[45123] Oeffentliche Zustellung.
Die Händlersfrau Johanna Friedländer, geb. Spicker, zu Preuß. Friedland, vertreten durch den Rechtsanwalt Zielewski in Konitz, klagt gegen ihren Ehemann, den frühern Tempeldiener Demuth Friedländer, zuletzt in Preuß Friedland wohn⸗ baft, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ehe⸗ scheidung mit dem Antrage, die zwischen den Parteien bestehende Ehe zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Konitz auf den 25. Januar 1892, Vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. R. 27/91. 1“
Konitz, den 5. November 1891.
Tilsner, 8
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[45096] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau des Arbeiters Peter Hinrich Sander aus Kadenberge, Christina Rebecka, geb Steenwerth, zu Kadenberge, vertreten durch den Justizrath Uhr⸗ laub in Stade, klagt gegen ihren genannten Ehe⸗ mann, dessen Aufenthalt unbekannt ist, wegen bös⸗ lichen Verlassens auf Ehescheidung mit dem Antrage: die am 6 Oktober 1867 in der Kirche zu Kaden⸗ berge geschlossene Ehe dem Bande nach zu trennen, den Beklagten für den schuldigen Theil, zu erklären und in die Kosten zu verurtheilen. Sie ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die Civilkammer I. des Königlichen Land⸗ gerichts zu Stade auf Montag, den 25. Januar 1892, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der durch heutigen Gerichtsbeschluß bewilligten öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Stade, 2. November 1891. 8
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[45125] Oeffentliche Zustellung.
Die verehelichte Bäcker Bernecker, Ida, geb. Spengler, zu Magdeburg⸗Buckau, Dorotheenstraße 9, vertreten durch den Justizrath Dr. Herrmann hier, klagt gegen deren in unbekannter Abwesenheit leben⸗ den Ehemann Gustav Bernecker, zuletzt in Magde⸗ burg, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage, das zwischen den Parteien bestehende Band der Ehe wegen Ehebruchs des Beklagten zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Civilkammer des König⸗ lichen Landgerichts zu Magdeburg auf den 2. Fe⸗ bruar 1892, Vormittags 12 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Kl. bekannt gemacht. Magdeburg, den 31. Oktober 1891.
5 Blanck, Sekretär, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
— 8
[45122 Oeffentliche Zustellung. In Sachen der Schneiderin Caroline Bruhn, geb. Wegner, früher zu Rostock, jetzt zu Altona, Klägerin, vertreten durch den Rechtsanwalt Berg zu Rostock, gegen ihren Ehemann, den Arbeitsmann Christian Bruhn, früher zu Rostock, jetzt unbekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Ehescheidung, ladet die Klägerin den Beklagten zu dem zwecks Ab⸗ leistung des ihr durch rechtskräftiges Urtheil vom 19. Dezember 1890 auferlegten Eides bestimmten Verhandlungstermin vor die erste Civilkammer des Großherzoglichen Landgerichts hierselbst auf Moutag, den 18. Januar 1892, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gericht zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug des klägerischen Schriftsatzes bekannt
cht. Rostock, den 4. November 1891. F. Keding, L.⸗G.⸗Sekretär, Gerichtsschreiber des Großh. u.“
[45124] Oeffentliche Zustellung. Der Arbeiter und frühere Dienstknecht Karl Re⸗ gener zu Magdeburg⸗Neustadt, Schmidtstraße 34, vertreten durch den Rechtsanwalt Reusch daselbst, klagt gegen dessen Ehefrau Louise Regener, geb. Herzig, in unbekannter Abwesenheit lebend, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage, das zwischen Par⸗ teien bestehende Band der Ehe zu trennen, die Be⸗ klagte für den allein schuldigen Theil zu erklären und derselben sämmtliche Kosten aufzuerlegen und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Magdeburg auf den 3. Februar 1892, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Magdeburg, den 31. Oktober 1891.
Blanck, Sekretär, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[45119] Oeffentliche Zustellung. 8 Die Ehefrau des Fabrikarbeiters Hermann Engelen, Catharina, geborne Rieken, zu Ruhrort, vertreten durch den Rechtsanwalt Lürenbaum zu Duisburg, klagt gegen ihren Ehemann, früher zu Duisburg — Hochfeld, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen bös⸗ williger Verlassung, mit dem Antrage: das zwischen den Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu er⸗ klären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Duisburg auf den 3. Februar 1892, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage
bekannt gemacht.
Dnuisburg, 31. Oktober 1891. Lechner, Rechnungsrath,
2.
[45094] Oeffentliche Zustellung. Die verehelichte Wagner Friederike, geb. Wurm⸗ stedt, zu Magdeburg, im Armenrecht, vertreten durch den Justizrath Stoepel zu Potsdam, klagt gegen ihren in unbekannter Abwesenheit lebenden Ehemann, den früheren Tischler, jetzigen Restaurateur Robert Waguer, zuletzt in Berlin, Markusstraße 10, früher in Brandenburg a./H. wohnhaft gewesen, wegen Ehebruchs, mit dem Antrage, die zwischen ihnen bestehende Ehe zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Letzteren zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Potsdam auf den 3. Februar 1892, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Potsdam, den 2. November 1891. Reincke, 1
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts,
II. Civilkammer. “
[45099] Oeffentliche Zustellung. Der Häusler und Viehhändler Gottlieb Schwenke zu Groß⸗Bresa, vertreten durch den Rechtsanwalt Hirschberg hierselbst, klagt gegen 1) die Kinder der verstorbenen Gastwirth Karo⸗ line Scholz, die minderjährigen Geschwister Paul, Max und Martha Scholz, vertreten durch ihren Vater, den Gasthofbesitzer Heinrich Scholz zu Trachenberg, 2) den Kaufmann Paul Teichmann zu Breslau, Reuschestraße 65, b 3) die verehelichte Fleischermeister Ernestine Gelse, geborene Schwenke zu Münsterberg, im Beistande ihres Ehemannes, Fleischer⸗ meister Karl Gelse daselbst, 4) den früheren Musikus Franz Schwenke, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen einer Forderung von 816,85 ℳ für Be⸗ köstigung, Verpflegung u. s. w. der Erblasserin Hedwig Schwenke, geb. Neugebauer, mit dem Antrage: die Beklagten zu verurtheilen, die Forderung des Klägers auf Erstattung von 816,85 ℳ bei der Theilung des Nachlasses der verstorbenen Aus⸗ züglerwittwe Hedwig Schwenke, geb. Neugebauer aus Groß⸗Bresa anzuerkennen, und ladet die Beklagten zu 4 zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Breslau auf den 29. Januar 1892, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. G Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Miketta, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[45101] Oeffentliche Zustellung. Der Eastwirth Heinrich Schindler zu Ruppen⸗ dorf bei Gräfenhain, vertreten durch den Rechts⸗ arnwalt Berg zu Neisse, klagt gegen den Wirthschafts⸗ inspektor Karl Klein, früher zu Seiffersdorf b./ Ottm., jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen 5 1) 12 ℳ Kaufgeld für gelieferte Getränke und Cigarren, 2) 1 ℳ Gebühren und Auslagen in der Arrest⸗ sache Schindler c./a. Klein — G. 10/88 —, 3) 1,25 ℳ Anwaltsgebühren in Sachen Schindler c /a. Klein, 4) 1 ℳ Portoauslagen, 3 mit dem Antrage auf kostenpflichtige Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 15,25 ℳ nebst 5 % Zinsen von 12 ℳ seit dem 16. August 1888, ein⸗ schließlich der Kosten des Mahnverfahrens, sowie vorläufige Vollstreckbarkeitserklärung des Urtheils, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Neisse auf den 29. Dezember 1891, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. — I. C. 1209/91. — Pimpl,
als Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[45095] Oeffentliche Zustellung.
Der Spar⸗ und Vorschußverein zu Rendsburg, vertreten durch den Rechtsanwalt Justizrath Wille daselbst, klagt gegen den früheren Kantor H. Davids in Rendsburg, jetzt unbekannten Aufenthalts, aus einer baaren Anleihe laut Schuldverschreibung vom 19. März 1890 mit dem Antrage auf Zahlung von 199 ℳ 30 ₰ nebst 5 % p. a. Zinsen seit dem 1. Oktober 1891, und ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das König⸗ liche Amtsgericht zu Rendsburg auf den 8. Januar 1892, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Rendsburg, den 2. Oktober 1891.
Sperling, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[45098]) Oeffentliche Zustellung.
Der Rentier Karl Hoffmann zu Neukirch, Kr. Schönau, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Methner zu Schönau, klagt gegen den früheren ständigen Posthülfsboten Hermann Binner, zuletzt in Modlau, jetzt unbekannten Aufenthalts, aus dem Schuldschein d. d. Neukirch, den 12. November 1887, mit dem Antrage auf kostenpflichtige Verurtheilung durch vor⸗ läufig vollstreckbares Urtheil zur Zahlung von 200 ℳ nebst 4 ½ % Zinsen seit dem 1. November 1890, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Schönau a./K. auf den 19. Januar 1892, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Lamprecht, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
45102] Oeffentliche Zustellung.
Die Firma C. H. Fricke zu Hildesheim, vertreten durch den Rechtsanwalt W. Knodt zu Bückeburg, klagt gegen den Krämer Aug. Reinecke, früher zu Lindhorst bezwse. zu Sachsenhagen, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen einer Forderung für gelieferte Waaren, mit dem Antrage auf kostenfällige Ver⸗
55 ₰ nebst 6 % Zinsen seit dem 23. Juni 1891, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor das Fürstliche Amts⸗ Amisgericht zu Stadthagen auf den 8. Jannar 1892, Vormittags 11 ½ Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Stadthagen, den 3. November 1891. Schütte, Gerichtsschreiber des Fürstlichen Amtsgerichts.
[45103] Oeffentliche Zustellung. 3
Die Aktiengesellschaft unter der Firma „Reitbahn⸗ Actiengesellschaft“ zu Elberfeld vertreten durch Justiz⸗ rath Zurhellen, klagt gegen den Bereiter Alexander von Stülpnagel, ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, wegen Auflösung eines Miethsver⸗ trages mit dem Antrage auf sofortige Räumung der von dem Beklagten bewohnten Wohnung und Stallung ꝛc und ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die III Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Elberfeld auf Montag, den 4. Januar 1892, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug 82 Klage bekannt gemacht.
torck, als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. Landgericht Hamburg.
[45121] Oeffentliche Zustellung. Der Kaufmann Jacob Adutt in Wien, vertreten durch die Rechtsanwälte Dres. Moenckeberg & Brandis, klagt gegen den Bernhard Hoffmann, gr. Theater⸗ straße 42/43 hier, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen dem Beklagten verkaufter und gelieferter Waaren im Betrage von Fl. 2927,10 = ℳ 5178,28. Der Beklagte hat für den letzteren Betrag dem Kläger in Hamburg zahlbare Accepte der angeblich in London domicilirten Anglo-Hamburg Sanatorium Company limited in Zahlung gegeben, der Kläger auch die Accepte gegen die Letztere bei dem hiesigen Landgericht eingeklagt, jedoch durch die Pfändung bei derselben nur einen Nettoerlös von ℳ 140,07 erzielt, welcher vollständig in Kosten aufgegangen ist. Es wird dem Beklagten Cession der Rechte gegen die Anglo-Hamburg Sanatorium Co. lim. angeboten und Bezahlung des Kaufpreises der Waaren ver⸗ langt und beantragt Klaͤger, den Beklagten zur Zahlung von ℳ 5178,28 nebst 6 % Zinsen vom Klagetage zu verurtheilen und das Urtheil gegen Sicherbeitsleistung Seitens des Klägers für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und lader den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Kammer II. für Handelssachen des Landgerichts zu Hamburg auf Mittwoch, den 6. Jauuar 1892, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Auf⸗ forderung, einen bei dem gedachten Gerichte zu⸗ gelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Hamburg, den 5. November 1891. Th. Kuers, Gerichtsschreiber des Landgerichts. Kammer II für Handelssachen.
[45126] Oeffentliche Zustellung. Der Gastwirth Karl Teichmann zu Reichenau bei Gräfenhain, vertreten durch den Rechtsanwalt Berg zu Neisse, klagt gegen den Wirthschaftsinspektor Karl Klein, früher zu Seiffersdorf b./Ottm., jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, wegen 1 1) 13,00 ℳ Kaufgeld für gelieferte Getränke und Cigarren, 2) 1,00 ℳ Gebühren und Auslagen in der Arrestsache Teichmann contra Klein, 3) 1,25 ℳ Anwaltsgebühren in Sachen Teich⸗ mann contra Klein, 4) 1,65 ℳ Portoauslagen, mit dem Antrage auf kostenpflichtige Verurtbeilung der Beklagten zur Zahlung von 16,90 ℳ nebst 5 % Zinsen von 13 ℳ seit dem 13. Juli 1888 einschließlich der Kosten des Mahnverfahrens, sowie vorläufige Vollstreckbar⸗ keitserklärung des Urtheils, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Neisse auf den 29. Dezember 1891, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 1 Neisse, den 31. Oktober 1891. als Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
8 8
[45120] Oeffentliche Zustellung.
Die Handlungsfirma Heinr. Meyer zu Leer, ver⸗ treten durch den Rechtsanwalt Tannen hier, klagt gegen den Kolonisten J. H. Müller, früher zu Schwartenberg bei Rütenbrock, jetzt unbekannten Aufenthalts, aus einem Wechsel vom 22. Januar 1890, mit dem Antrage auf kostenpflichtige Ver⸗ urtheilung des Beklagten im Wechselprozesse durch vorläufig vollstreckbares Urtheil zur Zahlung von 1444 ℳ 54 ₰ nebst 6 % Verzugszinsen seit dem 22. April 1890 und 3 ℳ Protestkosten und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Aurich auf den 4. Januar 1892, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen An⸗ walt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zu⸗ e. wird dieser Auszug der Klage bekannt ge⸗ macht.
Aurich, den 3. November 1891.
1 8 Pasch, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[45118] Oeffentliche Zustellung.
Die Katharine Thiébault, Wittwe von Emil Peter Gondard, Spezereihändlerin in Vallières ver⸗ treten durch Rechtsanwalt Bieringer, klaat gegen die Marie Mangin, Wittwe von Hubert Keschtges, eigenen Namens und der Gütergemeinschaft wegen, sowie auch als Vormünderin ihrer minderjährigen Kinder Marie Josephine, Theodosia und Theodor Keschtges, letztere als einzige Erben ihres verstor⸗ benen obengenannten Vaters, früher in Vallidres, jetzt in Amerika ohne bekannten Wohn⸗ und Aufent⸗ haltsort, mit dem Antrage auf Verurtheilung der Beklagten in ihren obengenannten Eigenschaften zur Zahlung von 632,05 ℳ nebst bprozentigen Zinsen, und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhand⸗
des Rechtsstreits vor die I. Civilkammer des
bruar 1892, Vormittags 9 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, einen bei dem gedachten Gerichte zuge⸗- lassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwec der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 3
Kaiser, Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Landgerichts.
45108 8 b Die Ehefran des Schreiners Hubert Salden, Gertrud, geb. Horsch, zu Düsseldorf, vertreten durch Rechtsanwälte Grieving und Dr. Klein, klagt gegen ihren vorgenannten Ehemann auf Gütertrennung und ist Termin zur mündlichen Verhandlung des Rechts- streits vor der I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Düsseldorf auf den 30. Dezember 1891, “ Sese anberaumt.
ner, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts
[45110] 8 1 Die Ehefrau des Hausirers Josef Geiser, Anna Sibilla, geb. Düren, zu Viersen, vertreten durch Rechtsanwalt Lingen hier, klagt gegen ihren genann- ten, daselbst wohnenden Ehemann mit dem Antrage auf Gütertrennung, und ist Termin zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor der II. Civil- kammer des Königlichen Landgerichts zu Düsseldorf auf den 5. Januar 1892, Vormittags 9 Uhr, bestimmt. 8 Düsseld orf, den 3. November 1891. b
rand, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[45111] Bekanntmachung. . Die Wilbelmine Franziska Elisabeth Feuser, Ehe⸗- frau von Wilhelm Debus, Kaufmann in vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Müller, klagt gegen ihren genannten Ehemann auf Gütertrennung. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits ist die öffentliche Sitzung der I. Civilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Metz vom 23. Dezem⸗ ber 1891, Vormittags 9 Uhr, bestimmt worden. Metz, den 2. November 1891. Der Landgerichts⸗Sekretär: Kaiser.
45105] 8 — Durch rechtskräftiges Urtheil der II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Köln vom 30. Sep⸗ tember 1891 ist die Gütergemeinschaft zwischen den Eheleuten Peter Nicolaus Metzinger, Schreiner, und Anna, geb. Nächst, beide zu Köln wohnhaft, aufgelöst worden. Köln, den 3. November 1891. Der Gerichtsschreiber: Masselter.
45104 1021 rechtskräftiges Urtheil der II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Köln vom 30. Sep- tember 1891 ist die Gütergemeinschaft zwischen den Eheleuten Mathias Reisdorff, Kleiderhändler, und Anna, geb. Merck, ohne Geschäft, Beide in Köln wohnhaft, aufgelöst worden. Köln, den 3. November 1891.
Der Gerichtsschreiber Masselter.
45106] Durch rechtskräftiges Urtheil der II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Köln vom 30. Sepv⸗
Margaretha, geb. Mayer, daselbst wohnhaft, auf Köln, den 3. November 1891. Der Gerichtsschreiber Masselter. [45115] “ Durch rechtskräftiges Urtheil der II. Civilkammer des hiesigen Königlichen Landgerichts vom 22. Sep⸗ tember 1891 ist zwischen den Eheleuten Ge⸗ schäftsmann Josef Schmitz und Cäcilie, geb. Giesen, früher zu Jüchen, j etzt zu Köln am Rhein die Gütertrennung mit rechtlicher Wirkung vom 9. Juni 1891 ab ausgesprochen worden. Düsseldorf, den 89 Oktober 1891.
rand, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[45112] 8 Durch rechtskräftiges Urtheil der II. Civilkammer des hiesigen Königlichen Landgerichts vom 30. Sep tember 1891 ist zwischen den Eheleuten Handelsmann Simon Bouscher und Betti, geb. Stiefel, zu Rheydt die Gütertrennung mit rechtlicher Wirkung vom 24. Juni 1891 ab aus gesprochen worden. Düsseldorf, den 24 Oktober 1891.
. Arand, 1u“ Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[45113]
Durch rechtskräftiges Urtheil der II. Civilkammer des hiesigen Königlichen Landgerichts vom 30. Sep⸗ tember 1891 ist zwischen den Eheleuten Handels mann Hermann Schaap und Maria Katharina geb. Jansen, zu M.⸗Gladbach die Gütertrennung mi rechtlicher Wirkung vom 23. Juni 1891 ab aus gesprochen worden.
Düsseldorf, den 24. Oktober 1891.
Arand, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[45114]
Durch rechtskräftiges Urtheil der II. Civilkammer des hiesigen Königlichen Landgerichts vom 30. Sep tember 1891 ist zwischen den Ehbeleuten Kunst⸗ händler August Gloth und Maria, geb. Zweig früher zu Krefeld, jetzt zu Berlin, die Gütertrennun mit rechtlicher Wirkung vom 15. Juni 1891 ab aus gesprochen worden. 1
Düsseldorf, den 25. Oktober 1891.
Arand, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[45107] Durch rechtskräftiges K der I. Civil- kammer des hiesigen Königlichen Landgerichts vom 6. d. Mts. ist die Gütertrennung zwischen den Eheleuten Diätar August Solbach und Magdalena, eborene Müller, zu Düsseldorf, mit rechtlicher — vom 23. Juni 1891 ab ausgesprochen en. 16“ Düsseldorf, den 30. Oktober 1891.
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. 11416““ I1““
urtheilung des Beklagten zur Zahlung von 208 ℳ
lun Kasserlichen Landgerichts zu Metz auf den
Züchner, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
81 h
tember 1891 ist die Gütergemeinschaft zwischen den Eheleuten Carl Hefter, Bäckergeselle zu Köln und
zum Deut No. 263.
Personalveränderungen.
Königlich Preußische Armee.
Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc. Ernennungen Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere, Neues Palais, 28. Oktober. Seine Majestät der König. von Rumänien legt die Unform des 1. Garde⸗Feld⸗Art. Regts. an und ist in den Listen des Regts. zu führen.
Neues Palais, 3. November. Albert Prinz zu Sachsen⸗ Altenburg, Herzog zu Sachsen Durchlaucht, Gen Lt. mit dem Range eines Div Commandeurs und Commandeur der 3. Garde⸗ Kav. Brig., unter Belassung à la suite des 7. Thüring. Inf. Regts. Nr. 96, zu den Offizieren à la suite der Armee versetzt. v. Kotze, Oberst und Commandeur des 1. Garde⸗Drag. Regts. Königin von Großbritantlien und Irland, unter Stellung à la suite dieses Regts, zum Commandeur der 3. Garde⸗Kav. Brig. ernannt. v. d. Knesebeck, Oberst⸗Lt. und etatsmäß. Stabs⸗ offizier des Schleswig⸗Holstein. Ulan. Regts. Nr. 15, mit der Führung des 1. Garde⸗Drag. Regts. Königin von Großbritannien und Irland, unter Stellung à la suite desselben, beauftragt. v. Borcke, Major aggreg. dem 1. Leib⸗Hus Regt. Nr. 1, als etatsmäß. Stabsoffijier in das Schleswig⸗Holstein Ulan. Regt. Nr. 15 einrangirt. v. Mühlberg, Major aggreg. dem Hus. Regt. König Wilhelm I. (1. Rhein) Nr. 7, unter Stellung à la suite dieses Regts., nach Württemberg, Behufs Verwendung als etatsmäß. Stabsoffizier des Ulan. Regts. König Wilhelm (2. Königl. Württem⸗ berg)) Nr. 20 kommandirt. v. Wickede, Major und Escadr. Chef vom Schleswig Holstein. Drag. Regt. Nr. 13, diesem Regt. aggregirt. Pohl, Rittm. und Escadr. Chef vom Ulan. Regt. König Karl (1. Königl. Württemberg.) Nr. 19, zur Dienst⸗ leistung als Escadr. Chef zum Schleswig⸗Holstein. Drag. Regt. Nr. 13 kommandirt. Frhr. v. Gemmingen⸗Hornberg, Oberst à la suite des Kür. Regts. Graf Geßler (Rhein) Nr. 8 und beauftragt mit der Führung der 16. Kav. Brig., v. Hantelmann, Oberst à la suite des Drag Regts. Frhr. von Manteuffel (Rhein.) Nr. 5 und beauftragt mit der Führung der 33. Kav. Brig., v. Gott⸗ berg, Oberst à la suite des Leib⸗Garde⸗Hus. Regts. und beauftragt mit der Führung der 20 Kav. Brig, v. Thümen, Oberst à la suite des Hus. Regts. Kaiser Franz Josepb von Oesterreich König von Ungarn (Schleswig⸗Holstein) Nr. 16 und beauftragt mit der Führung der 34. Kav. Brig., Synold von Schüz, Oberst à la suite des Hus. Regts. König Wilhelm I. (1. Rhein.) Nr. 7 und beauftragt mit der Führung der 4. Kav. Brig., — unter Belassung à la suite der gedachten Regtr., zu Commandeuren der betreffenden Brigaden ernannt. v. Willich, Oberst à la suite des 2. Garde⸗Drag. Regts. und be⸗ auftragt mit Wahrnehmang der Geschäfte des Chefs des Militär⸗ Reitinstituts, unter Belassung à la suite des gedachten Regts., zum Chef des Militär⸗Reitinstituts ernannt. Steimer, Hauptm. und Comp. Chef vom 2. Niederschl. Inf. Regt. Nr. 47, kommandirt zur Dienstleistung bei dem Kriegs⸗Ministerium, mit Pension zur Disp. gestellt und unter Ertheilung der Erlaubniß zum Tragen der Uni⸗ form des genannten Regts., zur weiteren Dienstleistung bei dem Kriegs⸗ Ministerium in eine etatsmäß, Stelle für pensionirte Offiziere kom⸗ mandirt. Graf v. Baudissin, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 130, unter Beförderung zum Hauptm. und Comp. Chef, in das 2 Nieder⸗ schles. Inf. Regt. Nr. 47, Schnaase, Major à la suite des Gren. Regts. König Friedrich I. (4. Ostpreuß.) Nr. 5 und Vorstand der Arbeiterabtheilung in Königsberg i. Pr., in gleicher Eigenschaft zur Arbeiterabtheilung in Ehrenbreitstein, Habel, Major und Vorstand des Festungsgefängnisses in Neisse, als Vorstand zur Arbeiterabtheil. in Königsberg i. Pr., v. Ahlefeldt, Hauptm. und Vorstand des Festungsgefängnisses in Danzig, in gleicher Eigenschaft zum Festungs⸗ gefängniß in Neisse, — versetzt. v. Kemnitz, Pr. Lt. vom Festungs⸗ gefängniß in Spandau, unter Beförderung zum Hauptm., zum Vorstand des Festungsgefängnisses in Danzig ernannt. Ziegler, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 129 und kommandirt zur Dienstleistung bei dem Festungsgefängniß in Spandau, zu diesem Festungsgefängniß, Schroeder, Sec. Lt. von demselben Regt, unter Beförderung zum Pr. Lt., in das Inf. Regt. Graf Schwerin (3. Pomm.) Nr. 14, — versetzt. Frhr. v. Schrottenberg, Pr. Lt. vom 5. Thür. Inf. Regt. Nr. 94 (Großherzog von Sachsen), zur Dienstleistung bei dem Festungsgefängniß in Spandau kommandirt. v. d. Groeben, Rittm. und Escadr. Chef vom Kür. Regt. Graf Wrangel (Ostpreuß) Nr. 3 und kommandirt zur Dienstleistung bei der Milit. Lehrschmiede in Berlin, unter Stellung à la suite des Regts., zum Vorstand der Milit. Lehrschmiede in Königsberg i. Pr. ernannt. v. Werdeck, Pr. Lt. von demselben Regt., zum Rittm. und Escadr. Chef, vorläufig ohne Patent, v. Schleußner, Sec. Lt. von demselben Regt., zum Pr. Lt., — befördert. v. Brauchitsch, Sec. Lt. à la suite des Gren. Regts. Graf Kleist von Nollendorf (1. Westpreuß) Nr. 6. zur Dienst⸗ leistung bei dem Auswärtigen Amt, Kühlenthal, Oberst⸗Lt. à la suite des Garde⸗Fuß⸗Art. Regts. und Direktor der Ober⸗Feuerwerker⸗ schule, zum Fuß⸗Art. Regt. General⸗Feldzeugmeister (Brandenburg.) Nr. 3, Behufs Vertretung des abkommandirten Regts. Commandeurs, Knebel, Major und Bats. Commandeur vom Niederschles. Fuß⸗Art. Regt. Nr. 5, zur Ober⸗Feuerwerkerschule, Behufs Vertretung des abkommandirten Direktors, — kommandirt. v. Veltheim, Sec. Lt. vom Kür. Regt. von Seddlitz (Masdehurg, Nr. 7, in das Kür. Regt. Königin (Pomm) Nr. 2 versetzt. Büstorff, Sec. Lt. vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 15, zum Pr. Lt. befördert. des Barres, Hauptm. und Comp. Chef vom Niederrhein. Füs. Regt. Nr. 39, zur Dienstleistung bei dem Kriegs⸗Ministerium kommandirt.
Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Neues Palais, 3. November. Leufen, Hauptm. und Vorstand der Arbeiterabtheilung in Ehrenbreitstein, mit Pension und der Uniform des Füs. Regts. Fürst Karl Anton von Hohenzollern (Hohenzollern) Nr. 40, Graf v. d Schulenburg⸗Bodendorf, Oberst⸗Lt. mit dem Range eines Regts. Commandeurs, à la suite des Hus. Regts. von Schill (1. Schles.) Nr. 4 und Präses einer Remonte⸗Ankaufs⸗ kommission, mit Pension und seiner bisherigen Uniform, — der Abschied bewilligt.
Evangelische Militär⸗Geistliche. 1
2. November. Dr. Richter, Div. Pfarrer der 33. Div. in Metz, als Div. Pfarrer der 15. Div. nach Köln sofort, Schmidt, Div. Pfarrer der 33. Div. in Mörchingen, als Div. Pfarrer derselben Div. nach Metz zum 1. Dezember d. J., — versetzt.
Kaiserliche Marine.
Offiziere ꝛc. Ernennungen, Beförderungen, Ver⸗ setzungen ꝛc. Neues Palais, 2. November. Geiseler, Kapitän zur See, von der Wahrnehmung der Geschäfte eines Kom⸗ mandanten in Helgoland entbunden. Herbin g, Korv. Kapitän, unter Entbindung von der Stellung als Art Offizier vom Platz und Vor⸗ stand des Art. Depots in Geestemünde, mit der vorläufigen Wahr⸗ nehmung der Geschäfte eines Kommandanten in Helgoland, Lavaud, Korv. Kapitän, Commandeur der 3. Matrosen⸗Art Abtheilung, unter Belassung in dieser Stellung, nebenamtlich mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Art. Offiziers vom Platz und Vorstandes des Art. Depots in Geestemünde, — beauftragt. 8
chen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußi
8 8 8
Zweite Beilage
Berlin, Sonnabend, den 7. November
Literatur.
Geschichte.
ff. Mittheilungen aus der historischen Literatur, herausgegeben von der Historischen Gesellschaft in Berlin und in deren Auftrag redigirt von Dr. Ferdinand Hirsch. 19. Jahrgang. 4. Heft. Berlin 1891, R. Gärtner. — Das Schluß⸗ heft des vorliegenden Jahrgangs enthält 46 Referate von kürzlich erschienenen historischen Werken. Bei Weitem die Meisten betreffen Arbeiten aus dem Gebiete der Geschichte; von den besprochenen Werken zur außerdeutschen Geschichte sind die Memoiren Talleyrand's und die Geschichte des englischen Volkes von Green hervorzuheben. Besonders zahlreich sind Berichte über kriegsgeschichtliche Abhandlungen vertreten; die bedeutendsten, von denen wir freilich eine genauere Besprechung gewünscht hätten, sind Max Jähns, Geschichte der Kriegswissenschaften, und Lettow⸗Vorbeck, der Krieg von 1806. Sodann verweisen wir besonders auf die der neuesten Geschichte gewidmeten Studien von Biedermann und Schmidt⸗ Weißenfels, endlich auf das Referat von Hirsch über den 3. Band der Forschungen zur brandenburgischen und preußischen Geschichte.
fl. Osnabrücker Geschichtsquellen. Herausgegeben vom Historischen Verein zu Osnabrück. Bd. I. Die Chroniken des Mittelalters. Herausgegeben von F. Philippi und H. Forst. Osnabrück, Rackhorst 1891. (6 ℳ) — Um der lokal⸗ historischen Forschung eine gesicherte Grundlage zu geben, beschloß der Osnabrücker Historische Verein im Jahre 1889, die Geschichtsquellen Osnabrücks herauszugeben. Der vor Kurzem erschienene erste Band dieser Sammlung umfaßt die Chroniken des Mittelalters, und zwar die Osnabrücker Annalen, Geschichtliche Aufzeichnungen aus dem St. Johannisstift (Beides herausgegeben von Phi⸗ lippi), die Reimchronik der Bischöfe von Osnabrück bis 1454, die Chronik Ertwin Ertman's und Bruchstücke der Iburger Annalen (herausgegeben von Forst). Ueber den Ursprung und die Bedeutung der einzelnen Stücke machen die Editoren in Vorbemerkungen die nöthigen Mittheilungen. Das wichtigste Quellenstück des Bandes ist die Chronik Ertman’'s, eines Bürger⸗ meisters von Osnabrück, im letzten Viertel des 15. Jahrhunderts, der in lateinischer Sprache eine zusammenhängende Geschichte des Bisthums Osnabrück schrieb. Wie seine politische Wirksamkeit dem Streben, die Einigkeit zwischen der Stadt Osnabrück und ihrem Bischofe auf⸗ recht zu erhalten, gewidmet ist, so vertritt er auch diese Tendenz in seinen bistorischen Arbeiten und vermeidet, an Konflikte zwischen Stadt und Bischof zu erinnern. Auch ist seine Erzählung keineswegs fehlerfrei; manche Unrichtigkeiten sind aus seinen Quellen, wozu u. a. sämmtliche in diesem Buche zusammengestellten Aufzeichnungen mit Ausnahme der aus dem Johannisstifte herrührenden gehören, in sein Werk über⸗ gegangen, was der Herausgeber in einem Excurse an einem Beispiele nachweist. Trotz dieser Mängel ist die Chronik, die die Geschichte Osnabrücks nicht isolirt, sondern im Zusammenhange mit der Ge⸗ schichte Westfalens und des ganzen Reichs betrachtet, literarisch wie historisch von hohem Werthe. Sie war bereits in Meibom's Sammel⸗ werken nach einer einzigen Handschrift publizirt, während der Text der vorliegenden Neuausgabe auf Grund von vier Handschriften hergestellt ist. Ein von Forst angefertigtes Namen⸗ und Sachregister erleichtert die Benutzung der Quellenwerke.
fk. Die Geschichtswissenschaft, Abhandlung vom Gym⸗ nasiallehrer Dr Christian Clasen, in dem Programm des König⸗ lichen Gymnasiums zu Hadamar über das Schuljahr 1890/91. — Der Verfasser tritt nicht mit dem Anspruche auf, über das so oft und eingehend erörterte Problem, welche Aufgabe die Geschichte hat und welche Stellung ihr unter den übrigen Wissenschaften zuzu⸗ weisen ist, neue bahnbrechende Gedanken auszusprechen, sondern er will nur die Hauptrichtungen und Ansichten, die in der Behand⸗ lung dieser Frage zu Tage getreten sind, skizziren. „Die Bethäti⸗ gung des menschlichen Geistes in den ethischen Formen und Institutionen, sofern sie in dem allgemeinen Entwicklungsprozeß der Kultur, als deren einzelne Ausgestaltungen Kunst und Wissenschaft, Religion und Staat, Sitte und Recht anzusehen sind, Bedeutung hat“, ist nach der Auffassung des Verfassers Gegenstand der Geschichte. Mit den Controversen, die durch Namen wie Buckle, Carlyle, Lorenz, Dubois⸗Reymond und andere bezeichnet werden, setzt er sich aus⸗ einander, während er die neueste durch den Aufsatz Dietrich Schäfer's „Das eigentliche Arbeitsgebiet der Geschichte“ hervorgerufene Polemik über diesen Gegenstand nicht berührt.
— Gregor X. und Rudolf von Habsburg in ihren beiderseitigen Beziehungen. Mit besonderer Berück⸗ sichtigung der Frage über die grundsätzliche Stellung von Sacerdotium und Imperium in jener Zeit nebst einigen Beiträgen zur Verfassungsgeschichte des Reichs. Von Dr. A. Zisterer, Repetent am Wilhelmsstift zu Tübingen. Freiburg im Breisgau, Herder'’sche Verlagshandlung. 1891. 170 S. (3 ℳ). — Die Geschichte des Papstes Gregor X. ist zweifellos als Uebergangsstadium von alten zu neuen Schöpfungen des kirchlichen und politischen Lebens anzusehen. Der Pontifikat leitete nämlich die Wiederverbindung der beiden Gewalten ein, nachdem sie beinahe ein halbes Jahrhundert auseinandergerissen waren. In der vorliegenden Schrift liefert Dr. Zisterer einen gelehrten und beachtenswerthen Beitrag zur Frage der päpstlichen Approbation hin⸗ sichtlich der römischen Königswahl und über die gegenseitigen Ver⸗ hältnisse der obersten kirchlichen Gewalt zur obersten Reichs⸗ gewalt. Das umsichtig zusammengetragene Quellenmaterial und die umfangreichen, mit kritischer Gewissenhaftigkeit benutzten neueren Forschungen wurden zu einer übersichtlichen und gefälligen Darstellung in acht Abschnitten verwerthet. Das Bestreben ging wesentlich dahin, die handelnden Personen selbst reden zu lassen und nach dem Befund des Thatbestandes ein abschließendes Urtheil abzu⸗ geben. Nach der Annahme des Verfassers stellte Papst Gregor X. (1271 — 1276) sich in der römischen Königs⸗ und Kaiserfrage in erster Linie auf den Standpunkt des Herkommens und des Rechts. Er wollte die curiale Politik auf solid konservativer Grundlage wieder aufbauen. (Seite 13.) Wie die Dinge damals lagen, hatte der Papst auch das höchste Interesse daran, daß wiederum ein deutscher Fürst die erste weltliche Krone der Christenheit trage. (Seite 17.) Der Papst befahl daher den Kurfürsten die Wahl förmlich an, deren Vornahme als ihre Pflicht auf Grund einer alten und gutgeheißenen Gewohnheit erklärt wird. (Seite 18.) Die Reichsfürsten vereinigten sich auf den Grafen Rudolf von Habsburg, dessen Wahl Seite 20 bis 61 in all ihren Einzelheiten genau beschrieben ist. Kaiser Rudolf (1273 bis 1291) zeigte in einem Notifikationsschreiben selbst die auf ihn gefallene Wahl an mit dem Versprechen, alle Kräfte ein⸗ zusetzen für die Ehre des Königs der Könige, für die Ehrfurcht vor der heiligen Mutter und der Kirche und für die Befestigung des katho⸗ lischen Glaubens. (Seite 62) In einem Erwiderungsschreiben ermahnt der Papst, standhaft in der Erfüllung der Pflichten zu bleiben (Seite 84). Der Papst will das alte historische Recht aufs Strengste gewahrt wissen, daß den Kurfürsten allapeeh zustehen sollte, den Kaiser selbst zu wählen; allerdings nur zu wählen, denn die Krönung und Inthronisation beanspruchte er so gut wie alle seine Vor⸗ gänger. (Seite 91.) Die Anerkennung Rudolf’'s und das Zu⸗ schreiben des Königlichen Titels hat nach dem Verfasser (Seite 112) keine andere Bedeutung, als die der politisch einflußreichsten internationalen Großmacht des Abendlandes. Der Papst erklärte ausdrücklich, als höchstes Ziel der angerathenen Kaiserkrönung habe
chen Stauts⸗Anzeiger.
1891.
öC
ihm die Einigung beider Gewalten des Sacerdotium und des Imperium vorgeschwebt. Beiden schreibt er Gleichheit in ihrem Ursprunge wie denselben Endzweck zu, wenn auch ihre Verwalter verschieden seien (Seite 118). Nachdem am 20. Oktvber 1275 der römische König „seinem heiligsten Herrn und theuersten Vater Gregor“ einen feierlichen Eid abgelegt hatte. bekannte Letzterer noch ausdrücklich, alles Geistliche der freien Verfügung des Papstes und der anderen Kirchen überlassen zu wollen, damit das, was des Kaisers ist, dem Kaiser, und was Gottes ist, Gott gegeben werde“. Mit diesem Zugeständniß ist laut dem Seite 147 abgegebenen Urtheile der Grundsatz der strengen Theilung zwischen den geistlichen und weltlichen Besitzungen ausgesprochen. Rechts⸗und Staatswissenschaft.
Mlr. 1) Gesetz, betreffend die Kommanditgesell⸗ schaften auf Aktien und die Aktiengesellschaften. Vom 18. Juli 1884. Erläutert durch Dr. Julius Petersen, Reichs⸗ gerichts⸗Rath in Leipzig und Wilhelm Freiherr von Pechmann, Rechtskonsulent der Bayerischen Handelsbank in München Siebente (Schluß) Lieferung. Leipzig, Druck und Verlag der Roßberg'schen Buchhandlung, 1890. (Pr. 2,40 ℳ) 8
2) Das Recht der Aktiengesellschaften nach dem Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuch in der Fassung des Gesetzes vom 18. Juli 1884, unter Berücksichtigung von Doktrin und Praxis dargestellt und erläutert von Friedrich Hugo Richter, Ober⸗ Amtsrichter und Justiz Rath in Zwickau. Mit ausführlichem Sach⸗ register. Leipzig, Druck und Verlag der Roßberg'schen Buchhandlung, 1891. Kl. Okt. 134 S. (Pr. 2,20 ℳ
Das erstgenannte, jetzt vollendet vorliegende Werk ist im „Reichs⸗ Anzeiger“ bereits bei Gelegenheit der früher erschienenen Lieferungen gewürdigt worden. Es darf aber nochmals darauf hingewiesen werden, daß dieser Kommentar, der in erster Linie darauf berechnet ist, den Besitzern des bekannten Puchelt'schen Kommentars zum Handels⸗ gesetzbuch einen Ersatz für den durch „die Aktiennovelle veralteten Theil zu bieten“, eine Reihe von Vorzügen besitzt, die ihn vor anderen Arbeiten gleichen Inhalts auszeichnen. Außer der Anordnung des Stoffs in den Noten und der für diese gewählten zusammenhängenden Form der Darstellung möchten wir hierher vor allen Dingen rechnen, daß die Verfasser, was sie selbst mit Recht hervorheben, bestrebt gewesen sind, die zahlreich aufgetauchten Kontroversen selbständig und mit ein⸗ gehender Begründung zu lösen und sich nicht mit der Gegenüber stellung und einsilbigen Abwägung der vorhandenen Meinungen zu be gnügen. Dem Kommentar, dessen Vollendung sich leider wider Er warten verzögert hat, ist die weiteste Verbreitung zu wünschen.
Die zweite, ebenfalls in dem Roßberg'schen Verlage erschienen Schrift behandelt in eigenartiger Weise den gleichen Gegenstand. In der Praxis wird es als ein die Handhabung der Aktiennovell sehr erschwerender Umstand empfunden, daß in dem Gese die Kommanditgesellschaft auf Aktien an erster Stelle — Folge dessen einheitlich behandelt worden ist, wä Gesetzgeber bei Darstellung der weit üblicheren gesellschaft mit Formulirung der abweichenden Normen begnüg und im Uebrigen auf die analog anzuwendenden Bestimmungen übe die Kommanditgesellschaft auf Aktien verwiesen hat. Die Ueber sichtlichkeit und die Möglichkeit der schnellen Benutzung des Ge setzes haben durch diesen Uebelstand erheblich gelitten. U diesem abzuhelfen, ist der Verfasser auf den Gedanken ge kommen, in die von der Aktiengesellschaft handelnden Artike überall da, wo eine andere Bestimmung der Novelle allegirt ist, dies einzuschalten. Seine Arbeit bietet somit einen kombinirten Text de Gesetzes, der das lästige und zeitraubende Nachsuchen unnöthig mach und vielen Praktikern eine um so willkommenere Gabe sein wird, al in den mit großem Fleiß redigirten Anmerkungen eine Fülle der dur Literatur und Rechtsprechung für die Auslegung des schwierigen Ge setzes gegebenen Winke und Belehrungen niedergelegt ist.
Mlr. Gesetze über das Urheberrecht im In⸗ un Ausland nebst den Internationalen Literaturverträgen und den Be stimmungen über das Verlagsrecht. Zweite Abtheilung. Leipzig Verlag von G. Hedeler. S. 99 — 172. Das zweite Bändchen dieser verdienstlichen Sammlung, die bei dem aktuellen Interesse, das dem Schutze des „geistigen Eigenthums“ entgegengebracht wird, viel seitigen Anklanges gewiß sein darf, enthält in deutscher Sprache einen Abdruck der Gesetze und Verordnungen, die über diesen Gegenstand in Belgien, Dänemark, Finnland, Griechen land, in den Niederlanden, Portugal, Rumänien, Rußland, Schweden in Spanien, der Türkei und in Ungarn erlassen sind. Als Kuriosum mag erwähnt werden, daß in dem kleinen Dänemark während de letzten zwanzig Jahre nicht weniger als sieben Gesetze über den Nach druck bezw. die Vervielfältigung von Kunstwerken und Photographien ergangen sind. — Eine dritte Abtheilung wird die Veröffentlichun abschließen und die internationalen Literaturverträge, sowie ein Registe enthalten. .
Mlr. Die preußischen Gesetze, betreffend da Notariat in den Landestheilen des gemeinen Rechts und des Land rechts. Zweite veränderte Auflage, herausgegeben und mit An merkungen versehen von R. Sydow, Geheimem Ober⸗Post rath, und A. Hellweg, Kammergerichts⸗Rath. Berlin Verlag von J. Guttentag (D. Collin). 1890. 186 S. (Prei 1,60 ℳ). — Der Rechtszustand auf dem Gebiete des Notariats i Preußen ist auch noch nach Erlaß der Gesetze vom 8. März 1880 un vom 15. Juli 1890 ein so mannigfaltiger, daß es nicht leicht hält, sich über die in den verschiedenen Landestheilen geltenden Be stimmungen zu orientiren. Unter diesen Umständen füllt das obig Werkchen, das jetzt in zweiter Auflage vorliegt, eine dur den Mangel anderer Zusammenstellungen fühlbar gewordene Lücke und zwar in zweckentsprechendster Weise, aus. Neben den oben nannten Gesetzen enthält es die preußischen Notariatsgesetze vom 11. Juli 1845, die Hannoversche Notariats⸗Ordnung vom 18. Sep tember 1853, die für die Notare maßgebenden Disziplinarbestim mungen und die in Betracht kommenden Kostengesetze. Durch di zahlreichen Noten wird nicht nur der Zusammenhang der einzelne Bestimmungen aufgedeckt, sie bieten auch in ihrer Vollständig keit einen zuverlässigen Kommentar, der auf jede Zweifelsfrage ein
sachgemäße Antwort ertheilt.
Mlr. Strafgesetzbuch für das Königreich Italien (Codice penale per il Regno D'Italia). Nebst dem Einführungsgesetz vom 22. November 1888 und der Einführungsverordnung vom 30. Juni 1889, übertragen und erläutert von Dr. Richard Stephan, Staatsanwalt am Königlichen Landgericht I zu Berlin (setzt Kaiser⸗ licher Regierungs⸗Rath im Patentamt). Berlin, Druck und Verlag von Georg Reimer. Gr. Okt. XL. und 223 S. Pr. 7 ℳ — Nach⸗
dem in Italien, der klassischen Heimstätte der Jurisprudenz, ein neues, die g. Iaalihe moderner Forschung berücksichtigendes Strafrecht entstanden ist, darf dieses gesetzgeberische Werß gewiß sein, auch bei den Nachbarvölkern lebhaftes Interesse zu finden. Es ist desbalb eine dankenswerthe Aufgabe, der sich der durch seine Studien auf dem Gebiete des ausländischen Strafrechts bekannte Herausgeber mit der Uebertragung dieses Gesetzbuchs unter⸗ zogen hat. Einen besonderen Werth gewinnt seine Arbeit durch eine umfassende Einleitung, in der die Entstehungsgeschichte des Gesetzes, sowie seine charakteristischen Eigenheiten in großen Zügen vorgeführt werden. Forklaufende Anmerkungen vermitteln durch rechtsgeschichtliche Notizen und erklärende Hinweise auf den Zusammenhang der einzelnen Bestimmungen das Verständniß des Ganzen. Wir glauben,
die Lektüre des Gesetzbuchs allen Kriminalisten, die sich für