1892 / 10 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 13 Jan 1892 18:00:01 GMT) scan diff

spätestens in diesem Termine ihre Rechte bei dem unterzeichneten Gerichte anzumelden und das be⸗ treffende Sparkassenbuch vorzulegen, widrigenfalls das gedachte Sparkassenbuch für kraftlos erklärt und die Inhaber mit ihren Ansprüchen werden aus⸗ eschlossen werden. 8 Gleichzeitig werden der oben aufgeführte Weber⸗ meister Friedrich Steindorf und dessen unbekannte Erben und Vermächtnißnehmer hierdurch geladen, spätestens in dem anberaumten Aufgebotstermin zu scheinen und ihre Rechte wahrzunehmen, widrigen⸗ falls auf Todeserklärung des bezeichneten ꝛc. Steindorf erkannt werden, auch die Nachlaßregulirung und die Ausantwortung der Erbschaft beziehentlich des Ver⸗ mächtnisses, sowie die Ertheilung eines Erbscheins an ie bekannten legitimirten Erben beziehentlich Ver⸗ mächtnißnehmer des ꝛc. Steindorf ohne Rücksicht auf diejenigen, welche sich nicht melden, erfolgen wird. Zerbst, den 7. Januar 1892. 1b Herzoglich Anhaltisches Amtsgericht. ö11e“ Ausgefertigt: Zerbst, den 11. Januar 1892. (L. S.) Heinicke, Sekretär, 8 Gerichtsschreiber des Herzoglichen Amtsgerichts.

[45984] Aufgebot.

Auf den Antrag des Kaufmanns Friedrich Grund zu Glatz wird der Inhaber der angeblich verloren gegengenen Urkunde über 160,80 ℳ, Blanko⸗ Wechsel⸗Accept d d Glatz, den 23 April 1890 zahlbar am 20 Juli 1890, acceptirt von Robert Schmidt in Czernitz hierdurch aufgefordert, seine Rechte auf diese Uikunde spätestens im Aufgebots⸗ termin den 4. Inni 1892, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht anzu⸗ melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung derselben erfolgen wird. Rybnik, den 6. November 1891.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung III.

[60097] Aufgebot. 8

Es haben das Aufgebot angeblich getilgter Hypo⸗ thekenposten beantragt:

1) der Ziegeleibesitzer Gustav Brandt hier, ver⸗ treten durch den Rechtsanwalt Köpp hier, als Eigen⸗ thümer des Grundstücks Schneidemühl Nr. 348 für die im Grundbuche dieses Grundstücks in Abthei⸗ lung III. Nr. 20 unter Bildung eines Hypo⸗ thekenbriefes auf Grund des Erbrezesses vom

29. Juli 8 1 9nn. 1872 eingetragene Post von 400 nebst 5 % Zinsen seit dem 13. November 1872 Muttererbe des Hermann Carl Brandt zu Schneide⸗ mühl, z. Z. unbekannten Aufenthalts;

2) der Eigenthümer Gottlieb Firchau zu Moty⸗ lewo, vertreten durch den Justizrath Toelle hier, als Eigenthümer des Grundstücks Motylewo Nr. 70, für die im Grundbuche dieses Grundstücks in Ab⸗ III. Nr. 1 aus der Obligation vom

1. Janua 8 ia. Fevrnur 1877 eingetragene Post von 242 nebst 5 % Zinsen seit dem 1. Januar 1877 Mutter⸗ erbtheil des Ernst Franz Albert Firchau, zuletzt in Schneidemühl, z. Z. unbekannten Aufenthalts;

3) der Polizeisergeant Th. Schätzke hier, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Glaß hier, als Eigenthümer des Grundstücks Schneidemühl Nr. 730, früher Nr. 279 FP, für die im Grundbuche dieses Grundstücks in Abtheilung III. Nr. 1 aus dem ge⸗ tictlich besttigten Erbvergleich vom⸗2. Zabrn 1862 eingetragene Restpost von 74 Thlr. 15 Sgr. 1 Pf. Erbtheil nebst 5 % Zinsen seit dem 22. Februar 1862 für Marianna Elisabeth, geboren den 2. November 1843, und Reinhold, geboren den 7. Januar 1852, Geschwister Dalski aus Schneidemühl, z. Z. unbe⸗ kannten Aufenthalts, welche Post auch auf Schneide⸗ mühl Nr. 1506 Abtheilung III. Nr. 1 a über⸗ tragen ist.

Die betreffenden Gläubiger oder deren Rechts⸗ nachfolger werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 23. April 1892, Vormittags 10 Uhr, an Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 4 anberaumten Auf⸗ ebotstermine ihre Ansprüche und Rechte auf die etreffenden Hypothekenposten unter Vorlegung der darauf bezüglichen Urkunden und sonstigen Nachweise anzumelden, widrigenfalls auf Antrag gegen sie Aus⸗ schlußurtheil erlassen werden und die Löschung der betreffenden Hypothekenposten erfolgen wird.

Schneidemühl, den 6. Januar 1892.

Königliches Amtsgericht.

[60146] Aufgebot. 8 Der Seefahrer Hermann Breitenkamp in Neu⸗ schönebeck, geb. 24. Februar 1853, welcher im No⸗ vember 1879 mit dem Schiff Germania, Kapitän Dierks, von Hamburg nach New⸗York gefahren, und wahrscheinlich mit dem Schiff untergegangen ist, wird hiedurch auf Antrag des Wilhelm Breitenkamp in Neuschönebeck geladen, sich spätestens am 24. Ja⸗ nuar 1893, Morgens 11 Uhr, hier zu melden, widrigenfalls er für todt erklärt und sein Vermögen den nächsten bekannten Erben überwiesen werden soll. Zugleich werden Alle, welche über das Fortleben des Verschollenen Kunde geben können, zu deren Mittheilung und die Erbberechtigten zur Anmeldung ihrer Ansprüche im obigen Termin aufgefordert, widrigenfalls bei der Ueberweisung des Vermögens des Verschollenen auf sie keine Rücksicht wird ge⸗ nommen werden. Lesum, den 5. Januar 1892. 8 Königliches Amtsgericht. [60104] Aufgebot. Auf Antrag des Testamentsvollstreckers des ver⸗ .S.S Thomas Jörgensen, nämlich des Carl ugust Rudolph Mehring, wird ein Aufgebot dahin erlassen] Alle, welche an den Nachlaß des am 10. Oktober 1891 hierselbst verstorbenen Lootsen Thomas örgensen Erb⸗ oder sonstige Ansprüche und Forderungen zu haben vermeinen oder den Be⸗ stimmungen des von dem genannten Erblasser am 24. April 1890 am 5. No⸗ vember 1891 hierselbst publicirten Testaments, wie auch den dem Antragsteller als Testaments⸗ vollstrecker im § 6 des Testaments ertheilten Befugnissen, namentlich der Befugniß, Grund⸗ stücke, Hypotheken und Werthpapiere um⸗ und nraschre hen Clauseln anzulegen und zu tilgen, kurzum Alles zu thun, was die Regulirung des Nachlasses und die Ausführung des Testaments erforderlich macht, widersprechen

wollen, werden aufgefordert, solche An⸗ sprüche, Forderungen und Widersprüche bei dem unterzeichneten Frich Dammthor⸗ straße 10, I. Stock, Zimmer Nr. 17, spätestens aber in dem auf Freitag, den 11. März 1892, Nachmittags 1 Uhr, anberaumten Aufgebots⸗ termin, daselbst Parterre Süewee Nr. 7, anzu⸗ melden und zwar Auswärtige unter Be⸗ stellung eines hiesigen Zustellungsbevollmäch⸗ tigten bei Strafe des Ausschlusses. Hamburg, den 28. Dezember 1891. Das Amtsgericht Hamburg, Abtheilung für Auftebotssachen, gez. Tesdorpf Dr. F Veröffentlicht: Ude, Gerichtsschreibergehilfe.

7

[60107] Aufgebot. Auf den Antrag des sahtsamvalts Pallaske zu

Liegnitz, als Pfleger des Nachlasses des durch Urtheil des unterzeichneten Gerichts vom 11. September 1890 für todt erklärten, am 24. Dezember 1841 zu Prinsnig geborenen Johann Carl Schubert, Sohns der unverehelichten Dienstmnagd Johanne Christiane Schubert zu Rankau, werden die unbekannten Rechts⸗ nachfolger des genannten Johann Carl Schubert aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine am 6. Dezember 1892, Vormittags 11 Uhr, ihre Ansprüche und Rechte auf den Nachlaß des Johann Carl Schubert bei dem unterzeichneten Ge⸗ richt, Zimmer Nr. 29, anzumelden, widrigenfalls der Nachlaß den sich meldenden und legitimirenden Erben, in Ermangelung dessen aber dem Fiskus wird ver⸗ abfolgt werden, der sich später meldende Erbe alle Verfügungen des Erbschaftsbesitzers anzuerkennen schuldig und weder Rechnungslegung noch Ersatz der Nutzungen, sondern nur Herausgabe des noch V handenen würde fordern dürfen. Liegnitz, den 28. Dezember 1891. Königliches Amtsgericht.

[60106] Bekanntmachung.

Auf den Antrag des Rechtsanwalts Wyczynski, des Pflegers des Maria Kuczynska schen Nachlasses von Gottartowo werden die Erben der Letzteren aufgefordert, spätestens in dem Aufgebotstermin am. 20. Oktober 1892, Vormittags 11 Uhr, (Zimmer Nr. 9) sich zu melden, widrigenfalls der Nachlaß dem sich meldenden und legitimirenden Erben, in Ermangelung dessen aber dem Fiskus wird verabfolgt werden, und der sich später meldende Erbe alle Verfügungen des Erbschaftsbesitzers an⸗ zuerkennen schuldig, weder Rechnungslegung, noch Ersatz der Nutzungen, sondern nur Herausgabe des noch Vorhandenen würde fordern dürfen III. F. 16/91.

Strasburg W./ Pr., den 4. Januar 1892

Königliches Amtsgericht.

[60120]

Auf den Antrag des Rechtsanwalts Fautsch in Witten, des Pflegers über den Nachlaß des am 16. September 1891 zu Witten verstorbenen Schuh⸗ machers Friedrich Trippe, werden die Erben des letzteren aufgefordert, spätestens in dem Aufgebots⸗ termine am 9. November 1892, Vormittags 11 ½ Uhr, ihre Rechte und Ansprüche auf den Nachlaß anzumelden, widrigenfalls der Nachlaß dem sich meldenden und legitimirenden Erben, in Er⸗ mangelung dessen aber dem landesherrlichen Fiskus verabfolgt werden wird und der sich später meldende Erbe alle Verfügungen des Erbschaftsbesitzers anzu⸗ erkennen schuldig und weder I“ noch Ersatz der Nutzungen, sondern nur die Herausgabe des noch Vorhandenen zu fordern berechtigt ist.

Witten, den 5. Januar 1892.

Königliches Amtsgericht.

[60105] Aufgebot.

Auf Antrag der Frau Juliana Maria, geb. Ball⸗ heimer, des verstorbenen Friedrich Hermann Carl Ludwig Christian Bogislav von Krüger Wittwe, ver⸗ treten durch die Rechtsanwälte Dres. Seebohm, Scharlach, Westphal und Poelchau, wird ein Auf⸗ gebot dahin erlassen:

Alle, welche an den Nachlaß des am 5. Dezember 1891 hierselbst verstorbenen Hauptmanns a. D. Friedrich Hermann Carl Ludwig Christian Bogislav von Krüger Erb⸗ oder sonstige Ansprüche zu haben vermeinen, oder den Bestimmungen des von demselben in Gemeinschaft mit seiner ihn überlebenden Ehefrau, der Antragstellerin, am 21. November 1874 hierselbst errichteten und am 17. Dezember 1891 publicirten Testaments und insbesondere der Einsetzung der Antrag⸗ stellerin zur Universalerbin widersprechen wollen, werden hierdurch aufgefordert, solche An⸗ und Widersprüche bei dem unterzeichneten Amts⸗ gericht. Dammthorstraße 10, I. Stock, Zimmer Nr. 17, spätestens aber in dem auf Freitag, den 11. März 1892, Nachmittags 1 Uhr, anberaumten Aufgebotstermin, daselbst Par⸗ terre, Zimmer Nr. 7, anzumelden und zwar Auswärtige unter Bestellung eines hiesigen Zu⸗ stellungsbevollmächtigten bei Strafe des Aus⸗ schlusses.

Hamburg, den 5. Januar 1892.

Das Amtsgericht Hamburg, Abtheilung für Aufgebotssachen. gez. Tesd orpf Dr. Veröffentlicht: Ude, Gerichtsschreibergehilfe.

[60121] Oeffentliche Bekanntmachung.

Die am 22. Dezember 1891 verstorbene verwitt⸗ wete Frau Professor Dr. Marie Schödler, geborene Ulrich, hat in ihrem am 29. Dezember 1891 er⸗ öffneten Testamente vom 3. Februar 1887 ihre Söhne, den Kandidaten der Theologie Albrecht Schödler und den Studenten der Chemie und Hüttenkunde Ulrich Schödler bedacht.

Berlin, den 2. Januar 1892.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 87.

[601453ͤ3 Im Namen des Königs!

Verkündet Züllichau, den 5. Januar 1892.

Bonas, Gerichtsschreibergehülfe.

In Sachen, betreffend das Aufgebot zum Zwecke der Todeserklärung des Eigenthümers Johann Gott⸗ lieb Fechner zu Buckow, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Züllichau durch den Amtsgerichtsrath Aue für Recht:

1) der Eigenthümer Johann Gottlieb Fechner, zuletzt in Buckow (Kreis Züllichau⸗Schwiebus) wohnhaft gewesen, wird für todt erklärt;

2) die Kosten des Verfahrens fallen der Antrag⸗

stellerin zur Last. “““

[59952 Sesh e h.

Das Verfahren betreffend das Aufgebot der Nach⸗ laßglänbiger des am 14. Mai 1891 zu Dörgenhausen verstorbenen Ziegeleiarbeiters Friedrich August Kopf ist beendet.

Hoyerswerda, den 7. Januar 1892

Königliches Amtsgericht.

[59950

Das Königl. Amtsgericht München I., Abthei⸗ lung A. für Civilsachen, hat unterm 7. Januar 1892 folgendes Ausschluß⸗Urtheil erlassen:

I. Der Interimsschein der Bayr. Hypotheken⸗ und Wechselbank dahier vom 31. Dezember 1855 über eine theilweise Einlage von 25 Fl. zur ersten Klasse der IX. Jahresgesellschaft 1855 Nr. 104 Fol. 11, unterzeichnet von Director Brattler und Administrator Gottschall, wonach Heinrich Georg Karl Holtzborn in Hammelburg Mitglied dieser Jahresgesellschaft der Rentenanstalt genannter Bank geworden ist, wird für kraftlos erklärt.

II. Der Antragsteller Jakob Holtzborn hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

München, den 8. Januar 1892.

Der Königl. Gerichtsschreiber: (L. S.) Horn.

[60131]

Das Königliche Amtsgericht zu Geldern hat unterm 30. Dezember 1891 folgendes Ansschluß⸗ urtheil erlassen:

Das auf den Namen des am 3. Oktober 1890 zu Eyll verstorbenen Kossaten Mathias Helmanns lautende Sparkassenbuch Nr. 883 (achthundert drei⸗ undachtzig) der Sparkasse zu Aldekerk über 4500 (in Buchstaben: viertausend fünfhundert) wird für kraftlos erklärt und verordnet, daß dem Verlierer ein neues an dessen Stelle ausgefertigt wird. Die Kosten werden dem Antragsteller zur Last gelegt.

gez. Pfeffer. (L. S.) Beglaubigt: Egink, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[59957] Bekauntmachung.

Durch Ausschlußurtheil vom 1. Dezember 1891 sind die Abrechnungsbücher der Sparkasse zu Magde⸗ burg: a. Nr. 79 888 B, über 63,87 ℳ, ausgefertigt für Wilhelm Müller, b. Nr. 52 784 C über 305,52 ℳ, ausgefertigt für Fräulein Bertha Löwenthal zu Diesdorf, c. Nr. 76 808 B über 2,13 ausgefertigt für Fräulein Ottilie Thumann, für kraftlos erklärt worden.

Magdeburg, den 1. Dezember 1891.

atgezmigliches Amtsgericht. Abtheilung 6.

[60144 Im Namen des Königs! Verkündet am 6. Januar 1892. gez. Hettwer, Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag des Amtsverbandes Hirschfelde,

vertreten durch den Amtsvorsteher Baron v. Pfuél zu Wilkendorf, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Freienwalde a./O. durch den Amtsrichter Koeppen für Recht: Das Quittungsbuch Nr. 1936 der Sparkasse des Kreises Ober⸗Barnim zu Freienwalde a. / O., lautend auf das Amt Hirschfelde und auf einen Bestand von 2091 4 ₰, wird für kraftlos erklärt.

Die Kosten werden dem Amtsverbande Hirschfelde auferlegt.

Im Namen des Königs! Verkündet am 19. Dezember 1891. rßewinkel, Referendar, als Gerichtsschreiber.

In Sachen, betreffend das Aufgebot:

1) folgender Hypothekenpost: „eine selbstschuld⸗ nerische Bürgschaft zur Höhe von 80 Thalern nebst Verzugszinsen und Kosten zu Gunsten des Richters Brüning zu Herbram, im Falle Conrad Rustemeyer die demselben schuldigen 80 Thlr. in den in der Urkunde stipulirten Terminen nicht zahlen werde“, welche im Grundbuche von Schwaney Bd. 8 Bl. 37 in Abtheil. II. sub Nr. 6 laut Urkunde vom 28. Oktober 1821 ex decr. de 6. März 1844 ein⸗ getragen steht,

2) folgender Hypothekenpost: „auf Nr. 7 für die Geschwister Johann Adam, Josef Bernard, Agnes Wilhelmine, Franz Anton und Therese Bernardine Pütt diejenigen Rechte und Ansprüche, welche ihnen in den §§ 3 bis 5 der Verhandlung vom 24. September 1861 und in der Verhandlung vom 8. Oktober 1861 zugesichert sind“, welche im Grund⸗ buche von Paderborn Bd. 6 Blatt 26 in Abtheil. II. sub Nr. 5 ex decr. de 5. November 1861 ein⸗ getragen steht,

3) der über folgende Post gebildeten Urkunde: .16 Thlr. 10 Sgr. mit Zinsen von 13 Thlr. 20 Sgr. seit dem 5. Juni cr. à 5 % berechnet, an Judikat zufolge Mandat vom 24. Juni 1868 und Requi⸗ sition vom 2. Juni 1869 für den Rechtsanwalt Fischer hier, eingetragen ex decr. de 19. Juni 1869“, welche im Grundbuche von Paderborn Bd. 138 Bl. 117 in Abtheil. III. sub Nr. 15 ein⸗ getragen steht,

4) folgender Hypothekenpost: 83 Thlr. 6 Sgr. 7 Pfg. verschuldet Besitzerin für Waaren dem Kauf⸗ mann Friedrich Wilhelm Rolff zu Paderborn; ein⸗ getragen nebst Zinsen und Kosten auf Grund der Urkunde vom 30. Dezember 1840 zufolge Verfügung vom 13. Januar 1841“, welche im Grundbuche von Pe Bd. 15 Bl. 2 in Abtheil. III. unter Nr. 3 eingetragen steht,

erkennt das Königliche Amtsgericht zu Paderborn durch den Amtsgerichtsrath Honselmann für Recht:

daß alle Diejenigen, welche an die vorerwähnten unter Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Posten Ansprüche zu haben glauben, mit denselben auszuschließen und die Posten im Grundbuch zu löschen, sowie daß die unter Nr. 3 erwähnte Urkunde für kraftlos zu er⸗ klären und endlich, daß die Kosten den Antragstellern zur Last zu legen.

Paderborn, den 22. Dezember 1891. Gerichtsschreiberei II. des Königlichen Amtsgerichts.

[59925

Der Grundschuldbrief über die für den Kaufmann Wilhelm Damerow zu Berlin auf dem im Grund⸗ buche von Pankow Band VII. Blatt Nr. 358 ver⸗ zeichneten Grundstücke in Abtheilung III. Nr. 2 ein⸗ getragenen 3000 Grundschuld ist durch Ausschluß⸗ urtheil von heute für kraftlos erklärt.

Berlin, den 4. Januar 1892.

Königliches Amtsgericht II. Abtheilung XVI.

1“

[60143] Im Namen des Königs! Verkündet am 28. Dezember 1891.

Paetzold, als Gerichtsschreiber.

In der Ewald'schen Aufgebotssache, kennt das Königliche Amtsgericht zu D den Amtsrichter Hirsch für Recht:

1) Die Hypothekenurkunde über 2200 Thaler Ein⸗ gebrachtes, eingetragen aus dem Illatenhekenntniß vom 15. September 1854 für die verehelichte Bauergutsbesitzer Schneider, Anna Sophie, geb. Ewald, zu Saepzig in Abtheilung III. Nr. 8 des dem Bauergutsbesitzer Martin Ewald zu Saepzig Fhörigen Grundstücks von Saepzig Band I. Blatt Nr. 8 (früher Band II. Blatt Nr. 64), gebildet aus einer Ausfertigung des vorbezeichneten Illatenbekenntnisses und dem Eintragungsvermerk vom 27. Oktober 1854 wird für kraftlos erklärt.

Die Kosten des Aufgebotsverfahrens hat der Antragsteller zu zahlen. Königliches Amtsgericht. Hirsch.

Im Namen des Königs!

Verkündet am 4. Januar 1892. Hafenjäger, Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag

1) der verwittweten Frau Rittergutsbesitzer Emilie von Schmidt, . 6

2) des Hugo von Schmidt,

3) des August von Schmidt,

4) der Frau Gutsbesitzer Kegel, vertreten durch ihren Ehemann Otto Kegel als ihren General⸗ bevollmächtigten,

5) der Frau Major von Schmidt im Beistand ihres Ehemannes Hermann von Schmidt,

6) des Emanuel von Schmidt,

7) des Fräuleins Ida von Schmidt,

8) des Fritz von Schmidt, vertreten durch seine Mutter die Wittwe von Schmidt als Vormund,

9) des Rittergutsbesitzers Friedrich von Schmidt, zu 1, 3, 6, 7, 8 in Moschütz bei Friedheim, zu 2 in Berkenow, zu 4 in Lebehnke, zu 5 in Schellin, zu 9 in Küstrinchen, sämmtlich vertreten durch den Rechtsanwalt Schönfeldt hier, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Schivelbein durch den Gerichts⸗ assessor Perrin für Recht:

Die Hypothekenbriefe über folgende in dem Grundbuche des Ritterguts Berkenow Abth. III. verzeichnete Posten:

Nr. 17. 5000 Thlr. für Fräulein Emma Elise Clara Rhades,

Nr. 18a. 20 014 Thlr. 16 Sgr. 4 Pf. für den Rittergutsbesitzer Hugo von Schmidt zu Berkenow,

b. 3129 Thlr. 1 Sgr. 8 Pf. und Jc. 7856 Thlr. 12 Sgr. für den Rittergutsbesitzer Friedrich von Schmidt zu Moschütz und Küstrinchen,

Nr. 19. 6000 Thlr. für den Rittergutsbesitzer Hugo von Sch d für kraftlos erklärt.

[59926]

Perrin.

[59958]

Das unterzeichnete Königliche Amtsgericht hat in seiner heutigen öffentlichen Sitzung nachstehendes Ausschlußurtheil erlassen und verkündet:

1) die eingetragenen Gläubiger oder deren un⸗ bekannte Rechtsnachfolger, welche

a. auf die Post Abthlg. III Nr. 6 des Grund⸗ buchs von Vörden Band 4 Blatt 226 über ein für die Erben Heinrich Hölting'sche Subhastationsmasse zu Vörden auf Grund des Adjudikationsbescheides vom 29. Dezember 1854 eingetragenes rückständiges Kaufgeld von 456 Thlr. nebst 5 % Zinsen seit 11. Januar 1855,

b. auf die Post Abthlg. III Nr. 5 des Grund⸗ buchs von Ovenhausen Band 7 Blatt 347 über eine für die Elisabeth Dohmann zu Ovenhausen aus der Urkunde vom 10. Februar 1830 eingetragene Abfin⸗ dung von 95 Thlr. 24 Sgr.,

c. auf die Post Abthlg. III Nr. 10 des Grund⸗ buchs von Kollerbeck Band 2 Blatt 74 über eine für den Friedrich Gröne zu Langenkamp aus der

5. August 1845 . Urkunde vom 28. Oktober 1846 eingetragene Abfin⸗ dung von 40 Thlr. und 6 Hemden,

d. auf die Post Abthlg. III Nr. 2 des Grund⸗ buchs von Ovenhausen Band 4 Blatt 179 über ein für die Minorennen Warnecke, bevormundet durch Liborius Rosenfeld zu Ovenhausen, laut Urkunde vom 18. März 1819 eingetragenes Darlehn von 50 Thlr. nebst 5 % Zinsen,

Ansprüche erheben könnten, werden mit solchen ausgeschlossen, auch werden die Eigenthümer der be⸗ lasteten Grundstücke ermächtigt, die Löschung der auf⸗ gebotenen Posten im Grundbuche zu beantragen;

2) das über folgende im Grundbuche von Großen⸗ breden Band 1 Blatt 45 Abthlg. III Nr. 8 ein⸗ getragene Post „Einhundertvierzehn Thaler 9 . 7 Pfg. Judikat nebst 5 % Zinsen von 106 Thlr. 20 Sgr. seit 1. Dezember 1868 und 1 Thlr. 26 Sgr. Kosten für den Pastor Wilhelm Wrede zu Marien⸗ münster auf Grund des Agnitionsresoluts vom 15. Mai 1869“ gebildete Hypothekendokument wird für kraftlos erklärt.

Die Kosten des Verfahrens fallen den Antrag stellern zur Last.

Höxter, 28. Dezember 1891.

Königliches Amtsgericht.

[59951] Im Namen des Königs! Verkündet am 30. Dezember 1891. Hasenjäger, Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag des Lehrers Kroggel zu Schivel⸗

bein, vertreten durch den Rechtsanwalt Schönfeldt

daselbst, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Schivelbein durch den Amtsgerichtsrath v. Mellenthin für Recht:

1) Die auf dem Grundstücke Band VII Blatt Nr. 555 von Schivelbein in Abth. III. unter Nr. 2 eingetragenen 85 Thlr. nebst 5 % Zinsen sind im ee des Pfandgrundstückes zur Löschung zu ringen, 88b

2) das über den Theilbetrag von 25 Thlr. 21 Sgr. der unter Nr. 1 gedachten Post gebildete Zweig⸗ ean. wird zum Zwecke der Löschung für kra⸗

ärt,

3) die Kosten sind gemäß § 89 G.⸗K.⸗G. von dem Antragsteller zu tragen. 88

Von Rechts Wegen. 8 v. Mellenthin.

midt zu Berkenow eingetragen, werden

1eesh, Unbeil vom 5. Januar 1892 ist der für Käthner Johann Köpte zu Bölzig ausgestellte

Recognitionsschein über die zur Eintragung auf

Flötenstein. Nr. 64 notirte Darlehnsforderung von

100 Thlr. für kraftlos erklärt worenn.

Baldenburg, den 6. Januar 1892.

Königliches Amtsgericht.

1“

30 Bekanntmachung. Ausschlußurtheil des Königlichen Amts⸗ ichts zu Bieber vom 7. Januar 1892 ist der deeae vom 10. Dezember 1889 über die im Grundbuch von in Gemoshach Art. 29 Abth. III. Nr. 17, 8 1111““ 6 8 TE1 für den Privatier Dr. Heinrich Pfahl zu Bieber ein⸗ getragene Darlehnsforderung von 1654 56 für kraftlos erklärt. 8 Bieber, den 8. Januar 1892. Königliches Amtsgericht.

[59927) Im Namen des Königs! Verkündet am 5. Januar 1892. Lohse, Aktuar, als Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag des Landmanns Carl Reinhold Lebrecht Kohtz in Quickborn, vertreten durch den Rechtsanwalt Stammer in Pinneberg, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Pinneberg durch den Amtsrichter Albrecht für Recht:

Die Catharina Elsabe Scheelck in Quickborn oder deren unbekannte Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen an die im Grundbuche von Quick⸗ born Band VIII Blatt Nr. 294 in Abtheilung III unter Nr. 2 aus dem Contracte vom 2. Juni 1813. eingetragene Hypothek von 360 ausgeschlossen.

Die Kosten fallen dem Antragsteller zur Last.

Albrecht.

50132

Ausschlußurtheil von heute ist die über die im Grundbuche von Minden Band VI. Blatt 500 Abthl. III. Nr. 4 für den Trödelhändler Herbort zu Minden eingetragene Post von 45 Thlr. 28 Sgr. 6 Pf. Judikat nebst 5 % Zinsen seit 2. Oktober 1862, 2 Thlr. 25 Sgr. vorgeschossene Gerichtskosten und die Kosten der Eintragung, zufolge rechtskräftigen Mandats vom 19. September 1862, eingetragen auf Requisition des Prozeßrichters vom 10. Februar 1863, gebildete Hypothekenurkunde für kraftlos erklärt. Die Kosten trägt Antragsteller.

Minden, den 8. Januar 1892. Königliches Amtsgerich

[60137]

Durch Ausschlußurtheil von heute ist das im Grundbuche von Minden Band XVI. Blatt 1099 Abthl. III. Nr. 12 eingetragene Darlehn von 90 Thlr. nebst 5 % Zinsen aus der Urkunde vom 8. November 1832 für die Wittwe Lehrer Witte zu Minden nebst zugehöriger Hypothekenurkunde für kraftlos erklärt und die Kosten der Antragstellerin zur Last gelegt.

Minden, den 8. Januar 1892.

Königliches Amtsgericht.

[60134] Durch Ausschlußurtheil von heute ist die über das im Grundbuche von Minden Band XVII. Blatt 1784 Abth. III. Nr. 3 für die 4 minorennen Kinder des verstorbenen Kaufmanns Friedrich Wilhelm Rumpf zu Minden, Namens: Friedrich Wilhelm, Friedrich Christian Richard, Agnes Charlotte Norber⸗ tine und Robert Friedrich Wilhelm Christian auf Grund der notariellen Urkunde vom 11. Oktober 1878 eingetragene Darlehn von 3716 ℳ, verzinslich seit dem 11. Oktober 1878 mit 4 ½ % und nach halb⸗ jährlicher Kündigung rückzahlbar gebildete Hypotheken⸗ urkunde für kraftlos erklärt und werden die Kosten dem Antragsteller zur Last gelegt.

Minden, den 8. Januar 1892.

Königliches Amtsgericht.

[60136] „Durch Ausschluß⸗Urtheil von heute ist das im Grundbuche von Haddenhausen Band I. Blatt 19 Abth. III. Nr. 1 auf Grund des Rezesses vom 28. Mai 1831 für die Kinder erster Ehe des Be⸗ jitzes, Namens Anna Sophie Marie Elisabeth, ge⸗ boren den 12. Oktober 1807, Johann Friedrich Wil⸗ helm, geb. den 3. August 1811, Carl Ernst Heinrich, geboren 12. März 1814, Sophie Marie Charlotte, geboren den 13. Oktober 1816, und Anna Justine Sophie Louise, geboren den 27. Januar 1820, ein⸗ getragene Abdicat von 510 Thlrn. 26 Sgr. 6 Pf. und zwar für jedes Kind 102 Thlr. 5 Sgr. 3 ¾ Pf. und das Anerberecht für eins der Kinder, das Kapital fällig zur gesetzlichen Zeit und die Erziehungsverbind⸗ lichkeit, nebst zugehörigen Hypothekenurkunde für kraftlos erklärt und die Kosten dem Antragsteller auferlegt. Minden, den 8. Januar 182. Königli Amtsgericht. [60133] Durch Sasschlugurtseil von heute ist die im Grundbuche von usberge Band V. Blatt 272 Abthl. III. Nr. 9 für den Stadtkämmerer F. Rohde zu Minden eingetragene Hypothek von 1800 nebst 5 % Zinsen und gegen halbjährliche Kündigung aus der Obligation vom 5. März 1879 gebildete Hypo⸗ thekenurkunde für kraftlos erklärt und werden die Kosten dem Antragsteller auferlegt. 8 Minden, den 8. Januar 1892. Königliches Amtsgericht.

1eanen 1

Durch Ausschlußurtheil von heute ist die über das A Grundbuch von Friedewalde Band II. Blatt 471 - thl. III. Nr. 1 aus der gerichtsichen Verhandlung om 30. Januar 1836 für den Minorennen Heinri

82 inzen aus Friedewalde eingetragene Darlehn S Abfindung von 100 Thlr. gebildete Hypotheken⸗ seumnde für kraftlos erklärt auf Kosten des Antrag⸗

Minden, den 8. Januar 1892. Königliches Amtsgericht.

[60140 Bekanntmachung. 1“ „Durch Ausschlußurtheil des eg —2 Ge⸗ richts vom 7. Januar 1892 sind die über die im Grundbuche von Hamm Band 152 Art. 15 Abth. III. Nr. 2 bezw. Bd. 153 Art. 44 Abth. III. Nr. 2 eingetragenen Posten von 700 bezw. 1000 gebildeten Grundschuldbriefe vom 24. Dezember 1888 für kraftlos erklärt. 9

Hamm, den 8. Januar 1892.

Königliches Amtsgericht.

11“

[59929] Bekanntmachung.

Durch unser heute verkündetes Urtheil sind die Geschwister Heinrich Otto, Christof, Johann Chri⸗ stof und Bernard Zurbrüggen bezw. deren Rechts⸗ nachfolger mit ihren Ansprüchen auf die im Grund⸗ buch von Harsewinkel Band 10 Blatt 3552 Abth. III. Nr. 1 aus dem gerichtlichen Vertrage vom 29. April 1818 eingetragenen Abfindungen von 90 Thlrn. 12 ½ Sgr. ausgeschlossen. 8

Warendorf, den 30. Dezember 1891.

Königliches Amtsgericht.

[59949]

Im Namen des Königs! Verkündet am 4. Januar 1892. Lohse, als Gerichtsschreiber.

In Sachen, betreffend das von dem Kaufmann Carl Rathgen zu Eckernförde, vertreten durch den Rechtsanwalt Lotz daselbst, beantragte Aufgebot, erkennt das Königliche Amtsgericht I. zu Eckern⸗ förde durch den Amtsrichter Martensen für Recht:

Die Verschreibung vom 5. April 1834, aus welcher im Grundbuche von Eckernförde Band VIII Blatt 361 in Abtheilung III unter Nr. 3 für den Kammerherrn Grafen von Scheel⸗Plessen auf Sier⸗ hagen die Post von 360 eingetragen steht, wird für kraftlos erklärt und die unbekannten Rechts⸗ nachfolger des eingetragenen Gläubigers, welcher verstorben ist, sowie der unbekannte Inhaber der Verschreibung werden mit ihren Rechten und An⸗ sprüchen auf die Post ausgeschlossen. 1““

[59956] Bekaneimechtng.

Der Gläubiger der auf Pettelkau Nr. 1 Abthlg. III. Nr. 2 auf Grund der Obligation vom 3. Juni 1824 eingetragenen Post von 330 sowie dessen Rechts⸗ nachfolger sind mit ihren Ansprüchen auf diese Post durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom heutigen Tage ausgeschlossen worden. 8—

Braunsberg, den 16. Dezember 1891.

Königliches Amtsgericht.

[59948]

Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Ge⸗ richts vom 22. d. M. sind alle Diejenigen, welche Ansprüche und Rechte auf die Hypothek von 2250 ℳ, welche im Grundbuch von Strandelhjörn Band III. Blatt 8 Abtheilung III. unter Nr. 1 aus den Ver⸗ trägen vom 28. Juni 1862 und 4. September 1880 für den Hufner Nis Nissen in Rauberg (Tyrholm) eingetragen ist, zu machen haben, mit ihren Rechten und Ansprüchen auf die Hypothek ausgeschlossen. Toftlund, den 23. Dezember 1891.

Königliches Amtsgericht.

[59238] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil des hiesigan Königlichen Amtsgerichts vom 17. Dezember 1891 sind die In⸗ haber der im Grundbuche von

1) Klein⸗Gudellen Nr. 18 in Abtheilung III:

a. unter Nr. 1b für die Charlotte Fischer, ver⸗ wittwete Didszuneit, wieder verehelichte Schaumann, aus dem Vertrage vom 18. De⸗ zember 1849 eingetragenen Forderung von 100 Thalern,

unter Nr. 3 für den Grundbesitzer Schlaf aus dem Erkenntniß vom 10. April 1878 eingetragenen 90 90 und 12 95 Extrajudicialien sowie 2 80 Kosten;

2) von Szielasken Nr. 23 in Abth. III Nr. 1 für die Geschwister Worm aus dem Rezeß vom 27. September 1836 eingetragenen Frbtheile von

a. 90 Thaler des Johann Heinrich und seiner Ausstattung, 20 Thaler werth,

b. 90 Thaler der Eva und ihrer Ausstattung, 20 Thaler werth,

c. 90 Thaler der Louise und ihrer Ausstattung,

28 Thaler werth;

3) von Serguhnen Nr. 16 in Abth. III Nr. 1 für den Arbeiter Christian Willumeit aus dem Ver⸗ trage vom 30. September 1852 eoee rück⸗ ständigen Kaufgeldforderung von 13 Thalern 29 Sgr.;

4) von Alt⸗Bodschwingken Nr. 42 in Abth. III Nr. 1 a für August Gallinat aus dem Vertrage vom 16. April 1866 eingetragenen Abfindung von 15 Thalern; 1

5) von Dagutschen Nr. 2 in Abth. III Nr. 3 für den Altsitzer Mathes Reiner aus dem Rezesse vom 24. Oktober 1857 eingetragenen Forderung von 100 Thalern, 1. 1

mit ihren Ansprüchen auf die betreffenden Posten ausgeschlossen. -

Goldap, den 19. Dezember 1891.

Königliches Amtsgericht 8

[60139]

Durch Ausschlußurtheil vom 23. Dezember 1891 sind bezüglich der im Grundbuch von Hohenlimburg Band IV. Art. 13 Abtheilung III. Nr. 2 früher Band 1. Blatt 90 Abtheilung III. Nr. 6 für die jetzt verstorbene verehelichte Elise Stern von hier zur Sicherheit der in dem Vertrage vom 22. Sep⸗ tember 1862 stipulirten Rechte eingetragenen Kaution von 400 Thlr. die Berechtigten mit ihren Ansprüchen ausgeschlossen worden. b

Hohenlimburg, 23. Dezember 1891.

Königliches Amtsgericht.

60138

h Ausschlußurtheil vom 23. Dezember 1891 ist die Hypothekenurkunde über die im Grundbuch von Hohenlimburg B. IV. Art. 13 Abth. III. Nr. 5 früher B. I. Bl. 90 Abth. III. Nr. 10 aus der Obligation vom 23. Nopember 1874 für die Handlung unter der M. Bondy in Dülmen eingetragene Hypothek von 450 Thlr. für kraftlos enfe⸗ worden.

Hohenlimburg, 23. Dezember 1891. Königliches Amtsgericht.

[599531 Im Namen des Königs? Auf den Antrag der resp. Grundstückseigenthümer hat das Königliche Amtsgericht zu Sandau in der Sitzung vom 21. Dezember 1891 für Recht erkannt: A. Die bekannten und besonders geladenen und bezw. die unbekannten Rechtsnachfolger nachstehend

näher bezeichneter Hypothekenposten, nämlich: a. Der im Grundbuche von Sandau Häuser

Band I. Blatt Nr. 42 Abtheilung III. unter

Nr. 6 aus der Obligation vom 13. Februar

1861 für den Altsitzer Friedrich Wilms zu

Schönfeld zufolge Verfügung vom 14. Februar

1861 eingetragenen und demnächst unterm

15. März 1883 auf das Grundbuchblatt

Sandau Länder Band VII., Blatt Nr. 332,

Abtheilung III. unter Nr. 3 b zur Mithaft

übertragenen Darlehnsforderung von 100

Thalern gleich 300 nebst 4 ½ % Zinsen,

. der im Grundbuche von Sandau Häuser Band V. Blatt Nr. 204, Abtheilung III. unter Nr. 6 für die Wittwe Hulsch, Katharine Marie, geb. Inck, zu Sandau aus dem Kauf⸗ contracte vom 24. Juni 1824 zufolge Ver⸗ fügung vom 21. Juli 1824 unterm 7. Sep⸗ tember 1824 eingetragenen Restkaufgelder⸗ forderung von 20 Thalern gleich 60 ℳ,

der im Grundbuche von Warnau Band I.

Blatt Nr. 8, Abtheilung III., unter Nr. 1 für die Altsitzer⸗Wittwe Katharine Marie Schroeder, geb. Ziemann, zu Rehberg aus der Obligation vom 5. Mai 1812 unter demselben Tage eingetragenen Darlehnsrestforderung von 24 Thalern 27 Sgr. 6 Pfg. gleich 74 75 nebst 4 % Zinsen,

. der im Grundbuche von Camern Band V. Blatt Nr. 197 (früher Band I. Blatt Nr. 4) Abtheilung III. unter Nr. 1 für Friedrich Ziem aus dem Uebergabe⸗Vertrage d. d. Camern, den 16. Dezember 1793, veie eer Rest⸗ kaufgelderforderung von 30 Thalern 2 Sgr. 10 Pfg. gleich 90 28 ₰,

. der im Grundbuche von Rehberg Band I. Blatt Nr. 2 in Abtheilung III.:

a. sub Nr. 1 für Marie Elisabeth Wernicke, verehelichte Gaede oder Gägen, aus Göttlin laut Contracts vom 25. Februar 1760 eingetragenen 170 Thaler gleich 510 Kaufgelder, sub Nr. 2 für die Altsitzer Joachim und Anna, geb. Schulze, Wernicke'schen Eheleute aus demselben Contracte (wie ad a) ein⸗ getragenen 130 Thaler gleich 390 Terminsgelder,

ẽ. sub Nr. 3 für Johann Friedrich Wernicke laut des am 26. April 1790 confirmirten Uebergabe⸗Vertrages vom 15. Februar 1790 eingetragenen 300 Thaler gleich 900 Muttergut und Hochzeitentheil,

sub Nr. 4 für den Altsitzer Erdmann Wernicke und dessen Ehefrau Anna, geb. Drüsedau, aus demselben Contracte (wie ad y) eingetragenen 100 Thaler gleich 300 Termingelder, werden mit ihren Ansprüchen auf die vorbezeichneten Posten ausgeschlossen. B. Die Hypothekenurkunde über diejenigen 25 Thaler leich 75 Darlehn nebst 4 % Zinsen, welche aus der Obligation vom 13. September 1834 zunächst für die Masse der Wittwe Hildebrandt hierselbst zufolge Verfügung vom 14. September 1834 am 26. Sep⸗ tember 1834 in Abtheilung III. unter Nr. 1 des Grundbuchs von Kuhlhausen Band II. Blatt Nr. 52 (alte Nr. 49) eingetragen und demnächst am 24. Ja⸗ nuar 1858 für den Ackermann Johann Wilhelm Topp aus Kuhlhausen umgeschrieben worden sind, und welche aus der Schuldurkunde vom 13. September 1834 und den Hypothekenbuchsauszügen vom 26. Sep⸗ tember 1834 resp. 11. Februar 1858 gebildet ist, wird für kraftlos erklärt. C. Die Kosten des Verfahrens werden den Antrag⸗ stellern zur Last gelegt. Sandau, den 22. Dezember 1891. Königliches Amtsgericht.

[59954] Bekanntmachung.

Auf Antrag der eingetragenen Eigenthümer der belasteten Grundstücke sind durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Amtsgerichts von heute die einge⸗ tragenen Gläubiger resp. deren Rechtsnachfolger mit ihren Ansprüchen auf folgende Hypothekenposten aus⸗ geschlossen und zwar:

bez. der Post Abth. III. Nr. 2 Band III.

Blatt 729 Grundbuchs Westercappeln 8

100 Thlr. Gold für Colon Stephan Heinrich Tassemeyer get. Tiggemann zu Sennlich, und Abth. III. Nr. 1 Band I. Blatt 250 Grundbuchs kadbergen, 8 100 Thlr. Cour. für den Bürgermeister Sparen⸗ erg zu Ladbergen.

Tectehee. den 30. Dezember 1891.

Königliches Amtsgericht. [59955]

Auf Antrag:

1) des Kolon Hermann Lange zu Hambüren, Ge⸗

meinde Westercappeln,

2) des Kolon Heinrich Friedrich Caldemeyer zu

Hohne, Gemeinde Lengerich, sind durch Ausschlußurtheil unterzeichneten Amts⸗ gerichts vom 6. Januar 1892 die eingetragenen Gläubiger folgender Hypothekenposten mit ihren An⸗ sprüchen auf dieselben ausgeschlossen: zu 1) 1 Muttergut aus Erbregulirung vom 28. F a 8 3 1824, eingetragen Band II. Blatt 442 Abth. III. Nr. 1 Grundbuchs Cappeln für die erstehelichen Kinder des Heuermanns Friedrich Wilhelm Voß zu Metten, zu 2) 1800 Thlr. Kaution für Eberhard Friedrich Jacob Hunsche eingetragen Band I Blatt 286 Abth. III. Nr. 4 Grundbuchs Lengerich. Tecklenburg, den 7. Januar 18922. 1 Königliches Amtsgericht.

Bekanntmachung.

[60142] 8

In der Aufgebotssache Salinenarbeiter A. Finkeldei, Westernkotten, sind die Gläubiger der im Grund⸗ buche von Westernkotten Band I Blatt 31 Abth. III Nr. 5 eingetragenen Abfindung von 40 Thalern nebst anderen Vortheilen durch Urtheil vom heutigen Tage für ausgeschlossen erklärt

Lippstadt (Westf. „den 8. Januar 1892. 8 ö EHect tes Amtsgericht. 1

[59931] . 3 Die unbekannten Hve ügen der auf Guttstadt Nr. 33 eingetragenen 500 Thaler des Kaufmanns Hermann Friedländer sind mit ihren Ansprüchen auf die Post ausgeschlossen. Guttstadt, den 30. Dezember 1891. Königliches Amtsgericht.

[601172 Oeffentliche Zustellung. 1 ie Dienstmagd Lina Ester zu Reetzen bei Schöttmar, zugleich Vertreterin ihres Kindes Lina Friederike Anna Ester daselbst, im Prozesse, ver⸗ treten durch den Rechtsanwalt Dr. Klasing zu Her⸗ ford, klagt gegen den Dienstknecht Herm. Mertens⸗ otto, früher zu Westerwiehe, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, angeblich nach Amerika ausgewandert, wegen Ansprüche aus außerehelichem Beischlafe mit dem Antrage: 8 1) den Beklagten für den Vater des von der Klä⸗ Ffrin am 24. Junir 1891 geborenen Kindes, Namens Lina Friederike Anna, zu erklären, 2) ihn zu verurtheilen: 1 a. an die Klägerin an Tauf⸗, Entbindungs⸗ und Wochenbettskosten 2 50 ₰, b. für das genannte Kind von dessen Geburt ab bis zum zurückgelegten 3. Lebensjahre 18 ℳ, vom 3. bis zum vollendeten 14. Lebensjahre aber je 60 an jährlichen Alimenten. die rückständigen sofort und die laufenden in vierteljährlichen Raten im Voraus zu zahlen. c. an die Klägerin eine Satisfactionssumme von 150 zu zahlen. und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts⸗ gericht zu Rietberg auf den 15. März 1892, Vormittags 9 Uhr. 2 Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung, welche durch richterlichen Beschluß von heute nochmals be⸗ willigt ist, wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Rietberg, 4. Januar 1892. Timmer, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[60113] Oeffentliche Zustellung.

Der Schneidermeister Julius Wegner zu Nawitz bei Lauenburg i./ Pom., vertreten durch den ihm gerichtlich zugeordneten Rechtsanwalt Sternberg in Danzig, hat gegen:

1) den 8. enthümer Eduard v. Sychowski in Waldeck,

2) die Wittwe Pauline v. Sychowski, ge⸗ borene v. Tuchlinski, zu Lauenburg i./Pom.,

3) den August v. Sychowski, unbekannten Aufenthalts,

4) den Franz v. Sychowski, unbekannten Auf⸗

enthalts,

5) den Joseph v. Sychowski, unbekannten

Aufenthalts, den Rudolf v. Sychowski, unbekannten Aufenthalts, die verehelichte Bauunternehmer Pauline Janischewski zu Lusin, Kreis Neustadt Westpr., den Bauunternehmer Janischewski zu Lusin, Kreis Neustadt Westpr., den minderjährigen Fleischerlehrling Johann v. Sychowski zu Zoppot, zu 9) vertreten durch die Beklagte zu 2) als Vormünderin, wegen Zahlung von 503 Schadensersatz für widerrechtliche Fortnahme einer Kuh und von gedü⸗ vieh mit dem Antrage geklagt: die Beklagten solidarisch zur Zahlung von 503 nebst 5 % Zinsen seit dem Tage des ergehenden Urtheils zu verurtheilen und letzteres segen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreck⸗ ar zu erklären. Kläger ladet die Beklagten zu 3, 4, 5 und 6 Ge⸗ schwister August, Franz, Joseph und Rudolf v. Sychowski zur weiteren mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die III. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Danzig auf den 6. April 1892, Vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zu⸗ gelassenen Anwalt zu bestellen. um Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszu bekannt gemacht. b Danzig, den 6. Januar 1892. Grubel, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. [60125] Oeffentliche Zustellung.

Die Firma Max Pinthus u. Co. zu Magdeburg, vertreten durch den Rechtsanwalt Ullmann daselbst, klagt gegen den Handelsmann Wilhelm Lehmann und dessen Ehefrau, früher zu Magdeburg, Trommels⸗ berg 2 wohnhaft, jetzt in unbekannter Abwesenheit, wegen gelieferter Waaren, mit dem Antrage, die Beklagten kostenpflichtig zu verurtheilen, an Klägerin 1290 90 nebst 6 % Zinsen seit dem 13. Juli 1891 zu zahlen, das Urtheil auch gegen Sicherheits⸗ leistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet die Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Magdeburg auf den 4. Mai 1892, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

““ 5. Januar 1892.

Wentzlau, Secretär, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[60124] Oeffentliche Zustellung. 8 Der Stellenbesitzer Vinzent Sollich aus een⸗ Krawarn vertreten durch den Rechtsanwalt Albers in Ratibor klagt gegen den Reitknecht Dominik Janocha, unbekannten Aufenthalts, wegen Sgeüe mit dem Antrage: den Beklagten kostenpflichtig zu verurtheilen über die auf dem Grundstück Blatt Nr. 40 Polnisch⸗ Krawarn in Abth. III. Nr. 1 eingetragene Post löschungsfähig zu quittiren, bezw. solche Urkunden zu beschaffen, daß die Post im Grundbuche ge⸗ löscht werden kann und das Urtheil für vor⸗ lãufig nollstreckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Ratibor auf den 9. März 1892, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Natibor, den 7. Januar 1892. Friemelt,

8

E111“

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts

8., N dggguI.

g der Klage