1891 / 257 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 31 Oct 1891 18:00:01 GMT) scan diff

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[43633] Aufgebot. 1

Der Kaufmann Wilhelm Losse zu Quedlinburg hat das Aufgebot des Sparkassenbuchs Nr. 16 167 der biesigen städtischen Sparkasse über 58,90 auf den Namen des Wilhelm Losse hier lautend be⸗ antragt Der Inbaber dieses Sparkassenbuchs wird anfgefordert, spätestens in dem auf den 16. Juni 1892, Vormittags 11 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 16 anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und das Spartassenbuch vorzulegen, widrigenfalls dieses für kraftlos erklärt werden wird.

Quedlinburg, den 22. Oktober 1891

Königliches Amtsgericht. [31665] Aufgebot. III1I1I1 Der Oeckonom Fritz Ohlendorf zu Badenhausen hat in Vollmacht seiner Ehefrau Anna, geb Reese, verwittwet gewesene Engelhard Mackensen daselbst, das Aufgebot der abhanden gekommenen Obligation vom 4. Juni 1868 beantragt, laut welcher zu Gunsten des verstorbenen Engelhard Mackensen 420 auf dem Gehöfte No. ass. 35 zu Badenhausen einge⸗ tragen sind.

Es werden daher die unbekannten Inhaber der Obligation hierdurch aufgefordert, spätestens in dem auf den 7. März 1892, Morgens 11 Uhr, vor unterzeichnetem Gericht angesetzten Termine ihre Rechte anzumelden und das Schulddokument vorzu⸗ legen, widrigenfalls dasselbe dem Eigenthümer des verpfändeten Grundstücks und dem Schuldner und dessen Rechtsnachfolgern gegenüber für kraftlos er⸗ klärt werden soll.

Seesen, am 20. August 1891.

Herzogliches Amtsgericht.

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Im Hypothekenbuche der Bauerschaft Kluckhof sind die folgenden Ingrossate eingetragen, bezüglich welcher die Schuldner behaupten, daß die betreffende Schuld erloschen oder cedirt sei, ohne daß die erforderlichen Quittungen oder die Original⸗Obligationen beschafft werden können.

1) Auf dem Colonate Nr. 5.

a. Darlehn zu 100 Thlr. = 300 ℳ, eingetragen am 30 Dezember 1857 für Hermann Arends Nr. 60 in Brake m. Kirchen⸗Armenkasse daselbst als Cessionarin,

b. Darlehn zu 65 Thlr. = 195 ℳ, eingetragen am 3. Juni 1868 für Wilhelm Dehlendorf in Brake. 2) Auf dem Colonate Nr. 6.

a. Darlehn zu 100 Thlr. = 300 ℳ, eingetragen am 5. Januar 1864 für Luise Kluckhuhn zu Kluckhof,

b. Darlehn zu 100 Thlr. = 300 ℳ, eingetragen am 5. Januar 1864 für Sophie Kluckhuhn zu Kluckhof,

c Darlehn zu 600 Thlr. = 1800 ℳ, eingetragen für Wilhelmine Ridderbusch von Nr. 6 zu Ho⸗

meien. 3.) Auf dem Colonate Nr. 13.

SchicZhttheil zu 90 Thlr. 20 Sgr. = 272 ℳ, ein⸗ getragen am 13. März 1860 für die Burre'schen Vorkinder von Nr. 9 in Brake.

4) Auf dem Colonate Nr. 32.

Erb⸗ und Abfindungstheil zu 500 Thlr. = 1500 ℳ, eingetragen am 27. Mai 1874 für Amalie und Ca⸗ roline Kluckhuhn von Nr. 32 zu Kluckhof.

5) Auf dem Halbmeierhof Kluckhuhn zu Kluckhof.

a. Darlehn zu 100 Thlr. = 300 ℳ, eingetragen für den Einlieger Friedrich Busse in der Bauer⸗ schaft Kluckhof am 22 Januar 1829,

b. Darlehn zu 60 Thlr = 180 ℳ, eingetragen am 15. Juli 1829 für den Hofgerichtsfiskal von Heiderstädt zu Detmold,

c durch General⸗Hofgerichts⸗Conclusum vom 9. Oktober 1850 ist in vim protestationis der zu⸗ erkannte Brautschatz ohne Betragangabe eingetragen am 13. November 1850 für den Bürger Köller in Lemgo,

d Darlehn zu 331 Thaler 2 ¼ Sgr. = 993 23 ₰, eingetragen am 5. März 1870 für den Kolon Ehle⸗ bracht Nr. 32 zu Kluckhof bezw. dessen ersteheliche Kinder,

e. Schichttheil zu 100 Thaler = 300 ℳ, ein⸗ getragen am 23 September 1873 für die Vormund⸗ schaft des Friedrich Winter, Sohn zweiter Ehe der Wittwe Kolon Luise Winter Nr. 13 zu Kluckhof.

Auf Grund des §. 17 des Einführungsgesetzes zum Gesetzt über den Eigenthumserwerb an Grund⸗ stücken u. s. w. und zur Grundbuchordnung vom 27. Juli 1882 sowie auf Antrag der Schuldner werden hiermit Alle, welche aus obigen Ingrossaten Rechte herleiten wollen, aufgefordert, solche spätestens in dem auf Freitag, den 29. April 1892, Vormittags 9 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle an⸗ gesetzten Termine anzumelden und zu begründen, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen ausgeschlossen, die Urkunden für kraftlos erklärt und die Ingrossate gelöscht werden sollen.

Zugleich werden alle nicht bereits vorgeladenen Personen, welche vermeinen, daß ihnen an einem Grundstücke in der Bauerschaft Kluckhof das Eigen⸗ thum oder ein das Eigenthum beschränkendes Recht zustehe, hiermit aufgefordert, diese Rechte behufs der Eintragung ins Grundbuch, unter genauer Bezeich⸗ nung derselben, unter Angabe eines bestimmten Geld⸗ betrages und der beanspruchten Rangordnung sowie unter Beifügung der Beweismittel spätestens in dem oben angesetzten Termine hier anzumelden.

Von der Anmeldungspflicht sind Diejenigen ent⸗ bunden, denen leine besondere Benachrichtigung über die geschehene Anerkennung ihres Rechts bereits zu⸗

gegangen oder deren Recht nach dem 1. August 1884 mann, 1) Hein Timmann, 2) Wittwe Elsche Garbers,

eingetragen ist.

Die Unterlassung der Anmeldung hat den Rechts⸗ mann, im Beistande ihres Ehemannes Peter Kahl, nachtheil zur Folge, daß bei Hypotheken das Recht 4) Elisabeth Harden, geb. Timmann, im Beistande aus der Ingrossation verloren geht und Eigenthums⸗ ihres Ehemannes oder sonstige dingliche Rechte Dritten gegenüber, Nicolaus Timmann, 6) Carl Diedrich Wilhelm welche innerhalb der Ausschlußfrist ihre Rechte an⸗ Timmann, sämmtlich vertreten durch die Rechts⸗ gemeldet haben, oder welche im redlichen Glauben anwälte Reppenhagen und Dr. Schrader in Berge⸗ an die Richtigkeit des Grundbuchs das Grundstück dorf, wird ein Aufgebot dahin erlassen, daß Alle, oder Rechte an demselben erworben haben, nicht welche an den Nachlaß des am 17. März 1881 zu

geltend gemacht werden können.

Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen Gastwirths Claus Timmann Erb⸗ oder sonstige den Ablauf der festgesetzten Frist findet nicht statt. Ansprüche zu haben vermeinen, oder den Bestim⸗ Mit dem Ablaufe derselben, am 29. April 1892, mungen des von dem genannten Erblasser am 5. Fe⸗

treten das Eigenthumserwerbsgesetz und die Grund⸗

buchordnung vom 27. Juli 1882 in der Bauerschaft Testaments widersprechen wollen, hiemit aufgefordert

Kluckhof in vollem Umfange in Kraft. Die bisherigen Hypothekenbücher werden alsdann geschlossen. Lemgo, den 22. September 1891. Fürstliches Amtsgericht. II. Bra des

[43629] Aufgebot. Das Königliche Amtsgericht Seßlach hat unterm Heutigen folgendes Aufgebot erlassen: Da über das Leben der nachgenannten nach Nord⸗ Amerika ausgewanderten Personen 1) Barbara Römhild, verehelichte Rebhan, Bauerstochter aus Gemünda a. d. Kr., ge⸗ boren am 20. Februar 1836, 2) Johann Dietz, Sohn des Matthäus und der Dorothea Dietz aus Eggenbach, geboren am 10. Januar 1821, seit mehr als 10 Jahren keine Nachricht vorhanden ist, ergeht auf Antrag ihrer Kuratoren die Auf⸗ forderung:

1) an die obengenannten Barbara Rebhan, geb. Römhild, und Johann Dietz, spätestens im Aufgebotstermine, d. i am 8. August 1892, Vormittags 9 Uhr, persönlich oder schriftlich bei hiesigem Königlichen Amts⸗ gerichte sich anzumelden, widrigenfalls sie für todt erklärt werden, 1 an die Erbbetheiligten, ihre Interessen im Aufgebotsverfahren wahrzunehmen, an alle Diejenigen, welche über das Leben der genannten Verschollenen Kunde geben können, Mittheilung hierüber bei hiesigem Gerichte zu machen.

Seßlach, am-28. Oktober 1891. ,

Gerichtsschreiberei des Königl. bayr. Amtsgerichts Der Königl. Sekretär:

(L S.) Dietz.

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[43830] bb11X“ Auf den Antrag des Schachtarbeiters Johann Guder zu Wilhelminenhütte bei Schoppinitz, Kreis Kattowitz, wird dessen Ebefrau Louise, geborene Hartmann, welche sich im Jahre 1874 heimlich von Landsberg O/S. entfernt hat, aufgefordert, sich spätestens im Aufgebotstermine am 1. September 1892, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeich⸗ neten Amtsgericht zu melden, widrigenfalls ihre Todeserklärung erfolgen wird. F. 2/91. Landsberg O./S., den 25. Oktober 1891. Königliches Amtsgericht 1

[43628] Zweiter Abdruck. Der Schuhmacher F. A. H. Chr. Dieckelmann aus Reinstorf, geb. 2. September 1828, welcher im Jahre 1851 nach Amerika ausgewandert sein soll und seit länger als 30 Jahren verschollen ist, wird antragsmäaͤßig hierdurch geladen, spätestens zu dem auf den 5. November 1892, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgerichte ange⸗ setzten Aufgebotstermine zu erscheinen oder bis dahin ven seinem Leben und Aufenthalt hieher Anzeige zu machen, widrigenfalls sein Vermögen seinen nächsten Verwandten für anheimgefallen erklärt werden wird. Bützow, den 21. Oktober 1890 Erobßherzoglich Mecklenburg⸗Schwerinsches Amtsgericht.

[43827] Aufgebot. Auf den Antrag des gerichtlich bestellten Nachlaß⸗ pflegers, Rechtsanwalts Henschel zu Breslau, werden die unbekannten Erben des am 9. April 1820 als uneheliches Kind der Susanne Bucksch, Inlieger⸗ tochter in Clarencranst, geborenen und am 1. April 1891 zu Breslau verstorbenen Partikuliers Gottlieb Bucksch aufgefordert, spätestens in dem auf den 16. August 1892, Vormittags 11 Uhr, an⸗ beraumten, vor dem unterzeichneten Amtsgericht im Zimmer 89 im II. Stock des Gerichtsgebäudes am Schweidnitzer Stadtgraben Nr. 4, stattfindenden Aufgebotstermine ihre Ansprüche und Rechte auf den 11 637,36 betragenden Nachlaß bei dem Ge⸗ richte anzumelden, widrigenfalls dieselben mit ihren Ansprüchen auf den Nachlaß werden ausgeschlossen und der Nachlaß den sich meldenden und sich legi⸗ timirenden Erben, in Ermangelung eines solchen aber dem Fiskus wird verabfolgt werden, der sich später meldende Erbe aber alle Verfügungen des Erbschaftsbesitzers anzuerkennen schuldig, von dem⸗ selben weder Rechnungslegung noch Ersatz der Nutzungen zu fordern berechtigt ist, sich vielmehr mit der des noch Vorhandenen be⸗

gnügen muß. 1

Breslau, den 26. Oktober 1891.

Königliches Amtsgericht.

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[43630] Aufgebot.

Auf den Antrag des Nachlaßpflegers, Kaufmanns Moritz Menschel zu Sorau werden die unbekannten Erben resp. Nachfolger des am 27. November 1890 verstorbenen Kaufmanns Salomon Goldschmidt zu Sorau aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte auf den Nachlaß spätestens im Aufgebotstermine, den 27. September 1892, Vormittags 11 ½ Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte, Terminszimmer Nr. III., anzumelden, widrigenfalls der Nachlaß dem Fiskus zugesprochen werden wird.

Soran, den 24. Oktober 1891.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung III.

[335301 Aufgebot.

Auf den Antrag der Erben des am 17. März 1881 zu Kirchwerder verstorbenen Gastwirths Claus Tim⸗

geb. Timmann, 3) Margaretha Kahl, geb. Tim⸗

Diedrich Harden, 5) Adolph

Kirchwerder verstorbenen, daselbst wohnhaft gewesenen

bruar 1881 errichteten, am 7. April 1881 publizirten

werden, solche An⸗ und Widersprüche spätestens in dem auf Freitag, den 20. November 1891, Vormittags 10 Uhr, anberaumten Aufgebots⸗ termine bei dem unterzeichneten Amtsgerichte anzu⸗ melden, und zwar Auswärtige unter Bestellung

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eines hiesigen Zustellungsbevollmächtigten bei

Strafe des Ausschlusses.

Bergedorf, den 4. September 1891. Das Amtsgericht. Crasemann, Dr.

[43771] Aufforderung. 1“ 1 Weißbinder Heinrich Jacoty VII. dahier ist am 6. Juni d. J. gestorben und hat laut Testament vom 17. Februar d. J. seine Ehefrau Marie, geb. Berth, zur Alleinerbin eingesetzt. Auf Antrag der Erbin wird die unbekannt wo abwesende Schwester des Erblassers, Philippine, verehelichte Diekmann, hier⸗ mit zur Anerkennung des Testamentes bezw. zur An⸗ meldung ihrer Erbansprüche innerhalb zwei Monaten aufgefordert, widrigenfalls das Testament als für gültig anerkannt erachtet und in Vollzug ge⸗ setzt, insbesondere auch die zur Ueberschreibung der Immobilien auf die Erbin erforderliche Urkunde aus⸗ gestellt werden wird. Darmstadt, den 27. Oktober 1891. Großherzogl. Hess. Amtsgericht Darmstadt I. Dr. Berchelmann.

[43657 Bekanntmachung. Das Verfahren, betreffend das Aufg b Nachlaßgläubiger und Vermächtnißnehmer des am 15. Februar 1891 hierselbst verstorbenen Agenten Adolf Krull ist durch das am 6. Oktober 1891 ver⸗ kündete Urtheil beendet. 8 Berlin, den 21. Oktober 1891. Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 48.

[43772] Im Namen des Königs!

Auf den Antrag des Kaufmanns Gustav von Einem zu Reichenbach u. d. E. als Verwalter im Konkurse über den Nachlaß des Spezereiwaaren⸗ händlers Adolf August Schmidt (in Firma: F. A Schmidt) zu Langenbielau erkennt das Königliche Amtsgericht IV. für Recht: 8

Der Legeschein der Providentia, Frankfurter Ver⸗ sicherungsgesellschaft zu Frankfurt a’/M. vom 13. Mai 1890, laut dessen die auf das Leben des Kaufmanns Adolf August Schmidt zu Langenbielau über die Summe von 3000 ausgestellte Ver⸗ sicherungspolize Nr. 23 235 der genannten Gesell⸗ schaft vom 15. Februar 1870 für ein Darlehen von 650 an die genannte Gesellschaft verpfändet ist, wird für kraftlos erklärt. 8

Frankfurt a./M., den 26. Oktober 1891.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung IV.

[43774 Im Namen des Königs! 1

Auf den Antrag der Frau Auguste Franziska Possecker, verwittwet gewesenen Krebs, geborenen von Hausen zu Erfurt erkennt das Königliche Amts⸗ gericht IV. zu Frankfurt a /M. für Recht:

Der angeblich in Verlust gerathene Legeschein über die Verpfändung der die Versicherung eines Kapitals von 1000 auf Leben betreffenden, auf den Namen Auguste Franziska, verwittwete Krebs, geb. von Hausen, ausgestellten Police Nr. 34 824 der Provi⸗ dentia, Frankfurter Versicherungsgesellschaft zu Frank⸗ furt a. M., welche an die genannte Gesellschaft zur Sicherung eines von derselben der Antragstellerin gegebenen baaren Darlehens von 100 statt⸗ gefunden hat, wird für kraftlos erklärt.

Frankfurt a./M., den 23. Oktober 1891.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung IV.

[43776] Im Namen des Königs!

Auf den Antrag 1) des Tapeziers Ludwig Friedrich Karl Seiffert in Kiel, 2) der Ehefrau des Geh. Oberkirchenraths und Oberhofpredigers D. Hansen zu Oldenburg i /Gr., Johanna Wilhelmine Christine, geb. Seiffert, 3) des Prokuristen Emil Ludovicus Hermann Seiffert zu Hamburg erkennt das König⸗ liche Amtsgericht IV. zu Frankfurt a’M. für Recht:

Die Police Nr. 4162 F. Nr 13 586 der Frank⸗ furter Lebens⸗Versicherungs⸗Gesellschaft, datirt Frank⸗ furt a/M., den 12. August 1872, ausgestellt über den zwischen dieser Gesellschaft und dem Erblasser der Antragsteller, Tapezier Carolus Seiffert in Kiel, über die Summe von 3000 Thalern abge⸗ schlossenen Versicherungsvertrag auf das Leben des Letzteren wird für kraftlos erklärt.

Frankfurt a. M., den 26. Oktober 1891.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung IV.

[437411 Im Namen des Königs!

In der Aafgebotssache Vieth (F. 9/90) erkenn Königliche Amtsgericht zu Werne durch den Amts⸗ gerichts⸗Rath Grafen Schmising für Recht:

Das auf den Namen des Maurers Heinrich Vieth jun. zu Werne lautende Sparkassen⸗Quit⸗ tungsbuch Nr. 932 der Amtssparkasse Werne zu Werne (Bestand am 1. Januar 1889 einhundert fünf und zwanzig Mark 43 ₰) wird für kraftlos erklärt und werden Alle, welche als Inhaber oder sonst Ansprüche an dasselbe zu haben vermeinen, mit ihren Ansprüchen ausgeschlossen. Die Kosten des Verfahrens fallen dem Antragsteller zur Last.

Von Rechts Wegen.

[43665) Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil des Königlichen gerichts zu Halle a./S. vom 8. Oktober 1891 ist das Abrechnungsbuch der Sparkasse der Stadt Halle a./S. Nr. 30 922 über 2300 und Zinsen, ausgefertigt für Otto Scheige zu Halle a./S., für kraftlos erklärt worden.

Halle a./S., den 14. Oktober 1891.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung VII.

[43770]

Auf den Antrag der unverehelichten Hermine Dett⸗ mann aus Lassentin und der unverehelichten Sophie Dettmann aus Stralsund erkennt das Königliche Amtsgericht zu Franzburg für Recht:

Folgende Urkunden:

a das Sparkassenbuch Nr. 1676 der Franz⸗ burger Kreissparkasse, ausgestellt für die Ar⸗ beiter Dettmann'’sche Vormundschaft zu Alt⸗Lendershagen

b. das Sparkassenbuch Nr. 4589 der Franz⸗ burger Kreissparkasse, ausgestellt für Hermine Dettmaunn zu Lendershagen,

werden für kraftlos erklärt. Die Kosten des Verfahrens fallen den Antrag⸗

[437733 Im Namen des Königs!

Auf den Antrag der Inhaber der Firmen Gustav Wolff zu Frankfurt a. M. und P. Beier & Co⸗ zu Mainz erkennt das Königliche Amtsgericht IV. zu

Frankfurt a. M. für Recht:

Der von der Firma P Beier & Co in Mainz

sauf die Firma Gustav Wolff in Frankfurt a. M.

gezogene und von dieser acceptirte Wechsel, datirt vom 14 Januar 1891, über 515 45 ₰, wird für kraftlos erklärt. Fraukfurt a. M, den 26. Oktober 1891. Königliches Amtsgericht. Abtheilung IV.

[43769] Bekaunntmachung.

Durch Urtheil des unterzeichneten Amtsgerichts vom 14. Oktober 1891 sind nach erfolgtem Aufgebot die nachbezeichneten Hypothekenurkunden fuͤr kraftlos erklärt:

1) Die Schuld⸗ und Pfandverschreibung vom 9. Juni 1837 nebst Cession vom 8. September 1851, aus welcher für Wilbelmine Henriette Sack, geborne Schoy, in Erfurt 40 Thaler auf den Plänen 603, 394, 328 b. und 780 im Grundbuche über Art. 41,

430 und 616 von Walschleben eingetragen stehen;

2) die Schuld⸗ und Pfandverschreibung vom

-25. September 1874 nebst Hypothekenbrief vom

26. Oktober 1874, aus welcher für Frau Konkordia

Hey, geborne Stieghan, in Elxleben 200 Thaler auf

den Plänen Nr. 401 b. und 681 , im Grundbuche 8 Art. 825 und 826 von Walschleben eingetragen stehen;

12 August 14. September 10. Juni 1835, aus welcher für die Kirche in Alach 87 Thaler 12 gute Groschen oder 100 Meißner Gulden auf dem Hause Nr. 101 im Grundbuche über Art. 316 Alach eingetragen stehen;

4) die Schuld⸗ und Pfandverschreibung vom 1. März 1886 nebst Hypothekenbrief vom 9. März 1886, aus welcher für Freifräulein Auguste Wil⸗ helmine Sophie von Rüxleben in Erfurt 1100 ℳ, für den Gerichts⸗Assessor Ehrich von Serbach in Erfurt 1000 und für Frau Major Amalie Schülein, geborne Franke, in Berlin 900 auf dem Hause Nr. 5 und den Plänen Nr. 657 b. und 752a. im Grundbuche über Art. 245 von Elxleben eingetragen stehen; 8

5) der Kaufvertrag vom 18. November 1844 nebst Hypothekenbuchsauszug von demselben Tage, aus welchem für die Gemeinde Dachwig 44 Thaler Kaufgelder auf dem Hause Nr. 104 d. und dem Plane 483 b. im Grundbuche über Art. 509 und 264 von Dachwig eingetragen stehen;

6) das Kautions⸗Dokument vom 10./12 April 1838 nebst Hppothekenschein vom 26. April 1838,

aus welchem für die Geschwister Martha Christiane und Johanne Marie Kerst in Walschleben 14 Thaler Muttergut auf dem Hause Nr. 212 im Grundbuche über Art. 620 Walschleben eingetragen stehen. Erfurt, den 14. Oktober 1891. Königliches Amtsgericht. Abtheilung II.

[43659] Bekanntmachung. 8 Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Amts⸗

gerichts vom 22. Oktober 1891 ist die Hyrotheken⸗

urkunde vom 20. Juni 1854 mit Ingrossations⸗

vermerk über die Abtheilung III. Nr. 6 auf den

Grundstücke Beckwitz Band I. Blatt 26 Seite 251

eingetragenen Forderungen für kraftlos erklärt worden. Torgau, den 24. Oktober 1891.

Königliches Amtsgericht.

[43658] Bekanntmachung.

In der Bauerhofsbesitzer Friedrich Krüger'schen

Aufgebotssache von Woltersdorf ist am 15. Oktobe 1891 für Recht erkannt:

Die Inhaber der auf seinem Grundstück ein getragenen Restpost von 1200 Thalern werden mit ihren Ansprüchen ausgeschlossen, und wird das über die Post gebildete Hauptdokument für kraftlos erklärt. 11“

Dramburg, den 17. Oktober 1891. Königliches Amtsgericht.

[43666] 3 HB

Durch Ausschlußurtheil des Königlichen Amts gerichts zu Pasewalk vom 16. Oktober 1891 ist da Zweigdokument vom 6. März 1857 über die im Grund⸗ buche von Pasewalk Bd. III. S. 289 Nr. 131 in Abtheilung III. Nr. 7 eingetragene, auf die Wittwe des Schuhmachermeifters Julius Katt, Auguste, geb. Lamprecht, zu Pasewalk umgeschriebene Vatererben⸗ forderung von 300 für kraftlos erklärt worden.

Pasewalk, den 29. Oktober 1891.

Königliches Amtsgericht.

[43664] Im Namen des Königs! Auf den Antrag des Häuslers Johann Gottlieb Kretschmer zu Teicha hat das Königliche Amts⸗ gericht zu Muskau durch am 26. Oktober 1891 verkündetes Urtheil für Recht erkannt: Das Hypothekeninstrument über die für Johanne Christiane Hennersdorf zu Teicha auf Teicha Nr. 27 Abthl. III. Nr. 7 eingetragene Post von 120 ℳ, i. W. hundertzwanzig Mark, wird sür kraftlos erklärt. Die Kosten des Verfahrens hat der Antrag⸗ steller zu tragen.

Im Namen des Königs!

Verkündet am 15. Oktober 1891. Felka, Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag der minderjährigen Geschwister Franziska, Josef, Anna, Robert, Paul Dudzinski, vertreten durch ihre Vormünderin, Marianna Biela, geb. Biallas, verwittwet gewesene Dudzinski, sämmt⸗ lich zu Paulsdorf, vertreten durch den Rechtsanwalt Meller zu Zabrze, erkennt das Königliche Amts⸗ gericht zu Zabrze durch den Gerichtsassessor Hager für Recht:

Der Hypothekenbrief über die auf Nr. 50 Nieder⸗ Paulsdorf Abtheilung III. Nr. 1 für die minder⸗ jährigen Geschwister Adolf, Wilhelm, Philomena, Alwine, Pauline, Conrad und Johann Malcherczyk zu Paulsdorf eingetragene Darlehnsforderung von 310 Mark 23 Pfennigen, vom 17. November 1877 jährlich mit 5 % zu verzinsen, wird für kraftlos er⸗ klärt. Die Antragsteller haben die Kosten des Ver⸗ fahrens zu tragen.

[43667]

stellern zur Last.

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Zabrze, den 19. Oktober 1891. 8 1 Königliches Amtsgericht.

3) die Schuld⸗ urd Pfandverschreibung vom 1819 nebst Eintragungsnote vom 8

[43660] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Ge⸗ richts vom 24. Oktober 1891 sind der eingetragene Gläubiger, bezw dessen Rechtsnachfolger, sowie alle Diejenigen, welche sonst Ansprüche auf die im Grundbuche von Skubarczewo Nr. 10 in Abth. III unter Nr. 4/25 für Augusti Wollcki in Folge Erb⸗ gangs umgeschriebene, wegen einer Forderung des Ziegeleibesitzers Ludwig Pommerenke, früher in Raszewo, von 40 10 ₰, und wegen einer For⸗ derung des Gastwirths Hermann Müller, früher in Pila, von 13 70 mit Arrest belegte Erb⸗ theilspost von 53 (drei und fünfzig) 86 nebst 5 % Zinsen, erheben, mit ihren Ansprüchen auf diese Post ausgeschlossen.

Tremessen, den 24. Oktober 1891.

Königliches Amtsgericht.

[43662] Bekanntmachung. Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom 24. Oktober 1891 sind der eingetragene Gläubiger bezw. dessen Rechtsnachfolger mit ihren Ansprüchen auf die im Grundbuche von Orchowo Nr. 8 in Abth. III. unter Nr. 4 mithaftend in demselben Grundbuche Nr. 28 in Abth. III. unter Nr. 1 für Martin Keyger, auf Grund des Erbrezesses vom 13 Sen Wrrencer 836⸗ antheilig eingetragene Erbtheils⸗ post von 300 (dreihundert) Mark nebst 5 % Zinsen ausgeschlossen worden. 8 Tremessen, den 24. Oktober 1891. Königliches Amtsgericht. [43668] ““ Durch Urtheil vom 19. dieses Monats sind die eingetragene Gläubigerin und deren etwaige Rechts⸗ nachfolger mit ihren Ansprüchen auf das für die unverehelichte Albertine Emilie Rojahn auf Balden⸗ burg Blatt 276 Abtheilung III. unter Nr. 22 a. eingetragene 75,50 Restkaufgeld ausgeschlossen worden Baldenburg, den 23. Oktober 1891. Königliches Amtsgericht.

[43663] Bekanntmachung.

a. Durch Ausschlußurtheil des Königlichen Amts⸗ gerichts zu Swinemünde sind folgende Hypotheken⸗ instrumente:

a über die im Grundbuche von Gummelin Vol I. r. 11 Fol. 147, früher Nr. 14, in Abtheilung III. r. 1 für den Schiffskapitän Wilhelm Schröder zu Welzin aus der Schuldverschreibung vom 4. Sep⸗ ember 1865 eingetragenen 400 vierhundert haler, zu 4 ½ % verzinsliches Darlehn,

5 über die im Grundbuche von Ueckeritz Vol II. 0l. 47 in Abtheilung III. Nr. 4 für die Geschwister Fmilie Caroline Friederike und Karl Friedrich Zernhard Schmidt aus dem Erbrezesse vom 22. No⸗

vember 1854 und der Verhandlung vom 8. Februar 1865 eingetragenen 50 Thaler, zu 5 % verzinsliches Muttererbtheil,

für kraftlos erklärt worden.

b. Durch Ausschlußurtheil des Königlichen Amts⸗ gerichts zu Swinemünde vom 18. September 1891 sind die Inhaber der im Grundbuche von Kaseburg Band VIII. Blatt Nr. 25 Nr. 4 in Abtheilung III. unter Nr. 1 für die Wittwe des Schiffers Wendt, Anna Marie, geb. Korn, zu Kaseburg, auf Grund der gerichtlichen Schuldverschreibung vom 6 Oktober 1832 eingetragenen, zu 5 % verzinslichen Post von

00 einhundert Thalern Darlehn mit ihren

nsprüchen auf diese Post ausgeschlossen. 8 Swinemünde, den 29. September 1891.

Königliches Amtsgericht.

43653] Oeffentliche Zustellung. In Sachen des Schuhmachers Heinr. Wilh. LH“ in Bremen, Klägers, gegen seine Ehe⸗ frau Anna Adelheid, geb. Martfeld, Wittwe von Johann Cord Bergmann, unbekannten Aufenthalts, Beklagte, wegen Ehescheidung, wird die Beklagte hier⸗ urch geladen, zu dem auf Freitag, den 29. Januar 1892, Vormittags 9 ½ Uhr, vor dem Land⸗ gerichte, Civilkammer II., zu Bremen anberaumten Termine, vertreten durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt, zu erscheinen, zur Ver⸗ handlung über den Antrag des Klägers: wegen böslicher Verlassung Seitens der Be⸗ klagten die Ebe der Parteien zu scheiden, event. nach Erlaß eines Rückkehrbefehls. Bremen, aus der Gerichtsschreiberei des Land⸗ erichts, den 29. Oktober 1891. 8 Dr. Lampe.

43651] DOeffentliche Zustellung. 8 Die Ehefrau Maria Dorothea Sophie Witt, geb. Abmeyer, in Alveslobe, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Daus in Altona, klagt gegen ihren Ehe⸗ den Landmann Hans Witt, früher in Alveslohe, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ehe⸗ scheidung auf Grund böslicher Verlassung, mit dem Antrage, die zwischen den Parteien bestehende Ehe dem Bande nach zu trennen und den Beklagten für den schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits or die dritte Civilkammer des Königlichen Land⸗ gerichts zu Altona auf Freitag, den 15. Januar 1892, Vormittags 11 Uhr, mit der Aufforde⸗ ung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt emacht. Altona, den 26. Oktober 1891.

Thon, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

43649] Oeffentliche Zustellung. Die zum Armenrecht zugelassenen Ehefrauen: 1) r Marie Schönen, geb. Buchhold, in emnitz 2) Amalie Auguste Leistner, geb. Rüger, eben⸗ daselbst, Beide vertreten durch Rechtsanwalt Preller zu Chemnitz, klagen gegen ihre Ehemänner zu 1) den Handarbeiter und Färber Wienand Schönen, gebürtig aus München⸗Glad⸗ bach, früher in Chemnitz wohnhaft, z. Zt unbekannten Aufenthalts, den Klempner Franz Robert Leistuer

wegen lebens⸗ und gesundheitsgefährlicher Behand⸗ lung, mit dem Antrage auf Ehescheidung, und laden die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die vierte Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Chemnitz auf den 19. Jannar 1892, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der vom Gericht bewilligten öffent⸗ lichen Zustellung wird dieser Auszug der Klagen bekannt gemacht.

(L. S) Fischer, Gerichtsschreiber

des Königlichen Landgerichts Chemnitz, Civilkammer IV.

[43643] Oeffentliche Zustellung.

Der Schneider Anton Friedrich Fritzsche zu Bockenheim, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Stern in Frankfurt a./M., klagt gegen seine Ehe⸗ frau Margarethe Fritzsche, geb. Langenwalter, früher in Bockenheim bezw. hier, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, wegen böslicher Verlassung, mit dem An⸗ trage auf Trennung der zwischen den Streit⸗ theilen bestehenden Ehe unter Erklärung der Beklagten für den allein schuldigen Theil und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Frankfurt a./ M. auf den 19. Januar 1892, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Frankfurt a./M., den 24. Oktober 1891.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[43650] Oeffentliche Zustellung.

Die verehelichte Brunnenmacher Auguste Helene Löhrs, geb. Ebert, hier, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Münchhoff hier, klagt gegen deren in un⸗ bekannter Abwesenheit lebenden Ehemann Carl Löhrs, früher hier, wegen Ehescheidung, und ist die Klage nebst Ladung zum ersten Termin, den 6. März 1891, dem Beklagten am 22. Januar 1891 zugestellt worden. Der Beklagte wird nunmehr zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Civil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Magdeburg auf den 27. Januar 1892, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung geladen, einen bei dem gedachten Gerichte zuselassenen Anwalt zu be⸗ stellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Magdeburg, den 27. Oktober 1891.

Blanck, Sekretär,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[43768] Bekauntmachung. Barbara, geb. Rathgeb, gewerblos, in hafen a./Rh. wohnhaft, Ehefrau des ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort abwesenden Steinhauers Andreas Eitel, durch Rechtsanwalt Joseph Lehr in Frankenthal als ihren Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten, hat zum Kgl. Landgerichte Frankenthal, Civil⸗ kammer, gegen ihren genannten Ehemann Klage wegen Ehescheidung erhoben mit dem Antrage: „Es gefalle dem K. Landgerichte, Civilkammer, die Ehe⸗ scheidung zwischen den Parteien auszusprechen und dem Beklagten die Prozeßkosten zur Last zu legen.“

Sie ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits in die hiezu bestimmte Sitzung des gedachten Gerichts vom 20. Januar 1892, Vormittags 9 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, im Falle der Bestreitung der Klage einen beim Prozeßgerichte zugelassenen Rechtsanwalt aufzu⸗

ellen.

Vorstebendes wird hiermit zum Zwecke der öffent⸗ lichen Zustellung an den Beklagten bekannt gemacht.

Frankenthal, den 29. Oktober 1891.

Kgl. Landgerichtsschreiberei. Teutsch, K. Obersekretär.

[43645] Bekanntmachung.

Am 25. Juli 1891 reichte Rechtsanwalt Bauer dahier bei dem Kgl. Landgerichte Schweinfurt, als dem Prozeßgerichte, für Babette Herbert, Metzgers⸗ und Wirthsebefrau daselbst, gegen Kaspar Herbert, Metzger und Wirth von Erlabrunn, zuletzt in Ober⸗ lauringen, nunmebhr unbekannten Aufenthaltes, eine Klage wegen Ehescheidung ein, forderte unter der Behauptung, daß der Ehemann seine Ehefrau am 17. Dezember 1889 böslich verlassen und ihr seitdem von seinem Aufenthalte keine Nachricht gegeben habe, den Beklagten zur Bestellung eines am Kgl. Land⸗ gerichte Schweinfurt zugelassenen Rechtsanwaltes auf, lud ihn in die zur mündlichen Verhandlung der Sache bestimmte Sitzung des Kgl. Landgerichts Schweinfurt vom Samstag, den 17. Oktober 1891, früh 9 Uhr, und beantragte zu erkennen:

1) die Ehe zwischen den Streitstheilen wird dem Bande nach getrennt,

8 2) der Beklagte wird als der schuldige Theil er⸗ ärt,

3) derselbe hat die Kosten des Rechtsstreites zu tragen bezw. zu ersetzen.

In der Sitzung des Kgl. Landgerichts Schwein⸗ furt vom 17. Oktober 1891, in welcher Beklagter nicht erschienen war, stellte Rechtsanwalt Bauer den Antrag auf Vertagung der Sache, und es wurde auch durch sofortigen Gerichtsbeschluß die mündliche Verhandlung der Sache in die Sitzung des Kgl. Landgerichts Schweinfurt vom 20. Februar 1892, Vormittags 9 Uhr, vertagt, zu welcher der klägerische Anwalt den Bekkagten mit Schriftsatz vom 24. Oktober 1891 neuerdings vorgeladen hat.

Vorstehendes wird gemäß §. 186 189 der R.⸗C.⸗ Proz.⸗O. veröffentlicht.

Schweinfurt, den 27. Oktober 1891.

Der Obersekretär am Kgl. Landgerichte daselbst.

(DI Fluke. X““

[43644] Oeffentliche Zustellung.

Die Wilhelmine Johanning, zu Eschersheim, ver⸗ treten durch Rechtsanwalt Dr. Thiele zu Frank⸗ furt a /M., klagt gegen den Kaufmann Heinrich Nickel, früher zu Heddernheim, jetzt unbekannten Aufenthalts, aus Eheversprechen, mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten: die Klägerin zu heirathen oder derselben 7000 nebst Klagezinsen zu zahlen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Civil⸗

aus Eckersbach, zuletzt in Chemnitz, z. Zt. unbekannten Aesenstelns, Cbe

kammer des Königlichen Landgerichts zu Frank⸗ furt a./M. auf den 12. Januar 1892, Vor⸗

mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei

dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu be⸗

stellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung

wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Frankfurt a./M., den 24. Oktober 1891.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[43652] Oeffentliche Bekanntmachung.

Die ledige großjährige Dienstmagd Dorothea Altkofer von Lindenhardt, z. Z. in Nürnberg, und der Vormund über ihr außereheliches Kind „Johann Ulrich“, der Oekonom Simon Hofner von Linden⸗ hardt, begehren mit Klage vom 5. dss. Mts. die kostenfällige und vorläufig vollstreckbare Verur⸗ theilung des ledigen großjährigen Metzgers Georg Schumm von Grimmschwinden, Amtsgerichts Feucht⸗ wangen, z. Z unbekannten Aufenthalts:

a) zur Anerkennung der Vaterschaft zu dem von der Mitklägerin Dorothea Altkofer am 4. Juli 1891 außerehelich geborenen, innerhalb der Ringmauern der Stadt Nürnberg mit dem Beklagten gezeugten Kinde Namens „Johann Ulrich“;

b) zur Zahlung:

1) eines wöchentlichen vorauszahlbaren Alimen⸗ tationsbeitrages von zwei Mark für dieses Kind von dessen Geburt bis zu seinem zurück⸗ gelegten 14. Lebensjahre,

2) des dereinstigen Schulgeldes und der Hand⸗ werkserlernungskosten,

3) der allenfallsigen Kur⸗ und Begräbnißkosten,

4) der Tauf⸗ und Kindbettkosten zu zwanzig Mark,

5) einer Ehrenentschädigung von dreihundert Mark für die Kindsmutter.

Zur mündlichen Verhandlung des Reichtsstreits hat das Kgl. Amtsgericht Nürnberg Termin an⸗ beraumt auf Freitag, den 8. Januar 1892, Vormittags 9 Uhr, im Sitzungssaale Nr. 12 des hiesigen Justizgebäudes, wozu der Beklagte hiermit geladen wird.

Nürnberg, den 15. Oktober 1891.

Der geschäftsleitende Gerichtsschreiber es Kgl. Amtsgerichts. 8 (L 8.) Hacker, Kgl. Sekretär.

[43654] Oeffentliche Zustellung und Ladung.

Die Kuratel über Therese und Katharina Gebert, außereheliche Kinder der Bauerstochter Margaretha Gebert von Rammelsleuthen, vertreten durch den Vormund Josef Gebert, Bauer in Rammelsleuthen, hat gegen den ledigen und großjährigen Bauerssohn Josef Völkl von Vöslersrieth, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, Klage gestellt wegen Vaterschafts⸗ anerkennung und Alimentation, mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Anerkennung der Vaterschaft zu den beiden am 27. und 28. August 1891 von Margaretha Gebert geborenen Kindern Therese und Katharina und zur Zahlung eines jähr⸗ lichen Alimentationsbeitrages von 100 von der Geburt dieser Kinder bis zu deren zurückgelegtem 13. Lebensjahre, sowie des ganzen seinerzeitigen Schulgeldes und der ganzen Leichenkosten bezüglich der Kinder während der Alimentationsperiode, zur Tragung der Kosten des Rechtsstreits; auch wurde vorläufige Vollstreckbarkeitserklärung des Urtheils beantragt.

Die Klagspartei ladet den obengenannten Beklagten Josef Voelkl zur mündlichen Verhandlung der Sache vor das K. bayer. Amtsgericht Vohenstrauß in dessen Sitzungssaal auf Montag, den 21. Dezember 1891, Vormittags 9 Uhr, hiemit vor.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung und Ladung an den Beklagten Josef Voelkl wird dieser Auszug der Klage hiemit öffentlich bekannt gemacht.

Vohenstrauß, 27. Oktober 1891.

Der K. Amtsgerichtssekretär: (L. S.) Varga.

[43655) SOeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann A. Sturmann hierselbst, Bischof⸗ straße 8 wohnhaft, vertreten durch den Rechtsanwalt Ratkowski hier, Kaiser Wilhelmstraße 37, klagt gegen den Kaufmann Carl Leunschütz (auch Lenschütz), früher hierselbst, Brunnenstr. 37 und zuletzt Schön⸗ hauser Allee 28 wohnhaft, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, wegen am 16. und 31. August 1891 käuf⸗ lich gelieferter Waaren, mit dem Antrage auf vorläufig vollstreckbare Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 89,50 nebst 6 % Zinsen seit dem 16. August 1891 sowie zur Kostentragung ein⸗ schließlich derjenigen des voraufgegangenen Arrest⸗ verfahrens 19 G. 26/91, endlich Verurtheilung des Beklagten zur Einwilligung in die Auszahlung der unter H. 16848 bei der Königl. vereinigten Con⸗ sistoriale, Militär⸗ und Bau⸗Kasse hinterlegten 120 nebst Depositalzinsen an Kläger, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Berlin I., Abth. 19, Jüdenstraße 60 II Treppen, Zimmer 86 b, auf den 4. Januar 1892, Vor⸗ mittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Berlin, den 23. Oktober 1891. Bölke, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts I. Abtheilung 19.

[43648] Oeffentliche Zustellung.

Der Ziegler Georg Cully zu St. Johann⸗Kurze⸗ rode, vertreten durch den Gerichtsvollziehergehülfen Karl Pfordt in Pfalzburg, klagt gegen den Unter⸗ nehmer Josef Boell aus St Louis, jetzt ohne be⸗ kannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort abwesend, aus einer Lieferung von Kalk und Backsteinen, mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Kegseana eines Betrages von 48,00 nebst 5 % Zinsen vom Klagetage an und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Kaiserliche Amtsgericht zu Pfalzburg auf Mittwoch, den 23. Dezember 1891, Vormit⸗ tags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

eckel, Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Amtsgerichts. [43647] Oeffentliche Zustellung.

Die Firma C. A. Döring & Co. in Waldheim, vertreten durch den alleinigen Inhaber Kaufmann

Carl Wilhelm Döring daselbst und durch den Rechtsanwalt Kästner in Zwickau, als Prozeßbevoll⸗ mächtigten, klagt im Wechselprozeß gegen den Kauf⸗ mann W. R. Matthes, zuletzt in Zwickau, jetzt unbekannten Aufenthalts, aus dem Wechsel vom

27. Juni 1891 in V bindung mit dem Notariats⸗

*

protest vom 28. September 1891 und der Rück⸗ wechselrechnung vom 2. Oktober 1891 mit dem An⸗ trage, den Beklagten zur Zahlung von 512 35 nebst 6 % Zinsen seit dem 2. Oktober 1891, sowie von 1 67 Wechselunkosten kostenpflichtig zu verurtheilen, das Urtheil auch für vorläufig voll⸗ streckbar zu erklären und ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die dritte Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Zwickau auf den 14. Dezember 1891, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge⸗ dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Zwickau, am 29. Oktober 1891.

Benedix, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[43631] Oeffentliche Zustellung. Nach Schuld⸗ und Hedotbebeaberef des Kgl. Notars Ehrensberger dahier vom 30. April 1883 ist auf dem Anwesen des Guͤtlerssohnes Johann Eichner Hs. Nr. 21 zu Hohenkemnath, wie solches im Hypothekenbuche für Hohenkemnath Band I. Seite

77 und 369, dann für Zant Band I. Seite 38 und

Haag Band 1. Seite 353 vorgetragen ist, ein zu

4 % verzinsliches und nach tjähriger Kündigung

rückzahlbares Darlehenskopital von 850 nebst

einer 10 % igen Zinsen⸗ und Kostenkaution für den

Oekonomen Andreas Weiß in Gallohe eingetragen.

Wegen Zinsenrückstandes vom 1. Mat 1890 an

und unbekannten Aufenthalts des Schuldners Johann

Eichner hat der Gläubiger Andreas Weiß die öffent⸗

liche Zustellung des vollstreckbar ausgefertigten

zum 8 1. künftigen Zwangs⸗

vollstreckung beantragt und solche du Gerichts⸗

bewilligt erhalten.

„Hievon wird dem Johann Eichner gemäß Ar⸗

tikel 17 des Bavyer. Ausfährungsgeseßes zur

R⸗C.⸗P.⸗O. Behufs Wahrung seiner Rechte Kennt⸗

niß gegeben.

Se. 8 28. Oktober 1891. erichtsschreiberei des K. Amtsgerichts Amberg. (L. S) Schels, Sekretär.

[43639] Oeffentliche Zustellung.

Der Banquier Joseph Hirsch junior zu Mainz,

vertreten durch Rechtsanwalt Licht zu Köln, klagt

gegen den Metzgermeister Hermann Meyer, früher zu Köln wohnend, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und

Aufenthaltsort, wegen Forderung aus der früheren

Geschäftsverbindung, mit dem Antrage auf kosten⸗

fällige Verurtheilung zur Zahlung von 600

nebst 6 % Zinsen seit den letzten fuͤnf Jahren und

vorläufige Vollstreckbarkeitserklärung des Urtheils gegen Sicherheitsleistung, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu

Köln auf den 26. Januar 1892, Vormittags

9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge⸗

dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser

Auszug der Klage bekannt gemacht.

Rustorff, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[43646] Oeffentliche Zustellung. Der Weinhändler L. Gutmann in Dettelbach a./ M., vertreten durch den Rechtsanwalt Geyler in Zwickau, klagt gegen den Kaufmann W. R. Matthes, früher in Zwickau, jetzt unbekannten Aufenthalts, aus der käuflichen Lieferung von Weinen mit dem Antrage, den Beklagten zur Zahlung von 405 95 nebst Zinsen zu 6 % seit dem Tage der Klagzustellung, sowie zur Tragung der Prozeßkosten, einschließlich derjenigen des Arrestverfahrens zu verurtheilen, das Urtheil auch gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die dritte Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Zwickau auf den 18. Januar 1892, Vor⸗ mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu be⸗ stellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Zwickau, am 29. Oktober 1891.

Benedix, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

Amtsgericht Hamburg. Oeffentliche Zustellung. Die Erben des verstorbenen Senators Dr. Friedr. Th. Müller hierselbst, namentlich: 1) Wwe. Frau Caecilie Emilie, geb. Repsold, 2) die Kinder: a. Otto Franz Heinrich, b. Anna Margaretha, c. Alfred Theodor, d. Rudolf Heinrich, vertreten durch ihren Generalbevollmächtigten Rechtsanwalt Dr. Alfr. Th. Müller zu Hamburg, klagen gegen den Grund⸗ eigenthümer Bernhard Hoffmann, früher Große Theaterstraße 42/43 zu Hamburg, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen am 1. Oktober 1891 fällig ge⸗ wesener halbjährlicher Zinsen von 170.— aus einer den klägerischen Erben ausweise des Rentebuchs des Bezirks St. Petri, Hauptbuch D. 181, in dem Grundstücke des Beklagten, belegen an der Großen Theaterstraße, hier, zu 4 ¼ % p. a versichert stehenden Hypothek von 8000.— mit dem Antrage auf kostenpflichtige Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 170.— nebst 6 % Zinsen seit dem 1. Oktober 1891 und vorläufige Vollstreckbarkeits⸗ erklärung des Urtheils, und laden den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Amtsgericht Hamburg, Civil⸗Abtheilung 5, Damm⸗ thorstraße 10, Zimmer Nr. 31, auf Dienstag, den 22. Dezember 1891, Nachmittags 1 ½ Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Hamburg, den 27. Oktober 1891.

Bartels, Gerichtsschreiber des Amtsgerichts Hamburg, Civil⸗Abtheilung V.

[43418]

[43775 Ladung. 1 In der gerichtlichen Tbeilungssache der Valeria Fiegel, ledig, großjährig, ohne Gewerbe in Neeweiler wohnhaft, vertreten durch den Wirth und Beigeord⸗

neten Nicolaus Berdel, in Weckersweiler wohnhaft, gegen Nicolaus Fiegel, Professor, zuletzt in Neuilly fur Seine bei Paris, Philippet Nr. 104, nun ohne bekannten Wohn⸗ und Aufentbaltsort, und dessen Ehefrau Catharina Zerr, ohne Gewerbe in Neeweiler bei Lauterburg wohnhaft.

Wird durch den unterzeichneten, hierzu beauftragten otar Wehrung im An zu Drulingen in Ge⸗

e.