der Gesammtausgabeentfallen, wie schon bemerkt, 18208842,21 ℳ
auf Entschädigungsbeträge; 1 375 611,30 ℳ auf die Kosten “ und der Feststellung der Entschädi⸗ gungen, auf die Kosten der Schiedsgerichte, sowie auf die Ausgaben für die Unfallverhütung, sowie 35 077,56 ℳ auf Kosten für Uebernahme der Unfallversicherungsverträge (§. 100 des Unfallversicherungsgesetzes) c. In die Reserve⸗ fonds sind für das Jahr 1890 12 517 715,79 ℳ eingelegt worden.
Die laufenden Verwaltungskosten betragen 4 559 664,84 ℳ, gegen 4145 633,33 ℳ im Vorjahre. Auf den Kopf der Versicherten berechnet, belaufen sich im Rech⸗ nungsjahre bei den gewerblichen Berufsgenossenschaften die laufenden Verwaltungskosten auf 0,75 ℳ (ebenso 0,75 ℳ im Jahre 1889), auf je 1000 ℳ der anrechnungsfähigen Löhne 1,16 ℳ (gegen 1,20 ℳ), auf jeden Betrieb 9,47 ℳ (gegen 9,51 ℳ), auf jeden im Rechnungsjahre zur Anmeldung ge⸗ langten Unfall 24,80 ℳ (gegen 25,37 ℳ im Vorjahre). Die Höhe der laufenden Verwaltungskosten ist bei den einzelnen Berufs⸗ genossenschaften sehr verschieden; sie hängt ab von der Zahl der versicherungspflichtigen Personen, der Betriebe, der Unfall⸗ gefährlichkeit u. s. w. Zu Vergleichen über die Angemessen⸗ heit der Aufwendungen der Berufsgenossenschaften unter ein⸗ ander können die Rechnungsergebnisse der einzelnen Genossen⸗ schaften nicht ohne Weiteres dienen. 1 1
Die Gesammtausgaben der 316 Ausführungsbehörden haben sich auf 1 923 399,47 ℳ, die der 13 Versicherungs⸗ anstalten der Baugewerks⸗ Berufsgenossenschaften auf 627 852,04 ℳ belaufen.
Die Bestände des bis zum Schlusse des Rechnungsjahres angesammelten Reservefonds der Berufsgenossenschaften be⸗ tragen zusammen 55 903 226,64 ℳ, die der mehrerwähnten Versicheraungsanstalten 227 666,26 ℳ
8 v 1
Die mmission für die zweite Lesung des Ent⸗ wurfs eines Bürgerlichen Gesetzbuchs trat in den Sitzungen vom 30. November bis 2. Dezember in die früher ausgesetzte Berathung des Abschnitts über die j uristischen Personen (§§. 41 bis 63) ein.
Anlangend die Rechts fähigkeit der Vereine, sollen nach dem Entwurf für die Entstehung und den Verlust der Rechts⸗ fähigkeit in Ermangelung besonderer reichsgesetzlicher Vor⸗ schriften die Landesgesetze maßgebend bleiben. Demgegen⸗ über war von verschiedenen Seiten beantragt, das privat⸗ rechtliche Vereinsrecht auch in der bezeichneten Richtung reichsgesetzlich zu regeln. Ueber die Art und Weise dieser Regelung gingen aber die Auffassungen auseinander. Dem einen Antrage lag das Prinzip der freien Körper⸗
schaftsbildung in dem Sinne zu Grunde, daß alle rechtmäßig bestehenden Vereine mit körperschaftlicher Verfassung als solche rechtsfähig sein, die Fähigkeit, in das Grundbuch eingetragen zu werden, jedoch erst durch Eintragung in ein Vereinsregister erlangen sollen. Ein anderer Antrag unterschied sich von jenem Antrage im Prinzip nur dadurch, daß er die Rechtsfähigkeit eines erlaubten Vereins überhaupt von der Eintragung in ein Vereinsregister abhängig machen wollte. Im Uebrigen stimmen beide Anträge darin überein, daß das von dem einen und dem anderen Antrage vertretene System ohne Unter⸗ schied zwischen Vereinen mit sogenannten idealen Tendenzen und Erwerbsvereinen auf alle erlaubten Vereine sich er⸗ strecken soll. Von dritter Seite war dagegen vorgeschlagen, daß Vereine mit sogenannten idealen Tendenzen durch Eintragung in ein Vereinsregister, andere Vereine aber in Ermangelung besonderer reichsgesetzlicher Vorschriften durch Verleihung von Seiten der betreffenden Landesregierung Rechtsfähigkeit er⸗ langen sollen. Dazu lag der Unterantrag vor, zu bestimmen, daß Vereine mit sogenannten idealen Tendenzen nicht nur Lurch Eintragung in ein Vereinsregister, sondern auch durch Verleihung von Seiten der betreffenden Landesregie⸗ rung Rechtsfähigkeit erlangen können. Dem Unterantrage lag die Erwägung zu Grunde, daß es nicht selten zweifel⸗ haft sein werde, ob ein Verein dieser oder jener Kategorie angehöre, und es deshalb im Interesse der Rechtssicherheit sich empfehle, zu bestimmen, daß ein Verein, vorbehaltlich ent⸗ gegenstehender besonderer reichsgesetzlicher Vorschriften, in jedem her. durch Verleihung von Seiten der Landesregierung Rechts⸗ ähigkeit erlange. digdig Kontisfion einigte sich zunächst dahin, die Ent⸗ scheidung, ob die Entstehung und der Verlust der Rechts⸗ fähigkert der Vereine überhaupt reichsgesetzlich geregelt oder ob es in dieser Beziehung bei dem Entwurfe belassen werden solle, auszusetzen und die Berathung darauf zu beschränken, wie eventuell die reichsgesetzliche Regelung am Zweckmäßigsten zu gestalten, insbesondere, welches der verschiedenen in den Anträgen vertretenen Systeme der Regelung eventuell zu Grunde zu legen sei. Man war der Ansicht, daß es bei der Wichtigkeit des Gegenstandes und der Bedeutung, welche die Art und Weise der Regelung für die Entscheidung habe, ob die Regelung überhaupt erfolgen solle, unter allen Um⸗ ständen angezeigt sei, zunächst durch eine derartige eventuelle Berathung eine übersehbare Grundlage für die Entscheidung der letzteren Frage zu gewinnen.
Khrch 18 fehr eingehenden Ecörterung aller in Betracht kommenden Gesichtspunkte entschied die Mehrheit sich dahin, der eventuellen Regelung das in dem dritten Antrage ver⸗ tretene System mit der in dem Unterantrage vorgeschlagenen Modifikation zu Grunde zu legen und demgemäß an Stelle der §§. 41, 42 des Entwurfs, soweit diese auf Vereine sich be⸗ ziehen, zu bestimmen, daß Vereine mit sog. idealen Tendenzen durch Eintragung in ein von dem Amtsgerichte zu führendes Register oder durch Verleihung von Seiten des Staats, in dessen Bezirk der Verein seinen Sitz hat, andere Vereine, so⸗ weit für solche nicht besondere reichsgesetzliche Vorschriften Platz greifen, durch Verleihung von Seiten des bezeichneten Staats Rechtsfähigkeit erlangen. Als Vereine mit sogenannten idealen Tendenzen wurden näher solche Vereine acheichner, meche gemein⸗ nützige, wohlthätige, gesellige, wissenschaftliche, künstlerische oder andere auf einen wirthschaftlichen Geschäftsbetrieb nicht ge⸗ richtete Zwecke verfolgen. Man ging bei dieser Bestimmung davon aus, daß unter dieselbe auch die sog. Fach⸗ und Berufs⸗ vereine fallen, soweit sie nicht zugleich Versicherungsgesell⸗ schaften auf Gegenseitigkeit oder Produktivgesellschaften seien. Zusätzlich wurde weiter bestimmt, daß als Sitz eines Vereins, sofern nicht ein Anderes erhellt, der Ort gilt, an welchem die Verwaltung geführt wird. Was die näheren Voraussetzungen, von welchen die Eintragung der Vereine mit sogenannten idealen Tendenzen abhängig zu machen sei, sowie die Voraussetzungen anlangt, unter
welchen solche Vereine aufgelöst werden können, so ver⸗ ständigte man sich dahin, in die Berathung der darauf bezüglichen besonderen Bestimmungen erst nach Er⸗ ledigung der allgemeinen, auf alle rechtsfähigen Vereine sich beziehenden Vorschriften der §§. 43 — 57 einzutreten. Ferner wurde beschlossen, bei der Berathung der 8 43 — 57 zunächst nur die Privatkörperschaften ins Auge zu assen, und die Frage, ob und inwieweit die beschlossenen Vorschriften auch auf öffentlichrechtliche Körperschaften auszudehnen seien, späterer Beschlußfassung vorzubehalten. Im Einzelnen wurden sodann zu den §§. 43 ff. noch folgende Beschlüsse gefaßt:
Der §. 43 gelangte in der Fassung zur Annahme, daß die Verfassung eines rechtsfähigen Vereins (Körperschaft) durch die Vereinssatzungen (Statut) bestimmt wird. Ein Bedürfniß, für solche Vereine, welche durch Verleihung von Seiten der Landesregierung Rechtsfähigkeit erlangen, wegen der Verfassung auf die Landesgesetze als subsidiäre Quelle zu verweisen, wurde von der Mehrheit nicht anerkannt. Von den auf den Vorstand sich beziehenden Vorschriften des 8 44 wurde noch der Abs. 1 er⸗ ledigt und seinem sachlichen Inhalte nach angenommen. „Der Satz 2, daß der Vorstand der gesetzliche Vertreter der Körper⸗ schaft ist, soll jedoch, um der wissenschaftlichen Auffassung über das Wesen der Körperschaft und dem rechtlichen Charakter des Vorstandes nicht vorzugreifen, dahin gefaßt werden, daß der Vorstand die „Stellung eines gesetzlichen Vertreters“ hat.
ach den Abfertigungs⸗Vorschriften des Deutschen Eisenbahnverkehrs⸗Verbandes zu §. 32 Nr. 10 f darf bei der Bestellung von Eisenbahnwagen zur Verladung von Gütern ec. eine feste Zusage der Gestellung von Wagen niemals gemacht werden, bevor die bestellten Wagen auf der Station vorhanden sind. Den Bestellern muß es überlassen bleiben, über die Bereitstellung der bestellten Wagen rechtzeitig Erkundigung einzuziehen. Anträgen auf besondere Mittheilung über die erfolgte Bereitstellung soll jedoch thun⸗ lichst entsprochen werden. 1 1
Hierzu sind für die preußischen Staatseisenbahnen Zusatzbestimmungen erlassen, nach denen die Besteller soweit thunlich von einer etwaigen Unmöglichkeit der Gestellung der Wagen zu dem bezeichneten Zeitpunkt sowie von dem Zeitpunkt der späteren Gestellung rechtzeitig in Kenntniß gesetzt werden sollen. Diese Bestimmungen lauten:
„Werden Wagen zur Beladung für einen Zeitpunkt be⸗ stellt, zu welchem sie nach dem pflichtmäßigen Ermessen der betreffenden Dienststelle (nach Lage der Züge ꝛc.) nicht ein⸗ treffen oder sonst verfügbar werden können, oder ist mit Sicherheit vorauszusehen, daß die vom Versender bestellten und bei dem Wagenbureau angeforderten Wagen zu der bestellten Zeit nicht eintreffen können, so ist der Besteller hiervon, soweit dies nach Lage des einzelnen Falles thunlich, sofort brieflich (am Stationsort auch durch Fernsprecher o der durch Boten) auf Kosten der Verwaltung in Kennt⸗ niß zu setzen.
Diese Mittheilung kann auch, sofern dies bei der Wagen⸗ bestellung ausdrücklich im Bestellschreiben beantragt oder bei mündlicher Bestellung im Wagenbestellbuch vermerkt wird, auf Kosten der Besteller durch Telegramm oder außer⸗ nns des Stationsorts durch besondere Boten er⸗ olgen.
1 Hat die vorbezeichnete Mittheilung nicht ersolgen können, oder ist dieselbe so spät zur Kenntniß des Bestellers gelangt, daß die Anfuhr der zu verladenden Güter bereits begonnen hat, so ist, soweit der erforderliche Raum hierzu verfügbar, die Lagerung der Sendung auf dem Bahnhof an geeig⸗ neten Stellen — nöthigenfalls auch in den Schuppen — bis zur Bereitstellung des bestellten Wagens gegen Zahlung des tarifmäßigen Platzgeldes (Nr. VII. 2 des Nebengebühren⸗ tarifs) zu gestatten.
8 9 dem späteren Eintreffen der bestellten Wagen ist den Bestellern, insbesondere solchen, welche mit einer zur Verladung bestimmten Sendung unverrichteter Sache wieder zurückkehren mußten, möglichst frühzeitig auf dem oben vor⸗ geschriebenen Wege Mittheilung zu machen.
Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Herzoglich sachsen⸗ meiningensche Staats⸗Minister Dr. Heim ist in Berlin an⸗ gekommen.
Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Landes⸗Direktor
der Fürstenthümer Waldeck und Pyrmont von Saldern ist
von hier abgereist.
Der hiesige französische Botschafter Jules Herbette ist vom Urlanb nach Berlin zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Botschaft wieder übernommen.
Der Regierungs⸗Assessor Richard Rötger zu Heddesdorf, Kreis Neuwied, ist der Königlichen Regierung zu Hannover zur weiteren dienstlichen Verwendung überwiesen worden. Der neu ernannte Regierungs⸗Assessor Graf von Spee ist der Königlichen Regierung zu Frankfurt a. O. überwiesen worden. Der neu ernannte Regierungs⸗Assessor von Schipp ist dem Landrath des Kreises Lehe, neehüöpees cirt Stade, zur Hülfeleistung in den landräthlichen Geschäften zugetheilt worden.
8
S. M. Kreuzer „Schwalbe“, Kommandant Korvetten⸗ Kapitän Oelrichs, ist am 3. Dezember in Bombay ein⸗ getroffen. S. M. Kbt. „Iltis“, Kommandant Kapitän⸗ Lieutenant Müller, beabsichtigt, heute (4. Dezember) von Shanghai nach Ningpo in See zu gehen.
Hannover, 3. Dezember. In der heutigen Sitzung des Provinzial⸗Landtags berichtete der Schatzrath Müller über den Haushaltsplan des Provinzialverbandes. Der Redner entwarf dabei ein Bild von der Entwickelung der Provinzialverwaltung aus der Verwaltung des vormaligen Königreichs Hannover und wies auf die verschiedenen Insti⸗ tutionen hin, die im Vertrauen auf eine gute Geschäfts⸗ führung die Staatsregierung der Provinzialverwaltung unter⸗ stellt habe. Besonders beschäftigte sich der Berichterstatter mit der Verfassung der Verkehrswege vor 1866 und mit ihrem Ausbau nach dem Uebergangejahre. 1865 war für Land⸗ straßen eine Summe von 7 ½ Millionen Thalern aus⸗ geworfen. Die jährliche Ausgabe sei auf 150 000 Thaler
angesetzt und später auf 300 000 Thaler erhöht worden, doch
sei noch viel zu thun übrig geblieben. Als — stehenden Mittel verbraucht gewesen, sei eine Anleihe aufge⸗ nommen worden. Seit 1869 seien 473 Meilen Landstraßen unter einem Aufwand von 48 000 000 ℳ und einer Beihülfe an die Wegeverbände in Höhe von 26 200 000 ℳ ausgebaut und 480 Meilen Gemeindewege unter einer Beihülfe von 4 000 000 ℳ gebaut worden.
Aus der vom Berichterstatter verlesenen Denkschrift sei Folgendes hervorgehoben:
Der vom 24 Provinzial⸗Landtag festgestellte Haushaltsplan be⸗ ginnt mit einem Ueberschuß von 19 000 ℳ und schließt ab mit einem Ueberschuß von nur 4985 ℳ Für Laadstraßen⸗Beihülfen sind 515 000 ℳ, für Gemeindewege⸗Beihülfen 300 (00 ℳ ausgeworfen. Dies ist dadurch ermöglicht, daß aus der Anleihe 435 000 ℳ für den Landstraßenbau, 150 000 ℳ für den Gemeindewegebau in Einnahme gestellt sind. Aus den ordentlichen Mitteln würde der Landstraßenbau nur mit 80 000 ℳ zu unterstützen ge⸗ wesen sein. Die in Erwägung gezogene Vermehrung der Ein⸗ nahmen durch Erhöhung der Pflegegelder an den verschiedenen An⸗ stalten u s. w. giebt eine Mehreinnahme von höchstens 78 900 ℳ, womit dem Bedürfniß des Landstraßenbaues, der Gehaltserhöhungen u. s. w. nicht entsprochen werden kann.
Eine erhebliche Last wurde der Provinzialverwaltung noch auf⸗ gebürdet durch das Gesetz, betreffend das Landarmenwesen und die Zwangserziehung verwahrloster Kinder.
Das letzte Jahr schließt mit einem Fehlbetrag ab. Es ist dies das erste Mal, daß die Ausgaben die Einnahmen übersteigen, und die Ursache ist mit in der Steigerung der Preise auf allen Ge⸗ bieten zu suchen. Darch Einschränkungen kann einem künftigen Fehl⸗ betrag nicht vorgebeugt werden. Es müssen im Gegentheil auf manchen Gebieten erhöbte Ausgaben gemacht werden. So für die landwirthschaftlichen Winterschulen, welche sich gut bewährt und im Hause volle Anerkennung gefunden haben. Das Haus ist auch immer bereit gewesen, die Fischzucht durch Unterstützungen zu fördern. Ferner hat der Antrag auf Erhöhung der Gehälter einiger Beamten⸗ klassen eine gute Begründung gefunden, und das Haus erkannte die Nothwendigkeit von Gehaltserhöhungen an
An Landstraßenstrecken sind noch 812 km auszubaxen. Zu den Kosten hierfür kommen noch Beihülfen an Wegeverbände, zu Gemeindewegen, und es stellt sich die Gesammtausgabe auf etwa 24 000 000 ℳ Für nächstes Jahr stehen aber aus der be⸗ treffenden Anleihe nur noch 150 000 ℳ zur Verfügung. Dazu kommt, daß die Beihülfe zum Gemeindewegebau ungenügend war Wund nicht die wünschenswerthe Anregung konnte. Der Ausdruck „Provinzialsteuer“ wirkt abschreckend, aber wenn das Haus die Steuer dieses Jahr auch nicht beschließt, kommen muß sie doch. Die Verwaltung der Provinz Hannover ist anderen Provinzen ein Muster gewesen, und in keinem Verwaltungszweig darf ein Stillstand eintreten. denn aus falscher Sparsamkeit erwächst mancher schwerwiegende Nachtheil.
Nach einer längeren Debatte wurde die Vorlage einem Ausschuß von neun Mitgliedern überwiesen
1
München, 3. Dezember. In der heutigen Sitzung der Kammer der Abgeordneten regte bei der Berathung des Etats der Wasserbauten der Abg. Haus die Weiter⸗ führung der Kanalisation bis zur bayerischen Grenze an, damit die bayerischen Transporte nicht immer in Hanau oder Frank⸗ furt umgeschlagen werden müßten. Der Ober⸗Baurath auser und später auch der Minister Freiherr von Feilitzsch erklärten, wie der „Köln. Ztg.“ berichtet wird, Schiffe und Flößerei würden da⸗ durch in ihren wesentlichsten Interessen bedroht. Die Kosten wären unverhältnißmäßig groß. Weiter vertheidigte der Minister das System der bayerischen Flußkorrektionen gegen die Bemängelungen des Abg. Haus; man solle die Wirkung erst abwarten, dann werde man am Main damit ebenso zu⸗ frieden sein, wie heute bereits am Inn und an der Isar. 8
Sachsen.
Dresden, 3. Dezember. In der heutigen Sitzung der Zweiten Kammer gelangte der Antrag der Abgg. Colditz und Gen. auf Aenderung des Einkommen⸗ steuergesetzes vom 2. Juli 1878 in der Richtung der Befreiung der Einkommen bis zu 600 ℳ von der
bis 5 Proz. für höhere Einkommen zur allgemeinen Vor⸗ berathung. Für die erstere Maßregel sprachen sich nach dem „Dr. J.“ außer den Rednern der antragstellenden Partei noch der Vize⸗Präsident Georgi und der Abg. Dr. Mehnert aus, während die Abgg. Philipp und Hähnel Bedenken dagegen äußerten. Mit der höheren Heranziehung der großen Einkommen sprachen sämmtliche grundsätzlich ihr Einverständniß aus, wenn b Seiten des Abg. Hähnel der Wunsch ausgedrückt wurde, mit einer Aenderung des Einkommensteuergesetzes auch in dieser Richtung vorsichtig und nur dann vorzugehen, wenn in Preußen Erfahrungen gemacht worden seien. Der Staats Minister von Thümmel erklärte, daß die Staats⸗ regierung ein Bedürfniß zur Aenderung des Ein⸗ kommensteuergesetzes zur Zeit nicht anzuerkennen ver möge; die Belastung der unteren Klassen sei eine kaum fühlbare, auch hätten diese durch die Zuwendungen des Staats für die Schulgemeinden Erleichterungen erfahren, eine höhere Heranziehung der großen Einkommen aber sei nicht möglich ohne andere Aenderungen der Steuerskala. Der Antrag wurde der Finanz⸗Deputation A zur Vorberathung überwiesen. 1“ Hessen.
Darmstadt, 3. Dezember. Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Heinrich von reußen hat, wie die „Darmst. Ztg.“ meldet, gestern Darmstadt verlassen und sich nach Berlin begeben.
Mecklenburg⸗Schwerin.
Schwerin, 3. Dezember. Das Befinden Seiner König⸗ lichen Sn⸗ des Großherzogs ist, wie die „Meckl. Nachr.“ aus Cannes unterm heutigen Datum erfahren, zur Zeit ein recht befriedigendes. Unter dem Zurücktreten der nervösen Erscheinungen macht die Heilung der Lähmungen erfreuliche Fortschritte. Nachdem diese Erscheinungen an den Armen und dem Oberkörper schon lange vollkommen beseitigt sind, haben jetzt auch die Füße sich soweit gekräftigt, daß Seine Königliche Hoheit täglich mit gutem Erfolge Gehversuche macht. 8
Sachsen⸗Altenburg.
Altenburg, 2. Dezember. Der Landtag ist gestern hier zaisage Der Staats⸗Minister von He Uldorf gedachte in der Eröffnungsrede in warmen Worten des verstorbenen lang⸗ jährigen Präsidenten Freiherrn von Rothkirch⸗ Schwar zen⸗ fels, sowie des ebenfalls verstorbenen Wirklichen Geheimen Raths Sonnenkalb. Sodann nahm der Minister, wie die „Weim. Ztg.“ berichtet, Veranlassung, auf die Dispositionsstellung seines Amtsvorgängere, des Herrn von Leipziger, einzu⸗
gehen. Die leidende Gesundheit des früheren Staats⸗
Als die zur Verfügung MNinisters habe ihn schon längere Zeit
zum Bauen geben
Einkommensteuer und der Weiterführung der Progression
Redner 88 schon von
. an den Rücktritt denken lassen, der in Folge der im Sommer gegen den Staats⸗Minister auftretenden Gerüchte zur Ausführung gelangtsei. Diese Gerüchte seien auch bei gänzlicher Unmotivirtheit geeignet ge⸗ wesen, das Ansehen des Staats⸗Ministers zu untergraben.
Herr von Leipziger habe gegen die Blätter, die diese Geruͤchte
verbreitet, Strafantrag gestellt, und die Regierung erhoffe von dem Verfahren, das noch nacht abgeschlossen, die Klärung, die Seine Hoheit der Herzog, die Staatsregierung und gewiß auch der Landtag dem durch mehr als elfjährige, hin⸗ gebende und aufopfernde Wirksamkeit bewährten ersten Bei⸗ rath Seiner Hoheit wünschten.
Unter den dem Landtag zugegangenen Vorlagen befindet sich eine, in der für die Staatsbeamten eine Gehaltsaufbesserung von etwa 5 Proz. verlangt wird. i1“
Anhalt.
Dessau, 3. Dezember. Fhre Königliche Hoheit die Erbgroßherzogin von Oldenburg ist, nach dem „A. St.⸗A.“, gestern von hier nach Oldenburg zurückgekehrt.
Hamburg.
Hamburg, 3. Dezember. Die Bürgerschaft nahm gestern, wie der „Hamb. Corresp.“ meldet, den Antrag des Senats auf Nachbewilligung fernerer 300 000 ℳ in dem Budgetposten für unvorhergesehene Ausgaben nach längerer Debatte an und überwies die Vorlage über das Staatsbudget ür 1892 einem Ausschuß von 11 Mitgliedern.
Elsaß⸗Lothringen. Der Orchesterverein „Cerecle Choral des Amis“ in
Metz ist laut Meldung des „W. T. B.“ wegen deutschfeind⸗ icher Bestr bungen aufgelöst worden.
Oesterreich⸗Ungarn.
Wien, 4. Dezember. Für den verstorbenen Erzherzog Heinrich ist, wie „W. T. B.“ meldet, eine Hoftrauer von sechzehn Tagen angeordnet worden.
Durch eine heute veröffentlichte Ministerialverord⸗ nung wird im Einvernehmen mit der ungarischen Re⸗ gierung die Einfuhr von Schweinen, Schweine⸗ fleisch, Speck und Würsten aus den Vereinigten Staaten von Nord⸗Amerika unter der Bedingung wieder gestattet, daß eine den nordamerikanischen Vor⸗ schriften entsprechende amtliche Bestätigung der in sanitärer Beziehung unbedenklichen Beschaffenheit des eingeführten Fleisches beigebracht werde.
Zu den Verhandlungen über den Handelsvertrag n der Schweiz schreibt das „Fremdenblatt“ von gestern früh:
Nachdem die Verhandlungen über die bezüglich des schweizer Vertrags noch bestandenen Differenzen nunmehr zum befriedigenden Abschluß gelangt sind, werden morgen die Delegirten der schweizer Bundesregiernng hier eintreffen, um die Schlußredaktion des Vertrags vorzunehmen, nach deren Beendigung die Unterzeichnung hier statt⸗ finden wird.
In der gestrigen Sitzung der österreichischen Dele⸗
gation sprach der Kriegs Minister Freiherr von Bauer dem Delegirten Professor Billroth für dessen humane An⸗ regungen in Betreff der Fürsorge für die im Kriege Ver⸗ wundeten seinen Dank aus und sicherte ein gewissenhaftes Studium der angeregten Punkte zu. (Beifall). Die Dele⸗ gation nahm sodann das Heeresordinarium, das Extraordi⸗ narium sowie die Forderungen für die Truppen des Okku⸗ pationsgebiets und der Kriegsmarine nach den Vorschlägen der Regierung an. Nachdem die Uebereinstimmung der von beiden Delega⸗ tionen gefaßten Beschlüsse festgestellt war, wurde die Session der Delegationen geschlossen. In der österreichischen Delegation hatte vorher der Minister des Auswärtigen Graf Kälnoky, in der ungarischen der Reichsfinanz⸗Minister von Kallay den Delegirten den Dank des Kaisers und der ge⸗ meinsamen Regierung ausgesprochen.
In der gestrigen Sitzung des Abgeordnetenhauses kündigte der Handels⸗Minister Marquis de Bacquehem die demnächst bevorstehende Herstellung der Telephonlinie Wien — Triest an. Ferner erklärte der Minister, der am 1. Januar in Kraft tretende ermäßigte Telegraphen⸗Gebührentarif bedeute einen Vortheil für den Handel; der eventuelle Ausfall werde leicht durch die Steigerung des Verkehrs ausgeglichen werden. Der Jungczeche Tilscher brachte unter großer Erregtheit seiner Parteigenossen eine Interpellation an den Landesvertheidigungs⸗Minister darüber ein, daß zwei czechische Volksschullehrer von den Militärbehörden ge⸗ ; worden seien deutsch zu sprechen, und daß mehrere eservemänner wegen unverschuldeten Zuspätkommens zur Kontrolversammlung sogleich zum Arrest gebracht und in Eisen gelegt worden seien.
“
Paris, 4. Dezember. Der 2 kinister des Innern Constans wird nach einer Meldung des „W. T. B.“ der Kammer einen Gesetzentwurf, betreffend die öffentliche Hygiene vorlegen, durch den insbesondere die Gemeinden und Privatpersonen zur Ausführung von Assanieungsarbeiten verpflichtet werden sollen. 1
Der Senat nahm gestern bei der weiteren Berathung des Zolltarifs, trotz des Widerspruchs des Handels⸗Ministers ein Amendement an, durch das Oelsamen mit Zoll⸗ sätzen belegt werden, die weniger hoch sind, als die von der Kommission vorgeschlagenen und in der Sitzung vom vorigen Dienstag abgelehnten Sätze. Die Zuschlagstaxe von 3 Fr. für ausländischen Kolonialzucker wurde auf Antrag des Handels⸗Ministers abgelehnt.
Die Deputirtenkammer genehmigte nach Ablehnung verschiedener Amendements bezüglich der Räumung Tonkings das Budget der Kolonien. Die Berathung der Inter⸗ pellation Hubbard über die Haltung des Klerus wurde im Einvernehmen mit der Regierung auf
den 11. Dezember festgesetzt.
Der Bischof von YViviers hat, wie der „Köln. Ztg.“
gemeldet wird, ein Schreiben veröffentlicht, in welchem er den
Erklärungen des Erzbischofs von Aix vor dem Appellations⸗ gericht beitritt.
Rußland und Polen. Der russische Reichsrath hat, wie man der „Magdb. ztg.“ aus St. Petersburg meldet, gestern unter dem Vorsitz es Großfürsten Michael die Verstärkung der Flotte be⸗
schlossen. Die Ostseeflotte soll auf 18, die Flotte des Schwarzen Meeres auf 7 Kriegsschiffe gebracht werden. Ueber die neuen Schiffsbauten und Werftanla gen der russischen Marine entnehmen wir der „St. Pet. Ztg.“ nachstehende Mitheilungen:
Auf der Werft der Admiralttät zu Sebastopol herrscht an⸗ läßlich des noch im Laufe dieses Monats bevorstehenden Stapellaufs des Panzerschiffs „Georgi Pobedonossez“ die regste Thätig⸗ keit. Die Dimensionen dieses neuen Giganten sind folgende: größte Länge mit dem Sporn 339 Fuß 6 Zoll, größte Breite 69 Fuß, Tiefgang 26 Fuß 7 Zoll und Raumgehalt 10 280 t. Die Maschinen und Kessel werden auf der Fabrik von Mothley in England hergestellt und müssen kontraktmäßig bis zu 16 000 Pferde⸗ kräfte entwickeln, die dem Schiffe eine Schnelligkeit von 14 bis 17 ½ Knoten geben werden Die Barbette. Vorrichtungen für die zwölfzölligen Geschütze und die betreffenden Mechanismen werden auf der Putilow'schen Fabrik und die Stahl⸗Panzerplatten auf der Fabrik von Schneider u. Co. in Creuzot angefertigt, während die Minen⸗ apparate von der Fabrik Bellino Fendrich u. Co. in Odessa und die Anker und Taue von den Tshoraschen Admiralitätsfabriken geliefert werden. Die Armirung des Kolosses wird aus sechs zwölf;ölligen Geschützen in Barbetten, sieben sechszölligen Geschützen im Batterie⸗ deck, acht einläufigen dreizölligen Schnellfeuer Kanonen System Bara⸗ nowski, sechs 37 mm⸗Schnellfeuer⸗Kanonen in den Marsen und sieben Minenopparaten unter Wasser bestehen. — Das in der Ausrüstung begriffene Panzerschiff „Zwölf Apostel“ hat die Aufstellung seiner Maschinen bereits beendet und die erste Probe vor Anker veraastaltet, die ein durchaus befriedigendes Resultat ergab. Das neue Panzerschiff ist zu seiner Ueberfahrt von Nikolajew nach Sebastopol vollständig bereit, doch wird diese wahrscheinlich erst im Frühling künftigen Jahres er⸗ folgen. Nach der Ankunft in Sebastopol wird dann mit der Panzerung des Ueberwassertheils, sowie mit der Aufstellung der Artillerie, der Minenapparate ꝛc. begonnen werden. — In der Neuen Admiralität und auf der Baltischen Werft haben soeben die Vorbereitungen zum Bau zweier neuen Thurm⸗Panzerschiffe zu je 4200 Tons begonnen. Die Kiellegung der beiden für die baltische Flotte bestimmten Fahrzeuge wird im nächsten Frühjahr stattfinden. — Auf der Insel Neu⸗Holland (bei der Neuen Admiralität) ist ein riesiges ge⸗ decktes Bassin für Versuche mit Schiffsmodellen im Bau vollendet worden. Die Versuche werden im nächsten Frühjahr beginnen. Auf der Baltischen Werft wurde ein neuer kolossaler steinerner Helling mit allen neuesten technischen Vorrichtungen in Bau genommen. Mit der Fundamentirung hat man durch Einrammen der Pfähle bereits begonnen, und der Gesammtbau soll im Sommer künftigen Jahres vollendet werden. 8E11
Italien.
Die mehrere Male verschobene Berathung der über die Kirchenpolitik der Regierung angemeldeten Interpella⸗ tionen hat nunmehr in der gestrigen Sitzung der Depu⸗ tirtenkammer ihren Anfang genommen. Zunächst erhielt der Deputirte Cavallotti das Wort. In der österreichischen Delegation, so führte er nach dem Bericht des „W. T. B.“ aus, seien wichtige Erklärungen über die römische Frage gewechselt worden, deren Ernst mehr in dem⸗ jenigen bestehe, was Graf Kälnoky habe verschweigen wollen, als in demjenigen, was er gesagt habe. Cavallotti erinnerte daran, daß am 23. Mai 1877 Crispi als Präsident der Kammer und Depretis als Minister⸗Präsident den De⸗ putirten Savini gehindert hätten, Handlungen der französi⸗ schen Regierung Betreffs innerer Fragen zu erörtern. Der Delegirte Zallinger habe dagegen die Stellung des Papstes in Italien ungehindert erörtern können. Die Erklärungen des Grafen Kälnoky in der österreichischen Delegation seien um so bemerkenswerther, wenn man sie mit den Erklärungen der französischen Minister Ribot und Rouvier vergleiche, die doch nicht Minister einer mit Italien verbündeten Nation seien. Er frage die Regierung, ob sie sich der Wichtigkeit dieses Zwischenfalles bewußt sei, und was sie hierbei zu thun beabsichtige. Der Interpellant beleuchtete sodann noch die innere Politik des Kabinets vom Standpunkte des Garantie⸗ gesetzes aus, welchem er die Eigenschaft eines Staatsgrund⸗ gesetzes bestreiten müsse, und forderte alle liberalen Elemente zur Vereinigung auf. Der nächste Redner war der Deputirte Im briani; er wies auf das Plebisecit der neapolitanischen
rovinzen hin, welches die Einheit und Untheilbarkeit
taliens festgestellt habe, und fügte hinzu, Italien sei sonach grundsätzlich berechtigt, seine Rechte auf Trient und Triest wieder geltend zu machen. In Folge dieser Aeuße⸗ rung ermahnte der Präsident den Redner, die Verträge und Gesetze zu respektiren. Schließlich wurde die Debatte auf heute vertagt. — Im Beginn der Sitzung hatte die Kammer noch beschlossen, einen Antrag des Deputirten Vischi, welcher
wünscht, daß der 20. September zum National⸗Festtag
erklärt werde, in Erwägung zu ziehen. Der Minister des de egten0 10.Nh ist W darüber zwar sehr weitgehende Vorbehalte, erhob aber keinen Widerspre den Beschluß. 8 8 “ sj ich gegen Schweiz. „Der Berner „Bund“ schreibt: „Es scheint sich zu be— stätigen, daß von französischer Seite durch leise vorgebrachte Andeutungen dem Wunsche Ausdruck gegeben worden ist, es sollte durch Befestigungen im Rhonethal die St. Bern⸗ hardroute gesperrt werden. Etwas Offizielles liegt indessen nicht vor. Die Meldung, in Berücksichtigung der Wünsche Frankreichs fordere der Bundesrath einen Kredit von zwei Millionen Francs, ist unrichtig. Es liegt auf der Hand, daß bei Anlegung von Befestigungen im Rhonethal nur die Gebote der Landesvertheidigung maßgebend sein können. Bei der Befestigung im Wallis kommen Martigny und St. Maurice alternativ in Frage.“ Das Fort Bäzberg, eins der größten Werke der Gotthardbefestigung, das vor zwei Jahren in Angriff genommen wurde, ist nun vollendet. Am Sonntag donnerten bumn hen Mal die Kanonen aus dem Fort über das Ursern⸗ al hin.
Niederlande.
Bei der Berathung des Budgets des Auswärtigen in der Zweiten Kammer gab der Minister van Tienhoven, dem „W. T. B.“ zufolge, gestern die Erklärung ab: Das Interesse des Staats erheische jetzt nicht die Wiederherstellung der Mission bei dem Päpstlichen Stuhle, die von verschiedenen katholischen Deputirten gewünscht werde. Die Vertretung der Interessen luxemburgischer Unter⸗ thanen durch die Niederlande werde aufrecht erhalten. Weiter theilte der Minister mit: Offiziell sei ihm nichts be⸗ kannt von Maßregeln des Vize⸗Gouverneurs des Congo⸗ staats gegenüber niederländischen Beamten, welche die nieder⸗ ländische Flagge gehißt hatten. Privatnachrichten schienen die Thatsachen zu bestätigen. Die Regierung habe eine Prü⸗ fung der Angelegenheit durch die Regierung des Congo⸗ staats verlangt und werde nicht zögern, ernste Vorstellungen
zu machen, falls sich die Thatsache als wahr herausstellen
sollte. Was die Handelsverträge angehe, so werde er mit größter Sorgfalt jeden darauf bezüglichen Vorschlag prüfen, Betreffs Regierung jedoch völlige Freiheit vorbehalten.
Schweden und Norwegen.
(F) Stockholm, 1. Dezember. Der Namenstag König Oscar's wurde heute festlich begangen. Die Königin und die übrigen Mitglieder der Königlichen Familie brachten am Vormittag ihre Glückwünsche dar, während die Batterie auf dem Schiffsholm salutirte. Alle öffentlichen sowie viele Gebäude und auch die Schiffe im Hafen hatten ge⸗
aggt.
Die norwegischen Branntweinausschank⸗Gesell⸗ schaften haben im Jahre 1890 1 384 600 Kronen Rein⸗ gewinn an die Gemeinden abgeliefert.
Dänemark.
Kopen hage n, 3. Dezember. Für den verstorbenen Führer der Radikalen Christian Berg fand heute in der Heiligen⸗ geist⸗Kirche eine Trauerfeier statt, der die Mitglieder des Reichstags fast vollzählig beiwohnten. Von den Ministern war nur Goos persönlich erschienen. Im Auftrage des Kronprinzen war, dem „W. T. B.“ zufolge, dessen Ad⸗ jutant Hauptmann Bull zugegen. Die Leiche wurde, von einer großen Zahl Leidtragender begleitet, nach dem Bahnhof gebracht, um nach Kolding übergeführt zu werden, wo die Bei⸗ setzung erfolgen soll. —
Amerika.
Der Korrespondent des „New⸗ York Herald“ in Washington veranschlagt die gegenwärtige Stärke der ver⸗ schiedenen Kandidaten für das Amt des Sprechers im Hause der Repräsentanten wie folgt: Crisp, Georgia, 90 Stimmen; Mills, Texas, 60; Springer, Illinois, 40; Mc. Millin, Tennessee, 25, und Hatch, Missouri, 15. Die Genannten gehören sämmtlich der demokratischen Partei an.
Demselben Blatte wird aus Panama gemeldet, daß die Präsidentschaftswahlen der Vereinigten Staaten von Columbien am 5. d. stattfinden werden. Nachrichten aus dem Innern deuten an, daß die Aussichten des Senor Velez, des liberalen Kandidaten, gestiegen seien. Man fürchte, daß die Wahlen von Unruhen begleitet sein würden.
In der Argentinischen Republik haben am ver⸗ flossenen Sonntage die Munizipalwahlen stattgefunden. Wie dem „New York Herald“ berichtet wird, hätte die Polizei, unterstützt von bewaffneten Soldaten, die Wahl⸗ plätze bewacht und es den Radikalen, welche die Regierung bekämpfen, verweigert, sich an der Abstimmung zu betheiligen. Beide Parteien behaupten, den Sieg bei den Wahlen davon⸗ getragen zu haben, ein Telegramm der „Times“ mißt den Sieg jedoch den Regierungs⸗Kandidaten bei. — Am l. d. M. ist in Buenos Aires die neu errichtete Nationalbank eröffnet worden.
In Valparaiso ist am 30. November das amerika⸗
Mannschaft des „Baltimore“ herzlich bewillkommnet worden; das letztgenannte Schiff wird nunmehr bald nach dem Norden absegeln. — Der dem Ko ngreß vorgelegte Bericht des Ministers der auswärtigen Angelegenheiten erklärt, daß Chile in Uebereinstimmung mit Peru bezüglich des Antheils an den Guano⸗Einnahmen handeln werde, die für die Gläubiger des letzteren deponirt seien. Der Bericht fügt hinzu, die unerläß⸗ liche Bedingung, die erfüllt werden müsse, ehe Chile in die Auslieferung des deponirten Fonds willige, sei entweder eine Liquidation mittels Uebereinkommens unter den Kreditoren Perus oder eine durch Schiedsspruch zu fällende, für alle Gläubiger bindende Entscheidung.
Asien.
Die von den Aufständischen in Metzeleien Amt von dem Gesandten in P jetzt bestätigt, jedoch mit dem Hinzufügen, die Christen seien sämmtlich Eingeborene, Europäer unter ihnen.
funden bezeichnet. — Demselben Büreau wird aus Peking
gierung zugegangenen offiziellen Meldung des Generals Nieh, Kommandanten des Distrikts von Kincho w,
gegriffen. Letztere seien geschlagen worden und hätten gegen 600 Mann verloren, darunter ihren Oberführer. aeHer Kommandant von Jeho habe den Aufständische
eine Niederlage beigebracht. v“
. Afrika. Einer Meldung des „R. B.“ aus Ca ‚betow zufolge hat der König ö 11’““ Gesellschaft einen Ver rag abgeschlossen, in welchem er der Gesell der Niederlassung in sei . Verwaltung und kult
Parlamentarische Nachrichten.
In der heutigen (134.) Sitzung des Reichstags, welcher der Staatssekretär Dr. von Boetticher beiwohnte, wurde die zweite Berathung des Entwurfs eines Gesetzes über die Abänderung des Ge etzes, betreffend die Krankenversiche⸗ rung der Arbeiter, vom 15. Juni 1883, mit dem Ab⸗ söhis „Schluß, Straf⸗ und Uebergangsbestimmungen“ fort⸗ esetzt.
8 bee. §S. 76a— 81 wurden nach kurzen Besprechungen, an denen sich die Abgg. Molkenbuhr, Dr. Buhl, von Strom⸗ beck, sowie der Geheime Ober Regierungs⸗Rath von Wo edtke betheiligten, unverändert angenommen; nur § 76 erbielt eine vom Abg. Dr. Buhl beantragte veränderte Fassung. des Blattes.)
— In der Budgetkommisston des RNeichstags stand deute der Etat der Post⸗ und Telegrapbenverwaltung sur Verdandung Die ersten 10 Titel der Finnahmen wurden underändert
Die Berathung wird worgen fertgesetzt.
vom 3. Dezember telegraphirt: Nach einer der chinesischen Re⸗ chinesischen
der Handelsverträge selbst müsse sich die
nische Kriegsschiff „Yorktown“ angekommen und von der
werden in einer dem britischen Auswärtigen eking zugegangenen Depesche
— es befinde sich kein 6 Die Nachricht des Pariser „Figaro“ über eine englisch-chinesische Allianz wird in einem Telegramm des „Reuter'schen Büreaus“ aus London als er⸗
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habe dieser am 27. und 28. November die Rebellen an⸗
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ebenfalls
Lobengula mit den Vertretern der
ewährt und bezüglich der