1892 / 11 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 14 Jan 1892 18:00:01 GMT) scan diff

treffen; ich glaube aber, daß im Spätherbst spätestens die bundesräthlichen Verordnungen werden getroffen werden. Gegenwärtig sind wir und das trägt vielleicht etwas zur Beruhigung des Herrn Vorredners bei mit der Prüfung der Frage beschäftigt, ob es an⸗ gängig ist, die Bestimmungen des Gesetzes über die Sonntagsruhe in dem Handelsgewerbe von den übrigen Bestimmungen abgesondert in Kraft treten zu lassen. Es besteht der Wunsch und die Hoffnung, daß dies möglich sein wird. Vor dem 1. April wird sich aber auch das nicht thun lassen, weil bis dahin nach Artikel 9 Absatz 3 weder die zur Durchführung des Gesetzes vorgesehenen Strafbestimmungen in Kraft treten, noch die in § 105 b Absatz 2 gedachten statutarischen Bestimmungen der Gemeinden und weiteren Kommunalverbände er⸗ lassen werden können. 8

Nun möchte ich, da ich einmal das Wort habe, mir doch noch einige Bemerkungen in Bezug auf die Ausführungen des Herrn Vorredners gestatten. Derselbe hat davon gesprochen, daß in ver⸗ schiedenen fiscalischen Arbeitsordnungen der Ausschluß von Angehörigen der socialdemokratischen Partei vorgeschrieben, und daß darin vor⸗ gesehen sei, daß Socialdemokraten, sofern sie sich als solche heraus⸗ stellen, ohne weiteres aus der Arbeit entlassen werden sollen. Er hat daraus einen Beweis dafür ableiten wollen, daß hier die fisca⸗ lischen Betriebe den Anfang gemacht hätten mit dem Boycott. Ich möchte nun glauben, daß, wenn Arbeitsordnungen existiren, welche derartige Vorschriften enthalten, diese Vorschriften nicht Rubrik des Boycotts zu bringen sind. (Widerspruch bei den Social⸗ demokraten.) Ich bitte um Verzeihung. Es sind das Vorschriften über Arbeitsbedingungen, deren Feststellung dem Arbeitgeber anheimfällt. Ebenso wie der Arbeiter nicht gezwungen werden kann, bei jedem beliebigen Arbeitgeber in Arbeit zu treten, ebensowenig kann der Arbeitgeber ge⸗ zwungen werden, jeden beliebigen Arbeiter in seine Arbeit aufzu⸗ nehmen. Wenn also der Arbeitgeber der Ueberzeugung ist, daß es für ihn nothwendig und nützlich ist, keinen Socialdemokraten in seinem Betriebe zu haben, so schließt er durch eine solche Bestimmung den Arbeiter nicht von jedem Erwerb aus, er boycottirt ihn nicht, sondern bewegt sich nur auf dem Gebiete der ihm zustehenden Befugnisse, daß er die Bedingungen, welche seine Arbeiter erfüllen sollen, vorschreibt. (Widerspruch bei den Socialdemokraten.)

Was die Gewerbe⸗Inspection, über die sich der Herr Vorredner auch noch verbreitet hat, anlangt, so bemerke ich, daß angesichts der geplanten Vermehrung der Stellen der Gewerbeaufsichtsbeamten in Preußen eine außerordentlich reiche Zahl von Bewerbern für diese Stellen hervorgetreten ist, daß also die preußische Regierung durchaus in der Lage ist, sich das beste Material auszusuchen.

Ich bemerke übrigens, daß der Gewerbeaufsichtsrath für Berlin kein activer Offizier gewesen ist, sondern daß er nur deswegen Major heißt, weil er Major bei der Landwehr ist. Also in dieser Beziehung trifft das aus seiner militärischen Vergangenheit von dem Herrn Vor⸗ redner abgeleitete Bedenken nicht zu. Es ist ja natürlich sehr schwer, die Charaktereigenschaften eines guten Bewerbers zu ermitteln und namentlich also zu prüfen, ob er nach dem Wunsche des Herrn Abg. Bebel (Zuruf bei den Socialdemokraten) Ja, das ist ja mit den Fähigkeiten auch so eine Sache. Die An⸗ forderungen sind ja außerordentlich verschieden. Der Herr Abg. Bebel hat soeben sogar den Wunsch ausgesprochen, es möchten Mediziner in die Gewerberathsstellen berufen werden. Nun halte ich es zwar für die Aufgabe des Gewerbe⸗Inspectorats für ganz nützlich, wenn ein mit medizinischem Blicke begabter Beamter Verwendung findet, allein es wird nicht durchweg möglich sein, ärztlich vorgebildete Personen in diese Stellen zu bringen. Und wenn wir solche Personen nur an der einen oder anderen Stelle haben, so wird das nicht viel helfen.

Im übrigen wollte ich nur wiederholen, was ich schon vorhin gesagt habe, daß die Wirksamkeit des Gewerbe⸗ aufsichtspersonals naturgemäß mit der Vermehrung der Auf⸗ sichtsbeamten in Preußen eine sehr viel intensivere werden wird. Wir werden nach dieser Vermehrung hinter keinem Lande der Welt zurückstehen. Und wenn dann bezüglich der Wirksamkeit nach dem Urtheil des Herrn Abg. Bebel noch etwas zu wunschen übrig sein sollte, so werden wir uns weiter darüber unterhalten können, wie den vorhandenen Mängeln abzuhelfen sein möchte.

Abg. Möller (nl.): Jeder Arbeitgeber, sei es der Staat oder ein Privatmann, müsse die Freiheit behalten, die Arbeiter anzunehmen, die er haben wolle, und die nicht anzunehmen, die er nicht haben wolle. Diese Freiheit dürfe man nicht beschränken, sonst schrieben schließlich die Gewerkvereine vor, welche Arbeiter angenommen werden dürften. Wenn früher Arbeitgeber socialdemokratische Arbeiter nicht hätten annehmen wollen, so erkläre sich das aus der nationalen Entrüstung gegen die socialdemokratischen Bestrebungen und sei daher gerechtfertigt gewesen. Man habe Leute nicht unterstützen wollen, die den Staat in seinen Fundamenten angriffen. Der Berliner Vier⸗ bovkott sei nicht aus ethischen Gründen gescheitert, sondern weil die Führer der Socialdemokraten die thörichte Auf assung gehabt hätten, sie könnten ihren Gesinnungsgenossen verbieten, Bier zu trinken. Was den Fall der Gebrüder Körting betreffe, so

i hier von Seiten der Arbeiter der Krieg begonnen, und wenn einmal geschossen werde, so sei es natürlich, wenn wieder geschossen werde. Den Mannheimer Betriebsinspector Wörrishöfer habe er nicht angegriffen, weil er in der socialdemokratischen Presse erörterte Dinge untersucht habe, er hätte sie vielmehr schon vorher untersuchen sollen, anstatt nachher einen notorischen Agitator mit dem Mantel der Autorität zu umgeben und so mit ihm vor die Arbeit⸗ geber treten zu wollen. Das sei eine unzulässige Verwirrung der Amtspflicht, und die Mehrzahl des Hauses werde ihm beistimmen.

Abg. Dreesbach (Soc.): Herr Wörrishöfer gehöre jedenfalls

den Fabrikinspectoren, denen auch Vertrauen von den Arbeitern ent⸗ gegengebracht werde, und er habe dieses Vertrauen, soweit es ihm möglich gewesen sei, gerechtfertigt. Der Fall mit der Untersuchung der Fabrik liege aber anders, als hier dargestellt sei. Die socialdemo⸗ kratische „Volksstimme“ in Mannheim habe wiederholt darauf hin⸗ gewiesen, daß in einer Fabrik, sogar mit gesundheitsschädlicher Fabrikation, oft 24, ja ohne wesentliche Unterbrechungen sogar 36 Stunden hinter⸗ einander gearbeitet werde. Daraufhin habe Herr Wörrishöfer die Sache untersuchen und, um auch das Vertrauen der Arbeiter bei dieser Unter⸗

ng zu haben, einen Unbetheiligten mitnehmen wollen, aber nicht den Versasser des betreffenden Zeitungsartikels oder den Redacteur, sondern den Stadtverordneten und das Mitglied des Bürgerausschusses in Mannheim Wilhelm Häusler, und er habe seinen Besuch mit iesem angemeldet. Der Fabrikant habe aber diesen Besuch mit dem allerdings socialdemokratisch gesinnten Herrn abgelehnt. Die Fabri⸗ kanten seien noch am selben Abend zusammengetreten und hätten sich bei der Regierung beschwert. Herr Wörrishöfer sei nun zum Glück gemaßregelt worden. Man ersehe daraus, wie weit die Fabri⸗ kanten die Berechtigung der Fabrikinspectoren anerkennten, wenn es

sich darum handele, aufzudecken, was sie gegen das Interesse der Arbeiter in ihren Fabriken duldeten.

Abg. Schrader (dfr.): Der Staatssecretär habe den Ausschluß socialdemokratischer Arbeiter von den fiscalischen Werken nicht eigent⸗ lich bestritten.

8

unter die

Der Arbeitgeber müsse allerdings vor dem Gesetz

Freiheit in der Annahme von Arbeitern haben; eine andere Frage sei es aber, ob es von einem höheren Standpunkt zu billigen sei, wenn man lediglich der Ueberzeugung halber jemanden von der Arbeit ausschließe. Am wenigsten sei das vom Staate zu billigen, vor dem jeder Bürger gleich sei. Die Ausführungen des Abg. Bebel hätten ihn erschreckt, denn sie liefen darauf hinaus, daß, weil gegen die Socialdemokraten früher ungerecht vorgegangen sei, sie sich jetzt im Kriegszustande befänden und das Recht hätten, Unrecht zu thun; denn ein Unrecht sei der Boykott. Die Brauereien hätten ja nicht einmal die Macht gehabt, den Grund des Boykotts zu beseitigen. Die Brauereien hätten dasselbe Interesse, wie die Wirthe, daß ihr Bier getrunken werde. Die Socialdemokraten hätten in diesem Kal Unbetheiligte durch Schädigungen zu etwas zwingen wollen.

en Kriegszustand zu erhalten heiße nichts anderes, als die Nation in zwei Theile spalten, wobei die Socialdemokraten auf der einen und alle Uebrigen auf der anderen Seite ständen. Gesetzt, die Socialdemokraten hätten früher unter dem Socialisten⸗ gesetz das Recht zu solchen Maßnahmen gehabt, so könnten sie doch nicht verkennen, daß ihnen jetzt von anderer Seite ent⸗ gegengekommen sei. Man habe das Socialistengesetz aufgehoben und sei auch in vielen anderen Beziehungen ihren Wünschen gerecht geworden. Er rathe den Socialdemokraten dringend, den Bogen nicht zu straff zu spannen. Wenn hie und da unter Nachwirkung des Socialistengesetzes in der Stellungnahme gegen die Social⸗ demokraten noch zu weit gegangen werde, so sei das zum guten Theil darauf zurückzuführen, daß man eine Periode zinter sich habe, in der die Gerechtigkeit gegen die Social⸗ demokraten vielfach aus den Augen gelassen worden sei. Die Social⸗ demokraten sollten der Mehrheit aber das Entgegenkommen er⸗ leichtern, anstatt es dadurch zu erschweren, daß sie den Krieg immer von neuem schürten.

Abg. Bebel (Soc.): Daß Herr Wörrishöfer den Unmuth der Unternehmer erregt habe, sei kein Wunder. Als ein galizischer Inspector gegen ähnliche barbarische Zustände Front gemacht, habe sich ein wahrer Entrüstungssturm in Petitionen wegen Ab⸗ berufung dieses Beamten erhoben. Die Unternehmerschaft könne es eben absolut nicht vertragen, wenn sie dem Arbeiter gegenüber Unrecht bekomme. Die Boycotts hätten schon Anfang der siebziger Jahre in Sachsen ihren Anfang genommen. Auch im Kriege seien noch lange nicht alle Mittel recht, auch der Krieg zwischen dey ⸗Bourgeoisie und den Arbeitern müsse gewisse Grenzen haben, und häufig seien die Grenzen dieses Kampfes vorzugsweise von den Unternehmern überschritten worden. Den geheimen, feigen Kampf mit den schwarzen Listen müsse jeder Arbeiter aufs entschiedenste verurtheilen; jetzt werde auch officiell erklärt, daß auch die fiscalischen Betriebe das Recht hätten, Arbeiter, deren politische Gesinnung mit der der Staatsgewalt nicht harmonire, aus den Be⸗ trieben auszuschließen. Wie man im Mittelalter religiöse Ketzer ver⸗ brannt habe, so verfehme man jetzt politische Ketzer. Die linke Seite habe diese Kampfesweise verurtheilt, als es sich um die Maß⸗ regelung fortschrittlicher Beamten gehandelt habe, und die conservative Seite werde jetzt gewahr, daß diese Waffe eine zweischneidige sei. Jetzt werde von Seiten des Staatssecretärs feierlich der Grund⸗ satz proclamirt, daß in fiscalischen Betrieben Socialdemokraten nicht arbeiten dürften. Das werde consequenter Weise dahtn führen, daß auch die Unternehmer verlangten, daß der Arbeiter so stimme, wie sie wollten. Daß dieses schließlich zu einem Zustande führen würde, der mit einer gewalt⸗ thätigen Action einzig und allein endigen müßte, darüber sei für ihn gar kein Zweifel. Daß auch die Staatsgewalt den Boykott über die Arbeiter verhänge, gehe aus einem Erlaß des früheren Kriegs⸗ Ministers von Verdy an die Schwartzkopff'sche Fabrik hervor, in welchem die Directoren angewiesen würden, alle socialdemokratischen Elemente, nicht nur organisirte Arbeiter, aus der Fabrik fern zu halten. Der Bovykott gegen die Berliner Brauereien sei keineswegs ins Wasser gefallen; er sei in Scene gesetzt worden, damit den Socialdemokraten eine Reihe von Versammlungslocalen wieder zu⸗ gänglich würde. Das sei gelungen; eine große Anzahl von Localen stehe den Socialdemokraten offen, die Wirthe hätten eben klein bei⸗ gegeben.

Staatssecretär Dr. von Boetticher:

Ich glaube, der Herr Abgeordnete hat keinen zwingenden Grund gehabt, sich über meine Ausführungen bezüglich des Ausschlusses socialdemokratischer Arbeiter aus fiscalischen Betrieben in eine gewisse Erregung zu versetzen. Ich bitte ihn, sich daran zu erinnern, daß meine Deduction ausging von seiner Behauptung, daß der Bovycott aus der Initiative des Fiscus hervorgegangen sei und daß also der Fiscus eigentlich das „Karnickel“ gewesen sei, welches diese Methode des Krieges zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer angefangen habe. Darauf habe ich die Ausführung versucht, daß eine solche Vorschrift, wie er sie in fiscalischen Arbeitsordnungen als vorhanden annimmt, wonach Socialdemokraten von der Arbeit ausgeschlossen werden können, nicht unter den Begriff des Bovcotts falle; und diese Behauptung halte ich nach wie vor aufrecht, denn eine solche Vorschrift verpflichtet niemand anders, das Gleiche zu thun; und zu einem Bovcott gehört nothwendigerweise das Zusammenwirken eines größeren Kreises von Personen, woran hier, bei einer solchen Vorschrift in der Arbeits⸗ ordnung, selbstverständlich nicht gedacht werden kann.

Wenn nun der Herr Vorredner jetzt behauptet, ich hätte feierlichst proclamirt den Ausschluß der Socialdemokraten von der Beschäftigung in fiscalischen Betrieben, so möchte ich ihm aus meinem eigenen Ressort und meiner eigenen Verwaltungspraxis mittheilen, daß es eine Reihe von fiscalischen Betrieben giebt, in denen eine solche Vor⸗ schrift nicht erlassen ist und die nicht die Absicht haben, sie zu er⸗ lassen. Ob sie in anderen Betrieben besteht, weiß ich nicht und das bemerke ich auch gegenüber dem Herrn Abg. Schrader: Mir ist eine solche Arbeitsordnung nicht bekannt; in den Betrieben, die meinem Ressort untergeordnet sind, besteht sie nicht.

Was nun die Berichte der Fabrikinspectoren anlangt ein Punkt, der nicht in der letzten, aber in der vorletzten Ausführung des Herrn Bebel enthalten war —, so ist über die Form, wie die Berichte der Fabrikinspectoren zur Kenntniß des Reichstags zu bringen sind, fast in jedem Jahre gestritten worden. Ich habe in jedem Jahre erklärt: entscheiden Sie sich für die eine, oder entscheiden Sie sich für die andere Form, mir ist jede Form recht; Sie sollen die Berichte voll⸗ ständig haben oder Sie sollen dieselben im Auszuge erhalten. Der Reichstag hat sich bisher für den Auszug entschieden, und ich muß bei diesem Auszug so lange bleiben, bis ein entgegenstehender Reichstags⸗ beschluß mich zur Hergabe der vollständigen Berichte, die ja übrigens auch hier ausgelegt werden, ermächtigt. 6

Können Sie sich also dem Wunsche des Herrn Bebel entsprechend dahin vereinigen, daß die einzelnen Berichte vorgelegt werden, so steht von Seiten der Reichs⸗Verwaltung der Erfüllung dieses Wunsches nichts im Wege. Und nun glaube ich, daß die Debatte so erschöpft ist, daß Sie ruhig zur Bewilligung des Tit. 1 übergehen können. (Heiterkeit.)

Abg. Dr. Hartmann (cons.) bittet, den Titel 1 endlich zu bewilligen.

Abg. Bebel (Soc.): Er verstehe, daß die Worte „feierlichst proclamirt“ dem Staatssecretär etwas nahe gegangen seien. Wenn er in seinen Betrieben einen solchen Standpunkt, wie er (Redner) ihn gekennzeichnet habe, nicht vertrete, so sei ihm das angenehm zu hören. Die Militär⸗ und Eisenbahnverwaltung vertrete ihn aber.

von Werken der erxtremsten modernen 8

8.

als Boykott angesehen em Ar⸗ r gleichgültig sein. - Titel I wird bewilligt, ebenso die übrigen Besoldungen für die Beamten des Reichsamts des Innern. Gegen 6 Uhr wird die weitere Berathung des Etats auf Donnerstag 1 Uhr vertagt.

Statistik und Volkswirthschaft.

Zur Arbeiterbewegung.

In Halle fand am Dienstag eine socialdemokratische Volksversammlung statt, von der eine Agitationscommission mit der Aufgabe gewählt wurde, die Agitation auf dem platten Lande kräftig zu betreiben, über die dort sich bildenden Vereine glei Tendenz die Controle auszuüben und das Karten⸗ und Marken⸗ wesen zu regeln. Ferner soll, wie die „Mgdb. Ztg.“ berichtet, die Abhaltung von Provinzialtagen angestrebt werden, damit die social⸗ demokratische Partei in der Provinz sich fester organisire ꝛc. In Betreff des Bierboycotts ist Alles noch beim Alten, keine Partei giebt nach.

N Die

Redaction der socialdemokratischen „Norddeutschen Volksstimme“ in Geestemünde erscheint, wie der „Vorwärts“ mittheilt, im Verlage von C. Sattler weiter. (Vgl. die gestrige Nr. 10 d. Bl.)

Hier in Berlin haben, wie wir der Berliner „Volksztg.“ ent⸗ nehmen, die Stereotypeure und Galvanoplastiker, die bis⸗ her in zwei Vereinen ihre Interessen wahrnahmen, infolge des Buch⸗ drucker⸗Ausstandes beschlossen, zusammen zu gehen; sie sich in einer letzthin abgehaltenen Versammlung unter dem Namen „All⸗ gemeine freie Vereinigung der Stereotypeure und Galvanoplastiker Berlins und Umgebung“ constituirt.

Nach einer Mittheilung der „Voss. Ztg.“ aus Graz haben Grazer Agitatoren im Wieser Reviere, wo der Ausstand der Berg⸗ arbeiter bereits beigelegt war, ihn aufs neue entfacht. Neun Rädels⸗ führer wurden verhaftet.

Strafgericht in Prag hat nach einer Meldung des

B.“ die Führerin der böhmischen Socia⸗ listinnen Marie Herget und vier Socialisten wegen Majestätsbeleidigung und Religionsschmähung zu Kerkerstrafen von fünfzehn Monaten bis sechs Wochen verurtheilt. Den Gegenstand der Anklage bildeten eine Rede, die Marie Herget in einem Arbeiterverein gehalten hatte, sowie die Absingung eines Schmähliedes seitens der Angeklagten.

Theater und Musik.

Die Meldungen um Zuschauerbillets (III. Rang und Amphi⸗ theater) zu dem am 11. Februar in den Räumen des Königlichen Opernhauses stattfindenden Subscriptionsballe sind wiederum so zahlreich eingegangen, daß nur ein kleiner Theil davon wird berücksichtigt werden können. Weitere Gesuche werden deshalb von der General⸗Intendantur der Königlichen Schauspiele nicht mehr angenommen.

Im Berliner Theater kommt morgen „Othello“ neu⸗ einstudirt zur Aufführung. Neben Ludwig Barnay, der die Titelrolle darstellt, wird Agnes Sorma, zum ersten Male die Desdemona spielen.

In Hans Hopfen's Schauspiel „Helga“, das morgen im Lessing⸗ Theater zur ersten Aufführung kommt, wird die Titelrolle von Maria Reisenhofer dargestellt werden. Die erste Wiederholung des Schauspiels ist auf Sonntag angesetzt.

Das Wallner⸗Theater bereitet für die nächste Sonntags⸗ Nachmittags⸗V zu ermäßigten Preisen (Parquet 1 ℳ) den

Als Abend⸗Vorstellung gelangt

Borstellun Schwank: „Ein toller Einfall“ vor. am Sonntag das Repertoirestück: „König Krause“ zur Wieder olung.

Am Sonnabend geht am Theater an der Wien in Wien das neueste Werk Carl Millöcker's „Das Sonntagskind“ zum ersten Male in Scene. Als Verfasser des Libretto stehen auch diesmal Hugo Wittmann und Julius Bauer dem Componisten zur Seite, der die erste Aufführung der Neuheit persönlich leiten wird. Wie wir bereits mitgetheilt, wird die erste Aufführung dieser Operette am F riedrich⸗ Wilhelmstädtischen Theater am 21. Januar stattfinden.

Morgen Abend 7 ½ Uhr findet in der Sing⸗Akademie der II. Kammermusik⸗Abend der Herren Joh. Kruse und Genossen statt, in dem Frau Prof. Anna Schultzen⸗von Asten, Fräulein Julie von Asten und Herr Robert von Mendelssohn mitwirken.

Ueber den Stand der Vorarbeiten für die in diesem Jahre statt⸗ findende „Internationale Ausstellung für Musik und Theaterwesen in Wien“ sind neuerdings sehr günstige Nachrichten hierher gelangt. Der geschäftsführende Präsident des Geschäfts⸗ ausschusses und der Fachcommission für die Deutsche Reichs⸗Abtheilung Herr Professor Dr. Hans Müller, Berlin, ist dieser Tage in Wien ge⸗ wesen, um Erkundigungen über die gesammte Organisation des Unter⸗ nehmens sowie seine finanzielle Sicherstellung einzuholen und gleich⸗ zeitig das gemeinsame Vorgehen von Deutschland mit Oesterreich auf dem Gebiete der wissenschaftlichen Fachausstellung endgültiig zu regeln. Mit Beistand des Kaiserlich deutschen Bot⸗ schafters Prinzen Reuß war es ihm moöglich, sich eingehend über alle Verhältnisse zu unterrichten. Er wurde vom Erzherzog Carl Ludwig, dem Protector der Ausstellung, in längerer Audienz empfangen, hatte ausführliche Besprechungen mit den Ehren⸗Präsidenten, namentlich dem Cultus⸗Minister Freiherrn von Gautsch und dem Statthalter Grafen Kielmannsegg, und ließ sich in verschiedenen Commissions⸗ sitzungen unter Vorsitz der Präsidenten Markgraf Pallavicini und

raf Boos⸗Waldeck die gesammten finanziellen und organisatorischen Angelegenheiten des Unternehmens klar legen, wobei eine Reihe von höchst vortheilhaften Vereinbarungen für die weiteren Arbeiten ge⸗ troffen werden konnte. Der Eindruck, den der Geschäfts⸗Ausschuß der Deutschen Reichs⸗Abtheilung in Berlin auf Grund der von Pro⸗ fessor Dr. Hans Müller vorgelegten Protokolle und Abmachungen gewonnen hat, ist ein durch und durch erfreulicher. Die Betheiligung Deutsch⸗ lands an der Ausstellung wird jedenfalls sowohl auf dem Gebiete der Industrie wie der historischen Fächer eine um so allgemeinere und glänzendere werden. Für die deutsche Fachausstellung sollen in aller⸗ nächster Zeit von Berlin aus zwei Referenten für zwei Monate nach Wien zur gemeinsamen Bearbeitung des Materials mit den dortigen Fachreferenten entsendet werden. In der Mitte dieses Monats wird ferner in Wien eine Conferenz von Delegirten aus den Heee. lichsten Bundesstaaten die einheitliche Schlußarbeit an der Entwick⸗ lungsdarstellung des Dramas und der Musik berathen. Die Be⸗ chicung von deutschen Industriellen nimmt einen uner⸗ wartet großen Umfang. Tag für Tag laufen die bemerkenswerthesten Anmeldungen von großen und kleinen Instrumentenfabriken, Decora⸗ tionsfirmen, elektrischen Beleuchtungsanstalten, Photographen und allen sonstwie interessirten Gewerbetreibenden ein, die in Verbindung mit den weiten Gebieten der Musik und des Theaters stehen. Die Wiener Commission geht in entgegenkommendster Weise auf die Wünsche der deutschen Aussteller ein. Alle Anfragen und An⸗ meldungen für Deutschland nimmt der General⸗Secretär der Deutschen Reichs⸗Abtheilung Herr Hermann Hillger, Berlin SW. Schützenstr. 30, entgegen. Der Schlußtermin der Anmeldungen ist auf den 15. Fe⸗

bruar festgesetzt worden.

8 Im „Théatre reéaliste“ in das sich die Pflege Richtung zur besonderen Auf⸗ gabe gemacht hat, wurde kürzlich gegen ein solches Stück von den Anwesenden energisch Einspruch erhoben; sogar die Berichterstatter hielten eine Besprechung der Vorstellung für unzulässig. etzt hat, wie unter dem gestrigen Tage dem „W. T. B.“ aus 82 ris gemeldet wird, das Zucht⸗Polizeigericht den Schau⸗ svieler und Director des „Théätre réaliste“ Chirac wegen Auf⸗ führung dieses Aergerniß erregenden Stücks zu fünfzehn Monaten Gefängniß verurtheilt. Die Darstellerin der Hauptrolle wurde zu derselben Strafe veruxtheilt, zwei Andere, die in dem Stück ebenfalls mitgewirkt hatten, erhielten ein bis zwei Monate Gefängniß. 18 84 6 8

chen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußis

Spanischer Zolltarif. 1u““ Wir bringen in Nachstehendem eine Uebersetzung des in

8

der spanischen amtlichen Zeitung „Gaceta de Madrid“ vom 1. Januar 1892 publicirten neuen spanischen Zolltarifgesetzes nebst Tarif, ohne eine Gewähr für die Richtigkeit der Ueber⸗

setzung in allen Punkten übernehmen zu können

Im

Königliches Dekret.

8 Erhabenen Sohnes, Alfonso XIII. und als Königin⸗Regentin des Königreichs:

In Ausübung der Ermächtigung in Artikel 38

Namen Meines

des

Königs Don

des Gesetzes vom

29. Juni 1890, in Uebereinstimmung mit dem Ministerrath, auf Antrag des Finanz⸗Ministers

Artikel 2.

verordne Ich, was folgt:

Artikel 1. Vom 1. Februar 1892 an tritt der beifolgende General⸗Zolltarif für Spanien und die Balearis⸗ Die erste Colonne dieses Tarifs venienzen solcher Länder anzuwenden, mit denen keine men vereinbart sind, die zweite Colonne aber auf welche Spanien ihren Minimal⸗Zolltarif zugestehen,

chen Inseln in Kraft.

ist auf Pro⸗

Specialabkom⸗ solche Länder,

und die Re⸗

gierung erachtet, daß derselbe in genügender Weise einem wechsel⸗ seitigen Verhältnisse Rechnung trägt.

Artikel 3. Außereuropäische Producte aus europäischen Län⸗

dern eingeführt, haben die in dem Specialtarife Nr. 4 festgesetzten Zuschlagszölle zu zahlen.

Artikel 4.

Die Specialtarife 1 und 2 über die

Baarerstattung

der Zölle auf Eisenbahn⸗Material in Bezugnahme auf Artikel 19 des

Budgetgesetzes pro 1876/1877 und au

pro 1877/1878 bleiben in Kraft.

f Artikel 34 desselben Gesetzes

Die Regierung wird geeignet erscheinende Maßnahmen treffen,

damit die Liquidation der von Eisenbahn⸗Gesellschaften erworbenen

Rechte sobald als möglich erfolgen kann, und Vergünstigungen dieser Specialtarife andauern und sich

als in den Gesetzen festgesetzt ist.

ein ganzes Länder zu verfügen, welche Zuschläge Waaren spanischen Ursprungs angeordnet haben.

Den Ländern, deren Handelsverträge am 30. Juni

Artikel 6.

oder theilweises

f. Waaren h oder Einfuhrverbote für

damit die Zollbefreiungen d b in keinem Falle länger auf keine größeren Quantitäten erstrecken können,

Artikel 5. Die Regierung bleibt ermächtigt, Zuschläge oder Einfuhrverbot auf

solcher

1892 ablaufen, werden die in diesen festgesetzten Zölle bis zu diesem Tage zugestanden. Artikel 7. Alle Gesetze, Decrete und sonstigen Verfügungen irgend welcher Art, welche nicht in Uebereinstimmung mit diesem Decrete sich befinden, welches den Cortes vorgelegt werden wird, sind aufgehoben.

vorstehenden

Artikeln

Artikel 8. Der Finanz⸗Minister ist beauftragt, alle für die Ausführung der in den 1 Bestimmungen geeignet erscheinenden Maßnahmen zu

festgesetzten treffen, auch

solche auf den beifolgenden General⸗Zolltarif, die Specialtarife und die

denselben folgenden Bestimmungen auszudehnen. Gegeben im Palast am 31. Dezember 1891. v1XX“ gez. Maria Cristina.

zur Erhebung der E

Deerr Finanz⸗Minister. gez. Juan de

la Concha Casta

Reda.

1““

5

8

8

infuhrzölle von ausländischen

Waaren auf der Halbinsel und den Balearischen

Inseln.

Nummer der Position.

Zollsätze. Erster Spei Tarif Tarif

Pesetas Pesetas

2

in einer Bescheinigung verzollt, Einschiffungsorte dem Capit des Ladungsscheins ertheilt, d Die Zollämter können

Erste Klasse. Steine, Erden, Erze, Glas⸗ und Irden⸗ waaren. Erste Gruppe: Steine und Erden zur Verwendung bei Bauten, in den Künsten und in der Industrie. Marmor, Jaspis und Alabaster, roh oder in aus dem Groben bearbeiteten Blöcken, vierkantig behauen und zur kunstmäßigen Bearbeitung vorbereitet Desgleichen aller Art, in Flliesen, Platten oder Treppenstufen jeder Größe geschnitten, polirt oder nicht Desgleichen in Skulpturen, Reliefs, lumenschalen, Vasen und ähnlichen Gegenständen zur Ausschmückung von * Desgleichen verarbeitet oder behauen zu allen übrigen Arten von Gegen⸗ ständen, polirt oder nicht . . . .. Andere Steine und Erden zur Ver⸗ wendung in der Industrie, in den Künsten und bei Bauten; Cement, Kalk und Gips . . . . .. Zweite Gruppe: Kohle. Steinkohle und Koks 1) . ...

Dritte Gruppe: Schiefer, Bitumina und deren Derivate. Mineralische Theere, Schiffstheere und

unreines Kreosot, sowie Asphalt, Bitumina und Schiefer 2).. . . . Oleonaphtha, Vaselin, natürliches un⸗ reines Petroleum und aus Schiefern gewonnene rohe Oele ²) ³) . . . . . Benzin, Gasolin, Petroleum und andere

ineralöle, rectificirt 2) 3) ..

25 40

1) Steinkohle und Koks werden auf Grund der Gewichtsangabe welche der spanische Konsul an dem än des sie führenden Schiffs über die an

ord genommene Quantität nach Maßgabe der Charter⸗Policen und

Untersucsungen anstellen.

jenigen zu verstehen,

von

orgehen und si

9

8 8

eren Einreichung er zu dem En im zweifelhaften Falle die erforderlichen

inde fordert.

ter den aus Schiefern gewonnenen rohen Oelen sind die⸗ welche aus der ersten Destillation derselben ch durch ihre gelbliche Farbe und die Dichtigkeit Tausendsteln eines Grades oder 66 bis 57 des

Zweite Beilage

Zollsätze.

Erster Zwei⸗ —”7 ter Pesetas

Ein⸗ heit.

Nummer der Position.

114““

Artikel.

Nummer

Tonne 8 von bbö--980 Fünfte Gruppe: Krystall und Glas. Hohlglas, gemeines oder ordinäres 4). .[100 kg 13 Krystallglas und dessen Nachahmungen⁵) 65 Tafelglas und Tafelkrystall . . . . .. 24 Glas und Krystall mit Belag (azogado) 104 Glas und Krystall in Figuren, Vasen, 1t Blumenschalen und ähnlichen Aus⸗ schmückungsgegenständen für Toilette und Wohnräume; Liqueurservice und Confectschalen, sowie endlich Brillen⸗ 11242* Sechste Gruppe: Irdenwaaren, Fayence 8 und Porzellan. Fliesen, Backsteine und Dachziegel zum —Beau von Hänusern, Oefen u. s. w. 6) Fliesen und Ziegel zum Pflastern, Kacheln, glasirte Ziegel und Röhren ⁷) Fayence, feines Irdengeschirr, sowie o11“ Thon, Fayence und Porzellan in Figuren, Vasen, Reliefs, Blumenschalen und Ausschmückungsgegenständen für Toi⸗ lette, Wohnräume und ähnliche Zwecke; ferner Liqueurservice und Confect⸗ ö § Zweite Klasse. Metalle und alle Fabrikate, deren Haupt⸗ bbestandtheil ein Metall ist. Erste Gruppe: Gold, Silber und Platin. Gold in Juwelen oder Schmucksachen, auch in Verbindung mit Perlen oder Edelsteinen; desgleichen lose oder un⸗ gefaßte Edelsteine und Perlen (auch unegelmaßige) ) ”2) ..öhg [3 25

Centesimal⸗Aräometers, gleich 24,69 bis 21,48 Graden desjenigen von Cartier unterscheiden.

Als rohes natürliches Petroleum ist welches nachstehende Eigenschaften aufweist:

a. daß es, gradualiter und continuirlich in einem Glasapparat bis zur Temperatur von 300 Centigraden destillirt, einen Rückstand zurückläßt, welcher 20 % seines ursprünglichen Gewichts übersteigt;

b. daß dieser Rückstand seinerseits, im Verhältniß zum Total⸗ untersuchten Petroleums, mindestens 1 % an Koke

dasjenige zu betrachten,

gewicht des zurückläßt; 1

c. daß es, im Granier'schen Apparat untersucht, bei weniger als

16 Centigraden entzündbar ist. Das Petroleum und die übrigen Mineralöle, welche nicht sämmt⸗ liche vorbezeichnete Eigenschaften in sich vereinigen, sind als rectificirt zu betrachten. Die für das rohe und rectificirte Petroleum angesetzten Zölle shn nach dem Gewichte der Flüssigkeit oder Nettogewicht zu ent⸗ richten.

Die Gefäße, in welchen besagtes Petroleum importirt wird, sind besonders zu verzollen: die Fässer als Böttcherwaare, die Weißblech⸗ kasten als verarbeitetes Weißblech, und die die Blechkasten umhüllenden Holzkasten als verarbeitetes ordinäres Holz.

So oft hinsichtlich der Anwendung der Positionen 7, 8 und 9 Zweifel entstehen, haben die Zollämter entsprechende Aufklärung von der Generaldirection der indirecten Steuern zu erbitten.

Hinsichtlich des rohen Petroleums ist es unerläßlich, in allen Fällen Proben davon einzubehalten und dabei wie folgt, zu verfahren:

Bei jeder Abfertigung von rohem Petroleum ist eine Probe von 200 cbem von je 50 Kasten bezw. je 10 Fässern der Partie zu ent⸗ nehmen, welche auf der Declaration verzeichnet steht und als von einer und derselben Qualität sich erweist.

Diese Proben werden in einer großen Glasflasche vermengt und dann aus letzterer, nach beendigter AAbfertigung der Ladung, 2 1 zur Füllung zweier Flaschen entnommen, die, amtlich versiegelt und an den Etiketts mit der Unterschrift der Beamten und des Interessenten versehen, der General⸗Direction der indirecten Steuern zur Analyse zu überweisen sind.

Die declarirte Waare ist unverzüglich nach Tarifposition 8 zu verzollen, doch bleibt der Interessent dem Ergebniß der Analyse unter⸗ worfen und wird daher, solange dieses Resultat nicht bekannt ist, die Abfertigung als noch nicht abgeschlossen betrachtet.

Die Proben sind innerhalb des unverlängerbaren Zeitraums von einem Monat zu analysiren, und haben die Interessenten das Recht, dem Eröffnen der Proben sowie der Analyse beizuwohnen und gegen die Beschlußfassung der gedachten General⸗Direction Berufung beim Finanz⸗Ministerium einzulegen.

Werden von den Interessenten bei den Berufungen neue Analysen gefordert, so laufen die daraus erwachsenden Ausgaben für Rechnung derselben, vorausgesetzt, daß eine Berichtigung der von der General⸗ Direction verfügten Verzollung nicht eintritt; anderenfalls hat die Ver⸗ waltung diese Auslagen zu tragen.

Wünschen die Interessenten den Abfertigungen beizuwohnen, so müssen sie dies in dem Augenblicke schriftlich beantragen, wo sie die Proben mit ihrer Unterschrift bestätigen.

³) Vgl. den Tarif 4, betreffend Provenienzen von außerhalb Europas. 8 8 3 1

⁴) Als in diese Position einbegriffen gelten die Flaschen, Demi⸗ johns und Flacons zur Aufnahme von Oelen, Weinen, Droguen,

arfümerien und chemischen Producten, insofern sie nicht geschnitten ind, sowie die Glasscheiben von mehr als 12 mm Dicke für Fußböden und Lichtgaden. 1

5) Als zu dieser Position gehörig werden angesehen Flaschen, Wassergläser, Weingläser und andere Gegenstände zum Gebrauch bei Tische und zur Erleuchtung, sie mögen aus Krystall oder weißem oder farbigem Glase bestehen.

) Bei Anwendung dieser Position hat man sich zu ese wärtigen, daß sie nur die Backsteine, Fliesen und Ziegel aus Erde oder Thon begreift, die roh gebrannt und zum Bau von Lehmwänden, Mauern, Oefen u. s. w. gebraucht werden. b

¹) Die Position 17 begreift die Ziegel für Fußböden, desgleichen kleine zu Mosaikböden, wie auch die in Position 16 gedachten Gegen⸗ stände, welche zu Bauten dienen, glasirt, gefärbt, emaillirt, aus ge⸗ waschenem oder gesiebtem Thon gefertigt 1 8

8) Die Gegenstände aus feinem Thon, auf welche diese Position sich bezieht, sind diejenigen, welche das Küchen⸗ und Tisch⸗Geschirr bilden.

*der Position.

9

Silber in Juwelen oder Schmucksachen, auch in Verbindung mit Pexlen oder 1“

Gold, Silber oder Platin, Waaren an⸗ derer Art daraus ¹⁰) 11) . . ..

Zweite Gruppe: Gußeisen. 12)

Gußeisen in Lingots und in unbrauchbar gemachten Gegenständen . . . ..

Desgleichen in unbearbeiteten und un⸗ polirten Säulen sowie in Röhren von 10 mm Dicke und darüber ..

Desgleichen in Röhren von weniger als be“

Desgleichen in Schmierbüchsen für Wagen ö““

Desgleichen in ordinären Waaren.

Desgleichen in feinen Waaren, d. h. po⸗ lirte, emaillirte oder mit Verzierungen aus anderen Metallen versehene..

Dritte Gruppe: Schmiedbares Eisen,

geschmiedet oder gewalzt, und Stahl.

Abfälle von schmiedbarem Eisen und von

Stahl in Lingots und rohes Eisen in X“

Feine, im Tiegel geschmolzene Stahle in Stangen, Faßreifen und Blechen ¹⁴)

Schmiedeeisen und Stahl, in Eisenbahn⸗ schienen. 11“

Schmiedeeisen und Stahl, von gewöhn⸗ licher Art, in Stangen jeder Art.

Desgleichen in Reifen und Rädern von über 100 kg für Locomotiven und Eisenbahnwagen, in Laschen, Schwellen, Unterlagsplatten, geraden Achsen und Federwerk .. . . ..

Desgleichen in Rädern von 100 kg und darunter, für Personen und Güter⸗ WVIV ““

Desgleichen in Knie⸗ und Kurbelachsen

Desgleichen in Blechen von 3 mm Dicke ““

Desgleichen in Blechen von weniger als 3 mm Dicke, sowie Reifenbleche ¹⁵)

Desgleichen in kalt geglätteten Blechen en frio), in Well⸗

lech oder durchlöcherten Blechen, gleichviel ob galvanisirt oder nicht ¹⁶)

Desgleichen und Stahl in rohen, unver⸗ arbeiteten, unpolirten und ungedrehten Gegenständen von je 25 kg und A“

Desgleichen und Stahl in ebensolchen Gegenständen von je unter 25 kg, ö4“

Desgleichen in Röhren, verlöthet und geschlossen, sowie galvanisirte jeder Ar

.

Desgleichen in Röhren, mit Me Desgleichen in Röhren, gerollt ohne Löthung, sowie solche anderer, nicht besonders aufgeführter Arten .. Desgleichen in Läufen für tragbare Feuerwaffen, jedoch nicht aus dem oben gearbeitet .. ..... Desgleichen in Schrauben, Muttern, Scheiben und Nieten . . . . ... Desgleichen in Nägeln, Tirefonds mit geschlitztem Kopfe, Hakennägeln und ““ Desgleichen in Feilen und sonstigen feinem Werkzeug für Künste, e⸗ werbe und Handwerkrk ..

ssing⸗

9) Unter Juwelen oder Schmucksachen werden alle kleinen Luxus⸗ gegenstände verstanden, welche durch ihre Arbeit kostbar sind, gleichviel von welchem Feingehalt, und gewöhnlich zum persönlichen Schmuck beider Geschlechter dienen.

¹0) Bei der Abfertigung fertiger Gegenstände, einschließlich Juwelen, aus Gold, Silber und Platin, welche mit Mastix gefüllt sind, wird vom Gewichte nach Verhältniß eine angemessene Quantität abgezogen.

8¹) Unter Geräth (vajilla) versteht man die Utensilien zum häus⸗ lichen Gebrauch, die Gegenstände zum Küchendienst und im allgemeinen alle großen Stücke, 88,e. zur Verzierung in den Wohnungen dienen.

¹²) Die Gegenstände aus streckbarem Gußeisen haben diejenigen Zölle zu entrichten, die den Fabrikaten und Artikeln aus Schmiede⸗ eisen zugewiesen sind.

¹3) Unter Masseln (tochos) sind die rohen Schmiedeeisen in Klumpen, in prismatischen, cylindrischen oder anderen Formen zu ver⸗ stehen, welche Schlacken enthalten. Die Schmiedeeisen, welche Schlacken enthalten, pflegen ein ungleichmäßiges und runzliges Aussehen zu haben. Die Schmiedeeisen in Klumpen oder Prismen, welche keine Schlacken enthalten, sind als Eisenbarren zu verzollen. In zweifel⸗ haften Fällen sind diese Eisenarten zur Bestimmung ihrer Klasse in der Bergbauschule zu prüfen.

¹⁴) Die im Tiegel geschmolzenen Stahle unterscheiden sich von den Stangen und sonstigen Stücken aus Eisen oder gemeinem Stahl dadurch, daß sie scharfe, saubere Kanten, sehr glatte ußenflächen und eine bläuliche Farbe zeigen, welche dunkler ist, als die des Eisens; auch sind die Bruchflächen sehr fein⸗ und dichtkörnig. Am bäufigsten werden solche Stahle in Form von runden, drei⸗, vier⸗, achteckigen oder flachen Stangen importirt.

¹⁵) Als Reifenbleche sind diejenigen flachen Bänder oder Streifen zu betrachten, welche eine Dicke von weniger als 3 mm und eine Breite von höchstens 160 mm aufweisen.

16) Um die Bleche zu glätten (pulimentar), werden dieselben zunächte mit einer Lösung von Schwefelsäure gewaschen, um sie vom Eisenoryd zu befreien, und sodann unter harte, glänzende Walzen gebracht. Das geglättete Blech läßt sich deshalb von dem gemeinen dadurch unterscheiden, daß, wenn man eine Ecke des letzteren voll⸗ ständig umbiegt, sich eine en. Oxvdschale ablöst, welche andererseits dem geglätteten Blech nicht anhaftet. 1““

8