1891 / 278 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 25 Nov 1891 18:00:01 GMT) scan diff

Gemeinde aufzubringenden Entschädigungsrente, welcher bei einer Ver⸗ theilung des jährlichen Entschädigungsbetrages auf die Gemeinde⸗ glieder nach Maßgabe des Einkommensteuergesetzes vom 24. Juni 1891 (Ges.Samml. S. 175) im Rechnungsjahre des Inkrafttretens dieses Gesetzes über den Betrag von 4 % des Einkommensteuer⸗Solls der einkommensteuerpflichtigen Gemeindeglieder hinausgeht Die hiernach aus dem im §. 10 bezeichneten landeskirchlichen Fonds zu gewährenden Zuschüsse sind in vierteljährlichen Theilbeträgen im Voraus zu zahlen.

§. 7. Die Festsetzung der im §. 5 vorgesehenen Entschädigungs⸗ rente, sowie der vach §. 6 aus dem landeskirchlichen Fonds zu ge⸗ währenden Zuschüsse erfolgt durch das Provinzial⸗Konsistorium. Gegen dessen Entscheidung ist binnen drei Monaten nach Zustellung der Fest⸗ setzungsverfügung die Beschwerde an den Evangelischen Ober⸗Kirchen⸗ rath zulässig. In den Fällen des §. 5 sind vor der Entscheidung des Konsistoriums die Betheiligten (Stelleninhaber und Gemeinde⸗Kirchen⸗ rath), sowie der Kreissynodalvorstand zu hören.

§. 8. Diejenigen Kirchengemeinden, in welchen bisher die Kirchenkassen die im §. 1 dieses Gesetzes bezeichneten Gebühren statt der berechtigten Geistlichen bezw. Kirchenbeamten zu beziehen hatten, erhalten aus dem im § 10 bezeichneten landeskirchlichen Fonds von dem Einnahmeausfall, welcher nach dem Durchschnitt der Jahre 1888, 1889 und 1890 in Folge der Gebührenaufhebung entsteht, einen nach den Bestimmungen der §§. 6 und 7 zu ermittelnden und festzusetzen⸗ den Theilbetrag, und zwar ebenfalls in vierteljährlichen Voraus⸗ bezablungen.

§. 9. Diejenigen Kirchengemeinden, welche nach dem 1. Januar 1874 die im § 1 bezeichneten Gebühren bereits freiwillig ganz oder theilweise abgelöst haben, erhalten aus dem landeskirchlichen Fonds des §. 10, und zwar von dem Inkrafttreten dieses Gesetzes ab gleich⸗ falls einen vierteljährlich im Voraus zu gewährenden Zuschuß, dessen Höhe nach dem Durchschnittsbetrage der abgelösten Gebühren in den drei letzten Kalenderjahren vor der Ablösung, im Uebrigen aber nach den in den §§. 6 und 7 aufgestellten Grundsätzen zu ermitteln und festzusetzen ist.

§. 10. Behufs Gewährung der in den §§ 6 bis 9 vorgesehenen Zuschüsse wird ein landeskirchlicher Fonds gebildet, in welchen die taatlicherseits für die Zwecke der Stolgebühren⸗Ablösung zu gewäh⸗ rende Rente fließt. Sofern die Staatsrente zur Deckung der aus diesem Fonds zu gewährenden Zuschüsse nicht hinreicht, ist der Fehl⸗ betrag durch landeskirchliche Steuer aufzubringen, deren Höbe durch den Evangelischen Ober⸗Kirchenrath unter Mitwirkung des General⸗ synodal⸗Vorstandes zu bestimmen ist. Etwaige Ersparnisse an der staatlicherseits zu gewährenden Rente verbleiben dem zu bildenden landeskirchlichen Fonds. Die Verwendung dieser Ersparnisse zur Er⸗ leichterung ärmerer Gemeinden bei Aufbringung der Entschävigungs⸗ rente bleibt kirchengesetzlicher Regelung vorbehalten.

§. 11. Die Festsetzung des Zeitpunktes, mit welchem dieses Gesetz in Kraft tritt, bleibt Königlicher Verordnung vorbehalten.

Der Begründung ist folgendes zu entnehmen: Die langjährigen Verhandlungen mit der Königlichen Staatsregierung über die Ge⸗ währung einer Staatsbeihülfe an die evangelische Landeskirche zum Zweck der in weiten kirchlichen Kreisen auf das Dringendste gewünschten Aufhebung gewisser Stolgebühren haben unmittelbar vor dem Zu⸗ sammentritt der dritten ordentlichen Generalsynode zu einem Abschluß geführt. Laut Schreibens des Herrn Ministers der geistlichen Ange⸗ legenheiten vom 9 November 1891 ist in Aussicht genommen, der evangelischen Landeskirche der neun älteren Provinzen staatlicherseits eine feste Rente von jährlich 1 250 000 unter der Bedingung zu bewilligen, daß sie zur obligatorischen und dauernden Ablösung der Stolgebühren für Taufen und Trauungen in einfachster Form sowie für Auf⸗ gebote, und zwar in der Gestalt von Beihülfen für diejenigen Gemeinden verwendet wird, welche daneben zur Aufbringung der den berechtigten Stellen zu gewährenden Gebührenentschädigung Kirchensteuern aus⸗ schreiben müssen, und daß etwaige Ersparnisse zu gleichem Zwecke zu verwenden sind. Die Seitens des Evangelischen Ober⸗Kirchenraths in Antrag gebrachte Gewährung einer Staatsbeihülfe auch zur Aufhebung der Attestgebühren ist von der Königlichen Staatsregierung wiederholt in bestimmtester Weise abgelehnt worden. Zur Sicherung des Ein⸗ kommens der zu Stolgebühren berechtigten Stellen wäre eine solche Erweiterung der Stolgebührenaufhebung allerdings zu wünschen. In⸗ dessen erhält eine nicht geringe Zahl der Geistlichen die entsprechende Entschädigung bereits in Form der staatlichen Zulagen zur Erreichung des Mindestgehalts oder der Dienstalterszulagen. Ueberdies ge⸗ währen diese Gebühren den Geistlichen einen Schutz gegen unnütze, lästige Attestgesuche. In innerkirchlicher Hinsicht sind dieselben ohne wesentliche Bedeutung. Auch eine größere Anzahl der 1881 versammelt und mit dieser Angelegenheit beschäftigt gewesenen Prorinzialsynoden hat von einer Aufhebung der Attestgebühren abge⸗ sehen. Dementsprechend ist auch in dem vorliegenden Gesetzentwurf nur die Aufhebung der Stolgebühren für Taufen und Trauungen in einfachster Form und für Aufgebote in Aussicht genommen. Die gleichfalls zu wünschende Ablösung weiterer Stolgebühren, derjenigen für Krankenkommunionen, für Beerdigung mit Begleitung des Geist⸗ lichen u. s. w, muß der provixrzialkirchlichen Gesetzgebung, soweit die dazu erforderlichen Beträge durch örtliche und provinzielle Mittel verfübbar gemaczt werden können, überlassen bleiben Es erscheint allerdings nicht zweifellos, ob die in dem höheren Betrage von jährlich 1 250 000 dargebotene Staatsrente zu dem an⸗ gegebenen Zwecke genügen wird Für eine nicht geringe Zahl von Ge⸗ meinden mit hohen Stolgebühren und geringer Steuerkraft werden voraussichtlich sehr erhebliche Zuschüsse erforderlich sein, und solche Gemeinden, namentlich die in der Diaspora, werden durchweg nicht mit einem höheren Betrage als 4 % des betreffenden Staatssteuer⸗ Solls für den in Rede stehenden Zweck in Anspruch genommen werden dürfen. Ein Kirchengesetz auf der in dem vorgelegten Entwurf ge⸗ gebenen Grundlage wird daher in seiner Ausführbarkeit nur dann ge⸗ sichert erscheinen, wenn außer der feststehenden Staatsrente für den Nothfall die Beschaffung des fehlenden Betrages in anderer Weise gewährleistet ist. Das ist nach Lage der Sache nur im Wege der landeskirchlichen Steuer erreichbar u. s. w.

Statistik und Volkswirthschaft.

Zur Arbeiterstatistik. VII.

(Vgl. Nr. 261, 264, 266, 269, 271 und 277)

Von den Arbeitern selbst wird das Bedürfniß nach statistscen Aufnahmen über ihre Arbeitsverhältnisse, namentlich nach einer Lohnstatistik, lebhaft empfunden, und es sind zu seiner Befriedigung schon mehrfache Versuche aus ihren Kreisen hervorgegangen. Wir treffen da zunächst auf die „Arbeitsstatistik der Deutschen Gewerkoereine“, deren Anwalt Dr. Max Hirsch es an Anstrengungen in dieser Richtung nicht hat fehlen lassen und sehr Anerkennenswerthes geleistet hat, aber ersichtlich durch den Umstand, daß die für eine regelmäßige und ausgiebige Statistik dieser Art erforderlichen Geldmittel nicht zu Gebote standen, verhindert worden ist, mehr zu thun als bisher ge⸗ schehen. Die Arbeitsstatistik der Gewerkvereine, die circa 65 000 Mitglieder umfassen, ist im Jahre 1880 zuerst nach einem größeren Plane begonnen, nach welchem viertelzährliche Aufnahmen dieser Art ins Auge gefaßt waren; die Zeiträume sind aber allmählich länger geworden, und die letzte von Dr. Hirsch bearbeitete Statistik liegt für 1885 vor. Diese erstreckt sich auf Arbeitslöhne und Alrbeitszeit, auch eine Erhebung über den Verbrauch im Arbeiterhaushalt ist gemacht worden, aber die Zusammenstellung und Veröffent⸗ lichung der Ergebnisse ist nicht zu Stande gekommen. Die Lohnstatistik der Gewerkvereine behandelt die durchschnittlichen Wcochenlöhne, die Akkordlöhne, die Lohnbewegung und die

Lohnzahlung; die Statistik der Arbeitszeit erstreckt sich auf die regelmäßige Wochentagsarbeit, die Ueberarbeit an Wochen⸗ tagen, die Sonntags⸗ und Nachtarbeit, die Arbeitsstockungen (Saisonarbeit ꝛc.) und endlich die Mißstände, welche über⸗ mäßige und unregelmäßige Arbeitszeit hervorrufen. Die An⸗ gaben hierzu sind für das Jahr 1887 von 829 Ortsvereinen 1880 von 313, 1885 von 671) geliefert worden, die eine große ahl verschiedener Gewerbe repräsentiren.

Die sozialdemokratischen Gewerkschaftsorganisationen (Fachvereine), die nach einer kürzlich durch die Blätter ge⸗ gangenen Nachweisung im Jahre 1890 in 3150 Verwaltungs⸗ stellen 227 000 Arbeiter umfaßten, außerdem noch 712 Stellen, die das Vertrauensmännersystem besaßen, mit 73 000 Ar⸗ beitern, haben verschiedene Enqueten veranstaltet: für die Maler, Schuhmacher, Tischler, Glaser, Musikinstrumenten⸗ Arbeiter, Klempner. Die bemerkenswerthesten dürften die⸗ jenigen über die Glaser und die Klempner (Spängler) sein.

Die Fragebogen der vom Verbande deutscher Glaser⸗ gehülfen im Jahre 1890 angestellten Enquete wurden an 36 Zahlstellen mit 1914 Mitgliedern (also etwa ein Viertel der Gehülfenzahl seinschl. Lehrlinge], die nach der 1882er Be⸗ rufsstatistik für das Reich im Glasergewerbe beschäftigt war) versendet; ausgefüllt gingen sie aus 31 Städten für 1492 Ge⸗ hülfen und Lehrlinge ein. Die 35 Haupt⸗ und Nebenfragen erstreckten sich über das ganze Gebiet der Gewerbsverhältnisse der Gehülfen: Art der Betriebe, in denen die Gesellen arbeiten, Alter und Familienstand der Gesellen, Lehrlings⸗ wesen, Sonntagsarbeit, Arbeitslohn, Lohnzahlung, auch Unfälle und endlich über die Lebenshaltung der Gehülfen, worüber 21 Haushaltungs⸗Budgets einkamen. 1

Die Statistik der Klempner vom Jahre 1890 dehnte sich nur auf Berlin und Umgegend aus. Es wurden 1000 Frage⸗ bogen ausgegeben, von denen 565 ausgefüllt wurden; diese betrafen: Arbeitszeit, Arbeitspausen, Arbeitslohn und Jahres⸗ einkommen, beschäftigungslose Zeit, Krankheiten, Unfälle, Mißstände in den Werkstätten; auch wurde nach der Beschäf⸗ tigungsdauer bei dem letzten Meister gefragt, wobei sich ergab, daß von den 565 Gehülfen 276 unter einem Vierteljahre, 402 bis zu einem Jahre, nur 39 bis zu 2 Jahren bei ihrem gegenwärtigen Meister arbeiteten. Auf einen Befragten kamen durchschnittlich 20 ¾ Tage Arbeitslosigkeit.

Als Ergebniß der Fürsorge für Arbeiterstatistik in sozial⸗ demokratischen Kreisen ist hier noch an die viel besprochene Veröffentlichung August Bebel's über die Lage der Arbeiter in den Bäckereien zu erinnern. Der Verfasser hatte (i. J. 1889) 5000 Fragebogen mit 22 Fragen ausgesendet; 745, also nicht ganz 15 Proz., kamen beantwortet zurück. Zusammenstellungen sind über die Verhältnisse in 669 Bäckereien aus 63 deutschen Orten gemacht.

Diese von den Gewerkvereinen und Fachvereinen, also aus den Kreisen der Lohnarbeiter selbst, veranstalteten statistischen Erhebungen lassen das auch dort vorhandene Bedürfniß nach Arbeiterstatistik erkennen. Für bedeutendere Leistungen auf diesem Gebiet fehlen aber solchen Vereinigungen natürlich die Mittel, da die zweckmäßige Organisation der Aufnahmen und die gründliche Durcharbeitung ihrer Ergebnisse viel Arbeit erfordert, die nicht so nebenher geleistet werden kann, sondern von einem eigens dazu bestimmten und geschulten Personal versehen werden muß. Insbesondere werden regel⸗ mäßige statistische Arbeiten, wenn sie sich nicht auf ein ganz enges Gebiet beschränken und für unmittelbare Erwerbszwecke vorgenommen werden, sodaß die Verwerthbarkeit der Zahlen dafür den Betheiligten sogleich greifbar ist, von Vereinen überhaupt nicht dauernd geleistet werden können und von ihnen nicht erwartet werden dürfen. Und noch eine andere schwache Seite haben die von Vereinen, sei es von Arbeitnehmern oder Arbeitgebern, ausgehenden Statistiken der in Rede stehen⸗ den Art. Mögen sie noch so tüchtig und auch wirklich mit dem größten Streben nach Unparteilichkeit ausgearbeitet sein, sie begegnen immer Mißtrauen, nicht nur auf derjenigen Seite, die andere Interessen hat oder zu haben glaubt, sondern auch bei Unbetheiligten. Es fehlt also der von solchen Stellen ausgehenden Statistik die Eigen⸗ schaft, überzeugend und versöhnend wirken zu können. Die amtliche Statistik hingegen ist einem solchen Miß⸗ trauen nicht ausgesetzt; wenigstens ist uns nicht bekannt ge⸗ worden, daß gegen eines unserer statistischen Aemter oder Bureaus, sei es des Reichs, der Staaten oder Städte, in ihrem gegenwärtigen Bestande Bedenken in Bezug auf Objek⸗ tivität erhoben worden wären, mag man im Uebrigen deren technische Leistungen beurtheilen wie man will. Und das ist gut und muß so bleiben.

Wenn nun schon durch die Vereinsthätigkeit auf dem Ge⸗ biete der Arbeiterstatistik wenig geschaffen werden kann und im Verhältniß zur Größe der Aufgabe wenig gethan worden ist, so ist gewiß, daß die Thätigkeit einzelner Personen hierzu noch weniger ausreicht, wenn sie nicht etwa, wie Böhmert und Wörishoffer, deren Arbeiten früher erwähnt wurden, mit amtlicher Unterstützung arbeiten und den amtlichen statistischen Apparat zu Hülfe nehmen können; und namentlich wird sie unzureichend bleiben, wenn es sich um Lohnstatistik handelt, die auf Untersuchungen in weiteren Kreisen aufgebaut sein muß. Viel wirksamer wird die Privatstatistik in einem anderen Theil der Arbeiterstatistik, nämlich dem der Lebenshaltung der arbeitenden Klassen hervortreten können. Bei der Haus⸗ haltungs⸗Statistik handelt es sich nicht so sehr um Bewältigung von Massen von erfragten Daten als um die Geschicklichkeit in der Auswahl der Objekte, deren statistische Zergliederung vorgenommen werden soll, um sie als Typen bestimmter Gegenden und Gewerbe zu gebrauchen, und um liebevolles Eingehen in den Stoff. Das auf diesem Gebi Ecreichte soll ein anderes Mal skizzirt werden. 8

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Die Schulbildung der im Ersatzjahre 1890/91 ein⸗

„gestellten Mannschaften.

Im Ersatzjahre 1890/91 wurden in Preußen im Heer und in der Marine insgesammt 117 194 Mannschaften eingestellt; hiervon waren 116 209 mit Schulbildung, und zwar 112 251 mit Schul⸗ bildung in der deutschen Sprache, 3958 mit Schulbildung in der nicht deutschen Muttersprache; ohne Schulbildung waren 985, d. s. 0,84 %, während im Ersatzjahre 1871/72 noch 3,42 % ohne Schul⸗ bildung waren.

Die Zahl der Analphabeten war in den einzelnen Provinzen sehr

verschieden: . 1,84 % (gegen 6,84 % im Jahre 1871/72)

Ostpreußen .. Westpreußen. . . . 3,87 % (12,60 %) . 0,18 % (0,65 %)

Brandenburg

Pommern 0,17 % (1,16 %) 2,58 % (15,59 %) 1,19 % (3,34 %)

0,08 % (0,55 %) Schleswig⸗Holstein 0,05 % (0,72 %)

0,05 % (0,40 %) . 0,03 % (1,33 %) Hessen⸗Nassau. 0,06 % (0,53 %) Rheinprovinz 0,09 % (0,80 %) Hohenzollern 0,00 % (0,00 %).

In Hohenzollern gab es also keine Analphabeten; es folgen West⸗ falen, Hannover, Schleswig⸗Holstein, Hessen⸗Nassau, Sachsen, Rhein⸗ provinz, Pommern, Brandenburg, Schlesien, Ostpreußen, Posen und Westpreußen; aber auch in den letztgenannten vier Provinzen hat die Verbreitung der Schulbildung große Fortschritte gegen 1871/72 gemacht.

Hannover Westfalen..

Zur Arbeiterbewegung.

Wie man der „Köln. Ztg.“ aus Berlin schreibt, geht es mit dem Buchdruckerausstande thatsächlich zu Ende. In Berlin sind alle Stellen bereits besetzt, und die kleinen Unebenheiten, die bei einem neuen Personal ganz unausbleib⸗ lich sind, verschwinden immer mehr. In diesem Sinne äußerte sich auch in einer von über 100 Prinzipalen besuchten Versammlung des Bundes der Buchdruckereibesitzer am Montag der Vorsitzende Herr Büxenstein, der bemerkte, daß die Aussichten für die Prinzipale hier und in allen Städten, in denen gestrikt würde, vorzügliche seien an dem Scheitern des Ausstandes sei nicht zu zweifeln. Das von den Gehülfen verbreitete Gerücht von stattfindenden Ver⸗ handlungen sei unwahr. Im „Vorwärts“ veröffentlicht denn auch der Vorsitzende der Gehülfenversammlung vom letzten Sonnabend Ph. Schmitt eine Berichtigung dahin, der Referent Herr Döblin habe nur erklärt, ein Unparteiischer bemüh sich, Verhandlungen zwischen Prinzipalen und Gehülfen an⸗ zubahnen und zu diesem Zweck werde am Montag eine Be⸗ sprechung stattfinden. (Vgl. Nr. 276 d. Bl.)

In Leipzig fand am Montag eine Versammlung der aus lkändigen Buchdrucker und Schriftgießer und der am Ausstande be⸗ theiligten Arbeiterinnen statt, die von 16 bis 1800 Personen besucht war. Nach dem erstatteten Situationsbericht ist die Haltung der Arbeitgeber und der Gehülfen, wie die „Lpz. Ztg“ berichtet, noch ebenso schroff wie vorher. Die Lage der Ausstandigen wurde wegen ihres festen Zusammenhalts der genügenden Geldmittel und des Aus⸗ 6 bleibens der Ersatztruppen bei den Prinzipalen als günstig bezeichnet Der Zuzug fremder Gehbülfen soll nach Zahl und Leistungs fähigkeit gering sein. Der Ausstand würde voraussichtlich bis in den Januar hinein dauern. Da man sich indessen auf eine vierteljährig Dauer eingerichtet hätte, tönnten die bisher gewährten Unterstützungen (18 und 20 ℳ) mit Ablauf dieser, der vierten Ausstandswoche er heblich erhöht werden. Die Versammlung beschloß, an der Forderung des neunstündigen Arbeitstags festzuhalten und nicht vor Bewilligung dieser Hauptforderung die Arbeit wieder aufzunehmen. Ferner soll

der „Correspondent“, das Organ des Unterstützungsvereins deutscher 8 um

Buchdrucker, massenhaft unter dem Publikum verbreitet werden, bei diesem die Strikeberichte der arbeitgeberfreundlichen Presse zu entkräften.

In München befinden sich, wie aus einer Mittheilung im „Vorwärts“ zu ersehen ist, die Schmiedegehülfen

(Meistergehülfen) seit dem letzten Sonnabend im Ausstand.

Als Veranlassung wird eine von den Meistern vorgeschlagene Verlängerung der Arbeitszeit am Sonnabend angegeben, auf die die Gehülfen nicht hätten eingehen können.

Vom Kongreß der belgischen Bergarbeiter in Seraing berichtet die „Frankf. Ztg.“ weilter vom vor⸗ 8

gestrigen Tage:

Der Kongreß wählte zwei Delegirte zu dem Londoner inter⸗ Der Sekretär theilte mit, daß Schritte eingeleitet seien, um den Eintritt der amerikanischen und

nationalen Bergarbeiter⸗Kongreß.

australischen Bergleute in die internationale Föderation herbeizuführen.

Hierauf gelangte ein Brief englischer Bergleute zur Verlesung, in dem den belgischen Bergleuten Unterstützung bei einem allgemeinen

Ausstand versprochen wird. Der Kongreß wurde alsdann geschlossen.

Ueber den Bergarbeiterausstand im französischen 6 Departement Pas de Calais liegt heute nur die Mittheilung vor, daß gestern einige Zwischenfälle durch Ausständige hervor⸗

gerufen wurden, die die Maschmisten und Arbeiter an dem Arbeiten in einer Werkstatt hindern wollten. Die Truppen zerstreuten die Ausständigen und verhafteten einige von ihnen.

In London veranstalteten, wie die Londoner „Allg. Corr.“ be⸗ richtet, die Mitglieder der Gewerkvereine am letzten Sonntag eine Kundgebung zu Gunsten des gesetzlichen Achtstundentages. John Burns, der Hauptredner, schwärmt im Allgemeinen nicht für Aus⸗ stände, namentlich unter den gegenwärtigen Verhältnissen. Er sagte den Arbeitern, daß die meisten Gewerke, wie Zimmerleute, Tischler und andere Bauhandwerker, gegenwärtig von den Meistern geschlagen werden würden, wenn sie es auf einen Ausstand ankommen lassen wollten. Das Resultat der großen Arbeitseinstellungen des letzten Jahres sei ein recht betrübendes. Was hätten die schottischen Eisenbabnangestellten erreicht, was die Londoner Omnibusleute, was die schottischen Hochofenarbeiter und die Londoner Zimmerleute und Tischler? Bei allen diesen Ausständen habe es sich um Ver⸗ kürzung der Arbeitszeit gehandelt und in allen Fällen seien die Arbeiter, die von der Strikewaffe Gebrauch gemacht hätten, geschlagen worden. Wie könne sich ein Arbeiter nach solchen Erfahrungen noch einbilden, einen achtstündigen Arbeitstag mittels der Gewerkoereine zu erlangen? Gegenwärtig gäbe es Tausende und Abertausende von Arbeitslosen, die bereit wären, die Steltlen von Ausständigen auszufüllen. Ver⸗ 28 des Arbeitstages sei nur auf dem Wege der Gesetzgebung zu erreichen.

Gesundheitswesen, und Absperrungs⸗ Maßrege

London, 24. November. An Bord der „Boadicea“, des Flaggenschiffes des britischen Geschwaders in ostindischen Gewässern ist nach einer Meldung der „A. C.“ eine Fieber⸗Epidemie aus⸗ gebrochen. Als die „Boadicea“ kürzlich von Port Said absegelte, hatte sie 114 Mann zu wenig. Dreißig Mann wurden in das Hospital von Malta geschickt und dreißig Mann wurden in Port Said gelassen In West⸗Cornwall, Yorkshire, Lincolnshire und Theilen von Bedfordshire sind von der Influenza nicht allein Menschen, sondern in einigen Fällen auch Pferde und Hornvieh er⸗ griffen worden.

St. Petersburg, 24. November. Die Influenza nimmt, wie „H. T. B.“ meldet, hier gastrische Form an. Der Zustand des Ministers Woronzoff⸗Daschkoff, der in Livadia an der Influenza erkrankt ist, ist ein bedenklicher.

Handel und Gewerbe.

New⸗York, 24. November. (W. T. B.) Die Börse war Anfangs schwach, gestaltete sich im weiteren Verlauf fest und blieb bis zum Schlusse bei fester Tendenz. Der Umsatz der Aktien betrug 191 000 Stück. Der Silbervorrath wird auf 3 400 000 Unzen geschätzt. Silberverkäufe fanden nicht statt.

Der Werth der in der vergangenen Woche ausgeführten Produkte betrug 9 389 544 Dollars gegen 9 594 240 Dollars in der Vorwoche.

Wetzen ⸗Verschiffungen der letzten Woche von den atlan⸗ tischen Häfen der Vereinigten Staaten nach Großbritannien 232 000, do nach Frankreich 47 000, do. nach anderen Häfen des Kontinents 70 000, do. voa Kalifornien und Oregon nach Groß⸗ britannien 104 000, do. nach anderen Häfen des Kontinents 17 000 Qrts.

Beförderungen und Versetzungen.

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Zweite Beilage

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

No. 228.

Personalveränderungen.

Königlich Preußische Armee.

ortepee⸗Fähnriche ꝛc. Ernennungen, 2 bee Im aktiven Heere. Hannover, 19. November. v. Huth, Major und etatsmäß. Stabsoffizier des Königs⸗Ulan. Regts. (1. Hannov) Nr. 13, mit der Fühbrung des Hann. Hus. Regts. Nr. 15, unter Stellung à la suite desselben, beauftragt. v. Krosigk, Major à la suite des 3. Garde⸗ Ulan. Regts. und Lehrer bei dem Militär⸗Reitinstitut, als etatsmäß. Stabsoffizier in das Königs⸗Ulan. Regt. (1. Hannov.) Nr. 13, von Seeler, Rittm. und Escadr. Chef vom 1. Großherzogl. Mecklen⸗ burg. Drag. Regt. Nr. 17, unter Stellung à la suite dieses Regts., als Lehrer zum Militär⸗Reitinstitut, versetzt. v. Katzler, Rittm. von demselben Regt, unter Entbindung von dem Kommando als Adjutant bei der 11,. Kav. Brig, zum Escadr. Chef ernannt. Graf v. Saurma⸗Jeltsch, Pr. Lt. vom Hus. Regt. König Wilhelm I. (1. Rheinisches) Nr. 7, als Adjutant zur 11. Kav. Brig. kommandirt. Schmidt v. Schwind, Sek. Lt. vom Hannov. Hus. Regt. Nr. 15, unter Beförderung zum Pr. Lt., in das Hus. Regt. König Wilhelm I. (1. Rhein.) Nr. 7 versetzt. Frhr. v. Beaulieu⸗Marconnay, Rittm. und Eskadr. Chef vom Königs⸗Ulan. Regt. (1. Hannor) Nr. 13, der Charakter als Major verliehen. v. Sydsw, Sec. Lt. von demselben Regt., zum überzähl. Pr. Lt. befördert. v. Hülsen, Pr. Lt. à, la suite des Garde⸗Kür. Regts., unter Entbindung von dem Verhältniß als Ad⸗ jutant des Kriegs⸗Ministers, dem gedachten Regt aggregirt und vom 1. Dezember d. J. ab auf ein Jahr zur Gesandtschaft in München kommandirt. Graf v. Brühl, Rittm. und Escadr. Chef vom Regt. der Gardes du Corps, unter Stellung à la suite dieses Regts., zum Adjutanten des Kriegs⸗Ministers ernannt. v. Keudell, Pr. Lt. von demselben Regt, zum Rittm. und Escadr. Chef, vor⸗ läufig ohne Patent, v. Kessel, Sec. Lt. von demselben Regt,, zum

r. Lt., befördert. v. Zangen, Sec. Lt. vom 1. Großherzogl. Hess. Inf. (Leib Garde⸗) Regt. Nr. 115, vom 1. Dezember d. J. ab auf ein Jahr zur Dienstleistung bei dem Großherz. Hess. Feld⸗ Art. Regt. Nr. 25 (Großherz. Art. Corps) kommandirt.

Im Beurlaubtenstande. Neues Palais, 17. November. Wunderling, Pr. Lt. vom 1. Aufgebot der Garde⸗Landw. Kav., zum Rittm., Bramigk, Hammerschmidt, Sec. Lts. vom 1. Auf⸗ gebot des 1. Garde⸗Gren. Landw. Regts., v. Weise, Schaefer, Gelpcke, Sec. Lts. vom 1. Aufgebot des 4. Garde⸗Gren. Landw. Regts., Hammerschmidt, Sec. Lt. von der Res. des Kaiser Alexander Garde⸗Gren. Regts. Nr. 1, van de Loo, Seec. Lt. von der Res. des Königin Augusta Garde⸗Gren. Regts. Nr. 4, von Bülow, Sec. Lt. von der Res. des Garde⸗Kür. Regts., v. Lochow, Sec. Lt. von der Res. des Garde⸗Train⸗Bats, zu Pr. Lts., Papendieck, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Potsdam, zum Sec. Lt. der Res. des Kaiser Alexander Garde⸗Gren. Regts. Nr. 1, Astor, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk I. Trier, zum Sec. Lt. der Res. des Königin Augusta Garde⸗Gren. Regts. Nr. 4, Graf von Schwerin, Vize⸗Wachtm. vom Landw. Bezirk Prenzlau, zum Sec. Lt. der Res. des 2. Garde⸗Ulan. Regts., Frhr. v. Werthern, Vize⸗Wachtm. vom Landw. Bezirk Naumburg, zum Sec. Lt. der Res. des 1. Garde⸗Ulan. Regts., Kraker v. Schwarzenfeld, Vize⸗ Wachtm. vom Landw. Bezirk II. Breslau, zum Sec. Lt. der Res. des 3. Garde⸗Ulan. Regts, v. Loeßl, Vize⸗Wachtm. vom Landw. Bezirk Hamburg, zum Sec. Lt. der Res. des Garde⸗Kür. Regts, Hoch, Vize⸗ Wachtm. vom Landw. Bezirk Naumburg, zum Sec. Lt. der Res. des 2. Garde⸗Feld⸗Art. Regts., Hegenscheidt, Goetsch, Vize⸗ Wachtm. vom Landw. Bez. Gleiwitz, zu Sec. Lts. der Res. des 1. Garde⸗Feld⸗Art. Regts., befördert. v. Heydebrand u. der Lasa, Sec. Lt. vom 1. Aufgebot der Garde⸗Landw. Feld⸗Art., in die Kategorie der Res. Offiziere versetzt und als solcher dem 1. Garde⸗ Feld⸗Art. Regt. zugetheilt. Hagemann, Sec. Lt. von der Res. des 6. Brandenburg. Inf. Regts. Nr. 52, zum Pr. Lt., Werner, Pr. Lt. von der Res. des Drag. Regts. Prinz Albrecht von Preußen (Litthau.) Nr. 1, zum Rittm., v. Schwichow, Sec. Lt. von der Res. des Hus. Regts. Fürst Blücher von Wahlstatt (Pomm.) Nr. 5, Strüvy, Sec. Lt. von der Res. des Litthau. Ulan. Regts. Nr. 12, Maurer, Sec. Lt. von der Res. des Feld⸗Art. Regts. Prinz August von Preußen (Ostpreuß.) Nr. 1, zu Pr. Lts., Boehmer, Pr. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bez. Insterburg, Spilhaus, Pr. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Gumbinnen, zu Hauptleuten, Otto, Sec. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots der Landw. Bez. Gumbinnens Gutowski, Sec. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirkz Allenstein, Podschwatek, Sec. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots de. Landw. Bezirks Lötzen, Bittrich, Sec. Lt. von der Res. des Ostpreuß. Train⸗Bats. Nr. 1, zu Pr. Lts., Glogau, Vize⸗Feldw. vom Landw Bezirk Goldap, zum Sec. Lt. der Res. des Gren. Regts. König Fried⸗ rich Wilhelm I. (2. Ostpreuß.) Nr. 3, Schober, Vize⸗Feldw. von dems. Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Gren. Regts Graf Kleist von Nollendorf (1. Westpreuß.) Nr. 6, Stenkhoff, Vize⸗Feldw. von dems. Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des 5. Westfäl. Inf. Regts. Nr 53, Tomuschat, Barczewski, Vize⸗Feldw. von dems. Landw. Bezirk, zu Sec. Lts. der Res. des Inf. Regts. Freiherr Hiller von Gaertringen (4. Posen.) Nr. 59, Saßnick, Vize⸗Wachtm. vom Landw. Bezirk Tilsit, zum Sec. Lt. der Res. des Drag. Regts. Prinz Albrecht von Preußen (Litthau.) Nr. 1, Lehmann, Vize⸗ wachtm. vom Landw. Bezirk Lötzen, zum Sec. Lt. der Res. des Feld⸗

Offiziere,

Art. Regts. Prinz August von Preußen (Ostpreuß.) Nr. 1, von

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(4. Brandenb G s en ungisches)

Res. des 3. Thüring. Inf. Regts. Nr. 71,

Zamory, Pr. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Neustettin, zum Hauptm., Müller I., Pr. Lt. von der Kav. 1. Auf⸗ gebots desselben Landw. Bezirks, zum Rittm., Poetter, Sec. Lt. von der Res. des Hus. Regts. Fürst Blücher von Wahlstatt (Pomm.) Nr. 5, Kade, Sec. Lt. von der Res. des Gren. Regts. Prinz Carl von Preußen (2. Brandenburg.) Nr. 12, Brümmer, Sec. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Deutsch⸗Krone, zu Pr. Lts., Lüdke Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Stettin, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. Prinz Moritz von Anbalt⸗ Dessau (5. Pomm.) Nr. 42, Hesse, Vize⸗Wachim. von dems. Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Hus. Regts. Kaiser Franz Joseph von Oesterreich König von Ungarn (Schleswig⸗ Holstein.) Nr. 16, Schmiedehaus, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Stralsund, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. Graf Kirchbach (1. Niederschl) Nr. 46, Holtz, Vize⸗Wachtm. vom Landw. Bezirk Naugard, zum Sec. Lt. der Res. des Oldenburg. Drag. Regts. Nr. 19, Steinbach, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Deutsch⸗ Krone, Holtzhausen, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Neustettin, Fritzsche, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Schneidemühl, zu Sec. Lts. der Landw. Inf. 1. Aufgebots, Modrow, Vize⸗Wachtm. vom Landw. Bezirk Neustettin, zum Sec. Lt. der Res. des 1. Pomm. eld⸗Art. Regts. Nr. 2, Vieregge, Iffland, Vize⸗Wachtm. vom andw. Bezirk Schneidemühl, zu Sec. Lts. der Res. des 2. Pomm. Feld⸗Art. Regis. Nr. 17, Becker, Sachse I, Berg⸗ mann, Just, Sec. Lts. von der Res. des Inf. Regts. Großherzog Friedrich Frans II. von Mecklenburg⸗Schwerin xr. 24, zu Pr. Lts., befördert.

. ßler, Sec. Lt. von der Res. des Inf. Regts. von Horn (3. Rhein.) Nr. 29, Alt, Raschdorff, Sec. Lts. von der Res. des 3. Oberschles. Inf. Regts. Nr. 62, . Sec. Lt. von der lteste, Sec. Lt. von

Berlin, Mittwoch, den 25. November

der Res. des Anhalt. Inf. Regts. Nr. 93, Jüngel, Bernhardi⸗ Grisson, Sec. Lts. von der Res. des Brandenburg. Train⸗Bats Nr. 3, Bartels, Sec. Lt. von der Res. des Westfäl. Train⸗Bats. Nr. 7, zu Pr. Lts., Schöne, Grzywacz, Stephan II, Pr. Lts. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks II. Berlin, Schoenbeck, Pr. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots desselben Landw. Bezirks, zu Hauptleuten, Paschke, Sec. Lt. vom Train 1. Auf⸗ ebots des Landw. Bezirks Jüterbog, zum Pr. Lt, Bengeforth,

. vom Landw. Bezirk II. Berlin, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. Herwarth von Bittenfeld (1. Westfäl.) Nr. 13, Salman, Vize⸗Feldw. von dems. Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. Freiherr von Sparr (3. Westfäl.) Nr. 16, Schlieter, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Perleberg, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. von Borcke (4. Pomm.) Nr. 21, Hobrecht, öö vom Landw. Bezirk II. Berlin, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. von Lützow (1. Rhein.) Nr. 25, Brade, Vize⸗Feldw. von dems. Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des 3. Posen. Inf. Regts. Nr. 58, Grauert, Vize⸗ Feldw. vom Lundw. Bezirk Prenzlau, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. Prinz Friedrich Carl von Preußen (8. Brandenburg.) Nr. 64, Gerstner, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Teltow, zum Sec. Lt. der Res. des 3. Thüring. Inf. Regts. Nr. 71, Rocca, e vom Landw. Bezirk II. Berlin, zum Sec. Lt. der Res. des Großherzogl. Mecklenburg. Gren. Regts. Nr. 89, Sponholz, Vize⸗Feldw. von dems. Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des 6. Bad. Inf. Regts. Kaiser Friedrich III. Nr. 114, Bartels, Vize⸗Feldw. von dems. Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. Nr. 130, v. Tilly, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Kottbus, zum Sec. Lt. der Landw. Inf. 1. Aufgebots, Kühn, Vize⸗ Wachtm. vom Landw. Bezirk Prenzlau, zum Sec. Lt. der Res. des 1. Brandenburg. Drag. Regts. Nr. 2, Keibel, Vize⸗Wachtm. von dems. Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Drag. Regts. von Wedell (Pomm.) Nr. 11, Reymer, Vize⸗Wachtm. vom Landw. Bezirk Teltow, zum Sec. Lt. der Res. des Oldenburg. Drag. Regts. Nr. 19, Abegg, Vize⸗Wachtmeister von dems. Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des 2. Rhein. Hus. Regts. Nr. 9, Zierold, Vize⸗Wachtm. vom Landw. Bezirk Küstrin, v. Rosen⸗ stiel, Vize⸗Wachtm. vom Landw. Bezirk Woldenberg, zu Sec. Lts. der Res. des Ulan. Regts. Kaiser Alexander II. von Ruß⸗ land (1. Brandenburg.) Nr. 3, Kuchen, Vize⸗Wachtm. vom Landw. Bezirk Prenzlau, zum Sec. Lt. der Res. des 2. Brandenburg Ulan. Regts. Nr. 11, Russell, Vize⸗Wachtm. vom Landw. Bezirk Teltow, zum Sec. Lt. der Res. des 1. Pomm. Feld⸗Art. Regts. Nr. 2, Schadewitz, Pr. Lt. von der Res. des Hus. Regts. Kaiser Franz Joseph von Oesterreich König von Ungarn (Schleswig⸗Holstein.) Nr. 16, Münch⸗Ferber, Pr. Lt. von der Kav. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Gera, zu Rittmeistern, Berg, Hoffmann, Pr. Lts. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Halle, Weydemann, Pr. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots desselben Landw. Bezirks, Werner, Pr. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Mühlhausen i. Th., Emmrich, Pr. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Erfurt, zu Hauptleuten, Laddey, Sec. Lt. von der Res. des 3. Thüring. Inf. Regts. Nr. 71, Wieter, Sec. Lt. von der Reserve des 4. Thüring. Inf. Regts. Nr. 72, Becker, Sec. Lt. von der Res. des Anhalt. Inf. Regts. Nr. 93, Lüdeke, Sec. Lt. von der Res. des Kür. Regts. von Seydlitz (Magdeburg.) Nr. 7, Pfafferott, von Krosigk, Sec. Lts. von der Res. des Königs⸗Ulan. Regts. (1. Hannov.) Nr. 13, Scheel, Sec. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Aschersleben, Niemeyer, Gentner, Triebel, Sec. Lts. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Halle, Thorer, Sec. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Bitterfeld, Raab, Claaßen, Edeling, Sec. Lts. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Dessau, Stein, Sec. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Bernburg, Helbig, Sec. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Erfurt, Caesar, Riemann, Sec. Lts. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Sonders⸗ hausen, Leidich, v. Sperling, Sec. Lts. von der Inf. 1. Auf⸗ gebots des Landw. Bezirks Naumburg, Meißner, Weise, Sec. Lts. von der Inf. 1. Aufgebots, Seyfert, Sec. Lt. von der Kav. 1. Aufgebots, des Landw. Bezirks Altenburg, v. Meding, Sec. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Gera, zu Pr. Lts., Stolze, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Torgau, zum Second⸗Lieutenant der Res. des Infanterie⸗Regiments Graf Tauentzien von Wittenberg (3. Brandenburg.) Nr. 20, befördert. Richter, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Aschersleben, Kretsch⸗ mann, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Halle, zu Sec. Lts. der Res. des Inf. Regts. Fürst Leopold von Anhalt⸗Dessau (1. Magdeb) Nr. 26, Peter, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Mühlhausen i. Th., zum Sec. Lt. der Res. des Magdeburgischen Füs. Regts. Nr. 36, Walther, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Aschersleben, zum Sec. Lt. der Res. des 3. Magdeburg. Inf. Regts. Nr. 66, Vollbracht, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Erfurt, Broche, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Naumburg, zu Sec. Lts. der Res. des 3. Thüring. Inf. Regts. Nr. 71, Todsen, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Weißenfels, zum Sec. Lt. der Res. des 2. Hanseat. Inf. Regts. Nr. 76, Seehaus, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Torgau zum Sec. Lt. der Res. des Füs. Regts. Königin (Schleswig⸗Holstein.) Nr. 86, Neukranz, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Stendal, zum Sec. Lt. der Res. des 6. Bad. Inf. Regts. Kaiser Friedrich III. Nr. 114, Körner, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Altenburg, zum Sec. Lt. der Landw. Inf. 1. Aufgebots, Wirth, Vize⸗Wachtm. vom Landw. Bezirk Naumburg, zum Sec. Lt. der Res. des Thüring. Hus. Regts. Nr. 12, Horn, Vize⸗Wachtm. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Magdeburg. Feld⸗Art. Regts. Nr. 4, Seifert, Vize⸗Wachtm. vom Landw. Bezirk Halle, zum Sec. Lt. der Res. des Feld⸗Art. Regts. Nr. 31, Lücke, Vize⸗Wachtm. vom Landw. Bezirk Aschersleben, zum Sec. Lt. der Res. des Magde⸗ Train⸗Bats. Nr. 4, v. Dallwitz, Sec. Lt. von der Kav. 1. Auf⸗ gebots des Landw. Bezirks Sprottau, zum Pr. Lt., Rampoldt, Vize⸗Feldw. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des 4. Oberschles. Inf. Regts. Nr. 63, v. Klitzing, Sec. Lt. von der Res. des 2. Leib⸗Hus. Regts. Kaiserin Nr. 2, zum Pr. Lt., Jung, 18 Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Liegnit, zum

auptm, Becherer, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Hirschberg, zum Sec. Lt. der Res. des Magdeburg. Füs. Regts. Nr. 35, Miehle, vom Landw. Bezirk Posen, zum Sec. Lt. der Res. des Gren. Regts. Graf Kleist von Nollendorf (1. Westpreuß.) Nr. 6, Denicke, Vize⸗Feldw. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. Graf Kirchbach (1. Niederschles.) Nr. 46, Neuß, Sec. Lt. von der Res. des 6. Thüring. Inf. Regts. Nr. 95, zum Pr. Lt., v. Grabowski, Pr. Lt. von der Inf. 1. Auf⸗ gebots des Landw. Bezirks Schroda, zum Hauptm., Bert. kopff, Sec. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots desselben Landw. Bezirks, Wendeler, Sec. Lt. von der Res. des Inf. Regts. von der Goltz (7. Pomm.) Nr. 54, Kasinski, Glogowski, Sec. Lts. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Rawitsch, zu Pr. Lts., Frhr. v. Hodenberg, Vize⸗Wachtm. vom Landw Bezirk Glogau, zum Sec. Lt. der Res. des Feld⸗Art. Regts. von Peucker (Schles.)

S itz v. Groß⸗Zauche u. Camminetz,

e.8. Ser. Söe26s Hrus v. Saurma⸗Jeltsch, Sec. Lts. von der Res. des Leib⸗Kür. Regts. Großer Kurfürst (Schlef) 1, Wosch, v. Pannwitz, Kaiser, Sec. Lts. von der Res.

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des Inf. Regts. von Grolman (1. Posen.) Nr. 18, Ziemann, Sec. Lt. von der Res. des Inf. Regts. Fürst Leopold von Anhalt⸗Dessau (1. Magdeburg.) Nr. 26, Meyer, Sec. Lt. von der Res. des Thüring. Hus. Regts. Nr. 12, v. Syburg, Sec. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Ratibor, Schiller, Sec. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Gleiwitz, Hermstein, Sec. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Cosel, Weywara, Sec. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Oppeln, zu Pr. Lts., Stapelfeld, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk II. Breslau, zum Sec Lt. der Res. des Füs. Regts. von Steinmetz (Westfäl.) Nr. 37, Peters, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk I. Breslau, zum Sec. Lt. der Res. des Gren. Regts. Graf Kleist von Nollendorf (1. Westpreuß.) Nr. 6, Wodarz, Vieze⸗Feldw. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Gren. Regts. König Friedrich Wilhelm II. (1. Schles.) Nr. 10, Zie schmann, Vize⸗Feldw. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. Keith (1. Oberschl.) Nr. 22, Dittrich, Vize⸗ Feldw. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Landw Inf. 1. Aufgebots, Kuveke, Vize⸗Wachtm. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Ulan. Regts. von Katzler (Schlef) Nr. 2, Wentzig, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Schweidnitz, zum Sec. Lt. der Res. des Gren. Regts. Graf Kleist von Nollendorf (1. West⸗ preuß.) Nr. 6, Liehr, Vize⸗Feldw. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Füs. Regts. General⸗Feldmarschall Graf Moltke (Schles.) Nr. 38, Woy, Vize⸗Feldw. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des 4. Niederschles. Inf. Regts. Nr. 51, Stein, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Münster⸗ berg, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. Keith (1. Ober⸗ schles.) Nr. 22, Stolzmann, Vize⸗Feldw. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Gren. Regts. Kronprinz Friedrich Wilhelm (2. Schles.) Nr. 11, Großer, Vize⸗Wachtm. von demselben Landwehr⸗Bezirk, zum Sec. Lt. der Reserve des Ulan. Regts. von Katzler (Schles.) Nr. 2, befördert. Elsner v. Gronow, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Gleiwitz, zum Sec Lt. der Res. des Füs. Regts. General⸗Feldmarschall Graf Moltke (Schles.) Kr. 38, Berg, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Beuthen, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. von Boyen (5. Ostpreuß.) Nr. 41, Liebetanz, Vize⸗Feldw. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des 3. Posen. Inf. Regts. Nr. 58, Weidlich, Vize⸗Wachtm. vom Landw. Bezirk Münster⸗ berg, zum Sec. Lt. der Res. des Feld⸗Art. Regts. von Clausewitz (Oberschles.) Nr. 21, Brandenburg, Pr. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Dortmund, Müller, Pr. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots desselben Landw. Bezirks, Runge, Marnitz, Pr. Lts. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Düsseldorf, Walraff, Pr, Lt. von der Jaf. 2. Aufgebots desselben Landw. Bezirks, Eßing, Groenhoff, Pr. Lts. von der Inf. 1. Auf⸗ gebots des Landw. Bezirks Essen, Grolig, Pr. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots desselben Landw. Bezirk, Joesten, Pr. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Barmen, zu Haupt⸗ leuten, Frhr. v. Vittinghoff gen. Schell, Pr. Lt. von der Reserve des Hus. Regts. Kaiser Franz Joseph von Oesterreich König von Ungarn (Schleswig⸗Holstein) Nr. 16, zum Rittm., Wernicke, Sec. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Mülheim a. Ruhr, Biermann, Düsterberg, Bansi II., Sec. Lts. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Bielefeld, Caesar, Sec. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Detmold, Zeigmeister, Sec. Lt. von der Inf. 1. Auf⸗ gebots des Landw. Bezirks II Münster, Beyse, Sec. Lt. von der Res. des Anhalt. Inf. Regts. Nr. 93, Meyer, Sec. Lt. von der Res. des Westfäl. Train⸗Bats. Nr. 7, Böker, Sec. Lt. von der Res. des Rhein. Train⸗Bats. Nr. 8, Schleicher, Sec. Lt. von der Res. des Hess. Train⸗Bats. Nr. 11, Clarfeld, Sec. Lt. von der Feld⸗Art. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Hagen, zu Pr. Lts., Ostendorf, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Soest, Voerste, Vize-Feldw. vom Landw. Bezirk Dortmund, zu Sec. Lts. der Res. des Inf. Regts. Prinz Friedrich der Niederlande (2. Westfäl.) Nr. 15, Brauns, Vize⸗Feldw. von demselben Landw Bezirk, zum Sec. Lt. der Res; des Inf. Regts von Horn (3. Rhein.) Nr. 29, Starck, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Geldern, zum Sec. Lt. der Res. des Großherzogl. Mecklenburg. Füs. Regts. Nr. 90, Thomas, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Düsseldorf, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. Freiherr von Sparr (3. Westfäl.) Nr. 16, Dönhoff, Vize⸗Feldw. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Niederrhein. Füs. Regts. Nr. 39, Graef, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Bochum, zum Sec. Lt. der Res. des 5. Thüring. Inf. Regts. Nr. 94 (Großherzog von Sachsen), Raffloer, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk agen, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. Prinz Friedrich der Nieder⸗ lande (2. Westfäl.) Nr. 15, Frhr. v. Fürstenberg, Vize⸗Wachtm. vom Landw. Bezirk Soest, zum Sec. Lt. der Res. des Kür. Regts von Driesen (Westfäl.) Nr. 4, Brunzlow, Kolkmann, Vize⸗ Wachtm. vom Landw. Bezirk Mülheim a. Ruhr, zu Sec. Lts. der Res. des 2. Westfäl. Feld⸗Art. Regts. Nr. 22, Roßkothen, Vize⸗ Wachtm. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des 1. Westfäl. Feld⸗Art. Regts. Nr. 7, Buchmann, Vize⸗Wachtm. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Westfäl. Train.Bats. Nr. 7, Vormann, Vize⸗Wachtm. vom Landw. Bezirk Düsseldorf, zum Sec. Lt. der Res. des Feld⸗Art. Regts. Nr. 33, Maurhoff, Sec. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Aachen, Laaff, Sec. Lt. von der Res. des Füs. Regts. Fürst Karl Anton von Hohenzollern (Hohenzollern.) Nr. 40, Hammelrath, Sec. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Siegburg, Krückel, Dietzel, Sec. Lts. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Bonn, v. Rudloff, Sec. Lt. von der Res. des 2. Niederschles. Inf. Regts. Nr. 47, Bloem, Sec. Lt. von der Res. des Inf. Regts. Prinz Friedrich der Niederlande (2. Westfäl.) Nr. 15, Krick, Sec. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Kreuznach, Pohl, Seec. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Andernach, Vopelius, Sec. Lt. von der Res. des Westfäl. Drag. Regts. Nr. 7, Dupont, Sec. Lt. von der Feld⸗ Art. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Erkelenz, Menzel, Sec. Lt. von der Feld⸗Art. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Neuwied, Schirndinger Frhr. v. Schirnding, Sec. Lt. von der Res. des Feld⸗Art. Regts. von Peucker (Schles.) Nr. 6, Heidermanns,

8 der Feld⸗Art. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks St. Feren Pr. 8 Elven, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Köln,

Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. Freiherr vyn Sparr (3. Westfäl.) hür. EbE“ Vize⸗Feldw. vom Landw. Bez. Neuwied, zum Sec. Lt. der Res. des 8. Rhein. Inf. Regts. Nr. 70, befördert. Brandt, Vize⸗Wachtm. vom Landw. Bezirk Andernach, zum Sec. Lt. der Res. des Hus. Regts. König Wilbelm 1. (1. Rbhein.) Nr. 27. Weise, Heß, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Saarlouis, zu Sec. Lts. der Landw. Inf. 1. Aufgebots, Stüwert, Vize⸗ Feldw. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des 6. Brandenburg. Inf. Regts. Rr. 52, Fuchs, Vize⸗Wachtm. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Magdeburg. Drag. Regts. Nr. 6, v. Rumohr, Pr. Lt. von der Res. des Hus. Regts. Kaiser Franz Joseph von Oesterreich König von Ungarn (Schleswig. Holstein.) Nr. 16, zum Rittm., Stockmann, Pr. Lt. von der Prf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Kiel, Klaeber, Pr. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Altona.

8

zu Hauptleuten, Lemcke, Sec. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des

8 8 S 1.