. v. M. ist auf Grund des britischen Kolonialgesetzes Nr. 18 von 1887 die Ausfuhr von Waffen, Munition, Schieß⸗ pulver und sonstigen Bedürfnissen für Militär und Flotte von irgend einem Hafen oder Ort der britischen Kolonie Straits Settlements nach Labuan und British. North Borneo für die Dauer von sechs Monaten vom 1. d. M. an verboten worden. .
Der General der Kavallerie Graf von Waldersee, à la suite des Königs⸗Ulanen⸗Regiments (1. Hannoversches) Nr. 13, General⸗Adjutant Seiner Maäjestät des Kaisers und Königs und kommandirender General des IX. Armee⸗Corps, und der General⸗Lieutenant von Wodtke, Commandeur der 12. Division, sind zu kurzem Aufenthalt hier eingetroffen.
Der Kaiserliche Minister⸗Resident in Tanger Graf von Tattenbach ist von dem ihm Allerhöchst bewilligten Urlaub auf seinen Posten zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Minister Residentur wieder übernommen.
Der Wirkliche Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath im Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗An⸗
gelegenheiten Dr. Schneider ist aus der Provinz Schlesien zurückgekehrt.
Dem Regierungs⸗Assessor Grafen von Rittberg, bisher landräthlichen Hülfsbeamten zu Neuenhaus, Kreis Grafschaft Bentheim, ist die kommissarische Verwaltung des Landraths⸗ amts im Kreise Schubin, Regierungsbezirk Bromberg, dem Regierungs⸗Assessor Lindenberg zu Köln die kommissarische Verwaltung des Landrathsamts im Kreise Waldbroel, Regierungsbezirk Köln, und dem Regierungs⸗Assessor Freiherrn von Wangenheim zu Hannover die kommissarische Verwaltung des Landraths⸗ amts im Kreise Diepholz, Regierungsbezirk Hannover, über⸗ tragen worden.
Der neu ernannte Regierungs⸗Assessor Lex ist d lichen Regierung zu Merseburg zur aushülfsweisen wendung und
der neu ernannte Königlichen Regierung zu Schleswig überwiesen worden.
Zur Hülfeleistung sind zugetheilt worden: der Regierungs⸗ Assessor Dr. jur. Buresch dem Landrath des Kreises Labiau, Reg.⸗Bez. Königsberg, Landrath des Kreises Ohlau, Reg⸗Bez. Breslau, der Regie⸗ rungs⸗Assessor Dr. jur. Schreiber dem Landrath des Kreises Trebnitz, Reg.⸗Bez. Breslau, der Regierungs⸗Assessor Stute dem Landrath des Kreises Schleswig, der Regierungs⸗Assessor von Eisenhart⸗Rothe dem Landrath des Kreises Burg⸗ dorf, Reg.⸗Bez. Lüneburg, der Regierungs⸗Assessor Kötter dem Landrath des Obertaunuskreises im Reg.⸗Bez. Wiesbaden der Regierungs⸗Assessor von Heimburg dem Landrath des Rheingaukreises, Reg.⸗Bez. Wiesbaden, der Gerichts⸗Assessor Rehfeld dem Landrath des Kreises Düren, Reg.⸗Bez. Aachen, der Regierungs⸗Assessor Roth dem Landrath des Kreises Naugard, Reg.⸗Bez. Stettin.
Lex ist der König⸗
Das Kreuzer⸗Geschwader, bestehend aus S. M. Schiffen „Leipzig“ (Flaggschiff), „Alexandrine“ und „Sophie“, Geschwader⸗Chef Contre⸗Admiral Valois, ist am 24. Oktober in Valparaiso angekommen. 1
S. M. Peanzerfahrzeug „Bremse“, Kommandant Korvetten⸗Kapitän Becker, ist am 24. Oktober in Hull eingetroffen und beabsichtigt, am 30. nach Wilhelmshaven in See zu gehen. 8
Bayern.
München, 26. Oktober. Die Kammer der Abge⸗ ordneten erledigte einem Telegramm der „Köln. Ztg.“ zufolge in ihrer heutigen Sitzung eine Reihe kleiner Etats. Bei der Münzanstalt sprach der Abg. Beckh aus Nürnberg den Wunsch aus, es möchten außer den österreichischen auch die sonstigen älteren Vereinsthaler eingezogen und dafür mehr Fünfmark⸗ scheine ausgegeben werden. Der Finanz⸗Minister Freiherr von Riedel theilte mit, daß eine größere Summe älterer Thaler bei der Reichsbank aufgesammelt worden sei, die in der hiesigen Münze in neues Silbergeld umgeprägt wer⸗ den sollen.
Sachsen.
Dresden, 26. Oktober. Bei der heutigen Fene gg Stichwahl in Dresden⸗Altstadt wurde Wetzlich (konser⸗ vativ) mit 3760 Stimmen gewählt; der Gegenkandidat Winkler (Sozialist) erhielt 2251 Stimmen.
Württemberg.
Stuttgart, 26. Oktober. Seine Majestät der König hat, wie der „St.⸗A. f. W.“ meldet, an den Kriegs Minister
ssionsgesellschaft den Be⸗
einen Erlaß gerichtet, demzufolge anläßlich des Regierungs⸗
6
Ver⸗
Regierungs⸗Assessor Johanssen der
der Regierungs⸗Assessor Simon dem
Häfen im Küstengebiet letzthin an die Kaiserliche Regierung die
toreien
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Platz
die Verpflichtung zur Herstellung von Beleuchtungsanlagen
heißt es in dem Bericht:
antritts auch ein Gnadenakt für Verurtheilte des Militärstandes eintreten soll. Die näheren Umstände und Bedingungen für die Strafnachlässe werden dabei angegeben. Der Direktor im Finanz⸗Ministerium von Zeyer ist an Stelle von Riecke’'s zum Mitgliede der Kammer der Standes⸗ herren ernannt worden. 8
Mecklenburg⸗Schwerin.
- Schwerin, 26. Oktober. Das Befinden Seiner König⸗ lichen Hoheit des Großherzogs hat sich, wie den „Meckl. Nachr.“ aus Cannes gemeldet wird, weiter gebessert; der Hustenreiz beginnt zu schwinden und die Nächte bringen ruhigen Schlaf, das Körpergewicht nimmt weiter zt.
Oldenburg.
Oldenburg, 25. Oktober. Der Ertrag der staat⸗ lichen Einkommensteuer pro Mai 1891/92 beziffert sich dem „Hann. Cour.“ zufolge für die Stadt Oldenburg auf 280 600 ℳ gegen 199 749 ℳ im Vorjahre, sodaß in diesem Jahre 80 850 ℳ mehr erbracht werden. Davon entfallen auf die jetzt zur Einkommensteuer herangezogenen Aktiengesell⸗ schaften und Genossenschaften 40 805 ℳ, der Rest ergiebt sich im Wesentlichen aus der höheren Steuerskala des neuen Einkommensteuergesetzes. Da nach dem Fuß der staatlichen Einkommensteuer auch die Kommunalsteuern umgelegt werden und auf die Steigerung bei Aufstellung der städtischen Etats für das laufende Steuerjahr noch keine Rücksicht genommen werden konnte, so wird sich das Gesammterträgniß der städtischen Steuern um 87 000 ℳ höher stellen, als ver⸗ anschlagt. Das zur Steuer angesetzte Kapitalvermögen beträgt in der Stadt Oldenburg 60 005 771 ℳ mit einem Einkommen von 2 558 187 ℳ
Elsaß⸗Lothringen. Straßburg, 26. Oktober. Eine Deputation der hiesigen Handelskammer überreichte gestern dem Kaiserlichen Statt⸗ halter Fürsten von Hohenlohe eine Adresse, in welcher die genannte Körperschaft ihren Dank für die Aufhebung der Be⸗ schränkungen im Verkehr mit Frankreich Ausdruck giebt. In seiner Antwort gab, wie die ‚Frankf. Ztg.“ berichtet, der Statthalter seiner persönlichen Genugthuung über die Auf⸗
hebung des Paßzwanges Ausdruck, mit der Versiche ung, daß er 8 Kaiser den Dank der Handelskammer übermitteln werde.
Der Abgeordnete Sauner, welcher bisher den Kreis Altkirch im Landesausschusse vertrat, hat vor der jetzigen Wahl einen Aufruf veröffentlicht, in welchem es nach der „Straßb. Post“ heißt:
Meine Stellung der Regierung, die ich hochachte und werthschätze, gegenüber ist eine aufrichtige und werde ich ihr meine Unterstützung in Allem leihen, was zum Besten des Landes dient.
Was meine politische Gesinnung betrifft, nehme ich bei dieser Gelegenheit gerne Anlaß, meinerseits offen zu bestätigen, daß ich mich vollständig im Einklang mit den Gesinnungen befinde, welchen die beim neulichen Empfang Seiner Durchlaucht des Herrn Statt⸗ halters anwesenden Mitglieder des Landesausschusses unter Be⸗ tonunag der unerschütterlichen Zusammengehörigkeit Elsaß⸗Lothringens mit dem Reiche Ausdruck verliehen haben.
Deutsche Kolonien. „Die Deutsch⸗ Ostafrikanische Gesellschaft hat einen Bericht über ihre Thätigkeit herausgegeben, der zunächst die Wirkungen des deutschenglischen Abkommens vom 1. Juli 1890 behandelt. Die Gesellschaft hat auf Grund einer Ab⸗ machung mit der Kaiserlichen Regierung eine 5 prozentige Anleihe im Nennbetrage von 10 556 000 ℳ schaffen können, für deren Verzinsung und Tilgung ihr aus den Brutto⸗Zoll⸗ erträgen des Küstengebiets jährlich 600 000 ℳ Seitens der Kaiserlichen Regierungzuzahlen sind. Die Anleihe ist zum größeren Theil begeben und an der Berliner Börse zur Einführun gebracht worden. Aus dem Erlöse hat die Gesellschaft zunäch den Betrag von vier Millionen Mark zur Befriedigung des Sultans von Sansibar verwandt und Zwecks Ublösung der von ihr übernommenen Verpflichtung zur Betonnung der⸗
Summe von 100 000 ℳ entrichtet. Es verbleibt ihr noch
im Höchstbetrage von 250 000 ℳ Im Uebrigen steht ihr der Erlös der Anleihe für dauernde wirthschaftliche Anlagen zur Verfügung. Es sind ior also durch den Vertrag ganz bedeu⸗ tende Kapitalien zugeflossen, für die sie um so mehr eine er⸗ sprießliche Verwendung erhofft, als ihr in §. 7 des Vertrages außerordentlich werthvolle Befugnisse, insbesondere das aus⸗ schließliche Okkupationsrecht an herrenlosen Grundstücken im Küsten⸗ und im Schutzgebiet, eingeräumt worden sind. Weiter
Unsere Thätigkeit hatte nunmehr ausschließlich wirth⸗ schaftlichen Charakter anzunehmen. Mit ganzem Nachdruck 1 wir uns andererseits auf die beschleunigte Fertigstellung unserer Fak⸗ in den Küstenplätzen des Festlandes, auf dem mit der Jahreswende die Herrschaft des Sultans von Sansibar zu Ende gehen sollte Daselbst — nämlich in Tanga, Pangani, Bagamoyvo, Dar es Salaam, Kilwa und Lindi — ließen wir für unsere Bureaus und Magazine und für die Unterbringung unserer Beamten sowohl massive Steinhäuser, wie auch die von Hamburg aus gesandten Fachwerkhäuser, aufrichten. Nach der Stockung alles Verkehrs, welche der Aufstand naturgemäß mit sich gebracht batte, war zunächst nur eine langsame Entwickelung des Geschäfts möglich; dazu kam, daß die erforderlichen zahlreichen Kräfte für die Thätigkeit an den verschiedenen Orten nur allmählich von uns heranzuziehen und heranzubilden waren. Erst im laufenden Jahre haben wir diese Organisation ganz durchzuführen vermocht, nachdem Herr Konsul Karl „Ebenau, von 1872 bis 1885 Vertreter der Heeh- Wm. O'Swald und Co. in Ost⸗Afrika die Leitung unserer ngelegenheiten in Ost⸗Afrika übernommen hatte. Wir sind bestrebt gewesen, auf allen Gebieten unsern Aufgaben gerecht zu werden, und haben insbesondere nach Niederwerfung des Aufstandes Herrn Dr. Baumann nach Ost⸗Afrika entsandt, um ihn die zukunftsreiche Land⸗ schaft Usambara Zwecks Gewinnung des Materials für die vorläufige Trace der von Tanga in der Richtung auf Korogwe zu erbauenden Eisenbahn bereisen zu lassen. Die Berichterstattung des Herrn Dr. Baumann hat uns dazu geführt, die Inangriffnahme des Eisen⸗ bahnbaues in Usambara sofort zu beschließen. Unser Handelsbetrieb hat gegenwärtig schon einen beträcht⸗ lichen Umfang, wir glauben aber, ihn binnen verhältnißmäßig kurzer Frist kräftig weiter steigern zu können. Die Centralleitung muß einstweilen in Sansibar belassen werden, da durch die vbehand Verkehrsmittel noch keine genügende Verbindung 8 einzelnen Küstenplätze unter einander hergestellt ist. Auf 4. Erwerbsthätigkeit in Mikindani haben wir nach Abgabe er Zollverwaltung verzichtet, weil die Umschläge an diesem 1 unter Erwarten gering waren, hingegen nehmen n Tangg, Pangani, Bagamoyo, Dar es Salaam, Kilwa und Lindi unsere Faktoreien am Geschäft regen Antheil. Die Bevölkerung in der Umgebung der deutschen Häfen bringt der neuen Ordnung der Dinge theilweise Vertrauen entgegen, in einzelnen Strichen indessen,
Schläge, welche der Aufruhr gebracht hat, noch abwartend fern, und es wird weiterer Bemühungen und Anknüpfungen bedürfen, bis mit allen Stämmen unweit der Küste der Güteraustausch in dem früheren Maße und der früheren Weise wieder stattfinden kann. Die augenblickliche unfriedliche Haltung einzelner Elemente im Inneren der Kolonie dürfte auf den Handel und unsere Interessen kaum irgend welche wesentliche Einwirkung ausüben und selbst vom Untergang der Expedition von Zelewski im August d. J., mag ihr Schicksal noch so sehr zu beklagen sein, sind nachhaltige ungünstige Folgen für das Ge⸗ schäft nicht zu befürchten Dank dem seit dem Frühjahr 1891 bestehenden regelmäßigen direkten Dampferverkehr zwischen den deutschen Küsten⸗ plätzen in Ost⸗Afrika einerseits und Europa andererseits mittels der Schiffe der Deutschen Ost⸗Afrika⸗Linie hat die Geschäftsthätigkeit auf dem ost⸗ afrikanischen Festlande angefangen, vom Sansibar⸗Markt unabhängig zu werden; die Küstenlinie der genannten Gesellschaft bietet außerdem monatlich einmal die Möglichkeit zur Verschiffung von einem Hafen⸗ platz der Küste zum andern und von und nach Sansibar. Eine Besserung des gegenwärtigen Verkehrszustandes und eine Förderung unseres Geschäftsbetriebes erhoffen wir zunächst von der Herstellung einer unmittelbaren Schiffsverbindung zwischen dem deutscheost⸗ afrikanischen Festlande und Bombav. Es bestehen die intimsten Beziehungen zwischen beiden Ländern durch das zablreiche indische Zwischenhändlerthum, das überall in Ost⸗Afrika ansässig ist, und durch die inländischen Großhändler auf Sansibar. In diesen Verkehr werden wir im kommenden Frühjahr eingreifen, indem wir gemein⸗ schaftlich mit der Deutschen Ost⸗Afrika⸗Linie eine Rhederei Bombay — Tanga —Dar es Salaam —Sansibar — Bombay betreiben. Einstweilen ist hierfür ein einziger Dampfer vorgesehen. Dieser soll im Februar 1892 fertig erbaut sein. Nach den Resultaten seiner Fahrt wird die Rathsamkeit weiterer Schiffsanschaffungen zu beurtheilen sein
Neben der systematischen Ausdehnung unserer kaufmännischen Anstalten haben wir seit Beginn des laufenden Jahres der Wieder⸗ aufnahme landwirthschaftlicher Betriebe obgelegen. Zu⸗ nächst gingen wir daran, unsere Baumwollpflanzung Kikogwe gegenüber Pangani, welche, bis dahin vielversprechend, bei Beginn des Aufstandes hatte verlassen werden müssen, neu anzulegen und ihr einen erweiterten Rahmen zu geben. Unter den Händen unseres bewährten Pflanzers ist die Baumwolle daselbst in den letzten Mo⸗ naten gut vorangekommen und wir dürfen hoffen, demnächst ein schönes Produkt auf den Markt bringen zu können. Eine zweite landwirthschaftliche Anstalt, und zwar größeren Stils, wird unserer⸗ seits gegenwärtig in Usambara ins Leben gerufen. In dieser Land⸗ schaft, in welcher nach übereinstimmenden Berichten die natürlichen Voraussetzungen für den Erfolg tropischer Kulturen gegeben sein sollen, beabsichtigen wir die Anlage von Nutzungeplantagen ins⸗ besondere von Kaffee, Thee und Kakao und größere Ver⸗ suche im Anbau der hauptsächlichen in anderen Tropenkolonien gedeihenden Pflanzen. Herr Dr. Richard Hindorf, der eine vielseitige tbeoretische und praktische Vorbildung mitbringt, hat soeben in der Landschaft Msasa, etwa 5 Grad 8 Fuß südlicher Breite und 38 Grad 38 Fuß östlicher Länge (von Greenwich), in Höhe von 800 m die Niederlassung Derema begründet. Die Entwickelung dieser Pflanz⸗ stätte verfolgen wir mit lebhaftem Interesse b Der Bau und Betrieb der Usambara⸗Eisenbahn, vorerst in der Richtung von Tanga auf Korogwe, wird Sache einer selbst⸗ ständigen Gesellschaft sein, welche den Namen „Eisenbahn⸗Gesellschaft für Deutsch Ostafrika (Usambara⸗Linie)“ führt. Diese Gesellschaft ist im August d. J, unter unserer namhaften finanziellen Betheiligung konstituirt und mit einem Kavpital von 2 Millionen Mark, wovon 25 % eingezahlt sind, ausgestattet worden Zu der definitiven Tracirung der Eisenbahn auf Grundlage der Vorarbeiten des Dr. Baumann ist der Ingenieur Mittelstaedt mit anderen Technikern im Juli d J. nach Tangz abgegangen. Die Eisenbahn ist lediglich als Erschließungsbahn gedacht, um einer sich hoffentlich allmählich entwickelnden großen Produktion Usambaras und der Kilimandscharo⸗Länder die Bewegung zur Küste zu ermög⸗ lichen. Von der Befugniß zur Ausgabe von Kupfer⸗ und Silber⸗ münzen haben wir umfangreichen Gebrauch gemacht. Bis jetzt sind rund 280 000 Ganze⸗Rupie⸗Stücke, 30 000 Halbe⸗Rupie⸗Stücke, 15 000 Viertel⸗Rupie⸗Stücke und 9 Millionen Pesa⸗Stücke aus⸗ geprägt und in Verkehr gebracht worden. Die Einführung der Münzen auf dem ostafrikanischen Festlande ist ohne irgend welche Weiterungen vor sich gegangen.
Oesterreich⸗Ungarn.
8 Wien, 27. Oktober. Daz relativ günstige Befinden der Erzherzogin Margareta Sofia hielt gestern Nachmittag an, jedoch ist die Gefahr noch immer nicht beseitigt. Ihre Majestäten der Kaiser und die Kaiserin, der König von Sachsen und die Königin von Spanien, welche sich nach dem Befinden der Erzherzogin telegraphisch erkundigten, wurden dem „W. T. B.“ zufolge in diesem Sinne verständigt. Der Staatseisenbahnrath hat nachstehenden Antrag angenommen: Die Regierung wird dringend ersucht, die Süd⸗ bahn, abgesehen von der spätestens für 1896 zu erwartenden Ablösung durch den Staat, ehestens im Wege der Vereinbarung in den Staatsbetrieb zu übernehmen.
Das Fremdenblatt“ meldet gegenüber anderweitigen Nachrichten, daß in der Frage der Decentralisirung der Staatsbahnen in Galizien eine endgültige Ent⸗ scheidung noch nicht getroffen sei.
Großbritannien und Irland.
Die „Morning Post“ widmet dem Erfurter Sozia⸗ listen⸗Kongreß, über den das „Reuter’'sche Bureau“ der englischen Presse täglich ausführliche telegraphische Berichte hatte zugehen lassen, einen Artikel, an dessen Schluß sie sagt: gerade die Leidenschaftlichkeit der ODpposition auf dem Kongreß beweise, daß die neue Poluik der deutschen Regierung schon jetzt bedeuten de Ergebnisse erzielt habe. 88 der e Bn 6 dem liberalen
arteitage in Newaastie⸗on⸗Tyne gefaßten Beschlüsse hin⸗ banit der Hebung der Landwirthschaft treten, wird im Dezember in London eine Konferenz statt⸗ finden, an Delegirte aus den verschiedenen Theilen des Vereinigten Königreichs, liberale Grafschaftsräthe und Parlaments⸗Abgeordnete theilnehmen werden. Auch Gladstone hat sein Erscheinen zugesagt. Unmittelbar nach der Konferenz dürfte der liberale Führer seine Reise nach Italien antreten. Aus Dublin wird dem „W. T. B.“ berichtet: „Gestern (Montag) Abend gegen 8 Uhr wurde in das hiesige Bureau der antiparnellitischen nationalen Presse eine Bombe geschleudert, welche das Untergeschoß des Hauses stark beschädigte. Von den im Bureau beschäftigten Personen wurde Niemand verletzt. Ueber die Motive der That ist bis jetzt nichts bekannt.“ Michael Davitt, der Begründer der irischen Land⸗ agitation, ist am Freitag in Queenstown eingetroffen und be⸗ geistert empfangen worden. Dadurch, daß er sich auf die Seite der Partei M'Carthy's gestellt hat, hat diese einen nicht unbedeuten Machtzuwachs erhalten. Da zwei Ersatzwahlen in nächster Zeit in Irland bevorstehen, in Cork und Kil⸗ kenny, so ist es nicht unmöglich, daß Davitt den Antrag annimmt, in letzterem Wahlkreise zu kandidiren.
namentlich des Südens, hält sie sich, eingeschüchtert durch die
Die Parnelliten haben, wie schon gemeldet, bisherigen Abgeordneten für Wexford, John Red⸗ mond, ihre Sache anvertraut, während die MCar⸗ thyaner sich einen Butterhändler aus Cork Namens Martin Flavin erkoren haben. Bei der verwickelten Sachlage war es natürlich, daß die Unionisten auch einen Kandidaten Fn 52 8,. Kapitän Sarsfield von Donglyne. rnelliten entwickeln schon eine fie fte Thätigkeit i dem Wahleresfe sch fieberhafte Thätigkeit in Wie es heißt, werden lebhafte Anstrengungen gemacht, um eine eigene schottische Fraktion im Unterhause zu organisiren. Die Initiative haben die Gladstonianer er⸗ griffen. Merkwürdigerweise soll diese schottische Fraktion sich nicht auf liberale Abgeordnete beschränken, sondern es können auch liberale Unionisten und Konservative aufgenommen werden. Auf den Namen einer Fraktion im gewöhnlichen a dürfte daher die neue Gruppe kaum einen Anspruch aben. Der im Zusammenhang mit der Pamirfrage in letzter Zeit öfter genannte Kapitän Nounghusband war, einer Meldung der „Times“ vom 25. d. zufolge, wohlbehalten in Gilgit angelangt; Lieutenant Davidson befand sich bei ihm. Kapitän YNounghusband wollte sich sofort nach Srinagar begeben, um mit dem Vize⸗König dort noch vor dessen Abreise zusammenzutreffen. — Lord Lansdowne's, der bekanntlich
worden. dem
Fzu Ehren eine Reise durch die Nord⸗Provinzen nach Kaschmir unternommen hat, veranstaltete der Maharajah von Kaschmir am 24. d. in Srinagar ein Banquet, bei welchem der Vize⸗König in einer Tischrede bemerkte, seine Reise nach Kaschmir sei nicht des bloßen Vergnügens halber unternommen, die Angelegen⸗ heiten des Landes beschäftigten vielmehr fortgesetzt die Auf⸗ merksamkeit der indischen Regierung. Diese hege jedoch das Gefühl des Wohlwollens gegen den Maharajah, welcher hoffentlich ein für alle Mal jede Befürchtung fallen lassen würde, daß die indische Regierung seine Rechte und Privilegien anzutasten gedächte.
Die Loyalisten Irlands beabsichtigen, dem scheidenden Ober⸗Sekretär Balfour in Anerkennung der großen Ver⸗ dienste, die er sich während seiner Verwaltung um die Her⸗ stellung geordneter Zustände erworben hat, ein Ehrengeschenk zu überreichen. Auch der Schwester des Ober⸗Sekretärs, Fräulein Balfour, welche mit ihrem Bruder die nothleidenden Distrikte West⸗Irlands bereiste, “ Loyaliste dargebracht werden.
Die „Allg. Corr.“ schreibt: Die Riesenkanonen der britischen Marine beweisen eine nach der anderen ihre Untaualichkeit. Letzter Tage wurden be⸗ deutende Sprünge an einem der 67⸗Tonnen⸗Geschütze des auf der Rhede von Portland liegenden Panzerschiffs „Howe“ entdeckt. Das Schiff hatte letzte Woche Schießübungen vorgenommen. Der Schaden ist so groß, daß man es für gefährlich hält, dit Kanone weiter zu brauchen. Viele Schüsse sind überhaupt noch gar nicht aus dem Rohr abge⸗ fenert worden. Die Kanone hat 13 000 Pfd. Sterl. gekostet. Das neue Ministerium von Neusüdwales ist wie folgt zusammengesetzt:
Premier⸗Minister und Kolonialsekretär G. R. Dibes; Schatz⸗ meister: John Lee; Sekretär für öffentliche Bauten: W. J. Lyne; Sekretär für Ländereien: H. Copeland; Unterrichts⸗Minister: T. G. Sutton; Sekretär für Bergbau und Landwirthschaft: T M. Slattery; Justiz⸗Minister: R. E. O'Connor; General⸗Postmeister: J Kidd; Vize⸗Präsident des Conseils: J. E. Salomons; General⸗Staats⸗ anwalt: E Barton.
Frankreich.
Paris, 27. Oktober. Der Senat hat, wie „W. T. B.“ meldet, gestern mit 150 gegen 55 Stimmen beschlossen, die Vorlage, betreffend die Einfuhr von gesalzenem Fleisch am nächsten Donnerstag zu berathen.
In der gestrigen Sitzung der Deputirtenkammer besprach der Deputirte Deloncle bei der Berathung des Budgets des Ministeriums der Auswärtigen Angelegenheiten die gegenwärtige Lage in Egypten und verlangte eine Erklä⸗ rung wegen der Tuat⸗Angelegenheit. Der Deputirte Dela⸗ fosse, von der Rechten, wünschte Mittheilungen über die Beziehungen Frankreichs zu Italien und sprach sich, unter dem Beifall der Rechten, mißbilligend darüber aus, daß die Regierung an den Festlichkeiten in Nizza anläßlich der Enthüllung des Garibaldi⸗Denkmals theil⸗ genommen habe, sowie darüber, daß sie die französischen Pilger nicht beschützt habe, wohingegen sie den Erzbischof von Aix gerichtlich verfolgen lasse. (Beifall rechts, Protestrufe der Linken.) Frankreich denke nicht daran, die weltliche Macht des Papstes wiederherzustellen; die Regierung könne sich durch ruhige Festigkeit die Achtung Italiens sichern. Was die Sympathie Italiens anbelange, so müsse zunächst Italien Frankreich Sympathie entgegenbringen.
Der Minister Ribot rechtfertigte zunächst die Bethei⸗ ligung der Regierung an der Festfeier in Nizza und gab zu, daß die Erregtheit in Italien zu den Zwischenfällen vom 3. Ok⸗ tober außer allem Verhältniß gestanden habe. Der Zwischenfall sei aber ein internationaler gewesen und die Regierung sei ge⸗ nöthigt gewesen, den Bischöfen das Rundschreiben zugehen zu lassen, das selbst der Papst als gerechtfertigt erklärt habe. Niemand werde bestreiten, daß die Bischöfe der Regierung rücksichts volle Ergebenheit schuldig seien. (Beifall.) Frankreich habe übrigens Italien sein Erstaunen darüber nicht verhehlt, daß die Manifestation vom 3. Oktober heftige Angriffe gegen Frankreich zur Folge gehabt habe. Die italienische Regierung habe ihr Bedauern darüber kundgegeben. Was die Tuat⸗ Angelegenheit angehe, so habe er Marokko bedeutet, daß er eine Einmischung Marokkos in den zur französischen i gehörigen Gebieten nicht dulden werde. Die Tuatfrage sei eine Frage der Polizei. In Egypten ver⸗ größere sich der französische Einfluß mehr und 1-; Frank⸗ reich habe daselbst nichts von seinen hundertjährigen Rechten aufgegeben. Bezüglich der Suspendirung des egyptischen Polizeireglements äußerte der Minister, man . da einen Beweis dafür, wie Frankreich seine Rechte und seinen hundert⸗ jährigen Einfluß in Egypten vertheidige. Die öffentliche Mei⸗ nung in England begreife die Pflicht Frankreichs, der Regierung dieses Landes die eingegangenen Verpflichtungen in Erinnerung zu bringen. Die französische Regierung erwarte die Antwort mit Ruhe und Festigkeit und werde in dieser Haltung be⸗ harren, wenn man Frankreich auffordere, mit Europa an Ver⸗ handlungen zum Zwecke der Erlangung neuer Garantien theilzunehmen. Am Schluß seiner Rede erklärte der Minister unter lebhaftem Beifall, die WX“ Rußlands Frankreichs überrasche Niemanden, sie sei die Folge alter ympathien und gemeinsamer Interessen. Niemand zweifle daran, daß sie eine neue Garantie für den europäischen
In Cork sind ittlerweile drei Kandidaten aufgestellt
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Frieden bilde. Im Fortgang der Sitzung stellte der