Vontrahenten sich in derselben Zeit die Beschränkungen auferlegten, deren wir bedurften, um unsern Export dahin zu erweitern und zu er⸗ halten, ist ja sehr günstig; ich würde ihn ideal nennen, wenn er nicht den großen Fehler besäße, daß er keine Gewähr der Dauer bietet und daß, wie wir in die Vortheile hineingewachsen sind, wir eines schönen Tages auch wieder depossedirt werden können, und dieser Moment steht jetzt, wenn wir nicht anderweitige Vorsorge treffen,
Auch der entschiedenste Anhänger unserer Wirthschaftspolitik wird nicht sagen können, daß wir diesen Zustand unserer handelspolitischen Weisheit verdanken; nein, daß wir der Schweiz gegenüber mit der Meistbegünstigung so gute Geschäfte gemacht haben, rührt daher, daß die Schweiz eine der unserigen entgegen⸗ gesetzte Handelspolitik betrieben hat. Der Conventionaltarif mit der
Schweiz, der für uns so vortheilhaft war, tritt am 1. Februar außer
Wer die
Probe auf das Exempel machen will, was am 1. Februar eintreten
schweizerischen
nehme sich den
. corrigire die
paar Positionen, in denen die Schweiz sich im Jahre 1888 uns
die die eutsche Ausfuhr vom 1. Februar an treffen. Mit andern Worten: ießen wir unseren laufenden Vertrag vom Jahre 1881. mit dem
Zusatzbetrage vom Jahre 1888 bestehen, so würde unsere Ausfuhr am 1. Februar dieses Jahres mit Ausnahme der wenigen Positionen, die m Jahre. 1888 gebunden sind, von den vollen Zollsätzen des neuen
schweizerischen General⸗Tarifs getroffen, ohne daß wir der Schweiz
könnten.
Illustration zu der Be⸗
hauptung, die man in Broschüren und in der Presse wiederholt antrifft, daß, wenn die verbündeten Regierungen nicht, novarum rerum cupidi, etwas Neues gesucht hätten, dann „der bestehende Zu⸗
Hier haben wir gerade einen
Fall, wo die Einhaltung des sogenannten „alten Curses“ der sicherste
Weg ist, zu einem neuen Zustand zu gelangen, der weite Kreise
Ich bin nicht
gutmüthig genug, um den Verdacht zu unterdrücken, daß, wenn wir
dann die
erst recht
am 1. Februar bevor.
raft; damit verliert unsere Meistbegünstigung den Werth. gegenwärtig laufenden
erhalten, der Zolltarif von 1891,
ird, wenn wir den Handelsvertrag aufrecht neuen schweizerischen
gebunden hat, dann hat er ein Verzeichniß der Zollsätze,
irgend einen Vorwurf der Illovalität machen
Das ist doch eine treffende
stand unverändert geblieben wäre“.
unserer nationalen Arbeit schwer benachtheiligt. die alten Verträge hätten weiter Gegner, die heute den neuen ein großes Geschrei erhohen hätten mal fähig sei, einen neuen Vertrag Brauchbarkeit verliert. Daraus folgt natürlich nicht, daß wir nun mit der Schweiz um jeden Preis einen neuen Vertrag schließen müssen. Davon ist gar keine Rede; eine Zwangslage in diesem Sinne hat nie bestanden, besteht auch heute noch nicht, wir können vielmehr alle die ein⸗ schlägigen Fragen mit voller Ruhe behandeln. Niemals sind die verbündeten Regierungen von der Auffassung ausgegangen, daß um jeden Preis ein vertragsloser Zustand oder ein Zollkrieg mit der Schweiz vermieden werden muß. Nein, Deutsch⸗ land ist nicht bloß politisch, sondern auch wirthschaftlich stark, und wir haben den Vortheil der Schweiz gegenüber, daß unsere Ausfuhr dorthin im Verhältniß zu unserer Gesammtausfuhr viel geringer ist als die schweizer Ausfuhr zu uns im Verhältniß zur schweizer Ge⸗ sammtausfuhr. Aber, meine Herren, so leichten Herzens beginnt man doch nicht mit einem Lande, mit dem man seit vielen Jahrzehnten in guten Beziehungen gelebt hat, einen Zollkampf. Wir haben dort einen Markt, der gegen 200 Millionen deutscher Werthe jährlich aufnimmt; geben wir den Markt auf, so würden die lachenden Erben sich sehr bald finden, denselben zu occupiren. Also das Bewußtsein der Stärke und der Unmuth verletzter Einzelinteressen wird un⸗ möglich die Entscheidung allein geben können; es ist nicht deutsche Sitte, muthwilligerweise Streit vom Zaune zu brechen ; auf der anderen Seite werden wir auch keinen Augenblick zaudern, in den Kampf einzutreten, wenn wirklich ein gerechter Anlaß vorliegt. Und einen gerechten Anlaß zum Streite mit der Schweiz könnte ich nur dann als vorhanden annehmen, wenn wirklich uns Unbilliges zugemuthet oder billige Forderungen prinzipiell zurückgewiesen wären; das, meine Herren, ist bei diesen Vertrags⸗ verhandlungen nicht der Fall, wer es behauptet, geht von that⸗ sächlich irrigen Voraussetzungen aus oder übersieht Thatsachen, die absolut beachtet werden müssen, wenn man zu dem richtigen gelangen will. Vor Allem ist zu beachten, daß durch den Ablauf des schwei⸗ zerischen Conventionaltarifs am 1. Februar die ganze handelspolitische Situation der Schweiz sich von Grund aus ändert, daß darum auch unsere Concurrenzverhältnisse vollkommen andere werden, und alle die Zahlen, die man den bisherigen Verhältnissen entnimmt von gar keinem oder sehr geringem Werthe sind. Ich komme nun auf einen Einwand, der, wie mir scheint, einen gewissen Eindruck in der öffentlichen Meinung gemacht hat, den Ein⸗ wand nämlich, daß die Zollsätze, welche die Schweiz nach dem neuen Vertrage erhebt, vielfach höhere sein werden als diejenigen, welche sie jetzt erhoben hat. Die Thatsache ist richtig. Wir haben Ihnen ja selbst die Tabellen vorgelegt, aus denen Sie das entnehmen können. Man nennt nun diesen Vertrag „beispiellos“, weil man sagt: die Handelsverträgge haben den Zweck, die Handelsbeziehungen zu erweitern; hier liegt Che der Fall vor, wo auf der einen Seite eine Erschwerung der Handels⸗ 8 beziehungen eintritt. Diese Argumentation würde doch nur richtig sein, wenn die beiden contrahirenden Staaten sich bezüglich ihrer Zollgesetzgebung pari passu entwickelt haben, nicht aber, wenn, wie das hier der Fall ist, die beiden contrahirenden Staaten ihre Zollgesetzgebung in diametral entgegengesetzter Richtung bewegt haben und eine zehnjährige Periode dahinterliegt, in der der eine Staat seine Zollgesetzgebung ausgebildet, der andere von einem freihändlerischen Tarif aus Ermäß igungen hat eintreten lassen und damit schließlich auf ein so niederes Niveau gekommen ist, daß die große Mehrheit der Bevölkerung eine Umkehr in der Zollpolitik verlangt. Vollkommen . falsch aber ist der ganze Einwand bezüglich der Zollsätze, die uns lediglich im Wege der Meistbegünstigung zu gute gekommen sind Und darum handelt es sich gerade in dem vorliegenden Fall. Wir müssen die Unterscheidung treffen, weil bei diesen Zollfätzen die Aequi⸗ valente seiner Zeit von dritten Staaten gekommen sind, und weil bei Wegfall der Aequivalente wir nur die Wahl haben: wollen wir selbst in die Tasche greifen und die Aequivalente geben, oder auf die Meistbegünstigungssätze verzichten? Gestatten Sie mir, daß lich diesen Gesichtspunkt an der Hand
fortdauern lassen, Vertrag angreifen, über die Regierung, die nicht ein⸗ zu schließen, wenn der alte seine
einigen Worten darlege.
handelt, wesentlich beruht. mit Frankreich nicht nur Concessionen gemacht, erhalten; und welcher Art die französischen waren, nachweisen, nämlich: Käse, Butter und Seidenwaaren.
und für reine Seidenwaaren die Zollfreiheit gebunden. 20 Millionen Seidenwaaren nach Frankreich eingeführt.
1. Februar hört der französische Conventionaltarif auf. Stelle tritt — das ist anch unbestimmt — der
für Seidenwaaren eine Ermäßigung von 800 auf 600 ℳ
zur vollen Entfaltung kommt.
langen, daß sie mir alle die Sätze ihres
übersteigen.
eigenen Zolltarif preiszugeben.
erhoben wird.
Zollsystem von Grund aus erschüttern müßten.
beweist, wie völlig grundlos die Befürchtungen derjenigen
haben können.
um dann diese Zollermäßigung autonom zu verschenken.
bringen seien. Ich bitte, uns aber nicht den Widersinn unterzuschieben,
auch für den Schutz unserer nationalen Arbeit. Ich kann Ihnen sagen, die verbündeten Regierungen werden den Grundsatz der Sta⸗ bilität auch bezüglich der Erhaltung des Schutzes unserer nationalen Arbeit zur vollen Geltung bringen, und auch die zukünftigen Vertrags⸗ verhandlungen werden sich im wesentlichen in der Weise vollziehen daß wir unseren Conventionaltarif, wie er heute besteht, anbieten bab abwarten, was dafür geboten wird. Ob ich mit diesen Erklärungen die bestehenden Befürchtungen beseitige, das weiß ich nicht. Ich habe den Eindruck, daß diese Befürchtungen eigent⸗ lich gar nicht so sehr auf den Handlungen der verbündeten Regierungen beruhen, als darauf, daß die Freihändler sich über die Handelsverträge so außerordentlich freuen, und wenn ich dann frage, warum die Freihändler denn so sehr sich freuen, so komme ich zu der Vermuthung, daß die Freude mindestens gesteigert wird dadurch, daß die Schutzzöllner sich beunruhigen. (Heiterkeit.) Wir würden also manches bessern, wenn die Anhänger der Wirthschaftspolitik vom Jahre 1879 den verbündeten Regierungen etwas mehr Vertrauen und etwas mehr Zuversicht entgegen bringen wollten, als das bisher der Fall war. 3
Nun komme ich auf den letzten principiellen Einwand, der gegen den neuen Vertrag erhoben worden ist: den Einwand, daß die ver⸗ bündeten Regierungen überhaupt den neuen schweizerischen Generaltarif vom Jahre 1891 als Vertragsbasis acceptirt haben. Der Vorwurf hat in dieser Form eigentlich keinen rechten Sinn. Denn, wenn ich überhaupt mit einem andern Staate in Ver⸗ handlungen über einen Tarifvertrag eintrete, so bilden naturgemäß die beiderseitigen gesetzlichen Soll⸗Tarife die Basis der Verhandlung. Es kann also damit nur gemeint sein, daß die verbündeten Regie⸗ rungen die Verhandlungen in dem Augenblick härten abbrechen sollen, wo der neue schweizerische Generaltarif alle Stadien der Gesetzgebung durchlaufen hatte, mit der Erklärung, daß wir mit der Schweiz über⸗ haupt nicht verhandeln, so lange dieser Generaltarif dort Gesetz ist. Um diesen Vorwurf etwas kräftiger zu gestalten, hat man den neuen schweizerischen Generaltarif mit einer ganzen Reihe von schmückenden Beiwörtern versehen; man hat ihn einen „Popanz“ genannt, eine „Papierexistenz“, ich habe sogar gelesen, der neue schweizerische Generaltarif wäre eigentlich etwas „Ungeheuerliches“. Es ist ja hier meine Aufgabe nicht, den schweizerischen Tarif zu vertheidigen; aber ich muß doch sagen, wenn wir den schweizerischen Tarif un⸗ geheuerlich nennen, so wäre es nicht ohne Interesse zu wissen, wie denn eigentlich die Schweizer, die doch auch um Kraftausdrücke nicht verlegen sind (Heiterkeit), unsern deutschen Zolltarif nennen, wenn sie unter sich sind. (Heiterkeit.) Es ist ja immer eine etwas miß⸗ liche Sache, zwei Tarife mit einander zu vergleichen; sie sind in gewisser Beziehung incommensurable Größen, weil sie auf ver⸗ schiedenen wirthschaftlichen Boden gewachsen sind und verschiedenen wirthschaftlichen Bedürfnissen dienen (sehr richtig!t) Deshalb werden verschiedene Zahlen gleichen Schutz und gleiche Zahlen verschiedenen Schutz bedeuten. Wer den schweizerischen Generaltarif etwas näher ansieht, wird zu dem Urtheil kommen, daß er auf der Grundlage eines ausgiebigen Schutzes der natibnalen Arbeit gewachsen ist, daß dabei der Compensationsfactor für Tarifverträge nicht fehlt, und daß außerdem auch dem finanziellen Gesichtspunkt, nämlich der stärkeren Ausbeutung des indirecten Steuersystems, Rechnung getragen ist, —
des schweizerisch⸗französischen Zolltarifvertrages vom Jahre 1882 mit
also mit anderen Worten, daß der schweizerische General⸗
Es war dies, wie ich bereits sagte, ein um⸗ fassender Tarifvertrag, auf dem auch unser ganzes zollpolitisches Ver⸗ hältniß mit der Schweiz, soweit es sich um schweizerische Zollsätze Nun hat die Schweiz in dem Vertrage sondern auch Concessionen will ich an drei der wichtigsten schweizer Exportartikel Frankreich hat 1882 der Schweiz concedirt einen Käsezoll (Weichkäse) von 3 Fr., für Hartkäse von 4 Fr., für frische und geschmolzene Butter die Zoll⸗ freiheit gebunden, für Seidenwaaren, gemischt, 150 bis 300 Fr. Zoll Auf Grund dieser Concessionen hat die Schweiz in den letzten Jahren über Auf einem ähnlichen Niveau stehen die anderen französischen Sätze. Mit dem An seine prohibitive französische Maximalzoll oder der gleichfalls sehr hohe Minimalzoll. Wir deutscherseits haben in dem neuen Vertrag der Schweiz concedirt eine Bindung des Käsezolls für Weichkäse auf 20 ℳ, für Hartkäse eine Ermäßigung auf 15 ℳ, für Butter von 20 auf 16 ℳ und
Nun darf ich doch wohl die Frage aufwerfen, mit welchem Recht ich von der Schweiz verlangen soll, daß sie mir für diese Concessionen dieselben Zollsätze gewähren soll, welche sie im Jahre 1882 gegen die genannten französischen Concessionen gemacht hat. Die Bescheiden⸗ heit ist eine Tugend, die bei Handelsvertragsverhandlungen nur selten Man verlangt sehr viel, man ver⸗ langt mehr, als man braucht. Aber von der Schweiz zu ver⸗ Conventionaltarifs gegen das, was ich ihr anbiete, gebe, das würde doch das Maß der bei Handelsvertragsverhandlungen beliebten Unbescheidenheit weit
Ich begreife, wenn von freihändlerischer Seite den verbündeten Regierungen der Vorwurf gemacht wird, daß wir nicht größere Con⸗ cessionen erzielt haben, denn die Freihändler sind ja bereit, unseren Aber unverständlich ist es mir, wenn von schutzzöllnerischer Seite derselbe Vorwurf gegen die Regierungen Denn das ist klar, wenn ich mit dem französischen Conventionaltarif von 1882 concurriren will, daß wir dann unser Die Festigkeit, welche die verbündeten Regierungen gerade in dieser Beziehung gezeigt haben, 1 3 sind, welche in den Handelsverträgen den Beginn der Abbröckelung unserer Zölle, oder gar einen Schritt nach der Seite des Freihandels sehen. Wenn wir etwas derartiges gewollt hätten, wir hätten es billig Es ist doch undenkbar, daß die verbündeten Regierun⸗ gen weitere Zollermäßigungen im Vertragswege zu verkaufen ablehnen, 1 1 Wir haben bei den Handelsvertragsverhandlungen ein entscheidendes Gewicht auf die Stabilität gelegt und haben geglaubt, daß dafür gewisse Opfer zu
als ob wir die Stabilität nur für die Opfer anstreben und nicht
auf der unser deutscher Zolltarif aufgebaut ist.
unserem Export dorthin etwa 6 % des Werthes erhoben wird un
7,5 % des Werthes. neuen schweizerischen Generaltarif nicht sein. Ich besondere davor warnen, daß wir principiell alle die Staaten fü
wie wir selbst.
der neue schweizerische Generaltarif ein Popanz, eine Papierexistenz sei
fahrungen allmählich großen Mehrheit des guten hat und daß
herangereiften schweizer
Ueberzeugung Volks, daß man mit die Schweiz inmitten von
volkswirthschaftlichen Interessen aufs schwerste zu schädigen. Ich habe vorhin von dem günstigen Zustand gesprochen, in welchem wir
empfunden wird; und wer da weiß, welchen Eindruck die Zoll erhöhungen Deutschlands, Oesterreich⸗Ungarns und anderer Staaten nach 1885 in der Schweiz gemacht haben, der weiß auch daß schon damals die Schweiz einen Generaltarif, ganz ungefähr desselben Inhalts errichtet hätte, r Vertrag mit Frankreich bis zum Jahre 1892 gebunden gewesen wäre
aufgefordert, einen neuen schutzzöllnerischen Generaltarif aufzustellen
Schutzzoll zum Freihandel zurückbildet, Verhandlungen mit der Kalenden“ zu verschieben haben. Ich möchte vor jedem Versuch, auch einem schwächeren über, denselben durch Anwendung dazu zwingen zu wollen, ein Zollsystem anzunehmen, was er mit seinern wirthschaftlichen Grundsätzen für unvereinbar hält. Meine Herren, ich möchte schließlich noch
dann würden wir die Schweiz bis zu den
Staate gegen⸗
auf den
die Trägerin eines ausgedehnten Conventionalsystems gewesen ist mit denen sie bisher in einem Vertragsverhältniß stand, wiederum Verträge anzuknüpfen. Bereits ist dies bezüglich Italiens der Fall.
narürlich nicht voraussehen.
schließt aber die Schweiz wiederum Tarifverträge ab, so werden alle Und so wird die schweizer Meistbegünstigung, die jetzt keinen Werth
halten.
gehen. Ich darf erwarten, daß vornehmlich zwei Punkte die Dis⸗ cussion beherrschen werden, nämlich einmal die Ermäßigung der Fein⸗
aufmerksam machen, daß es in den beiden Punkten sich doch nicht nur um schweizer Interessen handelt, sondern auch um deutsche Interessen, die allerdings mit anderen Interessen collidiren. Veredelungsverkehrs will ich zwei Worte sagen. Gebunden war bisher der Schweiz gegenüber der sogenannte passive Veredelungs⸗ verkehr, nämlich die zollfreie Rücknahme der veredelten Waaren.
zollfreie Annahme der zu veredelnden Waaren. edelungsverkehr war bisher autonom geregelt; er ist jetzt vertrags⸗ mäßig gebunden, aber ausschließlich im Verkehr zwischen Deutschland und der Schweiz. Mit
anderen Worten: der Transitveredelungsverkehr ist nicht gebunden; in dieser Beziehung haben wir also vollkommen freie Hand. .
und kann Sie nur bitten, auch diesen Vertrag einer wohlwollenden Beurtheilung zu unterziehen und denselben zu genehmigen. ’ Zum Schlusse noch ein kurzes Wort. Je lebhafter außerhalb
das, was man „alten und neuen Curs“ nennt, um so fester und unentwegter werden die verbündeten Regierungen den Curs einhalten, den sie nach pflichthafter Ueberzeugung für den richtigen halten. Und ich glaube, daß wir hierbei um so mehr auf die Unterstützung der großen Mehrheit des Reichs⸗
darum handelt, unsere bisherige Wirthschaftspolitik an einer gefährlichen Klippe vorbeizuleiten und der nationalen Arbeit in allen ihren Theilen auf eine lange Dauer hin dasjenige Maß von Schutz und Sicherheit zu geben, das sie zu ihrer gedeihlichen b Entfaltung bedarf. (Lebhaftes Bravo!)
Abg. Graf von Kanitz (cons.): Mit dem Staatssecretär stimme er darin überein, daß die Stimmung im Lande eine dem Vertrage mit der Schweiz ungünstige sei. Er glaube aber, um den Schweizer Generaltarif vom Jahre 1891 einzuführen, habe es keiner schwereren Kämpfe bedurft, als bei dem von 1887. Vermuthlich sei dieser Handelsvertrag der letzte, der den Reichstag in dieser Sesson beschäftigen werde, trotzdem die Handelsbeziehungen zu anderen Län⸗ dern, z. B. Spanien, dringend einer Neuregelung bedürften. In den neueren Verträgen sei man vom autonomen Zoll⸗. tarif zu gebundenen Tarifen übergegangen, durchaus nicht zum Freihandel, und gegen diesen gewaltigen Umschwung habe er
nichts einzuwenden, da das Reich durch das gleiche Vorgehen der meisten
tarif im wesentlichen auf derselben Grundlage “
Ich habe mir hier eine Berechnung aufmachen lassen, daraus ergiebt sich, daß, wenn man den Export und Import der Schweiz im Jahre 1889 zu Grunde legt und nun annimmt, daß beiderseits die autonomen Tarife in Geltung sind, dann in der Schweiz von
für den schweizerischen Export nach Deutschland hier bei uns etwa Also so gar erregt dürfen wir über den möchte ins
vertragsunfähig erklären, die ein ähnliches Zollsystem errichtet haben
8 Das schließt ja natürlich nicht aus, daß man sich im gegeheuem Fall weigert, sich auf Vertragsverhandlungen einzulassen; und das würden wir hier auch thun, wenn die Voraussetzung zuträfe, daß wirklich
Das ist ein fundamentaler Irrthum. Wer einigermaßen die Entwickelung der handelspolitischen Verhältnisse in der Schweiz beobachtet hat, der wird mir Recht geben, wenn ich sage: der neue schweizer Generaltarif entspringt einer in langen Kämpfen und nach manchen bitteren Er⸗ der en 1 3 dem Beispiel des Freihandels sehr schlechte Geschäfte gemacht
e schutzzöllnerischen Staaten unmöglich eine Oase des Freihandels sein kann, ohne die
in den achtziger Jahren uns der Schweiz gegenüber befanden. Es begreift sich, daß in der Schweiz diese Gunst für uns als eine schwere Last
wenn sie nicht durch den Schon im Jahre 1888 hat die Bundesversammlung den Bundesrath
und, wenn wir etwa warten wollten, bis die zehnjährige Entwicklung vom Freihandel zum Schutzzoll sich in der Schweiz wieder vom
„griechischen
Jeden warnen
wirthschaftlicher Machtmittel
Gesichtspunkt aufmerksam machen, der in der öffentlichen Dis⸗ cussion vollkommen übersehen ist, nämlich daß die Schweiz bisher 1
auch jetzt sich wiederum bereit erklärt hat, mit allen den Staaten
Welche Erfolge diese schweizerischen Versuche haben werden, läßt sich Ich zweifle nicht daran, daß mit der Zeit die Schweiz wiederum zu Tarifverträgen gelangen wird. So lange das nicht geschieht, so lange die Schweiz keine Verträge mit den anderen Staaten hat, werden wir vermöge unseres conventionellen Tarifs auf dem schweizer Markt ein begünstigter Concurrent sein;
die Zollermäßigungen uns infolge unserer Meistbegünstigung zufallen. mehr hat, allmählich wieder einen neuen und werthvollen Inhalt er⸗
Ich will in diesem Augenblick auf die Detailfragen nicht ein⸗ 8 garnzölle, andererseits der Veredelungsverkehr. Ich will nur darauf
Nur bezüglich des
Gebunden wird jetzt auch der active Veredelungsverkehr, nämlich die Dieser aetide Ver Punkt zum Ausdruck kommen müssen.
gegenseitigen
Ich bin mit meinen allgemeinen Bemerkungen damit zu Ende 8
schaft zu vertreten hätte, so würde er kein dieses Hauses der verwirrende und nutzlose Streit geführt wird über Handelsvertrag — 1 ₰ Abbröckelung der landwirthschaftlichen Schutzzölle nicht dulden könne
Jetzt nehme er seine damalige Aeußerung zurück.
tags rechnen dürfen, als es sich gerade bei diesem Vorgehen hier
. kommen
anderen europäischen Staaten dazu gezwungen sei; nur gegen die Art und Weise, wie die Regierung diesen Umschwung vollzogen habe, wande sich seine Kritik. Er habe zuvörderst geglaubt, die drei poli⸗ tisch vereinigten Großmächte würden pari passu in dem Vertrags⸗ schließen mit anderen Staaten vorgehkn, jetzt aber beschäftige man sich in Oesterreich sehr eingehend mit einem serbischen und einem rumänischen Handelsvertrage, während Deutschland das noch nicht thue. Der Vertrag Deutschlands mit Serbien laufe allerdings im nächsten Jahre ab, der Oesterreichs schon in diesem; aber die Donau⸗ länder seien doch ein für Deutschland so wichtiges Absatzgebiet, daß es schon jetzt mit Serbien in Verhandlungen treten sollte, und eine beruhigende Erklärung der Reichsregierung hierüber würde er freudig begrüßen. Ein zweiter wichtiger Punkt sei das Entstehen von Differentialtarifen durch die Handelsverträge; Frankreich habe solche ja auch durch seinen Maximal⸗ und Minimaltarif eingeführt, sei aber so vorsichtig gewesen, vorher alle seine Meistbegünstigungverträge zu lösen; das babe Deutschland nicht gethan und darum kämen die Con⸗ cessionen, die man in den neuen Verträgen mache, Dänemark, Schweden, Norwegen und Nordamerika ohne Gegenconcessionen zu Gute. Denn daß Deutschland seinen Zucker auch in Zukunft frei nach Amerika einführen könne, sei keine Errungenschaft, sondern bringe es nur in eine neue ungünstige Situation zu Rußland und Rumänien. Ein dritter wichtiger Punkt sei, daß die in den Verträgen stipulirten Tarife für Deutschland finanziell und wirthschaftlich sehr ungünstig seien, ohne daß ein genügendes Aequivalent dafür geboten werde. Die Schweiz sei eingeschlossen von Oesterreich, Deutschland, Frank⸗ reich und Italien und müsse für überseeischen Handel mit ihren Fich, unte afen ein gutes Einvernehmen beobachten. Die Schweiz sei kein geborener Industriestaat, sie habe weder Kohlen noch Eisen, diese müsse sie aus den Nachbarländern beziehen, und um eine für die Schweiz wohlthätige Concurrenz zu ermöglichen, müsse sie sich mit allen gleichmäßig gut stellen. Nun seien die Schweizer Verträge 1888 abgelaufen, und 1887 habe die Schweiz ihren Generaltarif gemacht, nicht um ihn practisch durchzuführen — das habe sie selbst nicht für möglich gehalten —, sondern um ein Compensationsobject für größere Concessionen zu besitzen. Jeder Satz des Generaltarifs sei geändert worden, die Vertragssätze seien auf 1⁄, ¼, ja auf ⁄10 der Generaltarifsätze herabgegangen; so sei für den für Deutschland wichtigen Ausfu hrartikel „Gold⸗ und Silber⸗ waaren“ der Generaltarifsatz von 300 Fr. auf 30 Fr. herabgesetzt worden. Jetzt mache es die Schweiz ebenso, und zwar entsprächen die Sätze des Generaltarifs von 1891 fast überall denen von 1887; auch hier seien für Gold⸗ und Silberwaaren 300 Fr. angesetzt, nur daß Deutschland sich diesmal mit einer Vertragstarifermäßigung auf 200 Fr. begnügen müsse. Das Reich hätte als Basis seiner Vertragsverhandlungen überhaupt nicht den Schweizer Generaltarif, sondern den alten Vertragstarif anwenden sollen, wie es die Oester⸗ reicher gethan hätten, die denn auch erheblich größere Vortheile herausgeschlagen hätten. Die Italiener seien, weil ihnen keine größeren Concessionen gemacht worden, auf dem Punkte, die Verhandlungen mit der Schweiz abzubrechen, und die italienische Presse gebe der Regierung darin vollständig Recht. Er bedauere, daß die Unter⸗ händler so verfahren hätten, wie sie gethan, worüber im ganzen Lande Mißstimmung herrsche. Die „Kölnische Zeitung“ z. B., der er sonst nicht gerade nahe stehe, die aber alle Interessen der Industrie vertrete, gebe dieser Un⸗ zufriedenheit lebhaften Ausdruck. Der ö terxeichische Handels⸗ Minister habe erklärt, daß mit dem österrei ischen Handelsvertrage Alle, auch Diejenigen, welche Opfer bringen müßten, zufrieden sein könnten. Er glaube nicht, daß der Staatssecretär Freiherr von Marschall mit gleicher Befriedigung auf dieses sein Werk, für das er ja die Ver⸗ antwortung übernehme, blicken könne. Er wolle, um ein Beispiel zu haben, die Baumwollindustrie herausgreifen; in dem österreichischen Handelsvertrage seien die Baumwollfabrikate um etwa 10 % im Zoll herabgesetzt, trotzdem betrage der Zoll noch etwa 50 % des Werthes, sodaß er, wie aus einem rivatbriefe eines österreichi⸗ schen an einen deutschen Baumwollinteressenten folge, noch immer wie ein Einfuhrverbot wirke, zumal bei der schwankenden österreichi⸗ schen Valuta; auf diesen Punkt in der Correspondenz weise er besonders hin, weil er beweise, daß die Valuta nicht nur die Sensburg⸗Ortelsburger Bauern interessire, sondern auch Industrielle. Was nun die schweizer Verhältnisse anlange, so müsse man Baumwollgewebe von Baumwollgarnen trennen. Nach den neuesten statistischen 11“ abe Deutschland für 52 Millionen Garne eingeführt, für nur 19 Millionen aber ausgeführt — das zeige, daß diese 1S. Industrie eines Zollschutzes bedürfe, und trotzdem sei der deutsche Zoll der Schweiz gegenüber herabgesetzt, der der Schweiz Deutschland gegenüber erhöht worden; daß der schweizer Zoll absolut genommen geringer sei, als der deutsche, sei den Zoll⸗ veränderungen gegenüber belanglos. Anders sei es bei der deutschen Baumwollweberei, welche der schweizerischen vielfach überlegen sei; denn Deutschland führe für 11 883 000 ℳ Baumwollwaaren ein, dagegen für 167 Millionen aus, und es sei daher nicht ganz unbillig, diesen Zoll um etwa 25 % herunterzusetzen. Aber warum habe man sich von der Schweiz auch nicht die geringste Gegenleistung dafür gewähren lassen? Er finde in dem ganzen Vertrage auch nicht einen einzigen Passus, welcher eine Concession seitens der Schweiz dafür enthalte! Mit der Seiden⸗, Wollwaaren⸗ und Uhrenindustrie fei es ganz ähnlich. Wenn die Schweiz Deutschland mit ihrem neuen Eöö habe, so habe Deutschland immer noch mit recht unbequemen Maßregeln antworten können, denn die Schweiz hänge ja bezüglich ihrer Prosperität von der Ausfuhr nach Deutschland ab und nicht umgekehrt. Die Ermäßigung des Uhrenzolls bedauere er deshalb besonders, weil die Uhren ein Produect des Kleingewerbes seien; und da die verbündeten Regierungen dem Kleingewerbe eine specielle Für⸗ sorge zuwendeten, so hätte sie hier eher als an irgend einem anderen Ein Zollsatz von 80 ₰ für goldene, von 60 ₰ für silberne, von 30 oder 40 ₰ für andere Uhren 88 aber nach seiner Ansicht gar kein Zoll mehr, sondern nur eine Art von Controlabgabe. Deutschland habe also von allen Mitteln, eine Erhöhung der Zölle auf die von der Schweiz hierher ngeführten Waaren zu erlangen, keinen Gebrauch gemacht. Er sei kürzlich mit einem Herrn aus Dresden im Coupé gefahren, welcher die Quintessenz der neuen Handelsverträge in die Worte zusammengefaßt habe: Mit Scheffeln geben wir, mit Löffeln nehmen wir! Wenn er nur die Interessen der Landwirth⸗ roßes Bedenken haben, diesem Vertrage zuzustimmen, da er neue rmäßigungen für land⸗ wirthschaftliche Prgecet nicht enthalte. Als man den österreichischen erathen habe, habe er erklärt, daß er eine einseitige
und das Zollsystem als etwas einheitliches und untheilbares ansähe. ‚Aeußerun Als er jenen Aus⸗ spruch gethan, habe der schweizerische Handelsvertrag noch nicht vor⸗ gelegen, eine so tiefgehende Schädigung der deutschen Industrie habe also ganz außerhalb seiner Berechnung gelegen. Er könne dem von ihm von jeher vertretenen Grundsatz, daß die Interessen der Industrie und der Landwirthschaft solidarisch verbunden seien, nicht untreu werden und könne daher einem Handelsvertrage nicht zustimmen, der den wohlberechtigten Ansprüchen der dentschen Industrie nicht Rechnung trage. “
Abg. Dr. Bamberger odfr.): Dieser Handelsvertrag sei der Epilog zu den Verträgen, die der ö vor Weihnachten ge⸗ nehmigt habe, und der Vorwurf, daß man amals die Sache über⸗ stürzt habe, könne diesmal nicht erhoben werden, denn heute könnten alle die zu Worte kommen, die damals nicht dazu hätten können. Und wenn der Reichstag, wie er hoffe, mit an⸗ sehnlicher G diesen Vertrag annehme, so werde die daraus eschöpfte Beruhigung sich auch auf die drei anderen Verträge er⸗ f Der Abg. Graf von Kanitz habe außer einigen Specialien nur das eine Neue vorgebracht, daß dieser Vertrag von allen Seiten in Deutschland als ein mißlungenes Machwerk getadelt werde. Er (Redner) behaupte dicser Tadel komme aus ganz vereinzelten Richtungen. Die Industrie scheue doch sonst nicht Zeit und Kosten, um ihre Stimmen zu machen.
trecken.
hörbar
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Es sei aber mur die Baumwollenindustrie, welche gegen diesen Vertrag Front mache. Die Terxtil⸗, die Eisen⸗ und die chemische In⸗ dustrie hätten einen solchen Vorwurf nicht erhoben. Man könne diesen Vertrag um so ruhiger berathen, als agitatorische Interessen dabei gar nicht in Frage kämen, nicht einmal das der Weinbauer; auch die Währungsfrage dürfte schwerlich in dieser Debatte eine Rolle spielen, obwohl der Abg. Graf von Kanitz den Reichstag durch eine Anspielung auf die österreichische Valuta ängstlich ehen wolle. Oesterreich gebe sich die größte Mühe, die Schwankungen seiner Valuta zu beseitigen und hoffentlich gelinge ihm das. Wenn er den von politisch Anders⸗ glaubigen citirten Satz ausgesprochen habe, daß die Landwirthschaft in Bezug auf Schutz mehr Sympathie verdiene, als die Industrie, so finde er seine Begründung darin, daß es der Landwirthschaft weniger leicht geworden sei, den großen Umwälzungen auf wirthschaft⸗ lichem Gebiete zu folgen, als der Industrie. Die deutsche Industrie brauche vor keiner Industrie der Welt den Hut abzuziehen, sie sei so stark und mächtig, so von der Wissenschaft, von Energie, Kunstfertigkeit, Fleiß und Gewissenhaftigkeit getragen, daß sie als schwach und schutzbedürftig hinzustellen geradezu ein Unding sei. Auch in Bezug auf Capitalkräftigkeit stehe sie selbst hinter England nicht zurück. Zu keiner Zeit, nicht einmal auf der Höhe der Bismarck'schen Zollpolitik, sei der Satz ausgesprochen worden, daß man keine Handelsverträge schließen, keine bindenden Tarife eingehen solle. Weil man anderen Staaten keine Concessionen habe machen wollen, sei man allerdings nur wenig zu Handelsverträgen gekommen, im Princip aber habe man das System von Handelsverträgen nicht verleugnet. Deutschland sei nur leider dabei immer mehr auf inhaltlose Handelsverträge zurück⸗ gekommen, man habe sich immer auf das letzte Refugium der Meistbegünstigungsverträge zurückgezogen, die sich aber als unzureichend erwiesen hätten. Der Meistbegünstigun svertrag sei ohne Zweifel von großer Wichtigkeit, er sei einfach unent ehrlich, aber er genüge nicht. Handelsverträge könnten nur solche sein, welche die Tarife bänden. Bisher habe Deutschland einfach unter dem Zeichen der Gunst der Verträge zwischen Frankreich und der Schweiz gestanden. Sobald Frankreich und die Schweiz sich über einen andern Zustand ver⸗ ständigten, würde Deutschland ja von ihrem Willen abhängig. Dem abzuhelfen sei dringend nothwendig gewesen. Deshalb seien die ver⸗ bündeten Regierungen geradezu darauf hingestoßen worden, nicht von neuem in den alten Fehler zu verfallen, sondern einen bindenden Tarifvertrag zu schliezen, Der Abg. Graf von Kanitz habe einge⸗ worfen, Deutschland habe der Schweiz Concessionen gemacht, die in⸗ folge der Meistbegünstigungsclausel auch anderen Staaten zu gute kämen, ohne daß diese Gegenconcessionen machten. as sei überhaupt die Natur aller Meistbegünstigungsclauseln. Wolle der Abg. Graf von Fens den Eintritt dieser Folge verhindern, so 888 er überhaupt davor warnen, mit irgend. Jemandem einen Meistbegünstigungsvertrag abzuschließen. Die Einen sagten: Ihr hättet mehr Concessionen erlangen können; die Anderen: Ihr hättet weniger Concessionen machen sollen. Bei diesem Handelsvertrage müßten naturgemäß Freihändler und Schutzzöllner Hand in Hand gehen. An einer Herabsetzung der ausländischen Zölle hätten beide ein Interesse. Der Abg. Graf von — sage: „Wenn man mich beauftragt hätte, i bitte die Sache wahrscheinlich besser gemacht!“ Er befürchte aber, der Abg. Graf von Kanitz würde den Handelsvertrag überhaupt nicht abgeschlossen haben. Hüben und drüben höre man Klagen über den Vertrag. Das sei vorauszusetzen gewesen. Die Schutzzöllner gingen von dem Gedanken aus, daß bei jedem Austausch von Waaren und Producten der Verkäufer gewinne, der Käufer verliere. So auch bei den Handelsverträgen. Gefreut habe ihn, daß bei den ersten Ver⸗ handlungen über den österreichischen Handelsvertrag der Reichskanzler sich dahin ausgesprochen habe, daß er volles Vertrauen habe zu den mitwirkenden anderen Staaten, speziell zu Oesterreich, daß man sich nicht zu übervortheilen, sondern zu verständigen suche, und er habe das bedeutsame Wort hinzugefügt, daß für ihn der Tag, an dem er die Handelsverträge abgeschlossen, zu den schönsten seines Indem man diesen Weg dechrate
civilisatorischen Schritt. Zu denjenigen, welche meinten, man hätte der Schweiz nicht die Concessionen machen sollen, die man gemacht habe, gehörten eigentlich nur die Baumwollenindustriellen. Die Baum⸗ wollenindustrie sei es auch gewesen, die 1879 die ganze Tarifreform in Bewegung gesetzt habe. Damals habe Herr von Varnbüler immer fol⸗ gende Rede gehalten: Es ist wahr, wir haben noch keine Feinspinnerei, allein wenn Sie uns diese Zölle geben, dann werden Sie mal was erleben. Auf dieses Motiv hin sei 1879 der Zoll gemacht worden; habe sich nun seitdem die Feinspinnerei wirklich so gewaltig ent⸗ wickelt? Gerade in den Haupteingaben der Industriellen aus dem badischen Oberland und dem Elsaß werde immer gesagt: wir haben es noch nicht weit gebracht, aber wenn Ihr uns mit dem schweiben Handelsvertrag und uns noch Zeit laßt, dann ollt Ihr mal sehen! Er glaube, daß die Industrie in den nächsten zehn Jahren noch viel weniger erreichen werde, als in den ver⸗ gangenen. Herr von Varnbäler habe ihm selbst gegenüber kein Hehl emacht, daß er sich damals in seiner Füehüt un der Dinge geirrt habe. Man sage⸗ die schweizer Industrie habe billigere Löhne und arbeite mit Wasserkraft. Wenn sie nur auf das angewiesen wäre, was sie mit Hilfe der Wasserkraft producire, so würde sie nicht weit kommen. Der Abg. Graf von Kanitz habe selbst im Interesse dieses Vertrages Sh cheh denn er habe gesagt, die Gewebeausfuhr aus Deutschland wäre viel größer als die hr ausländischer Gewebe. Die Stärke der veut chen Industrie liege also viel mehr in der Terxtilindustrie als in der Feinspinnerei. Darum sollte man das Rohmaterial nicht vertheuern, sondern eher verwohlfeilern. Gewisse schutzzöllnerische Handelskammern griffen sogar die Erleichterungen des Veredlungsverfahrens heftig an, eine Eingabe spreche sogar von dem „vielbeklagten“ Veredlungsverfahren. Wenn Zwei sich verabredeten: ich kann dies am besten und du kannst jenes am besten, wir wollen uns verbinden, um gemeinsam eine Waare hervorzubringen, dann soll ein Staat sich dazu bekennen, daß ein solches Veredlungsverfahren ein nichtswürdiges und beklagens⸗ werthes Ding sei! Bei diesem Veredlungsverfahren Püültes die Drucker eine viel gewichtigere Rolle als die Weber. er Druck mache erst die Waare exportfähig und 8 e sie jedem Geschmack an, und gerade die Art des Drucks habe si in Deutschland so ver⸗ vollkommnet, daß sie eine der geschicktesten Industrien Deutschlands sei. Die Zollherabsetzungen, welche Deutschland gewähre, seien nicht ö als die, welche die Schweiz bewillige, in vielen Punkten ogar schwächer. Die deutsche Ausfuhr werde nicht so sehr getroffen als die der Schweiz. Die Unterhändler seien äußerst vorsich tig und ängstlich vorgegangen. Als die Unterhandlungen g stockt, hätten Stimmen ertönt: die Schweiz stützt sich jetzt auf den neuen General⸗ tarif, um mehr Concessionen zu erlangen; warten wir also das Re⸗ ferendum ab, vielleicht verwirft die Volksabstimmung diesen Tarif, und dann haben wir grbgere Vortheile. Er habe das sofort ür einen Fehler gehalten. Ein Schutzzoll sei der Masse viel leichter egreiflich zu machen als der Freihandel, sie verstehe es am besten, wenn man ihr sage: von drüben wird geschossen, also müssen wir wieder schießen. Hätte man sich nicht auf dieses Ultimum refugium zurückgezogen, vor dem Referendum verhandelt, so hätte man vielleicht — er sage das mit voller Vorsicht — etwas bessere Bedingungen erzielt. Aber die Unterhändler hätten sich nicht dem Vorwu aussetzen wollen, daß sie das Referendum nicht abgewartet hätten. Aber jetzt sage man, die Se hätte den neuen Tarif nur gemacht, um essere Concessionen zu bekommen. Das sei ein natürliches Recht der Schweiz gewesen und habe noch eine ganz specielle Erklärung, denn sie habe nur die Lehre befolgt, die ihr Fürst Bismarck gegeben 187 In seinem berühmten Dezemberbriefe von 1878 heiße es: Sollen Verhandlungen mit anderen Staaten mit Aussicht auf einen für Deutschland glücklichen Erfolg begonnen werden, so ist es nöthig, vorher auf autonomem Wege ein Zollsystem zu schaffen, welches die gesammte inländische Production der ausländischen Aeaber in eine möglichst günstige Lage bringt. Darnach habe die chweiz ge⸗ handelt, und Deutschland könne sich nur unterwerfen. — man vor, einen Zollkrieg zu beginnen mit der Schweiz, mit der
Lebens zähle. s thue man einen
Deutschland zwar keine politischen Verträge abgeschlossen habe, aber
Nun schlage
mit der es seit 1815, seitdem sie ein selbständiger Staat sei, in freund⸗ schaftlichen und nachbarlichen Verhältnissen gestanden habe und mit deren Interessen die deutschen tausendfach verbunden seien. Ein solches Verfahren wäre geradezu gehässig. In solchen Fällen leisteten gerade kleine Staaten am meisten Widerstand, weil sie sich durch den großen benachtheiligt glaubten, und ihre Reizbarkeit sei viel größer. Selbst die Gegner des Vertrages würden, wenn sie auf der Regierungsbank säßen, sich zweimal überlegen, ob sie einen Zollkrieg hervorrufen sollten; denn auch hier heiße es: plectuntur Achivi. Zollkriege hätten überall und immer nur eine verheerende Wirkung ehabt, wie die zwischen England, Spanien, den Niederlanden u. s. w. Kumänien und Oesterreich hätten lebhaft bedauert, an einander gerathen zu sein und die größten Anstrengungen gemacht, um sich wieder zu nähern. Ueber das, was zwischen Italien und Frankreich geschehen sei, wolle er mit Rücksicht auf die äußere Politik nicht sprechen; aber wenn sie es beide wieder zurückschrauben könnten, würden sie es mit Freuden thun. Das Bischen von Zöllen auf wenige Waaren, das man hier opfere, lohne nicht der Mühe eines Zollkrieges. Die “ der Uhrenindustrie wirke im Vergleich zu der immerhin noch ansehnlichen Frage der Spinnerei geradezu komisch. Es gebe nichts Falscheres, als hohe Uhrenzölle. Nichts sei leichter als Taschenuhren zu schmuggeln. Der schweizerische Zoll auf Goldwaaren betrage 160 ℳ, der deutsche dagegen 600 ℳ Von einem Uebergehen zum Frei⸗ handelssystem sei noch lange keine Rede. Noch 1873 hätten die Con⸗ servativen nicht daran gezweifelt, daß dem Freihandel die Zukunft sehörr. Wenn aber 1873— 79 so viele hochstehende, kluge und er⸗ fahrene Männer dieses Reichstags aus Freihändlern zu Schutzzöllnern geworden seien, so bleibe nur die Hoffnung, daß in 6—10 Jahren vielleicht die entgegengesetzte Wendung eintreten könne.
Abg. Freiherr von Stumm (Rp.): Hier sei der Beweis erbracht, den man früher für unmöglich zu führen gehalten habe, daß der Zolltarif von 1879 eine richtige Politik gewesen sei, denn ohne ihn hätte Deutschland die hier erreichten Concessionen nimmer bekommen, zumal durch die Schweiz selbst in der That ein schutz⸗ zöllnerischer Zug gehe — eine Folge der guten Wirkungen, die man in Deutschland nach Einführung des Zolltarifs habe eintreten sehen. Es sei nicht richtig, daß ein Umschwung in den Ansichten hervorragender Schutzzöllner zu Gunsten des Freihandels eingetreten sei; aber wenn in der
anzen Welt sich eine freihändlerische Bewegung auf einem gewissen Punkt zeige, so müsse auch der europäische Schutzzöllner sich dem fügen, ohne im übrigen seine Stellung zu ändern. Ob ein allge⸗ meiner Freihandel jemals möglich sei, erscheine ihm z. B. schon in Rücksicht auf die Landwirthschaft sehr zweifelhaft. Es sei auch nicht richtig, daß nur wenig Industrieen sich gegen den Schweizer Handelsvertrag erklärten; die Textil⸗ und chemische Industrie freilich erkläre sich nicht dagegen, das habe aber auch z. B. die Eisenindustrie nicht gethan, und nese letztere nur deswegen, weil sie an der ganzen Sache nicht interessirt sei, denn schon die bisherigen Zölle hätten die deutsche Einfuhr nach der Schweiz völlig gehindert, die neue Er⸗ höhung sei ganz belanglos. Man werde, laube er, die Einzelheiten des Vertrages nicht erst in einer 6 berathen, da Einzel⸗ heiten nicht geändert werden könnten, und die Annahme des ganzen Vertrages zweifellos erscheine, darum berühre er schon hier die Baum⸗ wollgarnzölle. Es sei nicht richtig, daß im Jahre 1879 Abg. Goldfus als Vertreter der elfassischen Garnindustrie gesagt hätte: der damals beschlossene Baumwollgarnzoll würde eine Ausdehnung der Garnindustrie zur Folge haben, sondern er habe gesagt: wenn nicht namentlich für Feingarne ein höherer Zoll fingecet werde, müßte diese Industrie zu Grunde gehen; Herr von Varnbüler habe gemeint, der damals peschlossene Zoll würde genügen, die Garnindustrie auf ihrer bisherigen Höhe zu halten, und dies sei auch eingetroffen. Er (Redner) hätte damals auch gern die Feingarne mit einem höheren Zoll geschützt,
sei, daß in dem Schweizer Vertrag die Garnzölle von 36 auf 244 ℳ herabgesetzt seien; er glaube sogar, auch ohne den Schweizer Vertrag hätte das Haus einer von der Regierung ganz autonom vorge⸗ schlagenen Zollherabsetzung von 36 auf 24 ℳ zugestimmt — gegen sein Votum natürlich. Aehnlich liege die Sache mit dem Ver⸗ edlungsverkehr; auch die auf die Veredlung gerichtete nationale Arbeit müsse geschützt werden. Was nun den Käsezoll anlange, so liege in seiner Herabfetzung auch wieder eine Verletzung der Interessen der deutschen Landwirthschaft, die von niemand in Deutschland verlangt die Herabsetzung natürlich ge⸗
worden sei — von der Schweiz sei die wünscht worden. Am wenigsten einverstanden sei er aber mit der Motivirung dieser Zollherabse ung; denn sie stütze sich wesentlich darauf, daß der bisherige Zoll der Landwirthschaft genützt habe — dann hätte man ihn doch eben conserviren sollen! Der Hau t⸗ anstoß, den die öffentliche Meinung an dem schweizerischen Handelsvertrag nehme, liege aber nicht an den Einfuhr⸗, sondern an den Ausfuhrzöllen. Diese enthielten gegenüher elf Zollermäßigungen gegen 200 Erhöhungen, und zwar gerade bei Posi⸗ tionen, die für deutsche, namentlich süddeutsche Industrien, die ihren Hauptabsatzmarkt in der Schweiz fänden, von solcher Bedeutung seien, daß sie die betreffenden Industrien geradezu in ihrer Existenz be⸗ drohten. Unter diesen Umständen könne man den betreffenden In⸗ dustrieellen nicht verdenken, wenn se Petitionen gegen den Handels⸗ vertrag hierher gesandt hätten. Allerdings gingen sie dabei von zwei falschen Voraussetzungen aus: sie wollten für sich Schutz ihrer In⸗ dustrie, den Schweizern wollten sie den aber nicht zugestehen — das gehe doch nicht an; zweitens wendeten sie sich gegen die Er⸗ höhung von schweizerischen Zöllen auch dann, wenn diese erhöhten Zöll immer noch erheblich niedriger seien als die deutschen entsprechenden; so verführen z. B. die Gerberei⸗ und Schuhwaarenindustrieellen — das sei doch aber auch unzulässig. Auch sei es absolut nicht angängig gewesen, daß Deutschland den bestehenden Vertragstarif als Basi der Verhandlungen wählte, anstatt des f weizerischen Generalver⸗ trages. In dem Einlassen auf diese Basis sehe er überhaupt keinen Uebelstand, aber man hätte für Deutschland auch Grund dieser Verhandlungsbasis größere Vortheile
schlagen — er wolle nicht sager können, wohl aber mn Die Schweiz habe ihren Export nach Deutschland in
Schweiz; das beweise, daß die hohen Zölle den Import nich hinderten, es zeige aber au daß bei den jetzigen niedrigeren Zölle
der Export der Schweiz hierher stärker steigen werde, als der deutsch
nach der Schweiz. Danach werde der Zweck, den der Reichskanzler als bei Abschluß der Zelhbertnag angestrebt bezeichnet habe, nämlich die Vermehrung des deutschen Exports, durch den Schweizer Vertrag nicht erreicht. Unter diesen Umständen wäre es schon besser gewesen, über⸗ haupt gar keinen Vertrag mit der Schweiz zu d Deutschland ja doch wirthschaftlich von Oesterreich unterstützt werde, so hätte auch ohne Vertrag die Schweiz schließlich solche Abänderungen ihres Generaltarifs vornehmen müssen, die in Deutschlands Interesse lägen. Die Frage, ob er den Vertrag verwerfen solle, be⸗ antworte er mit Nein. Denn wenn man die Regierungen jetzt desavouire, so werde ihre Action der Schweiz gegenüber geschwächt sein, und man werde später erst recht kein besseres Resultat erlangen. Der Abbruch der de Unterhandlungen sei seines se sens kein definitiver; wenn man also den heutigen Vertrag nicht annehme, so würden die anderen Staaten auf Grund ähnlicher Verträge dem Reiche sehr bald ganz ungeheuere Concurrenz machen. Frankreich werde wahrscheinlich von seinen hohen Tarifsätzen heruntergehen und die Schweiz auch noch etwas nachlassen müssen, wodurch Deutschland, um sich banal auszudrücken, zwei Flicgen mit einer Klappe schlagen würde, weil diese Ermäßigungen auch ihm zu gute kommen müßten. Der Beunruhigungsbacillus, von welchem der Rei gkanzler gesprochen, bestehe allerdings. Aber sei denn das so merkwürdig? Wenn im „Reichs⸗ Anzeiger“ ein Artikel erscheine, wonach bloß die Handelskammern als legitimirte Vertreter der Industrie hingestellt würden, so müsse die Industrie unruhig werden, denn die Handelskammern seien als die Vertreter des Handels die geborenen Gegner der Industrie. Seine Fere sei überzeugt, daß der Mann, der die Verhandlungen über den Vertrag geführt habe, wie jeder deutsche Beamte seine Schuldigkeit
ethan habe und thun werde, aber wer der Sasce ferner stehe, der
ätte vielleicht gewünscht, daß ein Mann hingeschickt worden wäre,
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doch sei dies schließlich ebenso controvers, wie die Frage, ob es richtig
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letzten Jahren mehr gehoben, als Deutschland den seinigen nach der
schließen; da