nicht zu rechtfertigenden und brutalen Druck auf die Bildung der freien Hülfskassen ausüben wollten. Davon ist heute keine Rede gewesen, und ich brauche deshalb auf die Gründe, die früher gegen die Vorschläge der verbündeten Regierungen ins Gefecht geführt sind, auch nicht einzugehen; ich werde mich lediglich an das halten, was von den beiden Herren Abgeordneten vorgebracht worden ist.
Da hat nun der Herr Abg. Dr. Hirsch zunächst die Behauptung aufgestellt, daß die Mitglieder der freien Hülfskassen bezüglich der ärztlichen Behandlung nicht schlechter gestellt seien sls die Mitglieder der Zwangskassen. Meine Herren, ich glaube, es ist unschwer, den Nachweis zu führen, daß doch eine Schlechterstellung bezüglich der ärztlichen Behandlung bei den Mitgliedern der freien Hülfskassen vorliegt. Zunächst wird mir der Herr Abg. Dr. Hirsch zu⸗ geben, daß, wenn der Gesetzgeber einmal dazu gelangt, vorzuschreiben, daß ein bestimmtes Maß von Fürsorge einer bestimmten Klasse der Bevölkerung geleistet werden soll, dann bei der Frage, in welchen Formen diese Fürsorge zu leisten ist, nothwendigerweise untersucht werden muß, ob die Formen, die in Vorschlag gebracht worden sind, auch das volle Maß dieser Fürsorge leisten. Man ist auch bei dem Gesetze von 1883 von gar keinem anderen Gedanken aus⸗ gegangen, als daß die Leistung, welche im §. 75 den freien Hülfskassen angesonnen ist, im Wesentlichen gleichwerthig sei mit der Gewährung freier ärztlicher Behandlung und Arznei, wie sie den Zwangskassen obliegt. Hätte man im Jahre 1883 die Ueberzeugung haben können, daß das eine Viertel des ortsüblichen Tagelohns, welches die freien Hülfskassen mehr leisten, nicht ausreicht, um ein ebenbürtiges Aequivalent für die freie ärztliche Behandlung und Arznei darzustellen, so bin ich fest überzeugt, daß die Majorität des Reichstags da⸗ mals Anstand genommen haben würde, dem §. 75 zuzustimmen; man würde vielmehr nach dem Satze: — was dem Einen recht ist, ist dem Andern billig — gesagt haben: Die Mitglieder der freien Hülfskassen müssen ganz dasselbe haben, wie die Mitglieder der Zwangskassen. Nun ergiebt sich aber aus der Statistik, wie sie uns vorliegt, daß in der That die ärztliche Fürsorge für die Mitglieder der freien Hülfs⸗ kassen nicht in dem Maße geleistet wird, wie für die Mitglieder der Zwangskassen.
Meine Herren, an sich ist es schon durchaus klar und begreiflich, daß in jenen Fällen, in denen freie ärztliche Behandlung und Arznei nicht in natura geleistet, sondern durch einen Geldbetrag ersetzt wird, das betreffende Individuum, dem dieser Geldbetrag gewährt wird, vor die Frage gestellt ist: soll ich mir nun dafür einen Arzt holen lassen oder wird es nicht ohne Arzt gehen? Die weitere Folge davon ist die, daß in vielen Fällen, in denen gleich beim Beginn der Krankheit ein ärztlicher Eingriff von ganz außerordentlicher Bedeutung gewesen wäre, die Lage des betreffenden Patienten dadurch verschlechtert wird, daß er eben erst später dazu übergeht, den Arzt zuzuziehen.
Daß nun aber die freien Hülfskassen mit dem⸗ selben ortsüblichen Tagelohn, welchen sie (an Stelle der ärztlichen Fürsorge) mehr als die Zwangekassen gewähren, ihren Mitgliedern die freie ärztliche Behandlung nicht in aus⸗ reichendem Maße gewährleisten, das ergiebt sich unter Anderem auch aus den Ausführungen der beiden Herren von der linken Seite des Hauses selbst. Die Herren sagen: Die freien Hülfskassen können nicht dazu übergehen, ihren Mitgliedern freie ärztliche Behandlung und Arznei sicher zu stellen, weil diese Mitglieder zerstreut sind, unter Umständen über das ganze Gebiet des Reichs; sie sind in ungleicher Zahl an den verschiedenen Orten, in denen sie sitzen, ver⸗ theilt und es ist für die Verwaltung absolut unmöglich, an allen Orten ohne ganz unverhältnißmäßige Schwierigkeiten und Kosten für freie ärztliche Behandlung und Arznei zu sorgen. Darauf habe ich Folgendes zu erwidern: Dieselben Schwierig⸗ keiten, die es für die Vertretung dieser Kassen — die ja an den einzelnen Orten Ortsvertreter haben können — mit sich führt, wenn sie für freie ärztliche Behandlung und Arznei sorgen sollten, haben doch auch die Patienten selber. Es ist gar kein Unter⸗ schied, ob der Patient oder der Ortsvertreter dafür sorgt, daß der Erstere ärztlich frei behandelt und mit freier Arznei ver⸗ sehen wird.
Wichtiger aber als die Frage nach dem Vortheil der Kasse bleibt doch die andere Frage: wie sorgt man am Besten für das erkrankte Kassenmitglied selbst, und da ergiebt sich aus der neuesten Statistik, daß die freien Hülfskassen in der That weniger leisten für ihre Patienten als die Zwangskassen. Es liegt mir hier aus der Statistik eine Zusammenstellung vor, us welcher sich er⸗ giebt, daß die Krankheitsd auer bei den Mitgliedern der freien Hülfskassen eine längere ist als die Krankheitsdauer bei den Mitgliedern der Zwangskassen. Bei der ersteren dauert ein Krankheitsfall im Durchschnitt 18,3 Tage, bei letzteren differirt er zwischen 14,2 und 16,7 Tagen; die Durchschnittsdauer bei allen Kassenarten übersteigt die Krankheitsdauer bei dei den eingeschriebenen Hülfskassen um etwa 12 %. Woher kommt das? Das kommt einfach daher, weil eben der Arzt nicht so häufig und nicht so zeitig zu dem Patienten, der der freien Hülfskasse angehört, kommt, wie das der Fall ist bei den Patienten der Zwangskassen. Ein ähnliches Ergebniß liefert die Be⸗
trachtung der Zahl der Krankentage, welche auf das einzelne Kassenmitglied entfallen. Diese beträgt pro Mitglied bei der Gemeindekrankenversicherung 3,86, bei den Ortskrankenkassen 5,40, bei den Betriebskrankenkassen 5,85, bei den Baukranken⸗ kassen, die wegen des krankheitsgefährlichen Betriebs hier besonders hervortrete, 8,20, und bei dru Innungskrankenkassrn 4,18; sie beträgt aber bei den eingeschriebenen Hülfskassen 6,60 und bei den landesrechtlichen Hülfskassen 6,31. Sie sehen also aus diesen Zahlenabgaben, daß, abgesehen von den Baukrankenkassen, die einge⸗ schriebenen Hülfskrankenkassen diejenigen sind, welche am meisten mit Ksrankentagen belastet sind.
Nun sind aber doch die Hülfskassen in Bezug auf die Auswahl ihrer Mitglieder bekanntlich sehr viel günstiger gestellt als die Zwangskassen, weil sie nicht, wie die letzteren, Jeden nehmen müssen ohne Rücksicht auf seinen Gesundheitszustand. Wenn sie aber gleichwohl eine höhere Belastung nach der Zahl der Krankentage tragen, so finde ich den Grund hierfür darin, daß die ärztliche Be⸗ handlung nicht so zeitig und so intensiv an die Mitglieder der freien Hülfskassen herantritt, wie an die Mitglieder der Zwangskassen. (Zuruf links.) — Jawohl. Aus der Thatsache aber, daß die Unter⸗ stützung von den freien Hülfskassen — auch nicht überall, sondern nur theilweise — auf längere Zeit geleistet wird, würde ich den Gegen⸗ beweis noch nicht entnehmen können; denn es giebt auch eine ganze
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sorgen. Außerdem unterstützen mehr als die Hälfte jener Kassen, so weit sie über 13 Wochen hinaus Fürsorge gewähren, ihre Mitglieder von der 14. Woche ab nicht mehr zum vollen Betrage.)
Nun, meine Herren, möchte ich Ihnen aber noch etwas Weiteres mittheilen, und das ist die Zusammenstellung der Kosten, welche für den Krankentag auf die einzelnen Kassen ihrer Kategorie nach entfallen. Die Herren berufen sich immer darauf, daß Sie sagen, wir gewähren mehr; denn wern man unsere Aufwendungen auf die Zahl der Mitglieder reduzirt, so ergiebt sich eine höhere Aufwendung auf das einzelne Mitglied, als für den Durchschnitt aller Kassen bei der gleichen Reduktion. Diese Rechnung ist doch nicht beweisend. Viel richtiger würde ich es halten, wenn man die Rechnung so aufmachte, daß man ausrechnet, wieviel Aufwendungen kommen bei jeder Kassenart auf den einzelnen Krankentag? Daraus kann man einen zutreffenden Schluß ziehen, welche Kassen⸗ kategorie mehr leistet, und namentlich nach der Richtung, daß die ärztliche Behandlung eine gesicherte ist. Da ergiebt sich denn, daß auf einen Krankentag Krankheitskosten entfallen bei der Gemeinde⸗ krankenversicherung 1,77, bei der Ortskrankenkasse 2,01, bei den Betriebskrankenkassen 2,56, bei den Baukrankenkassen 2,37, bei den Innungskrankenkassen 2,10, bei den eingeschriebenen Hülfskassen 1,95 und bei den Jandesrechtlichen Hülfskassen 1,98. Im Durchschnitt aller dieser Kassenarten kostet der Krankentag 2,12 ℳ Hinter diesem Durchschnitt bleiben die einge⸗ schriebenen Hülfskassen nicht unerheblich zurück, sie leisten also für den Krankentag weniger als den Durchschnitt.
Endlich, ein dritter Beweis dafür, daß die Vortheile bei den eingeschriebenen Hülfskassen im Gesammtdurchschnitt geringer sind, möchte sich auch daraus entnehmen lassen, daß, während im Jahre 1889 bei den Gemeinde⸗Krankenversicherungen die Krankheitskosten 7 Millionen — ich lasse die einzelnen Stellen weg — betragen haben und die Beiträge der Arbeitnehmer 4 Millionen — bei den Orts⸗ Krankenkassen belaufen sich diese Beträge auf 27 bezw. 23 Millionen —, bei den eingeschriebenen Hülfskassen 10 Millionen Krankheitskosten erwachsen sind und dagegen von den Mitgliedern der freien Hülfs⸗ kassen über 12 Millionen an Beiträgen und Eintrittsgeldern aufge⸗ wendet worden sind. Die Mitglieder der freien Hülfskassen haben also 2 Millionen und etwas darüber mehr gezahlt, als ihnen an Krankenunterstützung und ähnlicher Fürsorge zugewendet worden ist. (Hört! hört!)
Meine Herren, ich kann nach allen diesen Ausführungen nur der Meinung sein, daß Sie wohl thun, sich den Vorschlägen der Vorlage resp. für jetzt Ihrer Kommission anzuschlieen. Die Rücksicht, daß den Zwangskassen das Leben schwer gemacht worden ist durch die freien Hülfskassen, würde für mich nicht das Entscheidende sein, dagegen giebt für mich den Ausschlag die Betrachtung, daß nach den bisherigen, seit dem Jahre 1883 gemachten Erfahrungen dem Arbeiter in den freien Hülfskassen nicht das wird, was ihm der Gesetzgeber hat zuwenden wollen, und daraus die Folge sich ergiebt, daß der Gesetzgeber darauf hinwirken muß, daß die freien Hülfskassen, soweit dies überhaupt möglich ist nach der Natur dieser Kassenart, dasselbe leisten, was den Zwangskassen angesonnen wird. (Bravol rechts und im Centrum.) Abg. von Strombeck empfiehlt, auch bei den freien Hülfs⸗ kassen, wie hinsichtlich der Orts⸗ und Fabrik⸗Krankenkassen bereits be⸗ schlossen, die freiwillige Versicherung auf diejenigen Fälle zu be⸗ schränken, wo das Jahreseinkommen des zu Versichernden 2000 ℳ nicht übersteigt, und stellt einen dahingehenden Antrag.
Abg. Spahn: Er bitte das Haus, bei den Kommissionsbeschlüssen stehen zu bleiben, und er bitte auch den Staatssekretär, bis zur dritten Lesung keine Anstrengungen mehr zu machen, um die Wieder⸗ herstellung der gestrichenen Paragraphen über die Meldepflicht u. s. w. zu betreiben, denn das möchte die ganze Novelle gefährden. Der Abg. Molkenbuhr habe das Verlangen der Gewährung freien Arztes und freier Medizin eine Ungerechtigkeit genannt; er (Redner) sehe die Unge⸗ rechtigkeit gerade in der Gewährung des Geldes anstatt der Kranken⸗ pflege. Schon in der Kommission sei bemerkt worden, daß den Leichtkranken durch das Krankengeld ein bedeutender Gewinn zugeführt werde, während er für die Schwer⸗ kranken für Arzt und Apotheke nicht ausreiche. Wenn angeführt werde, daß es schwer und kostspielig sei, den Arzt zu dem einzelnen Kranken auf das Land binauszubekommen, so bestehe bei den Orts⸗ Krankenkassen dieselbe Schwierigkeit in noch größerem Umfange. Ob hinsichtlich der freiwillig Versicherten in dieser Hinsicht ein Unterschied der Behandlung durch die Kassenvorstände zulässig sei, darüber möchte er die Regierung um Aufschluß bitten. Er halte dafür, daß die freien Hülfskassen sich auch unter dem neuen Gesetz helfen und dabei wohl befinden könnten. G ““
Abg. Langerhans: Wenn die freien Hülfskassen wirklich in Bezug auf ärztliche Hülfeleistung weniger leisteten als die Zwangs⸗ kassen, dann würden sie nicht mehr bestehen. Man sei aber überzeugt, daß die Kranken bei einem höheren Krankengelde sich besser ständen, als wenn sie sich von einem aufgezwungenen Arzt behandeln lassen müßten. Ein Arzt könne unmöglich in einer Sprechstunde zwanzig bis dreißig Kranke gründlich untersuchen und behandeln. Es komme oft vor, daß Mitglieder von Zwangskassen sich neben dem Kassenarzt von einem Arzt ihres Vertrauens behandeln ließen. Dabei erhielten die Kassenärzte noch weniger, als sie nach der Taxe von 1815 zu verlangen hätten. Wenn das so weiter gehe, so komme man zur Verstaatlichung der Aerzte, und das läge nicht im Interesse der Wissenschaft; daß die Mitglieder der freien Kassen ein paar Tage vorübergehen ließen, ehe sie einen Arzt zu Hülfe riefen, sei nicht richtig, denn die Hülfskassenmitglieder bekämen überhaupt kein Krankengeld, wenn sie sich nicht sofort bei einem approbirten Arzt meldeten. Er würde es auch nicht für richtig halten, eine bestimmte Auswahl unter den von der Kasse anzustellenden Aerzten zu treffen. Man möge doch wenigstens diesen lästigen Zwang aus dem Riesenzwang der Kranken⸗ versicherung herausnehmen! Die Zahlen des Staatssekretärs über die pekuniären Leistungen der freien Hülfskassen bewiesen nicht, daß die freien Kassen weniger Sorgfalt auf den Kranken verwendeten als die Zwangskassen.
Staatssekretär Dr. von Boetticher:
Wasz die von dem Herrn Vorredner anempfohlene freie Arztwahl anlangt, so habe ich mich bereitz neulich dahin ausgesprochen, daß es
ein schönes Ideal ist, daß aber die Vorbedingungen für seine Er⸗ reichung und Erfüllung sich schwer beschaffen lassen. Der Herr Vor⸗ redner basirt seine Ausführungen wesentlich auf die Erfahrung, die er in der Großstadt Berlin gemacht hat. Die Erfahrungen auf dem platten Lande, wenn er sie gemacht hätte, würden ihm etwas Anderes an die Hand geben als das, was er jetzt empfiehlt. Aber auch für Berlin sind seine Kon⸗ klusionen nicht zweifelfrei, sie sind nur dann durchzuführen, wenn er da⸗ für sorgt, daß jeder Arzt, auch die größte Koryphäe, bereit ist, jeden Patienten, der an ihn herankommt, in Behandlung zu nehmen, und wenn er bereit ist eine Vorschrift dahin zu treffen, daß den Aerzten auch die Verpflichtung zur Uebernahme der Kur eines jeden Patienten zu mäßigen Sätzen vorgeschrieben wird. Anders ist die Sache absolut
skizzire, gemacht werden sollte, dann würde der menschenfreundliche und
155 Bes chränkungen zu unterwerfen, denen die Veranstaltung öffentlicher ustbarkeiten unterliegt; b. die der polizeilichen Genehmigung be⸗ dürfenden Tanzvergnügungen an Sonnabend Abenden nicht zu ge⸗ statten; c. die Theilnahme der Jugend unter 16 Jahren an solchen Vergnügungen zu verbieten; II. die Erwartung auszusprechen, daß die Angehörigen der Landeskirche sich bei ihrer privaten Geselligkeit die⸗ selben Beschränkungen auferlegen werden; III. den Geistlichen nicht nur das Zeugniß wider die Auswüchse der Vergnügungssucht zur Pflicht zu machen, sondern sie auch aufzufordern, dieselbe durch Pflege solcher ö zu 1v. welche dem Bedürfniß der Geselligkeit ntlich bei der Jugen enüge thun und d ilien⸗ Gemeindeleben nicht stören.“ —8* “
folgender Beschluß
In der Frage der Sonntagsruhe wurde hält es in dem gegenwärtigen Zeitpunkt für
Füene Aehersgacde e wesentliche Aufgabe, daß auf dem Boden der neuen gesetzl Ordnung die öffentliche Meinung im Volke und d Lea. Sitte in den Gemeinden auf jede Weise beeinflußt
gestärkt werde, um die Forderung nach endlicher Zurückgewinnung des ganzen Sonntags für alle Klassen und Stände überall zum Ausdruck zu bringen. Sie richtet deshalb in erster Linie an alle kirchlichen Organe die ernstliche Mahnung, 1) dahin zu wirken, daß auf dem Wege der amtlichen wie der freien Tbätigkeit die Feier des Sonntags als eine von Gott geordnete Grundlage des ganzen wirthschaftlichen Lebens erkannt werde, ohne welche kein Volk, kein Gewerbe, keine Familie in Segen sich erbauen kann; 2) bei demnächstigen Verhand⸗ lungen der Kommunalverbände über die ihnen überlassene Aus⸗ führung des Reichsgesetzes rechtzeitig für eine möglichst weit⸗ gehende Beschränkung der Sonntagsbeschäftigung in Verkaufs⸗
Die Abtheilung der Londoner Handelskammer für Buchbinderek sieht sich gezwungen, die Agitation, welche unter den Arbeitern ihrer Branche besteht, zur Kenntniß zu bringen. Diese Agitation hat zur Annahme des tgündigen Arbeitstages ohne Lohnherabsetzung und mit bedeutend höherer ezahlung für Ueberzeit geführt. Die neuen Arbeitsbedingungen sind nach langwierigen Verhandlungen als einzig mögliche Lösung gewährt worden, da sonst der Buchhandel zu einer kritischen und wichtigen Zeit völlig ins Stocken gerathen wäre. Das Abkommen, welches sowohl für Männer wie für Frauen gilt, wird die Her⸗ stellungskosten derartig vermehren, daß eine Preiserhöhung nach dem vardi nnar S 3u wird. 104 Londoner Buchbindereien
1 ereit erklärt, nach dem 1. 1 chtstündi Arbeitstag einzuführen. Veitar 2e 8. In Kopenhagen haben, wie
Krankenversicherung hat nach dem Gesetz keine Wöchnerinnenunter⸗ stützung und kein Sterbegeld, auch weniger Krankengeld zu leisten wie die organisirten Kassen und die Hülfskassen; auch will ich darauf hinweisen, daß die Gemeinde⸗Krankenversicherung nicht belastet ist mit Kosten für die Verwaltung, denn diese wird von der Gemeinde be⸗ sorgt und ihr nicht besonders in Rechnung gestellt.
Die übrigen Punkte will ich im Augenblick nicht weiter eruiren; es wird ja bei der dritten Lesung, wenn ich Zeit gehabt haben werde, die Ausführungen des Herrn Abgeordneten zu lesen, auch Gelegenheit sein, in Bezug auf diesen Punkt noch zu sagen, was nöthig ist.
Die Anträge Hirsch und Auer werden abgelehnt; §. 75 wird nach dem Beschlusse der Kommission unverändert ange⸗ nommen, ebenso die in der Abstimmung mit Rücksicht auf §. 75 zurückgestellten §§. 4 und 19.
Nach den §§. 75a. und b. soll den freien Kassen auf ihren Antrag eine amtliche Bescheinigung darüber ausgestellt werden, daß sie, vorbehaltlich des Krankengeldes, den Anforderungen des §. 75 entsprechen, bezw. bei Statutenänderungen, daß sie diesen Anforderungen auch ferner entsprechen. Die Abag. Auer und Gen. beantragen den Zusatz, daß diese Bescheinigung in beiden Fällen innerhalb sechs Wochen zu erfolgen hat.
Abg. Molkenbuhr: In der Vorlage sei eeen. 88 g, vhern die vericfende Bescheinigung ertheilt werden olle. ine Reihe von Hülfska en koönnten nun in die un⸗ geschäften einzutrete ; 3) de ür di ili
angenehme Lage kommen, daß sie ihr nach diesem Gesetz ab⸗ so gewonnenen eö “ 1 “ Statut einreichten, aber die Bescheinigung nicht rechtzeitig synode kann sich aber nicht verhehlen, daß solches Wirken der kirch⸗ in Händen hätten. Dann seien die Gemeindebehörden bezw die Arbeit⸗ lichen Organe auf die Sitte nicht nur des guten Beispiels in der dafür zu sorgen, daß die Arbeiter in die Zwangs⸗ dSonntagsfeier der Behörden, sondern auch noch der weiteren Be⸗ Seine Partei beantrage daher einen Zeitraum von festigung durch Gesetzgebung und Verwaltung bedarf. Sie richtet si in ärztlicher Behandlung be⸗ 1 für die Ertheilung der Bescheinigung. In sechs daher die Bitte an den Evangelischen Ober⸗Kirchenrath, bei der ich äin äaͤrztlicher ehan ung be⸗ Wochen könne wohl jede Behörde das Statut durchsehen und Staatsregierung und durch dieselbe bei den Reichs⸗Verwaltungs findet. Wollten Sie eine Vorschrift treffen, welche dahin geht, bernusfinden, ob es den Anforderungen genüge. Ohne eine Frist⸗ behörden dahin zu wirken, daß dem im Volke vorhandenen Bedürfli daß die Mitglieder der freien Hülfskassen nachweisen müssen, daß sie be gsnalh e9oen des Aebeiter lescht, in die Lage kommen, neben nach weiterer Beschränkurg des Sonntagsverkehrs entgegengekommen vom Beginn der Krankheit ab bis zu deren Beendigung in einer der G Umständen ein ö.“ Se öd. ang bne sn möüsjn, 89 unn hs gesos eers ge h. n Uitnbatntetrich, welcher sich ur 86 Lage des betreffenden Falls entsprechenden und dem Bedürfniß beim Jahresschluß erfolgen könne W“ are l- auf schleunige und nicht schleunige Transporte erstreckt, un⸗ 8 alls t 3 Wahre⸗ 8 gleich mehr als bisher eingeschränkt und auf diejenigen Beförderungen genügenden fortlaufenden ärztlichen Behandlung sich befunden haben, düt rklicher Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rath Lohmann erklärt, zurückgeführt werde, die nach Maßgabe der sozialen und gewerblichen und daß sie außer den Kosten dieser Behandlung ein ausreichendes aß gie sechs Wochen nicht ausreichend seien, wenn die Behörden mit Verhältnisse des Volkes wirklich unentbehrlich sind — Synode 114“ 1 1 den Kassenvorständen über die Aenderung des Statuts gemeinsam be⸗ beschließt ferner: 1) die grundsätzlich änzli b rankengeld beziehen, dann ließe sich darüber reden, dann bestehen riethen. Werde die Frist angenommen, daonn würden die Behörden legung des Fortbild 6 ch esce arderung der Pentlichen Pg. wir nicht darauf einen Zwang weiter auszuüben, dann haben wir in vielen Fällen einfach das Statut zurücksenden, um die Frist inne zuhalfen; 2) ser Gezlgen dlentenichte euf 96 enocgentaas ses⸗ erreicht, was wir wollen, das heißt, wir haben dann den Mitgliedern in halten; dadurch sei den Kassen jedenfalls auch nicht gedient. Er Ober⸗Kirchenrath aufzufordern das Recht 1“A“ Naveürischen der freien Hülfskassen dasselbe gewährt, was wir den Mitgliedern 8 F Süseznen eeg drn ghnen. Gewerbeordnung vom 1. Juli d. J den Schülern der Fottbildungs⸗ ver Fwangekasen beteuts dars das Sesesß en 8⸗ verschafft haben. “ wird unter Ablehnung des Antrags Auer an⸗ schah⸗ 5 Bezug 9 8 bG 88 Gottesdienstes jetzt schon einräumt, Abg. von der Schulenburg bestreitet, daß der Kommissions⸗ 8 29 ; vitn 3 8 Febenen Falle geltend zu machen⸗ “ beschluß ein Kompromiß sei; er sei ein Mehrheitsbeschluß; die Kon⸗ ot Hum 8 18 hat die Feg eine Aenderung dahin heit. t wurde beschlossen, dem Minister für geistliche Angelegen⸗ servativen würden bei der dritten Lesung die Wiederherstellung der ee 59 aß nicht bloß der Austritt eines Mitgliedes Au fb ““ Dank dafür zu bezeugen, daß er eine ausreichende Regierungsvorlage beantragen, aus einer freien Kasse, sondern auch der Uebertritt in eine bart rönmg der Volks⸗ und Mittelschullehrer⸗Ge⸗
Abg. Dr. Hirsch: Rach dem Gesetz sollten die freien Hülfs⸗ niedrigere Mitgliedsklasse bei der gemeinsamen Meldestelle oder spricht die Ergvarnnndee Hand genommen hat. Die Generalsynode
kassen nur dasselbe leisten, was die Gemeinde⸗Krankenversicherung in Ermangelung einer solchen bei der Aufsichtsbehörde ange⸗1 amdigst befrett acerdens die Lehter von den niederen Rüster⸗ leiste. Diese leiste aber nach dem, was der Staatssekretär mitgetheilt habe, 1,77 ℳ für den Kopf, die freien Kassen aber 1,95 ℳ Dabei
ieigt eegg . diensten baldigst befreit werden, daß die aus kirchlichen Aemtern seien die Verwaltungskosten der freien Kassen die niedrigsten, die der ..“ 8 88
fließenden Einnahmen der Lehrer nicht, bezw. nicht i
1 b 8 1. 13 E „ bezw. nicht in vollem Um⸗
. 1gs 1“ ulenburg 1er ) fange auf ihr Lehrergehalt angerechnet werden und daß den Volks⸗
Irnungekasen, des Schooßkindes der jetzigen Regierung, die höchften⸗ vö Melbehltht see dent gestricteee. sishlehtern im Schulvorstande eine vollgültige Vertretung gewährt
enn man den freien Kassen auferlegt hätte, nicht ein Viertel, ; 8 3 1 Dezu er Mit⸗ “ 8 3 8
sondern die Hälfte Ta zelonns an sSSlecl. 86 Lesllcht. Behandlung Fiirde⸗ sei, daß deshalb die Deutschkonservativen gegen ihn el Schließlich wurde über die Antraͤge der Syn. Stöcker, Trüm⸗
mehr zu gewähren, so hätte sich darüber reden lassen. Aber man stimmen würden. fo mann und Genossen über die Stellung der Kirche gegenüber den
wolle nur das bischen Freiheit, das noch vorhanden sei, beseitigen und §. 76 wird 8. len Aufgaben der Gegenwart verhandelt. Die Anträge
das reine Zwangsversicherungssystem einführen. Ob den Arbeitern 5 Uhr die beüslireke nmnig 8* folgender Fassung angenommen: „Generalsynode
damit gedient sei, sei eine Frage, die er entschieden verneine. Ge 544 8 Erwägung, daß die tiefgehenden Bewegungen der
Abg. Singer: Seine Partei denke sich die freie Arztwahl nicht wie die brgosice esontalen Gebiet den Bestand der Kirche ebenso
so, daß ein Kranker beispielsweise zum Prof. Bergmann gehe und ie bürgerliche Gesellschaft bedrohen, daß die soziale Zerrüttung sich von ihm für das Geld behandeln lasse, das von der Krankenkasse bezahlt werde, sondern daß die ärztliche Behandlung von denjenigen
freilich eine Gesammtschuld ist, welche die Kreise des Besi zul e itzes und der am meisten trifft, daß aber auch die evangelische Kilche darin Aerzten übernommen werde, die von der Krankenkaffe beschäftigt würden. Gestern hielt die dritte ordentliche Generalsynode ihre Schluß⸗ feel⸗ 1131“ ker ncfn maßs, E11“ Wie nothwendig es sei, daß der kranke Arbeiter einen Arzt seines sitzung. die Generalf d 8 vang dseescücglicher ün EE“ Vertrauens waͤhle, gehe aus folgendem Beispiel hervor., Bei der Zuerst wurde das Gesetz über die Aufhebung der Stol⸗ S n-Stadt vns Gangelische Volk und swar an jeyen Stand Aktien⸗Zuckerfabrik in Linden (Hannover) bestehe die Einrichtung, gebühhren in zweiter Berathung angenommen. Darauf folgte der
daß der Erkrankte sich einen Schein ausbitte, mit dem Bericht der Kommission über den folgenden Antrag auf Erweite⸗ Generalsynode wolle be⸗
liebenswürdige Dr. Langerhans doch Anstand nehmen, sich dafür z 1 entscheiden; denn bei der Durchführung würde sich gewiß zeigen, daß
sein Vorzimmer nicht groß genug ist, um die Zahl der Patienten zu fassen, die diesen liebenswürdigen Herrn aufsuchen. (Heiterkeit.) 8 Der Herr Vorredner meint sodann, der Beweis dafür, daß meine Auffassung die unrichtige sei bezüglich der hier vorgeschlagenen Vorschrift, und daß es besser wäre, wenn auch künftig die freien Hülfskassen freien Arzt und Arznei nicht zu gewähren brauchten, ergebe sich daraus, daß den freien Hülfskassen noch 900 000 Mitgliede angehörten; denn diese wür den ihnen ja doch, wenn sie die freie ärzt
liche Behandlung und Arznei vorzögen, den Rücken wenden. Ja, meine Herren, das gebe ich Ihnen bereitwillig zu, daß bei vielen Leuten die klingende Münze, namentlich in dem Moment, wo sie be⸗ zahlt wird, sehr viel mehr wiegt, als die ärztliche Behandlung; diese sucht der Patient häufig erst dann — und das ist nicht bloß bei dem Arbeiter allein der Fall, sondern das geht hinein in die höchsten Stände — wenn die Krankheit schon einen Charakter angenommen hat, der dem Patienten anfängt recht unbequem zu werden. Abe gegen die Zweckmäßigkeit einer rechtzeitigen ärztlichen Behandlung beweist dies nichts.
Nun hat mir der Herr Vorredner noch vorgehalten, daß in den freien Hülfskassen ja auch eine gewisse Kautel dafür gegeben sei, daß die Mitglieder sich der ärztlichen Behandlung unterziehen; er hat mich nämlich auf die Atteste hingewiesen, welche die Mitglieder bei⸗ bringen müssen, wenn sie das Krankengeld erheben wollen. Er hat 3 dabei nur eins übersehen. In diesen Attesten wird weiter nichts heher defh attestirt, als daß der Mann krank ist, es wird aber nicht sechs Wochen attestirt, daß der Mann
“ wie uns vom 2. d. M. mitgetheilt wird, in der großen Eisengießerei von Burmeister 40 Former die Arbeit eingestellt, weil die von den Arbeitern geforderte Entlassung des Gießmeisters nicht erfolgte. Die Firma wird inzwischen bei anderen Kopenhagener Eisengießereien arbeiten, größere Bestellungen aber im Auslande ausführen lassen. Sollten dbl enbrigkn vS 1 Arbeitseinstellung der Former an⸗
1 dann wird da ablissement, das übe Arbei ⸗ schäftigt, geschlossen werden. 1 “
Im ganzen Bergdistrikt Norb wie uns berichtet wird, die Arbeit auf a dem es den sozialistischen Agitatoren theils durch Bedrobung geglückt ist, die bis leute zum Anschluß an den Ausstand sammeln überall Lebensmittel für die aber trotzdem sehr gedrückt
erg in Schw llen Gruben ei theil
eden ist jetzt, ngestellt, nach⸗ 8 durch Ueberredung und her noch arbeitenden Berg⸗ zu bewegen. Die Führer Ausständigen, deren Stimmun
kein Zeitraum an⸗
sein soll. (Vgl. Nr. 275 d. Bl.)
Handel und Gewerbe.
Tägliche Waghngestellung für K
an der Ruhr und in Ob An der Ruhr sind am S. n gestellt keine Wagen. In Oberschle
en sien sind am 2. rechtzeitig gestellt kein
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d. M. gestellt
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nicht “ Subhastations⸗Resultate. Zeim Königlichen Amtsgericht I Berlin stand
3. Dezember 1891 die nachverzeichneten Grundstücke zur 1 Stralsunderstraße 59, der Firma Heinrich Fisch gehörig; das geringste Gebot wurde auf 102 227 das Meistgebot von 128 100 ℳ wurde der Bäcker e, Eö 5, Ersteher. er Kremmenerstraße, dem Zimmermeister Fritz Kegel und dem Konditor Hermann Hanke hier gehörig; Nutzungswerth 15 650 1 das geringste Gebot wurde auf 660 ℳ festgesetzt; für das Meistgebot Tn. 54 000 ℳ wurde der Sergeant Gu stav Meyer zu Berlin
— Vom Berliner Pfandhr vember d. J 16 772 700 ℳ 3 ½ 4 ½ % und 9 672 300
an⸗ am Versteigerung: er u Co. hier ℳ festgesetzt; für meister Heinrich Wollinerstraße 20 und in
idbrief⸗Institut sind bis 24. No⸗ — %, 21 297 000 ℳ 4 %, 45 384 000 ℳ ℳℳ 5 %, zusammen 93 126 000 ℳ Pfandbriefe ausgegeben worden, wovon noch 15 621 600 ℳ 3 ½ %, 14 736 600 ℳ 4 172%2 17 054 700 ℳ 4 ½ % und 2 978 400 ℳ 5 %, zusammen 50 391 300 ℳ Pfandbriefe von den Grundstückseigenthümern zu ver⸗ zinsen sind. Zugesichert, aber noch nicht abgehoben sind 487 200 ℳ 8 Vom oberschlesischen Steinkohlenmarkt berichtet die „Schles. Z.“: Das schwächere Kohlengeschäft hat fast den ganzen November angehalten, was theils auf die wärmere Witterung, theils auf die abgekürzte Zucker. Campagne zurückzuführen ist, die wegen der diesjährigen geringeren Rübenernte anderen Jahren gegenüber kaum die halbe Zeit in Anspruch nahm. Der letztere Umstand ist nament⸗ lich auf den Gruben, die alljährlich den Kohlenbedarf von russischen und galizischen Zuckerfabriken zu decken hatten, recht fühlbar geworden da sie diesen Herbst kaum die Hälfte des früheren Kohlenquantums geliefert haben. Die Läger der Händler, welche sonst gege Ende November bereits geleert waren und ergänzt werden mußten, sind gegenwärtig noch ziemlich gefüllt, sodaß auch von dieser Seite die Bestellungen spärlicher eingehen. Einzelne Ia Marken Ober schlesiens finden guten Absatz, und die Gruben sind in der Lage auch gegenwärtig ihre nicht unbedeutende Förderung frisch zur Ver ladung zu bringen; besonders für Fettkohlen ist der Begehr ein sehr reger, während auf einigen anderen Gruben ein großer Theil der geförderten Kohlen zum Stürzen kommt und die Bestände fast in allen Sortimenten nicht unbedenklich anwachsen. Da in Folge des ruhigen Verkehrs im Kohlengeschäft Wagen genügend vorhanden sind so 8 werden eingehende Bestellungen prompt erledigt; dies geschieht auch 1 bei den fiskalischen Bergwerken, bei welchen der Verkehr in Folge der kürilich 8 erlassenen Bekanntmachungen, Kohlen auch in kleineren Quantitäten zum Selbstverbrauch abgeben zu wollen, wesentlich reger geworden ist. Die im Publikum verbreitete Nachricht, daß die Kohlenpreise Seitens der Händler ermäßigt worden wären, hat sich 8 bis jetzt nicht bestätigt. „Die Gruben notiren im Ortsverkauf für la. Marken 40—45 ₰ für Stück⸗, Würfel⸗ und Nuß I. 35 — 40 ₰ für Nuß⸗ II, 28 — 32 ₰ für Klein⸗ und Erbsenkohlen, 25 — 28 für Gries und 8 — 14 ₰ für Staubkohlen pro 50 kg ab Grube IIa Marken sind um 3 —5 ₰ pro Ctr billiger. Die großen Separationsanlagen auf Redensblick⸗, Paulus⸗ und Brandenburg⸗ Grube sind bereits fertig gestellt und erweisen sich außerordentlich leistungsfähig; den an sie gestellten Anforderungen entsprechen sie vollkommen. Ueber der Erweiterung des zweiten Förderschachtes (Tiefbauschachtes) auf Myslowitzgrube wird rüttig weiter gearbeitet 5 Das Koksgeschäft ist bisher mait geblieben, und steht eine Aufbesserung vorläufig nicht in Aussicht. Gute Marken finden zwar stets noch genügenden Absatz, doch wäre den Kokswerken besonders besserer Absatz zu wünschen, die bevorzugte Waare nicht liefern Dezember. (
Frankfurt a. M., 3. gen wollen aus guter O
rd unverändert angenommen und darauf um weitere Debatte bis Freitag 1 Uhr vertagt.
Dritte ordentliche Generalsynode.
und Beruf in Stadt und Land die dringende Bitte, u 8. 8 1 „ um der Liebe zu Kirche und Vaterland dem Umsturz von Altar und Thron er zum Arzt gehe. Nun sei einem Arbeiter gleichzeitig mit rung der Eisenacher Konferenz: „ llumna, neendmacht entgegenzutreten und dazu die Lebenskräfte des Evange⸗ diesem Schein ein verschlossener Brief an den Betriebs⸗ schließen: den Evangelischen Ober⸗Kirchenralh zu ersuchen, dem schon Stense wüe,d c 7 L1“ zu Schutz und Trutz hochzuhalten. doktor mitgegeben worden, der folgenden Inhalt gehabt habe: seit dem Jahre 1870 bei den Verhandlungen der Eisenacher Konferenz an⸗ der evangelische dIodesgas mit dem Ersuchen 1) an die Geistlichen „Linden, 31. Dezember 1891. Lieber Herr Doktor! Gestern gestrebten föderativen Zusammenschluß der evangelischen Kirchenregie⸗ Aufmerkfamrkest der sozialdemokratischen Bewegung mit Campagneschluß, es geht jetzt mit dem Krankwerden los. Dem rungen Deutschlands unter Hinzutritt von Deputirten der Landessynoden in Predi t und Kons S 8 üh gh. Lehre über Besitz und Arbeit Bengel dürfte nicht viel fehlen. -Also!, Freundlichen Gruß. auch ferner besondere Aufmerksamkeit und freundliches Interesse zuzuwenden Gemeindeleben dfß 1b enunterricht den Geistern einzuprägen, das Dr. Keßler.“ Das sei der Direktor dieser Fabrik. Es sei geradezu und in dem geeigneten Zeitpunkte die entsprechenden Maßnahmen zur I n E in treuer Seelsorge zu gegen die menschliche Natur, zu verlangen, daß man sich von einem Verwirklichung jenes Zusammenschlusses zu ergreifen. Spnode erklärt Liebe zu pflegen; 2) di “ der Stände in unermüdlicher Arzt behandeln lasse, an den der Direktor einer Fabrik es wage, einen dabei, daß sie von einem solchen Zusammenschluß gedeihliche Erfolge Stellung und Auf 8 e Gemeinde⸗Kirchenräthe, in Erkenntniß ihrer derartigen Brief zu schreiben. Diese Dinge seien nicht vereinzelt. Des⸗ nur dann glaubt abwarten zu können, wenn derselbe einen rein föde⸗ eöö Gef 8. leh den Gemeinden bei der Ueberwindung der halb müsse den Arbeitern die Möglichkeit gegeben werden, sich in rativen Charakter enthält und demgemäß die Selbständigkeit der ein⸗ Oberen, die itrer Aufsicht 18 mitzuwirken; 3) an die kirchlichen freien Kassen zu versichern. Gesthgebuns und Verwaltung gewahrt wird, Erfüllung 8 sonedes Angcbenten eistlichen und Gemeinden zur Staatssekgstar Pe. 8 Boetticher: bleibt. Der Anteag harde nandenber, Lundegkirchen zaangefochten Fakultäten, auch in der wissenschaftlichen Zarustung 1— Gechtschen Ich kann selbstverständlich über den Fall, über den der Herr „In den Generalsvnodal⸗Vorstand wurden alsd 88” b Gesichteyunkt der heiligen Schrift walten zu lassen; Abg. Singer berichtet hat, nicht urtheilen. Mein Satz ist: 8 wählt: Zum ersten Vorsitzenden des Generalsynodal⸗ ET“ Ober⸗Kirchenrath, die Anordnung eines Eines Mannes Rede ist keines Mannes Rede, und des Synodalrathes der Synodale von Klei an welchem diese Bim Senn⸗ und Festtag in Erwägung zu nehmen, “ von 169 Stimmen, zum stellvertretenden Vorsitz we chem diese Bitte der Generalsynode vor die Gemeinden und Man soll sie billig hören beede. 1 Synodale General⸗Superintendent Dr. Schultze. die Versöhnung der Stände betend vor den Thron Gottes gebracht Daß der Brief geschrieben ist, ist unzweifelhaft, aber es fragt sitzern des Generalsynodal⸗Vorstandes Assessor 8 “ sich nur, von wem. Also ich kann über den Fall selbstverständlich ö Superintendent Holtzheuer (3 König Hoch 12 Majestät den Kaiser und nicht urtheilen, würde es aber selbstverständlich auch verurtheilen, Peae etce Koöniasbers da prh) von Zieten⸗Schwerin, D. Gb“ .““ General geccte deschlcHeneral⸗Superintendenten wenn ein irgendwie unzulässiger Einfluß des Fabrikunternehmers auf Ii de Sbaobalratb S UFag e. “ 8 — 3 den Arzt, der einen erkrankten Arbeiter zu untersuchen hat, ausgeübt (Ersatzmann Jacobi), Eilsberger (Korsch), Graf Stolberg (Frank) wird (sehr richtig!); darüber ist doch kein Zweifel. von Mirbach (Heiber), Petrenz (Knak), von Benda (Lucanus), Ich möchte übrigens dabei doch bemerken, daß ein solcher (Eharn ) Den Biamargi ohlen), Rübelamen von Holst), Polke Einftuß auf den Artt auch dann ausgeübt werden kann, wenn ihn de Hobagtbah, Graf Watünalchen a9h; echete a ea Patient aussucht; es wird keine gesetzliche Vorschrift geben, die einen Dr. König (Delius), Schmalenbach (von der Reck), Altgelt (Coatbeh. solchen Einfluß unmöglich macht. V Was nun die Frage der freien Aerztewahl anlangt, von der der Herr Vorredner gesprochen hat, so bin ich ganz mit ihm ein⸗ verstanden; in der Weise, wie er sich das denkt, läßt sich die freie Aerztewahl durchführen. Diese Regelung ist aber auch nicht verhindert; im
Thones (Kahl). Bei der Berathung der das Diensteinkommen d der Synode für seine bisher gesprochen und der Ober⸗Kir Bemühungen erneuere Gegentheil, es ist jeder Krankenkasse unbenommen, so viel Aerzte zu lübrenden Verhandlungen in dem Sinne wirke, daß an dem Mindest⸗ 68 5 d Nieset .. gaüte . ag von 2400 ℳ — §. 1 — festzuhalten sei. Sollte diese engagiren, wie sie will, und diesen Aerzten die Berpflichtung aufzu orderung sich als unerfüllbar erweisen, so würde dem Herunter⸗ erlegen, daß sie snach Wahl des Patienten ihre Hülfe leisten. Die böchstens jedoch bie auf freie Aerztewahl aber, wie sie der Herr Abg. Dr, Langerhans em⸗ pfohlen hat, glaube ich dahin auffassen zu müssen, daß auch ohne Engagement in erster Linie der Patient die Befugniß haben soll, sich den Arzt zu suchen, welchen er gerne haben möchte. Das geht ehen zu weit, das ist nicht durchzuführen, und namentlich auf dem platten Lande, wo die Entfernung zum Arzt und dadurch die
gehen unter diesen Mirndestbetrag, 1800 ℳ, nur unter der doppelten Bedingung zugestimmt werden Kosten der ärztlichen Behandlung schon an sich sehr groß sind. Die Kritik, welche der Herr Abg. Dr. Hirsch an meinen Aus⸗
können. daß a. allen Geistlichen vom zurückgelegten fünften Dienstjahr ab unter allen Umständen ein Stelleneinkommen von 2400 ℳ 980 führungen bezüglich der Statistik geübt hat, möchte ich kurz wenigstens noch in einem Punkt richtig stellen. Er hat auf Grund meiner An⸗
gestellt wird, b. die Dienstalter — §. 4 — ei ältniß⸗ mäbige Steigerung von 2100 8 “ Forderung, den Hülfsfonds — §. 6 Al. 4 — ausschließlich nur zur Befriedigung kirchlicher Bedürfnisse verwendbar zu stellen, zu verharren
führungen, wonach die eingeschriebenen Hülfskassen pro Krankentag 1,95 ℳ
leisten und die Gemeinde⸗Krankenversicherung nur 1,77 ℳ, hervorgehoben,
daß jetzt die freien Hülfskassen immer noch mehr leisten, wie die Gemeinde⸗
Krankenversicherung. Hiernach könnte man zu dem Schluß kommen,
ist und daß endlich auch jetzt noch geboten erscheint, bei den aus daß die Gemeinde⸗Krankenversicherung nicht das leiste, was das Gesetz
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ann ge⸗ Vorstandes st⸗Retzow mit 97 enden durch Zuruf der Magdeburg, zu Bei⸗ or a. D. Dr. Frowein Weferlingen), Landgerichts⸗
W. T. B.) Hier vorliegende uelle wissen, in Madrid ver⸗ Millionen Francs 4 % amorti⸗ mit einer starken Gruppe gemacht skription erscheinen würde. Der (wahrscheinlich spanische Usance).
Privatmeldun laute, daß eine Emission von 250 sabler Anleihe von Rothschild und nächstens zur öffentlichen Sub Eabrscheinliche Fmissionscurs sei 85
amacho habe von dem Ministerrath Autori ation verlangt, den i den Kassen der Nationalbank befindlichen Ersa Leö 8 verringern, die Regierung habe in London Gold bezogen. 8
Leipzig, 3. Dezember. (W. X. B.) Kammzug⸗Termir⸗ handel. La Plata. Grundmuster B. per Dezember 3,62 xG ℳ ver Januar 3,62 ½ ℳ, per Februar 3,65 ℳ, der März 3,67 ½ ℳ, per April 3,70 ℳ, per Mai 3,75 ℳ, per Juni 3,75 ℳ, per Juli 3,75 ℳ, per August 3,75 ℳ. per September 3,75 ℳ, per Oksober 3,77 ½ ℳ, per November 3,77 ½ ℳ Umsatz 85 000 kg. Behauptet. „„London. 3. Dezember. (W. T. B.) Wollauktion. Preise fest, behauptet, bei lebhafter Betheiligung.
An der Küste 1 Weizenladung angeboten. 8 „— 4. Dezember. (W. T. B.) Der Schatzkanzler Goschen richtete an den Gouverneur der Bank von England ein Schreiben, in welchem es heißt, wenn die neue Notenausgabe seinen Erwartungen zuwider eine Höhe von 50 Tausend Pfund erreichen sollte, so würde er vorschlagen, weitere Notenemissionen voll durch Gold zu decken, um damit den Einwand zu beseitigen, als ob dem Lande eine un- begrenzte Summe Goldes entzogen werde. Bradford, 3. Dezember. (W. T. B.)
ruhig, fest; Stoffe unverändert. New⸗York, 3. Dezember. (W. T. B.) Nach ruhiger Er⸗ oͤrse im Allgemeinen recht
öffnung gestaltete sich die Tendenz der B
fest. Der Schluß war lustlos, aber fest. Der Umsatz der Aktien betrug 178,000 Stück. Der Silbervorrath wird auf 3 400 000 Unzen geschätzt. Die Silberverkäufe betrugen 295 000 Unzen.
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Statistik und Volkswirthschaft.
Die so„sa raur Arbeiterbewegung. Die sozialistische Presse in Belgien wird demnächst einen bedeutenden Zuwachs erhalten. Wir entnehmen über Maßnahmen des Generalraths der belgischen Arbeiter⸗ partei dem „Hamb. Corr.“ folgende Mittheilungen: e Generalrath hat in Brüssel eine kooperative Gesellschaft für die sozialistische Presse mit 175 000 Francz Kapital errichtet, um täglich 8 eine große sozialistische Zeitung „Peuple“ und eine kleine billige sozialistische Zeitung „Echo du Peuple“ berauszugeben. Diese Blälter sollen nicht nur Propaganda für die sozialistischen Forderungen und Hirngespinnste machen, son ern auch für das allgemeine Stimmrecht in das Feld ö’e 18b ielgischen. Schlalistenführer gehören der aktion an, in die au e Brüsseler Universitäts⸗ e . greef und Denis eingetreten sind. “ „Der nationale belgische B ständigen französischen Bergleut dieses Sympathiebeweises, der französische
Denkschrift des Ober⸗Kirchenraths über er Geistlichen wurde diesem der Dank igen Bemühungen in dieser Sache aus⸗ chenrath zugleich ersucht, daß er seine
und bei den mit der Staatsregierung zu
ergarbeiterbund hat den aus⸗ en 500 Franes zugesendet. Trotz meint der „Hamb. Corr.“, habe B ranz Bergarbeiter⸗Ausstand auf Neue gezeigt, aß die internationalen Bergarbester⸗Beschlüsse keinen ernsthaften Werth besißzen. Nach den internationalen Abmachungen follten die belgischen Bergarbeiter verhindern, daß die belgischen Kohlen nach Frankreich gelangen, aber massenhaft gingen die belgischen Kohlen⸗ sendungen nach Frankreich, die belgischen Zechen machten vortreffliche Geschäfte, und die belgischen Arbeiter förderten mit aller Kraft Kohlen, um hohe Löhne zu gewinnen.
Aus Paris wird der Berliner „Volkeztg.“ berichtet, daß die verhafteten und verurtheilten ausständigen Bergarbeiter am Mitt⸗ woch Abend ausnahmslos in Freiheit gesetzt wurden. 8 Die Buchbindereibesitzer in London haben, wie die
Dienstzeit von der Ordination für das geistliche Amt, bei dem . amt von der Vereidigung ab, voll anzurechnen.
n der Frage des Mißbrauchs des Vereins⸗ und Ver⸗ sammlungsrechts wurde auf Grund einer Petition beschlossen: „im Hinblick auf die Schäden, die dem Zusammenhalt der Familie, wie der Ruhe und Ordnung der Sonntagsfeier in der Gemeinde aus dem übermäßigen Umsichgreifen der Vergnügungssucht bei Hoch und Niedrig, insbesondere aus der ungebührlichen Ausnutzung des Vereins⸗ wesens und Lustbarkeiten erwachsen, I. an die Staatsregserung mit der Bitte sich zu wenden, zu erwägen, ob es nicht angezeigt wäre, a die
Wolle und Garne
Reihe Zwangskassen, die länger als 13 Wochen ihre Mitglieder ver⸗
nicht durchzuführen. Wenn eben ein solcher Vorschlag, wie ich ihn eben
Londoner „Allg. Corr.“ mittheilt, folgendes Rundschreiben
die Verleger und Buchhändler gerichtet:
Staatsfonds gewährten Alterszulagen — §. 8 — den Geistlichen die wolle. Dieser Schluß würde nicht berechtigt sein. Die Gemeinde sogenannten geschlossenen Gesellschaften bezüglich ihrer Vergnügungen den⸗