1891 / 293 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 12 Dec 1891 18:00:01 GMT) scan diff

[53052] Aufgebot.

1) H. Buerger in Breslau hat das Aufgebot des

fandbriefs der Deutschen Grundcreditbank zu

otha: Abt. V. Litt. A. Serie 375 Nr. 7500 über 300 ℳ, verzinslich zu 3 ½ %,

2) C. Kobald in Nienburg a./W. das Aufgebot des unkündbaren Pfandbriefs der Deutschen Grund⸗ creditbank zu Gotha:

Abt. IIIb. Litt. A. Serie 0498 Nr. 09 953

über 300 ℳ, verzinslich zu 3 ½ %, zum Zwecke der Kraftloserklärung beantragt. Die Inhader dieser Urkunden werden aufgefordert, späte⸗ ftens in dem auf den 15. Juli 1895, Vor⸗ mittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richte anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird. Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand findet nicht statt.

Gotha, den 28. November 1891.

Herzogl. S. Amtsgericht, Abtheilung I. Fleischhauer.

[53248] 8

Das Königliche Amtsgericht München I., Abthei⸗ lung A. für Civilsachen, hat am 5. Dezember 1891 folgendes Aufgebot erlassen:

Bei einem am 18. Oktober lauf. Jahres im Hof⸗ bauern⸗Anwesen zu Kolbing ausgebrochenen Brande ist ein 3 ½ % iger, auf den Namen des Taglöhner⸗ sohnes Georg Annabrunner von Kraiburg, k. B. A. Mühldorf, vinkulirter Pfandbrief der süddeutschen Bodenkreditbank dahier Serie XXXV. Litt. H. Nr. 46124 zu 1000 zu Verlust gegangen. Auf Antrag des k. Advokaten und Rechtsanwalts Justiz⸗ raths Riegel Namens des genannten Annabrunner, Dienstknechtes in Kolbing, wird nun der Inhaber obigen Pfandbriefes aufgefordert, spätestens im Auf⸗ gebotstermine am Freitag, den 17. Juni 1892, Vormittags 9 Uhr, im diesgerichtlichen Geschäfts⸗ zimmer Nr. 40/II. (Augustinerstock) seine Rechte bei gefertigtem Gerichte anzumelden und den Pfand⸗ schein vorzulegen, widrigenfalls dessen Kraftlos⸗ erklärung erfolgen wird.

München, 7. Dezember 1891.

Der Kgl. Gerichtsschreiber: (L. S.) Horn.

[53053] Aufgebot.

Auf den Antrag des Müllergesellen Carl Krüger, früher zu Zachan, jetzt zu Horst bei Pyritz, wird der Inhaber des demselben angeblich abhanden gekom⸗ menen (gestohlenen) vierprozentigen Pommerschen Pfandbriefs Stargardschen Departements Nr. 41789 über 300 aufgefordert, seine Rechte auf den Psandbrief spätestens im Aufgebotstermine den 3. März 1893, Vormittags 9 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 1, anzumelden und den Pfandbrief vorzulegen, widrigenfalls dessen Kraft⸗ loserklärung erfolgen wird.

Stargard i./ Pomm., den 5. Dezember 1891.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung III.

[53045] Aufgebot.

Der Königliche Corpsroßarzt des 17. Armee⸗Corps Friedrich Wilhelm Haase in Danzig, vertreten durch den Rechtsanwalt Syring in Danzig, hat das Auf⸗ gebot beantragt zur Kraftloserklärung der Hypotheken⸗ briefe der Hypothekenbank in Hamburg, Serie 82, Nummer 32 571 Litt. C. und Serie 98, Nummer 38 998 Litt. C. über je 500,— nebst Zinsscheinen für die Feit vom 1. Juli 1892 bis 1. Juli 1898.

Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, seine Rechte bei dem unterzeichneten Amtsgericht, Dammthorstraße 10, I. Stock, Zimmer Nr. 17, spätestens aber in dem auf Freitag, den 10. Juli 1896, Nachmittags 1 Uhr, anberaumten Auf⸗ gebotstermine, daselbst Parterre Zimmer Nr. 7, an⸗ zumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.

Hamburg, den 4. Dezember 1891.

Das Amtsgericht. Abtheilung für Aufgebotssachen. gez. Tesdorpf Dr. Veröffentlicht: Ude, Gerichtsschreibergehülfe.

[53049] Aufgebot.

Die von dem früheren Gerichtsvollzieher Link hier, jetzt Gerichtsassistent in Thorn, bestellte Amts⸗ kaution von 600 soll an denselben herausgegeben werden.

Auf Antrag des Herrn Präsidenten des Königlichen Ober⸗Landergerichts hier, werden die unbekannten Gläubiger des Link, welche an die Kaution sich halten wollen, aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte spä⸗ testens in dem vor uns auf den 17. Februar 1892, Mittags 12 Uhr, Zimmer Nr. 9, an⸗ beraumten Aufgebotstermine anzumelden, widrigen⸗ falls sie ihres Anspruchs an die Kaution verlustig erklärt und an die Person des Link verwiesen werden

Marienwerder, den 7. Dezember 1891.

Königliches Amtsgericht. [39558] Aufgebot.

Die Ehefrau Bertha Rudow, geb. Lablack, zu Königsberg in Preußen hat das Aufgebot über die von ihr zu Gunsten ihres Ehemannes Ernst Rudow vorgenommene Lebensversicherung bei der Frankfurter Versicherungsgesellschaft Providentia in Frank⸗ furt a./M. ausgestellten Police Nr. 32 289, lautend über 1000 ℳ, beginnend am 20. Oktober 1875, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den 3. Mai 1892, Vormittags 10 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gerichte, Zimmer 29, anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗

klärung der Urkunde erfolgen wird.

Frankfurt a./M., den I. Oktober 1891.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung IV.

[28743] Aufgebot. 1

Das Sparkassenbuch der hiesigen städtischen Spar⸗ kasse III. Nr. 144262 über 35,56 nebst Zinsen seit dem 1. Januar 1891, ausgefertigt für Carl Gramberger, ist angeblich verloren gegangen und soll auf den Antrag des Drehers Carl Gramberger von hier zum Zweck der neuen Ausfertigung für kraftlos erklärt werden. Es wird daher der Inhaber des Buches aufgefordert, spätestens im Aufgebots⸗ termine den 2. März 1892, Vm. 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 36, seine Rechte anzumelden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung desselben erfolgen

wird. Königsberg, den 27. Juli 1891. Königliches Amtsgericht. IX.

[45984] Aufgebot.

Auf den Antrag des Kaufmanns Friedrich Grund zu Glatz wird der Inhaber der angeblich verloren gegangenen Urkunde über 160,80 ℳ, Blanko⸗ Wechsel⸗Accept d. d. Glatz, den 23. April 1890, zahlbar am 20. Juli 1890, acceptirt von Robert Schmidt in Czernitz hierdurch aufgefordert, seine Rechte auf diese Urkunde spätestens im Aufgebots⸗ termin den 4. Iunui 1892, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht anzu⸗ melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung derselben erfolgen wird.

Rybnik, den 6. November 1891.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung III.

[53042 Aufgebot. G

Da bei nachbezeichneten Forderugngen

1) 50 Gulden Darlehnskapital für die guts⸗ herrliche Schloß⸗Kapellenstiftung zu Mitwitz am 29. April 1839 auf dem Anwesen des Schuhmachers Andreas Jung Hs.⸗Nr. 65 in Mitwitz, weingetragen im Hypothekenbuche für Mitwitz Bd. I. S, 321,

2) 800 Gulden rh. für Kunigunda Fiedler am 26. November 1827 auf dem Anwesen des Oeko⸗ nomen Johann Förtsch in Posseck, eingetragen im Hyp.⸗B. für Posseck Bd. I. S. 11,

3) 50 Gulden Handlohnsrest der Kommunions⸗ gutsherrschaft Küps, vorgemerkt seit 16. Februar 1839 und 70 Gulden mit 5 % verzinsliche Bierforderung für den Brauer Johann Mäder in Weißenbrunn, vorgemerkt seit 27. Mai 1852 auf dem Anwesen des Korbmachers Andreas Sünkel in Brunnschrot im Hypothekenbuche für Gehülz Bd. I. S. 47,

4) 273 Gulden 2 ½ Kr. Kaution für die Kuratel über den landesabwesenden Philipp Rosenbaum von Küps am 27. März 1861, eingetragen auf dem An⸗ wesen der Kaufleute Heinrich Schemenau und Hans Gagel in Küps Hs.⸗Nr. 110 im Hypothekenbuche für Küps Bd. III. S. 525 u. 535,

5) 857 Gulden 55 Kr. mit 5 % verzinsliches Darlehen für den Floßhändler Georg Eber Stumpf von Unterrodach, eingetragen seit 5 Februar 1827 auf dem Anwesen des Floßhändlers Johann Trapper Andreassohn im Hypothekenbuche für Unterrodach Bd. III. S. 509, derzeitiger Besitzer Wittwe Sophie Trapper in Unterrodach,

6) 44 Gulden 12 Kr. Handlohn, Belehnungstaxen und Zinsen an die freih. v. Redwitz'sche Kommunions⸗ gutsherrschaft Küps seit 3. Oktober 1833, eingetragen auf dem Acker Pl. Nr. 796 der Schreinerseheleute Michael und Anna Maria Bauer in Küps im Hypothekenbuche für Küps Bd. I. S. 107,

die Nachforschungen nach dem rechtmäßigen In⸗ haber fruchtlos geblieben und seit dem der letzten hierauf sich beziehenden Handlung 30 ahre verstrichen sind, ergeht auf Antrag der Besitzer der Pfandsachen in Anwendung der §§. 823 ff. R.⸗C.⸗ P.⸗O. und Art. 123 Ziff. 3 des A⸗G. hiezu an Alle, welche an diese Forderungen ein Recht zu haben glauben, die Aufforderung, dieses innerhalb 6 Monaten, spätestens jedoch in dem auf Montag, 4. Juli 1892, Vormittags 9 Uhr, im Sitzungs⸗ saale des unterzeichneten Gerichts anstehenden Auf⸗ gebotstermine anzumelden, widrigenfalls auf weiteren Antrag die aufgebotenen Forderungen für erloschen erklärt und im Hypothekenbuche gelöscht werden. Kronach, 30. November 1891.

Deer Königliche Amtsrichter:

gez. Schmitt.

Zur Beglaubigung: Gerichtsschreiberei des k. Amtsgerichts Kronach. (L. S.) Reiz, k. Gekeetcltl.

[53054] Aufgebot.

Der Arbeiter Gerhard Heinrich Voßmöller und der Ziegelbrenner Franz Schulte⸗Havermann zu Se haben zum Zwecke ihrer Eintragung als igenthümer im Grundbuche das Aufgebot des in der Katastergemeinde Stadt Haltern belegenen, im Grundbuch von Stadt Haltern Bd. 33 Bl. 235 eingetragenen Gartengrundstücks an der Mühlenstiege Flur 2 Nr. 144 zur Größe von 3 ar 99 am be⸗ antragt. Alle Diejenigen, welche Eigenthums⸗ ansprüche auf das genannte Grundstück zu haben glauben, werden hierdurch aufgefordert, ihre Rechte und Ansprüche auf dasselbe bei dem unterzeichneten

1892, Vorm. 9 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle anberaumten Termine anzumelden, widrigenfalls sie mit ihren Rechten und Ansprüchen auf das Grund⸗ stück ausgeschlossen werden und die Eintragung der Antragsteller als Eigenthümer erfolgen wird. Haltern, den 30. November 1891.

Königliches Amtsgericht

[53048] Aufgebot. Das Eigenthum des Grundstücks Zon Nr. 4 A, dessen Besitztitel gegenwärtig für den Eigenthümer Franz Dych berichtigt ist, soll für den Eigenthümer Anton Dych zu Zon eingetragen werden. . Auf Antrag des Letzteren werden deshalb alle ihrer Existenz nach unbekannten Eigenthumsprätendenten aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte auf das genannte Grundstück spätestens im Aufgebotstermine den 1. März 1892, Vormittags 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte anzumelden, widrigen⸗ falls sie mit ihren etwaigen Realansprüchen auf das Grundstück werden ausgeschlossen und ihnen deshalb ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden wird.

Margonin, den 4. Dezember 1891.

Königliches Amtsgericht.

yAufgebot. Nikolaus Sauerbrey, geboren am 11. November 1859, lediger Holzhändlerssohn von Schweinfurt, ist im Jahre 1875 nach Nordamerika ausgewandert und hat jeit dem 6. Juli 1881 keine Nachricht mehr von sich gegeben, noch ist über dessen Aufenthalt etwas bekannt geworden. Da über dessen Sondervermögen eine Pflegschaft geführt wird, hat sein Vater Johann Sauerbrey, Holzhändler dahier, den Antrag gestellt, Aufgebot zum Zwecke der Todeserklärung zu erlassen. Diesem Antrage stattgebend, wird Aufgebotstermin auf Donnerstag, den 3. November 1892, Vormittags 9 Ühr, anberamt und ergeht hiemit an Nikolaus Sauerbrey die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine persönlich oder schriftlich bei dem unterfertigten Gerichte sich zu melden, widrigen⸗

Amtsgerichte spätestens in dem auf den 4. Februar

falls er für todt erklärt und sein curatelamtlich ver⸗

waltetes Vermögen nach Maßgabe der gesetzlichen Erbfolge hinausgegeben wird.

Zugleich werden etwaige Erbbetheiligte aufgefordert, ihre Interessen im Aufgebotsverfahren wahrzunehmen und ergeht endlich an alle Diejenigen, welche über das Leben des Verschollenen Kunde geben können, die Aufforderung, hierüber bei dem unterfertigten Gerichte Mittheilung zu machen. 8

Schweinfurt, 4. Dezember 1891.

Königliches Amtsgericht. Gentsch.

Für den Gleichlaut der Ausfertigung mit dem Original

Schweinfurt, 10. Dezember 1891.

Die Gerichtsschreiberei des k. Amtsgerichts. (L. S.) Eberth, k. Sekretär.

[53050] Aufgebot.

Auf Antrag

1) des Kaufmanns Albert Robert in Magdeburg, als Vormundes des abwesenden Tischlers Friedrich Carl Schleicher (auch Schloika, Lichtenfeld oder Rabe genannt), welcher am 7. Januar 1840 zu Gadebusch als außerehelicher Sohn der Karoline Schleicher, später verehelichten Packhofsarbeiter Lichtenfeld geboren, zuletzt im Jahre 1882 in Magde⸗ burg, Fischerufer 52, wohnhaft gewesen und dann nach Amerika ausgewandert und verschollen sein soll,

2) des Technikers Adolf Vollmering in Magde⸗ burg⸗Buckau, als antragsberechtigten nächsten Ver⸗ wandten der unverehelichten Auguste Helene Ernestine Puritz, welche am 1. Juni 1849 in Magdeburg ge⸗ boren und seit März 1877 von hier verschwunden ist,

3) des Gerichtsassistenten Seeger zu Lauban als Vormundes des abwesenden Gelbgießers Ferdinand Ernst Julius Köppe, welcher am 19. Januar 1835 zu Magdeburg geboren und seit Januar 1870 ver⸗ schollen ist,

werden der Tischler Friedrich Carl Schleicher, die unverehelichte Helene Puritz und der Gelbgießer Julius Köppe aufgefordert, sich spätestens im Auf⸗ gebotstermine am 20. September 1892, Mittags 12 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte, Dom⸗ platz 9, zu melden, widrigenfalls ihre Todeserklärung erfolgen wird.

Magdeburg, den 4. November 1891.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung 6.

[49413] Ausschreiben.

Am 18. Mai 1888 verstarb zu Wiesbaden der Kupferstecher Albert Günther aus Berlin. Die den Todesfall anzeigende Person hat sich für die Ehefrau des Verstorbenen ausgegeben, was in der Sterbe⸗ urkunde des Standesamts eingetragen wurde. Die Erben haben unter der Behauptung, Albert Günther sei nicht verheirathet gewesen, die Berichtigung des Eintrags in der Sterbeurkunde beantragt. Nachdem die bisherigen Verhandlungen zur Aufklärung des Sachverhalts nicht geführt haben, wird die angeb⸗ liche Ehefrau des Albert Günther, Ernstine, geb. Ludwig, früher verheirathete Hirt aus Hartliebsdorf ia Niederschlesien, hiermit aufgefordert, binnen 6 Wochen dem unterzeichneten Gericht den Abschluß der Ehe mit Albert Günther nachzuweisen.

Wiesbaden, den 18. November 1891.

Königliches Landgericht, 3. Civilkammer.

Aufgebot.

Die Testamentsvollstrecker der verstorbenen Jo⸗ hanna, geb. Pein, des Jacob Liepmann Grüneberg Ehefrau, nämlich des Rechtsanwalts Dr. J. Wolffson und des Martin Haller, vertreten durch die Rechts⸗ anwälte Dres. J. Wolffson, A. Wolffson, O. Dehn und M. Schramm, haben unter der folgenden Be⸗ gründung den Erlaß eines Aufgebots beantragt:

die genannte Erblasserin habe in ihrem am 30. März 1853 errichteten, am 3. Juni 1853 publizirten Testament über die Hälfte des ehe⸗ lichen Gesammtgutes der Eheleute Grüneberg verfügt, und indem sie ihren Ehemann zu ihrem Erben eingesetzt habe, für die Zeit nach seinem Tode den nach Abzug einiger Legate verbleibenden Rest dieser Hälfte in zwölf gleiche Theile getheilt. Unter den im §. 5 des Testaments enthaltenen Verfügungen über diese zwölf Theile seien die folgenden Bestimmungen enthalten:

b. Meine Tante, die unverehelichte Fradel,

Tochter des Wolf Elkan Jonas, soll den lebens⸗

änglichen Zinsgenuß an ferneren zwei Zwölfteln aben. Nach ihrem Tode oder falls nach mei⸗ em und meines Ehemannes Tode die genannte radel, Tochter des Wolf Elkan Jonas, nicht mehr am Leben sein sollte, alsbald nach unser beider Tode, soll meine Cousine Nanette Kalisch, eb. Kalisch, und nach ihrem Tode ihr Ehemann eymann Kalisch, solange er den Wittwenstuhl icht verrückt, den Zinsgenuß von zwei Dritteln ieser zwei Zwölftel (das heißt von einem Neuntel) aben, von dem letzten Drittel (also einem Acht⸗ ehntel) aber deren Bruder William Heymann alisch in Manchester. Das Kapital der ganzen wei Zwölftel aber soll, sobald und soweit es urch keine der eben bestimmten Nutznießungs⸗ echte mehr beschränkt ist, dem Sohne meiner Cousine Nanette, Gustav Kalisch, oder falls erselben noch mehrere Kinder geboren werden ollten, den zur Zeit des Anfalles lebenden aͤmmtlichen Kindern derselben nach Köpfen, event. deren eheleiblichen Deszendenten nach Stämmen, zu völlig freier Disposition unter Lebenden und uf den Todesfall anfallen. . c. Meine eben genannte Cousine Nanette Kalisch und nach ihrem Tode, oder falls ich der mein Ehemann dieselbe überleben sollte, alsbald nach meinem und meines Mannes Tode, deren Ehemann Heymann Kalisch, solange der⸗

[53044

elbe den Wittwenstuhl nicht verrückt, sollen ußerdem den Zinsgenuß an noch einem Zwölftel aben. Nach meiner genannten Cousine und eren Ehemannes Tode oder nach der Wieder⸗ verheirathung ihres sie überlebenden Mannes fällt das Eigenthum auch dieses Zwölftels an deren Sohn Gustav, oder falls ihnen noch mehrere Kinder geboren werden sollten, an die zur Zeit des Anfalles lebenden sämmtlichen Kinder derselben nach Köpfen, eventl. deren ehe⸗ leibliche Descendenten nach Stämmen zu völlig freier Verfügung unter Lebenden und auf den Todesfall. 1 ⸗e. Meine Nichte Johanna Catharina Pein, es verstorbenen Theodor Rawack Wittwe, er⸗ ält den lebenslänglichen Zinsgenuß von vier Zwölfteln. Nach ihrem Tode oder, falls ich

und mein Ebhemann sie überleben, 8 unserer beider Tode accresciren diese vier Zwölftel

und ganz in derselben Weise und unter den⸗

bestimmten Portionen. Sollte meine genannte

an die übrigen Honorirten, die anderen zwei Zwölftel aber an ihre Kinder zu gleichen Theilen ev. an deren Descendenten nach Stämmen. Di unter b. genannte erste Nutznießerin Frade Elkan sei bereits vor dem Ehemann Grüneberg dagegen Frau Johanna Catharina Rawack am 23. Juli 1880 verstorben. nette Kalisch, geb. Kalisch, und ihr Ehemann Heymann Kalisch auf den Zinsgenuß eines Theiles in Höhe von B. 10 000 = 15 000 ver⸗ zichtet hätten, habe Gustav Kalisch über diese B. 10 000 disponirt. Am 19. März 1890 sei dann Frau Nanette Kalisch, am 14. März 1891 ihr Ehemann Heymann Kalisch, vor beiden schon am 1. Oktober 1883 Gustav Kalisch, ohne Hinterlassung von Deszenten verstorben. Da das Testament der Frau Grüneberg für diesen Fall keine ausdrückliche Bestimmungen hinter⸗ lassen, auch den Antragstellern diejenigen Per⸗ sonen, welche auf das, für Gustav Kalisch be⸗ stimmt gewesene Kapital Anspruch erhebe könnten nicht bekannt seien, so sei ein Aufgebot erforderlich.

Das beantragte Aufgebot wird nunmehr wie folgt

erlassen:

Es werden alle diejenigen, welche auf den Theil des Nachlasses der Frau Johanna Grüneberg, geb. Pein, Anspruch erheben wollen, welcher i Gemäßheit der vorerwähnten Bestimmungen ihres Testaments nach dem Tode der Eheleute Heymann Kalisch und Nanette Kalisch und nach dem durch den Tod derselben eingetretenen Erlöschen der Nutznießungsrechte seitens der genannten Eheleute an deren Sohn Gustav Kalisch, falls derselbe seine Eltern überlebt hätte, gefallen wäre, Erb⸗ oder sonstige An⸗ sprüche erheben zu können vermeinen, aufgefordert, diese ihre Ansprüche und zwar Auswärtige unter Bestellung eines hiesigen Zustellungsbevoll mäͤchtigten bei dem unterzeichneten Amts⸗

Nr. 17, spätestens aber in dem auf Freitag, den 5. Februar 1892, Nachmittags 1 Uhr, anberaumten Aufgebotstermin, daselbst Parterre Zimmer Nr. 7, anzumelden, bei Strafe des Ausschlusses. Hamburg, den 1. Dezember 1891. Das Amtsgericht Hamburg, Abtheilung für Aufgebotssachen. gez. Tes dorpf Dr. 38 Veröffentlicht: Ude, Gerichtsschreibergehülfe.

[53041] Aufgebot. t 8 Auf den Antrag des Nachlaßpflegers, Eigenthümers Ferdinand Hoffmann zu Prittisch, werden die unbe⸗ kannten Erben der am 28. Januar 1891 zu Meseritz verstorbenen, in Prittisch ortsangehörig gewesenen Postillonswittwe Beate Geisler, geborene Korduan, aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine den 4. Oktober 1892, Vormittags 11 Uhr, ihre Ansprüche und Rechte auf den Nachlaß bei dem unterzeichneten Amtsgericht anzumelden, widrigenfalls Diejenigen, welche sich nicht melden, mit ihren An⸗ sprüchen auf den Nachlaß werden ausgeschlossen und der Nachlaß dem sich meldenden und legitimirenden Erben, in Ermangelung desselben aber dem Fiskus wird verabfolgt werden, der sich später meldende Erbe aber alle Verfügungen des Erbschaftsbesitzers anzuerkennen schuldig, von demselben weder Rech⸗ nungslegung noch Ersatz der Nutzungen zu fordern berechtigt ist, vielmehr sich mit der Herausgabe des noch Vorhandenen begnügen muß. Schwerin a./W., den 9. Dezember 1891. Königliches Amtsgericht.

8

[53039] Bekanntmachung.

Die am 22. Juli 1891 verstorbene verwittwete Frau Jenny Marie Ottilie von Schkopp, geborene von Frankenberg⸗Ludwigsdorf, hat in ihrem am 5. August 1891 eröffneten Testamente vom 22. Sep⸗ tember 1874 die verwittwete Frau Hauptmann Pauline Stellmer in Dresden bedacht.

Berlin, den 5. Dezember 1891. 8

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 61.

[53038] Oeffentliche Bekanntmachung. 8

Die am 30. Oktober 1891 verstorbene verwittwete Frau Ober⸗Lazarathinspektor Friederike Lehmann, geborene Bertram, hat in ihrem am 26. November 1891 eröffneten Testament vom 26. Oktober 1891 ihren Sohn, den Koch Richard Lehmann in Ham⸗ burg bedacht.

Berlin, den 2. Dezember 1891.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 61. [53033] Bekanntmachung.

Der am 24. Oktober 1891 verstorbene Frotteur Wilhelm August s Heinrich Post hat in dem mit seiner Ehefrau Wilhelmine, geb. Boge, errichteten und am 13. November 1891 eröffneten Testamente vom 1. Juni 1875 seine Geschwisterkinder eventuell bedacht. 8

Berlin, den 4. Dezember 1891.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 61.

[53195] Bekanntmachung. 8 Das Aufgebot der Nachlaßgläubiger des Bäcker⸗ meisters Hermann Schulz aus Sagan ist beendet. Sagan, den 9. Dezember 1891. Königliches Amtsgericht.

[53221] Bekauntmachung. 1

Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Amts⸗ gerichts vom 10. Dezbr. 1891 ist die von der Deutschen Lebensversicherungsgesellschaft zu Lübeck am 10. Febr. 1865 auf das Leben des Leberecht Carl Knaul, Maurergeselle in Bernburg, und dessen Ehe⸗ frau Marie Sabine Friederike Knaul, geb. Hahne⸗ mann, ausgestellte Poltze Nr. 34 142 über 200 Rthlr Crt. für kraftlos erklärt.

Lübeck, d. 10. Dezbr. 1891.

Das Amtsgericht, Abth. I.

Zur Beglaubigung: Propp, Gerichtsschreiber.

Id nach

selben Beschränkungen, wie die für sie direkt

Nichte indessen etwa aus einer zweiten Ehe Kinder hinterlassen, so fallen nur zwei Zwölftel

Nachdem Frau Na⸗

gericht, Dammtborstraße 10, 1. Stock, Zimmer

den übrigen in diesem §. honorirten Personen 1 nach Verhältniß der ihnen zugedachten Portionen

2 6 293. 1. Untersuchungs⸗Sachen. 8 2. Aufgebote, Puftellungen u. Perg. 3. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. 88

4. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 5. Verloosung ꝛc. von Werthpapieren. 8

Dritte Beilage

8

eichs⸗Anzeiger und Königlich Preußi

6. Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch. 7. Erwerbs⸗ und Wirthse afts⸗Genossenschaften.

8. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten.

9. I11I 1.“

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

2) Aufgebote, Zustellungen und dergl.

[53197] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtbeil des hiesigen Amtsgerichts vom 5. November 1891 ist die rpotbecs arnaeden von Oberstiepel

welche über die im Grundbu Band 28 Blatt 392 Abth. III. Nr. 4 für den Dr. med. Heinrich Straube aus dem Erkenntniß vom 1. März 1864 eingetragene Judikatforderung von 111 Thalern 20 Sgr. 8 Pfg. nebst Zinsen und von 6 Thbalern nebst Zinsen gebildet ist, für kraftlos erklärt worden. Hattingen, den 4. Dezember 1891. Königliches Amtsgericht.

[5319⁴] Bekaunntmachung.

Durch Ausschlußurtheil des hiesigen Königli hen Amtsgerichts vom 1. Dezember 1891 sind die In⸗ haber der auf Königsbrunn Nr. 2 in Abtheilung III unter Nr. 2 für Anton Tomczak auf Grund des Erbrezesses vom 30. Januar 1847 eingetragenen, mit 5 % jährlich verzinslichen 178 Thaler 13 Silbergr. 3 Pfennige väterliches Erbtheil mit ihren Ansprüchen auf diese Post ausgeschlossen.

Strelno, den 8. Dezember 1891.

KRIgaigznigliches Amtsgericht.

11“ v

[53193] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil des hiesigen Königlichen Amisgerichts vom 1. Dezember 1891 sind die In⸗ Haber der auf Chrosno Nr. 5 in Abtheilung III unter

1) Nr. 1 für Sophia Wojtaszak auf Grund des r 2 Dezember 1835

rbrezesses vom NI. März 1836 eingetragenen 37 Thaler 29 Silbergr 75⁄7 Pfennige mütterliches Erbtheil,

2) Nr. 2b für dieselbe Sophia Wojtaszak auf Grund des Erbrezesses vom 20. September 1839 eingetragenen, mit 5 % jährlich verzinslichen 37 Tha⸗ ler 27 Silbergr 6 Pfennige väterliches Erbtheil,

3) Nr. 9 für den Handlungsdiener Guitmann Michaelis auf Grund des Mandats vom 7. Fe⸗ bruar 1854 eingetragenen, mit 5 % jährlich verzins⸗ lichen 40 Thaler,

4) Nr. 14 für den Kleiderhändler Abraham War⸗ schauer auf Grund des Mandats vom 25. Oktober 1854 eingetragenen 5 Thaler 10 Silbergr. 6 Pfennige mit ihren Ansprüchen auf diese Posten aus⸗ geschlossen. den 8. Dezember 1891. Königliches Amtsgericht.

[53196] Bekanntmachung.

Durch Urtheil des Königlichen Amtsgerichts Kau⸗ kehmen vom 4. Dezember 1891 ist bezüglich folgender Hypothekenposten:

a die in Abtheilung II. Nr. 3 des Grundbuchs Johanns Eszer Band I. Blatt Nr. 6 eingetragene Verpflichtung der Besitzerin Elisabeth Loeper, bei etwaigem Verkauf des Grundstücks, den höheren als den Acquisitionspreis mit ihren Kindern Bernhard, Sophie Amalie und Heinrich Elias, Geschwistern Loeper, zu theilen, eingetragen auf Grund des Erb⸗ rezesses vom 9. September 1836 auf Antrag der Vormundschaftsbehörde zufolge Verfügung vom 27. Januar 1837,

b. die in Abtheilung III. Nr. 15 bezeichneten Grundbuchs eingetragene Kaution wegen Bezahlung der zum Nachlaß des George Lebbedies gehörigen Schulden im Betrage von 71 Thalern 20 Sgr., eingetragen laut Verhandlung vom 19. Mai 1857 für die Geschwister Friedricke, Elisabeth, Ferdinand Rudolf, Caroline Auguste, Julius Eduard, Amalie Lebbedies zufolge Verfügung vom 23. Juli nach stattgehabtem Aufgebot für Recht erkannt, die eingetragenen Gläubiger der zu a und b ge⸗ nannten Hypothekenposten und deren Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf diese Posten aus⸗ geschlossen.

Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsteller zu tragen.

Kaukehmen, den 4. Dezember 1891.

Königliches Amtsgericht. Werler.

[53192] Durch Urtheil des unterzeichneten Gerichts vom 4. Dezember 1891 ist erkannt:

Die eingetragenen Gläubiger und die unbekannten Rechtsnachfolger derselben werden mit ihren An⸗ sprüchen an folgende zu Lasten des Antragstellers Kolons Johann Adolf Eggeringhaus Nr. 9 Dreyen in Abtheilung III. Band 1 Blatt 112 Grundbuchs von Dreyen eingetragene Hypothekenposten:

Nr. 9, aus der notariellen Urkunde vom 19. April 1834, Kaution für den Oekonomen Franz Heinrich Bergmann zu Spenge für alle Vorschüsse, Kosten oder Schäden, welche demselben daraus entstehen möchten, daß er die prompie Verzinsung eines Ka⸗ pitals von 1000 Thalern in Gold an den Gerichts⸗ Assessor Rose in Bielefeld auf 12 Jahre über⸗ , eingetragen zufolge Verfügung vom 10. Mai

92

Nr. 13 b., aus dem notariellen Vertrage vom 30. Januar 1838, Verpflichtung des Vorbesitzers Caspar Heinrich Redecker zu Drepen, den Kindern lesecseoebestzern Anna Marie Elisabeth Redecker . 8

Johann Friedrich Redecker 50 Thaler, .Johann Heinrich Redecker 50 Thaler, c. Hermann Heinrich Redecker 60 Thaler on dem Kaufpreise zu zablen, zufolge Verfügung vom 4. April 1838 eingetragen, ausgeschlossen. Herford, den 4. Dezember 1891. 8 Königliches Amtsgericht.

[53059] Oeffentliche Zustellung. Der Tagezier Max Hermann August Westerberg hier, vertreten durch den Rechtsanwalt Alexander Goldschmidt hier, klagt gegen seine Ehefrau Anna Maria Theresia Westerberg, geb. Kaßner, zuletzt in Berlin, setzt unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung, mit dem Antrage auf Ehe⸗ scheidung: die Ehe der Parteien zu trennen und die Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, ihr auch die Kosten des Rechtsstreits auf zuerlegen, und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 132. Civil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts I. zu Berlin, Jüdenstr. 59, Zimmer 75, auf den 27. Februar 1892, Mittags 12 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, einen bei dem gedachten Gerichte zu⸗ gelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 1

Berlin, den 2. Dezember 1891.

Funke, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts I. Civilkam mer 13 a.

[53058] Oeffentliche Zustellung. Der Schneider Heinrich Sydow hier, vertreten durch den Rechtsanwalt Grasso hierselbst, klagt gegen seine Ehefrau Elise Virginie, geborene Bebarbe, zuletzt in Berlin, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, wegen böslicher Verlassung mit dem An⸗ trage auf Ehescheidung: die Ehe der Parteien zu trennen und die Beklagte für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 13 a. Civilkammer des Königlichen Landgerichts I ziu Berlin. Jüdenstraße 59, Zimmer 75, auf den 27. Februar 1892, Vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffeutlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Berlin, den 2. Dezember 1891. Funke, Gerichtsschreiber des Königl. Landgerichts I. Civilkammer 13 a. 8

8*

[53056] Oeffentliche Zustellung. In Sachen des Goldarbeiters Johann Gottfried Bachmann in Bremen, Klägers, gegen seine Ehe⸗ frau Auguste Juliane Henriette Wilhelmine, geb. Röder, unbekannten Aufenthalts, Beklagte, wegen Ehescheidung, wird die Beklagte hierdurch geladen, zu dem auf Dienstag, den 1. März 1892, Vormittags 9 ½ Uhr, vor dem Landgerichte, Civilkammer I., zu Bremen anberaumten Termine, vertreten durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt, zu erscheinen, zur Verhandlung über den Antrag des Klägers: . 1 wegen böslicher Verlassung des Klägers Seitens der Beklagten die Ehe der Parteien zu scheiden, erforderlichenfalls nach Erlaß eines Rückkehr⸗ befehls. Bremen, aus der Gerichtsschreiberei des Land⸗ gerichts, den 10. Dezember 1891. Dr. Lampe.

Oeffentliche Zustellung. 8

[53055]

.45657. Eduard Bausch, Kaufmann in Bröͤtzingen, vertreten durch Rechtsagent August Eisenhut in Pforzheim, klagt gegen den Jakob Pfisterer jung, Goldarbeiter von Brötzingen, z. Zt. an unbekannten Orten abwesend, aus Kauf eines Anzugs vom 28. November 1890 mit dem Antrag auf Verurtheilung zur Zahlung von 50 nebst 6 % Zins vom Zustellungstage der Klage und Tragung der Kosten des Rechtsstreits, sowie des Arrestverfahrens, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Gr. Amtsgericht Pforzheim auf Freitag, 22. Ja⸗ nuar 1892, Vorm. 9 Uhr. an Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Pforzheim, 5. Dezember 1891. Der Gerichtsschreiber Gr. Amtsgerichts.

[53190] Oeffentliche Zustellung.

Nr. 14 888. Der Möbelfabrikant riedrich Friedrich, als Vormund des minderjährigen Friedrich Leyendecker in Weinheim, vertreten durch Rechtsagent Stumpf in Weinheim, klagt gegen den Kassendiener Georg Sterger von Weinheim, z. Zt. an unbe⸗ kannten Orten abwesend, aus Miethe, mit dem An⸗ trage auf kostenfällige Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 230 25 ₰, sowie vorläufige Vollstreckbarkeitserklärung des ergehenden Urtheils, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Großherzogliche Amtsgericht zu Weinheim auf Freitag, den 29. Januar 1892, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Weinheim, 8. Dezember 1891.

Schmitt, Rechtsprkt., Gerichtsschreiber des Großherzogl. bad. Amtsgerichts.

10. Februar 1892,

1“

Der Gastwirth Anton Keilholz von Erlangen hat

Griechenland, früber dahier, nun unbekannten Auf⸗ enthalts, bei dem Kgl. Amtsgerichte Erlangen Klage erhoben und beantragt, den Beklagten zur Bezahlung von 272 31 für Speisen und Getränke nebst Kosten zu verurtheilen, und wird derselbe zu dem auf Samstag, den 23. Januar 1892, Vormittags 9 Uhr, im amtsgerichtlichen Sitzungssaale zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreites anbe⸗ raumten Termine hiermit vorgeladen Erlangen, den 9. Dezember 1891 Gerichtsschreiberei des Königlichen Amtsgerichts. (L. S) Lauk, Kgl. Sekretär. 3.

[5318521 SOeffentliche Zustellung. 6 Der Postsekretär a. D. Adolrh Schubandt Burg, vertreten durch den Rechtsanwalr Keßler da⸗ selbst, klagt gegen den Mühlenbesitzer Wilhelm Siedersleben zu Grabow, jetzt in unbekannter Ab⸗ wesenheit, wegen Zinsen für die Zeit vom 1. Mai bis 1. November d. J zu 4 ½ % mit 101 25 von der auf dem Grundstücke des Beklagten im Grundbuche von Grabow Band III. Nr. 104 in Abtheilung III. Nr. 2 eingetragenen Darlehns⸗ forderung von 4500 mit dem Antrage auf kosten⸗ pflichtige Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 101 25 an den Kläger sowie mit dem Antrage, das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Burg b. M. auf den 6. April 1892, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht 11“ Burg, de 4 Dezember 1891. Kühnemann, Sekretär, 1u“ Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

““

153184] Oeffentliche Zustellung.

Der Rentier Gustav Schubandt zu Burg, ver⸗ treten durch den Rechtsanwalt Keßler zu Burg, klagt gegen den Muͤhlenbesitzer Wilbelm Sieders⸗ leben zu Grabow, jetzt in unbekannter Abwesenheit,

[53187] Oeffentliche Zustellung. dingungen ausgeschlossen sind, wenn nicht im Er⸗ klärungstermine oder binnen zwei Wochen danach gegen den Cand med. Konstantin Zouchlos au; Anträge auf Abänderung gestellt werden.

Kommissionär Paris wird dieser gemacht.

[53043]

wegen Zinsen für die Zeit vom 1. Mai bis 1. No⸗ vember d. Irs. zu 4 ½ % mit 101 25 von der auf dem Grundstücke des Beklagten im Grund⸗ buche von Grabow Band III Nr. 104 Abthei⸗ lung III. Nr. 2 eingetragenen Darlehnsforderung von 4500 ℳ, mit dem Antrage auf kostenpflichtige Ver⸗ urtheilung des Beklagten zur Zabhlung von 101 25 an den Kläger, sowie mit dem Antrage, das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Burg b./M. auf den 6. April 1892, Vor⸗ mittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Burg, den 4 Dezember 1891. Kühnemann, Sekretär, 8 Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[53191] Oeffentliche Zustellung.

Der Wirth Valentin Pietrowicz zu Doruchow, vertreten durch den Rechtsanwalt Schulze zu Ostrowo, klagt gegen den Tagearbeiter Thomas Kalugynski, zuletzt zu Heringhausen, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, wegen Löschung einer Hypothek, mit dem An⸗ trage: die Hauptsache für erledigt zu erklären und den Beklagten zu verurtheilen, die Kosten des Pro⸗ zesses zu tragen, und ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Ostrowo auf den 16. Februar 1892, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Aus⸗ zug der Klage bekannt Fee.

Fagiewicz, Assistent, für den Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[53057] Oeffentliche Zustellung.

Der Gutsbesitzer Johann Maisant zu Neuforweiler, vertreten durch Rechtsanwalt Vieten in Saarlouis, klagt gegen den Ackerer Nicolaus Brack, früher zu Neuforweiler, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Auf⸗ enthaltsort, wegen eines gegebenen baaren Darlehns als Rest, mit dem Antrage auf Zahlung des Be⸗ trages von 800 nebst Zinsen zu 5 % seit dem 1. Juni 1891 ab und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Saarlonis auf den Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

(L. S.) Münch, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[53051] Ladung.

In dem gerichtlichen Theilungsverfahren über die Nachlassenschaften der zu Heßdorf verlebten Eheleute Johann Nikolaus Hisette, Schuster und Barbara Boulanger, obne Stand, werden Sie hiermit zur Verhandlung über die Theilung und Vornahme der⸗ selben auf den vierten Februar 1892, Vor⸗ mittags zehn Uhr, zu Busendorf auf der Amts⸗ stube des unterzeichneten Notars als ernannten Theilungsbeamten mit der Verwarnung geladen, daß im Falle Ihres Ausbleibens gegen Sie angenommen wird, Sie seien mit der Theilung einverstanden und daß Letztere für Sie bindend wird.

Gleichzeitig werden Sie hiermit aufgefordert, im obigen Verhandlungstermine Einsicht von den vom Notar entworfenen Bedingungen zu nehmen und

wird bemerkt, daß Widerspruüͤche gegen diese Be⸗

Busendorf, den 18. November 1891. I1““ Der Theilungsbeamte. -Cz. L. Stiff, Notar. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung an den Simon Mathias Gelminger in Auszug der Ladung bekannt

2

Busendorf, den 8. Dezember 1891.

Der Gerichtsschreiber. (L. S.) Comtesse Ladung. In Sachen des Kaufmanns hr Stein in Feuchtwangen gegen die Baumeisterseheleute Karl! Adolf und Amalie Auguste Schulze von Nürnberg, z Zt. unbekannten Aufenthalts, wegen Subhastation hat dan K. Amtsgericht Schwabach zur Vertheilung des Strichserlöses Termin auf Samstag, den 16. Januar 1892, Vorm. 9 Uhr, Zimmer Nr. 9, des Amtsgerichtsgebändes dahier anberaumt

Hiezu werden die genannten Schulze'schen Ehe⸗ leute unter dem Rechtsnachtheile des Ausschlusses mit ihren Einwendungen gegen den aufgestellten oder im Termine berichtigten Vertheilungsplan und die darin aufgenommenen Forderungen geladen, zu

welchem Zwecke hiemit öffentliche Zustellung ergeht.

Schwabach, den 9. Dezember 1891 Gerichtsschreiberei des K Amtsgerichts. (L. S.) Hager, K. Sekretär.

[53031] Oeffentliche Bekanntmachung. 8 In Sachen Fanny Landauer, Ehefrau von Leopold genannt Jacques Caspari, Handelsmann in Rülz⸗

beim, Klägerin, gegen diesen ihren Ehemann, zur

Zeit unbekannt wo abwesend, Beklagten, wegen Gütertrennung, hat der Bevollmächtigte der Klägerin, Rechtsanwalt Bangratz in Landau, auf Grund des Gütertrennungsurtheils vom 13. November 1891 ein Gesuch an das Kgl. Amtsgericht Kandel um Ter⸗ minsbestimmung zur Beeidigung des ernannten Sach⸗ verständigen Polizeidiener Geck in Rülzheim und ein solches an Ksgl. Notar Fernekeß in Rheinzabern um Terminsbestimmung zur Vornahme der Belieferung der Klägerin und Errichtung des Separations⸗ inventars eingereicht.

Zur Vornahme des ersteren Geschäfts wurde Termin bestimmt auf den 14. Dezember 1891, Vormittags 8 ½ Uhr, im Amtsgerichtsgebäude zu Kandal und zur Vornahme des andern auf denselben Tag, Nachmittags 2 Uhr, auf des Notars Amts⸗ stube zu Rheinzabern.

In einem weiteren Schriftsatze wird Beklagter vorgeladen, in diesen beiden Terminen zur Wahrung seiner Interessen zu erscheinen. Dieser Auszug ans den bezeichneten Schriftstücken wird hiemit auf Grund hewilligter öffentlicher Zustellung zum Zwecke der Zustellung an Beklagten Caspari öffentlich bekannt gemacht.

Kandel, 9. Dezember 1891.

Kgl. Amtsgerichtsschreiberei.

[53186] Bekanntmachung. Die Ehefrau Johann Peter Bach, ge lippeau, in Lessy, vertreten durch Rechtsanwalt Müller, klagt gegen ihren genannten Ehemann auf Güter⸗ trennung. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits ist die öffentliche Sitzung der I. Civilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Metz vom 3. Je⸗ bruar 1892, Vormittags 9 Uhr, bestimmt worden. Metz, den 9 Dezember 1891.

Der Landgerichts⸗Sekretär: Kaiser.

[53061] 1 Die Ehefrau des Schlächters Adolf Thelen z Köln⸗Nippes, Theodora, geborene Creon, Prozeßbe vollmächtigter Rechtsanwalt Görrig in Köln, klagt gegen ihren Ehemann auf Gütertrennung. Termin zur Verhandlung ist bestimmt auf den 30. Jannar 1892, Vormittags 9 Uhr, vor dem Königlichen Landgerichte zu Köln, III. Civilkammer. 8

Köln, den 9. Dezember 1891.

Der Gerichtsschreiber: Schulz.

[53060]

Die Ehefrau des Schachtmeisters Wilh. Ran Elise, geb. Niebuhr, ohne Geschäft zu Düsseldorf, hat gegen ihren vorgenannten, daselbst wohnenden Ehemann die Gütertrennungsklage erhoben, und ist Termin zur mündlichen Verhandlung vor der 1. Civilkammer des Königlichen Landgerichts hier⸗ selbst auf den 3. Februar 1892, Vormittage 9 Uhr, bestimmt.

Düsseldorf, den 9. Dezember 1891.

Refr. Nonnenmuehlen, als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[53062] b Durch rechtskräftiges Urtheil des Königlichen Land⸗ gerichts II. Civilkammer zu Koblenz vom 7. No⸗ vember 1891 wurde die zwischen den Ehelenten elixr Haymann, Handelsmann, und Minna, ge⸗ hülc. Oppenheimer, zu Mayen bestandene Güter⸗ gemeinschaft für aufgelöst erklärt, an deren Stelle völlige Gütertrennung ausgesprochen und die Parteien zur Auseinandersetzung und Liquidation vor ben Königlichen Notar Kaumanns zu Mayen verwiefen.

Brennig, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts .

[53189]

Durch rechtskräftiges Urtheil der II. Ciril⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Köln vom 28. Oktober 1891 ist die Gütergemeinschaft zwischen

den Eheleuten Kaufmann Nieolaus Nießen und