1892 / 23 p. 9 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 27 Jan 1892 18:00:01 GMT) scan diff

Die Forderungsberechtigten bezw. die unbekannten Rechtsnachfolger derselben werden aufgefordert, spä⸗ testens in dem auf den 10. August 1892, Vor⸗ mittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden, mit der Verwarnung, daß die Ausbleibenden mit ihren Ansprüchen auf die Post würden ausgeschlossen und die Post im Grundbuch würde gelöscht werden. Roßlau, den 11. Januar 1892. Herzoglich Anhaltisches Amtsgericht. Richter.

63267) Aufgebot von Grundstücken. Im Ugnhch von Heiligenstadt Artikel 1029 (fruͤher Band 14 Blatt 590) stehen als Eigenthum des Bäckermeisters Johann Michael Bein (des älteren) folgende Grundstücke eingetragen: Nr. 3197, 3199, 3198 am Holzwege, Karten⸗ blatt 7 Abschnitt 351, 360, 511 und 516 von 31,90 a, 28,60 a, 12,35 a. 8 Niach dem im Jahre 1832 erfolgten Tode des Johann Michael Bein sollen die Grundstücke nach Lehnrecht auf dessen einzigen Sohn Konrad Bein vererbt und bald nach dessen 1857 erfolgtem Tode der Besitz auf 5 Tischler Johann Michael Bein (den jüngeren) übergegangen sein. . Das bieser die Grundstücke seit 1857 und seine Erben seit dessen Tode im Jahre 1876 besessen haben, ist bescheinigt. Behauptet wird nun, daß diese Erben Eigenthümer der Grundstücke sind. Auf Antrag zweier Miterben werden alle, welche Eigen⸗ thumsansprüche an die Grundstücke machen, auf⸗ gefordert, dieselben bei uns spätestens in dem auf den 6. April 1892, Mittags 12 Uhr, Zimmer Nr. 13, anstehenden Termin anzumelden, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen ausgeschlossen und das Eigenthum für die Erben des Tischlers Johann Michael Bein eingetragen wird. Heelligenstadt im Eichsfeld, den 21. Januar 1892. Königliches Amtsgericht. Abtheilung IV.

[62271] Oeffentliche Ladung. 8 Im Kataster der Gemeinde Merten sind als Eigenthümer des Grundstückes Flur 5 Nr. 276 die „Erben Johann Kaus zu Niederscheid“ eingetragen. Bei den Verhandlungen zur Anlegung des Grund⸗ buches hat Anna Maria Weber, ledig, zu Wassack das Eigenthum an diesem Grundstücke beansprucht. Gemäß § 58 des Gesetzes vom 12. April 1888 werden die Erben Johann Kaus, welche nach Person und Aufenthalt unbekannt sind, hiermit öffentlich zu dem auf Samstag, den 21. Mai 1892, Vormittags 10 Uhr, stimmten Termine vor das hiesige Amtsgericht, btheilung II. b., geladen mit der Aufforderung, pätestens in diesem Termine ihre etwaigen Ansprüche an obigem Grundstücke anzumelden. Wird ein An⸗ spruch nicht angemeldet, so wird Anna Maria Weber zu Wassack ohne Einwilligung der Geladenen als Eigenthümerin des Grundstückes in das Grundbuch eingetragen werden. . itorf, den 16. Januar 1892. Königliches Amtsgericht. II. b.

163270 Aufgebot. 6“ Der Kothsaß Heinrich Bötel in Salzdahlum hat glaubhaft gemacht, daß er mit dem ihm nach Aus⸗ vweis des Grundbuchs gehörigen Kothhofe Nr. ass. 25 aselbst auch den in Salzdahlum belegenen in der beigebrachten Vermessungsbescheinigung beschriebenen, im Norden an die Dorfstraße, im Süden an das Heine’sche, im Westen an das Brandes’'sche und im

Osten an das Hennecke'sche Grundstück grenzenden

Gartenplan in der Größe von 9 ar 95 qm zu Eijgenthum erworben habe, und da dieses Grundstück im Grundbuche bislang nicht eingetragen ist, das durch § 23 der Grundbuchordnung vorgeschriebene Aufgebotsverfahren beantragt.

Es werden daher alle Diejenigen, welche Rechte an dem bezeichneten Gartenplane zu haben ver⸗ meinen, hierdurch aufgefordert, solche spätestens in dem auf den 11. März 1892, Morgens 10 Uhr, vor hiesigem Amtsgerichte angesetzten Termine anzumelden, unter dem Rechtsnachtheile, daß der Antragsteller als Eigenthümer des fraglichen Grundstückes im Grundbuch eingetragen werden wird und daß, wer die ihm obliegende Anmeldung unter⸗ läßt, sein Recht gegen einen Dritten, welcher im redlichen Glauben an die Richtigkeit des Grundbuchs das Grundstück erworben hat, nicht mehr geltend machen kann. 1

Wolfenbüttel, 18. Januar 1892.

8 Herzogliches Amtsgericht. Behrens.

632733 Anufgebot. 8 In der Verwaltung des Magistrats der Stadt Torgau befinden sich die drei Familienstistungen dTöppe, Prager und Unruh, aus welchen stiftungs⸗ gemäß an Gestiftsverwandte Stipendien für Studirende, sowie Ausstattungs⸗ und Unterstützungs⸗ gelder bei Erlernung von Handwerken und dergl. gegeben werden sollen. Infolge eines von einer Gestiftsverwandten gegen den Magistrat mit Erfolg geführten Prozesses ist festgestellt, daß Michael am Ende ein Sohn der verehelichten Blandine am Ende, und somit ein Urenkel des Stifters Antonius Unruh gewesen ist, wodurch sich die Legitimation einer Reihe von Personen, deren Gestiftsverwandtschaft grade wegen des in dieser Beziehung bemängelten Beweises von dem Magistrate nicht anerkannt worden war, ergeben wird. Es werden daher alle Diejenigen, welche von den Stiftern Wittwe Anna Köppe, Dr. Johannes Prager und Bürgermeister Antonius Unruh zu Torgau abstammen und Ansprüche an die fraglichen Stiftungszuwendungen, sowie die Kollatur und Ver⸗ waltung machen, aufgefordert, ihre Ansprüche unter Vorlegung der die beweisenden Urkunden baldigst bei dem unterzeichneten Gerichte

anzumelden.

Torgan, den 14. Januar 1892.

Königliches Amtsgericht.

3269] Aufgebot. Der Schmiedegesell Friedrich Xaver Mummert, geboren am 18. Dezember 1832 zu Schlaupp bei Winzig und der Müllergesell Friedrich Alexander kummert, geboren am 18. April 1839 zu Lübchen, eis Guhrau, beides Söhne des zu Lübchen, Kreis

l6⸗ 266]

bekannten Wohnsitz zu Lübchen, Kreis Guhrau, ver⸗ lassen und sind seitdem verschollen.

Auf Antrag der Schwestern der vorbezeichneten beiden Gebrüder Mummert, nämlich der Frau Lehrer Bertha Roßmann, geb. Mummert, zu Hünern, Kreis Wohlau, und der Frau Auguste Jagel, geb. Mum⸗ mert, zu Rohnstock bei Bolkenhayn werden der Schmiedegeselle Friedrich Faver Mummert und der Müllergeselle Friedrich Alexander Mummert hiermit aufgefordert, sich spätestens in dem vor dem unterzeichneten Gericht auf den 15. Dezember 1892, Vormittags 11 Uhr, anberaumten Auf⸗ gebotstermine schriftlich over persönlich zu melden, widrigenfalls dieselben werden für todt erklärt werden. Guhrau, den 22. Januar 1892.

. Königliches Amtsgericht. 8

Der am 6. Januar 1821 zu Weißenkrug geborene und seit 1857 verschollene Barbier Friedrich Heinrich Martin Kruse, für den ein Vermögen von 600 durch den zum Abwesenheitsvormund bestellten Ge⸗ richtssekretär a. D. Georg Krufe zu Dömitz ver⸗ waltet wird, hat sich spätestens bis zum 1. August 1892, Mittags 12 Uhr, zu gestellen, oder aber von seinem Leben und Aufenthalt sichere und glaub⸗ hafte Kunde hierher gelangen zu lassen, widrigenfalls er für todt erklärt, sein Vermögen aber den sich meldenden und legitimirenden Erben ausgeantwortet werden wird. Warin, den 21. Januar 1892. 8 Großherzogliches Amtsgericht. [61241] MNachlaßproclam. Dritte Bekanntmachung. Eheleute Cornelius und Margaretha Diercks von Neuenbrock sind bei Vermeidung des Ausschlusses bis zu dem Termin Freitag, den 29. April 1892, Vormittags 11 Uhr, im hiesigen Amtsgericht anzumelden. Krempe, den 9. Januar 1892. Königliches Amtsgericht. (gez.) A. Schow. Veröffentlicht: Heitchen, Gerichtsschreiber.

[63138 7 Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Amts⸗

gerichts vom 16. Dezember 1891 ist der am

11. März 1857 zu Halle a.,S. geborene Kaufmann

Karl Adolf Alwin Eulau für todt erklärt.

Halle a./S., den 22. Dezember 1891. Königliches Amtsgericht. Abtheilung VII.

2

[63140] In der Hartmann'schen Aufgebo ssache F. 8 90 erkennt das Königliche Amtsgericht Graudenz durch den Amtsgerichtsrath Richter für Recht: 1) Der Käthner Karl Hartmann aus Gr. Wolz wird für todt erklärt. 2) Die Kosten des Aufgebotsverfahrens sind aus dem Nachlasse desselben zu entnehmen. 8 Königliches Amtsgericht. Richter. [63147] Bekanntmachung. 8 Das Verfahren, betreffend das Aufgebot der Nachlaßgläubiger und Vermächtnißnehmer des am 10. Juli 1891 zu Guhrau verstorbenen Maurer⸗ und Zimmermeisters Rudolph Zimmermann, ist beendet Guhrau, den 18. Januar 1892. Königliches Amtsgericht.

1

[631444 Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil des hiesigen Königlichen Amtsgerichts vom 15. Januar 1892 sind die unbe⸗ kannten Erben des am 21. Oktober 1890 zu Franken⸗ stein verstorbenen Konzipienten Joseph Löbe mit ihren Ansprüchen auf den Nachlaß ausgeschlossen.

Frankenstein, den 15. Januar 1892.

.“ Königliches Amtsgericht.

[6330⸗ Bekanntmachung.

Durch am heutigen Tage verkündetes Ausschluß⸗ urtheil des unterzeichneten Gerichts ist die auf den Inhaber lautende 4 %ige Prioritäts⸗Obligation der Oberschlesischen Eisenbahn⸗Gesellschaft Litt. P. Nr. 10 942 über 100 Thaler, ausgefertigt auf Grund des Allerhöchsten Privilegii vom 24. Mai 1853 für kraftlos erklärt worden.

Breslau, den 18. Januar 1892.

Königliches Amtsgericht.

Im Namen des Königs! Verkündet am 30. Dezember 1891. Brüning, Gerichtsschreiber. In Sachen betreffend das Aufgebot a. der im Grundbuch von Buke Bd. 88 Bl. 161 Abth. III. Nr. 1 aus der Obligation vom 23. März 1815 für den Müller Christoph Claes zu Altenbeken eingetragenen Post von 14 Thlr. Schneidelohn, des Hypothekendokuments über die daselbst Abth. III. Nr. 2 aus der Obligation vom 8. November 1815 für die Pfarre zu Buke eeinngetragene Post von 132 Thlr. 22 Sgr. 6 Pf. welches heantragt hat der Ackerwirth Johann 1 Glitz zu Altenbeken, hat das Königliche Amtsgericht zu Paderborn durch den Gerichtsassessor von Kleinsorgen für Recht er⸗ kannt: 1) die oben sub a genannte Post kann im Grund⸗ buch gelöscht werden, 2) die oben sub b genannte Urkunde wird für kraftlos erklärt. Die Kosten fallen dem Antragsteller zur Last. Paderborn, den 14. Januar 1892. Gerichtsschreiberei II. des Königlichen Amtsgerichts.

[63148] Bekanntmachung.

Die am 7. August 1817 von den Eheleuten Christian Hartmann in Weisenborn zu Gunsten des Fräuleins Friederike von Baumbach zu Sontra ge⸗ richtlich ausgestellte Pfandverschreibungsurkunde über ein Darlehen von 100 Thaler ursprünglich im älteren General⸗Währschafts⸗ und Hypotheken⸗Buch Sontra II. Bl. 292 jetzt im Grundbuche von Sontra Artikel 31, 91 b, 182a und 629 eingetragen wird für kraftlos erklärt.

Sonitra, den 21. Januar 1892.

Königliches Amtsgericht.

[63139]

Erb⸗ und sonstige Ansprüche an den Nachlaß der

[63138505 Bekanntmachn „F. 4 91. Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Ge⸗

1870 über die im Grundbuche von Beseland Band I. Artikel 15 Abtheilung III. Nr. 1 und Band I. Ar⸗ tikel 5 Abtheilung III. Nr. 1 zu Gunsten des Voll⸗ hufners Heinrich Richard in Beseland eingetragene Hypothek von 450 (150 Thaler) verzinslich mit 4 % für kraftlos erklärt.

Lüchow, den 18. Januar 1892.

Königliches Amtsgericht. II.

[63314] Bekanntmachung.

Der Grundschuldbrief über die auf dem Grund⸗ stücke des Maurermeisters Samuel Andreas Weichard im Grundbuche von Förderstedt Band XI. Blatt Nr. 340 Abtheilung III. Nr. 15 eingetragenen 2000 Thaler ist Ausschlußurtheil vom 23. Ja⸗ nuar 1892 für kraftlos erklärt.

Staßfurt, den 23. Januar 1892.

Königliches Amtsgericht.

[63303] Die Obligation des früheren Kreisgerichts Schöppen⸗ stedt vom 4. Januar 1816, laut welcher beim Koth⸗ hof No. ass. 46 in Hessen für die Wittwe des Brinksitzers und Krämers Hermes, Marie Elisabeth, geborene Koch, eine Hypothek zu 200 Thaler Con⸗ ventionsmünze eingetragen ist, wird für kraftlos gegenüber der Eigenthümerin des Kothhofes No. ass. 46 in Hessen erklärt und die Löschung der gedachten daselbst eingetragenen Hypothek damit verfügt. 8 Schöppenstedt, den 15. Januar 1892.

Herzogliches Amtsgericht.

P. Peßler.

Im Namen des Königs! Verkündet am 8. Januar 1892. Strehlow, Gerichtsschreiber. 8 Auf den Antrag des Eigenthümers Johann Franz Emil Klatt, früher zu Altgurkowschbruch, jetzt zu E11“ vertreten durch den Justiz⸗Rath Deves zu Friedeberg N./M., erkennt das Königliche Amtsgericht zu Friedeberg N./M. durch den Ge⸗ richts⸗Assessoer Bachmann für Recht: 8

Das Hypothekendokument über das auf dem Grund⸗ stück Friedebergschbruch Bl. Nr. 82 in Abtheilung III. Nr. 3 für die Wittwe Schmidt, Anna Christine, geb. Krüger, zu Friedebergschbruch ex decreto vom 19. April 1851 eingetragene, aus dem Vertrage vom 21. August 1850 originirende Leibgedingsgeld von 100 Thlrn. mit 25 Thlr. zu Michaelis 1853 und dem Ueberrest zu je 8 Thlrn. in Jahresraten zahlbar, über welches die Gläubiger Quittung ertheilt haben, wird für kraftlos erklärt. 1

Bachmann.

[63300]

[63315] .

Im heutigen Termin ist erkannr:

Die Hypothekenurkunde über 172 Thlr. 21 Sgr. 4 Pf. nebst 5 % Zinsen, eingetragen Abtheilung III. Nr. 3 aus der Schuldurkunde vom 28. Februar 1837, laut Verfügnng vom 4. März 1837 für die vier Kinder des verstorbenen Schiffskapitäns Grün⸗ berg, nämlich Karoline, Emma, Johanna und Hein⸗ rich, Geschwister Grünberg, auf dem dem Kolonisten Albert Besteher zu Ducherow gehörigen, daselbst be⸗ legenen, im Grundbuche von Ducherow Band I. Blatt 9 verzeichneten Grundstück, gebildet aus dem Hypothekenschein vom 4. März 1837, der Ingrossa⸗ tionsnote von demselben Tage und der genannten Obligation wird für kraftlos erklärt.

Anklam, den 19. Januar 1802..

Königliches Amtsgericht. I. Abtheilung.

[63299) Im Namen des Königs!

Auf den Antrag der drei Eigenthümer des im Grundbuche von Erfurt Band 16 Blatt 643 ein⸗ getragenen, zu Erfurt in der Hospitalgasse unter Nr. 10 gelegenen Wohnhauses nebst Zubehör, näm⸗ lich der Gebrüder Karl, Fritz und Ernst Groß aus Erfurt, sämmtlich vertreten durch den Justiz⸗Rath Huschke daselbst, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Erfurt durch den Amtsgerichtsrath Hagemann für Recht: 3

Das Hypothekeninstrument, bestehend aus dem Hypothekenbrief vomm 29. Oktober 1875 nebst an⸗ gehängter Schuldurkunde und Eintragungsbewilligung vom 12. Oktober 1875, über die für die minorennen Geschwister Albert Theodor Philipp Christoph, Marie Sidonie Friederike Karoline Hermine und Doris Mathilde Marie Wilhelmine Schäfer in Er⸗ furt im Grundbuche von Erfurt Band 16 Blatt 643 in Abth. III. sub Nr. 5 auf dem Wohnhause der Gebrüder Karl, Fritz und Ernst Groß zu Erfurt am 29. Oktober 1875 eingetragene Post von 9600 Darlehn nebst 5 % Zinsen wird für kraftlos erklärt.

Verkündet am 8. Januar 1892. [63297] Im Namen des Königs!

Auf den Fhrag: 1.

1) .1.“ Karl August Ueckert zu Rosen⸗ thal,

2) der Wittwe Krüger, Wilhelmine, geb. Breiten⸗

feld, zu Wilhelminenswalde, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Soldin durch den Amtsrichter Grafen von Bismark ꝛc. für Recht:

Die nachfolgenden, über Eintragungen auf dem im Grundbuche von Rosenthal Nr. 34 verzeichneten Grundstück gebildeten Urkunden, nämlich:

1) das Hypothekendocument über die Post Ab⸗ theilung 1II. Nr. 3 über 100 Thaler, be⸗ sstehend aus der notariellen Schuldverschreibung vom 26. September 1863, 1 2) das Hypothekendocument über die Post Ab⸗ theilung III. Nr. 4 von 25 Thlr., bestehend aus der notariellen Schuldverschreibung vom 27. Juli 1864, 1 das Hypothekendocument über die vos Ab⸗ theilung III. Nr. 4 von 25 Thlr., bestehend aus der notariellen Schuldverschreibung vom 27. Juni 1864, werden für kraftlos erklärt.

Die Kosten des Verfahrens fallen dem Antrag⸗ steller Arbeiter Karl August Ueckert zu Rosenthal zur Last. 8

F. G. v. Bismark.

[63302] Bekanntmachung. Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts werden die Rechtsnachfolger ver Wittwe Leinewebers

richts ist die Hypothekenurkunde vom 6. September des i8 ig 8 Calenbergerstraße 27, welchem seine Ansprüche vor⸗ behalten bleiben. .

[63298]

versteigerung des Band II. Blatt Nr. 60 daselbst in Abtheilung III. Nr. 1 eingetragenen und eventuell von dem Eigenthümer Johann Franz Emil Klatt, früher zu Altgurkowschbruch, jetzt zu Friede⸗ bergschbruch und der Krohne, Helene Auguste Mathilde, geb. Klatt, aus zu beanspruchenden 89 Thlr. 28 Sgr. 2

Blatt 13 Abtheilung III. Nr. 1 eingetragene Hypo. thekenpost von 600 ausgeschlossen mit Ausnahme

Herrenkleidermachers Kamlade zu Hannover,

Lüchow, den 23. Januar 1892. Königliches Amtsgericht. I.

Im Namen des Königs! Verkündet am 8. Januar 1892. Strehlow, Gerichtsschreiber. Auf den Antrag der Geschwister Eigenthümers

Johann Franz Emil Klatt, 8 zu Altgurkowsch⸗ bruch, jetzt zu Friedebergsch

lichten 1 H Krohne, geb. Klatt, zu Christophswalde, Beide ver⸗ durch den Justizrath Deves zu Friedeberg N./M., erkennt berg N./M. durch den Gerichts⸗Assessor Bachmann für Recht:

ruch, und der verehe⸗

Bäckermeister Helene Auguste Mathilde

das Königliche Amtsgericht zu Friede⸗

Sämmtliche Ansprüche auf die bei der Zwangs⸗ Grundstücks Altgurkowschbruch zur Hebung gekommenen,

verehelichten Bäckermeister

werden ausgeschlossen; indeß werden

der Frau F. A. H. Griffel, geb. Klatt, zu Berlin, Lausitzer Straße 51, Hof III.,

der Anna Wiedemann, geb. Klatt, zu Rathe⸗ now, große Burgstraße 11 II,

der Minna Auguste Semmler, geb. Klatt, zu Berlin, Küstriner Platz 8, bei Schoenborn, der verehelichten Eigenthümer Johann Boese, Marie, geb. Nern, aus Altgurkowschbruch, der Bertha Klatt zu Rathenow a./H., große Burgstraße 39 1, der Frau Müũller, Henriette, Klatt, zu Guscht,

der se Bensch in Friedebergschbruch,

Hanne geb.

der Frau Luhm zu Gottschimmerbruch, der Frau Machus zu Friedeberger⸗Wiesen, dem August Klatt zu Buchwerder, der Frau Klaar aus Landsberg a./W., dem Ludwig Klatt zu Neugurkowschbruch, dem Friedrich Klatt aus Altgurkowschbruch dem Michael Klatt daselbst, 1b

15) der Frau Hildebrandt aus Tucheband,

ihre Rechte vorbehalten. Bachmann.

[631351 Im Namen des Königs!

Auf Antrag des Wirths Wilhelm Lehmann Polajewo⸗Hauland erkennt das Königliche Amts⸗ gericht zu Rogasen durch den Amtsrichter Kuhr für Recht:

Der Wirth Carl Praal aus Witkowo und dessen Rechtsnachfolger werden mit ihren Rechten und An⸗ sprüchen auf die für den ersteren auf dem Grund⸗ buchblatte Polajewo⸗Hauland Nr. 9 Abth. III. Nr. 2 eingetragene Judikatsforderung von 250 Thalern Procent Zinsen ausgeschlossen.

Rogasen, den 20. Januar 1892.

Königliches Amtsgericht.

Im Namen des Königs!

Verkündet am 14. Januar 1892.

Siegmann, Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag des Wittwers Harm Wortel zu Kalle erkennt das Königliche Amtsgericht zu Neuen⸗ haus durch den Amtsrichter Koch für Recht:

Die unbekannten Berechtigten der im Grundbuche von Kalle Band I. Blatt 13 Abtheilung III. Nr. 1 und 2 eingetragenen Posten, als:

1) eines Darlehns von 625 Gulden, verzinslich mit jährlich 4 %, laut Schuld⸗ und Pfandver⸗ schreibung vom 2. Juni 1836, eingetragen zu Gunsten der Wittwe Micheel zu Klein⸗Ringe,

2) eines Darlehns von 300 Gulden, verzinslich mit jährlich 4 %, laut Schuld⸗ und Pfandver⸗ schreibung vom 3. Mai 1842, eingetragen zu Gunsten des Michael zu Klein⸗Ringe,

werden mit ihren Ansprüchen auf die Posten ausge⸗ schlossen und die Posten werden im Grundbuche ge⸗ löscht werden.

28 Koch. W86 HOLL1“

[63142] Bekanntmachung.

Durch Ausschluß⸗Urrheil unterzeichneten Gerichts vom 23. Dezember 1891 sind Ansprüche auf nach⸗ stehend zu 1 genannte Last und auf die nachstehend zu 2 bis 7 genannten Hypothekenposten ausgeschlossen:

1) Allenstein halbes Haus Nr. 1114 a. Nr. 114

das für die Geschwister Joseph und Barbara Kalinowski stipulirte sur plus Reservat aus Rezeß 16. Februar 1850.

2) Reußen 10 Abtheilung III. Nr. 3, Reußen 80 Abtheilung III. Nr. 1 und Reußen 50 Abthei⸗ lung III. Nr. 1: 5 Thaler 6 Silbergroschen 2 Pf. Muttererbtheil sowie Ausstattung im Werth von 3 der Anna Olszynski aus Erbvergleich 15. Mai

3) Quidlitz 3 Abtheilung III. Nr. 4: 900 Thaler, eingetragen für Partikulier Kretschmann aus Urkunde vom 3. Juli 1862.

4) Gut Kellaren Abtheilung III. Nr. 3a: 199 Thaler 25 Silbergroschen 4⅛ Pf. des Jacob Keuchel, aus Vertrag vom 19. Januar 1829.

5) Nit. W 23 Abtheilung III.: 1

Nr. 1. 29 Thaler 11 Silbergroschen 4 Pf. der Elisabeth und Anna Kuczewski, aus Erbrezeß vom 31. Oktober 1833 2. November 2050. 5 . 8

Nr. 3. 10 Thaler der Wittwe Anna Kueczewski, geb. Bialuszewski, aus Vertrag vom 24. November 1869.

6) Woritten 24 Abtheilung III. Nr. 2: 20 Thaler des Altsitzers Jacob Neumann, eingetragen zufolge Verfügung vom 4. Juli 1836.

7) Allenstein 977 a. Nr. 77 Abtheilung III. Nr. 1: 100 Thaler der 5 Geschwister Rosalie, Jacob, Joseph, Johann und Clementine Warpakowski

[63146]

aus Obligation vom 21. April 1864 unter Vor⸗

behalt des angemeldeten Rechts für Clementine und Joseph. III. pro 1891 Nr. 6. Allenstein, den 15. Januar 1892.

Guhrau, verstorbenen Schullehrers Friedrich Mum⸗ mert, haben vor länger als 10 Jahren ihren letzten

Habicht.

Gramüsch, Johanne, geb. Kamlade, in Wustrow mit ihren Ansprüchen auf die im Grundbuch von Dolgow

Königliches Amtsgericht.

aus

zweihundertfünfzig Thalern nebst fünf

1

zum

4

Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preu

Berlin, Mittwoch, den 27. Januar

1. Untersuchungs⸗Sachen.

2. Aufgebote, Zustellungen u. dergl. 1. 3. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. 4. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 5. Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.

Deffentlicher

Anzeiger.

Anzeiger.

1892.

6. Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch. 7. Erwerbs⸗ und Wirthschafts⸗Genossenschaften. 1 8. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwäͤlten. 9. Bank⸗Ausweise. 10. Verschiedene Bekanntmachungen.

2 Aufgebote, Zustellungen

[63137] Bekanntmachung. Durch Ausschlußurtheil des hiesigen Königlichen Amtsgerichts vom 19. Januar 1892 sind die Inhaber der auf dem Blatte des Grundstücks Nr. 43 Michelsdorf Abth. III. Nr. 6 auf Grund des ge⸗ richlichen Erbrezesses vom 5. September 1856 für die beiden minderjährigen Geschwister Buchwald Namens Bernhard Hermann und Friedrich Wilhelm eingetragenen Post von 6 Thaler 5 Pfennig mit ihren Ansprüchen auf diese Post ausgeschlossen. Liebau i./Schl., den 19. Januar 1892. Königliches Amtsgericht.

63143]

In der Alexander Kaczynski'schen Aufgebotssache v. 7./91, hat das unterzeichnete Gericht im Auf⸗ ö am 6. Januar 1892 für Recht er⸗ annt:

daß die unbekannten Berechtigten der im Grund⸗ buche von Fiewo Blatt 50 Abtheilung III. Nr. 2 eingetragenen Hypothekenpost mit ihren Ansprüchen auf diese Post auszuschließen und die Kosten des Aufgebots dem Antragsteller aufzuerlegen. Löbau W./ Pr., den 13. Januar 1892. Königliches Amtsgericht.

G

63141¹1 Bekanntmachung. Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Amts⸗ erechtigten der im Grundbuche von Pniewitten Nr. 94 Abth. III. Nr. 2, Pniewitten Nr. 131 Abth. III. Nr. 2 correaliter eingetragene Kaution von 1989 für: Tosef „Wierniewski, geb. am 27. November 72, 3 Franz Wierniewski, geb. am 7. Juli 1874, aus dem Rezesse vom 12./18. Juni 1875 unter Vor⸗ behalt des für die verehelichte Johanna Taraszynska angemeldeten Rechtes mit ihren Ansprüchen auf diese Post ausgeschlossen worden. Kulm, den 22. Januar 1892. 8 Königliches Amtsgericht.

89

[63301] [Bekanntmachung. 1 Durch Urtel vom Heutigen Tage ist der am 13. März 1807 geborne Michael Jacob und dessen Rechtsnach⸗ folger mit ihren Ansprüchen auf das Vatererbe von 26 Thlr. 2 Sgr. 4 % Pf., haftend auf Romanshof U./ G. Nr. 48 (früher Nr. 13) Abthlg. III. Nr. 1, ausgeschlossen worden.

Ferner ist das aus dem Recesse vom 20. September 1844, dem Hypothekenscheine und dem Intabulations⸗ vermerke vom 25. November 1844 bestehende Doku⸗ ment über 200 Thlr. Muttererbe, auf Kamionka Nr. 7 Abth. III. Nr. 1 für den am 8. Juni 1823 gebornen Johann Sikora eingetragen, für kraftlos erklärt worden. 1 9

Czarnikau, den 19. Januar 1892. 8

Königliches Amtsgericht. * [63310] Oeffentliche Zustellung.

Der Kappenmacher Johann Henseler zu Köln, vertreten durch Rechtsanwalt Carl Esser zu Köln, klagt geßen seine Ehefrau Catharina, geb. Kürten, ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, wegen Ehescheidung mit dem Antrage auf Trennung der zwischen den Parteien vor dem Standesbeamten zu G am 29. August 1874 geschlossenen Ehe unter Zurlastlegung der Kosten, und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Köln auf den 29. März 1892, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge⸗ dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Rustorff, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[63278] Bekanntmachung.; In Sachen der Kaufmannsfrau Eugenie Schlagen⸗ haufer, vertreten vom Rechtsanwalt Fries, gegen den Kaufmann Johann Baptist Schlagenhaufer, früher ier, nun unbekannten Aufenthalts, wegen Eheschei⸗ dung, wurde die öffentliche Zustellung der Klage be⸗ willigt und ist zur Verhandlung über diese Klage die öffentliche Seeng der I. Civilkammer des K. Landgerichts München I. vom Donnerstag, den 21. April 1892, Vormittags 9 Uhr, be⸗ stimmt, wozu der Beklagte mit der Aufforderung eladen wird, rechtzeitig einen bei diesseitigem Kgl. andgerichte zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen. Der liscerische Anwalt wird beantragen, zu erkennen: Die Ehe der Streittheile wird aus Verschulden des Beklagten dem Bande nach getrennt und hat Be⸗ klagter die Kosten des Prozesses zu tragen bezw. zu erstatten. München, den 23. Januar 1892. Gerichtsschreiberei des K. Landgerichts Münche Der K. Obersekretär: Rodler. 8

Die irma Carl Hans Blume hiersclöst, Friedrich⸗ straße r. 249, vertreten durch den Rechtsanwalt Bnh in Berlin, klagt gegen den Reisenden . Nitsche, zuletzt Reichenbergerstraße Nr. 175 in Berlin wohnhaft, aus dem Engagementsverhältniß 8 Beklagten als Stadtreisender der Klägerin mit em Antrage 2 kostenpflichtige und vgeng voll⸗ vrece Verurtheilung des Beklagten zur Zahlun

on 100 nebst 6 % 7 insen seit dem 1. Juni 18910

eces Oeffentliche Zustellung.

gericht I. auf 2 [10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung

s vom 22. Januar 1892 sind die unbekannten

lung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts⸗ zu Berlin, Jüdenstr. 58, Zimmer 129, den 27. April 1892, Vormittags wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Berlin, den 20. Januar 1892. (L. S.) Edert, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts I. Abtheilung 23

[62279] Oeffentliche Zustellung.

Der Spediteur Hermann Kienis zu Görlitz, Salomonstraße 20, vertreten durch die Rechtsanwälte Dr. Dreyer und Max Dreyer zu Görlitz, klagt gegen den Herrn W. R. Mansell, früher bei Carl of J. Maitland Esg. 1 Long Acre zu London, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, wegen Fracht für Versendung eines Kautschuk⸗Kostüms und aufgewendeter Auslagen, mit dem Antrage: den Beklagten zur Zahlung von 19 80 nebst 6 % Zinsen seit dem Tage der Klagezustellung kostenpflichtig zu verurtheilen und das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts⸗ gericht zu Görlitz auf den 23. Maärz 1892, Vormittags 11 ¼ Uhr. Zum Zwecke der öffent⸗ lichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage be⸗ kannt gemacht.

Görlitz, den 19. Januar 1892.

E ((Schdit. Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[63277 „Oeffentliche Zustellung.

Der praktische Arzt Dr. Graff zu Frankfurt a./Oder, vertreten durch den Rechtsanwalt Justizrath Hahn zu Wongrowitz, klagt gegen die Wittwe und Rechts⸗ nachfolger des zu Lekno verstorbenen Bürgers Mathias Dutkiewicz mit dem Antrage, die Beklagten und zwar die Wittwe Catharina Dutkiewicz, geb. Czesktawska, zu Lekno, Kraft deren mit dem ver⸗ storbenen Ehemann Mathias Dutkiewicz bestandenen ehelichen Gütergemeinschaft und die übrigen Mit⸗ beklagten als Erben und Rechtsnachfolger desselben zu verurtheilen, an den Kläger 2100 nebst 5 % Zinsen seit dem 1. Juli 1890 zur Vermeidung der Zwangsvollstreckung in das Grundstück Lekno Blatt 39 zu zahlen und ladet die Mitbeklagte, un⸗ verehelichte Helene Dutkiewicz, früher in Barenhoff, jetzt unbekannten Aufenthalts, zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die II. Civil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Gnesen auf den 16. April 1892, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Gnesen, den 20. Januar 1892.

8 Friebe, 11

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[63276] Oeffentliche Zustellung. „Der Maurermeister Ernst Rehse zu Gr. Salze klagt gegen den Dachdeckermeister Wilhelm Obven⸗ auf, früher zu Gr. Salze, jetzt in unbekannter Ab⸗ wesenheit, wegen rückständiger Zinsen für die Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember 1891 von den auf dem Grundstücke des Beklagten im Grundbuche von Gr. Salze Band VI. Blatt 280 in der III. Ab⸗ theilung unter Nr. 8 eingetragenen 1950 ℳ, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurtheilen, an den Kläger 43 87 zu zahlen, und ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Königliche Amtsgericht zu Gr. Salze auf den 1. April 1892, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Sause, Assistent, 1a“ als Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

81

188—a Oeffentliche Zustellung.

„Es klagt gegen den Nenubauer Friedrich Hirsch, früher Nr. 108 Neuenknick, jetzt unbekannten Auf⸗ enthaltes, Beklagten:

1) der Colon Heinrich Mensing, Nr. 123 Neuen⸗ knick, auf Zahlung einer Darlehnsschuld von 1 nebst 4 % Zinsen seit 2. Februar

2

2) der Colon und Kleinhändler Carl Knoop, Nr. 7 Rosenhagen, auf Zahlung einer Waaren⸗ forderung von 42 10 ₰;

3) der Colon Friedrich König, Nr. 101 Neuen⸗ knick, auf Zahlung einer Darlehnsschuld und eines Kaufpreises, insgesammt zum Betrage

vpon 75 ℳ;

4) der Ackersmann Conrad Vollriede, Nr. 61 Neuenknick, auf Zahlung einer Arbeitslohn⸗ Forderung von 20 ℳ;

5) der Colon Ferdinand Knoop, Nr. 12 Neuen⸗ knick, auf Zahlung einer Darlehnsschuld von b 1. nebst 4 % Zinsen seit 21. Oktober

6) der Colon Wilhelm Se Nr. 9 Neuen⸗

knick, auf Zahlung einer Darlehns⸗ bezw. Kaufgeldforderung von insgesammt 136 50 nebst 4 % Zinsen von 105 seit 2. Februar 1877; 7) der Colon Friedrich Dammeyer, Nr. 133 MNeuenknick aüf Zahlung von 150 nebst 4 % üsen eit 15. Dezember 1891, aus einer Bürgschaft; der Colon Friedrich Dammeyer, Nr. 129 Neuenknick, auf Zahlung von 80 nebst 4 % Zinsen seit dem 19. September 1891, aus einer Bürgschaft; der Pferdehändler Lebrecht Cohn aus Wind⸗ heim auf Zahlung einer Kaufpreisforderung von 126. 90 nebft 4 % Zinsen seit dem

und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗

1. April 1891;

10) der Kaufmann D. Klostermeyer zu Windheim auf Zahlung einer Waarenforderung von 94 71 ₰.

Die zu 1 bis 10 genannten Kläger beantragen kostenpflichtige und vorläufig vollstreckbare Ver⸗ urtheilung des Beklagten zur Zahlung der bezüglichen Forderungen und laden den Beklagten zur vezüglichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Petershagen zum Termine den 23. März 1892, Morgens 11 Uhr. Zum Zwecke der vom Prozeßgerichte bewilligten öffent⸗ lichen Zustellung wird bieser Auszug der Klage hier⸗ mit bekannt gemacht.

Petershagen, 23. Januar 1892.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[63282]

„Die Handlung unter der Firma Schweitzer & Cie. in Frankfurt a. M. Zeil 32 —, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Blau daselbst, hat wider den Kaufmann Paul Steeg, früher in Frankfurt a. M. Schweizerplatz 58 Klage erhoben mit der Be⸗ hauptung, Beklagter Steeg habe sie am 13. No⸗ vember 1891 unter üias Angaben dazu ver⸗ anlaßt, ihm zwei Herren⸗Paletots im Werthe von je 60,—, sowie einen Herren⸗Anzug im Werthe von 60,— zu übergeben, welche Kleidungsstücke Steeg alsdann, ohne die Klägerin zu entschädigen, zu Geld gemacht und dieses für sich verwendet habe. Klägerin beantragt deshalb:

Beklagten durch vorläufig vollstreckbares Urtheil schuldig zu sprechen, der Klägerin 180.— nebst 6 % Zinsen seit 13. November 1891 zu bezahlen.

Termin zur Verhandlung dieses Rechtsstreits vor dem Königlichen Amtsgericht, Abtheilung I5, in Frankfurt a. M. ist auf Donnerstag, den 17. März 1892, Vormittags 9 Uhr, im Zimmer 136 des Gerichtsgebäudes bestimmt, und wird dieser Auszug aus der Klagschrift zum Zweck der öffentlichen Ladung des mit unbekanntem Aufenthalt abwesenden Be⸗ klagten hiermit bekannt gemacht.

Frankfurt a. M., 20. Januar 1892.

Der Gerichtsschreiber Kgl. Amtsgerichts, Abth. 15.

[63311]

Die Ehefrau des Gastwirths und Kaufmanns Jo⸗ hann Pohl zu Odenthal, geb. Imhoffen, Prozeß⸗ bevollmächtigter Rechtsanwalt Resch in Köln, klagt gegen ihren Ehemann auf Gütertrennung. Termin zur Verhandlung ist bestimmt auf den 19. März 1892, Vormittags 9 Uhr, vor dem Königlichen Landgerichte zu Köln, III. Civilkammer.

Köln, den 21. Januar 1892.

Der Gerichtsschreiber: Schulz.

[63313]

Die Ehefrau des Kaufmanns Gottfried Kirsch zu Köln⸗Nippes, Agnes, geb. Schüller, Prozeßbevoll⸗ mächtigter Rechtsanwalt Vack in Köln, klagt gegen ihren Ehemann auf Gütertrennung. Neuer Termin zur Verhandlung ist bestimmt auf den 25. Fe⸗ bruar 1892, Vormittags 9 ÜUhr, vor dem Königlichen Landgerichte zu Köln, III. Civilkammer.

Köln, den 21. Januar 1892.

Der Gerichtsschreiber: Schulz.

[63312]

Die Ehefrau des Wilhelm Bender, früher In⸗ haber einer Spielwaarenhandlung, jetzt ohne Ge⸗ schäft zu Kalk, Helene, geborene Muüller, Prezeß⸗ bevollmächtigter Rechtsanwalt Zündorf, klagt gegen ihren Ehemann auf Gütertrennung. Terxmin zur Verhandlung ist bestimmt auf den 26. März 1892, Vormittags 9 Uhr, vor dem Königlichen Landgerichte zu Köln, III. Civilkammer.

Köln, den 21. Januar 1892.

Der Gerichtsschreiber: Schulz.

[63309]

Die Ehefrau des Handelsmannes Wilhelm Porten zu Köln⸗Ehrenfeld, Helene geb. Kirspel, Prozeß⸗ bevollmächtigter Rechtsanwalt Dr. Claasen in Köln, klagt gegen ihren Ehemann auf Gütertrennung. Termin zur Verhandlung ist bestimmt auf den 31. März 1892, Vormittags 9 Uhr, vor dem Königlichen Landgerichte zu Köln, III. Civilkammer.

Köln, den 22. Januar 1892.

Der Gerichtsschreiber: Schulz.

[63145] Bekanntmachung.

Durch Urtheil des Kaiserl. Landgerichts zu Metz vom 22. Januar 1892 wurde die zwischen Maria André, Dienstbote zu Metz, und ihrem Ehemanne Franz Wenner, ehemals Postagent zu Königs⸗ machern, gegenwärtig ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, bestehende Gütergemeinschaft für auf⸗ gelöst erklärt.

Metz, 23. Januar 18902. Der Landgerichts⸗Sekretär: Lichtenthaeler.

[63293] 2 Durch rechtskräftiges Urtheil der II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts hierselbst vom 1. De⸗ zember 1891 ist zwischen den Eheleuten Schreiber eter Schiffer und Elise, geborene Jaeger, zu Kre⸗ eld die Gütertrennung mit rechtlicher Wirkung vom 8. Oktober 1891 an ausgesprochen worden. Düsseldorf, den 31. Dezember 1891.

8 Arand, 1 Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[63284 ““

Durch rechtskräftiges Urtheil der II. Civilkammer des Königlichen Landggrichts hierselbst vom 10. No⸗ vember 1891 ist zmischen den Eheleuten ö

ne

eer Spickuagel, früher zu Krefeld, jetzt o ekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, und Anna,

geborene Gremann, zu Krefeld die Gütertrennung mit rechtlicher Wirkung vom 19. September 1891 an ausgesprochen worden.

Düsseldorf, den 31. Dezember 1891.

u“ Arand, 3 Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerickts. 8

[63287]

Durch rechtskräftiges Urtheil der II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts hierselbst vom 24. No⸗ vember 1891 ist zwischen den Eheleuten Johann Moll, Kleinhändler, zur Zeit im Zuchthaus zu Werden, und Christine, geborene Rundholz, zu Bahner bei Giesenkirchen die Gütertrennung mit rechtlicher S vom 23. September 1891 ausgesprochen worden.

Düsseldorf, den 3¹. Dezember 1891.

Arand, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[63286]

Durch rechtskräftiges Urtheil der II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts hierselbst vom 10. No⸗ vember 1891 ist füctsehen den Eheleuten Kaufmann Richard Wolff, früher zu M.⸗Gladbach, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, und Elisabeth, geborene Peltzer, zu M.⸗Gladbach die Gütertrennung mit rechtlicher Wirkung vom 30. September 1891 ausgesprochen worden. 1

Düsseldorf, den 31. Dezember 1891.

1 Arxand, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[63291] 1

Durch rechtskräftiges Urtheil der II. Civilkammer des Königl. Landgerichts hierselbst vom 1. De⸗ zember 1891 ist zwischen den Eheleuten Sattler Theodor Bongartz und Katharina, geborene Knopp, zu Krefeld, die Gütertrennung mit rechtlicher Wir⸗ kung vom 6. Oktober 1891 ausgesprochen worden.

Düsseldorf, den 31. Dezember 1891.

. Arand, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[63292]

Durch rechtskräftiges Urtheil der II. Eivilkammer des Königl. Landgerichts hierselbst vom 1. Dezember 1891 ist zwischen den Eheleuten Kohlenhändler Johann Hülster und Anna Maria Josefa, geborene Laumen, zu Krefeld die Gütertrennung mit rechtlicher Wirkung vom 8. Oktober 1891 ausgesprochen worden.

Düsseldorf, den 31. Dezember 1891.

1— Arand, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts

[63289]

Durch rechtskräftiges Urtheil der II. Civilkamn des Königlichen Landgerichts hierfelbst vom 1. De⸗ zember 1891 ist zwischen den Cheleuten Färber August Schöpp und Lina Ida, geborene Uhlig, zu Viersen die Gütertrennung mit rechtlicher Wir⸗ kung vom 3. Oktober 1891 ausgesprochen worden.

Düsseldorf, den 31. Dezember 1891.

1 Arand, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[63285]

Durch rechtskräftiges Urtheil der II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts hieselbst vom 3. No⸗ vember 1891 ist zwischen den Eheleuten Holzhändler

einrich Sieben und Margaretha, geborene

jebels, zu Krefeld die Gütertrennung mit recht⸗ 1 Wirkung vom 20. August 1891 ausgesprochen worden. 81“

Düsseldorf, den 31. Dezember 1891.

1 Arand, . Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[63288] 8 8 8 Durch rechtskräftiges Urtheil der II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts hierselbst vom 24. No⸗ vember 1891 ist zwischen den Eheleuten Schreiner⸗ meister Adolf Bredow und Eleonore, geborene Genner, zu Krefeld die Gütertrennung mit rechtlicher Wirkung vom 29. September 1891 ausgesprochen worden. Düsseldorf, den 31. Dezember 1891.

ran Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

(63294] I Durch rechtskräftiges Urtheil der II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts hierselbst vom 2. De⸗ zember 1891 ist zwischen den Eheleuten Fuhrmann Simon Kemper und Sibilla, geborene Neunzig. zu Oberkassel bei Neuß die Gütertrennung, mit recht⸗ licher Wirkung vom 10. Oktober 1891 an ausge⸗ sprochen worden. v Düsteldorf, den 4. Januar 18902. Arand, 1““ Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[63290

Durch rechtskräftiges Urtheil der II. Civilkammer des hiesigen Königlichen Landgerichts vom 1. De⸗ Feüber 1891 ist zwischen den Eheleuten Spezerei⸗ händler Christian Niersmann und Elifabeth, ge⸗ borene Brockmann, zu Krefeld, die Gütertrennung mit rechtlicher Wirkung vom 5. Oktober 1891 an ausgesprochen worden.

Düsseldorf, den 4. Januar 1892.

Arand, 1“ Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[63280] 8 1 8 Durch rechtskräftiges Urtheil der II. Civilkammer

des Königlichen Landgerichts hierfelbst vom 9. De⸗