Strenge und in verschärftem 88 durchzuführen. Es dürfte dabe† im Auge zu behalten sein, daß sämmtliche Bundesregierungen sich in diesem Bestreben vereinigen müßten, und daß nicht ausschließlich dem Ausland die Schuld an der Einschleppung der Seuche in vater⸗ ländische Bezirke zugeschoben wird. Es ist z. B. zweifellos, daß seit Menschengedenken gewisse fränkische Gebiete Bayerns endemische Seuchenheerde gebildet haben, und daß sie auch ohne alle neue Zufuhr fortbestanden haben würden, da die Veterinär⸗Polizei nur eine be⸗ schränkte Wirksamkeit erlangt hatte.“
Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.
London, 27. Oktober. In den Bergwerksbezirken von Corn⸗ wallis ist laut Meldung des „W. T. B.“ die Influenza epidemisch aufgetreten. In Redruth sind bereits zahlreiche Per⸗ onen davon ergriffen.
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Handel und Gewerbe. 8
Das zwischen Großbritannien und Bulgarien im Jahre 1889 abgeschlossene Handelsabkommen (Deutsches Han⸗ dels⸗Archiv 1890 Th. I. S. 97), in welchem für die britische Einfuhr nach Bulgarien ein allgemeiner 8prozentiger Werth⸗ zoll festgesezt wurde, ist bis zum 1. Januar 1893 verlängert worden. Auf Grund der Meistbegünstigung kommen die Be⸗ stimmungen des Abkommens auch während der weiteren Geltungsdauer desselben für die deutsche Einfuhr gleich⸗ falls in Anwendung.
Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. 8 An der Ruhr sind am 27. d. M. gestellt 10 533, nicht re zeitig gestellt keine Wagen.
Oberschlesien sind am 26. d. M. gestellt 4319, nicht rechtzeitig gestellt keine Wagen.
Subhastationen.
E. Beim Königlichen Amtsgericht I Berlin wurde das Verfahren der Zwangsversteigerung in Bezug auf die nachverzeichneten Grundstücke aufgehoben: Spandauer Brücke 10, dem Techniker Heinrich Nebendahl gehörig und der Termin am 27. Ok⸗ tober d. J. — Hinter der Straße 15, Abtheilung XII, dem Fräulein Auguste Werner gehörig, und der Termin am 2. November d. J.
— Die Grundstimmung des Rheinisch⸗Westfälischen Eisenmarktes bleibt lustlos. Ueberall wird über ungenügende Beschäftigung geklagt. Es haben jedoch, wie die „Köln. Ztg.“ schreibt, bisher weder größere Betriebseinschränkungen noch Ent⸗ lassungen von Arbeitern stattgefunden. Manche Klagen sind vielleicht ungerechtfertigt; indessen haben Roheisen und Eisenerzeugnisse vielfach mit Schwierigkeiten zu kämpfen. In vielen Zweigen unterbieten die nicht dem Verbande angehörigen Werke; ebenso steht es im Eisen⸗ handel. Eisenbahnwagen⸗ und Lokomotivfabriken sind lohnend be⸗ schäftigt, Gießereten, Röhrenwalzwerke und Maschinenfabriken ungleich⸗ mäßig und zu schlechten Preisen. Allgemein wird über theure Kohlen⸗ preise geklagt.
— In der gestrigen Generalversammlung der Vereinigungs⸗ Gesellschaft für Steinkohlenbau im Wurmrevier wurde eine Dividende von 11 %, am 2 November zahlbar, genehmigt. Der von dem Ober⸗ Bergrath Breuer erstattete Bericht äußerte sich über die bisherige Periode des laufenden Geschäftsjahres sehr günstig. Fünf⸗ sechstel der Produktion an Fettkohlen und Flammkohlen seien bis zum 1. April 1892 zu guten, durch Verträge gesicherten Preisen be⸗ reits verschleißt.
— Wie die „Kölnische Zeitung“ meldet, wurde der Formeisen⸗ verband Behufs Fortsetzung der Verhandlungen über die Bildung eines Syndikats verlängert, den Verbandswerken jedoch freiere Hand gegenüber dem Mitbewerb außenstehender Werke gegeben.
— In der Generalversammlung der Maschinenbau⸗Gesell⸗ schaft München vom 24. d. M. wurde die vorgelegte Bilanz ge⸗ nehmigt; der erzielte Gewinn von 42 9384 ℳ wird zu Abschreibungen verwendet. Der Vorsitzende des Aufsichtsraths machte die Mitthei⸗
lung, daß die Pürbefiags sich freiwillig bereit erklärt haben, 30 000 ℳ zur Einlösung des Coupons Nr. 5 zur Verfügung zu stellen; die Generalversammlung nahm das Anerbieten an.
Leipzig, 27. Oktober. (W. T. B.) Kam mzug⸗Termin⸗ handel. La Plata. Grundmuster B. per November 3,65 ¾ℳ, per Dezember 3,67 ½ ℳ, per Januar 3,70 ℳ, per Februar 3,72 ½ ℳ, per März 3,75 ℳ, per April 3,75 ℳ, per Mai 3,75 ℳ, per Juni 3,77 ½ ℳ, per Juli 3,77 ½ ℳ, per August 3,80 ℳ, per September 3,80 ℳ, per Oktober 3,80 ℳ Umsatz 125 000 kg. Behauptet.
Wien, 27. Oktober. (W. T. B.) Die soeben erschienene Bilanz der Waffenfabriks⸗Gesellschaft weist ein Rein⸗ erträgniß von 1 526 665 Fl. auf. Hiervon wurde der am 1. Juli fällig gewesene Coupon mit 5 Fl. per Aktie im Betrage von 150 000 Fl. eingelöst. Von dem restirenden Gewinne erhalten die Verwaltungsräthe und Beamten 10 % gleich 136 354 Fl., sodaß die Generalversammlung noch über 1 240 310 Fl. zu verfügen hat. Hier⸗ von wurden 1 020 000 Fl. zur Einlösung des am 1. Januar 1892 fälligen Coupons mit 34 Fl. per Aktie bestimmt. Der Ueberschuß von 20 310 Fl. soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Die Gesammteinnahmen der Orientbahnen betrugen in der Woche vom 1. bis 7. Oktober cr. 353 688,08 Fr., vom 1. Januar bis 30. September cr. 8 605 277,36 Fr., zusammen seit Beginn des Betriebsjahres 8 958 965,44 Fr. auf einer Länge von 1265 km.
Wien, 28. Oktober (W. T. B.) Die Generalversammlung der Prager Eisenindustrie⸗Gesellschaft genehmigte den Rechenschaftsbericht sowie die Vertheilung des Reingewinns von 1 228 207 Fl. in der Weise, daß außer der Verzinsung des Aktien⸗ kapitals mit 5 % eine Superdividende von 9 % zur Auszahlung hegäccen soll. 40000 Fl. werden zur Stärkung des Reservefonds
estimm
London, 27. Oktober. (W. T. B.) An der Küste 3 Weizen⸗ ladungen angeboten
Manchester, 27. Oktober. (W. T. B.) 12r Water Taylor 5 ⅞, 30r Water Taylor 8, 20r Water Leigh 7, 30r Water Clayton 7 ⅝, 32r Mock Brooke 7 ⅝, 40r Mayoll 8 ½⅛, 40er Medis Wilkinson 9, 32r Warpcops Lees 7 ⅛, 36r Warpcops Rowland 8, 40r Double Weston 9 ⅛½, 60r Double Courante Qualität 12 ½ 32* 116 vards 16 % 16 grev Printers aus 32r1/46r 161. Stetig.
Sofia, 27. Oktober. (W. T. B.) Durch ein Ministerial⸗ dekret wird die Banque ottomane ermächtigt, neben einer Filiale in Sofia Sub⸗Agenturen im ganzen Fürstenthum zu errichten.
New⸗York, 27. Oktober. (W. T. B.) Nach anfänglicher fester Stimmung erfolgte im weiteren Verlauf der Börse eine Ab⸗ schwächung. Der Schluß war fest aber lustlos. Der Umsatz der Aktien betrug 216 000 Stück. Der Silbervorrath wird auf 3 800 000 Unzen geschätzt. Die Silberverkäufe betrugen 65 000 Unzen.
Der Werth der in der vergangenen Woche ausgeführten Produkte betrug 8 393 648 Dollars gegen 8 442 094 Dollars in der Vorwoche.
New⸗York, 27. Oktober. (W. T. B.) Weizen⸗Ver⸗ schiffungen der letzten Woche von den atlantischen Häfen der Vereinigten Staaten nach Großbritannien 150 000, do. nach
1Stssse. 90 000, do. nach anderen Häfen des Kontinents 37 000, do. von alifornien und Oregon nach Großbritannien 57 000, do. nach anderen Häfen des Kontinents 8000 QOrts.
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Mannigfaltige „ Der zur Vorberathung des neuen Regulativs für die Erhebung
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unter dem Vorsitz des Stadtverordneten Nicolai und im Beisein des Magistrats⸗Kommissars, Stadtraths Weise beschlossen, bei seiner früheren Ansicht stehen zu bleiben und die Steuer auf 20 ℳ für alle Hunde vom 1. April 1892 ab festzusetzen. Abänderungen wurden nur insofern getroffen, als im Falle des Bedürfnisses Hunde blinder Per⸗ sonen sowie die in den staatlichen wissenschaftlichen Instituten als Versuchshunde zu Forschungszwecken gehaltenen Hunde von der Steuer befreit sein sollen. Die zur Bewachung von Ladenräumen und Waaren⸗ vorräthen nothwendigen Hunde sollen zwar nach dem Vorschlage des Ausschusses ebenfalls steuerfrei sein, jedoch dürfen diese Hunde die Straße nicht betreten und müssen ebenso wie die Wachthunde bei Tage an der Kette liegen oder in einem die Freiheit des Hundes vollständig ausschließenden Handezwinger gehalten werden. Die Meldepflicht der Hausbesitzer hat der Ausschuß sowohl entgegen einem auf ihre Abschaffung gerichteten Antrage, bestehen lassen, weil es, für den Eigenthümer wie auch für die Stadtgemeinde von Wichtigkeit ist, eine Kontrole über die von den Miethern gehaltenen Hunde ausüben zu lassen. Die von dem Wirth auszustellende Be⸗ scheinigung soll dabin lauten, daß nach seinem besten Wissen ander⸗ weite als die in der Liste angegebenen Hunde in seinem Hause nicht vorhanden sind. 8
Wie die „Nat.⸗Ztg.“ berichtet, liegen den Ministerial⸗Behörden zur Zeit der Entwurf eines Berliner Hochbahnnetzes von Siemens, das mit der „Süd⸗“ oder „Kanallinie“ beginnen soll, sowie der Ent⸗ wurf einer Untergrundbahn, die unter der Friedrichstraße vom Wedding bis zum Kreuzberg führen soll, zur Prüfung vor. Zu dem Entwurf einer Untergrundbahn bemerkt das genannte Blatt: „Zwar war man bisher vielfach der Meinung, in Berlin werde wegen hohen Grundwasserstandes eine Untergrundbahn nicht ausführbar sein. Auch hatte man hier im Hinblick auf das abschreckende, rauchige Dunkel der (trotzdem so gewaltig verkehrsreichen) Londoner Untergrundbahnen mit Recht einen gewissen Abscheu vor dem Hinabsteigen in die dunkle Tiefe. Alle diese Uebelstände sind jedoch durch die heutigen Mittel der Technik glück⸗ licherweise vollständig zu beseitigen. Daß man auch unter dem Grund⸗ wasserstande, ja unter dem Meeresgrunde, trockene Verkehrswege schaffen kann, ist nichts Neues. Haben wir doch derartige „Unter⸗ wassertunnel“ bereits von erheblicher Ausdehnung entstehen sehen, wie z. B. den Mersey⸗Tunnel zwischen Liverpool und Birkenhead von 3,2 km Länge, den Severn⸗Tunnel zwischen Bristol und der Wallisischen Küste von 7,25 km Länge und manche andere Beispiele namentlich in Nord⸗Amerika. Und da galt es, ganz andere Schwierigkeiten zu überwinden, als sie bei der geringen, leicht überall zugänglichen Tiefe im vorliegenden Falle entstehen können. Zwei wasser⸗ dichte Röhren von etwa 3 m Durchmesser, wie sie dem Personenverkehr vollständig genügen, sind in der That nicht so überaus schwierig her⸗ zustellen. Rauch aber und Dunkelheit sind für das Zeitalter der Elektrizität ein „überwundener Standpunkt“. Wie mit Zaubermacht sind sie durch die elektrische Betriebskraft und das elektrische Licht verbannt. Auch die Wagen werden mit einem solchen Licht taghell erleuchtet sein, und nicht minder die hinabführenden — übrigens nicht allzu⸗ hohen — Treppen und Einsteigeräume, welche bei der raschen Folge kurzer Züge nicht viel Platz in Anspruch nehmen und in den Unter⸗ geschossen der Eckhäuser an den wichtigeren Straßenkreuzungen an⸗ zulegen sind. Mit dem Rauch verschwinden auch die Lokomotive und der Schornstein, sodaß die Höhe und damit die ganze Größe der Tunnel⸗ röhre wesentlich ermäßigt werden kann. So ist es denn charakteristisch für unsere Zeit, daß — ebenso wie bei der Hochbahn — auch hier eine unserer großen elektrotechnischen Firmen, die „Allgemeine Elektri⸗ zitäts⸗Gesellschaft“, auf dem Plan erscheint, um dem Berliner Ver⸗ kehr Hülfe zu bringen, und zwar gerade da, wo diese Noth am Größten ist und wo an eine Hochbahn nicht zu denken ist.“ Die vcserehop des Anlagekapitals für die Untergrundbahn soll bereits gesichert sein.
Posen, 27. Oktober. Eine große Feuersbrunst äscherte nach einer Meldung der „D. B. H.“ in Breschine bei Jutroschin über zwanzig Gebäude ein, darunter mehrere Scheunen mit sämmt⸗ lichen Erntevorräthen. 1
Breslau, 28. Oktober. Heute Vormittag wird dem „W. T. B.“ zufolge der zur Errichtung des Kaiser Wilhelm⸗Denkmals in Aussicht genommene Platz von der Stadt dem Denkmal⸗Comité übergeben werden.
Görlitz, 27. Oktober. Heute Nachmittag um 1 Uhr fand auf dem Blockhausplateau die feierliche Enthüllung des Friedrich Karl⸗Denkmals unter Theilnahme der städtischen und ständischen Körperschaften, der Spitzen der städtischen Behörden, der Schulanstalten, der Garnison, sowte zahlreicher Vereine statt. In Vertretung Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Friedrich Leopold war, wie das „W. T. B.“ berichtet, Hofmarschall Graf Kanitz erschienen, für den Herzog von Connaught der erste Botschaftsrath der englischen Botschaft in Berlin. Divisions⸗ pfarrer Wölfing feierte in seiner Weiherede das Feldberrntalent des lorbeerreichen Prinzen, der ein Vorbild unbedingter Pflichttreue ge⸗ wesen sei, und schloß mit einem Hoch auf Seine Majestät den Kaiser. Hierauf übergab General der Infanterie z. D. Freiherr von Wrangel das Denkmal an die Stadt Görlitz im Namen Aller, die bei der Errichtung des schönen Denkmals mitgewirkt hätten, in der Ueberzeugung, daß es nicht bloß hoch in Ehren werde gehalten werden, sondern auch für die Lebenden und für die spätesten Nach⸗ kommen Zeugniß ablege von der aufrichtigen Verehrung des Helden⸗ prinzen, sowie von der unverbrüchlichen Treue zum Hause Hohenzollern. Nachdem Ober⸗Bürgermeister Reichert in warmen patriotischen Worten gedankt hatte, schloß die Feier mit dem Gesang der „Wacht am Rhein“. Sodann erfolgte der Vorbeimarsch des Militärs, der Vereine und der Schulanstalten. Die Stadt hatte reichen Fahnen⸗ schmuck angelegt, das Wetter war nicht besonders günstig. — Das Denkmal (kein Reiter⸗Standbild) erhebt sich auf einem granitenen Sockel und zeigt, wie die „Schl. Z. berichtet, auf der Vorderseite des Prinzen Namen, auf der Rückseite seinen Wahl⸗ spruch: „Ich wags, Gott walts“. Die lebensgroße Bronzefigur stellt den Prinzen in Husaren⸗Uniform dar, das Antlitz gen Osten, dem Neissethale zugewendet, die Linke am Degenknopfe, die Rechte hboch erhoben und gleich seinem gebietenden Antlitze nach vorwärts weisend.
Lauffen a. N. Die der „Magd. Ztg.“ entnommene Notiz in Nr. 253 des „R.⸗ u. St.⸗A.“, wonach die elektrische Anlage Lauffen⸗ Heilbronn von Siemens u. Halske ausgeführt wird, ist irr⸗ thümlich. Es wird vielmehr dabei, wie uns mitgetheilt wird, das Drehstromsystem der Allgemeinen Elektrizitäts⸗ Gesellschaft angewendet. welches die auch von der Gesellschaft ausgeführte Lauffen⸗Frankfurter Kraftübertragungsanlage ermöglicht hat, und es werden zum Theil die dort benutzten Maschinen für Lauffen⸗Heilbronn verwendet, wofür sie ursprünglich bestimmt waren. Die Dynamomaschinen werden von der Schweizer Maschinen⸗ fabrik Oerlikon geliefert, Elektromotoren, Schaltbrett und Instal⸗ lationsmaterial von der Allgemeinen Elektrizitäts⸗Gesellschaft
Hamburg. Der der Hamburg⸗Amerikanischen Packetfahrt⸗ Aktiengesellschaft gehörende Schnelldampfer Augusta Victoria, der am Sonnabend wohlbehalten von New⸗York in Hamburg ein⸗ getroffen ist, hat eine außerordentlich stürmische Reise zu bestehen gehabt. Der Orkan erreichte am 9. Oktober eine solche Stärke, daß Kapitän Barends das Schiff beidrehen und die Maschinen zeitweilig auf „langsam stellen lassen mußte. Jedoch haben die aus amerika⸗ nischen Zeitungen übernommenen Nachrichten, wonach eine ganze Anzahl von Personen aus der Mannschaft und auch von den Fahr⸗ gästen während des Unwetters sich schwes⸗ Verletzungen zugezogen hätten, wie die „Köln. Ztg.“ schreibt, sich glücklicherweise nicht bestätigt, ebensowenig die Angabe, daß das Schiff
der Hundesteuer von der Stadtverordneten⸗Versammlung nieder⸗ esetzte, d fünf Mitglieder verst sschuß hat am Montag
großen Schaden gelitten habe. Es erscheint im Gegentheil geradezu
auffallend und spricht im hohen Maße für die solide Bauart des Schiffes, daß, während fast alle übrigen Dampfer, welche bei jenem fürchterlichen Unwetter unterwegs waren, mehr oder minder große Havarien melden, gerade die „Augusta Victoria“, mit Ausnahme einer zum Zwischendeck führenden Thür, die vom Wasser zerschlagen wurde, keine nennenswerthen Beschädigungen zu verzeichnen hat. Ihre Majestät die Kaiserin hat, wie das genannte Blatt hört, nachdem sie von der schweren Reise des Schiffes gehört, der Hamburg⸗Ameri⸗kanischen Packetfahrt⸗Aktiengesellschaft telegraphisch ihre Freude über die glücklich bestandene gefahrvolle Fahrt ihres Pathenschiffes ausgedrückt und näheren Bericht über vie Reise eingefordert.
Wien, 25. Oktober. Die „N. Fr 8 schreibt: Kaiserin Elisabeth von Oesterreich ist bekanntlich eine große Ver⸗ ehrerin Heinrich Heine's und stebt im Begriff, ihrem Lieblings⸗ dichter in der Nähe ihres neuerbauten Schlosses auf Korfu ein Denkmal zu errichten. Die Kaiserin hatte den dänischen Bild⸗ hauer Hasselriis mit der Ausführung des Denkmals in Marmor beauftragt. Das Denkmal ist jetzt vollendet und vor zehn Tagen nach Beindisi abgeschickt worden. Der Dichter des „Buches der Lieder“ ist sitzend dargestellt, den Kopf sinnend auf die rechte Hand gestützt, waͤhrend der auf der Lehne ruhenden Linken ein Blatt Papier entgleitet, worauf sein Lied mit der erschütternden Klage „Was will die einsame Thräne? ꝛc.“ zu lesen ist. Dieses Lied ist auf Wunsch der Kaiserin in den Marmor eingemeißelt worden. Wo das Standbild aufgestellt werden soll, ob in einem dunklen Lorbeer⸗ hain des Schloßparks oder auf hochragender Felskante Angesichts des Meeres, das der Dichter so wahr und ergreifend besungen, darüber ist eine Entscheidung noch nicht getroffen worden.
London, 27. Oktober. Ueber den in Nr. 253 des „R.⸗ u. St.⸗A“ gemeldeten Zusammenstoß zweier Schiffe berichtet die „A. C.“: Gestern in der Frühe wurde die Lioerpooler Barke „Charl⸗ wood“, Kapitän Hiscock, im englischen Kanal, drei Meilen vom Eddystone⸗Leuchtthurm, von dem Londoner Kohlendampfer „Boston“ in den Grund gerannt. Der Kapitän, seine Frau und sein Sohn, die Erzieherin und ein Dienstmädchen, alle Offiziere, vier Matrosen und zwei Schiffsjungen sind ertrunken. Die Geretteten wurden nach Fal⸗ mouth gebracht. Der Kanallootse des „Charlwood“ hatte das Schiff schon verlassen, als sich das Unglück ereignete. Der „Charlwood“ be⸗ fand sich auf der Fahrt von Antwerpen nach Valparaiso.
London, 27. Oktober. Zwei Knaben, zwölf und elf Jahre alt, erschienen nach einer Mittheilung des „W. T. B.“, heute vor dem Polizei⸗ gericht in Croydon unter der Anklage, am 21. d. M. eine Ent⸗ gleisung des Eastburner Eisenbahnzuges herbeizuführen versucht zu haben. Die Angeklagten räumten ein, Hindernisse auf die Schienen gelegt zu haben, beschuldigten sich aber gegenseitig der Anstiftung zur That. Die Verhandlung wurde vertagt.
Paris, 27. Oktober. Amtlich wird mitgetheilt, daß bei dem Bahnunglück (vergl. Nr. 253 d. Bl.) bei Moirans zwei Personen getödtet wurden; verwundet wurden einundzwanzig Personen, davon Niemand schwer. Ueber die Ursachen des Unglücksfalls steht noch nichts fest. Dem „D. B. H.“ wird darüber berichtet, daß noch verschiedene Verwundete in der Nacht vom 26. zum 27. Oktober im Hospital zu Moirans gestorben sind. Der Zug wurde von zwei Lokomotiven gezogen und lief, wie die Reisenden erzählten, mit erschreckender Schnelligkeit, weil er Verzögerung hatte. An einer neuen Weiche entgleiste die zweite Lokomotive und stellte sich quer über die Schienen, während die vordere Lokomotive ihren Lauf fortsetzte. Die Rettungsarbeiten wurden während der Nacht fortgesetzt. Etwa fünfzig Reisende, die wunderbarer Weise unverletzt waren, wurden unter den Trümmern hervorgezogen.
St. Petersburg. Ein hiesiger Ingenieur⸗Oberst N. K. stellte, wie die „St. Pet. Ztg.“ mittheilt, beim St. Petersburger Bezirks⸗ gericht den Antrag, bei Verhandlung von Kriminalprozessen im Gerichtssaal die Laterna magic’a zu benutzen, um sowohl den Geschworenen als auch dem Gericht das detaillirte photographisch treue Bild des Ortes vor Augen zu führen, wo das dem Prozeß zu Grunde liegende Verbrechen geschah, und auf diese Weise die Ver⸗ handlung zu erleichtern. Außerdem rechnet Herr N. K. auch noch auf den Effekt, den die unerwartete Reproduzirung des Orts der Katastrophe auf den Verbrecher ausüben muß, der vielleicht unter diesem Eindruck zum Geständniß gebracht werden könnte. 8
Bern. Das Projekt einer Drahtseilbahn auf den Seelis berg, zu welcher die auf elektrischem Wege übertragene Wasserkraft des Kohlthalbaches benutzt werden soll, wird, wie der „Bund“ mit⸗ theilt, bereits ernstlich becathen.
Meiringen. Ueber den Brand in Meiringen, der das all⸗ bekannte stattliche, von fast dreitausend Menschen bewohnte Dorf im Berner Oberland binnen drei Stunden größtentheils in Af entnehmen wir dem Berner „Bund“ noch Folgendes: bereits am 10. Februar 1879 größtentheils abgebrannt; noch einige alte Holzhäuser neben vielen neuen in Stein auf geführten Gebäuden. Soantag früh halb acht Uhr brach in Stein, im Hause der Wittwe Brügger das Feuer aus, wie man glaubt aus einem eisernen Ofen, dessen Rohr durch eine Holzwand ging Als zweites Gebände wurde eine Scheune vom Feuer erfaß Wund dann die Brauerei. Die Löschmannschaft glaubte an⸗ fänglich, das Feuer lokalisiren zu können, da das Dorf Meiringen von Stein durch eine bedeutende Entfernung, durch den Alpbach und eine Mauer getrennt ist. Aber der Föhn trug die Flammenfunken über die nächsten Häuser weg zum „Holel Krone“ das sofort in Flammen stand. Im Nu war die ganze Kirch⸗ gasse abgebrannt; der Föhn jagte rasend die Flammen von Haus zu Haus. Man konnte kaum die Bewohner retten und hie und da einiges Mobiliar. Das Feuer pflanzte sich weiter gegen den Bahnhof fort; dieser und das gegenüberliegende Re⸗ staurant Richard blieben unversehrt; aber Eisenbolgen brannte nieder, und weiter unten im Thal, zwanzig Minuten von Meiringen entfernt, brannten im Weiler Hausen alle alten Häuser ab, die neuen mit harter Bedachung, seit dem Brande von 1879 neu aufgebauten, fingen nicht Feuer. Abgebrannt sind die Gasthöfe „Zum Bären?, „Zur Krone“, „Victoria“,„Meiringer Hof“, „Brünig“*,Kreuz“ und „Adler, die Amts⸗ schaffnerei, die Post, die Amtsersparniß⸗ und Leihkasse; es stehen noch: die Kirche, das Pfarrhaus, das Haus des Regierungs⸗Statthalters, das Schulhaus und das Krankenhaus, das Gefängniß, eine Häuserreihe bei der Kirche, der Gasthof zum „Wilden Mann“ und die Häuser vom „Wilden Mann“ zu beiden Seiten der Straße mit dem Gasthof zum „Hirschen“. Der Schaden an Immobilien beträgt wohl zwei Millionen Francs. Die Versicherung trägt der ganze Amtsbezirk; einige Hotels waren rückversichert, auch zwei Drittheile des Mobiliars waren versichert. 8
San Francisco, 24. Oktober. Auf Hawaii ist, einem Reuter'schen Telegramm zufolge, ein wunderbar schöner See Namens Alia Paakaia entdeckt worden. Er soll noch salzhaltiger als das Todte Meer sein.
Tunis, 28. Oktober. Eine zur Minenanlage aufgeführte Mauer stürzte, vom Regen unterwaschen, ein und nezanaa⸗ den Einsturz zweier NS wo Eingeborene ein Hochzeitsfest be⸗ gingen. Etwa 30 Personen fanden laut telegraphischer Meldung ihren Tod; 18 Leichen sind bereits hervorgeholt worden.
—— 1 1. Untersuchungs⸗Sachen.
2. Aufgebote, Zustellungen u. dergl.
3. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ 2ꝛc. Versicherung. 4. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 5. Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.
—
Oeffentlicher Anzeiger.
Berlin, Mittwoch, den 28. Oktober
„Anzeiger. 1891.
6. Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch. 7. Erwerbs⸗ und Wirthschafts⸗Genossenschaften.
8. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten.
9. “
10. Verschiedene
ekanntmachungen.
1) Untersuchungs⸗Sachen.
2944 Steckbriefs ⸗Erneuerung. 1cSes 2. der zweiten Beilage zum Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger Stück 178. unter Nr. 26 693 pro 1891 hinter den Maurer Carl Kielon aus Zedlitz — geboren den 22. April 1852, ledig, evangelisch — erlassene Steckbrief vom 17. Juli 1891 wird hiermit erneuert. Karlsruh O.⸗S., den 19. Oktvber 1891. 3 Königliches Amtsgericht.
[43154] Der unter dem 8. Februar 1888 gegen die Kellnerin Johanne Steinfatt, gen. Oldag, aus Schönberg erlassene Steckbrief wird hiermit zurück⸗ genommen Hannover, den 9. Oktober 1891. Königliches Amtsgericht. Abtheilung VI C.
[43155] Gegen den Arbeiter Roman Grzech, geboren am 30 August 1865 in Guhren, Kreis Czarnikau, zuletzt in Stemmern wohnhaft gewesen, jetzt unbekannten Aufenthalts, soll eine durch Urtheil des Königlichen Schöffengerichts in Gr. Salze vom 22 Mai 1891 erkannte, an Stelle nicht beigetriebener Geldstrafe von 30 ℳ getretene Gefängnißstrafe von 10 Tagen vollstreckt werden. Es wird um Strafvollstreckung und Nachricht zu den Akten — D. 7/91 — ersucht. Gr. Salze, den 23. Oktober 1891. Königliches Amtsgericht.
2) Aufgebote, Zustellungen und derll.
[42962] Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Umgebungen Band 37 Nr. 2236 auf den Namen des Maurermeisters Otto Schnicke hier eingetragene, in der Invalidenstraße Nr. 131 belegene Grundstück am 11. Jannar 1892, Vormittags 10 ¾ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstraße 13, Hof, Flügel C., part, Saal 36, versteigert werden. Das Grundstück ist weder zur Grundsteuer noch zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuch⸗ blatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie be⸗ sondere Kaufbedingungen können in der Gerichts⸗ schreiberei ebenda, Flügel D., Zimmer 41, eingesehen werden. Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintra⸗ gung des Versteigerungsvermerks nicht hervorging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen oder Kosten, spä⸗ testens im Versteigerungstermin vor der Aufforde⸗ rung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls die⸗ selben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Vertheilung des Kauf⸗ geldes gegen die berücksichtigten Ansprüche im Range zurücktreten. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 11. Januar 1892, Nachmittags 1 Uhr, an Gerichtsstelle wie oben angegeben, verkündet werden. Berlin, den 2. Oktober 1891.
Königliches Amtsgericht 1. Abtheilung 51.
[42958] Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Invalidenhaus⸗Parzellen Band 12 Nr. 418 auf den Namen des Bauunter⸗ nehmers Carl Reimann hier eingetragene, in der Straße II., Abtheilung IX. (Pflugstraße Nr. 17) belegene Grundstück am 21. Dezember 1891, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstraße 13, Hof, Flügel C., Erdgeschoß, Saal Nr. 40, ver⸗ steigert werden. Das Grundstück ist 9 a 20 qm groß und weder zur Grundsteuer noch zur Gebäude⸗ steuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, be⸗ Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück be⸗ treffende Nachweisungen, sowie besondere Kauf⸗ bedingungen können in der Gerichtsschreiberei ebenda, Flügel D., Zimmer 42, eingesehen werden. Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden An⸗ sprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteige⸗ rungsvermerks nicht hervorging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungs⸗ termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge⸗ boten anzumelden und, falls der betreibende Gläubi⸗ ger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des gerxingsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Ver⸗ theilung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten Ansprüche im Range zurücktreten. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks be⸗
fahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 21. Dezember 1891, Nachmittags 1 Uhr, ar obenbezeichneter Gerichtsstelle verkündet werden. Berlin, den 15. Oktober 1891. Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 53. 8 1 [42961] Zwangsversteigerung. Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von der Königstadt Band 23 Nr 1871 auf den Namen des Architekten Johannes Eppen und des Maurermeisters Georg Wiechert eingetragene, in der Großen Frankfurterstraße Nr. 52 belegene Grundstück am 8. Jannar 1892, Vormittags 10 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstraße 13, Hof, Flügel C., part, Saal 40, versteigert werden. Das Grund⸗ stück ist weder zur Grundsteuer noch zur Gebäude⸗ steuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, be⸗ glaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Ab⸗ schätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichtsschreiberei ebenda, Zimmer 41, eingesehen werden. Alle Realberechtigten werden auf⸗ gefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher über⸗ gehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks nicht hervorging, ins⸗ kesondere derartige Forderungen von Kavpital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Ab⸗ gabe von Geboten anzumelden und, falls der be⸗ treibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des gerinasten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Vertheilung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten Ansprüche im Range zurück⸗ treten. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Ein⸗ stellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfallg nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zu⸗ schlags wird am 8. Januar 1892, Nach⸗ mittags 12 ½ Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben, verkündet werden.
Berlin, den 16. Oktober 1891.
Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 52. [42960] Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Niederschönhausener Parzellen Band 17 Blatt Nr. 675 auf den Namen des Tech⸗ nikers Heinrich Nebendahl hier eingetragene, in der Pappel⸗Allee Nr. 128 belegene Grundstück am 17. Dezember 1891, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstr. Nr. 13, Hof, Flügel C, Erd⸗ geschoß, Saal Neo. 40, versteigert werden. Das Grundstück ist 13 a 33 4m groß und weder zur Grund⸗ steuer noch zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grund⸗ buchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachwetn ungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichtsschreiberet, ebenda, Flügel D., Zimmer 42, eingese)hen werden. Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks nicht hervorging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebols nicht berücksichtigt werden und bei Ver⸗ theilung des Kaufgeldes gegen die berücksich⸗ tigten Ansprüche im Range zurücktreten. Die⸗ jenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks be⸗ anspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Ver⸗ steigerungstermins die Einstellung des Verfahrenes herbeizufübren, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 17. Dezember 1891, Nachmittags 1 Uhr, an obenbezeichneter Gerichtsstelle, verkündet werden.
Berlin, den 19. Oktober 1891.
Königliches Amtsgericht I. ÄAbtheilung 53. [42959] Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Umgebungen im Kreise Nieder⸗ barnim Band 8 Nr. 471 auf den Namen des Kaufmanns Otto Wienecke hier eingetragene, in der Waldstraße Nr. 4 hierselbst belegene Grund⸗ stück am 20. Januar 1892, Vormittags 10 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an Ge⸗ richtsstelle, Neue Friedrichstraße 13, Hof, Flügel C., parterre, Saal 36, versteigert werden. Das Grundstück ist für das Etatsjahr 1892/93 mit 17 700 ℳ Nutzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglau⸗ bigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Ab⸗ schätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichtsschreiberei, ebenda, Flügel D., Zimmer 41, eingesehen werden. Alle Realberech⸗ tigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grund⸗
die berücksichtigten Ansprüche im Range zurücktreten.
vermerks nicht hervorging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungs⸗ termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Vertheilung des Kaufgeldes gegen die berück⸗ sichtigten Ansprüche im Range zurücktreten. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 20. Januar 1892, Nachmittags 12 ¼¾ Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben angegeben, verkündet werden.
Berlin, den 21. Oktober 1891.
Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 51.
42963] Zwangsversteigerung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Umgebungen Berlins im Kreise Niederbarnim Band 10 Nr. 609 auf den Namen es Maurermeisters Heinrich Hennig hier eingetragene, in der Kirchstraße Nr. 5 zu Moabit belegene Grund⸗ stück am 22. Januar 1892, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, an Ge⸗ richtsstelle, Neue Friedrichstr. 13, Hof, Flügel C., parterre, Saal 36, versteigert werden. Das Grund⸗ stück ist mit einer Fläche von 4 a 28 qm weder zur Grundsteuer noch zur Gebäudesteuer veranlagt. Aus⸗ zug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichts⸗ schreiberei, ebenda, Flügel D., Zimmer 41, ein⸗ gesehen werden. Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Er⸗ steher übergehenden Ansprüche, deren Vorhanden⸗ sein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks nicht hervor⸗ ging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen oder Kosten spä⸗ testens im Versteigerungstermin vor der Aufforde⸗ rung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Fest⸗ stellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Vertheilung des Kaufgeldes gegen
Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 22. Januar 1892, Nachmittags 1 Uhr, an Gerichtsstelle wie oben angegeben verkündet werden. Berlin, den 21. Oktober 1891. Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 51.
[42954] Bekanntmachung.
In Sachen Zwangsversteigerung des Grundstücks Nieder⸗Schönhausener Parzellen Band 18 Nr. 697, hinter der Straße 15, Abth. XII, des Fräuleins Auguste Werner, werden die Termine am 2. No⸗ vember d. Js. aufgehoben.
Berlin, den 24. Oktober 1891
Königliches Amtsgericht. I. Abtheilung 51.
[41940] Beschluß. 1 Auf Grund Antrags des Vereins „Gemüthlich⸗ keit“ in Burgfarrnbach, vertreten durch den Vor⸗ stand Johann Schmaus, Maurer daselbst, und auf Grund glaubhaft gemachten Vorbringens, daß der Haftschein der Spar⸗ und Hilfskasse der Gemeinden des Kgl. Amtsgerichts Fürth vom 14. Juli 1889 Nr. 11 094 über 100 ℳ, auf genannten Verein lautend, abhanden gekommen sei, wird gemäß § 823 ff. der R.⸗C.⸗P.⸗O. und Art. 69 des Ausf.⸗Gesetzes hiezu das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Kraft⸗ loszerklärung des bezeichneten Haftscheins beschlossen, Aufgebotstermin bestimmt auf Samstag, den 11. Juni 1892, Vormittags 9 Uhr, Zimmer Nr. 18/II., und der Inhaber des Haftscheins aufge⸗ fordert, spätestens im Aufgebotstermine seine Rechte bei dem Gericht anzumelden und den Schein vorzu⸗ legen, widrigenfalls derselbe für kraftlos erklärt
würde. Fürth, am 16. Oktober 1891. Königliches Amtsgericht. gez. Lehnerer. 8 Zur Beglaubigung:
(L. S.) Hellerich, geschäftsleitender Kgl. Sekretär.
[43165] Aufgebot. 1
Das Quittungsbuch der Sparkasse der Stadt Hagen zu Hagen Nr. 25 410, über eine Spareinlage von 250 ℳ lautend, welche bis zum 11. September d. J 259,70 ℳ betrug, ausgefertigt für den Platz⸗ arbeiter Heinrich Rump zu Wehringhausen, ist an⸗ geblich verloren gegangen und soll auf Antrag des Eigenthümers aufgeboten und für kraftlos erklärt werden.
Es wird daher der unbekannte Inhaber des Buches aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine den 23. Juni 1892, Vormittags 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte — Zimmer Nr. 15 — seine Rechte anzumelden und das Buch vorzulegen,
“
[42966] Aufgebot.
Das Aufgebot ist beantragt worden:
1) von dem Rechtsanwalt Wedekind hier über den Nachlaß des aàm 26. November 1890 hien ver⸗ storbenen Eisenbahntelegraphiften Friedrich Leopold
Manhold, 2) von demselben über den Nachlaß der am
18. Februar 1891 hier verstorbenen Wittwe Mar⸗
garetba Catharina Maas, geb. Clasohm, 3) von demselben über den Nachlaß der am 19. Februgr 1891 hier verstorbenen Dienstmagd Dorothea Johanna Christine Glöwe,
4) von demselben über den Nachlaß der am 2. März 1891 hier verstorbenen Ehefrau Johanna Caroline Louise Westphal, geb. Wolf,
5) von demselben über den Nachlaß der am 24. Der zember 1890 hier verstorbenen Arbeiterwittwe Sophis Auguste Beckedorf, geb. Weigend,
6) von dem Justizrath Jungelauffen hier,
a. über den Nachlaß des am 29. Dezember 1890 hier verstorbenen Wilhelm Ferdinand Richard⸗ Clare,
b über den Nachlaß der am 20. April 1891 hier verstorbenen Wittwe Anna Sephie Mar⸗ garetha Grudtmann, geb. Holstein,
7) von dem Rechtsanwalt Lassen hier über den Nachlaß nach dem am 9. April 1891 hier ver⸗ storbenen Schlachtergesellen Gottfried Wilhelm Ferdinand Dänhart,
8) von dem Arbeiter Carl Ludwig Eke aus Bramfeld über das angeblich verbrannte Buch des Altona'ischen Unterstützungsinstituts Litt. J. oder X. Nr. 4147 über 503 ℳ 61 ₰, lautend auf Cail Lubwig Eke oder Frau Anna Dorothea Elise, geb. Luneburg, in Farmsen,
9) von dem Arbeiter Friedrich Paehl aus Altona⸗ Ottensen über das angeblich gestohlene Buch des⸗ selben Instituts Litt T. Nr. 1867 über 66 ℳ 11 ₰, lautend auf den Antragsteller oder Frau Emma Catharina Amalie, geb. Plehm,
10) von dem Justizrath Jessen hier im Auftrage des Schlachters Hermann Heinrich Böge, z. Zt. in Kellinghusen, über das angeblich verloren gegangene Buch desselben Instituts, Litt. B. Nr. 4242 über 508 ℳ 72 ₰, lautend auf Hermann Heinrich Böge in Hamburg,
11) von dem Rechtsanwalt Max Schmidt hier im Auftrage des Friedrich Köster in Altona über die gestohlenen Sparkassenbücher desselben Instituts,
a. Litt. X. Nr. 1048 über 1839 ℳ, lautend auf Inhaber,
b. Litt D. Nr. 8959 über 3900 ℳ, lautend auf Friedrich Köster oder Frau Dorothea, geb. Mahncke, in Altona,
c. Litt. E. Nr. 5232 über 5 ℳ, lautend auf Minna Köster in Altona,
d. Litt. E. Nr. 5233 über 3 ℳ, lautend auf Ella Köster in Altona.
Alle diejenigen, welche Rechte und Ansprüche irgend welcher Art an obige aufgebotene Nachlässe und Sparkassenbücher zu haben vermeinen, werden aufgefordert, diese Rechte und Ansprüche spätestens in dem am 3. Mai 1892, Vormittags 11 Uhr, vor dem hiesigen Königlichen Amtsgericht an der Allee, Zimmer Nr. 16, anstehenden Aufgebotstermine in gehöriger Weise anzumelden, widrigenfalls sie da⸗ mit ausgeschlossen und die Sparkassenbücher für kraftlos erklärt, die Nachlässe aber werden dem Fiskus zugesprochen werden.
tona, den 21. Oktober 1891. Königliches Amtsgericht. Abtheilung II. Bähr. Veröffentlicht: . Hartung, Secretair, als Gerichtsschreiber.
verwittweten Classen,
[22900b) Aufgebot.
Der Kaufmann J. H. Wagner, vertreten durch die Rechtsanwälte Dres. Donnenberg, Jaques, Abrens und Strack, hat das Aufgebot beantrast zur Kraftloserklärung des am 30. November 1890 von dem Antragsteller Kaufmann J. H. Wagner ausgestellten, am 15. Mai 1891 fällig gewesenen, auf E. Goldschmidt in Hamburg gezogenen und von diesem acceptirten Wechsels, groß ℳ 314,65.
Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, seine Rechte bei dem unterzeichneten Amtsgerichte, Damm⸗ thorstraße 10, Zimmer 20, spätestens aber in dem auf Mittwoch, den 23. März 1892, Nach⸗ mittags 2 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine, daselbst Parterre Zimmer Nr. 7, anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftüas⸗ erklärung der Urkunde erfolgen wird.
Hamburg, den 3. Juli 1891.
Das Amtsgericht Hamburg Abtheilung für Aufgebotssachen. gez. Tesdorpf, Dr. Veröffentlicht: Ude, Gerichtsschreibergehülfe.
[43073]) Aufgebot.
Zur Erlangung von Ausschlußurtzeilen zum Zweck der Besitztitelberichtigung ist das Aufgebot folgender Grundstücke nach den eeseei des Gesetzes voͤm 7. März 1845 beantragt: 1
a. wu den Bergmann Gustav Klappert zu Eisenfeld, Flur VI. Nr. 203, Flur III. Nr. 359/2 St. G. Hozzhausen, 1 1 188 den Maschinenwärter Heinrich Uebach II. zu Altenseelbach, Flur I. Nr. 605, Fur II. Nr. 678/2 St. G. Altenseelbach.
Es werden deshalb alle diejenigen Personen, welche Rechte und Ansprüche auf die aufgeführten Grundstücke zu haben vermeinen, aufgefordert, die⸗ Lelben spätestens in dem auf den 23. Dezember
widrigenfalls die Kraftloserklärung desselben erfolgt. ecben. den 20. Oktober 1891.
anspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Ver⸗
buche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs⸗
Königliches Amtsgericht.
“
1891, Vormittags 10 Uhr, anberaumten Ter⸗
mine anzumelden, unter der Verwarnung, daß im