der Verträge“ (§§ 344 bis 358) lag noch eine Reihe Anträgen vor, welche die Frage betrafen, ob und in welchem Umfange der Schuldner wegen Nichterfüllung einer auf Vertrag beruhenden Verbindlichkeit verpflichtet sein soll, dem Gläubiger auch r sog. immateriellen Schaden eine “ in Geld zu gewähren. Die Mehrheit schloß sich unter Ablehnung sämmtlicher Anträge dem Standpunkte des Entwurfs (§ 221) an, welcher in Fällen der hier frag⸗ lichen Art dem Gläubiger einen Anspruch auf eine solche Vergütung nicht gewähren will. Bei der Heraihung des folgenden, den Inhalt der Schuldverhältnisse aus Verträgen betreffenden Unter⸗ abschnitts (§§ 359 bis 369) wurde der im § 359 an die Spitze gestellte Grundsatz, daß bei der Ermittelung der für die Füarfeien aus einem Vertrage fließenden Verpflichtungen auf Treu und Glauben und die Verkehrssitte Rück⸗ sicht zu nehmen sei, gebilligt, jedoch beschlossen, diesen, nicht bloß die vütgatesche Verträge, sondern das Ver⸗ tragsrecht überhaupt beherrschenden Grundsatz im allgemeinen Theile des Gesetzbuchs zum Ausdruck zu bringen. Der § 360 wurde als entbehrlich gestrichen. Die Berathung des 8 361 wurde bis zur Berathung des § 369 ausgesetzt. Die . Erfüllung aus gegenseitigen Verträgen §§ 362 bis 366 fanden ihrem sachlichen nach in geänderter Fassung Zustimmung, der § 364 jedoch mit dem im wesentlichen auch der Absicht des Entwurfs (vergl. Mot. II. S. 203) ent⸗ sprechenden Zusatze, daß, wenn nur ein Theil der Gegenleistung noch rückständig ist, das Reght, die geforderte Leistung zu verweigern, sich auf einen entsprechenden Theil derselben beschränkt, wenn die Zurückbehaltung eines größeren Theils nach den Umständen des Falls gegen Treu und Glauben verstoßen würde. Eine weitere Ergänzung erfuhr der Entwurf durch die Aufnahme der den Gedanken des § 458 verallge⸗ meinernden Vorschrift, daß der aus einem gegenseitigen Ver⸗ trage zur Vorleistung verpflichtete Theil, wenn die Vermögens⸗ verhältnisse des anderen Theils nach Abschluß des Vertrags eine wesentliche, den Anspruch auf die Gegen⸗ leistung gefährdende Verschlechterung erlitten haben, die ihm obliegende Leistung so lange verweigern kann, bis die Gegen⸗ leistung bewirkt oder für deren Bewirkung Sicherheit bestellt wird. Der Antrag, das Gleiche für den Fall zu bestimmen, wenn schon vor Abschluß des Vertrags derartige die Gegen⸗ leistung gefährdende Umstände eingetreten waren, der zur Vorleistung verpflichtete Theil aber trotz angewandter Sorg⸗ alt keine Kenntniß von diesen Umständen erhalten hatte, wurde abgelehnt. Zu § 367 überzeugte man sich, daß die Vorschrift des ersten Satzes zu weit gehe, wenn sie in allen Fällen, in denen eine Partei die ihr als Erfüllung an⸗ gehotene Leistung als Erfüllung angenommen habe, das Recht, uf Grund der Mangelhaftigkeit der Leistung wegen Nicht⸗ rfüllung des Vertrags die Gegenleistung zu verweigern, ausschließe, ꝛamentlich auch in solchen “ in denen der Gläubiger an Stelle er mangelhaften Sache die Nachlieferung einer mangelfreien Sache verlangen könne (§ 398). Der erste Satz des § 367 urde deshalb gestrichen. An Stelle des zweiten Satzes ge⸗ angte die allgemeinere Vorschrift zur Annahme, daß derjenige, welcher eine Leistung als die ihm geschuldete angenommen hat nd nachträglich behauptet, daß die Leistung unvollständig oder nangelhaft gewesen sei, den bezüglichen Beweis zu führen habe. Der von der Tragu n, der Gefahr bei gegenseitigen erträgen handelnde § 3687wurde seinem sachlichen Inhalte nach genehmigt, ebenso der § 369 Abs. 1, welcher die Fälle Fhehe in denen die Leistung aus einem gegenseitigen Vertrag nfolge eines von dem Schuldner zu vertretenden Umstandes ganz oder theilweise unmöglich geworden Man war einverstanden, daß in Fällen dieser Art der Gläubiger auch die nach dem § 368 Abs. 1, 3 für den Fall der zufälligen Unmöglichkeit ihm zustehenden Rechte geltend machen könne und daß dies durch einen Zusatz u § 369 Abs. 1 Satz 1 zum Ausdruck zu bringen sei. Die ommission trat sodann zunächst in die Berathung des aus⸗ esetzten, von dem sog. Fixgeschäft handelnden § 361 ein. der Abs. 1 des § 361 wurde mit dem Zusatz angenommen, aß der Gläubiger, wenn der Schuldner im Verzug ist, ofort Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen kann. m den Schuldner dagegen zu schützen, daß der Gläubiger die hm nach dem §. 361 Abs. 1 zur Wahl gestellten Rechte miß⸗ rrauche, um auf Kosten des Schuldners zu speculiren, wurde er weitere Zusatz beschlossen, dem Schuldner das Recht bei⸗ ulegen, von dem Gläubiger eine Erklärung zu verlangen, b er auf Erfüllung noch bestehe, und zwar unter dem Präjudiz, daß der Gläubiger, wenn er innerhalb der ihm on dem Schuldner gesetzten Frist sich nicht erklärt, nicht nehr berechtigt sein soll, Erfüllung zu fordern. Der von an⸗ deren Seiten gemachte Vorschlag: im Anschluß an Art. 357 des H.⸗G.⸗B. das Recht des Gläubigers, auf Erfüllung zu be⸗ tehen, davon abhängig zu machen, daß er seine Absicht, dieses Recht ausüben zu wollen, dem anderen Theil unverzüglich anzeige, fand nicht den Beifall der Mehrheit. Die weitere Berathung des § 361 Abs. 2 und des § 369 Abs. 2, 3 wurde bis zur nächsten Sitzung vertagt.
Das Reichs⸗Versicherungsamt hat als Revisionsinstanz in Sachen der Se. und Ket 2a enaicfsränin entschieden, 8 der „Stadtrechner“ einer kleineren Stadt welcher unter ufsicht und oberer Leitung des Bürgermeisters die Kassen⸗ und Buchführung der Gemeindeverwaltung zu be⸗ sorgen hat, nicht als „Arbeiter“ oder „Gehilfe“ im Sinne des Fagen cnnenna und Altersversicherungsgesetzes anzu⸗ 88 Ein Pumpenmacher, welcher an seinem Wohnorte in den benachbarten Gemeinden vööe“ ist als ein selbständiger Unternehmer erachtet worden. Er stand zu Niemandem in einem Arbeitsverhältniß, sondern übernahm je nach Angebot und nach freiem Ermessen die sich ihm bietenden Arbeiten, welche auch gewisse Vorkenntnisse und eine über die Leistungen eines gewöhnlichen Tagearbeiters inausgehende handwerksmäßige Fertigkeit voraussetzten. Einen Vorfmakler in einer Seestadt, der gewerbs⸗ näßig die Vermittelung von Torfverkäufen zwischen dem zublieum und den Torfschiffern besorgt, hierbei an die eobachtung einer Sier gin eruction gebunden ist und als Vergütung für seine Thätigkeit eine von den Schiffern tarifmäßig zu zahlende Gebühr erhält, hat das eichs⸗Versicherungsamt für einen selbständigen Gewerbe⸗ reibenden erachtet. Die Selbständigkeit des Gewerbebetriebes
aufgehoben; die den Torfmakler bindende Dienstinstruction stellt lediglich eine seine Geschäftsthätigkeit im öffentlichen Interesse regelnde Polizeivorschrift dar. In Sachen der Unfallversicherung ist die auf den Grundstücken ansässiger Gemeindemitglieder ruhende Wege⸗ baulast als Theil der landwirthschaftlichen Versicherung, nicht der gewerblichen Tiefbauversicherung erklärt. Die in einer Landessiechenanstalt mit landwirthschaftlichen Arbeiten beschäftigten arbeitsfähigen Pfleglinge sind als landwirthschaftlich versichert bezeichnet. Hinsichelich der den Gemeindebehörden bei Durchführung der landwirthschaftlichen Unfallversicherung obliegenden Pflichten, sowie über den Inhalt der Schiedsgerichtsurtheile sind endlich, ausweislich der Zweiten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staats⸗Anzeigers“, vom Reichs⸗ Versicherungsamt Verfügungen getroffen. 8
Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Präsident des Königlich württembergischen Staats⸗Minisseriums, Staats⸗ Minister des Königlichen Hauses und der Auswärtigen An⸗ gelegenheiten Dr. Freiherr von Mittnacht ist in Berlin angekommen
Der Regierungs⸗Assessor Korb zu Breslau ist an die Königliche Regierung zu Liegnitz versetzt worden. 8
„S. M. Kreuzer⸗Corvette „Kaiserin Augusta“ ist der Marinestation der Nordsee zugetheilt worden.
Das „Marine⸗Verordnungsblatt“ enthält fol⸗ gende Mittheilungen über Schiffsbewegungen (Datum vor SG bedeutet Ankunft daselbst, nach dem Ort Abgang von dort):
S. M. S. „Blücher“ Kiel. (Poststation: Kiel.) S. M. Krzr. „Bussard“ 10/11. Sydney 1./12. — 13./12. Apia. Poststation: Sydney.) S. M. Av. „Greif“ Kiel. (Poststation: Kiel.) S. M. Krzr. „Habicht“ 14./10. Kamerun. — 11./1 St. Paul de Loanda 15./1. — Capstadt. (Poststation: Capstadt.) S. M. Fhrzg. „Hay“ Wilhelmshaven. (Poststation: Wilhelmshaven.) S. M. Pacht „Hohenzollern“ Kiel. (Poststation: Kiel.) S. M. Knbt. „Hyäne“ 19./12. Principé 20./12. — Kamerun. (Poststation: Kamerun.) S. M. Knbt. „Iltis“ 14./12. Shanghai 8./1. — 10./1. Chinkiang. (Poststation: Hongkong.) S. M. Fhrzg. „Loreley“ Konstantinopel. (Poststation: Konstantinopel.) S. M. S. „Mars“ Wilhelmshaven. Foststationü: Wilhelmshaven.) S. M. Krzr. „Möwe“ Sansibar. (Poststation Bombay.) S. M. S. „Moltke“ 15./12. Barbados 28./12. 30./12. St. Vincent 31./1. — Dominica. (Poststation: bis 18./1. Vormittags Kingstown [St. Vincent, Westindien], vom 18./1. Mittags ab St. Thomas [Westindien]l.) S. M. Fhrzg. „Nachtigal“ Kamerun. (Poststation: Kamerun.) S. M. Fhrzg. „Otter“ Kiel. (Poststation: Kiel.) S. M. Transportdmpfr. „Pelikan“ Kiel. (Poststation: Kiel.) S. M. Minenschulschiff „Rhein“ Kiel. (Poststation: Kiel.) S. M. Krzr. „Schwalbe“ 3./12. Bombay 17./1. — Sansibar. (Poststation: S. M. Pzfhrzg. „Siegfried“ Wilhelmshaven. (Poststation: Wil helmshaven.) S. M. Krzr. „Sperber“ 6./6. Apia 15./12. — Rundreise durch die deutschen Schutzgebiete. (Poststation: Sydney.) S. M. Av. „Wacht“ Kiel. (Poststation: Kiel.) S. M. Knbt. „Wolf“, 29./10. Hankow. (Poststation: Hongkong.) Kreuzer⸗Geschwader: S. M. S. „Leipzig“ (Flaggschiff), S. M. S. „Alexandrine“, S. M. S. „Sophie“ 6./1. Montevideo 15./1. — Sao Francisco (Brasilien). (Poststation: Capstadt.) Manöver⸗ flotte: S. M. S. „Baden“ (Flaggschiff), S. M. S. „Bayern“ Kiel. Poststation: Kiel.) S. M. S. „Oldenburg“ Wilhelmshaven. (Post⸗ ation: Wilhelmshaven.)“ Uebungs⸗Geschwader: S. M. S. Carl“ (Flaggschiff), S. M. S. „Deutschland“, S. M. S. „Friedrich der Große“, S. M. S. „Kronprinz“, S. M. S. „Prinzeß Wilhelm’ Kiel. (Poststation: Kiel.) S. M. Av. „Pfeil“ 19./12. Wilhelmshaven. (Poststation: Wilhelmshaven.)
.
ba 8 Bayern. 8— 86 1 München, 21. Januar. Seine Königliche Hoheit der E1“ ent hat nach der „Allg. Ztg.“ Seine Königliche Hoheit den Prinzen Leopold mit der Stellvertretung bei den weisesaengaffser. ichkeiten in Wien beauftragt. Der Prinz und die Prinzessin Leopold haben sich demgemäß gestern nach begeben, wo Höchstdieselben bis zum Sonntag verweilen werden.
Die Kammer der Abgeordneten beendigte heute die Berathung des Eisenbahn⸗Etats. Die Gesammteinnahmen wurden im Betrage von 109 625 626 ℳ, die Betriebsausgaben mit 38 027 944 ℳ bewilligt. 1
Sachsen. Dresden, 21. Januar. Ihre Majestäten der König und die Königin haben, wie das „Dr. J.“ meldet, gestern Nachmittag die Königliche Villa zu Strehlen verlassen und das hiesige Residenzschloß bezogen. „Die Zweite Kammer erledigte heute die allgemeine Vorberathung des GesetzentwurFs über die Pensions⸗ erhöhungen für die Geistlichen, Lehrer und deren Hinterlassene. Der Gesetzentwurf trifft für die genannten Berufsclassen im wesentlichen dieselben Bestimmungen wie ein früher an die Kammer gelangter für die Civil⸗ staatsdiener und deren Hinterlassene. Nachdem der Abg. Geyer für die Pensionserhöhungen der Lehrer, aber gegen der Geistlichen sich gewendet, der Abg. von Oehlschlägel aber betont hatte, daß die Wohlthaten, die man den Staatsdienern und Lehrern zuwende, auch den Geist⸗ lichen nicht versagt werden könnten, wurde der Entwurf der Finanzdeputation A, die sich mit der Gesetzgebungsdeputation darüber zu vernehmen hat, zur Begutachtung überwiesen.
Baden. Karlsruhe, 21. Januar. Die Kammer der Standes⸗ herren nahm in ihrer gestrigen Sitzung nach längerer Debatte einstimmig den Antrag Hornstein auf Anregung zur Bildung von Winzer⸗Genossenschaften an. Die Regierung verhielt
sich, wie dem „Schw. Merk.“ gemeldet wird, sehr . bom mend. 1 oied. sehr entgegen
Mecklenburg⸗Schwerin. Schwerin, 21. Januar. Das Befinden Seiner König⸗ lichen Hoheit des Großherzogs ist, wie den „Meckl. Nachr.“ aus Cannes gemeldet wird, dauernd ein befriedigendes. Nervöse Erscheinungen treten zur Zeit nicht auf. 8 Reuß ä. L. Greiz, 21. Januar. Der Landtag ist nach Erledi 1 verh, nuar. Der Landt ) Erledigung einer Geschäfte, wie die „Leipz. Ztg.“ erfährt, gestern ge⸗ sehner e worden. „Leiph. Zig 1““
—
wird durch die öffentliche Anstellung und Verpflichtung nicht
Oesterreich⸗Ungarn.
In dem Berichte der Herrenhauscommission über die Handelsverträge wird die erfreuliche Thatsache hervor⸗ gehoben, es sei Oesterreich⸗Ungarn gelungen, mit dem politisch eng verbündeten Deutschland die Führung zur Herstellung eines neuen mitteleuropäischen Handels⸗ systems sü übernehmen. Hinsichtlich des deutschen Ver⸗ trages spricht der Bericht die Befriedigung über die Bestimmung der gegenseitigen Unterstützung be⸗ treffs des Eisenbahntarifs aus. Da der freie Verkehr des österreichischen Viehexportes in Deutschland erst dann ein⸗ trete, wenn die österreichischen Verfügungen des Seuchengesetzes den bezüglichen deutschen Vorschriften gleichgestellt würden, so wünscht der Bericht, daß die hierfür nöthigen gesetzlichen nha nahmen sobald wie möglich in Wirksamkeit treten moͤchten; ferner wird die Regelung des Geldwesens baldmöglichst für wünschens⸗ werth erklärt. In Anbetracht, daß in der Stetigkeit und der Aussicht auf Schaffung einer lohnenden Arbeit ein segensreiches Ereigniß zu erblicken sei, daß die Regierung entschlossen sei, Vertragsver⸗ handlungen mit anderen Staaten baldigst aufzunehmen, daß die Ausdehnung des mit Deutschland und Italien geschlossenen engen politischen Bündnisses auf handelspolitischem Gebiete als eine neue Bürgschaft der Erhaltung des Friedens mit voller Befriedigung begrüßt werden könne, die durch die Verträge mit Belgien und der Schweiz noch erhöht werde, die Commission einstimmig die Annahme der
erträge. 8
Großbritannien und Irland.
In London hat gestern das Leichenbegängniß des verstorbenen Erzbischofs von Westminster, Lentbeg Mannin g stattgefunden. Zu der Trauerfeierlichkeit in der Kathedrale war eine zahlreiche Versammlung erschienen. Nach dem Be⸗ richt des „W. T. B.“ wohnten der Feier außer dem Vertreter der Königlichen Familie mehrere Botschafter, die katholische englische und rrische Geistlichkeit, Mitglieder des Parlaments und zahlreiche Arbeiter⸗Abordnungen bei. Ein prächtiger, mit den Insignien des Cardinals geschmückter Katafalk war in der Mitte der Kirche errichtet. Nach Beendigung der Messe wurde der Sarg in langem imposantem Zuge nach dem Friedhofe von Kensal Green, im Norden von London, übergeführt.
In dem gegenwärtig zu Walsall in Staffordshire ver⸗ handelten Prozeß gegen die sechs wegen gesetzwidrigen Be⸗ sitzs von Sprengstoffen Angeklagten wurde gestern das Geständniß eines der Anarchisten verlesen Er beschuldigt darin die fünf anderen Angeklagten des anarchistischen Treibens und behauptet, die von ihnen verfertigten Bomben seien für das Ausland bestimmt gewesen.
Frankreich. Die Deputirtenkammer berieth gestern, wie „W
T. B.“ meldet, das vom Senat zurückgelangte Budget, nahm indessen nicht alle vom Senate beschlossenen Abänderungen
ürü gegen,
Eine Abordnung der Syndicatskammer der Schlächter und Viehcommissionäre hatte gestern im Senat eine Unterredung mit dem Ackerbau⸗Minister Dévelle über die Einfuhr von frischem Fleisch. Die Einfuhr⸗ gesellschaften behaupten, die Bestimmungen des bis⸗ herigen Tarifs gestatteten die Einführung von abgetrennten Stücken, während das neue Zollgesetz formell bestimme, daß Fleisch nicht anders eingeführt werden könne, als in Viertel zerlegt, wobei mit dem einen Vorderviertel das Ge⸗ schlinge noch zusammenhängen müsse. Die Delegirten hoben die Bedeutung hervor, welche die Ausführung des Gesetzes
einbart, daß der oberste Viehseuchenrath demnächst die Dele⸗ girten empfangen solle.
wähnte EE“ französischen Erzbischöfe wird in republikanischen Kreisen ungünstig aufgenommen. Die ür inopportun. Die „Liberté“ äußert die Besorgniß, den Zorn gegenüber der
Tendenz des
der Radicalen erregen. er „Temps“ Behauptung, daß die
Beh Erklärung die Schreibens wiedergebe, in
welchem der
Ausgleichs zwischen Clerus und Republik empfohlen hätte, Falte er dies in anbetracht der bisherigen Haltung des Papstes ür unwahrscheinlich. Es scheine fast, als hätten die Erzbischofe den Instructionen des Papstes zuwider gehandelt. Von radi⸗ caler Seite wird die Kundgebung geradezu eine Kriegserklärung an die Republik genannt.
„In klerikalen Kreisen wird versichert, das von den Pariser Blättern angekündigte Schreiben des Papstes an den Erzbischof von Paris sei überhaupt nicht abgesandt worden. Im Vatican habe man sich einfach dahin entschieden, es durch die Kundgebung der Erzbischöfe zu ersetzen. Gleleichzeitig mit der gestern gemeldeten Entsendung seiner Zeugen zu dem Minister des Innern Constans be⸗ nachrichtigte der Deputirte Laur die Staatsanwalt⸗ schaft, daß er gegen den Minister eine Anklage wegen eines Verbrechens einreichen werde, das dieser während der Ausübung seines Amtes begangen habe. In Albceordnetenkreisen fragt man sich, ob Laur hierbei die ihm zugefügten Thätlichkeiten als ein Ver⸗ brechen bezeichne oder ob er auf die Anschuldigungen des „Intransigeant“ gegen Constans anspiele. Im ersteren Falle würde es sich nur um ein einfaches Vergehen, nicht um ein Verbrechen handeln; im letzteren Falle stände nach Meinung der Deputirtenkreise das Recht der Einleitung eines Ver⸗ nur dem Gerichte zu. Der General⸗Procurator erklärte dem Deputirten Laur, er könnte wegen des Zwischen⸗ falls im Palais Bourbon eine Klage gegen den Minister des Innern Constans nur dann annehmen, wenn diese von dem Präsidenten der Kammer eingebracht würde. Laur wird deshalb den Präsidenten ersuchen, den Zwischenfall der gerichtlichen 1161’“6“ unterbreiten.
Dem „Temps“ wird aus Rom gemeldet, daß die Demission des italienischen Botschafters Menabrea als vollendete Thatsache gelte. Menabrea werde nach Paris nur zurückkehren, um das Eintreffen seines Nachfolgers zu er⸗ warten, welcher wahrscheinlich der zur Zeit in Konstantinopel beglaubigte Botschafter Reßmann sein werde.
“ Rußland und Polen. Der Kaiser und die Kaiserin, der Großfürst⸗Thron⸗ folger und die Großfürstin Fenia haben am Mittwoch der für
den verstorbenen Herzog von Clarence in der anglicanischen
Kirche -
an. Das Budget muß demgemäß noch einmal an den Senat
für den Markt von La Villette haben würde; es wurde ver⸗ Die in der gestrigen Nummer des „R.⸗ u. St.⸗A.“ er⸗
he täten republikanischen Blaͤtter halten diese Kundgebung
die Enklärung werde, anstatt zur Veruhigung beizutragen, nur 8
sagt,
Papst dem Erzhischof von Paris entschieden eine Politik des g
St. Petersburg veranstalteten Trauerfeier beigewohnt. .
Auf die Meldung, daß mehrere Speculanten in den östlichsten Gouvernements des europäischen Rußland wie Ufa, Orenburg u. a. große Getreidemengen aufgespeichert hielten, um aus der Steigerung der Getreidepreise Nutzen zu ziehen, entsandte der Kaiser das Stadthaupt von Moskau Alexejew mit dem Auftrage dorthin, für die nothleidenden Gouvernements Getreide für einen Betrag bis zu 15 Millionen Rubel anzu⸗ kaufen. Alexejew ist mit den weitestgehenden Vollmachten ausgestattet und befugt, für den Fall, daß die Speculanten das Getreide nicht zu annehmbaren Preisen ablassen sollten, dasselbe zu sequestriren. Vor seiner Abreise wurde Alexejem von dem Kaiser und vom Großfürsten⸗Thronfolger empfangen.
Unter den Vorlagen, die den am 25. d. M. zusammen⸗ tretenden Reichsrath zunächst beschäftigen werden, befindet sich auch diejenige über die Tarife der Kronseisenbahn,
ie, wie bereits mitgetheilt, zu sehr großen Meinungsverschie⸗ denheiten zwischen dem Finanz⸗Minister und dem Minister der Verkehrswege Anlaß gegeben hat.
Im Gouvernement Pensa hat am 20. d. M. nun⸗ mehr die Inangriffnahme der öffentlichen Arbeiten be⸗ gonnen, die behufs Beschäftigung der Nothleidenden in den vom Mißwachs betroffenen Gegenden vorgenommen werden sollen. Der Jahreszeit entsprechend, werden zunächst Forst⸗ arbeiten vorgenommen, worauf zu Wegebauten und zur Er⸗ richtung von Getreidespeichern übergegangen werden soll.
Zur Hebung des bäuerlichen Wohlstandes beab⸗ sichtigt die russische Regierung, wie man dem „W. T. B.“ berichtet, denjenigen Gemeinden, deren eigener Grund⸗ besitz nicht ausreichend ist, um die volle Arbeits⸗ kraft der Gemeindemitglieder in Anspruch zu nehmen, Grundstücke mit der Verpflichtung anzuweisen, sie gemeinsam zu bearbeiten. Die Arbeiten sollen unter der Aufsicht des Bezirks⸗Hauptmanns ausgeführt, die Geräthe von den Semstwos geliefert werden. Der erzielte Ernte⸗ ertrag soll zu einem Theil zur Füllung der Gemeinde⸗Getreide⸗ magazine dienen, während der Rest verkauft und der Erlös zur Rückzahlung der Gemeindeschulden (insbesondere der infolge der Mißernte entstandenen) an den Staatsschatz sowie für verschiedene (Gemeindezwecke (Bezahlung der Steuern u. s. w.) verwendet werden soll. Die Maßregel wird versuchsweise in den Gouvernements Samara und Saratow eingeführt und soll, wenn der Versuch von Erfolg begleitet ist, auf das ganze Reich ausgedehnt werden.
Italien. Der Minister⸗Präsident Marchese di Rudini hat die andelsverträge mit Oesterreich⸗Ungarn und Deutschland gestern dem Senat vorgelegt und die Dring⸗ lichkeit der Berathung beantragt, welche auch beschlossen wurde.
Das Unwohlsein des Papstes besteht, dem „Mon. d. Rome“ zufolge, in einer leichten Heiserkeit. Vorsichtshalber habe der Papst in den letzten Tagen das Zimmer nicht verlassen und die nicht dringenden Audienzen ver⸗ schoben. Gestern empfing Seine Heiligkeit, wie dem „W. T. B.“ gemeldet wird, den Staatssecretär Kardinal Rampolla, den Unter⸗Staatssecretär 1 Mocenni sowie den Secretär der Propaganda Msgr. Persico und erledigte mit ihnen die laufenden Geschäfte. Wegen der ungünstigen Witterung hütet der Papst noch das Zimmer, verbrachte jedoch gestern mehrere Stunden außer Bett.
Das Befinden der Königin von Rumänien ist laut Berichten aus Pallanza fortdauernd ein gutes. Der König und der Thronfolger von Rumänien beabsichtigen, heute von dort wieder abzureisen.
Die Delegirten zur internationalen Sanitäts⸗ Conferenz gedachten heute das alte Lazareth in Venedig zu besuchen und die dortigen Desinfections⸗Apparate zu be⸗ sichtigen. Die WG der Conferenz sind noch sistirt.
Ein neuer Jesuiten⸗General an Stelle des ver⸗ storbenen Paters Anderledy soll im Monat August gewählt werden. Zum Ordensvicar ist der „K. Volksztg.“ zufolge der Spanier Martin ernannt worden.
Spanien.
Die durch oppositionelle spanische Blätter verbreiteten Gerüchte von einer Ministerkrisis entbehren, Nachrichten des „Wolff’schen Bureaus“ aus Madrid zufolge, bis jetzt der Begründung. Der nächste Ministerrath, der am Sonntag stattfinden soll, werde sich mit der Budgetvorlage be⸗ schäftigen. — Wie das „W. T. B.“ ferner vernimmt, sei zwischen Spanien und Belgien in Betreff der Verlängerung des Handelsvertrags eine Verständigung erzielt worden. Dagegen gestalteten sich die Verhandlungen zwischen Spanien und Oesterreich⸗Ungarn sehr schwierig.
Nach in Madrid eingetroffenen Meldungen aus San Fernando in der Provinz Cadiz befürchtet man daselbst anarchistische Ruhestörungen. Es seien daher um⸗ fassende Vorsichtsmaßregeln getroffen worden. Auch in Peres habe am Mittwoch Abend infolge des Gerüchts, daß von anarchistischer Seite neuerdings Unruhen vorbereitet würden, wieder große Erregung geherrscht, und die Truppen seien auf alle Fälle consignirt gewesen.
Portugal.
Der neue Finanz⸗Minister wird, aus Lissabon erfährt, den Cortes am 4. Februar über die Lage des Staatsschatzes Bericht erstatten.
Schweiz.
Die „Kaufmännische Gesellschaft“ in Zürich hat laut Telegramm des „W. T. B.“ dem Bundesrath empfohlen, Frankreich während der handelsvertragslosen Zeit die Meist⸗ begünstigung zuzugestehen, falls die französische Regierung ihren Minimaltarif ermäßige, anderenfalls aber unbedingt den General⸗Tarif Frankreich gegenüber anzuwenden.
Belgien.
Die Centralsection der Repräsentantenkammer hat den Gesetzentwurf, durch welchen die Regierung ermächtigt wird, die Handelsbeziehungen Belgiens mit denjenigen Staaten, deren Handelsverträge ablaufen, provisorisch zu regeln, gestern einstimmig genehmigt. Der Bericht der Section constatirt, daß für die nach Spanien exportirten belgischen Producte der bisherige Tarif noch bis zum 30. Juni in Kraft bleiben soll, ebenso wie für die englischen Producte. Ferner soll auf Grund des Artikels 2
2
der Vorlage die belgische Regierung ermächtigt fü. den ver⸗
schleierten Exportprämien, die aus den Artikeln 10 und 13
wie „W. T. B.“
Zolltarifs herzuleiten wären, einen Riegel vorzuschieben. — In der gestrigen Plenarsitzung der Kammer beantragte der Deputirte Deneyer die Vorlegung eines Gesetzentwurfs wegen Ersetzung der specifischen durch Werthzölle für die Artikel der Textil⸗ und
ekleidungs⸗Industrie und begehree⸗ diesen Antrag be⸗ ründen zu dürfen. Der Minister⸗Präsident und Finanz⸗ kinister Beernaert erhob hiergegen Widerspruch; gleichwohl beschloß die Kammer, daß Deneyer heute seinen Antrag be⸗ gründen dürfe.
des französischen
Türkei.
Der Sultan hat dem General⸗Gouverneur von Scutari, Abdul Kerim⸗Pascha, seine Befriedigung über die Thätig⸗ keit der an verschiedenen Punkten Albaniens waltenden Ver⸗ söhnungs⸗Commission ausdrücken lassen. Die jüngsten Berichte aus Scutari verzeichnen, wie die „P. C.“ berichtet, neue Erfolge dieser E deren Aufgabe es ist, Acten der Blutrache zwischen den albanesischen Stämmen durch Verhängung von Geldbußen über Todtschläger zuvor⸗ zukommen. In Keilau, Preshova und an anderen Orten ist es der Commission gelungen, Fehden, die durch Todtschläge oder schwere körperliche Verletzungen entstanden, durch Fest⸗ setzung von Geldentschädigungen beizulegen.
1t Griechenland.
Die am 19. d. M. in drei Bezirken vorgenommenen Er⸗ gänzungswahlen für die Kammer haben nach dem „H. C.“ mit dem vollen Siege der Regierungscandidaten ge⸗ endet. Dieser Erfolg sei um so höher zu veranschlagen, als die Opposition mit Sicherheit auf einen theilweisen Sieg hoffte und schon wochenlang vorher angekündigt hatte, daß die Wahlen den Beweis für den bereits eingetretenen Zerfall der herr⸗ schenden Partei erbringen würden. In Patras allerdings häses bei diesen Wahlen die trikupistischen Candidaten be⸗ deutend an Stimmenzahl gewonnen.
Serbien.
Belgrad, 21. Januar. Der bisherige deutsche Gesandte Graf von Bray⸗Steinburg überreichte heute sein Ab⸗ berufungsschreiben und wird am 26. d. M. von hier abreisen.
Bulgarien.
Sofia, 21. Januar. Eine Verbalnote des Mi⸗ nisters des Auswärtigen an das türkische Com⸗ missariat enthält den Gegenentwurf zur Regelung des Falles Chadourne. Darin heißt es: wenn die bulgarische Regierung formelle Abänderungen an dem Vorschlage der Pforte mache, so geschehe dies einzig, um für die Zukunft durch klare und bündige Festsetzungen Mißverständnisse hinsicht⸗ lich einer Frage zu beseitigen, über deren Prinzip die Pforte und die bulgarische Regierung vollkommen überein⸗ stimmen. Die bulgarische Regierung verpflichte sich zu dem Zugeständnisse, künftig von einem Ausweisungsbefehl gegen einen Ausländer die betreffende Konsularbehörde zu ver⸗ söndigen indem sie aus Ehrfurcht vor der Pforte wünsche, aß damit der keineswegs mit Absicht hervorgerufene Zwischenfall gelöst sei. Die bulgarische Regierung haffe die Pforte werde durch wohlwollende Schritte die Zustimmung Frankreichs zu diesem Gegenentwurf erlangen und möge andernfalls diese Mittheilung als nichtig und ihr nicht zu⸗ gekommen betrachten. In dem Resumé des Gegen⸗ entwurfs heißt es: Die bulgcrische Regierung drückt ihr lebhaftes Bedauern aus, daß der Ausweisungsbefehl gegen Chadourne nicht dem französischen Konsulate schriftlich notificirt wurde, und ist von dem lebhaftesten Wunsche beseelt, die besten Beziehungen zu der französischen Agentur zu unterhalten. Die bulgarische Regierung verpflichtet sich, künftig der französischen Konsulatsbehörde den eventuellen Ausweisungsbefehl gegen einen französischen Bürger schriftlich mitzutheilen; wenn aber der eee sesen in der in dem Ausweisungsbefehle festgesetz⸗ ten Frist Bulgarien nicht verläßt, wird die bulgarische Regie⸗ rung mit der Ausweisung vorgehen. Infolge dieser Erklärung hofft die bulgarische Regierung, die französische Regierung werde in ihrem hohen Rechtsgefühle den Zwischenfall als ge⸗ schlossen betrachten.
Eine aus Konstantinopel in Paris eingegangene Meldung des „W. T. B.“ besagt, der Zwischenfall „Chadourne“ werde durch die dem französischen Botschafter von der Pforte übermittelte bulgarische Antwortnote als abgeschlossen an⸗ gesehen.
Schweden und Norwegen.
(F) Stockholm, 20. Januar. Die von dem König Oscar bei der Eröffnung des Reichstags verlesene Thronrede hat folgenden Wortlaut:
Gute Herren und schwedische Männer!
Seien Sie heute von mir willkommen geheißen zu den bedeu⸗ tungsvollen Geschäften, welche Ihrer als den erwählten Vertrauens⸗ männern des schwedischen Volkes harren! Wenn Gesellschaftsfragen von größerer Bedeutung ihrer Lösung warten, so ist eine aufrichtige und wohlwollende Fenehes ha elche Arbeit zwischen König und Volk mehr als jemals von Bedeutung.
Die Verhältnisse der vereinigten Mächten sind fortgesetzt befriedigend. 1
Meine unablassigen Bemühungen sollen wie bisher so auch künftig immer auf die Erhaltung dieses wünschenswerthen Verhältnisses ge⸗ richtet sein. Sie werden erleichtert werden, wenn in demselben Ver⸗ hältniß ein wohlgeordnetes Vertheidigungswesen unsere fried⸗ liche Unabhängigkeit beschützt. Vorschläge zur ese Verstärkung der Vertheidigung des Landes, hauptsächlich in Uebereinstimmung mit dem, was dem
Reiche zu allen fremden
vorigen Reichs⸗ tag vorgeschlagen wurde, werden Ihrer Prüfung unterbreitet werden. Der Staatshaushalts⸗Etat, der Ihnen jetzt vorgelegt werden wird, ist unter der Voraussetzung des Beifalls zu den Vorschlägen auf⸗ gestellt, welche in Bezug auf die fortgesetzte Abschreibung der auf dem Grund und Boden ruhenden Grundsteuern und die Minderung der Rüstungs⸗ und Rotirungslasten Ihnen werden vorgelegt werden.
Verhandlungen mit Frankreich haben zu einer Uebereinkunft wegen Verlängerung gewisser Theile der Handels⸗ und Schiffahrts⸗ verträge zwischen den vereinigten Reichen und ö Lande see. welche Uebereinkunft Ihnen möglichst bald vorgelegt wer⸗ den soll.
Wegen bemerkter Mängel in dem von dem letzten Reichstag angenom⸗ menen Vorschlage, betreffend Veränderung des Inhalts des sechsten und des siebenten Paragraphen der Reichstagsordnung, konnte ich meine Zustim⸗ mung dazu nicht geben. Ein neuer Vorschlag in der Sache*), der sich dem e. Reichstag angenommenen anschließt, wird Ihnen vorgelegt werden.
In der Hoffnung, daß die nördliche Stammbahn bereits im Jahre 1894 mit der nunmehr vom Staate erworbenen Gellivarabahn dei dem Luleflusse wird verbunden werden können, verlange ich von
*) Betrifft die Beschränkung der Anzahl der von den Städten
zu wählenden Reichstags⸗Abgeordneten.
8 88 9½ ₰
Ihnen die Mittel theils zur Fortsetzung des Baues der nördlichen Stammbahn, theils zur Herstellung eines velfertigen Zustandes der neuerworbenen Bahn. Ich habe nie aufgehört, der Ordnung der Arbeiterversicherung meine ernste Aufmerksamkeit zu widmen. In diesem Jahre treten die Bestimmungen in Kraft, durch welche ein vom Staat unterstütztes Krankenkassenwesen im Reich v ; worden ist. Da aber die von mir in den Jahren 1890 und 1891 vorgelegten Gesetzentwürfe betreffend die Versicherung gegen Unfälle bei der Arbeit, die Zustimmung des Reichstags nicht erhalten haben, so habe ich genaue Untersuchungen zu dem Zwecke anbefohlen, das geeignetste Ver⸗ fahren ausfindig zu machen, um in Vereinigung und auf gemeinsamer Grundlage die Fragen he der Unfallversicherung wie wegen der Alters⸗ und Invalidenversicherung zu lösen.
Der Entwurf zu einer neuen Zolltaxe für das Jahr 1893, be⸗ behene auf die Vorarbeiten, welche ich auf Wunsch des Reichstags habe üafahren lassen, wird Ihnen vorgelegt werden.
Gemahnt von der großen des Getreides, werde ich Ihnen auch Vorschläge wegen bedeutender Herabsetzungen der Zollsätze auf gewisse Arten von Getreide im Jahre 1892 machen. Gpottes Segen über Ihre Arbeiten erflehend, erkläre ich diese Reichsversammlung für eröffnet und verbleibe Ihnen, gute Herren und schwedische Männer, mit aller Königlichen Gnade und Huld wohlgewogen. .“ C“ Ameriknan. Das demokratische National⸗Comité hat Kabeltelegramm aus New⸗York beschlossen, eine Convention zur Wahl des Ze“ auf den 21. Juni nach Chicago einzuberufen. Bei den, wie schon gestern gemeldet, in der argen⸗ tinischen Provinz Mendoza ausgebrochenen Unruhen sind nach einer in Paris eingegangenen Depesche aus Buenos Aires zahlreiche Personen getödtet und verwundet worden. Die Central⸗Regierung hat einen Commissar mit unbeschränkter Vollmacht abgesandt, um die Ruhe wiederherzustellen.
Parlamentarische Nachrichten.
In der heutigen (154.) Sitzung des Reichstags, welcher der Reichskanzler Graf von Caprivi, der Staatssecretär Freiherr von Marschall, der Königlich preußische Staats⸗ Minister Freiherr von Berlepsch und der Unter⸗ Staatssecretär Dr. von Rottenburg beiwohnten, stand auf der Tagesordnung die erste Berathung des Handels⸗ und Zollvertrags zwischen dem Reiche und der Schweiz nebst Schlußprokokoll leitete der Staatssecretär Freiherr
Er wies zunächst den Gedanken zurück, als ob dieser Handelsvertrag und die andern Handelsverträge einen Bruch mit der Zollpolitik von 1879 bedeuteten. Die Handelsverträge seien eine nothwendige Folge der Verallgemeinerung des Schutzzollsystems in Europa. Auch die Schweiz sei vom Freihandel zum Schutzzoll über⸗ gegangen; daß aus den Handelsverträgen der Freihandel als Sieger, der Schutzzoll als Besiegter hervorgegangen sei, entspreche in keiner Weise der Sachlage. Man habe mit dem Schutzzoll die Sicherheit des einheimischen Marktes gewährleistet. Aber die Meistbegünstigung als Trägerin der Handelspolitik genüge nicht mehr, um die Ausfuhr nach dem Auslande zu sichern. Die Schweiz habe 1881 und 1888 Verträge mit Deutsch⸗ land geschlossen, die dem Reiche vermöge der Meist⸗ begünstigung große Vortheile gebracht hätten. Aber diese Vor⸗ theile seien nicht für die Dauer. Der Handelsvertrag mit der Schweiz laufe am 1. Februar d. J. ab. Das Reich habe gegenüber der Schweiz mit der Meistbegün⸗ stigung nur so lange ein gutes Geschäft gemacht, als in der Schweiz das Freihandelssystem geherrscht habe. Ließe man den alten Vertrag mit der Schweiz weiter laufen, so würde man der Schweiz nicht den Vorwurf der Illoyalität machen können, wenn sie die deutsche Ausfuhr mit den Zollsätzen des neuen Generaltarifs träfe. Allerdings seien die verbündeten Regie⸗ rungen nicht von der Anschauung ausgegangen, daß ein Vacuum unter allen Umständen vermieden werden müsse. Deutschland sei nicht nur politisch, sondern auch wirthschaftlich stark genug, um den Wettbewerb mit der Schweiz aufzunehmen. Außer⸗ dem führe es weniger nach der Schweiz aus, als die Schweiz nach Deutschland. Andererseits dürfe man aber gute handelspolitische Beziehungen mit der Schweiz nicht gering schätzen und nicht einen Markt verlassen, den ein Dritter sehr bald gern einnehmen würde. Etwas anderes wäre es, wenn etwa die Schweiz bei dem neuen Vertrage dem Reiche etwas Unbilliges zugemuthet oder billige Forderungen zurückgewiesen hätte. Das sei aber nicht der Fall gewesen. Allerdings seien die chweizer Zollsätze höher als die deutschen. Die Schweiz habe aber rüher Frankreich geringe Zollsätze bewilligt, von denen Deutschland durch die Meistbegünstigungsclausel auch einen Vortheil ge⸗ habt habe. Mit diesem Vertrage kämen die niedrigeren Sätze an Frankreich und umgekehrt in Fortfali, und Deutschland könne doch nicht verlangen, daß die Schweiz ihm niedrigere Zollsätze gewähre, als sie an Frankreich leisten müsse. Es sei begreiflich, wenn die Freihändler der Regierung einen Vorwurf daraus machten, daß sie von der Schweiz nicht mehr erreicht habe, mncseeres h aber sei es, wenn den⸗ selben Vorwurf auch die Schutzzöllner erhöben. Die Befürchtungen derjenigen, die in den Handelsverträgen den Beginn der Abbröckelung des Schutzzollsystems oder einen Schritt nach der freihändlerischen Seite erblickten, seien durchaus unbegrün⸗ det. Die Regierung lege ein entscheidendes Gewicht auf die Stabi⸗ lität, und dafür hätten gewisse Opfer gebracht werden müssen. Die verbündeten Regierungen würden den Schutz der nationalen Arbeit nach wie vor als ihre Hauptaufgabe betrachten. Der Staatssecretäurkr ging dann noch auf einzelne Positionen des Vertrags des näheren ein und schloß mit dem Ausdruck der Leeuns, daß der Vertrag für den deutschen Handel und Verkehr segensreich sein werde.
Bei Schluß des Blattes ergriff der Abg. Graf von Kanitz das Wort.
Die Besprechung von Marschall ein.
— In der heutigen (4.) Sitzung des Hn⸗ der
Abgeordneten, welcher der Präsident des Staats⸗N kinisteriums,
Reichskanzler Graf von Caprivi, der Minister für Handel und Gewerbe Freiherr von Berlepsch, der Finanz⸗Minister Dr. Miquel, der Minister für Landwirthschaftꝛc. von Heyden, der Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten Graf von Zedlitz und der Minister der öffentlichen Arbeiten Thielen beiwohnten, wurde die erste Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die “ des Staats⸗
haushalts⸗Etats für das Jahr vom 1. April 1892/93, fortgesetzt 1 1