Interesse des Zustandekommens
werden können. Es sei also im k berathung wünschens⸗
eines guten Gesetzes eine nochmalige Commissions werth und nothwendig.
Hammacher (nl.): ung an die Commission schließe er habe aber darin nicht nik den Commissionsmitgliedern Porwurf weise er aufs entschie⸗
Dem Antrage des Vorredners ch mit seinen
auf Zurückverweis seine decht, daß die
politischen Freunden große Beder nicht bekann denste zurück.
Abg. Graf v. eunde erkläre er, d ie Gründe seien diesel er weise den Vorwurf des Abg. Schr Commission zurück.
2 chrader (dfr.): Er Bedeutung der Elektricitäts⸗Industrie sondern überhaupt die große Mehrzahl des rstellung gehabt habe, weil i Ausstellung in Frankfurr vor
elektrischen Tech t gewesen sei. Diesen
Ballestrem (Centr.): Namens seiner politischen daß auch sie sich dem Antrage Schrader anschlössen. ben wie die seiner beiden ader gegen die Mitglieder der
habe gesagt, daß von der großen die Commission, Publikums ihre große Ausdehnung . Augen geführt die Commission
ständig irrige Vorste die electrische Au abe also einen besouderen Vorwurf gegen
Arnim (Rp.): n sich mit i
nicht aussprechen w
Abg. Graf von Majorität der Commissio von der Bedeutung der findungen, die Gerade deshalb solche Schwierigkeiten erachte, das Regal mö und nicht zu warten, bis ammenhang mit dem Er bedauere, daß hier d werden könne, auf w zurückzuführen sei. aften, welche den um dadurch auf
Er müsse betonen, daß die hm vollständig überzeugt habe Kraftströme und derjenigen Frankfurter Ausstellu⸗ habe man sich gesagt, daß das bieten werde, daß man es glichst bald der Stac
ng gesehen habe. Elektricitätsgesetz für nothwendig tsregierung zuzuwenden das Elektricitätsgesetz, welches gar keinen Regal habe, zum Abschluß gebracht Plenarberathung nicht klar⸗ lche Einflüsse die Verzögerung der Es seien hauptsächlich die Versuch machten, das Gesetz möglichst ihre Rechnung zu kommen. erweisung an die Commission stimmen. Nicht irgendwelche bedenklichen Einflüsse, großen Anzahl der wichtigsten Städte Berathung wünsche.
man auf der
direecten Zus
Berathung citätsgesells lange hinauszuziehen, Er werde gegen die Zurückv
Abg. Schrader (dfr.): ateressen einer daß seine Partei eine neue
Die Zurückverweisung des Gesetzentwurfs an die Com⸗ mission wird darauf beschlossen.
Die ausgesetzte Abstimmun die Ausdehnung der Zollermäßigungen, dem Hause jetzt vorzuneh stellung der Beschlüsse no r von Stumm wi⸗ Einzelnen genügt, kann d Rickert beantragt, die Sitzung vertagen, da bis Antrag wird mit 105 geg
Schluß gegen 5 Uhr.
sondern die In wirkten dahin,
g über das Gesetz, betreffend stellt der Präsident obwohl die Zusammen⸗ noch nicht gedruckt vorliegt. Abg. derspricht; da der Widerspruch eines e Abstimmung nicht erfolgen. Abg. auf eine halbe Stunde zu ung erfolgt sein werde. Stimmen abgelehnt.
men anheim,
dahin die Vertheil
5 Haus der Abgeordneten. 7. Sitzung vom Donnerstag, 28. Januar.
Der Sitzung Ministeriums, Reichskanzl Minister der Zedlitz bei.
Auf der Tagesordnung steht zunäch wei Mitgliedern der Staatsschuldencommission. es Abg. Grafen zu Limburg⸗Stirum der Abgg. Köhne und Zelle die Abgg. Zuruf gewählt. daß sie sich auf isteten Eides auch für
Präsident er Graf von Caprivi und der Angelegenheiten
st die Wahl von
geistlichen ꝛc. Graf von
Auf Antrag d werden an Stelle
Lückhoff und Goldschmidt durch
nehmen die Wahl dankend an und erklären, Grund ihres auf die Verfassung gele dieses Amt für verpflichtet halten.
Es folgt die weitere Berathung des Volksschulgesetz⸗
ns.): Der Abg. von Kardorff urch eine Vergewalti⸗ ) Partei vielfach zu⸗ lichkeit nicht aus⸗ ne Verständigung mit Was die ersteren an⸗ en der Vertreter dieser Partei nichts debringen des Gesetzes mit ihnen agegen mit den National⸗ über das große
Abg. Graf zu Limburg⸗Stirum (co wünsche, daß das vorliegende Gesetz nicht einseitig d mit denen seine (des Redners stande komme, sondern daß die das Gesetz zu schaffen durch ei tiven und Nationalliberalen.
gung von Parteien, sammenginge, zu geschlossen sei, den Freiconserva lange, so erkenne er an, daß in den Red liege, was seiner Partei das Zustan nmöglich erscheinen lasse, — anders stehe es d — Wolle man ein Gese Meinungsverschiedenheiten herrschten, ür „unannehmbar“ zu erklären. Reichstag eine Rede halte, worin er einen Appe t ihm zusammen zu gehen, um dem deutschen ter er die liberalen Parteien verstehe, während er (Redner) e, daß das Bürgerthum auch bei seiner Partei eine Zennigsen dem liberalen affen wolle, so heiße das: wir hen und, alles auf Kosten der in den politischen Hobrecht an demse etz mit stärksten Aus⸗ 1j rer zu Heuchlern und en, so liege es auf der Hand, daß hier der Kampf um das Gesetz nicht vom Standpunkt des Gesetzes aus, sondern von dem des politischen Kampfes um die Macht geführt wer⸗ den solle. Freilich sei es sehr gefährlich, ein Gesetz zu machen, das in seiner Wirkung im Lande solche Unzufriedenheit erregen werde, daß eine schwere Reaction dagegen eintreten müsse, denn das bedeute nichts weniger als einen neuen Culturkampf, und wer den alten wie er von Anfang durchgemacht habe, der sehe sich jedes Gesetz wiederholt darauf an, ob ein neuer Culturkampf daraus entstehen könne. üfung müsse er das in Bez is werde im Lande durchaus höchstens bei den Wahlen Eindruck machen, wo ja die Schlagwörter von Junkerthum, Muckerthum und Preisgeben der Schule an die „hä Für die Confessionalität der Schule komme hauptsächlich das Examen der Lehrer und die Ertheilung des Reli⸗ ionsunterrichtes in Betracht. Mit den Herren, welche die confessionelle Schule überhaupt nicht wollten, werde er kaum zu einer Verständigung kommen; die Entwickelung der Dinge habe festgestellt, da Mehrheit der Bevölkerung sich ihre Religionsübungen nicht getrennt essionalität denken könne, und dann müsse auch die Schule Man greife nun in Bezug auf die Lehrerprüfung das Recht des Commissars des Bischofs an, das Zeugni tanden, wenn der Candidat die Prüfung in Religion nicht be und daß, wenn keine Verständigung zwischen dem Bischof und dem denten erzielt werde, der Lehrer das Attest erhalte, aber hhigung zum Ertheilen des Religionsunterrichts. Nun handele ier um junge Menschen, die sich zum Lehrerberuf vorbil⸗ deten, aber wer das thue und kein gläubiges Gemüth habe, solle lieber davon bleiben, er gehe den schwersten Kämpfen entgegen und könne sicher sein, unglücklich zu werden; es sei gerade so, wie wenn Jemand Caval⸗ lerist werden wolle, der das Pferd für ein e der Lehrer aber ein glaäubiges Gemüt rüfung nichts pas
zu stande bringen, so sei es sehr bedenklich, es gleich Wenn Herr von Bennigsen im 1 Ul richte an die Frei⸗ sinnigen, mi thum, worun erklären müss Vertretung finde, — wenn also der Abg. von Bürgerthum einen größeren Einfluß s wollen mit den Freisinnigen zusammenge Conservativen, uns den maßgebenden Einfluß Körperschaften verschaffen. Tage hier eine Rede halte, in der er das G drücken verdamme und sa Augenverdrehern machen,
Wenn der Abg.
e, es wolle die Le
Nach genauer chulgesetz verneinen. denheit erregen, sondern
auf das Volks eine Unzufrie
Kirche häufig seien.
von der Con confessionell sein.
ährliches Thier halte. so könne ihm bei der 1 iren, denn er werde gefragt, ob er die Lehren einer Kirche verstehe und lehren könne und ein gutes Leben führe, und dann werde er eben bestehen;
solche jungen Leute seien ja
1.5““
meist unfertig. Der zweite Punkt sei der, daß unter Umständen im Einvernehmen mit der Staatsbehörde der Orts eg. befugt sein solle, den Religionsunterricht in der Volksschule felbf zu ertheilen. Man thue nun so, als ob darin eine Concedirung der missio canonica liege; dem sei nicht so. Die missio canonica bedeute, daß von der Kirche jederzeit die Befugniß zum Ertheilen des Religionsunter⸗ richts ohne Angabe von Gründen, lediglich ex informata conscientia entzogen werden könne, und das könne zu Conflicten führen und sei unmöglich. Aber zuvörderst werde der ohnehin sehr in Anspruch Feaexmene Geistliche es sich sehr überlegen, ob er die Last des Religionsunterrichts dauernd auf sich nehmen solle; ohne zwingende Gründe werde er es nicht thun, und diese Gründe müßten dem Urtheil des Regierungs⸗Präsidenten unterliegen. Also hiernach komme die Lehrerschaft in keine unwürdige Abhängigkeit von der Geistlichkeit. Dem ordentlichen Lehrer, der seine Pflicht thue, könne Niemand zu Leibe. Die beiden Punkte, wegen deren man gegen die Confessionalität der Schule, wie sie das Gesetz plane, ankämpfe, berechtigten also nicht zu einem solchen Widerstand. Anders sei es bezüglich der Privat⸗ schulen. In diesem Punkte hege er schwere Bedenken. Man müsse Cautelen schaffen, daß die Schule confessionell bleibe und nicht für socialdemokratische Zwecke mißbraucht werde. Von der polnischen Partei sei verlangt, daß der Sprachunterricht in der Volksschule überhaupt polnisch sein solle, und ferner, daß die Kreis⸗Schulinspectoren durchweg von der Confession der ihnen unterstellten Schulen sein sollten. Der letzten Forderung könne er entschieden nicht beitreten, denn die Kreis⸗Schul⸗ inspectoren seien in erster Linie da, die Staatsinteressen, und nicht die confessionellen, zu wahren. Der ersten Forderung aber müsse er mit dem entschiedensten Widerspruch entgegentreten. In ganz Preußen sei die Volksschule dazu da, daß dien Kinder zu preußischen Bürgern ausgebildet würden, und da Preußen ein deutscher Staat sie, so müßten sie befähigt werden, in diesem deutschen Nationalstaate ihren bürgerlichen Pflichten zu genügen. Darum sei die Volksschule dazu da, daß die Kinder deutsch lernten. Wenn die Kinder außerhalb der reglementsmäßigen Stunden polnischen Unterricht erhalten dürften, so klinge das ganz harmlos. Ein großer Theil der katholischen, pol⸗ nischen Geistlichkeit sei aber entschieden gesonnen und ent⸗ schlossen, die Macht der katholischen Kirche im Interesse des Polenthums zu benutzen, sogar dazu, um auf deutsche Katholiken zu drücken, daß sie ihre Kinder den polnischen Unterricht besuchen ließen. Es werde oft als eine unnütze Befürchtung hingestellt, daß die Deutschen zu Gunsten der Polen FFeschädigt werden könnten. Aber die Ernennung des gegenwärtigen Erzbischofs habe neue Be⸗ sorgnisse hervorgerufen und zwar in der Richtung, daß diese Er⸗ nennung bei den Herren von der polnischen Partei Hoffnungen und Erwartungen erregt habe, welche im Laufe der Dinge schwer ent⸗ täuscht werden müßten. Auf allen Seiten follte man sich klar sein, daß weitergehende Concessionen an die Polen eine schwere Gefährdung des Friedens in diesen Landestheilen und eine Kränkung der deutschen Interessen mit sich bringen würden. Seine politischen Freunde und er seien der Ansicht, daß dieses Gesetz etwas später als vor⸗ gesehen in Kraft treten sollte, aus folgenden Gründen. Als am Beginn der vorigen Session die große Fluth von Gesetzen vorgelegt worden sei, sei von seiner Partei mehrfach gewarnt worden, einmal dieses Haus, andererseits auch die Verwaltungsbeamten nicht zu sehr zu belasten. Aber es sei gesagt worden, man wünsche dringend diese Gesetze durch⸗ zubringen. Es zeige sich jetzt, daß die Verwaltungsbehörden bis an die äußerste Grenze des Möglichen belastet seien mit der Ausführung jener Gesetze. Dieses Gesetz werde ihnen mindestens dieselbe Arbeit machen, wie jene, und er habe die schwere Besorgniß, daß das Ver⸗ trauen und die Tüchtigkeit der Behörden unter dieser Ueberlastung leiden würden, wenn sie mit untergeordneten, der Sache nicht gewachsenen Kräften die Geschäfte erledigen sollten. Daher bitte er, daß dieses Gesetz erst in Kraft treten möge, wenn die anderen Gesetze so weit durchgeführt seien, daß sie nicht die Behörden ausschließlich mehr beschäftigten. Seine Partei hoffe, daß das Gesetz in der Commission in dem Sinne, wie der Abg. von Buch namens der Fraction die Seüth vertreten habe, behandelt werden werde. (Lebhafter Beifall rechts).
Abg. Dr. von Jazdzewski (Pole) bezweifelt, daß der Vor⸗ redner im Namen seiner ganzen Partei gesprochen habe, denn die evangelische Generalsynode habe verlangt, daß nicht nur die Lokal⸗, fondern auch die Kreis⸗Schulinspection confessionell geordnet sein solle. Das stimme vollständig mit den Forderungen seiner Freunde überein. Daß eine Volksschule ohne die Volkssprache nicht denkbar sei, werde von allen Pädagogen anerkannt; die deutsche Sprache solle auch gelernt werden, aber in erster Linie stehe für die polnischen Landestheile das Polnische. Wenn die Volksschule unter staatlicher Leitung alles erfülle, was sie erfüllen solle, dann sei die Gefahr, daß Privatschulen eingerichtet würden, nicht groß. Wenn die Fordarunget seiner Freunde aber nicht erfüllt würden, dann seien die Polen auf die Privatschulen angewiesen. Die Befürchtungen, welche der Vorredner an die Berufung des neuen Erzbischofs geknüpft habe, seien unbegründet. Durch diese Maßregel werde vielmehr die allgemeine Zufriedenheit hervorgerufen. G
Abg. Dr. Porsch (Centr.): Den Vorwurf des Abg. Richter, daß das Centrum verfassungswidrig handele, wenn es die Vorlage an⸗ nehme, weil diese nur ein Stück des Unterrichtswesens regele, nicht das ganze Schulwesen, müsse er als unrichtig zurückweisen. Herr Zehe habe im vorigen Jahre den Entwurf für verfassungsmäßig gehalten und in der Commission habe Herr Knörcke sich in demselben Sinne ausgesprochen. Beim Schulauffichtsgeset und bei den anderen Schul⸗ gesetzen hätten sich die Freisinnigen auch nicht ablehnend verhalten und jetzt wollten sie dem Centrum den Vorwurf des Per machen! Ehe noch die Vorlage in Aussicht gestanden habe, habe der Abg. Rintelen in einer Schrift über die vorjährigen Commissions⸗ Se ausgeführt, daß es wohl möglich sei, das Volksschulwesen allein zu regeln, wenn gewisse Bedingungen erfüllt würden, namentlich die Aufnahme der Vorschriften über die Lehrervorbildung und über die rivatschulen. Nur wenn die letzteren Vorschriften in dem Entwurf lieben, werde das Centrum für den Entwurf stimmen können. Mit Leichtigkeit setze sich der Abg. Richter über die Bestimmungen der Verfassung hinweg; er meine, das sei eine Formel aus den fünfziger Jahren. Sei denn die Verfassung ein Saisonartikel? Solle nicht gerade die Verfassung eine lex in perpetuum valitura sein? Da könnten auch andere Leute kommen und andere Artikel der Verfassung als verstaubt und veraltet bezeichnen. Die Presse habe dem Lande allerdings vorgelogen, daß die Vorlage den Wünschen des Centrums entspreche, und Propst Jahnel solle sich nach des Abg. Richter Mittheilungen gegen die Vorlage ausgesprochen haben. 1l Jahnel habe diese Behauptung in einem an den Vorsitzenden der Centrumsfraction gerichteten Schreiben widerlegt und erklärt, daß er, wie er glaube, allein gegen die Eingabe gestimmt habe, welche an das Ab eordnetenhaus gerichtet werden solle. Da zeige sich, wie der Kampf gegen die Volksschule von der Presse mit großer Verlogenheit geführt werde. Die „Frei⸗ sinnige Zeitung“ stelle es so dar, als wenn der Propst Jahnel nur laube, gegen die Eingabe gestimmt zu haben, während er glaube, aß er allein vüschen gestimmt habe. Es sei eine Unwahrheit, daß diese Vorlage lediglich den Wünschen des Centrums entspreche. Nicht bloß die ebengelische Generalfynode, sondern auch der jeder ultra⸗ montanen Tendenz unverdächtige evangelische Schulcongreß sei für die confessionelle Volksschule und confessionelle Lehrervorbildung eingetreten. Da sei es unerhört, daß man den Leuten, welche den Entwurf nicht genau gelesen hätten, vorrede, daß die Schule der katholischen Kirche ausgeliefert werde. (eftimmung im Centrum.) Es sei richtig, daß der Entwurf das bestehende Recht codificire; man könne darüber streiten, ob diese Bestimmungen überall das Recht träfen; aber darüber brauche man kein solches Geschrei zu erheben. Der Abg. Richter würde sich ein Verdienst erworben haben, wenn er nicht bloß die in die Vorlage Kusgencegmenen Anträge Rintelen erwähnt hätte, sondern auch nachgewiesen hätte, welche Anträge nicht aufgenommen seien. Der Cultus⸗Minister von Goßler habe aus Anlaß des Windt⸗ horst'schen Schulantrags erklärt, daß die Schule schon ganz confessio⸗ nell eingerichtet sei; er habe den Zustand geschildert, wie ihn die Vorlage feststelle. Er (Redner) fordere die Herren, welche behaupteten,
chule in andere Bahnen gebracht werde, auf, das im einze Was wollten die Herren eigentlich? Die Einen wollten das heißt die religionslose Volksschule, Andere zunterricht confessionell gestaltet sehen, aber der Religion nicht beeinflussen lassen. Seien die Herren der n Gift sei,
nachzuweisen. die confessionslose, wollten zwar den Religion den anderen Unterricht von Dazu müsse die Meinung, daß die welches man nur in möglichst klein Christenthum sei für seine Partei des Kindes durchdringen, um es zu stärken fi (Zustimmung im Centrum.) am besten sein Kind erziehen zu können, anvertraue. So sei die Kirche die Mutter der Unsere ganze Cultur würde nicht wäre. (Beifall rechts und im Religionsunterricht
Verfassung geändert werden. Religion oder das Christenthum ei en Dosen verabreichen dürfe? Das die Hauptsache; es müsse das Herz ken für den schweren Weg des christlicher V wenn er es dem Seelsorger Schule geworden. wenn die Kirche
ater glaube
nicht vorhanden sein, Centrum.) Der Abg. Enneccerus confessionell entschieden, der Volksschule auch in den In der Simultanschule könnten lisch erzogen werden. die anderen Con⸗
habe er auch erlebt; aber auf den nicht gesehen, wie unter der Maske eingeflößt werde
e anerkannt, daß ie Geistlichen übernehmen müßten
Jahre aber im entgegengesetzten ald begreifen, wie schwer gefähr⸗ en Glauben heranwachse. alte Heidenthum.
Kammergericht fessionelle Charakter Unterrichtsgegenständen zu Tage trete. die Kinder weder katholisch noch evange confessionellen Anstalten we fessionen einges confessionellen Universitäten habe er der Wissenschaften (Zustimmung im Centrum.) Der den Religionsunterricht eigentlich d seine Freunde hätten im vorigen Sinne gestimmt. lich es sei, wenn eine Generation ohne christlich Der moderne Unglaube sei schlimmer als das ei die Kirche und Religion beseitigt; die
nichtreligiösen
den Schülern confessioneller Ha Abg. Richter ha
Man werde es b
dem Worte „Pfaffe“ s . beschränke sich auf das Strafgesetzbuch. Staatsregierung hier Abhilfe schaffen wolle.
helfen, wenn die Bedenken, Es werde als
Er begreife es, Seine Partei wolle die sie habe, aus gefährlich hingestellt, daß über die Befähigung eines
der Staatsregierung dem Wege geräumt würden. der bischöfliche Commissar entscheiden solle Candidaten für die Ertheilung des Religionsunterrichts. weniger, als bisher Gesetz gewesen sei. Religion durchgefallen sei,
Herr von Goßler habe erklärt, sei für die Volksschule (Widerspruch links: Schulvorstände Was habe der Abg. Richter dage
solche Witze gemacht hätte! Warum habe man diese Dinge nicht an⸗ chtung der kirchlichen Vermögensverwaltung: 1 deutung für unsere Verhält⸗ die Socialdemo⸗ Er bestreite, daß Jemand, der mokrat sein könne. (Zu⸗ Kritik der
ein Lehrer, der in unbrauchbar. Das sei noch schlimmer. confessionellen Evangelische Bund ein. Wenn ein Junker oder ein Pfaffe geführt gegen die Einri Das Volksschulgesetz sei von großer Be Der Abg. Richter meine allerdings: was habe kratie mit der Religion zu thun? sei, ein bewußter Socialde —.) Der Abg. Richter habe eine geistreiche welche große Anerkennung finde. der Socialdemo⸗ nicht anerkenne? Armen nur in
ute sich sagten,
bewußt gläubig stimmung rechts Socialdemokratie geschrieben, sei es nicht wunderbar, daß er, der schaͤrfste Bekämpfer kratie, die schärfste Waffe gegen diese, die Schule, Die Lösung des Räthsels der socialen Frage fänden die dem Glauben an ein Jenseits. der Kaiser und seine mächtigen verantworten über die Macht, welche sie in de das Gedanken, die eine große Bedeutung hätten.
enseits verschwinde, dann seien solche handen. Er glaube, daß die moderne Sintfluth, wenn i werden könne, nur durch das hölzerne Kreuz, Waffe der Welt, zurückgedämmt werden könne. rechts und im Centrum.) vor, die Menschen so zu z einen Richter gebe. einer Verständigung zu kommen. den vorhandenen Gegensätzen, wisse er nicht. und Mäßigung discutiren. die Abweichungen des vorliegend Rechte nicht erheblich seien, dann werde eine V geschlossen sein.
Wenn die armen Le⸗ Minister müßten sich einmal vor Gott r Hand hätten, so seie eilich, wenn d edanken nicht vor⸗ sie zurück⸗ durch diese (Zustimmung ein staatliches ss
Glaube an das JI
Deshalb liege iehen, daß sie wüßten, daß es im Jenseits sei der Wunsch ausgesprochen worden, zu Ob das möglich sein werde bei Man könne mit Ruhe Wenn man sich klar machen werde, daß en Gesetzes von dem bestehenden erständigung nicht aus⸗ ll im Centrum und rechts.)
Der Vorredner habe in seinen Aus⸗ nicht daran gedacht, daß in Händen befänden, welche der katho⸗ Händen der Klöster und Kirchen. Kirche sei im Vergleich hierzu lgerungen auf⸗
Lebhafter Be⸗ Abg. von Eynern (nl.): die Socialdemokratie die größten Reichthümer sich lischen Kirche naheständen, in den Der Besitzstand der prot verschwindend gering.
einandergebaut, daß es die Frage aber, ob das Christe Dosen geben müsse, sei es überhaupt Irrthum sei dem Vorredner b gelischen Bundes mit untergelaufen; gelischen Kirche die Rede; der Abg Kirche gemacht.
estantischen r habe ferner so extreme Fo sich nicht verlohne, darauf einzugehen. Auf nthum Gift sei, das man in kleinen unwürdig zu antworten. Anführung der Thesen des Evan⸗ es sei darin von Mitwirkung der evan⸗ orsch habe daraus einfach Herrschaft der m, hierüber den jüngst erschienenen Deutschen Wochenblatt“ zu der Rede des Abg. conservativen Redner) wisse nicht, Es sei im len Punkten
Er empfehle ih Artikel des Professors Beyschlag im „ Der Abg. Stöcker habe gesagt, nach Verständigung und der nationalliberalen Partei unmöglich; er ( diese sichere Meinung auszusprechen.
durchberathen und in al Das Gesetz würde auch zu Stande erstorbenen Abg. Windt⸗ Minister von Goßler
Enneccerus
was ihn berechtige, vorigen Jahre ein Volksschulgesetz eine Einigung erzielt worden. kommen sein, wenn nicht der Einfluß des v orst dazwischen gekommen wäre. So sei der der Kirche keine Herrschaftsrechte ein⸗ und das sei eben der Unter⸗ imburg⸗Stirum es
damalige Entwurf habe eräumt, der heutige da ied zwischen beiden.
für unmöglich h machen, so nehme er ( diesen Satz schon öfter v cessionen gefolgt. wurfs hinausge
gegen thue es, un Wenn der Abg. Graf zu L Porsch weitere Concessionen Kedner) das nicht so ernsthaft, de on ihm gehört und es seien doch noch ß die Ausführung des Ent⸗ er, derselbe sollte überhaupt Die Erregung infolge olkes klinge noch so nach, asgesetzes beschränken r ersten Berathung Bevölkerung Beifall habe nicht bei den Conservativen ge⸗ wea die Fels⸗ sf Herh ig gewechselt, sie habe 1 Es scheine lbg. Windthorst anschließen irche ausliefern
der Vorlage onst würde er nur als Ausführung des waltungspraxis zu bezeichnen. die Schlach
alte, dem Abg. un man habe
Wenn er wünsche, da schoben werde, so meine in dieser Session nicht mehr berathen des Culturkampfes in den Gemüthern des V man sich auf den Erlaß eines Schuldotation Die Rede des Herrn Cultus⸗Ministers bei de des Etats habe auch in den den Widerstand gegen die Vorlage sie nur in den Reihen des Centrums, .Die conservative Partei habe seitdem Buch beweise, ihre Stell h von dem Goßler'schen also, daß sie si und die wesentlichsten Rechte des , Von der großen weltgeschichtlichen Bedeutun scheine der Minister noch keine Ahnung zu nicht darauf beschränken, die Vorlage srechtes und der Ver schon früher einmal Protestantismus und eschlagen werden; er glaube, Den Vorwurf müsse seine die Volksschule religionslos ma hme er die freisinnige Partei in eherrsche die Stadt. Berlin, wo sei ksschulwesen der Stadt Berlin
emäßigten Theilen der wachgerufen;
ung vollstän eschen En abgewendet. der Gefolgschaft des2 Staates an die K
funden habe. Wenn ihr jetzt die Bundesgenossenscha
sagt worden: ) atholicismus werde auf m Zeit dieser Schlacht na Partei sich verbitten, daß die Kr en wollten.
ie Religion mentfernt worden? en bestünden so viel In den weitesten Kreisen solche reactionären
ast gar keine 2 den Wunsch doch immer
ärkischem Sande
des Bürgerthums dieser Beziehun
aus dem blühenden Vol⸗ (Widerspruch rechts.) Ueber die Verfassungsbesti Juristen vorhanden seien.
werde niemand glauben, daß die Verfassung e, wie sie der Entwurf enthalte.
treffend.
Meinungen als 8. der schlesische Fürstbischof gewesen, und der eifrigste Vertheidiger richtungen verlan des Cultus⸗Ministers habe er Berührungspunkte gef ausspreche, mit i 1 auf seine Auslegung der Verfassung,
mit seiner rtei unden; wenn auch der Minist sammenzuarbeiten, so stelle er
Vo b
Forlage nicht werde Gesetz werden, ohne daß für grundlegende . g an welche man
wie a 8 2 1 1 Ule, dann müsse der Artikel 24 erst eine klare und gemein⸗
verständliche Fassung. erhalten. Die confessionellen Verhältnisse sollten möglichst berüc sichtigt werden; die betreffenden Kirchengemeinschaften sollten den Religionsunterricht leiten. Das lasse eine Trennung des Religionsunterrichts von der Schule zu, aber nicht eine Scheidung der Unterrichtsanstalten nach confessionellen Gesichts⸗ punkten. Diese Auslegung sei auch bei der Berathung der Ver⸗ fassung im Herrenhause zum Ausdruck gekommen. Es sollten jetzt die Verwaltungsvorschriften Gesetz werden, welche dem jetzigen Minister gefielen. Wohin das führe, zeige die neueste Verfügung des Ministers bezüglich des Religionsunterrichts der Kinder der Dissi⸗ denten. Der Minister glaube aber mit solcher Verfügung neues, eltendes Recht schaffen zu können und behaupte darauf, dies geltende heecht fei in der Vorlage nur kodificirt. Diese Bestimmung sei ihm die wichtigste in der ganzen Vorlage, sie zeige die Stellung des Cultus⸗Ministers und der einzelnen Parteien. Charakteristisch sei die Motivirung des Ministers, der damit allen den Kindern eine Wohl⸗ that erweisen wolle, denen nie eine fromme Mutter die Hände zum Gebet gefaltet. Das höre sich ja sehr schön, sehr rührend an; aber mit welchem Recht stelle man denn die Dissidenten als verruchte, gottlose Menschen hin, bei denen die Mutter nie ihren Kindern die Hände zum Gebet gefaltet habe und denen die Erziehung der Kinder aus der Hand genommen werden müsse? Wohl nirgends in Preußen gebe es mehr Dissidenten als in seiner Heimath, aber das seien Alles sehr ernste und fromme Leute, die ihre Kinder meist mit mehr Sorgfalt beten lehrten, als die Dogmengläubigen. Nach der Auf⸗ fassung des Ministers müßte in England der Hälfte der Bevölterung die Erziehung der Kinder genommen werden. Durch solche Bestim⸗ mungen, wie sie der Minister hier durchführen wolle, würden Hunderttausende aus der Landeskirche zu den Dissidenten getrieben, namentlich wenn die Stöcker'schen Bestrebungen nach hierarchischer Gliederung der evangelischen Kirche weiter Erfolg haben sollten. Der Minister weise die Auffassung des Abg. Richter zurück, daß jede Verfassungsinterpretation durch ein Cultus⸗Ministerial⸗Reseript gestützt sei; aber wer wahre denn die Continuität in der Schulgesetzzebung, seitdem die hierfür im Jahre 1787 auch von einem Herrn von Zedlitz eingerichtete Ober⸗Schulcommission aufgehört habe zu bestehen? Jetzt sei man gewohnt, diese Continuität durch die Räthe der beiden ersten 2 btheilungen des Cultus⸗Ministeriums, die Provinzial⸗Schulcollegien und die Unterrichts⸗ abtheilungen der Regierungen gewahrt zu sehen, und es sei nicht anzunehmen, daß ein Wechsel in der Person des Cultus⸗Ministers einen vollständigen Wechsel in den Ansichten aller dieser Personen herbeiführen könne. Wer habe denn nun das vorliegende Gesetz gemacht? Der Minister sei erst so kurze Zeit im Amt, daß ein Einleben in alle bestehenden Einrichtungen und Bestimmungen, wie es nöthig sei, wenn er allein das Gesetz verfaßt haben wollte, eine übermenschliche Leistung sein würde. Dieses für die Schule seit Jahrhunderten wichtigste Gesetz, das die Entwickelung der kommen⸗ den Generation regeln solle, sei in nur wenigen Monaten aus⸗ gearbeitet, — da müßten die Räthe sehr mitgearbeitet haben, und man müsse fast glauben, daß die katholische Abtheilung
ihren Wiedereinzug in das Cultus⸗Ministerium ganz heimlich
gehalten habe. Ueber den Geist eines Gesetzes, sage der Minister, entscheide immer der Minister selbst; aber in der Vor⸗ lage finde er (Redner) nur den Geist des Abg. Windthorst. Der Entwurf stelle die Herrschaft der Kirche über die Schule fest. Der Grenzgraben zwischen Staat und Kirche sei zugeschüttet. Der Minister sage, es sei gut so: so stehe es in der Verfassung. Aber wie sei es denn bis jegt gegangen? Habe die große Menge der Bevölkerung den Wunsch nach der confessionell aufgebauten Volks⸗ schule? Bis jetzt sei dies Hervorkehren der confessionellen Gegensätze, wie es der Entwurf verlange, nicht erforderlich erschienen. Der Lehrer möge der befähigtste Mann sein, seine Stellung hänge ab von der Geistlichkeit. Denn da die meisten Schulen einklassige seien, so könne der Lehrer, welcher nicht Religion lehren dürfe, nicht an diesen angestellt werden. Der Appell an die Behörden werde ihm nichts helfen. Das sei undurchführbar. Die Staatslehrer würden schließlich ebenfo preisgegeben werden, wie seiner Zeit die Staatspfarrer. Der ganze Unterricht werde confessionell werden auf allen Gebieten, namentlich auf dem Gebiete der Geschichte. Der Gegensatz der Confessionen werde Gegenstand des Unterrichts werden. In den Schulen werde dann gelehrt werden, daß Luther ein schuftiger Selbstmörder gewesen sei, daß der Protestantismus die Mutter der Socialdemokratie sei. (Hört! links.) Der Lehrer könne abgesetzt werden von seinem Staatsamt durch eine Macht, die außerhalb des Staats liege; das sei ein Eingriff in die Kron⸗ rechte, eine Verletzung des Artikels 47 der Verfassung. Bei jedem Grenzstreit zwischen Kirche und Staat sei der Lehrer verloren. Die Lehrer müßten sich den Anforderungen der Vorgesetzten anbequemen und in erster Linie würden sie sich dem Schutz des Geistlichen anver⸗ trauen. Daß die confessionelle Volksschule nur der Anfang sei, wisse man ja; die confessionelle katholische Universität sei schon lange eine Forderung der Ultramontanen. Katholische Minister habe Windthorf mehrfach verlangt. So werde schließlich die ganze Nation in zwei Hälften getheilt. Es möge sein, 18 einzelne Lehrer sich selbst über⸗ schätzten. Deshalb könne man doch nicht den ganzen Stand ver⸗ urtheilen. Mache denn Herr Stöcker immer von dem Vereins⸗ gesetz und von der Presse den richtigen Gebrauch? Ueberschätze er nicht manchmal seine Persönlichkeit? (Heiterkeit.) Sollten denn deshalb alle Geistlichen unter Aufsicht gestellt werden? Man brauche solcher einzelnen Vorkommnisse wegen nicht Bestimmungen in die Vorlage zu bringen, welche die Selbständigkeit der Lehrer ver⸗ nichten. Wenn die Schulabtheilung der Regierungen aufgehoben werde, dann werde der „Negierungs⸗Präsident sich einen jungen Assessor nehmen, welcher die Sache bearbeite. Der Regierungs⸗Präsident, asner sic wenn er noch ein Mandat ausübe, könne doch schließlich Vüch die Durchführung dieses Gesetzes allein übernehmen ohne Hnln. collegialen Beirath. Der Regierungs⸗Präsident werde vie eicht auch von oben herab angewiesen, in dieser oder Fener Richtung vorzugehen, und in die Selbständigkeit S und Gemeinden in einer Weise einzugreifen, 8 on man heute noch gar keine Ahnung habe. Seine Partei wolle b en legitimen Einfluß der Religion wahren, aber nicht die Lehrer in e Herrschaft der Geistlichkeit stellen. Die Schulvorstände im Ber⸗ sjischen entsprächen durchaus nicht den Schulvorständen der Vorlage; Eseien. nicht Vertreter der Confession, sondern würden von der Gehunt ö“ ernannt. Daß zur Zeit Friedrich's des Großen die sei neichen einen erheblichen Einfluß auf die Schulen gehabt hätten, 8 richtig. Friedrich der Große habe den Minister von Zedlitz zum Leiter des Unterrichtswesens eingesetzt und ihm eine Instruktion
segoben die nicht so kleinlichen confessionellen Gesichtspunkten ent⸗
evungsn sei. Der Abg. Richter habe wohl aus der Vorlage gesehen, be 2 führe, wenn man mit dem Centrum cocettire. Er (Redner 8. 8 as aussprechen müssen, weil seine Partei dem Centrum gegen⸗ wobei immer einen ablehnenden Standpunkt eingenommen habe, obei sie nicht immer die Unterstützung der be ätn gen ge⸗ den habe. hr t angeboten ü so müsse sie darin die Führung haben. (Heiterkeit lincts und in C lentrum.) Den Abschnitt über die Privatschulen sollte sich die d “ an der Hand der Erfahrung noch einmal üencaah über⸗ 88 Die Socialdemokraten würden Schulen gründen, die Jesuiten C11.“ und Unterrichtsanstalten gründen u. s. w. (Heiter⸗ dnseer uf 1. öconomischen Theil der Vorlage wolle er nicht näher Angfütn. Der Vorwurf des Abg. Sattler, daß die Vorlage eine sfü des Windthorst'schen Schulantrags sei, sei vollständig zu⸗ eer Beirather des Ministers, der selbst aus Schlesien sei
er Vorlage sei ebenfalls ein Schlesier: Schlest d 1 Schlesier: Herr von Huene. Schlesien den she Stellung dem preußischen König Friedrich II. seh scha es diesen nicht gelingen werde, die preußische sschule in ihrer Stellung zu erschüttern. Er hoffe, daß die
Ele jg 8 4 2 2 7 mente die Bestimmungen darin geändert würden. 8 8 LE11“ “
n die Worte der Bibel. Wenn eine Verständigung erfolgen
2½
Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten Graf von Zedlitz:
Meine Herren! Ich bitte Sie, mir zu gestatten, zunächst nicht auf die Einwendungen des Herrn von Eynern einzugehen, — ich be⸗ halte mir das vor —, sondern auf eine Frage zurückzugreifen die von Vorrednern zunächst in der vorigen oder vorvorigen Sitzung — das weiß ich nicht genau — und heute wieder angeschnitten worden ist; das ist die Frage der Schulaufsicht und die Berücksichtigung der Muttersprache in dem Volksschulunterricht.
Meine Herren, ich glaube, ich habe in den ersten Tagen der Ver⸗ handlungen über das Volksschulgesetz keinen Zweifel darüber gelassen, wie ich zu der Durchführung der Schulaufsicht stehe. Ich kann mich darin dem anschließen, was der Hr. Abg. Graf Limburg⸗Stirum heut gesagt hat: die Schulaufsicht ist ein staatliches Amt; der, welcher sie führt, führt sie im Auftrage des Staats. Damit ist gegeben, daß dieselben Grundsätze, welche für staatliche Beauftragungen und Beamtenstellungen maßgebend sind, auch für diese Aufsicht maßgebend sein müssen. Demgemäß kann meines Erachtens die Forderung, die Schulaufsicht in allen Beziehungen und namenglich auch in der Kreis⸗ Schulinspection überall confessionell zu gestalten, niemals ge⸗ setzliches Recht werden; sie ist auch thatsächlich gar nicht durchführbar, und ich würde jedem der Herren Abgeordneten, der mich mit seinem Besuche beehren will, in dieser Beziehung aus den einzelnen Districten sofort nach statistischen Nachrichten zweifellos nachweisen können, daß diese Forderung in Preußen undurchführbar ist, ganz abgesehen davon, daß sie principiell für die Regierung — nach meiner Auffassung wenigstens — nicht acceptabel sein würde. Das schließt ja selbstverständlich nicht aus, daß man in vielen Fällen, wie dies auch jetzt schon immer geschehen ist, die Schulen so gruppirt und unter solche Kreis⸗Schulinspectionen stellt, wie dies auch den confessionellen Verhältnissen am meisten entspricht.
Dann, meine Herren, der muttersprachliche Unterricht. Es ist nach meiner Ansicht ganz unmöglich, daß in Preußen eine Bestimmung in ein Gesetz aufgenommen wird, welche ein Recht auf Ertheilung des Unterrichts in der Muttersprache giebt — schon um deswillen nicht, weil es unvereinbar wäre mit unserm Hauptgrundsatze, daß wir in Deutschland national ungetheilt sind, und zweitens deswegen nicht, weil nach den Verhältnissen unserer neueren Zeit die Vermischung der Nationalitäten und der Confessionen so stark geworden ist, daß eine muttersprachliche Ertheilung des Unterrichts in der Volksschule immer zur Verletzung einer anderen Nationalität führen müßte, — natürlich da, wo sie nicht in der deutschen Sprache geschieht, zur Verletzung der deutschen Nationalität, und ich glaube, keine Regierung kann das zugeben. Aber auch hier, meine Herren, sage ich, ist es sehr wohl möglich, wirkliche Bedürfnisse im einzelnen zu prüfen und auch zu berücksich⸗ tigen, ganz besonders auf dem Gebiete des Religionsunterrichts. Ich scheue mich nicht, es hier auszusprechen, auch nach den Aeußerungen nicht, die der Herr Abg. von Eynern hier eben gethan hat: mir ist es durchaus kein unfaßbarer Gedanke, daß man den Religionsunterricht in der Schule den Kindern in derjenigen Sprache ertheilt, die die Kirchen⸗ sprache ihrer Eltern ist. Ich würde darin keine Herabminderung des Einflusses des Staates erblicken; nur das kann nicht zugegeben werden, daß es überall geschieht, und daß es unter Verletzung der Interessen der deutschen Kinder irgendwo geschehen dürfte. (Sehr richtig!)
Der Herr Abg. Graf Limburg hat dann einen Gedanken ausge⸗ sprochen, den ich lebhaft bedauere: das ist der der Hinausschiebung der Inkraftsetzurg des Gesetzes auf eine spätere Zeit. Ich glaube, dieses Gesetz, das jetzt so schwere Kämpfe hervorruft, so tiefgreifende Fragen berührt, wo, meine Herren, man sich doch jeden Tag auch unter uns sagen muß: Es scheiden sich die Geister — dieses Gesetz durch die gesetzgebenden Factoren zu sanctioniren und dann noch ein Jahr in den Repositorien der Ministerien liegen zu lassen, das halte ich für eine Unmöglichkeit. (Sehr richtig!) Ich glaube, man mag auf einem Standpunkt stehen, auf welchem man will: Wird das Gesetz Gesetz, dann muß man auch auf dieser Seite (rechts) wünschen, daß es sofort ausgeführt wird. (Zurufe von den National⸗ liberalen.) Ja, lieber gar nicht — das verstehe ich; aber ob Sie die fürchterlichen Folgen, die Sie nun alle von diesem Gesetz besorgen, zehn Monate früher oder später bekommen, das scheint mir doch ziemlich gleich zu sein. (Zurufe von den Nationalliberalen.) Sie könnten lieber ganz ausbleiben? — Ich streite mich nicht darüber; nach meiner Auffassung ist es richtig, es anders zu machen.
Nun, meine Herren, muß ich mich leider wieder direct an einen Herrn wenden, und das ist der Hr. Abg. von Eynern; ich spreche lieber allgemein. Der Herr Abg. von Eynern hat seine Rede be⸗ gonnen mit der Ausführung: „Meine Arr ist nicht die des Herrn Abg. Richter.“ Das erkenne ich an; aber er wird mir das Urtheil gestatten, die Art des Herrn Abg. Richter ist mir erheblich sympathischer. (Große Heiterkeit.) In dem Abg. Richter steht mir ein principieller, offener und energischer Gegner gegenüber; mit einem solchen Herrn, von dem ich die Ueberzeugung habe, daß er auch in mir die selbständige Auffassung achtet, mit einem solchen Herrn über so tiefe und wichtige Fragen zu debattiren, das ist mir eine Ehre. (Bewegung.) Aber ich muß leider bekennen, die Art und Weise, in der der Herr Abg. von Eynern seine Ausführungen kleidet, ist nicht so offen, und stellt doch eine ganze Reihe von Dingen in eine Beleuchtung, die nicht die Beleuchtung der Dinge, sondern die Beleuchtung des Herrn Abg. von Eynern ist, und die in einem sehr bedenklichen Maß persönlich verletzend und objectiv nicht zutreffend ist. (Sehr gut!)
Meine Herren, die Rede des Herrn Abg. von Eynern scheidet sich in zwei ganz getrennte Theile: einen rein kriti⸗ schen negativen und einen positiven. Diesen kritischen Theil werde ich zuerst einmal vornehmen. Da kommt er mit der Behauptung: Dieses Gesetz, das der neue Minister uns vorgelegt hat, construirt ein condominium der Kirche in der Schule. Der Herr Abgeordnete ist so gütig, dabei durchleuchten zu lassen — das geht ja aus seinen ganzen Ausführungen hervor —, daß ich eigentlich gar nicht der so schlimme Mann bin; dazu wäre ich viel zu unfähig, das müßten die Leute sein, die neben mir stehen, ich wäre ja, wie ich vorgestern schon gesagt habe, eigentlich nur der negotiorum gestor Anderer; er sagt, es wäre ja auch gar nicht möglich, daß ein Mensch in den paar Monaten dieses Gebiet so beherrschen gelernt habe.
Mein verehrter Herr Abgeordneter, ich habe es wirklich be⸗ herrschen gelernt, und überhaupt in meinem Leben gelernt zu arbeiten, und weil ich das gelernt habe, deshalb finde ich mich auch auf diesem Gebiet (Lebhafter Beifall rechts und im Centrum.)
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Und was heißt denn nun das mit dem condominium? Die Herren von der nationalliberalen Partei haben von Anfang an eine völlig principielle Gegnerschaft gegen das Gesetz eingenommen. Mir war dies unverständlich; ich habe auch heute noch nicht einen völlig klaren Einblick, worauf es beruht.
Es wird ja alles Mögliche gefabelt von großen politischen Ge⸗ danken, die in der Ausführung begriffen sind; (Zuruf links) — ge⸗ fabelt, ja, das nehme ich auch an, selbst die rührende Rütli⸗Scene im Reichstage.. . . (Stürmische Heiterkeit.)
Ich kann doch wirklich nicht annehmen, daß die nationalliberale Partei dieses Gesetz benutzen will, und in dieser Form, um es als Eckstein einer neuen großen Parteigruppirung zu gebrauchen. Und mit dieser Begründung, meine Herren! Alles, was hier bisher gegen das Gesetz gesagt worden ist, in seinen einzelnen positiven Theilen läßt sich Wort für Wort widerlegen. Nicht ich habe aus dem Wust von undurchsichtigem Actenmaterial, welches angeblich im Cultus⸗Ministerium vorhanden sein soll, die Ihrer Meinung nach natürlich schauderhaftesten und schlimmsten Reseripte herausgeschnitten und wie ein untergeordneter Redacteur einer Zeitung mit der Papierscheere gearbeitet und etwas compilatorisch zusammen⸗ geschnitten; (Zurufe von den Nationalliberalen: Sehr ge⸗ schickt) — sehr geschickt? Ich danke sehr! (Heiterkeit.) Aber das ist doch leider einmal Thatsache, und Sie können es doch garnicht leugnen, daß diese also geschickt compilirten Bestimmungen von Leuten Ihrer Farbe concipirt worden sind. Es ist doch der Herr Staats⸗Minister Dr. Falk und die vorjährige Commission des Abgeordnetenhauses gewesen, welche dies gemacht hat.
Herr von Eynern hat mit der größten sittlichen Entrüstung darauf hingewiesen, daß ich es so machen wollte, daß der Lehrer durch 3 den Geistlichen aus der Schule vertrieben werden könne, und daß man den Lehrer dadurch zu einem Augenverdreher, zu einem Heuchler, und ich weiß nicht was alles, zu einem sittlich heruntergekommenen Subject mache, der lediglich dem Geistlichen in die Hand gegeben werde. Und nun, meine Herren, steht es wörtlich in den Beschlüssen erster Berathung Ihrer Commission aus dem vorigen Jahre, von der Majo⸗ rität dieser Commission zugesetzt: G
Die eigene Uebernahme des Religionsunterrichts durch die Geistlichen ist mit Genehmigung der Bezirksregierung zulässig.
Ja, meine Herren, dann verstehen wir überhaupt nicht mehr Deutsch, ich construire ganz dasselbe; (Zurufe links) — ja, es steht aber doch drin, ich glaube, Herr von Eynern ist sogar mit in der Commission gewesen. (Zuruf.) Das weiß ich nicht. Ich habe es vorhin festzustellen versucht, aber leider geben die Srotocolle über die Abstimmung der einzelnen Herren keine Auskunft, und deswegen kann ich nicht sagen, Herr von Eynern hätte dafür gestimmt. Sie können sich schon darauf verlassen, daß ich sonst nicht unterlassen haben würde, diesen Effect zu verwerthen. (Heiterkeit.) Jedenfalls ist das doch zweifellos, daß der Herr Abg. von Eynern einen ganz scharfen Gegensatz construirt hat zwischen den vorjährigen Beschlüssen, zwischen 8 dem vorjährigen Gesetzentwurf und zwischen dem diesjährigen.
Nun, meine Herren, sagt Herr Abg. von Eynern ferner: dieser 1 Gesetzentwurf hat eine Aufregung in allen Klassen der Bevölkerung hervorgerufen, die gar nicht zu beschreiben ist, und diese beschränke sich — ich recitire wörtlich — nicht auf Preußen, sondern erstrecke sich sogar auf Deutschland. Nun, das ist ganz merkwürdig. Ich war nämlich auf diesen Einwand gefaßt und habe den gestrigen Tag dazu 1 benutzt, um mich zu informiren, wie es in der Gesetzgebung der andern deutschen Staaten aussieht. Da kam ich zuerst auf Sachsen und auf Bayern, dort ist es natürlich viel schlimmer, als wie ich es Ihnen vorschlage. Da dachte ich: du mußt auf das Musterland des Liberalismus zurück gehen und die Bestimmungen heraussuchen, die dort jetzt bestehen Sie erlauben vielleicht, daß ich sie Ihnen vorlese, der Herr Präsident wird wohl nichts dagegen haben. Da steht im §. 22 des im Jahre 1888 emanirten badischen Volksschulgesetzes Folgendes: —
Der Religionsunterricht wird durch die betreffenden Kirchen⸗ und Religionsgemeinschaften besorgt und überwacht. Sie werden bei Er theilung desselben durch den gemäß § 26, Absatz 3 als befähig erklärten Schullehrer unterstützt. Die Geistlichen sind als Religions lehrer in der Volksschule an die Schulordnung gebunden. Den staatlichen sowohl als den geistlichen Behörden bleibt vorbehalten, die Ertheilung des Religionsunterrichts durch den Schullehrer abzustellen.
(Hört! hört! im Centrum.) Und meine Herren, wenn Sie nun hören wollen, was über die Prüfung der Lehrer gesagt ist:
Bei der Prüfung der Lehrer sind die betreffenden Kirchen und Religionsgemeinschaften durch Beauftragte vertreten, welche die Candidaten hinsichtlich ihrer Befähigung z Ertheilung des Religionsunterrichts prüfen. Die Entscheidun über die Befähigung zur Ertheilung des Religionsunterrichts steh⸗ den betreffenden Kirchen⸗ und Religionsgemeinschaften zu.
(Hört! Hört! im Centrum und rechts.) Meine Herren, nun komm hinterher noch etwas über die Privatschulen. Ich will den Ausdru „abschreiben“ nicht mehr gebrauchen, ich habe wirklich nicht abge schrieben, aber es ist beinahe so.
Und derartig amtlich konstatirten Thatsachen gegenüber wird mir hier vorgeworfen, ich wollte die Gesetzgebung des preußischen Staats auf eine, ich weiß nicht welche Periode zurückschrauben und ich wollte die Schule des preußischen Staats zu einer Kirchenschule machen, ich wollte den Geistlichen ein Condominat einräumen. Wo ist denn in Deutschland eine Schule, die Ihrem Idea entspricht? Sie existirt nicht, weil sie überhaupt nicht möglich ist. (Sehr richtig! im Centrum und rechts.) Denn wenn sie möglich wäre, würde sie auf einen Widerstand in der Bevölkerung stoßen, der alles wegfegt, was Sie damit geschaffen haben. (Bravo! im Centrum und rechts.) Meine Herren, meine Stellung gegenüber
dem Herrn Abgeordneten wiederholt bemängelt worden. Nun, daß ich die Verfassung. nicht als Offenbarung behandele und nicht bibel gläubig in Bezug auf die Verfassung bin — das waren die
von Ihnen selbst aus der eigenen Partei des Herrn von Eynern zugeben. Solche Uebertreibungen haben noch niemals weder einem Redner, noch einer Partei genützt. (Heiterkeit und sehr gut! im Centrum.) Sie haben „Offenbarung“ und „bibelgläubig“ 1G gesprochen. (Widerspruch des Abg. von Eynern.) Ja, kann doch nur so auffassen, wie ich es gehört habe. (Seh richtig, im Centrum.) — Das ist ja gleichgültig, aber da habe ich aus dieser Bezugnahme jedenfalls doch herausgehört, daß der
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