im Lande trafen. Die Consequenz des damaligen Verfahrens würde fordern, daß jetzt bei der Erniedrigung der Zölle man auch eine Aenderung der bestehenden Vorschriften hier nicht eintreten ließe. (Sehr richtig! im Centrum.)
Nun aber, meine Herren, wenn Sie beschließen, was Ihre Com⸗ mission im zweiten Absatze Ihnen vorschlägt, was wird die Folge sein? Die Folge wird sein, daß die Inhaber der großen Mühlenläger für all dasjenige ausländische Korn, welches sie beispielsweise im vorigen Herbst eingeführt haben, welches längst vermahlen ist, dessen Aequivalent, die daraus hergestellten Mühlenfabrikate, bereits von ihnen verkauft ist, an dessen Stelle vielleicht zwei⸗ oder dreimal an⸗ deres, inländisches Korn von ihnen angekauft, nun vermahlen und die daraus hergestellten Fabrikate abermals verkauft sind, — daß nach⸗ träglich für dieses im Herbst vorigen Jahres eingeführte Korn ihnen jetzt nicht der damals geltende Zollsatz, sondern der Zollsatz von 3,50 ℳ abgenommen werden würde. Das könnte man vertheidigen, wenn diese Vergünstigung allen Interessenten zukäme; sie kommt aber nach Ihren Beschlüssen der Mehrzahl der Interessenten nicht zu, und namentlich gerade den Interessenten nicht, die weniger capitalkräftig sind als diejenigen, die Sie begünstigen wollen (hört, hört!)
Meine Herren, ich habe in der Commission bereits die Eingabe eines Müllers, der kein Mühlencontolager hat, mitgetheilt; es sind seitdem bereits mehrere derartige Anträge bei mir eingegangen, her⸗ vorgerufen durch die Beschlüsse Ihrer Commission, und die Deduc⸗ tion, welche in allen diesen Anträgen wiederkehrt und welche meiner Meinung nach völlig zutreffend ist, ist die folgende: „Wir, die Petenten, Müller, welche kein Mühlenconto besitzen, haben im Verlauf des vorigen Herbstes und Winters, vom Sommer her, die und die Beträge von ausländischem Korn angeschafft, haben sie voll verzollen müssen, entweder sofort beim Eingang oder nach der allgemeinen Creditfrist von drei Monaten haben wir den Zoll baar entrichtet; unsere Concurrenten, die Großmüller, welche Mühlencontos haben, haben ohnehin uns gegenüber schon den Vorsprung, daß statt eines dreimonatlichen Zoll⸗ credits ihnen im Durchschnitt ein achtmonatlicher gewährt wird. Wenn Ihr nun außerdem diesen unseren ohnehin begünstigten Con⸗ currenten noch für alles von ihnen in dem letzten halben Jahr einge⸗ führte Korn den niederen Zoll anrechnen wollt, so fordert die Con⸗ sequenz, daß Ihr uns auch auf das seitdem eingeführte Korn je 1,50 ℳ wieder herausbezahlt“; dieser Wunsch ist auch in der Commission zur Sprache gekommen und hat dort, wie natürlich, Widerspruch gefunden. So weit hat auch die Commission nicht gehen wollen. Dann, glaube ich aber, führt die Consequenz dahin, daß, wenn man billig sein. will, man auch den größeren Müllern, welche Mühlenconten besitzen, die von Ihrer Commission Ihnen vorgeschlagene Begünstigung nicht zuwenden darf⸗
Nun ist mir in der Commission entgegengehalten worden, und auch der Herr Referent hat dies heute im Plenum ausgeführt, die Interessen der kleineren Müller könnten hier überhaupt nicht in Frage kommen; denn diese kleineren Müller verarbeiteten überhaupt wenig oder gar kein ausländisches Getreide, und sie hätten ihren Absatz hauptsächlich nach dem Inland. Erstens ist das erstere nicht richtig: wie die vorliegenden Eingaben zeigen, verwenden auch diese Müller, welche keine Mühlen⸗ conten besitzen, ausländisches Getreide. Zweitens trifft der Umstand, daß die Mühlen ihre Fabrikate im Inlande absetzen, nicht nur auf diese kleineren Müller zu, sondern auch auf einen großen Theil derjenigen Müller, die Mühlencontos besitzen, welche dieses Conto sich aber haben geben lassen, obwohl sie nicht für den Export arbeiten, nur um auf diese Weise den achtmonatlichen Zollcredit statt des dreimonatlichen zu erlangen.
Endlich aber geht die Klage der kleinen Müller, welche keine Mühlenconten haben, vor allem dahin, daß durch die bestehenden Ver⸗ günstigungen ohnehin ihre Concurrenten, die Müller mit Mühlconten, ihnen bereits überlegen seien, und daß durch die Bestimmungen, wie sie im Beschluß der Commission Ihnen vorgeschlagen werden, diese Ueberlegenheit der großen Mühlen ihnen gegenüber noch verschärft werde, sodaß ihnen auf dem inländischen Markt die Concurrenz mit diesen ohnehin capitalkräftigeren Concurrenten wesentlich erschwert würde.
Bei dieser Sachlage kann ich nur nochmals bitten, den zweiten Absatz der Commissionsbeschlüsse, dessen Fassung übrigens auch keines⸗ wegs einwandfrei ist, nicht anzunehmen, und es in Bezug auf die Behandlung des Getreides bei dem Vorschlag der verbündeten Regie⸗ rungen zu belassen. 1 Aufneh g. Fre höminan Pfetten (Centr.) erklärte sich gegen die
Vom Abg. Dr. Barth (dfr.) ist inzwischen ein Antrag einge⸗ gangen, nach dem die ermäßigten Zollsätze auch auf die Getreide⸗ einfuhr aus nicht meistbegünstigten Ländern Anwendung finden sollen, die auf Vertragsschlüssen beruhen, die vor dem 14. Januar abge⸗ ehr sind, wenn Thatsachen vorliegen, die darthun, daß die Einfuhr vor dem 1. Februar beabsichtigt war.
Abg. Dr. Barth (dfr.) begründet seinen Antrag damit, daß sich namentlich bei den schwimmenden Getreidesendungen das rechtzeitige Eintreffen nicht verbürgen lasse. Für seinen Antrag träfen die in der heutigen Nachmittagssitzung vom Reichskanzler geäußerten Bedenken nicht zu, da die betreffenden Verträge ja bereits abgeschlossen seien; diese schwimmenden Ladungen seien schon Eigenthum von Reichs⸗
angehörigen. Er hoffe, daß dem Zustandekommen des Gesetzes damit keine Schwierigkeiten bereitet werden. 8 8
Staatssecretär Freiherr von Maltzahn: 8
Der Antrag des Herrn Abg. Dr. Barth, welcher auch in Ihrer Commission bereits gestellt war, bezweckt, die ermäßigten Zollsätze ausländischem Getreide zuzuwenden, welches an dem entscheidenden 1. Februar sich noch nicht auf deutschem Boden, geschweige denn in Lägern auf deutschem Boden befindet, sondern erst nach dem 1. Fe⸗ bruar, allerdings für Rechnung von Deutschen, in das Inland ein⸗ geführt werden soll.
Der Herr Vorredner hat hervorgehoben, daß er dabei wesentlich im Auge gehabt hat die 200 000 hl Weizen, welche auf der Donau bei Turn⸗Severin eingefroren liegen sollen, und die Bestände in Holland. Der Herr Reichskanzler hat Ihnen die Gründe dargelegt, weshalb seiner Meinung nach ein jedes Hinausgehen über die Vor⸗ schläge der verbündeten Regierungen bezüglich der Begünstigung von Getreide zu vermeiden sei. Diese Erwägungen liegen auf dem Ge⸗ biete der Handelspolitik, sie richten sich gegen jede Be⸗ günstigung anderen Getreides, als dasjenige, welches am 1. Februar anf den deutschen Lägern oder in den deutschen Zollausschlüssen bereits vorhanden ist. In der Consequenz der Erklärungen, welche der Herr Reichskanzler heute Morgen gegeben hat, liegt es daher, daß seine Stellungnahme sich auch gegen den Antrag Dr. Barth richtet. Die Herren werden sich erinnern, daß in
Eisen⸗
den Ausführungen des Herrn Reichskanzlers der Ausdruck „voraus⸗ sichtlich unannehmbar“ nur in Bezug auf den ersten Absatz Ihrer Commissionsbeschlüsse gebraucht wurde. Daß dieser Ausdruck sich aber auch gegen den Antrag Barth richten würde, ist nicht nur meine Ueberzeugung, sondern es ist dies in meinem Beisein von dem Herrn Reichskanzler ausdrücklich selbst bestätigt worden.
Abg. Dr. Buhl (nl.) würde am liebsten bei den Commissions⸗ beschlüssen verbleiben; nachdem aber der Reichskanzler sie zum Theil für unannehmbar erklärt habe, müsse man von weiteren Anträgen ab⸗ sehen. Man befinde sich eben in einer Zwangslage.
Abg. Freiherr von Manteuffel (cons.) erklärt sich gegen den Antrag Berthe Mit 8 Anträgen habe man früher häufig
limme Erfahrungen gemacht. 8 Abg. Rickert (dfr.) legt auf die Annahme des Antrages Barth keinen besonderen Werth. Durch das heute vom Reichskanzler ange⸗ kündigte Gesetz verliere er so wie so seine Bedeutung. “ bg. Fritzen⸗Koblenz (Centr.) erklärt sich für die Berücksichti⸗ gung der Mühlenindustrie. Es müsse aber auch dabei bestehen bleiben, daß sämmtliches ausländisches Getreide bis zum 30. April zum er⸗
mäßigten Zollsatz eingelassen werde. Werde dieser Commissionsantrag
nicht angenommen, so müsse er gegen das ganze Gesetz stimmen.
Abg. von Kleist⸗Retzow (cons.) spricht sich gegen die Aus⸗ dehnung der Ermä igun auf die Mühlenindustrie aus, und befür⸗ wortet die einfache Annahme der Regierungsvorlage.
Abg. von Schalscha (Centr.) wendet sich gegen den Antrag Barth, der nur auf einige Speculanten Rücksicht nähme, die in letzter Stunde Abschlüsse gemacht hätten. Wolle man die großen Mühlen⸗ besitzer berücksichtigen, so kämen auch die kleinen Müller, dann die Bäcker. Und was für Massen Holz lagerten auf der Weichsel. Er bitte, alle Anträge abzulehnen.
jerauf wird die Besprechung geschlossen. Der Antrag Barth wird abgelehnt. Der Antrag Dr. Boetticher und Ge⸗ nossen wird angenommen. Damit ist die Tagesordnung er⸗ schöpft. Schluß 10 ³¾ Uhr. — Nächste Sitzung Donnerstag 2 Uhr (dritte Lesung des Gesetzes, betreffend Transitlager, Entwurf, betreffend weitere Ausdehnung der Zollermäßigungen,
Telegraphengesetz).
Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts.
— In einer Wegesache, bei welcher einer Gemeinde bestimmte Arbeiten zur Wegebesserung seitens des Amtsvorstehers aufgegeben waren, hatte diese in dem entstandenen Streitverfahren einen Ritter⸗ gutsbesitzer als den zur Leistung verpflichteten Dritten klagend in Anspruch genommen, und in der Berufungsinstanz war letzterer ver⸗ urtheilt, anzuerkennen, daß die Pflicht zur Instandsetzung und Unter⸗ haltung der Straße ihm obliege. Die erfolgte Revision war — nach dem Erkenntnisse des Vierten Senats des Königlichen Ober⸗ Verwaltungsgerichts vom 20. November 1891 (IV 1080) — deshalb gerechtfertigt, weil es sich um eine wegepolizeiliche Anordnung zu einer bestimmten Leistung handelt, und auch bei der Inanspruch⸗ nahme des Dritten der Gegenstand des Streites sich dann immer nur auf den speziellen Baufall beschränkt. Mit der geschehenen Ver⸗ urtheilung zur Anerkennung der allgemeinen Unterhaltungspflicht geht der Berufungsrichter aber über den eigentlichen Gegenstand des Streites weit hinaus und verletzt dadurch die “ des § 79 des Landes⸗Verwaltungsgesetzes und des Abs. 4 des § 56 des ö keitsgesetzes. — Die Entscheidung über die öffentliche rechtliche Unter⸗ haltungspflicht eines Weges im allgemeinen, kann nur in dem Falle des Abs. 5 des § 56 des Zuständigkeitsgesetzes ohne Concurrenz der Wegepolizeibehörde unter den Betheiligten allein getroffen werden; eine Verbindung dieser Entscheidung mit der aus Abs. 4 a. a. O., nur einen speciellen Baufall und eine desfallsige Anordnung der Wege⸗ polizeibehörde betreffenden, ist unzulässig.
— Steht einem Rittergut innerhalb seines Bezirks auf den
öffentlichen Wegen die Wegezollgerechtigkeit zu, so ist — nach einem
Erkenntnisse des Vierten Senates des Königlichen Ober⸗ Verwaltungsgerichts vom 20. November 1891 (IV 1080) — der Besitzer desselben auf Grund des § 138 Tit. 15 Theil II des Allgemeinen Landrechts, auch zur Unterhaltung dieser Wege verpflichtet, und ein einseitiger Verzicht oder die thatsächliche Nicht⸗ ausübung des Heberechts durch den Inhaber kann diesen von seiner dem genannten § 138 entsprechenden Pflicht nicht befreien.
Statistik und Volkswirthschaft.
Invaliditäts⸗ und Altersversicherung. Im Kreise Waldenburg beträgt, wie die Schweidnitzer „Täg⸗
liche Rundschau“ berichtet, die Zahl derjenigen Personen, welche sich
im Genuß der Altersrente befinden, gegenwärtig 372.
Wohlfahrtseinrichtungen. 38 In Zobten a./B. sind, wie die Schweidnitzer Tägliche Rundschau“ berichtet, drei graue Schwestern aus dem St. Josefstift in Breslau zur Ausübung der ambulanten Krankenpflege eingetroffen.
Roheisenproduction. Nach den statistischen Ermittelungen des Vereins deutscher und Stahlindustrieller belief sich die Roheisen⸗ production des Deutschen Reichs (einschließlich Luxemburgs) im Monat Dezember 1891 auf 387 918 t; darunter uddelroheisen und Spiegel⸗ eisen 163 409 t, Bessemerroheisen 30 679 t, Thomasroheisen 143 799 t und Gießereiroheisen 50 031 t. Die Production im Dezember 1890 betrug 362 560 t, im November 1891 376 279 t. Vom 1. Januar bis 31. Dezember 1891 wurden producirt 4 452 019 t gegen 4 563 025 t im gleichen Zeitraum des Vorjahres. “ Wohlthätigkeit. Wittenberg, 26. Januar. Das hier kürzlich verstorbene
1 W Mahlendorf hat, wie die „Mogdb. Z.“ berichtet, ihrer
aterstadt Wittenberg ein Capital von 120 000 ℳ zu völlig freier
Verfügung hinterlassen mit der einzigen Einschränkung, daß die Stadt
von den Zinsen des Capitals der auch schon betagten Ge büichaftenin
der Verstorbenen eine lebenslängliche Rente von 2400 ℳ jährlich zahle. Zur Arbeiterbewegung.
Aus Berlin wird der „Rhein.⸗Westf. Ztg.“ geschrieben, daß die katholischen Arbeitervereine einer durch⸗ greifenden Umgestaltung unterzogen werden sollen. Von der Erkenntniß ausgehend, daß die Socialdemokratie wesentlich von der Gewerkschaftsbewegung getragen werde, und daß namentlich die Fachvereine die Stützpunkte der social⸗ demokratischen Agitation seien, wird beabsichtigt, in den 1. llchen Arbeitervereinen den Fachvereinsinteressen die größte
lufmerksamkeit zu widmen; in diesem Zosammenhange wird
die Bildung von Werkgenossenschaften (Fachsectionen)
Tlabt Cie weiter mitgetheilt wird, hat der katholische rbeiterverein in Aachen bereits sechs solcher Werkgenossen⸗
schaften eingerichtet (Weber, Spinner, Appreteure, Nadler, auarbeiter und Metallarbeiter).
Gestern Abend fand hier in Berlin eine socialdemokratische Volksversammlung statt, in der die Frag; der Berechtigung und Be⸗ deutung des Boycotts zur Verhandlung stand. Folgende von dem Hauptredner des Abends, dem socialdemokratischen Reichs⸗ tags⸗Abgeoedneten Auer beantragte Resolution wurde angenommen: 1) Der Bovpcott ist für die Arbeiterklasse nur unter besonderen Voraus⸗
setzungen und in beschränktem Umfange ein brauchbares Kampfmittel. 2) Der Boycott darf unter keinen Umständen zu einem Mittel der politischen oder wirthschaftlichen Vergewaltigung werden zu dem Zwecke, die persönliche Ueberzeugung zu strafen oder die Heuchelei zu erzwingen. 3) Der Bovycott 9 überall da berechtigt, wo es gilt, die auf materielle oder politische Schädigung gerichteten Be⸗ strebungen der Gegner zurückzuweisen, und in besonders gearteten Fällen auch da, wo es sich für die Arbeiterklasse darum handelt, ihre 5 und politische Lage innerhalb der bürgerlichen Gesellschaft zu verbessern.
S Arbeiter der Eisenacher Möbelfabrik von Köchnert u. Comp. haben, wie der „Vorwärts“ berichtet, die Arbeit ein⸗ gestellt. Als Grund wird die Verlängerung der Arbeitszeit von 11 89 13 Stunden angegeben.
Aus Reichenberg i. B. wird der „Voss. Ztg.“ berichtet: In der großen Spinnerei von Mauthner und Oestreicher in Grünwald sind sämmtliche Arbeiter ausständig, weil der bisherige 10 procentige Lohnzuschlag nicht mehr bewilligt wurde.
Der „Modb. Ztg.“ wurde bereits unter dem 25. d. M. aus Madrid telegraphirt, daß in Bilbao anläßlich des Gruben⸗ ausstandes arge Unruhen stattfanden. Wie „W. T. B. weiter meldet, fand in Bilbao am 26. d. M. wieder ein Zusammenstoß zwischen ausständigen Bergleuten und Gendarmerie statt, wobei es zur An⸗ wendung von Waffengewalt kam. Eine Person wurde verwundet, mehrere leichter beschädigt. 8
An der Humboldt⸗Akademie wird, da Herr Marquis B. di San Giorgio zwar in entschiedener Besserung, aber für die nächste Zeit noch am Ausgehen behindert ist, auf Wunsch und unter Mitwirkung des genannten Docenten Herr Paul Schettler die ersten Stunden der italienischen Grammatik von Freitag, 29. Januar, Abends 7 Uhr, ab übernehmen. Den Cyklus über Litteratura italiana gedenkt Herr B. di San Giorgio binnen kurzem persönlich zu beginnen.
— Wie die „Köln. V.⸗Z.“ mittheilt, wurden in der Kirche der Fe Benediktiner⸗Abtei von St. Pantaleon in Köln drei geschichtlich bedeutsame Grabstätten entdeckt: der Sarg der Griechin Theophano, Gemahlin des Kaisers Otto II., die Gebeine des Erz⸗ bischofs Bruno von Köln, des Bruders Otto's I., und die Grabstätte des Abts Hermann von Zütphen.
Handel und Gewerbe.
Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 26. d. M. gestellt 10 191, nicht rechtzeitig gestellt keine Wagen.
rechtzeitig gestellt keine Wagen.
— In der gestrigen Sitzung des Aufsichtsraths der National⸗ bank für Deutschland in Berlin wurde von der Direction die Bilanz und das Gewinn⸗ und Verlust⸗Conto für das Geschäftsjahr 1891 vorgelegt, das einen Bruttogewinn von 3 848 204,58 ℳ gleich 10,69 % des Actiencapitals ergiebt, und sich aus dem Ge⸗ winn auf Wechsel 673 977 ℳ, Gewinn auf Zinsen⸗Conto 1 367 605 ℳ, Gewinn auf Provisions⸗Conto 1 084 629 ℳ, Gewinn auf Effecten⸗ und Consortial⸗Conto 455 442 ℳ, Gewinn auf Sorten⸗ und Coupons⸗Conto 73 883 ℳ und dem Vortrag aus dem Vorjahre 182 695 ℳ zusammensetzt. — Nach Abzug der Handlungsunkosten, Steuern, Abschreibungen ꝛc. im Gesammtbetrage von 934 476 ℳ ver⸗ bleibt ein verfügbarer Reingewinn von 2 913 728 ℳ gleich 8,09 %, des Actiencapitals. Der für den 20. Februar einzuberufenden Generalversammlung soll die Vertheilung einer Dividende von 6 ½ % vorgeschlagen und der nach Abzug der Tantièmen und Grati⸗ ficationen sowie Ueberweisung von 25 000 ℳ an den Beamten⸗ Pensionsfonds verbleibende Rest von 187 444 ℳ soll auf neue Rech⸗ nung vorgetragen werden. — Das Bilanz⸗Conto per 31. Dezember 1891 stellt sich: Cassa⸗Conto 5 285 882 ℳ, Wechsel⸗Conto 24 319 815 ℳ, Sorten⸗ und Coupons⸗Conto 1 777 467 ℳ, eigene Effecten 3 536 396 ℳ, in Prolongation genommene 12 087 346 ℳ, Consortial⸗Conto 4 690 177 ℳ, Conto⸗ Corrent⸗Conto, Debitoren, 28 943 370 ℳ, Actiencapital 36 000 000 ℳ, gesetzlicher Reservefonds 5 039 646 ℳ, allgemeiner Reservefonds 1 500 000 ℳ, Conto⸗Corrent⸗Reservefonds 1 000 000 ℳ, Beamten⸗ Pensionsfonds 136 417 ℳ, Accepten⸗Conto 8 983 937 ℳ, Conto⸗Corrent⸗ Conto, Creditoren 26 509 530 ℳ Die bilanzmäßigen Reserven der Gesellschaft beziffern sich derzeit auf rund 7 540 000 ℳ, gleich 20,95 % des Actiencapitals.
Zur Valuta⸗Regulirung in Oesterreich⸗Ungarn wird dem Wiener „Frdbl.“ aus Budapest mitgetheilt, daß die beiden Finanz⸗Minister sich dahin geeinigt hätten, daß jeder Staat die Gold⸗ eschaffung betreiben solle.
Leipzig, 26. Januar. (W. T. B.) Kammzug⸗Termin⸗ handel. La Plata. Grundmuster B. per Februar 3,52 ½ ℳ, per März 3,52 ½ ℳ, per April 3,55 ℳ, per Mai 3,57 ½ ℳ, per Juni 3,57 ½ ℳ, per Juli 3,57 ½ ℳ, per August 3,60 ℳ, per September 3,60 ℳ, per Oktober 3,60 ℳ, per November 3,60 ℳ, per Dezember 3,60 ℳ Umsatz 75 000 kg. .
London, 26. Januar. (W. T. B.) Zu der heute eröffneten Wollauktion betrug das Totalangebot 311 000 Ballen. Hente wurden 13 529 Ballen angeboten. Die Auktion war mäßig besucht. Feine Australische, Merino und Grease unverändert, geringe und scoureds t bis ½ d. niedriger, Capwolle snowhite ½ d., Grease †¼ bis r d. niedriger. Die Auktion schließt am 25. Februar.
An der Küste eine Weizenladung angeboten.
Manchester, 26. Januar. (W. T. B.) 12r Water Taylor 5 ½, 30r Water Taylor 7 ½, 20r Water 89 6 R, 30r Water Clayton 7, 32r Mock Brooke 7 ¼, 40r Mayoll 7 ½, 40r Medio Wilkinson 8 ½, 32r Warpcops Lees 6 %½, 36r Warpcops Rowland 7 ⅛, 40r Double Weston 8 ½, 60r Double courante Qualität 11 ⅝, 32“ 116 vards 16 % 16 grey Printers aus 321/46r 150,. Ruhig.
Am “ 26. Januar. (W. T. B.) Die heute von der Niederländischen Handelsgesellschaft abgehaltene Auction über 25 634 Ballen J “ und 282 Kisten und 136 Ballen Padang⸗ Kaffee ist wie folgt abgelaufen. Es wurden angeboten: 136 Ballen und 282 Kisten Java Padang W. J. B. Taxe 29. à 69 Cent, Ab⸗ lauf 64 ½¼ à 72 ¼ Cent. 185 B. do. do., Taxe 51 ½, Ablauf 55 ¼. 5000 B. Java Preanger, Taxe 56 à 57, Ablauf 58 à 58 ¼. 2923 B. do. Probolingo, Taxe 53 ½, Ablauf 56 ½ à 57. 3479 B. do. Solo, Tare 52 à 53 ½, Ablauf 53 ¾ à 56 ¼. 6897 B. do. Pasoeroean, Taxe 52 ½ à 53 ¼, Ablauf 54 ½ à 56 ½. 2297 B. do. grünlich, Taxe 53, Ablauf 55 ¾ à 57. 1993 B. do. blaß grünlich, Taxe 51 à 53 ½, Ablauf 54 ¼ à 58 ¼. 2177 B. do. Madioen, Taxe 43 à 51, Ablauf 48 ¼ à 54 ½. 368 B. d. Liberia, Taxe 49 à 53, Ablauf 50 ¼ à 55. 198 B. do. Ordinagir u. Triage. 117 B. do. B. S. und Diverse.
New⸗York, 26. Januar. (W. T. B.) Die Börse schloß nach allgemein steigender Sö lustlos aber fest. Der Umsatz der Actien betrug 410 000 Stück. Der Silbervorrath wird auf 3 200 000 Unzen geschätzt. Die Silberverkäufe betrugen 50 000 Unzen.
Weizen⸗Verschiffungen der letzten Woche von den atlantischen Häfen der Vereinigten taaten nach Groß⸗ britannien 95 000, do. nach Frankreich 100 000, do. nach anderen Heen des Continents 106 000, do. von Californien und Oregon nach
roßbritannien 114 000, do. nach anderen Häfen des Continents — Orts.
Der Werth
rodukte betrug 8 432 540 Do orwoche
der in der vergangenen Woche ausgeführten 89 88 10 99 903³ 88 in der
In Oberschlesien sind am 25. d. M. gestellt 3789, nicht
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zum Deutschen
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Berlin, Mittwoch, den 27. Januukd
ichs⸗Anzeiger und Königlich Preußische
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n Staats⸗Anzeiger.
Königreich Preußen. 8
Bekanntmachung, betreffend das Staats⸗Anlehen der vormals Freien Stadt Frankfurt a. M. von 8 500 000 Fl. d. d. 9. April 1839. Bei der am 9. d. M. stattgefundenen 51. Verloosung des
3 ½ % igen Staats⸗Anlehens der vormals Freien Stadt Frankfurt a. M. vom 9. April 1839 wurden für die zur Kapitaltilgung in 1892/93
vorgesehene Summe die nachverzeichneten Obligationen gezogen:
8 1) zur Rückzahlung auf den 1. April 1892. 24 Stück Litt. B. à 1000 Fl. =2 1714 ℳ 29 ₰ Nr. 100 122
167 176 177 217 299 301 498 522 526 638 651 669 683 707 807
907 911 926 956 998 1007 1098 = 41 142 ℳ 96 ₰.
23 Stück Litt. B. à 500 Fl. = 857 ℳ 14 ₰ Nr. 1104 1148 1158 1180 1183 1194 1216 1335 1393 1406 1424 1526 1631 1724 1738 1745 1763 1781 1801 1860 1937 2059 2100 = 19 714 ℳ 22 ₰.
21 Stück Litt. B. à 300 Fl. = 514 ℳ 29 ₰ Nr. 2196 2230 2232 2274 2279 2295 2363 2382 2436 2510 2524 2542 2579 2588 2605 2668 2746 2948 2983 3001 3017 = 10 800 ℳ 09 ₰.
20 Stück Litt. B. à 150 Fl. = 257 ℳ 14 ₰ Nr. 3126 3151 3172 3206 3223 3261 3362 3434 3455 3554 3570 3607 3624 3696 3792 3899 3959 4035 4076 4097 = 5142 ℳ 80 ₰.
20 Stück Litt. B. à 100 Fl. = 171 ℳ 43 ₰ Nr. 4111 4126 4254 4271 4323 4361 4391 4409 4537 4543 4556 4569 4581 4617 4653 4671 4673 4706 4761 4822 = 3428 ℳ 60 ₰. “
108 Stück über = 80 228 ℳ 67 B. 2) zur Rückzahlung auf den 1. Juli 1892. 24 Stück Litt. C. à 1000 Fl. = 1714 ℳ 29 ₰ Nr. 30 96
M115 219 230 233 267 274 353 470 473 502 535 543 645 728 826
835 890 897 915 1050 1063 1071 = 41 142 ℳ 96 ₰.
23 Stück Litt. C. à 500 Fl. = 857 ℳ 14 ₰ Nr. 1245 1250 1357 1377 1378 1385 1408 1434 1572 1579 1619 1623 1640 1695 1696 1756 1794 1799 1819 1887 1889 1890 1973 = 19 714 ℳ
21 Stück Litt. C. à 300 Fl. = 514 ℳ 29 ₰ Nr. 2186 2211 2216 2223 2266 2312 2355 2360 2367 2495 2507 2534 2541 2545 2577 2578 2778 2806 2817 2914 3004 = 10 800 ℳ 09 ₰.
21 Stück Litt. C. à 150 Fl. = 257 ℳ 14 ₰ Nr. 3165 3171. 3178 3206 3209 3245 3334 3440 3492 3603 3671 3707 3748 3835 3839 3848 3889 3890 3907 3949 3972 = 5399 ℳ 94 ₰.
20 Stück Litt. C. à 100 Fl. = 171 ℳ 43 ₰ Nr. 4103 4135 4156 4200 4210 4234 4256 4268 4306 4370 4395 4396 4513 4615
.4648 4716 4743 4761 4829 4847 = 3428 ℳ 60 ₰.
109 Stück über = 80 485 ℳ 81 ₰. 3) zur Rückzahlung auf den 1. Oktober 1892. 24 Stück Litt. D. à 1000 Fl. = 1714 ℳ 29 ₰ Nr. 4 102 146 207 208 267 350 424 492 546 655 683 706 731 810 814 821 828 890 916 954 969 1018 1077 = 39 428 ℳ 67 ₰.
23 Stück Litt. D. à 500 Fl. = 857 ℳ 14 ₰ Nr. 1140 1167 1189 1324 1330 1400 1408 1419 1439 1584 1610 1641 1686 1709 1714 1729 1731 1845 1848 1963 1987 2006 2009 = 19 714 ℳ 22 ₰.
21 Stück Litt. D. à 300 Fl. = 514 ℳ 29 ₰ Nr. 2106 2131 2137 2180 2215 2232 2370 2391 2396 2418 2470 2474 2521 2531 2553 2582 2629 2668 2787 2831 3023 = 10 800 ℳ 09 ₰.
21 Stück Litt. D. à 150 Fl. = 257 ℳ 14 ₰ Nr. 3167 3249 3281 3346 3369 3381 3427 3449 3510 3536 3544 3674 3711 3713 3745 3817 3893 3894 3974 3998 4070 = 5399 ℳ 94 ₰.
20 Stück Litt. D. à 100 Fl. = 171 ℳ 43 ₰ Nr. 4130 4143 4149 4157 4177 4178 4205 4230 4352 4389 4505 4581 4658 4661
4671 4726 4739 4793 4828 4835 = 3428 ℳ 60 ₰.
109 Stück über = 80 485 ℳ 81 ₰. 4) Zur Rückzahlung auf den 1. Januar 1893.
24 Stück Litt. A. à 1000 Fl. = 1714 ℳ 29 ₰ Nr. 59 63 76 86 111 140 147 179 182 276 305 499 538 592 612 615 651 697 703 859 963 988 1013 1043 = 41 142 ℳ 96 ₰.
23 Stück Litt. A. à 500 Fl. = 857 ℳ 14 ₰ Nr. 1113 1128 1180 1230 1241 1260 1360 1381 1396 1447 1459 1464 1590 1592 1629 1737 1748 1751 1889 1891 1898 1905 = 19 714 ℳ
21 Stück Litt. A. à 300 Fl. = 514 ℳ 29 ₰ Nr. 2127 2134 2141 2221 2267 2296 2307 2355 2378 2450 2513 2535 2665 2682 2821 2847 2903 2919 2920 2963 3019 = 10 800 ℳ 09 ₰.
21 Stück Litt. A. à 150 Fl. = 257 ℳ 14 ₰ Nr. 3142 3215 3247 3277 3310 3335 3427 3472 3473 3481 3494 3552 3764 3791 3812 3891 3932 3962 4010 4015 4046 = 5399 ℳ 94 ₰.
20 Stück Litt. A. à 100 Fl. = 171 ℳ 43 ₰ Nr. 4192 4204 4210 4239 4248 4257 4313 4331 4333 4350 4378 4388 4419 4423 4441 4519 4575 4578 4627 4745 = 3428 ℳ 60 ₰.
109 Stück über = 80 485 ℳ 81 ₰. Hierzu: 109 Stück Litt. D. über. 109 „ ((C. 108 „ 7 B. 92 435 Stück über Die Inhaber dieser Obligationen werden hiervon mit dem Be⸗ merken benachrichtigt, daß die Capitalbeträge, deren Verzinsung nur bis zum betreffenden Rückzahlungstermine eeen bei folgenden Stellen erhoben werden können: bei der Königlichen “ in Fienkfurt a. M., bei der Königlichen Staatsschulden⸗ zilgungskasse in Berlin und bei jeder Königlichen Regierungs⸗Hauptkasse.
Die Auszahlung erfolgt bei pos. 1, 2, 3 gegen Rückgabe der Obligationen mit dem Inescheine Reihe II Nr. 8 und Zinsschein⸗ Anweisung, bei pos. 4 gegen Rückgabe der Obligationen mit der Zinsschein⸗Anweisung.
Der Geldbetrag der unentgeltlich zurückzugebenden, aber fehlenden Zinsscheine wird am Capitalbetrag der Obligationen zurückbehalten. „Soll die Einlösung von dergleichen Obligationen weder bei der Königlichen Prstzenis in Frankfurt a. M., noch bei der Königlichen Resterungs. uptkasse in Wiesbaden, sondern bei einer der anderen Kaf sind die betreffenden Obligationen einige
80 485 ℳ 81 ₰ 80 485 ℳ 81 S 80 228 ℳ 67 ₰ 2vö686 M 10 2
en bewirkt werden, so
Fen vor der Auszahlung durch die Kasse an den Unterzeichneten zur
rüfung einzusenden.
Zurückstehen noch aus der 42. Verloosung Litt. B. 4025.
45. Verloosung Litt. B. 146 2667 4337, Litt. D. 4180, Litt. A.
3867 4259 4501 4747.
46. Verloosung Litt. C. 3249 3699, Litt. A. 2464 4364.
47. Verloosung Litt. B. 2335 2826 4179 4302 4377, Litt. C. 475 4671, Litt. D. 749 1291 1586 2928 4217 4677, Litt. A. 1672 2471 4122 4356.
48. Verloosung Litt. B. 3725 3938 4620, Litt. C. 3594 4407 4715, Litt. D. 823 3991 4034, Litt. A. 736 1245 1379 1782 3318 3608 4720.
„49. Verloosung Litt. B. 3803 3849 3923 4240 4462 4518 4561, Litt. C. 2572 2881 3224 3955 4096 4182 4304 4452 4633, Litt. D. 251 1356 1758 2525 3902 4249 4328, Litt. A. 1105 1163 1554 1969 3174 3586 3703 3739 4633 4844.
50. Verloosung Litt. B. 417 2466 2601 2631 3235 3403 3727,
stt. C. 550 1183 2670 2969 3420 3629 3653 4090 4291 4676.
4723 4762, Litt. D. 730 1061 1143 1547 1661 2060 2104 2344 2354 2398 2641 3133 3543 4071 4374, Litt. A. 2 17 274 367 507 519 616 794 880 996 1122 1252 1279 1309 1549 1719 1734 1942 1996 2076 2210 2286 2352 2649 2655 2896 2957 3005 3101 3374 3381 3525 3743 3856 4202 4280 4335 4363 4523 4672 4690 4800 4822. Wiesbaden, den 16. Januar 1892. Der Regierungs⸗Präsidenrt. 8 In Vertretung: de la Croix.
8 5 Personalveränderungen.
Königlich Preußische Armee.
Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im activen Heere. Berlin, 16. Januar. v. d. Becke⸗Klüchtzner, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Markgraf Ludwig Wilhelm (3. Bad.) Nr. 111, in das Inf. Regt. Nr. 136 versetzt.
Berlin, 23. Januar. v. Funcke, Rittm. aggreg. dem 1. Garde⸗ Ulan. Regt., unter Entbindung von dem Kommando zur Dienstleistung bei dem Auswärtigen Amte, als Militair⸗Attaché zur Botschaft in
Madrid und gleichzeitig auch als solcher zur Gesandtschaft in Lissaboen
kommandirt. Graf v. Platen zu Hallermund, Sec. Lt. à la suite des Regts. der Gardes du Corps, unter Verleihung eines vom 22. Mai v. J. datirten Patents seiner Charge, in das Regt. einrangirt.
Berlin, 24. Januar. Seine Majestät der König von Württemberg legt die Uniform des Leib⸗Garde⸗Hus. Regts. auch ferner an und ist in den Listen des Regts. weiter zu führen. Seine Majestät der König von Württemberg zum Chef des Cür. Regts. Herzog Friedrich Eugen von Württemberg (West⸗ preuß.) Nr. 5 ernannt. 1
Abschiedsbewilligungen. Im activen Heere. Berlin, 23. Januar. v. Lettow⸗Vorbeck, Gen. Lt. von der Armee, in Genehmigung seines vh mit Pension zur Disp. gestellt. Graf Hue de Grais, Oberst von der Armee, mit Pension und der Uniform des 2. Garde⸗Ulan. Regts. der Abschied bewilligt.
Nachweisung der beim Sanitäts⸗Corps im Monat Dezember 1891 eingetretenen Veränderungen. Durch Verfügung des General⸗Stabsarztes der Armee. 1. De⸗ zember. Lincke, einjährig⸗freiwilliger Arzt vom 4. Thüring. Inf. Regt. Nr. 72, zum Unterarzt ernannt und mit Wahrnehmung einer bei diesem Truppentheil offenen Assist. Arztstelle beauftragt.
3. Dezember. Holtzhausen, Unterarzt vom Gren. Regt. König III. (1. Ostpreuß.) Nr. 1, zum 5. Westfäl. Inf. Regt. Nr. 53 versetzt.
11. Dezember. Dr. Tobold, einjährig⸗freiwilliger Arzt vom 2. Garde⸗Ulan. Regt., unter gleichzeitiger Versetzung zum Inf. Regt. von Goeben (2. Rhein.) Nr. 28, zum Unterarzt ernannt,
16. Dezember. Dr. Reischauer, Unterarzt vom 5. Thüring. Inf. Regt. Nr. 94 (Großherzog von Sachsen) — Beide mit Wahr⸗ nehmung je einer bei den betreffenden Truppentheilen offenen Assist. Arztstelle beauftragt.
23. Dezember. Dr. Hinze, Unterarzt vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 35, zum Niederschles. Fuß⸗Art. Regt. Nr. 5 versetzt.
Königlich Bayerische Armee.
Offiziere, Fr e ꝛc. Ernennungen, Be⸗ förderungen und Versetzungen. Im activen Heere. 14. Januar. Robitzsch, Unteroff. des 8. Inf. Regts. vacant Pranteeh, zum Port. Fähnr. in diesem Truppentheil befördert. Herr, Vice⸗Wachtm. der Res., dienstthnend im 2. Feld⸗Art. Regt. Horn, zum Port. Fähnr. in diesem Truppentheil ernannt.
Im Beurlaubtenstande. 22. Januar. Frhr. v. Vequel⸗ Westernach, Pr. Lt. in der Res. des 3. Chev. Regts. vacant Herzog Maximilian, zum Rittm., Leiwesmeier, Sec. Lt. in der Res. des 10. Inf. Regts. Prinz Ludwig, Vester, Sec. Lt. in der Res. des 13. Inf. Regts. Kaiser Franz Joseph von Oesterreich, Sec. Lt. in der Res. des 15. In Regts. König Albert von Sachsen, Schöpping, Sec. Lt. in der 18 des 1. Feld⸗Art. Regts. Prinz⸗Regent Luitpold, Methsieder, ohr (Nürnberg), Sec. Lts. in der Landw. Inf. 1. Aufgebots, Bartel (Zweibrücken), Sec. Lt. in der Landw. Inf. 2. Aufgebots, — zu Pr. Lts.; die Vice⸗ Feldwebel bezw. Vice⸗Wachtmeister der Reserve: Roppenecker (Wasserburg) im Inf. Leib⸗Regt.,, Werthmüller (I. München), Ertl (Wasserburg) im 1. Inf. Regt. König, Mahla, Edel⸗ mann (I. München) im 2. Infanterie⸗Regiment Kronprinz, Rupprecht, Stöck, Spengler (I. München) im 3. Inf. Regt. Prinz Karl von Bayeru, Gerbel, Winkler (Bamberg) im 5. Inf. Regt. Großherzog von Hessen, Denkler (Hof) im 6. Inf. Regt. Kaiser Wilhelm König von Preußen, Appelmann (Bamberg) im 10. Inf. Regt. Prinz Ludwig, Meyer (Regensburg), Krell (I. München) im 11. Inf. Regt. von der Tann, acker⸗ bauer (Vilshofen), Heggetether (Weilheim) im 13. Inf. Regt. Kaiser Franz Joseph von Oesterreich, Frhr. von Malsen (I. Mün⸗ chen) im 2. Schweren Reiter⸗Regt. vacant Kronprinz Erzherzog Rudolph von Oesterreich, Ritter und Edler v. Maffei (II. 1 im 1. Ulan. Regt. Kaiser Wilhelm II. König von Preußen, B uz (u eish im 2. Chev. Regt. Taxis, Spindler (I. München) im 1. Feld⸗Art. Regt. Prinz⸗Regent Luitpold, Fe rge. (Augäburg im 3. Feld⸗Art. Regt. Königin Mutter, Collasowitz (Wasserburg), Port. Fähnr. der Res. im 2. Inf. Regt. Kronprinz, — zu Seec. Lts. der Res., — befördert. 8
Abschiedsbewilligungen. Im activen Heere. 14. Ja⸗ nuar. Fischer, Hauptm. und Comp. Chef im 9. Inf. Regt. Wrede, unter Verleihung des Charakters als Major, mit Fönsion und mit der Erlaubniß zum Tragen der Uniform der Abschied
bewilligt. 1“ 18. Januar. Phildius, Hauptm. und Comp. Chef im
17. Inf. Regt. Orff, unter Verleihung des Charakters als Major,
v. Fabris, Hauptm. z. D., — mit der Erlaubniß zum Tragen der Uniform der Abschied bewilligt. 8
Im Beurlaubtenstande. 22. Januar. v. Olden⸗ bourg, Rittm. von der Res. des 1. Schweren Reiter⸗Regts. Prinz Carl von Bayern, unter Ertheilnng der Erlaubniß zum Tragen der Unikorm, Männer (Kaiserslautern), Hauptm. von den Landw. Jägern 2 Aufgebots, Mantel (Vilshofen), Jahreiß (Kissingen), Sec. Lts. von der Landw. Inf. 2. Aufgeb., — der Abschied bewilligt.
Im Sanitäts⸗Corps. 14. Januar. Dr. Rothhammer, Unterarzt vom 7. Inf. Regt. Prinz Leopold, zum Assist. Arzt 2. Kl. in diesem Truppentheil befördert.
22. Januar. Dr. Blank, Unterarzt vom 7. Inf. Regt. Prinz Leopold, zum Assist. Arzt 2. Kl. in diesem Truppentheil befördert. Dr. Richrath (Kaiserslautern), Stabsarzt von der Landw. 1. Auf⸗ gebots, der Abschied bewilligt. 1
Beamte der Militär⸗Verwaltung.
20. Januar. Waldmann, Controleur vom Proviantamt Germersheim, zum Proviantamts⸗Rendanten in Fürth, Krämer, E1 spir. vom Proviantamt München, zum Assistenten
eim Proviantamt Fergolstad — ernannt. Supguth, Assist. vom
heim befördert. ö
Peonishees Ingolstadt, zum Controleur beim Propiantamt Germers⸗
22. Januar. Schwarzmann (Aschaffenburg), Ober⸗Apotheker
von der Landw. 2. Aufgebots, der Abschied bewilligt. Kaiserliche Marine.
Offiziere, ꝛc. Ernennungen, Beförderungenund Ver⸗ setzungen. Berlin, 18. Januar. Frhr. v. Hollen, Contre⸗ Admiral, von der Stellung als Director des Marine⸗Departements des Reichs⸗Marineamts entbunden.
Kiel, 20. Januar. Koester, Contre⸗Admiral, unter Ent⸗ bindung von der Stellung als Chef des Uebungsgeschwaders, zum Director des Marine⸗Departements des Reichs⸗Marineamts,
Contre⸗Admiral, unter Entbindun von der Stellung als Chef des Stabes des Ober⸗Commandos der Marine, zum Chef des Uebungsgeschwaders, Tirpitz, Capitän zur See, unter Entbindung von der Stellung als Chef des Stabes des Commandos der Marine⸗Station der Ostsee, zum Chef des Stabes des Ober⸗Commandos der Marine, — ernannt. Prinz Heinrich von Preußen Königliche Hoheit, Capitän zur See, von dem Com⸗ mando der 1. Matrosen⸗Div. entbunden und bis auf weiteres zur Dienstleistung beim Reichs⸗Marineamt commandirt. Frhr. v. Maltzahn, Capitän zur See, zum Commandeur der 1. Matrosen⸗ Div. ernannt.
Kiel, an Bord S. M. Transportdampfer „Pelikan“, 20. Januar. v. Diederichs, Capitän zur See, Ober⸗Werftdirector der Werft zu Kiel, Oldekop, Capitän zur See, Commandant S. M. Panzer⸗ schiffes „Deutschland“, unter Entbindung von dieser Stellung, — zu
Contre⸗Admiralen befördert. Abschiedsbewilligungen. Kiel, an Bord S. M. Trans⸗ portdampfer „Pelikan“, 20. Ce Frhr. v. Feät en. Contre⸗
Admiral, mit der gesetzlichen Pension zur Disp. gestellt.
Haus der Abgeordneten. 8 Sitzung vom Dienstag, 26. Januar.
Der Sitzung wohnt der Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten Graf von Zedlitz bei.
Eingegangen sind der Bericht über die Bauausfüh⸗ rungen der Eisenbahn⸗Verwaltung während des Zeit⸗ raums vom 1. Oktober 1890 bis dahin 1891 sowie die Ueber⸗ sicht der von der Staatsregierung gefaßten Ent⸗ schließungen auf Anträge und Resolutionen des Hauses der Abgeordneten aus der Session von 1890/91.
Auf der Tagesordnung steht die Fortsetzung der ersten Berathung des Volksschulgesetzes.
Abg. Dauzenberg (Centr.): Als Aufgabe der Volksschule werde in dem Entwurf die religiöse, sittliche und vaterländische Er ziehung der Kinder hingestellt. Um die religiöse Erziehung zu sichern, sei die Mitwirkung der Kirche erforderlich. Allerdings erbringe der Lehrer durch Bestehen der Prüfung beim Verlassen des Seminars den Nachweis, daß er hic et nunc wissenschaftlich befähigt sei, den Religionsunterricht zu ertheilen. Aber, daß dies auch stets in Zukunft der Fall sei, das müsse Gegenstand der sorgfältigen Ueber⸗ wachung seitens der kirchlichen Behörden sein. Nach der Vorlage solle der Geistliche die Lehrer mit Weisungen versehen können. Was bedeute das? Seien diese Weisungen für den Lehrer unbedingt bindend? Was die Vorlage besonders ziere, sei das Capitel über die Unter⸗ richtsfreiheit; es werde allerdings nur wenig gewährt, aber was gewährt werde, sei besser als der jetzige Zustand. Diesen Bestim⸗ mungen sollten vor allem die Liberalen ihre Zustimmung geben. Aber der Abg. Enneccerus habe gerade diese Vorschriften als die ge⸗ fährlichsten bezeichnet. Wer leide denn unter der Unterrichtsfreiheit? Wenn die Katholiken sich freie Schulen gründeten, so könnten ja die Liberalen dasselbe thun, dann hätten sie sich gar nicht um die Kirche zu kümmern. “ im Centrum.) Wenn die Schule wahr⸗ hafte Gottesfurcht und Vaterlandsliebe lehren werde, so werde das zum Wohle des Vaterlandes gereichen. Das Ministerium aber, welches die Vorlage in die Wege geleitet habe, habe sich um das Vaterland wohlverdient gemacht. (Beifall im Centrum.)
Abg. Richter (dfr.): Die ganze Discussion habe ihn darin bestärkt, daß das Haus eine der wichtigsten und schwierigsten Fragen behandele, welche große Kreise der Bevölkerung interessire. Es scheine ihm unnatürlich, diesen Gesetzentwurf auf Wochen und Monate in einer Commission verschwinden zu lassen, aus der nur mehr oder weniger genaue Berichte an die Oeffentlichkeit dringen würden. Seiner Ansicht nach würde es richtiger sein, die grundlegenden Bestimmungen des Entwurfs, die ersten 18 Paragraphen, ferner die Bestimmungen über den Privatunterricht und die Schulbehörde weiter im Plenum zu verhandeln, wie das bisher bei Lößeren organischen Gesetzen stets gehalten worden sei. Zur ache selbst sei es bezeichnend, daß der Cultus⸗Minister die Hauptstärke seiner Verthei⸗ digung weniger aus dem Inhalte der Vorlage ent⸗ nehme, als in erster Reihe aus zwei formalen Gesichts⸗ punkten. Er sage und wiederhole in jeder seiner Reden: der Ent⸗ wurf entspreche genau der Versaftun ,er sei die Ausführung der Ver⸗ fassungsurkunde, und der Inhalt stelle nichts dar als eine Codi⸗ fication des bestehenden Rechts, der bestehenden Verwaltungspraxis. Gerade in denienigen Bestimmungen, die das Haus hier vornehmlich trennten und die Gemüther erregten, befinde sich dieser Entwurf in schreiendem Widerspruch mit dem geltenden Recht. (Oho! im Centrum.) Zuerst noch eine Bemerkung über das Verhältniß des Entwurfs zur Verfassung. Der Cultus⸗Minister habe gesagt: der Entwurf sei die loyale gewissenhafte Ausführung der Verfassung, und habe aufge⸗ fordert, einen Widerspruch des Entwurfs mit der Verfassung nachzuweisen. Der Cultus⸗Minister würde besser gethan haben, diese Aufforderung an seine eigene Adresse zu richten. Der Widerspruch mit der Verfasang liege schon in dem Rahmen selbst, den sich der Seeen ue tecke. Werde er denn das ganze Unterrichtswesen regeln? Sei denn das das ganze Unterrichtswesen? Gehörten denn bloß die Volksschulen und die Seminarien, nicht auch die höheren Lehranstalten und die Uni⸗ versitäten dazu? Alle seine Vorgänger hätten die Verfassung nicht anders ausgelegt, als daß das Unterrichtsgesetz im Sinne der Verfassung auch diese Anstalten umfassen müffe. Dieser Gesetzent: wurf regele nicht einmal das Volksschulwesen vollständig, er lasse daneben das schon bestehende Gesetz über das Schulaufsichtswesen bestehen. Im vorigen Jahre habe die Centrumspartei diese seine Ansicht auf das entschiedenste betont; und wenn die Centrumspartei es mit der Verfassung so ernst meine, so habe pflichtung, ein Gesetz einzubringen, das zum mindesten den
rt. 26 der Verfassung aufhebe. Man habe wohl gehört, daß über Zweckmäßigkeitsfragen zwischen Jahr und Tag sich die Meinungen änderten, aber in solchen Rechts⸗ und Verfassungs⸗ fragen dei man doch nicht das schwarz nennen, was man vor einem Jahre weiß genannt habe. Deshalb müsse auch die Centrumspartei die damalige Ansicht des Abg. Ehbtas auch heute noch theilen. Es werde nun eingewendet, daß es im höchsten Grade ungewöhnlich sei, daß Verfassungsänderungen von der Regierung ausgingen. Im Laufe der Zeit seien einundzwanzig Artikel der Verfassung abgeändert worden, und zwar zumeist aus der Initiative der Regierung heraus. Einen Antrag auf Abänderung der Verfassung zu stellen, entspreche der Verfassung durchaus, denn das sei in der Verfassung selbst vor⸗
sie die Ver⸗