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Act Nr. 330 und Sektion 5 des Fleischbeschau⸗Gesetzes vom 30. August 1890 — Public Act Nr. 247) dem Deutschen Reich gegenüber in Anwendung zu bringen.
Die Kaiserliche Regierung glaubt sich zu dieser Annahme um so mehr berechtigt, als dieselbe bereit ist, den Vereinigten Staaten von Amerika diejenigen Zollermäßigungen für land⸗ wirthschaftliche Erzeugnisse einzuräumen, welche von ihr bei den gegenwärtig deutscherseits geführten Handelsvertrags⸗Verhandlungen Oesterreich⸗Ungarn und anderen Staaten gewährt worden sind bezw. etwa noch gewährt werden.
Indem ich Sie bitte, mich in Ihrer Erwiderung auf diese Note davon in Kenntniß setzen zu wollen, ob die im Vorstehenden zum Ausdruck gebrachte Auffassung der Kaiserlichen Regierung bezüglich der Handhabung der Sektion 3 des Zolltarif⸗Gesetzes vom 1. Ok⸗ tober v. J und der Sektion 5 des Fleischbeschau⸗Gesetzes vom 30. August v. J. zutrifft, werde ich zugleich Ihrer Mittheilung über den Zeitpunkt der auf Grund des Regulatiovs vom 25. März d. J. erfolgenden vollen Durchführung des Gesetzes vom 3. März d. J entgegensehen dürfen. ö 1.“.
Ich benutze u. s. w.
1“ A. von Mumm. An den außerordentlichen Bevollmächtigten der Vereinigten S le John W. Foster.
S toga, den 22. August 1891.
Mein Herr!
Ich beehre mich den Empfang Ihrer Note vom heutigen Tage zu bestätigen, in welcher Sie mir die Mittheilung machen, daß, sobald die Regierung der Vereinigten Staaten in der Lage sein wird, der Kaiserlich Deutschen Regierung amtlich anzuzeigen, daß die auf die obligatorische Untersuchung des für den zwischenstaatlichen Verkehr in Nord⸗Amerika und den Export nach dem Ausland bestimmten Fleisches bezüglichen Vorschriften des Gesetzes vom 3. März dieses Jahres und der hierzu erlassenen Ausführungsverordnung vom 25. desselben Monats thatsächlich zur Durchfürrung gelangt sind, die Kaiserliche Regierung zur Aufhebung des unter dem 6. März 1883 erlassenen deutschen Verbots der Einfuhr von Schweinen, Schweine⸗ fleisch und Würsten amerikanischen Ursprungs die erforderlichen Ein⸗ leitungen treffen wird. In Ihrem Schreiben heben Sie ferner hervor, daß im Hiablick auf diese Erklärung sowie weiter mit Rücksicht darauf, daß die Kaiferliche Re⸗ gierung bereit ist, den Vereinigten Staaten diejenigen Zollermäßigungen für landwirthschaftliche Erzeugnisse einzuräumen, welche von ihr bei den Handelsvertrags⸗Verhandlungen Oesterreich⸗Ungarn gewährt worden sind oder anderen Staaten etwa noch gewährt werden, die Kaiserliche Regierung sich der Erwartung hingeben zu können glaube, daß für den Präsidenten der Vereinigten Staaten keine Veranlassung mehr vor⸗
jege, die ihm durch den 51. Bundeskongreß in Sektion 3 des Zoll⸗“
arif⸗Gesetzes vom 1. Oktober und in Seklion 5 des Fleischbeschau⸗ Gesetzes vom 30. August 1890 verliehenen diskretionären Befugnisse em Deutschen Reich gegenüber in Anwendung zu bringen,
Es gereicht mir zur Genugthuung, Sie benachrichtigen zu können, daß die in dem Gesetz vom 3. März d. J. und der Ausfübrungs⸗ Verordnung vom 25. desselben Monats vorgesebene Fleischbeschau unter Aufsicht und auf Kosten der Regierung der Vereinigten Staaten bereits seit einigen Wochen zur Durchführung gelangt ist, dergestalt, aß auf diese Weise untersuchtes Fleisch spätestens am
nächsten Monats zur Ausfuhr nach Deutschland bereit ein wird. Ebenso angenebm ist es mir, Ihnen im Auf⸗ rage des Präsidenten die Zusicherung geben zu können, daß durch die von der Kaiserlichen Regierung beabsichtigte Aufhebung der Verordnung vom 6. März 1883, betreffend das Verbot der Ein⸗ fuhr von Schweinen, Schweinefleisch und Würsten amerikanischen Ursprungs, für den Präsidenten jede Veranlassung beseitigt sein wird, seinerseits gegen das Deutsche Reich die ihm von dem Kongreß der Vereinigten Staaten durch Sektion 5 des Fleischbeschau⸗Gesetzes vom 691Sesitst 1890 übertragenen diskretionären Befugnisse in Anwendung u bringen.
Der Präsident hat mich ferner zu der Mittheilung beauftragt, aß er die Bereitwilligkeit der Kaiserlichen Regierung, den landwirth⸗ chaftlichen Erzeugnissen der Vereinigten Staaten bei der Einfuhr ach Deutschland diejenigen Zollermäßigungen zu gewaͤhren, welche den leichen Erzeugnissen Oesterreichs⸗Ungarns in dem mit diesem Lande euerdings vereinbarten Handelsvertrag gewährt worden sind oder
die von Deutschland anderen Ländern etwa noch gewährt werden, als ein genügendes Entgegenkommen für die Gewährung der von em Kongreß der Vereinigten Staaten in Sektion 3 des Zolltarif⸗ esetzes vorgesehenen Vergünstigungen betrachtet und daß, sobald die aiserliche Regierung dem Präsidenten amtlich angezeigt haben wird, aß sie sich in der Lage befindet, die vorher bezeichneten Erzeugnisse er Vereinigten Staaten nach Deutschland zu den ermäßigten Zoll⸗ sätzen zu ulassen, der Präsident für den Erlaß der erforderlichen Vor⸗ schriften Sorge tragen wird, um den Erzeugnissen Deutschlands, soweit sie unter Sektion 3 des Gesetzes vom 1. Oktober 1890 fallen, die
Fortdauer der bestehenden Zollfreiheit zu sichern “
Ich verbleibe u. s. w John W Foster, Spezialbevollmächtigter der Vereinigten Staaten Herrn Alfons Mumm von Schwarzenstein, Geschäfts⸗ träger des Deutschen Reichs.
Nach der im Reichs⸗Eisenbahnamt aufgestellten, in er Zweiten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs⸗ und taats⸗Anzeigers“ veröffentlichten Nachweisung der auf eutschen Eisenbahnen — ausschließlich Bayerns —
im Monat Oktober d. J. beim Eisenbahnbetriebe (mit Ausschluß der Werkstätten) vorgekommenen Unfälle G zu v 1 Entgleisung und Zusammenstöße auf freier Bahn, 23 Entgleisungen und 0 Zusammenstöße in Stationen und 276 sonstige Unfälle Ueberfahren von Fuhrwerken, Feuer im Zuge, Kesselexplosionen
aren im Ganzen zu verzeichnen:
nd andere Ereignisse beim Eisenbahnbetriebe, sofern bei letzteren
Personen getödtet oder verletzt worden sind). Bei diesen Unfällen ind im Ganzen, und zwar “ durch eigenes Verschulden, 317 n t, sowie 118 Eisenbahnfahrzeuge er⸗ heblich und 280 unerheblich beschädigt. Von den beförderten Reisenden wurden 6 getödtet und 16 verletzt, und zwar ent⸗ fallen: fünf Tödtungen auf den Verwaltungsbezirk der König⸗ lichen Eisenbahn⸗Direktion zu Berlin und eine Tödtung auf den Verwaltungsbezirk der Königlichen Eisenbahn⸗Direktion (linksrheinische) zu Köln, acht Verletzungen auf den Verwal⸗ tungsbezirk der Königlichen Eisenbahn⸗Direktion zu Berlin, je zwei Verletzungen auf den Verwaltungsbezirk der Königlichen Eisenbahn⸗Direktionen zu Frankfurt a. M., zu Elberfeld und zu Erfurt und je eine Verletzung auf die Verwaltungs⸗ bezirke der Königlichen Eisenbahn⸗Direktionen zu Köln Von Bahn⸗ beamten und Arbeitern im Dienst wurden beim eigentlichen Eisenbahnbetriebe 48 getödtet und 209 verletzt, von Steuer⸗ u. s. w. Beamten 4 verletzt, von fremden Personen (ein⸗
17 Personen verunglü
(rechtsrheinische) und zu Köln (linksrheinische).
schließlich der nicht im Dienst befindlichen Bahnbeamten und Arbeiter) 20 getödtetund 14 verletzt. Außerdem wurden bei Neben⸗ Feschäftigungen 46 Beamte verletzt. Von den sämmtlichen Un⸗ fällen beim Eisenbahnbetriebe entfallen auf: A. Staats⸗ bahnen und unter Staatsverwaltung stehende
Bahnen (bei zusammen 33 715,35 km Betriebslänge und 1 031 548 490 8 Achskilometern) 322 Fälle, davon sind verhältnißmäßig, d. h. unter Berücksichtigung der geför⸗ derten Achskilometer und der im Betriebe gewesenen Längen, auf der Main⸗Neckar⸗Eisenbahn und in den Verwaltungs⸗ bezirken der Königlichen Eisenbahn⸗Direktionen zu Köln (rechtsrheinische) und zu Erfurt die meisten Unfälle vorgekommen. B. Privatbahnen (bei zusammen 2529,33 km Betriebs⸗ länge und 32 150 004 geförderten Achskilometern) 23 Fälle, davon sind verhältnißmäßig auf der Krefelder Eisenbahn, auf der Braunschweigischen Landes⸗Eisenbahn und auf der Lübeck⸗Büchener Eisenbahn die meisten Unfälle vorgekommen.
Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Herzoglich sachsen⸗ meiningensche Staats⸗Minister Dr. Heim hat Berlin wieder verlassen. “
“
“
S. M. Kbt. „Iltis“, Kommandant Kapitän⸗Lieutenant Müller, ist am 9. Dezember in Ningpo angekommen und beabsichtigt, am 13. Dezember nach Shanghai in See zu gehen.
Hannover, 9. Dezember. Der Provinzial⸗Landtag überwies in seiner heutigen Sitzung nach längerer Debatte den Antrag des Ausschusses: „Der Provinzial⸗Landtag wolle unter Aufhebung seiner in den Jahren 1877 und 1882 gefaßten Beschlüsse über die Bewilligung von Bei⸗ hülfen zum Landstraßenbau beschließen, daß künftig, und zwar vom 1. April 1892 an, Beihülfen zum Neubau von Landstraßen nach neuen (besonders mitgetheilten) Grund⸗ sätzen zu gewähren sind, soweit Seitens des Provinzial⸗Land⸗ tags zu diesem Zwecke Mittel zur Verfügung gestellt werden“, einer Kommission und lehnte darauf den Antrag des Landtags⸗ Ausschusses auf Erhebung einer Peovinzialsteuer in Höhe von 280 000 ℳ für Landstraßenzwecke in nament⸗ licher Abstimmung mit 79 gegen 15 Stimmen ab. Die übrigen Anträge des Ausschusses, wonach die Zinsen des Aufforstungsfonds im Betrage von 24 300 ℳ auf ein Jahr für Landstraßenzwecke verwendet und weiter aus dem Ueber⸗ schusse des Haushaltungsplanes 5700 ℳ für diese Zwecke entnommen werden sollen, wurden genehmigt.
Kassel, 9. Dezember. Der 17. Kommunal⸗Landtag des Regierungsbezirks Kassel wurde gestern durch den Ober⸗Präsidenten, Staats⸗Minister Grafen zu Eulenburg eröffnet. Der Alters⸗Präsident, Bürgermeister Fenge aus Felsberg, gab in seiner Erwiderung den ehrfurchtsvollen Ge⸗ sinnungen des Kommunal⸗Landtags gegenüber Seiner Majestät dem Kaiser und König Ausdruck, und die Ver⸗ sammlung schloß sich dieser Kundgebung in einem auf Seine Majestät ausgebrachten Hoch lebhaft an. Nachdem hier⸗ nächst der Königliche Kammerherr und Vize⸗Präsident von der Malsburg auf Escheberg zum Vorsitzenden und der Justiz⸗Rath Hupfeld zu Kassel zum stellvertretenden Vor⸗ sitzenden, sowie die Schriftführer durch Zuruf gewählt waren, wurde die Wahl der Mitglieder des Legitimations⸗, Eingaben⸗ und Haupt⸗Ausschusses, sowie eines Ausschusses zur Prüfung der Rechnungen gleichfalls durch Zuruf vorgenommen. Nach Mittheilung der Vorlagen und Eingaben wurde die Sitzung
geschlossen. Sachsen.
Dresden, 9. Dezember. Die Zweite Kammer be⸗ schäftigte sich in ihrer heutigen Sitzung mit dem Antrage des Abg. Opitz und Genossen, die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, beim Bundesrath dahin zu wirken, daß den bei der Börse bestehenden, neuerdings wieder in besonders starkem Maße hervorgetretenen Mißständen im Wege der Gesetzgebung entgegengetreten werde. Nachdem der Abg. Opitz diesen Antrag mit dem Hinweis auf die bekannten Ausschreitungen an der Berliner Börse begründet und verschiedene Mittel und Wege angedeutet hatte, um auf dem Gesetzgebungswege die vorhandenen Mißstände zu beseitigen oder zu mildern, erklärte der Staats⸗Minister von Metzsch, daß die Staatsregierung dem Antrage sympathisch gegenüberstehe und die auf Beseitigung der Mißstände gerichteten Bestrebungen unterstützen werde, daß sich aber auf der anderen Seite nicht verkennen lasse, daß große Schwierigkeiten zu überwinden seien, und ein Erfolg besonders dann zu erwarten sein werde, wenn Seitens der interessirten Kreise darauf hingearbeitet werde, daß die schädlichen Usancen der Börse beseitigt und Grundlagen ge⸗ schaffen würden für die solide Geschäftsgebarung, damit die Börse aus sich selbst heraus sich reorganisire. In der hierauf folgenden Erörterung legte der Vize⸗Präsident Georgi die Schwierigkeiten, welche sich gesetzgeberischen Maßnahmen ent⸗ gegenstellen, eingehend und unter besonderer Hervorhebung der beim Kammzuggeschäfte vorhandenen Verhältnisse dar. Der Abg. Klemm betonte besonders die Nothwendigkeit der Selbst⸗ hülfe; der Vize⸗Präsident Streit glaubte, daß die Gesetz: gebung in der Richtung auf B.kämpfung des Hazardspiels leicht ergänzt werden könnte. Nachdem der Abg. Uhlemann (Görlitz) den Antrag befürwortet hatte unter Hinweis auf die Preistreibereien für Getreide, glaubte der Abg. Lieb⸗ knecht, die Ursache, warum der Antrag gestellt worden sei, in dem Bestreben suchen zu müssen, „den Zorn des Volks über die hohen Nahrungsmittelpreise von den Korn⸗ zöͤllen auf die Börse abzulenken.“ Der Abg. Bassenge legte dar, daß die sächsischen Börsen von den Miß⸗ ständen, die man bezüglich der Berliner Börse wahrgenommen habe, frei seien, und daß für die Preiserhöhung des Getreides weder die Kornzölle, noch die Landwirthe, noch die Börse oder der Handel verantwortlich zu machen seien, die Preise viel⸗ mehr sich gebildet hätten auf der Grundlage der thatsächlichen Verhältnisse. Nachdem noch der Abg. von Oehlschlägel für den Antrag eingetreten war, wurde dieser einstimmig angenommen.
Baden.
& Karlsruhe, 8. Dezember. In der heutigen Sitzung der s. Kammer kam der Antrag des Abg. Muser: die Großherzogliche Regierung möge ihren Einfluß bei dem Bundesrath geltend machen, daß in der neu zu schaffenden Militär⸗Strafprozeßordnung die Grundsätze der Münd⸗ lichkeit und Oeffentlichkeit Geltung erhielten, zur Verhandlung. Die Debatte brachte etwas wesentlich Anderes eigent⸗ lich nicht, als was seit längerer Zeit über diese Materie in den Tagesblättern zu lesen war. Der Antragsteller begründete die genannten Erfordernisse des
Strafverfahrens als Postulate der Gerechtigkeit, die auch für das militärische Verfahren unabweisbar seien, wies dabei —
auf die Militärgerichte in Bayern hin, wo sie seit langer Zeit
Eingang gefunden hätten, ohne daß der Tüchtigkeit und
Disziplin der bayerischen Armee dadurch Eintrag geschehen wäre, und forderte des Weiteren insbesondere, daß der Soldat wegen gemeiner Delikte vor die bürgerlichen Ge⸗ richte gestellt werde. Ihm folgte zunächst der nationalliberale Abg. Kiefer, dessen Rede aber etwas Bemerkenswerthes zur Sache nicht enthielt und die Pointirung eines bestimmten Standpunktes vermissen ließ. Der ultramontane Abg. von Buol berührte dann den Kern der Sache mit der Frage, ob die Grundsätze der Mündlichkeit und Oeffentlichkeit auch im Militärstrafverfahren im Einzelnen durchführbar seien. Der sozialdemokratische Abgeordnete Dr. Rüdt beschränkte sich in Entgegnung auf eine Bemerkung Kiefer’'s auf die Be⸗ theuerung, daß die revolutionären, von seiner Partei intendirten Mittel keine gewaltsamen, sondern lediglich geistige seien. Einen präziseren Standpunkt mit sachlicher Begründung nahm der nationalliberale Abg. Fieser ein, der als suprema lex für das Militär die Disziplin betonte, bei voller Anerkennung der Mündlichkeit und Oeffent⸗ lichkeit für ein gerechtes Strafverfahren, diese Erfordernisse, soweit die Armee in Betracht kommt, an die zweite Stelle verwies und die Aburtheilung der gemeinen Delikte des Sol⸗ daten durch die bürgerlichen Gerichte als eine Gefährdung des absolut nothwendigen soldatischen Corpsgeistes darstellte. Als Vertreter der Regierung sprach Staats⸗Minister Turban, der seine Sympathie mit dem Grundgedanken des Antrags aussprach, aber zu gleicher Zeit darauf aufmerksam machte, daß die badische Regierung zu der Frage erst Stellung nehmen könne, wenn dem Bundesrath ein Entwurf zu⸗ gegangen sei, was jedenfalls, ebenso wie eine sonstige Ver⸗ öffentlichung, um deswillen bis jetzt nicht geschehen sei, weil der Entwurf über das Stadium der Erörterung durch die militärischen Behörden noch nicht hinausgelangt sei. Die Redner aller Parteien, auch der Abg. von Stockhorner Namens der konservativen Partei, erklärten sich mit dem An⸗ trage einverstanden.
Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 9. Dezember. Die Ernennung des Königlich sächsischen Ober⸗Regierungs⸗Raths von Boxberg zum Chef des hiesigen Kultus⸗Departements und seine Beförderung zum
Geheimen Staatsrath sind heute in der „Weim. Ztg.“ amtlich
veröffentlicht worden. Schwarzburg⸗Rudolstadt.
Rudolstadt, 9. Dezember. Seine Durchlaucht der Fürst traf mit seiner Braut, der Prinzessin Anna Luise von Schönburg⸗Waldenburg heute Vormittag mittels Sonder⸗ zugs hier ein. Auf dem Bahnhof wurde das hohe Paar, wie die „Schwb.⸗Rud. Lds.⸗Ztg.“ berichtet, zunächst von dem Staats⸗Minister von Starck im Namen des Landes will⸗ kommen geheißen und von dem Landrath, Geheimen Re⸗ gierungs⸗Rath von Holleben im Namen des Kreises Rudolstadt kurz begrüßt. Im Fürstenzimmer erfolgte sodann die Be⸗ grüßung der hohen Braut Seitens Ihrer Durchlaucht der slun Prinzessin Adolf, worauf die hohen Herrschaften ihren feier⸗ lichen Einzug hielten. Der Fürst ritt zur rechten Seite des Galawagens, in dem die Prinzessinnen Platz genommen hatten. Am Marktplatze hielt der Ober⸗Bürgermeister am Ende eine Ansprache an das hohe Paar. Vor dem Eingang zum Schloß⸗ hofe war eine Ehrenwache aufgestellt, an deren Spitze der Commandeur des 96. Regiments Oberst Freiherr von Rosenberg stand. Die Trauung fand Nachmittags 3 Uhr in der Schloß⸗ kirche statt, nachdem zuvor die standesamtliche Eheschließung in den rothen Zimmern vollzogen worden war. Die kirch⸗ liche Ceremonie wurde vom General⸗Superintendenten Dr. Trautvetter vorgenommen. Nach der Trauung fand Gratulationscour, Empfang der gemeldeten Deputationen und darauf Galatafel statt.
Elsaß⸗Lothringen.
Nachstehend veröffentlichen wir den amtlichen Bericht über die ordentliche Sitzung des Gemeinderaths der Stadt Straßburg vom 13. November 1891, Nachmitrags 6 Uhr:
Anwesend waren unter dem Vorsitz des Herrn Beigeord⸗ neten Hochapfel: der Herr Bürgermeister Back, die Herren Bei⸗ geordneten Fischbach, Bergmann, Leiber und die Herren Gemeinde⸗ Räthe Baltzer, Reiger, Berg, Burger, Deuster, Eissen Frick,
unke, Dr. Goltz, Grobe, Jacobi, Jehl, Kieffer, Klein, Jakob,
lein Julius, Kuntz, Metz, Nuß, Ott, Pascal, Recker, Schaller, Schneider, Sengenwald, Woerle. Abwesend waren mit Ent⸗ schuldigung die Herren: Blumstein, Kern, Dr. Levy, Schahl, Schmitter, Seyboth. Der Herr Bezirks⸗Präsident Freiherr von Freyberg⸗Eisenberg wohnte der Sitzung bei.
Auf der Tagesordnung stand die Uebergabe der von Seiner Majestät dem Kaiser der Stadt Straß⸗ burg als Geschenk überwiesenen Amtskette des Bürgermeisters durch den Herrn Bezirks⸗Präsidenten.
Nach Eröffnung der Sitzung durch den Vorsitzenden
ertheilte dieser dem Herrn Bezirks⸗Präsidenten auf seinen Wunsch das Wort. Derselbe hielt folgende Ansprache: Ein Erlaß Seiner Purchlaucht des Kaiserlichen Statthalters Fürsten von Hohenlobe theilt uns mit, in welcher Weise Kaiser Wilhelm II. der Stadt Straßburg und ihrem derzeitigen Bürgermeister Seine besondere Gewogenheit kundzugeben geruht haben. Der Erlaß
lautet also: Im Namen des Kaisers!
Nachdem Seine Majestät, unser Allergnädigster Kaiser und
Herr, durch Allerhöchsten Erlaß vom 1. Dezember 1890 u b
stimmen geruht haben, daß die von dem Bürgermeister der Stadt
Straßburg, Unter⸗Staatssekretär z. D. Back, an Stelle der vor⸗
geschriebenen Dienstschärpe zu tragende Amtskette aus Mitteln des Allerhöchsten Dispositionsfonds bergestellt und der Stadtgemeinde Straßburg für den derzeitigen Bürgermeister und dessen Nachfolger, so⸗ weit letzteren die Befugniß zur Tragung der Kette verliehen wird, als Gnadengeschenk überwiesen werde, ertheile ich hierdurch dem Be zirks Präsidenten des Unter⸗Elsaß Freiherrn von Freyberg⸗Eisenberg
Vollmacht und Anweisung, die Stadtverwaltung und den Gemeinde⸗ rath der Stadt Straßburg von dem bezeichneten Akt Allerhöchster Gnade in Kenntniß zu setzen, die in Gemäß⸗
heit Allerhöchster Befehle angefertigte Amtskette der genannten Stadtverwaltung zuzustellen und diese Urkunde, späteren Zeiten zum
Sfbtchtniß, in das Archiv der Stadt Straßburg assen. Gegeben zu Straßburg 88 8 November 1891. 8
Der Kaiserliche Statthalter in Elsaß⸗Lothringen. 1 gez. Fürst von Hohenlohe. 8
Diese bedeutsame Urkunde überreiche ich hiermit der Stadtver waltung, auf daß sie fernerhin Zeugniß gebe von der Allerhöchsten
Willensbestimmung.
ein Werk, einzig in seiner Art, von hiesigen Meistern, den würdigen Nachfolgern der altberühmten deutschen Kleinkünstler, um dasselbe seiner Bestimmung zu übergeben.
tief bewegt, jedoch auch beschämt. kommenheiten bewußt, und Niemand weiß mehr, denn ich, daß meine Verwaltung die glänzende Beleuchtung nicht erträgt, in welche der
stimmte.
Desgleichen nehme ich die Kaiserliche Ehrengabe zur Hand, geschaffen und ausgeführt
Die Kette soll fortan die Brust desje nigen zieren, der sich wohl
jenen früheren Staatsmännern und Stettmeistern Straßburgs zur Seite stellen darf, deren Namen in der Stadtchronik mit goldenen Lettern verzeichnet sind.
Hochgeehrter Herr Bürgermeister! Indem ich Ihnen nun den
kostbaren eigenartigen Schmuck anlege, möchte ich darauf hinweisen,, daß er nicht bloß als ein Pfand der gnädigen Gesinnungen des
Herrschers für das Reichsland und dessen Hauptstadt, nicht bloß als
ein Sinnbild der inneren Beziehungen des Elsaß und seiner Be⸗ völkerung zu ihrem Kaiser aufzufassen ist, sondern namentlich auch, Herr Bürgermeister, als eine Allerhöchste Anerkennung Ihrer langjährigen treuen Berufsarbeit im Dienst des großen Vaterlandes, wie nicht minder derjenigen Verdienste, die Sie sich gerade um
die Stadt Straßburg erworben haben. Unsere Stadt war
ja seit Jahrhunderten von ihrem einstigen Glanze zurückgekommen. Nun hat sie aber einen ungeahnten raschen Aufschwung genommen,
der sich durch ihre Erhebung zur Landeshauptstadt und Reichsfestung allein nicht erklären läßt. Sie verdankt vielmehr ihre neue Blüthe
zum großen Theil Ihrer schöpferischen Thätigkeit, Ihrer rastlosen
Fürsorge, die denn freilich auch durch die verständnißvolle, hingebende Mitwirkung von Seite der Herren Beigeordneten und der übrigen
Mitglieder des Gemeinderaths aufs Kräftigste unterstützt und fruchtbar gemacht wird.
Im Namen der Landesregierung beglückwünsche ich Sie, Herr Bürgermeister, und Sie alle, die Herren Stadträthe, zu der hohen Auszeichnung, die Ihnen durch unseren Allergnädigsten Herrn und Kaiser geworden ist. 8
Hierbei bekleidete der Herr Bezirks⸗Präsident den Herrn
Bürgermeister mit der Amtskette.
Der Bürgermeister erwiderte hierauf:
Hochverehrter Herr Präsident! Ich danke Ihnen aufrichtig für die mir allzuschmeichelhaften Worte und die freundlichen Wünsche, mit welchen Sie die Uebergabe des neuen Amtszeichens an mich be⸗ gleitet haben. Wenn ich bei Erfüllung der mir gestellten Auf⸗ gabe, die Stadt Straßburg an einem entscheidenden Wendepunkt ihrer Geschichte mit schonender Hand in die neuen Verhält⸗ nisse hinüberzuführen, die Allerhöchste Zufriedenheit erworben habe, und wenn es mir zugleich vergönnt gewesen ist, unserem städtischen Gemeinwesen Dienste von einigem Werthe zu leisten, so verdanke ich dies wesentlich dem mir in stets wachsendem Maße entgegen⸗ gebrachten Vertrauen und dem gesunden Sinn der Bevölkerung, sowie der hingebenden und verständnißvollen Unterstützung, welche ich alle Zeit bei meinen Herren Mitarbeitern in der Verwaltung und dem Gemeinderathe gefunden habe Um so dankbarer empfinde ich daher die mir zu Theil gewordene Auszeichnung, als dieselbe zu⸗ gieich und in erster Linie der Stadt Straßburg gilt und die Aller⸗ höchste Anerkennung des loyalen Verhaltens unserer Bevölkerung in sich schließt. Ich bitte Sie, Herr Präsident, Seiner Majestät dem Kaiser meinen unterthänigsten Dank mit der Ver⸗ sicherung übermitteln zu wollen, daß ich auch künftighin bestrebt sein werde, des Allerhöchsten Vertrauens mich würdig zu erweisen.
Der Bezirks⸗Präsident entgegnete, daß es ihm zur be⸗ sonderen Freude gereiche, die ausgedrückten Gesinnungen Seiner Majestät dem Kaiser zu übermitteln.
Nunmehr ertheilte der Vorsitzende Herrn Julius Klein das Wort zu nachstehender Ansprache:
Meine Herren! Es ist mir von Seiten meiner Herren Kollegen der ehrenvolle Auftrag geworden, in dieser feierlichen Gemeinde⸗ rathssitung das Wort zu ergreifen, um vor Allem Sie, bochgeehrter Herr Präsident, zu bitten, Seiner Majestät dem Kaiser den Ausdruck des ehrfurchtsvollen Dankes des Gemeinderaths und der Bevölkerung, deren Vertreter wir hier sind, übermitteln zu wollen für die kostbare Kette, welche Allerhöchstderselbe der Stadtgemeinde und deren Bürgermeister huldvollst zu schenken geruht haben. Aber auch Ihnen, Herr Präsident, sprechen wir unseren tiefgefühlten Dank aus für die
freundlichen Worte, die Sie an uns Mitglieder des Gemeinde⸗
raths soeben gerichtet haben und wodurch Sie unsere Mitwirkung an der städtischen Verwaltung hervorzuheben sich bewogen gefühlt haben. Ihnen aber, Herr Bürgermeister, bringen wir unsere aus dem Herzen kommenden Glückwünsche dar für die hohe außergewöhnliche Auszeichnung, welche Ihnen von Seiner Majestät
dem Kaiser verliehen worden ist. Es ist diese Auszeichnung die ge⸗
rechte Anerkennung der großen Verdienste, die Sie sich um unsere Stadt erworben haben. Sie dürfen mit Genugthuung auf Ihr vergangenes Wirken zurückblicken und mit Stolz diese Kette
tragen; denn in der That, alles Bedeutende, alles Große, was auf dem Gebiete der Gemeindeverwaltung seit einer Reihe von Jahren geschehen ist, ist Ihr Werk. darüber einig. die Stadt Straßburg das Glück hat, an ihrer Spitze als ersten Bürger einen licher rastloser Thätigkeit, mit seltenem Verständniß, mit voller Hin⸗
1b Gemeinderath und Bevölkerung sind Sie sind aber auch einig in dem Bewußtsein, daß
Mann stehen zu sehen, der in unermüd⸗
gabe und außerordentlichem Geschick die Geschäfte führt und leitet
und der nur ein Ziel im Auge hat, nämlich das Gedeihen und die Wohlfahrt unserer Stadt. Wir sind stolz auf Sie, Herr Bürger⸗
meister; zugleich aber sind wir Ihnen dankbar für Alles, was Sie
bisher gethan und was Sie in Zukunft zu thun noch berufen sein
werden. Nicht allein die gegenwärtige Generation, nicht allein wir,
85 uns zu diesen Dankesbezeugungen gedrungen: nein „ unsere Kinder, diese Kette auf der Brust eines hervorragenden Bürgermeisters sehen, welcher in Folge seiner Verdienste dieselbe zu tragen berechtigt sein
unsere Enkel, die späteren Geschlechter, wenn sie
wird, sie werden in freudiger und dankbarer Erinnerung den Namen
desjenigen bedeutenden Mannes nennen, für welchen sie gestiftet, der der Erste sie getragen und der so viel Schönes, Gutes und Er⸗ sprießliches für die Stadt gethan hat.
Der Bürgermeister gab seinem Danke für diese Worte
Ausdruck, indem er erwiderte:
Meine Herren! Die Worte des Herrn Vorredners haben mich Ich bin mir meiner Unvoll⸗
Herr Vorredner dieselbe gestellt hat. Andererseits erkenne ich den Werth der in Ihrem Namen an
mich gerichteten Vertrauenskundgebung an, da Sie mir die Freudig⸗ keit gewährt, in meiner Stellung, welche neben den Rosen doch auch
Dornen trägt, auszuharren und mit Ihnen gemeinsam weiter zu
wirken, hoffentlich zum Heil und Segen für die unserer Obhut an⸗
vertraute, uns allen theuere Stadt Straßburg. Der Herr Vorsitzende beantragte hierauf, die soeben von
Herrn Julius Klein ausgesprochene Dankesbezeugung und die Annahme des Allerhöchft Fassung zum Beschlusse zu erheben:
en Gnadengeschenkes in vorligender
Indem der Gemeinderath das der Stadt Straßburg von Seiner Majestät dem Kaiser überwiesene Allerhöchste Gnadengeschenk ehrfurchts · voll entgegennimmt und die Aufbewahrung der Verleihungsurkunde in dem städtischen Archiv beschließt, bittet derselbe den Herrn Bezirks⸗ Präsidenten, Seiner Majestät dem Kaiser den unterthänigsten Dank der in treuer Ergebenheit verharrenden Stadt Straßburg für den erneuten Allerhöchsten Gnadenbeweis übermitteln zu wollen.
„Der Vorsitzende konstatirte die einstimmige Annahme ieses Antrages und schloß die Sitzung mit einem Hoch auf Seine Majestä den Kaiser, in welches die Versammlung ein⸗
Oesterreich⸗Ungarn.
Die ungarische Regierung hofft, wie der „Magd. tg.“ aus Budapest geschrieben wird, der Reichstag werde die andelsverträge noch vor Weihnachten erledigt haben,
da eine bedeutende Bekämpfung nicht bevorstehe.
Im österreichischen Abgeordnetenhause trat, wie „W. T. B.“ berichtet, gestern der Ackerbau⸗Minister Graf Falkenhayn entschieden für die Bewilligung einer staat⸗ lichen Subvention der Wettrennen ein, indem er auf die Nothwendigkeit der letzteren im Hinblick auf die auch aus militärischen Gründen wichtige Hebung der Vollblutpferdezucht hinwies. — Am Schlusse der Sitzung beantragte der Abgeordnete Dr. von Plener die dringliche Wahl eines Ausschusses zur Berathung der Handelsverträge. Der Handels⸗Minister Marquis de Bacquehem erklärte, die Regierung stimme Allem zu, was eine Beschleunigung des formellen Verfahrens ohne Be⸗ einträchtigung der Gründlichkeit der Prüfung herbeiführen könne, wies auf die Nothwendigkeit hin, daß die Verträge am 1. Februar 1892 in Kraft träten, und hob die be⸗ schleunigte Behandlung der Handelsverträge in den anderen Parlamenten hervor, welche sie nach den letzten Meldungen voraussichtlich früher als das österreichische Abgeordnetenhaus in Berathung ziehen würden. Der Antrag des Abg. von Plener wurde darauf angenommen. Die Wahl des Aus⸗ schusses findet heute statt.
Das ungarische Unterhaus berieth gestern den An⸗ trag des volkswirthschaftlichen Ausschusses, im Jahre 1895 in Budapest eine National⸗Ausstellung zu veranstalten. Der Abg. Graf Zichy stellte den Antrag, eine Weltausstellung zu veranstalten. Der Abg. Abranyi sprach den Wunsch aus, die im nächsten Jahre stattfindende Feier des fünfundzwanzig⸗ jährigen Jubiläums des Königs mit der Feier des tausend⸗ jährigen Bestehens des ungarischen Reichs zu verbinden.
Großbritannien und Irland.
Der Marquis von Salisbury läßt das Zeitungs⸗ gerücht, wonach die Regierung fest beschlossen haben sollte, das Parlament im Januar aufzulösen, ohne den Wiederzusammen⸗ tritt abzuwarten, durch seinen Privatsekretär als unwahr bezeichnen.
Parlamentarische Nachrichten.
In der heutigen (137.) Sitzung des Reichstags, welcher der Reichskanzler von Caprivi, die Staatssekretäre Dr. von Boetticher, Freiherr von Maltzahn, Freiherr von Marschall und Hollmann, der Königlich bayerische Bundesbevollmächtigte Graf von Lerchenfeld und der Königlich sächsische Bundesbevollmächtigte Dr. Graf von Hohenthal, sowie die Königlich preußischen Staats⸗Minister Freiherr von Berlepsch, Dr. Miquel, von Heyden und Thielen beiwohnten, stand auf der Tagesordnung die erste Berathung: 8
des in Wien am 6. d. M. abgeschlossenen Handels⸗ und Zollvertrags zwischen dem Reich und Oester⸗ reich⸗Ungarn nebst Schlußprotokoll;
des ebendaselbst am gleichen Tage abgeschlossenen Vieh⸗ seuchen⸗Uebereinkommens zwischen dem Reich und Oesterreich⸗Ungarn nebst Schlußprotokoll;
des in Rom am 6. d. M. abgeschlossenen Handels⸗, Feh und Schiffahrtsvertrags zwischen dem
eich und Italien nebst Schlußprotokoll;
des in Berlin am 6. d. M. abgeschlossenen Handels⸗ und Zollvertrages zwischen dem Reich und Belgien nebst Schlußprotokoll.
Reichskanzler von Caprivi leitete die Verhandlungen mit der Mittheilung ein, daß die Zahl der Handelsverträge zur Stunde um einen vierten, den mit der Schweiz abgeschlossenen, vermehrt sei, und erörterte sodann die Entstehungsgeschichte der vorliegenden Tarifverträge. Es handle sich nicht um eine Entscheidung der Frage, ob Schutzzoll oder Freihandel; diese Begriffe seien vielmehr durch die thatsächliche Entwicke⸗ lung überholt worden. Es handle sich lediglich darum, geeignete Mittel zu finden, um die Landwirthschaft lohnend, die Industrie blühend zu erhalten und den Arbeitern hinreichende Beschäfti⸗ gung zu gewähren. Wenn nicht alle Interessenten gleichmäßig durch die Verträge befriedigt seien, so müßten die einander ent⸗ gegenstehenden Interessen eine Ausgleichung durch die allge⸗ meine Vaterlandsliebe und das Wohl des gesammten Staats finden. Handelsverträge könnten nicht so abgeschlossen werden, daß in beiden Staaten alle Theile befriedigt seien, die Staaten müßten dabei gegen einander Konzessionen machen und die ver⸗ schiedenen Interessen im Innern eines Staats müßten einander Konzessionen machen um des Staats willen. Der Reichskanzler erläuterte eingehend die Gründe, welche die verbündeten Re⸗ gierungen veranlaßt hätten, von dem bisher befolgten Handels⸗ system abzuweichen, und ging dann dazu über, die Wirkungen der Handelsverträge zu beleuchten und die in der Presse dagegen erhobenen Bedenken zu widerlegen. Der Reichskanzler wies den Vorwurf einer ungenügenden Infor⸗ mation der Regierung zurück, führte aus, weshalb man mit dem Abschluß von Handelsverträgen nicht bis zur Valutaregulirun habe warten können, und erwiderte auf den Vorwurf, da die Regierung die Zölle wohl nach oben, aber nicht nach unten für die zwölf Jahre der Dauer der Ver⸗ träge gebunden habe, mit dem Hinweis darauf, daß über⸗ haupt keine Regierung wissen könne, was in zwölf Jahren geschehen werde. Die Agrarier sollten nicht glauben, das die Regierung sie schädigen wolle; keine Regierung habe soviel für Aufrechterhaltung der Schutzzölle gethan wie die deutsche, wie sie erst in diesem Jahre gegenüber der Strömung für eine zeitweise Aufhebung der Getreidezölle bewiesen habe. Ohne die echu ölle wäre Deutschland aller⸗ dings in eine landwirthschaftliche Krisis gerathen, die im Interesse des Staats auf jeden Fall vermieden werden mußte. Besonders für den Kriegsfall muͤsse die deutsche Landwirthschaft leistungsfähig erhalten werden, denn in einem künftigen Kriege werde die Ernährung der Armeen geradezu eine entscheidende Rolle spielen. Nicht nur die Landwirthschaft bringe Opfer, sondern auch ihr seien Ohfer gebracht worden. Bei einem Zoll von 3,50 ℳ für Getreide könne die Land⸗ wirthschaft bestehen, der bisherige Zoll habe den Bogen ße hoch gespannt. Im Interesse billiger Nahrungsmittel mũj e der Zoll so weit herabgesetzt werden, wie die Land⸗ wirthschaft es irgend ertragen könne. Der Reichs⸗ kanzler ging sodann zu den Industriezöllen über. Die grie sei eine Nähramme des Staats, wie König
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Friedrich der Große sie genannt habe, aber sie be⸗ dürfe noch eines gewissen Schutzes. Mit der Industrie hänge der Arbeiterstand eng zusammen; auch Erhaltung müsse die Regierung daher berücksichtigen Trotz der Reden auf dem Erfurter sozialdemokratischen Partei tage dürfe man den Arbeiterstand nicht immer mit pessimistische Augen ansehen, man müsse ihm auch entgegenkommen, und die Regierung wolle es thun. Die Handelsverträge würden den Dreibund stärken. Dieser habe keine aggressive Tendenz; es sei nicht nützlich, mit den politisch verbündeten Staaten auf die Dauer einen wirthschaftlichen Krieg zu führen.
Bei Schluß des Blattes sprach der Reichskanzler weiter.
Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln
Am Dienstag Abend ist, wie der „N. A. Z“ mitgetbeilt wird, in
Folge der Influenza-das Königliche Seminar für Stadt⸗
L Friedrichstraße 229, bis zum 17. Dezember geschlossen
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8 8 Australien.
Der Gouverneur zu Sydney hat durch Bekanntmachung vom 15. Oktober 1891 für alle Provenienzen von Mauritius wegen der in Port Louis herrschenden Pockenepidemie eine Quarantäne von unbe⸗ bestimmter Dauer angeordnet.
Submissionen im Auslande.
Niederlande. 30. Dezember, 3 Uhr. De schutters raad, im Bureau der schuttery (Schütterei) zu Amsterdam (0. Z. Achterburgwal 182): Lieferung von Kleidungsstücken und Rangabz⸗ en für Unter⸗ peffiziere, Musiker, Korporale ꝛc. “ Auskunft an Otct und Stelle. 8 Rumänien.
26. Januar (neuen Stils) 1892. Kriegs⸗Ministerium, Bukarest: Lieferung von 277 738 m Leinwand für Hemden und Unterhosen. Ein auf den 26. November d. J. anberaumter Zuschlagstermin hat zu keinem Ergebnisse geführt.
Theater und Musik.
Königliches Opernhau
Der Mozart⸗Cycelus, der am Sonnabend mit der Auffüh⸗ rung von „Idomeneus“ begann und am Montag mit der „Entführung aus dem Serail“ fortgesetzt wurde, brachte gestern, neu einstudirt, „Die Hochzeit des Figaro“. Das Werk ist so reich an musika lischen Schönheiten, theils heiteren, theils elegischen Inhalts daß seine Wiederaufführung mit lebhafter Theilnahme und ungetheiltem Beifall aufgenommen wurde. Das Haus war bis auf den letzten Platz besetzt und gab sich, man darf wohl sagen, mit Behaglichkeit dem Genuß der köstlichen Musik hin, die von dem Orchester wie von den Sängern und Sängerinnen in gleich ausgezeichneter Weise aus⸗ geführt wurde. Frl. Leisinger verlieh der Partie der Gräfin in Gesang und Aussehen einen wohlthuenden Ausdruck Frl. Dietrich paßt für die Partie der Susanne sehr gut; die Beweglichkeit ihres Spiels und ihr Humor fügen sich gut mit dem sauberen und korrekten musikalischen Vortrag zusammen. Der Stimme der Fr. Herzog (Cherubin) fehlt es etwas an dem poetischen und phantastischen Glanz, den die Partie des Pagen erfordert; in der Färbung des Tons steckt etwas zu viel Realismus und Prosa im besten Sinne des Worts; vielleicht würde sich für dies Rolle Fräulein Dietrich besser eignen, und als Susanne würde Frau Herzog die großen Vorzüge ihrer Stimme vortrefflich entfalten können. Die Herren Bulß (Graf Almaviva) und Krolop (Figaro) statteten ihre Rollen nach jeder Richtung hin vorzüglich aus; ebenso waren die übrigen Mitwirkenden, Fräulein Weitz (Bärbchen), Fräulein Kopka (Marzelline), Herr Stammer (Bartolo) und Herr Lieban (Basilio) gut am Platz. Die neuen Dekorationen im zweiten und dritten Akt waren vornehm und geschmackvoll. 3 .
Ihre Majestäten der Kaiser und die Kaiserin wohn⸗ ten der Vorstellung bis zum Schluß bei. 1“
Adolph Ernst⸗Theater. —
Die gestrige 100. Aufführung der Posse: „Der große Prophet; ließ erkennen, daß das lustige Stück seine bewährte An⸗ ziehungskraft noch immer beibehalten hat; sämmtliche Plätze des großen Theaters waren besetzt. Das Publikum folgte dem flotten Spiel der Darsteller, die zu Ehren des Tages ganz in ihren Rollen aufzugehen schienen, mit gewohnter Aufmerksamkeit und belohnte das vorzüglich abgerundete Zusammenspiel mit vielfachem wohl⸗ verdienten Beifall. Zahlreiche Kränze und sonstige prachtvolle Blumenspenden wurden den Darstellern und Verfassern gewidmet, und auch der bewährte Kapellmeister empfing einen großen Kranz als Zeichen der Anerkennung.
Neue Kirche.
Der Organist Herr Deckert, einer der vorzüglichsten Schüler Haupt's, gab am Dienstag ein Concert, in welchem er die zahlreich erschienenen Zuhörer durch den Vortrag mehrerer Orgelkompositionen von Litzau, Haupt, Bach, Weber und Anderen erfreute, die er sämmtlich mit eingehendem Verständniß und mit Beherrschung der technischen Schwierigkeiten ausführte. Die stets gern gehörte Sängerin Fräulein ein und der Violinist Herr Sachse unterstützten das
oncert durch mehrere sehr gelungene Solovorträge.
Philharmonte.
Dem Beispiel unserer ersten Institute folgend, hatte auch die Direktion der Philharmonie in Gemeinschaft mit Kapell⸗ meister Herfurth gestern eine Mozart⸗Feier veranstaltet, für die eine treffliche Auswahl aus den Instrumentalkompositionen des Meisters getroffen worden war. Der Maurische Trauermarsch und das Adagio des G-moll-Quintetts eröffneten den Abend; es folgte hierauf das Concert für zwei Klaviere, das von dem als tüchtigen Mozart⸗Spieler längst anerkannten Professor Raif und der Pianistin Miß Ella Dahl sehr präcis und schwungvoll vorgetragen wurde. Der zweite Theil brachte das herrliche Es-dur-Quintett für Klavier, Oboe, Klarinette, Fagott und Waldhorn, an dessen sehr gelungener Ausführung sich die Herren Raif, Klimm, Rode, Schömberg und Mahns betheiligten. Den Beschluß des Concerts machte die Jupiter⸗ Spmphonie (O-dur), die großartigste unter den vierzig Symphonien, die Mozart komponirte, von denen nicht alle so allgemein bekannt wurden. Die trefflichen Leistungen des Pbilharmontschen Orchesters und seines Dirigenten Herfurth verdienen besonders lobend anerkannt zu werden.
ie sechste Vorstellung des Mozart⸗Cyklus am Sonnabend im 1“ Sefentng . bringt den „Titus“ mit den Damen Staudigl, Weitz, Hiedler und Sucher, den Herren Sylva und Stammer. Das Werk wurde zum ersten Mal aufgeführt am National⸗Theater in Prag am 6. September 1791, in Berlin am Königlichen National Theater am 16. Oktobe 1801. Am letzten Abend des Mozart⸗Cyklus (Sonntag geht die „Zauberflöte“ in Scene. Beschäftigt sind darin die Dame Herzog, Leisinger, Dietrich, Kopka, Rothauser, Lammert, Weitz iedler und Staudigl, die Herren Rothmühl, Lieban, Betz, Hicde „ Fränkel, Ernst, Krasa, Krolop und Mödlinger. Die Vper wurde zum ersten Mal aufgeführt in Wien am Theater auf der Wieden am 30. September 1791, in Berlin am Königlichen National⸗Theater am 12. Mai 1794. Der Vorstellung folgt das vom Professor Emil Taubert verfaßte Nachspiel mit den
Damen Poppe, v. Hochenburger, Stollberg und Lindner.