1891 / 255 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 29 Oct 1891 18:00:01 GMT) scan diff

Marquardt aus Rendsburg und der Schiffsjunge Jesson aus Schles⸗ wig gingen über Bord, und von diesen sind der Kapitän und der Steuermann ertrunken. Der Schiffsjunge Jessen, mit einem Oel⸗ anzug bekleidet, war, nachdem das Schiff gesunken, zurückgeschwommen und hatte sich an die Mastspitze, die 10 Fuß aus dem Wasser empor⸗ ragt, angeklammert. Gegen Morgen ging der Ober⸗Lootse Herrenbrodt bei Laboe am Strand und entdeckte mit seinem Fernrohr die Mast⸗ spitze, sogleich aber auch, daß sich ein fremder Gegenstand daran be⸗ finde. Als erfahrener Seemann schloß er, daß es ein Mensch sein müsse, und begann mit dessen Rettung. Von den am Strande anwesenden Personen wurden einige aufgefordert, sich freiwillig an dem Rettungswerk zu betheiligen; es meldeten sich der Kapitän Vöge und die Steinschiffer Paustian und Steltenburg. Das Boot wurde be⸗ stiegen und die Unglücksstelle erreicht, worauf unter großen An⸗ strengungen der halbverstarrte Jessen ins Boot geschafft und so gerettet wurde. Volle fünf Stunden hat der Schiffbrüchige sich am Mast festgehalten, ohne Stiefeln und Mütze, jedoch von dem Oelanzug ge⸗ schützt, der Wasser und Kälte abhielt. Um 8 Uhr traf das Rettungs⸗ boot in Laboe ein, wo es von den inzwischen am Strande zahlreich Versammelten jubelnd begrüßt wurde.

Bochum, 25. Oktober. Der Verband deutscher Brief⸗ tauben⸗Liebhaber⸗Vereine hielt heute hier seine achte Wander⸗ versammlung, die nach einem Bericht der „Köln Ztg. sehr zahlreich aus allen Theilen Deutschlands beschickt war. Nach einer Begrüßung durch Ober⸗Bürgermeister Bollmann und den Vorsitzenden des hiesigen Brieftauben⸗Vereins „Club“ eröffnete der Verbands⸗ vorsitzende Baron von Alten aus Linden bei Hannover die Verhandlungen. Der Borsitzende überreichte die vom Kriegs⸗ Ministerium verliehenen goldenen Medaillen; diese erhielten a. für Internirungsleistungen: 1) Andrä⸗Frankfurt a M, 2) Weithase⸗ Pößneck (Thüringen) und 3) Niemeier Osnabrück; b. für freie Flug⸗ linien: Gebrüder Muus⸗Langenberg und Dördelmann⸗Bochum. Der Verband, der 1884 in Köln gegründet ist, umfaßte im Jahre 1890 210 Vereine mit 2842 Mitgliedern, in deren Besitz sich 72 917 Brieftauben befanden. Dazu kommen noch 57 Vereine, die dem „Bayerischen Landes⸗Geflügelzucht⸗Verein“ angehören, 125 Mitglieder zählten und 3472 Tauben besaßen. Das preußische Kriegs⸗Ministerium hat nach Berathung mit dem Gesammtvorstande des Verbandes im Berichtsjahre neue Bestimmungen über die Beziehungen zu dem Verbande herausgegeben, die ein weiteres Entgegen⸗ kommen und eine erhebliche Unterstützung des Verbandes und seiner Bestrebungen bilden Ausgesetzt sind bis auf Weiteres alljährlich fünf goldene Staatsmedaillen, ferner die Summe von 1500 als Vergütung für Ausgaben, die dem Verbande aus seinen ge⸗ schäftlichen Beziehungen zur Militärverwaltung erwachsen und endlich 1500 zu Ausstellungszwecken. Beihülfen an Vereine u. s. w. Im Laufe des vorigen Jahres sind nach amtlicher Mittheilung in den Königlichen Forsten 7038 den Tauben besonders gefährliche Raubvögel erlegt worden. Vom Verbande waren 500 Schußprämien auf Raubvögel ausgesetzt. Seitens des Verbandes sind Erhebungen darüber angestellt worden, was in anderen Ländern staatlicherseits für die Hebung der Brieftaubenzucht geschieht. Das Ergebniß ist in einer Denkschrift niedergelegt und Seiner Majestät dem Kaiser unterbreitet worden, mit der Bitte, dem Verbandsvorsitzenden Baron von Alten Allergnädigst eine Audienz gewähren zu wollen. Diese hat bis jetzt noch nicht stattgefunden. Mit Rücksicht darauf hielt es die Versammlung für angezeigt, verschiedene auf der Tagesordnung stehende Anträge vorläufig zu vertagen. Die neuen Satzungen gelangten zur Annahme. Als Verbandsvorsitzender wurde Baron von Alten wiedergewählt und die Vereine von München, Braunschweig und Pößneck zu sogenannten Kommissionsvereinen ernannt. Die nächste Wanderversammlung wird in München stattfinden. Die Ausstellung wurde bereits gestern durch Ober⸗Bürgermeister Bollmann eröffnet. Sie übertrifft alle ihre Vorgängerinnen an Reichhaltigkeit. Mehr als 1500 Brieftauben, darunter Exemplare im Werthe von 200 ℳ, waren eingeschickt worden. U. A. waren auch zwanzig Militärbrieftauben aus Köln eingetroffen. Man gewann den Eindruck, daß die Brief⸗

taubenzucht mit Ernst und Eifer und auch mit großem Erfolge in Deutschland betrieben wird. Preise waren u. A. von Ihren König⸗ lichen Hoheiten dem Großherzog von Baden und dem Prinzen Heinrich von Preußen gestiftet worden. Das Kriegs⸗Ministerium hatte neun Staatsmedaillen und 300 baar zur Verfügung gestellt, und Seitens der Stadt Bochum waren vier werthvolle Preise überwiesen worden. Außerdem hatten der Verband und zahlreiche Vereine und Freunde die Ausstellung mit hervorragenden Gaben bedacht. Seiner Majestät dem Kaiser wurde telegraphisch Mittheilung von dem Gelingen der

Ausstellung gemacht.

München, 26 Oktober. Im Hoftheater hat gestern Heinrich Vogl'’s Geistesgegenwart eine Panik verhütet. Man gab. wie die Frkf. Ztg.“ berichtet, die „Walküre“; das Herdfeuer in Hunding's Hütte schlug, statt zu erlöschen, in hellen Flammen auf und hatte schon etliche De⸗ korationsstücke ergriffen, sorvaß das Publikum Angesichts der drohenden Feuersgefahr bereits unruhig wurde. Vogl⸗Siegmund rief, ohne das Duett mit Sieglinde zu unterbrechen, nach Wasser und löschte den Brand mittels des ihm aus den Coulissen gereichten Eimers, während das Orchester unbeirrt weiterspielte.

Wien, 27 Oktober. Ein großer Theil der Stadt Kolomea in Galizien ist, wie der „Voss. Z.“ gemeldet wird, gestern abgebrannt. Mehrere Menschenleben sind zu beklagen.

London, 27. Oktober. Seit vielen Jahren haben, wie die „A. C.“ schreibt, die Fluthen im Themsethal nicht so viel Verheerungen angerichtet, wie in dieser letzten Oktober⸗Woche Von den unaufhörlichen Regengüssen, die sich in letzter Zeit über das vereinigte Königreich ergossen, angeschwollen, stieg die Themse mehr und mehr, bis sie am letzten Freitag über ihre Ufer trat und das zu beiden Seiten ihres Unterlaufes gelegene Flachland überschwemmte. Windsor war einer der ersten Distreikte, welche von den Fluthen zu leiden hatten. Von der Ter⸗ rasse des Königlichen Schlosses herab blickte das Auge auf einen endlosen See. Der Rennplatz stand völlig unter Wasser und in vielen Häusern waren die Bewohner gezwungen, sich nach den oberen Stockwerken zu flüchten. Straßen und Wege waren rur schwer passirbar und am Sonnabend mußten zahlreiche gläubige Seelen sich den gewohnten Kirchenbesuch versagen. Den meisten Schaden nahm wahrscheinlic, Maildenbead, das bereits vor 10 Jahren von einer ähnlichen Fluth betroffen worden ist. Straßen und Wege waren zu reißenden Flüssen angeschwollen, vnd der Mayor sah sich ge⸗ nöthigt, zur Vermittelung des Verkehrs eine Anzahl Kähne zu miethen, die sich eines ganz guten Zuspruches erfreuten. Die lokale Feuerwehr wird außerordentlich in Anspruch genommen, da sie die Bewohner nahezu aller Häuser mit Trinkwasser und Kohlen versorgt. Zahlreiche Trümmer von Hausgeräth lassen erkennen, welchen Verlust die Bevölkerung erlitten. Zum Glück ist das Wasser jetzt laͤngsam im Fallen begriffen und die Stimmong ist eine etwas hoffnungsvollere geworden. Zwischen Hampton Wick und Hampton Court ist jedoch der etwa drei Meilen lange Weg neuerdings überfluthet und der Verkehr eingestellt. Auch das Nen⸗Thal ist ernstlich bedroht. In Folge des heftigen Regens ist der Fluß zwischen Nordhampton und Peterborougbh mächtig angeschwollen und die Häuser längs der Ufer stehen theilweise unter Wasser. In Somersetshire ist die Lage fast unverändert. Die Gewässer des Parret sind ein wenig gefallen, dagegen hat die überschwemmte Fläche an Ausdehnung zugenommen. Sedgemoor ist ein einziger See und die Dörfer des sog. „Zozland“ sind von allem Verkehr abgeschnitten In Wareham (Dorset) fällt seit Sonntag der Regen in Strömen nieder und viele Land⸗ straßen sind unpassirbar. Zum Glück sind bisher noch keine Menschen⸗ leben in Folge der Ueberschwemmungen zu beklagen Am Sonntag Abend stellte sich im Nordosten Schottlands scharfer Frost ein und verbreitete sich am nächsten Tage über ganz Schottland, Irland und den Norden Englands. Das Wetter war trocken und schön. Dagegen regnete es seit Sonnabend fast ohne Unterlaß in der englischen Metropole und dem ganzen Süden Englands.

2**

Madrid, 28. Oktober. Ebro und seiner Nebenflüsse dauern fort.

Nach Schluß der Redaktion eingegangene Depeschen.

Dresden, 29. Oktober. (W. T. B.) Der König wird heute Nachmittag im Schlosse den württembergischen General von Wölckern empfangen zur Entgegennahme de Notifikation der Thronbesteigung des Königs Wilhelm II. Später wird der General an der Hoftafel in der Villa zu Strehlen theilnehmen.

Stuttgart, 29. Oktober. (W. T. B.) Dem „Schwäbischen Merkur“ zufolge beantragt die Finanzkommission der Kammer der Abgeordneten einstimmig die Annahme der Vor⸗ lage über die Erhöhung der Civilliste.

Wien, 29. Oktober. (W. T. B.) Der Immunitäts⸗ Ausschuß des Abgeordnetenhauses beschloß heute, die gerichtliche Verfelgung des Abg. Lueger wegen Ehrenbeleidi⸗ gung zu gestatten. Dem Vernehmen nach wird der Abg. Stuergkh heute an die Regierung wegen der betrüge⸗ rischen Vorgänge bei dem Wiener Pferderennen eine Anfrage dahin richten, was sie im Interesse der öffent⸗ lichen Moral gegen solche und andere bereits beobachtete ähn⸗ liche Vorkommnisse zu veranlassen gedenke.

London, 29. Okober. (W. T. B.) Das „Reuter'sche Bureau“ meldet: Das britische Landwirthschaftsamt erhielt Informationen, wonach die Gerüchte über den von der

russischen Regierung beabsichtigten Erlaß eines Ukases,

betreffend das Verbot der Weizenausfuhr, für wohl⸗

begründet gehalten werden. Sollte diese Maßregel beschlossen werden, so dürfte nur die Ausfuhr solcher Ladungen noch ge⸗

stattet sein, die bereits das Zollamt passirt haben. St. Petersburg, 29. Oktober. (W. T. B.) Der „Grashdanin“ erklärt die durch die „Nowoje Wremja“ ver⸗

breiteten Gerüchte, daß dee Juden künftig nicht zu 1 sollten und daß noch andere gegen die Juden gerichtete Maßnahmen

. ager W. ) Der Kaiser und die Kaiserin von Rußland sind mit ihrer Familie

Lieferungen für die Krone zugelassen werden

beabsichtigt seien, für unbegründet.

Kopenhagen, 29. Oktober. (W. T. B.)

und den Mitgliedern des Königlichen Hauses um 10 ¾ Uhr

Vormittags von Fredens borg hier eingetroffen und von einer Die

zahlreichen Menschenmenge sympathisch begrüßt worden. vom Bahnhof nach dem Hafen führenden Straßen waren mit Flaggen geschmückt. Das Wetter ist prächtig. Kopenhagen, 29. Oktober. und die Kaiserin von Rußland, der König und die Königin von Dänemark sowie die von Wales begaben sich heute Mittag um 12 Uhr an Bord des „Polarstern“.

(W. T. B.) Der Kaiser Prinzessin

Die Abfahrt ist jedoch wegen

Die Ueberschwemmungen des

Sturmes aufgeschoben; die hohen Herrschaften verbleiben an

Bord der Nacht. Der „Danebrog“ mit dem griechischen Königspaare an Bord wird um 3 Uhr abfahren.

Kopenhagen, 29. Oktober. (W. T. B) Der Budget⸗ ausschuß des Folkethings wählte den Abg. Tutlin mit 8 Stimmen zum Berichterstatter gegen den früheren Präsiden⸗ ten des Ausschusses Hörup; derselbe erhielt 6 Stimmen.

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

Wetterbericht vom 29. Oktober, Morgens 8 Uhr.

sp im.

haus

Wind. Wetter. Oper

Stationen. G Emil Graeb.

Temperatur 1 iin ° Celsius SOgöSboe 50 C. 40 R.

u. d. Meeres red. in Mill

7 Uhr.

W 2 wolkig WNW 1 heiter SW 2 wolkig NNO A heiter N 2 wolkig still Nebel NNO I bedeckt N 1Schnee 1 heiter 6 wolkenlos 1 wolkig b 1 volf⸗ V 2 bedecktt) 6 wolkig V 4 halb bed. 2 wolkenlos 3 wolkenlos 1 wolkenlos 2 wolkenlos 2 wolkenlos 5 wolkenlos 1 Schnee 3 wolkia 2 halb bed. 2 bedeckt 6 wolkenlos 1 halb bed 7 wolkenlos

Wickmore .. Aberdeen.. Christiansund Kopenhagen. Stockholm aparanda. t. Petersburg Moskau.. Cork, Queens- 167689 8* 766 O 771 SSO 771 NO 770 NNW Swinemünde 768 N. Neufahrwasser 764 O Memel 765 NO Paris 767 NO Münster. 770 N. Karlsruhe.. 767 NO Wiesbaden. 769 NO München . 767 NO Chemnitz . 770 S Berlin.. 768 NNW Wien 766 NW Breslau 766 8W 71761 9 Nizza 756 NW ONO

Frauen. L'Arronge. Max Grube.

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Verga

Kapellmeister Mozart.

Herr.

Sonnabend:

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Sonnabend: Sonntag:

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Uebersicht der Witterung.

Unter der Wechselwirkung eines hoben baro⸗ metrischen Maximums über Schweden und einer baro⸗ metrischen Depression jenseits der Alpen und über Westrußland wehen über Central⸗Europa vorwiegend nordöstliche bis nordwestliche Winde, unter deren Einfluß bei meist heirerer und trockener Witterung die Temperatur weiter herabgegangen ist. Im deutschen Binnenlande haben fast allentbalben Nacht⸗ fröste stattgefunden, auf dem Gebiete zwischen Münster, Chemnitz und München herrscht leichter Frost, in Memel sank die Lufttemperatur bis zu 7, in Chemnitz bis zu 5 Grad unter Null. Archangelsk meldet Minus 11, Haparanda Minus 18 ½ Grad. In Neu⸗ ahrwasser fanden Hagel⸗ und Regenböen statt, wobei 23 mm Niederschlag gefallen ist. Lesina meldet

29 mm Regen. Wiederholung der Nachtfröste ist zu

Deutsche Seewarte.

Sonnabend:

burg.

Gewagte

Freitag:

Oper in 3 Genée

Federmann.

Theater⸗Anzeigen.

Königliche Schauspiele. 221. Vorstellung. Sängerkrieg auf der Wartburg. in 3 Akten von R. Wagner. G In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Tetzlaff. Dirigent:

Schauspielhaus. 231. Vorstellung. Wohlthätige Lustspiel 1 In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Anfang 7 Uhr

Sonnabend: Opernhaus. 222. valleria rusticana (Bauern Ehre). Oper in 1 Aufzug, nach dem gleichnamigen Volksstück von Musik von Pietro Mascagni. gesetzt vom Ober⸗Regisseur Tetzlaff. Weingartner. führung aus dem Serail. Text von Bretzner. Schauspielhaus. 8 Schauspiel in 7 Vorgängen von Ernst von Wildenbruch. In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Max Grube. Anfang 7 Uhr.

Deutsches Thrater. Freitag: Die Kinder der Excellenz.

Verliner Theater. Esther. Der Geizige.

Nachm. 2 ½ Uhr: Julius Cäsar. Abends 7 ½ Uhr: Montjoye.

Tessing -Theater. stadtinft. Schwank in 4 Akten von Oscar Blumen⸗ thal und Gustav Kadelburg.

4 Akten von Oscar Blumenthal und 8 Kadel⸗

Wallner-Theater. Mittel. Francis Stabl. langen: Cavalleria Berolina. AÄAnfang 7 ½ Uhr. Sonnabend u. die folg. Tage: Dieselbe Vorstellung.

Friedrich - Wilhelmstädtisches Mit neuer 1 :t Orchester: Zum 2. Male: Die Basoche. Komische Akten Mpsik von André Messager. In gesetzt von Julius Fritzsche. Anfang 7 Uhr. 88 Sonnabend: Dieselbe Vorstellung.

8.

Zum 1. Schauspiel in 4 Aufzügen von Ladwig Fulda Sonntag: Die Sklavin. Aufführung von märchen“ findet am Montag statt.

burg. Freitag: Letzte 31. Male: spiel in 1 Akt von

von Paul Block.

Freitag: Opern⸗ Tannhänser und der Romantische Ballet von Dreien der Glücklichste. von Labiche und Gondinet. Anfang 7 ½ Uhr.

Sonnabend, zum 1 Male: (L'Obstacle). Daudet.

Kapellmeister Sucher. Anfang

in 4 Aufzügen von Adolph

Vorstellung. Ca⸗- Belle-Alliance-Theater.

In Scene Dirigent: Vorher: Die Ent⸗ Oper in 3 Akten von Anfang 7 Uhr. Vorstellung. Der neue

siten, Beleuchtungseffecten ꝛc.

(7 Bildern) von Ernst Niedt. liches Rennen auf der 232 Pferden. Anfang 7 ½ Ubr.

Voranzeige.

Male: Die Eklavin. tag, den 8. November, statt.

langt: Der Verschwender. „Das Winter⸗

Freitag: 9. Abonn⸗Vorst. Görh Anfang 7 Uhr. ständig neuen Kostümen. Die Neu einstudirt. Montjoye. sind aus dem Atelier Bukacz. In Scene Anfang 7 ½ Uhr.

4 Akten von Leon Treptow.

Freitag: Die Groß⸗ Thomas-Theater. Alte Direktion: Emil Thomas. Unruhige Zeiten, oder:

Anfang 7 Uhr Die Großstadtluft. Schwank in

A. Conradi und J. Doebber.

Freitag: Zum 11. Male: Emil Thomas.

Lustspiel in 3 Akten von

Hierauf, auf allgemeines Ver⸗

Residenz-Theater. Direktion: Sigmund Lauten⸗ Aufführung.

Besuch nach der Hochzeit. Alexander Dumas. In Scene gesetzt von Sig⸗ mund Lautenburg Hierauf, zum 31. Male: Schwank Regie: Emil Lessing.

Das Hinderniß Schauspiel in 4 Akten von Alphonse

Freitag: 92. Male mit durchweg neuer glänzender Ausstattung an Dekorationen, Kostümen, Ballets, Waffen⸗Requi⸗ und 1 Jung⸗Dentschlaud zur See. Großes Ausstattungs⸗Zeitbild in 4 Akten

Im 6. Bilde: Wirk⸗ Bühne

Sonnabend: Jung⸗Deutschland zur See. Sonnabend: Kinder⸗Vorstellung zu bedeutend ermäßigten Preisen (Parquet 1 ℳ). Zum vorletzten Male: Die Heinzelmänuchen. Märchen⸗ Komödie mit Gesang und Tanz von Oscar Klein. Die nächste Volks⸗Vorstellung (sämmtliche Plätze des Theaters 1 ℳ) findet Sonn⸗ Zur Aufführung ge⸗

Freitag: 60 Male: Der große Prophet. Gesangsposse in Couplets von Gustav Musik von Gustav Steffens. neuen Dekorationen der Herren Wagner und gesetzt von Adolph Ernst

8 Sonnabend: Dieselbe Vorstellung.

Jakobstraße 30. Freitag: Zum 9 Male: 1 Lietze’s Memoiren. Posse mit Gesang in 3 Akten (8 Bildern) von Emil Pohl für das Thomas⸗Threater neu bearbeitet. Die neuen Couplets von A. Bender. 8 In Seene gesetzt von Anfang 7 ½ Uhr.

Sonnabend: Dieselbe Vorstellung.

Concert-Haus. Freitag: Karl Meyder⸗Concert.

r III. Wagner⸗Abend. Anfang 7 Uhr. uUft⸗

Deutsch

Alrania, Anstalt für volksthümliche Naturkunde. Am Landes⸗Ausstellungs⸗Park (Lehrter Bahnhof). Geöffnet von 12— 11 Uhr. Täglich Vorstellung im wissenschaftlichen Theater. Näheres die Anschlag⸗ zettel.

Circus Renz. Karlstraße. Freitag: Abends 7 ¼ Uhr: „Auf Helgoland, oder: Ebbe und Fluth“, gr bydrologische Ausstattungs⸗Pantomime in 2 Uhthei⸗ lungen mit National⸗Tänzen (60 Damen), Aufzügen ꝛc. Dampfschiff⸗ und Bootfahrten, Wasserfällen, Riesenfontänen mit allerlei Lichteffekten ꝛc., arrangirt inseenirt vom Dir. E. Renz. Knunst⸗ schwimmerinnen drei Geschwister Johnson. Schluß⸗ Tableau: Grande Fontaine Lumineuse, in einer Höhe von mehr denn 80 Fuß ausstrahlend. Außerdem: 4fache Fahrschule, ger. von 4 Herren mit 8 Schul⸗ pferden. Horaz und Merkur, zusammen vorgeführt von Herrn Ernst Renz (Enkel). Schulpferd Tre⸗ pido, geritten von Frl. Oceana Renz (Enkelin). Gigerl⸗Manöver geritten von 16 Damen. Pas de deux auf 2 Perden von den Geschw. Chiarini. Anftreten der Reitkünstlerin Mlle. Adeèle, sowie der Reitkünstler Herren Franks, Jules und Alex. Briatore ꝛc. Komische Entrées und Intermezzos von sämmtlichen Clowns.

Täglich: „Auf Helgoland“.

Sonntag: 2 Vorstellungen Nachmittags 4 Uhr (1 Kind frei): „Die lustigen Heidelberger“. Abends 7 ½ Uhr: „Auf Helgoland“. beee;

Familien⸗Nachrichten.

Verlobt: Frl. Anna Pinckernelle mit Hrn. Re⸗ gierungs⸗Assessor Ernst Pinckernelle (Breslau). Frl. Marie Elisabeth von Winterfeld mit Hrn. Dr. med Schlayer (Vahrnow bei Ottiliengrube Berlin).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. von Koerber (Gr. Plowenz). Ein Sohn und eine Tochter: Hrn. Assessor Frhrn. von Maltzahn (Amtshof Mirow). Eine Tochter: Hrn. Großherzogl. Ministerial⸗Rath Bernhard Frhrn. von Hammerstein (Schwerin). Hrn. Landrath von Basse (Burgsteinfurt) Hrn. Hauptmann von Garnier (Wiese bei Neustadt O⸗S.)

Gestorben: Verw Fr. Justiz⸗Rath Hulda Goecke, geb von Rappard (Dutsburg). Hrn. Vize⸗

Von in 3 Akten

Zum

von lebenden

zu Volkspreisen

Zum

Mit voll⸗

Musik von

Sing-Akademie.

I. Abonnements ⸗Concert.

Theater.

Ausstattung und verstärktem

u. Betz.

Philharmonie.

Deutsch von R. Scene Dirigent: Kapellmeister

von Carré. Freitag,

Ahna, Hausmann.

2 .

Concerte.

Freitag, Abends 7 2 Mendelssohn Soli: Frls. Schauseil u. Schacht, Hrrn. H. Dierich

Abends 7 ½ II. populärer Kommermusik⸗Abend von Barth, de

Admiral Batsch Tochter Elsa (Weimar.).

Uhr:

Redacteur: Dr. H. Klee, Direktor. Paulus.

Berlin: Verlag der Expedition (Scholz). Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗ Anstalt, Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32. Fünf Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage).

Uhr:

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Privilegium

Ausfertigung auf den Inhaber lautender Anleihescheine der Stadt Düren im Betrage von 1 600 000

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. Nachdem die Vertretung der Stadtgemeinde Düren in ihren Sitzungen vom 13. Februar und 16. April 1891 beschlossen hat, die u verschiedenen gemeinnützigen Einrichtungen und Anlagen erforder⸗ ichen Mittel im Wege einer Anleihe zu beschaffen, wollen Wir auf ntrag der gedachten Gemeindevertretung, „zu diesem Zweck auf jeden Inhaber lautende, mit Zinsscheinen versehene, Seitens der Gläubiger unkündbare Anleihescheine im Betrage von 1 600 000 ausstellen zu dürfen“, da sich hiergegen weder im Interesse der Gläubiger noch der Schuld⸗ nerin etwas zu erinnern gefunden hat, gemäß §. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 zur Ausstellung von Anleihescheinen zum Betrage von 1 600 000 ℳ, in Buchstaben: Eine Million sechshundert⸗ tausend Mark, welche in Abschnitten von je 1000 nach dem an⸗ liegenden Muster auszufertigen, mit dreiundeinhalb Prozent jährlich zu verzinsen und nach dem festgestellten Tilgungsplane mittels Ver⸗ loosung jährlich vom Jahre 1892 ab mit wenigstens einundeinhalb Prozent des Kapitalbetrages der ausgegebenen Anleihescheine vnter Zuwachs der durch die allmählige Tilgung ersparten Zinsen zu tilaen sind, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Ge⸗ nehmigung ertheilen Die Ertheilung erfolgt mit der rechtlichen Wirkung, daß ein jeder Inhaber dieser Anleihescheine die daraus hervorgegangenen Rechte geltend zu machen befugt ist, ohne zu dem Nachweise der Uebertragung des Eigenthums verpflichtet zu sein.

Durch vorstehendes Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen, wird für die Befriedigung der Inhaber der Anleihe⸗ scheine eine Gewährleistung Seitens des Staats nicht übernommen.

„Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Neues Palais, den 11. Oktober 1891. (L. S.) Wilhelm R. Herrfurth. Miquel.

Regierungsbezirk Aachen. Anleiheschein der Stadt Düren. (Stadtwappen.) Buchstabe G. Nr... über 8 1 Eintausend Mark Reichswährung. 8

Ausgefertigt gemäß des landesherrlichen Privilegiums vom .. 1“ (Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Aachen vom. 5 Nr.. Seite... und Gesetz⸗ Sammlung für 189 Seite .. laufende Nr. . )).

Auf Grund der Beschlüsse der Stadtverordneten⸗Versammlung zu Düren vom 13. Februar und 16. April 1891 wegen Aufnahme einer Schuld von 1 600 000 bekennen sich der unterzeichnete Bürger⸗ meister und die von der Stadtverordneten⸗Versammlung hierzu ermächtigte städtische Schuldentilgungs⸗Kommission Namens der Stadt durch diese, für jeden Inhaber gültige, Seitens des Gläubigers unkündbare Verschreibung zu eirner Darlehns⸗ schuld von „Eintausend Mark“, welche mit dreiundein⸗ halb Prozent jährlich zu verzinsen ist. Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 1 600 000 erfolgt nach Maßgabe des geneh⸗ migten Tilgungsplanes mittels Verloosung der Anleihescheine mit wenigstens einundeinhalb Prozent des Kapitalbetrages der ausgegebenen Anleihescheine unter Zuwachs der durch die allmähliche Tilgung er⸗ sparten Zinsen. Die Ausloosung geschieht im Monat Dezember jeden Jahres.

Der Stadt bleibt jedeoch das Recht vorbehalten, den Tilgungsstock zu verstärken oder auch sämmtliche Anleihescheine auf einmal zu kündigen. Die durch die verstärkte Tilgung ersparten Zinsen wachsen dem Tilgungsstocke zu. Die ausgeloosten sowie die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Nummern sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich be⸗ kannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt sechs, drei, zwei und einen Monate vor dem Zahlungstermine in dem in Berlin erscheinenden „Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staats⸗ Anzeiger“, in dem Amtsblatt oder öffentlichen Anzeiger der Königlichen Regierung zu Aachen, in der „Kölnischen Zeitung“, in der „Kölnischen „Volkszeitung“ und in den Dürener Lokalblättern. Geht eines der namentlich bezeichneten Blaͤtter ein, so wird an dessen Statt von der Stadtverordneten⸗Versammlung mit Genehmigung des Königlichen Regierungs⸗Präsidenten zu Aachen ein anderes Blatt bestimmt. Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu ent⸗ richten ist, wird es in halbjährlichen Terminen, am 30. Juni und 31. Dezember, mit dreiundeinhalb Prozent jährlich verzinst. Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rückgabe der fällig gewordenen Zinsscheine beziehungsweise dieser Schuldverschreibung bei der Stadtkasse zu Düren oder den sonst näher zu bestimmenden Zahlstellen, und zwar auch in der nach dem Eintritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. Mit der zur Empfangnahme des Kapitals eingereichten Schuldverschreibung sind die dazu gehörigen Zinsscheine der späteren Fälligkeitstermine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinsscheine wird der Betrag vom Kapital abgezogen. Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahre nach dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb fünf Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in welchem sie faͤllig werden, nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten der städtischen Armenkasse zu Düren. Das Aufgebot und die Kraftloserklä⸗ rung verlorener oder vernichteter Schuldverschreibungen erfolgt nach Vor⸗ schrift der §§. 838 und ff. der Civilprozeßordnung für das Deutsche Reich vom 30. Januar 1877 (Reichs⸗Gesetzblalt Seite 83) beziehungsweise nach §. 20 des Ausführungsgesetzes zur deutschen Civilprozeßordnung vom 24. März 1879 (Gesetz⸗Sammlung Seite 281). Zinsscheine können weder aufgeboten noch für traftlos erklärt werden. Doch soll Dem⸗ jenigen, welcher den Verlust von Zinsscheinen vor Ablauf der fünfjährigen Verjährungsfrist bei der Stadtverwaltung anmeldet und den stattgehabten Besitz der Zinsscheine durch Vorzeigung der Schuldverschreibung oder sonst in glaubhafter Weise dar⸗ thut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten

und bis dahin nicht vorgekommenen Zinsscheine gegen Quittung aus⸗

88 8

gezahlt werden.

Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjährliche Zinsscheine bis zum Schlusse des Jahres 1... ausgegeben, die ferneren Zins⸗ scheine werden für zehnjährige Zeiträume ausgegeben. Die Ausgabe einer neuen Reibe von Zinsscheinen erfolgt bei der Stadtkasse zu Düren gegen Ablieferung der der älteren Zinsscheinreihe bei⸗ gedruckten Anweisung. Beim Verlust der Anweisung erfolgt die

Aushändigung der neuen Zinsscheinreihe an den Inhaber der Schuld⸗

eerschreibung, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist.

c. j Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtung haftet die Stadt

mit ihrem Vermögen und ihrer Steuerkraft

Berlin, Donnerstag, den 29. Oktober

Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift ertheilt.

Düren, den .. ten

Der Bürgermeister. Die städtische Schuldentilgungs⸗ 8 Kommission.

b (Eigenhändig zu vollziehen) Eingetragen:

Kontrolbuch Blatt...

8 Hierzu ist die Zinsscheinreihe .. Der Stadtsekretär. Nre..

. bis .. nebst Anweisung ausgereicht. Der Stadtrentmeister. 8 (Eigenhändig zu vollziehen.) Rheinprovinz. Reihe

Regierungsbezirk Aachen. Mark 17,50 Zinsschein. Zinsschein 1 zu der Schuldverschreibung der Stadt Düren Buchstabe G. Nr. über „Eintausend Mark“ zu 3 ½ % Zinsen über 17,50 Mark. Der Inhaber dieses Zinsscheines empfängt gegen dessen Rückgabe in der Zeit vom.. ten 1... ab die Zinsen der vor⸗ benannten 11“*““ für b vom .. ten bis. . ten mit 1 ark 50 Pf. bei der Stadtkasse zu Düren. 9 ““ Der Bürgermeister. Die städtische Schuldentilgungs⸗ 18.. acsimile. Der Stadtrentmeister. 1 (Eigenhändig.) Dieser Zinsschein ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht L Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit er⸗ oben wird.

(Faesimile

Regierungsbezirk Aachen, Anweisung zum Anleiheschein der Stadt Düren Buchstabe G. Nr. „Eintausend Mark“.

Der Inhaber dieser Anweisung empfängt gegen deren Rückgabe zu der obigen Schuldverschreibung die. . te Reihe von Zinsscheinen für die Jahre 1. bis 1.. bei der Stadtkasse zu Düren, sofern nicht rechtzeitig von dem als solchen sich ausweisenden Inhaber der Schuldverschreibung dagegen Widerspruch erhoben wi v 1ö“* 8

Rheinprovinz.

(Faesimile) städtische Schuldentilgungs⸗Kommi (Faesimile.) 8 Der Stadtrentmeister. (Eigenhändig.)

Rekursentscheidungen des Reichs⸗Versicherungsamts.

(1045.) Ein gemäß §. 2 Abs. 2 des Bauunfallversicherungs⸗ gesetzes statutarisch versicherter Dachdeckermeister hatte an einem Wintertage, nachdem er mit seinen Leuten auf dem Dache eines Hauses einen Schneefang angebracht hatte, sich im unmittelbaren Anschluß an diese Arbeit nach dem Stadthause desselben Ortes auf den Weg gemacht in der festgestellten ausschließlichen Absicht, auf dem Dache desselben die gleiche, bereits Tags zuvor begonnene Arbeit auszuführen. Beim Gehen über die mit Glatteis bedeckte Straße war er gefallen und hatte sich verletzt. Seinen aus Anlaß dieses Unfalls erhobenen Entschädigungsanspruch hat das Reichs Ver⸗ sicherunggamt in Uebereinstimmung mit dem Schiedsgericht mittelst Rekursentscheidung vom 13. April 1891 anerkannt. In den Gründen derselben ist ausgeführt, daß der Gang einer ver⸗ sicherten Person von einer Arbeitsstelle zur anderen, welcher lediglich zu Betriebszwecken und im Interesse des Betriebes, ohne Unterbrechung der regelmäßigen Tagesarbeit unternommen und in einer nach den Umständen angemessenen, den Kreis der durch die Natur der Ver⸗ hältrisse bedinsten Unfallgefahren nicht wesentlich überschreitenden Weise ausgeführt wird, aus dem Rahmen der versicherten Thätigkeit nicht ohne Weiteres herausfällt, vielmehr jedenfalls dann, wenn die Art der Betriebsarbeit den öfteren Wechsel der Arbeitsstelle mit sich bringt, wie z. B. das Reinigen der Schornsteine an verschiedenen Häusern, die Ausführung kleinerer baulicher Arbeiten, das Anbringen von Schneefängen an räumlich nahe zusammenliegenden Orten u. s. w., der Betrieb sich unter den angegebenen Voraussetzungen begrifflich auch auf die nothwendigen Wege zwischen den verschiedenen Arbeitsplätzen erstreckt (zu vergleichen die Rekursentscheidungen 905 und 906, „Amt⸗ liche Nachrichten des R.⸗V.⸗A.“ 1890 Seite 596).

(1046.) Ein Fuhrkaecht war von seinem Arbeitgeber brauftragt worden, auf dem Bahnhof der Stadt Kies und Kohlen, welche für den Dienstherrn angekommen waren, abzuladen. Auf dem Wege dorthin wurde er von einem ihm bekannten Kutscher, welcher mit seinem Gespann ebenfalls zum Bahnhof fahren wollte, aufgefordert, seinen Wagen zu benutzen. Beim Aufsteigen auf diesen Wagen erlitt er einen tödtlichen Unfall. Das Reichs⸗Versicherungsamt hat durch Entscheidung vom 3 Februar 1891 den Entschädigungsanspruch der Hinterbliebenen für begrundet erachtet. Der Weg zum Bahnhof stellt sich im vor⸗ liegenden Falle als eine von dem Verunglückten bei Ausübung seines Dienstes in dem Betriebe und für diesen vollzogene Thätigkeit dar. Der Erblasser der Kläger beabsichtigte nicht, seine Thätigkeit für den Be⸗ trieb an dem Bahnhof erst aufzunehmen, sondern er hatte sie schon aufgenommen, als er sich nach der Stelle begab, an welcher die ihm aufgetragenen Arbeiten zu verrichten waren; mithin gehört der Gang, bei welchem er verunglückt ist, dem Betriebe als solchem mit an Gu vergleichen Rekursentscheidungen 566, 7235 bis 728, 888, 905, 906, „Amtliche Nachrichten des R.⸗V.⸗A.“ 1888 Seite 290, 1889 Seite 332, 1890 Seite 509 und 596). Dadurch, daß er ein fremdes Fuhrwerk in der Absicht bestieg, sich nach der Arbeits⸗ stätte befördern zu lassen, ist der Zuammenhang, in welchem der Gang an sich mit dem Betriebe stand, nicht als gelöst zu betrachten. Denn es ist zu erwägen, daß eine derartige Aufforderung zur Benutzung eines Fuhrwerks, wie sie hier an den Verunglückten ergangen ist, that⸗ sächlich nicht leicht von einem Arbeiter ausgeschlagen wird, und daß dies auch den Arbeitgebern bekannt ist; in der Benutzung einer solchen Fahrgelegenheit wird daher regelmäßig weder etwas an sich Unstatt⸗ haftes, noch eine unzulässige Erhöhung der Unfallgefahren zu finden sein (zu vergleichen Rekursentscheidung 856, „Amtliche Nachrichten des R.⸗V.⸗A.“ 1890 Seite 493).

(1047.) Der Monteur einer Maschinenfabrik erlitt auf dem Rückwege von einer auswärtigen Montagestelle nach der Fabrik einen Unfall. Durch Rekursentscheidung vom 17. Nevember 1890 hat das Reichs⸗Versicherungsamt diesen Unfall in Uebereinstimmung mit dem Schiedsgericht für entschädigungspflichtig erklärt und hierbet Folgendes ausgeführt: Es besteht eine grundsätzliche Verschiedenheit zwischen dem hier zur Entscheidung stehenden Falle und denjenigen Fällen, in denen es sich um Unfälle der Arbeiter auf dem Wege zu oder von

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der Fabrik handelt. Diese Wege legt der Arbeiter in seinem privat⸗ wirthschaftlichen Interesse zurück. Sie werden ꝛwar durch den Betrieb veranlaßt, aber nur insoweit, als sie die Voraussetzung der dem Arbeiter Lohn einbringenden Thätigkeit in dem Betriebe sind oder dieser Thätigkeit nachfolgen. Auf ihnen ist der Arbeiter in der Regel noch nicht oder nicht mehr eine in dem Betriebe beschäftigte Person. Dagegen folat der Monteur, wenn er sich auf die Montagestelle und von dieser zurück⸗ oder auf eine andere Montagestelle begiebt, einem Dienstauftrage; er führt einen Befehl aus, indem er die hierzu erforderlichen Reisen macht. Die Aufstellung der gelieferten Maschinen durch eigene Monteure bildet einen wesentlichen Theil des Betriebes der Maschinenbau⸗ anstalten; sie ist als solche auch versicherungsrechtlich regelmäßig diesem Betriebe zuzurechnen (zu vergleichen der Schluß des drittletzten Absatzes des Bescheides 72, „Amtliche Nachrichten des R.⸗Vr-⸗A.“ 1885 Seite 345). Die durch die Aufstellung veranlaßten Reisen stellen eine ständige Einrichtung in dem Fabrikbetriebe der Maschinenbauanstalten dar. Das Zurücklegen derartiger Wege ist daher als Betriebs⸗ thätigkeit der Monteure aufzufassen, wie sie denn auch die Kosten der Reisen erstattet erhalten und für die Zeit derselben häufig sogar erhöhten Lohn beziehen. Die Monteure müssen somit auf solchen Reisen als im Betriebe beschäftigte Arbeiter gelten. Die Gefahr, bei der Beförderung beziehungsweise auf den Wegen einen Unfall zu erleiden, bildet aber ferner ähnlich wie für den Fabrik⸗ und Postboten, dessen Betriebsthätigkeit hauptsächlich in dem Zurücklegen von Wegestrecken aufgeht eine der Gefahren, welchen die Monteure von Maschinenfabriken durch ihre Berufs⸗ thätigkeit, durch die geschilderte Eigenthümlichkeit des Betriebes dieser Fabriken ausgesetzt sind. Ist daher die gewählte Art der Fort⸗ bewegung auf solchen Wegen nach Lage des einzelnen Falles an⸗ gemessen, und entspricht sie den in dem betreffenden Betriebe bestehenden Einrichtungen und Geflogenheiten, ereignet sich ferner der Unfall nicht aus einer Ursache, welche in die privatwirthschaftliche Sphäre des Arbeiters selbst fällt, ist also der an sich für solche Reisen mit dem Betriebe bestehende innere Zusammenhang nicht durch besondere Umstände für durchbrochen zu erachten, so erleidet der Monteur bei einem Transportunfalle einen Unfall „bei“ dem Betriebe der ihn aus⸗ sendenden Maschinenfabrik (zu vergleichen auch die Rekursentscheidungen 566, 726, 727, 728 und 888, „Amtliche Nachrichten des R.⸗V.⸗A.“ 8 Seite 290, 1889 Seite 342 und 1890 Seite 509).

(1048.) Mehrere Fuhrknechte eines Holzhändlers hatten von diesem gekauftes Holz aus dem Walde abzufahren. Unterwegs machten sie in einem außerhalb des Waldes gelegenen Wirthshause Halt, um ihre Pferde zu tränken. In der Gaststube ergriff einer dieser Knechte ein geladenes Gewehr, welches ein dort ebenfalls verkehrender, in dem betreffenden Augenblick aber gerade abwesender Forstbeamter zurück⸗ gelassen hatte, und legte damit aus Scherz gegen einen seiner Mit⸗ knechte an, wobei sich das Gewehr entlud und Letzterer getödtet wurde. In Uebereinstimmung mit dem Schiedsgerichte hat das Reichs⸗Ver⸗ sicherungsamt durch Rekursentscheidung vom 20. April 1891 das Vor⸗ liegen eines Beteiebsunfalls verneint. Allerdings hatten sich die Knechte während ihres Aufenthalts in dem Wirthshause, da dieser haupt⸗ sächlich dem Tränken der Pferde, mithin einer Betriebsverrichtung, diente, zeitlich und örtlich noch nicht außerhalb des Betriebes gesetzt. Der Umstand aber, daß der Aufenthalt in einem öffentlichen Wirths⸗ hause Berührungen mit anderen Personen herbeiführt, daß sich unter diesen zufällig auch Forstbeamte mit ihren Berufswaffen befinden, durch deren unvorsichtige Handhabung Unfälle herbeigeführt werden können, ist keine Betriebsgefahr, sondern eine Gefahr des gemeinen Lebens, welcher jeder Besucher eines solchen Wirths hauses ohne Rücksicht auf seine besondere Berufs⸗ oder Betrie thätigkeit gleichmäßig ausgesetzt ist. Der ursächliche Zusammenhang de Unfalls mit dem Betriebe wird auch nicht dadurch hergestellt, daß de Thäter ein Mitarbeiter des Verletzten war, da derselbe hier zu seine unvorsichtigen Handlungsweise in keiner Weise durch den Betrieb selbft oder durch das persönliche Verhältniß veranlaßt worden ist, in welche der Betrieb die darin beschäftigten Arbeiter als solche zu einander bringt. (Zu vergleichen die Rekursentscheidungen 476, 665, 884 „Amtliche Nachrichten des R.⸗V.⸗A.“ 1888 Seite 176, 1889 Seite 154, 1890 Seite 508.)

5 (1049.) Der Kutscher einer zur Straßenreinigung der Stadt K. benutzten Kehrmaschine gerieth mit zwei vorüberfahrenden fremden Arbeitern deshalb in Streit und Schlägerei, weil die Maschine in Folge eines Hindernisses zeitweise die Durchfahrt der Straß sperrte. Der mit der Aufsichtsführung über die Maschin und deren Arbeiter beauftragte Vorarbeiter beseitigte zu- nächst das Hinderniß und trat dann zwischen die Streiten⸗ den, um Ruhe zu stiften und den ihm unterstellten Kutscher zur Maschine zurückzuhringen. Hierbei wurde er von letzterem durch einen mit einem schweren Instrument geführten Schlag, der den fremden Arbeitern zugedacht war, tödtlich verletzt. Das Reichs⸗Ver⸗ sicherungsamt hat durch Rekursentscheidung vom 24. November 1890 das Vorliegen eines Betriebsunfalls anerkannt und den Hinter⸗ bliebenen des Getödteten eine Rente zugebilligt. Dafür, das der Unfall mit dem Straßenretnigungsbetriebe nicht nur zeitlich und örtlich, sondern auch ursächlich im Zusammenhange stand, mithin sich „bei“ diesem Betriebe ereignet hat, spricht Folgendes. Der Getödtete hatte in seiner Eigenschaft als Vorarbeiter die unmittelbare Leitung und Aufsicht der Maschine. Er mußte daher auf den unausgesetzten Fortgang ihrer Betriebsthätigkeit Bedacht nehmen und entgegenstehende Hindernisse jeder Art thunlichst zu beseitigen suchen. Ein solches Hinderniß bildete der übrigens auch anläßlich eines Vorkommnisses im Betriebe entstandene Streit zwischen dem ihm unterstellten Kutscher und den fremden Arbeitern. Er handelte daher nur innerhalb seiner Betriebspflicht, wenn er ver⸗ suchte, den Streit beizulegen und dadurch die Fortsetzung der Betriebs⸗ arbeit zu ermöglichen. (Zu vergleichen die beiden nachstehenden Ent⸗

scheidungen.)

(1050.) Zwischen zwei Arbeitern einer Maschinenfabrik war während der Arbeit ein Streit ausgebrochen, in dessen Verlauf der eine Arbeiter nach dem anderen in der Absicht, ihn zu treffen, eine eiserne Zange warf. Letzterer wich dem Wurfe aber rechtzeitig aus, und so traf die Zange einen bei dem Streit nicht Betheiligten, in der Nähe arbeitenden Handlanger und verletzte ihn tödtlich. Unter Hinweis auf die Begründung der Rekursentschetdung 734 („Amtliche Nach⸗ richten des R.⸗V.⸗A.“ 1889 Seite 351) hat sich das Reichs⸗Ver⸗ sicherungsamt in einer Entscheidung vom 28. September 1891 dem Urtheil des Schiedsgerichts angeschlossen, wonach der Tod des Hand⸗ langers als Folge eines Betriebsunfalls anzusehen sei, und ist der Auffassung der beklagten Genossenschaft, daß eine Körperverletzung kein Uafall sei, entgegengetreten: für Fälle der vorliegenden Art könne eine solche Auffassung am wenigsten in Frage kommen. (Zu ver⸗ gleichen die vorstehende Entscheidung 1049 sowie die nachfolgende 1051, auch die weiteren Entscheidungen 1052 bis 1057.)

(1051.) Ein auf dem Bock sitzender Kutscher wurde während der Fahrt von einem Stein, den ein Schulmädchen muthwilliger Weise nach den Pferden des von ihm geführten Wagens geworfen hat, in das rechte Auge getroffen, welches in Folge dessen erblindete. Das Schiedsgericht erkannte diesen Unfall als einen Betriebsunfall an und sprach dem Verletzten die gesetzliche Entschädigung zu. Auf den Rekurs der beklagten Fuhrwerks⸗Berufsgenossenschaft, welche geltend machte, daß der bedauerliche Unfug, mit Steinen nach vorüberfahrenden