1891 / 269 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 14 Nov 1891 18:00:01 GMT) scan diff

Eö11u“*“

8 ——

falls dasselbe für kraftlos erklärt werden wird.

auf den 22. April 1892, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer 206, an⸗ beraumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.

[45085] 8 Das Quittungs⸗(Sparkassen⸗) Buch der Volksbank in Znin E. mit unbeschränkter Haftpflicht Nr. 375/946, ausgefertigt für den Wirth Lucas Malak in Kaczkowo, über ein Depositum von 4000 lautend, betitelt: „Ksiazeczka Kwitowa Banku ludowego w Zninie zapisanéj spölki na zlozony Depozyt przez gospodarza Lukasza Malaka z Kaczkowa“ ist angeblich verloren gegangen und soll auf den Antrag des Eigenthümers, nämlich des Wirths Lucas Malak zu Kaczkowo, zum Zwecke der neuen Ausfertigung amortisirt werden. Es wird daher der Inhaber des Buchs aufge⸗ fordert, spätestens im Aufgebotstermin den 25. Juni 1892, Vormittags 11 Uhr, bei dem unter⸗ zeichneten Gerichte seine Rechte anzumelden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird. Schubin, den 30. Oktober 1891. Königliches Amtsgericht.

46339] Auf Antrag: 8 1) des Schmiedemeisters Carl Krueger Schloppe,

2,) des Ulanen Julius Piehl zu Thorn, werden die Inhaber der angeblich verloren gegangenen Sparkassenbücher der Kreis⸗Sparkasse zu Deutsch Krone Nr. 13 465 neuer Folge über 51,56 und Nr. 1869 neuer Folge über 145,59 ℳ, beide ausgestellt auf die Namen der bezüglichen Antrag⸗ steller, aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermin am 4. Januar 1892, Vormittags 11 Uhr, ihre Rechte anzumelden und die Sparkassenbücher vorzulegen, widrigenfalls dieselben für kraftlos erklärt werden.

Deutsch Krone, den 9. November 1891.

Königliches Amtsgericht.

Bekanntmachung.

146576] Aulufgebot.

„Die Arbeiterfrau Anna Liezmanska, geb. Liegandt, im Beistande ihres Ehemannes in Dombrowken, hat das Aufgebot des Sparkassenbuchs Nr. 1741 der hiesigen Kreissparkasse, ausgefertigt für die minder⸗ jährige Anna Liegandt über 271,48 ℳ, welches verloren gegangen ist, zum Zwecke der neuen Ausfertigung beantragt. Der Inhaber des Sparkassenbuchs wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 22. Juni 1892, Vormittags 11 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 15, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird.

Pr. Stargard, den 9. November 1891. . Königliches Amtsgericht.

[27759] Aufgebot.

Das Sparkassenbuch Nr. 4047 der Kottbuser

Kreissparkasse über 199 93 ₰, ausgefertigt für Hermann Plaschke in Kottbus, ist angeblich ver⸗ loren gegangen und soll auf Antrag der Vor⸗ münderin des Letzteren, Arbeiterin Emilie Plaschke in Kottbus, für kraftlos erklärt werden. „Es wird ein Jeder, der an diesem Sparkassenbuch irgend ein Anrecht zu haben vermeint, aufgefordert, sich bei dem unterzeichneten Gericht, und zwar spätestens in dem auf den 24. Februar 1892, Vormittags 9 Uhr, Zimmer Nr. 9, anberaumten Termin zu melden und sein Recht näher nachzu⸗ weisen, widrigenfalls das Buch für erloschen erklärt und dem Antragsteller ein neues an dessen Stelle ausgefertigt werden soll.

Kottbus, den 21. Juli 1891.

Königliches Amtsgericht.

[18813] Aufgebot.

Das Sparkassenbuch Nr. 3740 der städtischen Sparkasse zu Stolp, ausgefertigt für die minorenne Hanne Auguste Buhrke in Klein⸗Garde am 16. April 1879 über 73,70 ℳͤℳ ist angeblich im Jahre 1886, damals über 170,82 lautend, verloren gegangen und soll auf Antrag des Vormundes, Büdners Carl Noffke in Schmolsin für kraftlos erklärt werden.

Es wird daher der Inhaber des Buches aufgefor⸗ dert, spätestens im Aufgebotstermin, am 13. Ja⸗ nuar 1892, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht (Zimmer 17) seine Rechte

b anzumelden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls

dasselbe für kraftlos erklärt werden wird. Stolp, den 17. Juni 1891. Königliches Amtsgericht.

[46817] Bekanntmachung.

Auf den Antrag der legitimirten Erben des Fischergutsbesitzers Ernst Hildebrandt zu Alt⸗Blessin wird der Inhaber des angeblich verloren gegangenen Sparkassenbuches der städtischen Sparkasse zu Bär⸗ walde N./M. Nr. 10 344 über 50,25 ℳ, ausgestellt für den genannten Ernst Hildebrandt, aufgefor⸗ dert, spätestens im Aufgebotstermin am 3. Juni 1892, Vormittags 10 Uhr, seine Rechte anzu⸗ melden und das Sparkassenbuch vorzulegen, widrigen⸗

Bärwalde N./M., den 7. November 1891. Königliches Amtsgericht.

[23234] Aufgebot.

Herr Kaufmann August Knabe zu Halle a. S. hat das Aufgebot behufs Kraftloserklärung der von der Leipziger Röhrendampfkesselfabrik Breda & Co. zu Schkeuditz unter dem 28. Februar 1891 auf die 5 A. H. Payne in Leipzig, zahlbar an eigene

rdre, gezogenen, von letzterer Firma durch ihren Prokuristen Albert Payne acceptirten und durch Blancogiro auf den Antragsteller übergegangenen Wechsel über 1200 ℳ, zahlbar am 15. Juni 1891, und über 1500 ℳ, zahlbar am 15. Juli 1891, welche Beide aus dem Besitze der Ausstellerin ab⸗ handen gekommen sind, beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem

widrigenfalls die

Leipzig, den 7. Juli 1891. Königliches Amtsgericht, Abtheilung II.

(lich verloren gegangenen Wechsels:

folgen.

[14982] Aufgebot.

Die Firma Otto Kühnel Nachfolger in Plauen hat das Aufgebot eines von J. Kraft zu Büdingen am 3. März 1891 auf Wilhelm Schmück in Büdingen gezogenen und von diesem acceptirten Wechsels, lautend auf 70 38 ₰, zahlbar am 3. Juni 1891, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 15. Dezember 1891, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Aufgebots⸗ termine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Büdingen, den 27. Mai 1891.

Großherzogliches Amtsgericht. Rabenau.

v““

„Auf Antrag des Holzhändlers Hermann Reichelt in Schweidnitz, vertreten durch den Justizrath Herold daselbst, wird der Inhaber folgendes angeb⸗

[46051Ä]1

per 20. August 1891 Alt⸗Reichenau Schweidnitz den 19. Mai 1891 Für Mark 200. Am 20. August a. c. zahlen Sie für diesen Prima⸗Wechsel an die Ordre von mir selbst die Summe von Zyweihundert Mark den Werth in mir selbst und stellen es auf Rechnung laut Bericht. Herrn Ehrenfried Peter in Alt-Reichenau (Rückseite) Deutscher⸗Wechsel⸗Stempel 0,10 von Mark und weniger den 19. Mai 1891. August Alex H. Reichelt. Für mich an die Ordre de Werth in R Schweidnitz i/Schl. d. 18. 8 ppa Franz Neumann. Hamann. 6 Für mich an die Ordre der Herren Barchewitz & Klose Werth berechnet Schweidnitz, den 14. Juli 1891. Franz Hollunder Inhalt empfangen Barchewitz & Klose hierdurch aufgefordert, seine Rechte auf diesen Wechsel spätestens im Aufgebotstermin den 28. Mai 1892, Vormittags 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Ge⸗ richte anzumelden und den Wechsel vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung desselben er⸗ folgen wird. Bolkenhain, den 4. November 1891 Königliches Amtsgericht.

[46776] Aufgebot. Die Hypothekenurkunde über 1000 Thlr. gleich 3000 ℳ, eingetragen aus der Schuldurkunde vom 8 Mai 1871 am 9. Mai 1871 für die minder⸗ jährige Hedwig Pauline Schultze, jetzt verwittwete Frau Major Miketta zu Berlin, in Abth. III. Nr. 10. des dem Gemeindevorsteher Heinrich Partenbeimer gehörigen Grundstücks Neu⸗Glienicke Band I. Nr. 6 Bl. 36, gebildet aus einer Ausfertigung der Schuld⸗ verschreibung vom 8. Mai 1871, mit Ingrossations⸗ vermerk vom 9. Mai 1871 und einem Auszuge aus dem Hypothekenbuche vom 9. Mai 1871, ist angeblich verloren gegangen und soll auf den Antrag der Gläubigerin zum Zweck der neuen Ausfertigung für kraftlos erklärt werden. Es wird deshalb der Inhaber der Hypotheken⸗ urkunde aufgefordert, spätestens in dem auf Sonn⸗ abend, 12. März 1892, Mittags 12 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine bei dem unterzeich⸗ neten Gericht (1 Treppe, Zimmer 12) seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung derselben erfolgen wird. Köpenick, den 2. November 1891.

Königliches Amtsgericht.

Wechsel. Angenommen Ehrenfried Peter.

Ima-

Pr

August Alex

[46569]

Der Häusler Ludwig Martienssen zu Gr. Laasch

hat die Mortifikation der im Grund⸗ und Hypotheken⸗

buche seiner Häuslerei Nr. 16 daselbst Fol. 1 und

Fol. 2 eingetragenen Kapitalforderungen und zwar:

1) Fol. 1 von 100 Thlr. Crt., eingetragen für

die Vormundschaft der drei Kinder erster Ehe des Häuslers Martienssen mit der Marie Lenth, verzinslich zu 4 %,

2) Fol. 2 von 192 Thlr. 8 Schill. Crt., ein⸗ getragen für die Kinder des Häuslers Martienssen aus erster Ehe mit der Marie Lenth, verzinslich zu 4 %,

in gesetzlich zulässiger Weise beantragt. Es werden

daher alle diejenigen, welche aus den vorgedachten

Intabulaten Ansprüche erheben wollen, hierdurch ge⸗

laden, solche Ansprüche in dem auf Sonnabend,

den 5. März 1892, Vormittags 11 Uhr, an⸗ gesetzten Termine geltend zu machen, widrigenfalls dieselben mit ihren Ansprüchen für ausgeschlossen und die eingetragenen Rechte für erloschen erklärt werden. Ludwigslust, den 10. November 1891. Großherzogliches Amtsgericht.

[46784] Aufgebot. 88

Zur Erlangung eines Ausschlußerkenntnisses Be⸗ hufs seiner Eintragung als Eigenthümer im Grund⸗ buche hat der Eigenthümer Mathaeus Kortus in Ujazdek, vertreten durch den Rechtsanwalt Motty in Grätz, das Aufgebot des Grundstücks Ujazdek Band I. Blatt Nr. 2, bestehend aus Wohnhaus mit Hof⸗ raum, Hausgarten, Scheune, Schweine⸗, Pferde⸗ und Viehstall und Acker insgesammt 9 ha 45 a groß, als deren Eigenthümer die Bartholomaeus und Marianna, geb. Kubala, Kortus'schen Eheleute ein⸗ getragen sind, beantragt.

Es werden daher der Thomas Kortus, unbekannten Aufenthalts, sowie alle Diejenigen, welche Eigen⸗ thumsansprüche an diesem Grundstücke geltend zu machen haben, aufgefordert, ihre Ansprüche unrd Rechte auf das Grundstück spätestens im Termine am 11. März 1892, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 10, anzu⸗ melden und ihr Widerspruchsrecht zu bescheinigen, widrigenfalls die Eintragung des Antragstellers als Eigenthümer im Grundbuche erfolgen und es den Eigenthumsprätendenten überlassen bleiben wird, ihre Ansprüche in einem besonderen Prozesse zu ver⸗

[18812]

Aufgebot. 8 (Auszug.)

Auf dem Anwesen Haus⸗Nummer 67 des Acker⸗ bürgers Johann Georg Zrenner von Schnabelwaid ist im Hppothekenbuche für die Steuergemeinde Schnabelwaid Band II. Seite 425, 430, 435 für den Töpfergesellen Georg Herrmannsdörfer von Kreussen seit dem 8. April 1853 ein Kapital zu 68 Fl. 18 Kr. eingetragen. Da die Nachforschungen nach dem rechtmäßigen Inhaber der Forderung fruchtlos geblieben und seit dem Tage der letzten auf diese Forderung sich beziehenden Handlung an gerechnet dreißig Jahre verstrichen sind, wird auf Antrag des Besitzers der hypothezirten Sache jeder, welcher auf diese Forderung ein Recht zu haben glaubt, zur An⸗ meldung innerhalb sechs Monaten, spätestens in dem auf Mittwoch, 20. Januar 1892, Vormit⸗ tags 9 Uhr, bestimmten Aufgebotstermine unter dem Rechtsnachtheil öffentlich aufgefordert, daß im Falle der Unterlassung der Anmeldung die Forderung für erloschen erklärt und im Hypothekenbuche ge⸗ löscht wird.

Pegnitz, 19. Juni 1891.

Königliches Amtsgericht. (L. S.) Götz. Zur Beglaubigung. Pegnitz, am 20. Juni 1891.

Gerichtsschreiberei des Königlichen Amtsgerichts. (L. S.) Der Königliche Sekretär: Baumer

[46777] Oeffentliche Ladung. Die Erben des zu Montjoie verstorbenen Postillons Michel Joseph Strauch werden zur Wahrung ihrer Rechte an dem Grundstück Flur 7 Nr. 292, Stadt, Acker, 92 qm groß, belegen in dem Gemeindebezirk Montjoie, auf den 25. Januar 1892, Vor⸗ mittags 9 Uhr, vor das unterzeichnete Gericht geladen. Montjoie, den 11. November 1891. Königliches Amtsgericht. Abtheilung I. für Grundbuchsachen.

[46578] Ladung.

Die Wittwe Anton Halfmann, Gertrud, geb. Frett, zu Drees hat beantragt als Eigenthümerin der in Artikel 21 der Grundsteuermutterrolle von Nitz für die Erben Anton Halfmann zu Drees ein⸗ getragenen Grundstücke in das Grundbuch eingetragen zu werden.

„Der Josef Halfmann, früher zu Welcherath, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort wird als Erbe des Anton Halfmann vorgeladen, am 4. Mai 1892, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte seine Ansprüche an den vor⸗ bezeichneten Grundstücken anzumelden, widrigenfalls die Eintragung der Wittwe Anton Halfmann als Eigenthümerin erfolgen wird. 1“ Adenau, den 10. November 1891. Königliches Amtsgericht. III. gez. Schmitz. (L. S.) Beglaubigt: Hooß, Aktuar, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. III.

[465662 DOeffentliche Ladung.

Der Geschäftsführer Hubert Josef Dahmen, soweit ermittelt zuletzt in Köln wohnhaft, eingetragen im Flurbuch von Spich als Eigenthümer des Grund⸗ stücks Flur 7 Nr. 183 an der Kapelle, Garten, groß 3 Ar 26 Meter (Art. 381), dessen Wohnort und Aufenthaltsort unbekannt ist, eventuell seine unbe⸗ kannten Erben werden gemäß §§. 187 Abs. 2 der Civilprozeßordnung auf Grund des §. 58 des Ge⸗ setzes vom 12. April 1888 zu dem hiermit auf Freitag, den 15. Januar 1892, Vormittags 9 Uhr, vor das unterzeichnete Amtsgericht, Abthei⸗ lung für Grundbuchsachen b., anberaumten Termin geladen, um über ihre etwaigen Eigenthumsansprüche an dem bezeichneten Grundstück gehört zu werden. Wird ein Anspruch an das Grundstück nicht ange⸗ meldet, so erfolgt die Eintragung des Ackerers Johann Heiden in Spich als Eigenthümer des Grundstücks im Grundbuche.

Siegburg, den 2. November 1891.

Königliches Amtsgericht, Abth. für Grundbuchsachen b. gez. Napp, Gerichts⸗Assessor. Beglaubigt: Ochs, Aktuar,

chreiber des Königlichen Amtsgerichts

8

Aufgebot.

Im Grundbuche des dem Wirth Jakob Jendrny gehörigen Grundstücks Lindenwalde Nr. 12 stehen folgende Posten eingetragen: a. Abtheilung III. Nr. 1 75 Thaler für Maria und Jakob Schimankowitz, für jeden 37 Thaler 45 Groschen, als Vatererbtheil auf Grund des Erb⸗ theilungsrezesses vom 24. April 1797 conf. den 27. November 1797, b. Abtheilung III. Nr. 3 58 Thaler für Do⸗ rothea Burdinski, geb. Schimankowitz, und 58 Thaler für den Instmann Wilhelm Schimankowitz auf Grund des Erbrezesses vom 24. Februar 1858 und 20. April 1858. Diese 2 58 Thaler sind laut gerichtlicher Urkunde vom 26. Oktober 1860 bezw. 3. November 1860 an den Besitzer Ludwig Bercio in Kurken abgetreten und diesem zufolge Verfügung vom 26. Oktober 1860 bezw. 3. November 1860 subingrossirt. „Diese Posten sind angeblich getilgt und sollen im Grundbuche gelöscht werden. Auf den Antrag des Grundstückseigenthümers werden deshalb die Rechtsnachfolger der Hypotheken⸗ gläubiger Maria und Jakob Schimankowitz, sowie des Besitzers Ludwig Bercio in Kurken aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte auf die Post spätestens im Aufgebotstermine den 3. März 1892, Vor⸗ mittags 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht anzumelden, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen auf die Posten werden ausgeschlossen werden. Hohenstein O./Pr., den 29. Oktober 1891.

Königliches Amtsgericht. II

[46568] Bekanntmachung.

Es werden aufgeboten:

.1) auf Antrag des Anton Helmes zu Eversen das in der Steuergemeinde Nieheim belegene, im Grund⸗ buche von Nieheim Band 16 Blatt 801 auf den Namen des Johann Schaefers zu Nieheim ein⸗ getragene Grundstück Flur 2 Nr. 99 am Lattberge, Acker, 175 Ruthen 70 ◻¶ Fuß,

Steinberger.

Grätz, den 6. November 1891. Königliches Amtsgericht.

Bellersen das in der Gemeinde Bellersen belegene, im Grundbuche von Bellersen Band III. Blatt 30 auf den Namen des Pbiltvp Falke zu Bellersen ein⸗ getragene Grundstück Flur 7 Nr. 705/456, im zu Bökendorf das in der Gemeinde Bökendorf be⸗ legene, im Grundbuche von Bökendorf Band I. Blatt 10 auf die Namen der Friederike und Wi helmine Hoffmeister zu Lippoldsberge eingetragene Grundstück Flur 5 Nr. 237, oben im Dorfe, Hof⸗ raum und Wohnhaus Nr. 82, 7 Ruthen 55 Fuß.

Alle bekannten und unbekannten Eigenthums⸗ prätendenten werden daher aufgefordert, ihre An⸗ sprüche und Rechte auf die oben genannten Grund⸗ stücke spätestens in dem auf den 30. Mai 1892, Morgens 9 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 1, anberaumten Termine anzumelden.

Im Falle nicht erfolgender Anmeldung und Be⸗ scheinigung des vermeintlichen Widerspruchsrechts erfolgt der Ausschluß aller Eigenthumsprätendenten vins die Eintragung des Besitztitels für die Antrag⸗ eller.

Nieheim, den 29. Oktober 1891.

Königliches Amtsgericht.

[46567] Aufgebot.

Die Todeserklärung der Henriette Therese Herr mann, geb. Schumann, aus Ronneburg und Aus⸗ händigung des Vermögens derselben von 19175 an:

den H1öu Arthur Hergt in Münster

i./ Elsaß,

den Schuhmacher Max Hergt in Eilenburg,

den Schneidermeister Armand Hergt in Jena,

Luitgard Hergt daselbst,

Frau Helene Huckmann, geb. Hergt, in Dresden, ist von den Letztgenannten bei unterzeichnetem Ge⸗ richt, welches das vorbezeichnete Vermögen in Ver⸗ wahrung hat, beantragt worden. 1 Die Therese Herrmann ist als außereheliche Tochter der Ernestine Schumann in Ronneburg a 22. Januar 1825 geboren und hat sich dort mi dem Färber Florian Albrecht Herrmann aus Greußen am 24. November 1846 verheirathet. Im Juni 1849 ist die Therese Herrmann mit ihrem Ehemann und einem der Ehe entsprossenen Sohne nach New York ausgewandert, wo kurz nach der Ankunft der Färber Herrmann und ein zweiter in Amerika ge⸗ borener Sohn im Alter von 4 Monaten starb.

Drei Monate nach dem Tode ihres ersten Mannes hat sich die Therese Herrmann, geb. Schumann, in New⸗York mit einem Hessen⸗Darmstädter aus Röth⸗ ges wieder verheirathet, dessen Namen in dem letzten Brief der Therese Herrmann aus dem Jahre 1852 nicht genannt ist. 1 Die Mutter der Therese Herrmann, geb. Schu⸗ mann, welche im Jahre 1837 gestorben ist, war an den Tuchmacher Christian Müller, gestorben im Jahre 1840, verheirathet, weshalb die Therese Herr⸗ mann auch Müller genannt wurde. Die beiden Brüder der Herrmann, Louis und Emil Müller, sind nach den eidesstattlichen Ver⸗ sicherungen der Antragsteller ohne Erben verstorben. Die Schwester der Therese Herrmann, Lin Müller, verehelichte Hergt, starb am 24. März 1865 und hinterließ die Antragsteller als alleinige Erben. Es wird dies mit der Aufforderung an die Therese Herrmann, geb. Schumann, genannt Müller, und an alle diejenigen Personen, welche bessere Rechte als die Antragsteller nachweisen können, bekannt ge⸗ geben, ihre Rechte bis spätestens den 30. März 1892, Vormittags 10 Uhr, bei unterzeichneter Behörde anzumelden, widrigenfalls die Therese Herr⸗ mann, geb. Schumann, für todt erklärt wird und ihr Vermögen den Antragstellern unter Ausschluß aller anderen Personen ausgehändigt werden wird. Greußen, den 7. November 1891.

Fürstliches Amtsgericht. II. gez. Maempel.

heit der §§. 825 und 187 der Civilprozeßordnung

der obengenannten Abwesenden öffentlich zugestellt.

Greußen, den 7. November 1891.

Der Gerichtsschreiber des Fürstl. Amtsgerichts. II. GC Keuse. 8—

8b

[46575] Aufgebot. Auf den Antrag des Kaufmanns Emil Heinicke und der unverehelichten Alwine Heinicke, beide zu Berlin, vertreten durch den Rechtsanwalt Rosenbaum ebenda, als Benefizialerben ihrer am 4. Juni 1891 zu Charlottenburg verstorbenen Schwester, der ver⸗ ehelichten Kaufmann Langheld, Rosamunde Katha rine Johanne, geb. Heinicke, werden die Nachlaß⸗ gläubiger der vorgedachten Erblasserin aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine am 18. Januar 1892, Vormittags 10 Uhr, ihre Ansprüche und Rechte auf den Nachlaß bei dem unterzeichneten Ge⸗ richte (Berlinerstraße 77 L) anzumelden, widrigenfalls sie gegen die Benefizialerben ihre Ansprüche nu noch insoweit geltend machen können, als der Nachlaß mit Ausschluß aller seit dem Tode der Erblasserin aufgekommenen Nutzungen durch Befriedigung der angemeldeten Ansprüche nicht erschöpft wird. Das Nachlaßverzeichniß kann in unserer Gerichtsschreiberei eingesehen werden. Charlottenburg, den 7. November 1891

Königliches Amtsgericht.

von Arnim.

[46577] Aufgebot.

„Am 2. Februar 1891 verstarb zu Lyck ohne Er

richtung einer letztwilligen Verordnung der Land⸗ messer und Premier⸗Lieutenant a. D. Carl von Berken mit Hinterlassung von Geschwistern als nächsten Erben, welche sämmtlich auf die Erbschaft verzichteten. Der Restaurateur Gustav Strauß in Lyck wurde am 26. Februar 1891 zum Nachlaß⸗ pfleger bestellt und hat das Inventarium über den etwa 350 werthen Nachlaß in der Gerichts⸗ schreiberei niedergelegt und am 22. Oktober 189

das Aufgebot a des erblosen Nachlasses, b. der Nachlaßgläubiger beantragt. Zu dem auf den 21. November 1892, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht Terminszimmer Nr. 116 anberaumten Aufgebotstermine werden daher vorgeladen

a. alle unbekannten Erben mit der Auflage

spätestens im Aufgebotstermine ihre Ansprüche und Rechte auf den Nachlaß bei dem Gerichte anzu⸗

2) Auf Antrag des Tagelöhners Franz Schulze zu

melden, widrigenfalls die unbekannten Erben, welche sich nicht melden, mit ihren Ansprüchen auf den

Dorfe, Gebäudefläche, Wohnhaus, 2 Ruthen 70 Fuß, 3) auf Antrag des Tagelöhners Friedrich Brenneke

Vorstehendes Aufgebot wird hiermit in Gemäß⸗

Nachlaß werden ausgeschlossen und der Nachlaß dem sich meldenden und legitimirenden Erben, in Er⸗ mangelung desselben aber dem Fiskus wird verabfolgt werden, der sich später meldende Erbe aber alle Verfügungen des Erbschaftsbesitzers anzuerkennen schuldig, von demselben weder Rechnungslegung, noch Ersatz der Nutzungen zu fordern berechtigt ist, sich vielmehr mit der Herausgabe des noch Vorhandenen ügen muß; 1“ Nachlaßgläubiger und Vermächtnißnehmer mit der Auflage, ihre Ansprüche und Rechte spätestens im Aufgebotstermine anzumelden, unter der Verwarnung, daß die Nachlaßgläubiger und Vermächtnißnehmer, welche ihre Ansprüche nicht an⸗ melden, gegen den Benefizialerben ihre Ansprüche nur noch insoweit geltend machen können, als der Nachlaß, mit Ausschluß aller seit dem Tode des Erblassers aufgekommenen Nutzungen, durch Be⸗ friedigung der angemeldeten Ansprüche nicht erschöpft

wicd, , den 24. Oktober 199=1. Königliches Amtsgericht.

[46791 Aufgebot. I Auf 1.n Antrag des Nachlaßpflegers Herrn Justiz⸗ raths Disse zu Münster werden die unbekannten Rechtsnachfolger der am 26. Juni 1891 zu Münster im Franziskus⸗Hospital verstorbenen Wittwe des Schneiders Joseph Byron, Elisabeth, geb. Reinert, hiermit aufgefordert, spätestens in dem vor dem unterzeichneten Amtsgericht, Zimmer Nr. 27, auf den 6. September 1892, Vormittags 11 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine ihre Ansprüche und Rechte auf den Nachlaß anzumelden, widrigenfalls sie mit denselben ausgeschlossen, der Nachlaß dem sich meldenden und legitimirenden Erben, in Er⸗

angelung dessen aber dem Fiskus wird verabfolgt

erden, und der sich später meldende Erbe alle Ver⸗ ügungen des Erbschaftsbesitzers anzuerkennen schuldig, weder Rechnungslegung noch Ersatz der Nutzungen, sondern nur Herausgabe des noch Vorhandenen zu fordern berechtigt sein wird. (F. 34. 91.)

Minster, den 30. Oktober 1891.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung V.

1 1 Aluf Antrag der Testamentsvollstrecker des Carl einrich Langbein, nämlich des Emil Gerber und

des Georg Stockfleth, vertreten durch den Rechts⸗

vmeh Dr. Otto Meier, wird ein Aufgebot dahin assen: daß Alle, welche an den Nachlaß des hierselbst am 13. Mai 1891 verstorbenen Weinhändlers Carl Heinrich Langbein persönlich oder in seiner früheren Eigenschaft als Mitinhaber der Firma T. L. Langbein Erb⸗ oder sonstige An⸗ sprüche zu haben vermeinen oder den Bestim⸗ mungen des von dem genannten Erblasser am 26. April 1890 errichteten, hierselbst am 21. Mai 1891 publicirten Testaments, wie auch er Ernennung der Antragsteller zu Testaments⸗ vollstreckern und den denselben als solchen er⸗ theilten Befugnissen, namentlich der Umschrei⸗ bungsbefugniß, widersprechen wollen, hierdurch aufgefordert werden, solche An⸗ und Wider⸗ prüche bei dem unterzeichneten Amtsgericht, Dammthorstraße 10, I. Stock, Zimmer Nr. 17, spätestens aber in dem auf Mittwoch, den 30. Dezember 1891, Nachmittags 1 Uhr, anberaumten Aufgebotstermin, daselbst Parterre Zimmer Nr. 7, anzumelden und zwar Aus⸗ wärtige unter Bestellung eines bhiesigen Zu⸗ tellungsbevollmächtigten bei Strafe des Aus⸗ schlusses. Hamburg, den 28. Oktober 1891. Das Amtsgericht Hamburg, Abtheilung für Aufgebotssachen. gez. Tes dorpf Dr. Veröffentlicht: Ude, Gerichtsschreib ergehülfe.

46572] Aufgebot.

Auf Antrag des Testamentsvollstreckers des Johann Eduard Daniel Schultz, nämlich des Rechtsanwalts Dr. A. Kaemmerer, vertreten durch die Rechts⸗

nwälte Dres. Max Predöhl, Joh. Behn und A. Kaemmerer, wird ein Aufgebot dahin erlassen: . daß Alle, welche an den Nachlaß des am 8 September 1891 hierselbst verstorbenen ahnarztes Johann Eduard Daniel Schultz Erb⸗ oder sonstige Ansprüche zu haben ver⸗ meinen oder den Bestimmungen des von dem genannten Erblasser am 19. November 1889 rrichteten, mit Additament vom 7. März 1891. ersehenen, am 1. Oktober 1891 hierselbst publicirten Testaments, insbesondere der Er⸗ ennung des Antragstellers zum Testamentsvoll⸗ ecker sowie den demselben ertheilten Befug⸗ issen, namentlich der Befugniß, in die Um⸗ chreibung oder Tilgung von Hypotheken zu onsentiren, auch erforderlichen Falles das Testa⸗ ment authentisch zu interpretiren, wider⸗ prechen wollen, hierdurch aufgefordert werden, olche An⸗ und Widersprüche bei dem unterzeich⸗ neten Amtsgericht, Dammthorstraße 10, I. Stock, Zimmer Nr. 17, spätestens aber ig dem auf Mittwoch, den 30. Dezember 1891, Nachmittags 1 Uhr, anberaumten Aufgebots⸗ termin, daselbst Parterre, Zimmer Nr. 7, anzu⸗ melden und zwar Auswärtige unter Be⸗ stellung eines hiesigen Zustellungsbevollmäch⸗ tigten bei Strafe des Ausschlusses. Hamburg, den 30. Oktober 1891. Das Amtsgericht Hamburg, Abtheilung für Aufgebotssachen. gez. Tes dorpf Dr. Veröffentlicht: Ude, Gerichtsschreibergehülfe.

146573] Aufgebot.

Auf Antrag des Testamentsvollstreckers des ver⸗

storbenen Philipp David Selke oder Selcke, nämlich

des Rechtsanwalts Dr. J. Wolffson, vertreten durch die Rechtsanwälte Dres. J. Wolffson, A. Wolffson und O. Dehn, wird ein Aufgebot dahin erlassen:

1 daß Alle, welche an den Nachlaß des am 21. November 1878 hierselbst verstorbenen Philipp David Selke oder Selcke Erb⸗ oder sonstige Ansprüche zu haben vermeinen oder den

Bestimmungen des von dem genannten Erblasser am 23. April 1873 errichteten, am 5. Dezember 1878 publizirten Testaments, insbesondere auch der Bestellung des Antragstellers zum Testaments⸗ vollstrecker und der demselben ertheilten Macht und Gewalt, welche Testamentzexecutoren ertheilt u werden pflegt, also namentlich der Befugniß,

8

Mobilien oder Immobilien zu verkaufen, Zahlung in Empfang zu nehmen, Vergleiche zu schließen, Grundstücke, Hauspöste und Staatspapiere auf seinen alleinigen Consens umzuschreiben, zu ver⸗ klausuliren oder dem Nachlasse zuschreiben zu lassen, Pöste zu tilgen, höhere Beschwerung an⸗ zunehmen u s. w. u. s. w., widersprechen wollen, hierdurch aufgefordert werden, solche An⸗ und Widersprüche bei dem unterzeichneten Amts⸗ gericht, Dammthorstraße 10, I. Stock, Zimmer Nr. 17, spätestens aber in dem auf Mitt⸗ woch, den 30. Dezember 1891, Nach⸗ mittags 1 Uhr, anberaumten Aufgebots⸗ termin, daselbst Parterre Zimmer Nr. 7, an⸗ zumelden und zwar Auswärtige unter Be⸗ stellung eines hiesigen Zustellungsbevollmäch⸗

tigten bei Strafe des Ausschlusses. Hamburg, den 5. November 1891. 8 Das Amtsgericht Hamburg, Abtheilung für Aufgebotssachen. gez. Tesdorpf Dr.. Veröffentlicht: Ude, Gerichtsschreibergehülfe

[46779] Aufgebot.

Auf Antrag des Testamentsvollstreckers der Char⸗ lotte Sophie Tido, nämlich des Rechtsanwalts Dr. Guido Möring, wird ein Aufgebot dahin erlassen: 1 4

daß Alle, welche an den Nachlaß der hierselbst

am 13. August 1891 verstorbenen unverehelichten

Charlotte Sophie Tido Erb⸗ oder sonstige

Ansprüche zu haben vermeinen oder den Be⸗

stimmungen des von der genannten Erblasserin

am 18. August 1880 errichteten, mit einem

Nachtrag vom 10. Dezember 1890 versehenen,

am 17. September 1891 publizirten Testaments,

insbesondere der mit „ausgedehntester Macht und

Gewalt“ erfolgten Ernennung des Antragstellers,

zum Testamentsvollstrecker, sowie der ihm als

solchem ertheilten „Umschreibungsbefugniß auf seinen alleinigen Konsens“ widersprechen wollen, hierdurch aufgefordert werden, solche An⸗ und

Widersprüche bei dem unterzeichneten Amtsgericht

Dammthorstraße 10, I. Stock, Zimmer Nr. 17,

spätestens aber in dem auf Mittwoch, den

30. Dezember 1891, Nachmittags 1 Uhr,

anberaumten Aufgebotstermin, daselbst Parterre,

Zimmer Nr. 7, anzumelden und zwar Aus⸗

wärtige unter Bestellung eines hiesigen Zustel⸗

lungsbevollmächtigten bei Strafe des Aus⸗ schlusses. Hamburg, den 6. November 1891. Das Amtsgericht Hamburg. Abtheilung für Aufgebotssachen. gez Tesdorpf Dr. Veröffentlicht: Ude, Gerichtsschreibergehülfe.

[46574] Aufgebot.

Auf Antrag der Testamentsvollstrecker des ver⸗ storbenen Einnehmers Johann Friedrich August Kleinschmidt, nämlich des Albert Johannes Bern⸗ hard Vogelsang und des Georg Julius Werner, vertreten durch die Rechtsanwälte Dres S. Israel und M. Cohen, wird ein Aufgebot dahin erlassen:

daß Alle, welche an den Nachlaß des am 24. Sep⸗ tember 1891 hierselbst verstorbenen Einnehmers Johann Friedrich August Kleinschmidt, Erb⸗ oder sonstige Ansprüche zu haben vermeinen, oder den Bestim mungen des von dem genannten Erblasser am 2. Juni 1880 errichteten, mit Zu⸗ sätzen resp. Abänderungen vom 12. Mai 1887 versehenen, am 8. Oktober 1891 hierselbst publi⸗ zirten Testaments, insbesondere den den Lesta⸗ mentsvollstreckern ertheilten Befugnissen, die Umschreibung und Zuschreibung von Grund⸗ eigenthum, Hypotheken und Werthobjekten aller Art auf ihren alleinigen Consens vorzunehmen und die letztwilligen Verfügungen des Erblassers erforderlichen Falles authentisch zu interpretiren, widersprechen wollen, hiermit aufgefordert werden, solche An⸗ und Widersprüche im unterzeichneten Amtsgericht, Dammthorstraße 10, erster Stock, Zimmer Nr. 17, spätestens aber in dem auf Mittwoch, den 30. Dezember 1891, Nachmittags 1 Uhr, anberaumten Auf⸗ gebotstermin, daselbst Parterre, Zimmer Nr. 7, anzumelden und zwar Auswärtige unter Be⸗ stellung eines hiesigen Zustellungsbevoll⸗ mächtigten bei Strafe des Ausschlusses.

Hamburg, den 7. November 1891.

Das Amtsgericht Hamburg, Abtheilung für Aufgebotssachen. ez. Tesdorpf Dr. Veröffentlicht: Ude, Gerichtsschreibergehülfe.

[46570] Aufgebot.

Auf Antrag des Testamentsvollstreckers der ver⸗ storbenen Mina Dorothea, geb. Schomann, des Soachim Heinrich Buck Wittwe, nämlich des Pastors Dr. Wilhelm Buck, vertreten durch die Rechtsanwälte Dres. Antoine⸗Feill und Dr. Hübener, wird ein Aufgebot dahin erlassen:

daß Alle, welche an den Nachlaß der bierselbst am 4. Juni 1891 verstorbenen Mina Dorothea, geb. Schomann, des Joachim Heinrich Buck Wittwe, Erb⸗ oder sonstige Ansprüche zu haben vermeinen, oder den Bestimmungen des von der genannten Erblasserin am 20. März 1884 er⸗ richteten, am 18. Juni 1891 publicirten Testa⸗ ments, namentlich auch den dem Testaments⸗ vollstrecker eingeräumten Befugnissen, insbesondere auch der Befugniß, zum Nachlaß gehörige Grund⸗ stücke, Hauspöste und Werthpapiere auf alleinigen Consens dem Nachlasse zuschreiben zu lassen oder zum Nachlaß gehöriges Grundeigenthum, Hypotheken und Werthpapiere um⸗ und einzu⸗ schreiben, zu tilgen, oder zu verclausuliren, wider⸗ sprechen wollen, hierdurch aufgefordert werden, solche An⸗ und Widersprüche bei dem unterzeichne⸗ ten Amtsgericht, Dammthorstraße Nr. 10, I. Stock, Zimmer Nr. 17, spätestens aber in dem auf Mittwoch, den 30. Dezember 1891, Nach⸗ mittags 1 Uhr, anberaumten Aufgebots⸗ termin, daselbst Parterre, Zimmer Nr. 7, an⸗ umelden und zwar Auswärtige unter Bestellung eines hiesigen Zustellungsbevollmäch⸗ tigten bei Strafe des Ausschlusee. hsae . den 9. November 1891. 1 as Amtsgericht Hamburg. Abtheilung für Aufgebotssachen. ez. Tesdorpf Dr.

gez. 2 8 Veröffentlicht: Ude, Gerichtsschreibergehülfe.

[[46693]

[466100 Bekauntmachung.

Das Königliche Amtsgericht zu Rügenwalde hat am 6. November 1891 für Recht erkannt:

Der Brauer Gottlieb Michel aus Rügenwalde wird für todt erklärt.

[46819] Bekanntmachung. Die nachstehenden Werthpapiere: I. der 4 % Ostpreußische Pfandbrief Litt. D. Nr. 31230 über 600 ℳPR,— II. der 4 % Ostpreußische Pfandbrief Litt. D. Nr. 31231 über 600 ℳ; III. der 3 ½ % Special⸗Pfandbrief Nr. 8 des Gutes Ludwigswalde III. über 300 ℳM sind durch Urtheil des unterzeichneten Gerichts vom 3. November 1891 für kraftlos erklärt. Königsberg, den 4. November 1891. Königliches Amtsgericht. XI.

Das Kgl. Amtsgericht München I. Abtheilung A. für Civilsachen hat am 10. November 1891 fol⸗ gendes Ausschluß⸗Urtheil erlassen: 1 I. Der Versicherungsschein der bayerischen Hypo⸗ theken⸗ und Wechselbank dahier vom 6. Dezember 1849 Nr. 2577 Fol. 19 G. B. II, unterzeichnet vom Direktor Simon Frhr. von Eichthal und Administrator Josef Riezler, wornach das Leben des Rentamts⸗ gehilfen Johann Anton Melchior Karl Engelbert Pramberger in Neuburg a./D. auf Lebensdauer für die Summe von 800 fl. Bankvaluta versichert worden ist, wird für kraftlos erklärt. 1 II. Die Antragstellerin Königl. Gerichtsschreibers⸗ wittwe Susanne Pramberger hat als veranlassender Theil die Kosten des Verfahrens zu tragen. München, 11. November 1891. (L. S.) Der Königl. Gerichtsschreiber: Horn.

Im Namen des Königs! Verkündet am 4. November 1891.

Nelde, Gerichtsschreiber. 38

In Sachen, betreffend das Aufgebot von Spar⸗ kassenbüchern, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Kottbus in seiner öffentlichen Sitzung vom 4ü. No⸗ vember 1891 für Recht: 8 Das Svparkassenbuch der Sparkasse der Stadt Kottbus Nr. 18 276 über 2200 ℳ, ausgestellt für für Frau Marie Bläsche, geb. Lehnig, zu Kolkwitz wird für kraftlos erklärt.

[46605]

[46604] Bekanntmachung. Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Amts⸗ gerichts vom 4. November 1891 ist der Hypotheken⸗ brief über die im Grundbuche von Kaucklitz Band I. Blatt 4 S. 49 Abth. III. Nr. 39 eingetragene Hy⸗ pothek über 145 Thlr. nebst 6 % Zinsen seit 1. März 1873 Wechselforderung und 4 Thlr. Kostenforderung gebildet aus: 8 a. der Ausfertigung des Erkenntnisses des vor⸗ maligen Königlichen Stadtgerichts zu Berlin, Abtheilung für Civilsachen, vom 13. Mai 1873, versehen mit Rechtskraftattest vom 19. Mai 1873, dem Wechsel über 145 Thlr. Preußisch Cou⸗ rant, d. d. Berlin 10. Januar 1873, zahl⸗ bar am 1. Mai 1873 von Richter auf Frau Friedericke Simon, geb. Arnim, ausgestellt und von dieser acceptirt, dem Antrag des O. Simon vom 14/18. Mai 1873 auf Wechselexekution in das Grundstück Kaucklitz Band I. Blatt 4, . dem Ersuchen des Stadtgerichts Berlin auf Eintragung der Wechselforderung auf dieses Grundstück, e. dem Grundbuchauszuge des Königlichen Amts⸗ gerichts zu Torgau vom 29. Mai 1873 für kraftlos erklärt worden. Torgau, 4. November 1891. Koöhnigliches Amtsgericht.

s b Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil vom 23. Oktober 1891 des Königlichen Amtsgerichts zu Dülmen ist die Hypothekenurkunde über die Band 17 Blatt 52 des Grundbuchs von Dülmen Abtheilung III. Nr. 1 auf Flur 11 Nr. 440/266 der Gemeinde Stadt Dülmen für den Oekonomen Bernard Wilhelm Lücke zu Hennewig, Kirchspiels Haltern, eingetragenen, demnächst auf den Antragsteller umgeschriebenen Kauf⸗ gelderrestforderung von 400 Thalern, verzinslich mit 4 % seit dem 20. Mai 1875 und gegen halbjährige Kündigung aus dem Kaufvertrage vom 20. Mai 1875, für kraftlos erklärt.

Dülmen, den 23. Oktober 1891.

Königliches Amtsgericht.

[46609] Bekanntmachung. 8 Durch Ausschluß vom 30. Oktober 1891 ist für Recht erkannt: Die Urkunden, welche über folgende auf der, dem Häusler und Zimmermann Friedrich Kuhlmann zu Mölln⸗Medow gehörigen, im Grundbuch von Bergen⸗ Landbezirk Band III. Blatt 149 verzeichneten Häuslerstelle Nr. 1 zu Tilzow in Abtheilung III. eingetragene Forderungen, nämlich: 1 1) Nr. 3 32 Thaler nebst 5 % Zinsen auf sechsmonatliche Kündigung für die minder⸗ jährige Mathilde Klühs in Tilzow,

2) Nr. 4 6 Thaler nebst 5 % Ziasen und

Kündigung, als der Rest des auf Gruczno Nr. 68 für die Apothekerwittwe Caroline Hesse, geborene Wirth, aus der Schuld⸗ und Verpfändungsurkunde vom 12 September 1840 ex decreto vom 22. Sep⸗ tember 1840 eingetragenen Kapitals, welches nach dem Tode der Wittwe Hesse nebst Zinsen seit dem 12. März 1843 durch das Attest des Patrimonial⸗ gerichts Poln. Konopat und Drosdowo vom 14. März 1847 der verehelichten Gutsbesitzer Bolzenthal, Ferdinandine, geb. Hesse, zum Eigenthum überwiesen und auf Gruczno Nr. 28 gemäß Verfügung vom 11. Juni 1851 übertragen worden ist,

2) der im Grundbuche von Rudtken Nr. 6 Ab⸗ tbeilung III. Nr. 4 auf Grund Erbrezesses vom 23. November 1837 ex decreto vom 13. April 1838 eingetragenen 288 Thaler 22 Sgr. 4 Pf. kölmische Hälfte der Wittwe Katharina Kreyzanowska, geb. Witkowska, nebst dem ihr an Stelle der Zinsen zu gewährenden Leibgedinge,

3) folgender im Grundbuche von Dt. Konopat Nr. 2 haftender Posten, nämlich:

a. Abtheilung III. Nr. 2 väterliche Erbtheile von je 12 Thlr. 23 Sgr. 1 Pf. für Johann, Michael, David und Christian Geschwister Kohnert, zusammen 51 Thaler 2 Sgr. 4 Pf.,

b. Abtheilung III. Nr. 3 2 Thaler 5 Sgr. 6 Pf. brüderliches Erbtheil für Michael Kohnert,

zu 2 und 3 zinsbar zu 5 % vom Tage des eigenen Unterhalts, zahlbar nach erreichter Großzährigkeit auf Grund der Erbtheilungsrezesse vom 10. Sep⸗ tember 1829 und 30. Juli 1838 conf. den 15. Sep⸗ tember 1838 zur künftigen Eintragung notirt und gemäß Verfügung vom 17. April 1841 zu gleichen Vorzugsrechten eingetragen,

bezw. die unbekannten Rechtsnachfolger dieser Gläubiger werden mit ihren Ansprüchen und Rechten auf die vorerwähnten Posten ausgeschlossen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Antrag⸗ steller antheilsweise.

[46608 Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil vom 3. November 1891

ist für Recht erkannt:

Die ihrer Person und ihrem Aufenthaltsorte nach

unbekannten Rechtsnachfolger des verstorbenen Häus⸗

lers und Fischers Friedrich Harder zu Vitte

a./Wittow, welcher eingetragener Gläubiger der im

Grundbuch von Altenkirchen Band I. Blatt 26

Häuslerstelle Nr. 38 zu Altenkirchen verzeichneten

Posten Abtheilung III.

a. Nr. 5. 100 Thaler nebst 5 % am 17. Mai,

b. Nr. 9. 50 Thaler nebst 5 % am 25. August je zu entrichten Zinsen auf sechsmonatliche Kündigung

ist, werden mit ihren Ansprüchen auf die genannten

Posten ausgeschlossen.

Bergen a./Rügen, den 3. November 1891.

Königliches Amtsgericht.

[46607] 8 Beschluß.

In Sachen betreffend das Aufgebot des in Silber bach belegenen Grundstücks des Handelsmannes Friedrich Zibull, enthaltend die Flächenabschnitte 2025/153 und 2026/153 F. 3/79 wird, in Er⸗ wägung, daß der gesammte Flächeninhalt der vor⸗ bezeichneten beiden Parzellen in dem Auszuge des Königlichen Katasteramts zu Mohrungen vom 28. Oktober 1878 (Bl. 5 act.) und dem entsprechend in dem Aufgebot Bl. 11 act. auf 12 a 99 qm an⸗ gegeben ist, wovon nach dem Katasterauszuge auf die erstere Parzelle 8 a 17 qm, auf die letztere 4 a 82 qm entfallen,

daß dagegen in dem Ausschlußurtheile des König⸗ lichen Amtsgerichts zu Mohrungen vom 1. Juni 1880 (Bl. 22 act.) der Gesammtinhalt der vorgedachten beiden Parzellen auf nur 12 a 90 qm angegeben ist,

daß demnach insofern das Ausschlußurtheil eine offenbare Unrichtigkeit bezw. an zwei Stellen offen⸗ bare Schreibfehler enthält,

das Ausschlußurtheil des Königlichen Amtsgerichts zu Mohrungen vom 1. Juni 1880 gemäß §. 290 Abs. 1 C.⸗P.⸗O dahin berichtigt, daß es in dem⸗ selben hinsichtlich der Größe der fraglichen Parzellen anstatt 12 a 90 qm heißen muß: 12 a 99 qm.

Mohrungen, den 6. November 1891.

Königliches Amtsgericht.

[46591] Oeffentliche Zustellung.

In Sachen der verehelichten Arbeiter Ascher, Wil⸗ helmine, geb. Schwarz, zu Neu⸗Ruppin, Klägerin, vertreten durch den Rechtsanwalt Laemmel zu Neu⸗ Ruppin, gegen ihren dem Aufenthalte nach unbekann⸗ ten Ehemann, den Arbeiter Gustav Ludwig Ascher, zuletzt in Neu⸗Ruppin wohnhaft, Beklagten, wegen Ehescheidung, ladet die Klägerin den Beklagten zur Eidesleistung und weiteren mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die zweite Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Neu⸗Ruppin auf den 25. Februar 1892, Vormittags 10 Uhr, mit der nochmaligen Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. In diesem Termin wird die Klägerin beantragen, ihr den ihr durch das am 7. Juli 1891 verkündete Urtheil auferlegten Eid abzunehmen und das Urtheil für den Schwörungsfall zu läutern. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Lad bekannt gemacht. M

Krämer,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

mann Fritz Klühs in Altefähr, gebildet sind, werden für kraftlos erklärt. Bergen a./ Rügen, den 30. Oktober 1891 Königliches Amtsgericht.

[46606 Im Namen des Königs! Auf den Antrag: 1 1) des Besitzers Anton Kruczynski zu Gruczno, 2) des Besitzers Anton Marchlewski zu Rudtken, Beide vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Eichbaum zu Schwetz, 3) des Besitzers Hermann Mielke zu Gr. Dt. Konopat, vertreten durch den Rechtsanwalt Gaertig zu Schwetz, 8 8 erkennt das Königliche Amtsgericht zu Schwetz für Recht: Die eingetragenen Gläubiger folgender Hypotheken⸗

osten: Poß der im Grundbuche von Gruczno Nr. 28 Ab⸗

sechsmonatliche Kündigung für den Arbeits⸗

[46594] Oeffentliche Zustellung.

Die verehelichte Wilhelmine Schröder, geb. Un⸗ rath, zu Dessau, vertreten durch den Rechtsanwalt Langwagen zu Dessau, klagt gegen ihren Ehemannn,

sden Arbeiter Ferdinand Schröder aus Dessau, zur Zeit unbekannt abwesend, wegen böslicher Verlassung, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu scheiden und den Beklagten als den schuldigen Theil zu den Kosten des Verfahrens zu verurtheilen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des Herzog⸗ lichen Landgerichts zu Dessau auf den 11. Fe⸗ bruar 1892, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zu⸗ gelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 8 5 Dessau, den 11. November 1891. Mayländer Kanzleirath,

theilung III. Nr. 11 eingetragenen 50. Thaler, ver⸗ tbeichgs mit 5 %, zahlbar nach einer halbjährigen

Gerichtsschreiber des Herzoglichen Landgerichts.