1892 / 20 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 23 Jan 1892 18:00:01 GMT) scan diff

der in 85 Weise als bisher die Interessen der Industrie wahr⸗ enommen hätte. Besonders die Industriellen, die Specialitäten machten, ätten mit Recht verlangt, daß besondere Vertreter ihrer Interessen vorgenommen würden, weil sie in den Handelskammern garnicht vertreten seien. Er begreife nicht, wie man die bewährten Vor⸗ kämpfer der Schutzzollidee im Reichstag und in der Presse, welche egen die Verträge aufgetreten seien, gewissermaßen als Frondeurs gingestellt habe. Sie seien vielmehr die besten Stützen als conser⸗ vativ⸗monarchische Institutionen. Die Handelsverträge seien nichts anderes als die Sanctionen des Princips des Zolltarifs von 1879, die er als eine der unsterblichsten Thaten des Fürsten Bismarck be⸗ trachte, wodurch nicht nur die Industrie zu einem ungeahnten Wohl⸗ stande, sondern auch die Arbeiter zu Löhnen gelangt seien, welche sie sonst nicht erreicht haben würden. Ohne diese unsterbliche That hätte es wohl niemand wagen dürfen, der Industrie die Lasten der neuen socialen Gesetzgebung aufzuerlegen. Wäre der heutige Vertrag im Jahre 1879 vorgelegt worden, so wäre er en bloc mit der größten Begeisterung angenommen worden. Durch Annahme des Vertrages werde man die für die Industrie so nothwendige Beruhigung, Sicherheit und Stetigkeit schaffen. Wenn erst dieses efühl die industriellen Kreise durchdringe, so sei das vielleicht noch wichtiger als eine größere oder geringere Höhe der Tarife. Er fordere alle auf, zu dieser Beruhigung beizutragen. Er habe das vollste Vertrauen zu der jetzigen Regierung, daß 8 den heutigen Standpunkt festhalten werde, und glaube durch Annahme des Vertrages am besten für das Wohl der Industrie zu wirken.

Abg. Dr. von Bennigsen (nl.): Der Vorredner habe ihm eine große Ueberraschung bereitet. Er habe scheinbar erst gegen den Vertrag sprechen wollen, nachher habe er sich mit großer Entschieden⸗ heit dafür erklärt. Für sein am Schlusse vorgebrachtes Argument, daß durch die Annahme des Handelsvertrages die Stetigkeit und Sicherheit in der wirthschaftlichen Entwickelung gefördert würde, würden Viele im Hause zugänglich sein. Er (Redner) hätte mit manchem seiner Freunde geglaubt, es würde der richtigeren Beurtheilung dieses Vertrages im ganzen förderlich sein, wenn man ihn eingehend in einer Commission hätte prüfen und auf Grund eines sorgfältigen Berichts alle Besorgnisse, Mißverständ⸗ nisse, Ausstellungen hätte zurückweisen können, welche hier und da laut geworden seien. Da man aber nur wenig mehr als eine Woche bis zum 1. Februar habe, so halte er eine Commissions⸗ berathung nicht für praktisch durchführbar. Es würde sich vielleicht empfehlen, einzelne hervorgetretene Bedenken nicht im Plenum, sondern im kleineren Kreise aufzuklären, wie das ja früher schon geschehen sei. Das setze freilich voraus, daß seitens der Regierung der eine oder andere Vertreter zu dieser frei zusammentretenden Gruppe entsendet werde, welche Aufklärungen und Berich⸗ tigungen ertheilten. Er zweifle nicht an der Bereitwilligkeit dazu. Die mancherlei Bedenken gegen den Vertrag beruhten im großen auf falschen Voraussetzungen. Der Vorredner habe Recht, wenn er annehme, daß dem Reich auf Grund der Meistbegünstigungs⸗ clauseln weitere Vortheile zufallen würden. Wie könne man aber von der Schweiz, die mitten in einer Reihe großer schutzzöllnerischer Staaten sich befinde, verlangen, daß sie in dieser Uingnstisen Lage frei⸗ händlerisch bleibe? Der Abg. Graf von Kanitz habe gesagt, daß die Schweiz wenig geeignet sei zu einer industriellen Entwickelung, weil sie keine Kohlen, kein Eisen und nicht 1 Lebensmittel habe. Aber gerade weil die Schweiz das Alles nicht habe, sei darauf angewiesen, eine exportirende Industrie zur möglichsten Blüthe zu entwickeln, widrigenfalls das ganze wirthschaftliche Leben dort verkümmern würde. Die Verhältnisse in der Schweiz seien überhaupt ar nicht ungünstig, denn es habe sich dort schon vor 30, 40 Jahren eine Industrie unter dem System des Freihandels zur Blüthe entwickelt. Die Wasserkräfte der Schweiz unterschätze man. Alles könne man freilich damit nicht erreichen, aber vielen großen Etablissements sei dadurch ihre so billige Productionsweise gesichert. Aber es komme auch in Betracht, daß die schweizer Arbeiterbevölkerung eine mäßige, tüchtige und von den Einflüssen der Socialdemokratie noch freie sei. Nach der deutschen Statistik habe man im Jahre 1890 180 Millionen Mark deutscher Erzeugnisse nach der Schweiz eingeführt, die Schweiz für 177 Millionen Mark nach Deutschland. In der schweizer Statistik nehme sich die Sache allerdings anders aus. Danach habe Deutsch⸗ land 1890 nach der Schweiz für 280 Millionen Francs ausgeführt, die Schweiz nach Deutschland nur für 125 Millionen Francs, die deutsche Ausfuhr sei also mehr als doppelt so groß wie die schweizerische. Jedenfalls habe die Schweiz ein größeres Interesse an dem Verkehr mit Deutschland, als letzteres an dem Verkehr mit der Schweiz. Dies trete noch deutlicher hervor, wenn man erwäge, daß die Schweizer Ausfuhr nach Deutschland ¼ seiner gesammten Ausfuhr betragen habe, hingegen der Export Deutschlands nach der Schweiz nur auf ‧½5 seines gesammten Erports sich be 188 habe. Die Schweiz habe ihre Industrie auf Grund eines freihändlerischen Tarifs entwickelt und sei erst nach und nach, dem Beispiel der angrenzenden Länder folgend, zum Schutzzoll übergegangen. Ob der Schutzzoll für die schweizer Verhältnisse das Richtige sei, das sei ja Sache der Schweiz. Aber man könne doch das Recht, das man auszuüben sich für befugt halte, nämlich seine andelspolitik nach eigenem Ermessen einzurichten, nicht der Schweiz vorenthalten. Es möge ja angehen, daß man im einzelnen Falle gegen einen kleinen Staat zu Drohungen und Pressionen greife, aber der politische Schaden solchen Thuns bleibe niemals aus. Ein großer Theil des Vertrauens, das Deutschland namentlich bei kleineren und mittleren Staaten genieße, komme doch daher, daß der verstorbene Kaiser und der frühere Reichskanzler sich jedes Mißbrauchs der Gewalt enthalten hätten. Und man könne sich freuen, daß die jetzigen Regierungs⸗ vertreter das erworbene Vertrauen zu erhalten und zu befestigen gewußt hätten. Ein Mißbrauch der Gewalt werde über kurz oder lang sich stets schwer strafen. Man müsse alles vermeiden, was die Schweiz wirthschaftlich oder politisch in die Arme Frankreichs treiben könnte. Man habe gesagt, der Antrag, wie er vorliege, sei ungünstiger, als die mit den anderen Staaten abgeschlossenen. Wenn man aber den schweizer und den deutschen Tarif mit einander vergleiche, so komme man zu der Erkenntniß, daß die meisten Zoll⸗ 2 itionen in dem deutschen Tarif doppelt oder dreifach so hoch eien, als in dem schweizer Tarif, und zwar nicht bloß bei den landwirthschaftlichen, sondern auch bei den Industrieproducten. Es sei von verschiedenen Seiten klar hervorgehoben worden, in welcher Lage Deutschland sich befunden hätte, wenn das Jahr 1892 herangekommen wäre, ohne daß die Regierung sich bemüht hätte, einen erträglichen Zustand zu schaffen. Die autonome Stellung, die Deutschland gehabt habe, wäre werthvoll nur so lange ewesen, als die Verträge nicht gekündigt worden wären. In diesem 1 all hätte das Reich sich aber entweder wirthschaftlich isoliren oder in Verhandlungen mit den zunächst stehenden Staaten eintreten r Die Isolirung zu empfehlen könne niemandem einfallen. Man könne es der Regierung nur Dank wissen, daß sie Verhandlungen mit den übrigen Staaten angeknüpft habe. ei solchen Verträgen würden immer einzelne Interessen verletzt werden müssen, und es sei sogar ausgesprochen worden, daß ganze Industriezweige Schaden leiden könnten; daß aber der und gesicherte Verkehr auf einem so großen Ländergebiet im allgemeinen von großem Werth sei, könne keinem Zweifel unterliegen. Und das sei der Werth der Strö⸗ mung, in die man unter Führung des Deutschen Reichs hineingerathen sei. Den Schritt, den Deutschland durch den Beitritt zu den Napo⸗ leonischen ethan habe, habe es 1879 wieder zurück⸗ gethan. ber wie es damals kein vollständiger Uebergang zum Frei⸗ andel gewesen sei, so habe der Tarif von 1879 kein völliges Schutz⸗ zollsystem gebracht, wie es und Amerika durchgeführt hätten. van e vor 1879 hätten Rußland, S und Frankreich in schutzzöllnerische Bahnen in Frankreich sei der Tarif dlegdings erst nach 1879 zu stande gekommen, aber schon 1877 habe sich die französische Kammer für ihn ent⸗ hhieden. Deutschland habe allerdings durch seine Tarifreform dieser ganzen Bewegung den Stempel aufgedrückt und zum Abschluß

*

dustrie und die Production eine shrs Stetigkeit, man werde für längere Zeit vor allen Extravaganzen schutzzöllnerischer und freihändlerischer Art bis zu einem . Er erwarte davon nicht bloß einen wirthschaftlichen, sondern auch einen politischen Vortheil, wenn beide Theile sich eine gewisse Resignation Er möchte in dieser Beziehung an die liberalen Man wisse ja all⸗ eine Sch

auferlegen müßten.

und er große

gemein, daß der Bürgerthum vor 1870 gehabt sei, da

schauungen hätten sie zur Zeit besäßen.

vorhanden sei. die Stelle zu setzen. nach dazu auch bei großen Resignation der

für die

Grundsätze der Meinung gewesen, da Schutzzo

vollkommen

schwere Krisis

iche Grenzen hinausgeh Staatssecretärs, daß

solche Handelsverträge voraussagen. doch dagegen.

Entwickelun des erlebt, soda Auch gegen den

starkes Widerstreben, nover erhoben.

gesehen. r des Krieges von 1866,

Zollvereins zu same Vertretung in Verstimmungen und Vortheil gesehen,

prophezeien; aber wenn Frieden fördere,

des

würde,

1 Uhr vertagt.

Parteien des Hauses eine wolle entscheidende in Stadt

habe,

den hinsichtlich der Schutzzölle für die roduction, auch der Landwirthschaft. Er 188 besonders legitimirt, denn er habe 1887 und 1885 nicht rhöhung der landwirthschaftlichen Zölle gestimmt, auch 1879 nur für die Hälfte des ursprünglichen Zolls von 1 Der deutsche Schriftsteller und List habe in den vierziger Jahren die Schutzzollpolitik aufgestellt. Er ß die landwirthschaftlichen zu erhalten brauchten. Eine solche Auffassung sei damals nlegitimirt gewesen. schwächere Bevölkerung in Deutschland gehabt, und der Ackerbau habe in normalen Jahren einen Ueberschuß producirt. Ferner habe in den damaligen Transportverhältnissen so natürlicher Schutz gelegen, daß man den Zolltarif gar nicht zu einer Erhöhung dieses Schutzes habe heranziehen brauchen. Diese Ver⸗ artgtse hätten sich aber seitdem vollständig geändert. portkosten seien auf ein Minimum zurückgegangen, noch mehr aber habe sich für Deutschland die Concurrenz der überseeischen Länder fühlbar gemacht, welche unter viel günstigeren ducirten. Dadurch sei die deutsche Landwirthschaft in eine sehr getreten, und man habe den Versuch gemacht, durch Schutzzölle dieser Krisis entgegenzuwirken. erechtfertigt, so lange der Schutzzoll nicht

e.

man allen Gebieten der Production gegen Ueberrumpelung und jegliche 1 wol die verschiedenen Productionszweige. Ob die jetzigen politischen Verbindungen in Mittel⸗Europa durch eschädigt werden könnten, könne Niemand Aber die historische Entwickelung in Deutschland spreche Als 1818 die Binnenzölle in Deutschland aufgehoben worden seien, habe man gefürchtet, daß ganze Landestheile auf diesem Statt dessen habe man eine starke Verkehrs und der wirthschaftlichen Thätigkeit in Preußen die Schäden der Napoleonischen Zeit in verhältnißmäßig kurzer Zeit hätten Abschluß eines Zo namentlich in Deutschland, speciell in Han⸗ im deutschen Zollverein

Uebergriffe schaffen wolle für Wege ruinirt werden würden.

Ohne diese Einigun man aber heute kein Deutsches Rei⸗ Reich unter den Hohenzollern. dem späteren um die Hegemonie in Deutschland iel zu spät habe Oesterreich die Be⸗

deutung dieser Entwickelung des Zollvereins für die Politik ein⸗ Es sei geradezu beispiellos in der Geschichte, daß während während die deutschen Truppen sich be⸗ kämpft hätten, die Zollvereinsbehörden, als wenn nichts derartiges in der Welt vorgegangen sei, fortgefahren hätten, die Geschäfte des Zollparlament sei die gemein⸗ Deutschland gewesen, Verbitterungen sich einem Zollverein sich das in Deutschland vor nicht zu langer Zeit entwickelt habe, warum sollte nun eine Erleichterung des Verkehrs zwischen politischen Bundesgenossen und den Nachbarländern auf einmal eine nachtheilige wirthschaftliche und politische Einwirkung haben? 3 eine vollkommene Beseitigun schranken nach und nach die wirthschaftlichen Interessen und den dann werde man hoffen man jetzt in vorsichtiger Weise zunächst inà Verkehrs in diesen Verträgen herbeiführe, auch dazu dienen werde,

die menschlichen und politischen Beziehungen zu verbessern. In der Hoffnung, daß dazu auch dieser Vertrag wie die übrigen beitragen itte er, ihn anzunehmen. Um 5 ½ Uhr wird die weitere Berathung auf Sonnabend

11u6

siegreich geblieben, und nur vie

besorgen.

emerkung richten. niemandem Einfluß, und Land eine im wesentlichen

den lange

neutral erklärt und

Anspruch auf

1 rößere genialer

Es bedürfe aber se freihändlerischen

Damals habe

zu Wasser und

Das sei über Er sei beruhigt durch eine Stetigkeit und

vereins geih den Zollverein

Das

habe man

können,

ewissen Grade

eit

190 9 vermindert es den liberalen Parteien nicht gelungen sei, sich über wirthschaftliche Schulmeinungen so weit zu verständigen, daß sie dies Gebiet für einigermaßen J 2 1 emeinsamen politischen Boden aufrecht erhalten hätten. In anderen Etaaten sei dies sehr wohl gelungen. Es könnten jetzt doch

kommen in der inneren Entwickelung, die es wünschenswerth, ja vielleicht erforderlich machen würden, daß sich jetzt bekämpfende liberale Männer einander wieder näher träten. Die liberalen einen

Ein

im übrigen einen

- r conservpativer habe, als er in der Lage gewesen sei, neue Fundamente für das deutsche Staatsleben zu legen, die liberalen Grundsätze, welche übrigens das Gemeingut von ganz West⸗Europa gewesen seien, nicht vermeiden können. Als die liberalen Grundsätze wegen des Kampfes der liberalen

arteien untereinander hätten zurücktreten müssen, habe man an dieser

rundlage nichts Wesentliches geändert, vwec die Möglichkeit dazu Man sei nicht im stande gewesen, etwas anderes an

Männern Bestrebungen auf iedenen Gebiete der ei vielleicht zu dieser

Producte

Bedingungen pro⸗

diesegresef werden

und jedenfalls kein Deutsches

und

anzuschließen.

ezug auf eine Erleichterung

ößere Ruhe und Stetigkeit, und

ehütet sein.

uld beimessen, das liberale hindurch

eiten

An⸗ Geltung, als Staatsmann

iner Meinung

einer weitere

sei jedoch der keinen

man eine viel zu Land ein

Die Trans⸗

natürlich und alle gebühr⸗ die Worte des Sicherheit auf

können.

habe sich ein hätte

sei Preußen in

aller einen Wenn

trotz darin

Er wolle nicht aller Zoll⸗

deß das, was

Artikel 1. Die

geseti, daß

auferlegt.

haben.

oder

den Gebieten des anderen

gebracht. Mit diesen Handelsverträgen gewinne man für die In⸗

Theile sollen in den Gebieten des anderen in 6 von Erfindungen von Mustern (einschließlich der Gebrauchsmuster) und Modellen, von Handels⸗ und Fabrikmarken, von Firmen und Namen dieselben Rechte wie die eigenen Angehörigen genießen. Sie werden demgemäß denselben Schutz und dieselben gesetzlichen Mittel jede Verletzung ihrer Rechte haben wie die eset sie die Förmlichkeiten und Bedingungen erfüllen, welche die innere Gesetzgebung eines jeden der beiden

gleichgestellt andere Pessohen⸗ welch vertragschließenden Theile ihren Wohnsitz oder ihre Hauptniederlassung

a. diese spätere eeee

Parlamentarische Nachrichten.

Dem Reichstag ist das folgende, am 18. d. M. in Rom abgeschlossene Uebereinkommen zwischen dem Reich und Italien über den gegenseitigen Patent⸗, Muster⸗ und Markenschutz vorgelegt worden: ngehörigen des einen der vertragschließenden Bezug auf den Schutz

taaten

Artikel 2. Den Angehörigen im Sinne dieser Vereinbaruug sind e in den Gebieten des einen der

„Artikel 3. Wird eine Erfindung, ein Muster oder Modell, eine sheherie andelsmarke in den Gebieten des einen der vertrag⸗ schließenden Theile behufs Erlangung des Schutzes angemeldet, und binnen einer Frist von drei Monaten die Anmeldung auch Gebieten des anderen veetrenelie es Theils bewirkt, so soll allen Anmeldungen vorgehen, welche in

e 1— eitpunkt der ersten An⸗ meldung eingereicht worden sind; b. durch Umstände, welche na Zeitpunkt der ersten Anmeldung eintreten, dem Gegenstande derselben die Neuheit in den Gebieten des anderen Theils nicht entzogen werden. Artikel 4. Die im Artikel 3 vorgesehene Frist beginnt a. bei Mustern und Modellen, sowie bei Handels⸗ und dem Zeitpunkt, in welchem die erste Anmeldung erfol findungen mit dem Zeitpunkt, in welchem auf die erste

eils nach dem

Inländer, voraus⸗

abrikmarken mit

den Inländern

in den

dem

t; b. bei Er⸗

Patent ertheilt wird; c. bei Gegenständen, welche in Deutschland als Gebrauchsmuster, in Italien als Erfindungen angemeldet werden, mit dem Zeitpunkt der ersten Anmeldung, falls diese in Deutschland er⸗ folgt, und mit dem Zeitpunkt, in welchem das Patent auf die erste Anmeldung ertheilt wird, falls diese in Italien erolgt. Der Tag der Anmeldung oder der Ertheilung wird in die Frist nicht ein⸗ erechnet. Als Tag der Ertheilung gilt der Tag, an welchem der

Beschluß über die endgültige Ertheilung des Patents zugestellt worden ist.

Artikel 5. Die Rechtsnachtheile, welche nach den Gesetzen der vertrag 88 Theile eintreten, wenn eine Erfindung, ein Muster oder Modell nicht innerhalb einer bestimmten Frist ausgeführt oder nachgebildet wird, sollen auch dadurch ausgeschlossen werden, daß die Ausführung oder Nachbildung in dem Gebiete des anderen Theils erfolgt. Demgemäß soll auch die Einfuhr einer in den Gebieten des einen Theils hergestellten Waare in die Gebiete des anderen Theils in den letzteren den Verlust des auf Grund einer Erfindung, eines Musters oder Modells für die Waare gewährten Schutzrechts nicht zur Folge haben.

Artikel 6. Dem Inhaber einer in den Gebieten des einen Theils eingetragenen Handels⸗ und Fabrikmarke kann die Eintragung in den Gebieten des anderen Theils nicht aus dem Grunde versagt werden, weil die Marke den hier geltenden Vorschriften über die Zusammen⸗ setzung und äußere Gestaltung der Marken nicht entspricht.

Artikel 7. Handels⸗ und welche in dem Ursprungs⸗ lande im freien Gebrauche stehen, können auch in den Gebieten des anderen Theils nicht den Gegenstand ausschließlicher Benutzung bilden.

Artikel 8. Das gegenwärtige Uebereinkommen tritt am 1. Februar 1892 in Kraft und bleibt bis zum Ablauf von sechs Monaten nach erfolgter Kündigung von Seite eines der vertragschließenden Theile in Wirksamkeit. Das Uebereinkommen soll ratificirt und die Rati⸗ ficationen sobald als möglich in Rom ausgewechselt werden. Zu Urkund dessen haben die beiderseitigen Bevollmächtigten das gegen⸗ wärtige Uebereinkommen unterzeichnet und ihre Siegel beigedrückt.

In der beigegebenen Denkschrift heißt es:

Die in Artikel 5 des Handels⸗ und Schiffahrtsvertrags zwischen dem Deutschen Reich und Italien vom 4. Mai 1883 (Reichs⸗Gesetz⸗ blatt S. 109) enthaltenen Vereinbarungen über den gegenseitigen Patent⸗, Muster⸗ und Markenschutz sind in den unter dem 6. De⸗ zember v. J. abgeschlossenen neuen Handelsvertrag nicht über⸗ nommen worden. Es wurde von beiden Theilen als zweck⸗ mäßig erkannt, den gegenseitigen Schutz der Erfindungen, Muster und Marken außerhalb des Rahmens der allgemeinen handelspolitischen Abmachungen in einem besonderen Uebereinkommen Die Verhandlungen haben zu der vorliegenden Vereinbarung geführt. Diese ent pricht in den wesentlichsten Be⸗ ziehungen dem Abkommen mit Oesterreich⸗Ungarn; die Bestimmungen in Artikel 1 Absatz 1, in Artikel 2, 3, 4, 6 und 8 sind gleichlautend jund werden einer besonderen Begründung nicht bedürfen, da die in der Denkschrift zu dem deutsch⸗österreichisch⸗ungarischen Vertrage entwickelten Gesichtspunkte auch für unsere Beziehungen zu Italien Geltung haben.

Im Art. 1 soll der zweite Absatz nach einem Wunsche der Königlich italienischen Regierung den schon aus dem ersten Absatze

chließenden Theile behufs Erlangung und Ausübung der Schutzrechte in dem Gebiete des anderen Theils die dort geltenden Anforderungen zu erfüllen haben, zur ausdrücklichen Anerkennung bringen. Ein gleichartiger Vorbehalt war in dem bisherigen Handelsvertrage aus⸗ gesprochen. 8

„Der Art. 5 enthält im Vergleiche zu der bisherigen vertrag mäßigen Festsetzung, welche den sogenannten Ausführungszwang in der Beschränkung auf Muster und Modelle beseitigt hat, wie auch gegenüber dem deutsch⸗österreichisch⸗ungarischen Abkommen, dem⸗ zufolge im gegenseitigen Verkehr die Einfuhr der unter einem Schutzrechte stehenden Gegenstände an sich den Verlust des Schutz⸗ rechtes nicht zur Folge haben soll, eine erweiterte Anwendung des in beiden enthaltenen Grundgedankens. In Bezug auf die Ausführung und Verwerthung von Er⸗ findungen, Mustern und Modellen sollen die ebiete des Deutschen Reichs und Italiens dergestalt 5 gleichstehe das Rechtsnachtheile, welche die Gesetze des einen Theils für den Fall unterbliebener Ausführung androhen, schon bei der Ausführung in dem Gebiet des anderen Theils ausgeschlossen bleiben. Den schutzberechtigten Gewerbetreibenden bietet diese Bestimmung erhebliche Erleichterungen in der Verwerthung ihrer Rechte. 1 2 1

Die Bestimmung des Artikels 7 ist auf Wunsch der Königlich

1 Regierung aus dem bisherigen Handelsvertrage übernomme worden.

Nach dem soeben erschienenen Verzeichniß der Mitglieder des Reichstags gehören 66 Mitglieder zur Fraction der Deutsch⸗Conservativen, 19 zur Fraction der Reichspartei zur Fraction des Centrums, 16 zur Fraction der 42 zur Fraction der Nationalliberalen, freisinnigen Partei, 10 zur Volkspartei und 35 ; Partei; Mitglieder sind bei keiner Erledigt sind zur Zeit drei Mandate (7. Oppeln, 22. Sachsen und Mecklenburg⸗Strelitz). 8

Die XXII. Commission des Reichstags zur Vor⸗ berathung des Abkommens zwischen dem Reich und Oesterreich⸗Ungarn über den gegenseitigen Püt ent⸗, Muster⸗ und Markenschutz nebst Schlußprotokoll besteht aus folgenden Mitgliedern: Dr. Ham⸗ macher, Vorsitzender; Gamp, Stellvertreter des Vorsitzenden; Zange⸗ meister, Söefübees Adt, Bödiker, Evers, Göser, Goldschmidt, Sors von Holstein, Menzer, Münch, Stadthagen, Tutzauer, Watten⸗

orff.

des von den Abgg. Dr. Barth und Rickert eingebrachten Geseß⸗ 1 entwurfs, betreffend Abänderungen und Ergänzungen des Wahl⸗ esetzes für den Reichstag, vom 31. Mai 1869, besteht aus folgenden Mitg iedern: Rintelen, Vorsitzender; Dr. von Marquardsen, Stell⸗ vertreter des Vorsitzenden; Dr. Mehnert, Schriftführer; Auer, Schriftführer; Dr. Barth, Fritzen (Coblenz), Gröber, Hahn, von Hellmann, Munckel, Rickert, Spahn, von Steinau⸗Steinrück, Wenzel.

Statistik und Volkswirthschaft.

Zur Arbeiterbewegung. Eine Conferenz der Socialdemokraten Lippe⸗Detmolds, die morgen in Lage stattfinden soll, wird sich nach dem „Vorwärts“ mit der Landagitation beschäftigen. 1 1 Aus Waldeck wird dem „Hann. Cour.“ geschrieben: Auf den Eisensteinbergwerk „Eckefeld“ bei Adorf (Kreis des Eisen bergs) haben seit Mittwoch sämmtliche Arbeiter die Arbeit eingestell, weil sie mit einer angekündigten Herabsetzung des Lohnes ut 15 % nicht einverstanden sind. Nur einige Bergleute arbeite vorläufig weiter, weil sie sich sonst nicht ernähren können. Auch af der benachbarten preußischen Grube „Martenberg“ stehen seit Dienstß sämmtliche Bergleute aus. Die Ausständigen verhalten sich bis jet

völlig rühjg. 8

In Hacr anhsen i. Th. hat sich, wie das „Sondersh. Reg mittheilt, unter starker Betheiligung die Constituirung eines Deutsy⸗ Nationalen Arbeiter⸗Bundes vollzogen, in wel⸗ durch Pflsge der Vaterlandsliebe und eines deu nationalen Bewußtseins, durch treues Zusammenhalten, dur lehrende Vorträge und gcsellige Versammlungen, durch Anba eines Vertrauensverhältnisses zwischen Arbeitgebern und Arbeitne einerseits und der Staatsregierung und staatlichen Behörden ander⸗ seits das Wohl und die Lage der Arbeiter gefördert und gebsert

umeldung das

werden soll.

Garde⸗Landw. Trains

sch ergebenden Vorbehalt, daß die Angehörigen jedes der vertraga⸗

Die XXI. Commission des Reichstags zur Vorberathung 6

Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

Berlin, Sonnabend, den 23. Januar

Personalveränderungen.

Königlich Preußische Armee.

Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc. Ernennungen, GeTdge e E1“ Im Beurlaubten⸗ stande. Berlin, 16. Januar. Matthes, Sec. Lt. von der Res. des Garde⸗Train⸗Bats., Below, Seec. Lt. vom 1. Aufgebot des 2. Garde⸗Landw. Regts., Holst, Sec. Lt. vom 1. Aufgebot des zu Pr. Lts., Salomon, Vice⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Bernau, zum Sec. Lt. der Res. des Regts., Hahn, Vice⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Teltow, zum Sec. Lt. 1. Aufgebots des 3. Garde⸗Gren. Landw. Regts., v. Zitzewitz, vom Landw. Bezirk Frankfurt a. O., zum Sec. Lt.

der Res. des Leib⸗Garde⸗Hus. Regts., v. Treuenfels, Vice⸗Wachtm.

vom Landw. Bezirk Schwerin, zum Sec. Lt. der Res. des Garde⸗ Cür. Regts., v. d. Groeben, Sec. Lt. von der Res; des Cür. Regts. Graf Wrangel (Ostpreuß.) Nr. 3, zum Pr. Lt., Zander I., Pr. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Königsberg, zum Hauptm., Meyer, Heilmann, Sec. Lts. von der Inf. 1. Auf⸗ ebots desselben Landw. Bezirks, zu Pr. Lts., v. Lenski, Vizefeldw. vom Landw. Bezirk Lötzen, zum Sec. Lt. der Res. des 8. Ostpreuß. Inf. Regts. Nr. 45, Meyer, Vice⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Königsberg, zum Sec. Lt. der Landw. Inf. 1. Aufgebets, Jaenisch, 2 ice⸗Peldw. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. Nr. 128, Rosenfeld, Vice⸗Feldw. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. Herzog Karl von Mecklenburg⸗Strelitz (6. Ostpreuß.) Nr. 43, Sn 1 Vice⸗Feldw. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. s des Inf. Regts. von Boyen (5. Ostpreuß.) Nr. 41, Vice⸗Feldw. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Gren. Regts. König Friedrich III. (1. Ostpreuß.) Nr. 1, Scott, Sprengel. Vice⸗Wachtmeister von demselben Landw. Bezirk, zu Sec. Lts. der Res. des Drag. Regts. Prinz Albrecht von Preußen (Litthau.) Nr. 1, Ziemer, Sperling, Vice⸗Wachtm. von demselben Landw. Bezirk, zu Sec. Lts. der Res. des Feld⸗Art. Regts. Prinz August von Preußen (Ostpreuß.) Nr. 1, befördert. Mummy, Sec. Lt. von der Res. des Litthau. Ulan. Regts. Nr. 12, als Res. Offizier zum 1. Hess. Hus. Regt. Nr. 13, Hensche, Sec. Lt. von der Res. des Schleswig⸗Holstein. Ulan. Regts. Nr. 15, als Res. Offizier zum Litthau. Ulan. Regt. Nr. 12, versetzt. Seer, Pr. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Inowrazlaw, Palmgrén, 11.“ von der Reserve des Schleswig. Feld⸗Artillerie⸗Regiments Nr. 9, zu Haupteuten befördert. Lagemann, Neumann, Sec. Lts. von der Tav. 1. Aufgebots des Landw. Bezirs Anklam, Rewoldt, Sec. Lt. von der Cav. 1. Auf⸗ ebots des Landw. Bezirks Stralsund, Braun, Sec. Lt. von der av. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Belgard, zu Pr. Lts., Toepfer, Vice⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Stettin, zum Sec. Lt. der Res. des Pomm. Füs. Regts. Nr. 34, Wagner, Vice⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Anklam, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. Graf Schwerin (3. Pomm.) Nr. 14, Tauscher, Vice⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Belgard, zum Sec. Lt. der Res. des Gren. Regts. König Friedrich Wilhelm IV. (1. Pomm.) Nr. 2, Traebert, Vice⸗Feldw. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Kolberg. Gren. Regts. Graf Gneisenau (2. Pomm.) Nr. 9, Moehr, Vice⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Neustettin, zum Sec. Lt. der Res. des 6. Pomm. Inf. Regts. Nr. 49, v. Below, Vize⸗ Wachtm. vom Landw. Bezirk Anklam, zum Sec. Lt. der Res. des Magdeburg. Drag. Regts. Nr. 6, Hildebrand, Vize⸗Wachtm. vom Landw. Bezirk Belgard, zum Sek. Lt. der Res. des 2. Pomm. Feld⸗Art. Regts. Nr. 17, Richtsteig, Pr. Lt. von der Cav. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Krossen, Metz, E“ von der Cavallerie 1. Aufgebots des Landwehr⸗ Bezirks Perleberg, zu Rittmeistern, Kubath, Sec. Lt. von der Res. des Inf. Regts. Herzog Friedrich Wilhelm von Braunschweig (Ostfries.) Nr. 78, Hoeniger I., Sec. Lt. von der Res. des 2. Niederschles. Inf. Regts. Nr. 47, Stegen, Sec. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Frankfurt a. O., Lüdeke, Sec. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Teltow, zu 8 Lts.; die Vice⸗Feldwebel: Storbeck vom Landw. Bezirk Frank⸗ furt a. O., zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. General⸗Feld⸗ marschall Prinz Friedrich Carl von Preußen (8. Brandenburg.) Nr. 64, Kalisch von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Leib⸗Gren. Regts. König Friedrich Wilhelm III. (Brandenburg.) Nr. 8, Eichler von demselben Landw. Bezirk, Tismer vom Landw. Bezirk Küstrin, zu Sec. Lts. der Res. des Inf. Regts. von Stülpnagel (5. Brandenburg.) Nr. 48, Berthold vom Landw. Bezirk Krossen, zum Sec. Lt. der Res. des 6. Brandenburg. Inf. Regts. Nr. 52, Marter vom Landw. Bezirk Bernau, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. Nr. 129, Haßlacher von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des 6. Rhein. Inf. Regts. Nr. 68, Fleck von demselben Landw. Bezirk, Kohlstock vom Landw. Bezirk Prenzlau, zu Sec. Lts. der Res. des Inf. Regts. General⸗ Fehne all Prinz Friedrich Carl von Preußen (8. Brandenburg.) r. 64, Kirstädter vom Landwehr⸗Bezirk Teltow, zum Sec. Lt. der Res. des Füs. Regts. Prinz Heinrich von Preußen (Brandenburg.) Nr. 35, Möbius von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. von Stülpnagel (5. Brandenburg.) Nr. 48, Hartung vom Landw. Bezirk II Berlin, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. Prinz Moritz von Anhalt⸗Hessau (5. Pomm.) Nr. 42, Katerbitz von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. Fürst Leopold von Anhalt⸗Dessau (1. Magdeburg.) Nr. 26, Wend land, Vice⸗Wachtm. vom Landw. Bezirk Prenzlau, zum Sec. Lt. der Res. des 1. Brandenburg. Drag. 8g Nr. 2,

der Res. Stitzer,

v. Zimmermann, Serc. Lt. von der Res. des Thüring. Hus. Regts. Nr. 12, Jahns, Sec. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Ascherzleben, Hicksch, Sec. Lt. von der Feld⸗Art. 1. Auf⸗ ebots des Landw. Bezirks Erfurt, zu Pr. Lts.; die Vicfeldwebel: arkmann vom Landw. Bezirk Stendal, zum Sec. Lt. der Res. des 3. Thüring. Inf. Regts. Nr. 71, Krüger vom Landw. Bezirk Magdeburg, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. Nr. 135, Schunorth von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Reserve des Inf.⸗Regts. Prinz Louis Ferdinand von Preußen (2. Magdeburg.) Nr. 27, Heinemann vom Landw. Bezirk Torgau, zum Sec. Lt. der Res. des 7. Thüring. 8” Regts. Nr. 96, Keßler vom Landw. Bezirk Bernburg, zum Sec. Lt. der Res. des Magdeburg. Füs. Regts. Nr. 386, Strohmann vom Landw. Bezirk Sondershausen, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. Nr. 141, Schmidt vom Landw. Bezirk Altenburg, zum Sec. Lt. der Landw. Inf. 1. Aufgebots; die Vizewachtmeister: Brandt vom Landw. Bezirk Halle, zum Sec. Lt. der Res. des Schleswig⸗Holstein. Ulan. Regts. Nr. 15, Schmidt vom Landw. Bezirk Bernburg, zum Sec. Lt. der Res. des envig Holstein Drag. Regts. Nr. 13, Baluscheck vom Landw. Bezirk Sangerhausen, zum Sec. Lt. der es. des Ulan. Regts. Hennigs von Treffenfeld (Altmärk.) Nr. 16, eichardt vom Landw. Bezirk Altenburg, zum Sec. Lt. der Res. es Hus. Regts. Landgraf Friedrich II. von Hessen⸗Homburg (2. Hess.) Nr. 14, Riechelmann vom Landw. Bezirk Halberstadt, zum Sec. t. der Res. des Hann. Train⸗Bats. Nr. 10, Riecke vom Landw. Bezirk Neuhaldensleben, zum Sec. Lt. der Res. des Niederschles. Train⸗Bats. Nr. 5, Schneider vom Landw. Bezirk Magdeburg, Brassert vom Landw. Bezirk Halle, zu Sec. Lts. der Res. des Magde⸗ burg. Train⸗Bats. Nr. 4, Spielberg von demselben Landw. Bezirk, zum

1892

1I1“

Sec. Lt. der Res. des Feld⸗Art. Regts. Nr. 15, Thimey vom Landw. Bezirk Bernburg, Scheibe vom Landw. Bezirk Gera, zu Sec. Lts. der Res. des Thüring. Feld⸗Art. Regts. Nr. 19, befördert. Radisch, Sec. Lt. von der Res. des Inf. Regts. von Courbiére (2. Posen.) Nr. 19, zum 5 Lt., Falkmann, Pr. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Liegnitz, zum Hauptm., Heidings⸗ feld, Sec. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots desselben Landw. Bezirks, zum Pr. Lt., Hoffmann, Pr. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Hirschberg, zum Hauptm., Pohl, Pr. Lt. von der Cav. 1. Auff ebots des Landw. Bezirks Neutomischel, zum Rittm., Ebhardt, Vice⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Freistadt, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. von Courbière (2. Posen.) Nr. 19, Wundrack, Vfreewe vom Landw. Bezirk Glogau, zum Sec. Lt. der Res. des 6. Pomm. 885 Regts. Nr. 49, Pohl, Vice⸗Feldw. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Landw. Inf. 1. Auf⸗ ebots, Rehnert, Vice⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Sofen, zum

ec. Lt. der Res. des 3. Niederschles. Inf. Regts. Nr. 50, Cogho, Pr. Lt. von der Res. des Inf. Regts. von Grolman (l1. Posen.) Nr. 18, zum Hauptm., v. Koschützki, Pr. Lt. von der Cav. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Beuthen, zum Rittm., Meske, Sec. Lt. von der Res. des 2. Leib⸗Husaren „RePmente⸗ Kalserin Nr. 2, Arnold, Second⸗Lieutenant von der Cavallerie 2. Aufgebots des Landw. Berirks Schweidnitz, Herzberger, Sec. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Beuthen, Neumann, Sec. Lt. von der Feld⸗Art. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Oppeln, zu Pr. Lts., Reichel, Vice⸗Feldw. vom Landw. Bezirk I. Breslau, zum Sec. Lt. der Res. des Gren. Regts. Kronprinz Friedrich Wilhelm 8 Schles.) Nr. 11, Schube, Vice⸗Feldw. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Füs. Regts. General⸗Feldmarschall Graf Moltke (Schles.) Nr. 38, Treu, Port. 88 der Res. vom Landw. Bezirk Neisse, zum Sec. Lt. der Res. des 4. Oberschles. Inf. Regts. Nr. 63, . Vice⸗Wachtm. vom Landw. Bezirk Striegau, zum Sec. Lt. der Res. des Ulan. Regts. Kaiser Alexander III. von Rußland (Festhhsh Nr. 1, Schulte⸗Witten, Pr. Lt. von der Cav. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Dortmund, Altenloh, Köppern, Post, Pr. Lts. von der Cav. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Hagen, Depens, Pr. Lt. von der Cav. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Düsseldorf, Heeser, Jaeger, Pr. Lts. von der Cav. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Barmen, zu Rittmeistern, Engelkamp, Vice⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Recklinghausen zum Sec. Lieut. der Res. des Inf. Regts. Herzog Ferdinand von Braunschweig (8. Westfäl.) Nr. 57, Bartels, Vice⸗Feldw. vom Landw. Bezirt Bielefeld, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. Graf Bülow von Dennewitz (6. Westfäl.) Nr. 55, Frey, Vice⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Paderborn, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. Prinz Friedrich der Niederlande (2. West⸗ fäl.) Nr. 15, Manno, Vice⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Dortmund, zum Sec. Lt. der Res. des 6. Rhein. Inf. Regts. Nr. 68, Schmell, B vom Landw. Bezirk Geldern, zum Sec. Lt. der Res. des Anhalt. Inf. Regts. Nr. 93, Fischer, Vice⸗Wachtm. vom Landw. Bezirk Paderborn, zum Sec. Lt. der Res. des Thür. Ulan. Regts. Nr. 6, Göbel, Vice⸗Wachtm. vom Landw. Bezirk Gräfrath, zum Sec. Lt. der Landw. Feld⸗Art. 1. Aufgebots, v. Flottwell, Sec. Lt. von der Res. des Thüring. Hus. Regts. Nr. 12, zum Pr. Lt., Vogel, Vice⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Bonn, zum Sec. Lt. der Landw. Inf. 1. Aufgebots, Sudhaus, Vice⸗Feldw. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. von Goeben (2. Rhein.) Nr. 28, Netzband, Vice⸗Feldw. von demselben Landw. Bezirk, Butteweg, Vice⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Köln, zu Sec. Lts. der Res. des Inf. Regts. Graf Werder (4. Rhein.) Nr. 30, Seemann, Primavesi, Vice⸗Feldn. von demselben Landw. Bezirk, zu Sec. Lts. der Res. des 5. Rhein. Inf. Regts. Nr. 65, Moser, Vice⸗ Feldw. vom Ldw. Bezirk St. Wendel, zum Sec. Lt. der Res. des 8. Rhein. Inf. Regts. Nr. 70, Mayer, Viee⸗Wachtm. vom Ldw. Bezirk Montjoie, zum Sec. Lt. d. Res. des 1. Westfäl. Hus. Regts. Nr. 8, van Hees, Vice⸗Wachtm. vom Landw. Bezirk Köln, zum Sec. Lt der Res. des Westfäl. Drag. Regts. Nr. 7, Esser, Vice⸗Wachtm. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Schleswig⸗ Holstein. Drag. Regts. Nr. 13, Münster, Vice⸗Wachtm. vom Landw. Bezirk Bonn, zum Sec. Lt der Res. des 2. Rhein. Feld⸗Art. Regts. Nr. 23, Gibon, Sec. Lt. von der Res. des 1. Hanseat. Inf. Regts. Nr. 75, v. Scheve, Sec. Lt. von der Res. des Cür. Regts. Königin (Pomm.) Nr. 2, zu Pr. Lts., Krüder, Vice⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Bremen, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. von Voigts⸗Rhetz (3. Haunov.) Nr. 79, Schmidt, Vice⸗Feldw. von dem⸗ selben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. Herzog

riedrich Wilhelm von Braunschweig (Ostfries.) Nr. 78, Eyring, Vice⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Altona zum Sec. Lt. der Res. des 1. Großherzogl. Hess. Inf. (Leib⸗Garde⸗) Regts. Nr. 115, Lameyer, Vice⸗Wachtm. vom Landw. Bezirk Bremen, zum Sec. Lt. der Res. des Husaren⸗Regiments Kaiser Franz Joseph von Oesterreich König von Ungarn (Schleswig⸗Holstein.) Nr. 16, befördert. Kulenkampff, Vice⸗Wachtm. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Thüring. Ulan. Regts. Nr. 6, Heye, Vice⸗ Wachtm. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des 1. Großherzogl. Mecklenburg. Drag. Regts. Nr. 17, Gayen, Vice⸗Wachtm. vom Landw. Bezirk Altona, zum Sec. Lt. der Res. des 1. Großherzogl. Hess. Drag. Rgts. (Garde⸗Drag. Regts.) Nr. 23, Groon, Bellmer, Vice⸗Wachtm. vom Landw. Bezirk Bremen, zu Sec. Lts. der Res. des 2. Hannov. Feld⸗Art. Rgts. Nr. 26, Bockhorn, Vice⸗Wachtw. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Holstein. Feld⸗Art. Regts. Nr. 24, Lampert, Vice⸗Wachtm. vom Landw. Bezirk Hamburg, zum Sec. Lt. der Res. des Schleswig. Feld⸗Art. Regts. Nr. 9, Büsch, Vice⸗Wachtm. vom Landw. Bezirk Schwerin, zum Sec. Lt. der Landw. Feld⸗Art. 1. Aufgebots, Horn, Pr. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Hildesheim, zum Hauptm., Iderhoff, Sec. Lt. von der Res. des 1. Inf. Regts. Nr. 75, Wiarda II., Sec. Lt. von der Res. des Inf. Regts. Herzog Friedrich Wilhelm von Braunschweig (Ostfries.) r. 78, Menadier, Sec. von der Res. des 2. Niederschl. Inf. Regts. Nr. 47, zu Pr. Lts., Kiewiet, Vice⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Hannover, zum Sec. Lt. der Ref. des 1. Hannov. Inf. Regts. Nr. 74, Mertens, Vice⸗ eldw. vom Landw. Bez. Göttingen, zum Sec. Lt. der Res. des Oldenburg. Inf. Regts. Nr. 91, Vietmeyer, Vice⸗Feldw. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des 2. Hannov. Inf. Rgts. Nr. 77, Haupt, Vice⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Lünebur zum Sec. Lt. der Res. des 2. Hanseat. Inf. Regts. Nr. 76, Brande, Vice⸗Wachtm. vom Landw. Bezirk Hannover, zum Sec. Lt. der Res. des 2. Hannov. Drag. Rgts Nr. 16, Seifert, Vice⸗ Wachtm. vom Landw. Bez. I. Oldenburg, zum Sec. Lt. der Res. des 1. Pomm. Feld⸗Art. Räats. Nr. 2, Weishaupt, Pr. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Frankfurt a. M., zum Hauptm., Müller, Sec. Lt. von der Cav. 1. Aufgebots des Landw. Henats keschede, Werner, Sec. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Weimar, zu Pr. Lts., Lechner, Vice⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Marburg, zum Sec. Lt. der Landw. Inf. 1. Aufgebots, Jacobi, Vice⸗Feldw. von demselben Landw. Bezirk, zum See. Lt. der Res. des Füs. Regts. von Gersdorff (Hess.) Nr. 80, büenl enhauer, Vice⸗Feldw. vom Landw. Bezirk I. Dürmftant zum

ec. Lt. der Res. des Inf. Regts. von Goeben (2. Rhein. Nr. 28, Laydig, Vice⸗Wachtm. vom Landw. Bezirk Frankfurt a. M., zum Sec. Lt. der Ref. des 1. Großherzogl. Hess. Drag. Regts. (Garde⸗

Drag.⸗Regts.) Nr. 23, Hausmann, Vice⸗Wachtm. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Hus. Regts. Nr. 13, Borheimer, Vice⸗Wachtm. vom Landw. Bezirk II. Darmstadt, zum Sec. Lt. der Res. des Großherzogl. Hess. Train⸗Bats. Nr. 25, cher I., Sec. Lt. von der Res. des 2. Bad. Gren. Regts. Kaiser ilhelm I. Nr. 110, Kranzbühler, Sec. Lt. von der Cav. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Colmar, zu Pr. Lts., Bauer, Vige⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Rastatt, Wielandt, Vice⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Freiburg, zu Sec. Lts. der Res. des 7. Bad. Inf. Regts. Nr. 142, Rassiga, Vice⸗Wachtm. vom Landw. Bezirk Colmar, zum Sec. Lt. der Res. des Kurmärk. Drag. Regts. Nr. 14, Heiligenthal, Vice⸗Wachtm. vom Landw. Bezirk Rastatt, zum Sec. Lt. der Res. des 2. Bad. Feld⸗Art. Regts. Nr. 30, Wal⸗ dorf, Pr. Lt. von der Res. des Feld⸗Art. Regts von Holtzendorff 8 N. Nr. 8, Gunderloch, Neuerburg, Pr. Lts. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Straßburg, zu Hauptleuten, Cordemann, Sec. Lt. von der Res. des 2. Niederschl. Inf. Regts Nr. 47, Bockhoff, Patheiger, Sec. Lts. von der Inf. 1. Auf ebots des Landw. Bezirks Straßburg, zu Pr. Lts., Rech, Sec. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Metz, zum Pr. Lt., von Plachetzki, Pr. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Stolp, zum 8 Fol⸗ Sec. Lt. von der Res. des Inf. Regts. von der Goltz (7. Pomm.) Nr. 54, von ieschel, Plehn, Sec. Lts. von der Res. des Thüring. Hus. Regts Nr. 12, Abramowski, Sec. Lt. von der Res. des Ulan. Regts Graf zu Dohna (Ostpreuß.) Nr. 8, zu Pr. Lts., Drewes, Vice S vom Landw. Bezirk Thorn, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. 1 degts. von Winterfeldt (2. Oberschles.) Nr. 23, Prowe, Vice⸗ Feldw. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Gren. Regts. König Friedrich Wilhelm I. (2. Osehreuß. Nr. 3, Erd⸗ mann, Vice⸗Feldw. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt der Res. des Inf. Regts. von der Marwitz (8. Pomm.) Nr. 61 Link, Vice⸗Wachtm. vom Landw. Bezirk Osterode, zum Sec. Lt. der Res. des 1. Pomm. Feld⸗Art. Regts. Nr. 2, Schoenwald, Vice⸗ Feldw. vom Landw. Bezirk Belgard, Gemmel, Vice⸗Fel 1 vom Landw. Bezirk Bernau, zu Sec. Lts. der Res. des Jäger Bats. Graf Yorck von Wartenburg (Ostpreuß.) Nr. 1, befördert. Wachendorff, Vice⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Küstrin zum Sec. Lt. der Res. des Brandenburg. Nr. 3, Frhr. v. Arnim, Vice⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Prenzlau, rhr. v. d. Heyden⸗Rynsch, Vice⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Halle v. Treskow, Vice⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Posen, zu Sec. Lts. der Res. des Garde⸗Schützen⸗Bats., Sillem, Vice⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Hamburg, zum Sec. Lt. der Res. des Hess. Jäger⸗ Bats. Nr. 11, Dammann, Viee⸗Feldw. vom Landw. Bezir Hannover, zum Sec. Lt. der Res. des Rhein. Jäger⸗Bats. Nr. 8, Göldel, Vice⸗Feldwebel vom Landw. Bezirk Neustadt, zum Sec. Lt der Res. des Garde⸗Jäger⸗Bats., Potschernick, Sec. Lt. von de Fuß⸗Art. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Barmen, „Armbrust Sec. Lt. von der Fuß⸗Art. 1. Aufgebots des Landw. Bez. Fries, Sec. Lt. von der Fuß⸗Art. 1. Aufgebots des Landw. Bezir Frankfurt a. M., Thomas, Sec. Lt. von der Fuß Aöt 1. Aufgebot des Landw. Bezirks Mainz, zu Pr. Lts., Keilhack, Viee⸗Feldw vom Landw. Bezirk Potsdam, zum Sec. Lt. der Res. des Garde fi eert Regts., Schulz, Vice⸗Feldw. vom Landw. Bez. Sonders ausen, zum Sec. Lt. der Res. des Fuß⸗Art. Regts. Encke (Muqkeburg, Nr. 4, Ouvrier, Vice⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Posen, zum Sec. Lt. der Res. des Garde⸗Fuß⸗Art. Regts., Etscheit, Vice⸗Feldw. vorn Landw. Bezirk Köln, zum Sec. Lt. der Res. des Westfäl. Fuß⸗ Art. Regts. Nr. 7, Menzel, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Beuthen, Stahlhuth, Vice⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Bremen, zu Sec. Lts. der Res. des Hannov. Pion. Bats. Nr. 10, An⸗ dreas, Vice⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Hannover, zum Sec. Lt. der Res. des Niederschles. Pion. Bats. Nr. 5, befördert. Abschiedsbewilligungen. Im Beurlaubtenstande Berlin, 16. Januar. Brunner, Hauptm. von der Res. des 3. Garde⸗Gren. Regts. Königin Elisabeth, als Major mit seiner bisherigen Uniform, Endell, Sec. Lt. vom 2. Aufgebot des 4. Garde⸗ Landw. Regts., Haendly, Sec. Lt. vom 2. Aufgebot des 3. Garde⸗Gren. Landw. Regts., Roeder, Pr. Lt. vom 2. Aufgebot des 2. Garde⸗Gren. Landw. Re ts., Müseler, Hauptm. vom 1. Auf⸗ gebot der Garde⸗Landw. Feld⸗Art., diesem mit der Landw. Armee⸗ Uniform, v. Glasow, Rittm. von der Res. des Littau. Ulan. Regts. Nr. 12, mit der Landw. Armee⸗Uniform, Eichhorn, Pr. Lt. von der Feld⸗Art. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Königs⸗ berg, Trepte, Sec. Lt. von der Res. des 8. Rhein. Inf. Regts. Nr. 70, Stephan, Pr. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks II. Berlin, mit der Erlaubniß zum Tragen der Armee⸗Uniform, Siegert, Sec. Lt. von der Feld⸗Art. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Teltow, v. Dewitz Fe v. Krebs, Pr. Lt. vom Train 2. Auf⸗ ebots des Landw. Bezirks I. Berlin, Jordan, Pr. Lt. von der Kav. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Burg, Brockhoff, Pr. Lt. von der Cav. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Halberstadt, Hart⸗ weg, Sec. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots desselben Landw. Bezirks, Aly, Hauptm. von der Res. ves Inf. Regts. 5 Louis Ferdinand von Preußen (2. Tegat eh. Nr. 27, diesem mit seiner bis⸗ herigen Uniform, Poetsch, Rittm. von der Cav. 1. des Landw. Bezirks Bernburg, Lüttich, Pr. Lt. von der Reserve des Westfäl. Drag. Regts. Nr. 7, letzteren Beiden mit der Landw. Armee⸗ Uniform, Brandis, Pr. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Erfurt, Falcke, Pr. Lt. von der Feld.⸗Art. 1. Auf⸗ ebots des Landw. Bezirks Stendal, diesem mit der Landw. Armee⸗ niform, Bode, Sec. Lt. vom Train 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Magdeburg, Koethe, Pr. Lt. vom Train 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Mühlhausen i. Th. Schneider, Pr. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks II. Breslau, Chorus⸗ Hauptm. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Oels, diesem mit der Landw. Armee⸗Unifora, Worthmann, Pr. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Schweidnitz, Berndt, Ser. Lt. von der Cav. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Münsterberg, Graf v. Saurma⸗Jelt ch, Pr. Lt. von der Cav. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Brieg, Hofrichter, Rittm. von der Cav. 1. Aufgenets des Landw. Bezirks Neiße, diesem mit der Landw. Armee Uniform. Eckardt, Sec. Lt. von der Res. des 2. Bad. Drag. Regts. Nr. 21, Cruse, Sec. Lt. von der Feld⸗Art. 2. Aufgebots des Landw. Be⸗ zirks I. Münster, Scheuer, Pr. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Jülich, Müller, Sec. Lt. von der Inf. 2. Auf⸗ gebots des Landw. Bezirks Deutz, Brunhuber, Pr. Lt. von ter Inf. 3. Aufgebots des Landw. Bezirks Köln, Stettner, Pr. Lt. hon der Cav. 1. Aufgebots desselben Landw. Bezirks, Lotz, Haupten. s der Inf. 1. I“ des Landw. Bezirks Kreuznach, Resem mit feiner bisherigen Uniform, v. Brewer, Sec. Lt. von der Resetve des 7. Rhein. Inf. Regts. Nr. 69, der dbsch b Sfh 8 Plehn, Sec. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Kiel, behufs Uebertritts zur Marine ausgeschieden, Fur aPrb von der Cav. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Hamb. 189. Lachös Sec. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots desselb. Landw. Besirk’, Wef phal, Pr. Lt. von der Feld⸗Art. 2. Aufgebots des Landwm. Seaen Bremen, Lafrenz 1., Pr. Lt. von der Feld⸗Art. 2. Anfgebyts des Landw. Bezirks Kiel, Pfahl, Pr. Lt. von der Inf. 1. Allfgebots des Landw. Bezirks Aurich, Frhr. v. Friesen, Pr. den dbe ggs. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks II. Oldenburg, di Nan als Rit 28 Knappe, Pr. Lt. von der Inf. 1. Aufgebot des Lanbee. B eis