1891 / 283 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 01 Dec 1891 18:00:01 GMT) scan diff

ung von 1050 zusteht, unter Glaubhaft⸗ . Verlustes dieser Urkunde beantragt.

In Genügung dieses Antrages wird daher der Inhaber der Ürkunde aufgefordert, spätestens in dem auf den 29. Januar 1892, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte an⸗ beraumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Ürkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraft⸗ loserklärung der Urkunde erfolgen wird.

DOranienbaum, den 27. November 1891.

Herzogliches Amtsgericht. Dr. Cramer. Ausgefertigt: Oranienbaum, den 28. November 1891 (L. S.) Kunze, Bureau⸗Diäͤtar, B i. V. des Gerichtsschreibers Herzogl. Amtsgerichts.

[50003] Ladung.

Der Servatius Thelen, Sohn von Johann I., früher zu Drees, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, wird, als Miterbe des Johann Thelen I. zu Drees, vorgeladen, am 4. Mai 1892, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeich⸗ neten Gerichte seine Ansprüche an den Grundstücken Flur J. Nr. 1220 und 1223 der Gemeinde Nitz und Flur 3 Nr 331 der Gemeinde Herresbach anzu⸗ melden, widrigenfalls als Eigenthümer dieser Grund⸗ stücke Johann Thelen II. und Mathias Thelen Sohn von Johann I., Beide zu Drees, und bezw. die Ehefrau Johann Schmitt zu Döttingen im Grundbuche eingetragen werden.

Adenau, den 26. November 1891. 18

Königliches Amtsgericht. III.

[4998530) Bekanntmachuugg.

Das Kgl. bayerische Amtsgericht Abensberg bat am 24. November 1891 folgendes Aufgebot erlassen:

Auf dem Anwesen der Bauerseheleute Andreas und Magdalena Weigl Hs. Nr. 25 in Hapfendorf ist ausweislich des Hyp. B. f. Kirchdorf Bd. IV. S. 449 seit dem 18. Februar 1834 für Mathias Reichert von Leutenbach, k. Amtsgerichts Neumarkt i. O. Pf., Soldat des damaligen k. bayer. IV. In⸗ fanterie⸗Regiments, ein zu 4 % verzinsliches Ein⸗ hecbstePhhsh von 150 Gulden hypothekarisch ver⸗ ichert.

Da die Nachforschungen nach dem rechtmäßigen Inhaber dieser Forderung fruchtlos geblieben, und vom Tage der letzten auf diese Forderung sich be⸗ ziehenden Handlung an gerechnet 30 Jahre verstrichen sind, so wird auf Antrag des Andreas Weigl hiemit Aufgebotstermin auf Dienstag, den 28. Inni 1892, Vormittags 9 Uhr, im diesgerichtlichen Sitzungssaale, anberaumt und werden alle Die⸗ jenigen, welche auf die genannte Forderung ein Recht zu haben glauben, zur Anmeldung innerhalb sechs Monaten unter dem Rechtsnachtheile aufgefordert, daß im Falle der Unterlassung der Anmeldung die s für erloschen erklärt und im Hypotheken⸗

uche gelöscht würde.

Abensberg, den 25. November 1891.

Gerichtsschreiberei des kgl. bayr. Amtsgerichts Abensberg. (G6mgerk Sekretäꝛk

[49993] Oeffentliche Ladung.

Der Johann Schwehren früher zu Hambach, dessen Aufenthaltsort unbekannt ist, oder dessen unbekannte Erben werden zur Wahrung ihrer Rechte an der Fg. des Gemeindebezirks Hambach Flur 9

r. 359 Hambach Ackerland groß 8 a 65 qm zu dem auf den 25. Januar 1892, Vormittags 10 Uhr, im hiesigen Amtsgerichtsgebäude, Zimmer Nr. 9, festgesetzten Termine geladen, mit der An⸗ drohung, daß beim Nichterscheinen die Erben des zu New⸗Braunfels verstorbenen Dr. med. Levin Claessen, Namens Hermann Claessen, Franz Roth und Paula Roth zu Frankfurt am Main als Eigen⸗ thümer im Grundbuche werden eingetragen werden.

Jülich, den 25. November 1891.

Königliches Amtsgericht. II

Aufgebot.

[49995) Der Ackermann Christian Jung sen. zu Heldra, Kreis Eschwege, hat das Aufgebot der noch auf den

Namen von Johannes Schroeter und Christoph Jung, wohnhaft gewesen in Heldra, welche vor länger als Jahresfrist verstorben sind, eingetragenen je 1½3— ideellen Eigenthumstheile an dem im Ge⸗ meindebezirk Großburschla belegenen Keudelbolz: Kartenblatt 4, Parzelle 424 von 3 ha 67 a 40 qm und Kartenblatt 5, Parzelle 4, von 37 ha 48 a 40 am Flächenmaß, Holzung, Band XVII. Blatt 8850 des Grundbuchs von Großburschla, an deren Stelle jetzt zusammen ¼4 Eigenthumstheile getreten sind, zum Zwecke seiner Besitztitelberichtigung auf Grund der Behauptung beantragt, diese ¼⁴0 Antheile auf Grund eines Ueberlassungsvertrages seit länger als 30 Jahren ungestört als Eigenthümer zu besitzen.

Es werden deshalb alle Diejenigen, welche auf die vorgedachten Grundstücksantheile Eigenthums⸗ ansprüche zu haben vermeinen, aufgefordert, solche spätestens in dem auf den 10. Februar 1892, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberau mten Aufgebotstermine anzumelden und zu begründen, widrigenfalls alle etwa sonst vor⸗ handenen Eigenthumeprätendenten mit ihren Real⸗ ansprüchen für ausgeschlossen erklärt werden werden und der Besitztitel für den Antragsteller gemäß

S*

[49986] 1 Das Kgl. Amtsgericht Hengersberg hat unterm 23. November 1891 nachstehendes Aufgebot erlassen: Ueber das Leben des am 8. Oktober 1783 ge⸗ borenen Bauerssohnes Michael Scheuchengraber von Reichenbach, welcher seit dem Jahre 1812 verschollen ist, sind seit dieser Zeit keine Nachrichten mehr vor⸗ anden.

hbayne Antrag der Gütlersehefrau Amalie Bloch von Iggstetten als Hypothekschuldnerin des ꝛc. Scheuchengraber ergeht die öffentliche Aufforderung:

1) an den verschollenen Michael Scheuchen⸗

graber, spätestens im Aufgebotstermine, näm⸗ lich am Montag, den 8. August 1892, Vormittags 9 Uhr, dahier bei Gericht ent⸗

nmoeder persönlich oder schriftlich sich zu melden, nidrigenfalls er für todt erklärt wird,

2) an die Erbbetheiligten, ihr Interesse im Auf⸗ gebotsverfahren wahrzunehmen,

3) an alle jene, welche über das Leben des Ver⸗ schollenen Kunde geben können, Mittheilung hierüber an das Gericht zu machen.

Hengersberg, den 28. November 1891. Gerichtsschreiberei des Kgl. Amtsgerichts Hengersberg. Kellner, K. Sekr.

[49988858 Aufgebot. 5 Hartl Michael, geb. am 5. Dezember 1816 zu Prunn, Gemeinde Adldorf, Sohn des Binders und Gütlers Franz Xaver Hartl und der Barbara, geb. Brunnhuber, welcher angeblich vor etwa 45 Jahren nach Amerika ausgewandert und seit dieser Zeit ver⸗

söldners Jakob Kronschnabl in Neubachling früberen Anwesensbesitzers in Zebolfing aufgefordert, späte⸗ stens im Termine vom Donnerstag, den 1. De⸗ zember 1892, Vormittags 9 Uhr persönlich oder schriftlich sich beim K. Amtsgerichte Landau a./J. anzumelden, widrigenfalls derselbe für todt erklärt und sein Vermögen an die nächstbekannten Intestat⸗ 8 E“ 1

ugleich werden aufgefordert:

a, die Erbbetheiligten ihre Interessen am Auf⸗ gebotstermine wahrzunehmen.

b. Alle Diejenigen, welche über das Leben des Verschollenen Kunde geben können, Mitthei⸗ lung hierüber beim unterfertigten Gerichte zu machen.

Am 26. November 1891. Kgl. Amtsgericht Landau a./ Isar.

(L. S.) Krenz,

K. Amtsrichter. 8 Die Richtigkeit vorstehender Ausfertigung bestätigt. Landau a./J., den 27. November 1891. (L. S.) Der K. Sekretär. Drechsler.

1“

[49987] Beschluß. Auf Antrag 1““ 1) des Kaufmanns Fritz Löwe in Klausthal, Vor⸗ mundes der abwesenden 4 a. Caroline Friederike Juliane Mathilde Bähr, geboren am 29 November 1846 zu Klausthal, bv. Juliane Caroline Friederike Wilhelmine Bähr, geboren ebenda am 7. November 1849, 2) des Faktors Siegel in Klausthal, Vormundes des abwesenden Ludwig August Hering, geboren zu Klausthal am 13. Oktober 1827,

3) des Kaufmanns Louis von Nyssen zu Andreas⸗ berg, Vormundes des abwesenden August Klöster, geboren ebenda am 26. Juni 1824,

4) des Bauhofsschlossers Theodor Woltmann in Klaustbal, Vormundes des abwesenden Christian Friedrich Julius Schröder, geboren zu Klausthal am 12. September 1827, werden die oben gedachten abwesenden Personen, von denen die unter 1) a. und b., 3) und 4) Ende der vierziger und Anfangs der fünfziger Jahre nach Australien ausgewandert sein sollen, und über welche seit mehr als zwanzig Jahren hierher keine Nachricht gekommen ist, aufgefordert, bis zum 4. Januar 1893, 10 Uhr Vormittags, bei dem unter⸗ fertigten Amtsgerichte sich zu melden, widrigenfalls dieselben für todt erklärt werden und ihr Vermögen den nächsten bekannten Erben überwiesen wird. Zugleich werden alle Personen, welche über das Fort⸗ leben der Verschollenen Kunde geben können, zu deren Mittheilung und für den Fall der demnächstigen Todeserklärung etwaige Erben und Nachfolge⸗Be⸗ rechtigte der oben gedachten abwesenden Personen aufgefordert, ihre Ansprüche bei dem unterfertigten Gericht anzumelden, widrigenfalls bei der Ueber⸗ weisung des Vermögens der Verschollenen auf sie keine Rücksicht genommen wird.

Zellerfeld, den 24. November 1891. Königliches Amtsgericht.

8

[49994] Aufgebot.

Am 17. August 1869 ist zu New⸗York die Hen⸗ riette Friederike Wilhelmine Marie Holdorff, ge⸗ borne Plathner, aus Altenau, geboren daselbst am 19. Dezember 1842, als Tochter des Bergchirurgus Plathner, gestorben. Dieselbe soll eine Tochter Namens Mathilde Holdorff hinterlassen haben, deren Aufenthalt nicht hat ermittelt werden können.

Der hier verwaltete Nachlaß beträgt etwa 90

Auf Antrag des Pflegers werden Alle, welche an diesen Nachlaß Erbansprüche erheben, aufgefordert, solche spätestens am Mittwoch, den 13. April 1892, 10 Uhr Vormittags, anzumelden, widri⸗ genfalls die Erbschaft für erbloses Gut erklärt bezw. den sich legitimirenden Erben ausgeantwortet werden

dessen Angaben berichtigt werden wirrd. f fooll und nach dem Ausschluß sich etwa meldende

Treffurt, den 24. November 1891. Königliches Amtsgericht

149992] 8

Die hier unbekannten Erben des im Jahre 1888 in Ostrowo, Prov. Posen, gestorbenen Maurermeisters Maximilian Jacobi ebendahber, für den in Rubr. I der Folien 12, 18, 22 und 53 des Grundbuchs für Wanscha das Recht verlautbart ist, die unter der Oberfläche der Grundstücke befindlichen Braunkohlen abzubauen, werden hiermit aufgefordert, bis zum 15. März 1892 zur Vermeidung der im Art. III §. 6 des Königl. Sächs. Ges. vom 18. März 1887 bestimmten Nachtheile bei dem unterzeichneten Ge⸗ richte die Erklärung abzugeben, ob sie dieses Recht aufgeben, oder noch ferner aufrecht erhalten.

Königl. Sächf. Amtsgericht Ostritz, den 27. No⸗

Erbberechtigte alle bis dahin über die Erbschaft er⸗ Flassenen Verfügungen anzuerkennen schuldig, auch weder Rechnungsablage noch Ersatz der erhobenen Nutzungen zu fordern berechtigt sein sollen, ihr An⸗ spruch sich vielmehr auf das beschränken soll, was alsdann von der Erbschaft noch vorhanden sein wird. Zellerfeld, 23. November 1891. Königliches Amtsgericht

[5001441 Aufgebot.

Die Erben und Rechtsnachfolger der am 30. Sep⸗ tember 1890 verstorbenen, zures zu Schöneberg wohnhaft gewesenen angeblich zu Potsdam geborenen unverehelichten Pauline Weymar werden auf An⸗ trag des Nachlaßpflegers hierdurch aufgefordert, spätestens in dem Aufgebotstermine den 19. Sep⸗ tember 1892, Vormittags 11 ¾ Uhr, beim unterzeichneten Gericht, Hallesches Ufer 29—31, Zimmer 20, ihre Rechte und Ansprüche auf den etwa

vember 1891. von Feilitzsch.

200 betragenden Nachlaß anzumelden, widrigen⸗

schollen ist, wird hiemit auf Antrag des Austrags⸗

falls sie damit ausgeschlossen und der Nachlaß den sich meldenden und legitimirenden Erben, in Er⸗ mangelung solcher aber dem Fiskus zugesprochen werden wird.

Berlin, den 21. November 1891.

Königliches Amtsgericht II. Abtheilung XVI.

[50002] Aufgebot.

Auf Antrag der Testamentsvollstrecker des ver⸗ storbenen Benjamin Selke, nämlich des Rechts⸗ anwalts Dr. J. Wolffson und des Kaufmanns Ju⸗ lius Horwtt. vertreten durch die Rechtsanwälte Dr. 15 b8 8 Dr. Oscar Horwitz, wird ein Aufgebot dahin erlassen:

daß Alle, welche an den Nachlaß des am 14. Oktober 1891 verstorbenen Benjamin Selke Erb⸗ oder sonstige Ansprüche zu haben ver⸗ meinen oder den Bestimmungen des von dem genannten Erblasser am 26. Juli 1860 er⸗ richteten, mit 4 Codicillen vom 7. Mai 1869, 7. Februar 1879, 19. Januar 1883 und 15. März 1887 versehenen, am 29. Oktober 1891 publicirten Testaments, namentlich auch der Bestellung der Antragsteller zu Testaments⸗ vollstreckern und der denselben ertheilten niß, den Nachlaß vor Gerichten und Behörden, ins⸗ besondere den Hypothekenbehörden, zu vertreten, widersprechen wollen,hierdurch aufgefordert werden, solche An⸗ und Widersprüche bei dem unterzeich⸗ neten Amtsgericht, Dammthorstraße 10, I. Stock, Zimmer Nr. 17, spätestens aber in dem auf Freitag, den 29. Januar 1892, Nachmittags 1 Uhr, anberaumten Aufgebots⸗ termin, daselbst Parterre, Zimmer Nr. 7, anzu⸗ melden und zwar Auswärtige unter Be⸗ stellung eines hiesigen Zustellungsbevollmäch⸗ tigten bei Strafe des Ausschlusses.

Hamburg, den 23. November 1891.

Das Amtsgericht Hamburg, Abtheilung für Aufgebotssachen. gez. Tes dorpf Dr. 8 Veröffentlicht: Ude, Gerichtsschreibergehülfe.

50001] Da bislang die im Beschluß vom 2. Mai 1891. in Aufgebotssachen, betreffend den Nachlaß des Johann Friedrich Arton Möbius, angeordnete Insertion in eine zu Mayaguez erscheinende Zeitung aus unaufgeklärten Gründen nicht erfolgt ist, so ist durch Beschluß des unterzeichneten Gerichts vom 24. November 1891 die Wiederholung der Insertion angeordnet und neuer Termin auf Freitag, den 24. Juni 1892, Nachmittags 1 Uhr, anbe⸗ raumt worden. Es wird daher auf Antrag von 8 1) Emma Emilie Marie, geb. Lüttkens, des Johann Friedrich Anton Möbius Wittwe, 2) des Generalkonsuls August Schön, als exec: test: defti. Anton Möbius, vertreten durch die Rechtsanwälte Dres. Donnenberg, Jaques, Ahrens & Strack, das Aufgebot nochmals dahin erlassen: daß Alle, welche an den Nachlaß des hier⸗ selbst domicilirt gewesenen, am 17. Februar 1891 in Mayaguez (Portorico) verstorbenen Johann Friedrich Anton Möbins Erb⸗ oder sonstige Ansprüche persönlich oder in seiner früheren Eigenschaft als alleinigen Inhaber der hiesigen Firma Anton Möbius zu haben ver⸗ meinen, oder den Bestimmungen des von dem genannten Erblasser am 1. November 1890 er⸗ richteten, am 26. März 1891 hierselbst publi⸗ cirten Testaments widersprechen wollen, hiermit aufgefordert werden, solche An⸗ und Wider⸗ sprüche bei dem unterzeichneten Amtsgericht, Dammthorstraße 10, I. Stock, Zimmer Nr. 17, spätestens aber in dem auf Freitag, den 24. Juni 1892, Nachmittags 1 Uhr, anberaumten Aufgebotstermin daselbst Parterre, Zimmer Nr. 7, anzumelden und zwar Aus⸗ wärtige unter Bestellung eines hiesigen Zu⸗ stellungsbevollmächtigten bei Strafe des Ausschlusses. Hamburg, den 24. November 1891. Das Amtsgericht Hamburg. Abtheilung für Aufgebotssachen. gez. Tesdorpf Dr. 1 Veröffentlicht: Ude, Gerichtsschreibergehülfe.

[49991] Aufgebot. Auf den Antrag des Tischlers Christian Festerling zu Langeln als Pfleger des Nachlasses der am 12. März 1891 zu Langeln verstorbenen Christiane Paulmann werden die Erben der Letzteren aufge⸗ fordert, spätestens im Aufgebotstermine am 13. Fe⸗ bruar 1892, Vormittags 10 Uhr, sich zu melden, widrigenfalls der Nachlaß den sich meldenden und legitimirenden Erben, in Ermangelung dessen aber dem Fiskus wird verabfolgt werden und der sich später meldende Erbe alle Verfügungen des Erb⸗ schaftsbesitzers anzuerkennen schuldig, weder Rechnungs⸗ legung noch Ersatz der Nutzungen, sondern nur Heraus⸗ gabe des noch Vorhandenen würde fordern dürfen. Wernigerode, am 23. November 1891. Kgönigliches Amtsgericht.

Aufgebot. Der zum Pfleger des Nachlasses des am 24. August 1883 zu Göstrup verstorbenen, in Faulungen, Kreis Mühlhausen iTh., ortsangehörig gewesenen Wollen⸗ kämmers Joseph Völker, Gastwirth und Tischler Joseph Völker daselbst, hat das Aufgebot der un⸗ bekannten Erben des Wollenkämmers J. Völker beantragt, welcher zuletzt mit Dorothea Schmer⸗ bauch, verwittwet gewesenen Buttler verheirathet gewesen ist und eheliche Nachkommen nicht hinter⸗ lassen haben soll. Es werden demgemäß alle Erbnehmer des ꝛc. Völker aufgefordert, ihre vermeintlichen Ansprüche auf dessen Nachlaß spätestens in dem auf den 21. September 1892, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Auf⸗ gebotstermine anzumelden und zu begründen, unter der Verwarnung, daß der Nachlaß dem sich mel⸗ denden und legitimirenden Erben, in Ermangelung dessen aber dem Fiskus verabfolgt werden wird und der sich später meldende Erbe alle Ver⸗ fügungen des Erbschaftsbesitzers anzuerkennen schuldig ist und weder Rechnungslegung, noch Ersatz der Nutzungen, sondern lediglich Herausgabe des noch Vorhandenen wird fordern dürfen. Treffurt, den 10. November 1891.

50178 Pnsc rechtskräftiges Urtheil des unterzeichneten

Amtsgerichts vom 10. November 1891 sind mi)” Anna Elisabeth Manns, geb. 4. April 1806, 2) Johannes Manns, geb. 25. Mai 1817, 22 von Iba, jetzt abwesend, ür todt erklärt. E“ den 16. November 1891 Königliches Amtsgericht.

Im Namen des Königs! Verkündet am 13. November 1891. 8 Olschewsky, Gerichtsschreiber. In der Fischer'schen Aufgebotssache erkennt das Königl durch den Amts⸗ richter Missuweit für Recht: ct⸗ der sianent füc egcfele August Fischer aus Mehlsack wird für todt erklärt. 2) Die Kosten des Aufgebotsverfahrens si dem Nachlasse desselben zu entnehmen Königliches Amtsgericht. Missuweit.

[50184]

[50180] Bekanntmachung.

Der am 30. April 1891 verstorbene Rentier Karl Friedrich Adolf Thymes hat in dem mit seiner Ehe⸗ frau Therese, geb. Janke, errichteten, am 28. Mai 1891 eröffneten Testament vom 23. März 1889 den Hermann Janke, Sohn des verstorbenen Bruders der Testatrix Gottlob bedacht.

Berlin, den 16. November 1891.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 61.

[49530] Verkündet am 16. November 1891. Günsch, als Gerichtsschreiber. 8 Auf den Antrag des Pfarrers Hugo Macheleidt

lin Singen erkennt das Herzogliche Amtsgericht zu

Meiningen durch den unterzeichneten Amtsrichter: da der Antragsteller den Verlust der nachstehend bezeichneten Urkunde und die Berechtigung zum Auf⸗ gebotsantrage glaubhaft gemacht hat, nämlich des Herzogl. S Meiningenschen Prämienantheilscheines Ser. 5164 Nr. 25 über sieben Gulden, da das Aufgebot nach den Landesgesetzen vom 8. Februar 1870 bez. 8. Juni 1859 zulässig ist; da das Auf⸗ gebot durch Anheftung an die Gerichtstafel, sowie durch Einrückung in den Deutschen Reichs⸗Anzeiger vom 4. Oktober 1890 und das Regierungsblatt vom 3. Oktober 1890, 1. April 1891 bekannt gemacht ist; da weder in dem Aufgebotstermine vom 6. Mai 1891 noch seitdem Rechte Dritter auf die Urkunde angemeldet sind, und der Antragsteller Erlaß des Ausschlußurtheils beantragt hat; für Recht: Der Herzogl. S. Meiningensche Prämienantheil⸗ schein Ser. 5164 Nr. 25 über sieben Gulden wird für kraftlos erklärt. Meiningen, 16 November 1891. H. Amtsgericht, Abth. II. gez. Bernhardt. Ausgefertigt am 26. November 1891 (L. S.) Reiche, Gerichtsschreiber. 8

28*

[50187]

richts vom 24. November 1891 ist auf Antrag der Wittwe Franzisca Bonati zu Fritzlar, vertreten durch Rechtsanwalt Dubelman zu Köln, die Prio⸗ ritäts⸗Obligation der Köln⸗Mindener Eisenbahn VII. Emission Nr. 21 090 über 300 für kraftlos erklärt worden. 8 Köln, den 24. November 1891. Königliches Amtsgericht. Abtheilung 6.

[50181] Bekanntmachung.

Die dem Königlichen Second⸗Lieutenant Leonhard Friedrich Maximilian Freiherrn von Kettler von der Direktion der Lebensversicherungs⸗Anstalt für die Armee und Marine ertheilte Police Nr. 10 971 über 500 d. d. Berlin, den 1. Januar 1883 ist durch Urtheil des Königlichen Amtsgerichts Berlin I. vom heutigen Tage für kraftlos erklärt.

Berlin, den 14. November 1891.

Trzebiatowski, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts I. Abtheilung 48.

[50175] Bekanutmachung.

Durch Ausschlußurtheil des Königlichen Amts⸗ gerichts zu Borbeck vom 17. November 1891 ist die Hypothekenurkunde über die für den Oberschicht⸗ meister Friedrich Schulz zu Holsterhausen in Abthl. III. Nr. 9 Grundbuchs von Bochold Band 45 Blatt 449 eingetragene, durch Akt vom 3. November 1868 dem Schuhmacher Josef Bau⸗ meister zu Bochold cedirte, zu 4 ½ % verzinsliche Post von 700 Thalern, gebildet aus dem Hypo⸗ thekenbuchauszug vom 9. Februar 1855 und der

erklärt worden. Borbeck, den 17. November 1891. Königliches Amtsgericht. [50186] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil des Kal. Amtsgerichts zu Borbeck vom 16. November 1891 ist die Hypo⸗ thekenurkunde über die im Grundbuch von Schöne⸗ beck Band 46 Blatt 345 Abth. III. Nr 11 für den Bergmann Carl Semmelrath zu Schönebeck ein⸗ getragene Post von 45 Thalern nebst 5 % Zinsen für kraftlos erklärt worden. .

Borbeck, den 16. November 1891.

Königliches Amtsgericht.

Ausschlußurtheil.

Im Namen des Königs! Perkündet am 25. November 1891.

Beilicke, als Gerichtsschreiber.

In der Waelke'schen Aufgebotssache F. 5/91, er⸗ kennt das Königliche Amtsgericht zu Weißensee durch den Königlichen Amtsgerichtsrath Dr. Fraenkel für Recht:

I. das Hypothekendokument über die im Grund⸗ buche von Ottenhausen Art. 54 Abtheilung III sub 2 für die unverehelichte Marie Magdalene Suckviel in Ottenhausen aus dem rechtskräftigen Mandate vom 12. Dezember 1856 eingetragenen 60 Thaler Alimente für die Zeit vom 13. Juli 1853 bis dahin 1856 nebst 1 Thaler 21 Sgr. Gerichtskosten wird für kraftlos erklärt,

II. die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden dem Antragsteller auferlegt.

Dr. Fraenke

[50179]

8 Königliches Amtsgericht.

Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Ge⸗

Schuldurkunde vom 29. Januar 1855 für kraftlos

50183] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil des Königlichen Amts

gerichts zu Borbeck vom 17. November 1891 ist die Hyppothekenurkunde über die für Franziska Buek⸗ mann zu Borbeck in Abthl. III. unter Nr 2 Grund⸗ buchs von Schönebeck Band 47 Blatt 127 ex de- ereto vom 22. Januar 1848 eingetragene, der Kloster⸗ kirche der barmherigen Schwestern zu Essen cedirte,

gißen 4 ½ % verzinsliche Post von 225 Thalern, ge⸗ ildet aus dem Hypothekenschein vom 12. Mai 1848,

Hypothekenbuchauszug vom 22. November 1862 und der Schuldurkunde vom 22. September 1845 für kraftlos erklärt worden. Borbeck, den 17. November 1891. Königliches Amtsgericht

Im Namen des Königs!

Verkündet am 25. November 1891. Schindler, als Gerichtsschreiber.

In der Noack'schen Aufgebotssache F. 13/91 er⸗ kennt das Königliche Amtsgericht zu Kottbus in seiner öffentlichen Sitzung vom 25. November 1891 für Recht: 8

Die Hypothekenurkunde über 100 Thaler Darlehn nebst 4 % Siutens eingetragen für die unverehelichte Anna Noack zu Papitz, im Grundbuch von Papitz Bd. I. Nr. 27 in Abtheilung III. sub Nr. 2, be⸗ stehend aus dem Hypothekenbuchsauszug vom 4. April

[50189]

M1856 der Schuldurkunde vom 3. April 1856 nebst

Ingrossationsnote vom 15. April 1856 wird für kraftlos erklärt.

[49785]

Die Urkunde über die ursprünglich im General⸗ Währschafts⸗ und Hypothekenbuche von Weisenborn Band I. Bl 165 und 29, jetzt im Artikel 16 Ab⸗ theilung III. Nr. 7

eingetragene Post von 300 aus Obligation vom 4. Oktober 1820 für Adolph Asbrandt in Weisen⸗ born wird für kraftlos und die Löschung der Post für zulässig erklärt. Sontra, den 19. November 1891. Königliches Amtsgericht.

Im Namen des Königs! Verkündet am 17. Nvember 1891. Ahlborn, GEerichtsschreiber.

Auf den Antrag des Eigenwohners Conrad Trapphagen in Steinkirchen, vertreten durch den Rechtsanwalt Wyneken in Stade, erkennt das König⸗ liche Amtsgericht zu Jork durch den Amtsrichter Wiegrebe ꝛc. für Recht:

Die Urkunde über die im Grundbuch von

Steinkirchen, Band II. Blatt 49 Abtheil. III.

sub Nr. 1 eingetragene Post von 200

Kassenmünze zu 4 % jährlich verzinslich, zu

Gunsten des Elblootsen Hinrich Wahlen in

Steinkirchen datirt von 8 Tage Michaelis 1833, eeingetragen im Hypothekenbuch am 22. Ja⸗ nuar 1847, im Grundbuch am 7. Februar 1884 wird damit für kraftlos erklärt, zum Zwecke der Löschung der Post im Grundbuche.

Im Namen des König! Verkündet am 17. November 1891. 8

Ahlborn, Gerichtsschreiber. Auf den Antrag der Wittwe des Eigenwohners

8

[49778]

[49783]

und Gastwirths Diedrich Nodorp, Adelheid, geb.

Ropers, in Steinkirchen, vertreten durch den Man⸗

datar Vollmer in Steinkirchen, bezw. auf Antrag von deren nachgewiesener Rechtsnachfolger, Eigen⸗

wohner Dietrich und Jacob Nodorp in Stein⸗ kirchen, vertreten durch denselben, erkennt das König⸗ liche Amtsgericht zu Jork durch den Amtsrichter Wiegrebe ꝛc. für Recht:

Die Urkunde betreffend die im Grundbuche von Steinkirchen Bd. II. Bl. 36 Abth. III. sub Nr. 3 eingetragene Post:

200 pro resto mit 4 % jährlich verzinslich, eingetragen zu Gunsten des geisteskranken Paul Ropers in Grünendeich, auf Grund

14. Oktober . der Urkunde vom I2. Dezember 1867, im

Hypothekenbuche am 14. Dezember 1867, im Grundbuch am 31. Januar 1884,

wird damit für kraftlos erklärt.

Im Namen des Königs!

Verkündet am 27. Oktober 1891. Henn, Gerichtsschreiber. 8

Auf den Antrag:

I. des Max Erlenmeyer zu Bendorf, für sich unnd als Bevollmächtigter seiner Mutter und Geeschwister,

II. des Georg Wilhelm Langhard und Genossen

von Hardert, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Neuwied durch den Gerichts⸗Assessor Neizert, da die Antrag⸗ steller den Verlust der nachstehend bezeichneten Ur⸗ kunden und die Berechtigung zum Aufgebotsantrage glaubhaft gemacht haben, da das angegangene Gericht zuständig und das Aufgebot zulässig isr⸗ da die An⸗

[49780]

tragsteller sich zur eidlichen Versicherung der Wahr⸗

heit ihrer Angaben erboten haben, da das Aufgebot durch Anheftung an die Gerichtstafel, sowie durch Einrückung in den öffentlichen Anzeiger zum Amts⸗ blatt der Königlichen Regierung zu Koblenz vom 9. Juli 1891 und in die Neuwieder Zeitung vom 30. Juni 1891 bekannt gemacht ist, da weder in dem Aufgebotstermine vom 27. Oktober 1891, noch seit⸗ dem Rechte Dritter auf die Urkunde angemeldet sind, und die Antragsteller Erlaß des Ausschlußurtheils beantragt haben, für Recht:

I. Folgende Hvpothekenurkund en:

a. über die im Grundbuche von Bendorf Band 16 Artikel 796 Abtheilung III. Nr. 13 zu Gunsten des Johann Müller 4 von Bendorf eingetragene Forderung von 423 nebst 5 % Zinsen seit 6. November 1877 (aus dem Hypothekenbuch Vol. X. Fol. 204 Nr. 418 mit Datum vom 21. April 1879 übertragen),

.über die im Grundbuche von Bendorf Band 16 Artikel 796 Abtheilung III. Nr. 32 zu Gunsten des Bendorfer katholischen Pfarreifonds eingetra⸗ gene Forderung von 1200 nebst 5 % Iinsen (aus dem Hypothekenbuch Vol. XI. Fol. 34 Nr. 64 mit Datum vom 25. November 1879 übertragen),

über die im Grundbuch von Bendorf Band 16 Artikel 796 Abtheilung III. Nr. 35 zu Gunsten des Fabrikbesitzers Adolf Remy zu Neuwied

und Artikel 26 Abthei⸗ lung III. Nr. 3 des Grundbuchs von Weisenborn

eingetragene Forderung von 7200 (übertragen aus dem Hypothekenbuch Vol. IX. Fol. 130 Nr. 146 mit Datum vom 17. März 1875),

d. über die im Grundbuch von Hardert Band II. Artikel 57, 67, 64, 81 und Band IV. Artikel 174, 153, 165, 147 und Band I. Artikel 24 a und 21 b zu Gunsten des Büchsenmachers August Uhlmann im 30. Landwehr⸗Regiment zu Trier eingetragene Forderung von 200 Thaler zu 5 % verzinslich (aus dem Hypothekenbuch des Schöffen⸗ gerichts Rengsdorf Band 5 Fol. 165 Nr. 157 mit Datum vom 6. September 1858 über⸗ tragen)

werden für kraftlos erklärt.

II. Kosten jeden Aufgebots fallen unter gleicher der Insertionskosten den Antragstellern zur Last.

[50170]

Durch Erkenntniß des unterzeichneten Gerichts vom 20. November 1891 sind die Hypotheken⸗ urkunden über die auf dem Grundstück Zuchen Band I. Blatt Nr. 10 für die unverehelichte Bertha Brasch eingetragenen 150 Thaler und 5 Thaler für kraftlos erklärt worden. 111“

Polzin, 21. November 1891. 8

Königliches Amtsgericht.

[50177] Bekaunntmachung.

Bezüglich der Post Abth. III. Nr. 2 Grundbuchs von Fürstenberg Band 18 Blatt 69, eingetragen für F. A. Schröder in Paderborn, nebst Hypotheken⸗ urkunde und bezüglich der Hypothekenurkunde betreffend die Post Abthl. III. Nr. 4 Grundbuchs von Essentho Band 2 Blatt 31 für Gottschalk Traugott zu Mars⸗ berg ist heute das Ausschlußurtheil ergangen.

ürstenberg i. Westfl., den 10. November 1 Käönigliches Amtsgericht.

[497841 Im Namen des Königs! Verkündet am 11. November 1891. 1 Schenk, Gerichtsschreiber.

„Auf Antrag der Ackerwirthe H. Blome und Fer⸗ dinand Henkemeyer, Beide zu Hövelbof, vertreten durch Rechtsanwalt Fischer zu Paderborn, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Delbrück durch den Amtsgerichtsrath Grasso für Recht:

Die über die Post Abtheilung III. Nr. 9 des Grundbuchs für Hövelhof Band 116 Blatt 49 ge⸗ bildete Urkunde vom 2. März 1864 bezw. 19 Januar 1865, aus welcher Neunhundertsechszehn Thaler fünf Silbergroschen Kapital (594 Thlr. 15 Sgr. Dar⸗ lehn und 321 Thlr. 20 Sgr. Kaufgeld) nebst 4 % Fänsen und Kosten für den Müller Gerhard Kirch⸗ hecker zu Hövelhof ex decr. vom 23. Januar 1865 stehen, gebildete Urkunde wird für kraflos erklärt. 11X“

8 [49779] Bekanntmachung.

Durch das in der Johann Karnowski'schen Auf⸗ gebotssache am 13. November 1891 verkündete Aus⸗ schlußurtheil des unterzeichneten Amtsgerichts sind die unbekannten Rechtsnachfolger des Anton Kar⸗ nowski, für welchen im Grundbuch des Antragstellers Schlagenthin Bl. 17 in Abtheil. III. Nr 1 28 Thlr. 15 Sgr. 43/7 Pf. Vatererbtheil, und eben⸗ dort Nr. 2 38 Thlr. 12 Sgr. 2 8⅞ Pf. Mutter⸗ erbtheil nebst Zinsen eingetragen stehen, mit ihren Ansprüchen auf diese Posten ausgeschlossen. Dagegen bleiben den bekannten Rechtsnachfolgern, welche in dem Urtheile selbst aufgeführt sind, ihre Ansprüche auf die Posten vorbehalten.

Konitz, den 13. November 1891. 8 Königliches Amtsgericht. IV.

[50018] SDOeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau des Pandelsmanns Wilhelm König, Louise, geborene Hahne, zu Benneckenstein, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Usbek zu Nordhausen, klagt gegen ihren Ehemann, den Handelsmann Wil⸗ helm König, zuletzt in einem Orte Rocksprings zu Nordamerika aufhältlich gewesen, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die I. Civilkammer des König⸗ lichen Landgerichts zu Nordhausen auf den 15. Fe⸗ brnar 1892, Vormittags 9 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, einen bei dem gedachten Gerichte zuge⸗ lassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öͤffent⸗ lichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage be⸗ kannt gemacht.

Nordhansen, den 25. November 1891.

„Müller, Assistent, 8 als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[50013] Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Pauline Haere (Heere), geb. Wernitz, zu Groß⸗Lichterfelde, Berlinerstraße 143, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Salomon zu Berlin, Kommandantenstraße 5 a, klagt gegen ihren Ehe⸗ mann, Arbeiter Friedrich Ferdinand August Haere (Heere), jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen bös⸗ licher Verlassung, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu trennen, den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären und ihm die Kosten des Prozesses aufzuerlegen, auch zu gestatten, daß der Sühneversuch für nicht erforderlich zu erachten, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des König⸗ lichen Landgerichts II. zu Berlin, Hallesches Ufer Nr. 29/31, 1 Treppe, Zimmer 33, auf den 19. Mai 1892, Vormittags 10 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelasse⸗ nen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Berlin, den 24. November 1891. Exßner, als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts II. Civilkammer I.

[49509] Oeffentliche Zustellung.

Die verehelichte Flora Zadik, geborene Wygodziuski, zu Schildberg, vertreten durch den Rechtsanwalt Pawelitzki zu Ostrowo, klagt gegen den Bäcker⸗ meister Zadek Zadik, früher zu Schildberg, jetzt

unbekannten Aufenthalts, ihren Ehemann, auf

Ehescheidung, mit dem Antrage, das zwischen den Parteien bestebende Band der Ehe zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu er⸗ klären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Ostrowo auf den 6. Fe⸗ bruar 1892, Vormittags 9 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, einen bei dem gedachten Gerichte zuge⸗ lassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

8 b Fagiewicz, Assistent,

für den Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[500177¼ Oeffentliche Zustellung.

Die Arbeiterfrau Anna Kautz, geborene Dattkowska, zu Gut Bauthen, vertreten durch den Justizrath Mangelsdorff in Graudenz, klagt gegen ihren Ehe⸗ mann, Arbeiter Michael Kautz, zuletzt in Garn⸗ see wohnhaft gewesen, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts wegen böslicher Verlassung, mit dem An⸗ trage, das zwischen Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Graudenz auf den 4. März 1892, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge⸗ dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Graudenz, den 28. November 1891.

Rosenbaum,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[50019] Oeffentliche Zustellung. 8

Die Kätnerfran Elske Stepputtis, geb. Petereit, aus Cullmen Kulken, vertreten durch Rechtsanwalt Busch in Tilsit, klagt gegen ihren Ehemann Kätner David Stepputtis, unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung mit dem Antrage: das zwischen den Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, ihm auch die Kosten des Rechts⸗ streits zur Last zu legen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Tilsit auf den 18. Februar 1892, Vor⸗ mittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Fisn⸗ bekannt gemacht.

chliewen, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[50007] Bekanntmachung.

„In Sachen der Schreinersfrau Magdalcna Leiner hier, vertreten vom K. Advokaten und Rechtsanwalt Justizrath Kleinschroth, gegen den Schreiner Johann Leiner von hier, nun unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung, wurde die öffentliche Zustellung der Klage bewilligt und ist zur Verhandlung über diese Klage die öffentliche Sitzung der I. Civilkammer des K. Landgerichts München I. vom Montag, den 22. Februar 1892, Vormittags 9 Uhr, bestimmt, wozu der Beklagte mit der Aufforderung geladen wird, rechtzeitig einen bei diesseitigem Kgl. Landgerichte zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen. Der klägerische Anwalt wird beantragen, zu er⸗ kennen: Die Ehe der Streitstheile wird aus Ver⸗ schulden des Beklagten dem Bande nach getrennt 8 hat Beklagter die Kosten des Prozesses zu ragen.

München, den 26. November 1891. Gerichtsschreiberei des K. Landgerichts München I. Der K. Obersekretär: Rodler.

[50010] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Mette Marie Hoyer, geb. Nielsen, zu Wollum per Bredebro, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt von Paschkowsky in Tondern, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Christian ö Hoyer, unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung mit dem Antrage auf Trennung der Ehe dem Bande nach und Verurtheilung des Beklagten als schuldigen Theil in die Kosten des Verfahrens, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die III. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Flensburg auf Dienstag, den 29. März 1892, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Flensburg, den 27. November 1891.

66668öö Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. [50011] Oeffentliche Zustellung und Ladung.

Anna Maria Bossong, ohne Gewerbe in Schalloden⸗ bach wohnhaft, Wittwe des daselbst verlebten Johannes Schäffler I, Klägerin, durch Rechtsanwalt Dr Gallinger in Kaiserslautern als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten, hat gegen Elisabetha Schäffler, gewerblose Ehefrau von Jakob Mosbach, Maurer, Beide früher in Schallodenbach wohnhaft, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort abwesend, und Letzteren selbst der ehelichen Gütergemeinschaft wegen, Beklagte,

wegen Auflösung einer Schenkung, Klage zur Civilkammer des K. Landgerichts Kaiserslautern er⸗ hoben mit dem Antrage: „1) Die von der Klägerin zufolge Aktes des K. Notars Michel in Otterberg vom 17. März 1876 der Beklagten Elisabetha Schäffler gemachte Schenkung der Liegenschaft: Plan⸗Nr. 89, Wohn⸗ haus mit Stall, Hofraum und Garten, gelegen in Schallodenbach, ihrem ganzen Inhalt nach wegen Nichterfüllung der Bedingungen Seitens der Be⸗ klagten Elisabetha Schäffler für aufgelöst zu er⸗ klären und zu erkennen, daß diese Liegenschaft frei von allen, mittlerweile durch die Beklagten oder deren Rechtsnachfolger darauf gelegten Hypotheken und sonstigen Lasten in das Eigenthum der Klägerin zurückkehre, demgemäß 1 2) die Beklagten in ihren angegebenen Eigen⸗ schaften zu verurtheilen, sofort der genannten Liegen⸗ schaft müßig zu gehen und dieselbe der Klägerin zur freien Verfügung und zu ungestörtem Besitz und

3) den Beklagten in ihren angegebenen Eigen⸗ die Kosten des Rechtsstreites zur Last zu egen.

Klägerin ladet die Beklagten in die zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits bestimmte öffentliche Sitzung der Civilkammer des Kgl. Land⸗ gerichts Kaiserslautern vom 17. Februar 1892, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem Prozeßgerichte zugelassenen Rechtsanwalt .b 1

egenwärtiger Klageauszug wird zum Zwecke der öffentlichen Zustellung an die BeAum. 8 bekannt gemacht.

Kaiserslautern, 26. November 1891.

Der Gerichtsschreiber am K. Landgericht: Naquet, K. Sekretar.

[50020] Oeffentliche Zustellung.

Der Wilhelm Au, Spezereihändler und Fabrik⸗ arbeiter zu Klauberg bei Solingen, vertreten durch Rechtsanwalt Haufs zu Solingen, klagt gegen den Wilhelm Wild, Scheerenschleifer, früher zu Solingen, Florastraße, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Auf⸗ enthaltsort, wegen Forderung, mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 54,95 nebst Zinsen zu 5 % seit dem Tage der Klagezustellung und ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Solingen auf den 30. Januar 1892, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Lauer, Aktuar, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. II.

[50015] Oeffentliche Zustellung.

Die Handlung A Zuntz sel. Wwe. in Berlin, Magdeburgerplatz Nr. 4, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Dr. Stranz daselbst, Friedrichstraße Nr. 127, klagt gegen den Kaufmann Georg Meyer, früher zu Berlin, Chausseestraße Nr 2a, jetzt unbekannten Aufenthalts, aus dem am 15. Oktober d. J. fällig gewesenen und Mangels Zahlung am 17. Oktober d. J. protestirten Wechsel vom 26. Juni d. J. über 800 ₰, mit dem Antrage, den Beklagten zur Zah⸗ lung von 800 Kapital nebst 6 % Zinsen seit dem 19. Oktober 1891 und 15 90 Wechselunkosten zu verurtheilen, und ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des öbe vor die erste Kammer für Handelssachen des Käͤniglichen Land⸗ gerichts I. zu Berlin, Jüdenstraße Nk. 59 II., Zim⸗ mer Nr. 67, auf den 29. Januar 1892, Vor⸗ mittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei hen gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu ve⸗

ellen. dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Berlin, den 25. November 1891.

Stuhr, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts I. 11 eeee ie wandelssachen.

[50023] Oeffentliche Zustellung.

Der Bürgermeister Georg Jamin zu Kronberg klagt gegen den Taglöhner Andreas Bind und dessen Ehefrau Margaretha, geb. Klepp, von Kronberg, jetzt unbekannt wo abwesend, wegen Forderung aus rückständigen Zinsen, mit dem Antrage auf Ver⸗ urtheilung der Beklagten zur Zahlung von 85 80 ₰, und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht II. zu Königstein auf den 17. Februar 1892, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Königstein, den 26. November 1891.

(Unterschrift), Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. II.

[50024] SOeffentliche Zustellung.

Der Müllermeister Hermann Heusig zu Skohl, vertreten durch den Rechtsanwalt Kühn zu Jauer, klagt gegen den Mühlen⸗Lagerhalter Fritz Sträche, früher in Landeshut, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen 80,20 ℳ, mit dem Antrage:

1) den Beklagten zu verurtheilen, an Kläger 80,20 nebst 5 % Zinsen seit Zustellung der Klage zu zahlen,

2) das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu er⸗ klären,

und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Jauer auf den 3. Februar 1892, Vor⸗ mittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zu⸗ wird dieser Auszug der Klage bekannt ge⸗ macht.

Janer, den 26. November 1891.

3 Kuschmitz, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[50009) Oeffentliche Zustellung.

Die ledige Dienstmagd Rosalie Dollé in Breitenau, minderjährige Tochter von Landolin Dolls, Weber daselbst, vertreten durch diesen, ihren Vater, letzterer wieder durch den Geschäftsagenten Höffner in Rappoltsweiler, klagt gegen den Tramwayarbeiter Alfons Marcot, früher in Rappoltsweiler, jetzt ohne bekannten Aufenthaltsort abwesend, mit dem Antrage auf kostenfällige Verurtheilung desselben zur Zahlung von 144 für Dienstlohn nebst 5 % Zinsen seit dem Tage der Klagezustellung, sowie auf Er⸗ klärung der vorläufigen Vollstreckbarkeit des er⸗ gehenden Urtheils, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Kaiserliche Amtsgericht zu Rappoltsweiler auf Donnerstag, den 14. Jaunuar 1892, Vor⸗ mittags 9 ühr. Zum Zwecke der öffentlichen Zu⸗ stellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

(L. S.) Schneider,

Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Amtsgerichts.

[50012] Oeffentliche Zustellung.

Die Gemeinde Cornelymünster, vertreten durch ihren Bürgermeister Freiherrn von Braschel zu Cornelymünster resp. durch Rechtsanwalt Eugen Mayer zu Aachen, klagt gegen den Bergmann Arnold Wilden, früher zu Breinig, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, wegen rückständiger Pacht einer Gemeinde⸗ Parzelle aus dem Jahre 1889/1890 mit 20 und aus

Genuß zu überlassen, und

8

dem Jahre 1890/91 mit 17 ℳ, mit dem Antrage

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird