1892 / 17 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 20 Jan 1892 18:00:01 GMT) scan diff

Stellung auch äußerlich auszuzeichnen.

über die bei dem Amtsgericht angestellten oder beschäftigten richter⸗ lichen Beamten erhalten und in den wichtigsten Strafbefugnissen der Disciplinargesetze dem n. gleichgestellt werden.

. 2) Der denccdicht Peüsschent soll die Befugniß erhalten, sich in der Aufsicht, nicht auch in der Ausübung der Disciplinargewalt über die bei dem Amtsgericht angestellten oder beschäftigten nicht richterlichen Beamten, im Gegensatz zu den richterlichen, durch Amts⸗ richter vertreten zu lassen, jedoch nur durch solche, welche von dem Justiz⸗Minister dazu bestimmt werden.

Ebenso soll der Landgerichts⸗Präsident ermächtigt werden, die Aufsicht, nicht auch die Disciplinargewalt über die Beamten des

Landgerichts, mit Ausschluß der richterlichen, durch Directoren als seine Vertreter ausüben zu lassen.

Im einzelnen wird zur Begründung des Entwurfs folgendes hervorgehoben: Durch den Entwurf wird nicht beabsichtigt, die Uebung der Dienstaufsicht und die Handhabung der Disciplinargewalt bei dem Landgericht I und dem Amtsgericht 1 in Berlin erschöpfend zu regeln.

Es sollen nur einzelne besondere Vorschriften gegeben werden, während

im übrigen, nämlich soweit jene Vorschriften nicht reichen, die all⸗ bezüglichen Bestimmungen für beide Gerichte nach wie vor

eltung behalten. Letzteres ist selbstverständlich und bedarf eines besonderen Ausdrucks im Gesetz nicht. .

Gegenwärtig unterscheidet sich der aufsichtführende Amtsrichter des Amtsgerichts I Berlin in seiner äußeren Stellung nicht von den übrigen aufsichtführenden Amtsrichtern: er führt den nämlichen Amts⸗ titel, bezieht dasselbe Gehalt und kann im Wege der Justizverwaltung abberufen werden. Dies steht mit den thatsächlichen Verhältnissen jedenfalls dann nicht mehr im Einklang, wenn sein Amt so ge⸗ staltet wird, wie es von dem Entwurf in Aussicht genommen ist. Es werden alsdann an diesen aufsichtführenden Amtsrichter Ansprüche gestellt, als an die Präsidenten der meisten andgerichte, und deshalb entspricht es schon der Billigkeit, seine Abgesehen davon, liegt dies

aber auch im dienstlichen Interesse, weil alsdann einerseits die Schwierigkeit seiner Amtsführung verringert und es andererseits er⸗ leichtert wird, für das ebenso bedeutende als mühevolle Amt die geeignete Persönlichkeit zu finden, insbesondere bei der Auswahl auch auf Landgerichts⸗Präsidenten, welche sich als solche bereits bewährt haben, Bedacht zu nehmen. Soll aber dem aufsichtführenden Amts⸗ richter eine 8 Stellung gegeben werden, so bedarf es besonderer esetzlicher Bestimmungen, weil nach den gegenwärtig geltenden Vor⸗ schriften die bei dem Amtsgericht angestellten Richter den Amtstitel „Amtsrichter“ führen 8 des Ausführungs⸗ gesetzes zum Deutschen Gerichtsverfassungsgesetz), die Gehälter der Landrichter und Amtsrichter 18 gleichen Grundsätzen zu bemessen sind 10 daselbst) und die Bestellun des aufsichtführenden Amtsrichters bei den mit mehreren Richtern besetzten Amtsgerichten durch den Justiz⸗Minister erfolgt 79 Abs. 2 ebendaselbst). Nach den Bestimmungen des § 2 des Entwurfs soll der aufsichtführende Richter des Amtsgerichts I Berlin Amtsrichter bleiben, jedoch den Amtstitel „Amtsgerichts⸗Präsident“ und dadurch einen höheren Amts⸗ charakter erhalten; er soll ferner in den Etat der Landgerichts⸗ Präsidenten aufgenommen werden, sodaß der § 2 der Verordnung vom 16. April 1879, betreffend die für die Bestimmung des Dienst⸗ alters der Richter maßgebenden Grundsätze (Gesetz⸗Samml. S. 318), für sein Diensteinkommen maßgebend wird; es soll endlich sein Amt als ein dauerndes dadurch gestaltet werden, daß seine Ernennung durch den König 1i.

Zur Herstellung geordneter Verhältnisse bei den mehrerwähnten

Gerichten wird durch § 3 des Entwurfs als erste und unerläßliche Neuerung in Aussicht genommen, dem Amtsgerichts⸗Präsidenten die kafsicht über sämmtliche bei dem Amtsgericht angestellte oder be⸗ schäftigte Beamte, also auch über die richterlichen Venenten zu über⸗ tragen. Ein solcher Vorschlag ist freilich, als er in der vorigen Sitzungsperiode des Landtags in einem weitern Umfange gemacht war, auf vielfachen Widerspruch gestoßen. Wenn jetzt für das Amts⸗

ggericht I Berlin auf denselben zurückgegriffen wird, so findet dies in

den eigenartigen Verhältnissen dieses Gerichts seine Rechtfertigung. Es kann nicht zweifelhaft sein, daß weder Wortlaut noch Sinn der Reichsgesetze dem Vorschlage entgegenstehen. Nach § 22 des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes sollen den Amtsgerichten Einzel⸗ richter vorstehen und jeder Amtsrichter soll die ihm obliegenden Geschäfte als Einzelrichter erledigen. Daneben enthält jener § 22 die Vorschrift, daß bei einem mit mehreren Richtern besetzten Amts⸗ gericht einem derselben die allgemeine Dienstaufsicht zu übertragen sei, trifft jedoch keine über die Frage, welchen Inhalt die allgemeine Dienstaufsicht habe und welchen Beamten des Amts⸗ gerichts gegenüber sie wirksam werden solle. Vielmehr ist in dieser Beziehung alles der Landesgesetzgebung über⸗ lassen. Die gedachte reichsgesetzliche Vorschrift besagt also nur, daß die richterlichen Geschäfte bei den Amtsgerichten nicht durch collegia⸗ lische Berathung und Beschlußfassung, sondern von jedem Amtsrichter selbständig und unabhängig von seinen Collegen erledigt werden sollen. Hieran würde nichts geändert werden, wenn die Dienstaufsicht über die Richter nicht mehr, wie jetzt, durch den Präsidenten des Land⸗ gerichts, sondern durch einen der Richter geführt wird, weil letzterer ebensowenig wie jetzt der Präsident des Landgerichts dazu berufen wäre, sich in die Amtsgeschäfte der anderen Richter einzumischen. Vor allen Dingen aber wird das gegenüber dem vorjährigen Gesetzentwurf von vielen Seiten vermißte Bedürfniß der hier vor⸗ geschlagenen Regelung der Dienstaufsicht in Ansehung, des Amts⸗ gerichts I in Berlin anerkannt werden müssen. Am 1. Oktober 1891 ist das Landgericht 1 außer dem Präsidenten und abgesehen von den Handelsrichtern und deren Stellvertretern mit 129, das Amts 8— mit 136, beide Gerichte also zusammen mit 265 richterlichen Be⸗ amten, ausschließlich der unbesoldeten Assessoren, besetzt gewesen, und diese Zahl ist für die Aufsicht eines Beamten zu groß. Die Dienstaufsicht hat nicht den alleinigen Zweck, Beschwerden abzuhelfen, Mißgriffe zu vermeiden und die Beamten zu pflichtmäßiger Ver⸗ waltung ihres Amts anzuhalten; sie soll ebensowohl dazu dienen, die Justizverwaltung in den Stand zu setzen, begründeten Wünschen der Beamten Rechnung zu tragen, jeden Beamten auf dem richtigen 825 zu verwenden und die höheren Stellen mit den dazu geeigneten ersonen zu besetzen. Ihren Zweck kann die Dieheise deshalb nur dann ganz erfüllen, wenn sie von einem Vorgesetzten geübt wird, welcher in der Lage ist, die Eigenart und Befähigung der ihm unterstellten Beamten wirklich kennen zu lernen, und hierzu bedarf es ür die erwähnten Berliner Gerichte der vorgeschlagenen Neuerung. Dieselbe würde also nicht bloß im Interesse des Dienstbetriebes, ondern auch im eigenen Interesse der Richter liegen. Das Bedenken ber, daß hierdurch das Ansehen der Richter herabgemindert werde, ann jedenfalls dann nicht mehr erhoben werden, wenn dem aufsicht⸗ ührenden Amtsrichter, wie vorgeschlagen ist, ein höherer dienstlicher Rang beigelegt wird.

Erhält der Amtsgerichts⸗Präsident die volle Dienstaufsicht, so kann derselbe alle Befugnisse, welche das Recht der Aufsicht gesetzlich verleiht, hinsichtlich des Amtsgerichts ausüben. Insbesondere ist er richterlichen Beamten gegenüber in der Lage, von dem Rügenrecht 1 Grund des § 23 Abs. 1 des Gesetzes vom 9. Avpril 1879, betreffend die Abänderung von Bestimmungen der Disciplinargesetze (Gesetz⸗Samml. S., 345), Gebrauch zu

nachen. odann erhält er die Befugniß, bei Erledigung der Geschäfte der Justizverwaltung in Gemäßheit des § 77 des Aus⸗ ührungsgesetzes zum Deutschen Gericht verfasungsgeset die Mit⸗ wirkung auch der seiner Aufsicht unterstellten Richter in Anspruch zu nehmen. Soweit im Verwaltungswege die Aufsichtsbefugnisse der Amtsrichter geringer als diejenigen der Landgeri Füehe identen be⸗ messen sind, wie z. B. hinftchtlich der Urlaubsertheilung (vergleiche die allgemeine Verfügung vom 28. Mai 1885, J.⸗M.⸗Bl. S. 175), fann erforderlichen Fa s auf demselben Wege eine Aenderung er⸗ folgen.

Nach der dem Hause der Abgeordneten zugegangenen Nach⸗ weisung betrug im Etatsjahre 1891/92 die Seelenzahl nach den Klassensteuerrollen 29 456 458 t 875 163 od

2,97 % der klassificirten Einkommensteuer und 6 305 670 oder 21,41 % der Klassensteuer, von Steuer befreit waren 22 275 625 oder 75,62 %. Unter den letzteren befanden sich 13 905 320 oder 47,21 %, welche zu den Klassensteuerstufen 1 und 2 eingeschätzt waren. Der Gesammtbetrag der Klassensteuer betrug 37 701 222 ℳ, davon kamen die außer Hebung gebliebenen drei Monatsraten in Abzug, sodaß 28 275 916,50 verblieben. Die Veranlagungssumme der klassificirten Einkommensteuer belief sich auf 52 786 458 ℳ, davon gingen ab der Betrag von drei Monatsraten bei denjenigen Censiten, welche auf den Satz der 12. Stufe der Klassensteuer ermäßigt wurden, von zwei Monatsraten der 1. Einkommensteuerstufe und von einer Monatsrate der 2. Einkommensteuerstufe mit 1 504 392 ℳ, ferner der 8 1 025 641 geschätzte Ausfall infolge von Reclamationen, soda 50 256 425 verblieben. Von den im Vorjahre zur Klassen⸗ steuer veranlagten Personen waren 22 284 in dem Be⸗ Bhtolahre zur Einkommensteuer eingeschätzt worden. Die höchst⸗ besteuerten Personen sind 1 in Düsseldorf mit 180 000 ℳ, 1 in Wiesbaden mit 124 200 ℳ, 1 in Oppeln mit 111 600 ℳ, 1 in Berlin mit 88 200 ℳ, 1 in Köln mit 63 000 ℳ, 2 in Breslau und Berlin mit 43 200 ℳ, 1 in Berlin mit 39 000 ℳ, 1 in Oppeln mit 37 800 ℳ, 1 in Oppeln mit 30 600

Kunst und Wissenschaft.

Die Ausstellung japanischer Kunstwerke im Kunstgewerbe⸗Museum.

Im Oktober vor g Jahres wurden bekanntlich die Gegenden von Gifu, Aichi und Nagoya in Japan durch Erdbeben und darauf folgende Sturmfluthen betroffen. Dem Unglück sind nicht nur Tausende von Menschenleben zum Opfer gefallen, sondern auch weite Strecken Acker und Gartenlandes wur⸗ den verwüstet, die Baulichkeiten der genannten Städte fast ganz zerstört. Ein Bild der Ver⸗ heerungen geben photographische Aufnahmen, die gegenwärtig im Kunstgewerbe⸗Museum ausgestellt sind. Um der japanischen Gesellschaft vom Rothen Kreuz ihr hilfreiches Eingreifen zu erleichtern, wurde im Kunstgewerbe⸗Museum auf Anregung eines Comités eine Wohlthätigkeits⸗Ausstellung ver⸗ anstaltet, die (wie schon mehrfach erwähnt) kürzlich für die Dauer von vier bis sechs Wochen eröffnet worden ist. Sie umfaßt im wesentlichen eine Auswahl des Besten, was an japanischen Kunstwerken im Berliner Privatbesitz sich befindet. Seine Majestät der Kaiser und Ihre Majestät die Kaiserin Friedrich haben gestattet, daß umfangreiche Gruppen Alterthümer aus den hh sache Schlössern von

schwer

erlin, Charlottenburg und Potsdam, sowie aus den Aller⸗ höchsten Privatsammlungen der Ausstellung angeschlossen wurden. Auch im Kreise der Privatsammler hat das Comité dankenswerthestes Entgegenkommen gefunden, sodaß nahezu 60 Sammlungen vertreten sind. Bei der Art des Arrangements ist sichtlich auf ein bewegtes und malerisches Gesammtbild Werth gelegt worden, und in der That ist die Absicht vollauf erreicht. Umfangreichere Gegenstände, wie die Porzellane des 17. und 18. Jahrhunderts, die Arbeiten in Email cloisonné, die Rüstungen, Bronzen und andere Metallgeräthe wurden zu großen decorativen Gruppen vereinigt. Den Hintergrund der einzelnen Abtheilungen, in denen die kleineren Kunstwerke der Lackmalerei, Keramik, Metallurgie in etwa dreißig Schränken sind, bilden gestickte und lackirte Wandschirme und Malereien in der in Japan bevorzugten Form der Rollbilder oder Kakemonos. 1

Die Mehrzahl der ausgestellten Gegenstände ist neueren Ursprungs. Eine Beschränthng auf antike Arbeiten würde auch nicht der Absicht einer möglichst vollständigen und mannig⸗ faltigen Darstellung des japanischen Kunsthandwerks förder⸗ lich gewesen sein, da verschiedene seiner leistungsfähigsten Zweige erst in der Gegenwart entstanden sind oder sich doch auf die Höhe ihrer Entwickelung er⸗ Se haben. Nur die mit merkbarer Rücksicht für en europäischen und amerikanischen Markt gearbeiteten Stücke, zu welchen allerdings heutzutage der größere Theil der Gesammtproduction gehört, sind nach Möglichkeit vermieden worden. Bei ihnen is durch Ueberladung mit Ornamenten, Verschlechterung und Verrohung der Gefäßformen, schreiende Verstöße gegen die Farbenharmonie der vornehme Charakter des altjapanischen Geschmacks zu sehr verwischt und verfälscht worden, als daß die staunenswerthe Virtuosität der Technik dafür entschädigen könnte. Gerade letztere ist aber häufig ein so in die Augen springender Vor⸗ zug, daß sich viele europäische Sammler dadurch bestechen lassen, henna die gans echten Stücke in Deutschland noch zu selten sind, um einen Vergleich zu ermöglichen. Ge⸗ nauere Kenner der Kunst von Nippon werden daher unter den Bronzen und Eisenwaaren, den Stichblättern, Stickereien und den heute auf Satzuma getauften Steingutwaaren von Kioto und Tokio mancherlei entdecken, was den strengeren An⸗ forderungen nach Stilreinheit und unberührter Originalität nicht entspricht. Es ist vielleicht nicht übberflüssig, zu bemerken, daß alles Chinesische streng fern⸗ gehalten ist; eine dankenswerthe Sorgfalt, da die Unterscheidun wischen den beiden bei aller Verwandtschaft im Wesen voch ehn Kunstrichtungen im allgemeinen noch wenig eläufig ist. . Man muß anerkennen, daß der Qualität der Ausstellungs⸗ objecte nach das Niveau sehr h gehalten ist; aber auch eine gewisse, wenn auch nicht lückenlose Vollständigkeit ist erzielt worden. Am wersten ist dies auf dem in seiner Vielseitigkeit fast unüͤbersehbaren Gebiet der japanischen Kunsttöpferei zu erreichen; und doch sind nur wenige der namhaften Manufacturen unvertreten. Von den ältesten Arbeiten, den mit farbigen Glasuren bedeckten Steingutgefäßen, brachte die Sammlung Oeder in Düsseldorf eine reichhaltige und sehr gewählte Gruppe; Ergänzungen sind enthalten in den Leihgaben der Herren Wirklicher Geheimer Legations⸗ Rath und Director im Auswärtigen Amt Reichardt, R. Springer und Dr. Prager. Sie sind das begehrteste Object der japanischen Sammler und daher in Europa selten, in Deutsch⸗ land fast unbekannt. Wenn auch nicht durchaus mittelalterlich, paben sie in den aus freier Hand, ohne Hilfe der Töpfer⸗ cheibe hergestellten Formen den alterthümlichen Charakter be⸗ wahrt, der sie den einheimischen Liebhabern in Japan so sym⸗ pathisch macht. Es ist bekannt, daß sie auch auf die moderne Keramik Europas sich mehr und mehr Einfluß erringen. Arbeiten von der Hand der berühmtesten keramischen Künstler, wie Ninsei, Neiraku und Anderer, der „Palissy und Andreoli von Nippon’, sind nicht eingelaufen. Was davon seine Fmr R. verläßt, wird zumeist in Paris und London feest⸗ gehalten.

Zeitlich folgen hlerauf die ältesten japanischen Porzellane, die nur wenige Jahre über 1600 zurückgehen. Die häufigste Art sind die eschirre in blau, roth und gold, zum Theil noch

hinzugefügt.

war

der Exporthafen Imali

übernahmen.

mit ferbigen Emails decorirt.

2en. der chinesischen Famille

zur Nachahmung begeistert.

und A. Soltmann. Die nur in Blaumalerei verzierten sind zumeist Eigenthum der Frau General⸗Konsul ührsen. Besondere Beachtung verdient eine Gruppe von Porzellanmalereien in far 15 Glasuren, gzu Anfang dieses I entstanden. Sie bildet ein Analogon zu dem Oeder'schen Steingut,“ dem sie an Eigenartigkeit gleichkommt, das sie aber an Geschmack der Ornamentation, dem edleren Material entsprechend, übertrifft. In der Sammlung P. Reichardt finden sich die mit tiefen Farben, grün, gelb und violett bemalten Geschirre von Kutari; ihre heutigen Nach⸗ kommen werden durch das vorwiegend rothe Porzellan von Kaga repräsentirt. (A. Soltmann, O. Henneberg.) Auch Altsatzuma ist vertreten; die heute herrschende Decoration mit reichlicher Matt⸗ vergoldung und bunten Emails ist erst im 19. Jahrhundert von Kioto aus in Satzuma eingeführt worden. Die älteren Arbeiten dieser Art zeigen besonders deutlich den Unterschied 1n der früheren Einfachheit und der modernen Ueber⸗ adung.

Eine der bestbesetzten Abtheilungen ist die der Lackmalerei. Goldlack, geschnittener Lack, eine ursprünglich chinesische Technik, schwarzer und rother Lack, flache und Reliefarbeit, alle Arten und alle Decorationen sind im Ueberfluß durch größere Cabinete und Geräthe, durch die kleinen Medizin⸗ dosen und allerlei Schachteln in bester Ausführung vertreten. Durch besonders gute Stücke zeichnen sich aus neben Seiner Majestät dem Kaiser die Aussteller Martin und Max Liebermann, Geheimer Regierungs⸗Rath R. Lindau,

olizei⸗Hauptmann Hoehn, Professor Dönitz, Wirklicher Legations⸗Rath Dr. von Mohl, Geheimer Seehandlungs⸗Rath a. D. Schöller und A. Soltmann.

An der Gruppe bambusgeflochtener Körbe hat sich das Hamburgische Museum für Kunst und Gewerbe betheiligt. Ihre Verwendung im japanischen Hausrath ist verdeutlicht durch ein⸗

gefügte Blumen, die genau nach japanischen Vorbildern von der

Firma Leuchtmann u. Co. in Berlin gefertigt worden sind. Sie bilden eine der reizvollsten Zierden der Ausstellung. Die Arbeiten in Zellenschmelz bilden zwei Gattungen. Die eine, zu welcher auch die alten Exemplare gehören (Wirklicher Legations⸗Rath Dr. von Dirksen), behält die strenge Technik bei, wie sie die Japaner von China übernommen P Die andere hat die Technik in malerischem Sinne fortgebildet; sie stellt die schwierigsten Farbenabstufungen innerhalb der Cloisons her und gelangt auf diesem Wege dazu, in dem chwer zu behandelnden Material die freiesten Malereien auszuführen. Es ist eine der gelungensten und technisch wunderbarsten Neuschöpfungen der japanischen Kunst. Das⸗ selbe Lob gebührt den modernen Metallarbeiten mit Relief⸗ tauschirung in farbigen Legirungen auf Bronze oder gefärbtem Kupfer. Die Stadt Kioto hat damit ihrem Ruhmeskranze als führendes Centrum der Metallindustrie ein neues Blatt Die modernen Beispiele der einfachen Bronze⸗ waare überraschen durch die fabelhaften Kunststücke des Gusses mit verlorener Form; künstlerisch stehen sie aber den einfacheren und vornehmeren alten Güssen weit nach.

Die Vorzüge der ostasiatischen Kunststickerei in Plattstich, einer wahren Nadelmalerei, sind bekannt. Die zeichnerische Begabung des Volkes kann sich hier am besten entfalten. Es gie t keine Technik, die nicht ausgezeichnete in der lusstellung aufzuweisen hätte. Die höchste Vollendung zeigt das umfangreichste Prachtstück, eine Hofschleppe aus weißem Atlas mit farbigen Blüthenzweigen, die als Geschenk der Kaiserin von Japan an Ihre Majestät die Kaiserin Friedrich überreicht worden ist.

—. Während des Winter⸗Semesters 1891/92 studiren an den drei bayerischen Landes⸗Universitäten nach der „Allg. Ztg.“: in

München: Bayern 1980, Nichtbayern 1312, Summa 3292; in

Würzburg: Bayern 610, Nichtbayern 756, Summa 1366; in Er⸗ 1 ayern 606, Nichtbayern 464, Summa 1070. Darunter befinden sich 285 katholische, 264 protestantische Theologen, 1708 Ju⸗ Jg. 2186 Mediziner, 18 Cameralisten, 79 Forstcandidaten, 758 Philosophen und 382 Pharmaceuten. Unter den katholischen Theo⸗ ogen befinden sich 13 und unter den protestantischen Theologen 107 IWS 8

Am 28. März d. J., dem Tage, an welchem vor 300 Jahren der berühmte Schulmann Johann Amos Comenius geboren wurde, rüstet man 18 in den Kreisen der Lehrer und Schulfreunde aller Hrten. zur Begehung von Festlichkeiten. Gelegentlich dieser Feier wird im Verlage von Manz und Lange in Hannover⸗Linden eine Festschrift, betitelt: „Johann Amos Comenius, sein Leben und seine Werke“ von W. Kayser, mit Brustbild 2 50 ₰, erscheinen, welche Anfang Februar zur Ausgabe kommen soll, und auf die wir alle Diejenigen schon heute aufmerksam machen wollen, die eine ein⸗ gehendere Kenntniß der Faßsbees eihen Bestrebungen des Comenius zu erlangen wünschen. Der Herr erfasser zeichnet, wie die Verlags⸗ handlung mittheilt, in dem ersten Theil seiner Schrift Comenius Lebensbild, giebt dann im zweiten einen übersichtlichen Auszug aus seinen pädagogischen Schriften und zeigt drittens, aus welchen Quellen Comenius geschöpft, welche Bedeutung er für sein Zeitalter und für die spätere Srtt gehabt oder erworben hat. In dem Schlußcapitel wird die Bedeutung Comenius' für die Pädagogik und für jeden Lehrer hervorgehoben. Der zweite Theil bringt nicht allein einen erschöpfenden und klaren Auszug aus der durch die große Amsterdamer und andere Ausgaben vielbekannten „großen Unterrichtslehre“, sondern auch aus anderen Pädag; ischem Schristen des Comenius. Dabei mag betont werden, daß der Ve asser nicht nur die vorhandenen Schriften über Comenius, sondern auch die Quellen selbst mit Sachkenntniß und Geschick benutzt hat. Die Darstellung ist einfach und übersichtlich, die Sprache schlicht und für jeden Gebildeten verständlich.

Der Director der Francke'schen Stiftungen in Halle Dr. Otto Frick ist laut Meldung des „W. T. B.“ gestern an den Folgen der Influenza gestorben. z 8

Auf einer kleinen Anhöhe in der Nähe der Wiesen von Bonitz (Anhalt) sind, wie der „‚N. A. Z.“ berichtet wird, von dem Häusler Gr. beim Steingraben in jüngster Zeit werthvolle Alter⸗ thumsfunde gemacht worden. So wurden z. B. zwei sehr gut er⸗ haltene schwarzirdene Gefäße gefunden: ein größeres von 30 cm Durchmesser und ein kleineres von 12 cm Durchmesser. Beide Ge⸗ fäße haben breite Topfform und kleine Henkel. Gefüllt waren beide Gefäße mit Asche und Knochenüberresten; das kleinere Gefäß hat in dem größeren gestanden. 8 dees

rita in der Provinz Hizen; den Namen hat ihnen aber egeben, wo die Holländer die Waare - Weniger decorativ wirksam, aber feiner in der Ausführung sind die Porzellane mit Ueberglasurmalerei in den rose; diese Art hat esonders die Manufactur von Meißen in ihren Anfängen 1 Außer der Hauptgruppe aus Kaiserlichem Besitz haben hierfür Beiträge geliefert unter Anderen: die Herren A. Thiem, P. Reichardt, von Siebold

Gren. Regt. Nr. 2,

vom Feld⸗Art. Regt. von Po Schwerdtfeger,

1’e

eichs⸗An

Berlin, Mittwoch, den 20. Januar

1892.

Personalveränderungen.

Königlich Preußische Armee.

Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im activen Heere. Berlin, 12. Januar. Schöning, Zeug⸗Pr. Lt. vom Art. Depot in Erfurt, zum Zeug⸗Hauptm., Podehl, Zeug⸗Lt. vom Art. Depot in Königsberg i. Pr., zum Zeug⸗Pr. Lt., Pietsch, Zeug⸗Feldw. von der Gewehrfabrik in Spandau, zum Zeug⸗Lt., befördert.

Berlin, 16. Januar. John, Major und Platenfor in Hannover, dessen Commando zur Dienstleistung bei der Eisenbahn⸗ Abth. des Großen Generalstabes bis Ende April d. J. verlängert. v. Wasielewski, Hauptm. und Comp. Chef vom Inf. Regt. Nr. 128, unter Ueberweisung zum Generalstabe der 28. Div., in den General⸗ stab der Armee versetzt. Frhr. von Langermann u. Erlencamp, Pr. Lt. vom Großherzogl. Mecklenburg. Gren. Regt. Nr. 89, unter Beförderung zum überzähl. Hauptm., auf sechs Monate zur Dienst⸗ leistung bei des Großherzogs von Mecklenburg⸗Schwerin Königlicher Hoheit commandirt. Muͤller, Hauptm. à la suite des Fuß⸗ Art. Regts. Encke (Magdeburg.) Nr. 4, unter Entbindung von der Stellung als etatsmäß. Mitglied der Art. Prüfungscommission, als Comp. Chef in das Fuß⸗Art. Regt. Nr. 10 einrangirt. Behrens, Hauptm. und Comp. Chef vom Fuß⸗Art. Regt. Nr. 10, unter Stellung à la suite des Regts., zum etatsmäß. Mitgliede der Art. Prüfungscommission ernannt. Fesca, Sec. Lt. und Feldjäger vom Reitenden Feldssgercorpe⸗ zum überzähl. Pr. Lt. befördert. Die Port. Fähnrs.: Frhr. v. d. Wenge, Graf v. Lambsdorff vom 3. Garde⸗Regt. zu Fuß, v. Pawelsz vom 4. Garde⸗Regt zu Fuß, von Diezelsky vom Kaiser Alexander Garde⸗Gren. Regt. Nr. 1, diese drei mit Patent vom 17. Februar 1891, v. Ziet hen von dems. Regt., Frhr. v. Wangenheim vom 3. Garde⸗Gren. Regt. Königin Elisabeth, dieser mit Patent vom 17. Februar 1891, Graf Henckel v. Donnersmarck vom Garde⸗Cür. Regt., zu Sec. Lts., v. Graevenitz, Graf v. Pfeil vom 1. Garde⸗Feld⸗Art. Regt., zu außeretatsmäß. Sec. Lts., mit Patent vom 17. Februar 1891, Frhr. v. Hauff, charakteris. Port. Fähnr. vom 3. Garde⸗Ulanen⸗ Regt., zum Port. Fähnr., befördert. Die Unteroffiziere: 18 v. Tettau, v. Lewinski vom 2. Garde⸗Regt. zu 8i0 v. Schelih a vom 3. Garde⸗Regiment zu Fuß, v. Verdy du Vernois vom Kaiser Alexander⸗Garde⸗Gren. Regt. Nr. 1, v. Zollikofer⸗Altenklingen vom Kaiser Franz⸗Garde⸗ zu Port. Fähnrs. befördert. v. Kalben, Sec. Lt. vom 4. Garde⸗Regt. zu Fuß, commandirt zur Dienst⸗ leistung bei dem Ulan. Regt. Hennigs von Treffenfeld (Altmärk.) Nr. 16, in dieses Regt. versetzt. v. Plocki, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Herzog Karl von 1““ (6. Ostpreuß.) Nr. 43, zum Pr. Lt., vorläufig ohne Patent, befördert. Die Port. Fahnns. v. Lentzke, vom Gren. Regt König Friedrich III. (1. Ostpreuß.) Nr. 1, Buß vom Füs. Regt. Graf Roon (Ostpreuß.) Nr. 33, Karst, Gaertig vom 8. Ostpreuß. Inf. Regt. Nr. 45, Piaschewski vom Inf. Regt. Freiherr Hiller von Gaertringen (4. Posen.) Nr. 59, zu Sec. Lts., Gusovius vom Westpreuß. Feld⸗Art. Regt. Nr. 16, zum außeretatsmäß. Sec. Lt., mit Patent vom 17. Februar 1891, befördert. Die Unteroffe.: Nadolny vom Gren. Regt. König Friedrich II. (3. Ostpreuß.) Nr. 4, Fromme vom Füs. Regt. Graf Roon (Ostpreußischen) Nr. 33, Hindorf vom Infanterie⸗Regiment Herzog Karl von Mecklenburg⸗ Strelitz (6. Ostpreuß.) Nr. 43, Nitschmann vom Inf. Regt.

reiherr Hiller von Gaertringen (4. Posen.) Nr. 59, Puttlich vom Früihalrt Regt. Prinz August von Preußen (Ostpreuß.) Nr. 1, zu Port. Fähnrs. befördert. v. Grabow, Sec. Lt. vom Litthau. Ulan. Regt. Nr. 12, à la suite des Regts. gestellt. Lehmann, Major und Bats. Commandeur vom Gren. Regt. König Friedrich II. (3. Ostpreuß.) Nr. 4, in Genehmigung seines Abschiedsgesuches mit Pension zur gestellt und gleichzeitig zum Commandeur des Landw. Bezirks Allenstein ernannt. Graf v. Roedern, Port. Fähnr. vom Gren. Regt. König Friedrich Wilhelm IV. (1. Pomm.) Nr. 2, v. Nathusius, Port. Fähnr. vom Cür. Regt. Königin (Pomm.) Nr. 2, zu Sec. Lts., Kutter, Port. Fähnr. vom 1. Pomm. Feld⸗Art. Regt. Nr. 2, zum außeretatsmäß. Sec. Lt., befördert. Die Unteroffiziere: Müller vom Inf. Regt. von der Goltz (7. Pomm.) Nr. 54, Graf v. Bassewitz vom 2. Pomm. Ulan. Regt. Nr. 9, v. Münchow, Huber vom 2. Pomm. Füs. Regt. Nr. 34, Schellong vom 6. Pomm. Inf. Regt. Nr. 49, Hollweg, Wendrich vom 2. Pomm. Feld⸗Art. Regt. Nr. 17, zu Port. Fähnrs. befördert. v. Massow, Vice⸗Wachtm. vom 2. Pomm. Ulan. Regt. Nr. 9, zum Port. Fähnr. ernannt. Die Port. Fähnrs.: van Alten vom Inf. Regt. von Stülpnagel

(. Brandenburg.) Nr. 48, Müller, Steinkopf vom 6. Bran⸗ denburg. Inf. Reg

t. Nr. 52, v. Boetticher vom Inf. Regt. Graf Tauentzien von Wittenberg (3. Brandenburg.) Nr. 20, v. Albert vom Inf. Regt. Großherzog Friedrich Franz II. von Mecklenburg⸗ Schwerin (4. Brandenburg.) Nr. 24, Letztere beide mit Patent vom 17. Februar 1891, Frhr. v. Linstow, v. Houwald von dems. Regt., Guericke, Bieß vom Inf. Regt. General⸗Feldmarschall Prinz Friedrich Karl von Preußen (8. Brandenburg.) Nr. 64 zu Sec. Lts., Brüstlein vom Feld⸗Art. Regt. General⸗Feldzeugmeister (2. Brandenburg.) Nr. 18, zum außeretatsmäß. Sec. Lt., befördert.

Die Unteroffiziere: Frhr. v. Eberstein vom Leib⸗Gren. Regt. König Friedrich III.

1. Brandenburg.) Nr. 8, Bieder vom 6. Brandenburg. Inf. Regt. Nr. 52, v. Bonin vom 1. Branden⸗ burg. Drag. Regt. Nr. 2, Scherz, v. Froreich vom Feld⸗ Art. Regt. General⸗Feldzeugmeister (2. Brandenburg.) Nr. 18 —, zu Port. Fähnrs. befördert. Graf v. Klinckowstroem I.,

Sec. Lt. vom Leib⸗Gren. Regt. König Friedrich Wil⸗

helm III. (1. Brandenburg.) Nr. 8, in das Colberg. Gren. Regt.

Graf Gneisenau (2. Pomm.) Nr. 9 versetzt. Die Port. Fähnrs.: Pikardi vom Inf. Regt. Fürst Leopold von Anhalt⸗Dessau (1. Magdeburg.) Nr. 26, dieser mit Patent vom 17. Februar 1891,

Lübcke von dems. Regt., v. Blume vom Inf. Regt. Prinz Louis

erdinand von Preußen (2. Magdeburg.) Nr. 27, oliore vom Magdeb. Füs. Regt. Nr. 36, letztere beide mit Patent vom 17. Fe⸗ bruar 1891, zu Sec. Lts., Moebes, Mylius, Unteroffe. vom 4. Thüring. Inf. Regt. Nr. 72, v. Henning auf Schoenhoff, Unteroff. vom Thüring. Hus. Regt. Nr. 12, zu Port. Fähnrs., befördert. Frhr. v. Lützow, Sec. Lt. vom 3. Magdeburg. Inf. Regt. Nr. 66, in das Inf. Regt. Nr. 136 versetzt. Die v. Schuckmann vom Gren. Regt. König Wilhelm I. (2. We Ppreuß) Nr. 7, Kuhr vom Inf. Regt. von Courbisre (2. Posen.) Nr. 19, Neumann vom 3. Niederschles. Inf. Regt. Nr. 50, Stürmer, S Liebmann vom 3. Posen. Inf. Regt. Nr. 58, von Rosenberg vom Ulan. Regt. Prinz August von Württemberg (Posen.) Nr. 10, zu Sec. Lts., Gamp vom Feld⸗Art. Regt. von Podbielski (Niederschles.) Nr. 5, dieser mit Patent vom 17. Februar 1891,

Veigelt, Lewald von dems. Regt., Staudy vom Posen. Feld⸗Art. Regt. Nr. 20, zu außeretatsmäß. Sec. Lts., be⸗ sördert. Die Unteroffiziere: von Schweinichen vom Gren. Regt.

8 König Wilhelm I. (2. Westpreuß.) Nr. 7, Tschierschky vom Füs.

Regt. von Graf Kirchba

teinmetz (Peslag) Nr. 37, Grothe vom Inf. Regt. Regt. Prinz August

(1. Niederschles.) Nr. 46, v. Kügelgen vom Ulan. von cttts. (Posen) Nr. 10, Bencard

dbielski (Niederschles.) Nr. 5, harakteris. 6

ort. Fähnr., Grams, Kurth,]

Engström, Unteroffe. von demf. Regt., zu Port. Fähnrs. befördert. von Eichmann, Sec. Lt. vom Drag. Regt. von Bredow (1. Schles.) Nr. 4, in das Schleswig⸗Holstein. Drag. Regt. Nr. 13 versetzt. Die Port. Fähnrs.: Schulze vom Gren. Regt. König Friedrich Wilhelm II. (1. Schles.) Nr. 10, mit Patent vom 17. Februar 1891, Heuseler von dems. Regt. Neumann vom Füs. Regt. General⸗Feldmarschall Graf Moltke (Schles.) Nr. 38, Graf Mielzynski, Frhr. von Tschammeru. Osten vom Leib⸗Cür. Regt. Großer Kurfürst (Schles.) Nr. 1, v. Neitei u. Gaffron vom Hus. Regt. von Schill (1. Schles.) Nr. 4, Froemsdorff vom Inf. Regt. Keith (1. Ober⸗ schles.) Nr. 22, Arnold vom 3. Oberschles. Inf. Regt. Nr. 62, Buttler, Illner vom 4. Oberschles. Inf. Regt. Nr. 63, 8 Sec. Lts., Lieb vom Feld⸗Art. Regt. von Clausewitz (Oberschles.) Nr. 21, zum außeretatsmäß. Sec. Lt. befördert. Die Unter⸗ offiziere: v. Klützow vom Gren. Regt. Kronprinz Friedrich Wil⸗ helm (2. Schles.) Nr. 11, v. Köppen, Graf v. Fübwei gih u. Krain Frhr. v. Kauder vom vbn⸗ Regt. von Schill (1. Schles.) Nr. 4, Betensted vom Inf. Regt. Keith (1. Oberschles.) Nr. 22, Zaehle vom Inf. Regt. von Winterfeldt (2. Oberschles.) Nr. 23, v. Bomsdorff vom Feld⸗Art. Regt. von Peucker (Schles.) Nr. 6, zu Port. Fähnrs., van den Bergh, Port. Fähnr. vom 5. West⸗ fäl. Inf. Regt. Nr. 53, mit Patent vom 17. Februar 1891, Hein⸗ rigs vom Inf. Regt. Freiherr von Sparr (3. Westfäl.) Nr. 16, zu Sec. Lts., befördert. Die Unteroffiziere: Mund vom 5. Westfäl. Infanterie⸗Regiment Nr. 53, Graf von Westphalen vom Kür. Regt. von Driesen (Westfäl.) Nr. 4, Noell, vom Inf. Regt. Herzog Ferdinand von Braunschweig (8. Westf.) Nr. 57, Hüger vom 1. Wef f. Feld⸗Art. Regt. Nr. 7,— zu Port. Fähnrs. befördert, Schwarz, Sec. Lt. vom Niederrhein. Füs. Regt. Nr. 39 in das 7. Bad. Inf. Regt. Nr. 142 versetzt. Die Port. Fähnrs.: Bielitz vom Füs. Regt. Fürst Karl Anton von Hohenzollern (Hohenzollern.) Nr. 40, mit Patent vom 17. Fe⸗ bruar 1891, v. Schmid von demselben Regt., Schimrigk vom 5. Rhein. Inf. Regt. Nr. 65, dieser mit Patent vom 11e 1891, Horn vom 6. Rhein. Inf. Regt. Nr. 68, Graf v. Meren⸗ berg, Frhr. Geyr v. Schweppenburg, Frhr. v. Schröder, Graf zu Eulenburg vom Hus. Regt. König Wilhelm I. (1. Rhein.) Nr. 7, v. Lorentz vom Inf. Regt. von Horn (3. Rhein.) Nr. 29, Linke, Schmack vom 8. Rhein. Inf. Regt. Nr. 70, zu Sec. Lts. befördert. Die Unteroffiziere: Rundspaden vom 6. Rhein. Inf. Regt. Nr. 68, Pöppelmann vom 7. Rhein. Inf. Regt. Nr. 69, Richrath vom 8. Rhein. Inf. Regt. Nr. 70, zu Port. Fähnrs. befördert. Wahnschaffe, Sec. Lt. vom Westf. Drag. Regt. Nr. 7, à la suite des Regts. gestellt. Winter⸗ stein, Rittm. und Comp. Chef vom Rheinischeu Train⸗Bat. Nr. 8, à la suite des Bats. gestellt. Koch, Sec. Lt. vom Groß⸗ herzogl. Mecklenburg. Füs. Regt. Nr. 90, zum Pr. Lt. befördert und gleichzeitig zur Dienstleistung bei einer Militär⸗Intend. commandirt. Die Port. Fähnrs.: Müller vom 1. Hanseat. Inf. Regt. Nr. 75, v. Schmeling vom 2. Hanseat. Inf. Regt. Nr. 76, dieser mit vom 17. Februar 1891, v. Suckow vom Großherzogl.

kecklenburg. Gren. Regt. Nr. 89, v. 11.“ Bohm vom Inf. Regt. von Manstein (Schleswig.) Nr. 84, Ulrich vom Füs. Regt. Königin (Schleswig⸗Holstein.) Nr. 86, zu Sec. Lts., Scheven, Unteroff. vom Großherzogl. Mecklenb. Füs. Regt. Nr. 90, Rohde, Unteroff. vom Inf. Regt. von Manstein (Schleswig.) Nr. 84, v. Bülow, Unteroff. vom Holstein. Feld⸗Art. Regt. Nr. 24, zu Port. Fähnrs., befördert. Winter, Major z. D. und Commandeur des Landw. Bezirks Schwerin, der Charakter als Oberst⸗Lt. verliehen. v. Laffert Sec. Lt. vom 2. Großherzogl. Mecklenburg. Drag. Regt. Nr. 18, à la suite des Regts. gestellt. Koch, Sec. Lt. vom Inf. Regt. von Voigts⸗Rhetz (3. Hannov.) Nr. 79, zum Pr. Lt., vorläufig ohne Patent, befördert, Die Port. Fähnrs.: Schulze vom Inf. Regt. Herzog Friedrich Wilhelm von Braunschweig (Ostfries.) Nr. 78, Poel vom Füs. Regt. General⸗Feldmarschall Prinz Albrecht von Preußen (Hannov.) Nr. 73, v. Kühn vom Inf. Regt. von Voigts⸗Rhetz (3. Hannov.) Nr. 79, v. Flotow vom 2. Hannov. Inf. Regt. Nr. 77, dieser mit Patent vom 17. Februar 1891, Mann, Grisstede von demselben Regt., Pfützen reuter vom Braunschweig. Inf. Regt. Nr. 92, dieser unter Versetzung in das Inf. Regt. Nr. 131, v. Haeften vom Braun⸗ schweig. Inf. Regt. Nr. 92, zu Sec. Lts., befördert. Die Unter⸗ offiziere: Wüste feldt vom Inf. Regt. Herzog Friedrich Wilhelm von Braunschweig (Ostfries.) Nr. 78, Gebhard Behr vom 2. Hess. Inf. Regt. Nr. 82, Lüttich vom 2. Hannov. Drag. Regt. Nr. 16, Frantz vom Feld⸗Art. Regt. von Segentgae (1. Hannov.) Nr. 10, zu Port. Fähnrs. befördert. v. Borell du Vernay, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Herzog Friedrich Wilhelm von Braunschweig (Ostfries.) Nr. 78, in das Inf. Regt. Nr. 131 versetzt. Die Port. Fähnrs.: Klein vom 1. Nassau. Inf. Regt. Nr. 87, dieser mit Patent vom 17. Februar 1891, Hoelzgen von dems. Regt., Rehm, Limpert vom 2. Nass. Inf. Regt. Nr. 88, Graf v. Wengersky vom 5. Thüring. Inf. Regt. Nr. 94 (Groß⸗ herzog von Sachsen), dieser mit Patent vom 17. Februar 18ĩ91, Fonck vom 1. Großherzogl. Hess. Inf. (Leibgarde⸗) Regt. Nr. 115, Ziildebr and vom 4. Großberzogt. Hess. Inf. Regt. (Prinz Carl) Nr. 118, Frhr. v. Massenbach vom 2. Großherzogl. Hess. Drag. Regt. (Leib⸗Drag. Regt.) Nr. 24, dieser mit Patent vom 17. Fe⸗ bruar 1891, Parish von demselben Regt., zu Sec. Lts., v. Heuser vom Großherzogl. Hess. Feld⸗Art. Regt. Nr. 25, (Groß⸗ herzogl. Art. Corps), zum SetG Sec. Lt. mit Patent vom 17. Februar 1891, befördert. Die Unteroffiziere: Napp⸗Zinn vom 1. 7” Inf. Regt. Nr. 87, Stamm vom 3. Großherzogl. Hess Inf. Regt. (Leib⸗Regt.) Nr. 117, v. LET vom Huf. Regt. Landgraf Friedrich II. von Hessen⸗Homburg (2. Hess.) Nr. 14, zu Port. Fähnrs. befördert. Herold, Sec. Lt. vom 1. Nass. Inf. Regt. Nr. 87, v. d. Hagen, Pr. Lt. vom Drag. Regt. Freiherr von Manteuffel (Rhein.) Nr. 5, à. la suite der betr. Regtr.

estellt. Jockusch, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Kaiser Wilhelm

r. 116, zur Dienstleistung bei einer Militär⸗Intendantur com⸗

mandirt. Graf Beissel von Gymnich, Sec. Lt. von der Ref.

des 5. Thüring. Inf. Regts. Nr. 94 (Großherzog von Sachsen), früher in diesem Regt., vom 1. Februar d. J. ab auf ein Jahr zur Dienst⸗ leistung bei dem Füs. Naft. General⸗Feldmarschall Prinz Albrecht von Preußen (Hannov.) Nr. 73 commandirt. v. Stutterheim, Sec. Lt. vom 5. Bad. Inf. Regt. Nr. 113, commd. als Inspectionsoff. bei der Kriegsschule in Hannover, zum Pr. Lt., vorläufig ohne Hatnt befördert. Die Port. Fähnrs.: Bauer vom 6. Bad. Inf.

egt. Kaiser Friedrich III. Nr. 114, Frhr. von Fichard, gen. Baur von Eysseneck vom 1. Bad. Leib⸗Drag. Regt. Nr. 20, zu Sec. Lts., Herrmann vom 1. Bad. Feld⸗Art. Regt. Nr. 14, Bolza vom 2. Bad. Feld⸗Art. Regt. Nr. 30, zu Fn erst mäß. Sec. Lts., Frhr. von Beust., Unteroffiz. vom 1. Bad. Leib⸗Gren. Regt. Nr. 109, Dittrich, Unteroffiz. vom 6. Bad. Inf. Regt. Kaiser Friedrich III. Nr. 114, zu Port. Fähnrs., von Hüllesheim, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 137, zum Pr. Lt., befördert. Die Port. Fähnrs.: Scheffer vom Inf. Regt. Nr. 97, Orthmann vom Inf. Regt. Nr. 99, v. Troschke⸗ Rammstedt vom Inf. Regt. Nr. 132, Richter vom Inf. Regt. Markgraf Karl (7. Brandenburg.) Nr. 60, Perschmann vom Inf. Regt. Nr. 137, zu Sec. Lts., Uffelmann vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 15, Lueder vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 31, dieser mit Patent vom 17. Februar 1891, Stapelfeld, von dems. Regt.

zu gh Etetance aäz.

Sec. Lts., Bergemann, charakteris. Port. Fähnr. vom Inf. Regt. Ne. 136, Vopelius Unteroff. vom Ulan. Regt. Großherzog Friedrich von Baden (Rhein.) Nr. 7, Lauteschläger, Lohmüller, Unteroffe. vom Inf. Regt. Nr. 138, v. Klüber, Unteroff. vom Schlesw. Holst. Ulan. Regt. Mr. 15, Klotz, charakteris. Port. Fähnr. vom Feld⸗ Art. Regt. Nr. 15, zu Port. Fähnrs., Hecker, Port. Fähnr. v. Feld⸗Art. Regt. Nr. 34, zum aueretatsmäh Sec. Lt., Scheuren, Unteroff. vom Inf. Regt. Nr. 145, zum Port.⸗Fähnr., be⸗ fördert. Müller, Major z. D. und Commandeur des Landw. Bezirks Metz, der Charakter als Oberst⸗Lt. verliehen. von Lücken I., Sec. Lt. vom 1. Hannoverschen Dragoner⸗Regiment Nr. 9, vom 1. Februar d. J. bis 1. April k. J. zur Dienst⸗ leistung bei dem Neben⸗Etat des Großen Generalstabs kommandirt. Sametzki, Port. Fähnr. vom Hus. Regt. Fürst Blücher von Wahlstatt (Pomm.) Nr. 5, mit Patent vom 17. Februar 1891, zum Sec. Lt., Ziemßen, Port. Fähnr. vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 36, dieser mit Patent vom 17. Februar 1891, Schulze, Port. Fähnr. von dems. Regt., zu außeretatsmäß. Sec. Lts., Rhode, Unteroff. vom Inf. Regt. Graf Dönhoff (7. Ostpreuß.) Nr. 44, Wendt, Unteroff. vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 36, zu Port. Fähnrs., befördert. v. Lossau, Hauptm. z. D. und Bezirksoffizier bei dem Landw. Bezirk Marienburg, der Charakter als Major verliehen. Gädeke, Pr. Lt. v. Pomm. Jäger⸗Bat. Nr. 2, à la suite des Bats. gestellt. Die Port. Fähnrs.: v. Stephani vom Garde⸗Schützen⸗ Bat, v. Jerin vom Jäger⸗Bat, von Neumann (1. Schles.) Nr. 5, dieser unter Versetzung in das 2. Niederschles. Inf. Regt. Nr. 47, v. Ascheberg, vom Westf. Jäger⸗Bat. Nr. 7, Kleckel vom Lauenburg. Jäger⸗Bat. Nr. 9, Peterek vom Hess. Jäger⸗ Bat. Nr. 11, zu Sec. Lts., v. Saldern, Oberjäger vom Brandenburg. Jäger⸗Bat. Nr. 3, Kleckl, Oberjäger vom Hess. Jäger⸗Bat. Nr. 11, zu Port. Fähnrs., be⸗ fördert. Lewan dowski, charakteris. Port. Fähnr. vom Hannov. Jäger⸗Bat. Nr. 10, in das Rhein. Jäger⸗Bat. Nr. 8 versetzt. Barthels, Hauptm. und Comp. Chef vom Garde⸗Fuß⸗Art. Regt., unter Stellung à la suite des Regts., zum 2. Art. Offizier vom Platz in Spandau ernannt. Limbourg, Pr. Lt. von dems. Regt., zum Hauptm. und Comp. Chef, Berendt, Sec. Lt. von dems. Regt., zum Pr. Lt., beide vorläufig ohne Patent, Zoch, Hauptm. und Comp. Chef vom Fuß⸗Art. Regt. von Hindersin (Pomm.) Nr. 2, unter Ernennung zum etatsmäß. Stabsoffizier, zum Major, be⸗ fördert. Roth, Major und Bat. Commandeur vom Fuß⸗Art. Regt. von Dieskau (Schles.) Nr. 6, zum Commandeur des Schleswig. Fuß⸗ Art. Bats. Nr. 9 ernannt. Schwierz, Pr. Lt. von dems. Regt., unter Beförderung zum Hauptm. und Comp. Chef in das Fuß⸗Art. Regt. von Hindersin (Pomm.) Nr. 2 versetzt. Hesse, Major à la suite des Westfäl. Fuß⸗Art. Regts. Nr. 7 und Zweiter Art. Offizier vom Platz in Spandau, als etatsmäß. Stabsoffizier in das Fuß⸗Art. Regt. von Dieskau (Schles.) Nr. 6 einrangirt. Jordan, Pr. Lt. vom Westfäl. Fuß⸗Art. Regt. Nr. 7, in das Fuß⸗Art. Regt. von Dieskau (Schles.) Nr. 6 versetzt. Nothnagel, Sec. Lt. vom Westfäl. Fuß⸗Art. Regiment Nr. 7, zum Premier⸗Lieutenant, Springer, Hauptmann à la suite des Rheinischen Fuß⸗Art. Regts. Nr. 8 und Vorstand des Art. Depots in Breslau, zum Major, befördert. Mummenhoff, Pr. Lt. von demselben Regt., in das Fuß⸗Art. Regt. von Dieskau (Schlaf Nr. 6 versetzt. Hüther, Sec. Lt. vom Rhein. Fuß⸗Art. Regt. Nr. 8, zum Pr. Lt. befördert. Fromm, Major vom Fuß⸗Art. Regt. Nr. 11, comman⸗ dirt als Adjutant bei der Gen. Insp. der Fuß⸗Art., ein Patent seiner Charge verliehen. Die Port. Fähnrs.: Schoof vom Fuß⸗Art. Regt. von Hindersin (Pomm.) Nr. 2, mit Patent vom 17. Februar 1891, Gercke von demselben Regt., Kohlhardt vom Fuß⸗Art. Regt. General⸗Feldzeugmeister (Brandenburg.) Nr. 3, Karlbaum, Witte vom Niederschles. Fuß⸗Art. Regt. Nr. 5, Bauch vom Fuß⸗Art. Regt. von Dieskau (Schles.) Nr. 6, Cetto vom Westfäl. Fuß⸗Art. Regt. Nr. 7, Kunze, Kase vom Fuß⸗Art. Regt. Nr. 11, zu außer⸗ ess Sec. Lts., Kruft, Unteroff. vom Fst ltt Regt. Encke (Magdeburg.) Nr. 4, Rach, Unteroff. vom Fuß⸗Art. Regt. Nr. 11, zu Port. Fähnrs., befördert. Ringe, Hauptm. von der 2. Ing. Insp., unter Entbindung von der Stellung als Mitglied des Ingenieur⸗Comités, in die 1. Ingenieur⸗Inspection versetzt. Wolff I., Hauptmann von der 3. Ingenieur⸗Inspection, zum Major, Steger, Sec. Lt. von ders. Ingen. Insp., Leinveber, Sec. Lt. von der 4. Ing. Insp., zu Pr. Lts., Frhr. v. Rössing, Port. Fähnr. vom Garde⸗Pion. Bat., zum außeretatsmäß. Sec. Lt., dieser mit Patent vom 17. Februar 1891, Stobbe, Port. Fähnr. vom Pion. Bat. Fürst Radziwill (Ostpreuß.) Nr. 1, zum außer⸗ Sec. Lt., befördert. Gonell, Sec. Lt. vom Pomm. Pion. Bat. Nr. 2, in das Pion. Bat. Nr. 16 versetzt. Dziobek, Port. Fähnr. vom Magdeburg. Pion. Bat. Nr. 4, zum außeretats⸗ mäßigen Sec. Lt. mit Patent vom 17. Februar 1891, Rohst, Sec. Lt. vom Niederschles. Pion. Bat. Nr. 5, zum Pr. Lt., befördert. Helm, Pr. Lt. vom Fennoh. Pion. Bat. Nr. 10, unter Beförderung zum Hauptm. und Comp. Chef, in das Magdeburg. Pion. Bat. Nr. 4 versetzt. Hüger, Port. Fähnr. vom Hannov. Pion. Bat. Nr. 10, mit Patent vom 17. Februar 1891, Verch, Port. Fähnr. von demselben Bat., zu außeretatsmäß. Sec. Lts., Meyer, Pr. Lt. vom Bad. Pion. Bat. Nr. 14, zum Hauptm. und Comp. Chef, befördert. von Rabenau, Sec. Lt. vom Hess. Pion. Bat. Nr. 11, in die 2. Ingen. Insp. versetzt. Plehn, Pr. Lt. vom Eisenbahn⸗Regt. Nr. 1, zum überzähl. Hauptm. befördert.

Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums. 29. De⸗ zember. Schmidt, Sec. Lt. à la suite des 2. Westfäl. Feld⸗Art. Regts. Nr. 22 und Directons⸗Assist. bei den technischen Instituten der Art., der Geschützgießerei Spandau zugetheilt. 8

Abschiedsbewilligungen. Im activen Heere. Berlin, 12. Januar. Möller, Zeug⸗Hauptm. vom Art. Depot in Köln, mit Pension nebst Aussicht auf Anstellung im Civildienst und seiner bisherigen Uniform der Abschied bewilligt.

Berlin, 16. Januar. v. Sobbe, Gen. Lt. und Gouverneur von Straßburg i. E., in Genehmigung seines Abschiedsgesuches mit Pension, v. Schnackenberg, Gen. Major und Commandeur der 17. Cav Brig., in Genehmigung seines Abschiedsgesu es, als Gen. Lt. mit Pension, Frhr. v. Lützow, Gen. Major und Commandeur der 59. Inf. Brig., in Genehmigung seines Abschiedsgesuches mit Pension, zur Disp. gestellt. Roth, Pr. Lt. und Feldjäger vom Reitenden Feljäger. Corps, ausgeschieden und zu den Offizieren der Landw. Cav. 1. Aufgebots übergetreten. Eick, pensionirter Wachtm., bisher im Garde⸗Train⸗ Bat., der Charakter als Sec. Lt. verliehen. Frhr. v. Schrenck v. Notzing, Oberst⸗Lt. z. D., unter Ertheilung der Erlaubniß zum Tragen der Uniform des 3. Posen. Inf. Regts. Nr. 58, von der Stellung als Commandeur des Landw. Bezirks Allenstein entbunden. v. Wedell, Pr. Lt. à la suite des Pomm. Füs. Regts. Nr. 34, ausgeschieden und zu den Res. Shegen des Regts. übergetreten. Scheffler, Hauptm. und Comp. Chef vom Inf. Regt. Nr. 140, als Major mit Pension nebst Aussicht auf Anstellung im Civildienst und der Uniform des Niederrhein. pif Regts. Nr. 39, Trainer, Hauptm. und Battr. Chef vom Feld⸗Art. Regt. General⸗Feldzeug⸗ meister (1. Brandenburg.) Nr. 3, als Major mit Pension und der Regts. Uniform, der Aöbschied bewilligt. Scharf, pensionirter Bezirks⸗Feldwebel, bisher beim Landw. Bezirk Naumburg, der Charakter als Second⸗Lieutenant verliehen. ee berst und Commandeur des 4. Niederschles. Infanterie⸗Regts. Nr. 51, 1 Genehmigung seines Abschiedsgesuchs, als Major mit Pension