1892 / 28 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 01 Feb 1892 18:00:01 GMT) scan diff

Richtamtliceees. Deutsches .4212

Preußen. Berlin, 1. Februar.

Seine Majestät der Kaiser und König empfingen Shermn Vormittag 888 9 ½ Uhr den Chef des Geheimen Civil⸗ cabinets Dr. von Lucanus und den Professor Adler. Um 11 Uhr begaben Beide Majestäten Allerhöchstsich nach dem Stadtschloß Potsdam und wohnten daselbst der Taufe des am 17. Dezember v. J. geborenen Prinzen, Sohnes Ihrer Königlichen Hoheiten des Prinzen und der Prinzessin Friedrich Leopold von Preußen, bei. Die Rückkehr erfolgte mit Sonderzug von Potsdam um 4 Uhr Nachmittags. u“

Heute Vormittag um 9 ¹¼ Uhr nahmen Seine Majestät die Rapporte der Leib⸗Regimenter ꝛc. entgegen, arbeiteten darauf mit dem Chef des Geheimen Civilcabinets und, daran anschließend, mit dem Staatssecretär des Reichs⸗Marineamts und dem Chef des Marinecabinet.

In der am Sonnabend unter dem Vorsitz des Vice⸗ Präsidenten des Staats⸗Ministeriums, Staatssecretärs des Innern Dr. von Boetticher abgehaltenen Plenarsitzung er⸗ theilte der Bundesrath dem vom Reichstag in veränderter Fassung angenommenen Gesetzentwurf, betreffend die Anwen⸗ dung der vertragsmäßigen Zollsätze auf das am 1. Februar 1892 in Deutschland vorhandene unverzollte ausländische Ge⸗ rreide, die Zustimmung. Außerdem wurde über ne runge⸗ bestimmungen zu den neuen Handels⸗ und Zollverträgen Be⸗ schluß gefaßt.

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Am Sonnabend wurden die Ratificationen zu den Handels⸗ und Zollverträgen Deutschlands mit Belgien und der Schweiz, vom 6. bezw. 10. Dezember 1891, im hiesigen Auswärtigen Amt ausgewechselt.

Die Auswechselung der Ratificationen zu dem Handels⸗ und Zollvertrag, dem Viehseuchen⸗Uebereinkommen und dem Patent⸗, Muster⸗ und Markenschutz⸗Uebereinkommen zwischen dem Deutschen Reich und Oesterreich⸗Ungarn, vom 6. De⸗ zember 1891, hat am Sonnabend in Wien stattgefunden.

In Rom wurden an demselben Tage die Ratificationen der Handelsverträge Italiens mit Deutschland und Oesterreich⸗Ungarn ausgewechselt.

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Gegen deutsche Eisenbahnverwaltungen sind beim Reichs⸗ Eisenba nam n Jahre 1891 im Gganzen 94 Beschwerden aus dem Publikum eingelaufen. Davon beziehen sich 29 auf das Betriebs⸗Reglement, 23 auf die Tarife, 17 auf den Fahr⸗ betrieb und 25 auf andere Gegenstände. Das Reichs⸗Eisen⸗ bahnamt hat von diesen Beschwerden für begründet erachtet 21, als nicht begründet abgelehnt 23, auf den Rechtsweg ver⸗ wiesen 4. In 10 Fällen war die Zuständigkeit des Reichs nicht begründet, in 3 Fällen sind die angeordneten Erhebungen noch nicht abgeschlossen. Die übrigen 33 Beschwerden wurden an die zunächst zuständigen Eisenbahnverwaltungen zur Er. ledigung abgegeben. Von Beschwerden sind überhaupt 22 Eisenbahnverwaltungen betroffen. 88

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Obst⸗ und

Behufs collectiver Ausstellung deutscher Q 1 Beerweine, sowie sämmtlicher für den Export geeigneten Er⸗ zeugnisse des deutschen Obstbaues auf der Weltaus⸗ stellung in Chicago hat sich vor kurzem in Frankfurt a. M.

ein Comité gebildet, welchem der Polizei⸗Präsident von Müffling, der Landtags⸗Abgeordnete Stadtrath Heineken, der Oekonomie⸗Rath Müller⸗Darmstadt, der Director Baist und andere namhafte Kenner des Obstbaues angehören. Mit Ent⸗ egennahme der Anmeldungen ist der Schriftführer des mites, Hoflieferant Fromm in Frankfurt a. M. betraut. Das Zustandekommen dieses Unternehmens würde für die deutschen Obstweine, deren besondere Güte im Aus⸗ lande anerkannt wird und deren Herstellung in auch nur an⸗ nähernder Guͤte in Amerika bekanntlich nicht gelingt, von nicht zu unterschätzender Bedeutung sein. Dasselbe gilt von Obst⸗ conserven, getrockneten Zwetschen, Kirschen und anderen Er⸗ zeugnissen des Obstbaues, welche in großen Mengen aus⸗ geführt werden. Es wäre zu wünschen, daß die Interessenten, zu denen sämmtliche Obstzüchter, Conserven⸗ und Mußfabri⸗ kanten, Obst⸗ und Beerwein⸗Producenten, Saftpressereien und Obstliqueur⸗Fabrikanten zu rechnen sind, der Anregung Folge leisten.

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Am 29. Januar d. J. verstarb zu Blankenburg a. H.,

wo er Heilung von schweren Leiden gesucht, der vortragende

Rath im Justiz⸗Ministerium, Geheime Ober⸗Justiz⸗Rath Rieth

im Alter von 60 Jahren. Der Dahingeschiedene hat dem Justiz⸗ dienste 35 Jahre angehört. Nachdem er 10 Jahre lang als Staats⸗ Procurator in Düsseldorf und demnächst kurze Zeit als Erster

Staatsanwalt in Hagen fungirt hatte, wurde er im Jahre 1880 zum Geheimen Justiz⸗Rath und vortragenden Rath ernannt und im Jahre 1887 zum Geheimen Ober⸗Justiz⸗Rath befördert. Begabt mit großer Arbeitskraft und Arbeitslust, hat er stets mit voller Hingebung seines Amtes gewaltet. Sein Gedächtniß wird in Ehren gehalten werden. W1

Der Königliche Gesandte in München Graf zu Eulen⸗ burg ist von 9 Erkrankung hergestellt und hat die Leitung der gesandtschaftlichen Geschäfte wieder übernommen.

Der Königliche Gesandte am württembergischen Hofe, Wirkliche Geheime Rath Freiherr von Saurma⸗Jeltsch ist von Berlin nach Stuttgart zurückgekehrt und hat die Ge⸗ schäfte der Gesandtschaft wieder übernommen. Der General⸗Lieutenant von Lindequist, General⸗

Abjutant Seiner Majestät des Kaisers und v und Com⸗

Der Eeneral⸗Lieutenant z. . bis Gouverneur von Straßburg i. E., ist zur Abstattung persönli Meldungen hier eingetroffen.

Der Referendar Schiebler in der Justizverwaltung von Elsaß⸗Lothringen ist auf Grund der bestandenen Staatsprüfung zum Gerichts⸗Assessor ernannt worden.

von Sobbe, e. er

München, 30. Januar. Die Kammer der Reichs⸗ 8 in ihrer gestrigen Sitzung die Novelle zum Heimath⸗ und Verehelichungsgesetz mit einer Ab⸗ aͤnderung zu Art. 1 über die Heimath unehelicher Kinder mit allen gegen 5 Stimmen an, ebenso das Gesetz über Bestrafung des Geschäftsbetriebes der in Bayern nicht zugelassenen Versicherungsgesellschaften. Heute wurde, einer Meldung des „W. T. B.“ zufolge, nach Genehmigung zahlreicher Etats lebhaft über die von der Abgeordnetenkammer der Regierung unterbreitete Bitte debattirt, bei der Einführung einer deutschen Militär⸗Strafproceßordnung darauf hinzuwirken, daß das bisher in Bayern bestehende öffentliche und mündliche Verfahren gültig bleibe und die Selbständigkeit der Militärgerichte gewahrt werde. Der Minister⸗Präsident Freiherr von Crails heim erklärte im Laufe der Debatte, die bayerische Regierung verstehe unter Selbst⸗ ständigkeit der Militärgerichte, daß keine T“ und keine Berufung gegen militärgerichtliche Urtheile stattfinde. Auch die bayerische Regierung verkenne keineswegs die Schäden, welche das öffentliche Verfahren für die Wahrung der Disciplin mit sich führe; sie wolle jedoch die Oeffentlich⸗ keit und Mündlichkeit auch fernerhin gewahrt wissen und stehe dem Beschluß der Kammer sowie dem Antrag der Mitglieder des Reichsraths Würzburg und General Fries auf motivirte Tagesordnung neutral gegenüber. Schließlich wurde letztere abgelehnt. Der Beschluß der Abgeordneten⸗ kammer wurde vom Reichsrath mit geringer Mehrheit genehmigt. Dafür stimmten auch die anwesenden Prinzen Ludwig, Rupprecht, Leopold, Arnulf und Alphons.

Sachsen. Dresden, 31. Januar. Das heute Vormittag ausgegebene Bulletin besagt: Ihre Majestät die Königin hatte in der vergangenen Nacht guten Schlaf. Die katarrhalischen Er⸗ scheinungen sind gering, der Appetit ist befriedigend. In den Abendstunden war etwas Fieber vorhanden.

Baden. Karlsruhe, 31. Januar. Seine Königliche Hoheit der Großherzog ist in der vergangenen Nacht aus Berlin hier

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wieder eingetroffen. Darmstadt, 30. Januar. Seine Königliche Hoheit der Großherzog und Seine Großherzogliche Hoheit der Prinz Heinrich sind heute früh von Berlin hierher zurückgekehrt. Mecklenburg⸗Schwerin. Schwerin, 30. Januar. Der Staats⸗Minister von Zülga wird sich den „Meckl. Nachr.“ zufolge am Montag zum Vortrag bei Seiner Königlichen Hoheit dem Groß⸗ herzog nach Cannes begeben. Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 30. Januar. Ihre Majestäten der König und die Königin von Württemberg sind, wie die „Weim. Ztg.“ berichtet, heute Mittag mit Sonderzug kurz vor 1 Uhr von hier wieder abgereist. Seine Königliche Hoheit der Groß⸗ herzog, Seine Königliche Hoheit der Erbgroßherzog, Seine Hoheit der Prinz Bernhard und der Ehrendienst be⸗

gleiteten Höchstdieselben bis an den Bahnhof Braunschweig. Braunschweig, 31. Januar. Seine Königliche Hoheit der Prinz Albrecht von Preußen, Regent des Herzog⸗ thums Braunschweig, hat den Larndgerichts⸗Präsidenten Mansfeld zum Ober⸗Landesgerichts⸗Präsidenten und den Ober⸗Landesgerichts⸗Rath Dr. jur. Dedekind zum Land⸗ gerichts⸗Präsidenten ernannt.

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Oesterreich⸗Ungarn.

Das gestern früh erschienene Reichs⸗Gesetzblatt veröffentlicht, wie „W. T. B.“ meldet, den Handels⸗ und Zollvertrag, sowie das Viehseuchen⸗ und Musterschutz⸗Ueberein⸗ kommen mit Deutschland, die Handels⸗ und Schiff⸗ fahrtsverträge mit Italien und Belgien, den Han⸗ delsvertrag mit der Schweiz und die Ministerial⸗ Verordnung, betreffend die Durchführung dieser Verträge.

Nach der „Politischen Correspondenz“ hat der Staats⸗ secretär des Auswärtigen der Vereinigten Staaten von Nord⸗ Amerika Blaine dem österreichisch⸗ungarischen Ge⸗ sandten in Washington in einer Note mitgetheilt, der Präsident der nordamerikanischen Union könne es nicht als billig erachten, daß von Oester⸗ reich⸗Ungarn angesichts der zollfreien Einfuhr von Zucker, Melasse, Kaffee, Thee und Häuten nach Nord⸗Amerika auf gewisse nordamerikanische Producte Zölle erhoben würden. Der Präsident sehe sich daher gezwungen, in Ausführung der Bestimmungen des nordamerikanischen Tarifgesetzes vom 1. Ok⸗ tober 1890 obige Einfuhrartikel mit den gesetzlich vorgeschriebenen Zöllen zu belegen, sofern nicht bis

um 15. März d. J. zwischen den Unionsstaaten und S Ungarn eine Handelsconvention zu stande kommen sollte. In der Note Blaine’'s wird gleichzeitig dem aufrichtigen Wunsche nach Erzielung einer Verständigung Ausdruck gegeben. Die „Politische Correspondenz“ spricht im Anschluß an diese Meldung die Hoffnung aus, daß die bevorstehenden Verhandlungen zu einem ebenso günstigen Ergebniß führen würden, wie die ent⸗ sprechenden ““ zwischen den Vereinigten Staaten und Deutschland.

Im hause wurde am Sonnabend die Mit⸗ theilung von der Geburt einer Tochter der Erzherzogin Marie Valerie mit dreimaligen Hochrufen aufgenommen.

Das Abgeordnetenhaus nahm in seiner vor⸗ gestrigen Sitzung die Rechtsstudienordnung an. Am Schlusse der Sitzung brachte der Abg. Neuwirth

habe,

ist bestimmt n die Socialge 8 ebung. Auf die Ta W““ der nächsten Sitzung am Mittwoch, 3. d. M, sind die Vorlagen über die Börsensteuer und über die Subvention für die Donau⸗ Dampfschiffahrt⸗Gesellschaft gesetzt worden.

Von den Wahlen zum ungarischen Reichstag war am Sonnabend folgendes Ergebniß bekannt: Von 387 Wahlen kommen 221 auf die Liberalen, 58 auf die Nationalpartei, 75 auf die Unabhängigkeits⸗Partei und 15 auf die Achtundvierziger Partei. 5 Gewählte gehören keiner Partei an. Außerdem sind 4 Stichwahlen Fe Aus 9 Wahlbezirken sind die Resultate noch ausständig. Bei den am Sonnabend vorgenommenen Wahlen wurden 9 Liberale, darunter der Ackerbau⸗Minister Graf Bethlen, und 2 Un⸗ abhängige gewählt. Ein Wäaählresultat war noch ausständig. Zu dem Ausfall der Wahlen schreibt die Wiener „Presse“, wenn auch die bisherige Regierungspartei mit einer starken Majorität aus dem Wahlkampfe hervorgegangen sei und somit politisch und parlamentarisch in Ungarn alles beim Alten bleibe, so sei es immerhin bemerkenswerth, daß nach den sehr zweifelhaften Erfolgen der Opposition in den letzten drei Jahren diese doch estärkt aus dem Wahlkampfe hervorgegangen sei. Es liege das an zwei Ursachen: die eine sei in der zuversichtlichen Lässigkeit und Temperamentlosigkeit der Regierungspartei anläßlich der Wahlbewegung und die zweite in der außerordentlichen Rührigkeit zu suchen, welche die Nationalpartei, nament⸗ lich aber 55 Führer Graf Albert Apponyi, während des wochenlangen Wahlkampfes entwickelt habe. Be⸗ merkenswerth sei ferner das starke Hervortreten des katholischen Elements und der jüngeren Aristokratie anläßlich des Wahlkampfes. Dieses Moment sei wohl darauf zurückzuführen, daß die conservativen Elemente Ungarns mit der bisherigen Stimmung und Zusammensetzung der Parteien im Parlamente nicht ganz zufrieden seien und daß sie darauf drängten, im neuen Hause vertreten zu sein und vernommen zu werden. Bekanntlich seien alle parlamentarischen Parteien in Ungarn seit anderthalb Decennien liberal, und das gegenseitige Ueberbieten in dieser Richtung habe ganz naturgemäß zur Vernachlässigung zahlreicher conser⸗ vativen Interessen führen müssen, die sich nunmehr mit allem Nachdruck zum Worte meldeten. Wenn das Aufstreben der Katholiken mit dieser Strömung Hand in Hand gehe, so sei das abgesehen von dem naheliegenden ideellen Causal⸗ nexus auch dem Umstande zuzuschreiben, daß die Katholiken in Ungarn schon lange der Meinung seien, daß Tisza und zum Theil auch seine ministeriellen Nachfolger die con⸗ fessionellen Interessen der Katholiken nicht genügend berück⸗ sichti d beschützt hätten. 2 1 Eloen und Czikszereda ist es, wie in Banffy⸗Hunyad, zu blutigen Wahlexcessen gekommen. Im ersteren Orte sind dabei eine Person getödtet und viele verwundet, im letzteren mehrere getödtet und verwundet worden.

Frankreich. Das „Journal officiel“ hat, wie „W. T. B.“ meldet, gestern einen Bericht des Ministers des Aeußern Ribot und ein Decret des Präsidenten der Republik veröffentlicht, wodurch die neuen Gesetze und Verordnungen in Kraft gesetzt werden, durch welche vom 1. Februar ab die Handelsbeziehungen mit dem Auslande geregelt sind. In dem Bericht des Ministers Ribot heißt es, die Regierung habe, im Hinblick auf den Ablauf der Handelsverträge und der Tarife, welche seit 1882 die Beziehungen mit dem Auslande beherrschten, und nach Abschluß der Gesetzgebung, betreffend den neuen Zolltarif, vom Parlament die nothwendigen Vollmachten verlangt, um mit denjenigen Staaten eine Ver⸗ ständigung zu erzielen, deren Verträge abliefen. Kraft des Gesetzes vom 29. Dezember habe die Regierung sofort Ver⸗

handlungen eingeleitet und die erste Verständigung, welche erzielt

wurde, sei diejenige mit Schweden und Norwegen. In den Verhandlungen, welche darüber in Paris geführt wurden seien von den Unterhändlern diejenigen Artikel des Handels vertrags vom 30. Dezember 1882 bestimmt worden, welche außer Kraft gesetzt werden sollten. Der Art. 11 des Vertrags, durch welchen die Zollbehandlung auf dem Fuße der meistbegünstigten Nation festgesetzt war, sowie der Schiffahrtsvertrag seien verlängert worden. In Bezug auf Spanien heißt es in dem Bericht, die ver⸗ schiedenen Combinationen, welche Frankreich Spanien angeboten seien von dem letzteren nicht angenommen worden. Der französische Minimaltarif sei bezüglich des Zolles auf Weine, welche den wichtigsten Artikel der spanischen Ein⸗ fuhr nach Frankreich bildeten, niedriger als die Tarife aller anderen Länder. Frankreich müsse daher die Ver antwortung für einen Bruch der Handelsbeziehungen ab⸗ lehnen, welcher in völligem Widerspruch mit den Empfindungen beider Völker stehe. Zum Schlusse hebt der Bericht her⸗ vor, Schweden, Norwegen, die Niederlande, Belgien, die Schweiz und Griechenland entsprächen den durch das Gesetz bestimmten Bedingungen, um vom 1. Februar ab dem Minimaltarif unterworfen zu werden. Die gleiche Begünsti⸗ gung des Minimaltarifs werde sich folgerecht auf England, Deutschland, Oesterreich⸗Ungarn, Rußland, die Türkei, Däne⸗ mark und Mexico zu erstrecken haben. (Vgl. „Handel und Gewerbe“. D. Red.)

Der spanische Botschafter de Lasala, Herzog von Mandas, hat gestern dem Minister des Auswärtigen Ribot eine Verbalnote überreicht, in welcher gegen die Auf⸗ fassung der Rolle des spanischen Cabinets, die in dem Berichte Ribot's an den Präsidenten Carnot zum Aus⸗ druck komme, Protest eingelegt wird. 5

Infolge der getroffenen Maßnahmen ist es möglich ge⸗ wesen, die an der spanisch⸗französischen Grenze angehäuften Waarensendungen sämmtlich zur beabsichtigten Zeit über die spanische Grenze zu schaffen. Der letzte Waarenzug ging, wie aus Cerbère gemeldet wird, um 5 Uhr Nachmittags nach der spanischen Grenze ab.

Nach einer der „Köln. Ztg.“ zugegangenen Mittheilung haben sich 24 Erzbischöfe und Bischöfe der Erklärung der 5 Cardinal⸗Erzbischöfe angeschlossen. 1

Rußland und Polen. Der Kronprinz von Schweden und Norwegen wohnte gestern Vormittag in St. Petersburg dem Gottes⸗ dienste in der Fchewedischen Kirche bei und begab sich alsdann

Kaiserin das Frühstück einzunehmen. Am Nachmittag ge⸗ dachte der Kronprinz, dem „W. T. B.“ zufolge, das diplo⸗

einen Gesetzentwurf über die Errichtung eines Amts

mandenr ber 26. Division (1. Königlich Württembergische), hat Berlin nach beenbetem Urlaub wieder verlassen. M

für Arbeitsstatistik im Handels⸗Ministerium ein. Dieses Amt

sur Erhebung und Verarbeitung von Daten für

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nach dem Anitschkow⸗Palais, um bei dem Kaiser und der

matische Corps zu empfangen und Abends mit dem Groß⸗

mission

fürsten⸗Thronfolger und dem Großfürsten Jagdausflug zu machen.

Die Deputation des 2. Rheinischen Husaren Regiments Nr. 9, des Obersten von

Nicolajewitsch in St. Petersburg eingetroffen war, hat ihr Ab steigequartier im Winterpalais erhalten. In den ersten 10 Monaten des die Reichseinnahmen 728 235 000 Rbl. (37 020 000 Rbl. weniger als 1890), die Reichsausgaben 825 830 000 Rbl. (gegen 798 618 000 des Vorjahres). Zu dem bereits in Nr. 26 d. Bl. meldeten Rücktritt des Hübbenet wird der

der ressortirenden und der vorgelegt.

Ministerien des Innern,

der Communicationen für die letzte

und den Landschaften zur Bekämpfung des Mißstandes in den bekannten 17 Gouvernements des Reichs getroffen wurden. Der am vergangenen Dienstag fällige Bericht des Communica⸗ tions⸗Ministers war mit der Motivirung ausgeblieben, daß das schriftliche Referat des zur Beseitigung der Getreideansammlungen an den Eisenbahnen des Südens commandirten General⸗Inspectors Obersten von Wendrich diesmal durch einen mündlichen Bericht desselben ersetzt werden solle, da Oberst von Wendrich auf einige Tage nachSt. Petersburg behufs Ergänzung seiner Vollmachten ab⸗ gereist sei. Auf Vorschlag des Ministers des Innern wurde eine specielle Commission unter Vorsitz des Gehilfen des Communications⸗Ministers Geheimen Raths Jewreinow und unter Theilnahme der Directoren der Eisenbahn⸗Departements des Finanz⸗ und des Communications⸗Ministeriums, des Wirk⸗ lichen Staatsraths Witte und des Leiters der Kronseisenbahnen General⸗Lieutenants Petrow eingesetzt. Der dieser Com⸗ vorgelegte Bericht des Obersten Wiesench ist

als unmittelbare Ursache der längst erwarteten und nunmehr erfolgten Verabschiedung des Communications⸗ Miinisters Geheimen Raths von Hübbenet zu betrachten, welche eine ganze Reihe von Reformen in dem Eisenbahnwesen Ruß⸗ lands nach sich ziehen dürfte und den Abschluß eines seit 1 ½⁄ Jahren bestehenden principiellen Gegensatzes zwischen dem Finanz⸗ und dem Communications⸗Minister bildet. Diese principielle Opposition hat dem Finanz⸗Ministerium nicht selten grundsätzliche Hindernisse in der ruhigen Durchführung seines Finanzprogramms bereitet und ist auch des öftern Gegenstand der Erörterung in der Presse des In⸗ und Aus⸗ landes gewesen. ““ 8

Italien.

1— Der Minister⸗Präsident Marchese di Rudini hat der Deputirtenkammer am Sonnabend den Entwurf des talienisch⸗deutschen Uebereinkommens zum Schutz es industriellen Eigenthums vorgelegt. Eine Versammlung von Studirenden der Univ ersität Turin faßte mit geringer Majorität den Beschluß, die Vor⸗ lesungen nicht zu besuchen; die Minorität erklärte jedoch, durch diesen Beschluß nicht gebunden zu sein. Die internationale Sanitäts Conferenz in Venedig hat am 30. v. M. ihre Berathungen abgeschlossen. Im der letzten Sitzung wurde eine alle Beschlüsse resumirende Convention unterzeichnet. In den technischen Fragen st die vollste Uebereinstimmung erzielt worden. Einige diplomatische Vertreter behielten sich die Unterzeich⸗ nung noch vor und warten die Instructionen ihrer Regierungen ab. Vor dem Abschlusse der Conferenz fand eine tundgebung der Delegirten für den König Humbert und eine Dankeskundgebung für Italien, das gastfreundliche Venedig und den Präsidenten Grafen von Arco statt. Bald darauf lief ein Telegramm des Ministers des Königlichen Hauses ein, welches im Namen des Königs von Italien den Delegirten den Dank des Königs für die ihm kundgegebenen Ge⸗ sinnungen und die Italien gezeigten Sympathiebeweise aussprach. Die wichtigsten Ergebnisse der Sanitäts⸗Conferenz sind nach dem Bericht des „W. T. B.“ folgende: Abänderung des öster⸗ reichisch⸗englischen Protokolls wegen der Durchfahrt durch den uez⸗Kanal während der Quarantäne im Sinne der on Frankreich gestellten Abänderungsanträge (England machte nur Vorbehalte wegen der praktischen Anwen⸗ dung auf Truppentransportschiffe); Abänderung der Zusammensetzung des Sanitätsraths in Alevxandrien (die Zahl der egyptischen Delegirten wurde von neun auf vier herabgesetzt, um diesem Rathe einen ausgesprochenen inter⸗ nationalen europäischen Charakter zu geben; die englischen Vertreter hatten die Reduction der egyptischen Delegirten auf fünf verlangt). Weitere Abänderungen betreffen die sanitären Reglements für die zur Mitgliedschaft des egyptischen Sanitätsraths unerläßlichen Eigenschaflen das Cholera⸗ Reglement, Pilger⸗Reglement u. s. w. Schließlich beschloß die Conferenz die Errichtung eines Sanitätswachcorps für die Ueberwachung der Durchfahrt während der Quarantäne. Die Zustimmung Englands, Schwedens, Dänemarks und der Türkei, welche die Convention noch nicht unterzeichnet haben, scheint, wie es in der telegraphischen Meldung heißt, gleichwohl gesichert.

Portugal.

Das amtliche Blatt der portugiesischen Ne⸗ ierung ver⸗ öffentlicht in der am 30. Januar ausgegebenen Nummer ein Schreiben des Königs, in welchem der König erklärt, daß er angesichts der gegenwärtigen Lage des Landes, welche Allen Opßer auferlege, zu Gunsten des Staatsschatzes den fünften Theil der Civilliste überweise.

Der Deputirtenkammer ist am Sonnabend ein Gesetz⸗ entwurf zugegangen, der die Sanirung der Staatsfinanzen bezweckt und von einem Bericht uüͤber die Finanzlage begleitet ist. Der Bericht beziffert das Budgetdesicit auf 10 Mil⸗ lionen Milreis, die Schuld auf 23 Millionen, die Bankvorschüsse auf 13 Millionen. Er constatirt ferner die Unmöglichkeit der Deckung der Erfordernisse durch Schatzopera⸗ tionen und veranschlagt 888 Betrag, der sich durch die in dem Gesetzentwurf vorgeschlagenen Naßregeln werde erzielen lassen, auf 81 ½ illionen Milreis,

1 3 welche zusammen mit den Ersparnissen und

der allgemeinen Erhöhung

Wladimir einen

welche am Sonnabend unter Führung Hagenow zur Theilnahme an der Trauerfeier für den Regimentschef Großfürsten Constantin

Jahres 1891 betrugen

(n. Schl. d. Red.) ge⸗ Communications⸗Ministers von . b er „A. R. C.“ aus St. Petersburg ge⸗ schrieben: Einem Kaiserlichen Befehl zufolge werden seit Neu⸗ jahr einer jeden Sitzung des Minister⸗Comités detaillirte Be⸗ richte über die Lage der Volksverpflegung, den Saatenstandx, die Getreidevorräthe im Innern und die Beförderung der letzteren in die von der Mißernte betroffenen Gebiete seitens Finanzen m G Berichtswoche gt. Diese Berichte sind sehr eingehend gehalten und geben ein klares Bild der Maßnahmen, die von der Regierung

Der Entwurf schlägt gehälter * der Höhe

im Betrage von 5 bis 20 Proc. der Gehälter, sowie eine Er

öhung

bis 20 Proc. je nach der Höhe des zu ausmache. Titres, eingeschlossen solche der öffentlichen Schu * sollen einer Steuer von 30 Proc. unterliegen. ersucht sodann die Kammer, die Regierung

handlungen ablehnen, sollen auf werden, wie Inhaber der inneren Schuld.

herabzusetzen. 1 Belgien. b

den Handelsvertrag Belgiens mit genommen: 9 Mitglieder enthielten sich der Abstimmung. Mit 38 gegen 4 Stimmen genehmigte der Senat auch den Handelsvertrag mit Oesterreich⸗Ungarn, wobei 8 Mitglieder nicht mitstimmten. Der Gesetzentwurf, durch welchen die Regierung zu provisorischen Unterhand⸗ lungen mit den Ländern ermächtigt wird, deren Handels⸗ verträge mit Belgien ablaufen, wurde einstimmig angenommen.

Serbien.

Belgrad, 31. Januar. Der Club der Radicalen hat, wie „W. T. B.“ meldet, dem Ministerium wegen seiner programmwidrigen Haltung sein Mißtrauen ausge⸗ sprochen und die Vervollständigung resp. Neubildung desselben verlangt. Heute wird die Wahl des engeren Clubausschusses zur Berathung der Cabinetsfrage stattfinden.

Schweden und Norwegen. (F) Stockholm, 28. Januar. Der Gesetzentwurf, be⸗ treffend die Verlängerung des Handelsvertrags mit Frankreichz, ist von beiden Kammern angenommen worden. Der hiesige deutsche Verein beging gestern den Geburts⸗ tag Seiner Majestät des Kaisers Wilhelm mit einem Festmahl im Hotel Rydberg. Der große Saal war mit Tannen und Blumen, deutschen und schwedischen Fahnen schön decorirt und in der Mitte des Saales war eine Bronce⸗ statue Kaiser Wilhelm's, umgeben von grünen Blatt⸗ pflanzen, angebracht. Außer dem deutschen Gesandten Dr. Busch und dem ersonal der deutschen Ge⸗ sandtschaft wohnten zahlreiche Mitglieder der deutschen Colonie dem Feste bei. Das erste Hoch wurde vom Groß⸗ kaufmann Becker auf König Oscar ausgebracht, begleitet von Fanfaren und dem schwedischen Nationalgesang. Alsdann hielt der deutsche Gesandte Dr. Busch die Festrede, die in ein jubelnd aufgenommenes Hoch auf Seine Majestät den Kaiser Wilhelm ausklang, welchem unter Musikbegleitung die deutsche Volkshymne folgte. Unmittelbar darauf wurde ein Glück⸗ wunschtelegramm an Seine Majestät abgesandt. Der Entwurf eines Dienstpflichtgesetzes, der dem Reichstage zugegangen ist, bestimmt im wesentlichen Folgendes: Jeder Schwede ist vom 21. bis zum 40. Lebensjahre dienst⸗ pflichtig; die Dienstpflicht ist in der Bewehrung und im Land⸗ sturm zu erfüllen; die Bewehrung zerfällt in das erste und das zweite Aufgebot; in dem ersten Aufgebot beträgt die Dienstzeit 8 Jahre, in dem zweiten 4 Jahre. Der Dienst⸗ pflichtige hat zu seiner Ausbildung in Friedenszeiten 90 Tage zu dienen, welche bei der Cavallerie, der Artillerie und den Ingenieurtruppen sowie in der Marine im ersten Jahr abzudienen sind, in der Infanterie und dem Train aber mit 68 Tagen im ersten und mit 22 Tagen im folgenden Jahre. Macht die Vertheidigung des Reichs es erforderlich, dann kann der König nach Anhörung des Staatsraths das erste Aufgebot der Bewehrung oder nach Bedarf größere oder kleinere Theile derselben zum Dienst einberufen. Wenn es mit Rücksicht auf Krieg oder Kriegsgefahr für die Vertheidi⸗ gung des Reichs für nöthig erachtet wird, auch das zweite Aufgebot der Bewehrung oder einen Theil davon in ver⸗ schiedenen Orten oder von verschiedenen Waffengattungen ein⸗ zuberufen, dann kann der König dies verordnen, nachdem er den Staatsrath gehört hat und, insofern der Reichstag nicht versammelt ist oder innerhalb dreißig Tagen zusammentreten soll, die Reichstagseinberufung hat ausfertigen lassen. Ohne Zustimmung des Reichstags darf das zweite Aufgebot der Bewehrung bei der Armee nicht außerhalb der Grenzen der vereinigten Reiche Bermeihet werden.

Almerika. Der Staatssecretär Blaine hat laut Kabeltelegramm aus Washington am 30. v. M. den Gesandten in Santiago Egan beauftragt, der chilenischen Regierung mitzu⸗ theilen, daß der Präsident Harrison die Vorschläge Chile's zur Beilegung des zwischen den Vereinigten Staaten und Chile schwebenden Confliels für befriedigend halte. Das Telegramm an den Gesandten Egan enthalte jedoch nichts über die angeb⸗ lich vom Präsidenten Harrison gestellte Forderung, daß Chile die Unionsflagge salutire; auch in dem am Sonnabend abge⸗ haltenen Cabinetsrath sei diese Frage nicht erwähnt worden. Die „Times“ meldet aus Santiago vom 31. Januar, der chilenische Congreß habe einen Gesetzentwurf wegen Aufnahme einer Anleihe von 25 Millionen Dollars zur Ein⸗ ziehung der von Balmaceda ausgegebenen Billets angenommen; außerdem seien Veranstaltungen getroffen worden zur Zurück⸗ ziehung eines größeren Theiles des im Umlauf befindlichen überzähligen Papiergeldes.

Nach einer in Paris eingegangenen Meldung aus Rio de Janeiro ist ein neuer Versuch, den Gouverneur der Provinz Sao Paulo abzusetzen, gescheitert. 8 Der neue Khedive von Egypten Abbas hat am 30. v. M. in Kairo die gesetzgebende Versammlung mit einer Ansprache eröstnet⸗ in welcher er nach einem Wolff'schen Telegramm erklärte: es werde sein eifrigstes Be⸗ streben sein, die Arbeit seines Vaters festorfesen Die Patent⸗ steuer solle aufgehoben und die Salzsteuer ermäßigt werden. Der Betrag von 150 000 Pfd. Sterl. jährlich, welcher aus der letzten Conversion herrühre und bisher in der Staats⸗ schuldenkasse verblieben sei, würde bis zum Jahre 1895 vom Staatsschatze verwandt werden. 1 Aus arokko wird über Paris berichtet, daß das

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der Einnahmen das Deficit vollständig decken wüͤrden.

eine Steuer auf die Beamten⸗ je nach g der directen Steuern vor, und zwar der Art, daß dieselbe 10

besteuernden 22283 d

Der Entwurf

. 1 zu Verhandlungen mit den Inhabern von Titres der äußeren Schuld zu ermaͤch⸗

. tigen über eine Convertirung eines Theils des Capitals und der (Coupons in Bons, die unter später festzusetzenden Bedingungen

zu amortisiren seien; diejenigen Inhaber, welche diese Ver⸗ demselben Fuße behandelt nhal L Endlich soll die Regierung ermächtigt werden, gewisse Einnahmen zu Gunsten der Schuld zu verwenden und alle administrativen Ausgaben

„Der Senat hat am Sonnabend mit 39 gegen 4 Stimmen Deutschland an⸗

sollte ebenfalls am Sonnabend in See gehen.

1 Parlamentarische Nachrichten.

Die XXIII. Commission des Reichstags zur berathung des Enmmmiss eines Gesetzes, betreffend die Vereins⸗ thaler österreichischen Gepräges, besteht aus folgenden Mit⸗ gliedern: Brandenburg, Vorsitzender, Dr. Meyer (Berlin), Stell⸗ vertreter des Vorsitzenden, Dr. Bachem, Schriftführer, Dr. Bam⸗ berger, Dr. Barth, Braun, Cegielski, Dr. von Frege, von Kardorff, von der Osten, von Schalscha, Schippel, von Staudy, Troeltsch.

Die Commission des Hauses der Abgeordneten zur

wählt worden und hat sich sofort constituirt. Die Mitglieder sind: Graf Clairon d⸗Haussonville, Vorsitzender, Wessel, Stell⸗ vertreter des Vorsitzenden, hauzenberg, Grimm, Dr. Kropat⸗ schek und Dr. Ritker, Schriftführer, Bartels, von Buch, Dr. von Hepdebrand und der Lasa, Korsch, von Koseritz, Graf zu Limburg⸗Stirum, Meyer zu Selhausen, Hansen, Freiherr von Zedlitz, Hobrecht, Dr. Enneccerus, Dr. Friedberg, Ludowieg, Seyffardt (Magdeburg), Freiherr von Huene, Dr. Lieber, Dr. Porsch, Rintelen, von Jazdzewski, Dr. Virchow und Rickert.

Die Budgetecommission des Hauses der Abgeord neten hat an Stelle des verstorbenen Abg. Dr. Mithoff den Abg Francke (Tondern) zum Vorsitzenden gewählt.

Für den verstorbenen Abgeordneten zum preußischen Landtag

Präsident des Staats⸗Ministeriums, Staats⸗Minister und Staats secretär des Innern Dr. von Bo geistlichen ꝛc. Angelegenheiten Graf von Zedlitz beiwohnten.

Nr. 5 des „Centralblatts der Bauverwaltung“, heraus gegeben im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, vom 30. Januar, hat folgenden Inhalt: Amtliches:

des Centralbahnhofs in Köln. Nichtamtliches: Das Rathhaus ir Pieschen bei Dresden. Doppelpfeifen für Locomotiven. Neuere Anlagen von Petroleumhäfen. Weichenzungen⸗Verschluß. Ver mischtes: Ausstellung japanischer Kunstgegenstände im Kunstgewerbe⸗ Museum in Berlin. Der Verkehr auf den Wasserstraßen Berlins im Jahre 1891. Uebelriechende Schornsteine Russische Feuer⸗ ehr⸗Auss⸗ 11““ 88 88

wehr⸗Ausstellung.

Entscheidungen des Reichsgerichts.

Postkarte, welcher dieselbe aus der Sammeltasche des mit der

desselben wegnimmt und zerreißt, Reichsgerichts, II. Strafsenats, vom 13. November 1891, wegen Beiseiteschaffung eines in amtlicher Aufbewahrung befindlich Gegenstandes aus § 133 des Strafgesetzbuchs zu bestrafen.

Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts.

durch Brand theilweise zerstört worden. Mittels polizeilicher Ver⸗ fügung wurde darauf der Firma „von Gesundheitswegen der Wieder⸗ aufbau der Anlage zur Wiederaufnahme des Betriebs in derselben an der bisherigen Stelle untersagt. Die gegen die Verfügung erhobene Klage hat das O.⸗V.⸗G. in der Entsch. vom 12. Nov. 1891 II1 1012 aus folgenden Gründen zurückgewiesen: Durch die polizeiliche Verfügun ist der Klägerin nicht die Wiederherstellung der Anlage an sich, an nicht die Wiederherstellung zum Zwecke der Benutzung zu anderen Zwecken als zum Betriebe einer Biertreberanlage, auch nicht der Be⸗ trieb einer Biertreber⸗Trockenanlage an irgend einer anderen Stelle als auf dem Grundstücke „Alte Bischofsholerstraße Nr. 8“, sondern nur verboten, die durch Brand betriebsunfähig ge⸗ wordene Anlage zum Zweck ihrer Benutzung als Bier⸗ treber⸗Trockenanlage wieder herzustellen. Hierin liegt nicht eine unzulässige Entziehung der Berechtigung zum Gewerbe⸗ betriebe im Sinne des § 143 der Gewerbeordnung, sondern nur die Untersagung der ferneren Benutzung der in Rede stehenden gewerb⸗ lichen Anlage als Biertreber⸗Trockenanlage. Auch die weitere An⸗ nahme der Klägerin, daß eine derartige Untersagung nach § 51 a. a. O. nicht von der Orts⸗Polizeibehörde, sondern nur von der höheren Verwaltungsbehörde (dem Bezirksausschusse), und auch von diesem nur gegen Entschädigung hätte ausgesprochen werden dürfen, ist nicht zutreffend. Unter Prüfung des Wort⸗ lauts des § 51, seiner Motive und Vorgeschichte gelangt darauf das Urtheil im Gegensatze zu einer Entscheidung des Reichs⸗ gerichts vom 12. November 1887 (Entsch. B. 19 S. 353) zu dem rechtlichen Ergebniß, daß sich die Anwendbarkeit des § 51 auf gewerbliche Anlagen beschränkt, zu deren Betrieb der Unter⸗ nehmer durch eine Concession ein Recht erlangt hat, und auf solche nichtgenehmigungspflichtige gewerbliche Anlagen, deren Betrieb, wenn er auch mit Nachtheilen für das Gemeinwohl verbunden ist, sich doch innerhalb der durch die Gesetze und polizei⸗ lichen Vorschriften gezogenen Grenzen bewegt. Nicht⸗ genehmigungspflichtige Betriebe aber, welche den Gesetzen oder polizei⸗ lichen Vorschriften zuwiderlaufen, bilden keinen Gegenstand der Enteignung, und die Befugniß der Polizeibehörden, gegen solche Betriebe bis zu ihrer völligen Untersagung einzu⸗ schreiten, um dem Gesetze Geltung zu verschaffen, wird durch den § 51 nicht berührt. Ist danach anzuerkennen, daß die den Polizei⸗ behörden zustehenden Befugnisse den nichtgenehmigten gewerb⸗ lichen Anlagen gegenüber in vollem Umfange geltend gemacht werden können, so ist die angefochtene Verfügung nicht mit dem Vorderrichter schon aus dem Grunde für ungesetzlich zu erklären, weil die Polizei⸗ behörden zur völligen Untersagung der ferneren Benutzung einer gewerblichen Anlage überhaupt nicht befugt seien. Vielmehr kommt es, da die klägerische Anlage weder genehmigt noch enehmigungspflichtig ist, für die Entscheidung darauf an, o 8 age der Polizeigesetzgebung und den Umständen des Falles das Einschreiten der Polizeibehörde gerechtfertigt war. Beides bejaht der Gerichtshof, und zwar unter Hinweis auf die Vorschrift in § 10 bis 17 Thl. II A. L.⸗R., und weil nach der Beweisaufnahme die Biertreber⸗Trockenanstalt für das Publikum eine Gesundheitsgefahr an der betreffenden Stelle bildet.

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Ddie auf den Grundstücken „Alte Bischofsholerstraße Nr. 8“ zu H. befindliche Biertreber⸗Trockenanlage der Firma Th. war

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