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ersonen oder Firmen für die von ihnen heraus⸗ Hekleen ertheilt 8 und von diesen auf Shite nicht übertragen werden kann, so verstößt nicht allein der Nach⸗ 8 1n 1870, sondern es ist auch der mittelbare Nachdruck aus solchen Druckschriften, deren Herausgeber oder Verleger ihrerseits die Nachdruckserlaubniß ordnungsmäßig erworben haben, widerrechtlicher anzusehen.
önigli ßischen Statistischen Bureau den Kalender⸗ werden vom Königlich preußischen Statistischen Bureau dalen verlegern auf deren Antrag zugleich mit der Nachdruckserlaubniß direct
übersandt.
erfolgt Ende Januar (z. Z. sind diese für 1893 erschienen), die der übrigen Materialien je zu Anfang Mai des vorhergehenden Jahres; die
werden.
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den „Kalendermaterialien“ selbst gegen das Gesetz vom
als ein
Die für die einzelnen Jahre erforderlichen Kalendermaterialien
Die Fertigstellung bezw. Ausgabe der „veränderlichen Tafeln“
„nveränderlichen Tafeln“ können jederzeit bezogen Der Baarpreis der Materialien stellt sich für: 1) die unveränderlichen Tafeln des “ 5 2) die veränderlichen Tafeln desselben auf. 5ö 3) das Jahrmarkts⸗Verzeichniß auf 6 „— 4) die genealogischen Nachrichten auf 1 „ 20 die Hefte 1 bis 4 zusammen auf. 16 ℳ 50 ⸗₰ Bei gleichzeitigem Bezuge aller vier Abtheilungen findet eine Preisermäßigung auf 15 ℳ, bei gleichzeitiger Abnahme der Hefte? bis 4 eine solche von 12 ℳ 50 ₰ auf 11 ℳ 50 ₰ statt. Die vier Abtheilungen der Materialien sind einzeln käuflich; ebenso werden die am Schlusse der veränderlichen Tafeln befindlichen sog. „Populären Mittheilungen“ als Sonderabdruck zu einem, ihrem jeweiligen Umfange entsprechenden Preise verkauft. Diese populären Mittheilungen sollen fortlaufend nach und nach sämmtliche, den astro⸗ nomischen Theil der Materialien berührenden Fragen in gemeinver⸗ ständlicher Darstellung für einen weiteren Leserkreis zugänglich machen und enthalten seit 1887 auch allgemeine statistische Beiträge. Dos Heft II der Materialien wird bei erstmaligem Bezuge an die Kalenderverleger nicht ohne das Heft I abgegeben. 8 Berlin, den 1. Februar 1892. Der Director 3 des Königlich preußischen Statistischen Bureaus. “ Blenck.
Seine Königliche Hoheit der Kronprinz von Schw eden ist heute Nachmittag um 1 Uhr 37 Minuten auf dem An— halter Bahnhof hier angekommen.
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Heute Nachmittag trat der Bundesrath zu einer Plenar⸗ sitzung zusammen. Vorher tagten die vereinigten Ausschüsse für Handel und Verkehr und für Eisenbahnen, Post und Telegraphen. 8 1 “
Der dem Reichskanzler alle Jahre zu erstattende Geschäftsbericht vdes Versicherungsamts iegt jetzt für das Jahr 1891 vor. 1 S wurden auf dem Gebiete der Unfall⸗ versicherung in dem genannten Jahre 3378 Recurse gegen Urtheile der ausschließlich vom Reichs⸗Versicherungs⸗ amt ressortirenden 1239 Schiedsgerichte anhängig, 1188 Recurse sind als unerledigt aus den Jahren 1889 und 1890 übernommen, sodaß zusammen 4566 Recurssachen zu bearbeiten waren. Von diesen wurden durch Urtheil 2888, durch Beschluß (Verwerfung wegen Unzulässigeit oder verspäͤteter Einlegung) und auf andere Art (Zurücknahme, Ver⸗ leich ꝛc.) 444, zusammen 3332 erledigt, sodaß am Jahres⸗ schluß 1234 Recurssachen unerledigt blieben und zwar 18 aus dem Jahre 1890 und 1216 aus dem Jahre 1891. An 251 Sitzungstagen haben in 3152 Fällen mündliche Ver⸗ handlungen stattgefunden, darunter wurden an 21 Sitzungs⸗ tagen 280 Recurse aus dem Gebiete der land⸗ und forstwirth⸗ schaftlichen und an einem Tage 10 Recurse aus dem Gebiete der Seeunfallversicherung verhandelt. Beweisaufnahme wurde in 591 Fällen besehofies, 11.“ wurden ohne vorgängige ündliche Verhandlung gefällt. 1 8 8 ndlich den ausschlle hlüch vom Reichs⸗Versicherungsamt ressortirenden Schiedsgerichten sind im Berichtsjahre 18 423 Berufungen anhängig geworden, gegenüber 106 423 Be⸗ scheiden, durch welche Renten erstmalig bewilligt, abgelehnt oder abgeändert wurden. Die Zahl der zur Anmeldung gelangten Unfälle betrug nach einer vorläufigen Ermittelung 224 028, die der entschädigten Unfälle 51 437. Nur etwa der sechste Theil der Rentenfeststellungsbescheide — gegenüber etwas weniger als einem Fünftel im Vorjahre — ist durch Berufung und von den schiedsgerichtlichen Urtheilen in den recursfähigen Fällen etwa ein Viertel durch Recurs angegriffen worden. Ueber die Aufnahme oder Ablehnung der Aufnahme von Betrieben in die Genossenschaftskataster (Unternehmerverzeichnisse) — d. i. über die Versicherungspflichtigkeit an sich oder über die berufsgenossenschaftliche Eingliederung — war in 3490 Fällen — einschließlich 743 aus dem Vorjahre stammender Fälle — zu verhandeln. 2886 Sachen wurden erledigt, 604 blieben dacfesad g. gewerbliche Berufsgenossenschaften wurde die Abänderung oder Neuaufstellung des Gefahrentarifs, für 4 die Beibehaltung des bestehenden Tarifs genehmigt. 3 Gefahrentarifbeschwerden waren 384 zu bearbeiten, von denen 334 erledigt wurden, ferner Beschwerden gegen die Fest⸗ setzung der Genossenschaftsbeiträge 252, von denen 180 erledigt wurden. Außerdem waren 24 gemischte Tarifbeschwerden zu bearbeiten. Beschwerden gegen die Höhe der Prämien ꝛc. auf Grund des Bauunfallversicherungsgesetzes kamen im ganzen 205 zur Bearbeitung, dazu 8 landwirthschaftliche Abschätzungs⸗ beschwerden. Hiervon wurden erledigt 145 + 6. Neben den vorstehend zergliederten 873 Tarif⸗, Umlage⸗, Prämien⸗ und Abschätzungsbeschwerden gelangten 3344 — darunter 1091 vorjährige — Beschwerden gegen Straf⸗ verfügungen der Berufsgenossenschafts⸗Vorstände und 1889 — darunter 278 vorjährige — sonstige Beschwerden aller Art zur Behandlung. Von den Strafbeschwerden blieben 711 und von den sonstigen Beschwerden aller Art 401 rückständig. Für 5 gewerbliche Berufsgenossenschaften wurden Unfall⸗ verhüͤtungsvorschriften und für 2 Genossenschaften ein Nach⸗
Statutenänderungen wurden für 19 Berufsgenossenschaften ehmigt. 8 hmnig dem Gebiete der Invaliditäts⸗ und Alters⸗ versicherung hat die hierfür im Reichs⸗Versicherungsamt bestehende besondere Abtheilung im Jahre 1891, als dem ersten Jahre nach dem Inkrafttreten des Gesetzes, eine umfang⸗ reiche Thätigkeit entfaltet. Außer zahlreichen Anfragen über die Versicherungspflicht, Beitragsentrichtung, Markenent⸗ werthung, Arbeiterhilfsgesuchen ꝛc. handelte es sich auch viel⸗ fach um den Abschluß organisatorischer Arbeiten. Die Zahl der im Jahre 1891 anhängig gewordenen Revisionen beträgt 1537 (1536 in Alters⸗ und 1 in Invaliden⸗ rentensachen). Von diesen wurden erledigt durch Urtheil nach mündlicher Verhandlung 472, auf andere Weise (Zurückver⸗ weisung, Zurücknahme oder Vergleich ꝛc.) 121, zusammen 593, sodaß am Jahresschluß 944 Revisionssachen unerledigt bliehen. An 49 Sitzungstagen haben in 486 Fällen mündliche Ver⸗ ngen stattgefunden. (61) auf Grund des Invaliditäts⸗ und Alters⸗ versicherungsgesetzes errichteten Schiedsgerichten wurden im Berichtsjahre 16581 Berufungen anhängig, während im Reich 173 668 Ansprüche auf Altersrente erhoben worden sind, von denen 132 917 seitens der Versicherungsanstalten ꝛc. Anerkennung funden haben. 8 Die 8 Berichtsjahre anerkannten 132 917 Ansprüche auf Altersrente haben zur Folge eine jährliche Ausgabe für die Versicherungsanstalten von rund 9755000 ℳ, für die Kassen⸗ einrichtungen von rund 225000 ℳ, für das Reich als Zuschuß von rund 6645850 ℳ, zusammen 16 625 850 ℳ Es beläuft sich daher im Durchschnitt der Jahresbetrag einer Alters⸗ rente auf 16890 = 125,08 ℳ An Invalidenrenten wurden von den Versicherungs⸗ anstalten 27 mit zusammen 3064,80 ℳ Jahresrente bewilligt. Die im Jahre 1891 insgesammt zur Auszahlung gekommene Summe an Renten ist überschläglich auf 15,45 Millionen 1 zunehmen. 3 b Sn Fegnecivert der gesammten Rentenlast der Ver⸗ sicherungsanstalten berechnet sich nach versicherungstechnischen Grundsätzen auf rund 545 Millionen Mark. Wird gemäß § 21 des Invaliditäts⸗ und Altersversicherungsgesetzes ein Reservefonds im Betrage von 0,2 54,5 = 10,9 Millionen Mark zurückgelegt und an Verwaltungskosten der in der Denkschrift zum Gesetzentwurf (Stenographische Berichte über die Verhandlungen des Deutschen Reichstags 7. Legis⸗ laturperiode IV. Session 1888/89 4. Band Seite 122) an⸗ gesetzte Betrag von rund 11 Millionen Mark (für den Kopf und das Jahr rund 1 ℳ) so stellt sich die den Versicherungsanstalten 8 Jahre 1891 gemäß § 20 Abs. 2 sene Belastung auf O grachsen 3 * r11=“76,4 Millionen Mark. Dieser Belastung steht nach den überschläglichen Er⸗ mittelungen der Postbehörden aus dem Erlöse für verkaufte Beitrags⸗ und 1“ 18 Gesammteinnahme von etwa 6 Millionen Mark gegenüber. Beschwerden 858 Strafverfügungen der Vorstände der Versicherungsanstalten waren 273 zu bearbeiten, von denen 2 erledigt wurden. “ b einer Versicherungsanstalt beschlossene Abänderung ihres Statuts ist genehmigt worden. 8 “ . E bis zum Jahresschluß mitgetheilten 115 207 Renten gelangten 90 347 zur Ver⸗ verau. was die Ertheilung von 175 285 Ausfertigungen zur F atte. 1 Sehe en die Rentenvertheilungen des Rechnungsbureaus wurde bei dem Reichs⸗Versicherungsamt in 65 Fällen Ein⸗ spruch erhoben, welche bis auf 30 Fälle, in denen das Ver⸗ fahren am Jahresschluß noch schwebte, ihre Erledigung fanden. In den „Amtlichen Nachrichten des Reichs⸗Versicherungs⸗ amts“ wurden aus dem Gebiet der Unfallversicherung 145 Recursentscheidungen und Verwaltungsbescheide von grundsätz⸗ licher Bedeutung, aus dem Gebiet der Invaliditäts⸗ und Altersversicherung 84 Revisionsentscheidungen ꝛc. und Ver⸗ waltungsbescheide veröffentlicht. 1“ Die Zahl der Plenarsitzungen belief sich auf 21. Die Gesammtzahl der bearbeiteten Recurse, Revisionen und Beschwerden betrug, abgesehen von den Arbeiten des Rechnungsbureaus, 16 857, von denen 4225 unerledigt in das Jahr 1892 hinübergingen. 6 “ “
Nachdem der Königlich italienische Botschafter am hiesigen Allerhöchsten Hofe Graf de Launay am 7. d. M. verstorben, ist der Erste Botschafts⸗Secretär Marquis di Beccaria Incisa von seiner Regierung mit der Leitung der Bot⸗
schaft als Geschäftsträger betraut worden.
M. Kanonenboot „Iltis“, Commandant Capitän⸗ Lieutenant Müller, wird heute (11. Februar) von Shanghai nach Hongkong in See gehen.
Bayern.
10. Februar. e L.5. Hoheit
der Prinz⸗Regent hat, wie die „Allg. Ztg.“ mit⸗ theilt, hale aus Veranlassung der Feier des 100 jährigen Be⸗ stehens des Generalstabs an den Chef des Generalstabs, General⸗Lieutenant von Staudt ein huldvolles Handschreiben gerichtet, worin dem warmen Interesse Seiner König⸗ lichen Hoheit an der ruhmreichen Vergangenheit des Generalstabs, der freudigen Anerkennung seiner gegen⸗ wärtigen Entwickelung sowie dem festbegründeten Ver⸗ trauen, daß auch die Zukunft den Generalstab stets auf der Höhe seiner so bedeutsamen Aufgabe finden werde, Ausdruck gegeben ist. Zugleich wurde dem General⸗Lieutenant von Staudt das Großkreuz des Militär⸗Verdienst⸗Ordens verliehen und für die Diensträume des Generalstabs ein Porträt Seiner Königlichen Hoheit in kostbarem Rahmen übersendet. Das Ministerium des Innern hat auch in diesem Jahr eine Enquete über die landwirthschaftlichen Besitzverhältnisse angeordnet. Es haben sämmtliche Ge⸗ meindebehörden Bericht darüber zu erstatten, ob im Jahre 1891 im Wege des Concurses oder der sonstigen Zwangs⸗
vollstreckung landwirthschaftliche Anwesen zur Zwangsveräuße⸗
8 *
ob im Jahre 1891 noch landwirthschaftliche Anwesen der in den Vorjahren vorgekommenen Zwangsveräußerungen außer Bewirthschaftung geblieben sind.
ö Württemberg.
Stuttgart, 10. Februar. Der „St.⸗A. f. W.“ ver⸗ öffentlicht eine Königliche Verordnung über die Organisation des Steuercollegiums. Danach bildet das Steuercolle⸗ gium die Centralbehörde für die Verwaltung der directen und indirecten Staatssteuern, sowie der Zölle und Reichs⸗ steuern, und jerfällt in zwei Abtheilungen, ine für die directen Steuern und eine für Zölle und indirecte Steuern. Der ersteren liegt die Verwaltung der directen Steuern, insbesondere der Grund⸗, Gebäude⸗ und Gewerbe⸗ steuer, einschließlich der Leitung und Aufsicht über die Erhaltung und Fortführnng der Primärkataster und Flurkarten, sowie der Capital⸗, Renten⸗, Dienst⸗ und Berufseinkommensteuer, ferner die Verwaltung der Accise, der Hundeabgabe, der Erbschafts⸗ und Schenkungssteuer, sowie der Sporteln und Gerichtsgebühren, der zweiten die Verwaltung der Abgabe von Wein und Obstmost, der Malzsteuer, sowie der Zölle und Reichssteuern einschließlich der statistischen Gebühr ob. “ Baden. Karlsruhe, 10. Februar. In der gestrigen Sitzung der Zweiten Kammer gab, wie die „Karlsr. Ztg.“ mittheilt, der Präsident zunächst Kenntniß von einer Zuschrift des Finanz⸗Ministers Dr. Ellstätter vom 5. Februar, womit eine Nachweisung über den Fortgang des Eisenbahnbaues in den Jahren 1890 und 1891 und des hierfür aus Mitteln der Eisen⸗ bahnschuldentilgungskasse bestrittenen Aufwands mit dem Er⸗ suchen um weitere geschäftliche Veranlassung mitgetheilt wurde. Die im Budget der Eisenbahnschuldentilgungskasse vorzusehende Summe der aufrecht zu erhaltenden Baukredite beträgt hiernach, statt der schätzungsweise eingestellten 4 260 000 ℳ, 4 968 976 ℳ Das Schreiben wurde der Budgetkommission überwiesen. Hierauf begann die auf der Tagesordnung stehende Berathung der Berichte der Budgetcommission über das Budget des Finanz⸗Ministeriums für 1892 und 1893. Sämmt⸗ liche Titel mit Ausnahme des außerordentlichen Etats von Tit. IX der Ausgabe, der wegen der Nothwendigkeit weiterer Erhebungen von der Tagesordnung abgesetzt wurde, fanden, und zwar fast alle ohne Debatte, nach dem Antrag der Commission Annahme. Der Mini⸗ sterial-Director Seubert erläuterte dabei in eingehender Weise die bisher durchaus zufriedenstellende Thätigkeit der neuen Beamten⸗Centralgehaltskasse mit der damit in Verbin⸗ dung stehenden einheitlichen Rechnungsprüfung durch die Ober⸗ Rechnungskammer. Hessen. Darmstadt, 10. Februar. Seine Königliche Hoheit der Großherzog hat nach der „Darmst. Ztg.“ den Oberf⸗ Lieutenant à la suite der Artillerie Prinzen Ludwig von Battenberg zum Obersten à la suite der Artillerie befördert. Seine Königliche Sühen der Erbgroßherzog wird Donners⸗ tag oder Freitag früh von Potsdam hier eintreffen, bis Mitte nächster Woche hier verweilen und dann nach Nizza abreisen, wo ein längerer Aufenthalt in Aussicht genommen ist. Elsaß⸗Lothringen. Straßburg, 9. Februar. Die jüngste Nummer des zGesetzblattes für Elsaß⸗Lothringen“ enthält den nachstehenden Allerhöchsten Erlaß, betreffend die Bestimmung eines Wappenzeichens für Elsaß⸗Lothringen: Auf Ihren Bericht vom 10. November d. J. bestimme Ich hier⸗ durch als Wappenzeichen für das Reichsland Elsaß⸗Lothringen den Reichsadler mit der schwebenden Kaiserkrone, belegt mit einem g⸗ spaltenen Brustschilde, dessen rechte Hälfte die herkömmlichen Warpen des Ober⸗ und Unter⸗Elsaß und dessen linke Hälfte das entsprechende Wappen von Lothringen nach der beifolgenden Farbenskizze enthält. Sie haben hiernach das weitere zu veranlassen. 1b Neues Palais, den 29. Dezember 1891. Wilhelm J. R. von Hohenlohe. An Meinen Statthalter in Elsaß⸗Lothringen. Die von Seiner Se ben Faiser genehmigte Farbenskizze zeigt den deutschen Reichsadler mit der Fünecbenden Kaiserkrone — nach dem im Reiche gebräuchlichen Muster —, auf der Brust den mit der Herzogskrone gekrönten hochgespaltenen Schild, dessen rechte Hälfte quer gespalten ist Die rechte Schildeshälfte zeigt oben im rothen Felde einen goldenen, von je drei goldenen Kronen (2 und 1) begleiteten Schrägbalken (Wappen der Landgrafschaft Ober⸗Elsaß), unten im rothen Felde einen silbernen, beiderseits mit gleichfarbigen Perlen und Dreiblättern abwechselnd besteckten Schrägbalken (Wappen der Landgrasschaft Unter⸗Elsaß). In der linken Schildeshälfte erscheint im goldenen Felde ein rother mit drei gestümmelten weißen, schräg gelegten kleinen Adlern (alérions) belegter Schrägbalken (Wappen des Herzogthums Lothringen, Die Herzogskrone entspricht dem üblichen Muster. Es 5 sich aus der Blasonnirung dieses Wappenzeichens, daß ie heraldischen Wappenfarben für das Reichsland Schwarz, Weiß und Roth sind. .“ 1 8 Zu hiind Allerhöchsten Erlaß bringt das „Central⸗ und Bezirks⸗Amtsblatt“ folgende Bekanntmachung des Mi⸗ nisteriums: 1. b Bezugnahme auf den Allerhöchsten Erlaß vom 29. De⸗ zember 1891, betreffend die Bestimmung eines Wappenzeichens R. das Reichsland Elsaß⸗Lothringen, wird darauf aufmerksam gemach, daß zu den Dienstsiegeln der Behörden des Reichslandes, mie bisher, der Reichsadler zu gebrauchen ist. 8 Der Landesausschuß erledigte in seiner heutigen Sitzung den Gesetzentwurf wegen Abänderung über 15 8 reinigung des Katasters u. s. w. [Regelung der und Gebäudesteuer, Neueinschätzung des Reinertrags le Grundstücke und des Nutzungswerthes der Gebäude), sowie 8 Gesetzentwurf wegen Ausführung des Reichsgesete vom 6. Februar 1875 über die Beurkundunge 8 Personenstandes und der Eheschließung in erster Lesung Beide Entwürfe wurden Commissionen überm. . Neu eingegangen ist ein Gesetzentwurf über die Recht⸗, verhältnisse der Lehrer. Das Gesetz bezweckt, d Lehrer an Gemeindeschulen, für welche im allgemetaen das Reichsbeamtengesetz vom 31. März 1873 gilt, in 8 geß Punkten, bei denen dies noch nicht der Fall ist, demselben — unterwerfen. Durch Verordnung vom 29. Januar hat das Miac, sterium für eine Anzahl Gemeinden in den Kreisen S-. Rappoltsweiler, Molsheim, Schlettstadt, Metz ( Land). ie
Chateau⸗Salins, Diedenhofen, Forbach und Saar
trag zu den letzteren beziehungsweise revidirte Vorschriften
rung gekommen sind. Ferner soll darüber berichtet werden,
durch Verordnung des Ober⸗Präsidenten vom 5.
Dezember
1877 zugelassenen Ausnahmen von Bestimmungen des Ge⸗ vn8 zugelasens die amtliche EEWE vom 31. März 1872, außer Wirksamkeit gesetzt.
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Oesterreich⸗Ungarn.
Seine Kaiserliche und Königliche Hoheit der Erzherzog Salvator befindet sich nach einer Meldung des . T. B.“ in erfreulicher Besserung.
Der volkswirthschaftliche Ausschuß des Abgeord⸗ netenhauses beschloß, an die Regierung die Bitte zu richten, die Regulirung der March und der Oder schleunigst in Angriff zu nehmen und eine Gesetzvorlage wegen Besteuerung der Getreidebörse einzubringen.
Gegenüber dem in der gestrigen Nummer des „R.⸗ u. St.⸗A.“ mitgetheilten Entschlusse der Regierung, dem böh⸗ mischen Landtage die drer noch nicht erledigten Aus⸗ gleichsvorlagen und die bisher fertiggestellten Abgren⸗ zungsvorlagen zu unterbreiten, erklären die altezechischen Prager Blätter, die czechischen Abgeordneten und die Großgrundbesitzer hätten beschlossen, die Ausgleichs⸗ bestimmungen nicht einzeln, sondern nur als Ganzes zur Berathung im Landtage zuzulassen.
Großbritannien und Irland.
Nunmehr liegt die Thronrede, mit der das Parla⸗ ment am 9. d. M. eröffnet worden ist, im Wortlaute vor, dessen Uebersetzung nachstehend folgt:
Mylords und Gentlemen! Ich bin überzeugt, daß Sie tief mit Mir gefühlt haben in der schweren Sorge, welche Mich und Meine Familie durch den Verlust Meines innig geliebten Enkels, des Prinzen Albert Victor, Herzogs von Clarence und Avondale, in dem Moment betroffen hat, in welchem die Aussichten seines Lebens die glücklichsten schienen. Es gereichte Uns in Unserem Kummer zum Trost, von allen Klassen und Ständen Meiner Unterthanen, von allen Theilen Meines Reiches, wie auch von allen auswärtigen Ländern die rührend⸗ sten Versicherungen ihrer tiefen Sympathie mit Unserem Schmerz und den Ausdruck ihrer aufrichtigen Schätzung und Würdigung des theuren jungen Prinzen empfangen zu haben, welchen sie durch den harten Schicksalsschlag verloren.
Meine Beziehungen zu den anderen Mächten bleiben fortwährend freundschaftlich. Ich habe in dem Vice⸗König von Egypten einen lovalen Verbündeten verloren, dessen weise Regierung im Laufe weniger Jahre in hohem Grade zur Wiederherstellung des Wohl⸗ standes und des Friedens in seinem Lande beitrug. Ich hege das volle Vertrauen, daß sein Sohn, welcher im Einklang mit früheren Fermans von Seiner Kaiserlichen Majestät dem Sultan zu seinem Nachfolger ernannt worden ist, dieselbe weise Politik befolgen wird.
Ein Abkommen ist mit den Vereinigten Staaten getroffen worden, welches den Modus bestimmt, nach welchem die Streitigkeiten über den Robbenfang im Beringsmeere einem Schiedsgericht überwiesen werden sollen.
Sansibar ist von Seiner Hoheit dem Sultan mit Meiner Zu⸗ stimmung zum Freihafen erklärt worden. Ich hoffe, daß diese Maß⸗ regel sowohl zu der Entwickelung der Besitzungen des Sultans wie zur Förderung des britischen Handels an der ostafrikanischen Küste beitragen wird.
Gentlemen vom Hause der Gemeinen! Die Voranschläge für den Staatsdienst des nächsten Jahres werden Ihnen vorgelegt werden. Sie sind mit gebührender Rücksicht auf Sparsamkeit in den Finanzen vorbereitet worden.
Mylords und Gentlemen! Es werden Ihnen Anträge vorgelegt werden, die allgemeinen Principien der Ortsverwaltung, welche in Großbritannien bereits eingeführt sind, auch auf Irland auszudehnen. Ich hoffe zudem, daß es möglich sein wird, diejenigen Bestimmungen über englische Ortsverwaltung in Erwägung zu ziehen, welche aus Mangel an Zeit aus der “ Bill ausgelassen werden mußten.
Eine Vorlage, die Zahl der Kleinstellen in den ackerbautreibenden Bezirken Großbritanniens zu vermehren, wird Ihrer Bestätigung unterbreitet werden.
„Das Ersuchen wird an Sie ergehen, eine Bill zu erwägen, welche die Ausdehnung der Vortheile staatlich unterstützter Erziehung auf Irland und andere Zwecke des Volksschulunterrichts in jenem Lande betrifft.
Ein Plan zur Modificirung des derzeitigen Geschäftsganges für Privatbills wird Ihnen vorgelegt werden, soweit er Schottland und Irland berührt.
Es wird ein Antrag zur Verbesserung der Legislaturconseils in Indien gestellt werden.
Eine Bill wird Ihnen vorgelegt werden, die staatlichen Volks⸗ schulen in England von dem gegenwärtigen Druck der Localsteuern zu efreien.
„ Des weiteren werden Vorschläge zur Hebung der Disciplin der staatlichen Kirche in Hinsicht auf moralische Vergehen, zur Ermög⸗ lichung des Verhörs angeklagter Personen bei ihrer Untersuchung, zur Revision der bestehenden Abkommen zwischen der Regierung und der Bank von England und zur Abänderung des Gesetzes über die Haft⸗ pflicht von Arbeitgebern für in ihrem Dienste erlittene Verletzungen, Ihrer Aufmerksamkeit empfohlen werden.
Ich bete, daß der allmächtige Gott Sie in der Erfüllung Ihrer schweren Pflichten leiten möge!
Das Unterhaus setzte gestern die Adreßdebatte fort. Im Laufe der Berathung erklärte der Parlaments⸗Secretär des Auswärtigen Amts J. W. Lowther: mit den Ver⸗ einigten Staaten sei in Bezug auf das Schiedsgericht über die Beringsmeer⸗Frage ein Einverständniß erzielt worden; er glaube aber nicht, daß Italien, Frankreich und Schweden bereits aufgefordert worden seien, Schiedsrichter zu ernennen (vgl. auch „Amerika“). Ferner theilte er mit, die Brüsseler Acte zur Bekämpfung des Sklaven⸗ han dels sei thatsächlich ratificirt, da Frankreich mit gewissen Modificationen zugestimmt habe; der Umstand, daß Portugal je Acte noch nicht ratificirt habe, werde seiner Meinung nach nur einen kurzen Aufschub zur Folge haben.
Rußland und Polen. Der neu ernannte Director des landwirthschaftlichen Departements im Ministerium des Innern, Geheime Rath Kalatschow, bisher Gouverneur von Kostroma, ist in St. Petersbur⸗ eingetrofften. Seine Ernennung begrüßt eines der dortigen Blätter mit den Worten: „Seine frühere Thätigkeit als Adels⸗Marschall und als Gouverneur, sowie der Umstand, daß W. W. Kalatschow Großgrundbesitzer in den Gouvernements
IFarosslaw und Kostroma und ein erfahrener Landwirth ist,
berechtigen zu der Annahme, daß in dem allgemeinen Cha⸗ rakter und in dem zukünftigen Programm des Departements für Landwirthschaft und landwirthschaftliches Gewerbe eine bedeutende Veränderung vor sich gehen wird.“ 1 Der Wirkliche Staatsrath Kabat, der laut Vereinbarung 8 der Ministerien des Innern und der Communicationen in den 8 Südosten des Reichs abgesandt wurde, um dort die Abfertigung der Landschaftstransporte zu beaufsichtigen, ist nach St. Peters⸗ p g zu Auf seine Initiative soll, wie die „St. Ztg.“ vernimmt, beim Ministerium des Innern eine Commission niedergesetzt werden, die aus Vertretern der Land⸗
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schaft und verschiedenen Verwaltungsbehörden besteht und mit dem Ankauf von Kornvorräthen beauftragt werden wird. Der Reichsrath hat das Project der Errichtung eines Medizinischen Instituts für Frauen enehmigt. Das Institut soll nach erfolgter Vereinbarung zwischen den Ministern der Finanzen, der Volksaufklärung, des Innern und dem Reichs⸗Controleur eröffnet werden. Dem Ministerium der Volksaufklärung liegt es ob, den Kostenanschlag des Instituts, mit dem auch ein Internat verbunden sein soll, auszuarbeiten.
Italien.
Die Deputirtenkammer hat gestern einen von dem Abg. Ellena gestellten Antrag auf Besteuerung der frommen Stiftungen in wiederholter Abstimmung mit 137 gegen 55 Stimmen abgelehnt. Im Laufe der Discussion war der Antrag auch von — Regierung bekämpft worden.
Die Commission der Kammer hat die zwischen Ita⸗ lien und Deutschland abgeschlossene Convention zum Schutze des industriellen Eigenthums angenommen. Der darauf bezügliche Bericht ist bereits gestern dem Plenum der Kammer vorgelegt worden. 1
Spanien. 9 8
Die amtliche „Gaceta de Madrid“ macht in ihrer gestern ausgegebenen Nummer die Verlängerung des Handels⸗ vertrags mit Oesterreich bis zum 30. Juni d. J. bekannt.
In einer Correspondenz der „Köln. Ztg“ aus Valencia werden an die Verurtheilung der acht Anarchisten durch das Kriegsgericht in Feres wegen des Putsches vom 9. Ja⸗ nuar (vgl. Nr. 8 und 9 d. Bl.) folgende Bemerkungen geknüpft: Der Proceß hat erwiesen, daß die Absicht bestand, sich der Ge⸗ fängnisse, des Stadthauses, des Gerichtsgebäudes und der Casernen zu bemächtigen und das Eigenthum der Bürger zu ver⸗ theilen. Die Verschworenen wollen dabei auf die Unter⸗ stütung von einem Sergeanten und 50 Mann des in Teres garnisonirenden Cavallerie⸗Regiments gerechnet haben und erklären so den Ruf „Verrath“, der gehört wurde, als die Aufrührer sahen, daß sich das Militär der Bewegung nicht anschloß. Die Soldaten stellen jede Mitbetheiligung in Abrede. Die Revolution sollte gleichzeitig in Cadix, San Fernando, Puerto de Santa Maria, Puerto Real, Bornos und Lebrija ausbrechen. Bis zu welchem Grade die wildesten Leidenschaften erregt waren, geht aus dem als verbürgt berichteten Umstand hervor, daß verschiedene der Aufrührer geschworen hätten, das Blut von Bourgeois zu trinken, und daß sie diesen Schwur beim Hinschlachten der unglücklichen Opfer erfüllt haben sollen. Das Erkennungszeichen der Anarchisten war das Wort „Salud“. Die Polizei soll in den letzten Tagen, namentlich in Cadir, von wo augenscheinlich die ganze Sache ge⸗ leitet wurde, einen wichtigen Fang gemacht haben, der den folgenden Kriegsgerichten neuen Stoff liefern dürfte.
Die vier in Teres zum Tode verurtheilten Verschwörer sind, wie gestern unter den Telegrammen „nach Schluß der Redaction“ mitgetheilt wurde, am Mittwoch ohne Zwischenfall
hingerichtet worden.
Belgien.
Die Mitglieder der Rechten beider Kammern haben gestern in Brüssel unter dem Vorsitze des Kammer⸗ Präsidenten de Lantsheere abermals eine Versammlung abge⸗ halten. Die Versammlung erklärte sich dem „W. T. B.“ zufolge damit einverstanden, daß das Referendum durch ein Specialgesetz geregelt werde, in welchem die Fälle be⸗ sonders zu bezeichnen sein würden, in denen eine Berufung an das Volk zulässig sei. Der Deputirte Woeste, welcher bisher dem Referendum entschiedene Opposition gemacht hatte, erklärte sich als Erster für das so abgeänderte Referendum.
Serbien.
Auch die gestrige Debatte der Skupschtina über die Ausweisung der Königin Natalie trug einen sehr er⸗ regten Charakter. Der Präsident Katic sprach sich, wie „W. T. B.“ meldet, gegen das Vorgehen der 8 egie⸗ rung aus. Schließlich wurde der Uebergang zur Tagesord⸗ nung mit 70 gegen 21 Stimmen angenommen: 20 Radicale verließen vor der Abstimmung den Saal, 9 Deputirte ent⸗ hielten sich der Abstimmung. Der Präsident der Skupschtina stimmte unter dem Beifall der Galerien gegen den Uebergang zur Tagesordnung.
In Abgeordnetenkreisen verlautet, Katic sei gesonnen, das Präsidium der Skupschtina niederzulegen und aus dem radicalen Club auszutreten. Ferner erhält sich das Gerücht, der Minister des Innern werde demissio⸗ niten.
Schweden und Norwegen.
(F) Stockholm, 9. Februar. Der Bewilligungs⸗ ausschuß des Reichstags hat bezüglich des Getreide⸗ und Mehlzolles mit 10 gegen 10 Stimmen, in Ueberein⸗ stimmung mit der Ansicht der Mitglieder des Ausschusses aus der Ersten Kammer, beschlossen, zu beantragen, daß der Zoll auf unvermahlenes Getreide von 2,50 Kronen auf 1,50 Kronen und der Zoll auf vermahlenes Ge⸗ treide von 4,30 Kronen auf 2,70 Kronen für 100 Kilogramm herabgesetzt werde, von dem Zeitpunkt der Annahme des Ge⸗ setzes bis zum 1. Juli 1893. Ferner hat der Ausschuß mit 10 gegen 10 Stimmen, in Uebereinstimmung mit der Ansicht der Mhüiglieder des Ausschusses aus der Zweiten Kammer, be⸗ schlossen, die Aufhebung der in Frage stehenden Zölle von letztgenanntem Zeitpunkte und bis zum Schlusse des Jahres 1893 zu beantragen.
Amerika.
Das Schiedsgericht zur Schlichtung der Berings⸗ meer⸗Fischereifrage wird laut einer New⸗Yorker Kabel⸗ meldung aus sieben Mitgliedern bestehen. Davon werden die Vereinigten Staaten zwei, Großbritannien zwei und nicht direct an dem Streit interessirte Länder die übrigen drei ernennen. Einer der britischen Vertreter wird ein geborener Canadier sein. Zu den amerikanischen Schiedsrichtern wird voraussichtlich der frühere amerikanische Gesandte in England Mr. Phelps zählen.
Die Erklärung Mr. Blaine, daß er sich nicht um die Prä⸗ sidentschaft bewerben werde, hat, wie man der „Times“ aus Philadelphia berichtet, in den weitesten Kreisen die Ueber⸗ zeugung hervorgerufen, daß die republikanische Conven⸗ tion Mr. Harrison aufs neue als ihren Candidaten auf⸗ stellen werde. Es wurden jedoch auch die Aussichten anderer Bewerber erörtert, darunter die des amerikanischen Gesandten in London Mr. Robert Lincoln.
Die Bland'sche Bill über die freie Silberprägung (vgl. die gestern n. Schl. d. Red. eingegangene Depesche aus Washington) ist, nachdem sich die Münzcommission zu Gunsten der Vorlage mit 8 gegen 5 Stimmen ausgesprochen hat,
gestern dem Bureau des Repräsentantenhauses zu⸗ gegangen. 1 “ 8
Nach in Paris eingegangenen Meldungen aus Rio de Janeiro hat der Minister des Innern im Cabinet der
—
Vereinigten Staaten von Brasilien seine Entlassung ge⸗
nommen. Afrika.
Der „Courrier de Bruxelles“ vom 10. Februar meldet einen blutigen Zusammenstoß zwischen Europäern und Eingeborenen in Matadi am unteren Congo. Vier Europäer seien dabei getödtet und zehn verwundet worden.
Parlamentarische Nachrichten.
In der heutigen (169.) Sitzung des Reichstags, der die Staatssecretäre Dr. von Boetticher und Dr. Bosse beiwohnten, stand zunächst auf der Tagesordnung die erste Berathung des. von dem Abg. Rintelen (Centr.) eingebrachten Gesetzentwurfs, betreffend die Abänderung und Er änzung der Vorschriften der Straf⸗ proceßordnung über die Wiederaufnahme des Ver⸗ fahrens, sowie die Entschädigung für unschuldig er⸗ littene Strafen, in Verbindung mit der ersten Berathung des von dem Abg. Träger (bfr.) eingebrachten Gesetz⸗ entwurfs, betreffend die Entschädigung für unschuldig erlittene Strafen.
Abg. Rintelen (Centr.) begründete seinen Antrag unter Hinweis auf die über diesen Gegenstand schon seit Jahren gepflogenen Verhandlungen und einmüthig gefaßten Be⸗ schlüsse des Reichstags und bedauerte, daß die ver⸗ bündeten Regiexrungen sich noch immer nicht der Ansicht des Reichstags anschließen wollten. Die Nothwendigkeit einer Ab⸗ änderung der Bestimmungen der Strafproceßordnung über die Wiederaufnahme des Verfahrens legte Redner durch Anführung einiger Beispiele aus der Gerichtspraris dar. Der Antrag Träger, der auch eine Entschädi ung der Angeklagten in den Fällen vorschlage, in denen das Berccht ein non liquet aus
spreche, gehe zu weit und könne wohl nicht auf Annahme in
Reichstag rechnen. Einer neuen Commissionsberathung be⸗ dürfe es nicht mehr, da die Sache längst spruchreif sei.
Abg. Träger (dfr.) nahm gleichfalls Bezug auf di früheren Verhandlungen über diese Materie und meinte, der Reichstag könne sich trotz der ablehnenden Haltung der Regierung seiner Pflicht der Oeffentlichkeit gegenüber, diese .e Reform immer wieder zu verlangen, ni entziehen. Dem Kaiser oder der Regierung einen Disposition fonds zu überweisen, aus dem unschuldig Verurtheilte zu ent schädigen seien, sei die unheilvollste Lösung dieser Angelegenheit dann liefe die Entschädigung immer auf einen Gnadenact hinaus die Begnadigung sei zulässig gegenüber einem Verbrecher, di Entschädigung sei ein Recht des Unschuldigen. Dieser müsse daher auf Entschädigung erhalten, und zwar
einen Rechtsanspruch z durch Reichsgesetz, nicht durch Landesgesetz, damit nicht die Rechtseinheit wieder durchbrochen werde.
Bei Schluß des Blattes sprach der Redner weiter.
— Die XVI. Commission des Reichstags berieth gestern in vierstündiger Sitzung den ihr zum zweiten Male vom Plenum überwiesenen Gesetzentwurf über das Telegraphenwesen des Deutschen Reichs. Der § 1 wurde in folgender Fassung angenommen: „Das Recht, Telegraphenanlagen für die Vermittelung von Nachrichten zu errichten und zu betreiben, steht ausschließlich dem Reich zu. Unter Telegraphenanlagen sind die Fernsprechanlagen mit begriffen. Das Reich erlangt durch dieses Gesetz keinen rechtlichen Anspruch auf die Verfügung über fremden Grund und Boden, ins besondere über die öffentlichen Wege und Straßen.“ § 2 (Verleihung des Ausübungsrechts an Privatunternehmer und an Gemeinden) wurde n der früheren Fassung der Commission bestätigt.
i Heute wurden die §§ 3, 4, 4a, und 4b nack Ablehnung mehrerer von den Deutschfreisinnigen und von den Socialdemokraten beantragten
Abänderungen in der früheren Fassung der Commission bestätigt.
— Die Volksschulgesetzcommission des Hauses der
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Abgeordneten berieth heute Vormittag § 5 der Vorlage, welcher lautet: Unterrichtsgegenstände jeder Volksschule sind: Religion, deutsche Sprache (Sprechen, Lesen, Schreiben), Rechnen nebst den Anfängen der Raumlehre, vaterländische Geschichte, Erdkunde, Natur⸗ kunde, Zeichnen, Singen, Turnen, und für Mädchen: weibliche Hand⸗ arbeiten. Die Aufnahme anderer Gegenstände in den Lehrplan der Volks⸗ schule bedarf der Genehmigung des Unterrichts⸗Ministers.“ Abg. Dr. von Jazdzewski (Pole) beantragt die Anfügung folgenden Absatzes: „In denjenigen Landestheilen, wo neben der deutschen noch eine andere Nationalität einheimisch ist, soll der Religionsunterricht in der Mutter⸗ sprache der Kinder ertheilt und dieselbe als Unterrichtsgegenstand in den Lehrplan aufgenommen werden.“ Dem gegenüber beantragen die Nationalliberalen, hinzuzufügen zu § 5: „Der Unterricht wird in allen Unterrichtsgegenständen in deutscher Sprache ertheilt.“ Dr. von Jazdzewski berief sich in der Begründung seines Antrags auf das den Polen von Friedrich Wilhelm III. ge⸗ gebene Versprechen auf Pflege ihrer Muttersprache. Man müsse die Nationalität berücksichtigen, wolle man nicht den Zweck des Religions⸗ unterrichts verfehlen. Der Antrag wurde von Mitgliedern des Cen⸗ trums warm befürwortet. Es sei ihnen nicht um das Polenthum zu thun, sondern darum, daß die Kinder Religion lernten, was nur der Unterricht in einer ihnen verständlichen Sprache möglich mache. Die jüngste Verfügung des Ministers, welche die Ertheilung des Religionsunterrichts in der polnischen Spvrache gestatte, stehe auf dem Boden dieses Antrags. Der Minister Graf Zedlitz bekämpfte diesen Antrag, den er für ganz un⸗ durchführbar halte. In politischer Beziehung sei doch nur die Bestimmung der Verfassung maßgebend. Wenn der Antragsteller sich auf die Bekämpfung der Socialdemokratie berufe, so müsse er darauf hinweisen, daß er (der Minister) das Unterrichtsgesetz niemals als zur Bekämpfung derselben bestimmt hingestellt habe. In pädagogischer Beziehung müsse er darauf aufmerksam machen, daß Schüler der höheren Schulen nur in verschwindender Anzahl im stande seien, eine der fremden Sprachen beherrschen zu lernen. Sollten also die Kinder in der Volksschule die deutsche Sprache gründlich lernen, so könne das nur durch das System des Gebrauchs der Sprache als Lehrsprache geschehen. Er könne versichern, daß ein tüchtiger Lehrer in Posen bei dem jetzigen System im stande sei, den Kindern ein
genügendes Verständniß für die deutsche Sprache beizubringen. Charakteristisch sei, daß, in gewissen Districten die evangelischen polnischen Kinder in der Kenntniß der deutschen Sprache mehr leisteten, als die katholischen polnischen Kinder. Das liege nicht an den Lehrern, sondern an dem Widerstreben der katholischen polnischen Bevölkerung, die in der Conservirung der polnischen Sprache eine Befesti⸗ gung der katholischen Confession erblicke. Die vierzehn verschiedenen Nationalitäten in Preußen seien doch alle Preußen. Pflicht des Staats und ein Recht der Bevpölkerung sei, dahin zu wirken, daß alle Kinder deutsch lernten und daß die Schule in diesem Sinne einheitli geleitet werde. Anders sei es mit der Verwaltungspraxis, da wünsche er die Möglichkeit, Härten zu vermeiden. Es sei Uebertreibung, wenn man in der Erlernung der polnischen Sprache ein Unglück sehe. Allerdings müsse dem vorgebeugt werden, daß die Deutschen geswungen würden, sich dem Polenthum zu unterwerfen. Nach seiner Ansicht gehe der nationalliberale Antrag zu weit,
er würde ihm die bisher ausgeübte Verwaltungspraxis unmöglich