bereitesten Einkünften des Reichs zur Verfallzeit zur Verfügung ge⸗ stellt werden.
§. 6. Die Ausgabe der Schatzanweisungen ist durch die Reichs⸗ kasse zu bewirken. Die Zinsen der Schatzanweisungen, sofern letztere verzinslich ausgefertigt sind, verjähren binnen vier Jahren, die ver⸗ schriebenen Kapitalbeträge binnen dreißig Jahren nach Eintritt des in jeder Schatzanweisung auszudrückenden Fälligkeitstermins.“
Bezüglich der im §. 3 vorgesehenen Erhöhung des Schatz⸗ anweisungskredits um 75 Millionen Mark bemerkt die dem Etats⸗ gesetzentwurf beigegebene Denkschrift: Nach §. 3 des dem Reichstage vorliegenden Gesetzentwurfs, betreffend die Vereinsthaler öster⸗ reichischen Gepräges, soll die für das Etatsjahr 1891/92 dem Reichskanzler ertheilte Ermächtigung, Schatzanweisungen zur vorüber⸗ gehenden Verstärkung des orrdentlichen Betriebsfonds der Reichs⸗Hauptkasse auszugeben, bis zum Betrage von 175 Millionen Mark ausgedehnt worden, um die geplante Außercurssetzung der österreichischen Vereinsthaler und deren Einlösung auf Rechnung des Reichs, vorbehaltlich der demnächstigen Uebernahme des entstehenden Verlustes auf Anleihemittel, zu ermög⸗ lichen. Da nicht abzusehen ist, innerhalb welchen Zeitraumes diese Operation sich durchführen läßt, erscheint es nothwendig, auch über das Etatsjahr 1891/92 hinaus die entsprechenden Vorkehrungen zur vorübergehenden Verstärkung des Betriebsfonds der Reichs⸗Hauptkasse zu treffen. Zu diesem Zweck ist im §. 3 des gegenwärtigen Gesetz⸗ entwurfs eine gleiche Erhöhung des bisherigen Schatzanweisungskredits in Aussicht genommen.
Parlamentarische Nachrichten
Der dem Reichstage zugegangene Entwurf eines Gesetzes über die Einnahmen und Ausgaben der Schutzgebiete lautet:
§. 1. Alle Einnahmen und Ausgaben der Schutzgebiete müssen für jedes Jahr veranschlagt und auf den Etat der Schutzgebiete ge⸗ bracht werden. Letzterer wird vor Beginn des Etatsjahres durch Gesetz festgestellt. 8
§. 2. Baldmöglichst nach Schluß des Etatsjahres, spätestens aber in dem auf dasselbe folgenden zweiten Jahre ist dem Bundesrath und dem Reichstage eine Uebersicht sämmtlicher Einnahmen und Ausgaben des ersteren Jahres vorzulegen. In dieser Vorlage sind die über⸗ und außeretatsmäßigen Ausgaben zur nachträglichen Genehmigung be⸗ sonders nachzuweisen. Die Erinnerungen der Rechnungslegung werden durch diese Genehmigung nicht berührt.
§. 3. Ueber die Verwendung aller Einnahmen ist durch den Reichskanzler dem Bundesrath und dem Reichstage zur Entlastung jährlich Rechnung zu legen.
§. 4. Im Falle außerordentlichen Bedürfnisses erfolgt die Auf⸗ nahme einer Anleihe sowie die Uebernahme einer Garantie zu Lasten eines Schutzgebiets im Wege der Gesetzgebung.
§. 5. Für die aus der Verwaltung eines Schutzgebiets ent⸗ stehenden Verbindlichkeiten haftet nur das Vermögen dieses Gebiets.
§. 6. Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Etat der Schutz⸗ gebiete auf das Etatsjahr 1892/93 wird in Einnahme und Ausgabe: für das Schutzgebiet von Kamerun auf 566 000 ℳ, für das Schutz⸗ gebiet von Togo auf 116 000 ℳ und für das südwestafrikanische Schutzgebiet auf 297 000 ℳ festgestellt. Derselbe hat auch in Zukunft für die Etatsaufstellung der Schutzgebiete als Norm zu dienen.
§. 7. Auf Schutzgebiete, deren Verwaltungskosten ausschließlich von einer Kolonialgesellschaft zu bestreiten sind, finden die Bestim⸗ mungen dieses Gesetzes keine Anwendung. Für das ostafrikanische Schutzgebiet treten die Vorschriften unter §. 1, 2 und 3 dieses Ge⸗ setzes erst mit dem 1. April 1894 in Kraft, sofern nicht durch Kaiser⸗ 8 “ ein früherer Zeitpunkt festgesetzt wird. Urkundlich ꝛc. Gegeben ꝛc.
In dem Etat für das Schutzgebiet von Kamerun sind die Gesammteinnahmen auf 566 000 ℳ, 296 000 ℳ höher als im Vor⸗ jahre, angesetzt, und zwar kommen davon auf Zölle, Abgaben und Gebühren 534 000 ℳ (+ 302 000 ℳ), und auf verschiedene Ver⸗ waltungseinnahmen 12 000 ℳ (— 6000 ℳ). Diese Ansätze ent⸗ sprechen den thatsächlichen Ergebnissen des Etatsjahres 1890/91 unter Berücksichtigung der erheblichen Mehrerträge, welche unter der Herr⸗ schaft des inzwischen erhöhten Zolltarifs zu erwarten stehen. Der Zuschuß aus Reichsfonds zu den Betriebskosten einer Expediton in das Hinterland ist auf 20 000 ℳ angesetzt. Diese Expedition, welche mit der Herstellung und Sicherung des Verkehrsweges in das südliche Hinterland und mit den Ermittelungen über die Behufs Weiterführung des Weges einzuschlagende Richtung beauftragt worden ist, soll auch wissenschaftlichen Forschungszwecken dienen. Da diese auf eine Dauer bis zum Schlusse des Etatsjahres 1892/93 bemessene Expedition aus dem Vorschuß des Reichs an das Schutzgebiet von 1 425 000 ℳ unterhalten wird, so wird dem Lokal⸗ Erat, welchem die allmähliche Abbürdung des Vorschusses zur Last fällt, aus dem Afrikafonds ein Kostenbeitrag zuzuführen und solcher in der früheren Höhe von 20 000 ℳ beizubehalten sein. Die fort⸗ dauernden Ausgaben stellen sich an Besoldungen und Pensionen auf 63 100 ℳ (+ 1600 ℳ). Die anderen persönlichen Ausgaben betragen für Weiße auf 61000 ℳ (+ 21 000 ℳ). Bei der stetigen Vermehrung der Dienstgeschäfte hat dem Gouvernement bereits im laufenden Etatsjahr zur Verwendung neben den etats⸗ mäßigen Sekretären ein Bureaugehülfe überwiesen werden müssen, welcher vorläufig noch aus dem Reservefonds remunerirt wird. Auch läßt sich die Bereitstellung eines Zollbeamten für das südliche Gebiet im Hinblick auf den Umfang des dortigen Handels⸗ verkehrs nicht umgehen. Dagegen kann der früher mit 4500 ℳ vor⸗ gesehene Zuschuß für den Arzt nach der von demselben eingegangenen Dienstverpflichtung auf 4000 ℳ und die Position zur Remunerirung des Führers (Steuermanns) und des leitenden Maschinisten auf dem Flußdampfer „Soden“ von 10 000 ℳ auf 6000 ℳ ermäßigt werden, da ein Unterbeamter des Gouvernements die Obliegenheiten des Steuermanns gegen eine Funktionszulage mit wahrnimmt. Der bisher für den Materialienverwalter verwendete, in Folge der Etatisirung der Stelle frei werdende Betrag von 3600 ℳ ist zur Remunerirung eines Gärtners im Interesse der Instandhaltung der insbesondere auch zu botanischen Versuchszwecken dienenden Gouvernements⸗Garten⸗ anlagen fernerweit erforderlich. Endlich bedarf es noch einer Summe von 15 500 ℳ zur Remunerirung eines Offiziers (Führers) und zweier Unteroffiziere bei der besonderen Polizeitruppe, mit deren Bildung nach Lage der Verhältnisse im Schutzgebiet nicht länger gewartet werden kann. Für Farbige stellen sich diese Ausgaben auf 100 000 ℳ (+ 26 000 ℳ); diese Mehrausgabe ist in Höhe von 1000 ℳ dazu bestimmt, geeignete Zöglinge der Gouvernementsschulen zu Dolmetschern und Kanzlei⸗ gehilfen heranzubilden und ihren Leistungen entsprechend zu remune⸗ riren. Aus den übrigen 25 000 ℳ ist die farbige Polizeitruppe zu unterhalten, welche aus mindestens 50 Mann zu bestehen haben wird. Für sächliche und vermischte Ausgaben sind 171 800 ℳ (+ 116 800 ℳ) ausgeworfen. Nach Maßzabe des sich stetig erweiternden Umfanges der lokalen Verwaltung mußten die Ansätze für Dienstreisen, zur Unterhaltung der Gebäude, Grundstücke, Gärten und Inventarien, zu vermischten Ausgaben sowie zur Unterhaltung der Betonnung um 8000 ℳ, 7000 ℳ, 1000 ℳ bezw. 1000 ℳ erhöht werden. Zur Ausrüstung der Polizisten, für welchen Zweck früher 2 000 ℳ vor⸗ gesehen waren, werden jetzt mindestens 5000 ℳ bereitzustellen sein. Der zur Ablösung des Kumi erforderliche, vorbehaltlich der näheren sfestftellnns früher einstweilen mit 9000 ℳ berücksichtigte Betrag tellt sich nach der gegenwärtigen Lage der Ansprüche auf 9800 ℳ, sodaß noch weitere 800 ℳ einzustellen waren. Die Verpflichtung zur Zahlung dieser 9800 ℳ erlischt spätestens mit dem Tode der derzeitigen Empfänger. Anderer⸗ seits konnte der Ansatz für Unterhaltung des Flußdampfers Wum 4000 ℳ ermäßigt werden, nachdem es sich als zweckmäßig her⸗ ausgestellt hat, die ursprünglich beabsichtigte Versicherung desselben aufzugeben. Als Zweck der Verwendung eines Theiles des vom Reich
gewährten Vorschusses ist die Anlage von Wegen und die Errichtung
von Stationen zu deren Sicherung angegeben worden. Zur Erreichung dieses Zweckes sind zwei Expeditionen im Süden und Norden des Schutzgebiets thätig. Nach Errichtung der Stationen ist für deren Unterhaltung und Instandhaltung sowie für lokale Expeditionen in die nächste Umgebung Sorge zu tragen. Da es sich vorläufig um min⸗ destens vier Stationen handelt, so ist die ausgeworfene Summe von 100 000 ℳ nach den gegebenen Verhältnissen nicht zu hoch bemessen. Soweit von diesen Stationen aus auch noch wissenschaftliche Zwecke verfolat werden, wird auf den Afrikafonds zurückgegriffen werden können. Zur Rückerstattung des Reichsvorschusses von 1 425 000 ℳ ist als zweite Jahresrate die Summe von 90 750 ℳ bestimmt. An ein⸗ maligen Ausgaben sind zur Ausführung öffentlicher Arbeiten 36 000 ℳ (+ 9100 ℳ) ausgeworfen. Insbesondere soll dabei auf Entwässe⸗ rungsanlagen Bedacht genommen werden. Der Reservefonds zu außer⸗ ordentlichen Ausgaben ist auf 42 750 ℳ (+ 30 750 ℳ) bemessen.
In dem Etat für das Schutzgebiet von Togo sind die Ein⸗ nahmen aus Zöllen, Abgaben und Gebühren auf 112 000 ℳ, um 27 000 ℳ niedriger als im Vorjahre, angesetzt worden, da die that⸗ sächlichen Einnahmen im Etatsjahr 1890/91 den Erwartungen nicht vollkommen entsprochen haben. Verschiedene andere Verwaltungs⸗ einnahmen sind nach dem Voranschlag des Kaiserlichen Kommissars um 1000 ℳ höher mit 4000 ℳ eingestellt worden, sodaß die ge⸗ sammten Einnahmen 116 000 ℳ (— 26 000 ℳ) betragen. Bei den fortdauernden Ausgaben sind für Besoldungen, wie in 1891/92, 11 500 ℳ, für andere persönliche Ausgaben für Weiße ebenfalls wie im Vorjahr 5000 ℳ ausgeworfen, für Farbige dagegen ist die Po⸗ sition um 9040 ℳ niedriger, auf 32 000 ℳ angesetzt worden, da in Folge des Rückganges der Einnahmen der früher mit 720 ℳ remu⸗ nerirte Gärtner hat entlassen und die Position für die Polizeitruppe um 9000 ℳ ermäßigt werden müssen. Mit den für die letztere vor⸗ gesehenen 20 000 ℳ wird dem Bedürfniß einstweilen genügt werden können. Andererseits ließ sich eine Aufbesserung des Kanzleigehülfen und der Zollwächter nicht umgehen, um diese Beamten thunlichst auf die Höhe der Bezüge zu bringen, welche auf den Faktoreien gezahlt werden, und dadurch dem Abgange tüchtiger Kräfte vorzubeugen. Es sind deshalb für den Kanzleigehülfen 180 ℳ und für die Zollwächter — zur Zeit 7 — 500 ℳ mehr eingestellt worden. Für sächliche und vermischte Ausgaben werden 48 800 ℳ (— 17 400 ℳ) gefordert. Es konnten hierbei die für 1891/92 zu Ausgaben für Schulzwecke vorgesehenen 5000 ℳ fallen gelassen werden, da diese voraus⸗ sichtlich durch frühere, speziell für Schulzwecke erfolgte Zuwendungen Deckung finden. Die Ausrüstung der Polizeitruppe ist im Allgemeinen vollständig, sodaß für diesen Zweck statt der früher angesetzten 10000 ℳ ein Betrag von 2000 ℳ ausreichen wird. Weitere Ab⸗ striche sind bei der Position für Bureaubedürfnisse ꝛc. in Höhe von 400 ℳ und bei den Betriebskosten für die Station Misahöhe im Betrage von 6000 ℳ vorgenommen worden, um das Gleichgewicht im Etat herzustellen. Für die früher beim Reservefonds verrechneten Ausgaben für die Verpflegung von Strafgefangenen, zu Geschenken und Belohnungen an Eingeborene, zur Ergänzung der Apotheke ꝛc. ist eine besondere Position vorgesehen worden, welche mit 2000 ℳ angemessen dotirt ist. An einmaligen Ausgaben sind zur Ausführung öffentlicher Arbeiten 16 000 ℳ (+ 6000 ℳ) eingestellt, da sich, wie in Kamerun, auch in Togo die Herstellung von Verkehrswegen als das geeigneteste Mittel zur wirthschaftlichen Erschließung des Hinterlandes herausgestellt hat. Der Reservefonds für unvorhergesehene Ausgaben beträgt 2500 ℳ (— 5560 ℳ). .“ b
Der Etat für das südwestafrikanische Schutzgebiet setzt die Einnahmen auf 297 000 ℳ (+ 2900 ℳ) an, wovon 4700 ℳ (+ 2900 ℳ) auf Abgaben, Gebühren und verschiedene Verwaltungs⸗ einnahmen, 292 300 ℳ wie im Vorjahr auf den Reichszuschuß entfallen. Die fortdauernden Ausgaben sind mit 242 800 ℳ (+ 4400 ℳ) eingestellt.
Hiervon kommen auf persönliche Ausgaben für Weiße 93 900 ℳ (+ 1500 ℳ), für Farbige 20 000 ℳ wie im Vorjahr und auf säch⸗ liche und vermischte Ausgaben 128 900 ℳ (+ 2900 ℳ). Dieser Mehrbetrag ist für unaufschiebbare Bauten erforderlich. An einmaligen Ausgaben sind wie im Vorjahr 25 000 ℳ ausgeworfen als Rest⸗ zuschuß zu den Kosten der Einrichtung einer landwirthschaftlichen Ver⸗ suchsstation und Auskunftsstelle für deutsche Ansiedler. Diese Station soll in Kubub im unmittelbaren Hinterlande von Lüderitzbucht errichtet werden. Das Unternehmen ist so weit gefördert worden, daß auf dem von privater Seite zur Verfügung gestellten Grund und Boden die nöthigsten Gebäude und Anlagen hergestellt worden sind und mit der Bildung einer Stammheerde durch den Ankauf von 1000 Wollschafen und 150 Angoraziegen der Anfang gemacht worden ist. Zur Vervoll⸗ ständigung des lebenden und todten Inventars in einem dem Zwecke des Unternehmens entsprechenden Umfange bedarf es noch weiterer Aufwendungen. Zur Deckung dieses Bedarfs ist die genannte Summe als Restzuschuß eingestellt worden. Der Reservefonds zu unvorher⸗ gesehenen Ausgaben beläuft sich auf 29 200 ℳ, 1500 ℳ weniger als im Vorjahr.
Der dem Reichstage vorgelegte Gesetzentwurf wegen Fest⸗ stellung eines zweiten Nachtrags zum Reichshaushalts⸗Etat für das Etatsjahr 1891/92 und die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Verwaltung der Marine lautet:
„§. 1. Der diesem Gesetze als Anlage beigefügte zweite Nach⸗ trag zum Reichshaushalts⸗Etat für das Etatsjahr 1891/92 wird in Ausgabe
auf 11 529 336 ℳ, nämlich auf 8 764 923 ℳ an fortdauernden, v auf 1 369 413 „ an einmaligen Ausgaben des ordent⸗ lichen Etats, und auf 1 395 000 „ an einmaligen Ausgaben des außer⸗ ordentlichen Etats, und n Einnahme auf 11 529 336 ℳ 1 festgestellt und tritt dem durch das Gesetz vom 22. März 1891 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 25) festgestellten Reichshaushalts⸗Etat für das Etatsjahr 1891/92 hinzu. 1
§. 2. Die im §. 1 der Anleihegesetze vom 22. März 1891 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 50) und 1. Juni 1891 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 336) dem Reichskanzler ertheilte Ermächtigung, 52 770 798 ℳ und 1 640 000 ℳ, zusammen 54 410 798 ℳ im Wege des Kredits flüssig zu machen und zu diesem Zwecke in dem Nominalbetrage, wie er zur Beschaffung jener Summe erforderlich sein wird, eine ver⸗ zinsliche, nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 19. Juni 1868 (Bundes⸗Gesetzbl. S. 339) zu verwaltende Anleihe aufzunehmen und Schatzanweisungen auszugeben, wird Behufs Bestreitung der Ausgaben zur Befestigung von Helgoland (Kapitel 13 der einmaligen Ausgaben des anliegenden Nachtrags⸗Etats) im Betrage von 1 395 000 ℳ bis auf den Betrag von insgesammt 55 805 798 ℳ ausgedehnt.“
In dem Nachtrags⸗Etat werden in Folge der gesteigerten Preise 8 764 923 ℳ für Brot⸗ und Fourage“⸗ sowie für Viktualienverpfle⸗
gung, ferner 1 369 413 ℳ für Beschaffung von Feldbahnmaterial ꝛc. zu Maschinenbetrieb und Abhaltung von Konstruktionsversuchen, sowie 1 395 000 ℳ als Ausgabe im außerordentlichen Etat als erste Rate zur Befestigung Helgolands gefordert. Zu der letzten Position wird in den Erläuterungen bemerkt: „Nachdem die Insel Helgoland dem Bundesgebiete hinzugetreten ist, bedarf dieselbe einer starken Siche⸗ rung zur Abwehr eines feindlichen Angriffs. Diese Vertheidigung lediglich der Kriegsflotte zuzuweisen, stößt insofern auf Bedenken, als dadurch dieselbe in ihrer freien Aktion auf offener See beeinträchtigt werden würde. Hieraus ergiebt sich die Nothwendigkeit einer fortifikatorischen Befestigung der Insel. Die entsprechenden Anlagen sollen zugleich verhindern, daß Helgoland der feindlichen Flotte einen Stützpunkt für eine Blockade bezw. einen Schutz für Vorbereitungen zu größeren Unternehmungen gegen die deutsche Nordseeküste bietet. Ein befestigtes Helgoland giebt zudem einen vorzüglichen Beobachtungsposten ab und sichelt die Möglichkeit einer ununterbrochenen Uebermittelung der Wahrnehmungen auf See nach dem Festlande hin. Für die in Aussicht genommene Befestigung der Insel sind veranschlagt: a. Für die telegraphische Verbindung mit dem Festlande 64 050 ℳ,
b. für Fortifikation 4 900 000 ℳ, c. für artilleristische Armirung
3 800 000 ℳ, d. für sonstige Bauten bezw. Einrichtungen 130 950 ℳ, zusammen 8 895 000 ℳ Davon entfallen auf das Etatsjahr 1892/93 zu b. 3 700 000 ℳ, zu c. 3 800 000 ℳ, zusammen 7 500 000 ℳ, sodaß für 1891/92 nachträalich zu fordern bleiben 1 395 000 ℳ Die im laufenden Etatsjahre bis zur verfassungsmäßigen Bereitstellung der 1 395 000 ℳ erwachsenden, einstweilen außeretats⸗ mäßig zu leistenden Ausgaben würden auf diesen Kredit in Anrechnung kommen.“ Die vorstehenden Ausgaben im Betrage von 11 529 336 ℳ sollen theils durch Erhöhung der Matrikularbeiträge (für das laufende Etatsjahr) um 10 134 336 ℳ, theils aus der Anleihe im Betrage von 1 395 000 ℳ aufgebracht werden.
— Die von dem Bureau⸗Direktor des Hauses der Abgeordneten, 1 Regierungs⸗Rath Kleinschmidt mit gewohnter Sorgfalt bearbeiteten Uebersichten über die Geschäftsthätigkeitdes Hauses der Abgeordneten in der letzten Session sind soeben erschienen. Sie sind in der bisherigen Art angefertigt und zerfallen in die Rednerliste, die Uebersicht über den Staatshaushalts⸗Etat und die Hauptübersicht. Die Rednerliste ergiebt den Tag, an welchem, sowie den Gegenstand, über welchen jeder einzelne Redner gesprochen hat, unter Hinweis auf die betreffenden Seiten der stenographischen Berichte. Die Etatsübersicht macht die bezüglichen Anfragen, Anträge und Verhandlungen ersichtlich und weist bei den verschiedenen Verwaltungen sämmt⸗ liche Etatstitel mit ihren Beträgen nach. Die alphabetisch ge⸗ ordnete Hauptübersicht umfaßt, abgesehen von dem Staats⸗ haushalts⸗Etat, alle zur Erörterung gelangten Gegenstände, unter Darlegung des Verlaufs der Berathung. Die Regie⸗ rungsvorlagen, sowie die Anträge zu denselben sind darin in ihrem Wortlaut übernommen und die Verhandlungen über ein und denselben Gegenstand, auch wenn dieselben zu verschiedenen Zeiten und bei verschiedenen Gelegenheiten stattgefunden haben, auf einer Stelle verzeichnet
Die deutsche Reichs⸗Post⸗ und Telegraphenverwaltung im Jahre 1890.
Nach der soeben G 8 Telegraphenverwaltung für 1890“ umfaßt das deutsche Reichs⸗ Post⸗ und Eelegraphengebiet 445 220,64 qkm, ausschließ⸗ lich 4343,81 qkm Wasserfläche, mit 41 798 103 Ein⸗ wohnern nach dem vorläufigen Ergebniß der Zählung vom 1. Dezember 1890. Die Gesammtzahl der Postanstalten betru in dem Berichtsjahre 22 667 (21 212) *), davon waren 556 (547 Postämter I., 614 (605) Postämter II., 2815 (2776) Post⸗ ämter III. und 6801 (6445) Postagenturen. Selbständige nicht etats⸗ mäßige Stadt⸗Postanstalten waren 144, nichtselbständige Postanstalten 281 (282), Posthülfsstellen 11 394 (10 348), Bahnpostämter 33 und Umspannorte 11 (18) vorhanden. Im Auslande bestanden 1 deutsches Postamt (in Konstantinopel) und 17 (13) Postagenturen. Das Ge⸗ sammtpersonal belief sich auf 114 110 (107 823) Personen, darunter 39 440 (37 127) Beamte, 58 114 (55 190) Uöiterbeamte, 11 283 (10 240) Posthülfsstellen⸗Inhaber, 973 (982) Posthalter und 4300 (4284) Postillone. Die Zahl der täglich zur Postbeförderung be⸗ nutzten Eisenbahnzüge betrug 6901 (6400). Auf Landstraßen beltef sich die Zahl der Postkurse auf 9462 (9234), auf Wasserstraßen werden 64 (63) Privat⸗Dampf⸗ und Segelschiffs⸗Verbindungen benutzt. Die Gesammt⸗Stückzahl der durch die Post beförderten Sendungen betrug 2 632 131 088 (2 413 239 922) Stück. Dann waren 2 517 592234 (2 303 992 381) Briefsendungen, nämlich 972 144 540 (918 566 690) Briefe, 330 301 370 (303 390 610) Postkarten, 373 853 650 (312 919 540) Drucksachen — bei Hinzurechnung der durch die Post bezogenen Zeitungsnummern und der außergewöhnlichen Zeitungs⸗ beilagen stellt sich die Gesammtzahl der beförderten Druck⸗ sachen auf 1 108 117 996 (980 358 402) Stück —, 23 838 320 (22 202 920) Waarenproben, 74 149 875 (70 033 914) Postanweisungen, 5 670 780 (5 303 688) Postauftragsbriefe und 3 359 353 (3 136 157) Postnachnahmebriefe. An Päckerei⸗ und Geldsendungen wurden 114 538 854 (110 247 541) Stück befördert. Darunter waren 103 614 177 (99 491 812) Packete ohne Werthangabe, 2 679 321 (2 701 099) Packete mit Werthangabe und 8 245 356 (8 054 630) Briefe mit Werthangabe. Der Gesammtwerthbetrag der vermittelten Geldsummen belief sich auf 20 127 784 733 ℳ (20 511 432 639 ℳ), nämlich durch Packete mit Werthangabe 4 769 273 680 ℳ (4 896 960 770 ℳ), durch Briefe mit Werthangabe 10 181 669 450 ℳ (10 793 875 960 ℳ)]), durch Post⸗ anweisungen 4 560 294 203 ℳ (4 260 951 59 ℳ), durch Postaufträge 521 126 100 ℳ (474 374 300 ℳ) und durch Post⸗ nachnahmen 95 421 300 ℳ (85 270 100 ℳ). Das Gesammt⸗ gewicht der durch die Post beförderten Packetsendungen stellte sich auf 426 317 760 kg (412 458 690 kg). An Personen wurden mit den Posten befördert 1 903 212 (1 992 969). Die Stückzahl der an das Publikum abgesetzten oder von den Postanstalten zur Verrechnung des baar erlegten Portos verwendeten Postwerthzeichen belief sich auf 1 509 312 881 (1 410 236 054) Stück im Werthbetrage von 157 426 746,99 ℳ (149 013 812,38 ℳ).
Die Gesammtlänge der Telegraphenlinien war 90 668,54 km (86 212,14 km) und zwar 82 647,09 km (78 369,88 km) oberirdische Linien, 5847,00 km (5669,00 km) unterirdische Linien, und 2174,45 km (2173,26 km) unterseeische Kabel. Die Gesammtlänge der Drabt⸗ leitungen betrug 315 702,43 km (299 465,51 km). An Telegraphen⸗ anstalten waren 15 382 (14 439) vorhanden, davon waren im Reichs⸗ Telegraphengebiet 11 447 (10 607) Reichs⸗Telegraphenanstalten, 3679 (3493) Eisenbahn⸗Telegraphenanstalten und 254 (339) im Besitz von Privaten befindliche Telegraphenanstalten. In Deutsch⸗Ostafrika waren zwei Telegraphenanstalten vorhanden. Das Gesammtpersonal bei den selbständigen Telegraphenämtern betrug 6105 (5551) Personen, nämlich 5016 (4560) Beamte und 1089 (991) Unterbeamte. An Apparaten waren 20 155 (18 063) in Betrieb, und zwar 10 818 (10 421) System Morse, 350 (314) System Hughes, 8778 (8111) Fernsprechsystem und 209 (217) andere Systeme. Die Gesammtzahl der beförderten Telegramme betrug 24 864 066 (23 905 710), nämlich: 15 685 249 (15 003 248) innerhalb des deutschen Telegraphengebiets, 3 924 162 (3 817 149) nach anderen Ländern, 4 141 217 (4 019 452) aus anderen Ländern und 1 113 438 (1 065 861) im Durchgang durch das deutsche Telegraphengebiet. Die Länge des Rohrnetzes der Rohrpost in Berlin und Charlottenburg betrug 62,83 km (61,00 km), die Zahl der Rohrpostämter 41. Befördert wurden durch die Rohrpost 4 591 814 (4 326 737) Gegenstände und zwar 3 491 647 (3 264 768) Telegramme und 1 100 167 (1 061, 969) Briefe und Karten. Die Zahl der Orte mit Fernsprecheinrichtung betrug 233 (198), die Länge der Linien im Stadt⸗Fernsprechverkehr 8134,0 km (6769,3 km), die Länge der Leitungen 82 330,8 km (64 785, km), die Zahl der Fernsprech⸗Vermittelungs⸗ anstalten 250 (216), die Zahl der Sprechstellen 51 419 (42 221), die Zahl der Apparate im Stadt⸗Fernsprechbetrieb 59 230 (50 259), die Zahl der Theilnehmer an der Benutzung der allgemeinen Stadt⸗Fernsprecheinrichtungen 47 818 (38 877), die Zahl der Ver⸗ bindungsanlagen zwischen den Stadt⸗Fernsprecheinrichtungen ver⸗ schiedener Orte 250 (196). Die Gesammtzahl der ausgeführten Ver⸗ bindungen belief sich auf 241 351 724 (204 280 899). Die Gesammt⸗ Telegraphengebühren⸗Einnahme betrug 31 651 991 ℳ (29 581 425 ℳ).
Die Gesammt⸗Einnahme der Reichs⸗Post⸗ und Telegraphen⸗ verwaltung stellte sich im Etatsjahre 1890/91 auf 224 722 296 ℳ, gegen 214 070 172 ℳ im Etatsjahre 1889/90, die Gesammt⸗ Ausgabe auf 200 252 213 ℳ, gegen 181 106 376 ℳ im Vorjahre, sodaß sich für das Jahr 1890/91 ein Ueberschuß von 24 470 083 ℳ gegen einen solchen von 32 963 796 ℳ in 1889/90 ergab.
*) Die in Klammern beigefügten Ziffern b Jahr 1889. ö111“
erschienenen „Statistik der Post⸗ und
zum Deutschen Reich
“ 1XX““ 1“
3w eite Beila ge
Personalveränderungen.
Königlich Preußische Armee.
Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Neues Palais, 5. November. Hamacher, Pr. Lt. vom In⸗ validenhause zu Karlshafen, zum Invalidenhause in Berlin, von Konarsky, Sec. Lt. vom Invalidenhause zu Stolp, zum In⸗ validenhause in Karlshafen, — versetzt. v. Grolman, Sec. Lt. a D., zuletzt im Bad. Train⸗Bat. Nr. 14, die erledigte Sec. Lieutenantsstelle beim Invalidenhause in Stolp verliehen. 3
Neues Palais, 10 November. Rausch, Hauptm. und zweiter Offizier vom Traindepot des X. Armee⸗Corps, zum ersten Offizier des Traindepots des VII. Armee⸗Corps ernannt. Weiße, Pr. Lt. vom Magdeburg. Train⸗Bat. Nr. 4, unter Versetzung zum Hannov. Train⸗Bat. Nr. 10, à la suite desselben, zur Dienstleistung als zweiter Offizier zum Traindepot des X. Armee⸗Corps kommandirt
Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Neues Palais, 10. November. Bertram, Hauptm. g. D., zuletzt Pr. Lt. im 2. Bad. Feld⸗Art. Regt. Nr. 30, unter Fortfall der ihm ertheilten Aussicht auf Anstellung im Civildienst, mit seiner Pension und der Erlaubniß zum ferneren Tragen der Uniform des Schlesw.
Feld⸗Art. Regts. Nr. 9 zur Diep. gestellt. 8
Königlich Bayerische Armee.
Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc. 1 Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. 8. November. Thäter, Major vom Generalstabe (Centralstelle), zum Bats. Commandeur im 8. Inf. Regt. vakant Pranckb, Martini, Hauptm., bisher à la suite des 2. Inf. Regts. Kronprinz, unter Enthebung vom Kommando zum Generalstabe, in diesem Regt., Ipfelkofer, Prem. Lieut. im 19. Inf. Regt., unter Beförderung zum Hauptmann ohne Patent, — zu Compagnie⸗Chefs, — ernannt. Bärmann, Major, bisher à la suite des 10. Inf. Regts. Prinz Ludwig und kommandirt zur Dienstleistung dortselbst, auf die erste Hauptmannsstelle in diesem Truppentheil, Illing, Hauptm und Comp. Chef vom Inf. Leib⸗Regt., zum Generalstabe (Centralstelle), — versetzt. v. Gropper, Hauptm. und Comp. Chef vom 19. Inf. Regt, in gleicher Eigenschaft zum Inf. Leib⸗Regt., Pfluegl, Hauptm. des 19. Infant. Regts., in das Verhältniß à la suite dieses Regts, unter Belassung im Kommando zum Generalstabe, — versetzt.
9. November. Badhauser, Pr. Lt. vom 4. Chev. Regt. König, zum 3. Chev. Regt. vakant Herzog Maximilian versetzt. Brunhuber, Pr. Lt. im 16. Inf. Regt. vakant König Alfons von Spanien, Abt, Pr. Lt. vom 16. Inf. Regt. vakant König Alfons von Spanien, im 5. Inf. Regt. Großherzog von Hessen, — beide unter Beförderung zu Hauptleuten, Letzterer ohne Patent, zu Comp. Chefs ernannt.
Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 8. No⸗ vember. Döderlein, Major und Bats. Commandeur im 8. Inf. Regt. vakant Pranckb, unter Verleihung des Charakters als Oberst⸗Lt., mit Pension und mit der Erlaubniß zum Tragen der Uniform der Abschied bewilligt.
9. Noovember. Dütsch, Hauptm. und Comp. Chef des 16. Inf. Regts. vaknt König Alfons von Spanien, unter Charakterisir. als Major und unter Verleihung der Aussicht auf Anstellung im Civildienste, Griesbeck, Hauptmann und Compagnie⸗Chef des 5. Infanterie⸗Regiments, Großherzog von Hessen, Graf Adel⸗ mann v. Adelmannsfelden, Premier⸗Lieutenant des 3. Chev. Regts. vakant Herzog Maximilian, — mit Pension und mit der Er⸗ laubniß zum Tragen der Uniform. Then, Pr. Lt. des 17. Inf. Regts. Orff, unter Verleihung der Aussicht auf Anstellung im Civildienst,
Im Sanitäts⸗Corps. 10. November. Dr. Zäch, Assist. Arzt 1. Kl. vom 1. Feld⸗Art. Regt. Prinz⸗Regent Luitpold, zum 1. Train⸗Bat., Dr. Dieudonné, Assist. Arzt. 2. Kl. vom 14. Inf. Regt. Herzog Karl Theodor, zum Inf. Leib⸗Regt., Dr. Matt, Assist. Arzt 2. Kl. vom 13. Inf. Regt. Kaiser Franz Joseph von Oesterreich, zum 1. Feld⸗Art. Regt. Prinz⸗Regent Luitpold, Dr. Götz, Assist. Arzt. 2. Kl. vom 7. Inf. Regt. Prinz Leopold, zum 14. Jaf. Regt. Herzog Karl Theodor, — versetzt.
Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums. 11. No⸗ vember. Dr. Wittmann, einjährig⸗freiwilliger Arzt vom 3. Feld⸗ Art. Regt. Königin⸗Mutter, zum Unterarzt im 5. Chev. Regt. Erz⸗ herzog Albrecht von Oesterreich ernannt und mit der Wirksamkeit vom 1. November mit Wahrnehmung einer vakanten Assist. Arztstelle beauftragt.
mit Pension, — der Abschied bewilligt.
Beamte der Militär⸗Verwaltung
8. November. Rabus, Garn. Verwalt. Ober⸗Insp. von der Garn. Verwalt. Germersheim, zu jener in Landau, Schaidler, Kasernen⸗Insp. von der Garn Verwalt. Sulzbach, zu jener in Aschaffen⸗ burg, Brumann, Kasernen⸗Insp. von der Garn. Verwalt. Ingol⸗ stadt, zu jener in Sulzbach, — versetzt. Bayer, Garn. Verwalt. Insp. der Garn. Verwalt. Aschaffenburg, zum Garn. Verwalt. Ober⸗ Insp. in Germersheim, Dimpfl, Kasernen⸗Insp. der Garn. Ver⸗ walt. Zweibrücken, zum Garn. Verwalt. Insp., — befördert. Schmidt, Rendant bei den Milit. Strafanstalten auf Oberhaus, für seine Person der Rang als Garn. Verwalt. Ober⸗Insp., und zwar vor dem Garn. Verwalt. Ober⸗Insp. Bayer, verliehen.
XIII. (Königlich LWürttembergisches) Armee⸗Corps.
Offizrere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc. Ergennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. 13. November. Hasbach, Port. Fähnr. im Feld⸗Art. Regt. König Karl Nr. 13, zum außeretatsmäß. Sec. Lt., Graf Pückler⸗ Limpurg Frhr. v. Groditz, Port. Fähnr. im Ulan. Regt. König Wilhelm I. Nr. 20, Bockshammer, Port. Fähnr. im Inf. Regt. Kaiser Friedrich König von Preußen Nr. 125. — zu Sec. Lts., — ernannt. Frhr. Varnbüler v. u. zu Hemmingen, Hauptm. à la suite des Gren. Regts. Königin Olga Nr. 119, kommandirt als Adjatant zur 27. Div. (2 Königl. Württemberg.), ein Patent seiner Charge vom 23. Dezember 1885 verliehen.
Im Beurlaubtenstande. 13. November. Die Vize Feldw. bezw. Vize⸗Wachtm.: Frhr. v. Herman I. vom Landw. Bezirk Ehingen, zum Sec. Lt. der Res. des Ulan. Regts. König Wilhelm I. Nr. 20, Frhr. v. Herman II. von demselben Landw. Bezirk, zum Seec Lt. der Res. des Ulan. Regts. König Karl Nr. 19, Müller vom Landw. Bezirk Stuttgart, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. Kaiser Wilbelm König von Preußen Nr. 120, Kieser vom Landw. Bezirk Ellwangen, zum Sec. Lt. der
Res. des Gren. Regts. König Karl Nr. 123, Gans vom Landw. Bezirk Ludwigsburg, zum Sec. Lt. der Res. des Train⸗Bats. Nr. 13, Lerche vom Landw. Bezirk Reutlingen, zum Sec. Lt. der Res. des 4. Inf. Regts. Nr. 122, Seitz vom Landw. Bezirk Ellwangen, zum Sec. Lt. der Res. des Gren. Regts. König Karl Nr. 123, Röttgen
vom Landw. Bezirk Ludwigsburg, zum Sec. Lt. der Res. des Train⸗ Bats. Nr. 13, Clauß vom Landw. Bezirk Stuttgart, zum Sec. Lt. der Res. des Gren. Regts. Königin Olga Nr. 119, — ernannt. Schweyer, Pr. Lt. von den Pionieren 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Ulm, zum Hauptm., Winghofer, Sec. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Leonberg, Schreiber, Sec. Lt. der Res. des 2. Feld⸗Art. Regts. Nr. 29 Prinz⸗Regent Luitpold von Bayern, Weith, Mittnacht, Sec. Lts. der Res. des Feld⸗Art. Rests. König Karl Nr. 13, — zu Pr. Lts., — befördert
Ernennungen,
Im Sanitäts⸗Corps. 13. November. Graeter, Ober⸗ Stabsarzt 1. Kl. und Regts Arzt des Ulan. Regts. König Karl Nr. 19, mit den Funktionen des Div. Arztes bei der 26. Division (1. Königl. Württemberg.) beauftragt. Dr. Wegelin, Ober⸗Stabs⸗ arzt 2. Kl. und Bats. Arzt des 2. Bats. Gren. Regts. Königin Olga Nr. 119, zum Regts. Arzt dieses Regts. ernannt. Dr. Dürr, Stabs⸗ und Bats. Arzt des 2. Bats. Inf. Regts. König Wil⸗ hbelm I. Nr. 124, in gleicher Eigenschaft in das Fuß⸗Art. Bat. Nr. 13, Dr. Jaeger, Stabs⸗ und Bats. Arzt des 3. Bats. Infanterie⸗Regiments König Wilhelm I. Nr. 124, in gleicher Eigenschaft in das 2. Bat. Gren. Regts. Königin Olga Nr. 119, — versetzt. Die Assist. Aerzte 1. Kl.: Dr. Gußmann der Landw. 1. Aufgebots vom Landw. Bezirk Stuttgart, Dr. Fischer der Landw. 1. Aufgebots vom Landw. Bezirk Biberach, Dr. Kees der Landw. 1. Aufgebots vom Landw. Bezirk Reutlingen, Dr. Sigel der Res. vom Landw. Bezirk Stuttgart, Dr. Dürr der Landw. 1. Aufgebots vom Landw. Bezirk Hall, Dr. Moosbrugger der Res. vom Landw. Bezirk Biberach, Dr Votteler der Landw. 2. Aufgebots vom Landw. Bezirk Eßlingen, Dr. Bokelmann der Landw. 2. Aufgebots vom Landw. Bezirk Reutlingen, Dr. Eppler der Landw 1. Auf⸗ gebots vom Landw. Bezirk Gmünd, — zu Stabsärzten, Dr. Müller im Ulan. Regt. König Karl Nr. 19, zum Stabs⸗ und Bats. Arzt des 3. Bats. Inf. Regts. König Wilhelm I. Nr. 124, Dr. Klopfer im 2. Feld⸗Art. Regt. Nr. 29, Prinz⸗Regent Luitpold von Bayern, zum Stabs⸗ und Bats. Arzt des 2. Bats. Inf. Regts. König Wilbelm I. Nr. 124; die Assist. Aerzte 2. Kl.: Dr. Schleicher der Res. vom Landw. Bezirk Stuttgart, Dr Müller der Res. vom Landw. Bezirk Rottweil, Dr. Abegg der Res. vom Landw. Bezirk Reutlingen, Dr. Magirus der Res. vom Landw. Bezirk Ulm, Dr. Ramsperger im Gren. Regt. König Karl Nr. 123, — zu Assist. Aerzten 1. Kl., — befördert.
Statistik und Volkswirthschaft.
Zur Arbeiterbewegung,
Die Generalkommission der Gewerkschaften Deutschlands veröffentlich wieder einen Situationsbericht über die Arbeiterausstände in Deutschland, dem wir nach dem „Vorwärts“ Folgendes entnehmen:
Die Spitzenweber in der Leipzig⸗Lindenauer Spitzen⸗ fabrik vermochten immer noch keine Einigung mit dem Direktorium zu erzielen. Ein Theil der Ausstehenden ist abgereist. Doch ist immer noch eine größere Zahl zu unterstützen. — Die Weißgerber in Berlin stehen nunmehr 14 Wochen aus, um sich, wie die ersteren, gegen eine bedeutende Lohnkürzung zu wehren. Auch hier sind alle Versuche der Ausstehenden, eine Einigung zu erzielen, ver⸗ geblich gewesen. In Döbeln wurde den Arbeitern dieser Industrie eine 22 prozentige Lohnkürzung angeboten und, da diese bei den heutigen Verhältnissen unannehmbar ist, dürften 11 verheirathete und 4 ledige Arbeiter zum Ausstand kommen. — Auch in dem Ausstand der Handschuhmacher in Burg, Friedrichshagen und Osterwieck, der gleichfalls durch Lohn⸗ reduktion entstand, tritt keine Aenderung ein, da die Fabrikanten keine Neigung zeigen, die bisherigen Löhne fortzuzahlen. Es befinden sich immer noch im Ausstande 177 verheirathete mit 357 Kindern und 103 ledige Mitglieder des Handschuhmacher⸗Verbandes. — In Dresden befinden sich die Metallschläger gleichfalls noch im Ausstand. Die Arbeitgeber sind anscheinend geneigt, von der vierzehnprozentigen Lohnkürzung Abstand zu nehmen, doch wollen sie den bisherigen Lohn noch nicht zahlen. Die Ausstehenden sind über⸗ zeugt, daß sie die Arbeitgeber zum Nachgeben zwingen, sofern sie so weit unterstützt werden, daß sie sich noch einige Zeit zu halten ver⸗ mögen. — Schließlich wird auch zur „moralischen“ und pekuniären Unterstützung der für den Neunstundentag ausstehenden Buchdrucker⸗ gehülfen ermahnt.
Wie man der „Saarbr. Ztg.“ mittheilt, war eine am Sonntag in Dudweiler abgehaltene Versammlung von ca. 70—80 Sozial⸗ demokraten besucht; die Bergleute waren nicht sehr stark vertreten. Als Redner traten auf die Sozialdemokraten Schröder⸗Dortmund und Ehrhardt⸗Ludwigshafen. Der Redacteur Braun brachte ein Hoch auf die internationale Sozialdemokratie aus. Schließlich sah sich der überwachende Polizeibeamte genöthigt, die Versammlung aufzulösen. 1
Zur Lohnbewegung unter den deutschen Buch⸗ druckergehülfen liegen folgende neuen Nachrichten vor:
Aus Dresden berichten die „Dr. Nachr“: Die Buchdrucker⸗ gehülfen Heyde, Steinbrück und Kämpfe hatten an das Königliche Kriegs⸗Ministerium eine Eingabe gerichtet des Inhalts, es solle das in der B. G. Teubner'’schen Buchdruckerei beschäftigte Militär zurückgezogen werden. In Folge dieser Eingabe wurden die drei Gehülfen vom Königlich sächsischen Kriegs⸗ Minister in Audienz empfangen; es wurde ihnen mitgetheilt, daß Militär nur soweit zur Herstellung von Druckarbeiten verwendet werde, als es Staatssachen betrifft; so solle es auch in Zukunft blei⸗ ben. Die Militärpersonen dürften nicht einmal zum Annoncensatz des „Journals“ verwendet werden. Auf die Mittheilung, daß auch in anderen Druckereien bereits Soldaten sich mit Setzen beschäftigten, äußerte der Minister, daß er dies untersuchen würde.
Wie der „Köln. Ztkg.“ aus Stettin geschrieben wird,hatten dort die Buchdruckereibesitzer in der letzten Woche infolge des Aus⸗ standes mit großen Schwierigkeiten zu kämpfen, ein regelmäßiges Er⸗ scheinen der Zeitungen war nur durch gegenseitige Unterstützung möglich. Nachdem jedoch die erste Woche überwunden sei, erscheine es zweifellbos, daß der Ausstand für die Ge⸗ hülfen dort ergebnißlos verlaufen werde. Schon sei zahl⸗ reicher Ersatz aus der Provinz eingetroffen, und jetzt werden Schriftsetzer aus Riga und aus Böhmen erwartet. Die aus⸗ ständigen Buchdrucker sind zum größten Theil verheirathet; da diese nach einem zwischen den Buchdruckereibesitzern getroffenen Abkommen nicht wieder eingestellt werden, wenn die Stellen besetzt sind, so dürften sie einer sehr trüben Zukunft entgegengehen. Nach Ablauf dieser Woche werden sämmtliche Stettiner Druckereien wieder in vollem Betrieb sein.
Aus München wird der Berliner „Volksztg.“ gemeldet, daß das Direktorium der Kammer ein Gesuch der ausständigen Buch⸗ drucker, auf die militärische Hülfeleistung für die Landtagsdruckarbeiten zu verzichten, ablehnte. b 8
UÜeber die Bergarbeiterbewegung im französischen Departement Pas de Calais theilen wir Seb. telegraphischen Meldungen mit:
Aus Lens wird vom gestrigen Tage berichtet, daß die aus⸗ ständigen Arbeiter an verschiedenen Orten Versammlungen abhielten. Ein Zwischenfall ist nicht vorgekommen. Man fürchtete, daß der Ausstand sich auf das Departement du Nord ausdehnen werde. In Lievin fand gestern Vormittag zwischen den Ausständigen und Berg⸗ leuten, welche arbeiten wollten, ein heftiger Zusammenstoß statt. Die Polizei nahm vier Verhaftungen vor. Die Beamten vom Sicher⸗ heitsdienst erhielten Verstärkung durch Infanterie⸗ und Artillerie⸗ Detachements.
nzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
Berlin, Mittwoch, den 18. November
8
891.
—
Das „Journal des Débats“ meldet, die Ausständigen im Depar⸗
tement Pas de Calais seien mit Subsistenzmitteln für einen Monat reichlich versehen In Dünkirchen und Calais kämen zahlreiche englische Kohlenschiffe an. Aus Belgien werde Kohle auf den Kanälen nach Frankreich gesendet Aus London erhält die „Post“ folgendes Telegramm: Die strikenden Bergarbeiter des Departements Calais sandten eine Deputation nach Cardiff, um die englischen Bergarbeiter aufzufordern, die Ausfuhr von Kohlen nach den französischen Häfen eventuell durch einen Ausstand zu verhindern. Gleiche Versuche dürften anderswo gemacht werden. „Aus Marseille wird telegraphisch-berichtet, daß die Arbeiter in der Zündholzfabrik die Arbeit niedergelegt haben. Sie fordern, daß wieder russisches Holz zur Verwendung komme, weil das fran⸗ zösische Holz sehr schwer zu bearbeiten sei.
Aus Bern wird der „N. Z. Ztg.“ gemeldet, daß eine Typographenversammlung am Sonntag eine Resolution annahm, auf friedlichem gesetzlichen Wege die Einführung des neun⸗ stündigen Arbeitstages anzustreben.
Land⸗ und Forftwirthschaft. 1
Königlich preußisches Landes⸗Oekonomie⸗Kollegium.
In der gestrigen Sitzung wurde noch der folgende Antrag an⸗ genommen:
Es empfiehlt sich, die Verwendung staatlicher Mittel, jedoch selbst⸗ verständlich unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse und Bedürfnisse in den einzelnen Landestheilen und vorbehaltlich einzelner besonderer Verwendungszwecke, auf folgende Punkte zu konzentriren: 1) zu Prämitrungen, 2) zum Ankauf von Zuchtvieh, 3) zur Unterstützung zielbewußter Züchtung einheitlicher Rassen, durch Beihüͤlfen zum Ankauf und zur Unterhaltung von Stationsbullen, durch Unterstützung der Zucht⸗ verbände, durch Beihülfen zur Abhaltung von Zuchtmärkten und Zuchtverbandschauen, 4) zur Unterstützung der landwirthschaftlichen Vereine Behufs Tragung der Kosten der Ausstellung von Kollektionen guten Zuchtviehes auf größeren, nicht im Vereinsgebiete liegenden Ausstellungen, 5) zur Prämiirung verbesserter Stalleinrichtungen und zur Gewährung von Prämien für rationelle Aufzucht und Pflege des Viehes, 6) zur Errichtung von Bullenstationen, 7) zur Bildung von Stammheerden, 8) zur Anlage von Heerdebüchern und 9) zur Unter⸗ stützung des Molkereiwesens.
Im Anschluß hieran wurde weiter beschlossen: Die Prämiirung hat bei allen Kategorien nach Altersklassen und getrennt nach dem Geschlecht zu erfolgen. Es darf nur Vieh konkurriren, welches min⸗ destens sechs Monate im Besitz des Ausstellers ist. Gewerbsmäßige Händler können nur, wenn sie gleichzeitig Züchter sind, mit von ihnen selbst gezüchtetem Vieh konkurriren. Ein und dasselbe Thier kann inner⸗ balb eines Kalenderjahres wohl auf verschiedenartigen, nicht aber auf Schauen gleichen Ranges wiederholt prämiirt werden. Gut geleitete und gut geordnete Viehmärkte liegen im Interesse der landwirth⸗ schaftlichen Thierzucht, jedoch empfiehlt es sich nicht, auf allgemeinen Viehmärkten mit Staatsmitteln Prämiirungen vorzunehmen. Die Einrichtung von besonderen Zuchtviehmärkten, speziell Stiermärkten, mit Prämitrung der besten Thiere ist überall da zu empfehlen, wo der Absatz besserer Zuchtprodukte besonders gefördert werden muß oder das Bedürfniß auf Erleichterung der Beschaffung besserer Zuchtthiere sich geltend gemacht hat. Die Prämiirung ganzer Ställe unter besonderer Berücksichtigung billiger und zweck⸗ mäßiger Stalleinrichtungen (Düngerbehandlung, Ventilation) und der Haltung der Thiere ist zu empfehlen, jedoch muß dafür Sorge getragen werden, daß das hierbei angewandte System der Prämitrung den sicheren Vergleich der Leistungen der ein⸗ zelnen Viehhalter gestattet. Probemelken mit genauer Feststellung der qualitativen und quantitativen Leistungen der Thiere sind sehr wichtig, jedoch zweckmäßiger für sich allein und mit längerer Dauer der Prü⸗ fung zu veranstalten, als mit Ausstellungen zu verbinden. Die För⸗ derung der Anlage von gemeinschaftlichen Lauf- und Tummelplätzen für Jungvieh, sowie die Festsetzung der Modalitäten der Prä⸗ miirung verbesserter Stalleinrichtungen und rationeller Pflege und Auf⸗ zucht bleiot den einzelnen Lokalvereinen überlassen. Eine unter Mit⸗ wirkung der landwirthschaftlichen Vereine richtig gehandhabte Kör⸗ ordnung für Stiere hat sich überall als ein wesentliches Mittel zur Hebung der Rindviehzucht erwiesen. Die Verbindung einer Prämii⸗ rung mit der Stierkörung ist zweckmäßig. Mit Rücksicht auf die große Bedeutung der Rindviehzucht für den modernen landwirthschaft⸗ lichen Betrieb fast aller Theile der Monarchie repräsentirt die Förde⸗ rung derselben eines der wichtigsten Interessen der Landeskultur und ist daher die Vermehrung der zu diesen Zwecken disponiblen Fonds dringend wünschenswerth.
Es gelangte schließlich noch folgende, von dem Vorsitzenden, Unter⸗Staatssekretär Dr. von Marcard beantragte Resolution zur Annahme: „Das Landes⸗Oekonomie⸗Kollegium stimmt den Be⸗ schlüssen der Kommission in der heute beschlossenen Fassung zu und unterbreitet daher dem Herrn Minister für Landwirthschaft die Bitte: „Der Herr Minister wolle die hohe Geneigtheit haben, die in diesen Beschluͤssen aufgestellten Gesichtspunkte für die Verwendung der Staatsmittel zur Förderung der Rindviehzucht in Erwägung zu ziehen, sowie eine Vermehrung dieser Staatsmittel herbeizuführen“.
Ernte.
Aus dem Regierungsbezirk Koblenz wird geschrieben: Die Gerste ist überall verhältnißmäßig sehr gut gerathen und auch der erst kürzlich geerntete Hafer verspricht eine vorzügliche Ernte, sowohl in Stroh, wie in Korn. Roggen und Weizen haben etwa eine halbe Mittelernte ergeben. Mischstroh, Korn und Spelz oder Korn und Weizen gab in einigen Gegenden ziemlich guten Ertrag, viel Stroh und reichlich Körner. Der erste Klee⸗ und Grasschnitt war nur gering, wogegen der zweite Schnitt nach Menge und Güte be⸗ friedigende Erträge ergeben hat; auch ist die Grummeternte bei sehr günstigem Wetter vor sich gegangen.
Die Befürchtungen, welche bezüglich der Ernte im Regierungs⸗ bezirk Arnsberg vielfach gehegt wurden, waren erfreulicher Weise nicht voll begründet; sie ist noch ziemlich befriedigend ausgefallen. Das Getreide ist zum größten Theil bei gutem Wetter ein⸗ gebracht. Das Ergebniß der Ernte läßt sich dahin zusammen⸗ fassen: Bei dem Roggen ist der Körnerertrag qualitativ gut, bleibt jedoch quantitativ hinter dem einer Mittel⸗ ernte mehr oder weniger zurück. Dagegen ist der Hafer, der in vielen Gegenden des Bezirks vorzugsweise gebaut wird, sehr gut gerathen. Ebenso hat sich der Weizen vielfach noch ziemlich gut entwickelt. Die Gerste liefert durchschnittlich einen zufriedenstellenden Ertrag. Die Winterbestellung hat unter günstigen Umständen begonnen.
Der Vorstand des Nordwestdeutschen Forstvereins, Ober⸗Präsident von Bennigsen und Provinzial⸗Forstmeister Quaet⸗Faslem, hat unter dem 6. November folgendes Preisausschreiben erlassen: Der Nordwestdeutsche Forstverein hat in seiner diesjährigen Generalversammlung beschlossen, eine Preisaufgabe auszuschreiben zur Beantwortung der Frage: Wie koöͤnnen die ersten Durch⸗ forstungserträge junger Nadelbolzbestände industriell
benutzt werden, sei es durch Verwerthung derchemischen Extraktivstoffe, sei es durch mechanische Bearbeitung?