1892 / 22 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 26 Jan 1892 18:00:01 GMT) scan diff

Wohnhaus Nr. 144, groß 47 qm beantragt. Alle

Eigenthumsprätendenten werden aufgefordert, ihre

Rechte und Ansprüche auf das Grundstück spätestens in dem an hiesiger Gerichtsstelle auf den 6. April 1892, Morgens 9 Uhr, anberaumten Termine

anzumelden und zwar unter der Verwarnung, daß

im Falle nicht erfolgender Anmeldung und Be⸗ scheinigung des vermeintlichen Widerspruchsrechts der Ausschluß aller Eigenthumsprätendenten und die Ein⸗ tragung des Besitztitels für den Schmiedemeister Eggers in Gronau erfolgen werde.

ANKhaus, 18. Januar 1892.

. Königliches Amtsgericht.

Der Rechtsanwalt Driever in Ahaus hat auf Grund einer ihm von dem Betriebsleiter Hermann Kemper in Epe ertheilten Vollmacht Namens des⸗ selben das Aufgebot der zum Grundbuch übernomme⸗ nen in der Katastralgemeinde Kirchspiel Epe be⸗ legenen Parzellen Flur 18 Nr. 680/563 Pünder⸗ maate, Wiese, groß 7 a 46 qgm und Flur 9 Nr. 1344/37 In de Wöste Weide, groß 96 a 38 qm, und der zum Grundbuche noch nicht übernommenen in der Katastralgemeinde Kirchspiel Epe belegenen Parzelle Flur 16 Nr. 576/121 a Vor Brefeldsgoren Acker, groß 47 qm beantragt:

Betreffs der beiden zum Grundbuch bereits über⸗ nommenen Parzellen werden alle Eigenthumspräten⸗ denten aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte auf diese Grundstücke spätestens in dem an der Gerichts stelle zu Ahaus auf den 6. April 1892, Morgens 9 Uhr, anberaumten Termine anzumelden, und zwar unter der Verwarnung, daß im Falle nicht erfolgen der Anmeldung und Bescheinigung des vermeintlichen Widerspruchsrechts der Ausschluß aller Eigenthums⸗ prätendenten und die Eintragung des Besitztitels für den Betriebsleiter Hermann Kemper erfolgen werde. Betreffs der vorgedachten noch nicht zum Grundbuch übernommenen Parzelle werden alle unbekannten Eigenthumsprätendenten aufgefordert, ihre Rechte und Ansprüche auf das Grundstück spätestens in dem selben Termine anzumelden und zwar unter der Ver warnung, daß im Falle der unterbleibenden Anmeldung sie mit ihren Ansprüchen und Rechten auf das Grund⸗ stück würden ausgeschlossen werden.

Ahaus, den 19. Januar 1892.

Königliches Amtsgericht.

[6305 Aufgebot.

Der Rechtsanwalt Brandis in Ahaus hat auf auf Grund einer ihm von dem Mauermeister Bernard Wilhelm Lammers in Gronau ertheilten Vollmacht Namens desselben das Aufgebot der Parzelle Flur 18 Nr. 713/300 der Steuergemeinde, Kirchspiel Epe, Kleymothe Wiese, groß 32 a 19 qm beantragt. Alle Eigenthumsprätendenten werden aufgefordert, ihre Rechte und Ansprüche auf dieses Grundstück spätestens in dem an hiesiger Gerichtsstelle auf den 6. April 1892, Morgens 9 Uhr, anberaumten Termine anzumelden und zwar unter der Ver⸗ warnung, daß im Falle nicht erfolgender Anmeldung und Bescheinigung des vermeintlichen Widerspruchs⸗ rechts der Ausschluß aller Eigenthumsprätendenten und die Eintragung des Besitztitels für den Maner⸗ meister Bernard Wilhelm Lammers in Grona er⸗ folgen werde.

Ahaus, 21. Januar 1892.

Kdoönigliches Amtsgericht. 8

[63063] Aufgebot.

Der Stadt⸗Magistrat hieselbst hat für die Stadt⸗ emeinde im Wege der Zwangsenteignung eine 0,7 qm große Theilfläche des an der Wolfenbüttler⸗ straße hieselbst sub No. ass. 3787 belegenen, der Actienbierbrauerei „zum Feldschlößchen“ gehörigen Grundstücks Feldmark Altewieck Blait V Nr. Zc zum Zwecke des Ausbaues der Riedestraße er⸗ worben, welche auf dem überreichten Lageplane mit den Buchstaben c. C. I. C. c umschrieben ist.

Auf Antrag desselben ist Termin zur Anmeldung von Eigenthums⸗ und sonstigen Realrechten an die vorerwähnte Theilfläche, beziehentlich das für dieselbe zu zahlende Entschädigungsgeld, sowie zur Auszahlung desselben auf den 8. März d. J., Morgens 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte Zimmer Nr. 39 Termin anberaumt, und werden dazu alle diejenigen, welchen Eigenthums⸗oder sonstige Realrechte an dem obenerwähnten Grundstücke zu⸗ stehen, zur Anmeldung ihrer Rechte beziebentlich Empfangnahme der zu zahlenden Gelder bei Ver⸗ meidung des Rechtsnachtheils, daß die Nichterschiene⸗ nen mit ihren Ansprüchen dem Stadtmagistrate hie⸗ selbst gegenüber ausgeschlossen werden, damit öffent⸗ lich vorgeladen. 1““

Braunschweig, den 16. Januar 1892.

Herzogliches Amtsgericht. VII. (Unterschrift.) [63057] Aufgebot behufs Todeserklärung.

Der am 23. August 1784 zu Nauendorf geborene Häusler und Schuhmacher Johann Zacharias Stolle hat am 7. Mai 1868 seinen damaligen Wohnort Brachstedt verlassen und ist seitdem verschollen.

Anf Auntr soinas 5 Se 1 Auf Antrag seines Sohnes, des Handarbeiters Johann Gottfried Stolle zu Brachstedt, wird Johann Zacharias Stolle hierdurch aufgefordert, sich spätestens im Aufgebotstermin am 26. November 1892, Vormittags 10 ½ Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht, Kleine Steinstraße 8, Zimmer Nr. 3 zu widrigenfalls seine Todeserklärung erfolgen

wird.

Halle a. S., den 15. Januar 1892.

Königl. Amtsgericht, Abth. VII.

[63058] Aufgebot behufs Todeserklärung.

Friedrich August Georg Jonas, geboren am 16. Juli 1857 zu Halle a./S., Sohn des Hand⸗ arbeiters Friedrich August Jonas und dessen Ehe⸗ frau, Johanne Sophie, geb. Güldenpfennig, ist im Jahre 1867 von Delitz a./B., woselbst er sich bei den Handarbeiter Pfeil'schen Eheleuten in Pflege be⸗ fand, verschwunden und seitdem verschollen.

Auf Antrag seines Vormundes, des Kaufmanns Friedrich Günsch zu Halle a./S., wird der Friedrich August Georg Jonas aufgefordert, sich spätestens im Aufgebotstermine am 26. November 1892, Vormitags 10 ½ Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte, Kleine Steinstraße 8, Zimmer Nr. 31, zu melden, widrigenfalls seine Todeserklärung erfolgen wird.

Halle a./S., den 16. Januar 1892. Königliches Amtsgericht, Abtheilung VII.

—y—.—

[63064] Aufgebot behufs Todeserklärung.

Der Kaufmann Carl Wilhelm Robert Achilles, geboren am 24. Juli 1851 zu Landsberg, Sohn des weiland Bäckermeisters Ludwig Achilles und dessen Ehefrau Johanne, geborenen Krüger, ist Mitte der siebziger Jahre nach Nordamerika ausgewandert, hat im Juni 1880 von St. Louis auch briefliche Nach⸗ richt an seine Mutter gelangen lassen und ist seitdem verschollen. .

Auf Antrag seiner Mutter, der Wittwe Johanne Achilles, geb. Krüger, zu Landsberg wird der Robert Achilles aufgefordert, sich spätestens im Aufgebots⸗ termine am 26. November 1892, Vormittags 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte, kleine Steinstraße 8, Zimmer 31, zu melden, widrigenfalls seine Todeserklärung erfolgen wird.

Halle a. S., den 20. Januar 1892.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung VII.

[63068] Aufgebot.

Auf den Antrag des Abwesenheitsvormundes, Alt⸗ sitzers Friedrich Lehrke zu Neu Lipschin wird dessen Mündel, der im Jahre 1857 zu Lipschin Kolonie geborene Ignatz Milbrodt, Sohn des am 22. April 1860 zu Kolonie Lipschin verstorbenen Erbpächters George Milbrodt und dessen Ehefrau Marianna, geb. Socolowska, welcher noch im Jahre 1862 in Wyschin gewohnt hat und mit seiner Mutter, wieder verehe⸗ lichten Besitzer Johann Neumann und seinem Stief⸗ vater nach Rußland ausgewandert und seitdem ver⸗ schollen ist, aufgefordert, sich spätestens im Auf⸗ gebotstermim den 24. November 1892, 12 Uhr Mittags, bei dem unterzeichneten Gericht (Zimmer Nro. I1I11) zu melden, widrigenfalls seine Todeserklärung erfolgen wird. 81“

Berent, den 14. Januar 1892.

Koönigliches Amtsgericht. Lenz.

Alufgebot. 8.

Auf den Antrag des Bauern Johann Warmbier in Dlugie wird dessen Mündel und Bruder, Theodor Warmbier aus Dlugie, Sohn des verstorbenen Bauern Franz Warmbier, welcher etwa im Jahre 1876 nach Brasilien ausgewandert und seit dieser Zeit verschollen ist, aufgefordert, spätestens in dem Aufgebotstermin am 4. November 1892, Vor⸗ mittags 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 15, sich zu melden, widrigenfalls seine Todeserklärung erfolgen wird.

Pr. Stargard, den 22. Januar 1892.

Königliches Amtsgericht.

[63049]

[63054] Aufgebot behufs Todeserklärung. Auf Antrag des Revisionsaufsehers Héermann Wedder in Altona wird der seit dem 1. Oktober 1878 verschollene, auf dem Schooner „Elise“ derzeit als Koch verheuert gewesene Hinrich Wedder, geb. am 15. Mai .845, hierdurch aufgefordert, sich spätestens in dem Termin am Sonnabend, den 14. Mai 1892, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Ge⸗ richte schriftlich oder persönlich zu melden, widrigen⸗ falls derselbe für todt erklärt und sein Vermögen den Erben verabfolgt und, falls solche nicht vor⸗ handen, dem Fiskus dem Gesetze gemäß zuerkannt werden wird. 8 8 Elmshorn, den 12. Janunar 1892. Königliches Amtsgericht.

[63056]

Lage. haben den geringen Nachlaß der kürzlich hier verst. Wittwe Justine Busse, geb. Güse, nur mit der Wohlthat des Inventars angetreten. Antragsmäßig werden Alle, welche Anspruch auf Befriedigung aus dem Nachlasse zu haben vermeinen, aufgefordert, ihre Forderungen spätestens im Aufgebotstermine Mittwoch, 23. März 1892, Morgens 10 Uhr, hier geltend zu machen, widrigenfalls die im § 77,4 des Lipp. Prozeßgesetzes von 1859 vorgesehenen Wirkungen eintreten sollen.

Lage, 21. Januar 1892.

Fürstlich Lippisches Amtsgericht. Nieländer.

[63055] Stiftung „Ida Jäger“.

Etwa vorhandene bedürftige Glieder von Stammes⸗ nachkommen der Stifterin, Frl. Ida Jäger, ge⸗ storben zu Nymwegen, werden gemäß § 7 des Statuts

17. August 1885 8H“ 3 vom 16. November 1885 aufgefordert: bis zum 15. März 1892 bei Vermeidung der diesjährigen Ausschließung bei dem unterzeichneten Amtsgericht ihre Ansprüche auf die stiftungsmäßigen Erziehungs⸗ gelder anzumelden und zu begründen.

Iserlohn, den 20. Januar 1892.

Königliches Amtsgericht.

[63085 ) Bekanntmachung.

Die Ehefrau des Leinewebers Mathies aus Eldagsen, Hanne, geb. Keseberg, ist durch Urtheil vom 14. Januar 1892 für todt erklärt. Dieses wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, zugleich mit nochmaliger Aufforderung an etwa noch nicht ange⸗ meldete Erb⸗ oder Nachfolgeberechtigte zur Anmel⸗ dung ihrer Ansprüche unter der Verwarnung, daß bei der Ueberweisung des Vermögens der Ver⸗ schollenen auf sie keine Rücksicht genommen

Springe, den 14. Januar 1892.

Königliches Amtsgericht.

[627888 Im Na'zmen des Königs! Auf den Antrag des Superintendenten Emil Carl Ernst Eschenbach aus Insterburg erkennt das König⸗ liche Amtsgericht zu Friedland i. Ostpr. durch den Amtsrichter Vogel für Recht:

Die Hypothekenurkunde über 96 Thaler 8 Sgr. Erbtheilsforderung, eingetragen für den Kaufmann Ernst Bernhard Ludwig Buchholz, Johann Carl Heinrich Buchholz und Agathe Barbara Maria Buchholz zu Friedland in Abtheilung III. Nr. 17 des dem Superintendenten Emil Carl Ernst Eschen⸗ bach in Insterburg gehörigen Grundstücks Haus Friedland Nr. 200, wovon die Antheile des Johann Carl Heinrich Buchholz und der Agathe Varbara Maria Buchholz im Gesammtbetrage von 67 Thaler 5 Sgr. 4 Pf. gelöscht sind, wird für kraftlos erklärt.

Vogel. Verkündet am 14. Januar 1892. Refe ndar Buchhorn, als G richtsschreiber.

Die Vormünder der Busseschen Mündel

[62777] Namen des Königs!

Auf den Antrag der Geschwister Drengenburg zu Kettwig, Namens: a. Wilhelm, b. Laura Agnes Elfriede, c. Emilie Henriette, d. Robert Emil, e. Eduard Julius, f. August Karl, vertreten durch die Wittwe Drengenburg daselbst als Vormünderin, Letztere vertreten durch den Justizrath Bendir zu Werden hat das Königliche Amtsgericht zu Werden durch den Amtsrichter Heinke am 14. Januar 1892 für Recht erkannt:

Die Hypothenurkunde über die im Grundbuch von Kettwig Bd. XII (früher 70) Bl. 192 Abth. III Nr. 1 auf dem früher dem Wilhelm Drengenburg gehörigen Besitzthum, ursprünglich zu Gunsten des Professors Konrad Jakob Carstanjen, zuletzt zu Gunsten der Sparkasse zu Werden, eingetragene Hypothek von 1000 Reichsthalern, bestehend aus der Abschrift der notariellen Schuld⸗ und Pfandver⸗ schreibung und des Eintragungsgesuchs vom 7. Sep⸗ tember 1814 nebst Eintragungsvermerk vom 10. Sep⸗ tember 1814, sowie dem Hypothekenschein vom 22. Februar 1837 wird für kraftlos erklärt. Die Kosten werden den Antragstellern auferlegt.

Werden, den 14. Januar 1892.

Königliches Amtsgericht.

Im Namen des Königs! Verkündet am 14. Januar 1892.

Kirsch, als Gerichtsschreiber.

Auf Antrag des Müllermeisters Gustav Nagel zu Ober Dirsdorf erkennt das Königliche Amtsgericht zu Nimptsch durch den Amtsgerichtsrath v. Kujawa für Recht:

Das über die für die Jungfrau Anna Rosina Schöps zu Gaumitz auf Nr. 27 Ober Dirsdorf in Abtheilung III. Nr. 1 haftende Post 1500 gebildete Hypotheken⸗ instrument, bestehend aus folgenden vom Gerichtsamt Ober Dirsdorf ausgefertigten Urkunden:

Der Schuld⸗ und Verpfändungsurkunde vom 29. Juli 1840 nebst dem Ingrossationsvermerk vom selben Datum, sowie dem Hypothekenscheine vom selben Tage wird für kraftlos erklärt. 8

Die Kosten des Aufgebots trägt der Antragsteller. v. Kujawa.

[62784] Bekanntmachung. Das unterzeichnete Gericht hat für Recht erkannt: 1) Die Hypothekenurkunde über folgende Post: 45 Thlr. 10 Sgr. Kaufpreis aus dem gericht⸗ lichen Vergleiche vom 30. Dezember 1837 für den Schmiedemeister Johann Michael Blumen⸗ stein zu Bitterfeld, eingetragen im Grundbuche von Bitterfeld Bd. 4 Bl. 147 b. Abth. III. Nr. 4, gebildet aus dem genannten Vergleiche und dem zubehörigen Hypothekenschein, wird für kraftlos erklärt.

2) Die Hypothekenurkunde über die Post von 100 Thlr. Restkaufgeld auf Tagezeiten für Johann Friedrich Gottfried Müller und dessen Ehefrau Jo⸗ hanne Rosine, geb. Richter, aus dem Vertrage vom 18. April 1842, eingetragen im Grundbuche von

Alt⸗Jeßnitz Bd. I. Bl. 10 Abth. III. Nr. 1 wird für kraftlos erklärt.

Bitterfeld, den 31. Dezember 1891.

5 Königliches Amtsgericht.

Pomme.

[62787]

[627763 Im Namen des Königs! Verkündet am 15. Januar 1892. Scharlach, Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag der Wittwe Metzger Stephan Rosenthal zu Lippstadt, erkennt das Königliche Amts⸗ gericht zu Lippstadt durch den Arntsrichter Evers für Recht: 1

Das über die im Grundbuche von Lippstadt Vol. III. Fol. 43 in Abtheilung III. Nr. 6 für den Schuhmacher Johann Schäfermever zu Lippstadt eingetragene Judikatforderung von 100 nebst 6 % Zinsen von 95 seit 12. Oktober 1880 und 9 80 Kosten und 2 10 Eintragungs⸗ kosten gebildete Hypothekendocument, bestehend aus dem Hypothekenbriefe und dem Erkenntnisse des Königlichen Amtsgerichts zu Lixpstadt vom 5. Januar 1881 wird für kraftlos erklärt.

[62780] Bekanntmachung.

Durch Ausschluß⸗Urtheil des Königlichen Amts⸗ gerichts zu Bismark vom 8. Januar 1892 ist der Hypothekenbrief vom 22. Juni 1876 über die in dem Grundbuch von Bismark Band IV. Blatt Nr. 214 Abtheilung III. Nr. 8 für den Kaufmann Otto Immelmann zu Bismark eingetragenen 2250 Dar⸗ lehnsforderung aus der Schuldurkunde vom 20. Juni 1876, zu 5 % vom 1. Juni 1876 verzinslich, für kraftlos erklärt worden.

Bismark, den 8. Januar 1892.

Königliches Amtsgericht. Goecking.

Durch Urtheil vom 15. Januar 1892 sind folgende Hypotheken⸗Urkunden: 8

1) die auf Nr. 33 Alt⸗Kranz Abtheilung III. Nr. 6 für den Bauergutsbesitzer Gottfried Peschel zu Tschepplau aus der Schuldurkunde vom 29. März 1859 am 31. März 1859 eingetragene, von Nr. 51 Alt⸗Kranz dorthin übertragene Darlehnsforderung vor 900 Thalern, 3

2) die auf Nr. 16 Klautsch Abtheilung III. Nr. 5 am 18. Dezember 1872 aus dem Ehe⸗ und Erbver⸗ trage vom 26. November 1872 für die unverehelichte Clara Brettscheider zu Klautsch zinslos eingetragene Illatenforderung von 550 Thalern,

3) die auf Nr. 20 Priedemost Abtheilung III. Nr. 2 und der davon abgeschriebenen Parzellen Nr. 341 und Nr. 387 Priedemost ex decr. vom 18. März 1826 aus dem Testamente des Häuslers Christian Jancke de publ. 26. Dezember 1825 für i. Sohn Gottlieb Jancke zinslos eingetragene Erbgelderpost von 11 Thalern 12 Sgr. 10 ¾ Pfa⸗ 4) die auf Nr. 1 Neu⸗Kranz Abtheilung III. Nr. 7 aus der Schuldurkunde vom 17. Januar 1846 für das General⸗Pupillen⸗Depositorium Carolath eingetragene und Sahich an die verwittwete Destillateur Cohn, Sophie, geb. Beerel, zu Glogau gediehenen 200 Thaler Darlehn,

5) die auf Nr. 118 Glogau Abtheilung III. Nr. 8 aus dem Erbvergleich vom 20. März 1840 ex deer. vom 3. April 1840 für die Geschwister

16

Ottilie Victorine Albertine Carl Friedrich Gustav 8 . Carl Andreas Franz Adolf eingetragenen 386 Thaler 11 Sgr. 6 Pfg. Groß bafrrerge 8 n „für kraftlos erklärt und die Hypothengläubiger be⸗ züglich der Post von 53 Thalern 10 Sgr., ein⸗ Fekraßen für Franz Putzke, auf Nr. 124, 238 und 42 Klopschen Abtheilung III. Nr. 12 bezw. 1 bezw. 5 aus der Schuldurkunde vom 31. Mai 1814, mit ihren Ansprüchen ausgeschlossen wordben. Glogau, den 19. Januar 1892. 1 Königliches Amtsgericht.

Battig

[627932 Bekanntmachung. Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom 30. Dezember 1891 ist das Hypotheken⸗Instrument über das im Grund⸗ buche der Häuser von Schwanebeck Band 10 Blatt 49 Abtheilung III. Nr. 1 für den Böttchermeister Jacob Lüder zu Schwanebeck aus der Obligation vom 26. November 1847 ex decreto vom 7. November 1852 eingetragene u“ von 225 Thaler Courant für kraftlos 8 erklart.

Durch Ausschluß⸗Urtheile desselben Gerichtes vom 30. Dezember 1891 sind die Inhaber folgender Hypo⸗ thekenposten:

1) Der im Grundbuche Derenburger Flur

a. Band 6 Blatt 305 Abtheilung III. Nr. 1, b. Band 6 Blatt 361 Abtheilung III. Nr. 1, c. Band 7 Blatt 81 Abtheilung III. Nr. 1,

d. Band 16 Blatt 33 Abtheilung III. Nr. 1, aus der Urkunde vom 11. September 1807 ex de- creto vom 20. Mai 1833 zu Gunsten des Oeco⸗ nomen Christian Dieck eingetragenen protestatio pro conservando jure et loco in Höhe von 550 Thlr. Gold nebst den angeblich später auf 5 % erhöhten 4 % Zinsen.

2) Des im Grundbuche Schwanebeckeer Flur Band 21 Blatt 20 Abtheilung I1. Nr. 1 eingetra⸗ genen Rottorf'schen Erbenzinses von 1 Ggr.

3) Des im Grundbuche Schwanebeck'er Flur Band III. Blatt 41 Abtheilung II. Nr. 3 (ex de- creto vom 12. Februar 1829) und Abtheilung II. Nr. 6 (ex decreto vom 21. Juli 1829) eingetra⸗ genen Rottorf'schen Erbenzinses von 1 Sgr. 3 Pf.

4) Der im Grundbuche von Anderbeck Band 1. Blatt 265 Abtheilung III. Nr. 1 für die beiden minderjährigen, mit Anna Marie Möhrig erzeugten Römmer'schen Kinder auf Grund des gerichtlichen Erbregulirungsprotokolles vom 1. April 1818 ex decreto vom 19. Juni 1823 eingetragenen Post von 788 Thaler 10 Gr. 6 Pf.

5) Der im Grundbuche von Langenstein Bd. III Blatt 407 eingetragenen Posten

a. der Abtheilung III. Nr. 1 für den Schuh⸗ machermeister Baake zu Halberstadt auf Grund der Schuldverschreibung vom 21. Februar 1791 ex decreto 7. Mai 1827 eingetragenen 50 Thlr. Gold mit 5 % Zinsen und Kosten,

b. der Abth. III. Nr. 2 für den Schuhmacher⸗ meister Johann Matthias Baake zu Halberstadt aus der Schuldverschreibung vom 8. April 1795 ex decreto vom 7. Mai 1827 eingetragenen 75 Thlr. Gold nebst 5 % Zinsen,

c. der Abtheilung III. Nr. 3 für den Schuh⸗ machermeister Johann Matthias Baake zu Halber⸗ stadt aus der Schuldverschreibung vom 11. Juli 1795 ex decreto vom 7. Mai 1827 eingetragenen 25 Thlr. Gold nebst 5 % Zinsen.

6) Der im Grundbuche von Aderstedt Band I. 517 Abtheilung III. eingetragenen Posten und zwar:

Nr. 1: 15 Thlr. Courant Rest der Abfindung an Conrad Andreas Flöte aus dem Kaufvertrage vom 20. Juni 1805 et conf. den 16. Mai 1806 ein⸗ getragen laut Anerkenntnisses des Besitzers vom 17. April 1822 ex decreto de eod.

Nr. 3 bis 6: 40 Thlr. Courant mütterliches Erb⸗ theil und zwar je 10 Thlr. ser Heinrich Nicolaus, Ludwig Philipp, Friedrich Christoph und Christoph Conrad Gebrüder Flöte, eingetragen auf Grund des bEee1144“ vom 24. September 1829 und 11. November 1830 ex decreto vom 11. November 1830,

Nr. 7 bis 10: 35 Thlr. und zwar je 5 Thlr. Ab⸗ findung für Ludwig Friedrich, Friedrich Christoph und Christoph Conrad Gebrüder Flöte und 20 Thlr. rückständiges Kaufgeld für den Uebergeber Christian Flöte, eingetragen auf Grund der Uebergabe⸗Ver⸗ handlung vom 22. April 1840 ex decreto de eod. Nr. 11: 250 Thlr. Courant Darlehn nebst 4 % Zinsen, eingetragen auf Grund der gerichtlichen Schuld⸗ und Hypothek⸗Verschreibung vom 22. April 1840 ex decreto de cod. für den Koch Herm. Heinrich Herzlieb zu Harbke, welche Forderung durch Cession vom 19. Juli 1845 an den Kassirer Johann Andreas Lindemann zu Harbke abgetreten ist,

mit ihren Ansprüchen auf die betreffenden Poste ausgeschlossen. 1

Halberstadt, den 2. Januar 18929.

Königliches Amtsgericht, Abtheilung IV.

ö““ 8

[62783. Bekanntmachung.

Das unterzeichnete Gericht hat für Recht erkannt:

1) der Gläubiger Johann Gottfried Schiebel und dessen Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen und Rechten an der Hypothek von

100 Thalern Restkaufgeld aus dem Kauf⸗ kontrakte vom 15. Februar 1885, zahlbar auf Tagezeiten mit jährlich acht Thalern, eingetragen für Johann Gottfried Schiebel im Grundbuche von Neu⸗Pouch

Bd. II. Bl. 38 Abth. 1II. Nr. 4,

Bd. VII. Bl. 159 Abth. III. Nr. 1 und NöG Flur Bd. II. Bl. 60 Abth. III Nr.

ausgeschlossen.

2) die Wittwe Kalb, Johanne Sophie, geb. Hennig, zu Niemegk und deren Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen und Rechten an der Hypothek von

100 (Hundert) Thalern rückständigen Kauf⸗ geldern aus dem Kaufvertrage vom 6. und 28. Juni 1850, auf Tagezeiten jährlich mit § Thalern zahlbar, eingetragen für die genannte Wittwe Kalb im Grundbuche von Niemegk Bd. III. Bl. 62 Abth. III. Nr. 2

ausgeschlossen.

Bitterfeld, 22. Dezember 1892.

Königliches Amtsgericht. Pomme.

62782]

geb. Fischer,

Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom 15. Januar 1892 sind die Inhaber der vf dem Grundbuchblatt Nr. 164 Schmiedeberg, Abthei⸗ lung III. Nr. 2 laut Protokoll vom 12. April 1831 zufolge Verfügung vom 13. April 1831 für den Dorfrichter und Müllermeister August Gebauer zu Hermsdorf eingetragenen, zu 5 % verzinslichen Post von 48 Thlr., unterm 16. Mai 1839 abgetreten an die verwittwete Müller Klose, Juliane, geborene Töhst, mit ihren Ansprüchen auf die Post ausgeschlossen worden.

Schmiedeberg i./R., den 16. Januar 1892.

Königliches Amtsgericht. Peterschütz.

62786 Im Namen des Königs! Verkündet am 15. Januar 1892. Hartmann, Aktuar, als Gerichtsschreiber. Auf den Antrag: 1) des Eigenthümers Vincent Kostrzynski in Zirke, als Eigenthümer von Zirke Nr. 12, 2) des Eigenthümers Wilhelm Krause in Kähme, als Eigenthümer von Kähme Nr. 203, beide vertreten durch den Rechtsanwalt Voß hier, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Birnbaum durch den Amtsrichter Jockisch für Recht! Die unbekannten Inhaber folgender Hypotheken⸗ bosten: 3 1) des auf Zirke Nr. 12, Abth. III. Nr. 1 für die minorennen Geschwister Lorenz und Cajetan Klockiewicz mit je 151 Thlr. 27 Sgr. 4 ¾ Pf. nebst 5 % Zinsen eingetragenen väterlichen Erbtheils von im Ganzen 303 Thlr. 24 Sgr. 9 ½ Pf., 1t 2) des auf Zirke Nr. 12, Abth. III. Nr. 2 für die Wittwe Barbara Klockiewicz, geborene Tyminska, eingetragenen Erbtheils von 347 Thlrn., 8 3) der auf Kähme Nr. 203, Abth. III. Nr. 2 für die Geschwister Salomea und Paver Urbanek ein⸗ getra enen, von Kähme Nr. 38 hierher übertragenen Erbtheilsforderung von 105 Thlrn. 10 Sgr. nebst 5 % Zinsen, . verden mit ihren Ansprüchen auf diese Posten aus⸗ ksclassen Die Kosten des Verfahrens haben die Antragsteller verhältnißmäßig zu tragen. 8

[62791] Bekauntmachung. 1

Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Ge⸗ richts vom heutigen Tage sind die unbekannten Eigenthumsprätendenten des Grundstücks Lindenau Blatt 21 mit ihren Ansprüchen auf dasselbe und der Rentier Erdmann Wunderlich zu Steegen mit seinem Widerspruchsrechte gegen die Eintragung des Gutsbesitzers Eugen Soenke unter Vorbehalt der Geltendmachung seiner Ansprüche im besondere Prozesse ausgeschlossen worden.

Marienburg, den 20. Januar 1892.

Königliches Amtsgericht.

[62792] Bekanntmachugg.

Durch das in der Besitzer Josef Musolf'schen Auf⸗ gebotssache heute verkündete Ausschlußurtheil des unterzeichneten Amtsgerichts sind der eingetragene Gläubiger der im Grundbuche von Granau Bl. 12, als dessen Eigenthümer der Antragsteller eingetragen ist, in Abtheil. III. Nr. 2 auf Grund der Schuld⸗ urkunde vom 20. Oktober 1852 eingetragenen Post im Restbetrage von 300 ℳ, auf welche der Besitzer Johann Musolf in Granau nach der Kaufgelder⸗ belegungsverhandlung vom 23. Oktober 1865 ange⸗ wiesen war, was im Grundbuch zufolge Verfügung vom 1. Mai 1866 vermerkt ist, bezw. die unbekannten Rechtsnachfolger desselben, mit ihren Ansprüchen auf die bezeichnete Post ausgeschlossen.

Konitz, den 15. Januar 1892.

Königliches Amtsgericht. IV.

[62822 Im Namen des Königs!

In Sachen betreffend das Aufgebot von Hypotheken⸗ posten erkennt das Königliche Amtsgericht zu Neu⸗ stadt O./S. durch den Amtsgerichtsrath Kollibay für Recht:

der eingetragene Gläubiger und dessen unbe⸗ kannte Rechtsnachfolger an der Post von 6 Thlr. 4 Sgr. 1 ½ Pf. Restelterngut, auf Nr. 62 Schnelle⸗ walde Abtheilung III. Nr. 2 für Christoph Matzner aus der Erbtheilung vom 25./31. Januar 1811 eingetragen, werden mit ihren Ansprüchen auf diese Post ausgeschlossen.

Neustadt O./S., den 19. Januar 1892. 6

Königliches Amtsgericht.

162825) DOeffentliche Zustellung.

3 Die Ehefrau Anna Luise Christine Krull, geb. Asmussen zu Suterballig, vertreten durch Rechts⸗ anwalt Dr. Löhmann in Flensburg, klagt gegen den Gärtner Andreas Heinrich Krull, unbekannten Aufent⸗ halts, wegen böswilligen Verlassens Beklagter hat im Februar 1887 die Klägerin verlassen um nach Kiel zu reisen, anstatt dessen ist derselbe nach New⸗ Pork abgereist. Nachforschungen nach demselben sind ohne Ersols geblieben mit dem Antrage, die Ehe der Parteien dem Bande nach zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Civilkammer des König⸗ lichen Landgerichts zu Flensburg auf Mittwoch, den 22. Juni 1892, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser uszug der Klage bekannt gemacht.

Flensburg, den 21. Januar 1892.

e . Pahren, 8 Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[62824 Oeffentliche Zustellung.

In Sachen der Ehefrau Fatharina Maria Klemm, u Norburg, vertreten durch Rechts⸗ anwalt Dr. Müller II. in Flensburg, welche gegen ihren Ehemann, Kürschnermeister Gustav Robert Klemm, unbekannten Aufenthalts, wegen böswilligen Verlassens auf Ehescheidung geklagt hat, ist zur Ab⸗

leistung des der Klägerin durch rechtskräftiges Urtheil

des Königl. Landgerichts 11, Eivilkammer in Flens⸗ urg vom 10. Oktober 1891 auferlegten Eides, sowie zur weiteren mündlichen Verhandlung auf Antrag des Klägers vom 11. Dezember 1891 Termin auf

Sonnabend, den 19. März 1892, Vormittags

10 ühr, vor der II. Eivilkammer des Königl. andgeri ts zu Flensburg anberaumt. D ekl.

wird zu diesem Termin mit der Aufforderung geladen, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird diese Ladung bekannt gemacht.

Flensburg, den 21. Januar 1892.

Pahren, Gerichtsschreiber des Königl. Landgerichts.

[62826] Oeffentliche Zustellung.

In Sachen des Schmieds Hans Eduard Andersen zu Hadersleben, vertreten durch den Rechtsanwalt Justizrath Finely in Hadersleben, welcher gegen seine Ehefrau Anna Christine Andersen, geb. Kjaer, unbekannten Aufenthalts, wegen böswilligen Ver⸗ lassens auf Ehescheidung geklagt hat, ist zur Ab⸗ leistung des dem Kläger durch rechtskräftiges Urtheil des Königlichen Landgerichts, II. Civilkammer, in Flensburg vom 4. November 1891 auferlegten Eides sowie zur weiteren mündlichen Verhandlung auf An⸗ trag des Klägers vom 9. Januar 1892 Termin auf Mittwoch, den 22. Juni 1892, Vormittags 10 Uhr, vor der II. Civilkammer, des Königlichen Landgerichts zu Flensburg anberaumt. Der Beklagte wird zu diesem Termin mit der Aufforderung ge⸗ laden, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird diese Ladung bekannt gemacht.

Flensburg, den 21. Januar 1892.

s

Pahren, Gerichtsschreiber des Königl. Landgerichts.

[628231 SOeffentliche Zustellung.

In Sachen der Ehefrau Trinke Maria Catharina Bock, geb. Sievertsen, zu Flensburg, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Müller II. in Flensburg, welche

egen ihren Ehemann, den Maurer Detlef Friedrich Jürgen Bock, unbekannten Aufenthalts, wegen bös⸗ willigen Verlassens auf Ehescheidung geklagt hat, ist zur Ableistung des der Klägerin durch vfch beret gt Urtheil der II. Civilkammer des Königl. Landgerichts Flensburg vom 10. Oktober 1891 auferlegten Eides, owie zur weiteren mündlichen Verhandlung auf An⸗ trag der Klägerin vom 11. Dezember 1891 Termin auf Sonnabend, den 19. März 1892, Vor⸗ mittags 10 Uhr, vor der II. Civilkammer des Königl. Landgerichts zu Flensburg anberaumt. Der Beklagte wird zu diesem Termin mit der Aufforde⸗ rung geladen, einen bei dem gedachten Gerichte zu⸗ gelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der

öffentlichen Zustellung wird diese Ladung bekannt ge⸗ macht. Flensburg, den 21. Januar 1892. Pahren, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[63079] Oeffentliche Zustellung. In Sachen der Ehefrau des Arbeiters Busse, Marie, geb. Schalow, zu Kietzig, Klägerin, vertreten durch den Rechtsanwalt Siebenhaar zu Stettin gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Friedrich Busse, zu⸗ letzt zu Seefeldt, jetzt unbekannten Aufenthalts, Be⸗ klagten, wegen Ehescheidung, U. 19 von 1892 hat die Klägerin mittelst Schriftsatzes vom 11. Januar 1892 gegen das am 10. Oktober 1891 verkündete

Urtheil der zweiten Civilkammer des Königlichen Land⸗

gerichts zu Stargard in Pommern, durch welches die⸗ selbe mit ihrem Antrage, die Ehe zwischen den Parteien zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, 1“ unter Verurtheilung in die Kosten abgewiesen ist, die Berufung mit dem Antrage eingelegt, unter Abänderung des angefochtenen Urtheils die Ehe der Parteien zu trennen und den Beklagten kostenpflichtig für den allein schuldigen Theil zu erklären, 9 3 und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor den dritten Civilsenat des Königlichen Oberlandesgerichts zu Stettin auf Freitag, den 6. Mai 1892, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei diesem Gerichte zuge⸗ lassenen Anwalt zu bestellen. 8 Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung an den Beklagten wird dies hierdurch mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß die Klägerin im Armenrechte klagt. Stettin, den 23. Januar 1892. Heinrichs, Gerichtsschreiber des Königlichen

9

Oberlandesgerichts, ij. V.

[63072] Oeffentliche Zustellung. b

Die Ehefrau des Arbeiters Christian Deiters, Marie Louise, geb. Bostel, zu Linden, vertreten durch Rechtsanwalt Büsch zu Hannover, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Christian Deiters, zuletzt in Bissendorf, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung, mit dem Antrage: daß auf Kosten des Beklagten die unter den be⸗ stehende Ehe dem Bande nach geschieden und der Be⸗ klagte für den schuldigen Theil erklärt werde, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Civilkammer IV des König⸗ lichen Seda. ase zu Hannover auf Montag, den 11. April 1892, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 1 8

Hannover, den 22. Januar 1892.

Kaltwasser, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

7

[63096] Verfügung. b In Sachen der Ehefrau Emma Aschoff, geb. Böcker, zu Hannover, Klägerin, gegen ihren Ehemann den früheren Schenkwirth Christian Wilhelm Carl Aschoff, jetzt unbekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Ehe⸗ scheidung, wird der auf Montag den 7. März 1892 anberaumte Termin von Amtswegen aufgehoben und anderer Verhandlungstermin anberaumt auf Montag, den 11. April 1892, Morgens 10 Uhr. Parteien werden geladen. Hannover, den 21. Januar 1892. Der Vorsitzende der Civilkammer IV. des Königlichen Landgerichts. z.: Busse. 8 usgefertigt: Hannover, den 22. Januar 1892 (L. S.) Kaltwasser, Gerichtsschreiber Königlichen Landgerichts.

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[63073] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Gubert Michael Becker, Gertrud, eb. Winterscheid, frühbere Wittwe Peter Wilhelm

karqua, ohne Gewerbe, zu Siegburg Aulgasse, vertreten durch Rechtsanwalt Justizrath Humbroich in Bonn, klagt gegen ihren genannten Ehemann, früher Bäcker, dann Tagelöhner, früher zu Siegburg Aulgasse, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Auf⸗ enthaltsort, mit dem Antrage: „zwischen den Parteien die Ehescheidung auszusprechen und dem Beklagten die Kosten zur Last zu legen“, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Bonn auf den 23. März 1892, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge⸗ dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Donner, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[63084] Landgericht Hamburg. 8 Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau Sophia Henriette Dorothea Lampe, geb. Wegner, zu Hamburg, vertreten durch die Rechtsanwälte Dres. Wachsmuth und Horwitz, klagt gegen ihren Ehemann Henri Wilhelm George Lampe, unbekannten Aufenthalts, wegen Ehe⸗ scheidung vom Bande auf Grund böslicher Ver⸗ lassung mit dem Antrage, dem Beklagten auf⸗ hes ehen. binnen gerichtsseitig zu bestimmender Frist

die Klä

ägerin zur Fortsetzung des ehelichen Lebens in einer angemessenen Wohnung wieder bei sich aufzu⸗ nehmen, derselben auch, falls die betr. Wohnung außerhalb Hamburg sich befinden sollte, das er⸗ forderliche Reisegeld zu stellen, entstehendenfalls aber den Beklagten für einen böslichen Verlasser seiner Ehefrau zu erklären und die Ehe vom Bande zu trennen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die IV. Civil⸗ kammer des Landgerichts zu Hamburg (Rath⸗ haus) auf Mittwoch, den 20. April 1892, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu be⸗ stellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Hambmerhe den 18. Januar 1892. Ferd. Wehrs, Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[63080] Oeffentliche Zustellung.

Die IG Emilie Voigt, geborene Jessat alias Jesseit, zu Schakunellen, vertreten durch den Rechtsanwalt Scharffenorth in Memel, klagt gegen ihren Ehemann, den Schuhmacher Carl Ru⸗ dolf Voigt aus Schakunellen, jetzt ohne bestimmten Aufenthalt, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage: das zwischen Parteien estchena Band der Ehe zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Memel auf den 22. April 1892, Vor⸗ mittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu be⸗ stellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

. Dudzius, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[63092] Oeffentliche Zustellung.

Die verehelichte Arbeiter Emilie Zibbe, geb. Belter, zu Wuckel, Klägerin, vertreten durch den Justiz⸗Rath Meibauer zu Köslin, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Karl Zibbe, früher in Neustettin, jetzt unbekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Ehe⸗ scheioung, mit dem Antrage zu erkennen:

1) die Ehe der Parteien wird getrennt und der Se ggte für den allein schuldigen Theil er⸗ klärt,

2) die Kosten des Verfahrens werden dem Be⸗ klagten auferlegt,

und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreites, nachdem das Verfahren durch Be⸗ schluß verkündet am 26. März 1891 auf 9 Monate ausgesetzt war, vor die zweite Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Köslin auf den 31. März 1892, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Mahlke, Kanzleirath, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[63089]

Kgl. Amtsgericht München I. Abth. A. f. Civ. Sach.

In Sachen der minderjährigen Dienstmagd Therese Sicker von Haibach, vertreten durch den Vormund Josef Pellkofer, Austragsgütler in Mitterfels, und der Curatel über das außereheliche am 30. August 1891 geborene Kind Gustav Sicker derselben, ver⸗ treten durch den Vormund Josef Pfliegl, Steinmetz, von Buchet, Klagspartei, vertreten durch den K. Ad⸗ vokaten Rechtsanwalt Pachmayr hier, gegen den Söldnerssohn Josef Hausladen von Zeltenvorf früher hier, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, Be⸗ klagten wegen Vaterschaft und Alimentation, wird Letzterer, nach erfolgter Bewilligung der öffentlichen Zustellung, zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits über den klägerischen Antrag, den Beklagten

in einem, soweit gesetzlich zulässig, für vorläufig voll⸗

streckbar erklärten Urtheil kostenfällig schuldig zu er⸗ kennen, die Vaterschaft zu dem genannten Kinde

Gustav anzuerkennen, für dasselbe einen monatlichen

vorauszahlbaren Unterhaltsbeitrag von 12 bis zum vollendeten 14. Lebensjahre, sowie die Hälfte des seinerzeitigen Schul⸗ und Lehrgeldes und der etwaigen Kur⸗ und Leichenkosten zu entrichten und an die Kindsmutter eine Tauf⸗ und Kindbettkosten⸗ entschädigung von 30 zu bezahlen, in die öffent⸗ liche Sitzung des vorbezeichneten Prozeßgerichts von Montag, den 28. März 1892, Vormittags 9 Uhr, Sitzungszimmer 25, geladen. München, den 24. Januar 1892. Der Kgl. Gerichtsschreiber: (L. S.) Reimer, Sekretär.

8

[63083]. Oeffentliche Zustellung. 1 Die ledige und großjährige Maurerstochter Eleonore Lehnhardt von Posseck, z. Zt. in Neukenroth, und der Maurer Friedrich Lehnhardt von Neukenroth, letzterer als Vormund über das am 17. Juli 1891 außerehe⸗

lich geborene Kind der Eleonore Lehnhardt, Namens „Agnes“, haben gegen den ledigen und großjährigen Glasmacher Heintich Matz von Neundorf, Kr. Saar⸗ brücken, früher in Stockheim, nun unbekannten Aufenthalts, wegen Anerkennung der Vaterschaft und Alimentation beim Königlichen Amtsgerichte Kronach Klage mit dem Antrage erhoben, den Beklagten zur Anerkennung der Vaterschaft an dem bezeichneten Kinde, zur Einräumung des gesetzlich beschränkten Erbrechts für dasselbe, zur Bezahlung eines jährlichen Alimentationsbei⸗ trages von 100 ℳ, von der Geburt des Kindes an gerechnet, bis nach dessen zurückgelegtem 14. Lebensjahre, vierteljährig vorauszahlbar, zur Bestreitung des seinerzeitigen Schulgeldes, der Kur⸗ und Beerdigungskosten, wenn das Kind innerhalb der Alimentationszeit erkranken oder sterben sollte, zur Bezahlung einer Entschädi⸗ gung von 30 für Tauf⸗ und Kindbettkosten, sowie zur Kostentragung zu verurtheilen und das Urtheil, soweit gesetzlich zulässig, für vorläufig vollstreckbar zu erklären.

Auf das mit der Klage verbundene Gesuch hat das Königliche Amtsgericht Kronach der Klagspartei das Armenrecht und, da der Beklagte unbekannten Auf⸗ enthalts ist, die öffentliche Zustellung bewilligt. Zur mündlichen Verhandlung über diese Klage vor dem Königlichen Amtsgerichte Kronach ist Termin auf Mittwoch, 23. März 1892, Vormittags 9 Uhr, anberaumt, wozu der Beklagte Heinrich Matz hiermit durch öffentliche Zustellung vorgeladen wird.

Kronach, 20. Januar 1892.

Gerichtsschreiberei des Königlichen Amtsgerichts.

Reiz, Königlicher Sekretär.

[63086] Oeffentliche Zustellung.

Der Kapellenfond Langenbrunn, vertreten durch Rechner Beil von da, klagt gegen die voll⸗ jährigen Stefanie, Josef und Johann Schnell von Leibertingen, z. Zt. an unbekannten Orten, aus Capitalzinsen von einem Darlehn für die Zeit vom 2. April 1890/91, mit dem Antrage, auf Verur⸗ theilung von 23 50 und vorläufige Vollstreck⸗ barkeit des Urtheils und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor Gr. Amtsgericht Meßkirch auf Freitag, den 4. März 1892, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der 1b Zustellung wird dieser Auszug bekannt gemacht.

Meßkirch, 22. Januar 1892.

Der Gerichtsschreiber Gr. Amtsgerichts. Bender.

[63094]% SOeffentliche Zustellung.

Der Ackerer Melchior Schwoob zu Geispolsheim, vertreten durch Geschäftsagenten Blum, klagt gegen die gewerblose Sophie Schwoob, früher zu Geis polsheim, zur Zeit ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort wegen Sandlieferung aus den Jahren 1876 und 1877 mit dem Antrage auf Zahlung von 300 nebst 5 % Zinsen vom Klagezustellungstage, sowie vorläufige Vollstreckbarkeitserklärung des er⸗ gehenden Urtheils und ladet die Beklagte zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Kaiserl. Amtsgericht zu Illkirch auf Donnerstag, den 17. März 1892, Nachmittags 3 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Schhreiber, Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Amtsgerichts Amtsgericht Hamburg.

[62198] Deffentliche Zustellung. Die Bau⸗Deputation, erste Section, zu Hamburg, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Nolte zu Ham⸗ burg, klagt gegen B. Hoffmann, früher wohnhaft zu She große Theaterstraße 42/43, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, aus einer Forderung für auf Bestellung des Beklagten gelieferte Arbeiten (Legung von Trottoirplatten) mit dem Antrage auf kost pflichtige Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 86 84 nebst 6 % Zinsen seit dem Klage⸗ tage und auf vorläufige Vollstreckbarkeitserklärung des Urtheils, und ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreites vor das Amtsgericht Hamburg, Civil⸗Abtheilung V., Damm⸗ thorstraße 10, Zimmer Nr. 31 II., auf Dienstag⸗ den 15. März 1892, Vormittags 10 ½¼ Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 8 den 19. Januar 1892. Bartels, Gerichtsschreiber des Amtsgerichts Hamburg. Civil⸗Abtheilung V.

[63087] Oeffentliche Zustellung. Amtsgericht Hamburg. Der Kaufmann A. Piening Sohn in Ottensen, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Brackenhoeft hier, klagt gegen den Kaufmann Ernst Mähl, früher St. Pauli, Marktstr. 102 wohnhaft, jetzt unbekann⸗ ten Aufenthaltes, auf Grund eines gegen Hinter⸗ legung einer Sicherheit von 250.— am 14. Sept. 1889 erwirkten Arrestbefehls, nachdem der Arrestgrund durch Urtheil vom 21. Dezbr. 1889, zugestellt am 5. Febr. 1890, seine Erledigung gefunden hat, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zu ver⸗ urtheilen, seinen Consens zu ertheilen, daß Kläger die am 16. Sept. 1889 zur Sicherheit bei der vnntsgerichtfasse hinterlegten 250.— zurückerhebe, auch das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu er⸗ klären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor das Amtsgericht Hamburg, Civil⸗Abtheilung VIII., Dammthor⸗ straße 10, Zimmer Nr. 24, I. Et., auf Dienstag⸗ den 29. März 1892, Nachmittags 1 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Hamburg, den 21. Januar 1892. A. Pick, Gerichtsschreibergehilfe des Amtsgerichts Hamburg, Civil⸗Abtheilung VIII.

[63081] Oeffentliche Zustellung.

Die Firma Gebrüder Maier, Cigarrenfabriken zu Heidelberg, Klägerin, vertreten durch Rechtsanwalt Heinemann 1. zu Hannover, klagt gegen den Kauf⸗ mann Carl Maier, hier, Raschplag⸗ jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, wegen käuflich gelieferter Waaren, mit dem Antrage, mittels vorläufig voll⸗ streckbar zu erklärenden Erkenntnisses den Betlagten kostenpflichtig zur Beüdlaann von 300 nebst 6 % Zinsen seit der Klagzustellung zu verurtheilen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu

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