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Am Sonnabend, dem hundertsten Todestage des Meisters, beginnt der Mozarteyclus. Neueinstudirt geht „Idomeneus“ in Scene unter Leitung des Kapellmeisters Kahl. Beschaäftigt sind darin die Damen Leisinger, Hiedler, Staudigl, Hellmuth⸗Bräm und Pfund, die Herren Sylva, Betz, Schmidt, Ernst und Fränkel. Der Vorstellung gehen das Ave verum von Mozart mit untergelegten deutschen Textworten und ein von Fräulein Lindner gesprochener Prolog voraus. „Idomeneus“ wurde zum ersten Mal im Neuen Opernhaus zu München am 29. Januar 1781 und im Koͤniglichen National⸗Theater zu Berlin am 3. August 1806 aufgeführt. 1
„Der Väter Erbe,“ das neue Volksstück von Richard Voß, wird im Berliner Theater am 12. Dezember zur ersten Aufführung kommen. b
Im Lessing⸗Theater hat der italienische Dichter Giovanni Verga, der auch ein dreiaktiges Drama angekündigt hat, den letzten Proben seines sicilianischen Volksschauspiels „Cavalleria rusticana“ beigewohnt.
Auf vielseitigen Wunsch wird Kapellmeister Meyder morgen im Concerthause den fünften „Wagner⸗Abend“ veranstalten Das Programm dieses Abends wird die Ouverturen „Der fliegende Hol⸗
nder“ und „Tannhäuser“, Huldigungs⸗Marsch, An den Abendstern aus „Tannhäuser“ für die Posaune (Herr Müller), Siegfried⸗Idyll, Träume, Stücke aus den Musik⸗Dramen „Die Walküre“, „Siegfried“ u. s. w. enthalten.
Morgen, 8 Uhr, findet in der Sing⸗Akademie der Balladen⸗ und Liederabend von Eugen Gura statt, in dem der Herzoglich sächsische Hofpianist, Herr Professor Hermann Tietz aus Gotha mitwirkt.
Jean Görardyv, der zwölfjährige Cellist, spielte am Montag mit bedeutendem Erso ge vor der Königin von England; augenblick ich befindet sich der junge Künstler auf der Reise nach Berlin, wo sein Concert mit dem Philharmonischen Orchester am 11. Dezember in der
Sing⸗Akademie stat findet. — Der zweite Musikalische Abend der Klindworth'schen Musikschule (Potsdamerstraße 20) findet am Sonnabend unter Mitwirkung der Damen räulein Helene
eubuscher (Klavier) und Hedwig Ribbeck (Gesang), sowie der Herren Concertmeister Grünberg und Krelle, Zimmermann (Bratsche) und Espenhahn (Cello) statt. Von Instrumental⸗Kompositionen gelangen E. E. Taubert's Klavierquintett op. 31, Violinsoli von Wilhelmy und Rehfeldt, Klavierso i von Mozart, Mendelssohn, Chopin, Liszt und Prochäszka zum Vortrag, von Vocalwerken Lieder von Schumann, Rubinstein, d'Albert und Reinecke.
Heinrich Hofmann's neuestes Chorwerk „Die Jungfrau von Orleans’ ist vor Kurzem in Leipzig mit sehr günstigem Er⸗ folge aufgeführt worden. 1
Mannigfaltiges
Dem verstorbenen Kaiserlichen Regierungs⸗Rath von Lossow galt die Trauerfeier, die heute Vormittag in der Kapelle des Elisabeth⸗Krankenhauses stattfand. Das Kaiserliche Statistische Amt, dem der Entschlafene angehört hatte, war durch den Direktor, Ge⸗ heimen Regierungs⸗Rath Dr. von Scheel und die Mitglieder, sowie viele Beamten vertreten. Die Rätbe, die Subalternbeamten und die Hülfsarbeiter batten prächtige Kränze gewidmet. Ferner waren unter den Anwesenden der bayerische Bundesraths⸗Bevoll mächtigte, Ministerial⸗ Rath Freiherr von Stengel, der Wirkliche Geheime Ober⸗Regierungs⸗ Rath Becker, der Direktor des preußischen Statistischen Bureaus Ge⸗ heime Ober⸗Regierungs⸗Rath Blenck und der Ober⸗Regierungs⸗Rath Friedheim vom Polizei⸗Präsidium. Die Gedenkrede hielt der Prediger Apel, die Leiche wurde sodann nach Dresden übergeführt.
Die mit einem Kostenaufwand von 20 000 ℳ vom Centralverein für Arbeitsnachweis am Alexanderplatz, in den Stadtbahnbögen 101 und 102 errichtete Wärmhalle ist heute in Gegenwart von Vertretern des Handels⸗Ministeriums, des Ministeriums des Innern, des Polizei⸗ Prästdiums und der städtischen Behörden eröffnet worden. Dr. Freund begrüßte Namens des Vorstandes die Erschienenen in einer kurzen Ansprache, in der er die Aufgaben der für Berlin neuen Einrichtung
schilderte. Der Redner appellirte zugleich warm an den Wohlthätigkeitssinn
der Berliner unter Hinweis auf Wien, wo ein Gönner 100 000 Fl. für die Wärmestuben gespendet habe. Nachdem der Redner mit einem Hoch auf Seine Majestät den Kaiser geschlossen, erfolgte ein Rundgang durch die Hallen, die für 500 Personen Sitzplätze bieten und 800 bis 1000 Personen fassen können. 1 .½ Bogen sind für Männer, ½ Bogen ist für — und Kinder bestimmt. In der angebauten Küche steht ein Dampfkochapparat von Becker und Uhl⸗ mann mit zwei Kesseln zu je 450 1 Jahalt In ihnen werden täglich zwei Arten Suppe gekocht, die für den Napf mit Brot für 10 ₰ verkauft wird. Außerdem giebt es Kaffee und Milch. Der Haus⸗ ordnung zufolge ist die Benutzung der Wärmhalle!] Jedermann gestattet, doch kann, wenn es nöthig wird, eine Beschränkung der Dauer des Aufenthalts eintreten. Betrunkenen ist der Zutritt unter⸗ sagt, Karten und Würfelspiel ist verboten.
Vom 5 bis 7. Dezember findet, im Gesellschaftshaus der „Equitable“, Leipzigerstraße 101, Ecke der Friedrichstraße, der Bazar des Deutschen Frauenvereins für Krankenpflege in den Kolonien statt.
Die Jubiläums⸗Ausstellung der „Canaria“ wird, wie die „N. A. Z.“ mittheilt, morgen in den Räumen der Kaiser⸗Wil⸗ helmstraße 12 I eröffnet und dauert bis 8. d. M. Neben vielen anderen Sachen wird ein Hohlroller⸗Apparat gezeigt werden, der durch einen Motor in Bewegung gesetzt wird und gleichzeitig mit der Knarre versehen ist. Der Apparat soll genau den Gesang des Kanarienvogels wiedergeben.
Aus Teltow wird der „N. Pr. Z.“ geschrieben: Den hoch⸗ seligen Kaisern Wilhelm I. und Friedrich III. will die Stadt Teltow nunmehr auch ein Denkmal errichten. Der Bürgermeister Bevier ladet zur Bildung eines dahin zielenden Vereins die Bewohner Teltows zu einer Versammlung am 4. Dezember nach dem Mackensy⸗ schen Saale ein.
Demmin, 30. November. In dem nahe gelegenen Leuschentin wurden, wie der „N. A. Z.“ gemeldet wird, acht Kinder in einer Sandgrube verschüttet. Das Ausbleiben der Kinder wurde bald bemerkt. Sofort wurde mit den Rettungsarbeiten begonnen, doch war es für fünf Kinder, drei Knaben und zwei Mädchen, bereits zu spät; man fand nur noch ihre Leichen vor.
London, 1. Dezember. Eine der verheerendsten Gas⸗Explo⸗ sionen, die in den letzten Jahren in England vorgekommen sind, ereignete sich, wie die A. C berichtet, gestern Nachmittag auf dem Marktplatz des Städtchens Blackburn. Das Crown⸗Hotel und ein Laden wurden dem Erdboden gleichgemacht und alle übrigen auf dem Marktzstehenden Häuser bis in die untersten Grundfesten er⸗ schüttert. Wie viele Menschenleben unter den Trümmern der beiden eingestürzten Häuser begraben liegen, läßt sich zur Zeit noch nicht feststellen. Die Rettungsarbeiten wurden sofort mit aller Energie begonnen. Nach einer Stunde stieß man auf den Hotelbesitzer Houghton, dann auf Mr. Ligbtbown und schließlich auf Mrs. Wilkinson, die Inhaber des Ladens. Die Rettung Houͤghton'’s verursachte bedeutende Schwierigkeiten, und die Feuerwehr mußte ein Mal nach dem andern vor den Flammen und dem Rauch zurückweichen. Es dauerte 4 ½ Stunden, bis man Houghton aus seiner gefährlichen Lage befreit hatte. In bewußtlosem Zustande, jedoch sonst unverletzt, wurde er ins Hospital geschafft. Auch Mr. Lightbown hatte nur geringe Verletzungen davongetragen. Dagegen fand man in den Trümmern des Lightbowu'schen Hauses die Leiche einer Frau, die zur Zeit des Unglücks gerade Einkäufe in dem Laden gemacht hatte. Acht Opfer des Brandes befinden sich in ärztlicher Behandlung.
London, 2. Dezember. In der neuen Galerie in Bond Street wurde, wie die „A. C.“ mittheilt, gestern die Victoria⸗Aus⸗ stellung, die dem Besucher die Errungenschaften des Zeitalters der
Königin Victoria auf allen Gebieten vorzuführen bestimmt ist, er⸗ öffnet. Die Ausstellung enthält eine Fülle interessanter Gegenstände, von denen die Königin selbst eine große Anzahl leihweise beigesteuert hat. Unter anderen Gegenständen befindet sich hier auch die erste Näh⸗ maschine, die vor fünfzig Jahren gebraucht wurde. Die Porträt⸗ sammlung enthält die Bildnisse aller Berühmtheiten aus der Re⸗ gierungszeit Ihrer Majestät fast vollständig. Die Zahl der zur Schau gestellten Autographen ist eine besonders stattliche.
Lissabon, 1. Deiember. Der Dampfer Cidade da Praix' ist einem Telegramm der „N. Pr. Z.“ zufolge in der Nähe der Santa Lucka⸗Bai (an der Ostküste Süd⸗Afrikas) gestrandet und mit der gesammten Bemannung und Ladung gesunken.
Konstantinopel, 2. Dezember. Eine schreckliche Feuers⸗ brunst zerstörte, wie das „D. B. H“ meldet, in der vergangenen Nacht in Aidin (Klein⸗Asien) das ganze Judenviertel; 200 Häuser und 2 Synagogen wurden eingeäschert; acht Personen kamen bei dem Brande um, und mehrere erlitten Verwundungen.
New⸗York, 2. Dezember. Während der gestrigen Vorstellung im städtischen Cirkus brach laut Meldung des „H. T B.“ in der Akrobaten⸗Loge Feuer aus. Bei der hierdurch entstandenen Panik sind viele Zuschauer verletzt worden. Das Feuer wurde bald gelöscht. — Die Stadt Tracy (Minnesota) ist in Folge einer Brandstiftung vollständig niedergebrannt.
Chicago, 2. Dezember. (W. T. B.) Die Gerüchte von einer mangelhaften Ausführung der Bauten für die bevorstehende Welt⸗ ausstellung werden von „Worlds⸗Fair“ für durchaus unbegründet erklänt. Die Gebäude seien durch höhere Beamte geprüft und solid befunden worden.
Nach Schluß der Redaktion eingegangene Depeschen. 8
Paris, 3. Dezember. (W. T. B.) Nach Meldungen au Buenos⸗Aires hätte sich die zwischen der Vermittelungs⸗ partei der nationalen Union civica und der autonomistischen National⸗Partei bestandene Verbindung, deren Führer General Roca war, vollständig gelöst; es sei daher ein sehr lebhafter Wahlkampf zu erwarten.
St. Petersburg, 3. Dezember. (W. T. B.) Der orthodoxe Erzbischof von Warschau Leontius ist zum Metropoliten von Moskau ernannt worden an Stelle des Monsignore Joannicius, der zum Metropoliten von Kiew bestellt worden ist. Das Kaiserliche Ernennungs⸗ reskript an Monsignore Joannicius betont unter Anderem die Nothwendigkeit einer energischen Bekämpfung der Stundisten-Sekte, die den Glauben der Väter mehr und mehr schädige.
Rom, 3. Dezember. (W. T. B.) In der gestrigen Sitzung der Deputirtenkammer gelangten die Inter⸗ pellationen über die innere Kirchenpolitik noch nicht zur Berathung, da die Berathung des ersten Gegen⸗ standes der Tagesordnung die ganze Sitzung ausfüllte. — Aus vatikanischen Kreisen verlautet gerüchtweise, die Kurie und die russische Regierung seien übereingekommen, den gegenwärtigen Bischof vor Shitomir Koslowsky zum Erzbischof von Mohilew zu ernennen.
Palermo, 3. Dezember. (W. T. B.) In Corleone wurde heute Nacht 3 ½ Uhr eine von unterirdischem Getöse begleitete Erderschütterung in der Richtung von Nordwest nach Südost verspürt.
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)
Wetterber 8
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Anfang 7 Uhr.
orgens.
vom 3. Dezember,
Cyelus.
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red. in Millim. e.
Stationen.
Temperatur — in ° Celsius
Bar. auf 0 Gr. zu. d. Meere + 22=J50 C. = 40 R.
Mullaghmore 0 Aberdeen.. 739 Christiansund 749. Kopenhagen. 759 Stockholm 763. Haparanda. 762 St. Petersburg 762 Moskau . .. 770
Cork, QOueens- towcwu. 746 Cherbourg. 756 Ide 759 S“ 758 Hamburg .. 760 Swinemünde 762 Neufahrwasser 763 Memel ... 763
Pöris 763 ünster 761 Karlsruhe. . 764 Wiesbaden. 763
München .. 766 765
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still bedeckt still bedeckt
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schuldigen. Regen 2
Nebel wolkig Nebel Dunst Nebel Nebel bedeckt 4 bedeckt 2 bedeckt still bedeckt¹) 4 wolkig 2 wolkig 762 W. 2 bedeckl²) 765 2 wolkenlos 763 still wolkenlos
PEW11ö.5. b
5 wolkenlos ¹) Abends und Nachts Regen. ²) Reif. zum 1 Uebersicht der Witterung.
Ein sehr tiefes Minimum, welches demnächst auch die Witterung an der westdeutschen Küste beeinflussen dürfte, ist nordwestlich von Schottland erschienen, Südweststurm auf den Hebriden, stürmische Südost⸗ winde an der Ostküste Schottlands verursachend. Ueber Deutschland wehen leichte bis mäßige südöst⸗ liche bis sfüdwestliche Winde bei milder vorwiegend trüber Witterung; vielfach ist Regen gefallen. Im ostdeutschen Binnenlande sowie in Südbayern herrscht leichter Frost. Die Erwärmung, welche an der west⸗ deutschen Grenze eingetreten ist, dürfte sich auch ostwärts über ganz Deutschland ausbreiten.
Deutsche Seewarte.
Theater⸗Anzeigen. Königliche Schauspiele.
haus. Keine Vorstellung. 4. Symphonie⸗Abend der Königlichen Kapelle. Anfang 7 ½ Uhr. Schauspielhaus. 266. Vorstellung. Der kom 2 Schauspiel in 4 A1 ßzüg Hugo?
Montag statt.
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Orleans. — Geizige.
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Male: Neu einstudirt: Sonnabend:
Sonntag:
und Gondinet. Hansi lacht.
Freitag: Opern⸗ 9. Male:
Jul. Fritzsche
In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Max Grube.
Sonnabend: Opernhaus. 255. Vorstellung. Mozart⸗ Erster Abend. gesprochen von Fräulein Lindner Idomeneus, König von Creta. Große heroische Oper in 3 Akten von W. A. Mozart. Varesca, von C Ober⸗Regisseur Tetzlaff.
Schauspielhaus. Trauerspiel in 5 Aufzügen von A. E. Brachvogel. In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Max Grube (Narziß: Herr Weiser, vom Hof⸗Theater in Mei⸗ ningen, als Gast.) Anfang 7 Uhr.
Beutsches Theater. Cyelus. 1. Abend. Stella. — Hierauf: Die Mit⸗
. Niese.
Sonnabend: Doctor Klaus. Regen Sonntag: II. Goethe⸗Cyeclus. 2. Abend. Götz von Berlichingen.
Die erste Aufführung von „Die kleine Frau“, Schauspiel in 3 Aufzügen von Felix Philippi, findet
Verliner Theater. Freitag: 14. Abonn.⸗Vorst. Anfang 7 Uhr Sonnabend: Der Hüttenbesitzer. (Nuscha Butze, Agnes Sorma, Ludw. Barnay, Ludw Stahl.) Sonntag: Nachm. 2 ½ Uhr: Die Jungfrau von Abends 7 ½ Uhr: Esther. — Der (Ludw. Barnay, Agnes Sorma.)
Tessing- Theater. Cavalleria rusticana. Sccilianisches Volks⸗ schauspiel in 1 Akt von Giovanni Verga
1 Akt von Charles de Courcy Ritterdienste. von Eugen Labiche.
Die Bekehrung. — Ritterdienste. Die Großfstadtluft. 4 Akten von Oscar Blumenthal und Gustav Kadelburg.
Wallner-Theater.
Immer zerstreut! . Bearbeitet von Hierauf, neu einstudirt: Die Hanni weint — der Komisches Jacques Offenbach.
Sonnabend: Dieselbe Vorstellung.
Friedrich - Wilhelmstädtisches Freitag: Mit Polnische Wirthschaft. in 3 Akten von H. West und Rich. Genée. von Hermann Zumpe 5 Für das Friedrich⸗Wilhelmstädtische Theater be⸗ arbeitet von Louis Herrmann. In Scene gesetzt von
Anfang 7 Uhr.
Prolog von Emil Taubert, Neu einstudirt: — Text nach In Scene gesetzt vom Anfang 7 Uhr.
267. Vorstellung. Narziß.
burg. Freitag: godin.
fang 7 ½ Uhr.
Belle-Alliance-Theater.
mäßigte Eintrittspreise! Neu
Freitag: II. Goethe⸗
Volksstück mit Gesang Sprenger’s Geschichte
Musik von Catenhusen.
stellung zu bedeutend
Rattenfänger. Sonntag, Nachmittags 3 ½ Uhr:
zu Volkspreisen (alle Plätze 1 ℳ).
an der Kasse zu haben.
Adolph Ernst-Theater.
in 4 Akten Gustav Görß.
von Leon Treptow.
Freitag: Zum 1. Male: Vorher,
Lustspiel in Zum Schluß: d Lustspiel in 1 Akt Anfang 7 Uhr. v11“ Cavalleria rusticana. — Thomas-Theater Alte Direktion: Emil Thomas.
Festvorstellung. 2. Male:
Bukacz.
Die Bekehrung. fang 7 ½ Uhr.
Schwank in
Fliegende
Freitag: Zum 18. Male:
Posse in 3 Akten von Barrière Franz Wallner
Anfang 7 Uhr.
Die neuen Dekorationen aus dem Atelier Falk. Die neuen Kostüme vom Garderobe⸗Inspektor Venzky.
Sonnabend: Dieselbe Vorstellung.
Restdenz-Theater. Direktion: Sigmund Lauten⸗ Zum 5. Male: Madame Mon⸗ Schwank in 3 Akten von Ernest Blum und Raoul Tochs. Deutsch von Emil Neumann. In Scene gesetzt von Sigmund Lautenburg. An⸗
Sonnabend: Dieselbe Vorstellung.
einstudirt! Zum 3. (308.) Male: Mit durchweg neuer Ausstattung: Der Rattenfänger von Hameln. in 12 Bildern. und Ehrich's Chronik der Stadt Hameln, frei bearbeitet von C. A. Görner. Anfang 7 ½ Uhr Sonnabend, Nachmittags 3 ½ Uhr: Kinder⸗Vor⸗ ermäßigten Preisen. Der
Billets zu beiden Vorstellungen sind von heute ab
95. Male: Der große Prophet. Gesangsposse
Musik von Gustav Steffens. Mit vollständig neuen Kostümen. Die neuen Dekorationen ²* sind aus dem Atelier der Herren Wagner und In Scene gesetzt von Adolph Ernst. An⸗
Sonnabend: Dieselbe Vorstellung.
Jakobstraße 30. Freitag: Fest⸗Ouverture. . Blätter. Bilder mit Gesang in 3 Akten und einem Vor⸗ und einem Nachspiel, arrangirt von Alfred Schönfeld.
Urania, Anstalt für volksthümliche Naturkunte
Am Landes⸗Ausstellungs⸗Park (Lehrter Bahnhof). Geöffnet von 12— 11 Uhr. Täglich Vorstellung im viftf leb fätichen Theater. Näheres die Anschlag⸗ zettel.
Circus Renz. Karlstraße. Freitag, Abends
7 ¼ Uhr: Große Komiker⸗Vorstellung. Auftreten der Clorns C. Godlewskv, Herrmann, Misco, Velde⸗ mann und Sohn, Rosche, 3 Gebrüder Briatore, Paul William, Gebrüder Dianta, Warne, Gebrüder Kronemann ꝛc. in ihren komischen Entrées u. Inter⸗ mezzos. Außerdem: Eine Vergnügungsfahrt mit ver⸗ schiedenen Hindernissen, originelle, höchst komische Scene von der neu engagirten Elton Troupe. — Auf⸗ treten einer Wiener Damenkapelle. — Reiten und Vorführen der bestdressirten Schul⸗ und Freiheits⸗ pferde Auftreten der vorzüglichsten Künstlerinnen und Künstler. Zum Schluß der Vorstellung: ☛ Auf Helgoland 2ꝗ, oder: Ebbe und Fluth, große hydrologische Ausstattungs⸗Pantomime in 2 Abtheilungen mit National⸗Tänzen (60 Damen), Aufzügen ꝛc., Dampfschisf⸗ und Bootfahrten, Wasser⸗ fällen, Riesenfontänen mit allerlei Lichteffekten ꝛc., arrangirt und inscenirt vom Dir. E. Renz. Kunst⸗ schwimmerinnen drei Geschwister Johnson. Schluß⸗ Tableau: Grande Fontaine Lumineuse, Riesen⸗ Fontaine, in einer Höhe von mehr denn 80 Fuß ausstrahlend.
Täglich: „Auf Helgoland“. Sonntag: 2 Vorstellungen. (1 Kind frei): „Aschenbrödel“.
„Auf Helgoland“. ·—õõyyxõ—⸗"CL⸗Lꝛpwrrwwwnv»-—
Freitag: Er⸗
Phantastisches Nach
Volksvorstellung Preciosa.
Nachmittags 4 Uh Abends 7 ½ Uhr:
Freitag: Zum
Couplets von
Familien⸗Nachrichten.
Verehelicht: Hr. Landrath Richard Frhr. von G mit Frl. Freda von Meyerinck (Han nover).
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Professor Dr. G. Wissowa (Marburg i. H). — Hrn. Hauptmann Erid von Arnim (Lichterfelde⸗Berlin). — Hrn. Lieut. von Huth (Rostock). — Eine Tochter: Hrn. Lieut. Ernst Graf Finck von Finckenstein (Berlin). — Hrn. Prem.⸗Lieut. Max von Zimmer⸗ mann (Neisse). — Hrn. Real⸗Gymnasiallehrer Dr. Hoeres (Köln).
Gestorben: Hr. Generalarzt a. D. Dr. Alexander
X““ “
Jubiläums⸗ Hierauf, zum Humoristische
Singspiel in 1 Akt von Anfang 74 Uhr. Conecerte.
Sing-Akademie.
Th Te EEr Wis eees Ausstattung: Zum Operette
Musik (Komponist des „Farinelli*).
neuer
(Gesellschafts⸗Anzug).
Kapellmeister Feder
Freitag, Anfang 8 Uhr: 8 Balladen⸗ und Liederabend. Eugen Gura.
Concert-Baus. Freitag: Karl Mevyder⸗Concert. V. Wagner⸗Abend. Anfang 7 Uhr. Donnerstag, 31. Dezember (Sylvester): I. Familien⸗Ball⸗Fest. Billets à 3 ℳ
Ochwadt (Berlin). — Hr. Regierungs⸗Assessor Friedrich von Savigny (Merseburg) — Hr Kreis⸗ gerichts⸗Rath a. D Theodor Neukirchner (Tar⸗ nowitz).
Redacteur: Dr. H. Klee, Direktor. Berlin:
Verlag der Expedition (Scholz).
Anstalt,“Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32. Fünf Beilagen 8 (einschließlich Börsen⸗Beilage).
Kämpfe auf dem Gebiete der Arbeiterfrage erspart.
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗
Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußisch
88
1“
Erste Beilage
Berlin, Donnerstag, den 3. Dezember
SDSeeuutscher Reichstag.
132. Sitzung vom Mittwoch, 2. Dezember, 1 Uhr.
Am Tische des Bundesraths der Staatssekretär Dr. von Boetticher. 8
Auf der Tagesordnung steht zunächst der von den Abgg. Dr. Hirsch und Genossen eingebrachte Gesetzentwurf, betreffend die eingetragenen Berufsvereine. Danach sollen Ver⸗ eine, die gewisse Bedingungen erfüllen, die Rechtsfähigkeit erhalten, die jetzt nur von Staatswegen besonders ver⸗
iehen wird.
Abg. Dr. Hirsch: Schulze⸗Delitzsch's Anträge im Nord⸗ deutschen und Deutschen Reichstag, betr. die privatrechtliche Stellung er Vereine im Allgemeinen, seien leider an dem Widerspruch der
egierung gescheitert. Sie hätten der deutschen Nation viele innere Zu derselben Zeit sei in England das Gesetz, betreffend die Gewerkvereine, ange⸗ ommen, in Folge dessen die Arbeiterbewegung in England iemals den Grad von Leidenschaftlichkeit, Heftigkeit und Ver⸗ itterung erreicht habe, wie hier. Das segensreiche Wirken der reien Vereinigungen sei auch anerkannt worden bei der Berathung der Gewerbenovelle durch den Antrag Hitze auf gesetzliche Anerkennung der Berufsvereine. Der preußische Handels⸗Minister habe diesem Antrag wohlwollend gegenüber gestanden, habe ihn aber für überflüssig gehalten, da der jetzt zur Berathung stehende Antrag damals bereits vorgelegen habe. Der Zug zum Zusammenschluß der Berufsgenossen sei ein recht germanischer. Er sehe in den Berufsvereinen nichts, was mit Gefahr bedrohe. Der Beruf sei der Centralpunkt der sozialen Gliederung, darum solle man diese Organisation gesetzlich schützen und fördern. Die Berufsorganisation sei keine Kampforganisation, die sozialen Kämpfe würden im Gegentheil durch gesetzliche Normative dieser Art geregelt und gemäßigt. Der Wirkliche Geheime Ober⸗Justiz⸗Rath Professor Dr. von Gneist habe sich 1872 auf der Eisenacher Ver⸗ sammlung der Kathedersozialisten in ähnlichem Sinne ausgesprochen. Mit Recht habe er daran erinnert, daß im Mittelalter auch die Innungen im Kampf gegen Druck und Mißbräuche aller Art groß geworden seien. Die Gewerkvereine, denen er (Redner) nahe stehe, verfolgten durchaus friedliche und gesetzliche Zwecke. In einer Arbeiterversamm⸗ lung sei kürzlich behauptet worden, es ginge nicht ohne Arbeits⸗ einstellungen, das Kapital müßte erst mürbe gemacht werden. Darauf habe ein Klempnermeister geantwortet: Wir suchen freiwillig vor dem Strike den Ausgleich und Sie gezwungen nachher. So dächten die Gewerkvereine aller Länder. Diese Vereine dürften nicht mehr rechtlos dastehen, sondern müßten ein gesetzliches Obdach haben für ihre, den Arbeitern so heilsamen Bestrebungen. Die Berufsvereine seien nicht gegen das Kapital gerichtet, sie regelten nicht nur das Ver⸗ hältniß zwischen Arbeitern und Arbeitgebern, sondern die Mitglieder verfolgten vor allen Dingen den brüderlichen Zweck, sich gegenseitig zu stüͤtzen und zu fördern, sich materiell und moralisch zu heben. Unterstützungen bei etwaigen unvermeidlichen Kämpfen bildeten in dem Budget der Gewerkvereine nur einen untergeordneten Posten. Ihre Hauptaufgaben seien die Gewährung eines wirksamen Rechtsschutzes und die Unterstützung bei Arbeitslosigkeit, nicht nur bei der Kranken⸗ versicherung unterliegenden Erkrankungen, sondern namentlich auch bei Stellenlosigkeit, wenn das Geschäft stocke; für diese Arbeits⸗ losigkeit habe noch kein Staat Hülfe zu bringen versucht, da könne nur die freie Vereinsthätigkeit eintreten, wodurch die Unterstützung nicht als Almosen, sondern als gutes Recht erscheine. Die Vereinsangehörigen wollten schon seit Jahren in gesetzlich geordnete Verhältnisse kommen; daß dies noch nicht geschehen, sei eine Ungerechtigkeit, da man den Kapitalsgesellschaften, den Attiengesell⸗ schaften, das gleiche Recht gebe. Das Recht auf gesetzlichen Schutz hätten die Gewerkvereine nachgewiesen durch ihre Leistungen; das Bedürfniß gesetzlichen Schutzes sei erwiesen durch die vielfachen und Jahre langen Maßregelungen von Seiten der Behörden und in Folge davon auch der Arbeitgeber. Man habe jetzt 6000 solcher Gewerk⸗ vereine mit 400 000 Mitgliedern, ein Zeichen, wie groß das Be⸗ dürfniß in diesen Kreisen sei, sich zu organisiren, wie es die ge⸗ lehrten Aerzte und Juristen thäten; da sei es denn die einzig richtige Politik, diese schwellenden Wasser in die rich⸗ tigen Kanäle zu leiten. Bisher seien ganz außerordentliche Summen an Vereinsvermögen, die Ersparnisse aus mühseliger Arbeit, verloren gegangen, weil es den Vereinen als solchen nicht möglich gewesen sei, Prozesse zu führen. Die öffentlich rechtliche Seite der Frage werde durch diesen Gesetzentwurf nicht unmittelbar berührt; die Landesgesetze sollten maßgebend bleiben, bis auch diese Materie durch die Reichsgesetz⸗ gebung geregelt werde. Seine Partei strebe dahin, daß die öffent⸗ liche Stellung der Gewerkvereine eine bessere werde, daß auch das Verhältniß zu den Arbeitgebern ein friedlicheres werde. Seit 1 ¾ Jahren sei der Gesetzentwurf vorgelegt. Seine Partei habe sich bemüht, ihn nach den besten vorhandenen Mustern und auf Grund langjähriger Erfahrungen im Vereinsleben selbst zu gestalten, als geeignete Grundlage einer kommissarischen Berathung. Als Muster habe sie benutzt das bayerische Vereinsgesetz und das Genossenschaftsgesetz, freilich mit Berücksichtigung der Eigenarten der Berufsvereine. Der gesetzlichen Regelung der Stellung der Berufsvereine ständen so viel Schwierigkeiten im Wege, daß es schon an sich nicht ungerecht⸗ fertigt sei, ein besonderes Gesetz für ihre Anerkennung zu geben und nicht bis zur Fertigstellung des bürgerlichen Gesetzbuches zu warten. Nun wende man ein, dieses Gesetz könnte der Sozialdemokratie in die Hände arbeiten und sie wiederum stärken. Einen solchen Einwand verstehe er nicht. Niemand sei ein so grundsätzlicher Gegner der Sozialdemokratie wie er, aber es gebe auch sonst noch Gesetze, bei denen sozialdemokratische Arbeiter ebenso in Frage kämen, wie jeder andere Arbeiter, z. B. bei den Gewerbegerichten, bei den Kranken⸗ kassen, sowohl in den freien als in den Zwangskassen. Außerdem ständen ja den Sozialdemokraten noch andere gesetzliche Mittel zur Verfügung, ihre Ansichten zu verbreiten und sich zu organisiren. Er wünsche gerade, daß auch die Sozialdemokraten durch dieses Gesetz herange⸗ zogen würden zur Mitarbeit an den öffentlichen Angelegenheiten, denn dadurch werde die praktische Auffassung der Dinge befördert werden, und das werde mäßigend wirken. Die gesetzliche Regelung, die seine Partei verlange, solle den Gewerkvereinen nicht nur Rechte, son⸗ dern auch Pflichten geben. Das Gesetz würde die Arbeiterschutzgesetze wesentlich ergänzen, namentlich würde hierdurch dem Mißbrauch der Koalitionsfreiheit, dem Kontraktbruch, energisch gesteuert werden konnen. Er hoffe, daß man den Gesetzentwurf vorurtheilsfrei und wohlwollend aufnehmen und in kommissarischer Berathung genau prüfen werde; er bitte darum im Namen seiner Mitantragsteller, im Namen der Gerechtigkeit, der Wohlfahrt und der sozialen Liebe.
Abg. von Keudell: Wenn Vereinigungen als solche das Recht haben sollten, Prozesse zu führen, müßten sie den Charakter juristischer Personen besitzen. Diesen Charakter hätten gewisse Vereinigungen, wie ÜUniversitäten, Aktiengesellschaften, ex lege; andere Vereinigungen müßten ihre vermögensrechtliche Lebensfahigkeit und ihre Gemein⸗ nützlichkeit nachweisen, dann werde ihnen das Recht der juristischen Person verliehen, in Preußen durch Königlichen Erlaß, in den meisten anderen Bundesstaaten durch Ministerialverfügung. Die Verhältnisse dieser Vereine seien durch das Vereinsgesetz von 1867 geregelt worden, und Schulze⸗Delitzsch habe danach gestrebt, ihnen das Recht der juristischen Person zu verschaffen. Schulze⸗Delitzsch habe verschiedene
Gesetzentwürfe zu diesem Zweck in den Jahren 1869—72 dem Reichs⸗ tag des Norddeutschen Bundes und dem Deutschen Reichstag vor⸗ gelegt, die auch theilweise im Reichstag angenommen, aber von der Regierung abgelehnt worden seien. Lasker habe sich 1872 grundsätzlich mit der Ersetzung des weitläufigen Verleihungsverfahrens durch gesetzliche Normativbestimmungen einverstanden erklärt, habe aber rücksichtlich der Gewerkvereine weitgehende Kautelen für nothwendig gehalten, wenn die Verleihung der Korporationsrechte an sie nicht ge⸗ fährlich werden solle, denn diese Vereine organisirten den Krieg zwischen den Arbeitern und Arbeitgebern. Redner schildert ein⸗ gehend die Erfahrungen der großen Strikes der letzten Jahre und das Eingreifen der Gewerkvereine in die Strikebewegung und giebt sodann einen Ueberblick über die Entwicklung des Gewerkvereinswesens in den letzten zwanzig Jahren. Vor dem fran⸗ zösischen Kriege sei es mit dieser Entwickelung nicht recht vor⸗ wärts gegangen, aber nach dem Kriege und besonders vielleicht in Folge des Sozialistengesetzes und einer regen Agitation sei die Mit⸗ gliederzahl der Gewerkvereine erheblich gestiegen. Aus den Ver⸗ handlungen der Vereinstage der Gewerkvereine habe er den Eindruck gewonnen, daß es diesen an freier Bewegung nicht fehle, und daß ihre finanzielle Lage durchaus nicht unsicher sei. Ihre volle freie Bewegung würden sie auch nach seinem Willen behalten. Unter⸗ schlagungen durch Kassirer könnten die Gerichte auch heute schon verfolgen, wo die Vereine nicht juristische Personen seien. Der große Bergarbeiterstrike 1889 sei von dem Verbande der Gewerk⸗ vereine wesentlich durch Geld unterstützt worden. Nach solchen Vor⸗ gängen und nach der Beschaffenheit der Verbandsstatuten könnten die Gewerkvereine Korporationsrechte nicht erhalten; denn die Forderung der Gemeinnützigkeit treffe für sie nicht zu, da der Kampf gegen die Arbeitgeber sie des Prädikats der Gemeinnützigkeit verlustig mache. Erhielten sie eine größere Macht, so biete gerade das Gefühl davon einen Reiz zu solchen Känpfen. Keine Regierung könne die Verant⸗ wortung übernehmen, durch Verleihung der Korporationsrechte den Reiz zu Arbeitseinstellungen zu vergrößern. Darüber seien alle Regierungen der Welt sich einig, daß Arbeitseinstellungen nicht als eine dem Gemeinwohl förderliche Erscheinung betrachtet werden könnten. In der Vorlage erscheine als Zweck der Berufsvereine auch die Unterstützung der Mitglieder bei Arbeitsstreitigkeiten und die Organisation für Strikefälle. Nachdem die Invalidenkasse des Ver⸗ bandes der deutschen Gewerkvereine in Liquidation habe treten müssen, erscheine es nicht gerechtfertigt, die Unterstützung in der Invalidität als Vereinszweck anzusehen, wie die Vorlage es thue. Und nicht nur die einzelnen Vereine sollten Korporationsrechte erhalten, sondern auch ganze Verbände von Vereinen. Sei es gerechtfertigt, eine solche Macht ins Leben zu rufen und dadurch die Arbeiter im Kampf gegen die Arbeitgeber zu stärken? Gegen die Vorlage spreche aber hauptsächlich, daß Alles, was man hier den Berufs⸗ und Gewerkvereinen gewähren würde, sofort auch der Sozialdemokratie unmittelbar zu Gute komme. Die 60 000 Mitglieder der Gewerkvereine — deren Zahl er übrigens bedeutend höher schätzen möchte — und die 300 000 Sozialdemokraten in den Fachvereinen seien die eigentlichen Benefiziaten der Vorlage, diese Arbeiterbataillone könne man nicht unter dem Schutze eines Reichsprivilegiums marschiren lassen, ihnen könne man die schwarz⸗ weiß⸗rothe Fahne nicht ausliefern. Schließlich würde die Industrie selbst unter dem Vorgehen der Arbeiter leiden, die Bessergestellten würden auswandern und eine massenhafte Verarmung unter den Arbeitern selbst eintreten. Von einer Ueberweisung an eine Kom⸗ mission könne er sich einen Nutzen nicht versprechen, da die Schäden der Vorlage unheilbar seien.
Abg. Molkenbuhr: So lange die Arbeiter oder Hand⸗ werker in geringer Zahl dem einzelnen Arbeitgeber gegenüberständen, hätten sie sich ohne ausgedehntes Koalitionsrecht behelfen können. Heute, wo Tausende von Arbeitern in einer Fabrik arbeiteten und organisirten Arbeitgeberverbänden gegenüberständen, dürften sie min⸗ destens dieselben Rechte für sich beanspruchen, deren sich die Arbeitgeber erfreuten. Die Arbeitgeber seien in ihrer Vereinsbildung nicht gehin⸗ dert. Sie dürften Aktiengesellschaften gründen, in großen Gesell⸗ schaften durch Kartelle die Preise in die Höhe schrauben, sich persönliche Vermögensvortheile verschaffen; diese Vereinigungen seien nicht einmal an die nationale Grenze gebunden, wie es die große internationale Vereinigung der Auswanderergesellschaften zeige. Die Arbeiter hätten nur ihre Arbeitskraft zu verkaufen, aber sobald sie den Preis ihrer Waare in derselben Weise steigern wollten wie die Arbeitgeber, so seien sie in ihrer Bewegungsfreiheit durch die Gesetze gehemmt. Die Arbeitgeber setzten die Lohnbedingungen fest, sie übten selbst auf die politische Gesinnung der Arbeiter einen Druck aus. Nach dem Bericht des Fabrikinspektors für Leipzig hätten sich viele dortige Arbeitgeber zu dauernden Verbänden ver⸗ einigt, um ihre Mitglieder und die Arbeiter vor „sozialdemo⸗ kratischen Uebergriffen“ zu schützen Auch für Altona und Umgegend bestehe ein derartiger Verband. Was würde man dazu sagen, wenn die Arbeiter einen derartigen Verband gründen wollten, der die Arbeiter vor den Uebergriffen konservativer oder nationalliberaler Fabrikanten schützen solle? Würde man nicht über Tyrannei klagen? Die Arbeitgeberverbände erfreuten sich sogar der Unterstützung der Behörden. Der Kriegs⸗Minister habe sich bekannt⸗ lich dem Verband der Metallindustriellen angeschlossen. Bei einem reinen Privatstrike zwischen Arbeitgebern und Arbeitern hätten die Militärbehörden in Dresden und München sich direkt auf die Seite der Arbeitgeber in dem Lohnkampf gestellt, indem sie Soldaten ab⸗ kommandirt hätten für den Betrieb der Arbeitgeber. Niemals habe man gehört, daß die Militärbehörden die Strikenden unterstützt hätten. In Bayern, Sachsen und Preußen beständen Gesetze, die bestimmten, daß organisirte Arbeitervereine nicht mit einander in Verbindung treten dürften. In Folge dessen seien 1874 unter Tessendorf fast alle Gewerkschaften aufgelöst worden. Derartige Vereine könn⸗ ten aber die Diskussion öffentlicher Fragen wie der Schutz⸗ zollpolitik, des Arbeiterschutzes u. s. w. nicht ganz entbehren; deshalb müßten den Gewerkschaften diejenigen Freiheiten eingeräumt werden, die die Arbeitgeber schon längst besäßen. In dieser Beziehung erscheine seiner Partei der von dem Abg. Dr. Hirsch ein⸗ gebrachte Gesetzentwurf als unzulänglich. Wunderbar sei es, daß ge⸗ rade die Deutschfreisinnigen einen §. 27 hätten beantragen können, in dem es heiße, daß ein Verein aufgelöst werden könne, wenn er sich gesetzwidriger Handlungen schuldig mache, durch die das Gemeinwohl gefährdet werde. Diese Bestimmung sei sehr kautschukartig. Was sei unter „gesetzwidrig“ zu verstehen? Ueberdies könnten die Vereine selbst schwerlich gesetzwidrig handeln, nur einzelne Personen handelten gesetzwidrig und seien gerichtlich haftbar. Danach würden in den meisten Fällen Leute bestraft werden, die gar nicht angeklagt seien. Unter keinen Umständen dürfe man sich auf das Wohlwollen der Behörden verlassen, auf das dieser Paragraph verweise. Daß die Arbeiterorganisationen in England sich nicht mit politischen Dingen be⸗ schäftigten, sei ein Irrthum. Das Striken werde durch Gewerk⸗ vereine nicht gefördert. Wenn die Arbeiter organisirt seien, so rechneten sie bei einem etwaigen Strike mit den vorhandenen Mitteln, die unorganisirten rechneten auf das Solidaritätsgefühl der übrigen Arbeiter, sie rechneten mit unbekannten Größen. Ferner sei ein Hinderniß des Strikes in derartigen Organisa⸗ tionen vorhanden dadurch, daß namentlich diejenigen Leute mit⸗ entschieden, die selbst nicht an dem Strike betheiligt seien. Uebrigens würde die Erreichung höherer Arbeitslöhne für die Industrie nicht schädlich sein, die Arbeitgeber würden darum doch nicht aus⸗
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wandern, denn sie könnten ihre hier erwsrbenen Kunden und Geschäfts⸗ verbindungen nicht mitnehmen. Es sei sogar nichts schlimmer für den nationalen Wohlstand, als niedrige Arbeitslöhne weil dann die Arbeiter, wie z. B. die schlesischen Weber und die Leute aus dem Erzgebirge, kaum die dringendsten Lebensbedürfnisse befriedigen, aber keine Abnehmer für die Industrieprodukte sein könnten, und schließlich sei doch das Inland das erste und wichtigste Absatzgebiet jeder Industrie. Bei niedrigen Arbeitslöhnen wanderten gerade die besten Arbeiter aus, und dieser Auswanderung der geschicktesten Arbeiter nicht zum Wenigsten habe Amerika das Aufblühen seiner In⸗ dustrie zu danken. Beunruhigung durch die Organisation sei nicht zu fürchten, dagegen habe die Regierung Machtmittel genug, die sich ja sogar bis auf die Unteroffiziersprämien erstreckten. In Amerika, wo die Behörden viel weniger Macht hätten, und wo die Arbeiterorganisationen ganz frei seien, entstehe aus ihnen keine Beunruhigung. Das Schlimmste, was aus den Organisationen ent⸗ stehen könnte, würde eine Lohnerhöhung sein, und das würde nur . für die Arbeitgeber, für die Allgemeinheit aber kein Un⸗ glück sein.
Abg. Dr. Hartmann: Die Klagen über die Militärverwaltung seien bereits im sächsischen Landtage vorgebracht worden, dort habe die Regierung völlig rechtfertigende Erklärungen abgegeben. Die Lage der deutschen Arbeiter sei gar nicht so greulich, wie sie geschildert worden sei. Der Antragsteller finde den Schwerpunkt des Gesetz⸗ entwurfs darin, daß den Berufsvereinigungen der Schutz des Straf⸗ rechtes und des Civilrechtes gesichert werde. Was den ersten Punkt betreffe, so irre er, wenn er glaube, daß die Unterschlagungen der Kassirer gegenüber den Vereinen straflos seien, weil die letzteren keine juristischen Personen seien. Wichtiger sei die Frage des Civilrechts. Aber ein Bedürfniß dafür habe der Antragsteller nicht nachgewiesen, eher der sozialdemokratische Abgeordnete. Die Verleihung der juristischen Persönlichkeit an die Berufsvereine habe die Folge, daß die Aufsicht der Polizeibehörden ihnen gegenüber fort⸗ falle, daß die Beschränkungen des Vereinsgesetzes nicht gälten, namentlich in Bezug auf das Nichtinverbindungtreten mit einander. Das sei allerdings das Wichtigste und gebe Veranlassung zu einer sorgfältigen Prüfung. Dieser Gesetzentwurf, wenn er Gesetz werde, komme nicht allein den Berufsvereinen zugute, sondern auch den sozial⸗ demokratischen Fachvereinen. Man werde sich ferner fragen müssen: könne man, wenn man diese Vergünstigungen den Berufsvereinigungen gewähren wolle, sich beschränken auf die Klassen von Vereinen, die hier auf⸗ geführt würden? Seiner Meinung nach nicht. Und endlich: Ist in diesem Gesetzentwurf die Gleichheit Aller vor dem Gesetz genügend ge⸗ wahrt, sowohl die Rechte der Arkeitervereine als diejenigen der Arbeitgeber? Auch müsse die Frage geprüft werden, inwieweit dieser Gesetzentwurf eingreifen werde in andere Rechtsmaterien. Es werde sich fragen, ob jetzt der Augenblick gekommen sei, mit Art. 4 der Verfassung Ernst zu machen und ein Reichs⸗Vereinsgesetz zu geben, wodurch die Vereinsgesetze der Einzelstaaten ihre Geltung verlören. Richtig sei ja, daß viele Bestimmungen dieser Gesetze veraltet seien, das preußische und das sächsische stammten aus dem Jahre 1850. Er schlage vor, den Gesetzentwurf einer Kommisston zu überweisen, die ihn sorgfältig prüfen werde, und zwar schlage er eine Kommissior, von nur vierzehn Mitgliedern vor, weil es sich hier um sehr viel technische Fragen handele.
Abg. Hitze: Die Vereinsgesetze seien in der That veraltet, sie hätten nicht Schritt gehalten mit der Entwickelung. Der Gedanke, daß die Berufe zusammenträten zur Förderung ihrer Interessen, sei ein echt deutscher, der gefördert werden müsse. In diesem Sinne be⸗ trachte er das Gesetz. Es komme allen Kategorien zu Gute; Arbeit⸗ geber wie auch Arbeiter sollten den Schutz dieses Gesetzes genießen, sie könnten sich dann in gesetzlicher Form organisiren, wie es bisher nicht möglich gewesen sei. s handele sich aber nicht allein um die Organisation der Arbeiter, sondern überhaupt der Berufsgenossen, das Gesetz solle also auch auf Künstler, Aerzte u. s. w. Anwendung finden können. Es werde hier keine neue Arbeiterorganisation geschaffen, sondern die habe man schon in Folge der Koalitionsfreiheit, hier sollten nur die schon bestehenden Organisationen auf gesetzlichen Boden gestellt werden. Die Schaffung solcher gesetzlichen Formen sei sehr geeignet, auf die bisher stürmische Bewegung mäßigend einzuwirken und sie in die nach der historischen Entwickelung nothwendigen Formen zu leiten. Auf diesen Standpunkt müsse man sich in der Kommission stellen. Der Reichstag habe ja schon früher einmal einen Beschluß gefaßt, in dem die Regierung aufgefordert worden sei, Vorlagen über die gesetzliche Regelung der Arbeiterorganisationen einzubringen. Arbeiterkammern müßten errichtet werden, damit die Arbeiter ein Organ hätten zum Ausdruck ihrer Wünsche, nicht nur gegenüber dem einzelnen Arbeit⸗ geber, sondern auch bezirksweise als Grrppe. Er spreche seine Sym⸗ pathie für diese Organisation aus und freue sich, daß die Regierung Schritte in dieser Hinsicht in Aussicht gestellt habe.
Abg. Möller: Bei dieser Vorlage werde nicht viel heraus⸗ kommen. Angesichts der Zeit, in der man lebe, stelle er die Opportunitätsfrage in den Vordergrund, die letzten Jahre seien nicht ohne Lehre vorübergegangen. Die Rede des Abg. Dr. Hirsch würde er verstanden haben, wenn sie vor zwanzig Jahren gehalten worden wäre. Die Zeiten hätten sich aber geändert. In England sei das Gesetz über die trade's unions gegenüber dem früheren rechtlosen Zu⸗ stande der dortigen Arbeiterorganisationen eine Nothwendigkeit ge⸗ worden. Lägen hier die Verhältnisse ebenso, würde er für solche Vor⸗ schläge eintreten. Aber in Deutschland seien die Arbeitervereine keineswegs rechtlos, und wenn einmal die polizeiliche Genehmigung auf Grund des Vereinsgesetzes auf Schwierigkeiten stoße, so seien das Ausnahmefälle. Lasker, dessen liberale Gesinnung allgemein anerkannt werden müsse, habe selbst zugegeben, daß es sich bei den Arbeiterorganisationen nur um Kampforganisationen handele; die trades unions Eng⸗ lands seien das nicht, sondern sie seien in sich nothwendig. Mit einer Kommissionsberathung sei er einverstanden, vierzehn Mitglieder würden genügen, der Zahl von 21 widerspreche er nicht. Ernsthaft genug sei die Frage allerdings, und sie müsse den Reichstag früher oder später beschäftigen, aber der gegenwärtige Moment sei nicht geeignet, um eine gesetzliche Organisation zu schaffen, die den Kampf zwischen Arbeitern und Arbeitgebern noch hartnäckiger mache. Wenn die jetzigen Stürme sich beruhigt hätten, werde man in Deutschland zum Standpunkt der englischen Verhältnisse kommen können.
Ein Schlußantrag wird abgelehnt.
Abg. Heine: Wiee jetzt bei allen Gesetzen, so frage man auch, wie dieses gegen die Sozialdemokratie wirken werde. Die politische Freiheit solle ein alter germanischer Zug sein. Das unterschreibe Niemand, der diese Freiheit kennen gelernt habe. Die Identität der Interessen der Arbeiter und der Arbeitgeber bestehe heute nicht mehr. Der Abg. von Keudell habe unter keinen Umständen den Arbeiter⸗ bataillonen die schwarz⸗weiß⸗rothe ahne ausliefern wollen. Er (Redner) versichere, sie wollten die chwarz⸗weiß⸗rothe Fahne nicht. Sie wollten unter keiner anderen weiter marschiren als unter ihrer rothen. Der Abg. von Keudell befürchte eine Auswanderung der besseren Elemente. Wohin sollten sie wandern? Etwa nach England, wo die trade’s unions der Sozialdemokratie anheimgefallen seien, oder nach Frankreich, wo durch Gesetz
von 1884 diese Materie wenigstens einigermaßen gut geregelt ser, oder gar nach der Schweiz? Die Schweiz thue eben den ersten Schritt zum Sozialismus, indem sie, weil die Phosphornekrose die Arbeiter so stark dezimire, die ik
Zündhölzchen selbst