1892 / 34 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 08 Feb 1892 18:00:01 GMT) scan diff

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28₰

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25 2 ü

2. 5—8

8₰

Chile:

Freund, Ober⸗Berghauptmann und Ministerial⸗Director. Spicke Ober⸗Baudirector. Dr. Stauder, Wirklicher Geheimer Ober⸗Regie⸗

rungs⸗Rath.

Dr. Holtz, Geheimer Admiralitäts⸗Rath.

Rath. Freiherr von Broich, Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rath. Kavyser,

Regierungs⸗Rath.

DOber⸗Finanz⸗Rath Dr.

Legations⸗Rath. von

Grobßherzoglich badischer Hofjunker, Referendar,

Referendar,

Referendar,

tigen die wirthschaftliche Bedeutung von Rücklagen, durch deren Auf⸗

der Substanzwerth der genannten Gegenstände maßgebend sein muß, und dies haben auch die oben angeführten Vorschriften der An⸗

Brasilien: de Paiva, Legations⸗Secretär. China: Pan Hung, Geschäftsträger. Tschun Schun, Legations⸗Secretär. Kwangho, Attache. Wang Chen Tsien, Attaché. Li Teschun, Dolmetscher. Don Galo Irarrazaval, Commandant, Erster Legations⸗ Seecretär. Don Pio Puelma, Rittmeister, Zweiter Legations⸗Seecretär. Don Jorje Boonen⸗Rivera, Oberst, Militär⸗Attache. Don Alfredo Irarrazaval, Rittmeister, Militär⸗Attachéb in Rom. Serbien: Jankovitch, Attaché. Räthe I. Klasse:

A. Deutsches Reich: von Frantzius, Wirklicher Geheimer Legations⸗Rath. Weymann, Wirklicher Geheimer Ober⸗Regierungs⸗ Rath, Präsident des Bundesamts für das Heimathswesen. Dr. Kayser, Wirklicher Geheimer Legations⸗Raͤth. Dr. Rössing, Wirklicher Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rath (Vorsitzender des Invalidenfonds). Perels, Wirklicher Geheimer Admiralitäts⸗Rath.

B. Königreich Preußen: Dr. von Weyrauch, Unter⸗Staats⸗ secretär. Messerschmidt, Vice⸗Präsident der Ober⸗Rechnungskammer. Spicker,

—— b

Räthe II. Klasse:

A. Deutsches Reich: Vogeler, Geheimer Admiralitäts⸗Rath. Bartels, Geheimer Ober⸗ Ober⸗Regierungs⸗Rath. Dr. Hopf, Geheimer Graf

Regierungs⸗Rath. Maaß, Geheimer Neumann, Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rath. h. Ober⸗Regierungs⸗Rath. Lichtenfels, Geheimer Ober⸗Postrath. von Geldern⸗Egmont, Geheimer Ober⸗Rechnungs Rath. Vahl, Geheimer Ober⸗Postrath, Ober⸗Postdirector in Potsdam. von Aich⸗ berger, Geheimer Legations⸗Rath. von Kiderlen⸗Wächter, Geheimer Legations⸗Rath. von Schenck, Geheimer Ober⸗Rechnungs⸗Rath. Rauschning, Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rath.

B. Königreich Preußen: von Roux, Geheimer Ober⸗Regierungs⸗

Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rath. Koch, Wirklicher Geheimer Kriegsrath. von dem Borne, Landforstmeister. Freiherr von Wilmowski, Ge⸗ heimer Ober⸗Regierungs⸗Rath. Wallach, Geheimer Ober⸗Finanz⸗ Rath. Dr. Hauchecorne, Geheimer Ober⸗Bergrath. Becher, Ge⸗ heimer Ober⸗Regierungs⸗Rath. Gerlach, Geheimer Ober⸗ Forster, Ober⸗Verwaltungsgerichts⸗Rath. Naumann, Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rath. Dr. Lucas, Geheimer Ober⸗Justiz⸗Rath. Lehmann, Wirklicher Geheimer Kriegsrath. Höpker, Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rath. von Schmidt, Geheimer Seidenspinner, Wirklicher Geheimer Kriegsrath. Inländische Herren: von Rochow, Königlicher Kammerherr. von Ladenberg, Legations⸗Rath. von Schwartzkoppen, Wirklicher Rheinbaben, Geheimer Regiecrungs⸗Rath. Graf Skorzewski, Mitglied des Herrenhauses (Ihrer Ma⸗ jestät vorzustellen). von Brakenhausen, Regierungs⸗Rath. von der Groeben, Landrath (als Bräutigam des Fräulein von Carstanjen). von Graß⸗Klanin, Mitglied des Herrenhauses. Dr. von Kaufmann, Professor an der Technischen Hochschule. von Eisenhardt, Regierungs⸗ Assessor. von Lattorff, Regierungs⸗Assessor, Lieutenant der Reserve. von Alboensleben, Regierungs⸗Assessor. Dr. Göbel von Harrant, Auswärtiges Amt. Dr. Freiherr von Schauenburg, Großherzoglich badischer Hofjunker, 1 Auswärtiges Amt. Freiherr von Werthern, Re⸗ gierungs⸗Referendar, Lieutenant der Reserve. Dr. von Brüning, Lieutenant der Reserve. von Goßler, Referendar. Dr. jur. von Brakenhausen, Kammergerichts⸗Referendar, Lieutenant der Reserre. Freiherr Axel von Maltzahn, Kammergerichts⸗Referendar, Lieutenant der Reserve. Dr. jur. von Schwerin, Lieutenant der Reserve (als Bräutigam des Fräulein von 1u“ von Schwerin⸗Janow, Lieute⸗ nant der Reserve. von Steegen⸗Groß⸗Steegen, Lieutenant der Reserve. Freiherr von Puttkamer⸗Zartenthin, Lieutenant der Reserve. Freiherr von Wrangel⸗Waldburg. 1 8

Mehrfach hervorgetretene Zweifel und Mißdeutungen haben den Finanz⸗Minister veranlaßt, den Vorschriften im Artikel 11 zu III, Artikel 16 zu I Nr. 2d, zu II Abs. 1 und Artikel 18 zu III der zum Einkommensteuergesetz er⸗ gangenen Ausführungsanweisung vom 5. August 1891 die nachstehenden erläuternden und ergänzenden Bemerkungen hinzuzufügen: 1

Die gemäß § 9 1 Nr. 5 des Einkommensteuergesetzes vom 24. Juni 1891 zulässigen Abzüge für Abnutzung von Gebänden, Ma⸗ schinen, Betriebsgeräthschaften u. s. w. haben für den Steuerpflich⸗

sammlung er sich nach Ablauf der Abnutzungsperiode das zur Wieder⸗ herstellung bezw. Neubeschaffung der abgenutzten Gebäude, Maschinen u. s. w. erforderliche Capital sicherstellt. Es folgt aus dem Wesen der Sache, für die Bemessung dieser Abnutzungsquoten in erster Reihe

1

weisung vom 5. August 1891 weder in Frage stellen können noch

wollen.

Wenn daselbst bestimmt ist, daß für die Abnutzung ein ange⸗ messener Procentsatz des Nutzungswerths bezw. des Jahres⸗ miethswerthes in Abzug gebracht werden kann, so soll damit nur angedeutet sein, daß dieses vereinfachte Verfahren nicht aus⸗ geschlossen ist, insofern im einzelnen Falle der Nutzungs⸗ oder Mieths⸗ werth den erforderlichen Anhalt zur Ermittelung der Abnutzungsquote bietet. Wo diese Voraussetzung fehlt, ist bei Berechnung derfelben der Substanzwerth zu Grunde zu legen, und als solcher kann für Ge⸗ bäude insbesondere auch die Feuerversicherungstaxe gelten, insofern durch dieselbe der wirkliche Bauwerth angemessen zum Ausdruck

gelangt.

Der als Abnutzungsquote abzugsfähige Procentsatz des Substanz⸗ werthes bestimmt sich in jedem einzelnen Falle nach der gesammten Nutzungsdauer, welche für die Gebäude u. s. w. vermöge ihrer Bau⸗ art (Construction) und Bestimmung bei regelmäßigem Verlauf der Dinge anzunehmen ist. Hierbei ist aber unter allen Umständen die Zinseszins rechnung anzulegen, da von der Annahme ausgegangen verden muß, daß außer den jährlichen Rücklagen auch die davon aufkommenden Zinserträge dem aufgesammelten Abnutzungs⸗ fonds zuwachsen.

Beispielsweise würden somit bei Zugrundelegung eines Zinsfußes

von 4 % die Abnutzungsquoten bemessen werden können für Gebäude mit der wahrscheinlichen Nutzungsdauer von 50 Jahren auf 0,63 vom Hundert, 8 6990 1459 2 des Bauwerthes 1

Wie aus den neuen Lehrplänen bekannt, ist für

alle Arten von höheren Schulen eine erhebliche Minderung der verbindlichen wissenschaftlichen Wochenstunden einge⸗ treten. Sie beträgt für die Gymnasien 16, die Realgymnasien 21 und die Ober⸗Realschulen 18. Entsprechend reduciren sich die Wochenstunden an Progymnasien, Real⸗Progymnasien und Realschulen. Dieser Minderung gegenüber steht an Gymnasien ein Mehr von 9 Turnstunden, 6 englischen und 2 Zeichenstunden, im ganzen 17, an Realgymnasien von 9 Turnstunden, an Ober⸗Realschulen von 9 Turnstunden und 10 wahlfreien Zeichen⸗ stunden, im ganzen 19 Stunden wöchentlich. Auch dieses Mehr erfährt selbstredend an sechsstufigen Anstalten eine ent⸗

für Gymnasien und für Ober-⸗Realschulen ein 1 Stunde, für Realgymnasien ein Weniger von 12 Stunden Unterricht überhaupt zu ertheilen ist, un Ostern 1892/93 ab die Lehrkräfte für die einzelnen An⸗ stalten bemessen werden müssen. 1 aus der Verschiedenheit der zu fordernden Lehrbefähigung in so fern, als bei der erheblichen Minderung der Stunden, ins⸗ besondere kräfte weniger und technische für das Turnen befähigte Lehrer mehr gebraucht, an Gymnasien überdies auch für das Eng⸗ lische neue Kräfte gefordert werden.

einem Runderlaß vom 3. hieraus für die Königlichen Provinzial⸗Schulcollegien die Auf⸗ gabe, bei Prüfung der für das Schuljahr 1892/93 zu ge⸗ nehmigenden Lectionspläne den vorgenannten Schwierigkeiten nach Möglichkeit zu begegnen, insbesondere auch bei der ohne⸗ hin vorhandenen Ueberfülle logischen Lehrer der zu bewahren. Ein sich voraussichtlich ti durch einen geeigneten Stellenaustausch beheben lassen. Im übrigen sind 1 b 1 gewiesen worden, bei Prüfung und Genehmigung der Lections⸗ pläne für Ostern 1892/93 bezüglich aller Anstalten staatlichen sowohl wie nichtstaatlichen Modification im einzelnen Falle nach folgenden allgemeinen Gesichtspunkten zu verfahren:

stellten Lehrer und insbesondere Hilfslehrkräfte ist nur dann zuzu⸗ lassen, wenn nach Deckung des aus den Lehrplänen und den Erläuterungen dazu für die Zukunft überhaupt zu berechnen⸗ den Bedürfnisses an Lehrstunden und unter Zugrundelegung der bisherigen Pflichtstundenzahl bezw. der im concreten Fall nothwendigen geringeren Ansätze ein Minderbedarf sich ergiebt. Dabei ist nicht nur die für Ostern 1892/93 nach der Circular⸗ verfügung vom 22. Juli v. J. der Mehrbedarf an Stunden für Turnen, Zeichnen und Eng⸗ lisch, wie er für die Zukunft sich gestaltet, in Ansatz zu bringen.

Eine Ersparniß an Wochenstunden auf Kosten der Lehrpläne und der Lehrer ist in keiner Weise zu dulden.

Lehrkräfte, insbesondere der altphilologischen, zu sichern, ist darauf Bedacht zu nehmen, daß zunächst nichtaltphilologische Lehrkräfte, welche nur eine Nebenbefähigung in den alten

wandt werden, und daß ferner durch eine Verschiebung in der

ohne formelle Befähigung unterrichten können.

Aus der vergleichenden Gegenüberstellung 5 sich, daß Mehr von je

daß darnach von

Schwierigkeiten entstehen nur

in den alten Sprachen, altphilologische Lehr⸗

Wie der Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten in 3. Februar ausführt, ergiebt sich

von Candidaten des altphilo⸗ zur Zeit zcommissarisch beschäftigten Sprachen vor Schädigung thunlichst

Theil der Schwierigkeiten werde ohne Schädigung von Privatinteressen

Fachs die alten

die Königlichen Provinzial⸗Schulcollegien an⸗ Patronats vorbehaltlich der

1) Eine Reduction der einmal in die Anstalts⸗Etats einge⸗

8. vorgeschriebene Theilung der Secunden und Tertien in bestimmten Fächern, sondern auch

2) Um eine thunlichste Verwendung der vorhandenen

Sprachen haben, thunlichst nur in ihren Hauptfächern ver⸗

bisherigen Beschäftigung der Lehrer möglichst viel Stunden für Altphilologen frei gemacht werden.

3) Die altphilologischen Lehrer werden, soweit nöthig, nicht allein in ihren Nebenfächern, sondern außerdem in den unteren und mittleren Klassen auch in solchen Gegenständen verwandt, in welchen sie nach dem Urtheil des Directors auch

Der italienische Botschafter am hiesigen Hofe Graf de Launay, der Doyen des hiesigen diplomatischen Corps, ist gestern früh 8 ½ Uhr gestorben.

Der General-Lieutenant von Nickisch⸗Rosenegk, à la suite der Armee und Commandeur der 27. Division (2. Königlich Württembergische), ist zur Abstattung persönlicher Meldungen hier eingetroffen.

Der General⸗-Lieutenant von Bülow, Commandeur der Großherzoglich Hessischen (25.) Division, hat Berlin wieder verlassen.

S. M. Kanonenboot „Hyäne“, Commandant Capitän⸗ Lieutenant Goecke, ist am 5. Februar auf der Insel St. Thomé angekommen und beabsichtigt heute (8. Februar) von dort wieder in See zu gehen. 8

8 8

Münster, 7. Februar. Heute Mittag 12 ½ Uhr wurde der Landtag der Provinz Westfalen im Sitzungssaale des hiesigen Ständehauses, nachdem zuvor die Mitglieder des Landtags dem im Dome und in der evangelischen Kirche ab⸗ gehaltenen feierlichen Gottesdienste beigewohnt hatten, durch den Königlichen Landtagscommissar, Ober⸗Präsidenten der Provinz Westfalen Studt mittels folgender Ansprache eröffnet:

Hochgeehrte Herren!

Es ist mir eine besondere Ehre und Freude, die zum Provinzial⸗ Landtag versammelten Vertreter der Provinz Westfalen namens der Königlichen Staatsregierung von neuem willkommen zu heißen.

In der seit dem Schlusse des 32. Landtags verflossenen Zeit war der Provinz auf wirthschaftlichem Gebiete eine ruhige Ent⸗ wickelung gegönnt. Die Grundlagen ihres Wohlstandes blieben un⸗ erschüttert, wenn auch zeitweise einzelne Industriezweige ihren Betrieb einschränken mußten und der Ertrag der letzten Ernte durch die Ungunst der Witterung vermindert, auch in manchen Schichten der Bevölkerung der hohe Stand der Lebensmittelpreise schwer empfunden wurde.

Die Hochfluthen des vorigen Winters überstiegen die bisher be⸗ kannten Wasserstände beträchtlich. Sie haben an zahlreichen Fluß⸗ läufen bedeutende Zerstörungen angerichtet. Für die Geschädigten in den überschwemmten Ortschaften ist die Privatwohlthätigkeit in aus⸗ gedehntem Maße eingetreten. Soweit es sich um Hochwasserschäden an Kreis⸗ und Gemeinde⸗Chausseen handelt, hat der Provinzial⸗ Ausschuß zu den Herstellungskosten bereitwilligst entsprechende Beihilfen gewährt. In Bezug auf die Wiederherstellung beschädigter Bauwerke der Provinzialstraßen wird Ihnen eine besondere Vorlage zugehen.

Ueber die Frage, ob der Erlaß eines Gesetzes sich empfiehlt, welches den Besitzern an Milzbrand gefallener oder milzbrandkranker getödteter Thiere eine Entschädigung zuspricht, werden Sie auf Ver⸗ anlassung der zuständigen Herren Minister Ihr Gutachten abzugeben haben.

Bei Prüfung der Entwürfe zu den neuen Provinzial⸗Verwaltungs⸗ Etats, welche diesmal wieder für eine einjährige Zeitdauer aufgestellt sind, werden Sie sich überzeugen, daß den Grundsätzen einer vor⸗ sichtigen Sparsamkeit überall Rechnung getragen ist. Sie werden sich jedoch zugleich der Erkenntniß nicht ver schließen können, daß die Unterhaltung der Provinzialanstalten bei den veränderten Preisverhältnissen erhöhte Bedürfnißzuschüsse erfordert und daneben noch andere nothwendige und gerechtfertigte Ausgabe⸗

Senn eine mäßige Erhöhung der Provinzial⸗Umlage unvermeidlich scheint.

8 Den Gegenstand einer besonderen Vorlage bilden die in Gemäß⸗ heit Ihres Beschlusses vom 28. Oktober 1890 getroffenen Vor⸗ bereitungen zur Errichtung einer vierten Provinzial⸗Irrenanstalt, für welche in dem Haupt⸗Etat die Grunderwerbskosten und die erste Bau⸗ rate unter den außerordentlichen Ausgaben nachgewiesen sind.

Der an die Stelle der früheren Provinzial⸗Hülfskasse getretenen Landesbank ist durch die Ueberweisung verfügbarer Gelder der Invaliditäts⸗ und Altersversicherungsanstalt Westfalen die Aussicht auf eine wesentliche Erweiterung ihres Betriebes eröffnet. Die Landesbank hat ferner ihre Bereitwilligkeit erklärt, die Vorrichtungen einer Centralstelle für den Geldverkehr der Sparkassen der Provinz zu übernehmen. Der Ihnen vorgelegte Entwurf eines Reglements über das Kassen⸗ und Rechnungswesen des Landesbank gewinnt unter solchen Umständen erhöhte Bedeutung.

Die thunlichste Förderung des Plans, nach welchem zur Auf⸗ nahme der Schätze der Kunst und des Alterthums ein Provinzial⸗ Museum in der hiesigen Stadt errichtet werden sollte, glaube ich als ein Vermächtniß bezeichnen zu dürfen, das von der vormaligen pro⸗ vinzialständischen Vertretung Ihnen überkommen ist. Durch den Ihrer Genehmigung unterliegenden Kaufvertrag, welcher das für den beregten Zweck seinerzeit erworbene, aberdewenig geeignet befundene

Grundstück am Bispinghof hier der Versicherungsanstalt Westfalen

überläßt, bietet sich die Möglichkeit dar, den bisher angesammelten

Museums⸗Baufonds in erwünschter Weise zu verstärken.

Ueber die Ergebnisse der Provinzial⸗Verwaltung in dem abge⸗

laufenen Etatsjahre hat der Provinzial⸗Ausschuß in gewohnter Weise

einen umfassenden Bericht erstattet, welcher den erfreulichen Beweis liefert,

daß die provinziale Selbstverwaltung eine in allen Zweigen wohl⸗

geordnete ist und die bewährte Geschäftsleitung derselben mit

unablässigem Eifer der ihr gestellten vielseitigen Aufgabe gerecht wird.

Die letzte Volkszählung hat für die Provinz Westfalen einen so

starken Procentsatz der Bevölkerungszunahme ergeben, wie ihn, ab⸗

gesehen von Berlin, keine andere Provinz aufzuweisen hat. Wenn

hieraus gefolgert werden kann, daß das Erwerbsleben der Provinz in

den letzten Jahren einen beträchtlichen Aufschwung genommen hat,

so nehmen andererseits die mit einem so raschen Anwachsen der Be⸗

völkerung in einzelnen Industriegegenden verbundenen Nachtheile und

Gefahren die vorsorgliche Thätigkeit aller betheiligten Behörden in

Anspruch. Es ist zu hoffen, daß die auf zahlreichen Gebieten

der Volkswohlfahrt getroffenen bessernden Einrichtungen in

Verbindung mit der allezeit in erfreulichster Weise sich be⸗

thätigenden Opferwilligkeit der besitzenden Klassen der Provinz

dazu beitragen werden, etwa hervortretende Schwierigkeiten zu besei⸗

tigen. Lassen Sie mich, verehrte Herren, schließlich dem Wunsche

Ausdruck geben, daß das große Unternehmen des Dortmund⸗Ems⸗

Canals, welches inzwischen an mehreren Stellen in Angriff genommen

ist, von den erwarteten günstigen Erfolgen begleitet sein möge.

Indem ich mich I halte, daß Ihre Berathungen auch diesmal der Provinz zum Heile gereichen werden, erkläre ich auf Aller⸗ höchsten Befehl den 33. Provinzial⸗Landtag der Provinz Westfalen für eröffnet.

Das älteste Mitglied der Versammlung, Geheimer Re⸗ gierungs⸗Rath, Ober⸗Bürgermeister a. D. Schef fer⸗Boichorst aus Münster brachte nach entsprechenden Worten der Erwide⸗ rung ein dreifaches Hoch auf Seine Majestät den Kaiser und König aus, in welches die Versammlung lebhaft ein⸗ stimmte.

Sachsen.

Dresden, Februar. Seine Majestät der König ist in der vergangenen Nacht aus Leipzig hier wieder ein⸗ Karlsruhe, 6. Februar. Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin ist, wie die „Karlsr. Ztg.“ meldet, gestern von Berlin hier wieder eingetroffen und von Seiner König⸗ lichen Hoheit dem Großherzog am Bahnhof empfangen worden. Von Ihrer Königlichen Hoheit der Kronprin⸗ zessin von Schweden und Norwegen sind den Höchster Herrschaften Nachrichten vom 24. Januar zugekommen, die sehr befriedigend lauten.

In der heutigen Sitzung der Ersten Kammer gelangten die Anträge des Herrn von Hornstein zur Erleichterung der Landwirthschaft zur Berathung. Das Ministerium des Innern zeigte sich nicht abgeneigt, auf die Begründung einer Landes⸗Creditkasse einzugehen. Ein Entwurf dazu ist schon vorhanden. Die Einrichtung scheiterte vor sieben Jahren an der Haltung der Zweiten Kammer. In der Zweiten Kammer brachten heute die socialistischen Abgeordneten Dreesbach und Rüdt Beschwerden vor über Behandlung der Gefangenen, Ge⸗ fangenenkost u. a. m. Der Ministerial⸗Rath von Jagemann gab hierüber eingehende Aufschlüsse mit der Versicherung, daß es der badischen Gefängnißverwaltung vollständig fern liege, mit dem Strafvollzug eine politische Folter zu üben. Daß aber die Einsperrung eine Strafe, eine Sühne enthalte, sei unbedingt nothwendig.

Elsaß⸗Lothringen.

Straßburg, 6. Februar. Dem Landesausschuß sind zwei weitere, in der Eröffnungsrede des Kaiserlichen Statt⸗ halters angekündigte Vorlagen zugegangen, nämlich die Gesetz⸗ entwürfe über die Ausführung des Reichsgesetzes vom 6. Fe⸗ bruar 1875 über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung, und über das Notariat. Im erstgenannten Entwurf wird bestimmt, daß die Entscheidung über Anträge, welche die Anweisung eines Standesbeamten zur Vornahme einer von ihm abgelehnten Amtshandlung be⸗ zwecken, durch die Landgerichte im Wege der nichtstreitigen Gerichtsbarkeit erfolgt, und daß gegen eine abweisende Ent⸗ scheidung des Landgerichts dem Antragsteller die Beschwerde an das Ober⸗Landesgericht zusteht, ferner daß der Staatskasse die Kosten zur Last fallen, wenn der Standesbeamte zur Vor⸗ nahme der zuerst abgelehnten Amtshandlung angewiesen wird. Außerdem enthält der Entwurf u. a. folgende Bestim⸗ mungen: „Ausländer, welche in Elsaß⸗Lothringen mit einer Deußschen oder einer Ausländerin eine Ehe schließen wollen, bedürfen hierzu einer Erlaubniß des Ersten Staatsanwalts, in dessen Amtsbezirk die Ehe geschlossen werden soll. Die Erlaub⸗ niß ist nur zu ertheilen, wenn der Ausländer neben der Er⸗ füllung der sonstigen gesetzlichen Erfordernisse durch ein ge⸗ hörig beglaubigtes Zeugniß der Ortsbehörde seiner Heimath nachgewiesen hat, daß er nach dortigen Gesetzen, unbeschadet seiner Staatsangehörigkeit, zur Eingehung einer Ehe in Elsaß⸗Lothringen befugt ist oder die nach diesen Gesetzen etwa erforderliche Genehmigung zu der beabsichtigten Ehe erhalten hat. Das Ministerium kann sowohl in einzelnen Fällen, als mit Rücksicht auf die Gesetzgebung einzelner Staaten für die Angehörigen derselben überhaupt bestimmen, daß die Erlaub⸗ niß nicht erforderlich sei. Bei dem Gesetzentwurf über das Notariat handelt es sich in der Hauptsache um Ausfüllung einer Lücke der Gesetzgebung bezüglich der Vertretung von Notaren, welche an der Ausübung ihres Amts verhindert sind⸗

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sprechende Reduction. .“ 8

zwecke eine Steigerung der betreffenden Etatsansätze bedingen, infolge

1“

Oesterreich⸗Ungarn.

eine Kaiserliche und Königliche Hoheit der Erzherzog Franz Salvator ist, wie die Wiener Blätter melden, vor mehreren Tagen unter Influenza⸗Erscheinungen an Bronchitis erkrankt, in deren Gefolge bei mäßigem Fieber eine rechtsseitige Rippenfellentzündung auftrat. Die Bronchitis ist noch ziemlich ausgebreitet, die Rippenfell⸗ entzündung von beschränkter Ausdehnung. Das Fieber ist soh aßig.

5 vn de. Sitzung des Abgeordnetenhauses vom Sonn⸗ abend erklärte in Beantwortung der Interpellation über die Veröffentlichung des Ergebnisses der gerichtlichen Untersuchung gegen das „Wiener Tageblatt“, wegen der am 14. und 17. November v. J. gebrachten beunruhigenden Nach⸗ richten, der Justiz⸗Minister Graf Schönborn: die Vernehmung zahlreicher Zeugen, sowie die Untersuchung durch die Börsenkammer habe ergeben, daß die Börsenpanik am 14. November nicht erst durch das „Wiener Abendblatt“ veranlaßt worden sei, son⸗ dern schon Vormittags bestanden habe. Der Nachtrag des Wiener Abendblatts habe den fast unveränderten Niederschlag bessen gebildet, was dem Redacteur Frischauer nach seiner Ansicht von wohlunterrichteter Seite zugekommen sei. Frischauer habe daher in gutem Glauben gehandelt, die Publication sei übereilt, vielleicht taktlos gewesen, aber strafrechtlich könne sie nicht verfolgt werden. In Bezug auf Szeps und Frischauer könne die Behauptung nicht aufgestellt, geschweige bewiesen werden, daß überhaupt ein Börsengewinn gezogen worden sei, die Börsenspeculanten möchten durch die Baissespeculation gewonnen haben. Die Frage der Unrecht⸗ mäßigkeit könne nur dann bejaht werden, wenn Gerüchte listiger Weise erfunden würden, um den Geldmarkt irre zu führen. Ein solcher Nachweis sei nicht erbracht worden, vielmehr gehe aus dem Berichte der Börsenkammer hervor, daß die Börsenbewegung vom Auslande hereingetragen worden sei. Die Staatsanwaltschaft sei nur zur Beurtheilung der strafrechtlichen Seite berufen, habe aber nicht darüber zu urtheilen, ob selbst eine schlaue Benutzung wahrer oder ver⸗ meintlicher Thatsachen vor dem Forum der Moral Stand halte. Das Haus trat sodann in die Generaldebatte über die der Donau-Dampfschiffahrts⸗Gesellschaft zu gewährende Staatssubvention ein. Der Handels⸗ Minister Marquis de Bacquehem erklärte, man dürfe die Gesellschaft, welche öffentlichen Interessen diene, nicht fallen lassen. Er glaube, die Krankheit der Gesellschaft sei heilbar. Die Verstaatlichzung würde zu ernsten Compli⸗ cationen mit dem Auslande führen. Er halte, die wünschens⸗ werthen Reformen vorauszesetzt, die beantragte Subvention für hinreichend und die Erweiterung des staatlichen Aufsichtsrechts für die Verwaltung der Gesellschaft für ersprießlsich. Die Vorlage rechtfertige sich aus wirth⸗ schaftlichen und politischen Gründen. Im Interesse der Handelspolitik dürfe die österreichische Flagge auf der unteren Donau nicht verschwinden, sondern müsse der fremden Concurrenz gegenüber ihren Platz eben behaupten. Im Interesse des Gesammtstaats müsse die Gesellschaft im stande sein, allen Anforderungen der Kriegsverwaltung zu genügen. Die Rede wurde mit lebhaftem Beifall begrüßt. Nachdem die Abgg. Graf Sylva⸗Torene und Freiherr von Schwegel für, der Abg. Lueger gegen die Vorlage gesprochen hatten, wurde die Generaldebatte geschlossen und die weitere Berathung auf heute vertagt.

Der ungarische Minister⸗Präsident Graf Szaparny hielt, wie „W. T. B.“ meldet, am Sonnabend in Tem esvar vor seinen Wählern eine Rede, in welcherer betonte, die liberale Partei werde unabänderlich den Ausgleich von 1867 vertheidigen. Als wichtigste Aufgabe für die nächste Zukunft bezeichnete der Minister Maßnahmen zur Verhinderung der Mißbräuche der Redefreiheit. Ferner erklärte er, spätestens im Herbst 1892 in dem Reichstage Gesetzentwürfe über die Verwaltungsreform einbringen zu wollen. Als wichtigste Aufgabe des Finanz⸗ Ministers bezeichnete Graf Szapary die Valutaregelung, zu deren Durchführung die Vorarbeiten fertig und für deren erfolgreiche Beendigung die Fachbildung und Arbeitskraft des Finanz⸗Ministers Garantie böten. (Stürmischer Beifall). Am Abend fand ein Fackelzug statt, die Stadt war illuminirt, und eine tausendköpfige Menschenmenge bereitete dem Minister⸗ Präsidenten begeisterte Ovationen.

IFranzösische Blätter hatten im Anschluß an den Ausfall der ungarischen Wahlen die Hoffnung ausgesprochen, daß Ungarn nunmehr gegen den Dreibund Stellung nehmen werde. Darauf äußert sich der „Nemzet“ nach einem Telegramm der „Post“ wie folgt: „Wir bedauern die Franzosen, daß sie sich durch falsche Informationen selbst bethören. Die öffentliche Meinung in Ungarn ist ohne Partei⸗ unterschied für die Triple⸗Alliance, und Ungarn hat uch hinreichende Kraft, um eine panslavistische Strömung und Politik der Monarchie zu hindern.“ 1

,;—2 8

Großbritannien und Irland.

In einer am 4. d. M. abgehaltenen berathung ist der Inhalt der Thronrede zur des Parlaments festgestellt worden.

Die Liberalen haben ihren lange geplanten Sturmlauf

gegen das conservative London am Freitag mit einer großen liberalen Kundgebung im Wahlbezirk Kensington eröffnet. Der Hauptredner war Sir George Trevelyan, der u. A. namentlich das System der Vermiethung von Grund und Boden auf 99 Jahre als der Reform bedürftig hervorhob. Die Versammlung nahm schließlich eine Resolution zu Gunsten von Homerule für Irland und verschiedener Reformen für Großbritannien an. Die Polizei verhaftete, der „A. C.“ zufolge, am Freitag in Birmingham einen Ausländer, Namens Carragua, in dessen Hause Bomben vorgefunden wurden. Ob er mit den Anarchisten von Walsall in Verbindung steht, ist noch nicht sicher.

Die Admiralität hat die Einsetzung eines Kriegs⸗ gerichts angeordnet, um die Ursachen der an anderer Stelle mehrerwähnten Strandung des britischen Panzerschiffs „Zictoria“ an der griechischen Küste festzustellen. Die „Victoria“ wird, nachdem in Malta die nöthigsten Reparaturen vorgenommen sind, nach England zurückkehren, und das Panzer⸗ schif „Sanspareil“ soll an ihrer Stelle Flaggenschiff des Mittelmeer⸗Geschwaders werden.

Frankreich Wie der „Pol. Corresp.“ aus Rom berichtet wird, hätte das päp stliche Staatssecretariat dem Cardinal⸗Erzbischof von Paris Richard eine neuerliche Mittheilung zugehen lassen, welche ausführe, daß der Heilige Stuhl den in dem Manifest

Cabinets⸗ Eröffnung

der französischen Cardinal⸗Erzbischöfe ausgesprochenen

Anschluß an die Republik zur Kenntniß genommen, daran aber die Bemerkung n habe, daß das Manifest vielleicht einen günstigeren Eindruck hervorgerufen und ein entscheidenderes Resultat erzielt haben würde, wenn die Form dieser Kund⸗ gebung eine minder scharf accentuirte gewesen wäre.

Am 3. d. M. hat, wie aus Algier gemeldet wird, der dortige General⸗Gouverneur die Abgesandten der südöstlich von Marokko b. Oase Tuat empfangen, welche ihre Ergebenheit und Anhänglichkeit für Frankreich aussprachen.

Rußland und Polen.

Zum Geburtsfest des Kaisers Wilhelm II., welcher Chef des St. Petersburger Grenadier⸗Regiments ist, hatte, wie der „Dnewn. Warsz.“ berichtet, das genannte Regiment am 15,,27. Januar die Ehre, Seine Majestät telegraphisch zu beglückwünschen, worauf der Regiments⸗Commandeur von Seiner Majestät mit nachstehender telegraphischer Antwort beehrt wurde: 1““

„Ich danke Ihnen und den Herren Offizieren des St. Peters⸗ burger Grenadier⸗Regiments Friedrich Wilhelm III. für den Mir am gestrigen Tage dargebrachten Glückwunsch. Ich wiederhole nochmals mein besonderes Wohlwollen für das brave Regi

8 ““ Italien.

Bei dem deutschen Botschafter Grafen zu Solms⸗ Sonnewalde fand vorgestern eine Ballfestlichkeit statt, zu welcher der König und die Königin erschienen und die nach dem Bericht des „W. T. B.“ aus Rom äußerst glänzend verlief. Die Königin wurde bei ihrer Ankunft von dem Bot⸗ schafter und dem gesammten Botschaftspersonal empfangen und von dem Grafen Solms in den Saal geleitet. Der Minister⸗Präsident Marchese di Rudini, die übrigen Minister, die Mitglieder des diplomatischen Corps mit Ausnahme der Botschafter von Oesterreich, England und Ruß⸗ land, welche wegen der an ihren Höfen herrschenden Trauer nicht erschienen, wohnten der Festlichkeit bei; ebenso waren die Spitzen der Gesellschaft geladen. Der König hatte eine Zeit lang auf der Brandstätte der Pantanella'schen Fabrik verweilt (ogl. unter „Mannigfaltiges“) und traf gegen 1 Uhr im Ball⸗ saale ein.

Der Flügel⸗Adjutant des Königs, Major Lorenzi, ist nach Berlin abgereist, um Seine Majestät bei den Trauer⸗ feierlichkeiten für den Botschafter Grafen de Launay zu vertreten. Der König, der Minister⸗Präsident und das Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten haben Beileids⸗ Telegramme und Kränze abgesandt.

Die dritte Division der italienischen Marine ist unter dem Oberbefehl des Contre⸗Admirals Turi am Sonnabend nach Alexandrien abgegangen, um dem Khedive die Glück⸗ wünsche des Königs Humbert und der italienischen Re⸗ gierung zu überbringen.

Den Kammern ist vorgestern seite Gesetz über die Ordnung der fi Stadt Rom vorgelegt worden.

Spanien.

Den Cortes ist vorgestern das Budget vorgelegt worden. Dem „W. T. B.“ werden daraus nachstehende Hauptziffern mitgetheilt: Das Budget schließt in den Ausgaben mit 750 263 000, in den Einnahmen mit 748 750 000 Pesetas ab. Die vorgesehenen Ersparnisse belaufen sich auf 6 910 000 Pesetas. Außerdem sollen die Kosten für das Beamten⸗ personal in der Civilverwaltung nach 3 Monaten um 10 Proc. verringert werden. Die Einnahme aus den neuen Steuern wird auf 26 250 000 Pesetas veranschlagt. Unter den neuen Steuern befindet sich eine solche auf ausländischen, inländischen und Colonial⸗Zucker, ferner eine einprocentige Steuer auf Zahlungen seitens der öffentlichen Kassen, ausge⸗ nommen auf Zahlungen san ausländische Gläubiger, endlich eine zweiprocentige Bergwerkssteuer. Die eben erwähnte ein⸗ procentige Steuer auf Zahlungen des Staatsschatzes soll sich, wie in einem besonderen Telegramm ausdrücklich hervorgehoben wird, keinesfalls auf Zinsen der auswärtigen Schuld erstrecken:; diese Zinsen sollen vielmehr auch fernerhin, wie bisher, unver⸗ kürzt gezahlt werden. 4““

Belgien.

Am Mittwoch voriger Woche hatte der König sämmtliche Mitglieder der Kammer zu einem Diner im Schlosse ge⸗ laden. Nach der Tafel unterhielt sich der König, wie man der „Köln. Ztg.“ schreibt, eingehend mit zahlreichen Abge⸗ ordneten über die Verfassungsrevision, insbesondere über das von ihm selbst angeregte Königsreferendum, das er als eine echt demokratische Einrichtung bezeichnete, da es nichts weniger als „cäsarisch“ sei der Ausdruck war Tags vorher von dem Abg. Woeste gebraucht worden —, das Volk über hochwichtige Fragen zu Rathe zu ziehen. Der Abg. Janson, der Urheber der Verfassungsrevision, be⸗ klagte sich beim König darüber, daß die späte Einbringung der Regierungsvorlage die entscheidende Berathung abermals hinausschiebe. Der König unterhielt sich auch sehr eingehend mit dem Abg. Coremans, der die Aenderung des Art. 23 der Verfassung anstrebt, welcher lautet: „Der Gebrauch der in Belgien üblichen Sprachen ist frei; derselbe kann nur durch das Gesetz geregelt werden, und nur für die Handlungen der öffentlichen Behörden und für die Gerichtsgeschäfte“. Dem Vorsitzenden der Kammer, De Lantsheere, empfahl der König, sein Möglichstes zu thun, damit die Vorschläge der Re⸗ gierung ohne Zeitverlust und im ganzen, ohne Voreingenommen⸗ heit, geprüft würden. Dem Abg. Staats⸗Minister Nothomb dankte der Monarch für die Unterstützung, die Nothomb ihm stets in den Angelegenheiten von allgemeinem Landesinteresse

entgegenbringe.

Die gesammte katholische Presse Belgiens be⸗ kämpft, wie die „Germania“ meldet, das Referendum aufs heftigste; sie erklärt, den Sturz des Ministeriums vorzuziehen. Die Regierung dagegen hofft, das Referendum in der Com⸗

mission durchzusetzen.

Regierung ein Lage der

Türkei.

Der Pariser „Temps“ hatte kürzlich behauptet, die Er⸗ nennung des ehemaligen Militär⸗Attaches Berger zum Mit⸗ gliede der Staatsschulden⸗Verwaltung sei auf Wunsch des Sultans erfolgt. Diese Nachricht wird der „Agence de Constantinople“ jetzt von competenter Seite als unrichtig be⸗ zeichnet.

Die Pforte hat dem französischen Botschafter Cambon nunmehr die Antwort auf die Note Frankreichs in der Chadourne⸗Angelegenheit übermittelt. Der Inhalt der Antwort stimmt mit den bereits darüber gebrachten Mit theilungen (vgl. Nr. 32 d. Bl. unter „Bulgarien“) überein.

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Griechenland. Die Kronprinzessin Sophie ist, wie dem „Wolffschen Bureau“ aus Athen berichtet wird, am 6. d. M. an der Influenza erkrankt, doch machte sich seit gestern Nachmittag bereits ein Nachlassen in den Krankheits⸗Erscheinungen be⸗ merkbar. Serbien. b Nach dem Bericht des Budget⸗Ausschusses balancirt das Budget, wie „W. T. B.“ meldet, mit 59891506 Dinars. Anstatt eines zwanzigprocentigen Zuschlags zur Grundsteuer soll eine Erhöhung der Taback⸗ und Salzsteuer ein⸗ treten. 1 In einer Sitzung des radikalen Clubs betonten die dem Handelsstande angehörenden Mitglieder des Clubs die Nothwendigkeit eines Handelsvertrags mit Oester⸗ reich⸗-Ungarn. 2

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Parlamentarische Nachrichten.

In der heutigen (166.) Sitzung des Reichstags, welcher der Staatssecretär Dr. von Boetticher beiwohnte, theilte der Präsident zunächst die Ernennung des Wirklichen Ge⸗ heimen Admiralitäts⸗Raths Perels zum stellvertretenden Bevollmächtigten zum Bundesrath mit.

Darauf erwiderte Abg. Dr. Hartmann vor Eintritt in die Tagesordnung auf eine Berichti⸗ gung, welche der Abg. Dr. Meyer⸗Berlin am Sonn⸗ abend vor der Tagesordnung ihm gegenüber gemacht habe, daß der Abg. Dr. Meyer in seiner Rede am Freitag über die Auslieferungsverträge zwar nicht an der von ihm am Sonn⸗ abend vorgelesenen, wohl aber an einer anderen Stelle seiner Freitagsrede von der Möglichkeit der Auslieferung eines deutschen Reichsangehörigen durch einen Bundesstaat an eine fremde Macht gesprochen habe.

Auf der Tagesordnung stand die zweite Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Feststellung des Reichs⸗ haushalts⸗Etats für das Etatsjahr 1892/93, die bei den die Invaliditäts⸗ und Altersversicherung und das Reichs⸗ Versicherungsamt betreffenden Positionen des Etats des Reichsamts des Innern fortgesetzt wurde, und zwar in der am Sonnabend abgebrochenen Besprechung über die bereits mitgetheilte Resolution der Abgg. Auer und Genossen, die eine Revision des Unfallversicherungsgesetzes verlangt.

Königlich Bayerischer Bundesbevollmächtiger Ober⸗ Regierungsrath Landmann begegnete in einer längeren Ausführung der Behauptung des Abg. Grillenberger, daß die Landesversicherungsämter nicht gut funktionirten. Daß auch die Arbeiter mit dem Gesetz zufrieden seien, ginge daraus hervor, daß die Zahl der gegen Ent⸗ scheidungen der Vorinstanzen über die Höhe der zu gewährenden Renten beim Reichs⸗Versicherungsamt eingelegten Rekurse sich procentual vermindert habe. .

Abg. Hitze (Centr.) wünschte gleichfalls eine baldige Re⸗ vision des Unfallversicherungsgesetzes, der Antrag Auer berücksichtige aber der Revision viel mehr bedürftige Punkte nicht, während er auch in seiner Fassung der Kritik sehr ausgesetzt sei. Redner empfahl deshalb die von ihm in Gemeinschaft mit den Abgg. Möller, Dr. Hart⸗ mann und Freiherr von Stumm beantragte Resolution, worin die Regierung ohne Specialisirung einzelner Wünsche ganz allgemein zur Vorlegung einer Novelle zum Unfallver⸗ sicherungsgesetz aufgefordert wird. Was das Alters⸗ und Invaliditäts⸗Versicherungsgesetz betreffe, so könne es nunmehr trotz seiner Mängel nicht beseitigt werden, es hätte von vornherein auf einen kleineren Kreis von Arbeitern er⸗ streckt werden sollen. Redner äußerte sich dann über einige Beschwerden, zu denen das Gesetz Ver⸗ anlassung gebe, hoffte aber, daß es, wenn es einer entsprechenden Revision unterzogen würde, schließlich dennoch zum Segen gereichen werde.

Bei Schluß des Blattes ergriff Staatssecretär Dr. von Boetticher das Wort.

(cons.)

Die Budgetcommission des Reichtags setzte am Sonnabend die Berathung der einmaligen Ausgaben des ordentlichen Militär⸗Etats bei Cap. 5 Tit. 75 fort. 60 000 zum Neubau eines General⸗Commando⸗Dienst⸗ wohnungs⸗ und Bureaugebäudes für das XVII. Armee⸗Corps in Danziglerste Rate) wurden abgelehnt, ebenso 37 000 zum Bau eines Exercierhauses für die Unteroffizierschule in Potsdam und 500 000 zum Neubau eines Dienstgebäudes für die Artillerie⸗ Prüfungs⸗Commission in Berlin (zweite Rate). Tit. 119 (Erbauung von Wohnhäusern zur Errichtung von 110 Familien⸗ wohnungen für die Arbeiter der technischen Institute in Spandau) wurde ausgesetzt, weil die Regierung zuvor genaueres Zahlen⸗ material über den Umfang der geplanten Maßregel unterbreiten will. Die Verhandlungen gediehen bis zum Tit. 124.

Die Budgetecommission des Hauses der Abgeord⸗ neten hat am Freitag Abend mit 12 gegen 6 Stimmen eine Reso⸗ lution angenommen, worin die Regierung ersucht wird, in den Etat so bald als möglich die Mittel einzustellen, um die Justizverwaltung in den Stand zu setzen, die durch die Geschäftsvermehrung mehr CCG66“ gewordenen Richterstellen mit Richtern zu besetzen.

Die Commission des Hauses der Abgeordneten zur Berathung des Volksschulgesetzes trat heute zu ihrer ersten Sitzung zusammen. § 1 der Regierungsvorlage lautet: „Aufgabe der Volksschule ist die religiöse, sittliche und vaterländische Bildung der Jugend durch Erziehung und Unterricht, sowie die Unterweisung der⸗ selben in den für das bürgerliche Leben nöthigen allgemeinen Kennt⸗ nissen und Fertigkeiten.“

An § 1 knüpfte sich zunächst eine Generaldebatte, in der die Vertreter der einzelnen Parteien ihren Standpunkt wie im Plenum abermals zur Geltung brachten. Abg. Rickert (dfr.) beantragte, den Eingang des § 1 wie folgt zu fassen: „Die Volksschule ist eine Veranstaltung des Staats und steht unter seiner Aufsicht. Sie bildet die gemeinsame Grundlage aller öffentlichen Unterrichtsanstalten.“ Zu den ersten zwölf Paragraphen, welche die Aufgabe, die Zahl die räumliche Vertheilung der Volksschulen, den Höchstbetrag der Kinderzahl in denselben, den Lehrplan und die innere Einrichtung der Schulen regeln, ist vom Centrum bereits eine ganze Reihe von Abänderungsanträgen gestellt. Die wichtigeren sind fol⸗ gende: Im § 6 soll gesagt werden: „Wegen Zahl und Zeit der für den Religionsunterricht bestimmten Stunden bedarf es dabei des vor⸗ gängigen Benehmens mit den zuständigen Organen der betreffenden Religionsgesellschaft.“ Ferner soll in §6 der dritte Absatz folgender⸗ maßen formulirt werden: „Der Lehrplan für den Religions⸗ unterricht- wird von der kirchlichen Oberbehörde, beziehungsweise den zuständigen Organen der betreffenden Religionsgesellschaft fest⸗ gestellt und von dem Regierungs⸗Präsidenten dem allgemeinen Lehr⸗ plan eingefügt. Die für den Religionsunterricht und die religiösen

Uebungen dienenden Schulbücher bestimmt die kirchliche Ober⸗