dirigirt werden sollen. Der Zweck der Erhebung scheint, wie es in der Depesche heißt, die Bildung einer gegen die Diktatur gerichteten, aus konservativen und liberalen Elementen zusammengesetzten Nationalpartei zu sein. Ein Dekret Fonseca's habe die sämmtlichen, dem Kongresse bei der Republik gewährten Konzessionen annullirt. — Der Londoner „Times“ wird ferner aus Brasilien über Santiago gemeldet, Fonseca habe eine Kommission ernannt, welche über alle Diejenigen, die er für Theilnehmer an der aufständischen Bewegung halte, ohne nähere Untersuchung aburtheilen solle. Mehrere Deputirte hätten in den Hotels der ausländischen Gesandtschaften Zuflucht ge⸗ sucht Man sehe einem Kampfe zwischen der nach Rio Grande beorderten Flottenabtheilung und den dortigen Truppen ent⸗ egen. Nach in Petropolis eingetroffenen Nachrichten aus Rio Grande do Sul hat diese Provinz ihre Trennung von Brasilien als besonderer Staat proklamirt. In drei Städten von Rio Grande haben, einer der Regierung in Washington zugegangenen Mittheitung zufolge, die Truppen mit den Gegnern der Regierung Fonseca's bereits gemeinsame Sache gemacht. Nach einem Telegramm des „R. B.“ aus Rio de Janeiro von gestern erscheine es nach den dort vor⸗ liegenden Nachrichten aus Rio Grande do Sul sicher, daß die Aufständischen in jenem Staat sich der Verwaltung be⸗ mächtigt hätten. Einige Offiziere seien von Rio de Janeiro orthin abgereist. Ueber das Ziel des Aufstandes seien widersprechende Gerüchte im Umlauf. In manchen Kreisen herrsche die Ansicht, die Bewegung erfolge zu Gunsten der Wiederherstellung des Kaiserthums. — Aus Rio de Janeiro verlautet noch, daß das Heer und die Marine den Marschall Fonseca zum Diktator auf Lebenszeit zu proklamiren gedächten. ie Armee werde durch zwangsweise Aushebung von Soldaten ergänzt.
Rio de Janeiro beabsichtigt die Regierung, sämmtliche Ge⸗ sandtschaften, auch diejenige beim Vantkan, aufrechtzuer⸗ halten. Die Regierung gebe sich der Hoffnung hin, daß das lausfende Budget mit einem Ueberschuß von 30 000 Contos Reis abschlieten werde; dieser Betrag befinde sich jetzt bereits in Landesmünze in den Staatskassen. Unter Hin⸗ zurechnung der aus früheren Budgetjahren herrührenden Be⸗ träge sowie der Restsummen aus den letzten Anleihen werde diese Reserve 60 000 Contos Reis übersteigen. Der frühere Direktor der Bank von Brasilien Mayring habe sein Amt nieder⸗ gelegt; die demnächst bevorstehende Wahl eines Nachfolgers in seinem Amt werde wahrscheinlich auf den Baron Guatry fallen. Mayring werde jedoch auch ferner einen Theil der Direktionsgeschäfte besorgen. In amtlichen Kreisen erwarte man, daß die neue Direktion, welcher eine amtliche Ueber⸗ wachungskommission zur Seite treten solle, viel Vertrauen finden werde. Die Neuwahlen für den Kongreß würden Ende Januar oder Anfang Februar stattfinden. Chile. Nach einer Meldung der „Times“ aus Santiago vom Donnerstag hätten alle Minister ihre Entlassung egeben, weil die liberalen Deputirten die von den kon⸗ ervativen und liberalen Ministern genehmigten Staatsräthe nicht gewählt hätten. Man glaube, daß ein neues gemischtes Kabinet mit unpolitischem Programm, welches auch den neuen Kammern genehm wäre, gebildet werden würde.
Wetterbericht vom 13. November, Morgens 8 Uhr.
gartner mische Stationen.
Nach in Paris eingetroffenen amtlichen Meldungen aus
dem gleichnamigen Volksstück von Verga von Pietro Mascagni. Regisseur Tetzlaff. Dirigent: Kapellmeister Wein⸗
Vorher: Doktor und Apotheker. Oper in - Dittersdorf Text nach dem Französischen von Stephani
Entscheidungen des Reichsgerichts.
Stellt ein Werkmeister nach theilweiser Erfüllung des Werkvertrages seine Arbeiten mit der Erklärung ein, daß er die noch rückständigen Arbeiten erst nach Zahlung eines Lohnbetrages fortsetzen wolle, ohne dazu vertraglich oder gesetzlich berechtigt zu sein, so kann, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, VI. Civilsenats, vom 28. September 1891, im Gebiete des Preuß. Allg. Landrechts der andere Theil von dem Vertrage sofort zurücktreten, und der Werkmeister kann für das Geleistete von dem Anderen nur insofern Vergütung fordern, als dieser sonst mit seinem Schaden reicher werden würde.
— §. 153 der Reichs⸗Konkursordnung bestimmt: „Wenn nach dem Vollzuge der Schlußvertbeilung Beträge, welche von der Masse zurückbebalten sind, für dieselbe frei werden oder Beträge, welche aus der Masse gezahlt sind, zur Masse zurückfließen, so sind diese von dem Verwalter nach Anordnung des Konkursgerichts auf Grund des Schlußverzeichnisses zur nachträglichen Ver⸗ theilung zu bringen. Dasselbe gilt, wenn nach der Schlußverthei⸗ lung oder der Aufhebung des Verfahrens zur Konkarsmasse gehörige Ver⸗ mögensstücke ermittelt werden“. In Bezug auf diese Bestimmung bat das Reichsgericht, IV. Civilsenat, durch Urtheil vom 17. Sep⸗ tember 1891 ausgesprochen, daß die Vertretungsbefugniß des Konkursverwalters nach der Schlußvertheilung und dem Be⸗ schluß der Aufhebung des Konkursverfahrens sich auch erstreckt auf die Vertretung der Konkursmasse in den Prozessen, in denen die nachträglich zu vertheil enden Beträge befangen sind.
Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts.
Nach §. 105 des Zuständigkeitsgesetzes unterliegen Streitig⸗ keiten der „Betheiligten“ über ihre im öffentlichen Rechte begrün⸗ deten Berechtigungen und Verpflichtungen hinsichtlich der Ausübung der Jagd, insbesondere über Beschränkungen in der Ausübung des Fagdrechts auf eigenem Grund und Boden, der Entscheidung im Verwaltungsstreitverfahren. Die Anwendbarkeit dieser Vorschrift setzt voraus, daß die Parteien darüber streiten, ob einem von ihnen, einem Betheiligten, die Ausübung der Jagd auf eigenem Grund und Boden zusteht oder ob die Ausübung der Iagd nach öffentlichem Rechte be⸗ schränkt ist. Diese Voraussetzung trifft dann zu, wenn der Gemeinde⸗ (Guts⸗) Vorsteher, davon ausgehend, daß die in Frage stehenden Grundstücke zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören, als die eine Partei, und der Grondbesitzer mit der Behauptung, daß er zur eigenen Ausübung der Jagd berechtigt sei, als die Gegenpartei auf⸗ tritt. In diesem Falle handelt es sich um eine Streitigkeit der Be⸗ theiligten über eine im öffentlichen Rechte, d. i. dem Jagdpolizeigesetze begründete Berechtigung bezw. Verpflichtung, insbesondere um eine Beschränkung in der Ausübung der Jaad auf dem eigenen Grund und Boden. (Erk. vom 15. Juni 1891, III. 527.)
— Nach §. 2 des Jagdpolizeigesetzes ist zur eigenen Aus⸗ übung der Jagd der Besitzer auf solchen Besitzungen befugt, welche einen land⸗ oder forstwirthschaftlich benutzten Flaͤchenraum von mindestens 300 Morgen einnehmen. In einer Ver⸗ waltungsstreitsache war zweifelhaft, ob ein Mühlente ich bei Be⸗ rechnung der 300 Morgen in Ansatz käme. Das O.⸗V.⸗G. hat dies in einem Erkenntniß vom 15. Juni 1891 (III. 527) verneint, denn ein Mühlenteich sei zwar Grund und Boden im Sinne des §. 1 des Jagdpolizeigesetzes, aber da seine Hauptbestimmung nicht die land⸗ wirthschaftliche Nutzung, sondern die Ansammlung von Mühl⸗ wasser sei, könne er im Sinne des § 2 als ein landwirthschaft⸗ lich benutzter Flächenraum nicht angesehen werden.
— Ein Gutsvorsteher hatte die Jagd auf dem gemeinschaft⸗ lichen Jagdbezirk des Gutsbezirks ruhen lassen. Dies gab einem Grundbesitzer Veranlassung, im Verwaltungsstreitver⸗ fahren gegen den Gutsvorsteher mit dem Antrage zu klagen, ihn
zu verurtheilen, die Jagd auf dem gemeinschaftlichen Jagdbezirk ent⸗ weder zu verpachten oder durch einen angestellten Jäger beschießen zu lassen. Das O⸗V⸗G. wies die Klage durch Erkenntniß vom 8. Juni 1891 (III. 511) als unzulässig aus folgenden Gründen ab: Der §. 105 des Zust. Gef. verweist Streitigkeiten der Betheiligten über ihre im öffentlichen Rechte begründeten Berechtigungen und Verpflichtungen hinsichtlich der Ausübung der Jagd an die Ver⸗ waltungsgerichte. Danach sind Rechtsansprüche eines Be⸗ theiligten an den andern im Verwaltungsstreitverfahren zu ver⸗ folgen. Ein Rechtsanspruch des Klägers gegen den Gutsvorsteher liegt aber hier richt vor. Der Gutsvorsteher ist zwar nach §. 22 des Jagdpolizeigesetzee, wenn auf dem gemeinschaftlichen Jagdbezirke Wildschäden vorkommen, nicht befugt, die Jagd ruhen zu lassen, sobald auch nur ein einzelner Grundbesitzer Widerspruch dagegen erhebt. Allein diese Vorschrift enthält nur eine von der Aufsichts⸗ behörde erzwingbare Direktive, die den Gutsvorsteher bei Ver⸗ waltung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks leiten soll, und von der er, ohne gegen das Gesetz zu verstoßen, nicht abweichen darf. Eine mit Klage verfolabare Berechtigung erwächst aber dem Kläger aus dieser Vorschrift nicht.
—
Nach Schluß der Redaktion eingegangene Depeschen.
Essen a. d. Ruhr, 13. November. (W. T. B.) Wie die „Rheinisch⸗Westfälische Zeitung“ meldet, verunglückten gestern Abend auf der Zeche „Konig Ludwig“ bei Recklinghausen dreizehn Bergleute in Folge schlagender Wetter. Elf sind getödtet und zwei verletzt. Die Bergbehörde war sofort zur Stelle. “ 3
Wien, 13. November. (W. T. B.) Wie die ‚Politische Correspondenz“ meldet, erhielt der türkische Botschafter Zia Bey, welcher aus Konstantinopel hier eingetroffen ist, vor seiner Abreise den Groß⸗Cordon des Osmanié⸗Ordens.
Dover, 13. November. (W. T. B.) Der Dampfer „Liebenstein“, welcher sich auf der Fahrt von Marseille nach Stettin befand, war gestern Abend auf den Felsen am Eingange des biesigen Hafens aufgefahren, wurde aber heute früh wieder flott, ohne weitere Beschädigungen erhalten zu Haben, als solche an den Maschinen, welche dienstunfähig wurden.
St. Petersburg, 13 November. (W. T. B.) Das „Journal de St. Peétersbourg“ bespricht die An⸗ sprache des Kaisers von Oesterreich an die Dele⸗ gationen und bemerkt zu dem Passus, in welchem der Kaiser den Wunsch und die Hoffnung eusspricht, daß die Gefahren der politischen Lage Europas sich be⸗ seitigen lassen und die gegenwärtigen Sorgen und Lasten des bedrohten Friedens ihr Ende erreichen werden: „Diesem Wunsche und dieser Hoffnung werde man sich überall anschließen, wo Erhaltung des europäischen Friedens unter Berücksichtigung der bestehenden legitimen Interessen mit vollem Recht als das sicherste Unterpfand für das Glück und die Wohlfahrt der Völker erkannt wird.“
General Baron Kaulbars in Warschau, bisher Ge⸗ neralstabs⸗Chef des VI. Armee Corps, ist zum Generalstabs⸗Chef des Militärbezirks Finnland ernannt worden.
St. Petersburg, 13. November. (W. T. B.) Die „Nordische Telegraphen⸗Agentur“ meldet, daß die Aus fuhr von Schafen auch aus dem Libauer Hafen gestattet sei.
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)
Musik
In Scene gesetzt vom Ober⸗ Federmann. Anfang 7 ½ Uhr.
6 Sonntag: Dieselbe Vorstellung o⸗ — —
2 Akten von Carl Ditters von
burg. Sonnabend:
gesetzt von Julius Fritzsche. Dirigent: Kapellmeister
Residenz-Theater. Direktion: Sigmund Lauten⸗ Zum 1. Male: Husarenliebe.
Urania, Anstalt für volksthümliche Naturkunde. Am Landes⸗Ausstellungs⸗Park (Lehrter Bahnhof). Geöffnet von 12—11 Uhr. Täglich Vorstellung im .““ Theater. Näheres die Anschlag⸗ zettel.
Bar. auf 0 Gr
*[u. d. Meeressp red. in Millim in 0 Celsius
50 C. = 40 R.
2
Temperatur
Mullaghmore Aberdeen .. Christiansund Kopenhagen. Stockholm
ö“
oskau..
Cork, Queens- Iwn
Cherbourg elder ...
8 1 winemünde Neufahrwasser Memel
1 743 ünster. 749 Karlsruhe .. 751 Wiesbaden . 752 München . 754 Chemnitz . . 756 ö 67688 Eö55 Breslau . . . 760. 2 bedeckt Ile d'Aix . 744 WSW 3 Regen Nizea 758 SW 2 Regen 2526ö“ 760 still bedeckt
6 6960 8'8—
still Nebel 2 Schnee 1 bedeckt
99 9 DO+ — JO 00 0
0
4 wolkig
5 halb bed. 2 wolkig
3 wolkig
5 bedeckt
3 Nebel
1 bedeckt
1 Regen ¹) 3 bedeckt
2 bedeckt
3 Regen
2 bedeckt
2 bedeckt 3 wolkig²) 3 Nebel
1 bedeckt
60990 G 9
AASAIESSSSAGG
8.
&̊GU
83
S=09 9009
S —
98808 9060G
— — —
G b0—60n’—
¹) Nachts Schneefall. 2²) Dunst und Reif.
Uebersicht der Witterung. in tiefes barometrisches Minimum, welches gestern Abend im Südwesten der britischen Inseln Südost⸗ sturm verursachte, liegt westlich von Irland, während das Maximum, welches gestern Morgen bei den Shetlands lag, nordwärts verschwunden ist. Bei meist schwacher, vorwiegend südöstlicher Luftbewegung und nahezu normalen Wärmeverhältnissen ist das Wetter in Deutschland durchschnittlich etwas kälter und vorwiegend trübe, nachdem allenthalben vorüber⸗ gehend heiteres Wetter eingetreten war. Die Frost⸗ grenze verläuft von Helsingfors über Memel nach dem Nordufer des Schwarzen Meeres. Rochespoint
und Neufahrwasser melden 20 mm Regen.
Deutsche Seewarte.
8 Theater⸗Anzeigen.
Königliche Schauspiele. Sonnabend: Opern⸗ haus. 235 Vorstellung. Tavalleria rusti- cana (Bauern⸗Ehre). Oper in 1 Aufzug, nach
In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Tetzlaff. Dirigent: Kapellmeister Kabl. Anfang 7 Uhr. Schauspielbaus. 246. Vorstellung. Die Jung⸗ frau von Orleaus. Eine romantische Tragödie in 1 Vorspiel und 5 Aufzügen von Friedrich v. Schiller. In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Max Grube. Anfang 7 Uhr
Sonntag: Opernhaus. 236. Vorstellung. Ca⸗ valleria rusticana (Bauern⸗Ehre). Oper in 1 Aufzug, nach dem gleichnamigen Volksstück von Verga. Musik von Pietro Mascagni. In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Tetzlaff. Dirigent: Kapell⸗ meister Weingartner. Vorher, neu einstudirt: Titus. Ovper in 2 Akten von Mozart. Text frei nach „La Clemenza di Tito“. In Scene gesetzt vom Ober⸗ Regisseur Tetzlaff. Anfang 7 Ubhr.
Schauspielbaus. 247. Vorstellung. Die Junng⸗ frau von Orleans. Eine romantische Tragödie in 1 Vorspiel und 5 Aufzügen von Friedrich v. Schiller. In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Max Grube. Anfang 7 Uhr.
Zeutsches Theater. Sonnabend: Die Sklavin.
Sonntag: Der Weg zum Herzen.
Montag (außerhalb des Abonnements): — Hierauf: Die Mitschuldigen.
Stella.
Berliner Theater. Sonnabend: Esther. — Der Geizige. Anfang 7 Uhr. G 8 Sonntag: Nachm. 2 ½ Uhr: Montjoye. Abends 7 ½ Uhr: Esther. — Der Geizige. Die Neuvermählten. — liebe.
Ingend⸗
Tessing - Theater. Sonnabend: Die Groß⸗ stadttuft. Schwank in 4 Akten von Oscar Blumen⸗ thal und Gustav Kadelburg. Anfang 7 Ubr.
Sonntag, Montag und Dienstag: Die Groß⸗
thal und Gustav Kadelburg.
Voranzeige. Mittwoch: Zum 1. Male: Satis⸗ faction. Schauspiel in 4 Akten von Alexander Baron von Roberts.
Wallner-Theattr. Sonnabend: Zum 10. Male: Der stille Associé. Posse in 4 Akten von Carl Laufs und Wilhelm Jacobv. Anfang 7 ¼½ Uhr.
Sonntag und Montag: Dieselbe Vorstellung.
Friedrich- Wilhelmstädtisches Theater. Sonnabend: Mit neuer Ausstattung und verstärktem Orchester: Zum 15. Male: Die Basoche. Komische Oper in 3 Akten von Carré. Deutsch von R
Genée. Musik von André Messager. In Scene
Lustspiel in 2 Akten nach dem Ungarischen des Karl Muray von Bernhard Buchbinder. In Scene gesetzt von Sigmund Lautenburg. Vorher: Sprechstunde von 1 bis 3 Uhr Nachmittags (de I h. à 3). Lustspiel in 1 Akt von Abraham Dreyfuß. Deutsch von Schelcher. Anfang 7 ½ Uhr.
Sonntag: Dieselbe Vorstellung.
Belle-AllianceTheater. Sonnabend: Zum 07. Male: Jung⸗Deutschlaund zur See. Großes Ausstattungs⸗Zeitbild in 4 Akten von Ernst Niedt. Anfang 7 ½ Uhr.
Nachmittags 3 ½ Uhr: Letzte Kinder⸗Nachmittags⸗ Vorstellung zu bedeutend ermäßigten Preisen. Die Heinzelmännchen. Märchen⸗Komödie mit Gesang und Tanz in 7 Bildern von O. Klein
Sonntag: Jung⸗Deutschland zur See.
Adolph Ernst-Theater. Sonnabend: Zum 75. Male: Der große Prophet. Gesangsposse in 4 Akten von Leon Treptow. Couplets von Gustav Görß. Musik von Gustav Steffens. Mit voll⸗ ständig neuen Kostümen. Die neuen Dekorationen sind aus dem Atelier der Herren Wagner und Bukacz. In Scene gesetzt von Adolph Ernst. Anfang 7 ½ Uhr.
Sonntag: Dieselbe Vorstellung.
Thomas-Theater. Alte Jakobstraße 30. Direktion: Emil Thomas. Sensationserfolg dieser Saison. Sonnabend: Zum 9. Male: Der Kunst⸗ Bacillus. Novität! Posse in 4 Akten von Rudolf Kneisel. In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Adolf Kurz. (Igelfisch: Emil Thomas.) Anfang 7 ½ Uhr.
stadtluft. Schwank in 4 Akten von Oscar Blumen⸗
Sonntag: Dieselbe Vorstellung.
Concerte.
Sing-Akademie. Sonnabend, Anfang 7 ½ Uhr: Concert der Altistin Gabriella dal Broga unter ge⸗ fälliger Mitwirkung der Violinvirtuosin Frl. Edith Rohinson.
Concert-Haus. Sonnabend: Karl Mevyder⸗ Concert unter gefälliger Mitwirkung der Concert⸗ sängerin Frau Agnes Holder⸗Egger. Anfang 7 Uhr.
Arie a. d. Op. „Stradella“ von Flotow, gesungen von Frau Holder⸗Egger. „The Favorite“ für Piston von Hartmann (Herr Spengler). „L'Estasi“ (Ent⸗ zückung). Valse brillant von Arditi, gesungen von
Frau Holder⸗Egger.
Circus Renz. Gala⸗Vorstellung. Sonnabend, Abends 7 ¼ Uhr: „Auf Helgoland, oder: Ebbe u. Fluth“, große hydrologische Ausstattungs⸗Pantomime in 2 Abtheilungen mit National⸗Tänzen (60 Damen), Aufzügen ꝛc. (neue, höchst komische Einlage: „Eine englische Familie auf der Fahrt nach der Düne“), Dampfschiff⸗ und Bootfahrten, Wasser⸗ fällen, Riesenfontänen mit allerlei Lichteffekten ꝛc., arrangirt und inscenirt vom Dir. E. Renz. Kunst⸗ schwimmerinnen drei Geschwister Johnson. Schluß⸗ Tableau: Grande Fontaine Lumineuse, Riesen⸗ Fontaine, in einer Höhe von mehr denn 80 Fuß ausstrahlend. — Ferner: Great Steeple Chasse von 6 engl. Vollblut⸗Springpferden, dressirt und vorgeführt von Herrn Franz Renz. — Die eisernen Ritter des Mittelalters, dargestellt von 12 Herren mit hierzu eigens dressirten Schulpferden. — Solon, geritten von Frl. Clot. Hager. — Sisters Lawrence am fl Trapez. — Auftreten der vorzüglichsten Reit⸗ künstlerinnen und Reitkünstler. — Komische Entrées und Intermezzos von sämmtlichen Clowns.
Sonntag: 2 Vorstellungen. Nachmittags 4 Uhr (1 Kind frei): „Leben und Treiben auf dem Eise“. Abends 7 ½ Uhr: „Auf Helgoland“.
Familien⸗Nachrichten.
Verlobt: Frl. Hildegard Kutsche mit Hrn. Amts⸗
richter Franz von Kobplecki (Lamsdorf O.“⸗S.—
Pyritz).
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Regierungs⸗Bau⸗
meister Walther Körber (Berlin).
Gestorben: Hr. Regierungs⸗Assessor Dr. Paul
von Witzendorff (Oppeln). — Verw. Fr. Präsi⸗
dentin Pauline von Kotze, geb. von Bandemer
(Berlin). — Hr. Justiz⸗Rath Paul Habicht
(Glogau). — Verw. Fr. Baronin Emmy von
Lingk, geb. Baetz (Breslau). — Hr. Geheimer Rath Moritz Laurentius (Altenburg).
Redacteur: Dr. H. Klee, Direktor. Berlin:
Verlag der Expedition (Scholz). Druck der Norddeutschen Buchdruckeret und Verlags⸗ Anstalt, Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32. Sechs Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage),
und das Nummern⸗Verzeichniß der am 2. No vember 1891 gezogenen Pfandbriefe der
Bayerischen Hypotheken⸗ und Wechselbank.
8
268
Beilage
Erst 8 1
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königiich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
1891.
Berlin, Freitag, den 13. November
Deutsches Reich.
Nachweisung
m Deutschen Reich für die Zeit vom 1. April 1891 bis zum Schluß des Monats Oktober 1891.
2.
Einnahme im Monat Oktober 1891.
₰
ber⸗Post⸗Direktions⸗Bezirke
Hierzu Einnahme in den Vormonaten
Einnahme in dem⸗ selben Zeitraum
In 1891 Zusammen des Vorjahres + mehr (Spalte 4) — weniger ₰ ℳ ℳ ₰ ℳ
Im Reichs⸗Postgebiet.
1 aa1111616“*“ 20 8 e11ö11“”“ “ 85 40 Seaesscchh11“ 10 4“ — dc41a 5 90 EEe“ b 7) Stettin. 1 8) Köslin. 9) Posen 10) Bromberg. 11) Breslau. 12) Liegnitz. 13) Oppeln. 14) Magdeburg 15) Halle a. S. 16) Erfurt. 18) Hannover. 19) Münster 20) Minden 21) Arnsberg. JIJASö11“ 39 Frankfurt a. M. 24) KöIIn 25) Aachen. 26) Koblenz 27) Düsseldorf. 11A1616AA“; 07 90 dA4*8*“ 1 50 ö1424** 25 682 70 11XA“ 21 10 ö4*“ I“ u “ 79 öʒ14**“ 2 80 öʒ242* 3 10 e11A6“ 8 90 bb1““ 3 393 — ““ 841 20 o1AAXX“ 3 560 70
20 60 20
—
70 20 0 70 7
90
— 8O⁸ —
20
70
40
60
—
— PEEoEU IUoroGoISUSNNOSCUdo 0D
bO —SNSSSSRbo cD ocohrtocohco oœ-‧2a=o
02 —½
2222ög2S;SUOSCDSICOS 0D22NU SoSeS
2SSNIoUS 2GOʒ SrgnS NOCUSSOSeEOSbonDS
208 418 95 847 40 965 24 861 20 257 336
9 982 89 544 280 901 127 964 41 647 75 618 17 002 21 582 33 749 130 353 485 743 98 534 19 635
60 90 15 20 80 70
80 80 028 10 25 787 80 62 866 40 638 335 50 28 861 60 46 703 95 54 111 90 11 437 90 50 35 741 31 398 — 80 18 9888 8 2 101 034 246 90 66 236 — 46 500 39 543 30 10 110 720 5738 30 64 521 60 669 40 88 922 91 899 70 48 101 44 730 70 62 790 57 301 20 951 16 638 41 050 35 474 10 115 377 116 662 — 42 450 2 39 27 242 595 112 026 47 835 29 133 301 643 11 792 106 552 330 637 153 647 49 068 89 443 20 594 25 685 40 816 148 708 574 136 115 375 23 196
OU 00 2
—
dO HbroSNg -9 B G& 0 000 Orf Oo 0 bo 9n 9e & — ⸗— 8 280 S + o S⸗ 0⸗ 1‿ S— SE EoœREg
Ooo gEcOocoOo OCocoOcoOgEZI2An;SÖSSSUg; l S —89ro —OUœ Sro GSo⸗ GUr
— 00—-0— ◻ 00
2
— 0dScGSoCr† &ᷣ doRoFOo l —
G S 89ODOCGrbd 0 = —”S̃EnrsG
— 0 SOSDSbo Sg g S9SG
1 453 18 236 10 089
4 919
4 398
312
1 874
4 061 10 040 33 693
2 401
609
Cobo Gto 00S80o ahhf O Ob S2UocoDPmwn
& DSSrU VeS90O=2 —1 +⁸8 00 0 — œ 0O0r5 0⸗
XαμƷα₰91‿α‿ ‿αIüeeeeenmr
638 374 80 66 3447 — 24 134 —
II. Bayern. III. Württemberg
3 596 031 342 087 136 041
4 234 406 408 434 160 175
+ 195 439 394 358 + 14 075 2 160 777 25 — 601
Ueberhaapt Berlin, im November 1891.
“ 28 855 80 4 074 160
4 803 016 4 594 103 + 208 912
Haupt⸗Buchhalterei des Reichs⸗Schatzamts. Biester.
Dritte ordentliche Generalsynode.
8 In der gestrigen Sitzung (am 12. November) wurde der Antrag über die Mandatsdauer der Mitglieder der Provinzialsynoden bei Verlegung ihres Wohnsitzes im Hinblick auf die der be⸗ treffenden Auslegung des Erangelischen Ober⸗Kirchenraths konforme, wohl bewährte Praxis durch Uebergang zur Tagesordnung erledigt.
„Es folgte ein ausführliches Referat des Synodalen Sternberg über einen Antrag der Brandenburgischen und der Pom⸗ merschen Provinzialsynode, betreffend Wiedereinführung des assertorischen Eides bei Zeugenvernehmungen. Nach längerer Diskussion nahm die Generalsynode folgenden Antrag an: „Die Generalsynode ersucht den Ervangelischen Ober⸗Kirchen⸗ rath, bei der Reichs⸗ und Staatsregierung dahin vorstellig zu werden, daß 1) die Wiedereinführung der assertorischen
Eidesleistung im Wege der Gesetzgebung herbeigeführt werde; 2) der Eidesleistung vor Gericht eine der Heiligkeit der Sache ent⸗
sprechende Form gegeben werde.“
Ueber den folgenden Gegenstand der Tagesordnung, den Antrag der brandenburgischen und sächsischen Provinzialsynode, be⸗ treffend Einberufung der Generalsynode alle drei Jahre, referirte Syn. Stöcker, welcher den hier Ausführung unter Geltendmachung von Zweckmäßigkeitsgründen und im Interesse des Ansehens der Generalsynode befürwortete, welche zu einer ununterbrochenen und regelmäßigen Einwirkung auf die öffent⸗
dem Antrage nahezu mit Einstimmigkeit bei.
Darauf empfahl Syn. D. Nebe als Referent über den Antrag der pommerschen und der westfälischen Provinzial⸗ synode, betreffend die Militär⸗Dienstpflicht der evange⸗ lischen Theologen, dem Antrage der pommerschen vinzialsynode beizutreten, dahin wirken zu wollen, daß es den Theologen gestattet sein möge, nach Absolvirung des Dienstjahres mit der Waffe auf ihren Antrag die beiden Reserveübungen (von je acht Wochen) im Sanitätsdienste abmachen zu können. Der Feld⸗ propst der Armee D. Richter trat auf Grund seiner reichhaltigen praktischen Erfahrungen in eingehender Weise für Belassung des gegenwärtigen Zustandes, der sich nach jeder Richtung vortrefflich be⸗ währt habe, ein. Die Synode einigte sich schließlich zu folgendem Beschluß:
21) In Erwägung, daß die vom Kriegs⸗Minister Bronsart von Schellendorff am 15. Mai 1886 ausgesprochenen Bedenken schwer⸗ wiegende sind, daß jetzt für den Sanitätsdienst der Theologen zwei achtwöchige Uebungen zur Disposition stehen, beschließt die Synode, ihren vor sechs Jahren gefaßten Beschluß, betreffend die Dienstpflicht der Theologen, nicht wieder aufzunehmen und über den Antrag der west⸗ falischen Provinzialsynode zur Tagesordnung überzugehen, 2) dem Antrag der pommerschen Provinzialsynode beizutreten, den Evan⸗ gelischen Ober⸗Kirchenrath zu ersuchen, darauf hinzuwirken, daß die einjährig⸗freiwilligen Theologen nach dem mit der Waffe gedienten üsre ibre achtwöchigen Reserveübungen im Lazareth abmachen n.
gemachten Vorschlag in längerer
s nt 1 1 w der Kirchengemeinde⸗ und lichen Zustände in der Richtung einer er folgreichen Abwehr aller w Feinde der bestehenden Ordnung berufen sei; die Generalsynode trat
Pro⸗
I der heutigen Sitzung (13. November) genehmigte die Synode in der geschäftsordnungsmäßig vorgeschriebenen zweiten Berathung den Antrag der Posenschen Provinzialsynode auf Ueberweisung der gedruckten Generalsynodal⸗Verhandlungen für die Bibliothek jeder Diözese, sowie die Vorlage des Evangelischen Ober⸗ Kirchenraths, betreffend die Bildung besonderer Provinzial⸗ synodal⸗Verbände für die Provinzen Ost⸗ und Westypreußen. Es folgte die erste Berathung des Entwurfs eines Kirchen⸗ gesetzes, betreffend das Pfarrwahlrecht der Kirchengemein⸗ en. In der Begründung des Entwurfes, der die Bestimmung ent⸗ hält, daß das Recht der Pfarrwahl oder einer Mitwirkung an der⸗ selben, welches der Gesammtheit der Mittglieder einer Kirchengemeinde gebührt, fortan durch die nach der Kirchen⸗ gemeinde⸗ und Synodalordnung vom 10. Säptember 1873 gebildeten vereinigten Gemeindeorgane, in Gemeinden unter 500 Seelen durch die nach dieser Ordnung wahlberechtigten Ge⸗ meindeglieder auszuüben sei, wird hervorgehoben, daß die in den ein⸗ zelnen Provinzialsynoden bezüglich einer Aenderung der gegenwärtig in Kraft befindlichen Bestimmungen über den Modus der Ausübung des Pfarrwahlrechtes veranstalteten Vorermittelungen das Ergebniß gehabt haben, daß sich nur eine [Provinzialsynode unter Verneinung des Vorbandenseins eines Bedürfnisses gegen jede Abänderung der gegenmwärtigen gesetzlichen Vorschriften überhaupt, zwei Provinzialsynoden für die Uebertragung der Vertretung der Kirchengemeinden bei der Pfarrwahl auf die nach Maßgabe Synodalordnung wahlberechtigten Ge⸗ übrigen vier Provinzialsynoden aber für Kirchengemeinden durch die kirchenordnungs⸗
0
meindeglieder, die die Vertretung der
mäßig gewählten Gemeindeorgane ausgesprochen haben; es folgt dann
eine eingehende Begründung des von dem Kirchenregiment in dieser Frage eingenommenen Standpunktes im Einzelnen, der zu dem Ent⸗ schluß geführt hat, sich für die in dem Entwurf zur Geltung gebrachte Abänderung der bisherigen Vorschriften zu entscheiden. Der Entwurf wurde an die Kommission für die Geschäftsordnung und Verfassungs⸗ fragen verwiesen, worauf die erste Berathung des Entwurfs eines Kirchengesetzes, betreffend die Verlegung des Buß⸗ und Bet⸗ tages, bei Schluß des Blattes begann.
8
Der Generalsynode ist folgende Mittheilung des Evangelischen Ober⸗Kirchenraths über die Mitwirkung bei Besetzung der theologischen Professuren zugegangen:
Die zweite ordentliche Generalsynode hat in ihrer Sitzung vom 16. Oktober 1885 durch Annahme des Antrages des Synodalen Altgelt und Genossen die Bitte an uns gerichtet, in Gemeinschaft mit dem General⸗ Synodalvorstande die praktischen Wege zu ermitteln und zur Durch⸗ führung zu bringen, durch welche ein wirklicher und wirksamer Ein⸗ fluß der Kirche bei Besetzung der thbeologischen Professuren erreicht wird und eventuell bis zur anderweitigen, den Ansprüchen der Kirche genügenden Regelung dieser Angelegenheit das Ersuchen der ersten ordentlichen Generalsynode wiederholt, bei den von uns zu erstattenden
Gutachten in Beziehung auf Bekenntniß und Lehre der anzustellenden Professoren der Theologie den General⸗Synodalvorstand in Gemäß⸗
heit des §. 36 al. 5 der General⸗Synodalordnung in der Regel, jedenfalls aber da, wo ein Bedenken in Bezug auf Bekenntniß und Lehre vorliegt, zuzuziehen.
Diesen Beschluß der Generalsynode, welcher bereits früher aus⸗ gesprochene Wünsche wiederholt, haben wir nicht unterlassen, in erneute Erwägung zu ziehen.
Das bohe Interesse, welches die evangelische Landeskirche an einer der kirchlichen Aufgabe der theologischen Fakultäten entsprechenden Besetzung der theologischen Professuren und an sicheren Bürgschaften für dieselbe dat, wird von uns in demselben Maße gewürdigt, wie von der Generalsynode. Auch sind wir mit derselben darin einver⸗
ankommt, um dem Anspruch der Kirche auf wirksame Geltendmachung ihrer berechtigten Interessen ausreichende Sicherheit zu verschaffen.
. Auch bei erneuter Erwägung müssen wir aber bei unserer bereits in dem Schreiben vom 22. Juni 1881 an den Vorstand der General⸗ synode näher begründeten Ueberzeugung verharren, daß wir die Heran⸗ ziehung des Vorstandes der Generalsynode zu den gemäß der Aller⸗ höchsten Ordre vom 5. Februar 1855 uns bei Anstellung der ordentlichen und außerordentlichen Professoren der Theologie zu⸗ stehenden Gutachten in Beziehung auf Bekenntniß und Lehre der⸗ selben für einen praktischen Weg nicht halten, da solche Zu⸗ ziehung das Gewicht unseres Gutachtens nicht verstärken, hingegen zu mißlichen Hemmungen des Geschäftsganges führen würde. Was ie evangelische Landeskirche wirklich zur Wahrung ihrer Interessen bei Auswahl der Lehrer der künftigen Geistlichen bedarf, muß, weil
innerbalb des in vertraulichem Gedankenaustausch sich vollziehenden geschäftlichen Verkehrs zwischen den betheiligten Behörden erreicht werden. stimmung der theologischen Fakultäten Auswahl der für theologische Lehrstühle geeigneten Persönlichkeiten zu ihrer eigenen Information sich rechtzeitig und vertrauensvoll mit den bisherige Geschäftsgang nicht allen berechtigten Wünschen entsprach, haben wir uns nicht verhehlt. Bereits im Jahre 1881 haben wir unsere
zurückzukommen. Durch eine Regelung formeller Art kann nichts Wirksames erreicht werden. Der Herr Minister hat uns aber neuer⸗ dings versichert, er werde es im Interesse der Sache mit besonderem Dank begrüßen, wenn wir von dem uns in der Allerhöchsten Ordre verliehenen Aeußerungsrecht einen den Aller⸗ höchsten Intentionen entsprechenden umfassenden Gebrauch machen und auf diese Weise der Lösung der so überaus wichtigen theologischen Besetzungsfrage unsere Theilnahme in verstärktem Maße zuwenden werden. MNiach unserer auf Erfahrung beruhenden Ueberzeugung, daß die wirksame Geltendmachung der kirchlichen Interessen hier nur im vertraulichen Verkehr der Centralbehörde mit dem Herrn Ministe von Erfolg sein kann, haben wir davon absehen müssen, mit dem Vorstand der Generalsynode über die Ermittelung praktischer Weg zur Sicherung eines wirksamen Einflusses der Kirche auf die Besetzung der theologischen Professuren in Verbindung zu treten.
Wir glauben vielmehr das Vertrauen der Generalsynode in An
kirchliche Qualifikation der für theologische Professuren in Aussich genommenen Persönlichkeiten gewissenhaft und nachdrücklich einzutreten, auch ferner eingedenk bleiben werden. 1
Auch dessen darf die Generalsynode versichert sein, daß etwaig Bedenken gegen eine für eine theologische Professur in Aussicht ge nommene Persönlichkeit in Beziehung auf Bekenntniß und Lehre vor der Entscheidung zur Kenntniß Seiner Majestät des Königs werden gebracht werden.
8
Statistik und Volkswirthschaft 8 Deutsher dandelztag Deer Ausschuß des deutschen Handelstages trat gestern hier unter Vorsitz des Geheimen Kommerzien⸗Raths Frentzel zusammen. Aus der Verhandlung ist zu erwähnen, daß der Ausschuß nach einem Re⸗ ferat des Konsuls Annecke über die Weltausstellung in Chicago beschloß: „Im Hinblick auf die Bedeutung des amerika⸗ nischen Marktes für die deutsche Industrie und in der Erwartung, daß das Deutsche Reich eine würdige Vertretung der deutschen Industrie in geeigneter Weise unterstützen werde, empfiehlt der Ausschuß des deut⸗ schen Handelstages den betheiligten deutschen Industrien eine möglichst umfassende Betheiligung.“ — Ueber die Veranstaltung einer Ge⸗ werbeausstellung in Berlin berichtete Konsul Annecke, daß
Weltausstellung den Vorzug. Nach eingehender Erörterung sprach sich die Mehrheit des Ausschusses für die Veranstaltung einer inter⸗ nationalen Ausstellung aus und beschloß, diese Frage auch auf die Tagesordnung der Plenarversammlung zu setzen.
8 Fürsorge für Arbeiter. . Ihn der Stadt Eupen hat eine unter dem Vorsitz eines Orts⸗ pfarrers errichtete Marianische Männer⸗Kongregation eine Kommission eingesetzt, die in Streitfällen zwischen Arbeitern und Arbeitgebern für Gerechtigkeit und Billigkeit eintreten und versöhnend wirken soll.
gebracht. Obschon die Kongregation zunächst ein religiöser Verein ist, so verfolgt sie außerdem die Aufgabe der Fürsorge füͤr das soziale Wohl des Arbeiterstandes und wird voraussichtlich daher in Zukunft noch an Bedeutung gewinnen.
Arbeiterwohnungen.
Die Bestrebungen zur Verbesserung der Wohnungsverhält⸗ nisse der Arbeiter in Aachen haben neuerdings weitere praktische Gestalt gewonnen. Von den Seitens der Firma Gebrüder Vossen geplanten 16 kleinen Wohnhäusern sind bereits 7 im Rohbau fertig gestellt. Die drei großen Arbeiterwohnhäuser der „Gemeinnützigen Baugesellschaft“ für Aachen und Burtscheid sind im Bau begriffen.
Zur Arbeiterbewegung. 1
In Stuttgart fand am 9. d. M. eine Landesversamm⸗ lung der Sozialdemokraten Württembergs statt, in der nach dem „Vorwärts“ 62 Mitgliedschaften durch 122 Ab⸗ gesandte vertreten waren. Aus dem Bericht über die Partei⸗ verhältnisse in Württemberg führen wir Folgendes an:
Der auf der vorjährigen Konferenz gewählte Vorstand fand 57 Vereine vor, welche sich zum Anschluß an die Landesorganisation bereit erklärten, während zwei andere sich davon ausschlossen und eingegangen sind. Im Laufe des Jahres wurden 24 neue Mitglied⸗ schaften gegründet; ihre Gesammtzahl beläuft sich auf 81. Versamm⸗ lungen sind, abgesehen von den für die Maifeier arrangirten, im Ganzen 116 unter Vermittelung des Landesvorstandes abgehalten worden. Der Organisation gehören im Ganzen etwa 4000 Partei⸗
es hier auf Erledigung zart zu behandelnder Personalfragen ankommt,
Die Unterrichtsverwaltung muß in Rücksicht auf die Be⸗ darauf Werth legen, bei der
kirchlichen Instanzen in Verbindung zu setzen. Daß in dieser Hinsicht der
bezüglichen Wünsche dem Herrn Minister der geistlichen Angelegen⸗ heiten zu erkennen gegeben, und der Beschluß der zweiten ordentlichen Generalsynode hat uns veranlaßt, in ausführlicher Begründung darauf
spruch nehmen zu dürfen, daß wir bei Erstattung der uns obliegenden Gutachten der uns damit übertragenen Verantwortlichkeit, für die
17 Handelskammern sich ablehnend, 64 für die Abhaltung einer Aus⸗ stellung in Berlin ausgesprochen haben; unter diesen geben 18 einer
Auch wurde die Errichtung einer Arbeitsnachweistafel in Vorschlag
1
standen, daß es auf praktische, d. h. zweckmäßige und erreichbare Wege