1891 / 274 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 20 Nov 1891 18:00:01 GMT) scan diff

Nach . bisherigen Ermittelungen sind, wie „W. T. B.“ meldet, bei der gestrigen Reichstags⸗Ersatzwahl im Wahlkreise Gerdauen⸗Rastenburg⸗Friedland für den Ober⸗Präsidenten Grafen Stolberg 8948, für Papendieck 7295 und für Lorenz 438 Stimmen gezählt worden.

Graf

. Die Abgg. Graf Ballestrem (Centrum), Behr⸗Behrenhoff veee P. e⸗ und Freiherr von Man⸗ teuffel (deuschkonservativ) haben folgenden von 185 Mit⸗ gliedern der deutsch⸗konservativen Fraktion, der Reichspartei und des Centrums unterstützten Antrag im Reichstage eingebracht: Der Reichstag wolle beschließen, die verbündeten Repierungen

zu ersuchen: 1 3 1) dem Reichstage noch im Laufe der gegenwärtigen Session eine Gesetzesvorlage zu machen, in welcher dem Misßbrauch des Zeitgeschäfts als Spielgeschäft sowohl an der Börse wie anderwärts, namentlich in den für die Volksernährung wichtigen Artikeln, durch eingreifende Bestimmungen auf dem Gebiete des Strafrechts und des bürgerlichen Rechts entgegengetreten wird;

2) dahin zu wirken, daß die Börsen und der Geschäftsverkehr an denselben einer wirksamen staatlichen Aufsicht unterstellt und da⸗ durch ihren wahren Aufgaben für Handel und Verkehr erhalten werden.

Die nationalliberale Partei hat heute im Reichs⸗ tage den Antrag eingebracht, die verbündeten Regierungen auf⸗ zufordern, eine Gesetzvorlage einzubringen, wodurch den Miß⸗ ständen, die sich besonders im Depotwesen und in der über⸗ mäßigen Spekulation in Banken und an der Börse geltend ge⸗ macht haben, wirksam entgegengetreten wird.

Der Seniorenkonvent des Reichstages hat sich, wie wir der „Nat.⸗Ztg.“ entnehmen, gestern dahin geeinigt, daß die zweite Berathung der Novelle zum zum Abschluß gebracht werden soll, ehe an die zweite Lesung des Etats herangetreten wird. Dazwischen soll der Etat am Freitag nächster Woche zur ersten Lesung gestellt werden, damit die Budgetkommission in der Lage ist, noch vor Neujahr einen Theil ihrer Aufgaben zu erledigen.

Dritte ordentliche Generalsynode.

Ighn der gestrigen Plenarsitzung wurde zunächst der Bericht der ersten Kommission über die Petitionen der Kreissynoden Beetzendorf, Cracau, Eckartsberga, Eilenburg und Quedlinburg, betreffend Ein⸗ führung einer Berathungssynode außer der Bezirkssynode in jeder Diät, durch Uebergang zur Tagesordnung erledigt und so⸗ dann ein Antrag des Syvnodalen Dr. Kahl, betreffend Erweite⸗ rung der Eisenacher Kirchenkonferenz und Bildung einer evangelischen Reichssynode, einer besonderen Kommission von fünfzehn Mitgliedern überwiesen.

Den dritten Gegenstand der Tagesordnung bildete die Berathung der Mittheilung des Evangelischen Ober⸗Kirchenraths, betreff end die Revision der landeskirchlichen Agende. Die auf diesem Gebiete erforderlich erscheinenden Vorarbeiten baben zu einer Be⸗ rathung der von dem mit dieser Aufgabe betrauten Referenten des Evangelischen Ober Kirchenraths fertig gestellten Entwürfe noch nicht geführt, und der Evangelische Ober⸗Kirchenrath richtet in der gegen⸗ wärtigen Mittheilung das Ersuchen an die Generalsynode, unter thun⸗ lichster Berücksichtigung der verschiedenen Provinzen 9 Männer zu wählen, die mit dem Auftrage versehen werden, an der zu bildenden

änderung der liturgischen Formulare an der landeskirchlichen Agende

theilzunehmen. burs D. Schultze einen diesem von dem

Nachdem Syvnodale Evangelischen Ober⸗Kirchenrath geäußerten Wunsch Rechnung

tragenden Antrag eingebracht, richtete Synodale Holtzheuer an den Evangelischen Ober⸗Kirchenrath die Anfrage, ob event. die Berufung einer außerordentlichen Generalsynode zur Erledigung dieser Angelegen⸗ heit zu erwarten stehe.

Der Präsident des Evangelischen Ober⸗Kirchenraths Dr. Bark⸗ hausen erklärte in seiner Erwiderung, daß er im Hinblick auf die Nothwendigkeit, einer lebhafteren Beunrubigung in landeskirchlichen Kreisen vorzubeugen, entschlossen sei, Seiner Majestät dem Kaiser und Könige zum Zwecke einer thunlichst baldigen Erledigung der in Rede stehenden Revisionsarbeiten die Einberufung einer außer⸗ ordentlichen Generalsvnode zu empfehlen.

Darauf genehmigte die Synode den Antrag Schultze, um so⸗ dann den Bericht der II. Kommission über verschiedene Petitionen entgegenzunehmen. Nachdem der Antrag der Kommission, eine Petition der civilversorgungsberechtigten evangelischen Kirchenbeamten der Provinzen Brandenburg, Ost⸗ und Westpreußen, Sachsen und Schlesien, um definitive Anstellung mit Pensionsberechtigung und Versorgung ihrer Hinterbliebenen dem Evpangelischen Ober⸗Kirchenrathe unter Anerkennung des vorliegenden Bedürfnisses zur baldthunlichsten Berücksichtigung zu überweisen, zu⸗Annahme gelangt war, beschloß die Synode, eine weitere Petition des Allgemeinen Deutschen Verbandes zu Berlin um Einschiebung einer ständigen Fürbitte für die deutschen Kolonien in das allgemeine Kirchengebet, sowie eine solche um Aufnahme einer Fürbitte für die Jugend⸗ erziehung in das allgemeine sonntägliche Kirchengebet dem Evange⸗ lischen Ober⸗Kirchenrath zum Zwecke der Ueberweisung an die in Aussicht genommene Agende⸗Kommi sion überreichen zu lassen.

Mit einem eingehenden und dorch reichhaltiges Zahlenmaterial illustrirten Berichte des Synodalen D. Warneck über die Lage der

äußeren Mission schloß die Sitzung.

Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts.

Das Publikandum vom 29. April 1772 schreibt vor, daß Jedermann schuldig sei, das beim Schlachten unrein be⸗ fundene Vieh (Schafe ausgenommen) dem Scharfrichter oder Abdecker sofort anzusagen, und daß das bezeichnete Vieh durch die Abdeckerknechte nach den Luderstellen zu fahren und nach geschehener Ablederung zu vergraben sei. Es war zweifel⸗ haft, ob unter dem „unrein befundenen“ Vieh auch trichinöses zu verstehen sei. Das Ober⸗Verwaltungsgericht hat diese Frage in einem Erkenntniß vom 8. Oktober 1891 (III. 740) zu Gunsten der Abdecker bejaht und eine polizeiliche Verfügung als gesetzwidrig aufgehoben, durch welche einem Fleischer untersagt war, ein trichinös befundenes Schwein dem Abdecker, dem ein Zwangsrecht auf das in seinem Distrikt beim Schlachten unrein befundene große und kleine Vieh zustand, auszu⸗ liefern. Zugleich wurde ausgesprochen, daß das Publikandum vom 29. April 1772 noch zu Recht bestehe und daß der Anspruch des Abdeckers auf Ablieferung unreinen Viebs nicht lediglich privat⸗ rechtlicher Natur sei, denn bei der Anlage von Abdeckereien und ihrer Ausstattung mit Privilegien unter Begründung von Zwangs⸗ rechten sei neben Anderem das Ziel verfolgt, durch die unter Kon⸗ trole der Behörden gestellte Fortschaffung der gefallenen und beim Schlachten krank befundenen Thiere die Gesundheitsgefahr zu mindern und die Landesbewohner vor Epidemien zu schützen.

Nach Schluß der Redaktion eingegangene * Depeschen. 1

Karlsruhe, 20. November. (W. T. B.) Die Zweite Kammer wählte Lamey (liberal) zum Präsidenten, von Buol (ultramontan) sum ersten und Friderich (liberal) zum zweiten Vize⸗Präsidenten. b Darmstadt, 20. November. (W. T. B.) Ihre König⸗ liche Hoheit die Prinzessin Heinrich von Preußen ist hier eingetroffen und von der Großherzoglichen Familie am Bahnhof empfangen worden. . 1u“ b

Wien, 20. November. (W. T. B.) Seine Königliche Hoheit der Prinz Friedrich Leopold von Preußen wurde bei seiner heutigen Ankunft auf dem Nordwestbahnhofe von dem Kaiser Franz Joseph, welcher die Uniform seines preußischen Garde⸗Grenadier⸗Regiments mit dem Bande des Schwarzen Adler⸗Ordens angelegt hatte, mit Kuß und Händedruck begrüßt. Auf dem Bahnhofe war eine Ehren⸗ Compagnie aufgestellt. Der deutsche Botschafter Prinz Reuß war dem Prinzen Friedrich Leopold bis Korneuburg entgegen⸗ gefahren. Im Laufe des Vormittags empfingen der Kaiser sowie der König und die Königin von Sachsen den Besuch des Prinzen und erwiderten denselben

Wien, 20. November. (W. T. B.) Mehrere Morgen⸗ blätter besprechen das heutige Dezennium der Thätigkeit des Grafen Kaälnoky als Minister des Auswärtigen in sehr sympathischer Weise. Das „Fremdenblatt“ betont als Haupt⸗ verdienst des Ministers, daß heute das Vertrauen in die ehr⸗ liche, uneigennützige, friedliche und vertragsmäßtge Politik der Monarchie über jeden Zweifel erhaben sei.

Wien, 20. November. (W. T. B.) Die Beamten des Ministeriums des Auswärtigen beglückwünschten heute Vor⸗ mittag in corpore den Grafen Kälnoky zu seinem zehn⸗ jährigen Minister⸗Jubiläum und überreichten ihm eine Adresse. Graf Kälnoky dankte in herzlichen Worten.

St. Petersburg, 20. November. (W. T. B.) Der Großfürst Paul ist gestern ins Ausland abgereist.

St. Petersburg, 20. November. (W. T. B.) Der Hofmarschall Fürst Obolenskij ist gestern in Livadia ge⸗ storben. Nach einer heute veröffentlichten Verordnung des Finanz⸗Ministers darf die Beimischung von Kornprodukten, deren Ausfuhr verboten ist, zu Weizen bei der Ausfuhr ins Ausland nicht über acht Prozent betragen.

Riga, 20. November. (W. T. B.) Das hiesige Bezirks⸗ gericht verurtheilte zwei ehemalige Geheimpolizisten wegen lebengefährdender Mißhandlung zweier Studirenden des hiesigen Polytechnikums zu einem bezw. zwei Jahren Zuchthaus.

Brindisi, 20. November. (W. T. B.) Der König und die Königin von Griechenland haben sich heute mit dem Prinzen Christoph und der Prinzessin Marie nach

Korinth eingeschifft.

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

liturgischen Kommission zur Vervollständigung und theilweisen Ab⸗ 1““ ¶·Zʒõʒ——mome—-—õ———x—xx Urania, Anstalt für volksthümliche Naturkunde.

burg. Roma

t vom 20. November, Wagner.

Wetterberi gens 8 Uhr.

M

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meister Sucher

Temperatur

G 8 8 2 2

n. In Scene gese

Anfang 7 Uhr.

in o Celsius 5⁰0 C. = 40 R

8

5 *⁸ S S= 23F1.S S 228S

Mullaghmore Aberdeen.. Christiansund Kopenhagen. Stockholm. apvaranda. t. Petersburg Moskau . .. Cork, Queens⸗ town... Cherbourg. Helder.. 1111I1“ Hamburg.. Swinemünde Neufahrwasser

V V V

Trauerspiel in Clavigo.

Oo do Oo 0o

Cyelus statt.

SGG 8 9

G G 888858 SSte2

Sonntag:

5 Regen 2 g stellung.

1 Nebel 4 bedeckt 2 Nebel still Nebel 2 wolkenlos 4 wolkig 2 bedeckt still wolkenlosz 1 bedeckt

O Oo Ootboo otbocSͤES2NnSãnmnSESoSSN

8G. G

6

Wiesbaden. München.. Chemnitz.. Berlin.. vövF Breslau... 111X“X“ 3 halb bed. Triest. still bedeckt

Uebersicht der Witterung.

Die Devression, welche gestern Morgen bei den Hebriden lag, ist ostwärts nach Süd⸗Skan⸗ dinavien fortgeschritten und verursacht in Wechselwirkung mit dem hohen Luftdruck im

Süden im deutschen Küstengebiete vielfach

frische, im deutschen Binnenlande schwache südwest⸗

liche Winde. Das Wetter ist in Deutschland mild,

im Norden trübe und vielfach regnerisch, im Süden

theils heiter, theils neblig; die Temperatur liegt bis

zu 9 Grad über dem Mittelwerthe. An der südlichen

norwegischen Küste sind große Regenmengen gefallen.

Deutsche Seewarte.

„—y———VOO——l Theater⸗Anzeigen. .

Königliche Schauspiele. Sonnabend: Opern⸗ haus. 242. Vorstellung. Carmen. Oper in 4 Akten von Georges Bizet. Text von Henry Meilbhac und Ludovic Halsvy, nach einer Novelle des Prosper Mérimse. Tanz von Emil Graeb. In Scene ge⸗ setzt vom Ober⸗Regisseur Tetzlaff. Dirigent: Kapell⸗ meister Weingartner. Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. 253. Vorstellung. Der kommende Tag. Schauspiel in 4 Aufzügen von Hugo Lubliner. In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Max Grube. Anfang 7 Uhr. 1 8

Sonntag: Opernhaus. 243. Vorstellung. Taun⸗ hänser und der Sängerkrieg auf der Wart⸗

Tessing -

A 0

W W

0 8

Montag: Akten voꝛ

in 1 Akt von

Oper in 3 Genée. Mu

Federmann. Sonntag:

in Böhmen.

Ballet von Emil Graeb. In Scene ge⸗ setzt vom Ober⸗Regisseur Tetzlaff. Dirigent: Kapell⸗

. Anfang 7 Uhr. Schauspielhaus. 254. Vorstellung. Der kommende

Tag. Schauspiel in 4 Aufzügen von Hugo Lubliner.

Beutsches Theater. Sonnabend: Der Pfarrer

von Kirchfeld. Sonntag (außerhalb des Abonnements): Stella.

Trauerspiel in 5 Aufzügen von Goethe. Montag: Goethe⸗Cyelus. V. Abend. Egmont. Im Dezember findet, in den ersten Tagen des Monats beginnend, eine Wiederholung des Goethe⸗

ab an der Kasse zu haben.

Berliner Theater. Sonnabend Der Geizige.

Abends 7 Uhr: Hamlet. Montag: Esther. Der Geizige.

8 Adolph Ernst-Theater. Sonnabend: Benefiz Zum 82. Male: in 4 Akten von Leon

Treptow. Couplets von Gustav Görß. Musik von Mit vollständig neuen Kostümen.

Die neuen Dekorationen sind aus dem Atelier der

stadtluft. Schwank in 4 Akten von Oscar Blumen⸗ thol und Gustav Kadelburg. Sonntag: Satisfaktion. von Alexander Baron von Roberts.

Die Großstadtluft. Oscar Blumenthal und Gustav Kadel⸗

Wallner-T Immer zerstreut! Posse in 3 Akten von Barrière

und Gondinet. Vorher, zum 5. Male: Nur drei Worte.

Sonntag u. die folg. Tage: Dieselbe Vorstellung.

Friedrich- Wilhelmstädtisches Theater. Sonnabend: Mit neuer Ausstattung und verstärktem Orchester: Zum 19. Male: Die Basoche. Komische

gesetzt von Julius Fritzsche. Dirigent: Kapellmeister

Donnerstag, 26. November: Mit neuer Ausstattung: Zum 1. Male: Polnische Wirthschaft. Operette in 3 Akten von H. West und Rich. Gense. ö von Hermann Lumpe (Komponist des „Farinelli“). Für das Friedrich⸗Wilhelmstädtische Theater be⸗ arbeitet von Louis Herrmann. In Scene gesetzt von

Jul. Fritzsche. ei 1. Die ersten zwei Akte spielen in der Starostei Horodin d.

an der polnischen Grenze, der dritte Akt zu Karlsbad

dem Atelier Falk. Die neuen Kostüme vom Garderobe⸗ Inspektor Venzky.

Oper in 3 Akten von R.

ntische von Albert Carré. Regie: Emil Lessing. der Hochzeit. Lustspiel in 1 Dumas. setzt von Sigmund Lautenbera. Sonntag: 5 Akten von Emile Augier.

tzt vom Ober⸗Regisseur Max Grube.

mittags 3 Uhr: ermäßiaten Preisen. Heinzelmänuchen.

5 Aufzügen von Goethe. Hierauf:

114. Male:

d v Abonnementskarten sind von heute E“

Dekorationen,

von Ernst Niedt.

Esther. 7 Kruse.

Keine Vor⸗

Anfang 7 Uhr.

Nachmittags 2 ½ Uhr: märchen von Ferd. Raimund.

für Hugo Haßkerl.

Sonnabend: Die Groß⸗ Prophet. Gesangsposse

Theater.

Anfang 7 Uhr. Schauspiel in 4 Alten

Schwank in 4

Gustav Steffens.

Wagner und Bukacz.

erren 5 Anfang 7 ½

von Adolph Ernst

8*

Thomas-Theater. Alte

Direktion: Emil Thomas. Wallner. Lustspiel Anfang 7 ½ Uhr.

Neu bearbeitet von Franz Bacillus. Novität!

Kneisel.

Leopold Adler. Kurz.

Restdenz-Theater. Direktion: Sigmund Lauten⸗ burg. Sonnabend: Dr. Jojo. Schwank in 3 Akten Deutsch von Karl Lindau. Vorher:

Deutsch von Paul Block. In Scene ge⸗

Die arme Löwin.

Belle-Alliance-Theater. Sonnabend: Nach⸗ Kinder⸗Vorstellung zu bedeutend Einzige Aufführung von: Die Märchen⸗Komödie mit Ge⸗ sang und Tanz in 7 Bildern von O. Klein.

Abends 7 ½ Uhr (ermäßigte Eintrittspreise): Zum Mit durchweg neuer glänzender Aus⸗ Kostumen, Waffen, Requisiten, Beleuchtungseffekten ꝛc. Jung⸗ v 8 Deutschland zur See. Großes Ausstattungs⸗Zeit⸗ 8 bild mit Gesang und Tanz in 4 Akten (6 Bildern) Musik vom Kapellmeister G. R.

Sonntag: Der Verschwender. Original⸗Zauber⸗ Anfang 7 ½ Uhr.

Sonntag: Dieselbe Vorstellung.

Sensationserfolg dieser Saison. Sonnabend: Zum 16. Male: Der Kunst⸗ Posse in 4 Akten von Rudolf

In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Adolf (JIgelfisch: Emil Thomas.) Anfang 7 ½ Uhr. Sonntag: Dieselbe Vorstellung.

Am Landes⸗Ausstellungs⸗Park (Lehrter Bahnhof). Geöffnet von 12—11 Uhr. Täglich Vorstellung im issenschaftlichen Theater. Näheres die Anschlag⸗

Besuch nach zettel.

Alt von Alerander

Anfang 7 ½ Uhr.

Schanspiel in Circus Renz. Karlstraße. Sonnabend, Abends

7 ¼ Uhr: Außerordentliche Vorstellung. „Auf Helgoland oder: Ebbe undl Fluth“, große hydrologische Ausstattungs⸗Pantomime in 2 Abtheilungen mit National⸗Tänzen (60 Damen), Aufzügen ꝛc., Dampfschiss⸗ und Bootfahrten, Wasser⸗ fällen, Riesenfontänen mit allerlei Lichteffekten ꝛc., arrangirt und inscenirt vom Dir. E. Renz. Kunst⸗ schwimmerinnen drei Geschwister Johnson. Schluß⸗ Tableau: Grande Fontaine Lumineuse, Riesen⸗ Fontaine, in einer Höhe von mehr denn 80 Fuß ausstrahlend. Außerdem: Die eisernen Ritter des Mittelalters, dargestellt von 12 Herren mit 12 eigens dazu dressirten Schulpferden. Prinz Carneval und Gefolge, komisch⸗equestrische Vorführung mit 12 der bestdressirten Freiheitspferde, dressirt und vorgeführt von Herrn Franz Renz. Schulpferd Solon, ge⸗ ritten von Frl. Clotilde Hager. Auftreten der neu engagirten Eltons⸗Troupe. 3 Athleten zu Pferde von den Gebrüdern Briatore. Zum ersten Male: Jeu de barre, geritten von 3 Damen. Mr. F. Chiarini, Jockeyreiter. Mr. Adolf Delbosgq, Saltomortalesreiter. Mlle. Marie Chiarini, Pirouetten zu Pferde ꝛc. Komische Entrses und Intermezzos von sämmtlichen Clownus. Sonntag (Todtenfest): Abends 7 ½8 Uhr: Gala⸗ Sport⸗Vorstellung.

1] Familien⸗Nachrichten.

Verlobt: Frl. Martha Helmigk mit Hrn. Amts⸗ richter Wilhelm Ganz (Eulo b. Forst Forst). 30. 5 Hedwig Pfeiffer mit Hrn. Provinzial⸗Vikar Johannes Voigt (Berlin—Grunau bei Buchhbolz, Westpr) Frl. Minny Rothe mit Hrn. Re⸗ gierungs⸗Referendar Fritz von Aschoff (Kassel). Verehelicht: Hr. Prem⸗Lieut. Ernst Graf Wil⸗ ding von Königsbrück mit Frl. Marie von Klenck (Dresden) Hr. Gerichts⸗Assessor Dr. Oscar Ramien mit Frl. Elisabeth Bunckenburfg (Berlin). Geboren: Ein Sohn: Hrn. Bürgermeister

Ballets,

Der große

In Scene gesetzt

Uhr.

Ja obstraße

Deutsch von R.

Akten von Carré. In Scene

sik von André Messager.

Anfang 7 ½ Uhr. Dieselbe Vorstellung.

Concert-Vaus. Concert. Anfang 7 Uhr.

Musik

2 Flüchtling“ von Kretschmer. Dirigent: Kapellmeister .

„Verlassen“ von Koschat. Walzer von Meyder. „Zwei

Zeit: 1712. Die Dekorationen aus

Concerte.

Sing-Akademie. Sonnabend, Anfang 8 Uhr: Liederabend von Jettka Finkenstein. Großberzoglich hessische Kammersängerin, unter gefälliger Mitwirkung des Violinvirtuosen Herrn Waldemar Mexyer.

Sonnabend:

Ouv. „Die diebische Elster“ von Rossini. Polonaise von Stöhr.

Hornquartette: a. „Der Lindenbaum“ von Schubert,

Piston von Gumbert (Herr Spengler).

C. Panke (Lissa i Schl.). Hrn. Ober⸗Stall⸗ meister Grafen Wedel (Berlin)

Gestorben: Fr. Ober⸗Amtmann Bertha Gaert⸗ ner, geb. Boehme (Brieg). Verw. Fr. Professor Sophie Palm, geb. Schück (Breslau). Adelheid Freifrau von Loön, geb. Gräfin von Seherr⸗Thoß (Berlin). Hr Major Karl Bühler (Neisse). Hr. Major z. D. Julius von Slu⸗ pecki (Bockenheim).

Karl Mevyder⸗

Redacteur: Dr. H. Klee, Direktor. „Der

Berlin:

Verlag der Expedition (Scholz).

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗ Anstalt, Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

Sechs Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage).

„Concert bausklänge“, Aeuglein braun“, für

11“

welche in der Zeit vom

Anzeiger und König

Erste Bei

lage

Berlin, Freitag, den 20. November

Deutsches Reich. Zuckermengen,

1. bis 15. November 1891 innerhalb des deutschen Zollgebiets mit dem Anspruch auf Steuervergütung

abgefertigt und aus Niederlagen gegen Erstattung der Vergütung in den inländischen Verkehr zurückgebracht worden find.

710: Rohzucker von mindestens

90 Proz. Polarisation.

711: Kandis und sogenannte Crystals ꝛc.

712: Aller übrige

Zucker in weißen vollen harten Broden ꝛc., oder in Gegenwart der

harte Zucker, sowie aller weiße Wasser enthaltende) Zucker in

trockene (nicht über 1 Proz.

Krystall⸗, Krümel⸗ und Mehlform von mindestens 98 Proz. Polarisation.

90 Proz. Polarisation und raffinirter Zucker von unter 98, aber mindestens

Steuerbehörde zerkleinert,

—y=pgzg

Staaten bezw. Verwaltungs⸗Bezirke.

Mit dem Anspruch auf Steuervergütung wurden abgefertigt:

zur unmittelbaren Ausfuhr

zur Aufnahme in eine öffent⸗

liche Niederlage oder eine

Privatniederlage unter amt⸗ lichem Mitverschluß

Aus öffentlichen Niederlagen oder Privatniederlagen unter amtlichem Mitverschluß wurden gegen Erstattung der Vergü⸗ tung in den inländischen Verkehr

zurückgebracht

712 710

Westpreußen Brandenburg. Pommern.

Posen

Schlesien. 1. Sachsen, einschl. der Unterherrschaften Schleswig⸗Holstein. Hannover. Westfalen. Rheinland.

Sa. Preußen

binz

Bavern.

Sachsen

Baden..

Mecklenburg

Braunschweig.

Anhalt. 8

Bremen

Hamburg vC“

Ueberhaupt im deutschen Zollgebiet..

Hierzu in der Zeit vom 1. August bis 44“*

Zusammen..

In demselben Zeitraum des Vorjahres*)

1- chwarzb.

29 998 24 582 1

5 433

6 878 934

356 665

1 753 400 295 055 624

100 003 238 692

291 5 839

10 592 622 50 000

3 036 257 50 000 1294 589

V

370 631 12 124 28 658

623 663

7652 308 700 030 —-— 99 457

200 000

900 000 23 350

74 330 52 489 34 158

12 578

161 467 28

2 981 5 076

8 415

10 730 090 8 415 983

267 893 9 964

100 000

1 649 997 19 005

1 010 601

1 074 600 1 612 684

725 029 99 985 11 415 243 336 984

179 685

Æ0 00

—2

23 775 776] 1 858 398 3 310 301 109 432

130

0

1 799 998 120

2

IIIIIIl’e.!

177 967

G1

v11““

25 649 965 11 818 093 73 203 962 30 506 345

1 92 262/27 886 075 1 967 830

33 887 776 4 458 547

2270 053 177 967 8 916 208 1 995 384

932 468

98 853 927 42 324 438 1

8 0

29 91 21

22 179 [61 773 851 6 426 377 150 244

932 468

104 247 734 44 524 464 1 867 755

1 V I 79 841 013 5 785 291 290 498

*) Die Abweichungen von der vorjährigen Uebersicht beruhen auf nachträglich eingegangenen Berichtigungen 8 1

Berlin, im November 1891.

Kaiserliches Statistisches Amt.

von Sch

eel.

11 186 261 2 173 351

14 328 070 448 784

245 01 g

1“

Deutscher Reichstag. 121. Sitzung vom Donnerstag, 19. November 1891, 1 Uhr.

Am Tische des Bundesraths der Staatssekretär Dr. von

Boetticher.

Auf der Tagesordnung steht die zweite Berathung des die Abänderung des Gese rung der Arbeiter vom 15. son 1.“ 1 ie im Handelsgewerbe, betriebe der Anwälte, Notare und Gerichts 1

Gesetzentwurfs, betreffend Krankenversicherung

Nach §. 1 der gedehnt werden auf

Personen.

anstalten beschäftigten erklärt.

Vom Abg. von Strombeck liegt ein An

ganzen §. 1 anders zu fassen;

eine Aufzählung der versicherungspflichtigen Betriebsarten.

Von den auf die F Arbeitsvertrages beschäftigt w 1 Betriebsbeamte 1Ee

Berufsgenossenschaften u. s. w.

oder gen 3 bn arrdeur Vom Abg. Dr. Hirs

Personal der Aman 8.

. „Gehülfen in Apothek der Anwälte, Notare, Krankenkassen,

n Abgg. Auer und Gen. liegt ein Antra

die Versicherungspflicht auszudehnen auf bie Hausindufkrieller⸗ amilienangehörigen, die nicht auf Grund eines auf Handlungsgehülfen, en, im Geschäftsbetriebe

Versicherungsanstalten,

dann, wenn ihr Lohn 6 ½ für den Arbeitsta enn ihr Lohn

g nicht übersteigt.

liegt der Antrag vor, das Notare, Gerichtsvollzieher, Kranken⸗

kassen, Berufsgenossenschaften und Versicherungsanstalten von

der Versicherungspflich

t auszunehmen,

während die Abgg.

Eberty und Goldschmidt den Ausschluß der Handlungs⸗

gehülfen beantragen.

Referent Abg. Merbach: In Be i . I zug auf die Ausd Versicherungszwanges sei besonders zu 1ia.h das Aucgebnnung, 8

Gesindes; bei noch so

regem Interesse dafür sei die Kommission

doch zu der Ansicht gekommen daß es nach der ] . men, anzen Natur sein Arbeitsverhältnisse nicht dieser Organisation beigeseln⸗ werden 1.

Wu dem entgegengesetzten Resultat andlungsgehülfen und Lehrlinge, lters⸗ und Invaliditätsgesetzes und der Handlungsgehülfen, gekommen.

sei gestützt auf die Analogie des auf Die

sie in Bezug auf die

zahlreiche Petitionen Krankenversicherung sei

nicht dadurch für sie überflüssig geworden, daß ihnen im Handels⸗

gesetzbuch eine sechswöchige einer Nothlage in Krankheitsfällen vielfach werde diese sicherungszwang köͤnne sie wirklich

Abg. Goldschmidt: schen.

Kündigung zugebilligt sei, sie also vor gesichert erscheinen könnten; denn Bestimmung umgangen,

und nur der Ver⸗

Er habe beantragt, die Handlungs⸗

gehülfen und Lehrlinge nicht unter den Kassenzwang zu stellen, weil

dieser Zwang im Vereine mit

den Bestimmungen, die jetzt für die

freien Hülfskassen getroffen werden sollten, in die frei 1 e ben se ie freie Selbstbestim⸗ mung der Handlungsgehülfen eingreife und Organisationen 1s

tzes wegen Juni 1883. sicherung aus⸗ 5 eSn ot, vollzieher beschäftigte

Die Kommission hat auch die in den Belrichen der Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und Versicherungs⸗ Personen für versicherungspflichtig

1 Antrag vor, den es handelt sich aber nur um

täts⸗ und Altersgesetz, das den Versicherungszwang für die

Frage kommenden Kreise habe, den Für seine Partei könne diese Rücksicht ü. sie sei damals dagegen gewesen und Fe. nicht begründet in Erkrankungen, sondern Auch die Aeltesten der Kaufmannschaft Ablehnung des Zwanges ausgesprochen.

Krankenkassengesetz seine Hülfe, würden die schwachen Elemente, schwerlich in der Lage sein, gemäß §§. 11 und

willig fortzuzahlen. Für dies

einer Erkrankung auch nicht, wie den Arbeitern

Kaufleute der gesetzlichen Kündigungsfrist wöchige Versorgungspflicht der Prinzipale. kürzere Kündigungsfrist ausbedingten, würden sorgung ihrer Angestellten zu befrei Kassen, d. h. 2 wälzen. Im Gegensatz zu den kungen

ihre

Arbeitern sei

triebsgefahren,

2000 ständen überwiegend im

für den Zwang aus, aber verstanden wissen, daß den ihrer Indolenz und Gleichgültigkeit auferlegt werde, daß, ihnen aber freistehen solle. Man wünsche eben,

gegen die §§. 4 und 75, welche kassen herabdrückten. Die deintnrch vürsen ee daß ähigkeit noch nicht verlore Nachtbeile der n seibe hs Petitionen dieses tigkeit herrschten, der Versicherung gegen die lungsgehülfen zu wecken. die freie Bewegung, und dieses meinen deutschen Handelsgesetzbuchs, den Formalitäten im kaufmännischen Man möge das Gefühl der eigenen

Erkrankung selbst zu sstzanic

das den Jahren, in denen er sich entwickelt,

bitte den Antrag seiner Partei anzunehmen. Staatssekretär Dr. von Boetticher:

en bei den Handlungsgehülfen verhältnißmäßi erin

Arbeiterstand umfasse alle Altersstufen und Be⸗ die Handlungsgehülfen 8 Gehalte bis zu s jüngeren Lebensalter, und ihre Erkran⸗ knwoes seien nur zum geringsten Theile mit einer Berufzstörung verkaüpst Allerdings spreche sich eine große Zahl von kaufmännischen Verbänden selbst diese wollten den Zwang nur so Here una gebasfen, zue. die 8 zu versichern, 8 8 der Fete aeee age reif le. v en, daß der Zwang die Han gehülfen den freien Hülfskassen zuführe und des. wende bn . die Stellung der freien H 1 der freien Vereinsthätigkeit er⸗ den jungen Leuten aus dem Kaufmannzsstande die

hier in

Ausschlag gegeben.

dish maßcebes i dar ; glaube au eute nicht für sie von irgend welcher Bedeutung sein werde. 9 in einem gewissen Kreise kaufmännischer Angestellten sei in der Stellenlosigkeit. von Berlin hätten sich für ddes 3. us Gerade wenn nach dem Ausscheiden aus seiner Stellung erkranke,

Die

der Gehülfe versage ihm

S 828

denn nach Verlust seiner Stellung um die es sich hauptsächlich handele,

27 ihre Beiträge frei⸗

illig Für en Fall sorgten die freien Vereinigungen mit ihrer Krankenhülfe, in welche die §§. 4 und 75 1 e. eingreifen würden, viel besser. Der Mehrzahl der Angestellten werde bei

mit rauher Hand

das Gehalt entzogen,

generell bestehe vielmehr nach Art. 60 des Handelsgesetzbuchs für die entsprechend

1 eine sechs⸗ Prinzipale, die eine bei dem Kassenzwange

in die Versuchung geführt werden, sich durch Vertrag von der Ver⸗

Pflichten ganz auf die

zum größten Theile auf die Angestellten selbst, abzu⸗

die Zahl der Erkran⸗ Der

Ueberwindung

ülfs⸗

gegen die materiellen Da, wo nach den

Streben noch fehle, wo Indolenz und Gleichaül⸗ sei es Aufgabe der Forntendohen⸗ ehcholl Gefahren der Erkrankung bei den Hand⸗ Das Wesen des Kaufmannsstandes sei sei auch der Grundgedanke des allge⸗

das Interesse an

Kaufmannsstand von

Seeeht wüeegfehr 1ee⸗ lan erantwortung und der Selb⸗ ständigkeit nicht zerstören und den lungen Feac eenaen gerade in den nicht daran gewöhnen, anstatt auf sich selbst, sich auf die Fürsorge des Staats ü4 verlassen. Er

Ich bin weit entfernt davon, meine Herren, den jungen Kauf⸗

lich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

und ich kann mir auch denken, daß dann, wenn dieses Streben in de erforderlichen Maße ausgebildet wird, eine Bestimmung wie wir si hier im §. 1 der Krankenkassennovelle zu Gunsten der . Kauf leute und der Handlungsgehülfen vorgesehen haben, entbehrlich wird Allein, meine Herren, was hat uns denn dazu bestimmt, gerade diese Vorschlag zu machen, daß in §. 1 des Krankenkassengesetzes auch die Handlungsgehülfen aufgenommen werden möchten, d. h. also daß der Versicherungszwang auch auf diesen Berufsstand ausgedehnt wird 1 Es ist gerade die Anregung gewesen, welche aus den Kreisen de Handlungsgehülfen in ganz unzweideutiger und umfassender Weise a uns herangetreten ist. Der Herr Vorredner hat diese Anregung al eine künstlich in den Stand des Handlungsgehülfen hineingetragen 1 bezeichnet. Er meint, es seien politische Motive dabei mitwirkend gewesen, und er legt denjenigen Kreisen der Handlungsgehülfen, welche sich für die Ausdehnung des Versicherungszwanges auf 5 haben, nicht das Maß von Objektivität ei, welches er im Allgemeinen für den Stand ülf f Stand der Handlungsgehülfen 88 Nun, meine Herren, lasse ich ganz dahingestellt, ob die Agitation für den Zwang oder die Agitation gegen den Zwang eine künst 8 liche und unberechtigte gewesen ist. Darauf kann es meines Er achtens für den Gesetzgeber garnicht ankommen, sondern nur darauf zu untersuchen, was gut und was nützlich ist und ob durch das, was 1 hier im Wege der Gesetzgebung angestrebt wird, irgendwelche Nach⸗ theile entstehen, die besser vermieden werden. 1 Daß die Handlungsgehülfen der öffentlichen Fürsorge unserer sozialpolitischen Gesetzgebung im gewissen Grade bedürftig sind, das hat der Gesetzgeber bereits durch das Invaliditäts⸗ und Altersversor⸗ gungsgesetz anerkannt, indem er auch dort die Handlungsgehülfen dem Versicherungszwang unterworfen hat. Er hat es weiter anerkannt durch das jetzt in Geltung befindliche Krankenkassengesetz; denn wenn in demselben dieser Zwang auch nicht allgemein ausgesprochen wird, so ist durch §. 2 doch die Zulässigkeit eines Zwanges im Wege der ortsstatutarischen Regelung statuirt worden. Wenn man sich nun, meine Herren, daß in dem Stand der Handlungsgehülfen, so verschiedenartig auch die Verhältnisse der einzelnen Individuen liegen mögen, und so verschiedenartig auch die Höhe des Einkommens, auf welches die Handlungsgehülfen angewiesen sind, sein mag, doch immerhin und das hat auch der Herr Vorredner zugegeben ein großes Maß von Noth und Elend besteht, so kann es sich bei der Materie, die uns heute beschäftigt, zunächst nicht darum handeln, zu untersuchen, worin dieses Elend und diese Noth ihre Veranlassung findet, und ob es besser ist, dafür zu sorgen, daß die Stellenlosigkeit aufhört, sondern es kann sich jetzt nur darum handeln: kann man auch auf dem Wege der Krankenfürsorge dazu beitragen, daß die Noth und das Elend in den Kreisen der Handlungsgehülfen vermindert wird? Wenn man dabei zu der Ueberzeugung kommt, daß man auf dem rechten Wege ist in dem Bestreben, Noth und Elend im Handelsstande zu vermin⸗ dern, dann soll man meines Erachtens nicht anstehen, den Zwang hier auszusprechen. Ich freue mich, daß der Herr Vorredner nicht dazu übergegangen ist ein Argument, das vielfach in der Presse gebraucht worden ist, hier anzuführen, daß es nämlich des Handlungsgehülfen nicht würdig sei, in einer Kategorie mit dem Arbeiter rücksichtlich der sozialpolitischen Gesetzgebung zu erscheinen. Meine Herren, diese Meinung würde ich unter keinen Umständen gelten lassen. Es handelt sich hier lediglich um die Bedürfnißfrage, und was dem Einen recht ist, das ist dem Andern billig; jede Arbeit hat ihre Ehre, die Arbeit des Handlungs⸗ gebülfen keine höhere als die des gemeinen Arbeiters. Also, meine Herren, es andelt sich hier bloß um die Bedürfnißfrage, und bei der Beurtheilung dieser Bedürfnißfrage ist die Thatsache gar nicht von der Hand zu weisen, daß es vorzugsweise die Handlungsgehülfen selber sind, welche das Ziel verfolgen, dem Versicherungszwang unterworfen zu werden, während auf der anderen Seite die Arbeitgeber vorwiegend das Bedürfniß leugnen. Ich bin weit entfernt davon, diesem letzteren Standpunkt alle Berechtigung zu versagen oder behaupten zu wollen daß derselbe aus irgend welchen eigensüchtigen Motiven hervorgegangen wäre. Aber wenn ich als Dritter mich gegenüber befinde den beiden Theilen, deren Urtheil mir entgegensteht, so muß ich doch sagen, daß gerade, was die Bedürfnißfrage anlangt, vorwiegend das Urtheil des⸗ jenigen Theils zu berücksichtigen ist, zu dessen Gunsten eine solch Einrichtung getroffen werden soll. (Sehr richtig! rechts.) Nun weiter, meine Herren, der Herr Vorredner hat, und das begrüße ich auch mit großer Freude, von der Nothwendigkeit ge⸗ sprochen, das Selbstgefühl zu heben nach der Richtung hin, daß man den Handlungsgehülfen sagen soll, sorgt für Euch selber. Herren, wie durch diese Bestimmung, die hier im §. 1 vorgesehen wird, die Ausbildung des Selbstgefühls und das Bestreben, für sich selber einzutreten und zu sorgen, irgendwie behindert werden sollte, das vermag ich nicht einzusehen. Auch die Organisationen, die jetzt bereits zu Gunsten einer Fürsorge für Handlungsgehülfen bestehen, werden durch diese Vorschrift in keiner Weise beeinträchtigt. Meine Herren, im Gegentheil, sie werden vielleicht dadurch gefördert werden, denn es steht nichts im Wege, daß, wenn Sie den Versicherungs⸗ zwang nach dem Vorschlage der verbündeten Regierungen und nach dem Vorschlage Ihrer Kommission auch für die Handlungsgebhülfen etabliren, daß die Handlungsgehülfen ihren freien Kassen beitreten und in diesen Kassen ihrer Versicherungspflicht genügen, Voraussetzung ist dabei natürlich, daß diese freien Kassen dasselbe leisten, was das Gesetz als das Mindestmaß der Krankenfürsorge hingestellt hat.

gegenwärtig halten muß,

wird, babeat sidi, dann mag er dieser freien Kasse beitreten; hindern ibn nicht, und der §. 1 hindert ihn auch nicht. Also, meine Herren, ich sage, ich dermag nicht einzusehen, weshalb

Darin wird auch der Herr Vorredner mit mir einverstanden sein, daß, wenn der Handlungsgehülfe einmal eine Krankenfürsorge in Anspruch nimmt, er nicht schlechter gestellt werden soll als der gemeine Tages⸗ 8b 2 M 2*qο 9 8 ——

arbeiter. Wenn er aber durch eigene Organisation besser gestellt wir

unsere Vor⸗

leuten das Streben, für sich selbst zu sorgen, absprechen zu wollen,

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schrift geeignet sein soll, irgendwie die ethische Seite

er Frage zu