1892 / 4 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 06 Jan 1892 18:00:01 GMT) scan diff

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- sollte. Die Angelegenheit kam indessen nicht zu Frethen werde sgr Kutscher büeer ze. darauf zu lärmen und wurden deshalb verhaftet. Die Mehrzahl der Kutscher hatte gestern den Dienst wieder aufgenommen, doch haben die Bewegungen später zu einem allgemeinen Ausstand geführt. Wegen Störung der Ordnung erfolgten 40 Verhaftungen.

Maßregeln.

Nach den Angaben der Zeitungen ist die Influenza zur Zeit in Lübeck, im westlichen Theile von Galizien, in Italien, in Antwerpen, Gent und in Neu⸗Süd⸗Wales stark verbreitet. Auch in England soll sie noch große Verheerungen anrichten. Nach den dem Kaiserlichen Gesundheitsamt zugegangenen Mittheilungen sind in Altona 2 (Vorwoche 5), Braunschweig 4 (5), Charlottenburg 3 (3), Danzig 4 (5), Dresden 2 (1), Frankfurt a. O. 6 (6), Kiel 2 (2), Magdeburg 5 (5), Münster 3 (1), Stettin 2 (9), Edinburg 22 (15), Kopenhagen 68 (62), London 19 (17), Stockholm 3 Todesfälle; in Berlin (2 Krankenhäuser bei 1 Todesfall) 19 (38), Regierungsbezirk Frankfurt 169 (288), Regierungsbezirk Posen 40. bei 1 Todesfall, Wien 14 (1), T 87 (44), Kopenhagen 2616 5 krankungen an Influenza vorgekommen. ““ 1 rre erwähnten Orte werden nachstehend die Gesammt⸗ sterbeziffer, die Zahl der Todesfälle an acuten Erkrankungen der Athmungsorgane und an Lungenschwindsucht während der Berichts⸗ woche (und der Vorwoche) mitgetheilt:

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗

Todesfälle an

acuten Erkr. Lungen⸗

d. Athmungs⸗ umne organe

96) 13) 4) 0) 5) 16) 4)

88) 112 14) 12 I 2 4 14 4

Altona Braunschweig Charlottenburg Danzig. Dresden. 4 (20 1 Frankfurt a. O. 35,3 (35,3) 1: Magdeburg. . 2 21,6 17 4“*“ 72 (21,9) 8 11““ 1 E““ 4 58 . 255 (26, 88 1t Kopenhagen... 31,3 (35,9 2 9 Pe 3 1“ (17,9) 251 (187 204 (134) F“ (23,0) 125 8 110 (124)

Ferner war die Gesammtsterblichkeit (St.) in Uebereinstimmung mit der Zahl der Todesfälle an acuten Erkrankungen der Athmungs⸗ organe (A.) oder an Lungenschwindsucht (L.) oder an beiden Krank⸗ heitsgruppen gegenüber der Vorwoche eine wesentlich erhöhte in Augs⸗ burg (St. 26,5 gegen 19,0, A. 3 gegen 0, L. 3 gegen 2), Duisbur St. 36,0 gegen 27,4, A. 4 gegen 8, L. 10 gegen 2), M.⸗Gladbach (St. 33,1 gegen 24,8, A. 3 gegen 10, L. 7 gegen 1), Cassel (St. 37,5 gegen 22,7, A. 7 gegen 5, L. 7 gegen 1), Köln (St. 26,7 gegen 21,1, A. 15 gegen 13, L. 14 gegen 10), Straßburg (St. 23,7 gegen 15,8, A. 9 gegen 6, L. 9 gegen 2); andererseits eine wesentlich verminderte in Bromberg (St. 24,7 gegen 32,1, A. 6 gegen 10, L. 3 gegen 0), Chemnitz (St. 30,7 gegen 38,0, A. 4 gegen 8, L. 8 gegen 8),

ortmund (St. 18,9 gegen 25,2, A. 5 gegen 9, L. 3 gegen 8), Essen (St. 37,6 gegen 54,4, A. 26 gegen 40, L. 7 gegen 14), Görlitz (St. 14,1 gegen 25,6, A. 1 gegen 6, L. 4 gegen 6), Krakau (St. 30,7 gegen 41,1, A. 6 gegen 14, L. 6 gegen 8).

Im übrigen e mehr als ein Zehntel aller Gestorbenen an Masern (Durchschnitt aller deutschen Berichtsorte für 1878/87: 1,26 %): in Braunschweig, Krakau; außerdem sind in Berlin 172, in den Regierungsbezirken Arnsberg 350, Düsseldorf 122, Minden 191, Münster 186, in Wien 354, St. Petersburg 131 Erkrankungen

5 10 3

11 41 2

2) 8) 26) 11)

25)

2‿

gemeldet worden; an Scharlach (1878/87: 1,72 %): in Plauen, Würzburg; an Diphtherie und Croup (1878/87: 4,34 %): in Augsburg, Duisburg, Frankfurt a. O., Remscheid, Stuttgart, Zwickau, Krakau, Warschau; aus Berlin wurden 70, aus dem Regierungs⸗

bezirk Arnsberg 205, aus Wien 135, aus Kopenhagen 80 Erkran⸗ kungen gemeldet. 8

Handel und Gewerbe.

Wien, 5. Januar. (W. T. B.) Der Verwaltungsrath der Dux⸗Bodenbacher und Prag⸗Duxer Bahn beschloß eine außerordentliche Generalversammlung einzuberufen, um über die von der Staatsregierug angekündigte Uebernahme der Bahn zu be⸗ richten und eine eventuelle Neuwahl des Verwaltungsrathes zu er⸗ möglichen. Ferner wurde das für die Verhandlungen mit der Re⸗ gierung eingesetzte Comité bevollmächtigt, schleunigst einen Bericht an die Generalversammlung auszuarbeiten und den Tag der letzteren aus⸗

schre . C. 5. Januar. (W. T. B.) Nach einem Telegramm des „Reuter'schen Bureaus“ aus Montevideo vom heutigen Tage wurden gemäß dem jüngst abgeschlossenen Abkommen, wonach die Regierung von Uruguay einwilligte, an die London⸗ und River Plate⸗Bank 45 % der Zolleinnahmen zur Rückzahlung für die öffentliche Schuld abzuliefern, 12 000 Doll. für den ersten Einnahme⸗ tag an die Bank entrichtet.

An der Küste 2 Weizenladungen angeboten.

Manchester, 5. Januar. (W. T. B.) 12r Water Taylor 5 ½, 30r Water Taylor 7 ½, 20r Water Leigh 6 ½, 30r Water Clayton 7 ½, 32r Mock Brooke 7 ¼, 40r Mayoll 7 Q⅜, 40r Medio Wilkinson 8 ¼, 32r Warpcops Lees 7 ½¼, 36r Warpcops Rowland 7 ¾¼, 40r Double Weston 8 ⅛⅜, 60r Double courante Qualität 11 ¾, 32“ 116 vards 16 % 16 grey Printers aus 321/46r 159. Matt. 8

Paris, 5. Januar. (W. T. B.) Nach dem „Temps“ betreffen die von den Blättern mehrfach erwähnten Gerüchte von Unterhand⸗ lungen zwischen der russischen Regierung und einer französi⸗ schen Finanzgruppe die Uebernahme von 200 Millionen Francs, die Rußland von der letzten russischen Anleihe zurückgekauft hätte.

New⸗York, 5. Januar. (W. T. B.) Weizen⸗Ver⸗ schiffungen der letzten Woche von den atlantischen Häfen der Vereinigten Staaten nach Großbritannien 126 000, do. nach Frankreich 16 000, do. nach anderen Häfen des Continents 67 000 do. von Kalifornien und Oregon nach Großbritannien 64 000, do. nach anderen Häfen des Continents 12 000 Orts.

Die Börse war Anfangs fest und belebt, im Verlaufe trat eine Abschwächung ein, Schluß im Allgemeinen schwach. Der Umsatz der Actien betrug 500 000 Stück. Der Silbervorrath wird auf 3 900 000 Unzen geschätzt. Silberverkäufe fanden nicht statt.

Der Werth der in der vergangenen Woche ausgeführten Producte betrug 8 724 306 Doll. gegen 8 645 422 Doll. in der Vor⸗

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Verdingungen im Auslande.

Niederlande, I. Dienstag, 12. Januar, Nachmittags 2 Uhr, Maatschappy

tot Exploitatie van Staatsspoorwegen zu Utrecht:

Loos Nr. 162 in 2 Abtheilungen: Lieferung von Punkt⸗ und Kreuzstücken von gegossenem Stahl ꝛc. für die Staats⸗

eeisenbahnen. 1

Bedingungen zur Einsicht im Central⸗Bureau am Moreelse Laan zu Utrecht.

II. Dienstag, 12. Januar, Vormittags 11 Uhr. bestuur zu Deventer: 1

Lieferung von 200 Abfuhrtonnen von galvanisirtem Eisen.

Auskunft im Rathhause daselbst.

III. Mittwoch, den 13. Januar, Nachmittags 2 ½ Uhr. Het College van Regenten over de Gevangenissen zu Leeuwarden (Provinz Friesland):

Lieferung des Jahresbedarfs für 1892 an Jute⸗, Flachs⸗, Hanf⸗, Baumwolle⸗ und Woll⸗Maschinengarn, sowie an Molton Grobtuch und an dergl. Decken.

Muster zur Besichtigung Wochentags zwischen 10—12 und 2—4 in den Strafgefängnissen zu Leeuwarden und Breda. Bedingungen ebenda erhältlich.

IV. Dienstag, 19. Januar, bis Nachmittags 1 Uhr. Hoofd- ingenieur, chef van het technisch beheer der Rykstelegraaf, im Haag, Kazernestraat 3:

Lieferung, in 6 Loosen, von n eisernen Isolatorträgern, Zinkdraht u. s. w. telegraphen. . 1 .

Bedingungen kostenfrei zu erhalten bei Buchhändler Gebroeders

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Cleef, im Haag, Hofspui Nr. 128 a.

Gemeente

eisernen Telegraphenpfählen, für die Staats⸗

7. Sonnabend, 23. Januar 1892, Vormittags 11 ½ Uhr. Burge- meester en Wethouders der Gemeinde Arnhem zu Arnhem: 1600 lang Meter Hartstein⸗Trottoireinfassungen. Auskunft Wochentags zwischen 10 und 12 Uhr im „bureau Gemeentewerken“ im Gemeindehause. . VI. Montag, 25. Januar, bis Mittags 12 Uhr. Ministerie van Kolonien im Haag: Loos La. vY.: Lieferung des 19 Brücken für Landstraßen; 1 120: Lieferung des Oberbaues von einer Landstraßen⸗ Brücke; Loos Nr. 120: Eisernes Wasserreservoir mit gegossenen eisernen Röhren und Brunnen; Loos Nr. 121: Untergestelle für verschlossene Güterwagen. Bedingungen zur Einsichtnahme bei dem Departement van

metallenen Oberbaues von

Kolonien (Technisch Bureau) im Haag und käuflich beim Buch⸗

händler Martinus Nyhoff, Nobelstraat 18, ebenda. 8 s 8

Wilde Kaninchen.

Nach § 15 des Wildschadengesetzes vom 11. Juli 1891 unterliegen wilde Kaninchen dem freien Thierfange, mit Ausschluß des Fangens mit Schlingen. Diese Vorschrift hat, wiewohl das Gesetz erst mit dem 1. Januar 1892 in Kraft getreten ist, in der Umgegend von Berlin schon jetzt einige unliebsame Erscheinungen zu Tage treten lassen. Ganze Gesellschaften in Kremsern haben nach ver⸗ schiedenen Jagdgefilden Ausflüge gemacht und mit Frettchen nach Kaninchen gejagt. In zwei bekannt gewordenen Fällen haben sch der Jagdpächter, der Gendarm und der Ortsvorsteher durch die Sicherheit des Auftretens der wilden Jäger verblüffen und sie mit ihrer Beute abziehen lassen. Es dürfte daher zweckdienlich erscheinen, auf die ob⸗ waltenden Rechtsverhältnisse etwas näher einzugehen.

Dadurch, daß die wilden Kaninchen Gegenstand des freien Thierfanges geworden sind, mithin wie Insecten ꝛc. von Jedem frei gefangen werden dürfen, gelten für sie im Gebiete des Allgemeinen Landrechts die Vorschriften in den §§ 107 fgd. Tit. 9 Th. I A. L.⸗R., insbesondere der § 115, wo⸗ nach derjenige, der fremden Grund und Boden ohne Vorwissen oder wider den Willen des Eigenthümers betritt, das Gefangene dem Eigenthümer unentgeltlich auszuliefern hat, eine Bestim⸗ mung, die auch im gemeinen Rechte gilt (Förster⸗Eccius § 174 Anm. 9). Ferner wird bestraft:

a. nach § 368 IV 9 des Strafgesetzbuchs, wer unbefugt (die Absicht, Kaninchen zu fangen, giebt keine Befugniß) vor beendeter Ernte über Wiesen oder bestellte Aecker oder über solche Aecker, Wiesen, Weiden oder Schonungen, deren Betreten durch Warnungs⸗ zeichen untersagt ist, oder auf einem durch Warnungszeichen geschlossenen Privatwege geht, fährt ꝛc.,

b. nach § 368 IV 10 ebenda, wer ohne Genehmigung des Jagdberechtigten oder ohne sonstige Befugniß auf einem fremden Jagdgebiete außerhalb des öffentlichen, zum gemeinen Ge⸗ brauch bestimmten Weges, wenn auch nicht jagend, doch zur Jagd ausgerüstet (d. h. versehen mit einem zum Einfangen jagdbarer Thiere gebräuchlichen Werkzeug) betroffen wird,

c. nach § 9 des Feld⸗ und Forstpolizeigesetzes vom 1. April 1880, wer, abgesehen von den Fällen des § 123 des Strafgesetzbuchs (Haus⸗ friedensbruch), von einem Grundstück, auf dem er 88 Befugniß sich befindet, auf die Aufforderung des Berechtigten (d. i. z. B. des Eigenthümers) sich nicht entfernt,

d. nach § 10 ebenda, wer unbefugt über Aecker, deren Bestellung vorbereitet oder in Angriff genommen ist, geht,

e. nach § 36 ebenda, wer unbefugt auf Forstgrundstücken außerhalb der öffentlichen oder solcher Wege, zu deren Benutzung er berechtigt ist, mit einem Geräth, welches zum Sammeln oder Weg⸗ schaffen von Holz, Gras, Streu oder Harz seiner Beschaffenheit nach bestimmt erscheint (z. B. mit einem Sack), sich aufhält, oder wer Forsteulturen oder solche Schläge betritt, in welchen die Holzhauer mit dem Einschlagen oder Aufarbeiten der Hölzer beschäftigt oder welche zur Entnahme des Abraums nicht freigegeben sind.

Diese Vorschriften bieten sowohl dem Grundstücksbesitzer wie dem Jagdberechtigten manche Handhabe zur Verhinderung des Kaninchen⸗ fangs durch Fremde. Es dürfte sich empfehlen, Wald⸗ und Cultur⸗ wege, Schonungen ꝛc. mit Warnungszeichen zu versehen; auch könnte in Frage kommen, ob nicht die verpachtenden Gemeinden in den Jagd⸗ pachtverträgen zur Anbringung von Warnungszeichen zu verpflichten wären.

.Untersuchungs⸗Sachen. Aufgebote, Zustellungen u. dergl. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.

0

.Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch. Erwerbs⸗ und Wirthschafts⸗Genossenschaften.

Oeffentlicher Anzeigerr.n.

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

1) der gerichtlichen Obligation vom 9./11. Mai 1827 nebst Cessionsurkunden Se 1834, 7 Avril 1852, 2 1 185 31. ober 7. April 1852, 26. Mai 1857 und I.Nobember laut deren für den Curanden auf dem Großkothhofe No ass. 5 zu Sierße zur ersten Hypothek 2400 nebst 4 % Zinsen eingetragen sind,

2) der gerichtlichen Obligation vom 22. März 1832 nebst Cessionsurkunde vom 88 8 7. April

52. 26 i 1857 31. Dttober 18 1852, 26. Mai 1857 und Nobember 1867, laut deren für den Curanden daselbst an zweiter Stelle 300 nebst 4 % Zinsen zur Hypothek eingetragen

sind, 1 8 1“ 8— 11. April

3) der gerichtlichen Obligation vom⸗ 5. Mai 1834

nebst 1 n 7. April 1852, . Oktober 88

26. Mai 1857 und 1. November 1867, laut deren

für den Curanden daselbst zur 3. Hypothek 300

nebst 4 % Zinsen eingetragen sind,

4) der gerichtlichen Obligation vom 7./16. April 1847 nebst Cessionsurkunden vom 16. Januar 1850, 7 April 1852, 26. Mai 1857 und 31. Oktober 7. April 1852, Mai 1857 und 1 November November 1867, laut deren für den Curanden daselbst zur 5. Hypothek 900 nebst 4 % Zinsen eingetragen sind, 5) der gerichtlichen Obligation vom 23./25. Mai 1849 nebst Cessionsurkunden vom 7. April 1852,

.121 :ktober 8 1 26. Mai 1857 und 1. November November 1867, laut deren für den Curanden daselbst zur 6. Hypothek 900 nebst 4 % Zinsen eingetragen sind,

7

16. Janua

6) der gerichtlichen Obligation vom 12. 1850 nebst öö“ 8* 7./10. April 1852,

31. Oktober 26. Mai 1857 und II 1867, laut deren für den Curanden daselbst zur 7. Hypothek 900 nebst 4 % Zinsen eingetragen sind,

7) der gerichtlichen Obligation vom 7. April 1852 nebst Cessionsurkunden von 26. Mai 1857 und 31. Oktober 1882, laut deren für den C 8 1- November 1867, laut deren für den Curanden daselbst zur 9. Hypothek 1050 nebst 4 % Zinsen eingetragen sind,

unter Glaubhaftmachung des Verlustes dieser Ur⸗ kunden beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 4. August 1892, Vormittags 9 ½ Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gerichte anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Urkunden dem Eigenthümer des verpfändeten Grundstücks, bezw. dem Schuldner oder dessen Rechtsnachfolgern gegenüber für kraftlos erklärt werden werden.

Veche de, den 14. Dezember 1891

SHerzogliches Amtsgericht.

Dr. Schilling.

[57646] Aufgebot. Auf Antrag der Wittwe Maria v. d. Heyde, ge⸗ borene Mahnke, in Kiel wird die angeblich verlorene Obligation vom 7. Mai 1878, auf Grund deren im Grundbuch von Friedrichstadt, Band III Artikel 145 in Abtheilung III sub Nr. 2 für die genannte An⸗ tragstellerin eine Hypothek von 450 nebst 5 % p. a. Zinsen eingetragen steht, hierdurch aufgeboten und der Inhaber derselben aufgefordert, spätestens in dem auf Mittwoch, den 13. April 1892, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgericht anberaumten Aufgebotstermin seine etwaigen Rechte anzumelden und die Urkunde vor⸗ zulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung derselben erfolgen wird. Friedrichstadt, den 24. Dezember 1891. Königliches Amtsgericht.

[58295] Bekanntmachung.

Zufolge Antrages des durch den Rechtsanwalt Deumling zu Festenberg vertretenen Schmiedemeisters Karl Chille aus Goschütz, als Abwesenheitsvor⸗

solche An⸗ und Widersprüche bei dem unter⸗ zeichneten Amtsgericht, Dammthorstraße 10, I. Stock, Zimmer Nr. 17, spätestens aber in dem auf Freitag, den 26. Februar 1892, Nachmittags 1 Uhr, anberaumten Aufgebots⸗ termin, daselbst Parterre Nr. 7, anzu⸗ melden und zwar Auswärtige unter Be⸗ stellung eines hiesigen Zustellungsbevollmäch⸗

tigten bei Strafe des Ausschlusses. Hamburg, den 23. Dezember 1891. Das Amtsgericht Hamburg, Abtheilung für Aufgebotssachen, 8 gez. Tesdorpf Dr. Veröffentlicht: Ude, Gerichtsschreibergehilfe. 8

[5829 Bekanntmachung. Der a Juni 1891 verstorbene Gürtlermeister Karl Kaufmann hat in seinem am 23. September 1891 eröffneten Testamente vom 12. September 1886 seinen Sohn Gustav Kaufmann in New⸗York bedacht. Berlin, den 22. Dezember 1891. Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 87.

[58293] Bekanntmachung.

Der am 22. September 1891 verstorbene Rentier Albert Wilhelm Karl Fischer hat in seinem am 30. Oktober 1891 eröffneten Testamente vom 21. April 1890 seinen Sohn Paul bedacht.

Berlin, den 2. Januar 1892.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 87.

[58397] Auf den Antrag der Wittwe Hochofenarbeiter Himmelmann, Lisette, geb. Kramme, zu Hörde vertreten durch Rechtsanwalt Schrop zu Hörde er⸗ kennt das Königliche Amtsgericht zu Bochum für Recht:

Der Müller Gottfried Heinrich Kramme, ge⸗ boren am 24. Juli 1829 zu Niedermassen bei Unna als Sohn der Eheleute Bernhard Heinrich Kramme und Elisabeth, geb. Theinert, wird für todt erklärt.

[58399]

Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom 23. Dezember 1891 ist auf Antrag des Bäcker⸗ meisters Gustav Krumm in Solingen, Goldstraße 25, die Köln⸗Mindener⸗Eisenbahn⸗Prioritäts⸗Obligation VI. Emission Litt. B. Nr. 151 022 über 300 für kraftlos erklärt worden. 1.

Köln, den 23. Dezember 1891.

Königliches Amtsgericht, Abtheilung 6.

[58210]

Die für die minderjährige Anna Elisabeth Adolphine Thiele zu Quakenbrück, vertreten durch ihren Vormund, den Fabrikanten John Wiebols daselbst, ausgestellte Police Nr. 375 K der Han⸗ noverschen Lebensversicherungs⸗Anstalt in Hannover über 600 ℳ, fällig am 24. November 1890, ist für kraftlos erklärt.

Hannover, 23. Dezember 1891.

Königliches Amtsgericht. Abthetlung 88 [58208] Im Namen des Königd!,!

Auf den Antrag der Eheleute Landwirth August Bernhard Nippold und Dorothea Karoline, geb. Koerner, zu Sangershausen erkennt das Königliche Amtsgericht zu Frankfurt a./M. für Recht:

Die Police Nr. 21 672 der Providentia, Frank⸗ furter Versicherungsgesellschaft zu Frankfurt a./M., über Dreihundert Thaler, ausgestellt am 22. Februar 1869 zu Gunsten des Längstlebenden der Antrag⸗ steller, zahlbar nach dem Tode des Zuerststerbenden, wird für kraftlos erkärt.

Frankfurt a./M., den 18. Dezember 1891.

Königliches Amtsgericht, Abtheilung IV.

[58207] Im Namen des Königs!

Auf den Antrag des Schlossermeisters Mathias Rösch zu St. Gallen erkennt das Königliche Amts⸗ gericht zu Frankfurt a./M. für Recht:

Die von Providentia, Frankfurter Versicherungs⸗ gesellschaft dahier unter dem. 10. Mai 1883 aus⸗

8 durch den Amtsgerichtsrath Alexander für echt:

1) Das Sparkassenbuch der städtischen Sparkasse zu Königsberg Nr. 125 009 über 30,91 und Zinsen, ausgefertigt für Otto Loewi, wird für kraft⸗ los erklärt.

2) Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden dem Antragsteller auferlegt. 8

Alexander. [58209]

Auf den Antrag der Hermine, August Wilhelm Schmidt's Wittwe zu Neustadt a. Rennsteig, jetzt deren inzwischen volljährig gewordenen Sohnes des Oberkellners Emil Schmidt hier erkennt das Herzog⸗ liche Amtsgericht Abtheilung I. zu Sonneberg durch den Amtsrichter Geh. Justizrath Dr. Lotz für Recht:

Das am 29. Dezember 1890 auf den Namen des Oberkellners Emil Schmidt hier als Gläubiger von dem hiesigen Bankgeschäft Oskar Heubach als Schuldner ausgestellte, mit dem zu 4 % jährlich zu verzinsenden Gesammtguthaben vom 800 ab⸗ schließende Sparbuch Nr. 110 wird für kraftlos erklärt.

gez. Lotz. Verkündet am 30. Dezember 1891. A. Danz, Gerichtsschreiber. Ausgefertigt: Sonneberg, den 2. Januar 1892. A. Danz, A.⸗G.⸗Sekretär, als Gerichtsschreiber des Herzogl. Amtsgerichts.

[58235] Bekanntmachung.

1 Im Namen des Königs!

Auf den Antrag des Eigenthümers Peter Nien⸗ stedt in Tangstedt erkennt das Königliche Amtsgericht zu Ahrensburg durch den unterzeichneten Amts⸗ richter, Amtsgerichtsrath Hellborn am 18. Dezember 1891 für Recht:

Die von Johann Peter Jacob Timm in Tang⸗ stedt am 21. März 1868 an den Bäcker Conrad Friedrich Diener in Poppenbüttel ausgestellte, im Grundbuch von Tangstedt Band I Blatt 3 Ab⸗ theilung III Nr. 15 eingetragene Schuld⸗ und Pfandobligation über 400 % Conrant = 480 nebst 4 % Zinsen wird für kraftlos erklärt. Die Kosten werden dem Antragsteller zur Last gelegt.

gez. Hellborn. Veröffentlicht: Moritz, Gerichtsschreiber.

[58215]

Auf den Antrag des Landmanns Jens Bovysen in Morsum hat das Königliche Amtsgericht zu Tinnum in der Sitzung vom 22. Dezember 1891 durch den Gerichts⸗Assessor Hoepner für Recht erkannt:

Die im vormaligen Schuld⸗ und Pfandprotokoll der Landschaft Sylt Band III Blatt 379 am 20. Januar 1856 protokollirte, jetzt im Grundbuche von Morsum Band I Blatt 19 in der Abthei⸗ lung III unter Nr. 1 eingetragene Sicherheitsakte vom 31. Dezember 1855 gegenüber dem verschollenen Seefahrer Thomas Claasen in Morsum in Höhe von 2700 wird für kraftlos erklärt.

Tinnum, den 26. Dezember 1891.

Winters, Sekretär, Berichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[583711 Bekanntmachung. Durch Ausschlußurtheil vom heutigen Tage ist nachstehende Urkunde: Hypothekenbrief vom 13. November 1850 und 14. April 1851 über die im Grundbuch von Naum⸗ burg a. S. Häuser Band XXII Blatt 1240 Abtheilung III Nr. 2 für: a. die verehelichte Kassenrevisor Emilie zu Berlin, b. den Kaufmann Albert Otto zu Breslau, c. die verehelichte Eisenbahnbaumeister Henriette Ludwig zu Schneidemühl, d. die Geschwister Paul und Hans Ludwig zu Schneidemühl aus der Schuldurkunde vom 13. November 1850 eingetragene Resthypothek von 3700 Thalern mütter⸗ liche Erbegelder für kraftlos erklärt worden.

Naumburg a. S., den 22. Dezember 1891.

Voigtel

88

Verkündet Nakel, den 29. Dezember 1891. Ossig, Gerichtsschreiber. Im Namen des Königs!

In der Joseph von Koczorowski'schen Aufgebots⸗ sache erkennt das Königliche Amtsgericht Nakel unterm 29. Dezember 1891 durch den Amtsrichter Solbrig für Recht:

Der Zweighypothekenbrief vom 28. Oktober 1880, lautend über 7500 nebst Zinsen seit 11. Dezember 1880, abgetreten an den Gutsverwalter Johann von Szalkowski zu Smogulsdorf bei Liepe, Kreis Schubin, Theil der auf Broniewo Gut Abth. III Nr. 10 eingetragenen 15 000 nebst Zinsen, wird für kraftlos erklärt und werden die Kosten des Ver⸗ fahrens dem Gutsbesitzer Joseph von Koczorowski auferlegt. 8

Von Rechts Die Richtigkeit beglaubigt: hrhardt, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

Wegen

[58268] Verkündet Nakel, den 29. Dezember 1891. Oßig, Gerichtsschreiber. Im Namen des Königs!

In der Abraham Cohn’'schen Aufgebotssache erkennt das Königliche Amtsgericht Nakel unterm 29. De⸗ zember 1891 durch den Amtsrichter Solbrig für Recht:

Der Hypothekenbrief vom 23. Juni 1862, ver⸗ bunden mit der Obligation vom 7. Mai 1862. lautend über die laut Urkunde vom 11. Juni 1862 an den Barbier Aron Loewen abgetretenen, auf dem Grundbuchblatt Nakel Bd. IV Bl. Nr. 149/150 in Abth. III unter Nr. 16 eingetragenen 200 Thlr. wird für kraftlos erklärt und werden die Kosten des Verfahrens dem Kaufmann Abraham Cohn junior auferlegt. 1 Von Rechts Wegen. u1116868 G Die Richtigkeit beglaubigt Ehrhardt, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerich

[58238]

Verkündet Nakel, den 29. Dezember 1891. Ossig, Gerichtsschreiber. Im Namen des Königs!

In der August Luedtke'schen Aufgebotssache erkennt das Königliche Amtsgericht Nakel unter dem 29. De zember 1891 durch den Amtsrichter Solbrich für Recht:

Der Hypothekenbrief vom 13. Juni 1877, ver bunden mit den Urkunden vom 17. März und 4. Juni 1877 lautend über die auf dem Grundbuch blatt Grünfelde Bd. I Bl. Nr. 11 Abth. III unter Nummern

3c für Julius Luedke und

zZe für die Altsitzer Christian und Luise, geb.

Schneider, Luedtke'schen Eheleute

eingetragenen 900 elterliche Abfindung bez. 1200 Daxlehn wird zum Zwecke der Bildung eines neuen Hypothekenbriefes für kraftlos erklärt und werden die Kosten des Verfahrens dem Ackerwirth August Luedtke zu Grünfelde auferlegt.

Von Rechts

Solbrig. Die Richtigkeit beglaubigt: Ehrhardt, 1

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[58206]

Durch das Ausschlußurtheil vom heutigen Tage sind die nachstehend bezeichneten Hypothekendokumente für kraftlos erklärt:

1) das Hypothekendokument über die für die Ge⸗ schwister Annicke, Urtusze und Ennusze Mickat auf Alxnupönen Nr. 19 Abtheilung III Nr. 1 ein⸗ getragene Post von 27 Thaler, bestehend aus der Ausfertigung des Erbvergleichs vom 13. Juni 1851, versehen mit dem Eintragungsvermerk und verbunden mit dem Hypothekenschein vom 19. August 1851,

2) das Hypothekendokument über die für den Wirth George Kurbjuweit von Krusen auf Antbudu⸗

mundes, wird der in Goschütz, Kreis Groß⸗Warten⸗ pönen Nr. 6 Abtheilung III Nr. 8S eingetragene

—.——— 1

) Untersuchungs⸗Sachen. [58284]

Der Tischler Friedrich Gottlieb Christian Alfred Krieg, geboren zu Coswig, Herzogthum Anhalt, am 17. Januar 1865, zuletzt in Biere wohnhaft ge⸗ wesen, jetzt unbekannten Aufenthalts, ist durch rechts⸗ kräftiges Urtheil des hiesigen Schöffengerichts vom 13. November 1891 wegen unerlaubten Auswanderns als beurlaubter Reservist mit 60 Geldstrafe, im Nichtbeitreibungsfalle mit 20 Tagen Haft bestraft.

Es wird um Strafvollstreckung und Nachricht zu den Akten E. 39/91 ersucht.

Gr.⸗Salze, den 23. Dezember 1891.

Königliches Amtsgericht.

2) Aufgebote, Zustellungen und derl.3..

[58390] Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von Charlottenburg Band 10, Nr. 424, auf den Namen der offenen Handelsgesellschaft Baresel & Co, hier, eingetragene, in der Friedrich⸗ Wilhelmstraße Nr. 6 und theils in, theils an der von der Corneliusstraße abgehenden Privatstraße, belegene Grundstück am 23. März 1892, Vormittags 10 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an Gerichtsstelle Neue Friedrich⸗ straße 13, Hof, Flügel C, parterre, Saal 40, versteigert werden. Das Grundstück ist mit 1,20 Reinertrag und einer Fläche von 18 a 84 qm zur Grund⸗ steuer mit 9040 Nutzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie besondere „Kaufbedingungen können in der Gerichtsschreiberei, ebenda Zimmer 41, eingesehen werden. Alle Realberechtigten werden die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Ver⸗ steigerungsvermerks nicht hervorging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wieder⸗ kehrenden Hebungen oder Kosten spätestens im Ver⸗

steigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Perthe ens des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten Ansprüche im Range zurücktreten. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungs⸗ termins die Einstellung des Verfahrens führen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Er⸗ theilung des Zuschlags wir; am 23. März 1892, Nachmittags 12 ½ Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben, verkündet werden.

Berlin, den 27. Dezember 1891.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 52 1t jetzt Abtheilung 76. [58570] Bekanntmachung.

Der vor dem unterzeichneten Gerichte auf den 8. Januar 1892, Vormittags 10 Uhr, in der Zwangs⸗ versteigerungssache des Lehngutes Siedkow behufs Anmeldung der Agnatenrechte anberaumte Termin wird hiermit aufgehoben.

Belgard, den 4. Januar 1892.

Königliches Amtsgericht.

8 . [58115] Aufgebot.

Der Schäfer Heinrich Schulze aus Barmke hat das Aufgebot der von hiesiger Herzoglicher Leihhaus⸗ Administration ausgestellten 2 ½ „%igen Leihhaus⸗ Obligation Litt. F. Nr. 4386 über 300 vom 5. Juni 1886 beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 20. Januar 1892, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗

ebotstermine seine Rechte anzumelden und die Ur⸗ unde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserkl der Urkunde erfolgen wird. Helmstedt, den 30. Dezember 1891. Herzogliches Amtsgericht. . Cgog. Holland. Beglaubigt: F. Müller, Gerichtsschreiberasp. i. V. d. Gerichtsschreibers.

[58296] Aufgebot. b

Das Sparkassenbuch der Sparkasse des Vorschuß⸗ vereins zu Steinau a./O. eingetragenen Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht Nr. 1498 über 52,01 ℳ, lautend auf den Namen des Schriftsetzers Richard Dorn aus Steinau a./O. ist angeblich verloren ge⸗ angen und soll auf den Antrag des Eigenthümers Richard Dorn für kraftlos erklärt werden. Es wird daher der Inhaber dieses Buchs aufgefordert, späte⸗ stens im Aufgebotstermine, am 9. August 1892, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte (Terminszimmer Nr. 1) seine Rechte und Ansprüche anzumelden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird.

Steinau a./O., den 31. Dezember 1891.

b Königliches Amtsgericht.

[58389] Aufgebot.

Der Kötter Anton Pomberg zu Greffen hat das Aufgebot des auf den Namen „Anton Pomberg zu Greffen“ ausgefertigten Sparkassenbuches Nr. 13 332 der Stadtsparkasse zu Warendorf, dessen Guthaben am 1. Januar 1891 373,25 betrug, unter der Behauptung, dasselbe verloren zu haben, beantragt.

Es wird daher der unbekannte Inhaber des Spar⸗ kassenbuches aufgefordert, spätestens in dem auf den 16. September 1892, Vormittags 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle anberaumten Aufgebots⸗ termine seine Rechte anzumelden und das Spar⸗ kassenbuch vorzulegen, widrigenfalls dieses für kraftlos erklärt wird. 4

Warendorf, den 24. Dezember 1891.

Königliches Amtsgericht.

Die Dienstmagd Louise Brokmeier in Bochum hat das Aufgebot des Scheines der hiesigen Landes⸗ sparkasse Nr. 9151 vom 1. Oktober 1890 über 50 beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufge⸗ fordert, spätestens in dem auf den 25. Mai 1892, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richte anberaumten seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Detmold, den 31. Oktober 1891.

Fürstliches Amtsgericht. II. Sieg.

—2

[53769] Bekanntmachung.

Auf den Antrag des Kaufmanns und Landwirths Franz Anton Vogt zu Obertirchen wird der Inhaber des angeblich verloren gegangenen Sparkassenbuchs der städtischen Sparkasse zu Schmallenberg Nr. 2161 über 300 ℳ, ausgestellt für F. C. Vogt zu Ober⸗ kirchen, aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine den 5. Juli 1892, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte seine Rechte anzumelden und das Sparkassenbuch vorzulegen, widrigenfalls dasselbe für kraftlos erklärt werden wird.

Fredeburg, den 4. Dezember 1891.

Königliches Amtsgericht. Kannengießer. 8

[44885] Aufgebot. “] Die Erben des Amtmanns von Flotow nämlich: 1) Forstmeister Maximilian von Flotow in Sternberg, 2) Ottilie von Flotow, verehelichte Balck, in Schwerin,

3) Clara von Flotow, verwittwete von Drenck⸗

hahn, in Rostock,

4) Olga von Flotow in Wittenburg, 1

5) Marie von Flotow, verehel. von Laffert, in

Boizenburg,

6) Elisabeth von Flotow in Wittenburg, haben das Aufgebot des Hvpothekenscheins über 50 Thlr. Crt., eingetragen Fol. 4 der Büdnerei Nr. 1 zu Karft für den Amtmann von Flotow in Wittenburg, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 5. Inni 1892, Vormittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Aufgebots⸗ termine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. 8

Wittenburg i./M., den 30. Oktober 1891.

1 Großherzogliches Amtsgericht.

[58294] e.

Der Zimmermeister Albert Brandes zu Vechelde als Curator des entmündigten Eduard Brandes, Sohnes des Kothsassen und Zimmermeisters Christian Brandes in Sierße, hat das Aufgebot nachfolgender Urkunden:

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berg, ortsangehörig gewesene, von dort vor länger als 10 Jahren nach Rußland ausgewanderte Maurer Karl Choya aufgefordert, sich spätestens in dem vor dem unterzeichneten Gericht auf den 9. November 1892, Vormittags 10 Uhr, anberaumten Auf⸗ gebotstermine schriftlich oder mündlich zu melden, widrigenfalls derselbe für todt erklärt werden wird.

In gleicher Weise und zur Vermeidung des gleichen Rechtsnachtheils wird auf Antrag seiner Ehefrau, der Rosina Hecht, geborenen Mettner, aus Königswille, der daselbst wohnhaft gewesene, seit dem 20. März 1881 von dort abwesende Häusler Ernst Hecht hierdurch aufgefordert, sich spätestens in dem 2681 ö Termine schriftlich oder persönlich zu melden.

Endlich werden auch die von Carl Choya und Ernst Hecht etwa zurückgelassenen unbekannten Erben und Erbnehmer aufgefordert, sich spätestens in dem vorbezeichneten Termine schriftlich oder persönlich unter Darlegung ihrer Erbansprüche zu melden.

Festenberg, den 25. Dezember 1891.

Königliches Amtsgericht. [58388] Aufgebot. Auf Antrag des Testamentsvollstreckers der ver⸗ storbenen Catharina Rebecca Marie Johanna oder Marie Kathrine Rebecka Johanne, geb. Böttcher, früher verwittweten Hennecke, geschiedenen Timmer⸗ mann, nämlich des Nathan Ignatz Freudenfels, ver⸗ treten durch die Rechtsanwälte Dres. Hertz und Zacharias, wird ein Aufgebot dahin erlassen: Alle, welche an den Nachlaß der hierselbst am 1. November 1891 verstorbenen Catharina Rebecca Marie Johanna oder Marie Kathrine Rebecka Johanne, geb. Böttcher, früher ver⸗ wittweten Hennecke, geschiedenen Timmermann, Erb⸗ oder sonstige Ansprüche zu haben ver⸗ meinen oder den Bestimmungen des von der genannten Erblasserin am 20. Mai 1885 er⸗ richteten, am 12. November 1891 publicirten Testaments, wie auch der Ernennung des Antragstellers zum Testamentsvollstrecker und den demselben ertheilten Befugnissen, insbe⸗ sondere der Befugniß auf seinen alleinigen Consens zum Nachla gehörende Grundstücke, Hauspöste und Werthpapiere zuzuschreiben, um⸗ und einzuschreiben, zu verclausuliren oder zu tilgen, widersprechen wollen, werden aufgefordert,

steller, Mathias Rösch zu St. Gallen, sein Leben zu Gunsten seiner Ehefrau Marie, verwittweten Brunner, geb. Karch, in Höhe von 10 000 (zehn⸗ tausend) Francs versichert hat, wird für kraftlos erklärt. Frankfurt a./M., den 30. Dezember 1891. Königl. Amtsgericht, Abth. IV.

[58369) Im Namen des Königs! Verkündet am 18. Dezember 189—1. Referendar Kuwert, als Gerichtsschreiber.

In Sachen, betreffend das Aufgebot des dem Rentier Wilhelm Newiger hier, Ziegelstraße Nr. 23, gehörigen Depositalscheins Nr. 1500 der Ostpreußi⸗ schen Landschaftlichen Darlehnskasse vom 31. De⸗ zember 1888, erkennt das Königliche Amtsgericht X zu ö“ durch den Amtsgerichtsrath Alexander für Recht:

Der Depositalschein Nr. 1500 der Ostpreußischen Landschaftlichen Darlehnskasse zu Königsberg vom 31. Dezember 1888 über einen in Verwahrung gegebenen Blechkasten nebst Inhalt wird für kraft⸗ los erklärt.

Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden dem Antragsteller Wilhelm Newiger auferlegt.

Alexander. [58372] Bekanntmachung. In Sachen, betreffend das Aufgebot des von der städtischen Sparkasse hier der ehemaligen Armenkasse zu Bürden über 123 58 (Hauptstamm und Zinsen bis 31. Dezember 1890) ausgestellten und die Nr. 4285 tragenden Sparkassebuchs ist auf Antrag der genannten Gläubigerin im heutigen Aufgebotstermin dieses Sparkassebuch durch Urtheil von uns für kraftlos erklärt worden. Hildburghausen, 23. Dezember 1891. Herzogl. S. M. Amtsgericht, Abtheilung II

Hopfgarten. 8

[58370)0) Im Namen des Königs!

Verkündet am 18. Dezember 1891. Referendar Blumenthal, als Gerichtsschreiber. In Sachen, betreffend das Aufgebot des dem Kaufmannssohn Otto Loewi zu Königsberg angeblich verloren gegangenen Sparkassenbuchs Nr. 125 009

erkennt das Königliche Amtsgericht X zu Königs⸗

gestellte Police Nr. 42 148, laut welcher der Antrag⸗ 8

Königliches Amtsgericht.

58213 Im Namen des Königs! Verkündet am 9. Dezember 1891. v. Prüschenk, Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag des Fräulein Helene Baggesen, früher zu Abro, jetzt in Flensburg, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Leck durch den Gerichts⸗ Assessor Burchardi für Recht:

Die im Grundbuch von Karrharder Gottes⸗ koog Band I. Blatt 24 in der III. Abtheilung unter Nr. 1 eingetragene Obligation vom 10. November 1871 über ursprünglich 320 Thlr. pr. Cour. für Hans Ingwersen in Klirbüll, jetzt 960 Reichsmark,

wird für kraftlos erklärt. Die Kosten des Verfahrens fallen der Antragstellerin zur Last.

[58214] Auf den Antrag des Abnahmemannes Christian Christensen in Schelde als Miterbe und im Auf⸗ trage der übrigen Erben des verstorbenen geistes⸗ schwachen Peter Christensen in Schelde erkennt das öe Amtsgericht, Abth. I, zu Sonderburg für Recht: Der Kaufcontract vom 13. April 1834 und die Erbtheilungsacte vom 8. April 1834, aus welchen für den geistesschwachen Peter Christensen in Schelde 304 Thlr. 30 ⅞˖ 5 vorm. Crt., jetzt 10996 76 ₰, auf dem Grundbuchblatt des Hufners Lorenz Christensen in Schelde im Grundbuche von Schelde Band I Blatt 4 unter Nr. 1 der Abth. III ein⸗ getragen stehen, werden für kraftlos erklärt. Sonderburg, 22. Dezember 1891.

Königliches Amtsgericht, Abtheilung I.

[58216] Bekanntmachung. Die Hypothekenurkunde über noch 37 Thlr. 27 Sgr. 10 Pf. mütterliche Erbtheilsforderung des Carl Sbrzesny, eingetragen im Grundbuche von Schimonken Band 1. Blatt 16 Abtheilung III. Nr. 8 auf Grund des Anorthe Sbrzesnyschen Erb⸗ theilungsvergleichs vom 9. gemäß Verfügung vom 19. Juli 1832, ist durch Ausschlußurtheil vom heutigen Tage für kraftlos erklärt worden. Nikolaiken Ost/ Pr., den 22. Dezember 1891. Königliches Amtsgericht.

[58211]

und für den Wirthsohn Friedrich Balk von Uszeszuppen umgeschriebene Hypothekenpost von 100 Thaler, welche zur Mithaft auf Antbudupönen

Nr. 9 und Antbudupönen Nr. 45 Abtheilung III Nr. 3 übertragen worden, bestehend aus der Aus⸗ fertigung der Obligation vom 8. Juni 1859, ver⸗

sehen mit dem Eintragungsvermerk vom 16. Juni 1859 und dem Cessionsvermerk vom 14. Juni 1864

sowie verbunden mit den Hypothekenbuchsauszügen vom 16. Juni 1869 und 14. Juni 1864

Pillkallen, den 18. Dezember 1891. Königliches Amtsgericht.

[58240] Verkündet am 28. Dezember 1891. Referendar Schmitz, als Gerichtsschreiber. Im Namen des Königs! - Auf den Antrag des Pantoffelmachers Johann Quester von hier, vertreten durch den Rechtsanwalt

Neßlinger von hier, erkennt das Königliche Amts⸗

gericht zu Wehlau durch den Amtsrichter Uhl für

Recht:

.Die Hypothekenurkunde über 200 Thaler Darlehn, eingetragen aus der Schuldurkunde vom 17. Oktober 1800, am 11. August 1802 für den Lederfabrikanten Christian Leitel in Wehlau in Abthl. III Nr. 3 des dem Pan⸗ toffelmacher Johann Quester gehörigen Grund⸗ stücks Wehlau 168, gebildet aus der Schuld⸗ urkunde vom 17. Oktober 1800 und dem

Hypothekenbrief für kraftlos erklärt. . Die Kosten des A dem Antragsteller, Quester auferlegt.

ufgebotsverfahrens werden Pantoffelmacher Johann à

R.

Im Namen des Königs! Verkündet am 29. Dezember 1891. Referendar Ostendorff als Gerichtsschreiber. Auf den Antrag der Rechtsnachfolger der nach⸗

stehend benannten eingetragenen Gläubiger:

1) Vormund des minderjährigen Heinrich Pusch,

des Besitzers Heinrich Pucks aus Kreislacken, 2) des Besitzers Gottlieb Prawitt aus Schalben, 3) der Wittwe Mathilde2

A Koehrke, geb. Behrendt, aus Schalben,