1891 / 272 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 18 Nov 1891 18:00:01 GMT) scan diff

kanzler zur Berücksichtiaung und im Falle der Ablehnung dieses Antkages zur Erwägung zu überweisen.

Abg. Reichensperger tritt dem Verlangen der Petitionen bei, daß bei der Bestrafung wegen Wuchers auch vom Gericht ein Schadenersatz in Form einer Buße ausgesprochen werde, denn der Bewucherte sei in seiner Nothlage selten in der Lage, auf dem Wege des Civilprozesses Schadenersatz zu beanspruchen. Redner bemängelt ferner die mangelhafte und dehnbare Fassung des Wucherparagraphen im Strafgesetzbuch

Abg. Dr. Boeckel: Seine Gegner behaupteten, seine Partei könne diesen Gegenstand nur negativ und einseitig behandeln, sie wolle deshalb auch praktische Vorschläge machen. Sie empfehle dringend die Ueberweisung der Petitionen zur Erwägung an den Reichskanzler. Sei der Staat verpflichtet, den Wucher zu bestrafen, so habe er auch die moralische Pflicht, für den Schadenersatz an den Bewucherten zu sorgen. Der Richter müsse bei einer Bestrafung wegen Wuchers in seinem Urtheil zugleich den Schadenersatz nor⸗ miren, und dieser müsse Seitens des Gerichts für den Bewucherten eingetrieben werden. Nur so werde der geriebene Wucherer em⸗ pfindlich spüren, was er an der Gesellschaft gesündigt habe. Damit, daß ein solcher Mann wie Dann sich das Leben nehme, sei dem Bewucherten ein schlechter Trost gegeben. Es müsse ihm ersetzt werden, was er verloren habe. Seine Partei verlange auch, daß von der Regierung endlich einmal Ernst mit der Verbesserung der Wuchergesetzgebung gemacht werde, anstatt den Reichstag mit all⸗ gemeinen Versprechungen zu vertrösten. Wenn überhaupt je das Sprüchwort vox populi suprema lex esto gelte, so gelte es bezüg⸗ lich der Wuchergesetzgebung. In den weitesten Volksschichten werde der Wunsch nach Verschärfung des Wuchergesetzes laut Seit 1880, wo das Wuchergesetz in Kraft getreten sei, habe der Wucher nicht nachgelassen, sondern nur andere Formen angenommen und sei zum ver⸗ schleierten Wucher geworden, sodaß man die Wucherer mit dem jetzigen Wucherparagraphen nicht fassen könne. Wer, wie er (Redner), an der Spitze eines Bauernvereins von 10 000 Mitgliedern stehe, wisse, daß der Wucher heute noch schlimmer sei als früher, zumal er jetzt im

Dunkeln schleiche und man nicht wie früher eine Kontrole darüber habe. Die Wucherer seien schlauer, geriebener und in der Wahl ihrer Mittel wählerischer geworden. Wenn die Bestrafungen wegen Wuchers abnähmen, so komme das daher, daß die Wucherer klüger ge⸗ worden seien und die Lücken des Gesetzes besser ausnutzten. Die Re⸗ gierung sei auch nicht unbelehrt darüber, wie ein Aufsatz des Re⸗ gierungs⸗Raths Zeller in Darmstadt in der „Zeitung für Agrarpolitik“ beweise. Man könne also hoffen, daß die Regierung recht bald eine Vorlage mache, um der weiteren Ausdehnung des Wuchers vorzu⸗ beugen. Das Bavyerische Statistische Bureau weise nach, daß der Wucher bei den Zwangsversteigerungen nur eine verhältnißmäßig geringe Rolle spiele, denn 1888 seien unter 3739 Zwangsver⸗ steigerungen landwirthschaftlicher Anwesen nur 330 auf den Wucher zurückzuführen. In der Statistik seien aber noch Zwangsversteigerungen aufgeführt wegen Wechselschulden. Die seien auch auf den Wucher zurückzuführen. Ferner werde als Ursache für eine Reihe von Zwangs⸗ versteigerungen Trunksucht angegeben. Nun, wer die Praxis kenne, wisse, daß dem Wucher Verfallene sich dem Trunk ergäben, um ihr Unglück zu vergessen. Die Fassung des Wucherparagraphen sei außerordentlich vage. Man verlange, daß die Ausbeutung der Nothlage nachgewiesen werde. Der klare Begriff der Nothlage sei durch die Juristen so unklar gemacht worden, daß er für den Laien unverständlich sei. In Berlin sei ein Wucherer, der 200 % genommen habe, freigesprochen, weil ihm nicht das Be⸗ wußtsein von der Nothlage seines Opfers habe nachgewiesen werden können. Schwarze sage in seinem Kommentar, daß eine momentane Verlegenheit keine Nothlage sei. Welche enorme Schwierigkeit liege darin, das Alles nachzuweisen? Das Reichsgericht habe entschieden, daß der Wucherparagraph nicht anwendbar sei, wenn nur eine der darin erforderten Vorbedingungen nicht vorhanden sei. Warum sei man nicht in anderen Paragrapben so feinfühlig und verlange, daß erst drei, vier oder fünf Vordersätze nachgewiesen würden? Wegen einer ganz harmlosen Aeußerung könne man wegen Beleidigung bestraft werden. Dem Wucherer gegenüber verlange man erst die genauesten Nachweisungen, ehe man einen solchen gemeingefährlichen Menschen der Gerechtigkeit überliefere. Nicht nur die Nothlage an sich, sondern das Bewußtsein davon bei dem Wucherer müsse nachgewiesen werden. Der Wucherparagraph sei nicht nur un⸗ praktisch gefaßt, sondern auch außerordentlich eng. Er ziehe bloß Darlehne und Stundung von Forderungen in seinen Bereich, die ganzen Vieh ⸗Leihgeschäfte, Grundstücksgeschäfte und den Waarenwucher lasse er außer Acht. Der Paragraph sei so weitschichtig und theil⸗ weise so wenig präzis gefaßt, daß selbst Juristen seine Dehn⸗ barkeit anerkennten. Ein besonderer Mangel sei die Bestimmung über den üblichen Zinsfuß. Der übliche Zinsfuß werde festgesetzt durch die Börse, sei also etwas Schwankendes, je nach der Ansicht der Körperschaft, die nicht viel besser sei als der Wucherer selbst. Warum setze man nicht ein Zinsmaximum fest, seinetwegen von 10 oder 12 % 2 Der Richter müsse wissen, woran er sei. Der ge⸗ fährlichste Wucher auf dem Lande werde nicht getrieben durch Gelddarlehen, sondern durch Viehleihe. Der Viehleiher habe von dem verliehenen Vieh den größten Vortheil, der Bauer, der die Qual damit habe, habe fast gar keinen Nutzen davon Einzelne Viehleiher liehen 700, ja 1000 Stück Vieh aus und erzielten damit 33 % Gewinn, die von den ärmsten Landleuten aufgebracht werden müßten, denen man doch gerade in erster Linie helfen solle. Was den Grundstückswucher anlange, so habe die Güterschlächterei in den letzten Jahren nur deshalb abgenommen, weil in Folge des Darniederliegens der Land⸗ wirthschaft der Güterhandel überhaupt abgenommen habe; hebe sich die Landwirthschaft, so werde auch die Güterschlächterei das in den letzten Jahren Versäumte nachholen. Um hier wirklich Abhülfe zu schaffen, müsse man die römisch⸗rechtliche Anschauung beseitigen, daß Grund und Boden eine Waare sei, mit der gehandelt und Spekulation getrieben werden könne. Grund und Boden sei ein Erbtheil des Volkes, um der Gemeinschaft Nahrung zu schaffen. Er hoffe, daß das bürgerliche Gesetzbuch, dessen Erscheinen man ja nun in Bälde entgegensehen könne, diesen Grundsatz wieder herstelle, der früher auch in deutschen Ländern gegolten habe; so sei in Kur⸗ hessen bis 1866 bestimmt gewesen, daß Niemand ein Gut parzelliren dürfe, der es nicht zwei Jahre bewirthschaftet habe, damit sei das Güterausschlachten beseitigt gewesen, denn der Güterschlächter bewirthschafte niemals Land. Mit der Annexion sei diese Bestimmung geschwunden, die in Württemberg noch heute gelte. In einzelnen Bezirken habe das Güterausschlachten ungeheure Dimensionen angenommen: in Bayern, im Bezirk Rosenheim seien in drei Jahren siebzig Güterschlächtereien vorgekommen, sodaß das Bezirksamt in öffentlicher Bekanntmachung eine Warnung dagegen erlassen habe. Dagegen könne man aber ernsthaft einschreiten nur durch Verschärfung der Wucherparagraphen und durch ent⸗ sprechende Fassung des bürgerlichen Gesetzbuches. Auch den Waarenwucher könne man heute noch nicht treffen. Von Zeit zu Zeit lese man in den Zeitungen, daß die Re⸗ gierungen Erhebungen über den Hausirhandel vornähmen, sei nun, frage er, Hoffnung vorhanden, daß man bald zu einem Gesetz gegen den Hausirhandel komme? Auch hier sei der gefährlichste Punkt der Hausirhandel mit Vieh. In Bezug auf die Abzahlungsgeschäfte habe vor Jahren der Staatssekretär Dr. von Boetticher gesagt, es schwebten Unterhandlungen, doch wisse man noch nicht was man thun solle; es wäre ihm (dem Redner) angenehm, zu hören, daß in den letzten Jahren hier ein Fortschritt gemacht sei. Besonders wichtig sei auch die Frage der Wechselfähigkeit; sie müsse eingeschränkt werden auf Kaufleute, die die Bedeutung des Wechsels kennten, die am Ver⸗ falltage in die volle Kasse greifen könnten; kleinen Leuten, namentlich Landleuten, die nicht wüßten, was es bedeute, wenn sie einen Wechsel unterschrieben, bringe die Wechselfähigkeit keinen Nutzen, sondern nur Gefahr. Wolle man den Wucher beseitigen, so müsse man die Wucherprozesse vor die Schwurgerichte bringen; der Wucher sei ein Vergehen gegen die Volks⸗ anschauung, darum gehöre er vor ein Volksgericht. Gelehrte Richter hätten häufig nicht die rechte Anschauung von der wirthschaft⸗

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zu

lichen Bedeutung des Wuchers. Habe doch eine Strafkammer des Berliner Landgerichts im Jahre 1881 einen Mann, der des Wuchers gegen einen Beamten angeklagt gewesen sei, freigesprochen, weil bei einem Beamten, der sein festes Gehalt habe und daneben noch ein paar Hundert Thaler Vermögen, von einer Nothlage keine Rede seine könne! Damit sei jedes Vorgehen gegen den so weit verbreiteten Beamtenwucher unmöglich gemacht. Nur das Volksgericht könne den Wucher bestrafen und beseitigen, und darum bitte er, die Wucherprozesse den Schwurgerichten zu überweisen.

Staatssekretär im Reichs⸗Justizamt Dr. Bosse:

Meine Herren! Der Herr Vorredner hat freilich Thatsachen verlangt und nicht leere Reden. Ich kann nun mit einer Vorlage der Novelle zum Wuchergesetz noch nicht vor das hohe Haus treten, ich hoffe aber doch, daß dem Reichstage damit gedient ist, wenn ich ganz einfach und wahrheitsgemäß sage, wie die Sache mit der Novelle zum Wuchergesetz liegt. Ich will vorwegschicken, daß die Frage der Abzahlungsgeschäfte doch nur in einem sehr mittelbaren Zusammen⸗ hange mit dieser Materie steht; die Frage der Abzahlungsgeschäfte ist gesondert von uns aufgenommen, und es beginnen in diesen Tagen kommissarische Berathungen zwischen den verschiedenen Ressorts über eine Vorlage, die von der Reichs⸗Justizverwaltung ausgegangen ist. Aehnlich wird es sich, wie mir eben gesagt wird, mit dem Hausir⸗ handel verhalten, der ja nicht zu meinem unmittelbaren Ressort gehört.

Was nun die Novelle zum Wuchergesetz betrifft, so ist die Reichs⸗ Justizverwaltung auf eine Anregung des hoben Hauses in die Be⸗ rathung dieser Frage eingetreten. Sie hat sich mit den größeren deutschen Regierungen in Verbindung gesetzt und hat diese um eine Aeußerung über das Bedürfniß und über die Richtung, in der eventuell eine derartige Reform unserer Wuchergesetzgebung anzustreben sein würde, ersucht. Diese Aeußerungen sind zum größeren Theil eingegangen, zum Theil aber noch nicht, und ich glaube in der That, auch der Herr Vorredner wird zugeben müssen, daß eine gesetzgeberische Vorarbeit, die so einschneidend ist, wie die Reform unserer Wucher⸗ gesetzgebung, nicht übers Knie gebrochen werden darf, sie muß so sorgfältig vorbereitet werden, wie Pflicht und Gewissen das erfordern. Ich erinnere nur daran, daß so tief einschneidende Maßregeln, wie die Befugniß des Strafrichters, über den Schaden⸗ ersatz in Form einer Buße zu erkennen, oder die bindende Kraft der strafgerichtlichen Erkenntnisse für den Civilrichter, Maßregeln gegen den Waarenwucher, wie sie beantragt sind, und in Bezug auf die Viehleihe Dinge sind, die nach allen Richtungen hin erwogen werden müssen, ehe man mit gesetzgeberischen Maßregeln hier vor die Ver⸗ tretung des Reichs treten kann; denn wenn wir darin Schritte thäten, die nicht gehörig erwogen wären, und Mißgriffe machten, so würde sich das wahrscheinlich sehr schwer fühlbar machen. Ich glaube, daß wir in allernächster Zeit auch von den Regierungen, die noch nicht geantwortet haben, das nöthige Material bekommen werden, und kann hinzufügen, daß uns die Ueberweisung der Petitionen an den Herrn Reichs⸗ kanzler nur erwünscht sein kann; sie wird ihre sorgfältige und ernste Erwä⸗ gung finden. Ich kann mich ja im Voraus über das Resultat, welches dabei herauskommen wird, nicht äußern, weil ich es noch nicht weiß; aber das kann ich versichern, die Sache wird mit allem Ernst be⸗ handelt und nach allen Richtungen hin erwogen werden. Und das sind nicht leere Reden, sondern ich hoffe, wir werden demnächst auch mit einer That und einer Vorlage hier vor das hohe Haus hintreten können. (Bravo!) 8

Abg. Rickert: Er habe in diesem Augenblick gar keine Ver⸗ anlassung, auf die Materie selbst weiter einzugehen. Das hohe Haus werde in allen seinen Theilen mit dem Vertreter der Regierung einig sein, daß man wirksame Gesetze gegen die Wucherer schaffen müsse und daß es sich andererseits um Maßregeln handle, die mit der größten Vorsicht in Anwendung gebracht werden müßten. Alle Parteien müßten gemeinsam vorgehen, um besonders die Landbevölke⸗ rung über den Wucher aufzuklären. Er sei der Meinung des Pro⸗ fessors Wagner, der neulich in einer Versammlung der Christlich⸗ sozialen gesagt habe: Was klagt Ihr die Leute an, schützt Euch selber! Er (Redner) sage, wenn die Leute sich nicht selbst vor dem Wucher schützten, so würden ihnen auch die besten Gesetze nicht helfen.

Abg. von Stronmnbeck zieht seinen Prinzipalantrag zurück und hält nur den Eventualantrag, die vorliegenden Petitionen dem Reichskanzler zur Erwägung zu überweisen, aufrecht.

Abg. Liebermann von Sonnenberg: Seine Freunde und er freuten sich, von der Regierung eine Auskunft bekommen zu haben; aber gerade darum, weil man sehr sorgfältig und ohne Uebereilung in dieser Sache zu Werke gehen müsse, sei es nothwendig, sie genau zu prüfen. Der Abg. Rickert habe gemeint, er (Redner) hätte in der letzten Debatte gegen eine große Klasse geachteter Mitbürger Invektiven geschleubert. Er habe sich lediglich gegen jüdische Wucherer ge⸗ wendet. Der Abg. Rickert habe einen Unterschied zwischen guten und schlechten Wucherern konstruiren wollen, dann aber seine Aeußerungen im stenographischen Bericht abgeschwächt. Er habe den Güterschlächtern eine Art von Ehrentitel gegeben, indem er sie als Leute hingestellt habe, die Güter zertrümmerten, um einen kleinen Besitz zu schaffen, auf dem die kleinen Leute sich ehrlich ernähren könnten. Er (Redner) habe nun in Bezug auf die Provinz Brandenburg eine Aufstellung machen lassen, die er seiner Zeit vorlegen werde. Er könne aber schon jetzt feststellen, daß die Güterschlächtereien dort keinen leistungsfähigen Grundbesitz hergestellt hätten. Der Abg. Rickert habe damals ferner gesagt, der badische Verein gegen Wucher sei durch einen Juden veranlaßt worden. Ueberhaupt habe er es so hingestellt, als ob dieser Verein gegen den Antisemitismus gerichtet sei. Das sei ein Irrthum. Eine große Anzahl von ganz geachteten Mitbürgern habe ihren Eintritt in den Verein von der Erklärung abhängig gemacht, der Verein richte sich nicht gegen den Antisemitismus. Der Abg. Rickert habe seiner Zeit be⸗ hauptet, die Juden in Deutschland seien durch Kaiserliche Edikte zum Wucher gezwungen worden. Aber das sei falsch. In Polen und in Spanien hätten die Juden schon vor dem Erlaß solcher Edikte Wucher getrieben. (Redner zitirt zum Beweise dieser Be⸗ hauptungen Auslassungen verschiedener Schriftsteller vom 12. Jahr⸗ hundert ab.) Wenn der Abg. Rickert in die emphatischen Worte ausgebrochen sei: es ist wunderbar, daß unsere jüdischen Mitbürger trotz des Druckes und trotz der Erpressung und Ausplünderung, die an ihnen vorgenommen wurden, sich im Großen und Ganzen doch noch derartig frisch und moralisch rein erhalten haben, so sage er (Redner), die Juden seien so rein gewesen, wie Hirschfeld, Wolff, Fried⸗ länder üu. s. w. Der Abg. Rickert habe auch von jüdischen Gesetzen gesprochen und zum Beweise der Unrichtigkeit seiner damaligen Be⸗

hauptungen gesagt: Lesen Sie doch die betreffenden Bücher. Diese Bücher besagten aber etwas Andercs. Daß der Talmud thatsächlich noch die Grund⸗ lage für die jüdische Moral sei, beweise das „Archive des Israé- lites“, das erklärt habe, der Talmud habe unbedingt die Superiorität über das Gesetzbuch, dieses Blatt sei nicht etwa ein orthodoxes, sondern ein reformjüdisches Blatt es beweise ferner der Juden⸗ spiegel von Professor Justus vom Jahre 1882. Der „Westfälische Merkur“ habe 1883 einen großen Auszug daraus gebracht, er sei darauf von jüdischen Rabbinern verklagt und freigesprochen worden. Die Freisprechung habe sich wesentlich auf ein Gut⸗ achten des Dozenten der semitischen Philologie, Dr. Eckart, in Münster gestützt. Dieser Herr habe es ausdrücklich abgelehnt, Antisemit zu sein oder dieser Bewegung Vorschub leisten wollen, und dennoch behauptet, daß

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sich solche Gesetze im Talmud

fänden, wie es von Professor Justus behauptet sei. (Der Präsident macht den Redner darauf aufmerksam, daß hier über das Wuchergesetz, nicht über den Talmud verhandelt werde.) Er wolle beweisen, daß die jüdische Sittenlehre und Moral den Wucher gestatte. Ein solches Talmudgesetz besage (Redner zitirt die betreffenden Stellen), daß ein jüdischer Zeuge nicht in einem Wucherprozeß gegen einen Juden aus⸗ sagen dürfe. In einem anderen Gesetz heiße es: Das Geld der Nicht⸗ juden ist ein herrenloses Gut und Jeder, der zuerst kommt, hat seinen Vortheil davon. Auf diese Gesetze werde die Staatsregierung zurück⸗ greifen und sich vergewissern müssen, daß man diese aus dem Talmud ausmerze, denn sonst lasse es sich allerdings erklären, wie Seitens des jüdischen Wucherers an dem Volke gesündigt werde. Wenn der Abg. Rickert den Wucher in Spanien geleugnet habe, so verweise er (Redner) ihn auf die spanischen Romane Gil Blas' und ähnliche. Der Abg. Rickert habe gemeint, die Leute müßten sich selbst helfen, sie müßten aufgeklärt werden. Dazu seien ja aber die Volksvertreter gerade hier. Sie klärten die Leute überall auf über die Gefahren, die ihnen von dem Wucher drohen, nicht blos von dem jüdischen Wucher. Seine Partei verlange, daß die jüdische Moral geprüft werde auf ihren Inhalt, denn sonst laufe man Gefahr, daß alle Gesetze von den Juden immer wieder durchlöchert würden. 1

Abg. Rickert: Man habe eben dieselbe Tonart gehört, die schon in der letzten Debatte von dem Vorredner zuerst, nicht von ihm (dem Redner), angeschlagen worden sei. Die Daten, die der Vorredner ge⸗ bracht habe, seien für ihn (den Redner) unkontrolirbar; er werde auf sie nicht eingehen. Es sei unwahr, daß der Talmud das Gesetzbuch des Judenthums sei, und daß der Wucher nach der jüdischen Moral erlaubt sei. Der Wucher sei nach der jüdischen Moral ebenso ver⸗ werflich, wie nach der christlichen. Das Alte Testament gelte den Juden als die Offenbarung des Judenthums; das Alte Testament ver⸗ ürtheile aber den Wucher. Die Methode, daß man aus drei Fällen, die in Berlin vorgekommen seien, Anklagen gegen die Juden konstruire, halte er für unerhört und verwerflich. Er sei der Meinung der „Kreuz⸗ zeitung“, die in Bezug auf die Unsittlichkeitsprozesse gegen Aristokraten gesagt habe, diese vereinzelten Fälle seien nicht geeignet, um daraus einen Vorwurf gegen den ganzen Stand herzuleiten. Noch heute Morgen habe er von einem Herrn eine ganze Mappe von Unter⸗ schlagungen und betrügerischen Bankerotts erhalten, bei denen Christen, zum Theil aus hohen Familien, betheiligt seien. Er lehne es aber ab, in dieser Weise Politik zu treiben. Er erinnere an den „Reichsboten“, der gesagt habe, daß es unzählige christliche Geschäfts⸗ leute gebe, die zweierlei Gewissen bätten, das eine, das Christenthum und Frömmigkeit für nothwendig halte, das andere, das nur ein Gebot kenne: Du sollst Geld schaffen. Er (Redner) hoffe es noch zu erleben, daß man die Tribüne des Reichstages nicht dazu weiter benutze, um aus solchen einzelnen Fällen gegen einzelne Religions⸗ gesellschaften mit derartigen Waffen vorzugehen. Der Vorredner wolle in Baden Studien gemacht haben. Seine (des Redners) Partei habe darüber auch genaue Informationen und der Verein zur Abwehr des Antisemitismus, dem anzugehören er sich zur hohen Ehre rechne und von dem er nur bedauere, daß sich nicht auch die Aristokratie anschließe, wie sie es in Oesterreich thue, habe gerade in der Bekämpfung des Wuchers eine seiner Hauptaufgaben gesehen. In Baden sei auf Veranlassung eines jüdischen Bankiers ein Verein gegen den Wucher gegründet worden, und trotzdem die jüdische Bevölkerung dort nur 1 % oder 1 ½ % der Gesammt⸗ bevölkerung bilde, seten in diesem Verein 20 % Juden, die auf die allerverschiedente Art gegen den Wucher vorgingen. Vielleicht sei es auch dem Vorredner bekannt, daß der, welcher den Offenburger Wucherfall zur Anzeige gebracht habe, ein Jude gewesen sei, weil die anständigen Juden gegen den jüdischen Wucherer energischer vorgingen, als die Christen. In Baden habe gerade in Folge dieser Vereinsbildung der Wucher sich erheblich vermindert, und aus Karls⸗ ruhe werde ihm (dem Redner) heute noch gemeldet, daß die Ein⸗ zigen, die dort verurtheilt seien, zwei Christen seien. Die Statistik des Vorredners stehe auf schwachen Füßen. Er habe damals gesagt, daß im Friedeberger Kreise achtzig Güterschlächtereien vorgekommen seien, davon seien zweiundsechzig von Juden verübt worden. Er habe sich dabei lediglich auf das „Friedeberger Kreisblatt“ bezogen. Aus diesem Kreisblatt ließen sich die Güter⸗ zertrümmerungen gar nicht erkennen. Es lasse sich beim besten Willen nicht ersehen, ob es sich um eine Güterzertrümmerung handele oder ob die Sache überhaupt perfekt geworden sei. Seine Partei habe über die Sache selbst Ermittelungen angestellt und gefunden, daß es sich meist garnicht um Güterschlächtereien gehandelt habe. Er verlange von Herrn von Liebermann, daß er bier Namen und Daten gebe: wer sind denn die 62 jüdischen Güterschlächter, welche Güter sind ausgeschlachtet worden und welche Gewinne sind erzielt wor⸗ den? Die hessische Güͤterschlächterliste, worin bewiesen werden solle, wie der Jude im Hessenland arbeite, führe 71 Namen von jüdischen Güterschlächtern auf. Er (Redner) besitze über dreißig von ihnen, amtliche Dokumente, nach denen die Behauptungen der Liste völlig unwahr seien. Drei von diesen Güterschlächtern seien notorisch Christen, und das nenne man; wie der Jude arbeite! Er habe den Abg. von Liebermann wiederholt aufgefordert, endlich einmal mit Thatsachen herauszukommen, anstatt diese Namen drucken zu lassen und sie der Verachtung preiszugeben. Seine Partei sei bereit, die Uebelstände im öffentlichen Leben aufzudecken,er protestire aber dagegen, daß man hier in dieser leichtfertigen Weise Männer öffentlich brand⸗ marke, ohne die Thatsachen einer gewissenhaften Prüfung zu unterziehen, und daraus sogar noch einen Strick drehe gegen eine ganze Reli⸗ gionsgemeinschaft, mit der man auf demselben Boden der Verfassung in Frieden und Freundschaft zu leben verpflichtet sei Diese verwerfliche Methode werde seine Partei immer bekämpfen. Er hoffe, daß der bessere Theil des Volkes sich dabei mit ihr verbinden werde. Die Zeiten seien wahrhaftig ernst genug, die Uebelstände der letzten Wochen seien allerdings so, daß Professor Wagner mit Recht habe rufen können: „Wer sich ohne Fehl glaubt, hebe den ersten Stein auf!“ Die gehässige und hämische Weise, einen einzelnen Theil des Volkes an den Pranger zu stellen, gereiche dem deutschen Volk und Parlament nicht zur Ehre. Er fordere alle Parteien und alle Kon⸗ fessionen auf, sich die Hand zu reichen, um diesem verwerflichen Treiben entgegenzutreten. b

Ein Schlußantrag wird angenommen.

Abg Werner bezweifelt die Beschlußfähigkeit des Hauses und beantragt die Auszählung.

Präsident von Levetzow bemerkt, daß dies nach Annahme des Schlußantrages nicht mehr zulässig sei.

Darauf werden die Petitionen dem Reichskanzler zur Er⸗ wägung überwiesen.

Schluß gegen 6 Uhr. Nächste Sitzung: Donnerstag 1 Uhr. (Wahl eines Schriftführers; Novelle zum Kranken⸗

kassengesetz.)

Aus dem Reichshaushalts⸗Etat für 1892/93.

Etat für die Verwaltung der Kaiserlichen Marine.

Die Einnahme, aus Miethen, dem Erlöse aus dem Verkaufe von Grundstücken, Materialien, Utensilien u. s. w. bestehend, ist auf 348 350 (+ 2200 ℳ) angesetzt. Die fortdauernden Ausgaben sind mit 46 078 902 (+ 3 248 620 ℳ), die der einmaligen Aus⸗ gaben im ordentlichen Etat mit 17 426 000 (— 1 026 150 ℳ), im außerordentlichen Etat mit 11 103 600 (+ 8 292 600 ℳ) ein⸗ gestellt. Wie sich aus einer dem Etat beigegebenen Denkschrift ergiebt, macht die Steigerung, welche die Schlagfertigkeit der für Deutschland in Betracht kommenden fremden Marinen in den letzten Jahren erfahren hat, eine größere Erhöhung des Personalbestandes, als sie bis⸗ her von der Marineverwaltung ins Auge gefaßt war, nothwendig. Die von den meisten Marinen vorgenommene, sehr erhebliche Vermehrung des Personals hat ihren Grund in der Einsicht, daß es in einem künf⸗ tigen Kriege vor Allem darauf ankommen wird, in kurzer Zeit mit einer möglichst großen schlagfertigen Flotte auf dem Kampfplatze zu erscheinen. Daß die Nothwendigkeit einer schnellen Konzentration saämmtlicher ver⸗

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308 240 eingestellt.

8 wendbarer Streitkräfte für die deutsche Marine in besonders hohem Maße

vorhanden ist, ergiebt sich aus der verhältnißmäßig geringen Zahl der Schiffe und der Minderwerthigkeit eines Theiles derselben. Um die

Krregsbereitschaft der Panzerschiffe und Panzerkreuzer, welche in den

ersten Wochen nach Ausbruch eines Krieges nur verwendbar sind, wenn bei der Mobilmachung für jedes dieser Schiffe ein genügend starker und ausgebildeter Besatzungsstamm vorhanden ist, sicher zu stellen, ist es erforderlich, daß einmal genügend starke Besatzungs⸗ stämme vorhanden sind, und daß diese Besatzungsstämme im Frieden

zu keinem anderen Zweck als der sorgfältigsten Ausbildung für ihre

Schiffe verwandt zu werden brauchen, daß also für alle übrigen Dienstzwecke anderes Personal in ausreichender Zahl vorhanden ist. Für das Matrosenpersonal muß ein Friedensstamm von der halben Besatzungsstärke, und für das Maschinenpersonal bei den neuen Schiffen ein solcher von 2⁄1 der vollen Besatzung gefordert werden. Der Grund für die Verstärkung der Friedensstämme liegt erstens in der jetzigen größeren Komplizirtheit der Schiffe. Dies trifft nicht nur für Neubauten zu, sondern auch für ältere Schiffe, da auf diesen die meisten Neuerungen nachträglich angebracht worden sind, um sie einigermaßen kriegstuͤchtig zu erhalten. Der zweite Grund für die Verstärkung der Friedensstämme liegt darin, daß man nach der Mobil⸗ machung innerhalb einer sehr kurz bemessenen Frist schlagfertig sein muß. Anderenfalls werden die feindlichen Schiffe vor unseren Häfen erscheinen, bevor unsere Schiffe fertig sind, und würden wir genöthigt sein, mit zusammengewürfelten unausgebildeten Besatzungen einen

dann sehr ungleichen Kampf aufzunehmen. Die Besatzungsstämme können aber nur dann ih ren Zweck erfüllen, wenn sie schon im Frie⸗

den dauernd zu einem festen Verbande vereinigt und für ihren Kriegs⸗

zweck auf das Sorgfältisste vorgebildet sind. Um dies zu ermög⸗

lichen, sowie auch um die Kriegsbereitschaft des Materials der

Schiffe selbst sicher zu stellen, ist es mindestens erforderlich, ent⸗ weder sämmtliche Schiffe mit der halben Besatzung oder von je zwei Schwesterschiffen eins mit der vollen Besatzung dauernd im Dienst zu

halten. Im letzteren Falle giebt bei der Mobilmachung das im Dienst befindliche Schiff seine halbe Besatzung an das zugehörige

Schwesterschiff ab. Eine derartige Kriegsbereitschaft läßt sich aber nur erzielen, wenn das für diese Schiffe bestimmte Personal für keine andere dienstliche Verwendung in Anspruch genommen wird, sondern einzig und allein für diesen einen Zweck vorhanden ist. Zur Zeit ist

der Mannschaftsetat nicht derart bemessen, daß die Unantastbarkeit der Friedensstämme für die Schlacht⸗ und Kreuzerflotte durchzuführen wäre. Versuche in dieser Richtung sind mehrfach gemacht. Sie sind sämmtlich am Personalmangel gescheitert. Die ausgebildeten Frie⸗ densstämme mußten in ihren wesentlichsten Theilen immer wieder aus⸗ einandergerissen werden, um andere zur Zeit sich mehr geltend

maͤchende Lücken auszufüllen. Außerdem sind noch folgende Gründe

für die Nothwendigkeit einer Erhöhung des Etats anzuführen: die in Aussicht genommene dauernde Besetzung der südamerikanischen Station; die dauernde Indiensthaltung a. eines Schiffes zur Aus⸗ bildung von Schnellladekanonenschützen, b. eines dritten Avisos für die Manöverflotte, und ferner der größere Mannschaftsbedarf neuerer Schiffe (Ersatzbauten) im Vergleich zu den älteren Schiffen. Aus diesen Gründen sind in dem Kapitel 51 „Militärpersonal“ 10 475 996 ℳ, 550 858 mehr als im Vorjahre, eingestellt worden. Für die Indiensthaltung der Schiffe und Fahrzeuge werden 10 232 700 ℳ, 1 542 500 mehr als in 1891/92, verlangt. Diese bedeutende Steigerung des Bedarfs ist, abgesehen von dem erweiterten Umfange der Indiensthaltungen, darauf zurückzuführen, daß einmal die Schiffe länger als früher bis zu 6 Jahren auf den auswärtigen Sta⸗

tionen verbleiben, bevor eine Ablösung aus der Heimath erfolgt, sodaß viel⸗ fach umfangreiche Reparaturen im Auslande auszuführen sind; daß ferner die Zahl der Dampftage bei den einzelnen Schiffen und damit der Kohlenverbrauch erheblich zugenommen hat, namentlich durch die Nocthwendigkeit beschleunigter Fahrt innerhalb ausgedehnter Gebiete und auf weiten Strecken, wie z. B. durch die Fahrt des Kreuzer⸗ geschwaders während des Etatsjahres 1891/92 von Ost⸗Asien nach der

Westküste von Amerika; und daß endlich die Ausbildung der Schiffs⸗ besatzungen durch das Hinzutreten neuer Dienstzweige, z. B. Elektro⸗ technik, Minen⸗ und Sprengdienst, besonders erweitert und dadurch der Materialienverbrauch vergrößert worden ist. Für Natural⸗ verpflegung sind 3 627 960 (+ 250 110 ℳ) ausgeworfen. Dieser Mehrbedarf wird zumeist durch die größere Zahl der einzuschiffenden Mannschaft, sowie dadurch herbeigeführt, daß künftig sämmtliche Schiffsjungen während ihrer gesammten Dienstzeit eingeschifft sein

werden. Für den Werftbetrieb sind 12 529 397 (+ 348 918 ℳ), für

Artillerie und Fortifikation 2 255 740 (— 48 350 ℳ), für das Torpedo⸗

und Minenwesen 1 185 268 (+ 64 654 ℳ) angesetzt. Bei den ein⸗

maligen Ausgaben im ordentlichen Etat werden außer den weiteren Raten für den Bau bereits begonnener Schiffe und Fahrzeuge, an

rsten Raten für den Bau der Kreuzerkorvette K 2 000 000 ℳ, der

Panzerfahrzeuge T. V. und W. je 1 500 000 ℳ, des Kreuzers F. 750 000 ℳ, des Avisos H. 1 200 000 ℳͤ, zu Vor⸗ und Projektirungs⸗ arbeiten an Schiffen 150 000 ℳ, zur artilleristischen Armirung der Panzerschiffe „Brandenburg“ und „Kurfürst Friedrich Wilhelm“ 4 000 000 ℳ, zu weiteren artilleristischen Armirungen 2 975 700 ℳ,

zu Torpedoarmirungen 953 000 und für den Bau von Kasernen⸗ schiffen 532 000 verlangt. Unter den einmaligen Ausgaben im

außerordentlichen Etat befinden sich: zur Ausrüstung der Ge⸗ schütze der Hafen⸗ und Küstenbefestigungen und der Kriegsschiffe mit Stahlshrapnells 650 000 ℳ, zum Bau von zwei großen Trockendocks auf der Werft zu Kiel 1 300 000 und zur Befestigung von land 7 500 000 ℳ.

Helgo⸗

Etat der Reichs⸗Justizverwaltung. 8 Die Einnahme ist auf 437 094 angesetzt, um 8700 geringer

als im Vorjahre in Folge der Abnahme des Einkommens aus den Gerichtskosten. Die fortdauernden Ausgaben betragen 2 048 826 ℳ, 84 220 mehr als in 1891/92. Es entfallen hiervon auf das Reichs⸗ Justizamt 528 970 (+ 55 800 ℳ), darunter zur Ausarbeitung des Entwurfs eines bürgerlichen Gesetzbuchs und zu den damit in Ver⸗ bindung stehenden gesetzgeberischen Arbeiten 250 000 ℳ, 50 000 mehr als im Vorjahre. Für das Reichsgericht werden 1 519 856 ℳ,

in Folge der Errichtung von zwei neuen Rathsstellen und zwei Ober⸗

Sekretärstellen 28 420 mehr als im Vorjahre angesetzt. Die ein⸗ maligen Ausgaben im ordentlichen Etat belaufen sich auf 1 071 000

(+ 421 000 ℳ), davon 1 050 000 (+ 400 000 ℳ) zur Errichtung des Dienstgebäudes des Reichsgerichts und 21 000 zur Instand⸗

setzung des Dienstgebäudes des Reichs⸗Justizamts und der Dienst⸗ wohnung des Staatssekretärs.

.Etat des Reichs⸗Eisenbahnamts.

Die Einnahmen sind wie im Vorjahre auf 4514 angenommen. Die fortdauernden Ausgaben übersteigen die des Vorjahres, da an

Stelle einer Dienstwohnung für den Kastellan der Wohnungsgeld⸗

zuschuß in Höhe von 1500 tritt, um diese Summe und sind mit

1 Etat der Reichsschuld. Die Summe der Einnahmen ist wie im Vorjahre auf 14 000

angenommen. Die fortdauernden Ausgaben sind mit 60 865 800

(+ 7004 300 ℳ) eingestellt. Von diesen Mehrausgaben kommen 108 300 auf die Vergütung an Preußen für Wahrnehmung der Geschäfte der Verwaltung der Reichsschuld, nachdem sich durch das An⸗ wachsen der Reichsschuld und insbesondere die Errichtung eines Reichs⸗ chuldbuchs die Nothwendigkeit ergeben hat diese Vergütung anderweit fest⸗ zustellen. 25 500 mehr als im Vorjahr werden ferner für die erstmalige

Keerstellung der Schuldpapiere verlangt, welche zur Realisirung der im Etat für 1892/93 vorgesehenen Anleihekredite erforderlich sind, und

1 dem Durchschnitt der Etatsjahre 1888/89, 1890/91 und 1891/92 4 500 46 mehr für die Verfolgung der Verfertiger und Verbreiter fe scher Reichskassenscheine u. s. w. Es erfordert ferner die Verzinsung I % Reichsschuld 440 000 ℳ, die der 3 % Reichsschuld Hrn 00 und die Verzinsung der Mittel, welche zur Deckung ein⸗ maliger Ausgaben auf Grund von Anleihegesetzen durch Ausgabe von Sehihenenehenhn raensenen werhen, 1 226 000 mehr als im Vr . anzen für Verzinsung erfo trägt 60 607500 (-5en— 9 g erforderliche Summe be

Etat für den Rechnungshof des Deutschen Reichs.

Für die fortdauernden Ausgaben sind unter Berücksichtigung der durch die Steigerung der Ausgabesummen des Reichshaushalts⸗Etats gewachsenen Revisionsgeschäfte des Rechnungshofes 17 065 mehr als im Vorjahr, im Ganzen 625 648 ausgeworfen worden. Die Ein⸗ nahmen sind in Folge der allmählichen Tilgung der nachzuentrichtenden Wittwen⸗ und Waisengeldbeiträge um 239 geringer, auf 135 angesetzt worden.

Etat über den allgemeinen Pensionsfonds.

Die Einnahme für Preußen beträgt aus dem Münster’schen Provinzial⸗Invalidenfonds wie im Vorjahre 10 776 Die Aus⸗ gaben bei der Verwaltung des Reichsheeres stellen sich für Preußen auf 31 815 500 (+. 1 007 200 ℳ), für Sachsen auf 2 018 080 (+ 183 000 ℳ), für Württemberg auf 1 615 480 (+. 137 000 ℳ), zusammen also auf 35 449 060 (+ 1 327 200 ℳ); bei der Marine⸗ verwaltung auf 1 550 368 (+ 169 500 ℳ) und bei der Civil⸗ verwaltung auf 1 009 945 (+ 70 577 ℳ). Es werden dabei ge⸗ zahlt: in Preußen a. an Invalidenpensionen und Pensionszulagen der Soldaten vom Feldwebel abwärts 6 232 015 ℳ, b. an Pensionen und Pensionserhöhungen für Offiziere und Aerzte 16 851 570 ℳ, c. an Beamte aller Grade 2 620 762 ℳ, d. an TZJnaktivitätsgehältern und Wartegeldern 58 500 ℳ, e. an Bewilligungen für Hinterbliebene 70 331 ℳ, f. an Gnaden⸗ pensionen für Wittwen, Erziehungsgeldern für Kinder und Unter⸗ stützungen 240 000 ℳ; in Sachsen ad a. 395 922 ℳ, ad b. 1 144 999 ℳ, ad c. 160 545 ℳ, ad d 840 ℳ, ad e. 126 574 ℳ; in Württemberg ad a. 336 430 ℳ, ad b. 865 071 ℳ, ad c 103 421 ℳ, ad d. 4546 ℳ, ad e. 21 555 ℳ; bei der Marine ad a. 173 000 ℳ, ad b. 708 650 ℳ, ad c. 296 865 ℳ; ferner an Pensionen für Hinterbliebene von Offi⸗ zieren der früheren dänischen Marineverwaltung 67,50 ℳ, an Bewilli⸗ gungen für Hinterbliebene von Offizieren, Beamten u. s. w. 155 578,55 und an Bewilligungen für Hinterbliebene der Soldaten vom Feld⸗ webel abwärts 5772,16

Etat über den Reichs⸗Invalidenfonds. Für die Verwaltung des Reichs⸗Invalidenfonds sind 75 380 ℳ, in Folge der Aufbesserung der Gehälter von Bureaubeamten 1300 mehr als im Vorjahre ausgeworfen worden. Der Zuschuß zu den Kosten der Verwaltung des Reichsheeres beträgt wie im Vorjahr 60 226 An Invalidenpensionen in Folge des Krieges von 1870/71 sind eingestellt: für Preußen 15 594 000 (— 160 000 ℳ), für Sachsen 938 000 (— 23 000 ℳ), für Württemberg 505 900 (— 6000 ℳ), für Bayern 3 537 550 (— 60 200 ℳ), für die Verwaltung der Kaiserlichen Marine 16 7599 (— 198 ℳ). An Invalidenpensionen in Folge der Kriege vor 1870 für Preußen 2 546 000 (— 13 000 ℳ), für Sachsen 132 437 (+ 1647 ℳ), für Württemberg 30 130 (+ 0), für Bayern 354 313 (— 1485 ℳ), für die Kaiserliche Marine 1793 ( 0). An Ehrenzulagen für die Inhaber des Eisernen Kreuzes von 1870/71 sind eingestellt: 35 316 (s— 1296 ℳ), an Pensionen für ehemalige französische Militärpersonen 327 935 (— 22 617 ℳ). Für die Invaliden⸗Institute sind ausgeworfen 351 815 (+ 14 610 ℳ). Die Einnahmen betragen an Zinsen 18 839 000 (— 265 000 ℳ), an Kapitalszuschuß 6 325 554 (— 23 739 ℳ). Die Einnahme, welche den allgemeinen Reichsfonds zugeführt wird, beläuft sich auf 106 (+ 7 ℳ). Etat der Post⸗ und Telegraphenverwaltung.

Die Einnahmen belaufen sich auf 247 457 720 (+ 11 452 500 ℳ). Die Mehreinnahme setzt sich aus einer Steigerung des Ertrags aus Porto⸗ und Telegraphengebühren im Betrage von 10 500 000 ℳ, ferner aus Bestellgebühren (570 000 ℳ) ꝛc. zusammen.

Die fortdauernden Ausgaben belaufen sich auf 226 234 082 (+ 13635 384 ℳ), der Ueberschuß mithin 21 223 638 (— 2182 884 gegen den Etat von 91/92). Von den Mehrausgaben entfallen 88 730 auf die Centralverwaltung, 13 546 654 auf die Betriebs⸗ verwaltung. Letztere entstehen bei dem Titel „Besoldungen“ durch den Zutritt einer Reihe neuer Beamten (7 Posträthe, 8 Post⸗ und Telegraphen⸗Inspektoren, 4 Ober⸗Postkassen⸗Kassirer, 43 Bureau⸗ und Rechnungsbeamte I. Klasse, 5 Bausekretäre, 31 Bureau⸗ und Rechnungsbeamte II. Klasse, 36 Kanzlisten; ferner durch Erhöhung der Durchschnittsbesoldung der 666 Vorsteher von Postämtern I. Klasse von 3900 auf 4200 ℳ, mithin um je 300 ℳ, durch Zutritt von 15 Vorstehern von Postämtern und Telegraphenämtern I. Klasse, von 27 Stellen für Kassirer, 47 Stellen für Ober⸗Sekretäre, 21 Stellen für Vorsteher von Postämtern II. Klasse, von je 60 Stellen für Ober⸗Assistenten und Assistenten, 400 Stellen für Ober⸗Assistenten Bebufs Beförderung der ältesten Assistenten und 600 Stellen für Assistenten, um die Anstellung der ältesten gegen Tagegelder beschäftigten Assistenten zu ermöglichen; ferner Zugang von 40 Stellen für Postver⸗ walter, 123 Stellen für Telegraphengehülfinnen. Hierbei ist in einer Erläuterung bemerkt: Bei der schnell fortschreitenden Entwickelung des Stadtfernsprechwesens hat, da die Berufsbildung der eigentlichen Beamten in dem einfacheren Betriebe des Fernsprechwesens nicht die gehörige Verwerthung findet, dazu übergegangen werden müssen, weibliche Personen für diesen Dienstzweig anzunehmen. Um diese Personen dauernd an den Dienst zu fesseln, wird beabsichtigt, dieselben nach längerer Dienstzeit fest anzustellen und zu diesem Zweck die erforderlichen etatsmäßigen Stellen auszubringen. Zu⸗ nächst handelt es sich darum, die von der früheren selbst⸗ ständigen Telegraphenverwaltung angenommenen, neuerdings fast ausschließlich im Fernsprechdienst beschäftigten Telegraphengehuͤlfinnen etatsmäßig anzustellen. Diese Telegraphengehülfinnen dienen 16 bis 18 Jahre; ihre Zahl beträgt 123. Die Besoldungen der Telegraphen⸗ gehülfinnen, welche Tagegelder von 3,75 empfangen, werden nach Maßgabe der den Telegraphengehülfinnen in Baden gewährten Gehälter (1100 bis 1500 ℳ, durchschnittlich 1300 ℳ) fest⸗ zusetzen sein.“ Ferner treten hinzu 1400 Stellen für Unter⸗ beamte im inneren Dienst, 300 Packetträger und Stadtpost⸗ boten, sowie 500 Landbriefträger, sodaß deren jetzt 14 500 Mann ein⸗ gestellt sein werden. Im Ganzen beträgt die Mehrausgabe bei dem Titel Besoldungen: 5 282 750 Weiter erhöht sich der Titel „Andere persönliche Ausgaben“ (Hülfsleistungen, Postagenten, Post⸗ praktikanten, Posthülfstellen) um 5 490 264 ℳ, wovon 2 182 500 auf Löhne für Personen im Arbeiterverhältniß entfallen. Für Unter⸗ haltung von Betriebseinrichtungen + 960 000 ℳ, Amtsbedürfnisse (Schreib⸗ und Packbedürfnisse, Feuerung, Beleuchtung ꝛc.) + 466 300 ℳ, was mit dem wachsenden Dienstbedürfniß in Folge der Steigerung des Verkehrs, der Vermehrung der Postanstalten ꝛc. begründet ist; an Miethen fuͤr Postgebäude ꝛc. + 1 122 440 ℳ, gleichfalls in Folge der Steigerung des Verkehrs.

Die einmaligen Ausgaben des ordentlichen Etats belaufen sich auf 7 808 748 (+ 994 105 ℳ) und beziehen sich auf Herstellung neuer Dienstgebäude, für die weitere Raten gefordert werden. Erste Raten werden gefordert für Dienstgebäude in Altona (100 000 ℳ), Brandenburg (80 000 ℳ), Köln (80000 ℳ), Köpenick (70 000 ℳ, Diedenhofen (75 000 ℳ), Dortmund (771 499 ℳ), Elberfeld (80 000 ℳ), Glauchau (80 000 ℳ), Goslar (70 000 ℳ), Halle a./S. (202 000 ℳ), Kattowitz (127 000 ℳ), Mülhausen i. E. (366 736 ℳ), Northeim (Hannover) (63 310 ℳ), Schwerin i./ M. (70 000 ℳ), Siegen (70 000 ℳ), Thorn (95 000 ℳ); ferner werden gefordert für Postgrundstücke oder deren Erweiterung in Danzig 218 000 ℳ, Forst (L.) 130 000 ℳ, Freiburg (Schl.) 109 257 ℳ, Goldberg (Schl.) 107 500 und Warmbrunn

100 000 3 Etat der Reichsdruckerei.

Die Summe der Einnahmen ist auf 5 260 000 angesetzt, 450 000 mehr als im Vorjahr wegen der namentlich durch die Herstellung der Beitragsmarken für die Invaliditäts⸗ und Altersver⸗ sicherung zu erwartenden namhaften Steigerung des Betriebes. Die Summe der fortdauernden Ausgaben beläuft sich auf 4 006 790 (+ 382 000 ℳ), sodaß sich ein Ueberschuß von 1 253 210 ℳ, 67 910 mehr als im Vorjahre, ergiebt. Unter den Mebrausgaben sins zu erwähnen 125 000 fuͤr Lohnungen der vorübergehend be⸗ chäftigten Arbeiter u. s. w. und werden auch aus den bezüglichen

onds die Wartegelder bestritten, welche bewährten Arbeitern bei Fhnr aus Veranlassung einer Betriebsstockung erfolgenden zeitweisen

8 8 8 8. 88

Entlassung zu zahlen sind; ferner 220 000 zur Beschaffung der Bedürfnisse für Betriebs⸗ und Verwaltungszwecke. Etat für die Verwaltung der Eisenbahnen.

Die Einnahmen sind im Ganzen auf 55 639 000 (+ 677 000 ℳ) angesetzt Davon entfallen auf den Personen⸗ und Gepäckverkehr 11 910 000 (+ 811 000 ℳ), auf den Güterverkehr 40 350 000 (— 224 000 ℳ), auf Vergütung für Ueberlassung von Bahnanlagen und für Leistungen zu Gunsten Dritter 1 010 000 (+ 32 000 ℳ), auf Vergütung für Ueberlassung von Betriebsmitteln 1 347 000 + 7000 ℳ), auf Erträge aus Veräußerungen 452 000 (- 29 000 ℳ), auf Wittwen⸗ und Waisengeldbeiträge 3000 und auf verschiedene sonstige Einnahmen 567 000 (+ 22 000 ℳ). Die fortdauernden Ausgaben stellen sich bei der Centralverwaltung auf 83 200 (+ 200 ℳ), bei der Betriebsverwaltung auf 35 731 000 (+ 948 285 ℳ), im Ganzen auf 35 814 200 (+ 948 485 ℳ), sodaß sich ein Ueberschuß von 19 824 800 ergiebt. Unter den Mehrausgaben befinden sich 323 149 für Gehaltsverbesserungen und neukreirte Stellen, 10 000 an Wittwen⸗ und Waisengeldern, 304 250 an diätarischen Besoldungen und Stellvertretungs⸗ kosten im Hinblick auf die Zunahme der Dienstgeschäfte und die ver⸗ mehrte Sonntagsruhe, sowie an Löhnen, Fahrgeldern, Dienstbekleidung, Zuschüssen an Arbeiter⸗Kranken⸗ und Penstonskassen und an Pensionen, 76 086 an allgemeinen sächlichen Kosten, 219 000 für Kosten der Unterhaltung der Bahnanlagen, 154 800 für Unterhaltung der Betriebsmittel, 43 000 für Erneuerung der Betriebsmittel und 34 000 Kosten für die Benutzung fremder Bahn⸗ anlagen und Beamten. Die einmaligen Ausgaben im ordent⸗ lichen Etat betragen 14 348 500 (+ 7 478 500 ℳ). Davon entfalle: auf den Ausbau des zweiten Geleises auf der Theilstrecke Diedenhofen —Kedingen 300 000 (— 400 000 ℳ), auf die Herstellung einer normalspurigen Bahn von Saarburg nach Alberschweiler 200 000 (— 300 000 ℳ), auf die Erweiterung des Bahnhofs Bensdorf 52 000 (— 78 000 ℳ), auf die Herstellung einer normalspurigen Bahn von Selz über Walburg nach Merz⸗ weiler 1 500 000 (+ 1 500 000 ℳ), auf die Herstellung einer normalspurigen Bahn von Röschwoog nach Hagenau 1 500 000 (+ 1 500 000 ℳ), auf den Ausbau eines zweiten Geleises auf der Theilstrecke Ebersweiler —Teterchen 1 000 000 (+ 220 000 ℳ), auf den Vergrößerungsbau des Verwaltungsgebäudes am Bahn⸗ hof Straßburg 230 000 ℳ, auf die Erweiterung des Bahn⸗ hofs Colmar 120 000 (+ 20000 ℳ), auf die Her⸗ stellung einer normalspurigen Bahn von Mommenheim nach Saar⸗ gemünd 6 000 000 (+ 4 000 000 ℳ), auf die Weiterführung der Eisenbahn Colmar— Münster nach Metzeral 576 500 (+ 376 500 ℳ), auf die Vermehrung der Betriebsmittel 1 250 000 (+ 250 000 ℳ), auf die Erweiterung des Bahnhofs Diedenhofen 420 000 (+ 420 000 ℳ), auf die Vermehrung der Lokomotivstände auf den Bahnhöfen Straßburg und Mülhausen 200 000 (+ 200 000 ℳ), auf Grunderwerb zur Erweiterung des Bahnhofs Mülhausen 250 000 (+ 250 000 ℳ) und auf die Erbauung einer zweiten Eisenbahnbrücke über die Mosel bei Longeville 750 000 (+ 750 000 ℳ).

Etat der Einnahmen an Zöllen, Verbrauchssteuer und Aversen. An Zöllen sind für 1892/93 veranschlagt: 339 451 000 (— 24 831 000 gegen das Jahr 1891/92) 10 773 000 (◻☚ 238 000 ℳ)

11 573 000 (+ 3 267 000 ℳ) 56 523 000 (+ 4 010 000 ℳ) 41 514 000 (+ 528 000 ℳ)

An Tabacksteuer An Zuckersteuer: a. Materialsteuer. b. Verbrauchsabgabe. An Salzsteuer. 8 An Branntweinsteuer: a. Maischbottich⸗ und Materialsteuer... b. Verbrauchsabgabe und Zuschlag. u. An Brausteuer ꝛc.. An Aversen: a. für Zölle und Taback⸗ L1ö““ 46 000

b. für Zucker⸗, Salz⸗“⸗,

Maischbottich⸗ u. Brannt⸗ weinmaterialsteuer 16 490 (+ 5 950 ℳ) c. für Brausteuer 1 470 (+ 1 370 ℳ) insgesammt 603 833 960 (+ 25 080 320 ℳ)

Etat der Einnahmen an Stempelabgaben. Spielkartenstempel ... . . . 1 206 000 (+ 21 000 ℳ) Wechselstempelsteuer . .. 7 046 000 (+ 342 000 „) Stempelabgabe für Werthpapiere 28 219 000 „(+ 2 219 000 „) Statistische Gebühr . . . 638 000 (+ 21 000 „).

8 Etat des Reichsschatzamts.

Einnahmen 187 455 (— 495 310 ℳ). Das Minus rührt daher, daß der Betriebsüberschuß des „Reichs⸗ und Staats⸗Anzeigers“ auf 173 360 veranschlagt ist und demgemäß die hiervon auf die Reichskasse entfallende Hälfte 86 680 ℳ, d. h. 13 435 weniger als im Etat für 1891/92 beträgt, und daß der Gewinn aus dem Münz⸗ wesen sich von 582 000 auf 100 000 vermindern wird

Unter den fortdauernden Ausgaben, die auf 356 059 740 (+ 19 836 870 ℳ) veranschlagt sind, sind die Ue berweisungs⸗ sum men aufgezählt, die aus den Zöllen und der Tabacksteuer

220 270 000 (+ 25 087 000 ℳ) aus dem Ertrage der Brannt⸗

weinverbrauchsabgabe . 102 607 000 (— 7 563 000 ℳ)

aus dem Ertrage der Reichs⸗ stempelabgaben. 1 28 219 000 (+ 2 219 000 ℳ) —. 3551 096 000 (+ 19 743 000 ℳ)

17 452 000

102 607 000 23 877 000

1 424 000 ℳ)

7 563 000 ℳ) 1 168 000 ℳ)

18 000 ℳ)

insgesammt betragen. Die einmaligen Ausgaben des ordentlichen Etats betragen 331 400 (+ 42 400 ℳ), die Ausgaben des außerordentlichen Etats 4 000 000 als Beitrag des Reichs zu den Kosten des Zollanschlusses 1 e als letzte Rate; diese Ausgabe wird aus der An⸗ eihe gedeckt.

„Zum Schluß geben wir den Wortlaut des Gesetzentwurfs über die Feststellung des Reichshaushalts⸗Etats: „§. 1. Der diesem Gesetze als Anlage beigefügte Reichshaushalts⸗ Etat für das Etatsjahr 1892/93 wird, wie folgt, festgestellt: in Ausgabe hlaͤuf 1 222 416 597 ℳ, nämlich auf 991 683 030 an fortdauernden, auf 71 774 745 an einmaligen Ausgaben des ordent⸗ lichen Etats, und auf 158 958 822 an einmaligen Ausgaben des außer⸗ ordentlichen Etats, und in Einnahme lauf 1 222 416 597 §. 2. Der diesem Gesetze als weitere Anlage beigefügte Be⸗ soldungs⸗Etat für das Reichsbank⸗Direktorium füͤr die Zeit vom 1. April 1892 bis 31. März 1893 wird auf 148 374 festgestellt. §. 3. Der Reichskanzler wird ermächtigt, zur vorübergehenden Verstärkung des ordentlichen Betriebsfonds der Reichs⸗Hauptkasse nach Bedarf, jedoch nicht über den Betrag von einhundertfünfundsiebzig Millionen Mark hinaus, Schatzanweisungen auszugeben. §. 4. Die Bestimmung des Zinssatzes dieser Schatzanweisungen, deren Ausfertigung der preußischen Hauptverwaltung der Staats⸗ schulden übertragen wird, und der Dauer der Umlaufszeit, welche den 30. September 1893 nicht überschreiten darf, wird dem Reichskanzler überlassen. Innerhalb dieses Zeitraums kann, nach Anordnung des Reichskanzlers, der Betrag der Schatzanweisungen wiederholt, jedoch nur zur Deckung der in Verkehr gesetzten Schatzanweisungen ausge⸗ gegeben werden. §. 5. Die zur Verzinsung und Einlösung der Schatzanweisungen erforderlichen Beträge müssen der Reichsschulden⸗Verwaltung aus den