1892 / 34 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 08 Feb 1892 18:00:01 GMT) scan diff

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24. M.

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ist. Aber inzwischen wird er mir doch auch das zugeben müssen, daß der Schade, welcher entsteht, wenn man in dem einen Falle den auf gesetzlichem Wege zwar nicht gewählten, aber doch nächst dem Gewählten mit den meisten Stimmen versehenen Candidaten, in dem anderen Falle eine größere Zahl von auf dem gesetzlichen Wege gewählten Stellvertretern als Ersatz und zur Aushilfe für die Recht⸗ sprechung des Reichs⸗Versicherungsamts herangezogen hat, weitaus geringer ist, als wenn sich die große Zahl von Recursen, deren Er⸗ ledigung dem Reichs⸗Versicherungsamt obliegt, nun noch auf Monate, Halbjahre und vielleicht auf ein Jahr in ihrer Erledigung verzögert. (Sehr richtig!) Also, meine Herren, mein Gegwissen ist in dieser Beziehung vollkommen ruhig. Wir sind praktisch verfahren, und ich hoffe, wenn wir uns über eine Abänderung des § 87 unterhalten werden, dann wird der Herr Vorredner auch darin mit mir einverstanden sein, daß man nicht praktischer verfahren kann, als wenn man, nachdem man einmal die relative Stimmenmehrheit als ausreichend angesehen hat, nunmehr aus dieser relativen Stimmen⸗ mehrheit die Consequenz zieht und zunächst im Bedarfsfalle den Can⸗ didaten einberuft, der die meisten Stimmen erhalten hat. Und wenn der versagt, dann den folgenden u. s. w., sodaß man also immer nur diejenige Person heranzieht, auf welche sich das Vertrauen ihrer Ge⸗ nossen im relativ höchsten Grade concentrirt hat.

Nachdem ich den Herrn Vorredner in Bezug auf das vermeintlich ungesetzliche Verfahren, an dem ich nicht allein betheiligt bin, beruhigt zu haben glaube, habe ich keine Veranlassung, mich in dieser Bezie⸗ hung weiter zu verbreiten; das Haus wird mich nicht unter dem Ver⸗ dacht lassen, daß ich bewußt eine ungesetzliche Handlung begangen hätte. Ich kann daher nunmehr zu denjenigen Bemerkungen über⸗ gehen, welche sich auf die Reform der Unfallgesetzgebung beziehen. Damit verhält es sich folgendermaßen: Es sind die Grundzüge zu einem Gesetz ausgearbeitet über die Ausdehnung der Unfallversiche⸗ rung auf alle diejenigen Berufskreise, bei denen die Unfallversicherung un⸗ serer Ueberzeugung nach durchgeführt werden muß, um den socialpolitischen Erfordernissen Genüge zu schaffen, also auf das Handwerk, auf die Fischerei, auf das Handelsgewerbe. Demnächst wird also auch die Klage ihr Ende finden, wie es mit dem Fuhrknecht, der im Dienst eines Handelsgewerbetreibenden sich befindet, rücksichtlich seiner Zu⸗ gehörigkeit zu einer Berufsgenossenschaft steht. Dieses Gesetz wird gleichzeitig auch alle diejenigen Mängel und Klagen abzustellen suchen, welche bisher nach der Meinung der Verwaltung begründeter Weise gegen die zur Zeit herrschenden Unfallversicherungsgesetze zur Sprache gebracht worden sind. Es wird dies Gesetz voraussichtlich in der nächsten Sitzung des Reichstags vorgelegt werden können. Und wenn ich bisher noch nicht dazu übergegangen bin, diejenigen Forderungen, die in dem An⸗ trage Auer unter Nr. 594 der Drucksachen aufgestellt sind, abgesondert zur gesetzgeberischen Erledigung zu bringen, so ist das um deshalb geschehen, weil auch alle diese Desiderien bei Gelegenheit der Be⸗ rathung dieses Entwurfs zur Erörterung bezw. Erledigung kommen werden.

Ich habe bereits einmal Gelegenheit gehabt, alle diese For⸗ derungen hier einer Besprechung zu unterziehen. Ich habe damals bereits mir zu sagen erlaubt: die Forderung, daß es geboten sei, dem innerhalb der ersten 13 Wochen gesundeten Arbeiter von Seiten der Berufsgenossenschaft eine Rente zu gewähren, die er nach der bisherigen Gesetzgebung erst nach Ablauf der 13. Woche empfängt, halte ich für berechtigt und werde eine Abhilfe dafür in Anregung bringen. Die abgesonderte Erledigung dieses Punktes scheint mir nicht geboten zu sein, weil die Zahl solcher Fälle ganz außerordentlich gering ist. (Widerspruch bei den Socialdemokraten.) Sie bestreiten das! Wenn Sie nur die Güte haben wollten, mir in dieser Beziehung irgend welches statistische Material an die Hand zu geben! Nach unseren Erkundigungen sind die Fälle wenig zahlreich.

Der zweite Punkt betrifft die Berechnung der Sterbegelder und der Rente für die Hinterbliebenen solcher Personen, die schon früher verunglückt sind und eine Unfallrente beziehen. Wenn in solchen Fällen bisher nur der Verdienst der letzten Beschäftigung des verunglückten Arbeiters zu Grunde gelegt wird, so sind es keineswegs die vom Herrn Abg. Grillenberger betonten rechnerischen Schwierigkeiten, die die anderweitige Bemessung der Rente darbieten könnte, gewesen, die mich davon abhalten, diesen Punkt besonders gesetzgeberisch zu regeln, sondern es ist vor allen Dingen die Schwierigkeit der Frage: wer soll denn für diese ver⸗ mehrte Rente aufkommen in dem Falle, den uns der Herr Vorredner vorgeführt hat, wo also die eine Berufsgenossenschaft dem Ver⸗ unglückten eine Rente gewährt, wo der Unfall den Verunglückten nicht vollständig erwerbsunfähig gemacht hat, wo er weiter in einem Betriebe arbeitet, der einer anderen Berufsgenossen⸗ schaft angehört und hier demnächst einen Unfall erleidet, der ihn zum Tode führt, und wo es sich darum handelt, die Sterbegelder zu geben, wo bei Berechnung der Sterbe⸗ gelder nach der bisherigen Vorschrift zu Grunde gelegt wird der letzte Individualarbeitsverdienst des Verunglückten da frage ich, welche Berufsgenossenschaft soll für die nach dem Wunsche des Herrn Abg. Grillenberger zu zahlende vermehrte Rente in Anspruch genommen werden? welche Berufsgenossenschaft soll diese erhöhte Rente zahlen? (Zwischenruf.) Beide, sagen Sie. Ich gebe zu, man kann die Sache gesetzgeberisch so regeln. Aber beide werden Ihnen entgegen⸗ halten: wir haben ja gar kein Aequivalent für diese Rente erhalten! Also so einfach ist die Sache nicht. Es läßt sich darüber streiten und eine gewisse Billigkeit erkenne ich namentlich gegenüber den Wittwen und Waisen von solchen Arbeitern an, die gleich beim ersten Male tödtlich ver⸗ unglücken. Aber ich sage, wie der Herr Vorredner die Forderung so nackt hinstellt, so läßt sie sich nicht befriedigen. Den Gedanken der Untersuchung und der gründlichen Untersuchung namentlich in Bezug auf die Belastungsfrage werden wir im Auge behalten.

Auch was die beiden letzten Punkte des Antrags Auer anlangt, so haben wir uns darüber schon früher geäußert, und ich bitte den Herrn Vorredner zu warten, bis eben die Novelle zum Unfallversiche⸗ rungsgesetz vorgelegt wird; dann wird er alle seine Wünsche, die er in dieser Beziehung hegt, zur Geltung bringen können.

Nun, meine Herren, hat der Herr Vorredner noch einen Wunsch ausgesprochen, das ist der, daß die Landes⸗ Versicherungsdämter beseitigt werden nöchten. Als Grund für diesen Wunsch hat er nur einen Fall angeführt, in dem eine

Meinungsverschiedenheit zwischen dem Reichs⸗Versicherungsamt und

einem Landes⸗Versicherungsamt vorlag, in dem er sich auf die Seite des Reichs⸗Versicherungsamts stellte und dem gegenüber er es für ge⸗

boten hält, dafür zu sorgen, daß solche Meinungsverschiedenheiten

nicht ferner vorkommen. Ja, meine Herren, ich muß doch sagen: nicht um dem Centrum irgendwelchen Gefallen zu thun, sondern um denjenigen Regierungen und denjenigen Interessenten in ihren Ländern entgegenzukommen, die den Wunsch nach dem Besitz von Landes⸗Versicherungsämtern geäußert haben, haben wir dieses Institut eingeführt. Und wenn ich nun auf die sieben Jahre zurückblicke, in denen diese Behörden gewirkt haben, so kann ich in der That nicht zugeben, daß irgendwelche erhebliche Unzuträglichkeiten aus der Existenz der Landes⸗Versicherungsämter hervorgegangen sind. Im Gegentheil, überall wird anerkannt, daß in voller Harmonie die Landes⸗Versicherungsämter mit dem Reichs⸗Versicherungsamt wirken, daß die Beziehungen zwischen beiden durchaus intime sind. Der Wunsch nach Beseitigung der Landes⸗Versicherungsämter tritt mir heute zum ersten Mal aus dem Munde des Herrn Grillenberger entgegen.

Nun, meine Herren, komme ich zum Alters⸗ und Invaliditäts⸗ versicherungsgesetz. Entgegen den Behauptungen, daß das Alters⸗ und Invaliditätsversicherungsgesetz eine besonders ungünstige Auf⸗ nahme in dem interessirten Theil der Bevölkerung gefunden habe, muß ich sagen, ich habe mich darüber gewundert, daß die Durchführung des Gesetzes so über Erwarten glücklich sich vollzogen hat (Heiterkeit) über Erwarten glücklich sich vollzogen hat. Meine Herren, daß ein neues Gesetz von der Tragweite des Alters⸗ und Invaliditäts⸗ versicherungsgesetzes eine große Menge von Unbequemlichkeiten mit sich bringt, ja, darüber hat sich niemand, am allerwenigsten wir, die wir den Gesetzesvorschlag gemacht haben, einen Augenblick getäuscht. Wir haben gewußt, daß wir mangels jeder Erfahrung, wie ein solches Gesetz ein⸗ zurichten sei, welche Organisation zu wählen sei, daß wir da trotz allen Eifers und trotz aller Gründlichkeit in der Erwägung darüber, was nun das zweckmäßigste sein würde, uns doch auf einem dunklen Terrain befunden haben, und daß wir der Praxis und Erfahrung es überlassen mußten, den Beweis dafür zu erbringen, ob nun die von uns vorgeschlagene Organisation und die Vorschriften des Gesetzes wirklich practisch richtig oder ob sie verfehlt seien. Nun, meine Herren, habe ich die Klagen über das Invaliditätsversicherungsgesetz, wie sie namentlich in öffentlichen Versammlungen und in der Presse hervorgetreten sind, alle sehr sorgfältig verfolgt und ich habe, um auf eine Bemerkung des Herrn Vorredners einzugehen, auch nicht bloß für mich denken lassen (Heiterkeit), sondern ich habe auch selber nach⸗ gedacht darüber, wie wohl diesen Klagen zu begegnen sein möchte, wie ihnen Abhilfe zu verschaffen sein möchte und was für Vorschriften zu erlassen sein möchten, um die Unbequemlichkeiten des Gesetzes zu beseitigen. Aber, meine Herren, die Ausbeute des Nachdenkens auf Grund der Zeitungsberichte und der Versammlungsberichte ist eine außerordentlich spärliche. (Zuruf.) Das ist der Satz der alten preußischen Gerichtsordnung, wonach zu untersuchen ist, ob nicht der Fehler eines Erkenntnisses weniger in der Unklarheit des Gesetzes, als in der subjektiven Dunkelheit des Richters seinen Ursprung habe. (Heiterkeit.) Allein daran hat es in diesem Fall nicht gelegen; denn ich habe alle Klagen und alle Abänderungsvorschläge vor mir gehabt und habe daraus ersehen, daß die Abänderungsvorschläge sich in einer viel größeren Dunkelheit bewegen, als in welcher sich der Gesetzgeber bei der Lösung der Aufgabe befunden hat. Da wird vorgeschlagen, man soll das Gesetz abschaffen, und man soll den Sparsinn der Bevölkerung fördern, jedem Menschen ein Sparkassenbuch geben und, damit niemand einen Mißbrauch mit seinem Sparkassenbuch treiben kann, die Vorschrift erlassen, daß er nicht eher, als bis er 50 erspart habe, über das Capital verfügen darf. Man hat Tabacksmonopol, Fenstersteuer, Kopfsteuer vorgeschlagen alles an sich gewiß verwerthbare Gedanken (Heiterkeit), aber nur nicht ge⸗ eignet, die hier vorliegenden Schwierigkeiten zu beseitigen.

Also, meine Herren, die Sache ist dadurch nicht gefördert worden, daß man Klagen ausgestoßen und daß man sich auch bemüht hat, für diese Klagen Vorschläge zur Abhilfe zu formuliren. Ich hoffe, ich werde noch im Laufe der heutigen Verhandlung aus der Mitte des Hauses bessere Vorschläge vernehmen.

Nun behaupte ich aber, die Klagen an sich sind übertrieben und namentlich, was das so bös beleumundete „Markenkleben“ anbelangt, so hat man daraus eine Menge von Stoff zur Züchtung des Un⸗ zufriedenheitsbazillus hergeleitet, der wirklich ganz überflüssig und un⸗ begründet war; denn, meine Herren, das Gesetz giebt schon in seinem § 112 das Mittel an die Hand, wie man um das Kleben herumkommen kann; und wenn eine Gemeinde findet, daß ihre Angehörigen durch das Kleben zu sehr belastet werden, so steht nichts im Wege, daß diese Gemeinde beschließt, ihren Bürgern das Kleben abzunehmen. In ganzen Landestheilen ist dies bereits in Deutschland geschehen. Ich höre aus Baden, daß das Gesetz dort bezüglich des Klebens zu keinen Klagen Veranlassung giebt, weil dort nicht geklebt wird. (Heiterkeit.) Ich kann also nur empfehlen, daß da, wo das Kleben wirklich zu Unzuträglichkeiten führt, man dazu übergehen möge, von der Facultät des § 112 Gebrauch zu machen.

Daß das Gesetz in einer ganzen Reihe von Paragraphen ver⸗ besserungsbedürftig und auch verbesserungsfähig ist, erkenne ich bereit⸗ willig an. An eine Aufhebung desselben kann aber nun und nimmer⸗ mehr gedacht werden. Denken Sie doch, daß mit dem Erlaß dieses Gesetzes, mit dem ersten Tage seiner Wirksamkeit die 11 Millionen Staatsangehörigen, die eventuell von den Vorschriften dieses Gesetzes Nutzen ziehen sollen, gewissermaßen einen Anspruch darauf erworben haben, daß ihnen demnächst im Falle der Invalidität eine Rente zugebilligt werde. Diesen Anspruch können Sie billiger⸗, können Sie gerechterweise überhaupt nicht beseitigen, wenn Sie nicht dafür eine volle Abfindung geben. (Bravo!)

Also ich halte alle diejenigen Bestrebungen, die darauf gerichtet sind, das Gesetz abzuschaffen, für verfehlt und überflüssig. Denn Sie werden den Gesetzgeber in Deutschland, glaube ich, niemals dazu bringen, daß er einen solchen Schritt thut. (Bravo!)

Dagegen wollen wir mit Ihnen und mit allen denjenigen Kräften im Lande, die aus dem unbequemen Rock einen bequemeren machen wollen, energisch und eifrig überlegen, wie wir die vorhandenen Härten und Unbequemlichkeiten beseitigen. Wir werden für jeden Vorschlag dankbar sein, wir werden jeden Vorschlag auf die Möglichkeit seiner Durchführung prüfen, und es soll mich freuen, wenn der Segen dieses Gesetzes auch noch dadurch erhöht wird, daß es allen Betheiligten, die ein Interesse daran zu nehmen haben, auch schmackhaft wird. (Bravol) u“

Abg. Freiherr von Stumm (Rp.): Unzufriedenheit über das Altersversicherungsgesetz herrsche viel weniger im Kreise der Arbeiter als der Arbeitgeber. Die Meemre⸗ Regierungsvorlage würde die Betreffenden sehr viel mehr befriedigt haben, als was in allzu genauer Arbeit von der Kommission und vom Reichstag hineingebracht sei. Von der Befugniß, daß die Gemeinde das Kleben übernehme, könne der einzelne Mensch keinen Gebrauch machen, da die Gemeinde das erst beschließen müsse. Man klage über das Markenkleben, mache aber keine Vor⸗ schläge, wie es besser gemacht werden könne. Es Eeh. s das ein⸗ fache Mittel, jedem Arbeiter ohne Beitragspflicht eine Rente zu eben, aber selbst der Abg. Grillenberger wolle, daß Rente nur er⸗ halte⸗ wer bezahlt habe. Daß der Erlaß des Bundesrathes die Möglichkeit der Kennzeichnung der Quittungskarten und damit ihrer Inhaber biete, bestreite er. Eine Revision des Altersversicherungsgesetzes sei jetzt noch nicht möglich, weil die Er⸗ fahrungen damit noch zu jung seien. Durch übereilte Veränderungen würde die Verwirrung nur noch größer werden. Man müsse erst eine Reihe von Jahren abmwarten dann könne man die einzelnen Vorschläge prüfen. Wegen des Unfallversicherungsgesetzes stimme er in sehr vielen Punkten mit dem Abg. Grillenberger überein. Er bedauere, der Präsident des Reichs⸗Versicherungsamts nicht hier sei. Sonst würde er gewiß Zeugniß dafür ablegen, daß die Behauptung durchaus unrichtig sei, daß die EIC“ Haften oder die Schiedsgerichte ihre Ent⸗ scheidungen in nicht arbeiterfreundlicher Weise träfen. Es bestehe überall das Bestreben, auch beim Reichs⸗Versicherungsamt, das Gesetz sachlich anzuwenden. Soweit der Abg. Grillenberger die Unparteilich⸗ keit der Schiedsgerichte durch den Hinweis auf die wachsende Zahl der Recurse habe angreifen wollen, müsse er ihm entgegentreten; der Präsident des Reichs⸗Versicherungovamts würde auch hierin zu⸗ stimmen. Die Arbeiter könnten in der Revisionsinstanz wohl mehr, aber nie weniger an Rente bewilligt erhalten, könnten also leicht wagen, Recurs einzulegen. Die Zahl der Recurse ließe sich nur vermindern, wenn dem Verletzten, der in frivoler Weise Recurs eingelegt, die Kosten der Revisions⸗ instanz auferlegt würden. Die Revision des Gesetzes sei allerdings dringend nothwendig, und es sei sehr bedauerlich, daß die Novelle nicht mehr in dieser Session komme. An sich aber müsse das Gesetz wohl auch für die Arbeiter gut und angenehm sein, sonst würde ja der Abg. Grillenberger nicht selbst seine Ausdehnung verlangen. Zunächst sei nothwendig die Ausdehnung auf das Handwerk. Die Bauhandwerker dürften nicht mehr getrennt sein von den übrigen Handwerkern; der Zwang der Unterscheidung, der den Arbeitgebern hier auferlegt werde, sei ein unleidlicher. Die Absicht des ersten Antrages Grillenberger erkenne er an, könne aber beim besten Willen nicht dafür stimmen; er wolle die Sache nicht einfach auf die Berufsgenossenschaft abwälzen, sondern die Krankenkassen hätten in solchem Falle mit dem betreffenden Arbeitgeber gemeinsam die Fürsorge zu übernehmen. Die gering⸗ fügigen Fälle, um die es sich hier handele, könne man nicht der Umständlichkeit des ganzen Verfahrens unterwerfen. In Oester⸗ reich, wo die Carenzzeit von dreizehn Wochen nicht bestehe, sei die Zahl der Recurse noch viel größer als hier. Nach dem Wortlaut des Antrages könnten auch die erst in sechs Monaten hergestellten Ver⸗ letzten die Rente erst von der Heilung ab und nicht schon dreizehn Wochen nach dem Unfall erhalten. Nach dem zweiten Antrag könnte ein zu einer Berufsgenossenschaft mit hoher Rente z. B. der Berg⸗ werksberufsgenossenschaft gehörender Verletzter später in der Land⸗ wirthschaft, die eine viel niedrigere Rente habe, beschäftigt sein und müßte dann beim Todesfall die landwirthschaftliche Berufsgenossen⸗ schaft die Sterbegelder entsprechend der hohen Rente des Bergbaus bezahlen. In solchem Falle müsse die frühere Berufsgenossenschaft heran⸗ gezogen werden. Bezüglich des dritten Antrags gebe es Gründe für und wider; er wolle sich dazu nicht aussprechen. Was den vierten Antrag betreffe, so sei dem Reichs⸗Versicherungsamt kein einziger Fall zur Kenntniß gekommen, daß Arbeitgeber ihre Beitragspflicht auf die Arbeiter abgewälzt hätten. Diese Frage stehe mit dem Gesetz in keiner Verbindung und lege ein durchaus unbegründetes Mißtrauen gesetzlich fest. Mit derselben Logik könnte man einen Arbeitgeber, der die neue Einkommensteuer auf seine Arbeiter wälze, bestrafen. Die angekündigte Revision müsse thunlichst bald erfolgen. Er wünsche nur, daß dann auch die Vertreter des Reichs⸗Versicherungsamts im Reichstage weilten, damit sie dem Reichstage wenn er auch anerkenne, daß der Staatssecretär die Materie vollkommen beherrsche mit ihren Erfahrungen in den Einzelheiten zur Seite ständen.

Um 4 ½ Uhr wird die weitere Berathung auf Montag

1 Uhr vertagt.

Statistik und Volkswirthschaft.

IJunvaliditäts⸗ und Altersversicherung. Wie die Schweidnitzer „Tägliche Rundschau’ berichtet, befin sich im Kreise Landeshut gegenwärtig 100 Personen im Genuß der Altersrente; im Kreise Trebnitz sind 345 Altersrenten zur Anweisung gekommen, und im Kreise Neumarkt beläuft sich die Zahl der

Altersrentner auf 313 0. 11““

Arbeiterwohnungen.

Die Firma C. Breiding u. Sohn in Soltau hat, wie die „Uelz. Kreisztg.“ mittheilt, unter ihren Arbeitern einen „Bau⸗ verein“ gegründet, der den Zweck hat, dessen Mitgliedern eine Heim⸗ stätte zu schaffen. Die Firma hat zu dem Zweck einen größeren Complex von Grundstücken erworben, auf welchem jedes Jahr ein Haus für Arbeiterfamilien gebaut wird, das durch Looswahl an einen Arbeiter übergeht. Die sich betheiligenden Arbeiter haben geringfügige Beiträge zu entrichten. A1AXA“

Kohlenzufuhr nach Berlin. In Berlin sind nach der von der Verkehrs⸗Controle der König⸗

lichen Eisenbahn⸗Direction gefertigten Zusammenstellung im Jahre

1891 an Kohlen auf den Eisenbahnen und Wasserstraßen eingeführt worden: 1 332 384 t Steinkohlen und 778 528 t Braunkohlen. Gegen das Vorjahr ergiebt dies eine Abnahme von 7 kohlen und eine Zunahme von 71 445 t Braunkohlen. An der Steinkohlenzufuhr waren betheiligt: Schlesien mit 1 099 871 t (gegen 1890 10,5 %), Sachsen 9986 t 1 1zz Westfalen 89 221 t ( IE. England 146 007 t („ 1 1“”] während an der Versorgung Berlins mit Braunkohlen theilgenom⸗ men haben: das Inland mit 590 663 t (gegen 1890 + 10,3 %), das Ausland 187 865 t C. —+ 5,6 %)h. Trotz der Minderzufuhr an Steinkohlen hat das Verhältniß der Betheiligung der oberschlesischen Steinkohle an der Versorgung Berlins mit Steinkohlen gegen die Vorjahre sich kaum geändert, da von den in den letzten Jahren überhaupt eingeführten Steinkohlen und zwar im Jahre 1889: 71,1 %, 1890: 72,6 % und 1891: 71,2 % auf die oberschlesische Kohle entfallen. .““ Der Verbrauch deutscher Braunkohlen und Brikets erhält sich in stetiger Zunahme, das ausländische Product auch im Jahre 1891 um mehr als das Dreifache überflügelnd. Gegen 1880 ist die inländische Braunkohlenzufuhr von 153 800 t auf 590 600 t (um 284 % 8 stiegen, während die Zufuhr böhmischer Braunkohle, welche im Jahre 1880 der inländischen gleichstand (153 975 t), nur auf 187 800 t (um 22 %) gewachsen ist. 6 Die Gesammtzufuhr an Stein⸗ und Braunkohlen blieb im Jahre 1891 mit 3132 t gegen diejenige des Vorjahres zurück. „Die gesammte Berliner Kohlenzufuhr der letzten zwölf Jahre ist aus der folgenden Zusammenstellung zn entnehmen: 1

Steinkohlen, Kokes und Brikets

Braunkohlen und 28 Stein⸗ und

V V ziche ober⸗ nieder⸗ englische sachsische schlesische schlesische

davon pber⸗

Braunkohlen 2 S 22 V 1 zusammen schlesische böhmische 16

deutsche zusammen u. s. w.

überhaupt

708 499

702 520

693 129

709 603 32

734 797 32 789

798 410 148 361

835 885 159 609

854 737 172 232

919 393 175 098

938 909 180 138 1 021 220 194 618

949 584 150 287

109 8800 82 327 72 117 90 168 89 414 93 929 91 966 76 449

113 784 74 625

109 858 75 039

116 277 71 601

104 109 68 151

113 709 81 859

110 986 87 853

105 894 84 288

146 007 83 221

Die Aufnahme der ländlichen Arbeiterverhältnisse.

Wie bereits mitgetheilt, hat der „Verein für Social⸗ politik“ eine Aufnahme der ländlichen Arbeiterverhältnisse zu ver⸗ anstalten beschlossen und sich zu diesem Zweck an die Arbeitgeber mit Fragebogen gewandt. In dem „Socialpolitischen Centralblatt“ unterzieht Max Quarck in Frankfurt a. M. die Fragebogen einer Kritik und beklagt, daß sie mehrere wichtige Ver⸗ hältnisse übergehen. Insbesondere aber fordert er die Befragun auch der Arbeiter, nicht nur der Arbeitgeber. Wenn es au schwer gewesen wäre, sich die Adressen der Arbeiter zu verschaffen, so müßten doch die Berichterstatter, welche für die einzelnen Bezirke mit Bearbeitung des gewonnenen Materials betraut werden sollen, ange⸗ wiesen werden, durch persönliche Forschung und Befragung einiger Arbeiter mittels Stichproben die Auskunft der Arbeitgeber zu ergänzen.

Auf dem städtischen Central⸗Schlachthofe sind im Monat Januar 1892 45 553 Schweine auf Trichinen untersucht worden. Davon sind 31 Stück trichinös und 115 Stück finnig befunden und daher als zur menschlichen Nahrung ungeeignet zurückgewiesen worden.

Zur Arbeiterbewegung.

Der Ausstand der Berliner Weißgerber ist, wie aus einer Kundmachung im „Vorwärts“ hervorgeht, wegen der nur geringen Unterstützung, die noch ausbezahlt werden konnte, und wegen des Zuzugs einiger indifferenter Leute am 3. d. M. für beendet erklärt worden. Die Arbeit wurde nach 28wöchentlichem Kampfe unter der von den Fabrikanten gestellten Bedingung aufgenommen. Es bleiben aber noch 30 Mann übrig, die keine Beschäftigung gefunden haben, somit noch weiter zu unterstützen sind. Nach der „Voss. Ztg.“ galt es bei diesem Abwehrausstande, die Einführung einer 18 ⅞procentigen Lohnherabsetzung und der elfstündigen Arbeitszeit zu hintertreiben. Nur das letztere haben die Arbeiter erreicht. Der Ausstand kostete über 14 000 ℳ; die höchste Zahl der Ausständigen war 72.

Wie die „Rixd. Ztg.“ mittheilt, ist die Begründung eines pol⸗ nisch⸗katholischen Arbeitervereins in Rirdorf, ohne social⸗ demokratische Tendenz, in Aussicht genommen.

Aus Brüssel schreibt man der „Köln. Ztg.“ unter dem 5. d. M.: Die Ausstandsbewegung ist nicht nachhaltig. Im Mittelbecken sind die Bergleute zu Houssu wieder an der Arbeit; sie begnügen sich mit der Erklärung der Zechenverwaltung, daß die Lohnkürzung zu Anfang März wieder aufgehoben wird, wenn die Umstände es gestatten. Nur im Borinage feiern, wie gemeldet, heute 500 Mann. Der ungünstige Zustand des Kohlenmarktes zwingt noch manche Werke, für den 1. März eine Lohn⸗ kürzung eintreten zu lassen.

Der nationale Congreß der Arbeitsbörsen Frankreichs

ist, wie ein Pariser Telegramm des „Wolff'schen Bureaus“ meldet, gestern Vormittag in St. Etienne eröffnet worden; es waren 459 Arbeitersyndicate vertreten. Das Princip einer Föderation sämmtlicher Arbeitsbörsen Frankreichs wurde von der Versammlung einstimmig angenommen. Einer telegraphischen Meldung des „Wolff'schen Bureaus“ aus Bilbao zufolge sollte die Arbeit in den dortigen Bergwerken heute wieder aufgenommen worden. „D. B. H.“ berichtet, im Wesentlichen hiermit übereinstimmend: Den Bitten von Tausenden von Arbeitern nachgebend, haben die Eigenthümer der Bergwerke die Wieder⸗ aufnahme der Arbeit beschlossen. .

8 Nach Mittheilung des Statistischen Amts der Stadt Berlin sind bei den hiesigen Standes⸗Aemtern in der Woche vom 24. bis inel. 30. Januar cr. zur Anmeldung gekommen: 193 Ehe⸗ schließungen, 1076 Lebendgeborene, 28 Todtgeborene, 665 Sterbefälle.

Land⸗ und Forstwirthschaft.“

Aufforstung von Oedländereien.

Die Fläche, deren Verwaltung den Staatsforstbehörden über⸗ tragen ist, hat in neuerer Zeit durch Ankauf und Eintauschung einen erheblichen Zugang an Oedländereien erfahren, die zum weitaus über⸗ wiegenden Theile aufzuforsten sind. Einzelne ganze Oberförstereien bestehen gegenwärtig überwiegend aus derartigen Oedlandsflächen; auch bedürfen in einigen Regierungsbezirken, nach Ablauf der Hütungsberechti⸗ gungen, umfassende Hütungsblößen und Räumden der Aufforstung. Hierbei kommen als Hauptholzarten in der Ebene die Kiefer, im Gebirge die Fichte und neben ihr ebenfalls die Kiefer in Betracht. Es werden demngemäß in Kürze umfangreiche Nadelholzschonungen entstehen, wel e, in ungetrenntem Zusammenhange liegend, nur unbedeutende Altersverschiedenheiten zeigen. Die daraus sich ergebende Gefährdung, namentlich durch Feuer und Insecten, legt die Verpflichtung nahe, hiergegen rechtzeitig die geeigneten Vorbeugungsmaßregeln zu treffen. Der Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten hat daher in einem Runderlaß an die Königlichen Regie⸗ rungen darauf hingewiesen, daß es insbesondere thunlichst zu vermeiden sei, ohne zwingende Gründe die Aufforstungsarbeiten übermäßig zu concentriren, damit wenigstens ein geringer Alters⸗ unterschied der benachbarten Wirthschaftsfiguren entstehe. Vor Allem müsse aber darauf Bedacht genommen werden, die Grenzen derselben und die Hauptwege mit mehreren Reihen Laubholz einzufassen, sofern dies nach Maßgabe der Bodenverhältnisse irgend möglich sei. Unter entsprechender Bodenbearbeitung lasse sich hierzu selbst bei geringen Güteklassen mehrentheils noch die Birke verwenden, während auf besserem Boden und namentlich im Berglande öfter zur Eiche und Buche ꝛc. gegriffen werden könne. Wenngleich anzuerkennen sei, daß in vielen Bezirken diesem Gegenstande bereits die erforderliche Sorg⸗ falt zugewendet werde, so sei dies doch noch nicht durchweg geschehen. Es sei hierauf, soweit umfangreiche Aufforstungen in Betracht kommen, um so mehr zu achten, als die Einfassungen von Laubholz das Sam⸗ meln der Maikäfer und namentlich im Dickungsalter die Jagd auf Schwarzwild erleichtern, welches in geschlossenen Nadelholzdickungen oft schwer zu erlegen ist. Ueberdies gewähren die Laubholzmäntel die Möglichkeit, bei den Betriebsregulirungen dem Hiebsbedürfniß der einzelnen Bestände leichter Rechnung zu tragen, da diese bezüglich der Hiebs⸗ folge, besonders soweit die Fichte in Betracht komme, von den benachbarten Wirthschaftsfiguren bei vorhandener Laubholzeinfassung unabhängiger seien. Eine besonders umsichtige Behandlung erforderten die auf den Oedlandflächen in der Ebene häufig vorhandenen Kiefernkusseln. Selten werde es möglich sein, einfach durch Auspflanzung der wischen denselben vorhandenen Lücken einen befriedigenden Zestand herzustellen. Häufiger sei der Fall, daß die mit §

1 051 179 67,4 1 018 854 68,9 1 023 525 67,6 10 1

307 808 1 358 987 375 779 1 394 632 362 861 1 386 386 408 828 1 431 336 445 615 1 510 955 514 612 1 654 003 534 205 1 724 775 550 972 1 754 223 653 721 1 945 231

1

2

2

22 208 69,23 065 340 1 139 391 1 190 570 1 203 251 1 291 510 1 319 957 1 406 961 1 332 384

329 748 378 129 389 440 454 662 482 709 529 750

590 663

161 532 199 059 196 193 177 333 187 865

678 902 98 859 707 083 14 044 778 528 10 912

7 9 9 1 1

bewachsenen Flächen mit Vortheil einstweilen ganz von der Cultur ausgeschlossen und erst dann abgetrieben und neu cultivirt werden, wenn der vorhandene räumliche Bestand zu einiger Nutzbarkeit herangewachsen sei. Hierdurch werde die Unterbrechung gleichaltriger Schonungsflächen in einfachster Weise erreicht, für spätere Zeit das Material zur Deckung vorhandener Sandschollen gewonnen und zu⸗ gleich die Gewinnung von Kiefernzapfen theils zur unmittelbaren Verwendung, theils für die Kiefernsamendarren ermöglicht. Am meisten erwünscht sei es aber, den von den Kiefernkusseln erfolgenden Anflug unter Fernhaltung der Viehhütung unmittelbar zur Erziehung eines neuen Bestandes zu benutzen, wobei allerdings rechtzeitiger Aus⸗ hieb der Kusseln Auspflanzung der Lücken nicht versäumt werden dürfe.

1

Ueber eine neue Einführung auf dem Gebiete der Gemüse⸗ zucht, die so wichtig ist, daß sie auch über die fachmännischen Kreise hinaus überall Interesse erregen wird, weiß der bekannte Kunst⸗ und Handelsgärtner J. C. Schmidt (der Blumenschmidt) in Erfurt zu berichten. Es handelt sich um eine vollständige Revolution im Gurkenbau. Während bis jetzt sehr viel Platz dazu gehörte, um Gurken am Boden liegend zu ziehen, während bis dahin durch diese Zucht an der Erde oft Krankheit und Mißwachs eintrat, hat die neue Gurke die Eigen⸗ schaft zu klettern und rankt sich an Stangen, Spalieren ꝛc. gezogen bis zu 2m hoch empor und bringt eine Fülle von prachtvollen spannen⸗ langen Früchten, die ebenso zum Einmachen als wie Salat portreff⸗ lich sind. Ein Krank⸗ oder Bitterwerden ist ausgeschlossen. Es wird weniger Jahre bedürfen und die weitläufigen Gurkenbeete werden ver⸗ eessen sein; man wird dann diese beliebte Frucht nur noch an den Wänden des Hauses, an Spalieren und Stangen ziehen. Die Vor⸗ theile sind sehr einleuchtend. Die Neuheit stammt aus Japan und Herr J. C. Schmidt hat ihr den Namen: „Kletternde Delicateß⸗ gurke“ gegeben. 8 9.

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.

Magdeburg, 4. Februar. Die Maul⸗, Klauen⸗ und Lungenseuche wüthet, wie der „K.⸗Z.“ gemeldet wird, in dem Kreise Wanzle ben. 21 Ortschaften sind verseucht. Ortssperre ist vielfach angeordnet.

Dülken, 6. Februar. Aus der Landgemeinde wird der „Köln. Ztg.“ ein Ausbruch der schwarzen Pocken amtlich gemeldet. Energische Maßregeln gegen weitere Verbreitung sind getroffen.

Antwerpen, 6. Februar. Der Dampfer „Akassa“ ist, wie dem „H. T. B.“ gemeldet wird, gestern Mittag vom Congo hier eingetroffen; das Schiff verlor unterwegs neunzehn Todte am Fieber. Der größte Theil der Reisenden und Mannschaften mußte krank auf den Canarischen Inseln gelandet werden.

Kopenhagen, 6. Februar. Im Folkething erklärte laut Mel⸗ dung des „W. T. B.“ der Minister des Innern Ingerslev, das Auf⸗ treten der Maul⸗ und Klauenseuche (vergl. Nr. 33 d. Bl.) im Lande sei nicht festgestelt die Regierung habe davon nicht die Felh Kenntniß gehabt und seit siebzehn Jahren sei kein Fall der Seuche vorgekommen. Die verdächtigen Thiere seien von Thisted abgeschickt, die Regierung habe den Amtsthierarzt dorthin abgesandt und werde seinen Bericht veröffentlichen, sobald er vorliege.

Handel und Gewerbe.

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr. An der Ruhr sind am 6. d. M. gestellt 9519, nicht rechtzeitig gestellt keine Wagen. In Oberschlesien sind am 5. d. M. gestellt 3531, nicht rechtzeitig gestellt keine Wagen; am 6. d. M. sind gestellt 3085, nicht rechtzeitig gestellt keine Wagen. 1“ 8 1

Zwangs⸗Versteigerungen.

Beim Königlichen Amtsgericht I Berlin stand am 6. Februar 1892 das Grundstück Kommandantenstraße 66 und Alte Jacobstraße 45, dem Rittergutsbesitzer Oskar Reddelien zu Lie⸗ benstein S. M. gehörig, zur Versteigerung; Nutzungswerth 34 810 ℳ; das geringste Gebot wurde auf 1700 festgesetzt; für das Meistgebot von 525 000 wurde die Baufirma Blumberg & Schreiber, Friedrichstraße 4, Ersteherin.

Das eingeleitete Verfahren, betreffend das Grundstück Pücklerstraße 46, dem Glasermeister Benno Passarge jr. und dem Zimmermeister Julius Grün gehörig, ist aufgehoben, da auf Antrag des Kaufmanns Isidor Fontheim das Verfahren der Zwangsversteigerung des genannten Grundstücks im Wege der Zwangs⸗ vollstreckung eingeleitet ist.

Berlin, 6. Februar. (Wochenbericht für Stärke, Stärkefabrikate und Hülsenfrüchte von Max Sabersky.) Ia. Kartoffelmehl 33 ½ —34 ℳ, la. Kartoffelstärke 33 ½ 34 ℳ, IIa. Kartoffelstärke und ⸗Mehl 31 ½ 32 ½ ℳ, feuchte Kartoffel⸗ stärke loco und Parität Berlin 18,75 ℳ, Fabriken bei Frankfurt a. O. zahlen frei Fabrik 18,40 ℳ, gelber Syrup 40 40 ½ ℳ, Capillair⸗Syrup 40 ½ 41 ½ ℳ, Capillair⸗Export 42 ½ 43 ℳ, Kartoffelzucker gelber 40 40 ½ ℳ, do. Capillair 41 41 ½ ℳ, Rum⸗Couleur 50 51 ℳ, Bier⸗Couleur 49 50 ℳ, Derxtrin, gelb und weiß, lIa. 47 48 ℳ, do. secunda 43 44 ℳ, Weizenstärke (kleinst.) 41 42 ℳ, Weizenstärke (großst.) 48 49 ℳ, Hallesche und Schlesische 47 48 ℳ, Reisstärke (Strahlen) 47 bis 48 ℳ, do. (Stücken) 43 44 ℳ, Mais⸗Stärke 39 41 ℳ, Schabe⸗ stärke 35 36 ℳ, Victoria⸗Erbsen 23 27 ℳ, Kocherbsen 21 26 ℳ, grüne Erbsen 23 26 ℳ, Futtererbsen 17 ½ 18 ½ ℳ, Leinsaat 23 25 ℳ, Linsen, große 42 56 ℳ, do. mittel 28 42 ℳ, do. kleine 18 28 ℳ, Gelber Senf 18 28 ℳ, Kümmel 34 40 ℳ, Mais loco 14 ½ 15 ½ ℳ, Buchweizen 17 19 ℳ, Pferdebohnen 16 ½ bis 18 ℳ, inländische weiße Bohnen 20 21 ℳ, weiße Flachbohnen 23 26 ℳ, ungarische Bohnen 17 ½ 18 ½ ℳ, galizische und russische Bohnen 16 17 ℳ, Wicken 14 15 ℳ, Hanfkörner 22 ½ 23 ½ ℳ, Leinkuchen 17 17 ½ ℳ, Weizenschale 12 12 ½ ℳ, Roggenkleie 12 ½ bis 13 ½ ℳ., Rapskuchen 14 ½ 15 ½ ℳ, Mohn, blauer 50 60 ℳ, do. weißer 66 86 ℳ, Hirse, weiße 22 25 Alles per 100 kg ab Bahn bei Partien von mindestens 10 000 kg.

Dem Aufsichtsrath der Dresdner Bank wurde gestern die Bilanz pro 1891 vorgelegt, die nach reichlichen Abschreibungen auf Effecten⸗ und Consortial⸗Conto einen Bruttogewinn von 6 885 921 ergiebt. Nach Abzug der Handlungsunkosten und Steuern, ferner Ab⸗ schreibungen a. auf zweifelhafte Debitoren 171 083 ℳ, b. Immobilien⸗

Conto 14 474 ℳ, c. Mobilien⸗Conto 29 814 ℳ, zusammen 215 372 ℳ, ble ettogen vo 416 Der auf den 15. März

d. J. einzuberufenden Generalversammlung wird die Vertheilung einer Dividende von 7 % vorgeschlagen. Dem Pensionsfonds werden 57 430 zugewiesen und 112 896 auf neue Rechnung vor⸗ getragen. Der Gewinn setzt sich zusammen aus Sorten 569 153 Zinsen, abzüglich gezahlter Zinsen, einschließlich Gewinn auf Wechsel⸗ conto 3 731 728 ℳ, Provisionen einschließlich des Erträgnisses des Wechselcomptoirs in Dresden, abzüglich vergüteter Provision 2 345 361 ℳ, Effecten⸗ und Consortial⸗Conto 18 543 ℳ. Die Bilanz per Ende 1891 stellt sich wie folgt: Activa. Cassa⸗Conto 10 837 564 ℳ., Wechsel⸗Conto 43 327 802 ℳ, Conto⸗Corrent⸗Conto: Verfügbare Guthaben bei Banken und Banquiers 2 031 454 ℳ, Conto⸗Corrent⸗Conto Debitoren: (Dresden 30 923 802 wovon gegen Sicherheiten 17 654 576 ℳ), (Berlin 41 820 864 ℳ, wovon gegen Sicherheiten 38 379 934 ℳ), in Summa 72 744 666 Aval⸗Debitoren 5 074 300 ℳ, Consortial⸗Betheiligungs⸗Conto 12 606 288 ℳ, Darlehn⸗Conto Dresden 2051 357 ℳ, Wechsel⸗ Comptoir Dresden und Berlin 1 706701 ℳ, Effecten⸗Conto 11 914 640 ℳ, Report⸗Conto 19 572 677 ℳ, Immobilien⸗Conto I Bankgebäude 3 000 000 ℳ, II. Verlängerte Kaiser Wilhelmstraße (Victoria⸗Theater) 931 408 Passiva. Actien⸗Capital 60 000 000 Reservefonds⸗Conto 13 000 000 ℳ, Verzinsliches Depositen⸗Conto

13 745 296 ℳ, Conto⸗Corrent⸗Conto Creditoren: (Dresden 6247 062 Berlin 48 834 556 ℳ). 55081.618 ℳ, davon auf feste Termine 26 467 953 ℳ, Accept⸗Conto 33 781 588 ℳ, Aval⸗Verpflichtungen 5 074 300 1 Nach einer Meldung der „Rhein.⸗Westf. Ztg.“ beschloß der Bochu mer Kohlenverkaufs⸗Verein gestern eine Einschränkung der Kohlenförderung um 15 % für die Monate Februar und März. Die Einschränkung gilt bereits vom 1. Februar ab.

„Köln, 6. Februar. (W. T. B.) Der „Köln. Ztg.“ zufolge erzielte die Kölnische Hagel⸗Versicherungs⸗Gesellschaft im verflossenen Jahre einen Reingewinn von 13 000 ℳ, die Kölnische Baumwollenspinnerei einen Rohgewinn von 13 000 Wie das Blatt ferner berichtet, habe der Aufsichtsrath des Kölner Bergwerks⸗Vereins den Actionären die Ver⸗ theilnng einer Dividende von 20 % vorgeschlagen.

Oberhausen, 6. Februar. (W. T. B.) Der Aufsichtsrath der Bergbaugesellschaft „Concordia“ beschloß, nach Ab⸗ schreibung von 339 000 eine Dividende von 10 % zu vertheilen und auf neue Rechnung 193 000 vorzutragen. b 6. Februar. (W. T. B.) Das hiesige Eisenbahn⸗ Betriebsc macht bekannt: Der regelmäßige Verkehr zwischen Tönning Karolinenkoog ist gestern wieder aufgenommen worden.

Leipzig, 6. Februar. (W. T. B.) Kammzug⸗Termin⸗ handel. La Plata. Grundmuster B. per Februar 3,40 ℳ, per März 3,40 ℳ, per April 3,42 ½ ℳ, per Mai 3,42 ½ ℳ, per Juni 3,42 ½ ℳ, per Juli 3,42 ½ ℳ, per August 3,45 ℳ, per September 3,45 ℳ, per Oktober 3,50 ℳ, ver November 3,50 ℳ, per Dezember 3,50 ℳ, per Januar 3,50 Umsatz 145 000 kg. 8 Bremen, 6. Februar. (W. T. B.) Infolge der einer hiesigen Baumw ollfirma durch betrügerische Abladungen seitens der in solventen Firma Jones Brothers and Fleet in Memphis (Tennessee) bereiteten Verlegenheiten cirkulirte das Gerücht, daß die hiesige Firma in Zahlungsschwierigkeiten gerathen sei. Es sollen bereits amerikanische Tratten gegen Baumwollabladungen zu Lasten dieser Firma heute protestirt worden sein. Dem Vernehmen nach handelt es sich hierbei um etwa 10 000 Ballen aus Abladungen, die theils von der hiesigen Firma, theils von Zeven in Gent, theils von Blascka in Tetschen verkauft wurden. Die Inhaber der insolventen amerikanischen Firma sind flüchtig geworden.

Wien 6. Februar. (W. T. B.) Nach einer Mittheilung des Wiener Bankvereins wird am 11. d. M. der Prospect einer Emission von 3 Millionen viereinhalbprocentiger Prioritäten der ungarischen Schiffahrtsgesellschaft „Adria“ veröffentlicht werden. Der Emissionscurs beträgt 96.

Pest, 6. Februar. (W. T. B.) Die Generalversammlung der Pester ersten vaterländischen Sparkasse nahm von dem Anerbieten der Direction und des Aufsichtsrathes, für die von dem Hauptcassirer Piufsich defraudirten Beträge Schadenersatz zu leisten, Kenntniß und vertagte, nachdem die Schadensumme sowie die gesetzlich bestimmte Verantwortlichkeit der Direction und des Aufsichtsrathes unter lebhafter Debatte festgestellt war, die Beschlußfassung über das Anerbieten auf die nächste ordentliche Generalversammlung. Die Directoren legten ihre Stellen nieder; eine demnächst abzuhaltende außerordentliche Generalversammlung soll darüber Beschluß fassen. Der bisherige Aufsichtsrath wurde mit überwiegender Majorität wiedergewählt.

London, 6. Februar. (W. T. B.) Wollauction. Preise fest, feine Schweißwollen hauptsächlich begehrt.

An der Küste 5 Weizenladungen angeboten.

Paris, 6. Februar. (W. T. B.) Die Eisenbahn⸗Com⸗ pagnien haben bedeutende Bestellungen auf Waggons gemacht, da sie infolge der Aufhebung der Steuer auf Eilzugsbillets eine Ver⸗ kehrssteigerung erwarten.

In den Centralhallen ist der Preis für Hammelfleisch neuer⸗ dings um 10 Frcs. pro 100 kg gestiegen. Für die nächste Woche sind größere Sendungen von Hammeln angekündigt.

St. Petersburg, 6. Februar. (W. T. B.) Dem Vernehmen nach wird die Adelsagra rbank im Lauf des Februar 40 Millionen Rubel 5 % Pfandbriefe emittiren, um die ihr von der Reichsbank geleisteten Vorschüsse zurückzuerstatten. „New⸗York, 6. Februar. (W. T. B.) Nach sehr fester Er⸗ öffnung trat im Verlauf der Börse eine Ermattung ein; der Schluß war fest. Der Umsatz der Actien betrug 354 000 Stück. Der Silbervorrath wird auf 3 800 000 Unzen geschätzt. Silber⸗ verkäufe fanden nicht statt.

84 Der Werth der in der vergangenen Woche eingeführten Waagren betrug 8 543 030 Dollars, gegen 12 006 677 Dollars in der Vorwoche, davon für Stoffe 2 823 991, gegen 3 312 386 Dollars in der Vorwoche.

Verdingungen im Auslande. Niederlande.

Rotterdam, 16. Februar, aan het bureau der drinkwater- leidingen Haringvliet Nr. 6: Lieferung von 5 000 000 kg Steinkohlen für die Dampf⸗ maschinen der Trinkwasserleitungen. Bedingungen in holländischer Sprache beim „Reichs⸗Anzeiger“. Rotterdam, 1. März, 11 Uhr. Bureau der Gemeinde⸗Gas⸗ fabriken Oost⸗Zeedyk: Lieferung von 71 000 000 kg Gaskohlen. Bedingungen in holländischer Sprache beim „Reichs⸗Anzeiger“.

Verkehrs⸗Anstalten.

Die persische Regierung hat, wie ein Wolff'sches Tele⸗ ramm aus St. Petersburg meldet, einer Gruppe russischer Capitalisten die Concession zur Gründung eiger Gesellschaft für Beförderung von Reisenden und Frachten zwischen Enseli und Teheran und zwischen Tabris und Teheran ertheilt. Triest, 6. Februar. (W. T. B.) Der „[Lloyddampfer „Thalia“ ist heute Nachmittag hier eingetroffen.

Theater und Musik.

Kdgrönigliches Opernhaus. . Das Königliche Opernhaus brachte am Sonnabend Philipp d8cdüv „Merlin“, ein vor einigen Jahren bereits mit Erfolg gegebenes, bei den Musikfreunden noch in guter Erinnerung stehendes mit größem Fleiß und künstlerischem Talent namentlich in dem orchestralen Theil gearbeitetes dreiactiges Musikdrama wieder zur Aufführung. Herr Kapellmeister Kahl hatte das Werk

mit vieler Sorgfalt neu einstudirt, und eine Anzahl der