1891 / 284 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 02 Dec 1891 18:00:01 GMT) scan diff

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Die Berathung der Denkschriften des Ober⸗Kirchenraths über das Diakonenwesen und über die kirchliche Versorgung der Taubstummen führte zur Annahme von Anträgen, die den Dank und die Zustimmung der Synode zu diesen Kundgebungen ausdrücken.

An eine Denkschrift des Ober⸗Kirchenraths über die praktische Vorbildung der Geistlichen knüpften sich folgende Anträge der Kommission: 1) Die von dem Evangelischen Ober⸗Kirchenrath für die alten Provinzen der Monarchie getroffene Vikariatseinrichtung und die Gewährung der Mittel zu diesem Zweck Seitens der Königlichen Staatsregierung verdienen den lebhaften Dank der gesammten Landes⸗ kirch e, weil sie ein lange gefühltes Lebensbedürfniß der evangelischen Kirche zu befriedigen suchen. 2) Zur vollständigen Durchführung aber des von allen kirchlichen Organen als für die evangelische Kirche beilsam anerkannten Prinzips: „Die Anstellungsfähigkeit in einem selbständigen Pfarramt allgemein von dem Nachweis irgend einer mit Erfolg stattgehabten praktischen Vorbereitung zu dem geistlichen Amt abhängig zu machen“, bedarf es nicht nur der Erweiterung der Vikariatseinrichtung, sondern auch der Errichtung neuer Prediger⸗Seminare, um dem geistlichen Stand im Allgemeinen nicht bloß eine hinreichend praktische Aus⸗ bildung, sondern auch eine größere wissenschaftliche Vertiefung zu sichern, als es in einem dreijährigen Universitätsstudium für die große Mehrzahl der Theologen möglich ist. Die von dem Evangelischen Ober Kirchen⸗ rath in Gemeinschaft mit dem Minister der geistlichen ꝛc. Angelegen⸗ heiten (im Juni 1889) ins Aunge gefaßte Errichtung von neuen Prediger⸗Seminaren ist deshalb mit Genugthuung zu begrüßen 3) Die möglichste Beschleunigung der Vermehrung bezw. der Errichtung der beiden erwähnten Institute zur Vorbildung der Kandidaten für das geistliche Amt ist um so wünschenswerther, als der öffentliche Schul⸗ dienst, welcher übrigens zu empfehlen ist, nur in sehr beschränktem Umfang sich zur Zeit ermöglichen läßt. Es wird indeß die Verbindung einer praktischen Schultbätigkeit sowohl mit dem Wikariat, als auch mit der Vorbereitung im Seminar und eine Kenntnißnahme von den Arbeiten der inneren Mission während des Vikariats und des Aufenthaltes im Seminar für alle Kandidaten nothwendig sein. 4) Die bezüglich des Vikariats ausgesprochenen Grundsätze des Evangelischen Ober⸗Kirchen⸗ raths sind zu billigen. Insonderheit wird als Regel gelten, daß erst das zweite theologische Examen zum Eintritt in das Vikariat be⸗ fähigt, daß die Dauer des Vikariats auf ein Jahr zu normiren ist, daß Gemeinden mit regem christlichen Leben als die geeignetsten Stätten für die Errichtung von Vikariaten anzusehen sind und daß das Pfarrhaus selbst mit seiner christlichen Hausordnung, soweit das zu ermöglichen ist, die Heimstätte für den Vikar sein soll. 5) Auch die hinsichtlich der Seminare zwischen Vertretern der Königlichen Staatsregierung und des Kirchenregiments im Juni 1889 aufgestellten Gesichtspunkte werden im Allgemeinen als richtig an⸗ erkannt. Dabei wird zu betonen sein, daß mit der wissenschaftlichen Vertiefung, durch welche das Seminar vornehmlich die Ueberleitung ins geistliche Amt zu vollziehen hat, auch die praktische Einführung in den Schuldienst und den geistlichen Dienst an der Gemeinde zu verbinden ist. Die Absolvirung des ersten theologischen Examens wird als Bedingung für den Beginn des Seminarlebens anzu⸗

sein, und für die Dauer der Ausbildung wird die Zeit von zwei Jahren Regel sein. Der Eintritt ins Seminar wird nicht durch die bei dem Examen erworbene Censur allein bedingt, sondern durch die bekundete Neigung und Fähigkeit zu weiterer und gründ⸗ licher theologischer Ausbildung. Nothwendig erscheint für jede Provinz ein Seminar. 6) Betreffs derjenigen Kandidaten, welche weder im Seminar noch im Vikariat zur Zeit Aufnahme finden können, wird der Evangelische Ober⸗Kirchenrath gebeten, darauf a. daß auch diesen Kandidaten Gelegenheit ge⸗

sich mit den Arbeiten und Anstalten der inne⸗ ren Mission bekannt zu machen; b. daß die über dieselben Seitens des Superintendenten geforderte Aufsicht neben den herkömmlich ge⸗ forderten Leistungen sich auch darauf erstrecke, dieselben zum Hülfsdienst der inneren Missionsarbeiten in denjenigen Diözesen heran⸗ zuziehen, in welchen sie wohnen; c. daß sie, wo Geistliche der Landeskirche als Lokal⸗Schulinspektoren fungiren, an die⸗ selben Behufs eingehender Einführung in die Praxis der Volksschule gewiesen werden; d. daß sie in möglichst übersichtlichen Kandidaten⸗Vereinen zusammengefaßt werden, welche bezüglich ihrer Uebungen und Zusammenkünfte der Leitung des Superintendenten oder anderer geeigneter Geistlicher unter⸗ stellt werden. Weiter war folgende Resolution beantragt: „Die Generalspnode ersucht den Evangelischen Ober⸗Kirchenrath, bei dem Herrn Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten dahin zu wirken, Schulstellen, welche nach der Verfassung der Gemeinden oder erkömmlich mit Theologen besetzt gewesen sind, im Falle ihrer Er⸗ ledigung den Kandidaten der Theologie, welche die für den Schul⸗ dienst erforderliche Qualifikation besitzen oder zu erwerben sich ver⸗ pflichten, verliehen werden.“ Anträge und Resolution wurden von der Synode angenommen.

8 Statistik und Volkswirthschaft.

Zur Reorganisation des Termingeschäfts.

Eine kleine bemerkenswerthe Abhandlung, die unter dem Titel „Zur Reorganisation des Termingeschäfts“ ursprünglich in den „Preußischen Jahrbüchern“ erschienen ist, hat der Ver⸗ fasser, Gerichts⸗Assessor A. Eschenbach, jetzt dankenswertherweise durch Sonderabdruck auch weiteren Kreisen zugänglich gemacht. Das Ziel der Untersuchungen, die hier angestellt werden, ist ein so erstrebens⸗ werthes: daß die sorgfältige kleine Arbeit das Interesse aller kauf⸗ männischen Kreise wohl verdient.

Eschenbach gebt von dem Wesen der Börse, des Zwischenhandels und der Spekulation aus, um auf dieser Grundlage die Eigenthüm⸗ lichkeiten, die Bedeutung des Terminhandels und seine Unentbehrlich⸗ keit in dem gegenwärtigen Wirthschaftssystem nachzuweisen; er führt seine Vorzüge, d. h. diejenigen Eigenschaften an, die im Wirth⸗ schaftsleben von unverkennbarem Nutzen sind, und findet sie hauptsächlich in drei Punkten: Der Terminhandel erzeugt eine gewisse Stätigkeit und eine allmähliche Entwicklung der Preise; er hat das Streben, einen möglichst weit geltenden Preis, der sich dem Weltpreise zu nähern trachtet, herbeizuführen, und er bieter eine Versicherungsmöglichkeit gegen große und plötzliche Preisschwan⸗ kungen. Alsdann unterzieht der Verfasser die Vorwürfe, die gegen den Terminhandel erhoben werden, einer gründlichen Beurtheilung; er weist die unberechtigten Vorwürfe als solche nach und führt als mehr berechtigt folgende schädliche Eigenschaften an: Die durch den Terminhandel eröffnete Möglichkeit, im Wege der Differenzerzielung

Gewinne zu machen, hat erstens das Bestreben erzeugt, möglichst viele, und zwar ungeeignete Objekte in den Geschäftsverkehr zu ziehen, zweitens: für den Handel in diesen Gegenständen möglichst unablässige und unbegründete Preisschwaakungen herbeizuführen, und drittens: weiteste, durchaus unberufene Kreise zu veranlassen, an der Herbeiführung und Aus⸗ nutzung der Preisschwankangen sich zu betheiligen. Die Unter⸗ suchung wird so auch auf die sozialen Gefahren gerichtet, die der Terminhandel im Gefolge hat, und die durch die eigenthümlichen Ge⸗ bräuche im Bank⸗Kommissionsgeschaͤft noch gesteigert werden. Als begründet ergeben sich für den Verfasser folgende Mängel der gegen⸗ wärtigen Geschäftsgebabrung im Terminhandel: Es werden einmal durch ihn und um seinetwillen unaufhörliche und in der Lage des Marktes nicht begründete Schwankungen herbeigeführt indem statt Vorrath und Bedarf Angebot und Nachfrage zu ausschlaggebenden Faktoren der Preisbildung gemacht werden. Sodann: der Terminhandel wird gegenwärtig zu überwiegend von Elementen betrieben, deren unberufs⸗ mäßige Betheiligung ohne jede Sachkunde sowohl für die Allgemein⸗ heit wie für die sich betheiligenden Personen selbst große Nachtheile und Gefahren mit sich bringt. Hieran schließt Eschenbach eine Kritik der Maßnahmen, die zur Abhülfe der Schäden vorgeschlagen sind; er scheidet auch hier die unzulänglichen Vorschläge aus und gelangt dann zu folgenden Hauptresultaten: Die durch und durch un⸗

gesunde Gestalt des Kreditverhältnisses zwischen Kommittenten und Kommissionär hat die Auswüchse des Termingeschäfts in letzter Linie überwiegend verschuldet. Gebessert kann dieser Mangel werden durch das Verbot für den Kommissionär, als Selbstkontrahent einzutreten, in Verbindung mit der Schaffung einer offiziellen einzigen Cursnotiz für Zeitgeschäfte. Um jede Beeinträchtigung des Börsengeschäfts durch diese Maßregel zu verhindern, wird vorgeschlagen: Das Börsen⸗ handel treibende Pablikum ist zu einer nach Analogie der Genossen⸗ schaften zu gestaltenden Korporation zusammenzufassen; der offizielle Mittelcurs soll einzig Platz greifen, wenn es sich um Aufträge von nicht⸗ börsenkorporirten Personen handelt, ganz genau so, als wenn sie Aufträge zu Kassakäufen geben. Endlich wird vorgeschlagen, solche Geschäfte für unklagbar zu erklären, die nachweislich unmittelbar durch Agenten und Kommissionäre von börsenkorporirten Firmen mit Privaten abgeschlossen worden sind oder zu denen brieflich aufgefordert worden ist.

Es konnte in dem Vorstehenden der Gedankengang der Abhandlung nur kurz angedeutet werden, aber man wird auch so schon bemerken, daß der Verfasser mit offenen Augen beobachtet und auf Grund von eigenen Erfahrungen geurtheilt hat. Seine Darlegungen sind allerdings mehr von juristischen als ökonomischen Motiven ge⸗ leitet, aber er hat alle wesentlichen Elemente des Zeitgeschäfts in Rechnung gezogen und vermittelt so dem Leser auch ein selbständiges Urtheil in dem jetzt wieder entbrannten Kampf der Meinungen.

Zur Arbeiterbewegung.

Der Rheinisch⸗westfälische Bergarbeiter⸗Verein Glückauf, Abtheilung Dortmund, hielt am Sonntag in Dortmund eine Versammlung ab, namentlich um Organi⸗ sationsfragen zu besprechen. Aus den Verhandlungen theilen wir nach der „Rh⸗Westf. Züg.“ Folgendes mit:

Der Vorsitzende, Herr Zimmermann bemerkte, es sei durchaus nothwendig, daß die christlich⸗patriotischen Bergleute sich zusammenschaarten, um in fester Gemeinschaft ihre gegenseitigen Inter⸗ essen zu behandeln und zu vertreten. Im Gegensatz zu dem alten Verband wolle man das zu erstrebende Ziel auf friedlichem Wege zu erreichen suchen, während man dort nur darauf ausgehe, Sozial⸗ demokraten zu werben und alle gesellschaftliche Ordnung über den . zu werfen. Das bewiesen die vielen Kongresse in Paris,

elgien u. s. w, wo die Führer des alten Verbandes ihre wahren Ziele offen bekannt hätten. Herr L. Lensing äußerte sich eingehend über die gegenwärtige Lage der Bergarbeiter und hob hervor, daß anscheinend eine gewisse Lethargie unter den Bergleuten Platz ge⸗ griffen habe Es sei aber nicht angebracht, den Dingen ihren Lauf zu lassen und darum möge man festhalten an der neugeschaffenen Organisation. Berechtigten Wünschen werde man sich auf die Dauer nicht verschließen können. Um eine wirksame Agitation für den neuen Verband entwickeln zu können, werde man dazu über⸗ gehen müssen, ein eigenes Verbandsorgan zu schaffen, indessen könne dies vorläufig noch nicht geschehen und bis dahin solle die be⸗ freundete Presse gebeten werden, die Wünsche des neuen Verbandes in der Oeffentlichkeit zu vertreten. Redner gab der Hoffnung Ausdruck, daß auch die evangelischen Bergleute, wie überhaupt die Bekenner des evangelischen Glaubens, sich mehr wie bisher dem neuen Verband zuwenden werden. Leider habe man bisher versucht, den Verein Glückauf dadurch zu mißkreditiren, daß man behauptete, derselbe wolle nur einseitig katholische Zwecke verfolgen: dies sei indessen durchaus verkehrt; jeder christlich⸗patriotische Bergmann sei willkommen. In einer an den Landtag zu sendenden Petition sei der Befähigungs⸗ nachweis für den Bergmann zu verlangen; ferner würde auch die acht⸗ stündige Schicht als ein erstrebenswerthes Ziel zu betrachten sein, wenn sie sich durchführen ließe, ohne daß dadurch die Konkurrenz dem Ausland gegenüber beeinträchtigt werde.

Zur Lohnbewegung unter den deutschen Buch⸗ druckern bemerkt die Münchener „Allg. Ztg.“ vom 1. d. M.: Der Buchdruckerausstand ist heute beinahe überall in Deutschland in die vierte Woche, in einer Anzahl Buch⸗ druckereien Berlins und Leipzigs in die fünfte Woche seines Bestehens eingetreten, und was von An⸗ fang an mit ziemlicher Sicherheit vorauszusehen war, ist jetzt zur Gewißheit geworden: die ausständigen Setzer werden ihr mit so vielen Opfern angestrebtes Ziel nicht er⸗ reichen. Dem gegenüber theilt der „Vorwärts“ mit, daß in Berlin und Umgegend wieder eine Anzahl von Buch⸗ druckereibesitzeen die Gehülfenforderungen ganz oder zum Theil bewilligt haben. Im Ganzen sollen jetzt in 86 Druckereien etwa 1600 Gehülfen die Forderungen bewilligt sein.

Der Bergarbeiterausstand im Norden Frankreichs ist nunmehr beendigt. Gestern ist, wie aus Lens telegraphisch gemeldet wird, die Arbeit in dem ganzen Kohlenbecken wieder aufgenommen worden. Die nach Lens beorderten Truppen und Gendarmen kehren in ihre Garnisonsorte zurück. Der „Voss. Ztg.“ wird über die Beendigung des Ausstandes berichtet:

Die Forderungen der Ausständigen deckten sich von vorn herein ungefähr mit den bereits bestehenden Verhältnissen. Die Bergleute haben nur erlangt, daß die Gesellschaften sie als gleichberechtigte Macht anerkannten und daß kein Arbeiter wegen des Ausstandes ent⸗ lassen wird.

Wie der „Köln. Ztg.“ aus London geschrieben wird, beantragte die Union der Spinnmühlenarbeiter zu Dundee bei den Meistern eine fünfprozentige Lohnerhöhung. Die Meister kamen dahin überein, daß sie die Forderung nicht bewilligen könnten, da gerade jetzt der Zustand des Jutehandels eine solche Lohnerhöhung unmöglich mache. Mehrere der Fabrikbesitzer gaben die Absicht kund, in Kürze ihre Maschinen theilweise stillstehen zu lassen.

Der schweizerische sozialdemokratische Parteitag in Olten beauftragte, der „Köln Ztg.“ zufolge, den Parteiausschuß, mit dem Grütliverein und dem Gewerkschaftsbund einleitende Schritte zu thun für den in Zürich 1893 abzuhaltenden internationalen Kongreß (Vgl. d. gestrige Nr. 283 d. Bl.)

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗

Maßregeln.

.In der gestrigen Sitzung des Vereins für innere Medizin machte, wie wir der „N. A. Z.“ entnehmen, der Geh. Medizinal⸗Rath, Professor Leyden über die auf seiner Abtheilung in der Charité zur Beobachtung gekommenen Influenza⸗Fälle Mit⸗ theilung. Leyden kann im Verfolg seiner bisherigen Beobachtungen feststellen, daß die Extensität der Epidemie keineswegs die in den Jahren 1989/90 hier beobachtete erreiche, während die gegenwärtige Epidemie sich durch schwere Fälle auszeichne. In der Diskussion berichtete Herr Zander über Beobachtungen, welche die Kontagiosität der Krankheit erhärten. Herr Ruhemann wies darauf hin, daß die gegenwärtige Epidemie im Gegensatz zu ihrer Vorläuferin mehr die Kinderwelt heimsuche. Sodann erstattete Geheimer Rath S. Guttmann Bericht über den Fortgang und Stand der Sammelforschung über die Influenza Pandemie der Jahre 1889/90. Er wies darauf hin, daß worauf Herr Leyden und Bartels im März dieses Jahres bereits hingewiesen baben die Influenza überhaupt noch nicht erloschen sondern fort und fort sporadisch in Berlin gewesen sei, an vielen Orten, wie in Kopenhagen, die Epidemie überhaupt nicht aufgehört habe, in vielen Gegenden Europas meilenweis wieder auf⸗ getaucht sei, ihre Rundreise um die Welt aber fortgesetzt habe, um, nachdem sie im Osten, wo sie ihren Ausgang genommen habe, wieder angelangt sei, eine neue Rundreise zu unternehmen, wie die hier in Berlin und Paris und an anderen Orten gegenwärtig herrschende Epidemie zeige. Der Bericht über die Sammelforschung in den Jahren 1889/90, welcher bei J. F. Bergmann in Wiesbaden erscheint, wird demnächst herausgegeben werden

8

*

Graz, 30. November. Die Influenza nimmt nach einer Meldung des „D. B. H.“ hier große Ausdehnung an.

Handel und Gewerbe.

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. 1 An der Ruhr sind am 1. d. M. gestellt 9359, nicht rechtzeitig gestellt keine Wagen. In Oberschlesien sind am 30. v. M. gestellt 3862, nicht rechtzeitig gestellt keine Wagen. 8 1

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Subhastations⸗Resultate. 2

Beim Königlichen Amtsgericht I Berlin standen am 1. Dezember 1891 die nachbezeichneten Grundstücke zur Versteigerung: Mittelstraße 62, dem Hof⸗Schlächtermeister J. B. H. Tiedemann hier, gehörig; Nutzungswerth 4140 ℳ, das geringste Gebot wurde auf 544,07 festgesetzt; für das Meistgebot von 201 000 wurde der Kaufmann Joseph Nelken, Linienstraße 111, Ersteher. Beusselstraße, dem Tapezier Emil Volkmer und Frau gehösig. Das geringste Gebot wurde auf 1275 festgesetzt; für das Meist⸗ gebot von 160 000 wurde der Rentier Albert Walter, Strom⸗ straße 43, Ersteher.

Das Aeltestenkollegium der Berliner Kaufmannschaft hat, wie der „Magdb. Ztg.“ telegraphisch gemeldet wird, eine Kom⸗ mission niedergesetzt mit der Aufgabe, unsere Börsen⸗ und Bank⸗ verhältnisse eingehend in der Richtung zu untersuchen, ob und an welcher Stelle Mißstände vorhanden sind, und wenn solche festgestellt werden, die weitere Frage zu beantworten, ob überhaupt und auf welchem Wege durch gesetzliche Maßregeln Abhülfe zu schaffen wäre. Die Kommission soll dann an das Plenum berichten, und von diesem Be⸗ richt wird es abhängen, ob und in wie weit das Aeltestenkollegium sich Feg sehen wird, Anträge an den Bundesrath und Reichstag zu richten.

Die dritte Zusammenkunft der Stärke⸗Interessenten findet am Dienstag, den 8. Dezember, Vormittags 10 Uhr, in den Räumen des Klub der Landwirthe, Berlin SW., Zimmer⸗ straße 90/91, statt. Nichtmitglieder des Vereins der Stärke⸗ Interessenten bedürfen der Einführung.

Die „Gute Hoffnungshütte“ in Oberhausen er⸗ zielte der „Köln. Ztg.“ zufolge im abgelaufenen Geschäftsjahre einen Rohgewinn von 3 935 930 Nach reichlichen Tilgungen verbleibe ein Reingewinn von 1 877 337

Kassel, 1. Dezember. (W. T. B.) Serienziehung der Kurbessischen 40 Thaler⸗Loose: 13 76 182 208 238 247 293 319 330 352 371 405 428 430 440 469 638 676 748 756 759 767 802 903 915 916 948 991 1025 1129 1153 1173 1201 1215 1225 1240 1243 1259 1275 1297 1428 1440 1541 1584 1703 1770 1826 1936 1973 2030 2233 2236 2262 2323 2345 2371 2466 2494 2549 2610 2621 2682 2695 2718 2796 2807 2808 2872 2873 3007 3114 3148 3196 3297 3360 3469 3477 3579 3690 3692 3700 3701 3726 3778 3878 3898 3929 3991 4045 4103 4149 4173 4238 4276 4328 4335 4350 4360 4362 4374 4376 4383 4403 4415 4468 4469 4473 4524 4657 4714 4782 4795 4804 4835 4852 4859 4972 5024 5038 5218 5228 5235 5282 5341 5356 5376 5380 5381 5445 5463 5493 5537 5679 5748 5901 6134 6192 6199 6224 6238 6258 6366 6388 6433 6450 6455 6546 6556 6610 6669 6673 6689.

Leipzig, 1. Dezember. (W. T. B.) Kam mzug⸗Termin⸗ handel. La Plata. Grundmuster B. per Dezember 3,52 ½ ℳ, per Januar 3,52 ½ ℳ, per Februar 3,55 ℳ, per März 3,60 ℳ, per April 3,60 ℳ, per Mai 3,65 ℳ, per Juni 3,65 ℳ, per Juli 3,67 ½ ℳ, per August 3,67 ½ ℳ, per September 3,67 ½ Umsatz 85 000 kg. Fest.

Hamburg, 1. Dezember. (W. T. B.) Serienziehung der Köln⸗Mindener Loose: 179 213 258 318 349 361 419 439 579 601 681 703 988 1008 1049 1197 1205 1211 1307 1359 1652 1769 1773 1861 1961 2079 2211 2246 2309 2703 2748 2936 888 3077 3252 3260 3442 3592 3599 3682 3694 3747 3925 3928 0971.

Wien, 1. Dezember. (W. T. B.) Serienziehung der österreichischen 1864er Loose: 245 399 469 574 736 794 829 861 1009 1209 1212 1307 1405 1418 1493 1888 2083 2387 2582 2721 2839 3082 3188 3233 3362 3467 3583. 150 000 Fl. auf Nr. 93 Ser. 2721, 20 000 Fl. Nr. 33 Ser. 3082, 10 000 Fl. Nr. 80 Ser. 574, je 5000 Fl. Nr. 93 Ser. 1212. Nr. 3 Serie 2582, je 2000 Fl. Nr. 26 Ser. 1418, Nr. 43 Ser. 3188, je 1000 Fl. Nr. 94 Ser. 469, Nr. 70 Ser. 1888, Nr. 95 Ser. 3362.

8 3 2

London, 1. Dezember. (W. T. B.) Wollauktion. Leb- hafte Betheiligung, Preise unverändert, fest, australische Schweißwolle

begehrt bei steigender Tendenz. Kapwolle ruhig.

An der Küste 2 Weizenladungen angeboten.

Manchester, 1. Dezember. (W. T. B.) 12r Water Taylor 5 ¾ 30r Water Taylor 7 ½, 20r Water Leigh 6 ¾, 301 Water Clayton 7 ⅜, 32r Mock Brooke 7 ⅜, 40r Mavoll 7 ⅞, 40er Medio Wilkinson 8 ¼, 32r Warpcops Lees 7 ¼, 36r Warpcops Rowland 788 40r Double Weston 8 ½, 60r Double Courante Qualität 12, 32“ 116 vards 16 % 16 grey Printers aus 32 1/46r 159. Rubig.

Genua, 1. Dezember. (W. T. B) Die Werke von Tardy & Benech in Savona sind definitiv geschlossen.

Washington, 1. Dezember. (W. T. B.) Die Schuld der Vereinigten Staaten hat im Monat November um 2 570 139

Dollars abgenommen, im Staatsschatz befanden sich ult. November

748 356 750 Dollars.

New⸗York, 1. Dezember. (W. T. B.) Auf das Gesuch eines

New⸗Yorker Hauses, welches behauptet, die insolvente Firma Field Lindley, Wiechers & Co. habe ihm gehörige Werthpapiere im Betrage von 95 000 Dollars in ihrem Besitze, erließ gestern der Brooklyner Richter einen Verhaftsbefehl gegen die Inhbaber der Firma und ordnete die Beschlagnahme des Vermögens derselben an. Die Kaution für jeden Theilhaber ist auf 50 000 Dollars festgesetzt. Field jr. befindet sich zur Zeit in einer Privat⸗Irren⸗Anstalt. Die Börse verkehrte nach fester Eröffnung bis zum Schlusse in 1ee Hralting. 1 5 der 164 000 Stück. er Silbervorra wird auf 3 407 Unzen geschätzt. Silberverkäufe betrugen 10 000 Unzen. 1116“ er. Weizen⸗Verschiffungen der letzten Woche von den atlan⸗ tischen Häͤfen der Vereinigten Staaten nach Eroßbritannien 172 000, do, nach Frankreich 81 000, do. nach anderen Häfen des Kontinents 92 000, do. von Kalifornien und Oregon nach Groß⸗ britannien 81 000, do. nach anderen Häfen des Kontinents Orts,.

Der Werth der in der vergangenen Woche ausgeführten

Produkte betrug 8 014 967 Dollars gegen 9 368 544 Dollars in der Vorwoche.

Verkehrs⸗Anstalten.

Bremen, 1. Dezember. (W. T. B.) Norddeutscher Lloyd. Der Dampfer „Bayern’ist heute 22 T der Dampfer „Leipzig“ von Antwerpen und der Dampfer „Stuttgart⸗ gestern von Port Said abgegangen. Der Dampfer „Stettin“' ist gestern Nachmittag mit der Post von Ost⸗Asien an Bord in Brindisi von Port Said angekommen.

Der Reichs⸗Postdampfer „Stettin“ ist am 30. November Nachmittags mit der für Ost⸗Asien bestimmten Post von Brindisi in Port Said angekommen. Der Postdampfer „Stuttgart“ hat am 30. November, Nachmittags, nach Uebernahme der für Ost⸗ ““ Post die Reise von Port Said nach Suez ortgesetzt.

London, 1. Dezember. (W. T. B.) Der Castle⸗Da er „Doune Castle“ ist heute und der CashteTaastfge 2

gestern auf der Ausreise in Durban (Natal) angekommen. Der

Union⸗Dampfer „Tartar“ ist auf de imrei 1 Southampton angekommen. e8

zum

Zweite Beilage

chs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen

Berlin, Mittwoch, den 2. Dezember

Staats⸗Anzeiger.

1891.

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No. 284.

. Untersuchungs⸗Sachen.

Aufgebote, ustellungen u. dergl. .Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ 2. Versicherung. .Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. .Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.

CHE 920

Oeffentlicher Anzeiger.

6. Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch 7. Erwerbs⸗ und Wirthschafts⸗Genossenschaftter.

8. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten.

9. Bank⸗Ausweise.

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

1) Untersuchungs⸗Sachen.

[50432] Steckbrief. 8

Gegen den unten beschriebenen Arbeiter Anton Vogt, am 11. April 1850 zu Eggeringshausen ge⸗ boren, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen Diebstahls in den Akten J. IV. D. 1314. 91. verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Untersuchungs⸗Gefängniß zu Berlin, Alt⸗Moabit 12a, abzuliefern.

Berlin, den 30. November 1891.

Königliche Staatsanwaltschaft beim Landgericht I.

Beschreibung: Alter 41 Jahre, Größe 1 m 70 cm,

Statur schlank, Haare schwarz, Stirn hohe, Bart:

chwarzer Vollbart, Augenbrauen schwarz, Augen dunkel, Nase länglich, Mund gewöhnlich, Zähne vollständig, Kinn oval, Gesicht rund, Gesichtsfarbe verbrannt, Sprache deutsch, Kleidung: schwarzer Taillenrock, dunkle Hose und schwarzer runder Hut. Besondere Kennzeichen: Keine.

[50245] 8 Offenes Strafvollstreckungs Ersuchen.

Die Heerespflichtigen

1) Seidenweber August Wilhelm Heinrich Lade⸗ wig aus Brandenburg a/H., geb. am 23. Oktober 1862 zu Königswalde, Kreis Ost⸗Sternberg,

2) Cigarrenmacher Karl Max Georg Schüncke,

eboren am 8. Februar 1863 zu Brandenburg a./H., daselbst zuletzt wohnhaft gewesen,

3) Klempnergeselle Otto Reinhold Gabbert, ge⸗ boren am 17. Oktober 1864 zu Maryland, Kreis Ost⸗Sternberg, zuletzt in Brandenburg a. H. wohn⸗ haft gewesen,

4) Versicherungsbeamte Alfred Karl Kuschke, ge⸗ boren am 11. August 1863 zu Gut Pimingel in Rußland, zuletzt in Brandenburg a./H. wohnhaft gewesen,

5) Kellner Emil Franz Richard Basigkow, ge⸗ boren am 19. Juli 1864 zu Brandenburg a./H., zu⸗ letzt daselbst wohnhaft gewesen,

6) Schmied Friedrich Wilhelm Edmund Her⸗ mann Janecke, am 27. Oktober 1864 zu Branden⸗ burg a./H. geboren, zuletzt daselbst wohnhaft ge⸗ wesen,

7) Friedrich Karl Kaeckenmeister, am 29. Juni 1864 zu Brandenburg a./H. geboren, zuletzt daselbst wohnhaft gewesen,

8) Martin Moritz, am 26. September 1864 zu Brandenburg a /H. geboren, zuletzt daselbst wohn⸗ haft gewesen,

sind durch vollstreckbares Urtheil der Strafkammer bei dem Königlichen Amtsgerichte zu Brandenburg a H. vom 11. Oktober 1887 wegen Verletzung der Wehrpflicht zu einer Geldstrafe von 180 ℳ, an deren Stelle im Nichtbeitreibungsfalle für nicht ge⸗ zahlte je 10 ein Tag Gefängniß tritt, verurtheilt worden.

Es wird ersucht, von den vorgedachten Angeklagten die Geldstrafe im Wege der Zwangsvollstreckung beizutreiben, im Unvermögensfalle die substituirte Freiheitsstrafe zu vollstrecken und hierher zu den Akten M 2 32. 87 Mittheilung zu machen.

Potsdam, den 26. November 1891.

Der Erste Staatsanwalt beim Königlichen Landgericht.

[48967] Oeffentliche Ladung.

Die nachgenannten Personen:

1) Kittlaus, geboren am 29. Februar 1868 zu Hohen⸗Wartenberg, Kreis Königsberg N/ M., zuletzt ebendaselbst aufhaltsam,

2) Karl Wilhelm Hermann Runge, geboren am 14. Dezember 1868 zu Voigtsdorf, Kreis Königs⸗ berg N’/M, zuletzt in Klossow, Kreis Königs⸗ berg N/ M., aufhaltsam,

3) Otio Emil Müller alias Sesemann, ge⸗ boren am 19. November 1870 zu Küstrin, Kreis Königsberg N/ M., zuletzt ebendaselbst aufhaltsam,

4) Otto Emil Julius Schoenebeck, geboren am 5. Mai 1870 zu Küstrin, Kreis Königsberg N. M., zuletzt ebendaselbst aufhaltsam,

5) Karl Wilhelm Eduard Thiele, geboren am 13. September 1870 zu Peetzig a/O., Kreis Königs⸗ berg N/M., zuletzt in Bellinchen, Kreis Königs⸗ berg N M., aufhaltsam,

6) Friedrich Wilhelm Emanuel Wolter, geboren am 23. November 1870 zu Peetzig a/O., Kreis Königsberg N/M., zuletzt in Behinchen, Kreis Königsberg N’/M., aufhaltsam,

7) Tugendreich Anton, geboren am 23. März 1870 zu Alt⸗Rüdnitz, Kreis Königsberg N/M., zuletzt ebendaselbst aufhaltsam,

8) Karl Wilhelm Vogel, geboren am 24. No⸗ vember 1870 zu lt⸗Drewitz, Kreis Königsberg N/M, zuletzt ebendaselbst aufhaltsam,

9) Wilhelm Hermann Lehmann, geboren am 2. Februar 1870 zu Hohenkränig, Kreis Königs⸗ berg N/ M, zuletzt ebendaselbst aufhaltsam,

10) Friedrich Wilhelm Schulz, geboren am

Dezember 1870 zu Güstebiese, Kreis Königs⸗ berg N/M., zuletzt ebendaselbst aufhaltsam,

11) Emil Max Richard Schäfer, geboren am 29. Mai 1870 zu Grünrade, Kreis Königsberg N/M., zuletzt ebendaselbst wohnhaft,

12) Friedrich Franz Höft, geboren am 26. Juli 1870 zu Güstebiese, Kreis Königsberg N/ M., zuletzt ebendaselbst aufhaltsam,

13) Johann Friedrich Wilhelm Peter, geboren am 26. Mai 1870 zu Güstebiese, Kreis Königs⸗ berg N/ M, zuletzt ebendaselbst aufhaltsam,

14) Karl Friedrich Wegener, geboren am 11. De⸗ zember 1870 zu Zorndorf, Kreis Königsberg N/ M., zuletzt ebendaselbst wohnhaft, werden beschuldigt, als Wehrpflichtige in der Absicht, sich dem Eintritt in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß das Bundesgebiet ver⸗

lassen oder nach erreichtem militärpflichtigen Alter sich außerhalb des Bundesgebietes aufzuhalten Vergehen gegen §. 140 Nr. 1 Str.⸗G.⸗B. Die⸗ selben werden auf den 7. April 1892, Mittags 12 Uhr, vor die Strafkammer bei dem König⸗ lichen Amtsgericht zu Küstrin zur Hauptverhandlung geladen. Bei unentschuldigtem Ausbleiben werden dieselben auf Grund der nach §. 472 der Straf⸗ prozeßordnung von dem Herrn Civil⸗Vorsitzenden der Königlichen Kreis⸗Ersatz⸗Kommission zu Königs⸗ berg N/ M. über die der Anklage zu Grunde lie en⸗ den Thatsachen ausgestellten Erklärungen verurtheilt werden. M. ² 65/91 Landsberg a. W., den 24. November 1891. Königliche Staatsanwaltschaft.

2) Aufgebote, Zustellungen und dergl.

[50253] Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von der Königstadt Band 24 Nr. 1757 auf den Namen des Architekten Albert Hinrichs hier eingetragene, in der Kaiserstraße (Nr. 48) und Schillingstraße Nr. 21 belegene Grundstück, welchem die Grundstücke Kaiserstraße Nr. 47 und Schilling⸗ straße Nr. 22 als Zubehör zugeschrieben worden sind, am 10. Februar 1892, Vormittags 10 ¾ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstraße 13, Hof, Flügel C., parterre, Saal 36, versteigert werden. Das Grundstück ist mit einer Fläche von 6 a 79 qm weder zur Grundsteuer noch zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglau⸗ bigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Ab⸗ schätzungen und andere das Grundstück be⸗ treffende Nachweisungen, sowie besondere Kauf⸗ bedingungen können in der Gerichtsschreiberei ebenda, Flügel D, Zimmer 41, eingesehen werden. Alle Real⸗ berechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grund⸗ buche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs⸗ vermerks nicht hervorging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungs⸗ termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Vertheilung des Kaufgeldes gegen die berück⸗ sichtigten Ansprüche im Range zurücktreten. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 10. Februar 1892, Nachmittags 1 Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben angegeben, verkündet werden.

Berlin, den 19. November 1891.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 51.

[50252] Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Umgebungen Band 15 Nr. 991 auf den Namen des Lackirermeisters Gottfried Urlaß hier eingetragene, am Kottbuser Ufer nach dem Kataster Nr. 59, belegene Grundstück am 8. Fe⸗ bruar 1892, Vormittags 10 ¾¼ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an Gerichtsstelle, Neue Fried⸗ richstraße 13, Hof, Flügel C., Parterre, Saal 36, versteigert werden. Das Grundstück ist mit 15,69 Reinertrag und einer Fläche von 11 a 13 qm nur zur Grundsteuer veranlagt. Auszug aus der Steuer⸗ rolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück be⸗ treffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedin⸗ gungen können in der Gerichtsschreiberei ebenda, Flügel D., Zimmer 41, eingesehen werden. Alle Real⸗ berechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteige⸗ rungsvermerks nicht hervorging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungs⸗ termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge⸗ boten anzumelden und, falls der betreibende Gläubi⸗ ger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Ver⸗ theilung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten Ansprüche im Range zuruücktreten. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks be⸗ anspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Ver⸗ fahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 8. Februar 1892, Nachmittags 1 Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben angegeben, verkündet werden.

Berlin, den 24. November 1891.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 51.

[40751] Aufgebot.

Der Büchsenmacher Otto Beissel zu Posen, ver⸗ treten durch die Rechtsanwälte Dr. Lewinski und Seyda zu Posen, hat das Aufgebot des auf den Namen der Frau Büchsenmacher Bertha Hoffmann zu Posen von der städtischen Sparkasse zu Posen

am 7. Dezember 1882 ausgestellten Sparkassenbuches Nr. 55 801, welches am 31. März 1891 auf 789 69 lautete, beantragt. Der Antragsteller hat glaubhaft gemacht, daß er Eigenthümer des Spar⸗ kassenbuchs sei und daß ihm dasselbe abhanden ge⸗ kommen. . 1

Der Inhaber dieses Buches wird aufgefordert, bei dem unterzeichneten Gerichte spätestens in dem auf den 17. Mai 1892, Vormittags 11 Uhr, im hiesigen Amtsgerichts⸗Gebäude, Wronkerplatz Nr. 2, Zimmer Nr. 8, anberaumten Aufgebots⸗ termine seine Rechte anzumelden und das Sparkassen⸗ buch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung des Letzteren erfolgen wird.

Posen, den 9. Oktober 1891.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung IV.

[37270] Aufgebot. Das auf den Namen des Avpothekers Richard Ludwig Hoffmann, früher zu Nimptsch, zuletzt in Klitschdorf, Kreis Bunzlau, über 692 56 aus⸗ gefertigte Sparkassenbuch Nr. 4035 der städtischen Sparkasse zu Nimptsch soll auf Antrag des Wirth⸗ schaftsinspektors Julius Hoffmann als Miterben und Bevollmächtigten der Richard Ludwig Hoff⸗ mann'schen Erben aufgeboten werden. Der Inhaber des bezeichneten Sparkassenbuchs wird aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine den 25. April 1892, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeich⸗ neten Gerichte, Terminszimmer Nr. 6, seine Rechte anzumelden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird. Nimptsch, den 22. September 1891.

1.“

[50251] Aufgebot.

Auf Antrag des Landwirths Hermann Ilisch zu Obschütz, vertreten durch den Rechtsanwalt Justiz⸗ rath Sickel zu Weißenfels, wird das Sparkassenbuch der Sparkasse der Stadt Weißenfels Nr. 8354, ausgefertigt für den Landwirth Hermann Ilisch zu Obschütz und lautend über 97 81 ₰, aufgeboten. Der Inhaber dieses Sparkassenbuchs wird hiermit aufgefordert, seine Ansprüche und Rechte an dem⸗ selben bis spätestens zu dem auf den 5. Juli 1892, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeich⸗ neten Gericht anberaumten Termine anzumelden und das Sparkassenbuch vorzulegen, widrigenfalls dasselbe für kraftlos erklärt werden wird.

Weißenfels, den 26. November 1891.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung II.

[50000] Aufgebot.

Fräulein Clara Höpker zu Haus Kilver bei Bünde, vertreten durch ihren Vater, Gutsbesitzer W. Höpker daselbst, hat das Aufgebot des für sie ausgestellten Sparkassenbuchs Nr. 20502/40473 der Kreissparkasse zu Herford, welches am 1. Januar 1891 einen Bestand von 257 90 hatte, bean⸗ tragt. Der Inhaber des Sparkassenbuchs wird auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den 28. Juni 1892, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichts⸗ stelle, Zimmer Nr. 15, anberaumten Aufgebots⸗ termine seine Rechte bei dem unterzeichneten Gerichte anzumelden und das Sparkassenbuch vorzulegen, widrigenfalls dasselbe für kraftlos erklärt und für Fräulein Clara Höpker ein neues ausgefertigt werden wird.

Herford, den 20. November 1891.

Königliches Amtsgericht.

[49761] Aufgebot.

Das Sparkassenbuch der städtischen Sparkasse zu Brilon 28673 über 300 ℳ, ausgefertigt für die Ehefrau Conrad Hesse zu Brilon, ist angeblich ver⸗ loren und wird auf Antrag der Letzteren, jetzt ver⸗ wittwet, zum Zwecke der Kraftloserklärung auf⸗ geboten. Es wird der Inhaber des Buchs aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine den 15. Juni 1892, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte seine Rechte anzumelden und das Buch vorzulegen; widrigenfalls dasselbe für kraftlos erklärt wird.

Brilon, den 19. November 1891.

Königliches Amtsgericht.

[31874] Aufgebot.

los erklärt werden wird. Wischwill, den 28. August 1891. Königliches Amtsgericht.

[50254] Aufgebot. 1 Die Firma Schultz u. Bodenburg Nachf, zu Leipzig hat das Futgehet zweier Wechsel d. d. Leipzig, 8. Juli 1891, über 8 a. et 84 ₰, zahlbar Medio Oktober a. c., b. 130 ℳ, zahlbar Medio November a xα, beide gezogen auf Fräulein Marie Jürgens, Modes,

in Wilhelmshaven, Bismarckstraße, und von dieser 8 mit der Unterschrift der Ausstellerin Schultz u. Bodenburg Nachf. zu Leipzig noch nicht versehen und an die Ordre der Ausstellerin lautend, beantragt. Der Inlaber der Urkunden wird aufge⸗ fordert, spätestens in dem auf den 30. Juni 1892, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richte anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte!

Auf den Antrag des Besitzers Ch. Tunnigkeit in Sokaiten wird der Inhaber des angeblich verloren gegangenen trocknen Wechsels über 4665 aus dem Jahre 1876, ausgestellt von dem Besitzer Jons Kaspereit in Uszballen, für den vorbenannten Antrag⸗ steller, zahlbar in Uszballen, aufgefordert, seine Rechte auf diesen Wechsel bei dem unterzeichneten Gerichte spätestens im Aufgebotstermine am 5. April 1892, Vormittags 10 Uhr, anzumelden und den Wechsel vorzulegen, widrigenfalls derselbe für kraft⸗

anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigen⸗ 8* die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird. Wilhelmshaven, den 23. Oktober 189 Königliches Amtsgericht. [50385) -- Ghech Das am 26. Povember er. veröffentlichte Auf⸗ gebot in Sachen Tietje und Genossen wird bezüglich des pass. 13 Fritzhoff dahin berichtigt, daß der Erblasser nicht wie angegeben „Fritzhof“ sondern „Fritzhoff“ heißt. 8 Den 28. November 1891. Das Amtsgericht Hamburg Abtheilung für Aufgebotssachen. dEeE 8 Veröffentlicht: Ude, Gerichtsschreibergeh.

[50249] Oeffentliche Bekanntmachung.

Der am 6. November 1891 verstorbene Fabrik⸗ besitzer Johann Friedrich Wilhelm Thomas hat in seinem am 17. November 1891 eröffneten Testamente vom 6. März 1875 den Sohn seines verstorbenen Bruders Heinrich, nämlich Ernst Thomas, bedacht.

Berlin, den 17. November 1891.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 61.

[50248] Bekanntmachung.

Der am 17. September 1891 verstorbene Fabrik⸗ arbeiter Hermann Schubert hat in dem mit seiner Ehefrau errichteten, am 2. November 1891 eröffneten Testamente vom 25. August 1891 seinen Vater den Freistellenbesitzer Gottfried Schnbert in Ober⸗ Leisersdorf bedacht.

Berlin, den 16. November 1891.

Königliches Amtsgericht. I. Abtheilung 61.

[50250] Bekanntmachung.

Die am 9. Oktober 1891 verstorbene Wittwe Agnes Therese Albertine Krausnick, geborene Krah, hat in ihrem am 18. November 1891 eröffneten Testament vom Februar 1888 ihren Sohn Johann Heinrich Erdmann Hermann in New⸗Pork bedacht.

Berlin, den 18. November 1891.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 61.

[50275] Bekanntmachung.

Der Arbeiter Martin Krawiec, geboren am 3. November 1820, zuletzt, vor ungefähr 22 Jahren, in Luschwitz wohnhaft, ist heute für todt erklärt worden.

Fraustadt, den 23. November 1891.

Königliches Amtsgericht.

[50274) Bekanntmachung. b Das Aufgebotsverfahren über die Nachlaßgläubiger des Gasthofbesitzers Gottfried Trautmann Grü⸗ ningen ist beendigt. Brieg, den 19. November 1891. 1 Königliches Amtsgericht. II.

[50277] Bekanntmachung.

Das Aufgebotsverfahren über die Nachlaßgläubiger des Fleischermeisters Robert Reimann aus Brieg ist beendigt.

Brieg, den 21. November 1891.

Königliches Amtsgericht. I.

5026 7] Bekanntmachung.

Die Reichsschuldverschreibung von 1877 Litt. D. Nr. 1474 über 500 ist durch Urtheil des König⸗ lichen Amtsgerichts Berlin I. vom 6. Oktober d. J. für kraftlos erklärt.

Berlin, den 22. November 1891.

Trzebiatowski, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts I. Abtheilung 48.

[50263] Bekanntmachung.

Die von der Direktion der Lebensversicherungs⸗ Anstalt für die Armee und Marine dem Königlichen Seconde⸗Lieutenant im 3. Pommerschen Infanterie⸗ Regiment Nr. 14 Herrn Christoph Louis von Dirings⸗ hofen in Stralsund ertheilte Police Nr. 4380 d. d Berlin, den 1. Januar 1876 ist durch Urtheil des Königlichen Amtsgerichts Berlin I. vom heutigen Tage für kraftlos erklärt. ““

Berlin, den 14. November 1891.

Trzebiatowski, Gerichtsschreiber

[50260] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil vom 27. November 1891 ist das auf den Namen der unverehelichten Putz⸗ macherin Marie Proschwitz zu Breslau ausgestellte Sparkassenbuch der Städtischen Sparkasse 3 Breslau Litt. C. Nr. 742, lautend über 979,78 einschließlich der Zinsen für kraftlos erklärt.

Breslau, den 27. November 1891.

Königliches Amtsgericht.

502 ekanntmachung. J . Sracke von C. Birkenfeld auf die Dresdner Bank in Berlin gezogene und von dieser acceptirte, drei Monate dato an die Ordre des Herrn Theodor Francke zahlbaren, mit der Nummer 40 293 versehene Primawechsel über 3707 de dato Moskau, den 13/25. Februar 1889 ist durch Urtheil des Königlichen Amtsgerichts Berlin I. vom heutigen Tage für kraftlos erklärt.

Berlin, 21. November 1891.

Trezebiatowski, Gerichtsschreiber de en Amtsgerichts I. Abtheilun 48