Regierungs⸗Raths von Huber sei in dieser Beziehung nicht zutreffend gewesen, da er in die Durchschnittsberechnung der I“ der Waaren durch die Zölle auch alle Finanzzölle der Schweiz aufgenommen habe. Man könne aber doch nur die für die Einfuhr erheblich in Betracht kommenden Artikel be⸗ rücksichtigen, welche die Schweiz selbst erzeuge und in denen sie dem Deutschen Reich einen Wettbewerb mache. In allen diesen Artikeln sei die Schweiz bis dicht an die Grenze des Prohibitivzolls ge⸗ angen. Im übrigen könne ein Zoll von bestimmter Höhe für ein Land als Prohibitivzoll wirken, für ein anderes nicht. Auch sei es nicht ganz richtig, daß die absolute Höhe der schweizer Zölle noch hinter der der deutschen zurückbleibe. Er erkläre wiederholt, daß es nicht an den Fabrikanten gelegen habe, wenn sich die elaässisch 85 garnspinnerei nicht weiter entwickelt habe. Das sei bei einem Zoll von
80 und 36 ℳ nicht möglich gewesen. Schuld sei vielmehr, daß man
1879 den Feingarnzoll nicht auf 57 ℳ erhöht habe, wie es der
Abg. Dolfuß s. Z. verlangt habe. Den Schaden der elsässischen
Fabrikanten habe der Abg. Broemel übrigens zu niedrig berechnet: er betrage nicht 36 000, sondern 72 000 ℳ Im Jahre 1879 habe
der Abg. Broemel die „Freihandels⸗Correspondenz“ redigirt. Er
(Redner) erinnere sich, daß damals in den Berichten über die
Tarisverhandlungen kaum eine Zahl richtig gewesen sei. Am meisten habe er bedauert, daß der Abg. Broemel die in dieser Angelegenheit eingegangenen Petitionen als Bettelbriefe bezeichnet habe. Er (Redner) habe nie in diesem Hause eine schärfere Zurückweisung von Petitionen gehört, als diese, die die elsässischen Spinner aufs tiefste verletzen müsse. Trotz aller Bedenken werde seine Partei für den Vertrag stimmen. b Sstaatssecretär Freiherr von Marschall:
Der geehrte Herr Vorredner hat meiner gestrigen Bemerkung gegen den Abg. Menzer eine Deutung gegeben, die ich mir nur daraus erklären kann, daß der geehrte Herr Abgeordnete nicht im Hause anwesend gewesen ist und daher weder den Angriff des Herrn Abg. Menzer noch meine Entgegnung gehört hat Es ist mir nicht eingefallen, mit irgend einem Worte den Grundsatz aufzustellen, daß die Berathungen in einer freien Commission Geheimniß blei⸗ ben sollen; im Gegentheil, ich bin der Ansicht, daß solche freien Commissionen den selbstverständlichen Zweck haben, die Abgeordneten
über Details zu informiren, damit sie nachher im Plenum in der Lage sind, von diesen Informationen Gebrauch zu machen, soweit nicht aus bestimmten Gründen die Bitte ausgesprochen ist, den einen oder anderen Punkt geheim zu halten. Wogegen ich mich gestern gewandt habe, das war, daß der Herr Abg. Menzer einen einzelnen Ausdruck eines
Regierungscommissars aus dem Zusammenhang herausgerissen (Widerspruch rechts) und hier vorgebracht hat zu dem Zweck, den Herrn Regierungscommissar und die verbündeten Regierungen an⸗ zugreifen; und da habe ich gesagt: wenn wir auf zwanglose Be⸗ sprechungen mit den Herren Abgeordneten eingehen, so ist selbstver⸗ ständlich Voraussetzung, daß nicht der eine oder andere mehr oder minder zwanglose Ausdruck vor die Oeffentlichkeit gebracht und zum
Gegenstand einer Polemik gemacht wird, die, wie ich mich ganz milde ausdrücke, gestern einen gewissen agitatorischen Beigeschmack gehabt hat.
: Der Herr Abg. Freiherr von Stumm hat dann gestern über
die gestrigen Ausführungen des Herrn Commissars der verbündeten
Regierungen gesprochen und dabei diesen Ausführungen eine Deutung gegeben, die nach dem Wortlaut und dem Sinn derselben nicht richtig
Ich habe den Herrn Commissarius dahin verstanden, daß er ergleichende Zahlen gab zu dem Zweck, um einmal die Schwierigkeiten arzulegen, in welchen sich die Unterhändler befanden, wenn sie von
der Gegenseite eine Concession bezüglich eines Zollsatzes verlangten, nd von der Gegenseite erwidert wurde: euer eigener Zollsatz ist ja iel höher. Da müssen zuweilen Argumente angewandt werden, die die
Gegenseite nachher auch anwendet. Der andere Zweck, den der Herr
egierungscommissar verfolgte, war der, zu zeigen, wie übertrieben ie abfälligen Urtheile über den schweizer Zolltarif gewesen sind. Zu em Zwecke hat er vergleichende Zahlen über die beiderseitigen Zoll⸗ arife beigebracht. Daß derartige Zahlen nur einen relativen Werth aben, ist außer Zweifel. Ich darf den Herrn Vorredner daran er⸗ nnern, daß ich bei meiner einleitenden Bemerkung selbst gesagt habe: es ist eine mißliche Sache, zwei Zolltarife zu vergleichen. Denn Zoll⸗ tarife verschiedener Länder bilden in gewisser Hinsicht incommensurable
Größen, weil verschiedene Zölle denselben Schutz und dieselben Zölle
verschiedenen Schutz bedeuten. Wenn wir den deutschen Zolltarif mit dem schweizer vergleichen, so wird man schon deshalb zu keinem genauen Resultat kommen, weil ja in den Zoll⸗
einnahmen des deutschen Tarifs die hohen Finanzzölle ent⸗ halten sind auf Kaffee und Petroleum ꝛc., weil ferner in den Zoll⸗ einnahmen des deutschen Zolltarifs die Getreidezölle enthalten sind, die die Schweiz gar nicht kennt. Danach ist zweifellos, daß solche
Vergleichungszahlen nur einen relativen Werth haben. Und unter
diesen Umständen hat der Herr Commissar nicht beabsichtigt und nicht
beabsichtigen können, irgend eine Kritik an unseren Zolltarif zu legen.
Ich kann dem Herrn Vorredner zum Schluß nur noch sagen, daß ich vollkommen aufrecht erhalte, was ich in meiner Rede aus⸗ gesprochen habe, daß nämlich die verbündeten Regierungen entschlossen sind, den Grundsatz der Stabilität auch bezüglich es Schutzes unserer nationalen Arbeit aufrecht zu erhalten. Das ist ie allein maßgebende und autorisirte Erklärung.
Abg. Möller (ul.): Er müsse leider feststellen, daß draußen im Lande diejenigen, die am Handelsvertrag interessirt seien, es nicht verstehen könnten, daß ein Vertrag, der nach deutscher Seite hin den Schutz vermindere, nach der schweer Seite aber erhöhe, ein guter Vertrag
ein solle. Besonders tade ten sie, daß die deutschen Regierungs⸗Com⸗
nissare den autonomen Tarit als Grundlage ihrer Verhandlungen ngenommen hätten. Die Schweiz habe derartige Versuche, sich inen autonomen Tarif zu construiren und diesen für die Verhand⸗ ungen zu verwerthen, schon früher gemacht; doch sei ihr das immer ißlungen, insbesondere habe Frankreich ei den Verhandlungen von 1884 es abgelehnt, sich darauf einzulassen. So, meinten weite
Kreise des Volkes und auch die „Frankfurter Zeitung“ habe es aus⸗ gösprochen, hätte auch die deutsche Regierung nicht auf die er Basis verhandeln sollen; dann wäre vielleicht der Vertrag günstiger ausgefallen. Es werde immer gesagt: man solle sich die Verträge erst ansehen, wenn die Schweiz mit ihren Verhandlungen wegen der Handelsverträge mit anderen Ländern fertig wäre, — ö werde man auf den Abschluß der Verhandlungen mit Frankreich vertröstet; die Schweiz hätte Deutschland gegenüber nicht alle Trümpfe aus der Hand geben dürfen. Wenn sich aber die Nachricht bestätige, daß die Schweiz ihren Unterhändlern Vollmacht gegeben habe, mit rankreich auf Grund ihres Conventionaltarifs und des französischen Minimal⸗ tarifs zu verhandeln, dann wäre man um eine Illusion ärmer und müßte den Vertrag hinnehmen mit all den Trümpfen, welche die Schweiz in der Hand behalten habe. Er mäse erklären, daß, trotzdem der Vertrag so ungünstig sei, er doch aus ähnlichen Gründen, wie der Abg. Freiherr von 86 derskaeges habe, se sihn stimmen werde. mnun, wo liege das größere Interesse an dem Vertrage? uhr der Schweis nach Beufschland sei i 1
s frage sich Die Ein⸗ letzten zehn Jahren
gestiegen von 141 ½ auf 181 Millionen, während die deutsche Ausfuhr nach der Schweiz in den letzten Jahren sehr schwankend gewesen sei und jetzt sogar nur 177 Millionen gegen 180 Millionen im Jahre 1880 betrage. Andererseits betrage der Handel der Schweiz mit Deutschland 28 % ihres Gesammthandels, die Gesammteinfuhr aus Deutschland nach der Schweiz 29,6 % und die Gesammtausfuhr nach Deutschland 26 %. Dagegen betrage das Gesammtinteresse Deutschlands an dem schweizer Handel 5 %, die Gesammteinfuhr aus der Schweiz nach Deutschland 4,4 %, die Gesammtausfuhr nach der Schweiz 5,4 %. Von den 181 Millionen der schweizer Einfuhr nach Deutsch⸗ land seien noch 70 Millionen für Rohseide abzuziehen, weil die Seide vor allem mercantile Operationen verlange; es blieben also noch etwa 110 Millionen schweizerischer Ausfuhr nach Deutschland. Dem gegenüber sei Deutschland mit 165 Millionen an der Schweiz inter⸗ essirt, weil von den 177 Millionen noch 12 Millionen für Brenn⸗ materialien abgingen. Deutschlands Interesse am Handel mit der Schweiz sei also ein größeres. Es komme auch darauf an, wie der Gesammthandel eines Landes im Falle eines Zollkrieges sich stellen würde, und da glaube er, daß kein Land es verwinden könne, im Kriegszustand mit einem Lande zu stehen, an dem es mit 28 % seines Gesammthandels interessirt sei. Die Lage Deutschlands gegenüber der Schweiz sei noch eine verhältnißmäßig glückliche gewesen und weite Kreise im Lande seien der Meinung, daß man bei diesen Verträgen nicht alles herausgeholt habe, was hätte herausgeholt werden können. Das erkläre sich auch aus der Art, wie die Verträge abgeschlossen worden seien. In der Schweiz habe man mit den Unterhandlungen Leute betraut, die mitten im geschäftlichen Leben ständen; in Deutsch⸗ land sei das nicht verträglich mit der ganzen Art, solche Dinge zu behandeln. Wohl habe man reichlich Informationen eingezogen, aber man könne unmöglich von bureaukratisch gebildeten Leuten ein volles Verständniß der Forderungen des praktischen Lebens verlangen. Die Schweiz sei bei den Verhandlungen geschickt und offen zu Werke gegangen; sie habe seit Jahren offen erklärt, daß sie darauf ausgehe, die Industrieen, die bei ihr noch nicht existirten, groß zu ziehen. Bisher sei das bei einjähriger Kündigun nicht möglich gewesen, nun aber könnten nach Ablauf der zwölf Vaßre des Vertrages die ent⸗ sprechenden Zweige der schweizer Industrie mit der deutschen in Wett⸗ bewerb treten, und Deutschland habe einen werthvollen Markt ein⸗ gobüßt. Die Verzollung nach dem Bruttogewicht bedeute eine Er⸗ zhöhung der Zollsätze, die bei den erhöhten Sätzen des Vertrages theilweise bis 200 % gehe. Die Beunruhigung industrieller Kreise wegen des bhäsfäs Veredlungsverkehrs sei unbegründet. Bis⸗ her habe die Regierung die Befugniß gehabt, in jedem einzelnen 88 zu prüfen, ob, der Veredelungsverkehr vortheilhaft sei. Eigentliche Verbote seien aber nur selten vorgekommen; es habe also der Vertrag nur die geringe Zahl der Fälle von pafsivem Ver⸗ edelungsverkehr erlaubt, die hätten verboten werden können. Für den Transitveredelungsverkehr se aber für jeden einzelnen Fall die Prüfung vorbehalten, also der gefahrdrohende englische Wettbewerb abgewehrt. Er hoffe, daß der Vertrag nicht die ungünstigen Wirkungen haben werde, die man voraussage. Seine Partei hoffe, daß durch Handels⸗ verträge das System gebrochen werde, das durch ganz Europa, ja durch die ganze Welt gegangen sei und überall die Schutzzollmauern höher gezogen habe.
Staatssecretär Freiherr von Marschall:
Meine Herren, der geehrte Herr Vorredner hat im Laufe unserer Verhandlungen in so sachlicher und in so dankenswerther Weise mit⸗ gearbeitet, daß es mir fernliegt, gegen ihn zu polemisiren. Ich möchte nur einige allgemeine Bemerkungen an seinen Vortrag knüpfen. Es ist eine Thatsache, daß dieser Vertrag in weiten Kreisen gewisse Be⸗ fürchtungen erregt. Ich verstehe auch vollkommen, daß es für Leute des praktischen Lebens nicht möglich ist, sich in den Irrgängen der Meistbegünstigung zurechtzufinden, daß sie einfach den gegenwärtigen Zustand mit einem späteren Zustand vergleichen. Ich bin auchweitentfernt etwa den Interessenten, die von ihrem Petitionsrecht Gebrauch machen und vielleicht Unrichtiges behaupten, mit einer anderen Waffe ent⸗ gegenzutreten als mit einer rein sachlichen Entgegnung. Aber ich muß doch immer wieder, auf die Gefahr hin, mich zu wiederholen, sagen, daß die weit verbreitete Anschauung, der neue Vertrag ent⸗ halte ungünstigere Zollsätze als deralte, ein vollkommener Irrthum ist. Die Schweiz hat nach dem alten Vertrag uns gegenüber etwa 24 Zollsätze gebunden, die einen Exportwerth von noch nicht 20 Millionen Mark darstellen, ungefähr ein Zehnte! unseres Exports nach der Schweiz; für neun Zehntel unseres Exports im Werth von über 150 Millionen Mark sind in dem alten Vertrage keine Zollsätze festgestellt. In dieser Beziehung hatte alfo die Schweiz vollkommen freie Hand, die Zollsätze anzusetzen, wie sie wollte. Sie konnte freihändlerisch, sie konnte schutzzöllnerisch, sie konnte prohi⸗ bitiv verfahren; sie hatte nur die eine Verpflichtung, uns meistbegünstigt zu behandeln, also, wenn sie sich Beschrän⸗ kungen auferlegte, dieselben uns auch zu gute kommen zu lassen. Diese Vortheile, die wir aus der Meistbegünstigung genossen, waren zwar unentgeltliche, aber auch jederzeit widerrufliche, und da sage ich: wer eine Einnahme, die ihrer Natur nach in das Extraordinarium ge⸗ hört, in das Ordinarium einstellt, der wird eines Tages eine Ent⸗ täuschung erleben, und gerade so geht es denjenigen Interessenten, welche sich mit den Meistbegünstigungssätzen sicher gefühlt, sie als ein wohl erworbenes Recht betrachtet haben und nun, da die Verträge, auf denen sie beruhen, außer Kraft treten, sich vorwurfsvoll an die Regierung wenden und fragen: wo bleiben meine Zollsätze? Die Antwort ist einfach die: wer sich auf die Dauer die
Zollsätze sichern will, der darf seine Handelspolitik nicht auf die Meist⸗
begünstigung allein stützen, der muß eben Tarifverträge abschließen,
und daraus ergiebt sich eben die Nützlichkeit und Nothwendigkeit des
Vorgehens der verbündeten Regierungen. Aber eine Erscheinung ist zweifellos die allermerkwürdigste in der ganzen Discussion, und das ist die, daß auch principielle Gegner der Handelsverträge und speciell der Tarifverträge den verbündeten Regierungen einen Vorwurf daraus machen, daß die bisherigen Meistbegünstigungssätze mit der Schweiz außer Kraft treten. Seit Wochen, seit Monaten weisen wir auf den
1. Februar hin und sagen: da treten alle Verträge außer Kraft, damit ver⸗
liert die Meistbegünstigung ihren Werth, also ist es nothwendig, anderweit Fürsorge zu treffen. Und nun, wo es so weit gekommen ist, wo der 1. Februar vor der Thür steht, werfen die Gegner der Handelsverträge den verbündeten Regierungen vor, daß wir es verschuldet hätten, daß die gegenwärtigen Meistbegünstigungssätze nicht mehr gelten. Das heißt die Sache auf den Kopf stellen. Die Meistbegünstigungssätze sind am 1. Februar unwiderruflich verloren, und die verbündeten Regierungen haben es erreicht, zu verhindern, daß nun die autonomen Zolltarife in Kraft treten. Sie haben also jedenfalls das Verdienst, daß ein günstigerer Zustand eintritt, als er sonst eingetreten wäre.
Der geehrte Herr Vorredner hat auch die Frage angeregt, ob die verbündeten Regierungen wohl daran gethan haben, den neuen schweizerischen Generaltarif als Basis der Verhandlungen zu acceptiren, und er hat auf einen Vorgang aus schweizerisch⸗französischen Ver⸗ handlungen vom Jahre 1881 hingewiesen. Damals lag aber die Sache wesentlich anders. Damals hatte die schweizerische Regierung, weil sie nicht sicher war, wie die Volksabstimmung eventuell ausfallen
würde, den neuen Zolltarif gar nicht definitiv in der Bundes⸗ versammlung durchberathen lassen, sondern eine zweite Be⸗ rathung vorbehalten, und in diesem Stadium hat die schweizerische Regierung bei der französischen den Versuch gemacht, diesen noch nicht fertigen, noch nicht Gesetz gewordenen Zolltarif als Verhandlungsbasis einzusetzen und dagegen hat sich der Minister Tirard in der Erklärung gewendet, die der Herr Vorredner verlesen hat. Also damals stand die Sache ganz anders. Wir haben in dem Augenblick die Verhandlungen abgebrochen, wie es infolge des Referendums zweifelhaft wurde, ob der Zolltarif Gesetz würde; nachdem die Volks⸗ abstimmung zu Gunsten des Vertrages erfolgt war, haben wir die Verhandlungen wieder aufgenommen.
Es ist mir aus den Worten des Herrn Vorredners nicht klar geworden, auf welcher Basis denn eigentlich die Ver⸗ handlungen mit der Schweiz hätten stattfinden können. Er hat in einer Weise gesprochen, die vermuthen läßt, daß er eigentlich eine Verabredung über einen Zolltarif ad hoc voraus⸗ setzte, denn er hat ausdrücklich zugegeben, daß der alte Tarif für die Schweiz wohl nicht als Vertragsbasis hätte benutzt werden können.
Es ist im Laufe der Verhandlungen auch der allgemeine Vorwurf gegen die schweizer Regierung erhoben worden, daß sie es in der Ge⸗ wohnheit habe, immer dann neue Zolltarife zu errichten, wenn ihre Vertragstarife ablaufen und Verhandlungen mit anderen Staaten bevorstehen. Das ist ganz richtig, liegt aber in der Natur der Sache. Ein Land, das, wie die Schweiz, umfassende Tarifverträge hat, ist, so lange diese Tarifverträge laufen, in der autonomen Zollgesetzgebung gehindert, es kann allenfalls partielle, aber niemals totale Revisionen der Zollsätze vornehmen, für solche ist der Augenblick erst ge⸗ kommen, wenn die Gesetzgebung wieder freie Hand hat, das ist also, wenn die alten Verträge abgelaufen sind. Wir werden, meine Herren, uns demnächst ganz in derselben Lage befinden, wir werden uns nach 12 Jahren der Pflicht nicht entziehen können, unseren autonomen Zolltarif zu revidiren, wir haben daher gar keinen Anlaß, jetzt das Prinzip aufzustellen, daß Zolltarife, die unmittelbar vor dem Eintritt von Vertragsverhandlungen errichtet werden, Popanze oder Papierexistenzen werden. Wenn wir in zwölf Jahren unseren autonomen Tarif revidiren und dann irgend ein Staat den neuen Tarif als Vertragsbasis nicht annehmen wollte, glaube ich, würden wir uns das aufs entschiedenste verbitten, und auch im internationalen Leben gilt der Grundsatz: „Was du nicht willst, was man dir thu““ u. s. w.
Der Herr Vorredner hat dann die Chance eines eventuellen Zollkrieges abgewogen und dabei hervorgehoben, daß gerade die Schweiz ein stärkeres Interesse habe an der Aufrecht⸗ erhaltung wirthschaftlicher Beziehungen mit Deutschland als Deutsch⸗ land umgekehrt mit der Schweiz. Das ist ganz richtig, und trotzdem würde dieses Verhältniß allein keine genügende Basis geben, um darauf allein die bestimmte Hoffnung eines glücklichen Er⸗ folges zu gründen. Gewiß würde die Schweiz durch eine Absperrung gegen Deutschland sehr schwer leiden, denn die Schweiz ist auf ihren Export angewiesen. Ich könnte mir aber immerhin denken, daß es Staaten giebt, welche in einem wirthschaftlichen Bruch zwischen Deutschland und der Schweiz eine sehr wünschenswerthe Gelegenheit erblicken könnten, nun ihrerseits der Schweiz entgegenzukommen unter der Voraussetzung, daß ihnen der schweizerische Markt eröffnet werde. Und so könnte es schließlich dahin kommen, daß wir im Vertrauen auf unsere Stärke einen Kampf beginnen, schließlich aber zum Resultat kämen, daß wir die Geschäfte Anderer geführt haben. Nun, meine Herren, bin ich der Ansicht, daß, wer Vertragsverhandlungen führen will,, sich nicht lediglich auf den Standpunkt stellen darf, zu fragen, was wir wünschen, sondern was wir von dem Anderen billigerweise verlangen können. Es ist durchaus kein unbilliges Verlangen seitens der Schweiz, wenn sie, nach alledem, was sie erfahren hat seit 10 Jahren, nun auch ihrer⸗ seits ihren Zolltarif erhöht. Deutschland hat im Jahre 1885 seine Zölle gegen die Schweiz erhöht, es ist Oester⸗ reich nachgefolgt, desgleichen Italien im Jahre 1887, und schließlich ist durch die neueste französische Gesetzgebung auch der Ring nach der Westseite geschlossen. Ich meine: wer das ins Auge faßt, wird nicht sagen können, daß es eine unbillige Zu⸗ muthung seitens der Schweiz an uns war, daß sie einen neuen höheren Generaltarif bei den Vertragsverhandlungen zu Grunde legt.
Ich kann Sie nach alle dem nur bitten, auch diesen Vertrag zu genehmigen, und denjenigen Herren, die beeindruckt sind von den Be⸗ unruhigungen, die vielfach in weiten Kreisen bestehen, möchte ich doch das eine entgegenhalten: sehr viele von denen, die heute nach wirth⸗ schaftlichem Bruche und nach Zollkriegen rufen, sind nur deshalb so energisch, weil sie die beruhigende Gewißheit haben, daß der Reichstag auch diesen Vertrag mit großer Mehrheit genehmigen wird. ( Keiterkeit.)
Abg. Broemel (dfr.): Man habe Unrecht, sich über die Zoll⸗ erhöhung der Schweizer zu beklagen, Der schweizer Zoll für Woll⸗ waaren z. B. betrage nach dem Vertrage nur 55 — 80 Fr. für den Doppelcentner, der deutsche 130 — 220 ℳ Was die Ausfuhr betreffe, so seien die Interessen, die sich gegenüberständen, in ihrer Bedeutung für das wirthschaftliche und industrielle Leben gleich, und der Abg. Dr. von Bennigsen habe mit Recht gesagt, daß das Interesse der deutschen Ausfuhr nach der Schweiz dem Umfange und Werthe nach viel größer sei als das der Schweiz nach Deutschland. Er bleibe dabei, daß die elsässischen Spinnereien infolge der Zoll⸗ ermäßigung von durchschnittlich 9 ₰ für das Kilogramm nicht mehr als 36 000 ℳ Verlust haben würden. Wenn der Abg. Dr. Petri meine, er (Redner) hätte sich wahrschein⸗ lich um eine Null geirrt, so habe er für diese Behauptung auch nicht den Schatten eines Beweises beigebracht. Ganz mit Recht habe der Abg. Dr. Barth angesichts dieser großen capitalkräftigen Industrie diesen Zollverlust als eine Lumperei bezeichnen können. Die Petition der elsässischen Spinner gehe mit den Zahlenangaben in einer Weise um, daß er sagen müsse: er habe in den acht Jahren seiner parlamentarischen Praxis eine so übertriebene Art, den Reichstag zu verwirren, noch nicht erlebt. Der Abg. Freiherr von Stumm habe behauptet, daß zu der Zeit, als er (Redner) die „Freihandelskorrespon⸗ denz“ herausgegeben habe, diese nicht eine einzige richtige Zahl gegeben habe. Er verzichte darauf, in diesem Augenblick den Be⸗ weis zu liefern, daß diese Behauptung falsch sei. Es wäre spott⸗ billig, den Abg. Freiherrn von Stumm in diesem Augenblick daran zu erinnern, welchen Gebrauch er von seiner wirthschaftlichen Macht⸗ fülle mache. Denn es stehe außer Zweifel, daß, wenn es irgend einen Fabrikanten im Deutschen Reich gebe, der durch sein Auftreten gegenüber den wirthschaftlich Schwächeren die Bestrebungen der Socialdemokratie zu fördern bestrebt gewesen sei, so sei es der Abg. Freiherr von Stumm im „Königreich Stumm“ gewesen. Er weise diese Art der Behandlung eines Gegners weit von sich ab, und er hoffe, daß sich in diesem Hause eine solche Kampfesweise nicht ein⸗ bürgern werde. 1 8
Abg. von Vollmar (Soc.): Seine Partei sei für den Handels⸗ vertrag mit der Schweiz, wenn auch manche Zollpositionen ihr be⸗
denklich erschienen. Uebrigens habe man nach den gründlichen Aus⸗
Einwirkungen des schweizer Vertrages auf die Industrie hier er⸗ warten müssen, als erbracht worden seien. Ob die Berechnung des Abg. Dr. Petri oder die des Abg. Broemel über den der Textil⸗ Industrie voraussichtlich erwachsenden Schaden richtig sei, sei
Pens gleichgültig, der Schaden sei verschwindend klein gegenüber der
edeutung dieser Industrie, zudem betrage der schweizer Zoll in Zukunft nur 7 Fr., der deutsche immer noch 24 ℳ Man klage auch über die großen Lasten, die der deutschen Industrie im Vergleich zur schweizer aus den socialpolitischen Gesetzen erwüchsen; solche Gesetze habe die Schweiz freilich nicht, wohl aber den Normalarbeitstag und ein strenges Fabrikgesetz, das ihrer Industrie viel größere Opfer auferlege. Abg. Freiherr von Stumm meine, der Schaden, der der elsässischen Textilindustrie aus dem Vertrage erwachse, würde die Fabrikanten ins französische, die Arbeiter ins sozialdemokratische Lager treiben; er (Redner) stelle fest, daß der Abg. Freiherr von Stumm meine, wenn diese Millionäre einen kleinen wirthschaftlichen Schaden hätten, gingen sie zu den Franzosen über! Außerdem seien aber die Fabrikanten in Mülhausen schon heut Protestler, die Ar⸗ beiter Socialdemokraten. Uebrigens werde der Abg. Broemel, dessen heutige Ausführungen er im Uebrigen unterschreibe, damit auch keinen Wall gegen die Socialdemokratie errichten — die Socialdemokraten zögen eben Nutzen von der Schutzzöllnerei, wie vom Freihandel. Die Klagen der Textilindustrie 2 an die falsche Adresse gerichtet, eigentlich müßten sie sich gegen die Rohmaterialpreise richten. Der Ubg Freiherr von Stumm habe gestern gemeint, das Schutzzollsystem habe die hohen Löhne und einen ungeahnten Wohlstand veranlaßt. In der That seien die Löhne in Deutschland durchaus nicht hoch, zumal
mit Rücksicht auf die durch die Getreidezölle veranlaßte Theuerung.
Die Regierung selbst habe sich genöthigt gesehen, von dem Schutz⸗ zoll etwas abzubröckeln; sie sage zwar, es solle mit diesem Abbröckeln. nicht fortgefahren werden, und er glaube, daß sie den Willen dazu habe, aber dabei nütze kein Wille, sondern die Verhältnisse seien ausschlaggebend, und nach weniger Zeit als nach zwölf Jahren werde man in dieser Beziehung große Wunder erleben. Darum meine er, daß die Ansicht der Abgg. Freiherr von Stumm und Dr. von Bennigsen, man würde jetzt zu einer dauernden Sta⸗ bilitt kommen, unrichtig sei. Dem Abg. Dr. von Bennigsen scheine diese Ruhe und Stetigkeit das letzte Mittel zu sein, um dem liberalen Bürgerthum in Deutschland mehr Einfluß zu geben. Er (Redner) se überzeugt, daß das liberale Bürger⸗ thum den dazu nöthigen Zeitpunkt versäumt habe, und jetzt habe der vierte Stand, die Socialdemokratie, viel zu viel Macht ge⸗ wonnen, als daß das liberale Bürgerthum noch wesentlichen Einfluß ewinnen könnte. Der Abg. Dr. Petri habe gemeint, der schweizerische Vertrag habe, im Gegensatz zu dem österreichischen und italienischen, keine politische, sondern nur commerzielle Bedeutung. Er (Redner) könne das nicht zugeben. Deutschland habe mit der Einführung des
Schutzzolles, wenn nicht den Anfang gemacht, so doch den Ausschlag
gegeben. Die Schutzzollpolitik habe auch auf die politischen Ver⸗ hältnisse ungünstig eingewirkt. Es sei nunmehr Deutschlands Pflicht, bei der Rückkehr von dem Schutzzollsystem die Führung zu über⸗ nehmen; müsse man dabei Opfer bringen, so sei das die Folge der früheren Sünden. Uebrigens seien die Nachtheile, die Deutschland daraus erwüchsen, kleiner, als die Vortheile, und, abgesehen von allem Kleinkram, liege ein Vortheil namentlich darin, daß in dem Maß der Ausdehnung der deutschen Verträge die anderen Staaten sich dem Reiche freundlich erweisen würden. Das sei das beste Mittel, die Schutzzöllnerei in Frankreich und Spanien zu isoliren, und das müsse Deutschlands Aufgabe für die nächste Zeit sein. In diesem Sinne werde seine Partei für den Vertrag stimmen, und er füge nur den Wunsch hinzu, daß dieser Vertrag nicht der letzte seiner Art sein möge, sondern er wünsche vielmehr, daß diese Verträge weiter aus⸗ gebaut und mit anderen Staaten auch solche abges chlossen werden mögen zu gegenseitigem Nutzen, sodaß sie zu freundschaftlichen Ver⸗ h. mit immer mehr Staaten führten. bg. Menzer Er weise auf das entschiedenste die
Unterstellung zurück, als habe er bei seiner gestrigen Klage im Inter⸗ esse der Roßhaarfabrikanten agitatorische Tendenzen verfolgt. Er habe sich von vornherein als loyaler Gegner bekannt und sich vor⸗ behalten, sich überzeugen zu lassen. Er habe auch keine Indiscretion durch seine gestrigen Mittheilungen aus der freien Commission be⸗ gangen, denn die verschiedensten Redner hätten auf diese Verhand⸗ ungen Bezug genommen. Nachdem das sogar der Regierungscommissar gethan, habe er keine Veranlassung gehabt, mit der Erwähnung jener Aeußerung eines Regierungscommissars zurückzuhalten, die er auf eine ruhige und sachliche Frage gemacht habe. Den gestrigen An⸗ griff des Staatssecretärs Freiherrn von Marschall habe er also nicht verdient. Hätten ihm die Aufklärungen in der Commission genügt, so hätte er gern noch in letzter Stunde für den Vertrag gestimmt, nun sei es ihm unmöglich. 1
Abg. Hickel (Soc.): Mit der Löhnung ihrer Arbeiter hätten es die elsässischen Fabrikanten nicht so genau genommen, wie mit diesem Vertrag, denn sie hätten, um nicht selbst den Nachtheil der ungünstigen Lage ihrer Industrie zu tragen, die Löhne herabgesetzt. Bei Herrn Schlumberger in Mülhausen habe eine Weberin früher in vierzehn Tagen 30 ℳ, jetzt nur 16 ℳ verdient und dazu kämen noch Geldstrafen. Die Elsässer übertrieben hier die Schädigung der Industrie durch den Vertrag gerade so, wie der Abg. Dr. Simonis es beim italienischen Weinzoll gethan habe. 18
Abg. Winterer (b. k. F.): Die Elsässer übertrieben nicht, sondern thäten nur ihre Pflicht. Seine Devise sei nicht auf Agitation, sondern auf Ueberzeugung und Pflicht gegründet. Er habe bei diesen Fragen ganz besonders die Arbeiter im Auge. Der Abg. Hickel sollte wissen, daß die Lage der Arbeiter im Elsaß sehr gedrückt und eine große Zahl arbeitslos sei. Er (Redner) befürchte von dem Vertrag, daß die Lage der Industrie noch ungänstiger werden könne als jetzt. Die Production in Mülhausen sei schon Fsehea und eine weitere Beschränkung auf drei Monate sei schon beschlossen. Er werde seine Stellung vor der Arbeiterschaft von Mülhausen wohl zu verantworten wissen, die übrigens nicht socialdemokratisch sei, denn bei der letzten Wahl hätten die Socialdemokraten von 10 000 ab⸗ gegebenen Stimmen nur 2600 gehabt. Mülhausen habe 22 000 Arbeiter, sei Industriestadt, und alles hänge vom Zustande der Industrie ab, die tri cegehi im oberen Elsaß 40 000 Arbeiter be⸗ schäftige. Der Durchschnittslohn betrage nach der Lohnstatistik der Berufsgenossenschaften 606 ℳ jährlich in der Textilindustrie, ins⸗ gefammt also für 40 000 Arbeiter 44 Millionen Mark. Wenn durch den Vertrag eine Beschränkung von 20 bis 25 % eintreten sollte, was Gott verhüten möge, dann könnten die Arbeiter nicht begreifen, weshalb man hier nicht das Wort genommen habe. Er habe ebenfalls Verkehr mit den Arbeitern, mehr als mit den Fabrikanten, aber er werde sich nicht von der Socialdemokratie Rath erholen, was er zu thun habe. .Abg. Graf von Kanitz (cons.): Er lege dagegen Verwahrung ein, daß die elsässischen Arbeitgeber die Löhne herabgesetzt haben sollten, um den Unterschied zwischen den früheren und den jetzigen in ihre Tasche zu stecken. Wenn die Löhne von 30 auf 16 ℳ gesunken seien, so sei daran der Rückgang des Preises der Waare und der Rückgang des Absatzes schuld. Gerade die, welche sich Vertreter der Arbeiter nennten, sollten Bedenken tragen, für einen Vertrag zu timmen, der, die Ausfuhr verhindere und den ausländischen Wett⸗ hewerb erleichtere. Die Aeußerung des Staatssecretärs, daß Viele gegen den Vertrag stimmten, weil er doch mit großer Mehrheit angenommen werde, während sie eine ver⸗ tragslose Zeit unter allen Umständen vermeiden wollten, passe auf ihn ganz gewiß nicht. Er habe keine Bedenken gegen eine vertragslose Zeit, denn der jetziger Vertragstarif mit der Schweiz futthalte Lanz unwichtige Positionen, und man habe bis 1883 über⸗ senpt ohne Vertragstarif gewirthschaftet und sich ganz wohl dabei tarif fe⸗ Er bedauere, daß auf deutscher Seite auf diesen Vertrags⸗ ment sll Feßßer Werth gelegt sei, denn die Schweiz habe das erkannt Die F eshalb rückhaltloser mit ihren Forderungen hervorgetreten. 8 ranzosen hätten nicht solche Eile, sie warteten ruhig, bis sie
führungen in der Presse viel bessere Beweife für die nachtheiligen
8.
bessere Bedingungen bekämen. Die gestrigen Ausführungen des Re⸗ gierungscommissars seien für ihn die lehrreichsten aus den ganzen Ver⸗ tragsverhandlungen gewesen; denn er habe die Gründe offenbart, die für die Regierung b gewesen seien, um im österreichischen Vertrage Concessionen zu machen ohne entsprechende Gegenleistung, und den schweize⸗ rischen Vertrag habe der Regierungscommissar gestern damit vertheidigt, daß die deutschen Follsäge immer noch höher seien als die schweizerischen. Der Staatssecretär Freiherr von Marschall habe allerdings diese Aeußerung in anderem Lichte darzustellen gesucht: der Regierungs⸗ commissar habe nur auf die Schwierigkeiten der Verhandlungen hin⸗ weisen wollen. Warum habe sich der Regierungscommissar die schwie⸗ rige Arbeit gemacht, die einzelnen Durchschnittszölle zu berechnen? Danach scheine doch zuzutreffen, was er (Redner) vor sechs Wochen gesagt habe, daß ein gewisser freihändlerischer Geist aus den Verträgen wehe. Weil die deutschen Zölle höher gewesen, seien sie herabgesetzt worden; wohin solle man mit solcher Politik kommen? Deutschland habe in⸗ folge des schweizerischen Generaltarifs bei diesen Verhandlungen den kürzeren gezogen. Wenn es richtig sei, daß die elsässischen Spinnereien nur für den Bedarf der Weberei arbeiteten, weshalb habe man denn die deutschen Zölle herabgesetzt und eine Erhöhung der schweizerischen zugelassen? Die englischen Garne würden jetzt mehr als bisher ihren Weg nach Deutschland finden, um so mehr, als die englische Garnausfuhr nach Amerika infolge der Mac Kinley⸗Bill sehr erheblich zurückgegangen sei. Keiner würde sich mehr freuen als er, wenn seine Befürchtungen nicht einträfen, aber besser sei es, den v“ abzulehnen. 88
Abg. Freiherr von Stumm (Rp.): Die Freihändler hätten 1879 behauptet, daß unter dem neuen Zolltarife der ganze Holz⸗ und Getreidehandel von Danzig und Königsberg zu Grunde gehen würde: Diese Prophezeiungen seien nicht eingetreten. Der Abg. Broemel habe wieder von einem „König“ Stumm gesprochen, aber in dem Districte dieses „Königs“ Stumm gebe es keine Socialdemokraten. Eine deutsche Lohnstatistik gebe es noch nicht, aber aus einer ihm vorliegenden Arbeit ersehe er, daß eine erhebliche Lohnsteigerung von 20 bis 30 % seit 1879 eingetreten sei; und er sei bereit, den Beweis dafür zu liefern. Der Zolltarif von 1879 habe Deutsch⸗ land auf eine vorher ungeahnte Höhe gehoben, das könne niemand be⸗ streiten. Und auf diesem Standpunkte bleibe er stehen.
Abg. Dr. Barth (dfr.): Die „Freihandels⸗Correspondenz“ habe er stets aufmerksam gelefen, die dort gegebenen Zahlen seien sämmt⸗ lich richtig, und wenn der Abg. Freiherr von Stumm sage, es sei in jener Correspondenz behauptet worden, durch die Getreide⸗ und Holzzölle würde der ganze Getreide⸗ und Holzhandel von Königsberg und Danzig vernichtet werden, so könne er nur sagen, eine solche Be⸗ baüpzung habe niemals darin gestanden. Allerdings sei häufig und mit Recht hervorgehoben worden, daß die Getreide⸗ und Holzzölle schon in dem kleinen Maßstabe von 1879 dazu bei⸗ tragen würden, diesen Handel in den Ostseeplätzen zu schädigen, und diese Schädigung sei in der That eingetreten. Der Abg. Winterer habe darauf aufmerksam gemacht, daß die Verhältnisse im Elsaß ungünstig lägen und sich noch verschlimmern könnten. Wenn das geschehen sollte, so stehe das durchaus in gar keinem Causal⸗ zusammenhang mit jener Verminderung der Zölle auf Feingarn. Die Herren seien immer bereit, alle Schmerzen, die in Zukunft er⸗ folgen könnten, zu erklären aus dem nicht genügenden Zollschutz. Es handele sich hier übrigens nur um 36 000 ℳ
Darauf wird die Generaldiscussion geschlossen und in der Specialdiscussion die einzelnen Theile des Vertrags ohne Be⸗ sprechung genehmigt, desgleichen der Vertrag im ganzen.
Darauf berichtet der Abg. Büsing (nl.) über die Be⸗ rathungen der Commission, welche die Vorlage über die An⸗ wendung der vertragsmäßigen Zollsätze 8 Getreide vor⸗ berathen hat. Die Commission hat der Vorlage folgende Fassung gegeben: , G
Ausländisches Getreide (Weizen, Noggen, Hafer, Gerste, Mais und Hül enfrüchte) wird bis zum 30. April 1892 ein⸗ schließlich ohne Nachweis der Abstammung aus Vertrags⸗ staaten oder meistbegünstigten Ländern zur Entrichtung der für diese Getreidearten am 1. Februar 1892 in Kraft treten⸗ den ermäßigten Zollsätze zugelassen. Die Bestände an ausländischem Getreide, welche nach amtlicher Fest⸗ stellung am 1. Februar 1892 den Inhabern von Mühlen auf Zollconto angeschrieben und in den der Zoll⸗ behörde angemeldeten Räumen in Form von Körnern oder Mehl — letzteres unter Zugrundelegung des festgesetzten Aus⸗ beuteverhältnisses berechnet — gelagert sind, sind, soweit dieselben bis zur Abrechnung nicht zur Ausfuhr gelangt sind, ohne Nachweis der e. aus Vertragsstaaten oder meist⸗ begünstigten Ländern bei der Abrechnung zu den am 1. Fe⸗ bruar 1892 in Kraft tretenden ermäßigten Zollsätzen zu verzollen.
Außerdem ist die Vergünstigung der Vorlage ausgedehnt worden auf das Bau⸗ und Nutzholz aus Nr. 13 2 und 3 des Zolltarifs.
Abg. Dr. Buhl (nl.) beantragt eine gleiche Vergünstigung auch für die ausländischen Weine.
Die Vorlage hatte die Einfuhr zum ermäßigten Zollsatze nur dem auf den Transitlagern und in den Zollausschlüssen vorhandenen Getreide zugestanden, die schwimmenden Ladungen aber ausgeschlossen.
Reichskanzler Graf von Caprivi:
Wie die verbündeten Regierungen sich zu dem vorliegenden Antrag im einzelnen stellen werden, bin ich mit Gewißheit zu über⸗ sehen zur Zeit nicht im stande. Ich glaube mich aber nicht wesent⸗ lich zu irren, wenn ich annehme, daß die materiellen Erweiterungen der Regierungsvorlage, soweit sie sich auf die Mühlenlager und was dazu gehört, sowie auf das Holz und auf den Wein beziehen, für die verbündeten Regierungen wenigstens nicht unannehmbar sind. Welche Wahrscheinlichkeit vorliegt, daß der eine oder der andere dieser Punkte den Regierungen annehmbar erscheint, vermag ich nicht abzusehen; aber unmöglich ist ihre Annahme nicht.
Anders dagegen liegt die Sache in Bezug auf die Veränderung, welche die Commission dem Gesetzentwurf, wie ihn die verbündeten Regierungen vorgeschlagen haben, gegeben hat. Diese Veränderung stellt sich einfach dar als eine Ausdehnung des Meistbegünstigungs⸗ rechts auf solche Staaten, denen dies Recht nicht zusteht. Es interessirt uns im Augenblick nicht allein Rumänien, sondern die verbündeten Regierungen haben ins Auge gefaßt, auch noch mit anderen Staaten in Verhandlungen einzutreten. Die Getreide⸗ mengen, die in den Transitlagern und dem, was dazu gehört, in Deutschland vorhanden sind, sind so reichlich, daß von einer Schwierigkeit der Volksernährung für die nächste Zeit keine Rede sein kann. Wenn die Oeffnung dieser Transitlager einen Einfluß auf die Preisbildung hat, wie wir hoffen, was aber Niemand nach den Erfahrungen, die wir seit dem letzten Sommer gemacht haben, mit einiger Gewißheit voraussehen kann, so wird die Preiserniedrigung eintreten und nicht dadurch alterirt werden, ob der Regierungsvorschlag angenommen wird, also lediglich die Lager aufgemacht werden, oder ob der Vorschlag der Commission an⸗ genommen wird, und noch bis zum 1. April diese Einfuhr auch den nicht meistbegünstigten Staaten zu dem niederen Zollsatz ge⸗ stattet wird.
keit, die zu beseitigen ist, liegt überhaupt hier nicht vor.
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EEEEEE1 Der Umst
sie die Kommission vorgeschlagen hat, bestimmt Stellung zu nehmen, liegt eben darin, daß wir im Begriff sind, mit anderen Staate zu verhandeln, und daß uns bei den Verhandlungen auf dem Wege, den wir weiter gehen wollen, ein sehr erhebliches Hinderniß aus de Annahme der Kommissionsvorschläge erwachsen würde. Dieses Hinder⸗ niß ist so erheblich, daß ich mich nicht zu irren glaube, wenn ich annehme, der Commissionsvorschlag in Bezug auf das Getreide ist 3 für die verbündeten Regierungen unannehmbar und würde das ganze Gesetz scheitern lassen. 3
Ueber die hierzu eingegangenen Petitionen berichtet der Abg. Dr. Witte. Er beantragt, sie durch die gefaßten Be⸗ schluͤsse für erledigt zu erklären.
Reichskanzler Graf von Caprivi:
Ich habe meiner ersten Erklärung hinzuzufügen, was ich da vergaß daß die verbündeten Regierungen auf alle Fälle bereit sind, in Bezug auf den Nachweis des Ursprungs Formalitäten zu wählen, die auch den Be sitzern von Lagern die Sache so viel wie möglich erleichtern werden, — und zweitens, daß der Bundesrath heute beschlossen hat, dem Hause 1 eine Gesetzesvorlage zugehen zu lassen, welche dahin geht: Der Bundesrath wird ermächtigt:
Vom 1. Februar 1892 ab die für die Einfuhr nach Deutsch⸗ land vertragsmäßig bestehenden Zollbefreiungen und Zollermäßi⸗ gungen auch solchen Staaten, welche den Vertragsanspruch hierauf nicht haben, gegen Einräumung angemessener Vortheile ganz oder theilweise bis längstens zum 1. Dezember 1892 zuzugestehen. 1
Die Herren werden auch hierin, wie ich hoffe, erkennen, daß die verbündeten Regierungen willens sind, in den Erleichterungen so weit zu gehen, als es mit ihrer Stellung und ihren Verhandlungen anderen Mächten gegenüber möglich ist.
Abg. Rickert (dfr.) beantragt nach dieser wichtigen Er klärung des Reichskanzlers die Unterbrechung der Berathung damit man sich über ihre Tragweite klar werden und dem entsprechend zu der Vorlage Stellung nehmen könne.
Das Haus stimmt dem zu.
Schluß 5 ½ Uhr.
Sitzung vom Dienstag, 26. Januar, Abends 8 ½ Uhr.
Die Abkommen zwischen dem Reich und Oester⸗ reich⸗-Ungarn und mit Italien über den gegenseitigen H Muster⸗ und Markenschutz wurden in dritte
erathung en bloc angenommen. 1
Sodann wird die zweite Berathung des Gesetzent⸗ wurfs, betreffend die Anwendung der vertrags mäßigen Zollsätze auf das am 1. Februar 1892 in Deutschland vorhandene Getreide, fortgesetzt. Dazu ist inzwischen ein Antrag der Abgg. Dr. Böttcher, Dr. Buhl, Fürst Hatzfeldt, von Helldorff, Freiherr von Man⸗ teuffel, Rickert und Dr. Witte eingegangen, der die ver tragsmäßigen Zollsätze auch auf die in den Transitlagern be findlichen Weine angewendet wissen will, der aber von der von der Commission beantragten Ausdehnung der Ermäßigung auf das gesammte vom Auslande einzuführende Getreide absieht Es würden danach die ermäßigten Zollsätze auf das am 1. Fe⸗ bruar in Transitlagern u. s. w. befindliche Getreide, Mehl Holz und auf Wein anzuwenden sein.
Staatssecretär Freiherr von Maltzahn: 8 1
Meine Herren! Ich will mich in meinen Worten auf die besden ersten Absätze desjenigen Antrags beschränken, welcher Ihnen unter Nr. 615 der Drucksachen vorliegt, auf diese beiden Absätze, welche entsprechen den beiden ersten Absätzen Ihrer Commissionsbeschlüsse mit der Maßgabe, daß nach dem Abänderungsantrag der Herren Dr. Böttcher und Genossen an Stelle des ersten Absatzes Ihrer Com⸗ missionsbeschlüsse die ursprüngliche Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt werden soll.
Daß der erste Absatz Ihrer Commissionsbeschlüsse bei den ver⸗ bündeten Regierungen voraussichtlich so erheblichen Bedenken begegnen würde, daß bei seiner Annahme die Annahme des ganzen Gesetzes im Bundesrath gefährdet wäre, hat der Herr Reichskanzler heute Morgen hier im Hause erklärt, und er hat auchzdie Gründe, welche ihn zu dieser Ueberzeugung bringen, Ihnen dargelegt. Es bleibt mir hier nur übrig, gegenüber einer Ausführung des Herrn Referenten einige Worte zu sagen.
Der Herr Referent hat den ersten Absatz Ihrer Commissions⸗ beschlüsse mit dem Hinweis darauf vertheidigt, daß bei den früheren Zollerhöhungen man doch durch Einführung einer angemessenen Ueber⸗ gangsbestimmung für die Interessen der betheiligten Kreise Vorsorge getroffen habe. Ich kann aber nicht anerkennen, daß bei diesem Gesetz, daß im gegenwärtigen Moment die Sachlage die gleiche wäre wie damals. Bei der früheren Erhöhung der Kornzölle handelte es sich darum, den Importeur von Korn gegen eine Schädigung durch die Kornzollerhöhung zu schützen, welche beim Abschluß des von ihm ge⸗ schlossenen Vertrags noch nicht existent war. Im gegenwärtigen Moment handelt es sich darum, ob man dem Importeur, welcher unter der Herrschaft der hohen Kornzölle seinen Abschluß gemacht hat, den Vortheil der Erniedrigung der Kornzölle zuführen müsse. Das ist meiner Meinung nach eine wesentlich andere Lage, die es auch rechtfertigt, daß man anders verfährt als damals.
Was nun den zweiten Absatz betrifft, der sich mit den Mühlen⸗ lägern beschäftigt, so werden Sie aus den Ausführungen des Herrn Reichskanzlers wohl geschlossen haben, daß, wenn trotz aller Be⸗ denken der Reichstag hier bei den Commissionsbeschlüssen bleiben sollte, es doch nicht ausgeschlossen wäre, daß die verbündeten Re⸗ gierungen einem solchen Beschlusse des Reichstags zustimmen. Aber die Bedenken gegen den Beschluß Ihrer Commission bestehen un⸗ vermindert fort, und es ist meine Pflicht, hier im Plenum des Reichs⸗ tags diese Bedenken noch einmal vor Ihnen und vor dem Lande klar darzulegen.
Diese Bedenken gegen die Hineinbeziehung der Mühlenläger sind nicht etwa finanzieller Natur, sondern sie beruhen in der Erkenntniß, daß der Reichstag, wenn er hier dem Beschlusse seiner Commission beitreten würde, in der Absicht, eine angebliche aber nicht wirklich vorhandene Unbilligkeit zu beseitigen, nur eine weit schwerere Unbilligkeit einführen würde. Meine Herren, ich sage, eine Unbillig⸗ Erinnern Sie sich daran, daß die Inhaber der Mühlenläger ihrer Zeit bei der Erhöhung der Zölle für die volle Abrechnungszeit von 6 bis 9, durch⸗
schnittlich 8 Monaten, die niedrigeren Kornzollzölle genutzt haben,