ungarischen Zolltarifs.
Benennung der Gegenstände. 1“
Einfuhr aus Deutschland nach Oesterreich⸗Ungarn im Jahre 1889, für welche die Zollsätze des bestehenden Meist⸗ begünstigungstarifs
ermäßigt gebunden
worden sind. 1000 ℳ 1000 ℳ
Meist⸗ begünsti⸗ gungs⸗ tarif.
Gulden Gold
per 100 kg
Ung i 1889 ba Felt. Zolls des bestehenden M begünstigungstarifs
ermäßigt gebunden
worden sind. 1000 ℳ 1000 ℳ
zu
in Deut che G
No.289.
Dritte Beilage zeiger und Königlich Pre
Berlin, Dienstag, den 8. Dezember
ufischen Staats⸗Anzeiger
2
1891.
126. aus 127.
XXII. Baumwolle.
Baumwollgarne:
einfach, roh:
bis Nr. 12 englisch. . über Nr. 12 bis Nr. 29 englisch doublirt, roh: bis Nr. 12 englisch über Nr. 12 bis Nr. 29 englisch einfach oder doublirt, gebleicht oder gefärbt: . bis Nr. 12 englisch.. über Nr. 12 bis Nr. 29 englisch drei⸗ oder mehrdrähtig, roh, ge⸗ bleicht oder gefärbt . . . ..
Garne, für den Detailverkauf ö“
Baumwollwaaren:
Gemeine, glatte, d. i. Gewebe aus Garn Nr. 50 und darunter, auf 5 mm im Quadrat 38 Fäden oder weniger zählend; glatt, auch ein⸗ fach geköpert:
““ gebleicht. “
mehrfarbig gewebt, bedruckt.
Gemeine, gemusterte, d. i. Gewebe aus Garn Nr. 50 und darunter, auf 5 mm im Quadrat 38 Fäden oder weniger zählend, gemustert: v116“ 118166“ .Z A“ mehrfarbig gewebt, bedruckt.. Gemeine, dichte, d. i. Gewebe aus Garn Nr. 50 und darunter, auf 5 mm im Quadrat mehr 8 38 Fäden zählend: ro 1
mehrfarbig gewebt, bedruct 1 Feine, d. i. Gewebe aus Garn über Nr. 50 bis einschließlich Nr. 100:
gebleicht, gefärbt, mehrfarbig gewebt oder bedruckt Feinste, d. i. Gewebe aus Garn über Nr. 100; Tülle (Bobbinets, Petinets, derlei Vorhangstoffe und Möbelnetze); Waaren in Verbindung mit Metallfäden.. Anmerkung. Steifnetze, bob⸗ binetartige.. öb“ Gestickte Webewaaren; Spitzen. Sammete und sammetartige Webe⸗ waaren (mit aufgeschnittenem oder nicht aufgeschnittenem Flor);
Band⸗, Posamentier⸗ und Knopf⸗ 464* Wirkwaaren u“ Dochte; Gurten, Treibriemen, Schläuche; Netze und Seile, grobe XXIII. Flachs, Hanf, Jute ꝛc. Flachs und Hanf, rob, geröstet, ge⸗ brochen, gehechelt, gebleicht, und Abfälle von Flachs und Hanf. Leinengarne: 4 Flachs⸗ und Hanfgarne; Garne, nicht besonders benannte: vbabrZ“ einfach, gebleicht, geäschert oder “ gezwirnt... Jutegarne: ““ gezwirnt, gebleicht, geäschert oder v1ee6“ Leinenwaaren: 8 Graue Packleinwand, d. em glattes, grobes, auch einfach ge⸗ köpertes Gewebe ohne Muster, ans Hanf oder Flachs, welches nicht mehr als 5 Kettenfäden auf 5 mm enthält; auch fertige Säcke n“ Ahnmerkung. Gebranchte sig⸗ nirte Säcke aus grauer Pack⸗ einwand, welche zum Füllen mit Getreide eingeführt und gefüllt binnen zwei Monaten ieder ausgeführt werden, unter en im Verordnungswege vor⸗ zuzeichnenden Bedingungen und 1114““ Flachs⸗ und Hanfgewebe, unge⸗ mustert, roh, bis 20 Kettenfäden 11““ Flachs⸗ und Hanfgewebe, unge⸗ mustert, gebleicht, gefärbt, mehr⸗ farbig gewebt, bedruckt: bis 10 Kettenfäden auf 5 mm. . 11 bis 20 Kettenfäden auf 5 mm Flachs, und Hanfgewebe, gemustert, bis 20 Kettenfäden auf 5 mm:
gebleicht, gefärbt, mehrfarbig ge⸗ webt oder bedruct r„ Damast aller Art, auch roh . . Flachs⸗ und Hanfgewebe, über 20 Kettenfäden auf 5 mm .. Battiste; Gaze, Linons und andere
undichte Webewaaren. .
¹) Die Ziffern enthalten nur ¹) Bedruckt, bis 6 Farben,
¹) Mehrfarbig gewebt.
⁴) Zum Besticken, auf Erlaub ⁵) Roher ungemusterter Tüll zum
*) Frist zur Wiedereinfuhr 6 Monate.
das Garn bis einschl. des Grundes, zeigend.
nißschein unter Kontrole. Besticken, auf Erlaubnißschein unter Kontrole.
12.—
20.— 40.— 40.—
80.— 80.—
80.—
120.— 120.— Nr. 17 englisch.
Spitzen, Kanten.
Gestickte Webewaaren..
Posamentier⸗, Knopf⸗, Band⸗ und
“ 1“
Jutegewebe:
Sac⸗ und Packstoffe aus Jute, roh, ungebleicht, ungefärbt, ungemustert, 2½ einfach geköpert, nicht mehr als 5 Kettenfäden auf 5 mm ent⸗ haltend, sowie fertige Säcke daraus
Anmerkung. Gebrauchte sig⸗ nirte Säcke aus Jute, welche zum Füllen mit Getreide ein⸗ geführt und gefüllt binnen zwei Monaten wieder ausgeführt werden, unter den im Ver⸗ ordnungswege vorzuzeichnenden Bedingungen und Kontrolen
Möbel⸗ und Bekleidungsstoffe, Tapeten, sowie alle Gewebe aus Jute in Verbindung mit anderen vegetabilischen Spinnstoffen, ein⸗ schließlich der Baumwolle, inso⸗ fern die Jute in der Fadenzahl überwiegt, auch dergleichen Jute⸗ gewebe gestickt oder in Verbin⸗ dung mit Metallfäden. ..
Jutegewebe, nicht besonders be⸗
nannte; Fuß⸗ und Wagendecken,
Laufteppiche aus Jute und anderen
nicht besonders benannten vege⸗
tabilischen Spinnstoffen, auch ge⸗ bleicht, gefärbt, bedruckt, gemustert
Seilerwaaren:
Seile, Taue, Stricke, auch bleicht, getheert. Bindfabaszs 1
KXXIV. Wolle.
Wolle, roh, gewaschen, gekämmt, gefärbt, gebleicht, gemahlen und in Pbfällen 1—
Wollengarne (aus Wolle oder Thier⸗
haaren) und Vigognegarne: Mohair⸗, Alpakka⸗ (auch mottled Alpacca⸗) und Genappesgarn; alle diese einfach oder doublirt, roh, bei der Einfuhr über be⸗ sonders ermächtigte Zollämter. Garne; nicht besonders benannte, roh, einfach: bis Nr. 45 metrisch... über Nr. 45 metrisch.. Garne, nicht besonders benannte, roh, doublirt, oder mehr⸗ drähtig: bis Nr. 45 metrischh .. über Nr. 45 metrisch.. Garne, nicht besonders benannte, gebleicht, gefärbt, bedruckt, einfach: bis Nr. 45 metrisch.. über Nr. 45 metrisch.. Garne, nicht besonders benannte, gebleicht, gefärbt, bedruckt, doublirt oder mehrdrähtig: bis Nr. 45 metrisch .
z 81eesanne 45 metrisch. ußteppiche: andere, auch bedructkt..
Wollene Webewaaren, nicht beson⸗
ders benannte: im Gewichte von mehr als 500 g per 1 am . “ im Gewichte von 500 g bis 200 g o“ im Gewichte von 200 g und weniger per 1 gm, auch be⸗ druck
ge⸗
Sammete und sammetartige Gewebe (mit aufgeschnittenem oder nicht aufgeschnittenem Flor); Band⸗, Posamentier⸗, Knopf⸗ und Wirk⸗ e4“
Bedruckte wollene Webewaaren (mit Ausnahme der unter Nr. 156 b, 158 c und 159 genannten). . .
Filze, andere, und Filzwaaren, beide unbehrunuaua
XXV. Seide.
Seidengalleten (Cocons), Seiden⸗ abfälle, ungesponnen.. . . .
Seide, abgehaspelt oder filiri, auch
gezwirnt:
„0„0‧0o“ Floretseide (Seidenabfälle, gespon⸗ nen), auch gezwirnt: roh oder weiß gemacht... Seidenwaaren, gestickt oder mit Metallfäden; Tülle, Gaze; Flonzen, Spitzen, (Spitzen⸗ Besatzartikel aus seidenen oder halb⸗ seidenen Schnüren, Biesen, Che⸗ nillen und dergl. Posamenten konfektionirt. . Ganzseidenwaaren, d. i. aus Seide oder Floretseide allein: Knopf⸗ und Posamentierwaaren Ganzseidene glatte Gewebe und Ammnüren ... . andere Ganzseidenwaaren ... Halbseidenwaaren, d. i. alle nicht unter Nr. 168 genannten Wag⸗ ren, welche außer Seide oder Floretseide noch andere Spinn⸗ materialien enthalten, und zwar:
andere Halbseidenwaaren .. 1
) Feiß zur Wiederausfuhr 6 Monate
eeidenbeuteltuch. ö
Sammete und Sammetbänder .
300.— 300.—
80.—
86
Neuer Vertrags⸗ tarif.
gemeiner
Tarif.
Be⸗ stehender Meist⸗ begünsti⸗ qun 8⸗
Gulden Gold per 100 kg
Gulden Gold per 100 kg
Gulden Gold
per 100 kg
Werth der Einfuhr aus Deutschland nach Oesterreich⸗Ungarn im Jahre 1889, für welche die Zollsätze des bestehenden Meist⸗ begünstigungstarifs
ermäßigt gebunden
worden sind. 1000 ℳ%ℳ 1000 ℳ
österreichisch⸗ ungarisch Zolltarifs g
Vertrags⸗ gemeiner
Be. Werth der Einfuhr Neuer All⸗ stehender aus Deutschland nach bneist 1er,eh. tarif. if. *im Jahre r arif Tarif gungs⸗ welche die Zolsite 8 tarif. g- Fühehenden gc ⸗ . egünstigungstarifs Gulden Gulden Gulden dlan. Tengetce 229 Gold Gold Gold ermäßigt gebunden
per -ʒes per 100 kg. 100 kg] 100 k worden sind. 88 8 c 1000 ℳ 1000 ℳ
Anmerkungen:
1) Ganz grobe Gewebe aus rohem Gespinnst von Seidenabfällen, welche das Ansehen von grauer Packleinwand haben und zu Preßtüchern, Putzlappen u. s. w. verwendet werden, auch mit einzelnen gefärbten Fäden.. Seide, welche in Garnen aus anderen Spinnmaterialien ver⸗ sponnen ist, ohne die Um⸗ hüllung derselben zu bilden oder ohne zusammenhängend durch die ganze Länge des Ge⸗ webefadens sich zu ziehen, bleibt bei Geweben aus solchen Gar⸗ nen außer Betracht.
XXVI. Kleidungen, Wäsche und Putzwaaren. Feregn aus Filz, auch garnirt üte aus Stroh, Holzspahn, Rohr, Bast, Binsen, Fischbein, Palm⸗
blättern:
“
Z11111“ Damenhüte aus Filz, garnirt Damenhüte aus Filz, aufgeputzt Damenmäntel und Damenumhänge aus Wollenwaaren mit Zuthaten
(Futter, Aufputz und dergl.), aus
Seidenwaaren der Nr. 168, 169
EEo1“
Wäsche, mit Ausnahme der Putz⸗ wäsche, wird nach dem Haupt bestandtheile mit einem Aufschlage von 40 % verzollt . .. .
XXVII. Bürstenbinder⸗ und Sieb⸗
macherwaaren,
Gemeine Bürsten, Besen und
es Pinsel, d. i. aus Borsten, eißstroh, Piassava und an⸗ deren animalischen oder vege⸗ tabilischen Stoffen, auch mon⸗ tirt mit Holz oder Eifen, un⸗ gefärbt, ohne Politur oder Lack und zwar: Besen aus Moorhirsestroh (sag- gina), mit oder ohne Stiel. 1BXX“
Hölzerne Siebe, fertige, mit Böden von Holzgeflecht oder Eisendraht; Holzsiebböden . . . . .
insel, feine, aus weiter zuge⸗
richteten Lebleichten, geschliffe⸗ nen ꝛc.) Borsten oder Haaren Fischvinseh), sowie solche aus arn, auch in Verbindung mit anderen Materialien, sofern sie nicht unter höher belegte Kaut⸗ chuk⸗, Leder⸗, Bein⸗, Metall⸗ oder Kurzwaaren fallen ... XXVIII. Stroh⸗ und Bastwaaren. Fußdecken und Matten aus Stroh, Bast, Rohr, Kokosnußfasern, Gräsern, auch Seegras, Schilf, Holzsvan, Stuhlrohr, Wurzeln und dergl.: 1XX““ 111“ Spangeflechte zu Siebböden, Hüten, Tischdecken ꝛc OJDo*“ II1“ Strohbänder (bandartige Stroh⸗ geflechte aller Art), nicht in Ver⸗ bindung mit anderen Materialien XXIX. Papier und Papierwaaren. Papierzeug, gebleicht oder unge⸗ bleicht: aus Lumpen (Halbzeug) .. aus Holz, Stroh, Esparto und ähnlichen Fasern . .— Graues Löschpapier, rauhes Pack⸗ papier, ungefärbt . . .
Theer⸗ und Steinpappe, Strohpaxpe Ordinäre Pappendeckel, mit Aus⸗ nahme der vorgenannten . . . Packpapier, geglättet oder gefärbt, lackirt, getheert . . .... Prehspäne; Glanz⸗ und Lederpappe Papier, ungeleimtes, ordinäres (grobes, graues, halbweißes und efärbtes ; alles ungeleimte ꝛu “ ier, nicht besonders benanntes ithographirtes, bedrucktes oder li⸗ niirtes Papier, zu Devisen, Eti⸗ ketten, Frachtbriefen, Rechnungen und dergl. vorgerichtetes Papier; Zeichenpapier, Pauspapier, Al⸗ buminpapier, Gelatinepapier, Per⸗ gamentpapier, Kupferdruckpapier, Buntpapier; Malerpappe...
1 Ra
¹) Packp
EE111“ uhes Packpapier auch in der Masse
gefärbt. er, auf einer Seite geglättet, auch in der Masse gefärbt
90.—
Stück. —. 20 —. 40 —. 40 —. 50
90.—
Stück. —. 10 —. 20 —. 40 —. 50
Zoll des höchstbe⸗ legten Bestand⸗ theils + 40 %.
wie nebenstehend
8
Gold⸗ und Silberpapser und Papier mit Gold⸗ und Silbermustern (echt oder unecht, auch bronzirt); gepreßtes oder durchgeschlagenes Papier; Streifen von diesen Papiergattungen; Papier und Pappendeckel mit aufgeklebter Leinwand (auch Baumwolllein⸗ ö11“
JZZ114“
Formerarbeiten aus Steinpappe, Asphalt oder ähnlichen Stoffen, weder angestrichen noch lackirt, auch in Verbindung mit Holz oder Eisen.. 8
Papierwaaren, d. i. Waaren aus Papier und Pappe, aus Papier⸗ masse oder Holzfasermasse, auch in Verbindung mit anderen Ma⸗ terialien, sofern sie nicht unter Nr. 195 oder höher belegte Kautschuk⸗, Leder⸗, Metall⸗ oder Kurzwaaren fallen; Hutfutter aus Papier, auch mit Geweben über⸗ 4“*“
Luxuspapeterien; feine Cartonnagen; Etiketten und Vignetten mit verschiedenen Farben (Chromo⸗ lithographien); Spielwaaren; Papierwäsche; Einbanddeckel mit Leinwand (auch Baumwolllein⸗ wand) überzogen; auch in Ver⸗ bindung mit anderen Materia⸗ lien, sofern sie nicht unter boͤber belegte Leder⸗ oder Kurzwaaren 88E““ XXX. Kautschuk und Gutta⸗ percha und Waaren daraus.
Schläuche und Treibriemen aller Art, aus oder mit Kautschuk, auch mit Gewebelagen oder Draht⸗ AA1“ B
Waaren aus weichem Kautschuk mit Ausnahme der unter Nr. 200, 201 und 202 genannten . 1
Anmerkung. Platten und Strei⸗ fen aus weichem, nicht vulkani⸗ sirtem Kautschuk. . 8 chuheinsätze mit eingeklebten Kautschukfäden .. .. .
Andere elastische Gewebe. 1
artgummiwaaren.... 3
Die unter Nr. 203, 206 und 207 genannten Waaren, auch in Verbindung mit anderen Mate⸗ rialien, sofern sie nicht unter höher belegte Leder⸗, Metall⸗ oder Kurzwaaren fallen.
XXXI. Wachstuch und Wachs⸗
taffet.
Wachstuch, nicht besonders benann⸗ tes, auch Wachsmusselin; dann sogenannte Buchbinderleinwand. XXXII. Leder und Lederwaaren,
Lackleder; Juchten, Krokodilleder, Seehundsleder und Schweins⸗ leder, echt oder imitirt, gefärbt; schwarz gefärbtes Handschuhleder
Anderes feines Leder, d. i. schwarzes Leder mit Ausnahme der unter Nr. 213 genannten Rinds⸗ und Roßhäute; Handschuhleder, Cor⸗ duan, Maroquin, Saffian, sowie im vorstehenden Absatze nicht ge⸗ nanntes gefärbtes und alles bron⸗ zirte Leder, dann Leder mit ein⸗ gepreßtem 21 Pergament
Lederwaaren, feine, d. i. Waaren aus weißgarem, sämischgarem Leder, Pergament oder aus unter Nr. 215 genanntem feinem Leder, aus nicht besonders benanntem Wachstuch oder Wachstaffet; Sattler⸗, Riemer⸗ und Täschner⸗ waaren aus den unter Nr. 216 genannten Zeugstoffen, gebleicht, gefärbt, dann aus Fußteppichzeug
Die unter Nr. 217 genannten Waaren, auch in Verbindung mit anderen Materialien, sofern sie nicht unter höher belegte Kaut⸗ schuck⸗, Metall⸗ oder Kurzwaaren fallen.
Schuhwaaren aller Art aus oder mit Leder, auch in Verbindung mit Webe⸗ und Wirkwaaren oder anderen Materialien, sofern sie nicht unter Kurzwaaren fallen.
Handschuhe, lederne, auch bloß zu⸗ geschnittene oder in Verbindung mit Webe⸗ und Wirkwaaren XXXIII. Kürschnerwaaren.
Pelzwerk, zugerichtet, nicht konfek⸗
tionirt: aus gemeinen Fellen aus feinen Fellen.
Pelzwerk, konfektisnirt:
aus gemeinen Fellen ..
aus feinen Fellen ...
Anmerkung. Kleidungen, nicht seidene, und Lederhandschuhe,
.
mit feinem Pelzwerk überzogen,