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und unterzeichnet alsdann mit dem Vermerk: „Von Seiten des Gou. vernements.“ Auch bei Anwesenheit des Gouverneurs ist der Cbef des Stabes berechtigt, minderwichtige Dienstangelegenbeiten selbständig zu erledigen, indem er, wie oben angegeben, unterschreibt. Eine Ver⸗ tretung des Chefs des Generalstabs tritt nicht ein; seine Geschäfte werden in solchem Falle von dem Gouverneur persönlich er⸗ ledigt. Ist in größeren Festungen, welche nur einen Kom⸗ mandanten haben, Letzterem ein Chef des Generalstabs beigegeben, so finden die vorstehenden Festsetzungen mit der Maßgabe sinngemäße Anwendung, daß der Cbef des Generalstabs auch Vorgesetzter des Platzmajors ist und mit dem Vermerk: „Von Seiten der Komman⸗ dantur“ unterschreibt. Diese Ordre bezieht sich nur auf das Friedens⸗ verhältnis Neues Palais, den 5. November 1891. Wilhelm. von Kaltenborn.
3) über die Theilnahme der Stabsoffiziere der Landgendarmerie an der Bildung der Ehrengerichte über Stabsoffiziere:
Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich: Der § 13 der Verordnung über die Ehrengerichte der Offiziere im preußischen Heere vom 2. Mai 1874 erhält am Schlusse des dritten Absatzes folgenden Zusat: „Die Stabsoffiziere der Landgendarmerie sind in Bezug auf die Berechtigung zur ree2-n an der Bildung der Ehbrengerichte über Stabsoffiziere denjenigen des achten. Neues Palais, den 5. November 1891. das Kriegs⸗Ministerium.
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aktiven Dienststandes gleich zu Wilhelm. An
Der Kriegs⸗Minister erläßt folgende Bekanntmachung über eine veränderte Bezeichnung Königlich württem⸗ ischer Truppentheile: 5 berg Majestät der König von Württemberg haben bestimmt, daß das Infanterie⸗Regiment König Wilhelm (6 Württembergisches) Nr. 124 und das Ulanen⸗Regiment König Wilhelm (2. Württem⸗ bergisches) Nr. 20 künftig die Bezeichnung: „Infanterie⸗Regiment König Wilbelm I. (6. Württembergisches) Nr. 124 bezw. Ulanen⸗ Regiment König Wilhelm I. (2. Württembergisches) Nr. 20“⸗führen sollen. „Dem Namenszug dieser Regimenter tritt die Ziffer „I binzu.“ Dies wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht.
Berlin, den 13. November 1891. von Kaltenborn.
Das Kommando des Landwehrbezirks Bernau wird am 1. April 1892 unter Beibehalt der bisherigen Bezeichnung nach Berlin verlegt.
nigli Besank b Freiherr von Der Königliche Gesandte in Hamburg F. Thielmann hat einen ihm Allerhöchst bewilligten kurzen Urlaub angetreten. Während seiner Abwesenheit fungirt der Legations⸗Sekretär von Bülow als Geschäftsträger.
Der General⸗Lieutenant von Brauchitsch, Direktor der Kriegs⸗Akademie, ist von Urlaub hierher zurückgekehrt.
Der General Lieutenant von Kayser, Commandeur der 7. Feld⸗Artillerie⸗Brigade, ist zur Abstattung persönlicher Mel⸗ dungen hier angekommen.
iel, 21. November. Ihre Königlichen Hoheiten der Prinz und die Prinzessin Heinrich trafen nach dem „Kiel. Tgbl.“ in der letzten Nacht von Springe bezw. Darm⸗
stadt hier wieder ein. Sachsen. 1“““ den, 23. November. Seine Majestät der König hat, “ „Dr. J.“ meldet, Seiner Majestät dem Kaiser Franz Joseph von Oesterreich das 1. Ulanen⸗Regiment Nr. 17 verliehen. Baden. Karlsruhe, 21. November. Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin ist, wie die „Karlsr. Ztg.“ meldet, heute Vormittag aus Berlin hierher zurückgekehrt und wurde von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzog am Bahnhofe empfangen. Am .“' “ sich Ihre Königlichen Hoheiten wieder nach Baden⸗Baden. 1 feinesn dach Vorlage des Staatshaushalts be⸗ gleitenden Vortrag betonte der Finanz⸗Minister, daß die Mittel zur Steuerermäßigung vorerst nur aus den Erübrigungen der Vorjahre geschöpft würden und daß die Regierung für die Nachhaltigkeit der Herabsetzung insofern auf die Mitwirkung der Stände rechnen müsse, als der Etat nicht im Stande sein würde, außerdem noch neu aufzulegende schwerwiegende Lasten zu tragen. Der Umfang der Steuerherabsetzung wird auf beiläufig 2 ½ Millionen veranschlagt. — An Ueberweisungen vom Reich sind im neuen Budget 1,1 Millionen mehr für Baden vorgesehen, dagegen an Matrikularbeiträgen fast 2 Millionen mehr als in der Vorperiode. Indeß ist für h Ansätze die Regulirung nach dem endgültigen Reichshaushalt vorbehalten. Als Gesammtmatrikularbeitrag Badens ist für je ein Jahr der Betrag von 11,6 Millionen eingestellt; an Ueberweisungen aus der Reichskasse je 11,3 Millionen. Bei⸗ läufig 6 Millionen des Eisenbahnbaubudgets sind vergesehen für Bahnhofsanlagen in Mannheim, Heidelberg, Mühla er, Bühl, Appenweier, Emmendingen, Petershausen; etwa 4 Millionen sollen für Vermehrung des Transport⸗ materials verwendet werden. Die eordentlichen Ein⸗ nahmen sind für die beiden nächsten Budgetjahre ver⸗ anschlagt auf 109,3 Millionen; hierzu kommen außerordent⸗ liche Einnahmen mit 1,9 Millionen und ein verfügbarer Ueberschuß aus den letzten Jahren mit 13,9 Mill., zusammen 125,2 Mill. Als Ausgaben sind berechnet 114,4 Mill. im ordentlichen und 10,7 Mill. im außerordentlichen Etat, zu⸗ sammen die gleiche Summe wie jene der Einnahmen. Dan jetzt 25 Millionen betragenden, umlaufenden “ sollen nach Entnahme obiger 13,9 Mill. und der Deckungs⸗ mittel für Restkredite 6,4 Mill. verbleiben. 8. Die gegenwärtig bei dem Staats⸗Ministerium K : Abtheilung für die Geschäfte des Großherzoglichen Hause . 9 die Reichs⸗ und auswärtigen Angelegenheiten soll eaf 8 ein besonderes Ministerium des „Großherzoglichen Hauses und der auswaärtigen Angelegenheiten⸗ ge⸗ bildet werden. Kosten für den Staatshaushalt sollen durch diese Organisation nicht entstehen.
Oldenburg.
D; 8 M
H) Oldenburg, 21. November. Die am 24. d. M.
ee e Landessynode wird sich außer 8—
Voranschlägen der Centralkirchenkasse, der Se und der Pfarrpensionskasse für die Synodalperiode 1892/9
mit verschiedenen legislatorischen Vorlagen zu beschäftigen
ben. Es werden ihr u. A. folgende Gesetzentwürfe zu⸗ 2 1) wegen Uebernahme der von den Mitgliedern und Beamten des Ober⸗Kirchenraths an die Beamten⸗Wittwen⸗ kasse zu zahlenden Beiträge auf die Centralkirchenkasse; 2) über einen Zusatz zum Kirchenverfassungsgesetze in Bezug auf Frist⸗ verlängerung für das Kirchenrechnungsgeschäft; 3) Zusatz zum Gesetze, betreffend das Diensteinkommen der Geistlichen; 4) Aenderung des Gesetzes, wegen Benutzung der Kirchen⸗ stühle und Grabstellen: 5) Versetzung von Orga⸗ nisten, die nicht zugleich Schullehrer sind, in den Ruhe⸗ stand. Das Ruhegehalt soll bei 10 und weniger Dienstjahren in 50 Proz. des Diensteinkommens bestehen und für jedes weitere Dienstjahr um 1 Proz. erhöht werden, jedoch nicht über 90 Proz. des Diensteinkommens steigen können. — Aus dem General⸗ bericht des Ober⸗Kirchenraths über die wichtigeren Vorkommnisse auf kirchlichem Gebiet seit der letzten Synode ist Folgendes hervorzuheben. Von 4870 Eheschließungen sind 17 = 0,35 Proz. ohne kirchliche Trauung geblieben; unter 19 812 Geburten waren 836 = 4,2 Proz. unehelische. Von Uebertritten aus der katholischen zur evangelichen Kirche sind in den letzten drei Jahren 47 angemeldet. Dem stehen nur 4 angemeldete Uebertritte von Evangelischen zur katholischen Kirche gegenüber.
Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 21. November. Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin ist der „Wien. Ztg.“ zufolge heute nach dem Haag gereist, um dort den Todestag ihres Bruders, des ver⸗ storbenen Königs der Niederlande, zuzubringen. Sachsen⸗Coburg⸗Gotha.
Coburg, 21. November. Seine Kaiserliche Füben der Großfürst Paul Alexandrowitsch von Rußland ist nach der „Cob. Ztg.“ heute zum Besuch am Herzoglich Edin⸗ burg'schen Hofe hier eingetroffen.
Anhalt.
Dessau, 21. November. Ihre Hoheiten der Erbprinz und die Erbprinzessin sind, wie der „Magd. Ztg.“ ge⸗ meldet wird, heute, von München kommend, hier eingetroffen, um wieder dauernden Aufenthalt hier zu nehmen.
Schwarzburg⸗Sondershausen. Sondershausen, 21. November. Der Landtag be⸗
schloß in seiner gestrigen Sitzung, wie das „Reg. u. Nachr.⸗ Bl.“ mittheilt, zum Zwecke der Weiterführung der Bewaldung von Oedland die Hälfte der Aufforstungskosten aus Staats⸗ mitteln zu gewähren. Als erste, für die Finanzperiode 1892,95 entfallende Rate wurde ein Betrag bis zu 8000 ℳ zur Ver⸗ fügung gestellt.
Elsaß⸗Lothringen. Straßburg, 21. November. Bei den gestrigen Wahlen zur Handelskammer wurden der „Straßb. Post“ zufolge neben vier einheimischen zwei altdeutsche Mitglieder gewählt.
Oesterreich⸗Ungarn.
Wien, 23. November. Das Hohe neuvermählte Paar hat nach der „Wiener Ztg.“ vorgestern Nachmittag Wien verlassen und sich zunächst nach Prag begeben, wo die Ankunft um 11 Uhr Abends erfolgte. Heute früh um 7 Uhr 40 Minuten wurde die Weiterreise über Bodenbach nach Dresden angetreten, wo Mittags 12 Uhr der feierliche Einzug stattfindet. ““ 1.“ hre Majestäten der König und die Königin von Sachsen sind mit den übrigen Mitgliedern des sächsischen Königlichen Hauses am Sonnabend Abend um 9 Uhr 8. Dresden zurückgekehrt. Seine Majestät der Kaiser un König geleitete Allerhöchstdieselben bis zum Bahnhof. Eine Viertelstunde früher hatte Seine Königliche Hoheit der Prinz Friedrich Leopold von Preußen Wien wieder verlassen, um nach Berlin zurückzukehren. Auf dem Bahnhof⸗ hatten sich der deutsche Botschafter Prinz Reuß sowie die Mitglieder
Botschaft eingefunden. 1 8 Hondelsvertragsverhandlungen schreibt
Fremd S9t. 29 CE“ chen Delegirten zu den Vertrags⸗ verhandlungen in München sind am Sonnabend Morgen zurückgekehrt, und es werden nunmehr, wie wir vernehmen, die WWö Vorlagen für die parlamentarischen Körperschaften in 1 und Budapest fertiggestellt werden. Da man hofft, die er⸗ handlungen mit der Schweiz im Laufe der ““ Woche zu Ende führen zu können, so würde es möglich werden, schon zu Anfang des Monats Dezember den beiden Par⸗ lamenten die Handelsverträge mit Deutschland, Italien und der Schweiz zur Behandlung zu unterbreiten. Die vseser. des ungarischen Handels⸗Ministers von Baross in Wien bängt aupt⸗ sächlich mit der Angelegenheit der Handelsverträge v.
Im Heeresausschuß der ungarischen Delegation theilte der Kriegs⸗Minister am Sonnabend mit, daß in Blumenau demnächst eine zweite Fabrik zur Herstellung des rauchlosen Pulvers ihren Betrieb eröffnen werde. Eine dritte Fabrik werde von einer Privatgesellschaft in Sankt Egydi er⸗ baut und gehe ihrer Vollendung entgegen. Die Baracken in Galizien bezeichnete der Minister als reparaturbedürftig; die⸗ selben müßten für dauernde Benutzung eingerichtet werden.
Das von den in Wien versammelt gewesenen öster⸗ reichischen Bischöfen erlassene Hirtenschreiben fordert neben Anderem, unter Hinweis auf die Oktober⸗Ereignisse in Rom, die volle Unabhängigkeit des Papstes und schließt mit der Aufforderung, in unverbrüchlicher Treue gegen Kaiser und Reich für Oesterreichs Macht und Ehre einzustehen.
Großbritannien und Irland. 5
Die Königin Victoria ist, begleitet von der Prinzessin Beatrice und dem Prinzen Heinrich von Battenberg, am Sonn⸗ abend Morgen, aus Balmoral in Schottland kommend, in Lindsor eingetroffen. 298 Sae hielt am Freitag in Edinburg bei einem Festmahl zu Ehren des Schatzkanzlers Goschen eine Rede, in der er die Verschmelzung der liberalen Unionisten mit der Torypartei unter gemeinsamer Führerschaft in nahe Aussicht ellte. Ueber die Aussichten der unionistischen Partei bei den nächsten Wahlen äußerte sich der Redner, dem Hamb. Corr.“ zufolge, recht hoffnungs voll. In den ländlichen Kreisen dürfte die Partei zwar Sitze verlieren, aber in den großen Städten und Fabrikbezirken würde sie sich behaupten. Ein Verschwinden der unionistischen Mehrheit im neuen Parlament sei nicht wahrscheinlich; sollten indeß wider Er⸗ warten die Liberalen ans Staatsruder zurückkehren und eine
Goschen erklärte, der Ausgang der Neuwahlen mache ihm keine
ministeriellen Sache überzeugt. Sollte dennoch eine Mehrheit Versprechungen den Leistungen vorziehen, so würde der Kampf aufs Neue entbrennen, um eine Bill zu bekämpfen, welche die Zusammengehörigkeit des Reichs bedrohe. 2* Frankreich. 1
Paris, 23. November. Der russische Minister von Giers empfing vorgestern Nachmittag um 3 Uhr in der russischen Botschaft die Gegenbesuche der Minister de Freycinet und Ribot, die bis 4 ½ Uhr dort verweilten. Die anderen Minister gaben ihre Karten ab; in das im Botschafts⸗ hotel ausgelegte Buch zeichneten sich viele Persönlich⸗ keiten der Gesellschaft ein. Am Abend gab der Minister des Auswärtigen Ribot zu Ehren des Ministers von Gierg ein großes Diner. Gestern Abend 11 Uhr hat, wi⸗ „W. T. B. meldet, Herr von Giers die Rückreise nach Rußland an⸗ etreten.
9 In dem Ministerrath, der am Sonnabend abgehalten wurde, kündigte der Handels⸗Minister Jules Roche an, er werde der Kammer am Dienstag die Vorlage wegen der 8E11 zwischen Arbeitgebern und Ar⸗ beitern zugehen lassen.
Im Ergeh wurde vorgestern die Berathung der Zoll vorlage fortgesetzt. Tixard vertheidigte den Freihandel und gab eine Geschichte der Handelsverträge. Er hielt dabei die Ansicht aufrecht, daß die französische Ausfuhr die Einfuhr über⸗ steige; eine Erhöhung des Zolltarifs sei daher nicht gerecht⸗ fertigt. Die neuen Tarife würden Repressalien und eine Ver⸗ theuerung der allernothwendigsten Dinge herbeiführen; das Ausland könne die Ausfuhr Frankreichs entbehren. Der Redner bestand auf dem Nutzen der Freiheit in Sachen des Handels und führte England als Beispiel an. —
Sitzung findet Montag statt. “ See er berieth am Sonnabend das Budget der Posten. Der Berichterstatter Millerand kritisirte die Postverwaltung und verlangte die Bildung eines Post⸗Ministeriums. Der Handels⸗Minister Jules Roche vertheidigte die Verwaltung, deren Fortschritte beständige seien. Im veiteren Verlaufe der Sitzung wurde der Post⸗ Etat durchberathen und alsdann noch ein Theil vom Etat des Ministeriums des Innern erledigt 1
Der Deputirte Lafargue hat dem siebenten Bureau der Deputirtenkammer ein von dem französischen Konsulat in Santiago de Cuba ausgestelltes Dokument übermittelt, aus welchem hervorgeht, daß sein Vater in dem Register des fran⸗ zösischen Konsulats als Franzose eingeschrieben war. Mehrere Journale hatten gemeldet, daß der ehe⸗ malige Direktor der Strafanstalten Herbette wegen ver⸗ schiedener Unregelmäßigkeiten in seiner Amtsverwaltung ge⸗ richtlich vernommen worden sei, eine Verhaftung desselben sei aber nicht erfolgt. Ein gestern veröffentlichtes Communiqus tritt diesen Gerüchten entschieden und nachdrücklich entgegen es gebe in der Amtsführung Herbette’s nicht einen einzigen Punkt, der Anlaß habe geben können, ihn vor Gericht zu
ordern.
Rußland und Polen. 8 Durch einen Kaiserlichen Ukas, der vom 15. No⸗
vember datirt und am 21. November veröffentlicht worden ist, wird bei Aufrechterhaltung der Ausfuhrverbote vom 9. August und 28. Oktober nun auch die Ausfuhr von Weizen und der daraus hergestellten Nahrungsprodukte untersagt. Das neue Verbot ist mit dem 22. d. M. in Kraft ge⸗ treten; während dreier Tage, von gestern an gnss. ist jedoch die Ausfuhr der jetzt betroffenen Artikel noch er aubt, soweit diese Ausfuhr zur Beendigung der Befrachtung von Schiffen bestimmt ist, welche vor Veröffentlichung des Ukases begonnen war, oder insofern die Artikel vor dem erwähnten Zeitpunkt zur Ausfuhr über Land Zollämter mit Eisenbahn abgefertigt worden sind. 1
8 Der „Regierungsbote“ läßt. sich über die wirth⸗ schaftliche und finanzielle Lage Rußlands wie v1“ die nach dem ETeedh, wen in Rußland verbleiben, genügten, um die Bedürfnisse der e⸗ rung bis zur künftigen Ernte zu befriedigen. Da die Bevöl erung der Ackerbau treibenden Gouvernements aber vom Verkaufe des Getreides lebe und davon auch Steuern zahle, sei ihre Lage in dieser Hin⸗ sicht gegenwärtig besonders schwierig, und, um ihr zu Fn 829 gegen 60 Millionen Rubel aus den freien Baarkeständen des Reich schatzes angewiesen worden. In Folge der günstigen Realisirung des Reichs⸗Budgets in den letzten dret Jahren kätten diese Baarbestände die beträchtliche Höbe von 220 Millionen erreicht; diese reichten 1 daher vollständig gleichwie zur Deckung der obengenannten Bewikligung so auch für die außerord entlichen, aus derselben Quelle zu entnehmen⸗ den Ausgaben, welche im Reichs⸗Budget pro 1891 vorgeseben Fr. sowie ferner für die in diesem Jahre vorzunehmende rorzeitige Til⸗ gung von Reichs schulden. Nach der Bestreitung sämmtlicher er⸗ wähnten Ausgaben müsse sich von den Baarbeständen des Reichsschatzes noch ein nicht unbedeuter der Rest für die Erfordernisse des kün tigen Jahres erübrigen lassen, woiu sich ferner der Erlös der neuesten dreiprojentigen Anleihe — seiner Bestimmung gemäß ver⸗ wendet — gesellen werde. Freilich liefen die S-.en b diesem Jahre weniger befriedigend als im Vorjahre ein, allein 2 die Voranschläge vorsichtig, d. h. um 43 Millionen Se 1890 aufgestellt seien, kürfte der Ausfall keinen g vn 8 en Einfluß auf das Gleichgewicht des Budgets ausüben. 1 te dies jäkrige Mißernte werde auch die internationale Handels llan⸗ duß lands treffen. Dafür sei diese aber in den letzten Jahren be onders günstig gewesen; immerhin werde die Einfuhr selbst jett d Ausfuhr nicht übersteigen, weshalb die internationalen Handelsbeziehungen Rußlands keinen Goldankauf im Auslande bedingen würden. Wob köͤnne ein solcher Goldankauf durch ein Zurückströmen der russischen Fonds nach Rußland oder darch Zahlungen im Ausland für die russische Schuld und für die Verpflichtungen bervor gerufen werden; dies habe aber kaum etwas zu bedeuten Rußland habe direkte Quellen, woraus das Gold fließe; dies reichten vollkommen zur Deckung von Schulden und Zahlungen aus Außerdem sei in den letzten guten Jahren eine besondere Aufmerksam keit der Bildung der russischen Goldreserve zugewandt worden; letzter betrage gegenwärtig im Reichsschatz 86 ¾ Millionen und in der H bank gegen 120 Millionen, abgesehen von 75 Millionen Gold, welch die jüngst zeitweilig herausgegebenen Kreditbillets sicherstellten, L. nicht mitgerechnet den Erlös der neuesten dreiprozentigen Gold anleihe sowie die 210 Millionen Gold betragenden Metallfonds de Neichs 1
Reichzaet nach der „A. R. E.“ verlautet, besteht der Plan eine besondere höhere Regierungskommission mit weit⸗ gehenden Vollmachten zu bilden, bei welcher sich alles, was auf die Volksverpflegung Bezug hat, konzentriren soll;
Homerule⸗Bill einbringen, sowürde deren Prinzip bekämpft werden.
nicht nur der Ankauf und die Vertheilung des Getreides,
8 8
Sorge; er glaube, die Wähler seien von der Gerechtigkeit der
Denkmal errichteten, ein sichtbares Zeichen ihrer tiefen Dank⸗
ondern auch die Organisation für die Zustellung an die in den Kreis dieser Organisatio n
immungsorte soll fallen.
Der Herzog Albrecht von Württemberg ist, wie W. T. B.“ meldet, vorgestern an Bord des Dampfers
„Großfürst Alexej“ von Jalta wieder abgereist. Italien.
Der Hoznig weilt noch in Palermo. Er bielt, mie „W. T. B.“ berichtet, am 21. d. M. über das dort vor Anker
liegende, aus vierzehn Kriegsschiffen bestehende italienische Ge schwader eine Repue ab und wurde dabei von der Bevölke rung überall lebhaft begrüßt. ö“
Spanien.
Die seit längerer Zeit drohende Kabinetskrisis ist 1 Ueber ihre Entstehung und ihren Verlauf entnehmen wir den Depeschen des „W. T. B.“
nunmehr zum Ausbruch gekommen.
Folgendes: In einem am Sonnabend Nachmittag in Madrid ab
gebaltenen Ministerrath sprach der Minister des Innern sein Porteseuille niederzulegen,
Silvela den Wunsch aus,
Regierung neue Anhänger zu gewinnen. Der Minister⸗Präsi⸗ Castillo suchte ihn vergebens davon erklärte vorzugsweise politische Krise Entlassung Freiheit des sich hierauf sofort in das Palais und überreichte die Demission des ge⸗ beauftragte Herrn bereits zu Der
dent Canovas del abzubringen. Der Justiz⸗Minister Villaverde hierauf, da es sich um eine handle, müsse das gesammte Kabinet seine geben, damit die Königin⸗Regentin die volle Handelns habe. Der Minister⸗Präsident begab
sammten Kabinets. Die Königin⸗Regentin Canovas mit der Neubildung, die
8 inzwischen Stande gekommen ist.
Das neue Kabinet ist folgendermaßen zusammen⸗ gesetzt: Canovas, Präsidium; Elduayen, Inneres; O’Donnell, Marine; Linares Rivas, Unterricht und öffentliche Arbeiten; Romero Minister der Königin⸗Regentin den Eid leisten. Camacho erklärte seine Bereitwilligkeit zur Uebernahme der
erzog von Tetuan, Krieg; Admiral Montojo, Robledo, Kolonien, und Villaverde, Justiz. Die werden noch heute
Direktion der Bank von Spanien.
Schweiz. „Die nunmehr vom Bundesrath festgestellte Liste der Vor⸗ lagen für die am 7. Dezember wieder zusammentretende Bundesversammlung enthält u. A.: Wahl des Bundes⸗Präsidenten und des Vize⸗Präsidenten des Bundes⸗ raths, Verwendung des Alkoholzehntels (Berichte der Kan⸗ tone), Korrektion der Maggia, Botschaft und Beschluß⸗ entwurf, betreffend den in Folge der Vorgänge in Tessin im Februar und März 1889 an die eidgenössichen Assisen in Luzern überwiesenen Prozeß, Bericht über die rechtliche Natur der schweizerischen Eisenbahnrente, Gewährleistung der Verfassungs⸗ gesetze der Kantone Zürich und Schwyz, Besoldungsgesetz für die Beamten des Militärdepartements, Botschaft und Beschluß⸗ entwurf, betreffend die Kriegsbereitschaft, Gotthardbefestigung, Budget für 1892, Errichtung einer eidgenössischen Werth⸗ schriftenverwaltung und Zündholz⸗Monopol.
NKehrere Blätter hatten letzthin gemeldet, da die Referendumsfrist für das Gesetz über die civilrechtlichen Verhältnisse der Niedergelassenen abgelaufen, werde das Gesetz am 1. Januar 1892 in Kraft treten. Laut Vor⸗ schrift des Gesetzes fällt es dem Bundesrath zu, den Zeitpunkt des Inkrafttretens zu bestimmen. Wie nach der „N Zürch. Ztg.“ bestimmt verlautet, werde das Gesetz schwerlich vor dem 1. Juli in Kraft gesetzt werden.
Wie der Berner „Bund“ hört, würde das Zündholz⸗ Konopol nach der von den Fabrikinspektoren aufgestellten Rechnung bei einem Konsum von 122 000 Kisten Zündhölzchen einen jährlichen Fabrikationsgewinn von 610 000 Fr. ergeben. Die Kosten der Expropriation der bestehenden Fabriken sind auf 1 021 000 Fr. veranschlagt. Dieser Betrag dürfte das Monopolerträgniß auf Jahre hinaus aufzehren. Wie das Blatt weiter vernimmt, würde das Monopol auch die Fabrikation und den Verkauf von Streichkerzchen und analogen Produkten in sich begreifen. Es scheine gelungen zu sein, ein brauchbares, an jeder Reibfläche sich ent⸗ zündendes Hölzchen ohne gelben Phosphor herzustellen, sodaß Aussicht vorhanden sei, das Phosphorzündhölzchen auch be⸗ züglich der Entzündbarkeit in vortheilhafter Weise zu ersetzen.
8
Griechenland. und die Königin sind mit den König⸗ Sonnabend Mittag wieder in Athen ein⸗
Der König lichen Prinzen getroffen. Bulgarien.
Sofia, 22. November. In der Ansprache, die der P z Ferdinand bei der Enthüllung des Denkmals für die in der Schlacht von Slivnitza Gefallenen hielt, heißt es: Fürst und Vaterland hätten, indem sie dieses
barkeit für die Helden geben wollen, deren Andenken dadurch von Generation zu Generation überliefert werden solle. Das Beispiel jener tapferen unvergeßlichen Helden möge allen nachfolgenden Generationen bei Erfüllung ihrer Pflichten gegen Vaterland und Thron zur Ermunterung und als Leit⸗ stern dienen. Amerika Der brasilianischen Gesandtschaft in eldung des „W. T. B.“ nachstehende, vom 21. d. M. datirte Depesche des Ministers des Aus⸗ wärtigen aus Rio de Janeiro zugegangen:
Täglich hier eintreffende Telegramme bestätigen, daß in allen
taaten Ruhe herrscht mit Ausnahme von Rio Grande, wo eine „Junta“ unter dem Vorsitz von Assis Brazil ernannt worden ist, die sic der Bundesregierung feindlich gegenüberstellt. Angesichts dieser Haltung trifft die Regierung Anstalten, die anarchistische Bewegung zu ersticken, die sich glücklicherweise aef den Staat Rio Grande be⸗ schränkt. Man hat soeben die Verhängung der Blockade über den Hafen von Rio Grande beschlossen. Im Uebrigen geht die Regierung mit Mäßigung vor. B
Das „Reuter'sche Bureau“ berichtet aus Rio de Janeiro von gestern:
In einer Proklamation Fonseca's vom 21. d. M. werden die Wahlen zur Deputirtenkammer auf den 29. Februar 1892 und der Zusammentritt des Kongresses auf den 3. Mai festgesetzt. Die Proklamation verlangt ferner Amendements zur Konstitution, nämlich Trennung der exekutiven, richter⸗ lichen und legislativen Gewalten, Vermehrung der Befug⸗ nisse der exekutiven Gewalt, Verminderung der Prärogativen
tien für die Aufrechterhaltung
Dasselbe Bureau meldet aus gestern: Aufständische
Pernambuco sollen in der Nähe haben. Der Schaden sei nicht bedeutend.
„ meldet: in Porto⸗Alegre in New Yor
melden, G
Chile. Eine Devpesche des
aus dem Verkehr zu ziehen,
durch die Banken zunehmen.
Asien.
Persien. der „Times“ telegraphirt: Seyd, der die
Bevölkerung von
gefangen genommen worden. Afrika.
Egypten. „W. T. B.“ aus Paris gemeldet wird, die angenommen. Regierung die Ausschreibung
4 tun Au einer solche Projekte, die eine
linternationalen, aus
Kommission
fordern.
zu genehmigen oder zu verwerfen. dessen die egyptische Regierung wieder in Kraft zu
keine gesetzgebenden Funktionen ausüben.
Konsuls Portal, wonach
klärt werden würde.
8 altung des Vetorechtes des Präsidenten. — Sammtliche Kammermitalieder der Opposition der Provinz Sac Paulo gaben ihre Demission in Folge einer Tagesordnung, durch welche der Bundesregierung ein Vertrauensvotum ausgesprochen wird.
1 8 von Rio de Janeiro E1“ von einem Eisenbahnzuge losgemacht und beraubt
Aus Montevideo wird dem „New⸗York Herald“ ge⸗ Von Rio de Janeiro dort eingetroffene Reisende berichteten, daß die drei zur Unterdrückung des Aufstandes Inach Rio Grande do Sul gesandten Generale zurück⸗ gekehrt seien und erklärt hätten, eine Landung von Truppen in P. 8 sei wegen der dem Einlaufen von Schiffen E Hindernisse unmöglich. — Weitere eingetroffene Telegramme aus Rio de Janeiro
eneral Alistan habe mit einer großen Truppen⸗ macht Rio verlassen, um nach Rio Grande do Sul zu ziehen und den Aufständischen eine Schlacht zu liefern. e. „New⸗York Herald“ aus ilvela unse — lle Valparaiso berichtet, die chilenische Regierung habe dem weil ein anderer Minister besser als er im Stande sein werde, der Staatsrath vorgeschlagen, zum Metallgeld als Basis zurück⸗ zukehren und das von Balmaceda ausgegebene Papiergeld
de zu diesem Zweck aber eine Emission von 5 prozentigen mit 2 Proz. zu amortisirenden und zu garantirenden Obligationen vor⸗
Aus Teheran vom 21. November wird
1 f 8 9. Mazanderan zum Aufstand verleitet hatte, ist nach bartnäckigem Kampfe, bei welchem 200 seiner Anhänger und eine Anzahl von Soldaten getödtet wurden,
Die egyptische Regierung hat, wie dem 8. Pläne eines englischen Ingenieurs zur Assanirung der Stadt Kairo Demgegenüber verlangte die französische Konkurrenz für einem Engländer, einem Deutschen und einem Franzosen bestehenden Kom! zur Begutachtung vorgelegt werden sollen. Im Falle, daß die Kommission sich nicht einigen könne, würde die französische Regierung die Berufung eines Schiedsrichters
Der gemischte Appellationsgerichtshof hat die in Gemäßheit der Wünsche Frankreichs, Rußlands und Griechen⸗ lands verordneten Polizeivorschriften angenommen, ist jedoch, wie „R. B.“ aus Kairo meldet, gegen die Bestimmung, daß die Konsuln bei Haussuchungen ihre Genehmigung zu ertheilen haben sollen. Der Gerichtshof erklärte ferner, daß er in Zukunft nicht kompetent sei, irgend welche von der egyp⸗ tischen Regierung unter dem Zusatz D erlassene Anordnung Frankreich hat in Folge veranlaßt, zu den Kapitula⸗ tionen zurückzukehren und die Erklärung vom November 1875 leder setzen. Das wird jetzt sofort geschehen. Zul ber Die Tribunale werden deshalb hinfort nur richterliche, aber nicht dloß ein
— Ein Telegramm des „R. B.“ aus Sansibar vom
21. d. berichtet von einer Aeußerung des englischen General⸗
n Sansibar wahrscheinlich mit Be⸗
ginn des Jahres 1892 zum Freihafen für Einfuhren er⸗ 4
Parlamentarische Nachrichten.
In der heutigen (124.) Sitzung des Reichstages, welcher der Staatssekretär Dr. von Boetticher und der Königlich preußische Minister für Handel und Gewerbe Freiherr von Ber⸗ lepsch beiwohnten, wurde die zweite Berathung des Entwurfs eines Gesetzes über die Abänderung des Gesetzes, betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter, vom 15. Juni 1883 auf Grund des Berichts der XII. Kommission beim §. 7. fort⸗ gesetzt. §. 7 lautet:
An Stelle der im § 6 vorgeschriebenen Leistungen kann freie
r und Verpflegung in einem Krankenhause gewährt werden, und G ) für diejenigen, welche verheirathet oder Glieder einer Familie sind, mit ihrer Zustimmung, oder unabhängig ven derselben, wenn die Art der Krankheit Anforderungen an die Behandlung oder Verpflegung stellt, welchen in der Familie des Erkrank en nicht genügt werden kann, oder wenn die Krankheit eine ansteckende ist, oder wenn der Erkrankte wiederholt den auf Grund des §. 6a Absatz 2 erlassenen Vorschriften zuwider gehandelt hat, oder wenn dessen Zustand oder Verhalten eine fortgesetzte Beobachtung erfordert; 2) für sonstige Erkrankte unbedingt.
Es lagen zu diesem Paragraphen mehrere Abänderungs⸗ anträge vor, die aber nach einer längeren Besprechung, an der sich der Staatssekretär Dr. von Boetticher, der Königlich württembergische Bundesbevollmächtigte, Ober⸗ Regierungs⸗ Rath Schicker und der Geheime Ober⸗ Regierungs⸗Rath von Woedtke betheiligten, sämmtlich abgelehnt wurden, worauf der §. 7 nach der Kommissionsfassung unverändert zur Annahme gelangte. (Schluß des Blattes.)
— Dem Reichstage ist eine Uebersicht über den Stand der Bauausführungen und der Beschaffung von Betriebs⸗ mitteln für die Eisenbahnen in Elsaß⸗Lothringen und für die im Großherzogthum Luxemburg belegenen Strecken der Wilhelm⸗Luxemburg⸗Eisenbahnen am 30. Sep⸗ tember 1891 zugegangen.
Ferner ist der Ekat für den Reichstag auf das Etats⸗ jahr 1892/93 beim Reichstage eingegangen. Er schließt mit einer Ausgabe von 423 213 ℳ ab, d. h. mit 900 ℳ mehr als im Vorjahre, die zur Besoldungsverbesserung für den Direktor bestimmt sind.
— Im 10. Sesbesg ; Reichstagswahlkreis a
(Rastenburg, Gerdauen, Friedland) ist der Ober⸗Präfident Graf Udo zu Stolberg, nachdem er wegen seiner Beförde⸗ rung das Mandat niedergelegt hatte, mit 9075 Stimmen von 16 677 gültig abgegebenen Stimmen zum Mitgliede des Reichstages wiedergewählt worden. Gutsbesitzer Papendick⸗ Dahlheim (Freisinn) erhielt 7152 Stimmen.
des Kongresses sowie der Zahl der Deputirten und Garan⸗
Nachdem der Vorsitzende Fürst zu Stolberg⸗Wernigerod die heutige (10.) Plenarsitzung nach 12 ½ ÜUhr Nachmittsgs unh einer
von Anzahl geschäftlicher Mittheilungen eröffnet hatte, unter denen die
jenige von dem im Laufe der nächsten Tage zu erwartenden Eingange des Entwurfs einer Stolgebührenorodnung, welchen die Synode nach erfolgtem Eingange einer besonderen Kommission zu überwei beschloß, von hervorragendem Interesse war, befürwortete zunächst Synodale D. Kleinert einen von ihm eingebrachten Antrag der darauf hinauslief: hochwürdige Generalsvnode wolle beschließen den Evangelischen Ober⸗Kirchenrath zu ersuchen, bei dem Herr Minister der geistlichen Angelegenheiten dafür einzutreten, daß durch die in Aussicht genommene Reform des höberen Schulwesens keine Verkürsung und Abschwächung der bisherigen. Maturitäts⸗ prüfung im Hebräischen herbeigeführt werde. Dem von dem Referenten schließlich gemachten Vorschlage, den die Maturitätsprüfung im Hebräischen betreffenden Antrag der Kommission für Vikariats wesen u. s. w. zu überweisen, trat die Spnode darauf it großer Mehrheit bei. “ Es folgte die Berathung eines Antrages des D. Nebe, betr. den evangelischen Religionsunterr den höheren Lehranstalten, Dessen Tenor dahin ging: hoch⸗ würdige Generalsynode wolle beschließen, den ebangelischen Ober⸗ Kirchenrath zu ersuchen, an den Herrn Minister der geistlichen An⸗ gelegenheiten den Antrag zu stellen, 1) die für den evangelischen Religionsunterricht an de Lehr⸗ anstalten dem evangelischen Ober⸗Kirchenrath vor dere zur Begutachtung nach Anhörung der General⸗Super ndenten vor⸗ legen lassen zu wollen, und 2) diejenige Zahl von Unter chtsstunden dem evangelischen Religionsunterricht an böberen Lek währen, welche für die Erreichung der Lehrziele erf Dieser Antrag wurde nach einmüthiger Befürwortung S licher Redner der Synode der Finanzkommission (Schluß des Blattes.)
Werden in Folge der Revision gegen ein strafgerichtliches Urtheil die Akten einem unzuständigen Revisionsge icht ein⸗ gesandt und wird von diesem Gericht trotz seiner Unzuständigkeit ir der Sache erkannt, so behält es nach 2 R gerichts, IV. Strafsenats, vom 5. Mai 1 Bewenden; die Sache kann sodann nich Revisionsgericht — auch wenn dieses d.
Entscheidung vorgelegt werden.
— Der Gemeinschuldner ist, nach Reichsgerichts, II. Civilsenats, vom 16. Sept rechtigt, dem Konkursverwalter einem von diesem im Prüfungstermine bestrittenen; intervenient beizutreten. „Die Feststellu Konkursmasse gegenüber kann hindert werden; eine Forderung g Konk⸗Ord.) als festgestellt, s termin weder Verwalter noch Widerspruch erh
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„ — „ „ . beseitigt wird; ein „
gegen Prüfungs⸗ von einem Koakursglänbiger en, oder soweit ein erhobener Widerspruch Widerspruch des Gemeinschuldners dagegen
in Bezug auf diese Feststellung nicht in Betracht Dieser hat nun allerdings ein Interesse auch daran, daß die Masse nicht mit unbe⸗ gründeten Forderungen belastet werde; dieses Interesse ist jedoch, wie die Motive zu den §§. 8 9 der Konk.⸗Ordn. hervorheben, nur ein thatsächliches und fällt mit dem der Gläubiger zusammen und der Verwalter hat das Interesse beider wahrzunehmen. Die Zulässigkeit der Nebenintervention erfordert aber ein re Stliches, thatsächliches Interesse (§. 63 C.⸗P.⸗DO.). 88, Letzteres kann der Gemeinschuldner durch Mittheilung der der angemeldeten Forderung entgegenstebenden Einwendungen an den Verwalter und, wenn dieser seiner Pflicht nicht nachkommen sollte, durch Beschwerdeführung beim Konkursgericht wahrnehmen. Ein rechtliches Interesse hat der Gemeinschuldner daran, daß aus der Eintragung in die Tabelle keine Zwangsvollstreckung gegen ihn statt⸗ finde. Dieses Interesse schützt er durch ausdrückliches Bestreiten der Forderung im Prüfungstermine (§. 152 Konkarsordnung). Ein solches Bestreiten ist im gegebenen Falle nicht erf
nur die Frage entstehen, ob dasselbe nachträgli
Wäre aber auch dies mit dem Berufungsgeri
diese Bestreitung doch nicht auf dem Wese
schehen können, sondern zwischen dem anmelden
Gemeinschuldner ein besonderer Prozeß (§ 1 a. O.) geführt werden müssen. Als Nebenintervenient könnte der Gemeinschuldner nicht das gedachte rechtliche Interesse wahren, er könnte den Ver⸗ walter nicht hindern die Forderung nachträglich anzuerkennen und
deren Feststellung der Masse gegenüber zuzulassen (§. 64 C.⸗P.⸗O).“
Entscheidungen des Ober⸗Verw
Der § bereich der lösungs⸗ Entschei werden gegen Verfügungen en, durch Betheiligten zur Erfüllung das Gesetz ie rechtlich bestehenden Regulative bestimmten Ver⸗ wangebalten werden, eitigkeiten unter den Betheiligten über die ihnen hesetz oder auz den rechtlich bestehenden Regulativen Rechte und Pflichten r genannten Wasserlösungs⸗O 11) erfolgt. Gegen die Verwaltungsstreitverfahren statt. zwe „Oberbeamten“ jetzt di 1 idungen zu Das Ober⸗Verwaltungsgericht hat in dem Urtheil vom
des ꝛc. treffen habe.
2. April 1891 (III. 337) angenommen, daß dies der Landrath sei. Ferner stand in Frage, wie sich die Parteiverhältnisse in den beiden Fällen des angezogenen §. 82 Abs. 1 des Zuständigkeitsgesetzes gestalten. Nach einem Erkenntnisse des Ober⸗Verwaltungsgerichts vom 25. Juni 1891 (III. 366) ist die Klage, wenn es sich um Ver⸗ fügungen des Landraths handelt, durch welche die Betheiligten zur Erfüllung der durch das Gesetz oder die rechtlich bestehenden Regulative bestimmten Verpflichtungen angebhalten werden, gegen den Landrath selbst zu richten, während die Klage bei Streitig⸗ keiten unter den Betheiligten über die ihnen aus dem Gesetz oder aus den rechtlich bestehenden Regulativen entspringenden Rechte
und Pflichten gegen den anderen Betheiligten geht, weil in
letzterem Falle „vom Landrath keigerlei Anordnung getroffen, sondern
in einem Streite zwischen Betheiligten ein Akt administrativer Recht⸗
sprechung geübt werde“.
Kunst und Wissenschaft.
Iůt Der nach kurzer tückischer Krankheit, der Influenza erlegene Geschichtsmaler “ Dr. Gustav Spangen⸗ berg (sein leben haben wir am Sonnabend gemeldet) gehörte jener älteren Generation deutscher Maler an, die, unter dem Einfluß der belgischen und französischen Koloristen in den fünfziger Jahren gebildet, die Errungenschaften des neuerweckten Farbenstudiums besonders auf dem Gebiet des deutschen Historienbildes zu verwerthen bestrebt waren. Freilich