Wagen und Pferden zu werfen und dadurch die Kutscher zu gefährden, keine Gefahr des Fuhrwerksbetriebes darstelle, ist das Reichs⸗Versicherungsamt in der Rekursentscheidung vom 28. Sep⸗ tember 1891 der Auffassung des Schiedsgerichts beigetreten. Es ist davon auszugeben, daß nicht nur die objektive Gefährlichkeit von Be⸗ triebseinrichtungen, sondern auch die subjektive Gefährlichkeit, das fahrlässige oder muthwillige Handeln von Personen, mit welchen der Betrieb die darin Beschäftigten in Berührung bringt, als Betriebs⸗ gefahr zu gelten hat (zu vergleichen die Rekursentscheidung 734, „Amtliche Nachrichten des R.⸗V.⸗A.“ 1889 Seite 351), sofern nur der Arbeiter der Gefahr in höherem Grade ausgesetzt ist, als jede andere, dem Betriebe nicht angehörige Person. Diese Voraussetzung muß hier als gegeben erachtet werden. Denn die Unsitte der Kinder, mit Steinen nach Pferden und Wagen zu werfen, besteht thatsächlich, und es ist dem Fuhrwerkskutscher, dessen Aufmerksamkeit auf die Pferde gerichtet ist, besonders erschwert einen Wurf zu bemerken und ihm auszuweichen, ganz abgesehen davon, daß der Kutscher auch durch seine Stellung auf dem Bocke der Gefahr getroffen zu werden, in er⸗ höhtem Maße ausgesetzt ist. (Zu vergleichen die beiden vorstehenden Entscheidungen sowie die Rekursentscheidungen 825 bis 827, 882, 886, 1031, „Amtliche Nachrichten des R.⸗V.⸗A.“ 1890 Seiten 197, 507, 508, 1891, Seite 248.)
(1052.) Auch in einer Rekursentscheidung vom 9. Juni 1888, deren Sachverhalt und Gründe sich aus Nachstehendem ergeben, hat das Reichs⸗Versicherungsamt einen nicht blos örtlichen und zeitlichen, sondern auch ursächlichen Zusammenhang zwischen Betrieb und Ver⸗ letzung angenommen. Während in einer Maschinenfabrik die Arbeiter A und B gemeinschaftlich an einem schweren Gußstück arbeiteten, ge⸗ rieth letzteres in Folge der Handhabung Seitens des A dem B derart auf den Fuß, daß es ihm, zumal bei der erhöhten Empfindlichkeit des Fußes anläßlich einer früheren Verletzung, heftigen Schmerz ver⸗ ursachte. In pltzlicher Aufwallung, hervorgerufen durch diesen Schmerz und den Zorn über die rermeintliche Ungeschicklichkeit des A Hbolt mit einem schweren Hebel, den er gerade zu Betriebszweck in der Hand hatte, aus und führte damit einen Schlag auf ecpf des A. Der Schlag erhielt dadurch noch eine besondere Wu aß er von einem erhöhten Standpunkte aus — B stand auf der Bohrmaschine, während A ihm von unten behülflich war — geführt wurde. Hiernach hat B. als er den Schlag führte, wenn er auch nicht seiner Willensfähigkeit beraubt war, doch immerhin — und dies hat auch das Strafgericht bei der Verurtheilung des B wegen vorsätllicher Körperverletzung mit noch⸗ folgendem Tode und bei der Annahme mildernder Umstände als fest⸗ gestellt erachtet — unter wesentlicher Einwirkung der durch ein Be⸗ triebsereigniß hervorgerufenen heftigen Schmerz⸗ und Zornesempfindung gestanden, wie andererseits auch A mittelbar unter der Rückwirkung dieses Betriebsereignisses stehend den Schlag erlitten hat. Wenn auch B vermöge des auf seinen Willen zurückzuführenden Schlages als der verantwortliche Urheber des Todes des A erscheint, so beruhte doch die Verursachung auf einer Kette von Bedingungen, unter denen das mehrgenannte Betriebsereigniß als mitwirkend ganz erheblich ins Gewicht fiel. Es stellt sich daher sowohl der Schlag selbst als die Verwirklichung der dem Betriebe innewohnenden besonderen Ge⸗ fahren dar, als auch wurde die verhängnißvolle Wirkung des Schlages wesentlih bedingt durch das Werkzeug, welches B zu Betriebszwecken gerade in Händen hatte, und den örtlichen Stand⸗ punkt, welchen er zu Betriebszwecken einnahm. (Zu vergleichen die nachfolgenden Eatscheidungen 1053 bis 1057.)
(1053.) Ein Arbeiter hatte mit mehreren Mitarbeitern eine 7 ½ Ctr. schwere Retorte vom Brennofen nach dem Lagerraum getragen. Bei dem Niedersetzen der schweren Last stolperte der vorderste Träger, und in Folge dessen ließ jener die Retorte etwas zu rasch sinken, wodurch einer von den Mitarbeitern am Finger gequetscht wurde. Dieser gerieth hierüber in Wuth, schlug den erstgedachten Arbeiter nach kurzem Wort⸗ wechsel, der bald in Thätlichkeiten überging, mit dem eben benutzten Trageholz über den Kopf und verletzte ihn derartig, daß der Tod kurz darauf eintrat. Das Reichs⸗Versicherungsamt hat in Uebereinstim⸗ mung mit dem Schiedsg ericht durch Entscheidung vom 13. Oktober 1890 das Vorliegen eine 8 Betriebsunfalls anerkannt. Hierbei waren im Wesentlichen die in der vorstehend abgedruckten Entscheidung, sowie die in der Rekursentscheidung 734 („Amtliche Nachrichten des R.⸗V.⸗A.“ 1889 Seite 351) ausgesprochenen Gründe maßgebend (auch zu vergleichen die nachfolgenden Entscheidungen 1054 bis 1057).
(1054.) Ein Formerlehrling O., welcher eines Formkastens be⸗ nöthigte, um die ihm aufgetragene Arbeit auszuführen, setzte sich mit einem Arbeiter wegen Ueberlassung des seinigen ins Einvernehmen und verlangte demnaͤchst von einem dritten Arbeiter C., welcher diesen Kasten hinter sich hatte, dessen Herausgabe. Es kam zum Streite, in welchem der C. zuerst, den O. stieß und ihm dann mittels eines eisernen Stampfers einen Schlag versetzte, welcher jenem des Schienbein zerschmetterte. Das Reichs⸗ Versicherungsamt hat durch Rekursentscheidung vom 3. November 1890 das Vorliegen eines Betriebsunfalls anerkannt und im Hinblick auf die Rekursentscheidungen 490 und 565 („Amtliche Nachrichten des R.⸗V.⸗A.“ 1888 Seiten 189 und 289) zur Begründung ausgeführt, daß eine vorsätzliche Körperverletzung, welche ein Arbeiter dem anderen bei Gelegenheit von Zwistigkeiten und Thätlichkeiten auf der Betriebs⸗ stätte oder bei der Arbeit zufügt, um als Betriebsunfall zu gelten, derart in erkennbarem ursächlichen Zusammenhange mit dem Be⸗ triebe stehen müsse, daß sowohl die Veranlassung dazu wesentlich in Letzterem beruhe, als auch die verletzende Handlung selbst iic noch als ein Ausfluß der Betriebsgefahr darstelle. Dieser
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ursächliche Zusammenhang sei im vorliegenden Falle nicht deshalb zu verneinen, weil der unzweifelhaft bei Gelegenheit der Arsübung einer Betriebsobliegenheit entstandene Streit in seinem späteren Verlaufe vielleicht auch persönlich geworden sei, und es versage deshalb die Bezugnahme der Beklagten auf die (oben angeführten) früheren
Rekursentscheidungen 490 und 565 (auch zu vergleichen Entscheidungen des Reichs gerichts in Civilsachen Band 24 Seiten 124 und 333), deren that⸗ den hier festgestellten Zusammenhang nicht er. j 1
sächliche Verhältnisse 1 kennen ließen. Es müsse aber auch ferner angenommen werden, daß die Verletzurg des Klägers sich als ein Ausfluß der Betriebsgefahr darstelle, da in dem in Betracht kommenden Betriebe nicht jeder Ar⸗ beiter die von ihm benöthigten Geräthe in ausschließlicher Benutzung und Gewahrsam habe, also der einzelne auf das kameradschaftliche Entgegenkommen seiner Genossen angewiesen sei, wenn er ein solches Geräth benutzen wolle. Daß diese Kameradschaftlichkeit und das gegenseitige pflichtgemäße Entgegenkommen gelegentlich einmal bei der Unverträglichkeit oder Gewaltthätigkeit eines Arbeiters außer Acht gelassen werden könne, stelle bei dem Verkehr zahlreicher verschieden veranlagter und dennoch mehr oder minder auf einander angewiesener Personen an einer und derselben Betriebsstätte (zu ver⸗ gleichen Rekursentscheidung 734, „Amtliche Nachrichten des R.⸗V.⸗A.“ 1889 Seite 351) diejenige Betriebsgefahr dar, welcher Kläger zum Opfer gefallen sei. Gegen solche Gefahren habe der Gesetzgeber die Arbeiter ebenso sicher stellen wollen, wie gegen die Folgen unüber⸗ legter oder unbesonnener Handlungsweise (zu vergleichen die Rekurs⸗ entscheidungen 561 bis 564 „Amtliche Nachrichten des R.⸗V.⸗A.“ 1888 Seiten 288 und 289, sowie die dort angezogenen früheren Entscheidungen). Im Uebrigen ist in den Entscheidungsgründen dargelegt, daß in allen Einzelfällen von der Art des vorliegenden — möge es sich um fahr⸗ lässige oder vorsätzliche Körperverletzungen handeln — immer noch die Frage offen und zu prüfen bleibe, ob etwa der Verletzte — sei es durch absichtliches Hervorrufen des Streits, sei es durch ganz über⸗ wiegend selbstverschuldete Betheiligung an demselben — sich außerhalb des Betriebes gesetzt und so den für den Begriff des Betriebsunfalls erforderlichen Zusammenhang mit dem Betriebe durchbrochen habe. (Zu vergleichen die vorstehenden Entscheidungen 1052 und 1053.)
(1055.) Ein Bergmann hatte während der Arbeitszeit auf dem Zechenplatze einem Steiger eine schwere Verletzung des rechten Arms zugefügt, wegen deren er zu einer dreijährigen Gefängnißstrafe ver⸗ urtheilt worden war. Zu dieser Mißhandlung war er dadurch be⸗ stimmt worden, daß der Steiger ihm, als er betrunken auf die Zeche
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kom, einzufahren verboten und ihm sein kurz darauf in der Steiger⸗ stube in ungebührlicher Weise wiederholt gestelltes Verlangen, ihm den Abkehrschein zu ertheilen, zu erfüllen verweigert hatte. Er führte die Absicht, sich für diese Behandlung zu rächen, bei der ersten sich bietenden Gelegenheit aus, als der Steiger bald, nachdem Jener zum zweiten Male aus der Steigerstube entfernt war, allein über den Zechenplatz ging, um in dem Zechenhaus die Seilrevision vorzu⸗ nehmen. Der Steiger war in dieser seiner Stellung ebenso berech⸗ tigt wie verpflichtet, dem betrunkenen Bergmann in dessen eigenem Interesse und im Interesse seiner Mitarbeiter und der Sicherheit des Betriebes die Einfahrt in das Bergwerk zu verbieten, hatte ihm auch die Ertheilung der Abkehr mit Recht verweigert und seine Entfernung aus der Steigerstube im Interesse der Ordnung veranlaßt. Das Reichs⸗Versicherungsamt hat durch Urtheil vom 7. Januar 1890 dem Steiger in Uebereinstimmug mit dem Schieds⸗ gericht die gesetzliche Entschädigung zugesprochen aus folgenden Gründen: Allerdings stellt nicht ohne Weiteres jede Körperverletzung, welche ein Arbeiter zur Zeit und am Orte des Betriebes durch einen Mitarbeiter erleidet, einen Betriebsunfall dar (zu vergleichen die Rekurs⸗Entscheidungen 490 und 565, „Amtliche Nachrichten des R⸗V.⸗A.“ 1888 Seiten 189 und 289, sowie die vorstehende Ent⸗ scheidung 1054). Ein Arbeiter aber, welcher durch seine Stellung im Betriebe zur Aufrechterhaltung der Ordnung, im Interesse der Betriebssicherheit oder zu sonstigen durch den Betrieb bedingten Zwecken anderen Arbeitern Befehle oder Verbote zu ertheilen, Anweisungen zu geben, Maßnahmen gegen dieselben zu treffen, und Ungehörigkeiten derselben zu rügen befugt ist, ist durch die Ausübung dieser seiner Befugnisse und vermöge der Personen von geringerer Bildung, oft mangelnden Selbstbeherrschung und der ihnen eigenen Geneigtheit zu Thätlichkeiten der Gefahr ausgesetzt, im dienstlichen Ver⸗ kehr mit seinen Mitarbeitern beziehungsweise Untergebenen durch Wider⸗ setzlichkeiten und gewaltthätige Angriffe derselben zu Schaden zu kom⸗ men. Bildet die Ausübung jener Befugnisse, wie im vorliegenden Falle, nachweisbar einen wesentlichen Bestimmungsgrund für den Entschluß des von ihr betroffenen Arbeiters, Gewallthätigkeiten gegen den Anderen zu begehen, so sind die Voraussetzungen gegeben, um in der dadurch herbeigeführten Körperverletzung einen Betriebsunfall, das ist einen durch die Eigenthümlichkeiten des Betriebes und die damit zusammenhängenden Gefahren verursachten Unfall zu erkennen. Denn zu jenen Eigenthümlichkeiten des Betriebes, gegen deren Gefahren die Unfallversicherungsgesetze die Arbeiter sicher stellen wollen, gehören auch die zur Aufrechterhaltung der Ordnung erforderlichen, das Ver⸗ hältniß der Arbeiter unter einander regelnden Vorkehrungen, nicht nur die in dem Betriebe selbst zur Verwendung kommenden äußeren Ein⸗ richtungen, wie Maschinen, Pferde, Wagen ꝛc. (zu vergleichen auch die Rekursentscheidungen 454 und 734, „Amtliche Nachrichten des R.⸗V.⸗ A.“ 1888 Seite 69 und 1889 Seite 351).
(1056.) Die Grundsätze der vorstehend abgedruckten Rekurs⸗ entscheidung haben in dem folgenden am 4. Februar 1890 zur Ver⸗ handlung gelangten landwirthschaftlichen Rekursfalle entsprechende An⸗ wendung dahin gefunden, daß auch hier ein Betriebsunfall angenommen worden ist: Der erste Knecht eines Landwirths hatte den ihm unter⸗ stellten Stallknecht in dem Pferdestall darüber Vorhaltungen gemacht, daß er zwei auekschließlich ihm zur Verfügung gestellte Pferde ohne seine Erlaubniß zu Feldarbeiten benutzt und eine dem einen Pferde hierbei zugestoßene Verletzung nicht zur Anzeige gebracht hatte. Diese Zurechtweisung führte zu einem Wortwechsel und schließlich zu Thätlichkeiten, wobei der Stallknecht dem ersten Knecht eine schwere Verletzung mit einem Messer beibrachte.
(1057.) Auf einem Seedampfer bestand zur Aufrechterhaltung der Schiffsordnung und Vermeidung von Reibereien die streng durchgeführte Vorschrift, daß die auf dem Schiffe befindlichen, zur Aushülfe angemusterten Neger in dem Logir⸗ und Waschhause der europäischen Feuerleute nicht verkehren sollten. Als diesem Verbote zuwider ein Neger mit einem leeren Gefäß aus dem Waschhause kam, verwies ihm dies ein Heizer unter Anwendung eines gemeinen Schimpfworts, worauf der Neger ihm sofort das rechte Auge aus⸗ schlug. In der Rekursentscheidung vom 29. September 1890 hat das Reichs⸗Versicherungsamt die Auffassung des Schiedsgerichts gebilligt, welches in dem Vorgang einen Betriebsunfall erblickt hatte (zu ver⸗ gleichen die beiden vorstehenden Entscheidungen).
Statistik und Volkswirthschaft.
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Verbrechen und Vergehen gegen Reichsgesetze.
Das soeben vom Kaiserlichen Statistischen Amt hberaus⸗ gegebene Monatsheft zur Statistik des Deutschen Reichs (Septemberheft 1891) enthält die vorläufigen, das Berichtsjabr 1890 betreffenden, kriminalstatistischen Mittheilungen. Nach diesen wurden von deutschen Gerichten wegen Verbrechen und Vergeben gegen Reichsgesetze im Jahre 1890 verurtheilt 381 441 Personen (darunter 40 905 im Alter von 12 bis unter 18 Jahren) gegen 369 644 (bezw. 36 790) im Jahre 1889. Es ent⸗ fallen 1890 auf die Verbrechen und Vergehen gegen Staat, öffent⸗ liche Ordnung und Religion 63 744 (1889: 62 817), auf die Ver⸗ brechen und Vergehen gegen die Person 148 087 (1889: 139 639), auf die Verbrechen und Vergehen gegen das Vermögen 168 112 (1889: 165 621) und auf die Verbrechen und Vergeben im Amt 1498 (1889: 1567) verurtheilte Personen. Von den die einzelnen Delikte betreffenden Zahlen werden nachstehend besonders wichtige hervorgehoben. Es wurden 1890 bezw. 1889 verurtheilte Personen
gezählt bei den Deliktsarten: 1890 1889 Gewalt in Drohungen gegen Beamte (§§ 113, 114, Morddd 11 133 Gefährliche Körperverletzung (§. 223 a) .60 948 Finfacher Diebstahl (§. 42) . ..770 945 Einfacher Diebstahl im wiederholten Rückfalle
6616161616111“ SoI ööö886— Schwerer Diebstahl im wiederholten Rückfalle
12312131313114—““ Ur Iöüööü68855 11716161616166662“““ Betrug im wiederholten Rückfalle (§. 264). 1 703 Fälschung öffentlicher oder zum Beweise von
Rechten dienender Urkunden (§§. 267 — 273). 3 631 Brandstiftung (§§. 306 — 308 [311)») . 488 Bestechung saktive] (§§. 333, 334 Abs. 2). 513 Nahrungsmittelgesetz. ö“ 962
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Centralverein für Hebung der deutschen Fluß⸗ und Kanalschiffahrt.
Der Centralverein für Hebung der deutschen Fluß⸗ und Kanal⸗ schiffahrt hielt gestern Abend in einem Zimmer des Reichstags⸗ gebäudes seine erste Ausschußsitzung nach den Sommerferien ab und beschloß, im Frühjahr 1892 eine gemeinsame Sitzung des Central⸗ vereins mit den Zweigvereinen zu Hannover abzuhalten und außerdem eine engere Vereinigung zwischen den deutschen und österreichischen Binnenschiffahrts⸗Vereinen zu erstreben. Der Vorstand theilte ferner mit, er habe sich im vergangenen Sommer mit der Binnenschiffahrts⸗Ordnung für die Elbe, Oder, Weichsel und die Wasserstraßen ihrer Stromgebiete, mit der Höberlegung der Mühlendamm⸗Brücke in Berlin, mit dem Entwurf zu einem deutschen Wasserrecht und mit dem fünften internationalen Binnenschiffahrts⸗Kongreß beschäftigt. Nach langen Arbeiten sei es ge⸗ lungen, die Binnenschiffahrts⸗Ordnung zum Abschluß zu bringen. Bis jettt haben zahlteiche Interessenten ihre Zustimmung dazu ertheilt
Die Einführung der Binnenschiffahrts⸗Ordnung in die Praxis sei so⸗ mit gesichert und solle alsbald nach Eingang noch einiger in Aussicht stehender Zustimmungen allen Vertretern der bei der Binnenschiffahrt betheiligten Wirthschaftsgruppen übersendet werden. Es bleibe nur noch die Aufgabe, die Binnenschiffahrts⸗Ordnung auch auf die Memel’“, Pregel⸗, Rhein⸗, Ems⸗ und Wesergebiete auszudehnen und dafür zu sorgen, daß sie stets mit den Bedürfnissen der Zeit in Ein⸗ klang stehe. Zu diesem Zwecke sei in Perioden von je 3 Jahren eine Revision in Aussicht genommen, deren Anregung und Durchführung dem Centralverein in Vereiniaung mit den betreffenden Wirthschafts⸗ gruppen obliege. — Die Organisations⸗Kommission für den im Sommer 1892 zu Paris stattfindenden fünften internationalen Binnenschiffahrts⸗Kongreßseibereits konstituirt. Als Präsidenten fungiren der Präsident der Pariser Handelskammer Cousté und der General⸗Inspektor der Pariser Brücken und Straßen Guillemain. In der Organisations⸗Kommission sei bisher der Vorstand des Central⸗ vereins, trotzdem dieser doch ausschließlich ein Organ für die Ver⸗ tretung der Interessen der deutschen Binnenschiffahrt sei und bei allen bisherigen internationalen Binnenschiffahrts⸗Kongressen im Comité mitgewirkt hatte, bis jetzt noch nicht vertreten. Er (Redner) habe dem Präsidenten der Kommission mitgetheilt, daß der Centralverein nach seiner Bedeutung für die Binnenschiffahrt in Deutschland beanspruchen müsse, bei den Vorbereitungen für den Kongreß, wie dies bisher stets geschehen, mitzuwirken und daher beantragt: Die Mitglieder des vom Centralverein auf Grund des Beschlusses des Kongresses zu Manchester gewählten deutschen National⸗Comités als Mitglieder der Organisations⸗Kommission zu berufen. Es sei ihm hierauf alsbald die Mittheilung zugegangen, daß der Antrag in der nächsten Sitzung der Kommission in sehr ernste Erwägung genommen werden solle. Obwohl ein weiterer Bescheid bisher noch nicht ein⸗ getroffen, so dürfe man wohl annehmen, daß die Entscheidung im Sinne des Antrages ausfallen werde. Die Verhandlungen auf dem Konaresse werden in französischer, englischer und deutscher Sprache geführt werden. Der Schriftführer des Centralvereins, Major z. D. Kurs, berichtete alsdann über die Angelegenheit der Durchfahrtshöhe der Mühlendamm⸗Brücke. Ferner wurde auf den Antrag des Hrn. v. d. Wyngaert beschlossen: bei den zuständigen Behörden dahin zu petitioniren, daß der von keiner aus den verschiedensten Interessenten⸗ Gruppen zusammengesetzten Kommission ausgearbeitete Entwurf zu einem deutschen Wasserrecht zum Gesetz erhoben werde. Handelskammer⸗ Syndikus Dr. Eras (Breslau) referirte hierauf über das Regierungs⸗ Projekt eines neuen Großschiffahrtsweges im Weichbilde von Breslau. Der Redner theilte mit, daß, nachdem mehrere Projekte verworfen, die Regierung nunmehr ein Projekt ausgearbeitet habe, das geeignet sein dürste, sowohl den Bedürfnissen der Groß⸗ schiffahrt zu entsprechen als auch Meliorationen sowie eine Besserung der gesundheitlichen Verhältnisse in der Breslauer Oder⸗Vorstadt herbeizuführen. Zu bedauern sei es nur, daß der projektirte Kanal, während er in seinem oberen Lauf, wozu die alte Oder dienen solle, auf 60 m Sohlenbreite veranschlagt sei, in seinem unteren Lauf, von der Hundsfelder Brücke bis zum Zehedelberge auf nur 16 m Sohlenbreite projektirt sei. Der immer größer werdende Durchgangsverkehr erheische dringend eine erhebliche Verbreiterung der Sohlenbreite. — Eisen⸗ bahn⸗ und Schiffahrts⸗Direktor Ströhler schloß sich dem Vorredner an. Den Kanal werden die von Oberschlesien, Berlin und Stettin kommenden Schiffe zu passiren haben. Dazu kommen die in Breslau verkehrenden Schiffe; in dieser Stadt werden stets große Entladungen tattfinden. Angesichts dieser Umstände sei, wenn man eine Stauung der Schiffe vermeiden wolle, eine Verbreiterung des projektirten Kanals dringend geboten. — Regierungs⸗Baumeister Hönig vom Ministerium für öffentliche Arbeiten: Es werde allerdings das Bedürfniß hervor⸗ treten, Lösch⸗ und Ladeplätze zu schaffen, es sei daher Sache der Stadt Breslau, die Kosten für die dadurch nothwendig werdende Verbreiterung aufzubringen. Für den Schiffsverkehr an sich genüge die projektirte Breite, die es gestatte, daß stets Schiffe hintereinander und zwar eins aufwärts und eins abwärts fahren können. — Dr. Eras und Direktor Ströhler bestritten, daß es sich um Lösch⸗ und Ladeplätze handele. Der große Schiffsverkehr mache eine größere Freiheit der Bewegung nothwendig. — Wasserbau⸗Inspektor Germelmann be⸗ merkte: Die Verschiedenheit der Gangart der Schiffe mache es schon nothwendig, daß wenigstens drei Schiffe nebeneinander fahren können. — Professor Dr. Schlichting schloß sich dieser Meinung an und äußerte die Befürchtung, daß durch die projektirte Abzweigung der Vorfluth bei großem Eisgang einmal Ueberschwemmung entstehen könnte. — Es gelangte schließlich folgende Resolution zur Annahme: „Der Ausschuß des Centralvereins hat von neuen Regierungsprojekt, betreffend die Anlage eines Groß⸗ hiffahrtsweges im Weichbilde von Breslau mit Interesse Kenntniß genommen und empfiehlt dessen Ausführung; er spricht aber mit Rücksicht auf den großen Schiffahrtsverkehr den dringenden Wunsch aus, daß die kurze projektirte Kanalstrecke zwischen der Hundsfelder Brücke und der Schleuse am Zehedelberge in erheblich größeren als den projektirten Kanaldimensionen von 16 m Sohlenbreite und 26 m im Wasserspiegel, ausgebaut werden möge.“
Wohlfahrtsbestrebungen.
Die Kaiserliche Werftverwaltung zu Kiel läßt, wie das „Kieler Tgbl.“ mittheilt, Kartoffeln und Kohlen in größeren Partien ankaufen, die sie zu dem verhältnißmäßig billigen Selbstkostenpreise an ihre Arbeiter und Unterbcamten unter dem Beding der Baar⸗ zahlung abgiebt. Die damit bethätigte Fürsorge zum Besten der Ar⸗
beiter findet, wie das genannte Blatt hinzufügt, unter diesen vielfache
Anerkennung. ““ Zur Arbeiterbewegung. 8
In München fand am Montag eine sozialdemokra⸗ tische Versammlung statt, in der die Vertreter auf dem Erfurter Parteitage Bericht erstatteten. Herr von Vollmar beklagte, wie wir der „Frankf. Ztg.“ entnehmen, den Austritt der Oppositionellen, ebenso die meisten anderen Redner. Vollmar schlug eine Resolution vor, in der Gewicht auf die Taktik gelegt, die freie Meinungsäußerung betont und neben dem großen und letzten Ziel der Sozialdemokratie das Anstreben sofor⸗ tiger und fortschreitender Verbesserungen auf dem Boden der heuti gen Verhältnisse als nothwendig bezeichnet wird. Die Resolution wurde von anderer Seite als „zu lang und nichtssagend“ be kämpft, und nachdem Vollmar sie zurückgezogen, wurde folgen 8 der Beschluß gefaßt: „Die Volksversammlung erklärt sich mit Annahme der Resolution Bebel in Bezug auf die Taktik auf dem Parteitage in Erfurt einverstanden und wünscht, daß sämmtliche Parteigenossen sich der Resolution als Richt⸗ schnur bedienen und darnach handeln.“ Die Worte „in Bezug auf die Taktik“ waren auf Antrag Vollmar's ein⸗ geschoben worden.
Die Lohnbewegung unter den deutschen Buch⸗ druckern veranlaßt, wie zuerst in Leipzig, so jetzt auch in Berlin die Hülfsarbeiter zu gleichzeitigem Vorgehen zur Erhöhung ihres Lohnes. Am Dienstag fand hier eine von mehr als 800 Personen besuchte Versammlung der Buch⸗ druckerei⸗Hülfsarbeiter und ⸗Arbeiterinnen statt, über die der „Vorwärts“ Folgendes mittheilt:
Die Versammlung trat in die Berathung eines von der am 15. Oktober gewählten Kommission ausgearbeiteten Lohntarifes ein. Nach diesem Tarif verlangen Punktirer (weibliche) 17 ℳ, (männliche) 21 ℳ; Anleger (weibliche) 13 ℳ, (männliche) 18 ℳ; Bogenfänger (weibliche) 9 ℳ, (männliche) 12 ℳ Nachtarbeit bedingt für alle Arbeiter einen Zuschlag. Hülfsarbeiter an Rotationsmaschinen und denen der Stereotypie haben pro Woche zu fordern 24 ℳ, für Nachtarbeit 27 ℳ Ueberstunden sind zu entschädigen: bis 9 Uhr Abends mit 33 ½ Uhr 1““ 8 8 8
S nntags mit
100 „%. Bei Auflagen bis zu 50 000 hat das Personal pro Tag eine Stunde Ablösung zu beanspruchen, bei Auflagen über 50 000 haben die Arbeiter nur an einer Maschine zu arbeiten. Dieser Tarif wurde einstimmig angenommen. Es wurde dann beschlossen, den Tarif einer gestern tagende allgemeinen Buchdrucker⸗ ersammlung, über die unten berichtet ist, zur Kenntniß⸗ ahme und Begutachtung vorzulegen. Es ist beschlossen worden, allen Hülfsarbeitern und ⸗Arbeiterinnen, welche für den Neunstunden⸗ ag eintreten, Unterstützung zu gewähren, auch wenn diese Arbeiter noch nicht der Organisation angebören. In einzelnen dringenden ällen sollen auch Extra⸗Unterstützungen gewährt werden. Am letzten Sonnabend haben gekündigt: gegen 100 Hülfsarbeiter, über 300 Ar⸗ beiterinnen und 26 Stereotypeure. Ein großer Theil der Hülfs⸗ arbeiter hat keine Kündigung. 8 b Was die eigentliche Buchdruckerbewegung anbetrifft, so ist bemerkenswerth, daß sich auch die Arbeitgeber an verschiedenen Orten außer Leipzig zur Wahrnehmung ihrer Interessen zusammenthun. Heute liegen solche Nachrichten namentlich aus Berlin und Magdeburg vor. An weiteren, heute vor⸗ liegenden Nachrichten stellen wir folgende hier zusammen:
In Berlin wurde gestern im Saale der Brauerei Tivoli eine Ugemeine Buchdrucker Versammlung mit Hülfsarbeitern und ⸗Arbei⸗ erinnen abgehalten, die von etwa 4000 Personen, darunter eine
Anzahl weiblicher Druckereiangestellten, besucht war. Nach einem Bericht des Herrn Besteck über die Verhältnisse in Berlin haben hier in 171 Buchdruckereien 2400 Gehülfen, 257 Maschinenmeister, 80 Hülfsarbeiter, 268 Hülfsarbeiterinnen und 26 Stereo⸗ typeure gekündigt. Entlassen wurden 143 Gehülfen; die Forde⸗ rungen der Gehülfenschaft wurden von 22 Druckereien mit 200 Ge⸗ ülfen bewilligt. Der Redner tadelt das Vorgehen der Prinzipale und das Verhalten eines Theils der Presse. Zum Schluß wurde olgende Resolution vorgeschlagen: „Die allgemeine Buchdrucker⸗ Versammlung sieht sich veranlaßt, da trotz des bei Ueberreichung der Kündigung ausgedrückten Wunsches auf Verständigung Ver⸗ handlungen Seitens der Prinzipale nicht beliebt wurden, sondern fortgesetzt ganze Personale wie einzelne Mitglieder des Unterstützungsvereins deutscher Buchdrucker in prsvokaterischer Weise gemaßregelt werden, den Kollegen zu empfehlen, am Donnerstag, 29. d. M., folgende Forderungen an die Prinzipale zu stellen: 1) neunstündige Arbeitszeit, einschließlich Frühstücks- und Vesper⸗ pause, 2) Erhöhung der Grundpositionen um 10 %, 3) Fest⸗ setzung des Lokalzuschlages auf 33 ½ % (das Minimum des gewissen Geldes beträgt demnach 27,35 ℳ).“ Außerdem em⸗ pfiehlt die Versammlung, da das Vorgehen der Peinzipale eine friedliche Vereinbarung ausgeschlossen erscheinen lasse, überall da, wo die Forderungen nicht bewilligt werden, Ueberarbeit zu verweigern, wo die Forderungen der Gehülfenschaft bewilligt verden, die Kündigung zurückzuziehen. Herr Döblin gab eine Uebersicht über die in Deutschland bisher Seitens der Gehülfen erfolgten Kündigungen. So hätten in München 630 gekündigt, in Dresden 509, in Hamburg 600 (400 erhielten ihre Forderungen bewilligt), in der Provinz Hannover 480, in Leipzig 1353 (200 Bewilligungen), in Halle und Umgegend 150, in Posen 65, in Rheinland und Westfalen würden die Gehülfen gleich⸗ falls am Sonnabend in Kündigung treten, in Schlesien erfolgten 505 Kündigungen ꝛc. Im Ganzen hätten etwa 11 000 Gehülfen ge⸗ kündigt, etwa 2000 erlangten Erfüllung ihrer Forderungen. Redner bezeichnete daher die Lage der Gehülfenschaft als keineswegs schlecht. Die orgeschlagene Resolution wurde einstimmig angenommen. — In einer ziemlich lebhaften Diskussion wurde die Frage der Besoldung der Hülfsarbeiter und ⸗Arbeiterinnen behandelt. Schließlich wurde eine Resolution angenommen, der gemäß sich die Einzelnen verpflichten, bei Stellenbesetzungen sich an den Arbeitsnachweis der Gehülfenschaft zu wenden.
Auf gestern Abend war auch eine allgemeine Versammlung der Berliner Buchdruckereibesitzer nach dem Vereinshause (Wilhelmstraße) berufen worden, um die Meinung der gesammten Berliner Arbeitgeber zu erfahren und festzustellen, welche Haltung diese in der Lohnfrage einzunehmen gedenken. 16
In Magdeburg fand am Dienstag eine Versammlung der weitaus größten Zahl der Buchdruckereibesitzer Magdeburgs statt; man wollte der „Mgdb. Ztg.“ zufolge darüber schlüssig werden, in welcher Weise die in mehreren Druckereien zum Zwecke der Erreichung des Neunstunden⸗ Arbeitstages geschehene Kündigung der Buchdruckergehülfen zu beantworten sei. Nach einer Besprechung der augenblick⸗ lichen Lage, des zu erwartenden Ausstandes und seiner Folgen, wurde folgende Resolution von sämmtlichen anwesenden Druckereibesitzern durch ihre bindende Unterschrift angenommen:
„Die heute im Magdeburger Hof anwesenden Buchdruckereibesiter Magdeburgs erklären sich damit einverstanden, an ihrer bisherigen Arbeitszeit festzuhalten, und machen sich durch ihre Namensunterschrift dafür verbindlich.
Magdeburg, den 28. Oktober 1891.
Bendix u. Huhn (David Louis Wolff). Gebr. Bethke. Otto Bor⸗ mann. Fr Bornstedt. Julius Brückner. Karl Friefe, Königliche Hofbuchdruckerei. Haenel'sche Hofbuchdruckerei. Hesse u. Co. Edm. Koch u. Co. Leistner u. Drewss. Louis Mosche. Menzel u. Kapp⸗ meyer. Walter Ochs u. Co. Pansasche Buchdruckerei (5 Otto). C. Pormetter. M. Richter Scharnke, Böcker u. Co. L. Sperling u. Co. A. Schlutius. W. Thiele. Robert Wapler. A. Wohlfeld. 3 R. Zacharias.“
Im weiteren Verlauf der Verhandlungen wurde ein
6 Lokal⸗Ausschuß gewählt und ein „Verein der Druckerei⸗
besitzer Magdeburgs“ ins Leben gerufen, dem sämmtliche Buchdruckereibesitzer, die die obige Resolution unterzeichnet haben, sofort als Mitglieder beitraten.
Ueber eine Buchdruckergehülfen⸗Versammlung in Leipzig, die am Dienstag stattfand, berichtet die „Lpz. Ztg.“:
Die Versammlung war, gegen die gewöhnlichen gehalten, immer noch sehr stark besucht, da etwa 1600 Personen erschienen sein mochten; aber der Saal reichte zur Aufnahme der Erschienenen vollständig aus. Der augenblickliche Stand der Bewegung wurde von den Leitern als ein überaus günstiger, die gehegten Erwartungen weit übertreffender dargestellt. 147 Druckereien mit 3 — 4000 Gehülfen hätten darnach in 56 Ortschasten die Forderungen anstandslos bewilligt, 12 bis 15 000 Gehülfen die Arbeit gekündigt. Auf Leipzig entfallen von den nachgiebigen Druckereien 11, die Anzahl der in diesen beschäftigten Gehülfen wurde nicht genannt. Hierauf wurde der Feldzugsplan für Leipzig mitgetheilt: Das Hauptquartier der Ausständigen wird in der „Stadt Hannover“ in der Seeburgstraße aufgeschlagen werden. Für alle größeren Druckereien mit mehr als 25 Arbeitern sollen be⸗ sondere Standquartiere errichtet werden. Die Ausständigen sollen ein scharfes Auge auf die ungesetzliche Ausnützung jugendlicher Arbeiter 8 die Prinzipale haben und jede Zuwiderhandlung zur Anzeige ringen.
In Hamburg hat, wie der „Köln. Ztg.“ geschrieben wird, der Verein der Lithographen, Steindrucker und verwandten Be⸗ rufsgenossen Deutschlands (Zahlstelle Hamburg) beschlossen, 1) die Buchdruckergehülfen dadurch in ihren Forderungen zu unterstützen, daß die Berufsgenossen überall da, wo etwa das Ansinnen an dieselben gestellt werde, Arbeiten zu verrichten, welche in das Buchdrucker⸗ gewerbe schlagen, diese verweigern; 2) im Hinblick auf etwa vor⸗ kommende Maßregelungen der eigenen Berufsgenossen durch Erheben einer Sondersteuer einen Fonds zu sammeln und die an⸗ gesammelten Gelder sowohl für die Bewegung der Buch⸗ drucker als auch für die eigenen gemaßregelten Kameraden verwenden zu wollen. — Die in den graphischen Gewerben beschäftigten Hülfsarbeiter und ⸗Arbeiterinnen beschlossen ein⸗ stimmig, die Forderung der neunstündigen Arbeitszeit zu der ihrigen zu machen und gegebenenfalls da, wo sich die Buchdrucker⸗ gehülfen im Kampfe um den Neunstundentag befinden, thatkräftig mit
einzugreifen und selbst das äußerste Mittel, das der Arbeitseinstellung, nicht zu scheuen.
In Trier verlangen die Buchdruckergehülfen 10 % Aufschlag. In Dresden befinden sich, wie der „Vorwärts“ be⸗ richtet, die Metallschläger in einem Abwehrstrike, der in dem Versuche einer Lohnkürzung seine Ursache haben soll. Es sind 65 verheirathete und 85 ledige Gehülfen sowie 35 Aus⸗ legerinnen zu unterstützen.
Aus Paris schreibt man der „Köln. Ztg.“ unter dem 27. d. M.: Gestern wurde die Steinkohlengrube von Monthieux, die einer bankerotten Gesellschaft gehört hatte, von dem Syndikat der Bergleute der Loire für die Summe von 10 000 Fr. an⸗ gekauft. Das Syndikat wird von den Behörden unterstützt und will an alle französischen Gemeinderätbe und die Presse einen Aufruf zur Förderung seines Unternehmens richten.
Handel und Gewerbe.
Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 28. d. M. gestellt 10 613, nicht recht⸗ zeitig gestellt keine Wagen. In Oberschlesien sind am 27. d. M. gestellt 4325, nicht rechtzeitig gestellt keine Wagen.
Subhastations⸗Resultate.
Beim Königlichen Amtsgericht I Berlin standen am 28. Oktober 1891 die nachverzeichneten Grundstücke zur Versteigerung: Kastanien⸗Allee 50 a, Zionskirchstraße 12 und Zionskirchplatz 4, dem Techniker Julius Ditges in Berlin gehörig; Nutzungswerth 18 000 ℳ; für das Meistgebot von 256 000 ℳ wurde der Kaufmann Franz George, Große Frankfurterstraße 10, Er⸗ steher. — Friesenstraße und an der Straße 20, dem Tischler⸗ meister Heinrich Gring gehörig; für das Meistgebot von 352 000 ℳ wurde der Kaufmann Felix Collin, Schön⸗ hauser Allee 32, Ersteher. — Pappel⸗Allee 129, dem Maurermeister Franz Mietz und dem Bauführer Franz Conrad in Berlin gleichberechtigt gehörig; für das Gebot von 153 600 ℳ wurde der Kaufmann Jacob Leichtentritt in Berlin Ersteher. — Auf⸗ gehoben wurde das Verfahren der Zwangsversteigerung, betreffend das Grundstück in der Liebenwalderstraße, dem Kaufmann O. Lamp⸗ recht gehörig, und die Termine am 9. November d. J.
Beim Königlichen Amtsgericht II Berlin wurden die Termine vom 13. und 16. Oktober d. J. betreffend die Versteigerun es Grundstücks zu Steglitz belegen, dem Bauern Johan Dahlmann und Genossen gehörig, aufgehoben.
— Der „Zeitschr. f. Spirit.⸗Ind.“ entnehmen wir folgenden Be⸗ richt über den Handel mit Stärke nach Mittheilungen der Vertrauensmänner in der Zeit vom 21. bis 27. Oktober 1891: Im
der Berichtswoche sind folgende Abschlüsse in Kartoffel⸗ ikaten mitgetheilt worden. Es wurden verkauft an: Kartoffel⸗ 1000 Sack prima zu 30,25 ℳ frei Station in der Altmark, 200 Sack prima zu 29 ℳ frei Station an der Bahn⸗ 1 i gegen Kasse; 100 ⁄Sack zu rung November, frei Station derselben Bahnstrecke, inkl. bision gegen Kasse; 100 Sack zu 31 ℳ frei Station in der Altmark bei sofortiger Lieferung; 100 Sack zu 31,50 ℳ ebenfalls frei Station in der Altmark; 200 Sack zu 31 ℳ frei Station in der Altmark; 200 Sack zu 30,50 ℳ frei Station in der Alt⸗ mark; 200 Sack zu 31 ℳ frei Station im Hannoverschen, November⸗ Lieferung; 100 Sack zu 30 50 ℳ frei Station im Braunschweigischen, netto K sse; 200 Sack hochfeines zu 32 ℳ netto Kasse frei Station in der Altmark; ferner an feuchter Kartoffelstärke: 200 Sack zu 16 ℳ frei Station an der Breslau⸗Freiburger Bahn, gegen Fasse ab 2 % Provision; 300 Sack zu 15,50 ℳ, Lieferung Oktober⸗ November, frei Station an der Bahnstrecke Posen — Breslau; 200 Sack zu 16 ℳ frei Station an der Bahnstrecke Stargard — Kreuz; 200 Sack zu 16,50 ℳ frei Station in der Uckermark, 200 Sack zu 16 ℳ frei Station an der Bohnstrecke Arnswalde — Kreuz, Lieferung November; 300 Sack zu 16,25 ℳ frei Station an der Mecklenburgischen Südbahn.
— In der gestrigen Generalversammlung der Vereinigten Königs⸗ und Laurahütte, zu welcher 14 202 600 ℳ Aktien⸗ kapital durch 23 671 Stimmen vertreten waren, wurde die Tages⸗ ordnung erledigt und für das verflossene Geschäftsjahr die Verthei⸗ lung einer Dividende von 8 % beschlossen. Zu Aufsichtsraths⸗ Mitgliedern wurden die Herren Domänen⸗Rath Klewitz und Geheimer Rath Schlutow, deren Turnus abgelaufen ist, wieder⸗ und die Herren Bankdirektor Schinkel⸗Hamburg und Ober⸗Bergrath Dr. Wachler⸗ Breslau neugewählt. Die Generalversammlung erklärte sich mit dem demnächstigen Erwerb der Eintrachthütte einverstanden.
— In der gestrigen Generalversammlung des Bochumer Ver⸗ eins für Bergbau und Gußstahlfabrikation in Bochum waren erschienen 133 Aktionäre, welche 3890 Stimmen vertraten. Die Bilanz wurde genehmigt, ebenso die Anträge bezüglich des Reservefonds: a Ausscheidung von drei Millionen Mark aus dem Reservefonds Behufs Bildung eines Spezial⸗Reservefonds; b. Ver⸗ wendung von zwei Millionen Mark aus dem Spezial⸗Reserve⸗ fonds zur Deckung der Werthverminderung der Betheiligung in Savona; ferner die Bevollmächtigung des Verwaltungs⸗ raths zur Ausführung der ihm binsichtlich der Betheiligung des Vereins bei der Aktiengesellschaft Tardy und Benech in Savona erforderlich erscheinenden Maßnahmen und Abschlüsse. — Die beantragte Aenderung der Paragraphen 21, 25 und 30 des Statuts, betreffend Erhöhung der Mitgliederzahl des Verwaltungsrathes von sieben auf neun, wurde ebenfalls 1 —. — Den Verwaltungs⸗ organen wurde mit 3858 Stimmen? ertheilt und die Dividende auf 6 ½ % festgesetzt. Zu Mitgliedern des Verwaltungsraths wurden die Herren Herm. Rosenberg und Carl Clönne neugewählt. Zu Rechnungsrevisoren wurden die Herren Kleye, Bömke wieder⸗ und Herr August Haniel neugewählt.
— Jn der gestrigen Generalversammlung der Cröllwitzer Aktien⸗Papier⸗Fabrik wurde der Abschluß genehmigt und die Vertheilung einer Dividende von 7 % beschlossen. Kommerzien⸗Rath Bethcke legte sein Amt als Vorsitzender des Aufsichtsraths nieder; an seiner Stelle wurde General⸗Direktor Krug zum Vorsitzenden
gewählt. 1 Leipzig, 28. Oktober. (W. T. B.) Kammzug⸗Termin⸗ Grundmuster B. per November 3,67 ½ ℳ,
3 n
handel. La Plata. per Dezember 3,70 ℳ, per Januar 3,70 ℳ, per Februar 3,75 ℳ, per März 3,75 ℳ, per April 3,75 ℳ, per Mai 3,75 ℳ, per Juni 3,77 ½ ℳ, per Juli 3,77 ½ ℳ, per August 3,80 ℳ, per September 3,80 ℳ Umsatz 85 000 kg. Behauptet.
London, 28. Oktober. (W. T. B.) An der Küste 2 Weizen⸗ ladungen angeboten. — 29. Oltober. (W. T. B.) Die Bank von England hat heute den Diskont von 3 auf 4 % erhöht. „New⸗York, 28. Oktober. (W. T. B.) Nach schwacher Eröffnung verlief die Börse lustlos und matt und schloß zu den niedrigsten Tagescoursen. Der Umsatz der Aktien betrug 190 000 Stück. Der Silbervorrath wird auf 3 900 000 Unzen geschätzt.
Die Silberverkäufe betrugen 40 000 Unzen.
Submissionen im Auslande.
““ Oesterreich⸗Ungarn. v 9. November 4 Uhr. K. und K. See⸗Arsenals⸗Kommando zu Pola. Lieferung von Olivenöl (Loos V), grauer Waschseife und Un⸗ schlittkerzen (Loos VIII), Besen und Rohrdecken (Loos IX), Kupfer⸗ barren und ⸗Blechen, Draht, Beschlagnägeln, Bootsnägeln, Nieten und Drahttau aus Kupfer (Loos XIV), Kupfer⸗ und Münzmetallröhren (Loos XV), Münzmetallbarren (Loos XVI), Messingbarren, ⸗Stangen und ⸗Blechen (Loos XVIII). Näheres bei der bezeichneten Behörde,
sowie bei der Kanzlei⸗Direktion der Marine⸗Sektion des K. und K.
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Reichs⸗Kriegs⸗Ministeriums und bei der Handels⸗ und Gewerbekammer
in Wien. Britische Besitzungen. 4
5. November, Mittags. R. A. Fayrer, Sekretär der Indian Midland Railway Company limited, Copthall House, Copthall Avenue, London E. C.: Lieferung von Schiebebühnen mit versenitem Gleis (pit-traversers) für Lokomotiven und Waggons. Auskunft in den Bureaus der Gesellschaft.
15. Dezember. Stadtverwaltung von Melbourne (Victoria). Lieferung einer Maschine zur Zerkleinerung und Hebung von Kohle, sowie zur automatischen Heizung von 6 Dampfkesseln. Das Lastenheft nebst Plänen ꝛc. kann in den Bureaus des „Engineer“ 163 Strand London W. C., eingesehen werden.
Italien.
31. Oktober, 3 Uhr. Artillerie⸗Direktion Terni: Lieferung verschiedener chemischer Produkte.
30 Tage. Voranschlag 2710 Fr. Kaution 271 Fr. Niederlande
2. November, 2 Uhr. Hollandsche Yzeren Spoorweg-Maatschappij im Central⸗Station zu Amsterdam: Lieferung von 17 200 qm be⸗ hauenem Sandstein in drei Abtheilungen. Bedingungen käuflich fü 1 Fl. im Administratie Gebouw, Proogbak, Amsterdam.
Portugal.
11. November. Lissabon. Ministerium d des Handels und der Landwirthschaft. 2 für Landwirthschaft: Lieferung von ¹ carbone) während Weinberge.
5. Dezember. Municipalität von Br Braga mit Gas oder auf elektrischem Wege. die Submission beträgt 17 Dollars Ort und Stelle.
Rumän
Ru ien. 1. Dezember. Ministerium für Landwirthschaft. Million Kilogramm Naphthalin. 11. November, 12 Uhr. Stockholm. Lieferung von 1000 kg 10 kg, enthaltend mindestens 99 % lichen Verunreinigungen.
m S —
Spanien.
12. November, 2 Uhr. Gleichzeitig bei der Generaldirektion Gemeindeverwaltung (Ministerium des Innern) und bei der Stadt⸗ verwaltung von La Union (Provinz Murcia): Konzession für die Ein richtung und Ausnützung der Gasbeleuchtung in der 8 2 Voranschlag 38 325 Fr. für jedes der 99 Jahre,
Kontrakt erstreckt. Kaution 189 708,75 Fr.
Mannigfaltiges. 26. Oktober. Nach Berichten der „Köln ist das Aude⸗Departement erschwemmungen heimgesucht worden. Der seit 24 Stunden in Strömen ergossen, leichten Steigens der Aude war Carcassonne am 24. Abends fri zu Bett gegangen, als gegen 1 Uhr Nachts alles in und Angst versetzt wurde. Das plötzlich um 6 gestiegzene Wasser überschwemmte alle unteren Stadttheile, in die Häuser und überraschte die Bewohner selbst in Betten. Das Wasser steht höher als seit Menschengedenken, eine ungeheure, mit Gärten bedeckte Fläche bildet nur noch einen See. Dreiviertel des Justizpalastes, der „Alten Brücke“ und der „Digue“ sind überschwemmt; alle Fabriken stehen unter Wasser; im Krankenhause mußte man die kranken Kinder und Frauen mitten in der Nacht wegschaffen. Beim Anbruch des Tages er⸗ blickte man den Intendanten von Arblade mit seiner ganzen Familie, um Hülfe rufend, auf dem Dache seines Hauses. Das Rettungswerk wurde mit großen Schwierigkeiten voll⸗ bracht. In der Rue de la Digue hatte sich ein Offizier mit seiner Frau aufs Dach geflüchtet und gab Nothzeichen. Zwei Dragoner warfen sich ins Wasser, um ihnen Hülfe zu bringen, aber der Strom riß sie mit sich und sie verschwanden schnell. wei von dem Wasser in ihren Betten überraschte Frauen ertranken. Eine junge Bettlerin, die ihren ins Wasser gefallenen Säugling erfassen wollte, wurde ebenfalls fortgerissen. Endlich am Mittag fing der Fluß an zu sinken. Von den verschiedenen Punkten des Departements laufen Nachrichten über ähnliche Unglücksfälle ei In Limonx wurden zwei Brücken fortgerissen; sieben Häuser stürzten ein, acht Persoren wurden getödtet, sieben schwer verwundet. Die Bücher der Steuerkasse und der Sparkasse wurden vom Wasser fortgeschwemmt, der Eisenbahndamm ist auf eine Strecke von 1 km weggerissen. Nach Lezignan hin gleicht das Land einem ungeheuren See; neun Brücken wurden dort zerstört. Die Dörfer St. Couat und Pluchérie sind verwüstet. Während der Katastrophe wüthete ein vom Meer kommender Sturm im ganzen Departement mit furchtbarer Heftigkeit. In 2 1—
Perpignan weckten Trompeter der Feuerwehr die Bevölkerung. Das Viertel Pont Rouge war überschwemmt und die ganze Ebene stand unter Wasser. Auch dort sind mehrere Personen umgekommen. In Ceret vernichtete der Tech fast alle Weinberge. Auf der Linie von Prades stürzten zwei Brücken ein. Heute hat das Fallen des Wassers in diesen Gegenden begonnen. Der angerichtete Schaden beläuft sich auf viele Millionen. In den Rhonegegenden dauern die Ueberschwemmungen ebenfalls fort, sind aber nicht so verheerend wie im Südwesten Frankreichs.
Paris, 27. Oktober. Ueber das Eisenbahnunglück be⸗ Moirans wird der „Mgdb. Z.“ geschrieben: Der Omnibuszug 297 war nicht mehr weit von dem Bahnhof entfernt und fuhr, zwei Lokomotiven gezogen, auf einem hohen Eisenbahndamm, etwas steil abfällt. Bei einer starken Biegung wich die zweite Maschine aus dem Geleise, während die erste die Ketten zerriß und allein weiterfuhr. Hinter ihr legte sich die andere Lokomotive über die Schienen und nun fuhren die Waggons an diesem Hinder⸗ nisse auf und mit furchtbarem Krach, der weithin gehört wurde, durch⸗ einander. Aus dem Trümmerhaufen erhob sich entsepliches Geschrei. Sobald die Rettungsarbeit beginnen konnte, wurden die ersten fünf⸗ zehn Verletzten nach dem Hospital von Moirans, das nur eine geringe Anzahl von Betten besitzt, geschafft und von dem dortigen Arzte und Apotheker, so gut es ging, gepflegt. Wie bei solchen Unfällen fast immer, sind die unteren Gliedmaßen am Meisten mitgenommen, den Einen ganz weggerissen, Anderen ge⸗ brochen oder gequescht.
Paris, 28. Oktober. Heute Nacht fand nach einer Mittheilung des „W. T. B.“ auf dem Bahnhofe Le Mans ein Zusammen⸗ stoß eines Personenzuges mit einem Güterzuge statt. Die Reisenden des Personenzuges hatten die Waggons bereits verlassen. Von den Bediensteten ist der Conducteur des Personenzuges schwer verwundet worden.
Mons, 27. Oktober. Die dicht an der Eisenbahn von Quév nach Ohain gelegene, der Muttergottes von Lourdes gewidmet Kapelle wurde der „K. Ztg.“ zufolge vorgestern Abend von ver brecherischer Hand mittels Dynamit in die Luft gesprengt. Von dem vielen Reisenden bekannten hübschen Gebäude sind nur einige Reste stehen geblieben. Die Thäter sind noch nicht ermittelt.
Chur, 27. Oktober. Das Dörschen Scalamisot bei Martinsbruck (Graubünden, an der Tiroler Grenze) ist, wie der „Frkf. Z.“ gemeldet wird, abgebrannt. Ursache ist der Föhn.
New⸗York, 27. Oktober. Eine Depesche aus Honolulu meldet, daß die Hängebrücke, welche Pankoa mit Pas⸗Aiko verbindet, in vergangener Woche eingestürzt und von der See fort⸗
geschwemmt worden ist. v“