den gekündigten Lerien LTIII
4038
9335 16899.
23132 26570
8 Die den Nummern unserer Pfandbriefe vorgedruckten Nullen, z. n vorstehender Liste keine Berücksichtigung. 8 1 Die Erhebung des Nennwerthes der heute gezogenen Nummern erfolgt gegen Rückgabe der abquittirten Pfandbriefe und der nicht verfalle Coupons nebst Talons und kann unter entsprechender Stückzinsausgleichung schon von jetzt an geschehen, muß aber bis längstens . Januar 1892 vor sich gehen, an, welchem Tage die couponsmäßige Verzinsung aufhört. Verspäteten Erhebungen wird ein einprozentiger Depositalzins zugestanden. Der gleiche Depositalzins wird für die gekündigten Pfandbriefe der Serien Jund II vom 1. Januar 1887 und der Serien II— VIII vom 1. März 1887 an verrechnet. Die Zahlung der verloosten und gekündigten Summen wird kosten⸗ und spesenfrei geleistet bei unserer Kassa in München, den Filialen der Bayerischen Notenbank in Augsburg, Kempten, Lubdwigshafen, Nürnberg, Regensburg und Würzburg, der Agentur der Bayerischen Notenbank in Lindau, ferner bei der k. Hauptbank in Mürnberg und den k. Filialbanken in Am berg, Ansbach, Augsburg, Bamberg, Bayreuth, Hof, Ludwigshafen, Passau, Negensburg, Schweinfurt, Straubing und Würzburg, bei den Bankhäusern M. A. von Nothyschild & Söhne in Frankfurt a. M., Doertenbach & Comp. in Stuttgart, A. Böhm in Landshut und Dresdner Bank in Dresden, endlich bei der Subdirektion der Versicherungsanstalten der Bayerischen Hypotheken⸗ und Wechselbank in Berlin, Lindenstraße 3. 1 Auf Namen gestellte oder vinkulirte Pfandbriefe können nur gegen vollständig genügende Abquittirung des in unseren Büchern eingetragenen Eig nthümers zur Auszahlung gelangen, wozu bei Stiftungen und anderen curatelmäßigen Corporationen und Personen die Genehmigung der einschlägigen Curatelbehörde erforderlich ist.
Die unterfertigte Bank in München wird auf Verlangen den Ankauf neuer Pfandbriefe an Stelle der verloosten oder gekündigten um den Tagescours besorgen. Um dem Andrange an den Schaltern in unserem Hauptgebände zu begegnen, haben wir in unserem Hause Theatinerstraße 11 eine Filialkasse für Einlösung von Conpons und verloosten Pfandbriefen er⸗ richtet, mit welcher auch eine Wechselstube verbunden ist.
Verloosungslisten sind im Banklokale und bei allen vorbenannten Zahlstellen gratis zu haben.
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damit besorgen wir außer allen 1 Verwaltung von
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In Verbindung Verrichtungen:
1. den An⸗ und Verkauf von Werthpapieren;
2. eröffnen wir unseren Deponenten provisionsfreie laufende Rechnungen (Conti⸗
3. gewähren wir verzinsliche Vorschüsse; 8
4. übernehmen wir Baareinlagen gegen Mit dieser Einrichtung bieten wir unseren D
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Zinsvergütung.
Deponenten neben einer sachgemäßen Verwaltung und unbedingt
* sicheren Aufbewahrung der Werthpapiere anch einen provisionsfreien Check⸗- und Conto⸗Corrent⸗Verkehr (laufende Rechnung),⸗
Bs auf welchen wir hiemit aufmerksam machen. X“ b 1 2 Jedem Besitzer von Werthpapieren ist durch Errichtung eines Offenen Depoôt Gelegenheit gegeben, in regelmäßige
alle Vortheile auszunützen, die mit einer solchen verbunden sind. Die Gebühren betragen per Jahr bis zu 10,000 ℳ = 5 ℳ, für jedes weitere Tausend 50 9% mehr. Veränderungen, J F die sich im Laufe der Zeit durch Verloosung, Verkauf, Tausch oder Kauf ergeben, unterliegen, sofern der ursprüngliche 88 Depotwerth nicht vermehrt wird, keiner Gebühr. 88 20 „ . . 8 22 722 —+ . 2* 2 „ H 8 2 2 „ 22 2 8 Unsere 4 % Pfandbriefe und andere verloosbare Pfandbriefe, Loose und Obligationen, die uns als Offenes Depöt 82 übergeben sind, versichern wir gegen Cursverlust. 858 Ansere Regkements versenden wir unentgeltlich und stehen solche auch
½ Agenturen unserer und der Bayerischen Notenbank gratis zur Verfügung.
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Zas Abonnement beträgt wierteljährlich 4 ℳ 50 ₰.
Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung an;
Insertionspreis für den Raum einer Bruckzeile 30 ₰.
Inserate nimmt an: die Königliche Expedition
für Berlin außer den Post-Anstalten auch die Expedition
SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
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Berlin,
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Sonnabend, den 14. November, Abends.
des Deutschen Reichs-Anzrigers
und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers
Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
1891.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
8*8 dem Superintendenten und Oberpfarrer Pfeiffer zu
Küstrin und dem Forstkassen⸗Rendanten a. D., Rechnungs⸗ Raücg Igel zu Trebnitz den Rothen Adler⸗Orden vierter asse,
dem See⸗Oberlootsen a. D. Martin Brandt zu Thiessow im Kreise Rügen das Allgemeine Ehrenzeichen in Gold,
den Seelootsen a. D. Theodor Dumrath und Philipp Weidemann, gleichfalls zu Thiessow, dem Gemeinde⸗ vorsteher Bartels zu Bolzum im Landkreise Hildesheim, dem Gerichtsvollzieher a D. Pappenberg zu Lippstadt, dem Gerichtsdiener a. D. Karnahl zu Züllichau und dem herr⸗ schaftlichen Kutscher Johann Buck zu Plennin im Kreise Franzburg das Allgemeine Ehrenzeichen, sowie 8
dem Husaren Reinhold Kalensee im Thüringischen
Husaren⸗Regiment Nr. 12 die Rettungs⸗Medaille am Bande
zu verleihen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Offizieren ꝛc. die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Insignien zu ertheilen, und zwar: des Komthurkreuzes des Königlich bayerischen Militär⸗Verdienst⸗Ordens: Allerhöchstihrem Flügel⸗Adjutanten, Obersten von Lippe, Abtheilungs⸗Chef im Militärkabinet; des Ritterkreuzes zweiter Klasse desselben Ordens: dem Premier⸗Lieutenant von Hülsen, à la suite des
Garde⸗Kürassier⸗Regiments und Adjutanten des Kriegs⸗
Ministers; des mit dem Königlich bayerischen Verdienst⸗Orden vom heiligen Michael verbundenen silbernen Verdienstkreuzes: dem Kanzleidiener Krüger beim Militärkabinet;
des Komthurkreuzes zweiter Klasse des Groß⸗ herzoglich hessischen Verdienst⸗Ordens Philipp’'s des Großmüthigen: dem Obersten à la suite des Generalstabs der Armee von Weise, Abtheilungs⸗Chef im Militärkabinet;
des Commandeurkreuzes zweiter Klasse des Groß⸗ herzoglich badischen Ordens vom Zähringer Löwen:
dem Obersten z. D. Hagemeier gen. von Niebel⸗ schütz, bisher Commandeur des 1. Badischen Feld⸗Artillerie⸗ Regiments Nr. 14; sowie
des Kaiserlich russischen St. Annen⸗Ordens
dritter Klasse:
dem persönlichen Adjutanten Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Friedrich Leopold von Preußen, Rittmeister von Krosigk, à la suite des 3. Garde⸗Ulanen⸗Regiments.
Deutsches Reich.
Bekanntmachung.
Es wird von Neuem darauf aufmerksam gemacht, daß die Benutzung der Bücherei des Kaiserlichen Patentamts Jedermann werktäglich von 9 Uhr Morgens bis 9 Uhr Abends
gestattet ist. Vorausbestellung von Büchern ist nicht erforder⸗ ich. Leihweise Ueberlassung von Büchern findet nicht statt. Kaiserliches Patentamt.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den Geheimen Postrath und vortragenden Rath im Reichs⸗Postamt Hake in Berlin zum außerordentlichen Mit⸗ gliede der Akademie des Bauwesens, und
den Kreis⸗Bauinspektor Reinike in Bonn zum Regie⸗ rungs⸗ und Baurath zu ernennen.
Justiz⸗Ministerium. 1
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weesatt sind: der Landgerichts⸗Direktor Heinroth in Hagen i. W. an das Landgericht in Hannover, der Amtsrichter Levinsohn in Pillkallen als Landrichter an das Landgericht in Insterburg, der Amtsrichter Doerina in Konitz als Land⸗ richter an das Landgericht in Konitz und der Amtsrichter Barchewitz in Trebbin an das Amtsgericht in Luckau.
Dem Staatsanwalt von Saucken in Bartenstein ist die nachgesuchte Entlassung aus dem Zustizdienst ertheilt.
Dem Notar Schlungs in Düren ist die nachgesuchte Entlassung aus dem Amt als Notar ertheilt
8 1
In der Liste der Rechtsanwälte sind gelöscht: der Rechts⸗ anwalt Dr. Rosenheim bei dem Landgericht I in Berlin, der Rechtsanwalt Fränkel bei dem Amtsgericht in Ziegen⸗ hals, der Rechtsanwalt Stachowitz bei dem Amtsgericht in Karthaus und der Rechtsanwalt Volbeding bei dem Amts⸗ gericht in Nicolai.
In die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen: der Gerichts⸗Assessor Platz bei dem Ober⸗Landesgericht in Marien⸗ werder, der Gerichts⸗Assessor Dornemann bei dem Land⸗ gericht in Aachen, der Gerichts⸗Assessor Alfred Geißler bei dem Landgericht in Breslau, der Gerichts⸗Assessor Urban Stein bei dem Landgericht in Köln und der Gerichts⸗Assessor Dr. Gennerich bei dem Landgericht I in Berlin.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Königliche Bibliothek.
Der große Lesesaal der Königlichen Bibliothek wird vom 16. November d. J. ab anstatt von 9 bis 7 Uhr von 9 Uhr Morgens bis 9 Uhr Abends geöffnet sein. Berlin, den 10. November 1891. Die General⸗Verwaltung.
1“
Königliche Akademie der Künste.
Bewerbung
um den Preis der ersten Michael⸗Beer'schen Stiftung.
Die Konkurrenz um den Preis der ersten Michael⸗Beer'schen Stiftung für Maler und Bildhauer jüdischer Religion wird hiefmit für das Jahr 1892 für Maler aller Fächer eröffnet.
Die für die Preisbewerbung bestimmten Bilder müssen in Oel ausgeführt sein; die Wahl des darzustellenden Gegen⸗ fehhe leibt dem eigenen Ermessen des Konkurrenten über⸗ assen.
Die kostenfreie Ablieferung der Bilder nebst schriftlichem Bewerbungsgesuch an den Senat der Königlichen Akademie der Künste muß bis zum 1 März 1892, Nachmittags 3 Uhr, erfolgt sein.
Es haben außerdem die Konkurrenten gleichzeitig ein⸗ zusenden:
„ 1) mehrere Studien nach der Natur, sowie Kompositions⸗ skizzen eigener Erfindung, welche zur Beurtheilung des bis⸗ herigen Studienganges des Bewerbers dienen können;
-2) ein Attest, aus welchem hervorgeht, daß der Bewerber ein Alter von 22 Jahren erreicht, jedoch das 32. Lebensjahr noch nicht überschritten hat, und daß derselbe sich zur jüdischen Religion bekennt;
3) ein Altest darüber, daß der Bewerber seine Studien auf einer deutschen Akademie gemacht hat;
einen kurzen Lebenslauf, aus welchem der Studien⸗ gang des Konkurrenten ersichtlich ist;
;5) eine schriftliche Versicherung an Eidesstatt, daß die ein⸗ gereichten Arbeiten von dem Bewerber selbst erfunden und ohne fremde Beihülfe ausgeführt sind.
Eingesandte Arbeiten, denen die vorstehend unter 2 bis 5 aufgeführten Schriftstücke und Atteste nicht vollständig beiliegen, werden nicht berücksichtigt.
Der Preis besteht in einem Stipendium von 2250 ℳ zu einer einjährigen Studiemreise nach Italien unter der Be⸗ dingung, daß der Prämiirte sich acht Monate in Rom auf⸗ halten und über seine Studien bei Ablauf der ersten sechs Monate an die Akademie Bericht erstatten muß.
Die Zuerkennung des Preises erfolgt im Monat April 1892.
8 Berlin, den 4. November 1891.
Der Senat der Königlichen Akademie der Künste,
Sektion für die bildenden Künste C. Becker.
Bewerbung 8 um den Preis der zweiten Michael⸗Beer'schen Stiftung.
Die Konkurrenz um den Preis der zweiten Michael⸗ Beer'schen Stiftung, zu welcher Bewerber aller Konfessionen zuzulassen sind, wird hiermit für das Jahr 1892 für Bild⸗ hauer eröffnet.
Die Wahl des darzustellenden Gegenstandes bleibt dem eigenen Ermessen des Konkurrenten überlassen. Die Kom⸗ position kann in einem runden Werk oder einem Relief, in Gruppen oder in einzelnen Figuren bestehen, nur muß die⸗ selbe ganze Figuren enthalten und zwar für runde Werke nicht unter einem Meter, das Relief aber soll in der Höhe nicht unter 70 cm und in der Breite nicht unter einem Meter haben außerdem die Konkurrenten gleichzeitig ein⸗
zusenden
1 2 1 *
1) eine in Relief ausgeführte Skizze, darstellend: „Werk⸗ leute, beschäftigt beim Bau der Pyramiden“;
2) einige Studien nach der Natur, welche zur Beurtheilung des bisherigen Studienganges des Bewerbers dienen können.
Die kostenfreie Ablieferung der Konkurrenz⸗Arbeiten an den Senat der Königlichen Akademie der Künste muß bis zum 1. März 1892, Nachmittags 3 Uhr, ersolgt sein.
Das schriftliche Bewerbungsgesuch und die Arbeiten müssen von folgenden Attesten und Schriftstücken begleitet sein:
1) einem Attest, aus welchem hervorgeht, daß der Be⸗ werber ein Alter von 22 Jahren erreicht, jedoch das 32. Lebens⸗ jahr noch nicht überschritten hat;
2) einem Attest, daß der Bewerber seine Studien auf einer deutschen Akademie gemacht hat;
3) einem Lebenslaufe, aus welchem der Studiengang des Konkurrenten ersichtlich ist;
4) einer schriftlichen Versicherung an Eidesstatt, daß die eingereichten Arbeiten von dem Bewerber selbst erfunden und ohne fremde Beihülfe ausgeführt sind.
Eingesandte Arbeiten, denen die vorstehend unter 1 bis 4 aufgeführten Schriftstücke und Atteste nicht vollständig beiliegen, werden nicht berücksichtigt.
Der Preis besteht in einem Stipendium von 2250 ℳ zu einer Studienreise nach Italien unter der Bedingung, daß der Prämiirte sich acht Monate in Rom aufhalten und bei Ablauf der ersten sechs Monate über seine Studien an die Akademie Bericht erstatten muß.
Die Zuerkennung des Preises erfolgt im Monat April 1892. 1““
Berlin, den 4. November 189—1. 8
Der Senat der Königlichen Akademie der Künste,
Sektion für die bildenden Künste. 8 C. Becker.
Ministerium der öffentlichen Arbeiten.
Der Regierungs⸗ und Baurath Reinike ist der König⸗ lichen Regierung in Schleswig überwiesen worden. Der bisherige Königliche Regierungs⸗Baumeister Jaspers in Emden ist zum Königlichen Wasser⸗Bauinspektor ernannt und unter Anweisung seines Wohnsitzes in Lüneburg mit der Leitung der Bauten zur Verbesserung der Schiffbarkeit der Ilmenau beauftragt worden.
Nichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 14. November.
Seine Majestät der Kaiser und König begaben Sich am Donnerstag von der Wildparkstation über Charlotten⸗ burg mit Sonderzug nach Jävenitz und von dort zu Wagen nach Letzlingen.
Gestern Morgen um 9 Uhr fuhren Seine Majestät nach der Kolbitz⸗Letzlinger Haide zur Jagd auf Damwild, von wo die Rückkehr nach Schloß Letzlingen gegen 4 Uhr erfolgte.
Der Bundesrath hielt gestern unter dem Vorsitz des Foßtalhs bayerischen Bevollmächtigten, Gesandten ꝛc. Grafen von Lerchenfeld⸗Koefering abermals eine Plenarsitzung ab. In dieser wurde den Etatsentwürfen zum Reichshaushalts⸗Etat für 1892/93 für die Verwaltung des Reichsheeres, über den allge⸗ meinen Pensionsfonds, über den Reichs⸗Invalidenfonds und die Reichsschuld sowie den Gesetzentwürfen, betreffend die Feststellung des Reichshaushalts⸗Etats für 1892/93, und be⸗ treffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Ver⸗ wachüngen des Reichsheeres, der Marine ꝛc., die Zustimmung
In der gestrigen Konferenz der deutschen und italienischen Handelsvertrags⸗Delegirten zu München ist der deutsch⸗ italienische Handelsvertrag paraphirt und das Para⸗ phirungsprotokoll unterzeichnet worden. “
Aus Anlaß der bevorstehenden Einführung des inter⸗ nationalen Uebereinkommens über den Eisenbahn Frachtverkehr hatte im letzten Frühjahre, wie damals mit getheilt wurde, im Reichs⸗Eisenbahnamt eine Konferenz von Ver tretern Deutschlands, Oesterreichs und Ungarns stattgefunden, um den Entwurf eines neuen gemeinsamen Eisenbahn⸗Betriebs⸗ reglements auszuarbeiten. Nachdem dieser Entwurf inzwischen
einer eingehenden Durchsicht unterzogen war, ist in der Zeit
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