einer Person nach bezeichnet hat, den § 300 der Strafprozeßordnung in eclatanter Weise verletzt habe. Ich muß gestehen, es hat einen peinlichen Eindruck auf mich gemacht, daß ein Richter, welchem das verantwortungsvolle Amt eines Schwurgerichts⸗Vorsitzenden anvertraut worden, nicht davor geschützt ist, daß in der Landesvertretung eine abfällige Beurtheilung seiner Amtsführung eintritt, bevor derselbe überhaupt Gelegenheit gehabt hat, sich über die gegen ihn erhobene Beschwerde zu rechtfertigen. (Sehr richtig! rechts.) Die Beschwerde der Anwaltskammer, von welcher der Herr Abg. Munckel gesprochen hat, ist mir erst vor wenigen Tagen zugegangen. Ich habe in Ueber⸗ instimmung mit den bestehenden Zuständigkeitsgesetzen dieselbe dem Kammergerichts⸗Präsidenten zugehen lassen, und die Sache ist also jetzt in den regelrechten Weg geleitet. Wenn nun der Herr Abg. Munckel jetzt schon wissen will, was meinerseits geschehen werde, um Ueber⸗ schreitungen des § 300 von Seiten des Schwurgerichts⸗Vorsitzenden ent⸗ gegenzutreten, so bin ich nicht im stande, ihm in dieser Beziehung eine allgemeine Auskunft zu geben; nur darauf will ich aber hinweisen, daß die Befugnisse der Justizverwaltung in den preußischen Aus⸗ führungsgesetzen zu den Reichsjustizgesetzen beschränkt sind, und daß der Justiz⸗Minister nur unter beschränkenden Voraussetzungen in der Lage ist, einem richterlichen Beamten eine Rüge zu ertheilen.
Abg. Fritzen⸗Rees (Centr.): Der Xantener Mord habe eine große Beunruhigung in der dortigen Gegend hervorgerufen. Er wolle auf die Einzelheiten nicht so weit eingehen, wie der Abg. Rickert, zumal der Justiz⸗Minister mitgetheilt habe, daß Buschoff wiederum verhaftet sei. Er werde nunmehr abwarten, was die Gerichte ent⸗ schieden; er habe eine Hoffnung, daß nämlich das Gericht die Sache öffentlich verhandeln werde zur Beruhigung der Bevölkerung.
Abg. Brandenburg (Centr.): Er wolle nur seine Freude aus⸗--
sprechen darüber, daß der Justiz⸗Minister erklärt habe, er wolle für die Vermehrung der Richterstellen eintreten, und daß er dabei beim Finanz⸗Minister so großes Entgegenkommen gefunden habe. Wenn der Justiz⸗Minister entbehrlich gewordene Richterstellen einziehe, so sei das vielleicht eine Ursache der zehnjährigen Erfahrung, die man jetzt hinter sich habe. Aber man gehe dabei vielleicht etwas zu weit, wenn man z. B. beim Amtsgericht Osnabrück die Zahl der Amts⸗ richter von 6 auf 4 vermindere, d. h. auf den Stand, welcher 1852 für die Hälfte der jetzigen Bevölkerungszahl bestimmt gewesen sei.
Abg. Lucius⸗Erfurt (freicons.) bittet den Minister, Erhebungen darüber anstellen zu lassen, ob nicht ein Mißbrauch des Armenrechts stattfinde, ferner empfiehlt er eine Vermehrung der Amtsrichter in Erfurt.
Regierungscommissar, Geheimer Justiz⸗Rath Vierhaus er⸗ klärt, daß die Justizverwaltung, wenn ihr Anhaltspunkte für den Mißbrauch des Armenrechts gegeben würden, die Sache näher unter⸗ suchen werde.
Abg. Dr. Krause (nl.): Er wolle ganz sachlich die Gerichts⸗ verhältnisse critisiren, nicht in der ganz unsachlichen und ungerecht⸗ fertigten Weise, wie der Abg. Stöcker es gethan habe. Er identifizire Herrn Stöcker nicht mit der conservativen Partei. Denn wenn es wahr sei, daß eine öffentliche Bewegung erst nothwendig gewesen sei, so befänden wir uns in einer sehr schiefen Ebene. Wenn die Anti⸗ semiten etwas vorbrächten gegen einen Juden, dann könne man doch durchaus nicht erwarten, 898 die Justizverwaltung dagegen einschreiten solle; das müsse man doch en betreffenden Privatpersonen überlassen. Hier handele es sich nicht um eine Parteifrage, nicht um Shhg. semitismus oder Antisemitismus, sondern darum, ob ein so schwerer Vorwurf hier im Hause der Justiz gemacht werden dürse. Seien verschiedene Fragen, welche zur Reichs⸗Gesetzgebung gehörten, von der preußischen Justizverwaltung vorbereitet worden? Namentlich die Wiedereinführung der Berufung und die Entschädigung unschuldig Verurtheilter müßten endlich einmal gesetzlich geregelt werden. Es sollte etwas mehr Initiative in die Verwaltung kommen. Die Staatsanwalte hätten Preßerzeugnisse verfolgt wegen groben Unfugs, was wirklich nicht der Aufgabe der Staatsanwalte entspreche, ebensowenig wie die Verfolgung der Correctoren und Maschinen⸗ meister, welche an strafbaren Erzeugnissen betheiligt gewesen seien. Der Minister sollte die Staatsanwalte anweisen, von solchen un⸗ nützen Anklagen Abstand zu nehmen.
Justiz⸗Minister Dr. von Schellingt:
Die Anregungen des Herrn Abg. Dr. Krause berühren sich zum theil mit meinen eigenen Anschauungen. Auch ich halte eine Revision unserer Strafprozeßordnung, namentlich mit Rücksicht auf eine größere Beschleunigung des Verfahrens, für angezeigt. Noch dringender aber halte ich eine Veränderung des Systems unserer Strafvollstreckung. In letzterer Beziehung bin ich auch bereits mit dem Herrn Staats⸗ secretär im Reichsjustizamt in Verbindung getreten; der Herr Ab⸗ geordnete wird aber begreifen, daß ich in diesem Stadium über die Correspondenz keine Mittheilungen zu machen im stande bin.
Dagegen, meine Herren, werde ich genauer eingehen auf eine andere von dem Herrn Abgeordneten angeregte Frage, nämlich auf die Frage der Verantwortlichkeit für Preßerzeugnisse. Auf rechtlichem Gebiete ist eigentlich diese Frage gar nicht streitig. Das ist ja ganz klar: niemand hat eine Verpflichtung der Obsorge in Bezug auf er⸗ scheinende Preßerzeugnisse als nur der Redacteur; keine andere Person, die bei der Herstellung eines Preßerzeugnisses mitwirkt, kann dafür angesehen oder bestraft werden, daß sie das nicht gesehen habe, was sie hätte sehen sollen, daß sie das nicht beobachtet und das nicht ge⸗ lesen habe, was sie hätte beobachten und lesen sollen.]
Ganz anders aber, meine Herren, steht die Sache, wenn das Gericht die Ueberzeugung gewinnt, daß eine dieser Personen wissent⸗ lich zur Herstellung des strafbaren Thatbestandes mitgewirkt habe. Dann muß natürlich die Verurtheilung wegen Theilnahme an dem betreffenden Vergehen lerfolgen nach der allgemeinen Vorschrift des § 20, die an der Spitze [der Verantwortlichkeitsbestimmungen des Preßgesetzes steht, fund welche besagt, daß die Verantwortung für Handlungen, deren Strafbarkeit durcht den Inhalts einer Druckschrift begründet wird, sich nach den bestehenden allgemeinen Strafgesetzen bestimmt. Für die Staatsanwaltschaft ist es nun eine sehr schwierige Aufgabe, wenn sie eine Preßverfolgung einleitet, sich darüber zu ent⸗ scheiden, Lob [sie laußer dem verantwortlichen Redakteur noch andere Personen auf Grund des § 20 verantwortlich zuzmachen hat./ Wenn der Herr Vorrednergmeint, derz Staatsanwalts müsse dabei nach prak⸗ tischen Rücksichten verfahren, so kann man dieser Aeußerung ja einen verschiedenen Sinn unterlegen; sollte aber die Meinung des Herrn Vorredners sein, daß die Staatsanwaltschaft nach Opportunitäts⸗ gründen zu verfahren habe, so würde das dem Gesetze wider⸗ sprechen. Die Strafprozeßordnung hat ausdrücklich das Prinzip der Legalität sanctionirt;7h die Staatsanwaltschaft muß wegen jeder strafbaren Handlung einschreiten, wenn hinreichende thatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, die Staatsanwaltschaft kommt somit in die Lage, sich vorher die Frage vorzulegen, ob nach Lage der Sache außer dem Redacteur noch eine andere Person als der Theilnahme an dem Vergehen hinreichend verdächtig erscheint? Ich bin mit dem Herrn Vorredner einverstanden, daß die Staatsanwaltschaft wohl thut, wenn sie bei Beantwortung dieser Frage mit Vorsicht vorgeht; aber der Herr Vorredner wird selber. nichts dagegen zu erinnern haben, wenn
die Staatsanwaltschaft z. B. den Verfasser regelmäßig unter Anklage stellt und ebensowohl meistens auch den Zeichner, sofern es sich um eine strafbare Abbildung handelt.
In dem vom Herrn Vorredner berührten Falle ist die Staats⸗ anwaltschaft allerdings weiter gegangen; sie hat auch den Maschinen⸗ meister mit verantwortlich gemacht, und zwar aus dem Grunde, weil der Maschinenmeister nicht bloß die Maschinen zu bedienen, sondern auch die abzudruckenden Zeilen zusammenzustellen hat.
Ich muß nun gestehen, daß, wenn ich selbst über diese thatsächliche Frage zu entscheiden gehabt hätte, ich dieses Moment für durchschlagend nicht erachtet haben würde. Ich würde es vorgezogen haben, den Maschinenmeister außer Verfolgung zu lassen, und ich habe auch im gegebenen Falle nicht unterlassen, von dieser meiner Ansicht der Staats⸗ anwaltschaft Mittheilung zu machen. (Sehr gut! links.)
Abg. Rickert (dfr.): Er freue sich, daß der Justiz⸗Minister wegen der Reform des Strafvollzuges mit dem Staatssecretär im Reichs⸗Justizamt in Verbindung getreten sei, und möchte Erwägungen darüber anregen, ob es nicht möglich sei, in den nächstjährigen Etat einen Fonds aufzunehmen, der dem Justiz⸗Minister zu discretionärer Verfügung zur Entschädigung unschuldig Verurtheilter übergeben wer⸗ den könne; so mißtrauisch er auch sonst gegen solche Fonds zur discretionären Verfügung der Regierung sei, hier habe er das Ver⸗ trauen, daß dieser Fonds nur zur Sühnung geschehenen Unrechts ver⸗ wandt werden werde. Den Abg. Frißen wollte er nur vertheidigen egen die in einer Broschüre enthaltene Bemerkung, daß der Abg. ritzen den Minister wegen des Xantener Mordes zu interpelliren vor⸗ habe. Im übrigen habe er in Bezug auf den Gang der gericht⸗ lichen Untersuchung in diesem Falle nicht vorgegriffen, während der Abg. Fritzen ihr eine bestimmte Richtung vorgewiesen und die Richter dadurch in gewissem Grade captivirt habe; von einem Richter finde er das auffällig. Dem Minister sei er um so mehr für seine Er⸗ widerung bez. des Xantener Mordes dankbar, als es für den Chef der Justizverwaltung sehr schwer sei, über eine schwebende Sache sich so zu äußern, daß der ordentliche Gang der Gerichte dadurch nicht beeinflußt werde. Beim Abg. Fritzen sei es ihm erstaunlich ge⸗ wesen, daß er für das Moment des rituellen Mordes kein Wort übrig gehabt habe. Bezüglich des Abg. Stöcker sei den sachlichen Ausführungen des Herrn Ministers eigentlich nur wenig anzufügen; Schlag für Schlag habe dieser ihm ruhig die Thatsachen dicht vor die Augen geführt, damit er sie endlich einmal sehen könne. Er bedauere, daß auf jener Seite niemand außer dem Abg. Stöcker gesprochen habe; das Vertrauen des Abg. Krause, daß von den Con⸗ serbafiden niemand den Ansichten des Abg. Stöcker zustimme, könne er leider nicht theilen. Wie dächten die Juristen drüben über die Stellung des Abg. Stöcker zur Justizverwaltung? Die Unterstellung des Abg. Stöcker, daß der Minister sich einer Volksversammlung gebeugt habe, sei eine Beleidigung, die sie in anderen Fällen auch nicht einmal einem Landrath gegenüber dulden würden. Bezeichnend für die christliche Liebe des Abg. Stöcker sei es, daß er es als eine Schmach bezeichnet habe, daß sich Christen fänden, die zur Vertheidigung der Juden bereit seien, und gemeint habe, er (Redner) vertheidige die Juden gegen seine bessere Ueberzeugung; um so etwas sagen zu können, müsse man wirklich viel Geee haben. Seine Partei vertheidige die Juden, weil ihr dies eine Gewissens⸗ pflicht sei, aus einem Motiv also, das auch die Herren von der Rechten zur Judenvertheidigung antreiben müßte, wenn sie christliche Liebe im Herzen trügen; das Urtheil des Abg. Stöcker sei seiner Partei gleich⸗ gültig, jedenfalls sei es ehrenvoller, die Juden zu vertheidigen, als sie so anzugreifen, wie er es thue.
Abg. Stöcker: Wenn der Abg. Rickert seine Stellung zum Judenthum aus Gewissensüberzeugung einnehme, so beneide er ihn um sein Gewissen nicht. Eine auf dem Fundament des Christenthums beruhende Meinung habe er (Redner) in den 15 Jahren, in denen er mit ihm verkehre, bei ihm noch nicht gefunden. Was seine angeb⸗ liche Vertheidigung der antisemitischen Schandliteratur anlange, so vertheidige er die christliche Schandliteratur niemals, die Herren dort drüben aber vertheidigten jede Schandliteratur, sobald sie nur mit Juden zusammenhänge. Die Bemerkung des Ministers, es sei am ersten Tage der Untersuchung bei Buschoff Haussuchung gehalten worden, stimme nicht; nach seiner, von einer amtlichen Person ausgehenden Infor⸗ mation, sei, während der Mord am 24. Juni geschehen sei, die erste Untersuchung am Thatort überhaupt erst am 4. Juli vorgenommen worden. Auch habe er nicht, wie der Herr Minister gemeint habe, gesagt, wo es sich um Juden handle, sei die Justiz nachsichtig, sondern er habe dies nur als die Auffassung weiterer Volkskreise hingestellt. Vorsichtiger, als er es gethan, könne man eine so schwierige Frage doch nicht behandeln! Eigenartig und wohl sonst noch niemals vor⸗ gekommen sei es, daß die Juden in Panten die Kosten für die Untersuchung durch den Criminal⸗Commissar Wolff trügen — das gebe in Bezug auf die unparteiische Behandlung der Sache zu denken. In Bezug auf den Fall Bleichröder habe der Justiz⸗Minister gemeint, ein Beleidigungsprozeß könne nicht vor Ein⸗ reichung der Klage durch den Beleidigten begonnen werden; aber es gebe doch auch eine Erhebung der Klage durch den Staatsanwalt, wenn das öffentliche Interesse betheiligt sei, und das, sollte man meinen, sei doch der Fall, wo es sich um den Königlich englischen General⸗Konsul handele. Für das lange Entschuldigungsschreiben der Staatsanwaltschaft an die Klägerin Frau Kröhn fehle ihm jede Erklärung. Da wenige Wochen, nachdem die Sache hierdurch erledigt gewesen sei, Herr von Bleich röder vom Reichskanzler empfangen worden sei und dies in allen Blättern gestanden habe, so müsse sich das Volk über solche Vorgänge seine eigenen Gedanken machen, und wenn das bezser ses hier eine
2
Aufklärung fordere, so solle man diesem Volksgewissen keinen Vor⸗ wurf machen. Ueber den Fall Liebmann habe der Minister wenig gesagt, der Abg. Munckel gar nichts, — das sei bezeichnend für die Verlegenheit, in die er durch d Fall gesetzt worden sei. Er werde in der dritten Lesung darüber ausführlicher sprechen. Der Abg. Munckel habe Unrecht, wenn er die Zahl der jüdischen Richter den Verhältnissen entsprechend finde; die Statistik lehre, daß ihre Zahl viel größer sei, als sie nach der Zahl der in Preußen vorhandenen Juden sein dürfe. enn, was früher nicht geschehen sei, Juden jetzt auch zu Ober⸗Landesgerichts⸗Räthen ernannt würden, so widerspreche dies dem Rechtsbewußtsein des Volkes; seien die Juden zu Ober⸗Landesgerichts⸗Räthen ernannt, so werde man auch nicht umhin können, sie zu Ober⸗Landesgerichts⸗Präsidenten zu machen, und dabei berufe er sich auf den Fürsten Bismarck, der im Jahre 1847 gesagt habe, wenn an der Stelle der geheiligten Justiz ein Jude ihm entgegenträte, so würde er sein Haupt tief beugen müssen. Darin gebe er ihm vollständig Recht. Seine Partei nehme das antisemitische Programm nicht in ihr auf, aber sie müsse zu dieser Sache Stellung nehmen im Sinne der Förderung unserer nationalen Cultur. (Beifall rechts.)
Unter⸗Staatssecretär Dr. Nebe⸗Pflugstädt: Der Mord in Xanten habe am 29. Juni stattgefunden, am folgenden Tage die Besichtigung des Orts der That und der Leiche; damals habe kein Perdacht gegen die jüdischen Schächter bestanden. Der erste Verdacht habe sich viel⸗ mehr gegen einen Verrückten gewandt, dann sei die Spur auf einen Landstreicher gelenkt worden und erst vier Tage nachher sei der erste Verdacht gegen Buschoff zur Sprache gekommen. Also die Behauptung, daß die Untersuchung erst am 4. Juli stattgefunden habe, büna⸗ sich höchstens auf die Haussuchung beim Angeklagten Buschoff
eziehen.
Abg. Cremer (b. k. P.) spricht die Hoffnung aus, daß die preußische Justiz Recht schaffen und den Fall Buschoff aufklären werde; das sei vS.v-e. auch im Interesse der Juden.
Abg. Dr. Graf⸗Elberfeld (nl.) macht den Minister auf die scleftch Verhältnisse des Amtsgerichtsgebäudes in Elberfeld auf⸗ merksam.
Regierungscommissar Geheimer Ober⸗Justiz⸗Rath Starke: Die Verwaltung kenne die Zustände in Elberfeld, aber die finanziellen Verhältnisse gestatteten nicht, mit dem Neubau vorzugehen.
Die Debatte wird heschlossen; persönlich bemerkt Abg. Stöcker (cons.): Er könne nur dabei stehen bleiben daß nach seiner Information der Verdacht sich von Hause aus gegen
Buschoff gerichtet habe. 38
Unter⸗Staatssecretär Dr. Nebe⸗Pflugstädt: Er wolle noch nach⸗ holen, daß die Scheune, wo die Leiche gefunden worden sei, nicht am Hause des Buschoff, sondern in einer ganz anderen Straße liege; es führe allerdings neben dem Buschoff'schen Hause eine Einfahrk nach jener Scheune, sodaß man von ihm, ohne die Straße zu berühren in die Scheune gelangen könne. Der Zeuge, der gegen Buschoff ausgesagt habe, sei erst am 5. Juli hervorgetreten, früher als am 5. Fuli habe also kein Verdacht gegen Buschoff bestanden.
Abg. Stöcker (cons.): Nach einer ihm zugegangenen graphie könne die Scheune von dem Buschoff'schen Hause do Hehse Schritte entfernt sein. Wenn auch erst am 5. Juli ein bestimmt begründeter Verdacht gegen Buschoff hervorgetreten sei so sei doch schon am Tage nach dem Mord im ganzen Ort die Meinung verbreitet gewesen, Buschoff sei der Mörder.
„Die durch das Eingreifen des Regierungsvertreters wieder⸗ eröffnete Debatte wird abermals geschlossen, das Gehalt des Ministers bewilligt.
Bei den Ausgaben für die Ober⸗Landesgerichte weist
Abg. Nadbyl (Centr.) darauf hin, daß der Ober⸗Landesgerichts⸗
FE in Breslau eine Verfügung erlassen habe, wonach im
iderspruch mit den geltenden Bestimmungen in vorwiegend katholischen Landestheilen Termine an katholischen Feiertagen ab⸗ gehalten werden sollten.
Regierungscommissar Geheimer Justiz⸗Rath Vierhaus erklärt daß die Verfügung dem älteren Rechte entspreche und es offen lasse, die confessionellen Verhältnisse nach Möglichkeit zu berücksichtigen.
Abg. Nadbyl (Centr.): Weshalb. fe die Verfügung denn an solche Amtsrichter ergangen, in deren Bezirke gar keine Evangelischen wohnten, die man an einem katholischen Feiertage vorladen könne?
Die Ausgaben für die Ober⸗-Landesgerichte, für die Land⸗ gerichte und für die Amtsgerichte werden bewilligt. Außerdem beantragt die Budgetcommission folgende Re⸗ olution:
Die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, sobald als möglich in den Etat die Mittel einzustellen, welche die Justizverwaltung in den Stand setzen, die infolge der Geschäftsvermehrung nicht vor⸗ übergehend, sondern dauernd mehr erforderlich gewordenen Richter⸗ stellen a. bei den Land⸗ und Ober⸗Landesgerichten mit Richtern, welche dem betreffenden Gerichte als Mitglieder angehören, b. bei den Amtsgerichten mit etatsmäßigen (vom König ernannten) Rich⸗ tern zu besetzen. .
Referent Abg. Boediker (Centr.) berichtet über die Verhand⸗ lung der Budgetcommission und weist an der Hand der Statistik nach, daß in Berlin eine große Anzahl von Richterstellen, die dauernd erforderlich seien, mit Hilferi htern besetzt sei. Das gleiche sei der Fall bei anderen Gerichten, wenn auch nicht in demselben Umfang.
Justiz⸗Minister Dr. von Schelling:
Ich möchte mir erlauben, zu der von der Budgetcommission be⸗ antragten Resolution eine Erklärung abzugeben.
Ich erkenne an, daß eine erhebliche Vermehrung der etats⸗ mäßigen Richterstellen geboten ist. Zu meiner Freude befinde ich mich in Anerkennung dieses Bedürfnisses in völligem Einverständniß mit dem Herrn Finanz⸗Minister; der Herr Finanz⸗Minister hat mich sogar ausdrücklich ermächtigt, in seinem Namen die Zusicherung ab⸗ zugeben, daß das von der Budgetcommission betonte Bedürfniß schon
hoto⸗
in dem nächsten Etat, soweit die Finanzlage es nur irgend thunlich
erscheinen läßt, seine Abhilfe finden wird.
Abg. Freiherr von (cons.): Ueber den Standpunkt seien Alle einig, daß eine Vermehrung der Richterstellen noth⸗ wendig sei. Die Zahl der Hilfsrichter sei indessen doch nicht so hoch, als man annehme, wenn man nämlich das procentuale Ver⸗ hältniß in Betracht ziehe.
Abg. Schmidt⸗Warburg (Centr.) schildert die Verhältnisse es Landgerichts I Berlin, bei welchem zahlreiche Hilfsrichter ange⸗ tellt seien. Das habe auch schon zu mehrfachen Beschwerden geführt.
Regierungscommissar Geheimer Ober⸗Justiz⸗Rath Eichholz er⸗ kennt an, daß nach dem Gesetze die Richter fest angestellt werden müßten; aber das Hilfsrichterthum könne man nicht ganz entbehren; denn erst müsse sich die dauernde Nothwendigkeit einer neuen Stelle heraus⸗ gestellt haben, ehe eine solche im Etat eingestellt werden könne.
Abg. Munckel (dfr.): Was an Verbesserungen jetzt im Etat enthalten sei, sei für Berlin lange nicht ausreichend; es müsse mindestens vervierfacht werden. Es handele sich hier um ein dringendes Bedürfniß, welches manchem anderen Luxusbedürfniß des Etats vorangestellt werden müsse. Wer wisse, wann die Bereit⸗ willigkeit des Finanz⸗Ministers wieder vorhanden sei; der Justiz⸗Minister sollte sie schleunigst ausnutzen.
Regierungscommissar Geheimer Ober⸗Finanz⸗Rath Lehnert: Wenn der Zustand ein gesetzwidriger wäre, dann müßte die Finanz⸗ verwaltung die Mittel beschaffen; aber die Ansicht, daß eine solche Gesetzwidrigkeit vorliege, sei wohl nicht die vorherrschende. Deshalb müsse der Finanz⸗Minister auch fragen, ob die Mittel für die Be⸗ friedigung des Bedürfnisses, dessen Vorhandensein anerkannt werde, zu schaffen “ Ob das im nächsten Jahre der Fall sein werde, müsse er dahingestellt sein lassen.
Abg. Eberhard (nl.): Er habe über die Hilfsrichter und über den Schaden, der aus ihrer großen Anwendung erwachse, sprechen wollen. Nach der Erklärung des Justiz⸗Ministers und nachdem der Abg. von Erffa seinen Widerspruch gegen die Resolution aufgegeben habe, könne er nur bitten, dieselbe möglichst einstimmig anzunehmen.
Abg. Avenarius (nl.) erklärt sich für die Resolution, meint aber, daß man die Richter von mancher Arbeit, die auch minder ebildete Beamte erledigen könnten, entlasten müsse, z. B. von der Fest⸗ stellung der außergerichtlichen Kosten. PS.
Die Resolution wird danach mit großer Mehrheit ge⸗ nehmigt und darauf um 4 Uhr die weitere Berathung des Justiz⸗Etats vertagt.
d s
Entscheidungen des Reichsgerichts
Ein nach dem Gesetze, betreffend die Fürsorge ffr Beamte und Personen des Soldatenstandes infolge von Betriebsunfällen, vom 15. März 1886 infolge eines Reichs⸗ oder Staatseisenbahn⸗ betriebs⸗Unfalles pensionsberechtigter Beamter ist, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, VI. Civilsenats, vom 22. Oktober 1891, nicht genöthigt, dieses Pensionsrecht geltend zu machen, sondern er kann gegen die betreffende Reichs⸗ bezw. Staatseisenbahn⸗Verwaltung auf Grund des § 1 des Reichshaftpflichtgesetzes auf Schaden⸗ ersatz klagen; aber er darf von ihr nicht mehr beanspruchen, als ihm auf Grund des Reichsfürsorgegesetzes als Pension ꝛc. zusteht.
— Ein Geschäftsagent, welcher von seinem Auftraggeber zur Einziehung der Gelder für die effectuirten Bestellungen bevollmächtigt ist, begeht, einem Urtheil des Reichsgerichts, II. Strafsenats, vom 20. Oktober 1891, dadurch eine Unter⸗ schlagung von Geldern, wenn er diese an seinen Geschä tsherrn zwar thatsächlich abführt, dabei ö. vorsätzlich statt der Zahlung Leistenden ss schlich frühere Zahlungsleister, deren Zahlungen er dem Ge⸗ so die früheren Hinterziehungen zu verdecken.
nur
chäftsherrn nicht abgeliefert hatte, als solche bezeichnet, um
der in den deutschen Münzstätten bis Ende Januar 1
8⸗-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗
Berlin, Mittwoch,
den 10. Februar
Deutsches Reich. Uebersicht
1) Im Monat Januar Goldmünzen
892 stattgeha ten Auspräg
S 8
ungen von Reichsmünzen.
Silbermünzen
Nickelmünzen Kupfermünzen
Doppel⸗ Halbe kronen Kronen ℳ 6 ℳ
1892 sind geprägt worden in:
Kronen
Hiervon auf Privat⸗ rechnung
2 ℳ.
Zwanzig⸗ pfennig⸗ stücke
ℳ
Fünf⸗ Zwei⸗ Ein⸗ Fünftzig⸗ markstücke markstücke markstücke pfcnchg⸗
pfennigstücke
„Zehn⸗ pfennigstücke
Zwanzig⸗ Fünf- gywei⸗ Ein⸗ pfemnigstücke † pfennigstücke pfennigstücke
C 7. ₰ 2 ₰ c. ₰
Berlin “ 7 051 940 München... — Muldener Hütte. 8 Stuttgart Karlsruhe.. 1 Hamburg . . . —
—
7 051 940
477 075 — — 130 708 130 375 — —
— 76 464 —
24 840/70 6 573/70 1 560 — 9 920— 1 000 —
Summe 1. 7 051 940
Vorher waren geprägt*) 2 055 469 260][506 687 600 [27 969 925 )
7 051 940 1268076900]776 013 820 ⁄107 130 680]179 701 410
607 450 76 464 130 708
2 3 Gesammt⸗Ausprägung 2 7E2 5212O]506 687 60027 960 925 4) Hiervon sind wieder eingezogen 1 192 040 1 774 320 10 120 5) Bleiben. 20S 2 594 202 245 ℳ
1275128840776 52270s107 207 147170 8352 118
4 005 284 —
1 I J0
29 259 336 60 14 345 137 05, 6 213 207,44°⁄5 328 61459
71 486 552 71 486 552
8 090 9 138 8 636 3 493
710051—
5327250859
29 259 336 60] 14 345 137 05
1 217 50 422 10 30 98
6 213 207/44 15 60
76 613 180]107 198 006170 825 8778655—
257172587 80 1005 568 75
29 258119 101135477155 55ö5
457 831 994,80 ℳ
*) Vergleiche den „Reichs⸗Anzeiger“ vom 13. Januar 1892 Nr. 10.
Berlin, den 9. Februar 1892.
Hauptbuchhalterei des Reichs⸗Schatzamts. Biester.
Königreich Preußen.
Bekanntmachung, 18
betreffend das Staats⸗Anlehen der vormals
vorgesehene Summe die nachverzeichneten Obligationen gezogen 1) zur Rückzahlung auf den 1. April 1892.
24 Stück Litt. B. à 1000 Fl. = 1714 ℳ 29 ₰ Nr. 100 122
167 176 177 217 299 301 498 522 526 638 651 669 683 70 907 911 926 956 998 1007 1098 = 41 142 ℳ 96 ₰. 23 Stück Litt. B. à 500 Fl. = 857 ℳ 14 ₰
1738 1745 1763 1781 1801 1860 1937 2059 2100 = 19 714 ℳ 21 Stück Litt. B. à 300 2232 2274 2279 2295 2363 2382 2436 2510 2524 2542 2579 2605 2668 2746 2948 2983 3001 3017 = 10 800 ℳ 09 ₰. 20 Stück Litt. B. à 150 Fl. = 257 ℳ 14 ₰ 3172 3206 3223 3261 3362 3434 3455 3554 3570 3607 3624 3792 3899 3959 4035 4076 4097 = 5142 ℳ 80 ₰.
20 Stück Litt. B. à 100 Fl. = 171 ℳ 43 ₰ Nr. 4111 4126
4254 4271 4323 4361 4391 4409 4537 4543 4556 4569 45 4653 4671 4673 4706 4761 4822 = 3428 ℳ 60 ₰. 108 Stück über = 80 228 ℳ 67 ₰. 2) zur Rückzahlung auf den 1. Juli 1892
24 Stück Litt. C. à. 1000 Fl. = 1714 ℳ 29 ₰ Nr. 30 96 115 219 230 233 267 274 353 470 473 502 535 543 645 728 826
835 890 897 915 1050 1063 1071 = 41 142 ℳ 96 ₰.
,23 Stück Litt. C. à 500 Fl. = 857 ℳ 14 ₰ 1357 1377 1378 1385 1408 1434 1572 1579 1619 1623 1640 1696 1756 1794 1799 1819 1887 1889 1890 1973
2 ₰.
21 Stück Litt. C. à 300 Fl. = 514 ℳ 29 ₰ Nr. 2186 2216 2223 2266 2312 2355 2360 2367 2495 2507 2534 2541 2577 2578 2778 2806 2817 2914 3004 = 10 800 ℳ 09 ₰.
„2A Stück Litt. C. à 150 Fl. = 257 ℳ 14 ₰ Nr. 3165 3178 3206 3209 3245 3334 3440 3492 3603 3671 3707 3748 3839 3848 3889 3890 3907 3949 3972 = 5399 ℳ 94 ₰.
,20 Stück Litt. C. à 100 Fl. = 171 ℳ 43 ₰ Nr. 4103 4156 4200 4210 4234 4256 4268 4306 4370 4395 4396 4513 4648 4716 4743 4761 4829 4847 = 3428 ℳ 60 ₰.
109 Stück über = 80 485 ℳ 81 ₰. 1 Rückzahlung auf den 1. Oktober 1892.
24 Stück Litt. D. à 1000 Fl. = 1714 ℳ 29 ₰ Nr.
828 890 916 954 969 1018 1077 = 39 428 ℳ 67 ₰. 118923 Stück Litt. D. à 500 Fl. = 857 ℳ 14 ₰ Nr. 1140 189 1324 1330 1400 1408 1419 1439 1584 1610 1641 1686
17114 1729 1731 1845 1848 1963 1987 2006 2009 = 19 714 ℳ 22 ₰.
1 21 Stück Litt. D. à 300 Fl. = 514 ℳ 29 ₰ Nr. 2106 2137 2180 2215 2232 2370 2391 2396 2418 2470 2474 2521 2553 2582 2629 2668 2787 2831 3023 = 10 800 ℳ 09 ₰. 288 21 Stück Litt. D. à 150 Fl. = 257 ℳ 14 ₰ Nr. 3167 8 1 3346 3369 3381 3427 3449 3510 3536 3544 3674 3711 45 3817 3893 3894 3974 3998 4070 = 5399 ℳ 94 ₰. 4 20 Stück Litt. D. à 100 Fl. = 171 ℳ 43 ₰ Nr. 4130 4157 4177 4178 4205 4230 4352 4389 4505 4581 4658 71 4726 4739 4793 4828 4835 = 3428 ℳ 60 ₰. 109 Stück über = 80 485 ℳ 81 ₰. 9, 4) zur Rückzahlung auf den 1. Januar 1893. 86 24 Stück 11“ 6,111 140 147 179 182 276 305 499 538 592 612 615 651 3 859 963 988 1013 1043 = 41 142 ℳ 96 ₰. 118023, Stück Litt. A. à 500 Fl. = 857 ℳ 14 ₰ Nr. 1113 1616 1230 1241 1260 1360 1381 1396 1447 1459 1464 1590 1915 1629 1737 1748 1751 1889 1891 1898 1905 =
2I4Ll, Stück Litt, A. à 300 Fl. = 514 ℳ 29, ₰ Nr. 2127 2l 2221 2267 2296 2307 2355 2378 2450 2513 2535 2665 2 284 2903 2919 2920 2963 3019 = 10 800 ℳ 09 ₰. 329 1 Stück Litt. A. à 150 Fl. = 257 ℳ 14 ₰ Nr. 3142 3819 3277 3310 3335 3427 3472 3473 3481 3494 3552 3764 1 3932 3962 4010 4015 4046 = 5399 ℳ 94 ₰. 4210 8 Stück Litt. A. à 100 Fl. = 171 ℳ 43 ₰ Nr. 4192 41 19 4248 4257 4313 4331 4333 4350 4378 4388 4419
519 4575 4578 4627 4745 = 3428 ℳ 60 ₰. 109 Stück über = 80 485 ℳ 81 P. E1I111““ Hierzu: 4 9 Stück Litt. D. über . . 80 485 ℳ 81 ₰ 8½ 11ö134“ eS.B. 80 228 ℳ 67₰ 135 Stück über — 321 686 ℳ 10 ₰ Die Inhaber dieser Obligationen werden hiervon mit dem merken benachrichtigte daß die Caditeletöfe deren Verzinsung
bis
u „ j i f F
8 m betreffenden Rückzahlungstermine erfolgt, bei folgenden St en werden können:
1*
Freien Stadt Frankfurt a. M. von 8 500 000 Fl. d. d. 9. April 1839.
Bei der am 9. d. M. stattgefundenen 51. Verloosung des 3 ½ % igen Staats⸗Anlehens der vormals Freien Stadt Frankfurt a. M. vom 9. April 1839 wurden für die zur Kapitaltilgung in 1892/93
F Nr. 1104 1148 1158 1180 1183 1194 1216 1335 1393 1406 1424 1526 1631 1724
Fl. = 514 ℳ 29 ₰ Nr. 2196 2230
Nr. 3126
Nr. 1245 1250
1 S. §· Nr. 4 102 ⁴6 207 208 267 350 424 492 546 655 683 706 731 810 814 5821
Litt. A. à 1000 Fl. = 1714 ℳ 29 ₰ Nr. 59 63 76
19 714 ℳ
7 807
22 ₰. 2588
3151 3696
1695 2211 2545 3171 3835
4135 4615
1167 1709
2131 2531 3249 3713
4143 4661
697
1128 1592
2134 2682 3215
3791
4204 4423
Be⸗ nur ellen
Frankfurt a. M., bei der Königlichen Tilgungskasse in Berlin und bei Regierungs⸗Hauptkasse.
Die Auszahlung erfolgt bei pos. 1, 2, 3 gegen Rückgabe der Obligationen mit dem Zinsscheine Reihe II Nr. 8 und Zinsschein⸗ Anweisung, bei pos. 4 gegen Rückgabe der Obligationen mit der Zinsschein⸗Anweisung.
Der Geldbetrag der unentgeltlich zurückzugebenden, aber fehlenden Zinsscheine wird am Capitalbetrag der Obligationen zurückbehalten. Scoll die Einlösung von dergleichen Obligationen weder bei der Königlichen Kreiskasse in Frankfurt a. M., noch bei der Königlichen Regierungs⸗Hauptkasse in Wiesbaden, sondern bei einer der anderen Kassen bewirkt werden, so sind die betreffenden Obligationen einige Zeit vor der Auszahlung durch diese Kasse an den Unterzeichneten zur Prüfung einzusenden.
n Staatsschulden⸗ jeder Königlichen
Zurückstehen noch aus der 42. Verloosung Litt. B. 4025. 45. Verloosung Litt. B. 146 2667 4337, 3867 4259 4501 4747. 46. Verloosung Litt. C. 3249 3699, Litt. A. 2464 4364. 147. Verloosung Litt. B. 2335 2826 4179 4302 4377, Litt. C. 475 4671, Litt. D. 749 1291 1586 2928 4217 4677, Litt. A. 1672 2471 4122 4356. 48. Verloosung Litt. B. 3725 3938 4620, Litt. C. 3594 4407 4715, Litt. D. 823 3991 4034, Litt. A. 736 1245 1379 1782 3318 3608 4720. 49. Verloosung Litt. B. 3803 3849 3923 4240 4462 4518 4561, Litt. C. 2572 2881 3224 3955 4096 4182 4304 4452 4633, Litt. D. 251 1356 1758 2525 3902 4249 4328, Litt. A. 1105 1163 1554 1969 3174 3586 3703 3739 4633 4844. 50. Verloosung Litt. B. 417 2466 2601 2631 3235 3403 3727, Litt. C. 550 1183 2670 2969 3420 3629 3653 4090 4291 4676
Litt. D. 4180, Litt. A.
4723 4762, Litt. D. 730 1061 1143 1547 1661 2060 2344 2354 2398 2641 3133 3543 4071 4374, Litt. A. 274 367 507 519 616 794 880 996 1122 1252 1279 1309 1719 1734 1942 1996 2076 2210 2286 2352 2649 2655 2896 3005 3101 3374 3381 3525 3743 3856 4202 4280 4335 4363 4672 4690 4800 4822. Wiesbaden, den 16. Januar 1892. Der Regierungs⸗Präsident. In Vertretung: de la Croix.
2104 2 17 1549 2957 4523
Personalveränderunger
Königlich Preußische Armee. .“ „ Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc. Ernennungen, Be⸗ förderungen und Versetzungen. Im activen Heere. Berlin, 4. Februar. v. Pannewitz, Pr. Lt. vom 3. Posen. Inf. Regt. Nr. 58, vom 15. Februar bis Ende September d. J., Leppien, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 98, vom 15. Februar d. J. ab auf ein Jahr, — zur Dienstleistung bei der Schloß⸗Garde⸗Comp. commandirt. v. Hanstein, Major und Abtheil. Commandeur vom 2. Garde⸗Feld⸗Art. Regt., zum Mitgliede der Studiencommission der vereinigten Art. und Ingen. Schule, Keppel, Hauptmann à la suite des Westfäl. Fuß Art. Regts. Nr. 7, unter Entbindung von dem Commando zur gke cteteg bei dem Kriegs⸗Mini⸗ sterium und unter Versetzung zum Rhein. Fuß⸗Art. Regt. Nr. 8, à la suite desselben, zum Unter⸗Director der Art. Werkstatt in Straßburg i. EC., — ernannt. Coupette, Hauptm. à la suite des Fuß⸗Art. Regts. von Linger (Ostpreuß.) Nr. 1, unter Entbindung von der Stellung als Directions⸗Assist. bei den technischen Instituten der Art., zur Dienstleistung bei dem Kriegs⸗Ministerium commandirt. Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums. 28. Ja⸗ nuar. Peterssen, Pr. Lt. à la suite des 1. Hanseat. Inf. Regts. Nr. 75 und Directions⸗Assist. der Gewehrfabrik Danzig, als Adjutant zur Insp. der Gewehrfabriken commandirt. Im Sanitäts⸗Corps. Berlin, 4. Februar. Dr. Ridder, Ober⸗Stabsarzt 2. Kl. a. D., zuletzt Regts. Arzt des Inf. Regts. Prinz der Niederlande (2. Westfäl.) Nr. 15, der Charakter als d eer⸗Stabsarzt 1. Kl. 1
Beamte der Militär⸗Verwaltung.
Durch Allerhöchste Bestallungen. 30. Januar. Müller, Amtsrichter, zum Geheimen Kriegsrath und vortragenden Rath im Kriegs⸗Ministerium, Guntelmann, Intend. Assessor, Vorstand der Intend. der 21. Div., zum Intend. Rath, — ernannt. Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums. 4. De⸗ zember. Krüger, Ober⸗Roßarzt vom 2. Garde⸗Ulan. Regt., mit Pension in den Ruhestand versetzt. 4. Januar. Fischer II., Proviantsamts⸗Assist. in Saarlouis, nach Posen versetzt. 5. Janugr. Grahl, Görtz, mit Wahrnehmung der Vor⸗ stands⸗ bezw. Controleurgeschäfte beim Proviantamt Trier beauftragt, zum Proviantmeister bezw. Proviantamts⸗Controleur ernannt. 14. Januar. Murawsky, Proviantamts Anwärter, als
bei der Königlichen Kreiskasse in
47 608 102,45 585 659,90
15. Januar. Duhr, Geheimer Rechnungs⸗Rath, Geheimer expedirender Secretär im Kriegs⸗Ministerium, auf seinen Antrag mit Pension in den Ruhestand versetzt, Lahrtz, Proviantamts⸗Anwärter, als EEö“ 3 Uigel.
„28. Januar. Nußholz, Zahlmstr. vom Hus. Regt. König Wilhelm I. (1. Rhein.) Rr. 7, auf seinen Uhnerg. mit Pension 5 den Ruhestand versetzt.
1. Februar. Diekmann, Kanzleidiätar, Kanzleisecretär im Kriegs⸗Ministerium ernannt.
Durch Verfügung der General⸗Commandos. meister: Droste vom 3. zum 1. Bat. Oldenburg. Inf. Regts. Nr. 91, Emich vom 2. Bat. 4. Großherzogl. Hess. Inf. Regts. (Prinz Karl) Nr. 118, zur Reitenden Abtheil. Hess. Feld⸗Art. Regt Nr. 11, — versetzt.
XIII. (Königlich Württembergisches) Armee⸗Corps.
Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ec. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im activen Heere.
28. Januar. Frhr. Entreß v. Fürsteneck, Rittm. a. D., zuletzt Escadr. Chef im Ulan. Regt. König Wilhelm I. Nr. 20, der Charakter eines Major verliehen.
5. Februar. Süskind, Unteroff. im Inf. Friedrich König von Preußen Nr. 125, Regt. Alt⸗Württemberg Nr. 121, Regt. Nr. 126 Großherzog Unteroff. im Inf. Regt. Kaiser — zu Port. Fähnrs. hefeördert.
Im Beurlaubtenstande. 5. Februar. Schwenk, Vice⸗Wachtm. vom Landw. Bezirk Ellwangen, zum Sec. Lt. der Res. des Feld⸗Art. Regts. König Karl Nr. 13, von Alberti, Vice⸗ Feldw. vom Landw. Bezirk Stuttgart, zum Sec. Lt. der Res. des Gren. Regts. Königin Olga Nr. 119, Herschenz, Vice⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Reutlingen, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. Kaiser Wilhelm König von Preußen Nr. 120, Schemmann, Vice⸗ Wachtm. vom Landw. Bezirk Stuttgart, zum Sec. Lt. der Res. des Ulan. Regts. König Wilhelm I. Nr. 20; die Vice⸗Feldwebel bezw. Vice⸗Wachtmeister der Reserve: Schulte vom Landw. Bezirk Eßlingen, zum Second⸗Lieutenant der Reserve des 8. In⸗ fanterie⸗Regiments Nr. 126 Großherzog Friedrich von Baden, Geß vom Landw. Bezirk Stuttgart, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. Kaiser Friedrich König von Preußen Nr. 125, Denzel von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Gren. Regts. Königin Olga Nr. 119, Teichmann vom Landw. Bezirk Mergentheim, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. Kaiser Wilhelm König von Preußen Nr. 120, Eberbach vom Landw. Bezirk Steaßbüsg, zum Sec. Lt. der Res. des 8. Inf. Regts. Nr. 126 Großherzog Friedrich von Baden, Schu macher vom Landw. Bezirk Ulm, zum Sec. Lt. der Res. des Drag. Regts. König Nr. 26, — ernannt. Weegmann, Sec. Lt. der Res. des Gren. Regts. König Karl Nr. 123, Scheurlen, Seec. Lt. der Reserve des Gren. Regts. Königin Olga Nr. 119, Kirchberg, Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. Alt⸗Württemberg Nr. 121, — zu Pr. Lts. befördert.
Abschiedsbewilligungen. Im Beurlaubtenstande. 5. Februar. Benz, Sec. Lt. der Res. des Gren. Regts. Königin Olga Nr. 119, der Abschied bewilligt.
Im Sanitäts⸗Corps. 5. Februar. Dr. Mertz, Unter⸗ arzt der Res. vom Landw. Bezirk Stuttgart, zum Assist. Arzt 2. Kl. ernannt. Dr. Schabel, Assist. Arzt 1. Kl. der Landw. 2. Aufgebots vom Landw. Bezirk Ellwangen, der Abschied bewilligt.
Geheimen Zahl⸗
zum
off Regt. Kaiser „Lägeler, Unteroff. im Inf. Bleek, Unteroff. im 8. Inf. Friedrich „ Bader Sirhdorff Friedrich von Baden, Sußdorff, Friedrich König von Preußen Nr. 125,
Statistik und Volkswirthschaft.
Zur Veredelung der Volkserholungen.
(Aus den Antworten auf das Rundschreiben über „die Erholungen der Arbeiter“.)
Das von der neubegründeten „Centralstelle für Arbeiter⸗
Wohlfahrtseinrichtungen“ in Berlin veranlaßte Rundschreiben
über „die Erholungen der Arbeiter außer dem Hause“ hat dem Be⸗ richterstatter schon viel werthvolles Material aus verschiedenen Gegenden Deutschlands und der Schweiz zugeführt. Aus den bereits eingegan⸗ genen Mittheilungen geht, wie wir der „Social⸗Correspondenz“ ent⸗
nehmen, hervor, daß an vielen Orten besondere Vereine für „Volkswohl“, sowie Bildungsvereine, Gewerkvereine, Fachvereine, beitervereine, Mission sich für die Verbesserung der Geselligkeit bemühen, wobei zahl⸗ reiche Gelehrte, sowie ältere und jüngere Künstler ihre Kräfte gern zur wohlwollende Fabrikanten abende mit ihren Mitarbeitern eingerichtet, an denen sie selbst etwas vortragen, während die Arbeiter für musikalische und declamatorische Unterhaltungen oder für Gesänge und kleine Aufführungen sorgen. Besonders günsti beiter beschränkt, sondern für alle Volksklassen ohne Unterschied bestimmt sind. Die Einrichtung der Volksunterhaltungsabende hat sich von Dresden aus schon über eine große Anzahl von Städten verbreitet. Berlin, Bremen, Hamburg, Lübeck, Leipzig, Halle, Kiel, Düsseldor Bremerhaven,
evangelische Ar⸗
katholische Gesellenvereine und Vereine für innere
Sogar in ein en Orten haben manche alle vier Wochen gesellschaftliche Vereins⸗
Verfügung stellen.
wirken überall Veranstaltungen, die nicht auf Ar⸗
Proviantamts⸗Assist. in Köln angestellt, Ohrdorff, Proviantamts⸗ ssist. in Köln, nach Saarlouis versetzt.
Lüneburg, Görlitz, Flensburg, Zittau, Guben,
Elmshorn, Husum und andere deutsche wie auch österreichische und
*